Praxisinformation Nr. 2/2001 Mai 2001 Hinweise zur Probenahme von Bodenproben (zur Grund- und Mikronährstoffuntersuchung)

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1 LANDWIRTSCHAFTLICHE UNTERSUCHUNGS- UND FORSCHUNGSANSTALT DES LANDES SACHSEN-ANHALT - L U F A Halle-Lettin Schiepziger Str. 29 Tel. 0345/ Internet: Fax 0345/ Poststelle@lufa.ml.lsa-net.de Außenstelle Halberstadt Huystr. 49 Tel / Halberstadt Fax 03941/ lufa-lsa.hbs@t-online.de Praxisinformation Nr. 2/2001 Mai 2001 Hinweise zur Probenahme von Bodenproben (zur Grund- und Mikronährstoffuntersuchung) 1 Gegenstand Die regelmäßige Untersuchung der Böden auf den Grundnährstoffgehalt und den Kalkzustand hat eine lange Tradition und ist ein unverzichtbares Hilfsmittel, um die Düngung richtig zu bemessen. Sie ist auch ein wesentlicher Bestandteil der guten fachlichen Praxis. Seit 1996 ist durch die Düngeverordnung die regelmäßige Bodenuntersuchung landwirtschaftlich genutzter Flächen auch rechtlich geregelt. Die Untersuchung der Grundnährstoffe beinhaltet die Elemente P, K und Mg sowie den ph- Wert. Bei der Untersuchung der pflanzenverfügbaren Mikronährstoffgehalte werden im Regelfall die Nährelemente B, Cu, Mn, Mo und Zn untersucht. 2 Grundsätze Die ordnungsgemäß ausgeführte Bodenprobenahme ist die Voraussetzung dafür, dass die Untersuchungsergebnisse repräsentativ für die beprobte Fläche sind. Voraussetzung für eine richtige Probenahme ist eine genaue Kenntnis der bisherigen Düngung und Bewirtschaftung der Fläche, der Ernteerträge sowie die Einheitlichkeit des Schlages. Weiterhin gilt: Untypische Flächenteile wie ehemalige Mieten- oder Dunglagerplätze, Vorgewende und dergleichen sind von der Beprobung auszuschließen oder gesondert zu beproben. Bei gefrorenem, stark durchnässtem oder ausgetrocknetem Boden sind möglichst keine Proben zu entnehmen. Vor der Probenahme ist der Untersuchungsumfang zu klären (Untersuchung auf Grundnährstoffe, Mikronährstoffe oder Grund- und Mikronährstoffe). Bei Flächen, die weitergehenden rechtlichen oder vertraglichen Vorgaben unterliegen (Wasserschutzgebietsverordnungen/Förderprogramme), müssen bei der Probennahme diese Vorgabe noch zusätzlich berücksichtigt werden. Bei einer Probenahme zur Nmin-Untersuchung sind zusätzliche Punkte wichtig. Diese Thematik wird daher in der Praxisinformation 3/2001 gesondert dargestellt. Für Bodenuntersuchungen gemäß AbfKlärV vom gelten besondere rechtliche Bestimmungen. Dieser Bereich kann daher aus redaktionellen Gründen in dieser Praxisinformation nicht näher erläutert werden. Nähere Einzelheiten zu dieser Thematik findet der Leser auf der Internetseite der LUFA Sachsen-Anhalt ( 1

2 3 Probenahme Die nachfolgenden Ausführungen zur Probenahme gelten nur für Flächen, die keine speziellen Bewirtschaftungsauflagen haben. 3.1 Zeitpunkt Die Probenahme ist in der gesamten frostfreien Zeit möglich und vor einer geplanten Düngungsmaßnahme am zweckmäßigsten. Auf frisch gedüngten Flächen führt eine Beprobung zu fehlerhaften Ergebnissen. Zwischen Düngung und Probenahme müssen bei organischer Düngung mindestens 8 Wochen liegen. Bei mineralischer Düngung verkürzt sich diese Zeitspanne auf 4 bis 6 Wochen, wenn nach der Düngung mindestens 15 mm Niederschlag gefallen sind. 3.2 Untersuchungsintervall Um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten, sollte eine Wiederholung nach 3 bis max. 6 Jahren nach der gleichen Fruchtart, zur gleichen Jahreszeit und nach Möglichkeit bei gleichem Bodenzustand erfolgen. Auf Ackerland ist eine Wiederholung der Untersuchungen spätestens alle 6 Jahre erforderlich. Somit sind alle in Kultur befindlichen Ackerschläge, die am letztmalig vor mehr als 6 Jahren untersucht wurden, bis zum Jahresende erneut zu beproben. Bei extensivem Grünland (maximal ein- bis zweifachen Nutzungen pro Jahr, jährliche Ertragserwartung etwa < 50 dt TM/ha) ist eine Untersuchungsspanne von 9 Jahren zulässig. Ansonsten ist auch für Grünland ein mindestens 6-jähriger Untersuchungsturnus vorgeschrieben. 3.3 Untersuchungspflichtige Flächen Generell gilt, dass alle Acker- und Grünlandflächen ab 1 Hektar Flächengröße zu untersuchen sind. Nicht untersucht werden müssen unabhängig von der Flächengröße - dagegen mehrjährig stillgelegte Ackerflächen, da hier keine Düngung stattfindet. Auch nicht aktiv mit Mineral- oder Wirtschaftsdüngern gedüngte Dauergrünlandflächen (= ungedüngtes Grünland), die extensiv genutzt werden und über den Weidegang jährlich nicht mehr als 80 kg N/ha erhalten, fallen nicht unter die Untersuchungspflicht. Im Regelfall sind Acker- und Grünlandflächen, bei denen auf Grund rechtlicher Beschränkungen oder vertraglicher Bindungen ein ausdrückliches Düngungsverbot besteht oder eine Düngung nicht durchgeführt wird (z.b. auf kontaminierten Flächen, von denen der Aufwuchs nicht genutzt werden darf), von der Pflicht zur Bodenuntersuchung ausgenommen. Bei einer Änderung der Flächennutzung, Wiederaufnahme der Nutzung oder vor einer aktiven Düngung müssen aber auch bei diesen Flächen Bodenuntersuchungen durchgeführt werden. 4 Probenahme 4.1 Probenahmedichte In Abhängigkeit von der Bewirtschaftung und Vorgeschichte gelten folgende Richtwerte: Bei Intensivkulturen unterschiedlicher Bewirtschaftung und Vorgeschichte 1 Sammelprobe je Fläche bis zu 3-5 ha bei einheitlichen Flächen gleicher Bewirtschaftung 1 Sammelprobe auf 5-10 ha bei wechselnder Bodenart 1 Sammelprobe bis max. 5 ha bei Erstbeprobung mit Hilfe der satellitengestützten Probenahme (GPS) max. 1 ha je Beprobungseinheit. 2

3 4.2 Einstichzahl und -tiefe je Probenahmefläche Nur bei einer ausreichenden Anzahl von Einstichen je Mischprobe sowie bei der Einhaltung der durch die Untersuchungsmethoden vor- Tabelle 1: Angaben zur Probenahme in Abhängigkeit von der Flächennutzung geschriebenen Beprobungstiefen sind repräsentative Ergebnisse zu erwarten (Tabelle 1). Flächennutzung Einstiche/Mischprobe Beprobungstiefe Standard BU, Mikronährstoffe Ackerland, Obstbau Einstiche cm Grünland ca. 40 Einstiche 10 cm 4.3 Geräte und Hilfsmittel Zur manuellen Probenahme hat sich folgende Kombination bewährt: 1. Bohrstock aus Rundstahl mit seitlichem Schlitz (Nut 30 cm lang) und geschärfter Unterkante, Handgriff und seitlich aufgesetzter Fußraste oder Bohrstock mit mechanischem Antrieb, 2. Abstreifer bzw. Spatel, 3. Sammelbehälter für die Einzelproben: Pappschachteln, Plastiktüten mit Beschriftung, 4. Flurkarte, Folienschreiber, Datenbelege. Eine Erhöhung der Schlagkraft ist durch mechanisierte Probenahmegeräte möglich. Die hierfür erforderlichen Investitionen sind jedoch recht hoch, so dass diese Geräte im Regelfall überbetrieblich eingesetzt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema geben Herr Hagemeier ( ) und Herr Dr. Schrödter ( ). 4.4 Durchführung In der Regel sollte der ganze Schlag beprobt werden. Da die Schläge eine Größe von 10 ha oft deutlich überschreiten, wird es in vielen Fällen erforderlich sein, für eine Probenahme Teilflächen abzugrenzen und zu beproben, um eine mögliche Differenzierung des Nährstoffgehalts innerhalb der Fläche zu erfassen. Vor der Probenahme wird die Form der Flächenbegehung entsprechend der Größe und Gestaltung der Fläche festgelegt. Es sind z. B. folgende Begehungen möglich: Auf ebener bzw. festgetretener Fläche wird der Probestecher bis zur Tiefe von 25 cm auf Akkerflächen, auf Grünland bis 10 cm eingestochen oder eingeschlagen. Der Stecher ist herauszuziehen und der Stecherinhalt in Kästchen, Beutel oder Tüten zur Sammelprobe zu überführen. Die Einzelprobenahme wird nach Schritten entsprechend dem gewählten Begehungsplan und der Flächengröße mal (auf Grünland 40 mal) wiederholt. Wichtig: Jede Mischprobe sollte g Boden umfassen Das Kästchen bzw. die Beutel/Tüten werden verschlossen und mit Etikett oder durch dauerhaftes Signieren auf dem Behälter direkt gekennzeichnet. 3

4 Abschließend ist der Datenbeleg zur Bewertung der Ergebnisse und Berechnung der Düngungsempfehlung auszufüllen. 4.5 Datenbelege Wird eine Düngungsempfehlung gewünscht, sind auf den von der LUFA bereitgestellten Belegen folgende Angaben notwendig: Name, Anschrift, einschl. Telefon- und Fax-Nr. des Einsenders/Auftraggebers (Betriebsstempel), Probenehmer und Ansprechpartner im landwirtschaftlichen Unternehmen, Proben-Nr. oder bezeichnung. Schlagstammdaten Schlag-Nr. oder bezeichnung, Schlaggröße in ha, Bodennutzung (AL, GL, sonstige), Bodenart (S, ls, SL, sl, ul, L, tl, T, Mo), Untersuchungsanforderungen. Jahresdaten zu Anbau und Düngung Fruchtart und Ertragsziel im Anbaujahr (und evtl. im Folgejahr), organische Düngung im Vorjahr bzw. zum Anbaujahr nach Art und Menge einschließlich organischer Rückstände (Stroh, Rübenblatt). WICHTIGER HINWEIS: Bei einigen Förderprogrammen sind ggf. speziellen Datenerfassungsbelege zu verwenden. Nähere Hinweise hierzu erhalten die Landwirte bei den ÄLF. 5 Probentransport und Serviceangebote Der Transport der gut verschlossenen und gekennzeichneten Proben kann erfolgen: direkt zur LUFA nach Halle-Lettin oder zu ihrer Außenstelle in Halberstadt durch Abgabe an den Probenahmesammelstellen; aktuelle Hinweise zu den Sammelstellen erhalten die Landwirte auf der Internetseite der LUFA Sachsen-Anhalt sowie bei den Ämtern für Landwirschaft und Flurneuordnung durch direkte Abholung seitens der LUFA im Unternehmen nach entsprechender Vorabsprache. Als Serviceleistungen bietet die LUFA an: Bereitstellung von Probestechern, Probenbehältern und Datenbelegen Anleitung und Unterstützung bei der sachgemäßen Probenahme. Hinweise und Informationen zu den Analysenbefunden und Düngungsempfehlungen Probenabholung nach Abstimmung. Ansprechpartner in allen Fragen der Probenahme sind die LUFA Sachsen-Anhalt mit Hauptsitz Halle und ihrer Außenstelle in Halberstadt (Adressen und Telefon siehe Deckblatt) sowie die Außendienstmitarbeiter, die wie folgt zu erreichen sind: 4

5 Herr Hagemeier (Leiter Außendienst) Herr Paris Herr Koch Herr Virkus Huystr. 49 Huystr. 49 Schloßstr. 60 Schiepziger Str Halberstadt Halberstadt Coswig/Anh Halle-Lettin Tel / Tel / Tel /63092 Tel. 0345/ Impressum: Herausgeber: LUFA Sachsen-Anhalt Bearbeiter: Oswald Rühlmann und Ulrich von Wulffen Stand: Mai 2001; 1. Auflage 5

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