Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Public Private Partnership Modellen im kommunalen Hoch- und Tiefbau (PPP-Schulstudie) Leitfaden IV:

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1 Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Public Private Partnership Modellen im kommunalen Hoch- und Tiefbau (PPP-Schulstudie) Leitfaden IV: PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

2 PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Projektleitung: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (PPP Task Force / NL 11), Berlin Bearbeitung: 3P Beraterverbund Am Kirchtor Halle (Saale) pspc Private Sector Participation Consult GmbH Knesebeckstraße 20/ Berlin Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Trinkausstraße Düsseldorf Ein Projekt des Forschungsprogramms Aufbau Ost, Raumentwicklung und Strukturpolitik des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

3 Verantwortliche Bearbeitung: Jens Rauschenbach, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Peggy Görbig, Diplom-Kauffrau 3P Beraterverbund Am Kirchtor Halle (Saale) Tel.: 0345 / Fax: 0345 / kontakt@3p-beraterverbund.de homepage: Ansprechpartner im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: PPP Task Force PPP Task Force Dr. Jörg Christen Dr. Ines Gottschling Invalidenstraße 44 Invalidenstraße Berlin Berlin Tel.: 030/ Tel.: 030/ joerg.christen@bmvbs.bund.de ines.gottschling@bmvbs.bund.de Mai

4 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 6 Abbildungsverzeichnis... 7 Glossar... 8 Vorwort... 9 Haftungsausschluss Übersicht zum Ablaufschema der Praxisleitfäden Zielsetzung und Aufbau des Leitfadens Vorentscheidungen/ Vorüberlegungen Grundstruktur des Rechenmodells für die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen eines Inhabermodells Allgemeine Einführung Erläuterung der Eingabenblätter Allgemeine Annahmen Eingaben Erläuterung der Berechnungsblätter Bau-/ Sanierungskosten Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten Betriebskosten Risikokosten Bauzwischenfinanzierungskosten konventionell Endfinanzierungskosten konventionell Bauzwischenfinanzierungskosten PPP - Forfaitierung Endfinanzierungskosten PPP - Forfaitierung Bauzwischenfinanzierungskosten PPP - Projektfinanzierung Endfinanzierungskosten PPP - Projektfinanzierung Ertragsteuerberechnung PPP - Projektfinanzierung Erläuterung der Ergebnisblätter Übersicht der Zahlungsströme der Varianten über die Laufzeit Übersicht der Effizienzen aller untersuchten Varianten Grafische Darstellung des Barwertvergleiches der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Grundstruktur des Rechenmodells für die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen eines Inhabermodells

5 4.1 Allgemeine Einführung Erläuterung der Eingaben-, Berechnungs- und Ergebnisblätter Angebote Gegenüberstellung des PSC und der Angebote über die Laufzeit Übersicht der Effizienzen des PSC und der Angebote Qualitative Untersuchung Nutzwertanalyse Grundlagen Ermittlung und Gewichtung von Zielen und Kriterien Festlegung projektspezifischer Ziele und Kriterien Grundsätze der Entwicklung eines Zielsystems Gewichtung der Ziele und Kriterien Beurteilung der Zielerfüllung Berechnung des Nutzwertes Zusammenführung der Ergebnisse Berechnung des Nutzwertes Auswertung quantitativer und qualitativer Ergebnisse Grundstruktur einer Nutzwertanalyse für die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Allgemeine Einführung Erläuterung der Tabellenblätter Eingaben zur Nutzwertanalyse Berechnung der Nutzwerte Ergebnisse der Nutzwertanalyse Zusammenführung quantitativer und qualitativer Ergebnisse Grundstruktur einer Nutzwertanalyse für die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

6 Abkürzungsverzeichnis BBR BMVBS BMVBW DIN FMK FPK GEFMA IZBB KGSt NRW ÖPP PPP PSC UStR VOB Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (ehemals BMVBW) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Deutsches Institut für Normung e.v. Finanzministerkonferenz Föderales PPP Kompetenznetzwerk Deutscher Verband für Facility Management e.v. (German Facility Management Association) Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement Land Nordrhein-Westfalen Öffentlich Private Partnerschaft Public Private Partnership Public Sector Comparator Umsatzsteuer-Richtlinie Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - 6 -

7 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ablaufschema eines PPP-Projektes 13 Abbildung 2: Auswahlmenü vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 17 Abbildung 3: Auswahlmenü abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 24 Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Abbildung 7: Struktur des Rechenmodells einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Inhabermodell Eingabemaske zur Umsatzsteuer vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Eingabemaske Betriebskosten PPP vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Berechnungs- und Ergebnisübersicht vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Abbildung 8: Effizienzdarstellung vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 42 Abbildung 9: Abbildung 10: Abbildung 11: Grafische Darstellung Barwertvergleich vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Struktur des Rechenmodells einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Inhabermodell Eingabemaske Raten PPP abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Abbildung 12: Effizienzdarstellung abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 48 Abbildung 13: Struktur einer Nutzwertanalyse 50 Abbildung 14: Hierarchisches Zielsystem 52 Abbildung 15: Beispiel einer Punkteskala zur Bewertung der Kriterien 54 Abbildung 16: Modellstruktur zur Ermittlung des Nutzwertes 55 Abbildung 17: Eingabemaske Nutzwertanalyse vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Abbildung 18: Beispielhaftes Zielsystem für ein Schulprojekt 57 Abbildung 19: Abbildung 20: Berechnung der Nutzwerte vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Zusammenführung quantitativer und qualitativer Ergebnisse vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

8 Glossar DIN 276 GEFMA-Richtlinie KGSt Kommune Lebenszyklus Output Pflichtaufgaben einer Kommune Public Sector Comparator (PSC) Risikoverteilungsgrundsatz Die DIN 276 ist eine Norm, die für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten im Hochbau gilt. Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung von Bauwerken sowie den damit zusammenhängenden Aufwendungen. Die GEFMA-Richtlinie des Deutschen Verbandes für Facility Management e.v. gilt für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten im Gebäudemanagement. Sie erfasst die technischen (GEFMA 200), infrastrukturellen (GEFMA 400) und kaufmännischen (GEFMA 600) Maßnahmen für den Betrieb eines Gebäudes. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ist das von Städten, Gemeinden und Kreisen gemeinsam getragene Entwicklungszentrum des kommunalen Managements. Oberbegriff für Gemeinden, Städte, Gemeindeverbände und Kreise; Kommunen sind Gebietskörperschaften mit verfassungsgemäßer Selbstverwaltung und Zuständigkeit für alle lokalen öffentlichen Aufgaben. Der Lebenszyklus umfasst alle Elemente im Zusammenhang mit dem Bestehen (Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb, Verwertung) eines Gebäudes. Unter Output ist die Beschreibung eines Zieles zu verstehen, ohne die erforderlichen Maßnahmen zum Erreichen dieses Zieles zu nennen. Pflichtaufgaben der Kommunen sind Aufgaben, die die Kommunen aufgrund gesetzlicher Regelung wahrnehmen müssen. Der Public Sector Comparator (PSC) ist der zentrale Maßstab der Wirtschaftlichkeit, denn er präsentiert die Höhe der Gesamtkosten bei Eigenregie der Öffentlichen Hand. Derjenige Partner trägt innerhalb eines PPP-Projektes das Risiko, der es am besten beeinflussen kann

9 Vorwort Public Private Partnership (PPP) steht für modernes und effizientes Verwaltungshandeln und verfolgt das Ziel, durch eine langfristig angelegte Zusammenarbeit zwischen Öffentlicher Hand und privater Wirtschaft über den gesamten Lebenszyklus öffentliche Infrastrukturprojekte effizienter zu realisieren, als dies bislang der Fall war. Die auf diesem Wege erzielbaren Effizienzgewinne können dazu beitragen, den enormen Investitionsbedarf der nächsten Jahre abzubauen. Allein der kommunale Investitionsbedarf beläuft sich in diesem Jahrzehnt ( ) nach Untersuchungen des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) auf ca. 700 Milliarden. In den neuen Ländern besteht noch ein erheblicher teilungsbedingter Nachholbedarf in der kommunalen Infrastruktur, den es effizient abzubauen gilt. Bei sog. ganzheitlichen PPP-Modellen übernimmt der private Partner mit dem Planen, Bauen, Betreiben, Finanzieren und ggf. Verwerten in der Regel sämtliche Phasen des Lebenszyklus einer öffentlichen Infrastrukturmaßnahme. In geeigneten Fällen und bei sorgfältiger Projektvorbereitung kann über PPP-Modelle die Beschaffung öffentlicher Investitionen schneller, früher und wirtschaftlicher sichergestellt werden, ohne aufgrund einer materiellen Privatisierung die Gesamtverantwortung für die Daseinsvorsorge und die damit verbundenen Risiken aus den Händen zu geben. PPP ist somit ein dritter Weg". Hoheitliche Pflichtaufgaben, wie z.b. vorliegend die Bestimmung der Unterrichtsinhalte und der schulische Unterricht selbst verbleiben uneingeschränkt bei der Öffentlichen Hand. Neben dem eigentlichen Anliegen, im PPP-Verfahren mögliche Effizienzgewinne zu generieren, einen Know-how-Transfer zwischen privater Wirtschaft und Öffentlicher Hand vorzunehmen und einen dauerhaften Werterhalt der öffentlichen Infrastruktur zu sichern, wird PPP absehbar eine Möglichkeit sein, die für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben notwendigen Investitionen durchzuführen. Im August 2003 wurde im Auftrag des gleichnamigen Lenkungsausschusses beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) das Gutachten PPP im öffentlichen Hochbau" veröffentlicht. Das Gutachten enthält eine zusammenfassende Darstellung des PPP-Beschaffungsprozesses und der rechtlichen Rahmenbedingungen von PPP in Deutschland. Die mit dem Gutachten ausgesprochenen Empfehlungen zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und zum Abbau von Benachteilungen von PPP waren Grundlage der Arbeiten für das ÖPP-Beschleunigungsgesetz (2005)

10 Das Gesetz hat wichtige Änderungen im Vergabe-, Haushalts-, Steuer- und Gebührenrecht sowie bei der Finanzierung gebracht, um die Rahmenbedingungen zunehmend modellneutral und lebenszyklusorientiert zu gestalten. Im Sommer 2005 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Abteilung Neue Bundesländer sowie die PPP Task Force) durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) die vorliegende Studie zu Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von PPP-Modellen im kommunalen Hoch- und Tiefbau" in Auftrag gegeben. Durch die Entwicklung von in der Praxis bewährten Mustern und Handlungsempfehlungen sollen die PPP-Verfahrensabläufe zunehmend standardisiert werden, um die (vergleichsweise) noch hohen Transaktionskosten für Kommunen zu senken. Die mit der Durchführung eines PPP-Beschaffungsprozesses verbundenen hohen zeitlichen, personellen und finanziellen Belastungen wirken vielfach, insbesondere für kleinere Kommunen, als Hemmschwelle für den Einstieg in ein PPP-Modell. Die PPP-Prozesse PPP-Eignungstest", Erstellung von outputorientierten Ausschreibungsunterlagen", PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen" sowie PPP-Vertragsgestaltung" werden anhand von modular aufgebauten Leitfäden praxisorientiert erläutert und durch Muster und Beispiele ergänzt. Für strukturschwache Kommunen - insbesondere auch in den Neuen Bundesländern - werden oftmals umfangreiche zusätzliche Anforderungen an ein PPP-Projekt gestellt, die über den allgemeinen Ablauf hinausgehen. Dadurch sollen mögliche Risiken, die sich beispielsweise durch eine problematische Bestandssicherheit sowie eine schwierige Finanzlage ergeben, gering gehalten werden. Die vorliegenden Leitfäden berücksichtigen in besonderer Weise die Anforderungen von strukturschwachen Kommunen

11 Haftungsausschluss Die in diesem Leitfaden zusammengefassten Ergebnisse und Empfehlungen basieren sowohl auf Veröffentlichungen als auch auf eigenen Erfahrungen aus nationalen und internationalen PPP-Projekten. Wir weisen darauf hin, dass die in den vorliegenden Leitfäden enthaltenen Darstellungen, Erläuterungen und Empfehlungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Sie sollen den Kommunen mögliche Chancen und Risiken eines PPP-Projektes aufzeigen und praktische Unterstützung bei der Initiierung und Umsetzung eines PPP- Projektes geben. Die dargestellten Handlungsempfehlungen müssen dabei projektspezifisch an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. Eine Haftung für die Anwendung im Einzelfall wird somit ausdrücklich ausgeschlossen. Übersicht zum Ablaufschema der Praxisleitfäden Die im Rahmen der oben genannten Studie erarbeiteten Praxisleitfäden sind modular aufgebaut; sie beschreiben die konkrete Vorgehensweise für die Realisierung eines PPP- Projektes. Diese Leitfäden richten sich vor allem an Kommunen und sollen einen Beitrag zur Standardisierung leisten. Sie dienen somit einer Erleichterung im PPP-Ablauf. Der Leitfaden I Chancen und Risiken von PPP in den Neuen Bundesländern zeigt die Anwendungsmöglichkeiten und Hemmnisse für potenzielle PPP-Projekte auf. Dabei werden die Bedingungen für PPP-Projekte in unterschiedlichen Raumkategorien (Wachstumsregion, Mittelzentrum, peripherer ländlicher Raum) hinsichtlich der Sektoren Schulen/Kitas, Verwaltungs-/Feuerwehrgebäude, Verkehrsinfrastruktur sowie Sport, Kultur und Freizeit speziell für die Neuen Bundesländer untersucht. Darüber hinaus beinhaltet der Leitfaden Handlungsempfehlungen für die einzelnen Sektoren. Der Leitfaden II Kriterienkatalog PPP-Eignungstest Schulen stellt die praktische Vorgehensweise zur Durchführung eines PPP-Eignungstests im Bereich Schulen dar. Dabei werden die Kriterien für den PPP-Eignungstest erläutert

12 Der Leitfaden III Outputorientierte Ausschreibungsunterlagen stellt einen Vorschlag für die Strukturierung der Ausschreibungsunterlagen eines PPP-Schulprojektes dar. In Form von Handlungsempfehlungen werden anschließend die Ausschreibungstexte hinsichtlich ihrer Beschreibung und Ausgestaltung näher erläutert und durch praxisnahe Musterausschreibungstexte und Formblätter ergänzt. Der Leitfaden IV PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beinhaltet zum einen ein unveränderliches Beispiel für die PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eines Schulprojektes auf der Grundlage einer MS-Excel-Datei. Es werden eine beispielhafte Risikomatrix, Finanzierungsalternativen und eine praxisnahe PPP-Nutzwertanalyse abgebildet. Darüber hinaus ist eine weitere MS-Excel-Datei enthalten, die das Rechenmodell, auf dem das Beispiel basiert, beinhaltet. Im Rechenmodell sind keine Werte enthalten. Hier kann der Nutzer für ein Objekt sämtliche Eingaben und Annahmen selbständig definieren. Im Leitfaden sind das Beispiel, die im Rechenmodell abgebildete Systematik sowie die grundsätzliche Vorgehensweise für Kommunen dargestellt und erläutert. Bei den Arbeiten wurden Experten aus dem Kreis der Bund-Länder Arbeitsgruppen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP- Projekten hinzugezogen. Der Leitfaden V PPP-Mustervertrag enthält zwei beispielhafte Vertragsgestaltungen (PPP-Mustervertrag Inhabermodell sowie PPP-Mustervertrag Mietmodell mit Erbbaurecht). Die Erstellung des PPP-Vertragsmusters Inhabermodell erfolgte in Kooperation und Abstimmung mit der PPP-Task Force Nordrhein-Westfalen mit der Zielsetzung, den bestehenden Mustervertrag NRW zu aktualisieren und zu ergänzen. Die vorliegenden Leitfäden orientieren sich am PPP-Ablaufschema, welches in der folgenden Abbildung 1 dargestellt ist

13 Abbildung 1: Ablaufschema eines PPP-Projektes Quelle: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten (2006); FMK-Leitfaden, S. 7 Die Arbeiten zu den Leitfäden II bis V wurden von Experten des öffentlichen und privaten Sektors aus dem Kreis des Föderalen PPP-Kompetenznetzwerkes und des Lenkungsausschusses PPP im öffentlichen Hochbau begleitet. Die hierbei eingegangenen zahlreichen Hinweise und Stellungnahmen wurden von den Gutachtern soweit möglich berücksichtigt; konnten allerdings nicht in jedem Fall vollständig übernommen werden. Die vorliegenden Arbeiten sind daher anders als der Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP- Projekten noch kein mit den Ländern insgesamt endabgestimmtes Arbeitsprodukt. Eine derartige Abstimmung sollte aber aus Sicht der PPP Task Force in einem nächsten Schritt angestrebt werden. In jedem Fall würde es die PPP Task Force sehr begrüßen, wenn die vorliegenden Arbeitsergebnisse der Praxis als Arbeitshilfe dienen sowie Erfahrungen bei der Anwendung sowie Anregungen zur Ergänzung und Verbesserung der Leitfäden an die PPP Task Force rückgekoppelt werden könnten

14 1. Zielsetzung und Aufbau des Leitfadens Die bisher durchgeführten Projekte in den verschiedenen Bundesländern sind im Bereich der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung u. a. durch Unterschiede in der Herangehensweise und der konkreten Umsetzung geprägt. Um eine möglichst weitgehende Standardisierung von PPP- Projekten zu erreichen, ist ein einheitlicher Aufbau sowie eine vereinheitlichte Vorgehensweise der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sinnvoll und anzustreben. Der Ansatz dieses Leitfadens besteht darin, praxisnahe Empfehlungen für die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aufzuzeigen und diese anhand eines konkreten Beispiels zu verdeutlichen. Die Darstellungen und Berechnungen betreffen die Vertragsform des Inhabermodells. Die Systematik lehnt sich an den Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei PPP-Projekten der gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundes und der Finanzministerkonferenz vom September 2006 (im Folgenden auch FMK-Leitfaden genannt) an. Der vorliegende Leitfaden umfasst folgende Bestandteile: MS-Excel-Datei: PPP_WU_Schule_Beispiel MS-Excel-Datei: PPP_WU_Rechenmodell Verbale Beschreibung der beiden o. g. Dateien Bei den auf der CD-ROM 1 beigefügten MS-Excel-Dateien handelt es sich um in MS-Excel 2002 mittels Visual Basic programmierte Dateien, die ausschließlich in dieser oder einer jüngeren Version von MS-Excel genutzt werden können. Vor dem Öffnen der Dateien ist es zwingend erforderlich, die Sicherheitseinstellungen für Makros am Rechner zu prüfen, da die Dateien andernfalls nicht genutzt werden können. Dabei ist wie folgt vorzugehen: 1. Öffnen einer leeren MS-Excel-Mappe 2. Auswählen von Extras in der Menüleiste 3. Auswählen von Makros unter dem Punkt Extras 4. Auswählen von Sicherheit unter dem Punkt Makros 5. Einstellen der Sicherheitsstufe Niedrig 6. Schließen der leeren MS-Excel-Mappe ohne zu speichern Danach kann das Rechenmodell oder das Beispiel geöffnet werden

15 Hinweis: Wenn die Bearbeitung des Rechenmodells oder des Beispieles abgeschlossen ist, sollten die Sicherheitseinstellungen wieder auf Hoch gestellt werden. Die Datei PPP_WU_Schule_Beispiel (im Folgenden Beispiel genannt) beinhaltet eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einschließlich einer Nutzwertanalyse für ein konkretes Beispiel. Es wurden Annahmen getroffen und erforderliche Parameter eingegeben. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die einzelnen Arbeitsblätter einzusehen, eine Veränderung von Werten ist nicht möglich. Dieses Beispiel soll es dem Anwender ermöglichen, die grundsätzliche Systematik einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verstehen und die abgebildeten Rechenwege nachzuvollziehen. Neben diesem konkreten Beispiel ist die Datei, gekennzeichnet mit dem Namen PPP_WU_Rechenmodell (im Folgenden Rechenmodell ), ohne Festlegung von Parametern und konkrete Eingaben beigefügt. Sämtliche Eingabebereiche sind leer und enthalten keine Werte. Dieses Rechenmodell kann zu einer ersten grundsätzlichen Überschlagsberechnung genutzt werden. Dies ersetzt in keinem Fall die projektbezogene Recherche, die im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung tangiert wird. Der Textteil des Leitfadens beinhaltet die grundsätzliche Beschreibung der Systematik des Rechenmodells. Diese wird ergänzt um die Parameter und Werte des konkreten Beispieles, welche jeweils in den grau hinterlegten Kästen beschrieben sind. Hinsichtlich allgemeiner Aussagen zu Grundlagen, Vorgehensweisen sowie der Ermittlung notwendiger Rahmenbedingungen wird auf eine detaillierte Erläuterung verzichtet und auf die entsprechenden Ausführungen des Leitfadens Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten der gemeinsamen Arbeitsgruppe des Bundes und der Finanzministerkonferenz verwiesen. Sofern weitergehende Anmerkungen geboten schienen, wurden diese in den nachfolgenden Ausführungen verarbeitet. An dieser Stelle sei ausdrücklich auf die Beispielhaftigkeit des gesamten Rechenmodells sowie der beinhalteten konkreten Zahlen und Daten im Beispiel verwiesen. Das Rechenmodell stellt lediglich eine mögliche Umsetzung der im FMK-Leitfaden erläuterten Systematik zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dar. Die Anwender können nicht davon ausgehen, dass das Rechenmodell alle in der Praxis möglichen Fälle, Szenarien, Rechenwege und Projektansätze abbildet. Bei der praktischen Anwendung ist stets auf die speziellen 1 Diese Dateien können auch unter abgerufen werden

16 Gegebenheiten und Parameter des jeweiligen Projektes abzustellen und eine individuelle Anpassung vorzunehmen. Darüber hinaus können in Einzelfällen komplexere Modelle mit Plan-Gewinn- und Verlustrechnung, Planbilanz, Plan-Cash-Flow sowie weiteren steuerlichen Betrachtungen erforderlich sein. Des Weiteren wird ausdrücklich betont, dass eine einfache Übernahme von Werten und Ansätzen in konkrete Projekte nicht möglich ist. Jedes Projekt hat seine individuellen Rahmenbedingungen, Ziele und Einflussfaktoren. Ein Rechenmodell kann die individuelle Projektdurchführung und -betreuung nicht ersetzen. Im Übrigen wird auf den dargestellten Haftungsausschluss verwiesen. 2. Vorentscheidungen/ Vorüberlegungen Beim Öffnen der MS-Excel-Datei werden zunächst die Nutzungsbedingungen erläutert und einige Anwendungshinweise gegeben. Nach dem Akzeptieren dieser, wird der kommunale Anwender mittels Eingabemasken und Menüsteuerungen durch das Rechenmodell geführt. Wie bereits erläutert, sind im Beispiel keine Veränderungen möglich, sondern lediglich die Ansicht der Arbeitsblätter. Im Rechenmodell dagegen müssen vom Anwender Daten und Werte eingegeben werden. Grobe Fehleingaben bzw. fehlende Angaben werden durch Plausibilitätsroutinen gemeldet. Das schließt jedoch nicht aus, dass falsche Eingaben durch den Nutzer erfolgen können. Es wird daher nochmals darauf hingewiesen, dass im konkreten Anwendungsfall zwingend Fachleute für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einzubeziehen sind. Zunächst muss der Nutzer durch Auswahl entscheiden, ob er eine vorläufige oder eine abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchführen möchte

17 Abbildung 2: Auswahlmenü vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Im Beispiel ist sowohl eine vorläufige als auch eine abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung abgebildet. Wird die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gewählt, erfolgt bereits eine Abfrage hinsichtlich der gewünschten Finanzierungsform. Es besteht die Möglichkeit, sowohl die Forfaitierung mit Einredeverzicht 2 als auch die Projektfinanzierung zu wählen oder aber sich bereits auf eine dieser beiden Finanzierungsformen festzulegen. Exkurs: Finanzierungsformen und für die Öffentliche Hand sinnvolles Sicherheitenkonzept Die Bereitstellung der Finanzierung, bezogen auf die Gesamtinvestitionskosten, stellt ein typisches Leistungselement des Privaten bei PPP dar. 2 Im vorliegenden Leitfaden wird ausschließlich die Forfaitierung der Baufinanzrate (Tilgung und Zinszahlung) unterstellt. Die Betriebsleistungen werden nicht forfaitiert. Daher handelt es sich um eine Forfaitierung mit (Teil-) Einredeverzicht. Im Folgenden wird nur der Begriff Forfaitierung verwendet, der jedoch das Vorgenannte beinhaltet

18 Die Entwicklung von PPP-Finanzierungsmodellen steht in Deutschland noch am Anfang. In der Projektpraxis treten derzeit verschiedenste Ausgestaltungen der Finanzierungskomponente bei PPP auf. Die konkrete Ausgestaltung ist abhängig von der jeweiligen Projektstrukturierung und unterscheidet sich in verschiedensten Fragen, wie Fördermitteleinbindung, Eigenkapitalanteil, Sicherheiten, Laufzeiten, Einbeziehung der Kommune. Als zwei grundsätzliche Modelle haben sich die Projektfinanzierung sowie die Forfaitierung herausgebildet. Diese Alternativen werden kontrovers auch beeinflusst durch Interessenslagen der Beteiligten (Kreditinstitute, Kommune, Bauunternehmen und Berater) diskutiert. In der derzeitigen praktischen Projektumsetzung im Schulbereich wurden in der Mehrzahl Forfaitierungen umgesetzt. Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, dem Leitfadenanwender einen verständlichen Kurzüberblick über beide Finanzierungsformen einschließlich der Sicherheitenaspekte zu geben. Diese Kurzdarstellung kann einen entsprechenden Finanzierungsleitfaden nicht ersetzen und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit bzw. finanztechnische Exaktheit. Forfaitierung mit Einredeverzicht Unter Forfaitierung wird im Kern die Veräußerung (Verkauf und Abtretung) des sich auf den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) beziehenden Teils des Gesamtentgeltes durch den privaten PPP-Partner an ein Kreditinstitut verstanden. Dieses erwirbt die Teilforderung gegenüber der Kommune und stellt die Finanzierungssumme dem Privaten zur Verfügung. Das Kreditinstitut zieht die Forderung über die Laufzeit direkt von der Kommune ein. Sofern die Kommune bereit ist, gegenüber dem Kreditinstitut eine so genannte Einredeverzichtserklärung, die sich jedoch ausschließlich auf die abgetretene Teilforderung beschränkt, abzugeben, lassen sich kommunalkreditähnliche Konditionen erzielen. Dieser Einredeverzicht setzt jedoch stets erbrachte und abgenommene Bau- und Sanierungsleistungen voraus. Das Kreditinstitut kann bei dieser Gestaltung auf die Bonität der Kommune abstellen und auf einen Due Diligence sowie weitere Sicherungsinstrumente, wie ausreichendes Eigenkapital, Bürgschaften u.a., verzichten. Das Sicherungsbedürfnis der Kommune muss jedoch durch ein adäquates Sicherungskonzept des Privaten gegenüber der Kommune in diesem Fall gedeckt werden. Mit einem solchen Einredeverzicht erklärt sich die Kommune bereit, ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Kreditinstitut stets nachzukommen, auch dann, wenn Umstände eingetreten sind, die üblicherweise zu Mängelansprüchen und Zurückbehaltungsrechten der Kommune führen würden. Die Kommune verzichtet jedoch nicht auf Ansprüche gegenüber dem privaten Partner; insbesondere berührt der erteilte Einredeverzicht nicht die Betriebsleistun

19 leistungen. Insgesamt findet hier kein vollständiger Risikotransfer auf den privaten Partner im Bereich der Finanzierung statt, da das refinanzierende Kreditinstitut aus der Risikopartnerschaft des PPP-Vertragspartners ausscheidet. Der Kommune verbleiben jedoch u.a. die Erfüllungsansprüche in Bezug auf die Betriebsleistungen, insbesondere auf Erhaltung der Sache in einem fest definierten Zustand, die in Verbindung mit einem angemessenen Sicherungskonzept (Bürgschaften, Garantien etc.) geeignet sind, den Einredeverzicht gegenüber dem Kreditinstitut adäquat zu kompensieren. Im Gegensatz zur Projektfinanzierung wird das Kreditinstitut keine detaillierte Projektprüfung und -überwachung durchführen. Ebenso wird kein Eigenkapitalanteil durch das Kreditinstitut vom privaten Partner eingefordert. Im Folgenden sollen die Vor- und Nachteile der Forfaitierung mit Einredeverzicht zusammengefasst werden und in grundsätzliche Empfehlungen überführt werden. Vorteile: Einfache und übersichtliche Finanzierungsstruktur Umfangreiche Erfahrungen und Standards Erzielbarkeit kommunalkreditähnlicher Konditionen Geringe Anforderungen an Eigenkapitaleinbringung durch den privaten Partner Integrationsmöglichkeit Förderdarlehen z.b. KfW-Bankengruppe Klare steuerliche Rahmenbedingungen Nachteile: Unvollkommener Risikotransfer reduzierte Risikoabsicherung (fehlende Risikoabsicherung durch refinanzierende Bank) Notwendigkeit der Entwicklung und Durchsetzung Sicherungskonzept durch die öffentliche Hand Erhöhter Verwaltungsaufwand durch Projektcontrolling Schwierigere Durchsetzbarkeit von Ansprüchen gegenüber dem privaten Partner Kosten für Sicherheitenkonzept

20 Grundsätzliche Empfehlungen: Bei Projekten mit einem höheren Projektvolumen sollte stets die Alternative der Projektfinanzierung mit betrachtet, bewertet und berechnet werden. Die Auswirkungen des unvollkommenen Risikotransfers müssen im Rahmen der Risikobetrachtung, insbesondere im Bereich des Ausfall- bzw. Insolvenzrisikos (z.b. verdeckter Baumängel), angemessen berücksichtigt werden. Ein adäquates Sicherungskonzept ist vom privaten Partner einzufordern und die prognostizierten Kosten hierfür sind in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu berücksichtigen. Die entstehenden Projektcontrollingkosten der Öffentlichen Hand sind ebenso in den Berechnungen zu berücksichtigen. Die Abgabe der Einredeverzichtserklärung sollte auf die investiven Bestandteile der Rate beschränkt werden (Teileinredeverzicht). Zur Strukturierung eines angemessenen Sicherungskonzeptes können verschiedenste Instrumente wie z.b. Bürgschaften, Patronatserklärungen, Schuldbeitritte, Garantien, Instandhaltungskonten einbezogen werden. Die Angemessenheit ist im Einzelfall auf Basis der Risikostruktur und nach Projektphasen zu beurteilen. Für die Bauphase wird - vergleichbar zu konventionellen Projekten - eine Bankbürgschaft für die Vertragserfüllung sowie für die Gewährleistung das Mindestmaß darstellen. Darüber hinaus können Eintrittsrechte in Nachunternehmerverträge, Konzernbürgschaften, Patronatserklärungen u.a. vereinbart werden. Hierbei muss jedoch insgesamt die Angemessenheit auf Basis der tatsächlichen Risikostruktur berücksichtigt werden. Für die Betriebsphase sollte eine angemessene Sicherheit (z.b. Bankbürgschaft) für die Betriebsleistungen des privaten Partners berücksichtigt werden. Eine zusätzliche oder alternative Absicherungsmöglichkeit kann auch ein Reservekonto mit beschränktem Zugriff darstellen. Die Ableitung der angemessenen Höhe und der Entwicklung über die Vertragslaufzeit kann nur projektspezifisch erfolgen. Zu berücksichtigen ist hier insbesondere, dass mögliche Vorauszahlungen bei der Instandhaltung/ Instandsetzung sowie das generelle Ausfallrisiko des Privaten abzusichern sind. Weitere zusätzliche Sicherungselemente können bei projektspezifischer Notwendigkeit vergleichbar der Bauphase integriert werden. So entsteht ein abgestimmtes Sicherheitensystem mit verschiedenen Sicherungsinstrumenten, dass eine ausreichende Absicherung der Kommune während der kompletten Laufzeit des Projektes sicherstellt

21 Projektfinanzierung Bei einer Projektfinanzierung stimmt das Kreditinstitut die Finanzierung auf die Projektgesellschaft und hier insbesondere auf die Zahlungsströme des Projektes ab. Aus Sicht des Kreditinstituts wird die Finanzierung einschließlich Konditionen, Höhe und Sicherheiten durch den zu erwartenden Projekt-Cashflow und die Risikostruktur des Projektes bestimmt. Es liegen keine Verpflichtungen der Kommune gegenüber dem Kreditinstitut und Einschränkungen in den Rechten der Kommune vor. Die Finanzierung der Projektgesellschaft erfolgt üblicherweise aus verschiedenen Finanzierungsmitteln, die dem Eigen- und Fremdkapital zuzuordnen sind. Der Fremdkapitalanteil beträgt derzeit i.d.r. zwischen 80 und 90%. Das Kreditinstitut definiert über Kennzahlen ( cover ratios ) die sich an den Zahlungsströmen orientieren, die Einbringung und sukzessive Rückführung des Eigenkapitals sowie weitere Finanzierungsvorgaben (z.b. Reservekonten u.a.). Bisher wurde in Deutschland das Eigenkapital üblicherweise durch die Gesellschafter der Projektgesellschaft, derzeit meist Bau- und Facility-Management-Unternehmen, eingebracht. Die Bereitstellung des Fremdkapitals wurde bisher ausschließlich durch Kreditinstitute mittels Darlehen übernommen. Die internationale Entwicklung ermöglicht eine Einbindung von innovativen Finanzinstrumenten. Im Vorfeld einer Projektfinanzierung findet durch die Kreditinstitute ein komplexer Strukturierungs- und Prüfprozess statt. In dessen Verlauf beurteilen die Kapitalgeber in einer detaillierten Geschäftsplanung die Robustheit der Zahlungsströme und die Risikostruktur. Hiervon ausgehend werden die Konditionen und das Sicherheitenkonzept abgeleitet. Im Projektverlauf übernehmen die Kapitalgeber fortlaufende Überwachungsfunktionen bei der Projektgesellschaft. Im Folgenden sollen die Vor- und Nachteile der Projektfinanzierung zusammengefasst werden und in grundsätzliche Empfehlungen überführt werden. Vorteile: Umfangreicherer Risikotransfer auf Privaten Risikoabsicherung durch PPP-Vertragspartner (refinanzierendes Kreditinstitut) Umfangreiche Prüfung der Projektbeteiligten und aller Projektunterlagen durch das Kreditinstitut Einbeziehung von Eigenkapital in die Projektgesellschaft und somit höheres Risiko für den Privaten Mögliche Integration von Finanzinnovationen und Fondslösungen

22 Flexibler Zugang zum Kapitalmarkt Zusätzliche Sicherheiten des privaten Partners über eine Mindestsicherung hinaus sind entbehrlich Grundsätzlich keine Hinzurechnung nach den Maastricht-Kriterien Zusätzliches Controlling über Projektlaufzeit Nachteile: Komplexes Verfahren mit hohen Kosten für alle Bieter im Vorfeld und während des Verfahrens Höhere Finanzierungskonditionen für Risikoübertragung abhängig von Projektgesellschaft und Risikostruktur Erforderlicher Eigenkapitalanteil verursacht höhere Finanzierungskosten (Eigenkapitalverzinsung) und steuerliche Auswirkungen Erfordert komplexere Planungsmodelle und Nachweisführung bei der Projektgesellschaft Erhöhte Transaktionskosten werden erst bei größeren Projektvolumen überkompensiert Zeitlich und inhaltlich umfangreiche Prüfverfahren vor Finanzierungszusage Grundsätzliche Empfehlungen: Bei Projekten mit einem höheren Projektvolumen sollte stets die Alternative der Projektfinanzierung mit betrachtet, bewertet und berechnet werden, da sie eine höhere Risikoabsicherung gewährleistet. In der Risikobetrachtung ist der optimale Risikotransfer zu berücksichtigen und in den Risikokosten im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung abzubilden. Die Anforderungen an die Finanzierung sind im Rahmen der Entwicklung des Geschäftsmodells durch die Öffentliche Hand so weit wie möglich vorzugeben und zu beschreiben In der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist sicherzustellen, dass nicht nur die bei einer Projektfinanzierung höheren Finanzierungskosten und Steuern betrachtet werden, sondern eine Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung von Risikokosten und Verwaltungskosten vorgenommen wird. In einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kann immer nur ein stark vereinfachtes Bild einer komplexen Projektfinanzierung abgebildet werden. Es ist grundsätzlich nicht

23 empfehlenswert, eine detaillierte Planung der Projektgesellschaft mit allen finanziellen und steuerlichen Aspekten in eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu integrieren. Die Strukturierung eines angemessenen Sicherungskonzeptes wird bei einer Projektfinanzierung üblicherweise in großen Teilen durch die Kapitalgeber bestimmt. Gewisse Grundsicherungen der öffentlichen Hand sollten jedoch ebenso berücksichtigt werden. Die Angemessenheit ist im Einzelfall auf Basis der Risikostruktur und nach Projektphasen zu beurteilen. Für die Bauphase wird ebenso vergleichbar zu konventionellen Projekten eine Bankbürgschaft für die Vertragserfüllung sowie für die Gewährleistung gemäß VOB erforderlich. Darüber hinaus kann grundsätzlich auf weitere Sicherungsinstrumente verzichtet werden. Hierbei muss jedoch insgesamt die Angemessenheit auf Basis der tatsächlichen Risikostruktur berücksichtigt werden. Für die Betriebsphase sollte als Mindestmaß eine angemessene Bankbürgschaft für die Betriebsleistungen des privaten Partners berücksichtigt werden. Die Ableitung der angemessenen Höhe und der Entwicklung über die Vertragslaufzeit kann nur projektspezifisch erfolgen. Weitere zusätzliche Sicherungselemente können bei projektspezifischer Notwendigkeit integriert werden. Zu beachten ist hierbei, dass das Kreditinstitut bereits durch die Vorgabe von Deckungskennzahlen, Eigenkapitaldefinitionen und Festlegung von Reservekonten Absicherungen der Betriebsphase definiert. Im Beispiel wurden bezüglich der möglichen PPP-Finanzierungsform sowohl die Projektfinanzierung als auch die Forfaitierung mit Teileinredeverzicht einschließlich unterschiedlicher Risiko- und Sicherheitenstruktur berücksichtigt. Die quantitative Wirtschaftlichkeitsuntersuchung stellt das zentrale Instrument zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit dar. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, die quantitative Wirtschaftlichkeitsuntersuchung um qualitative Komponenten im Rahmen einer Nutzwertanalyse zu ergänzen. Nach der Auswahl der Finanzierungsvariante, ist in dieser Phase bereits zu entscheiden, ob eine Nutzwertanalyse durchgeführt werden soll oder nur eine quantitative Betrachtung erfolgt. Bei der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist nur die Frage der Nutzwertanalyse zu klären, da hier nur noch die konventionelle Variante detailliert betrachtet und den vorliegenden Angeboten gegenübergestellt wird

24 Abbildung 3: Auswahlmenü abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Im Rahmen des Beispiels wird sowohl für die vorläufige als auch für die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Berechnung des Nutzwertes ausgewählt

25 3. Grundstruktur des Rechenmodells für die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen eines Inhabermodells 3.1 Allgemeine Einführung In den folgenden Darstellungen werden die Strukturen, Berechnungen und Werte der quantitativen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dargestellt. Bezüglich der qualitativen Betrachtung sowie einer möglichen Zusammenführung der Ergebnisse wird auf die Darstellungen zur Nutzwertanalyse unter Punkt 6 verwiesen. Bei dem Beispiel handelt es sich um eine kommunale Schulsanierung in Form eines Inhabermodells. Hinsichtlich der Finanzierungsformen wurden die Forfaitierung mit Teileinredeverzicht sowie die Projektfinanzierung integriert. Im Beispiel wurde der Lebenszyklusansatz unter Einbeziehung der Planung, Sanierung, Finanzierung und umfangreichen Betriebsleistungen berücksichtigt. Im Rechenmodell ist jedoch grundsätzlich auch die Abbildung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für einen Neubau sowie die Auswahl bzw. die Rückbehaltung einzelner Leistungen bei der Öffentlichen Hand möglich. Der Aufbau des Rechenmodells orientiert sich an der im FMK-Leitfaden beschriebenen Vorgehensweise für die Ermittlung notwendiger Daten sowie der sonstigen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Es sind die drei Bereiche Eingaben, Berechnung und Ergebnisse zu unterscheiden. In der folgenden Abbildung 4 ist die Grundstruktur mit den Bereichen sowie den zugehörigen Detailblättern des Rechenmodells für die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung als Inhabermodell dargestellt

26 Abbildung 4: Struktur des Rechendmodells einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Inhabermodell Eingaben Annahmen Eingaben Berechnungen Bau-/ Sanierungskosten Instandhaltung- und Instandsetzungskosten Betriebskosten Risikokosten Bauzwischenfinanzierung konventionell Endfinanzierung konventionell Bauzwischenfinanzierung PPP - Forfaitierung Endfinanzierung PPP - Forfaitierung Bauzwischenfinanzierung PPP - Projektfinanzierung Endfinanzierung PPP - Projektfinanzierung Ertragsteuerberechnung PPP - Projektfinanzierung Ergebnisse Übersicht der Zahlungsströme der Varianten über die Laufzeit Übersicht der Effizienzen aller untersuchten Varianten Grafische Darstellung des Barwertvergleiches der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

27 Im folgenden Abschnitt werden die in Abbildung 4 aufgeführten Tabellenblätter der drei Bereiche hinsichtlich ihres Aufbaus sowie der Funktionsweise detailliert beschrieben. Die Parameter und Annahmen des konkreten Schulbeispiels sind an den entsprechenden Stellen aufgeführt. 3.2 Erläuterung der Eingabenblätter Das Rechenmodell beinhaltet ein allgemeines Eingabenblatt sowie ein Eingabenblatt für die Daten zum Objekt. In diesen sind sämtliche Felder, in denen Eingaben vorzunehmen sind, gelb hervorgehoben. Darüber hinausgehende Eingaben in diesen sowie in den übrigen Tabellenblättern sind nicht möglich Allgemeine Annahmen Das Eingabenblatt mit der Bezeichnung Annahmen beinhaltet grundsätzlich erforderliche Angaben für das Projekt insgesamt und unabhängig vom jeweils zu betrachtenden Objekt. Es sind die sechs nachfolgenden selbständigen Komponenten zu betrachten und mit entsprechenden Eingaben zu versehen. a) Zeitliche Grundannahmen des Projektes Neben der Angabe des Projektbeginns, welches mit dem Jahr des Baubeginns übereinstimmen muss, ist auch die Dauer der Betriebsphase festzulegen. Das eingegebene Jahr des Projektbeginns ist die Basis, auf der sämtliche Ausgaben (Bau und Betrieb) kalkuliert und eingegeben werden und dient der Berechnung der Indizierung der über die Laufzeit anfallenden Ausgaben. Im Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird dieses auch zur Berechnung des Barwertes in den Varianten herangezogen. Die Betriebsphase ist modellbedingt auf maximal 25 Jahre beschränkt und ist in den Beschaffungsvarianten identisch. Im Beispiel wurde eine Betriebsphase von 25 Jahren angenommen. Als Bezugsjahr wurde 2008 gewählt. b) Annahmen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen Zur Umsatzsteuerbelastung in den Varianten sind ebenfalls Vorgaben zu fixieren, wobei diese für die einzelnen Kostenblöcke durchaus verschieden sein können und entsprechend separat abgefragt werden. Hierbei sind zum einen der Steuersatz ggf. bekannte Steuersatz

28 änderungen und zum anderen die steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungen festzulegen. Die möglichen Eingaben beschränken sich in den Varianten auf die Baukosten insgesamt und bei den Betriebskosten auf die 100er Gruppen des im Folgenden erläuterten Blattes Eingaben in Anlehnung an die Struktur der GEFMA-Richtlinie Darüber hinaus ist die Umsatzsteuerbelastung der Finanzierungsleistung zu beurteilen. 4 Die umsatzsteuerliche Behandlung von Risiken, die sich aus den Bau- und Betriebsleistungen sowie den Finanzierungsleistungen ableiten, erfolgt analog der Ausgangsleistung und muss nicht separat erfasst werden. Abbildung 5: Eingabemaske zur Umsatzsteuer vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Im Beispiel wurden die steuerlichen Gegebenheiten im Zeitpunkt der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einbezogen. Die umsatzsteuerlichen Unterschiede zwischen den Varianten insbesondere im Bereich des Personals und des kaufmännischen Gebäudemanagements wurden berücksichtigt. 3 4 GEFMA-Richtlinie 200, Kosten im Facility Management - Kostengliederungsstruktur zu GEFMA 100, GEFMA e.v. Deutscher Verband für Facility Management, Entwurf 07/2004 Bei Vorliegen sämtlicher Anforderungen der UStR, kann die Finanzierung eine umsatzsteuerfreie Leistung darstellen

29 c) Annahmen zur Indizierung Die Eingabemöglichkeit erstreckt sich auf die wesentlichen Kostengruppen und ist variantenübergreifend definiert, d.h. die Angaben der Indizes sind für die konventionelle und die PPP- Realisierung identisch. 5 Die Werte in den Varianten wurden grundsätzlich nominal betrachtet und für die Kostenobergruppen wurden differenzierte Indizes unterstellt. Sowohl für die Baukosten, für die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten als auch für die Betriebskosten wurde ein Index von 1,5% pro Jahr in der Berechnung berücksichtigt. Die Auswahl der Indizes ist projektspezifisch. Es können z.b. der Verbraucherpreisindex oder der Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes oder andere geeignete Indizes angewandt werden. d) Annahmen zur Diskontierung Um neben den Zahlungsströmen den Barwert in den Varianten gegenüberstellen zu können, ist die Angabe eines Diskontierungszinses für die Ermittlung des Barwertes erforderlich. Beim Barwertverfahren werden sämtliche prognostizierten Zahlungsströme auf den Zeitpunkt des Projektbeginns abgezinst. Dadurch kann festgestellt werden, welchen Wert sämtliche betrachteten Zahlungsströme während des gesamten Projektzeitraumes zum definierten Zeitpunkt abbilden. Analog der Herangehensweise bei den Indizes ist auch nur ein Diskontierungszins für beide Realisierungsvarianten zu definieren. Im Beispiel wurde ein durchschnittlicher nominaler Diskontierungszins in Höhe von 3,5% angenommen. 6 e) Annahmen zur Finanzierung Wie bereits einführend erwähnt, bietet das Rechenmodell grundsätzlich die Möglichkeit, für die PPP-Realisierung sowohl die Forfaitierung als auch die Projektfinanzierung einzubeziehen. Sollte bereits im Vorfeld die Finanzierungsvariante feststehen, ist es auch möglich, nur eine der beiden Finanzierungsformen zu wählen. Entsprechend der definierten Vorgaben, beschränken sich an dieser Stelle die erforderlichen Eingaben auf die gewählte Finanzierung. 5 6 Projektspezifisch können im Rahmen der vertraglichen Regelungen auch andere Preisentwicklungen vereinbart werden und sind dann entsprechend zu berücksichtigen. Es ist auch eine Diskontierung mittels Zinsstrukturkurve denkbar. Für nähere Erläuterungen wird auf den Leitfaden PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Finanzministerkonferenz, verwiesen

30 Grundsätzlich sind sowohl für die konventionelle Realisierung als auch für die PPP- Realisierung, unabhängig von der Finanzierungsvariante, Zinssätze für die Bauzwischenfinanzierung und für die Endfinanzierung anzugeben. Zusätzlich ist bei der Einbindung einer Projektfinanzierung die Angabe des Eigenkapitalanteils erforderlich. Darüber hinaus sind Eingaben hinsichtlich der Ertragsteuerbelastung der Projektgesellschaft notwendig. Hierbei ist zu beachten, dass eine Auswahlmöglichkeit besteht, die gewerbesteuerliche Hinzurechnung und somit Besteuerung der Dauerschuldzinsen bei der Projektfinanzierung einzubeziehen oder nicht. In der Praxis werden jedoch im Einzelfall Gestaltungen der Projektfinanzierung gewählt, die diese steuerliche Belastung vermeiden (z.b. Integration von Forderungsverkäufen in eine Projektfinanzierung). Bei der Berechnung des PSC wurden Kommunalkreditkonditionen im Zeitpunkt der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einbezogen. Der Zins wurde sowohl für die Bauzwischenfinanzierung als auch für die Endfinanzierung mit 3,85% angenommen. Für die Finanzierung in der PPP-Variante mittels einer Forfaitierung wurden für die Bauzwischenfinanzierung 4,85% unterstellt. Für die Zinskonditionen der Endfinanzierung wurde ein Zins von 4,40% unterstellt. 7 Die Kosten für das angemessene Sicherheitenkonzept (Bürgschaftskosten u.a.) seitens des Privaten bei der Forfaitierung werden bei den Betriebskosten berücksichtigt. Bei der Betrachtung der Projektfinanzierung wurde ein Eigenkapitalanteil von 10% gewählt, der über die komplette Laufzeit mit 9,00% nach Ertragsteuern verzinst wird. Für die Fremdfinanzierung wurden für die Bauphase 5,10% und für die Endfinanzierung 4,90% unterstellt. Die Annahmen zur Steuerbelastung wurden entsprechend der aktuellen Gesetzeslage gewählt. f) Annahmen zu den Risiken Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind neben konkreten Werten auch mögliche Risiken der jeweiligen Realisierung zu betrachten. Diese werden in Prozent erfasst und auf die jeweilige Bezugsgröße berechnet, so dass sie sich schlussendlich monetär auswirken. Die im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die einzelnen Risikopositionen zu ermittelnden Ansätze werden sowohl für die konventionelle Realisierung als auch für die For- 7 Grundsätzlich sollte die Einbindung von KfW-Mitteln aus dem KfW-Programm Kommunal Investieren geprüft werden. Siehe hierzu

31 faitierung und Projektfinanzierung gesondert erfasst und berechnet. Darüber hinaus wird in der PPP-Variante eine Risikoverteilung zwischen dem privaten und dem öffentlichen Partner vorgenommen. Das Rechenmodell sieht hierfür zwei Wege der Eingabe der Risikoansätze vor. Zum einen können entsprechend der Systematik des Bundesgutachtens sowie des FMK-Leitfadens für die einzelnen Risiken Schadenshöhen und Eintrittswahrscheinlichkeiten eingegeben werden, aus denen sich der Risikowert berechnet. Zum anderen bietet das Rechenmodell die Möglichkeit, Risikoansätze für die einzelnen Risikopositionen zu definieren. Grundüberlegungen hinsichtlich Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit sind unabhängig von der gewählten Option stets notwendig, um das Risiko einschätzen zu können. Es werden sechs Bereiche unterschieden, die zum Teil weiter untergliedert sind und in denen mögliche Risikokosten abgebildet werden können. Dies betrifft Planungs- und Baurisiken, Risiken der Instandhaltung und Instandsetzung, übrige Betriebsrisiken sowie Finanzierungs- und Gesetzesänderungsrisiken. 8 Für die Finanzierungsform Forfaitierung wurden diese Positionen um besonders ausgeprägte und zu beurteilende Einzelrisiken (z.b. besondere Ausfallrisiken) erweitert. Für sämtliche Risikopositionen sind Bezugsbasen hinterlegt sowie Zeiträume definiert, in denen diese Risiken auftreten können. Hinsichtlich der Ermittlung der Risikowerte für den PSC sollte ein Risikoworkshop durchgeführt werden. Dabei sollten unter anderem die Vergangenheitsdaten des öffentlichen Partners analysiert und eine Risikoabschätzung vorgenommen werden. Anschließend sollten die Risikowerte für die PPP-Variante unter Berücksichtigung der konkreten Ausprägung im Risikoworkshop diskutiert und entsprechende Schadenshöhen und Eintrittswahrscheinlichkeiten abgeleitet werden. Die im Beispiel gewählten Risikoansätze sowie die Risikoverteilung umfasst lediglich eine beispielhafte Darstellung Eingaben Neben den notwendigen Angaben zu Rahmenbedingungen und übergreifenden Parametern ist die Eingabe konkreter Werte/ Angaben hinsichtlich der Realisierung des Leistungsumfanges in der konventionellen als auch in der PPP-Beschaffungsvariante erforderlich

32 In Anlehnung an den Aufbau des Eingabenblattes Annahmen ist auch das Eingabeblatt für die Objektdaten in Bereiche gegliedert, die in der konventionellen Variante und der PPP- Variante überwiegend identisch sind. Der PSC wurde detailliert ermittelt. Die PPP-Variante wurde in den Einzelpositionen vom PSC abgeleitet und im Modell anhand von Zu- und Abschlägen in den einzelnen Kosten oder der Eingabe konkreter Werte abgebildet. Hinsichtlich der konkreten Vorgehensweise wird auf die Ausführungen im folgenden Abschnitt verwiesen. a) Allgemeine Eingaben Zunächst sind die Anfangs- und Endzeitpunkte der Bauphase (in Monaten und Jahren) sowie Angaben hinsichtlich Einbeziehung möglicher Fördermittel in den beiden Varianten vorzunehmen. Die Zeitangaben des Betriebes werden automatisch ermittelt. Weiterhin ist es erforderlich, einen Gebäudewiederbeschaffungswert für jede Variante zu definieren, den das Gebäude nach dem Bau/ der Sanierung hat. Der Gebäudewiederbeschaffungswert wird u.a. zur Berechnung der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten herangezogen. Die Sanierungsphase ist über die Jahre 2008 und 2009 verteilt, wobei diese in der PPP- Variante um zwei Monate kürzer ist. Der Betriebszeitraum beträgt in der konventionellen und in der PPP-Variante jeweils 25 Jahre. In beiden Varianten wurden Fördermittel in Höhe von 750 T aus der Schulbauförderung am Ende der Bauphase eingebunden. 9 b) Eingaben der Werte für die Ermittlung des PSC Neben den vorab erläuterten allgemeinen Angaben sind Eingaben hinsichtlich der Baukosten (netto) sowie der Betriebskosten (netto) erforderlich, die in den beiden Varianten grundsätzlich differenziert vorgenommen werden können und nachfolgend beschrieben werden. Eingabe der Bau-/ Sanierungskosten für den PSC Die Struktur der einzugebenden Baukosten ist entsprechend der DIN 276 aufbereitet, wobei die Kosten nur in 100er Gruppen zusammengefasst und entsprechend ihrem zeitlichen Anfall in Jahresscheiben einzugeben sind. Modellbedingt kann eine maximale Bauzeit von drei Jahren berücksichtigt werden. 8 9 Hinsichtlich einer detaillierten Darstellung möglicher Risiken und deren Verteilung wird auf den leitfaden V verwiesen. Die Einbindung von Fördermitteln ist vom jeweiligen Projektträger im Einzelfall zu prüfen

33 Die Planungs- und Baukosten für den PSC wurden detailliert ermittelt und entsprechend den 100er Gruppen der Struktur der DIN 276 aufbereitet. Die erforderlichen Daten kann der öffentliche Partner im Rahmen eigener Ressourcen selbst ermitteln. Sollten diese Kompetenzen nicht ausreichend vorhanden sein, sollten externe Sachverständige wie z.b. Architekten und Planer einbezogen werden. Zusätzlich wurden Umzugs-, Verwaltungs- und Transaktionskosten berücksichtigt. Eine Verteilung erfolgte entsprechend der unterstellten Bauzeit über die Jahre 2008 und Die Kosten für den Bau einschließlich der Planungsleistung und anfallender Nebenkosten wurden mit T angesetzt. Eingabe der Betriebskosten für den PSC Die Betriebskosten, die auch die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten umfassen, wurden in Anlehnung an die Struktur der GEFMA-Richtlinie 200 dargestellt und sind für ein Jahr des Betriebes zu erfassen. Die Angaben für die jährliche Instandhaltung und Instandsetzung sind in Prozent bezogen auf den Gebäudewert vorzunehmen. Ob alle im Eingabeblatt möglichen Kostenpositionen anfallen, ist für den Einzelfall zu prüfen. Alle Angaben sind grundsätzlich mit dem Wert zum Zeitpunkt des im Eingabeblatt Annahmen definierten Jahres des Projektbeginns einzugeben. Für das Beispiel wurden in beiden Varianten gleiche Qualitäten für den Bau und den Betrieb berücksichtigt. Es wurde daher ein Instandhaltungsniveau in Höhe von 1,2% des entsprechenden Gebäudewiederbeschaffungswertes auf der Basis von KGSt-Richtwerten 10 sowohl für die konventionelle Variante als auch für die PPP-Realisierung unterstellt. Je nach den Rahmenbedingungen des Projektes kann der Ansatz der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten auch zwischen den Varianten unterschiedlich gewählt werden. Dies ist in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dann zwingend einzubeziehen. Hierfür kann z.b. eine gesonderte Risikoposition gebildet werden, die die Risiken und damit verbundenen erhöhten Kosten über die Laufzeit abbildet. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Zustand des Gebäudes am Ende der Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung der verschiedenen Instandhaltungsniveaus zu beurteilen und in den Vergleich einzubeziehen. Ein Maßstab könnte z.b. der Gebäudewert bei Baufertigstellung sein. Zum Ausgleich könnten die Zahlungsströme um diesen fiktiven Wertunter- 10 Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt): Hochbauunterhaltung - Richtwerte und Gestaltungsvorschläge zur Mittelbemessung, Maßnahmenplanung und Mittelbereitstellung, KGSt-Bericht Nr. 09/1984, Köln,

34 schied erhöht werden. Sofern die aktuellen Instandhaltungsbudgets im PSC niedriger sind, sollten die Auswirkungen mit Hilfe von Sensitivitätsanalysen ermittelt werden. Die Betriebskosten für den PSC wurden in Anlehnung an die Struktur der GEFMA-Richtlinie 200 aufbereitet und anhand von Vergangenheitsdaten unter Berücksichtigung von Einsparpotenzialen (z.b. im Bereich des Energie- und Wasserverbrauchs) abgebildet. Für die Verwaltungskosten im PSC (Gebäudeverwaltung, Kosten eines Arbeitsplatzes) wurden Annahmen auf der Grundlage von KGSt-Richtwerten 11 getroffen, so dass sich insgesamt jährliche Betriebskosten (einschließlich Instandhaltung und Instandsetzung) in Höhe von 774 T ergeben. c) Eingaben der Werte für die Ermittlung der bei dem öffentlichen Partner verbleibenden Kosten in der PPP-Variante Da auch bei einer PPP-Realisierung bei dem öffentlichen Partner Kostenpositionen verbleiben bzw. entstehen, die nicht transferiert werden können, sind für die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie für die übrigen Betriebskosten zusätzliche Eingaben für die Berechnung der verbleibenden Kosten über die Laufzeit vorgesehen. Die im Beispiel abgebildete Kostenstruktur wurde hinsichtlich möglicher zurückbehaltener oder gar zusätzlich entstehender Kosten untersucht. Dabei wurden in einzelnen Positionen Kosten angesetzt, mit einer Höhe von jährlich insgesamt 9 T. Bei dem öffentlichen Partner zurückbehaltene Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten wurden für das Beispiel nicht unterstellt. d) Eingaben der Werte für die Ermittlung der auf den Privaten übertragenen Kostenpositionen in der PPP-Variante Da verschiedene Ansätze hinsichtlich der Anforderungen zur Ermittlung der PPP-Variante denkbar sind, wurden im Modell verschiedene Alternativen integriert, die sowohl für die Baukosten als auch für die Betriebskosten gelten. 11 Siehe hierzu z. B. IKON Vergleichsdatenbank für Vergleichsringarbeit der Kommunen in Deutschland

35 Abbildung 5: Eingabemaske Betriebskosten PPP vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Eingabe konkreter Werte für die Bau-/ Sanierungs- und Betriebskosten der PPP-Variante Entsprechend der konventionellen Variante besteht auch für die Ermittlung der Werte in der PPP-Beschaffungsvariante die Möglichkeit, konkrete Werte für die einzelnen Kosten einzugeben. Die konkrete Bezifferung der Kosten, kann mit der Eingabe prozentualer Zu- und Abschläge in den Detailpositionen kombiniert werden. Wenn für bestimmte Positionen keine Kosten bei der Ermittlung des PSC berücksichtigt wurden, kann eine Erfassung entstehender Kosten beim privaten Partner nur durch die Eingabe konkreter Werte erfolgen, da in diesem Fall keine Zu- oder Abschläge möglich sind. Für die Realisierung im Rahmen einer Projektfinanzierung ist eine zusätzliche Eingabemöglichkeit im Bereich der Baukosten für die im Vorfeld möglicherweise anfallenden Kosten, z.b. durch die Projektprüfung seitens des Kreditinstitutes, vorgesehen. Da auch die für die Projektgesellschaft selbst während der Vertragslaufzeit anfallenden Kosten bei einer Realisierung als Forfaitierung und Projektfinanzierung nicht zwangsläufig identisch sind, sind auch hierfür getrennte Eingabemöglichkeiten berücksichtigt. Eingabe detaillierter Zu- und Abschläge für die Bau-/ Sanierungs- und Betriebskosten der PPP-Variante Sofern keine genauen Werte verfügbar sind, können prozentuale Zu- und Abschläge auf die Ansätze des PSC in den Einzelpositionen festgelegt werden. Dabei ist die Bezugsbasis der Baukosten die jeweilige 100er Gruppe in Anlehnung an die Struktur der DIN 276 sowie die im Rechenmodell abgebildeten Einzelkostenpositionen für die Erfassung der Betriebskosten. Eingabe übergreifende Zu- und Abschläge für die Bau-/ Sanierungs- und Betriebskosten der PPP-Variante Entsprechend der oben dargelegten Vorgehensweise können übergreifende prozentuale Zubzw. Abschläge für Kostenobergruppen eingegeben werden. Hinsichtlich der Baukosten er

36 folgt die Eingabe eines prozentualen Zu- oder Abschlages auf die Gesamtbausumme und wird entsprechend der für die PPP-Variante eingegebenen Bauzeiten verteilt. Die Erfassung der Abweichungen der Betriebskosten ist für die jeweilige 100er Gruppe in der vorgegebenen Struktur in Anlehnung an die GEFMA 200 vorgesehen. Auf Basis der Analyse der konventionellen Kostenschätzung und Erläuterungsberichten sowie durch den Abgleich dieser mit Erfahrungswerten im Schulbau und Kennwerten wurde die PPP-Variante für die Baukosten in den 100er Gruppen abgeleitet und mit T angesetzt. Für vorab entstehende Kosten im Rahmen der Projektfinanzierung wurden im Beispiel 150 T berücksichtigt. Die Betriebskosten, die auf den Privaten übergehen, wurden entsprechend der Struktur des PSC ermittelt. Darüber hinaus wurden Kosten, die bei einer Projektgesellschaft zusätzlich z.b. für die Verwaltung und die Koordination oder für Bürgschaften anfallen würden, einbezogen, so dass sich insgesamt jährliche Betriebskosten (einschließlich Instandhaltung und Instandsetzung) in Höhe von 664 T ergeben. Aufgrund zusätzlich zu erbringender Sicherheiten im Rahmen einer Forfaitierung, die aufgrund der Risikoverteilung bei einer Projektfinanzierung nicht in dem Umfang notwendig sind, erhöhen sich diese Kosten um 20 T. Sofern sämtliche Eingaben erfolgt sind, wird der Nutzer auf ein zentrales Übersichtsblatt geführt. Von diesem aus kann sich der Nutzer sämtliche Berechnungen und Ergebnisse anzeigen lassen oder zurück zu den Eingaben springen, um Änderungen vorzunehmen

37 Abbildung 6: Berechnungs- und Ergebnisübersicht vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 3.3 Erläuterung der Berechnungsblätter Die Berechnungsblätter dienen der Darstellung der auf einzelne Kostenpositionen bezogenen Zahlungsströme über die gesamte Projektlaufzeit. Entsprechend der in den Blättern Annahmen und Eingaben gewählten Ansätze und Werte werden diese unter Berücksichtigung des jeweiligen Indizes berechnet und über die Laufzeit abgebildet. Die Eingaben werden mittels eines Eskalators jährlich um die angenommenen Indizes erhöht. Dabei werden in den Varianten die definierten Bauzeiten und die sich daran anschließende Betriebsphase monatsgenau berücksichtigt Bau-/ Sanierungskosten Vergleichbar zu den im Bereich des Eingabenblattes vorgenommenen Eingaben für die Baukosten umfasst dieses Berechnungsblatt nur die Abbildung der Baukosten für den PSC sowie der auf den Privaten übergehenden Baukosten. Ein Zurückbehalten von Baukosten beim

38 öffentlichen Partner wird ausgeschlossen. Die zeitliche Darstellung ist modellbedingt auf insgesamt drei Kalenderjahre begrenzt und orientiert sich in den Varianten an den dafür definierten Bauzeiten. Entsprechend den im Blatt Annahmen vorgenommenen Einstellungen zur Umsatzsteuerbelastung wird die Umsatzsteuer in die Berechnung integriert. In den nachfolgend erläuterten Berechnungsblättern erfolgt die Berücksichtigung der Umsatzsteuer analog zu dieser Systematik. Auf eine weitere Erwähnung wird daher verzichtet. Im Beispiel ergeben sich unter Berücksichtigung der Indizierung und einer unterstellten Umsatzsteuerbelastung in Höhe von 19% Bruttobaukosten in Höhe von T für die Ermittlung des PSC. Für die PPP-Beschaffungsvariante im Rahmen einer Forfaitierung ergeben sich im Beispiel Bruttobaukosten in Höhe von T. Aufgrund der vorab entstehenden zusätzlichen Kosten erhöhen sich die Baukosten bei einer Projektfinanzierung auf T Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten Die Berechnung und Abbildung der Kosten erfolgt entsprechend der Eingaben und Annahmen sowohl für die Darstellung des PSC als auch für die Ermittlung der PPP-Variante. Gemäß der Annahme des gleichen Instandhaltungsniveaus in den Varianten werden die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowohl in der konventionellen Variante als auch in der PPP-Beschaffungsvariante mit 1,2% des jeweiligen Gebäudewiederbeschaffungswertes unter Berücksichtigung einer jährlichen Indizierung über die Dauer der Betriebsphase berechnet und dargestellt. Im Beispiel wird unterstellt, dass bei einer PPP-Realisierung keine Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten beim öffentlichen Partner verbleiben. Im Beispiel ergeben sich unter Berücksichtigung der Indizierung über die Laufzeit Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten für die Ermittlung des PSC in Höhe von T und in Höhe von T für die PPP-Beschaffungsvariante

39 3.3.3 Betriebskosten Für die weitere Berechnung der Betriebskosten über die Laufzeit sind im Modell aus Gründen der Übersichtlichkeit die Einzelkosten zusammengefasst. Im Beispiel ergeben sich unter Berücksichtigung der Indizierung über die Laufzeit Betriebskosten in der konventionellen Variante in Höhe von T. Die bei dem öffentlichen Partner verbleibenden Kosten bei einer PPP-Realisierung betragen 274 T. Bei einer Umsetzung als Forfaitierung fallen bei dem privaten Partner Kosten in Höhe von T an. Diese vermindern sich bei einer Projektfinanzierung auf T Risikokosten Zur transparenten Darstellung der Kostenposition Risiken wird der Risikowert entsprechend der gewählten Risikoansätze über die Laufzeit dargestellt. Dabei werden die definierten zeitlichen Vorgaben hinsichtlich der einzelnen Risiken berücksichtigt. Im Beispiel ergeben sich Gesamtrisikokosten für die konventionelle Realisierung in Höhe von T. Aufgrund der unterschiedlichen Risikoansätze für die Forfaitierung und die Projektfinanzierung ergeben sich hierbei Abweichungen in der Risikohöhe und auch in der Risikoverteilung zwischen privatem und öffentlichem Partner. Die Risiken bei einer Forfaitierung belaufen sich im vorliegenden Beispiel auf insgesamt T, wovon T bei dem öffentlichen Partner verbleiben. Bei der abgebildeten Projektfinanzierung liegen die Risikokosten insgesamt bei T, wobei T bei dem öffentlichen Partner verbleiben Bauzwischenfinanzierungskosten konventionell Die Bruttoinvestitionskosten einschließlich sämtlicher Nebenkosten sowie die im Blatt Risikokosten ermittelten Risikokosten während der Bauzeit werden in einer Bauzwischenfinanzierungsrechnung zusammengeführt. Dabei werden sowohl die getroffenen Annahmen hinsichtlich des Zinssatzes berücksichtigt als auch ein möglicher Fördermittelzufluss als Tilgung einbezogen Aufgrund der meist nicht vorhandenen Eigenmittel bei der Öffentlichen Hand, wird grundsätzlich von einer 100%igen Finanzierung (mit Ausnahme möglicher Fördermittel) ausgegangen

40 Die von der für die konventionelle Variante gewählten Bauzeit abhängige Bauzwischenfinanzierung wird mit Fertigstellung des Objektes einschließlich der Bauzwischenfinanzierungszinsen und Risiken von der konventionellen Endfinanzierung abgelöst Endfinanzierungskosten konventionell Unterstellt ist ein Annuitätendarlehen, mit einer auf die Betriebsdauer begrenzten Laufzeit, woraus sich sowohl die über die Laufzeit zu zahlende Tilgung als auch die Zinszahlungen ergeben Bauzwischenfinanzierungskosten PPP - Forfaitierung Im Gleichklang mit der konventionellen Finanzierung werden in der PPP-Variante zunächst die Baukosten sowie anfallende Risikokosten zwischenfinanziert. Aufgrund der Unternehmereigenschaft des Privaten werden jedoch nur die Nettokosten einbezogen. Entsprechend der Systematik in der konventionellen Variante wird auch hier die Bauzwischenfinanzierung mit Bauendabnahme einschließlich der aufgelaufenen Bauzwischenfinanzierungszinsen und Risiken von der Endfinanzierung (Forfaitierung) bzw. möglichen Fördermitteln abgelöst Endfinanzierungskosten PPP - Forfaitierung Der in die Forfaitierung einzubeziehende Betrag ergibt sich analog der konventionellen Variante grundsätzlich aus der Bauzwischenfinanzierung zuzüglich der Umsatzsteuer, da diese im Zeitpunkt der Fertigstellung des Objektes fällig wird Bauzwischenfinanzierungskosten PPP - Projektfinanzierung Im Unterschied zur Forfaitierung werden bei der Projektfinanzierung nicht die gesamten zu finanzierenden Kosten fremdfinanziert. Der in den Annahmen festgelegte Anteil der Eigenmittel wird zunächst eingesetzt, solange bis dieser aufgebraucht ist. Dann werden Fremdmittel aufgenommen. Entsprechend der Annahmen zum jeweiligen Zinssatz wird die Bauzwischenfinanzierung unterteilt nach Eigen- und Fremdfinanzierung berechnet. Mit Bauendabnahme wird die Bauzwischenfinanzierung einschließlich der aufgelaufenen Bauzwischenfinanzierungszinsen und Risiken von der Endfinanzierung bzw. möglichen Fördermitteln abgelöst

41 Endfinanzierungskosten PPP - Projektfinanzierung Analog der Bauzwischenfinanzierung wird auch im Rahmen der Endfinanzierung zwischen der Eigen- und die Fremdfinanzierung getrennt. Beide Finanzierungen werden in einer Annuitätenbetrachtung mit den entsprechenden Zinsannahmen abgebildet und über die Laufzeit des Projektes zurückgeführt Ertragsteuerberechnung PPP - Projektfinanzierung Im Rahmen der Forfaitierung wird vereinfacht unterstellt, dass keine Ertragsteuern anfallen. Dies beruht auf der Unterstellung, dass sämtlichen Einnahmen Kosten in derselben Höhe gegenüberstehen. Diese Annahme kann aufgrund der abweichenden Finanzierungsstruktur bei der Projektfinanzierung nicht aufrechterhalten werden. Der Einnahme aus den Zinsen für die eingesetzten Eigenmittel steht keine Kostenposition gegenüber. Entsprechend muss hierfür eine Ertragsteuerberechnung, entsprechend den getroffenen Annahmen bezüglich des Steuersatzes sowie des Hebesatzes, erfolgen. 3.4 Erläuterung der Ergebnisblätter Übersicht der Zahlungsströme der Varianten über die Laufzeit Die Zahlungsflüsse werden für die Bauleistung, die sich in die Tilgung und Finanzierung untergliedert, die Instandhaltung und Instandsetzung, den Betrieb sowie die Risikokosten über die Laufzeit abgebildet. Bei der Projektfinanzierung erfolgt zusätzlich die Berücksichtigung der Steuerrate. Aus der Summe der jährlichen Zahlungsströme wird der Barwert der konventionellen und der PPP-Variante berechnet und gegenübergestellt

42 3.4.2 Übersicht der Effizienzen aller untersuchten Varianten Um den direkten Vergleich der beiden Beschaffungsvarianten mit den wesentlichen Parametern darstellen zu können, wird eine summarische Abbildung der Zahlungsströme und der Barwerte sowie die Darstellung der Gesamtabweichung der Varianten vorgenommen. Abbildung 7: Effizienzdarstellung vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Entsprechend den oben erläuterten Eingaben und Annahmen, die für das Beispiel zur vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen wurden, ergibt sich im Vergleich der Barwerte ein Effizienzvorteil zugunsten von PPP. Dieser liegt bei der Forfaitierung bei 6,52%. Bei der Projektfinanzierung verringert sich dieser auf 3,62%. 13 Um die Quellen der Unterschiede in den Varianten besser erkennen zu können, ist im Modell eine Effizienzanalyse integriert, die die Summen der Zahlungsströme und der Barwerte der einzelnen Kostenpositionen gegenüberstellt. Darüber hinaus wird die Mehrbelastung der 13 Jedoch ergibt sich bei einer Projektfinanzierung eine höhere Risikoabsicherung. Ggf. kann dieser Aspekt im Rahmen der Nutzwertanalyse dargestellt werden

43 PPP-Variante aufgrund von umsatzsteuerlichen Unterschieden ausgewiesen und es sind die wesentlichsten Annahmen, wie z.b. Projektlaufzeit oder Zinssätze abgebildet Grafische Darstellung des Barwertvergleiches der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung In Diagrammform werden hier die prognostizierten Barwerte der konventionellen mit der PPP-Variante unterteilt nach den verschiedenen Finanzierungsformen gegenübergestellt. Abbildung 8: Grafische Darstellung Barwertvergleich vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

44 4. Grundstruktur des Rechenmodells für die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen eines Inhabermodells 4.1 Allgemeine Einführung Auch im weiteren Ablauf eines PPP-Projektes bis zum konkreten Vertragsabschluss ist es erforderlich, die Vorteilhaftigkeit der Varianten zu ermitteln. Es erfolgt eine Fortschreibung des PSC, wobei u. a. die Veränderungen im Zuge der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt werden, um die Vergleichbarkeit des fortgeschriebenen PSC mit den Angeboten sicherzustellen. Die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelte PPP-Beschaffungsvariante wird nicht fortgeschrieben, da zu diesem Zeitpunkt bereits konkrete Angebote von privaten Anbietern vorliegen. Analog dieser Systematik ist der Aufbau des Rechenmodells zur abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und dessen Anwendungsbereich nur für die Berechnung des PSC sowie der in der PPP-Variante bei dem öffentlichen Partner verbleibenden oder entstehenden Kosten vorgesehen. Die Berechnungsblätter zur Finanzierung in der PPP-Variante sind daher nicht mehr enthalten. Darüber hinaus sind ein zusätzliches Eingabenblatt und ein Ergebnisblatt vorgesehen, welche die Einbeziehung der Angebote in die Berechnung ermöglichen. Die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind in einem Excelmodell verknüpft. In den Eingabebereichen ist die Option vorgesehen, Daten aus der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu integrieren, sofern diese bereits in diesem Modell abgebildet wurden. Diese können nach Übernahme jedoch weiter bearbeitet werden. In der folgenden Abbildung ist die Grundstruktur mit den Bereichen Eingaben, Berechnung und Ergebnisse sowie den zugehörigen Detailblättern des Berechnungsmodells für die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dargestellt

45 Abbildung 9: Struktur eines Rechenmodells einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Inhabermodell Eingaben Annahmen Eingaben Eingabe der Angebote Berechnungen Bau-/ Sanierungskosten Instandhaltung- und Instandsetzungskosten Betriebskosten Risikokosten Bauzwischenfinanzierung konventionell Endfinanzierung konventionell Ergebnisse Übersicht der Zahlungsströme konventionell und zurückbehaltener Kosten über die Laufzeit Gegenüberstellung des PSC und der Angebote über die Laufzeit Übersicht der Effizienzen des PSC und der Angebote Grafische Darstellung des Barwertvergleiches der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

46 Zur Vermeidung von Wiederholungen, werden die einzelnen Annahmen, die für das Beispiel in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung getroffen wurden, nicht erneut dargestellt. Es werden nur die veränderten Parameter und Werte benannt. Zur Fortschreibung des PSC aber auch der Kosten, die bei einer PPP-Realisierung bei dem öffentlichen Partner verbleiben, ist es in der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erforderlich, sämtliche Parameter und Annahmen, die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung getroffen wurden, auf den Prüfstand zu stellen und mögliche Änderungen zu integrieren. Im Beispiel wurden nachfolgende Punkte verändert: Die Kommunalkreditkonditionen, die für die Berechnung der Zwischen- und Endfinanzierung des PSC benötigt werden, wurden aktuell abgefragt und mit dem Zinssatz von 3,85% unverändert belassen. Die Planungs- und Baukosten für den PSC wurden fortgeschrieben und entsprechend der 100er Gruppen der Struktur der DIN 276 aufbereitet und um die überarbeiteten Umzugskosten, Verwaltungskosten und Transaktionskosten ergänzt, so dass sich ein Gesamtbauvolumen in Höhe von T ergibt. Die Betriebskosten für den PSC wurden entsprechend der Struktur der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aufbereitet und unter Einbeziehung möglicher Veränderungen im Baubereich weiterentwickelt, so dass jährlich anfallende Betriebskosten in Höhe von 774 T berücksichtigt wurden. Auch die Kosten, die bei der PPP-Beschaffung bei dem öffentlichen Partner verbleiben, wurden aktualisiert. Als Basis wurde grundsätzlich der aktualisierte PSC verwandt, so dass sich z.b. aus der Erhöhung der Verwaltungskosten im PSC auch eine Veränderung der verbleibenden Kosten ergeben kann. Die zurückbehaltenen Betriebskosten haben sich jedoch nicht verändert. Im Weiteren werden nur die neu eingefügten Blätter Angebote, Gegenüberstellung PSC und Angebote sowie das in veränderter Form dargestellte Blatt Effizienzdarstellung PSC und Angebote erläutert, da die Funktionsweise der anderen Arbeitsblätter bereits unter Kapitel 3 dargestellt ist

47 4.2 Erläuterung der Eingaben-, Berechnungs- und Ergebnisblätter Angebote Das Eingabenblatt Angebote beinhaltet die Möglichkeit, die angebotenen Zahlungsströme von bis zu drei Bietern über die Laufzeit des Projektes zu erfassen. Es ist darauf zu achten, dass, sofern die Werte des PSC indiziert werden, die Annahmen zur Indizierung auch den Angeboten zugrunde liegen müssen, um vergleichbare Zahlungsströme zu erhalten. Abbildung 11: Eingabemaske Raten PPP abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Im Beispiel wird unterstellt, dass drei Angebote vorliegen, die in die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einbezogen werden. Dazu wurden die angebotenen indizierten Zahlungsströme über die gesamte Laufzeit in das Eingabenblatt integriert

48 4.2.2 Gegenüberstellung des PSC und der Angebote über die Laufzeit Die Zahlungsströme sowie die Barwerte des fortgeführten PSC (Bau- und Betriebsphase) werden über die gesamte Laufzeit dargestellt. Die Ratenangebote der Bieter werden dem PSC gegenübergestellt. Dabei werden die Raten aus den Angeboten um die in der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung weiterentwickelten Zahlungsströme, die bei dem öffentlichen Partner verbleiben, ergänzt. Aus der Summe der jährlichen Zahlungsströme der Anbieter wird dann der Barwert unter Berücksichtigung des Diskontierungszinses, der auch für die Barwerte der konventionellen Variante angenommen wurde, berechnet Übersicht der Effizienzen des PSC und der Angebote Um den direkten Vergleich der Beschaffungsvarianten zum einen und der Angebote untereinander abzubilden, werden die Summen der Zahlungsströme und der Barwerte, sowie die Abweichungen der Varianten, dargestellt. Dies liefert die Entscheidungsgrundlage für die Festlegung der wirtschaftlichsten Realisierung. Analog zur vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden auch hier wieder die Zahlungsströme und Barwerte der einzelnen Kostenpositionen dem PSC gegenübergestellt. Abbildung 10: Effizienzdarstellung abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

49 In der Gegenüberstellung der Summe der Zahlungsströme und Barwerte der Angebote sowie des fortgeschriebenen PSC ergibt sich eine abschließende Effizienzdarstellung. Im Beispiel ist das wirtschaftlichste Angebot im Verhältnis zum fortentwickelten PSC bei einem Barwertvergleich um 7,53% günstiger und bestätigt das Ergebnis der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

50 5. Qualitative Untersuchung Nutzwertanalyse In der Praxis wurde bisher bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der Fokus stark auf die quantitativen Elemente gelegt. Abhängig vom konkreten Projekt kann jedoch auch die qualitative Analyse eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für eine Realisierungsvariante darstellen. Grundlagen hierzu, insbesondere zur Notwendigkeit der Einbeziehung qualitativer Faktoren, existieren bei der öffentlichen Hand in verschiedenster Form bereits seit längerem in den Vorgaben zur Methodik von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Im vorliegenden Leitfaden werden diese anerkannten Methoden auf PPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen übertragen. Im Folgenden wird analog der Beschreibung der quantitativen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der grundsätzliche Ablauf einer zusätzlichen qualitativen Betrachtung dargestellt. 5.1 Grundlagen Zur Ergänzung des Entscheidungsprozesses um qualitative Aspekte, wie z.b. ökologische, soziokulturelle oder städtebauliche, wird das Instrument der Nutzwertanalyse angewandt. 14 Mit Hilfe der Nutzwertanalyse können verschiedene Alternativen hinsichtlich der Erfüllung, von Entscheidungsträgern definierte Ziele, analysiert werden. Die grundsätzliche Struktur einer Nutzwertanalyse kann sich wie in Abbildung 13 darstellen. Abbildung 11: Struktur einer Nutzwertanalyse Definition eines Hauptzieles Ableitung und Gewichtung von Unterzielen Ableitung und Gewichtung von Kriterien Bewertung der Zielerfüllung in den Varianten Berechnung der Nutzwerte in den Varianten Darstellung der Ergebnisse 14 Vgl. BMVBW (2003): PPP im öffentlichen Hochbau, Bd. III, S. 64 f

51 Da die Phasen der Nutzwertanalyse von subjektiven Elementen geprägt sind, wird empfohlen, dies soweit möglich, durch Einbeziehung mehrerer Personen in den gesamten Prozess zu relativieren. 5.2 Ermittlung und Gewichtung von Zielen und Kriterien Festlegung projektspezifischer Ziele und Kriterien Bereits in einer frühen Phase der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, dem PPP-Eignungstest, werden durch Analyse des Projektes hinsichtlich maßgeblicher Kriterien qualitative Ziele herausgearbeitet. Diese stellen den Ausgangspunkt für die Nutzwertanalyse dar. Häufig handelt es sich um ein global definiertes Hauptziel, dessen Erfüllung von diversen, sich zum Teil bedingenden, interdisziplinären Faktoren abhängt. Entsprechend sind in einem ersten Schritt entscheidungsrelevante Unterziele zu definieren, an denen die Erfüllung des Hauptzieles gemessen werden kann. An die Ableitung wesentlicher Unterziele schließt sich die Entwicklung von Kriterien an, die die Beurteilung der Zielerreichung ermöglichen. Ein so entstehendes hierarchisches Zielsystem, ergänzt um Kriterien, bildet die Aspekte der Entscheidungsfindung sowie ihre Beziehung zueinander ab

52 Abbildung 14: Hierarchisches Zielsystem Hauptziel Z Zielbereiche Ziele Z 1 Z 2 Z 3 Bewertungskriterien K 1a K 1b K 1c K 2a K 2b K 3a K 3b K 3c Zielstufen Quelle: Eigene Darstellung Grundsätze der Entwicklung eines Zielsystems Die Entwicklung der Zielsystematik erfolgt durch die Entscheidungsträger. Dabei werden projektspezifische Gegebenheiten berücksichtigt und gegebenenfalls Nutzerpräferenzen einbezogen. Um eine sinnvolle und schlüssige Zielsystematik entwickeln zu können, ist es erforderlich, definierte Parameter einzuhalten. Grundsätzlich sollten in die Zielsystematik einer Nutzwertanalyse nur Ziele aufgenommen werden, die in den Varianten mit abweichenden Werten erfüllt werden. Folgende Grundsätze sollten bei der Aufstellung einer Zielhierarchie berücksichtigt werden: Übersichtlichkeit Die einzubeziehenden Ziele sollten auf eine handhabbare Anzahl (8-10) 15 begrenzt werden. Unterschiedlichkeit Verschiedene Ziele müssen verschiedene Sachverhalte beschreiben, sonst käme dies einer Doppelgewichtung gleich. Nutzenunabhängigkeit Die Erfüllung eines Zieles muss von der Erreichung eines anderen Zieles unabhängig sein. 15 BMVBW (2003): PPP im öffentlichen Hochbau, Bd. III, S. 66 ff

53 Operationalität Eine genaue Benennung und inhaltliche Beschreibung der Ziele ist zwingend erforderlich, um ihre Erfüllung messen zu können. Hierarchiebezogenheit Die Zielsystematik muss eine klare Hierarchie aufweisen, bei der Ziele, die einer gemeinsamen Kategorie zuzuordnen sind, auch dort angesiedelt werden. Diese grundlegenden Aspekte sind in einem weiteren Schritt auch für die Ableitung der Kriterien zu beachten Gewichtung der Ziele und Kriterien Da die definierten Ziele unterschiedlich starken Einfluss auf die Entscheidungsfindung nehmen, sind die Ziele auf jeder Ebene gesondert zu gewichten. Die Summe auf jeder einzelnen Stufe muss dabei stets 100 v. H. ergeben. Um ein möglichst objektives Ergebnis zu erhalten, ist eine ausgewogene Verteilung der Gewichtung zu wählen und eine Überbetonung weniger Ziele zu vermeiden. Analog der Zielgewichtung sind die jeweils zugehörigen Kriterien hinsichtlich der Aussagekraft und Bedeutung für die Zielerreichung zu gewichten. Auch hier ist zu beachten, dass die Gewichtung sämtliche Kriterien, die einem Ziel zugeordnet sind, 100 v. H. ergeben muss Beurteilung der Zielerfüllung Ausgehend von dem entwickelten und gewichteten Zielsystem ist die Zielerfüllung in den zu untersuchenden Realisierungsvarianten anhand der definierten Kriterien zu bewerten. Basis muss ein Bewertungssystem sein, dass durch einen zweckmäßigen Detaillierungsgrad eine möglichst sachgerechte Einordnung erlaubt. Dabei könnte eine Punktbewertung auf Basis einer einheitlichen Skala, z.b. von 0 bis 10 Punkten mit gleichmäßigen Intervallen, hinterlegt werden. Ausgehend von der optimalen Erfüllung des Kriteriums erfolgt eine Abstufung je nach Erfüllungsgrad. Die Bewertung kann dabei beliebig stark untergliedert werden, wie nachfolgendem Beispiel in Abbildung 15 zu entnehmen ist. Die Nichterfüllung eines Kriteriums kann bzw. muss gegebenenfalls zum Ausschluss einer Alternative aus dem Verfahren führen Vgl. BMVBW (2003): PPP im Öffentlichen Hochbau, Bd. III, S. 70 Vgl. Weber / Moß / Parzych, S

54 Abbildung 15: Beispiel einer Punkteskala zur Bewertung der Kriterien Nicht erfüllt Zum Teil erfüllt Erfüllt Gut erfüllt Sehr gut erfüllt 0 Punkte 1-3 Punkte 4-6 Punkte 7-9 Punkte 10 Punkte Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Weber / Moß / Parzych, S Berechnung des Nutzwertes Zusammenführung der Ergebnisse Berechnung des Nutzwertes Unter Berücksichtigung der in den vorgelagerten Phasen ermittelten Zielsystematik sowie der Bewertung der Zielerfüllung mittels Kriterien erfolgt die Berechnung der Nutzwerte. Zunächst wird der Teilnutzen der Kriterien in Relation zu den Unterzielen ermittelt. Dazu werden die vergebenen Bewertungspunkte für das jeweilige Kriterium mit der definierten Gewichtung multipliziert. Der Nutzwert der einzelnen Ziele ergibt sich aus der Multiplikation der Teilnutzen mit der festgelegten Gewichtung hinsichtlich des übergeordneten Zieles. Aus der Summe aller Einzelnutzwerte leitet sich jeweils der Gesamtnutzwert der untersuchten Variante ab Auswertung quantitativer und qualitativer Ergebnisse Wie bereits eingangs erläutert, kann der letztlich ermittelte Nutzwert einen zusätzlich zu berücksichtigenden Aspekt bei der Entscheidung für oder gegen eine Realisierungsvariante darstellen. Hinsichtlich der Einbeziehung in diesen Prozess sind verschiedene Alternativen, abhängig vom jeweiligen Ergebnis, denkbar. Unproblematisch gestaltet sich die Zusammenführung, wenn sich im Rahmen der monetären Wirtschaftlichkeitsuntersuchung als auch der Nutzwertanalyse dieselbe Alternative als vorteilhaft herausgestellt hat. Führen die Nutzwertanalyse und die quantitative Betrachtung zu gegenläufigen Ergebnissen, ist im Einzelfall die Bedeutung der qualitativen Analyse in Bezug auf die Entscheidung abzuwägen. Grundsätzlich ist die Gewichtung der qualitativen Ergeb

55 nisse von projektspezifischen Faktoren abhängig. Weitergehende Prüfungen oder die Durchführung von Sensitivitätsanalysen sollten durchgeführt werden. 6. Grundstruktur einer Nutzwertanalyse für die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 6.1 Allgemeine Einführung Die Nutzwertanalyse ist im Modell zur quantitativen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung integriert und kann bereits bei den Vorgaben optional ausgewählt werden. Der Aufbau des Rechenmodells zur Ermittlung des Nutzwertes orientiert sich grundsätzlich an der unter Punkt 5 beschriebenen Vorgehensweise bei der Ermittlung des Nutzwertes. Analog der quantitativen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind auch hier die Bereiche Eingaben, Berechnung und Ergebnisse vorhanden, wobei diese weniger umfangreich sind und jeweils nur aus einem Tabellenblatt bestehen. Abbildung 16: Modellstruktur zur Ermittlung des Nutzwertes Eingaben Eingaben zur Nutzwertanalyse Berechnungen Berechnung des Nutzwertes Ergebnisse Übersicht der Ergebnisse der Nutzwertanalyse Zusammenführung quantitativer und qualitativer Ergebnisse

56 6.2 Erläuterung der Tabellenblätter Eingaben zur Nutzwertanalyse Das Eingabenblatt gliedert sich grundsätzlich in zwei Hauptbereiche. Der erste Teil bezieht sich ausschließlich auf die Nutzwertanalyse. Der sich anschließende Bereich beinhaltet die Eingabe bezüglich der Zusammenführung der Ergebnisse aus der quantitativen und qualitativen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Abbildung 17: Eingabemaske Nutzwertanalyse vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung a) Festlegung projektspezifischer Ziele und Kriterien Zunächst sind das Hauptziel des Projektes sowie die definierten Unterziele einzugeben. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der einfachen Handhabung wurde die Zahl der möglichen Unterziele auf zehn beschränkt. Es sind jedoch mindestens drei Unterziele einzugeben, um eine sinnvolle Nutzwertanalyse zu ermöglichen. Zur Messung der Erfüllung der Unterziele ist die Ableitung von Kriterien erforderlich. Hierfür ist die Eingabe auf drei Kriterien je Unterziel begrenzt

57 Im Beispiel wird die Bereitstellung von räumlichen und sachlichen Rahmenbedingungen für Bildung und Förderung von Kindern im Schulbereich über 25 Jahre als globales Hauptziel definiert. Weiterhin wurden sechs Unterziele abgegrenzt, denen Kriterien zugeordnet wurden. Nachfolgend ist ein beispielhaftes Zielsystem mit zwei Unterzielen sowie je zwei Kriterien dargestellt. Abbildung 18: Beispielhaftes Zielsystem für ein Schulprojekt Hauptziel Zielbereiche Bereitstellung von räumlichen und sachlichen Rahmenbedingungen für Bildung und Förderung von Kindern im Schulbereich über 25 Jahre. Unterziele Zufriedenheit und Wohlfühlen der Nutzer (Schüler, Lehrer) auf dem Schulgelände Nachhaltige und qualitativ hochwertige Bauweise unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner Kriterien Zielstufen Standort- und Raumprogrammoptimierung Gestaltung der Räumlichkeiten und Außenflächen Qualität der Baumaterialien und Einbauten Arbeitszeit / Bauablaufplanung b) Gewichtung der Ziele und Kriterien In einem weiteren Schritt sind die definierten Ziele und Kriterien zu gewichten. Für die Gewichtung der Ziele sind Eingaben zwischen 10% und 45% vorgesehen. Für die Kriterien besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Eingabe von Werten zwischen 10% und 100%, da zum Teil nur ein Kriterium zur Messung der Zielerfüllung benannt werden kann und entsprechend mit 100% gewichtet werden muss. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Übergewichtung einzelner Ziele oder Kriterien zu vermeiden ist. Eine weitere Überlegung im Rahmen einer Nutzwertanalyse ist die Untersuchung der Ziele und Kriterien vor dem Aspekt des Ausschlusses einer Beschaffungsvariante. Hierfür sind im Modell Eingaben für jedes Kriterium erforderlich, die in Verbindung mit der Punktzahl 0 den Ausschluss der Beschaffungsvariante zur Folge haben

58 Im Beispiel wurde grundsätzlich eine relative Gleichgewichtung der Unterziele sowie der Kriterien unterstellt. Der Aspekt der Sicherstellung eines hohen Standards der Bewirtschaftung über die gesamte Laufzeit wurde mit einer Gewichtung von 30% aufgrund der langen Projektlaufzeit am stärksten betont. Als Ausschlusskriterium wurde nur die maximale Bauzeit von einem Jahr definiert. Dies kann z.b. aufgrund von Fristen für Fördermittel oder mangelnder Ausweichmöglichkeiten des Schulbetriebes begründet sein. c) Beurteilung der Zielerfüllung Vergleichbar mit der in Abbildung 15 dargestellten und erläuterten Punkteskala, besteht im Modell die Möglichkeit die Kriterien in den Beschaffungsvarianten mit Punkten zwischen 0 und 10 zu bewerten. Im Beispiel wurden sämtliche Kriterien mit Punkten versehen. Dabei wurde z.b. die Zielerfüllung in der PPP-Variante hinsichtlich der Qualitätsstandards über die Laufzeit oder die Einbeziehung von Innovationspotential höher bewertet als in der konventionellen Variante. Der Aspekt der architektonischen und stadtplanerischen Einordnung des Bauwerkes wurde hingegen in beiden Varianten als gut erfüllt mit 8 Punkten bewertet. Die Abwicklung des Projektes insgesamt wurde u. a. aufgrund der mangelnden Erfahrung des öffentlichen Partners mit dem Vertragscontrolling bei PPP-Projekten in der konventionellen Variante als sicherer und weniger aufwendig eingeschätzt. d) Auswertung quantitativer und qualitativer Ergebnisse Der zweite Teil des Eingabeblattes bezieht sich auf die Auswertung der Ergebnisse der qualitativen und quantitativen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Hier ist festzulegen, in welchem Verhältnis die quantitativen und qualitativen Aspekte bei der Entscheidungsfindung einzubeziehen sind. Auch hier muss die Summe der Gewichtung stets 100% ergeben. Die Gewichtung des monetären Ergebnisses erfolgt im Beispiel mit 60%. Das Ergebnis der Nutzwertanalyse wurde mit 40% in die Betrachtung integriert

59 6.2.2 Berechnung der Nutzwerte Im Berechnungsblatt zur Nutzwertanalyse werden die eingegebenen Unterziele sowie die Kriterien automatisch übertragen. Für die einzelnen Kriterien wird entsprechend der definierten prozentualen Gewichtungen und zugeordneten Punkten der Teilnutzen ermittelt. Dieser wird immer am Hauptziel gemessen und gesondert für die Beschaffungsvarianten berechnet. Abbildung 19. Berechnung der Nutzwerte vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Im Beispiel kristallisiert sich bereits hier heraus, dass der Teilnutzen hinsichtlich der Projektabwicklung in der konventionellen Variante höher ist. Dagegen wird für die PPP- Beschaffungsvariante im Bereich nachhaltige und qualitativ hochwertige Bauweise eine bessere qualitative Umsetzung ermittelt Ergebnisse der Nutzwertanalyse Die bei den Berechnungen ermittelten Teilnutzen werden im Rahmen der Ergebnisdarstellung zu einem Gesamtnutzen für die Beschaffungsvarianten zusammengefasst

60 Im Ergebnis des Vergleiches der Nutzwerte der konventionellen Realisierung und einer möglichen PPP-Realisierung ergibt sich ein Nutzwertvorteil von ca. 7% für die PPP-Variante. Ein Ausschlussgrund liegt nicht vor Zusammenführung quantitativer und qualitativer Ergebnisse Sofern eine Nutzwertanalyse im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt wird, ist im Anschluss der Berechnungen der quantitativen und qualitativen Ergebnisse ein Gesamtergebnis zu ermitteln. Entsprechend der definierten Gewichtungen des monetären Aspektes und der Nutzwertkomponente werden die beiden Ergebnisse zusammengeführt. Abbildung 12: Zusammenführung quantitativer und qualitativer Ergebnisse vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Im vorliegenden Beispiel erscheint für die PPP-Variante in der Ausprägung einer Forfaitierung die Realisierung mit einem Gesamtvorteil von 6,45% vorteilhafter als die konventionelle Beschaffungsvariante. Auch die PPP-Realisierung ausgestaltet als Projektfinanzierung erscheint insgesamt mit ca. 4,97% vorteilhafter als die konventionelle Realisierung

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