AWS-Fernlehrgänge 2016/17

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1 AWS-Fernlehrgänge 2016/17 zur Vorbereitung auf das Steuerberater-Examen Fernlehrgang 2016/2017 Klausuren-Fernlehrgang 2016 Klausuren-Fernlehrgang

2 INHALTSÜBERSICHT 02 Vorwort 03 Unser Lehrgangskonzept 07 Zulassungsvoraussetzungen für die StB-Prüfung 09 Fernlehrgang 2016 / Klausuren Fernlehrgang 13 Teilnahmebedingungen für den Steuerberater-Fernlehrgang 14 Teilnahmebedingungen für den Klausuren-Fernlehrgang 15 Studienplan Fernlehrgang 2016 / Fernlehrgang absolviert Was dann? 30 Fördermöglichkeiten 31 Referenzen / Kundenmeinungen 32 Kontaktmöglichkeiten 33 Anmeldeformular

3 / 02 Dipl.-Kfm. Alexander Kliem Steuerberater Geschäftsführender Gesellschafter der AWS ohg Stephan Busse Institutsleiter der AWS ohg Erfolg Aktualität Tradition Sehr geehrte(r) Interessent(in), zunächst möchten wir uns für Ihr Interesse an unserem Fernlehrgangsangebot, das Sie zum Berufsexamen des Steuerberaters führt, herzlich bedanken und die Gelegenheit nutzen, uns Ihnen kurz vorzustellen. Vor über 30 Jahren von Professor Dr. Peter Simon gegründet, hat AWS mittlerweile Tausende von Steuerberaterkandidaten in Präsenz- und Fernlehrgängen erfolgreich durch das schwierige Steuerberater-Examen begleitet. Begleitet trifft unser Selbstverständnis deshalb so gut, weil wir uns nicht nur auf die Weitergabe des für eine erfolgreiche Prüfungsvorbereitung notwendigen Wissens beschränken. Neben einer fundierten Vorbereitung sowohl auf das schriftliche als auch auf das mündliche Examen unterstützen wir unsere Teilnehmer bei der Auswahl des für Sie richtigen Lehrgangs und sind selbstverständlich für Sie da, wenn die Hürde zum begehrten Titel allzu hoch erscheint. Mit der Entscheidung für einen der AWS-Fernlehrgänge wählen Sie ein hervorragend eingeführtes und seit Jahren erfolgreiches Kurskonzept. Unser Lehrgang sowie die Manuskripte werden dabei kontinuierlich an den für das Steuerberater-Examen maßgeblichen Gesetzesstand, die Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung angepasst. Es geht um Ihre Zukunft, deshalb experimentieren wir nicht, wir bilden Sie aus: Effizient und erfolgreich! Entscheiden Sie sich für uns, nehmen wir Sie aber auch in die Pflicht! Das für das Beraterexamen notwendige Wissen kommt nicht angeflogen, sondern muss hart erarbeitet werden. Deshalb werden viele andere Dinge während Ihrer Vorbereitung zwangsläufig in den Hintergrund treten. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen. Wir sind für Sie da! Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Kfm. Alexander Kliem (StB) Stephan Busse

4 / 03 Unser bewährtes Lehrgangskonzept führt Sie sicher an Ihr Ziel. Der Arbeitskreis für Wirtschafts- und Steuerrecht, kurz AWS, ist eine Tochtergesellschaft des in München ansässigen VERLAG C.H.Beck. AWS ist Gründungsmitglied der BeckAkademie. Unter der Dachmarke BeckAkademie bietet Ihnen der VERLAG C.H.Beck gemeinsam mit seinen Partnern Fortbildungsmöglichkeiten u. a. in den Bereichen Recht und Steuern an. AWS ist hier auf dem Gebiet der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Wirtschafts- und Steuerrecht tätig. Seit über 30 Jahren veranstalten wir Seminare und Lehrgänge für die steuerberatenden Berufsgruppen. Mit den Präsenz- und Fernlehrgängen von AWS haben sich bereits mehr als Kandidaten auf die Prüfung zum Steuerberater-Examen vorbereitet. Der Prüfungserfolg unserer Teilnehmer liegt dabei insgesamt deutlich über dem Durchschnitt. LEHRGANGSANGEBOT Unsere Lehrgänge zur Vorbereitung auf das Steuerberater-Examen sind als modulares System aufgebaut. Dabei bestimmen Sie unter Berücksichtigung Ihrer Vorkenntnisse selbst, wie Sie sich vorbereiten wollen und wählen unter Zeit- und Kostengesichtspunkten die für Sie optimale Vorbereitung. Das aktuelle Angebot an Präsenzlehrgängen umfasst unseren Vollzeitlehrgang (13 Wochen), den Samstagslehrgang, den verkürzten Vollzeitlehrgang (10 Wochen), den Kombinierten Lehrgang bestehend aus dem Samstags- und verkürztem Vollzeitlehrgang, Klausurenlehrgänge und Kurse zur Vorbereitung auf den mündlichen Teil des Steuerberater-Examens. Dieses Angebot wird von einem Fernlehrgang und einem Klausuren-Fernlehrgang ergänzt, um Ihnen alternativ einen vollständig individualisierten Lernprozess zu ermöglichen. LEHRBRIEFE Im Verlauf des Fernlehrgangs erhalten Sie 50 Lehrbriefe, die aus Manuskripten zu den verschiedenen Themengebieten des Steuerrechts zusammengestellt sind. Die einzelnen Lehrbriefe werden Ihnen im 14-tägigen Abstand zugestellt, um Ihnen eine größtmögliche Flexibilität bei der Bearbeitung zu geben. Thematisch und inhaltlich sind die Lehrbriefe so gegliedert, dass Ihr Wissen sukzessive aufgebaut und erweitert wird. Als Unternehmen der Beck-Gruppe legen wir hier allergrößten Wert auf Qualität. Sie können sich darauf verlassen, dass die rechtliche Aktualisierung und didaktische Überarbeitung der Lehrskripte mit größter Sorgfalt vorgenommen wird. Unsere Lehrgangsmaterialien sind gekennzeichnet durch eine nachvollziehbare, logisch strukturierte inhaltliche Aufbereitung der einzelnen Rechtsgebiete. Zahlreiche Beispiele veranschaulichen die zu lernenden Inhalte. Auch die optische Aufbereitung hat einen hohen Stellenwert für uns. Gerade bei einem Fernlehrgang ist eine übersichtliche, ansprechende Gestaltung entscheidend. Durch klare Schaubilder und Übersichten können komplexe Zusammenhänge leichter verstanden und aufgenommen werden. Die einzelnen Lehrbriefe umfassen jeweils zwischen 80 und 120 Seiten, der versendete Gesamtumfang beträgt ca Seiten (zuzüglich Klausuren). Wenn Sie die Lehrbriefe konzentriert und gründlich bearbeiten und die vielen Fallbeispiele und Übungsklausuren zur Ihrer persönlichen Lernerfolgskontrolle nutzen, werden sich Ihre Kenntnisse bis zum Examen nachhaltig erweitern, vertiefen und verfestigen. Ausführliche Informationen zu unseren Fernlehrgängen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

5 / 04 AWS: 3 Buchstaben für Ihren Erfolg KLAUSUREN Alle unsere Klausuren (sowohl im Fernlehrgang als auch im Klausuren-Fernlehrgang) bewegen sich grundsätzlich auf Examensniveau, um Sie von Anfang an optimal auf die Prüfung vorzubereiten. Bei den Klausuren handelt es sich in der Regel um aktualisierte Prüfungsarbeiten der Vorjahre, die mit neuen aktuellen Problemstellungen angereichert werden. Alle Klausuren werden korrigiert, benotet und individuell kommentiert. Zudem erhalten alle Teilnehmer unserer Fernlehrgänge eine ausführliche schriftliche Musterlösung und Korrekturpunktetabelle zur eigenen inhaltlichen Aufarbeitung. Wir empfehlen Ihnen dringend, an jeder Klausur teilzunehmen. Neben einer effektiven Leistungskontrolle bieten Ihnen die regelmäßigen Klausuren auch eine optimale Vorbereitung auf die Prüfungssituation: Sie entwickeln Routine und erarbeiten sich die richtige Technik im Schreiben von Klausuren. Dies ist nach wie vor der zentrale Erfolgsfaktor im schriftlichen Teil des Steuerberater-Examens. Bei Rückgabe der korrigierten Klausur erhalten Sie neben dem ausführlichen Notenblatt, auf dem u. a. die Notensprünge dargestellt sind, auch das Bewertungsschema (Punktetabelle) der geschriebenen Klausur, mit dessen Hilfe sich die Auswirkung der Fehler auf die Endnote leicht nachvollziehen lässt.

6 / 05 Mit System zum Erfolg Unser Lehrgangskonzept im Überblick.

7 / 06 Überblick AWS- Lehrgangskonzept

8 / 07 Die erste Hürde bereits übersprungen? Die Zulassungsvoraussetzungen. Um den Beruf des Steuerberaters ausüben zu können bzw. zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, welche wir für Sie nachstehend zusammengefasst dargestellt haben: I. VORBILDUNG Ein Bewerber wird zur Steuerberaterprüfung zugelassen, wenn er: ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat und danach in einem bestimmten Umfang auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen ist. Die Dauer der nachzuweisenden praktischen Tätigkeit ist abhängig von der Regelstudienzeit des abgeschlossenen Studiums. Bei einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern ist eine zweijährige praktische Tätigkeit erforderlich; bei weniger als acht Semestern Regelstudienzeit sind drei Jahre nachzuweisen ( 36 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StBerG). eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung zehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen ist. Die Dauer der praktischen Tätigkeit verkürzt sich auf sieben Jahre, wenn der Bewerber zusätzlich die Fortbildungsprüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt bestanden hat ( 36 Abs. 2 Nr. 1 StBerG). über keine kaufmännische Ausbildung oder eine andere gleichwertige Vorbildung verfügt, jedoch als geprüfter Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt mindestens einer siebenjährigen praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundesoder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern nachgegangen ist. Allerdings muss die gesamte praktische Tätigkeit nach der erfolgreichen Fortbildungsprüfung liegen. in der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen ist, wenn nicht bereits eine Zulassung wegen Erfüllung anderer Zulassungsvoraussetzungen möglich ist ( 36 Abs. 2 Nr. 2 StBerG). II. PRAKTISCHE TÄTIGKEIT 1. Praktische Tätigkeiten genügen den gesetzlichen Anforderungen, wenn mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern nachgewiesen werden. Damit ist der Kernbereich der Berufstätigkeit eines Steuerberaters gemeint, d. h. die Beschäftigung mit dem Steuerrecht muss der Inhalt der Tätigkeit des Bewerbers sein, 36 Abs. 3 StBerG. Einrichtung der Buchführung, vorbereitende Abschlussbuchungen und die Anfertigung von Jahresabschlüssen sind ebenfalls zu berücksichtigen. 2. Der Grundwehrdienst oder der entsprechende Zivildienst ist auf die erforderliche Zeit der praktischen Tätigkeit anrechenbar, soweit eine Dauer von sieben oder zehn Jahren nachzuweisen ist, und zwar unabhängig davon, wann er abgeleistet wurde. Dies gilt auch für den Wehrdienst als Soldat auf Zeit, wenn die endgültig festgelegte Dienstzeit nicht mehr als zwei Jahre beträgt ( 13, 16a Arbeitsplatzschutzgesetz, 78 Abs. 1 Nr. 1 Zivildienstgesetz). In den Fällen des 36 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StBerG erfolgt keine Anrechnung des Grundwehroder Zivildienstes. 3. Gesetzlicher Mutterschutz ist anrechenbar (sofern die praktische Tätigkeit von dieser Zeit unterbrochen wird), nicht jedoch Erziehungsurlaub.

9 / Im Prüfungsjahr kann der normale/tarifliche/vertragliche Erholungsurlaub des Vorjahres für Unterbrechungen der praktischen Tätigkeit in Anspruch genommen werden. 5. Nicht anrechenbar sind insbesondere: Unterbrechungen wegen des Besuchs von firmeninternen und -externen Fortbildungsveranstaltungen und Lehrgängen, sowie aufgrund längerer Krankheit (mehr als drei zusammenhängende Arbeitstage), Beurlaubungen als Zeitausgleich für Überstunden, Bonusumwandlung durch Zeitguthaben, Erziehungsurlaub, Sonstige Beurlaubungen (z. B. Sonderurlaub), die über den vereinbarten Erholungsurlaub hinausgehen. Im Zulassungsantrag ist jede Unterbrechung der praktischen Tätigkeit (die mit einer Unterbrechung des Beschäftigtenverhältnisses nicht identisch sein muss) anzugeben, die über den normalen/tariflichen/ vertraglichen Erholungsurlaub hinausgeht. Auch die Inanspruchnahme des Erholungsurlaubes des Vorjahres gilt nicht als Unterbrechung. Die Kombination von tariflich zustehendem Urlaub des laufenden oder des Vorjahres mit einer Freistellung aus anderen Gründen (z. B. Überstundenausgleich, unbezahlter Urlaub) innerhalb einer Woche führt nicht zu einer anrechenbaren Tätigkeit von 16 Wochenstunden. III. MASSGEBLICHER ZEITPUNKT FÜR DIE ERFÜL- LUNG DER ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN Die Zulassungsvoraussetzungen müssen grundsätzlich bei Antragstellung erfüllt sein. Ist lediglich die mehrjährige praktische Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt, kann die Zulassung unter der Bedingung ausgesprochen werden, dass diese Voraussetzung spätestens bei Beginn der schriftlichen Prüfung erfüllt und nachgewiesen sein muss ( 6 Abs. 2 DVStB). Zulassungsvoraussetzungen Die Zusammenfassung der Zulassungsbedingungen fi nden Sie auch zum Download auf unserer Homepage unter

10 / 09 Fernlehrgang 2016 / 2017 Mit diesem Lehrgangsangebot sprechen wir vor allem die Steuerberater-Aspiranten an, die keine Zeit für Wochenendlehrgänge oder mehrwöchige Intensivlehrgänge haben, allerdings genügend Disziplin, Gründlichkeit und Ausdauer zum selbständigen Arbeiten besitzen. Auch wenn Sie ihre Steuerrechtskenntnisse erweitern, vertiefen oder nach einer Berufspause wieder aktualisieren möchten, ist dieses Angebot gut für Sie geeignet. Der Fernlehrgang bietet Steuerberater-Prüfungskandidaten die Möglichkeit, sich bereits vor dem Besuch eines Präsenzlehrgangs in die umfangreiche und schwierige Materie des Steuerrechts einzuarbeiten und damit die Chancen für ein erfolgreiches Examen wesentlich zu verbessern. Unser Fernlehrgang ist für die Dauer eines Jahres konzipiert und bereitet Sie parallel zu Ihrer beruflichen Tätigkeit gründlich auf das Steuerberater-Examen vor. Der Fernlehrgang deckt die möglichen Inhalte/ Themengebiete der schriftlichen Steuerberaterprüfung vollständig ab. Die Prüfungsinhalte im Steuerberater- Examen sind: 1. Prüfungsarbeit: Verfahrensrecht, Umsatzsteuer, Bewertungsrecht und Erbschaftsteuer 2. Prüfungsarbeit: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 3. Prüfungsarbeit: Bilanzsteuerrecht Für einen optimalen Lehrgangserfolg empfehlen wir eine wöchentliche Bearbeitungszeit der Lehrbriefe von mindestens 12 bis 14 Stunden. Das Anfertigen der monatlichen 6-Stunden-Klausur ist hier noch nicht enthalten und zusätzlich einzuplanen. Gut zu Wissen: Buchführungskenntnisse werden für den Fernlehrgang vorausgesetzt. Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts sind von Vorteil, können jedoch auch durch den Fernlehrgang selbst erworben werden. In diesem Fall planen Sie bitte mehr Bearbeitungszeit für ihren Stoff ein als oben angegeben. STAATLICHE ZULASSUNG Der Fernlehrgang zur Vorbereitung auf den schriftlichen Teil des Steuerberaterexamens wurde durch das Bundesinstitut für Berufsbildung geprüft und ist von der Zentralstelle für Fernunterricht in Köln unter der Zulassungsnummer nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassen. STAATLICHE ZENTRALSTELLE FÜ R FE R N U N T E R RIC H T

11 / 10 LEHRBRIEFE Im Verlauf des Fernlehrgangs erhalten Sie 50 Lehrbriefe, die aus Manuskripten zu den verschiedenen Themengebieten des Steuerrechts zusammengestellt sind. Wir legen großen Wert auf eine nachvollziehbare, logisch strukturierte inhaltliche Aufbereitung der einzelnen Rechtsgebiete. Die verschiedenen Themen werden durch zahlreiche Beispiele veranschaulicht. Auch die optische Aufbereitung hat einen hohen Stellenwert für uns. Gerade bei einem Fernlehrgang ist eine übersichtliche, ansprechende Gestaltung entscheidend, um komplexe Zusammenhänge leichter verstehen und aufnehmen zu können. KLAUSUREN Detaillierte Informationen zum Studienplan und eine Aufstellung der Lehrbriefe fi nden sie auf den Seiten in dieser Broschüre. Der Fernlehrgang umfasst neben den Lehrbriefen 12 Übungsklausuren mit einer vorgesehenen Bearbeitungszeit von jeweils 6 Stunden. Alle Klausuren bewegen sich bewusst auf Examensniveau, um Sie von Anfang an zielorientiert auf die Prüfung vorzubereiten. Bei den Klausuren handelt es sich in der Regel um aktualisierte Prüfungsarbeiten der Vorjahre, die mit neuen aktuellen Problemstellungen angereichert werden. Alle Klausuren werden korrigiert, benotet und individuell kommentiert. Zudem erhalten alle Teilnehmer unserer Fernlehrgänge eine ausführliche schriftliche Musterlösung und Korrekturpunktetabelle zur eigenen inhaltlichen Aufarbeitung. Wir empfehlen Ihnen, jede Klausur mitzuschreiben. Neben einer effektiven Leistungskontrolle erhalten Sie dadurch eine gute Vorbereitung auf die Prüfungssituation: Sie entwickeln Routine und die richtige Technik im Schreiben von Klausuren. LEHRGANGSDETAILS Lehrgangsdauer: Ein späterer Einstieg ist jederzeit möglich, im Hinblick auf den zu leistenden Arbeitsaufwand und vor allem bei gleichzeitiger voller Berufstätigkeit jedoch sorgfältig abzuwägen. Lehrgangsgebühr: EUR USt-frei, 4 Nr. 21a) bb) UStG Die Lehrgangsgebühr ist in Teilleistungen für jeweils einen Zeitabschnitt von drei Monaten zu entrichten, so dass sich folgende Zahlungsweise ergibt: Regulär Frühbucher nach Erhalt des 1. Lehrbriefes 390,- 370,- fällig am ,- 370,- fällig am ,- 370,- fällig am ,- 370,- Bei Zahlungsverzug der Teilleistungen behält sich der Veranstalter einen Rückbehalt der weiteren Unterlagen vor. Wiederholer-Rabatt: Teilnehmern, die in den Vorjahren den Fernlehrgang bereits einmal absolviert haben, gewähren wir einen Nachlass von 200 EUR. Frühbucher-Rabatt: Bei Vertragsabschluss bis zum 28. Februar 2016 gewähren wir einen Frühbucher- Rabatt in Höhe von 5 Prozent. Die Lehrgangsgebühr beträgt in diesem Fall EUR. Teilnahmebedingungen: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der AWS ohg. Diese finden Sie im Beileger oder auf Zudem gelten die Teilnahmebedingungen auf Seite 13 dieser Broschüre. Steuerberater- Fernlehrgang 16/17

12 / 11 Klausuren-Fernlehrgang Wer nach Abschluss unseres Fernlehrgangs (ZFU-Nr ) eine Möglichkeit sucht, sich optimal auf die Prüfung vorzubereiten und keine Zeit hat, einen Klausuren-Präsenzkurs zur Vorbereitung auf die schriftliche Steuerberaterprüfung zu besuchen, der ist mit dem AWS-Klausuren-Fernlehrgang bestens beraten. Unser Klausuren-Fernlehrgang beginnt turnusgemäß Mitte Juni und geht über eine Dauer von 12 Wochen. In diesem Zeitraum erhalten Sie von uns wöchentlich zwei Klausuren zugesandt, die innerhalb von 7 Tagen geschrieben und zurückgesandt werden müssen. Der Lehrgang beinhaltet keine Präsenzphase. Die Teilnehmer erarbeiten die Prüfungsreife durch selbstorganisiertes Üben und durch eine eigene Simulation der bevorstehenden Prüfung. Der Klausuren-Fernlehrgang kann und will die traditionelle Vorbereitung auf das Steuerberater- Examen nicht ersetzen, die in aller Regel einige Monate Zeit in Anspruch nimmt. Es setzt vielmehr eine bereits erfolgte, umfassende Auseinandersetzung mit dem für das Examen wichtigen Fachwissen voraus, beispielsweise durch einen mehrwöchigen Präsenzlehrgang oder einen mehrmonatigen Fernlehrgang. Der Klausuren-Fernlehrgang dient einer stark komprimierten Abfrage bereits erlernter Inhalte unter Prüfungsbedingungen und - ganz wichtig - dem intensiven Training der Klausurentechnik.

13 / 12 Da diese Klausurentechnik in ihrer Bedeutung für eine erfolgreiche Vorbereitung auf das Steuerberater-Examen nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, fügt sich der Klausuren-Fernlehrgang zeitlich unmittelbar an den Fernlehrgang und vor unserem Klausuren-Intensivlehrgang (Präsenzlehrgang) ein, der bei Bedarf die Examensvorbereitung ergänzt bzw. abschließt. Es geht um Ihre Zukunft, deshalb sollten Sie nicht experimentieren, sondern sich gezielt auf die Prüfung vorbereiten. Das für das Beraterexamen notwendige Wissen kommt nicht angeflogen, sondern muss hart erarbeitet werden. STAATLICHE ZULASSUNG Der Klausuren-Fernlehrgang zur Vorbereitung auf den schriftlichen Teil des Steuerberaterexamens ist von der Zentralstelle für Fernunterricht in Köln unter der Zulassungsnummer nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassen. KLAUSUREN Der Klausuren-Fernlehrgang umfasst 24 Übungsklausuren mit einer vorgesehenen Bearbeitungszeit von jeweils 6 Stunden. Für die Nachbereitung der Klausuren sollte in etwa der gleiche Zeitaufwand einkalkuliert werden. Die Klausuren werden wöchentlich (jeweils zwei Klausuren) zugesandt und müssen anschließend innerhalb von 7 Tagen geschrieben und an AWS zurückgeschickt werden. Alle Klausuren werden korrigiert, benotet und individuell kommentiert. Zudem erhalten alle Teilnehmer unserer Fernlehrgänge eine ausführliche schriftliche Musterlösung und Korrekturpunktetabelle zur eigenen inhaltlichen Aufarbeitung. Wir empfehlen Ihnen, jede Klausur mitzuschreiben. Neben einer effektiven Leistungskontrolle erhalten Sie dadurch eine optimale Vorbereitung auf die Prüfungssituation: Sie entwickeln Routine und die richtige Technik im Schreiben von Klausuren. LEHRGANGSDETAILS Lehrgangsdauer 2016: Lehrgangsdauer 2017: Ein späterer Einstieg ist jederzeit möglich, im Hinblick auf den zu leistenden Arbeitsaufwand und vor allem bei gleichzeitiger voller Berufstätigkeit jedoch sorgfältig abzuwägen. Lehrgangsgebühr: EUR (2016) / EUR (2017) USt-frei, 4 Nr. 21a) bb) UStG Bei Zahlungsverzug der Teilleistungen behält sich der Veranstalter einen Rückbehalt der weiteren Unterlagen vor. Wiederholer-Rabatt: Teilnehmern, die in den Vorjahren den Fernlehrgang bereits einmal absolviert haben, gewähren wir einen Nachlass von 200 EUR. Frühbucher-Rabatt: Bei Vertragsabschluss bis zum 31. März des jeweiligend Lehrgangsjahres gewähren wir einen Frühbucher-Rabatt in Höhe von 5 Prozent. Die Lehrgangsgebühr beträgt in diesem Fall EUR (2016) bzw EUR (2017). Teilnahmebedingungen: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der AWS ohg. Diese finden Sie Sie im Beileger oder auf Zudem gelten die Teilnahmebedingungen auf Seite 14 dieser Broschüre. Klausuren- Fernlehrgang

14 / 13 Teilnahmebedingungen für den Steuerberater-Fernlehrgang VERTRAGSABSCHLUSS Dieser Info-Broschüre liegen zwei vorbereitete Vertragsexemplare bei. Die Anmeldung zum Fernlehrgang erfolgt durch die Übersendung der ausgefüllten und unterschriebenen Vertragsurkunden an AWS. Mit der Unterzeichnung des Vertrags wird die Kenntnisnahme dieser Informationsschrift bestätigt. Der Vertrag wird durch die Rücksendung eines durch den Veranstalter gegengezeichneten Vertragsexemplars rechtswirksam. LEHRGANGSGEBÜHREN Detaillierte Informationen zu den Lehrgangsgebühren entnehmen Sie bitte Seite 10 dieser Info-Broschüre. KÜNDIGUNG Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt sechs Monate. Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform, maßgebend ist der Eingangsstempel des Veranstalters. Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrags entspricht. WIDERRUFSRECHT Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) oder durch Rücksendung des Lehrmaterials widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der ersten Lieferung des Lehrmaterials. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: AWS Arbeitskreis für Wirtschaftsund Steuerrecht ohg, Postfach 12 05, Oberursel WIDERRUFSFOLGEN Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Die Rücksendung von bereits erhaltenem Lehrmaterial erfolgt auf Kosten und Gefahr des Widerrufsempfängers. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Der Wert der Überlassung des Gebrauchs oder der Benutzung der Sachen oder der Erteilung des Unterrichts bis zur Ausübung des Widerrufs ist nicht zu vergüten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. LEHRBRIEFE Versandbeginn der Lehrbriefe, die in 14-tägigem Abstand geliefert werden und in das Eigentum des Teilnehmers übergehen, ist der Lehrgangsbeginn. Die Manuskripte des Fernlehrgangs sind urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe der Manuskripte an Dritte sowie deren Vervielfältigung, Übersetzen, Microverfilmung, elektronische Verarbeitung gleich welcher Art und Veräußerung ist nicht gestattet. LEHRGANGSORDNUNG Die Kursleitung ist berechtigt, aus fachlichen, pädagogischen oder organisatorischen Gründen Änderungen, insbesondere in der Abfolge und dem Inhalt der Lehrbriefe, vorzunehmen. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden jeder Art sind nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam. 2. Kursleitung und Lehrgangsteilnehmer erklären ihre Bereitschaft, sich bei Streitigkeiten vor Beschreitung des Rechtsweges um eine gütliche Einigung zu bemühen. 3. Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der private Teilnehmer seinen Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung hat. Bei gewerblich oder freiberuflich tätigen Teilnehmern ist der Gerichtstand Bad Homburg v.d. Höhe.

15 / 14 Teilnahmebedingungen für den Klausuren-Fernlehrgang VERTRAGSABSCHLUSS Dieser Info-Broschüre liegen zwei vorbereitete Vertragsexemplare bei. Die Anmeldung zum Klausuren- Fernlehrgang erfolgt durch die Übersendung der ausgefüllten und unterschriebenen Vertragsurkunden an AWS. Mit der Unterzeichnung des Vertrags wird die Kenntnisnahme dieser Informationsschrift bestätigt. Der Vertrag wird durch die Rücksendung eines durch den Veranstalter gegengezeichneten Vertragsexemplars rechtswirksam. LEHRGANGSGEBÜHREN Detaillierte Informationen zu den Lehrgangsgebühren entnehmen Sie bitte Seite 12 dieser Info-Broschüre. WIDERRUFSRECHT Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) oder durch Rücksendung des Lehrmaterials widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der ersten Lieferung des Lehrmaterials. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: AWS Arbeitskreis für Wirtschafts- und Steuerrecht ohg, Postfach 12 05, Oberursel WIDERRUFSFOLGEN Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Die Rücksendung von bereits erhaltenem Lehrmaterial erfolgt auf Kosten und Gefahr des Widerrufsempfängers. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Der Wert der Überlassung des Gebrauchs oder der Benutzung der Sachen oder der Erteilung des Unterrichts bis zur Ausübung des Widerrufs ist nicht zu vergüten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. MINDESTLAUFZEIT + GÜLTIGKEIT Die Mindestlaufzeit des Vertrages entspricht der Lehrgangsdauer des jeweiligen Lehrgangsjahres (2016: ; 2017: ). Dieses Lehrgangsangebot gilt bis zum 30. September des jeweiligend Lehrgangsjahres. KLAUSUREN Versandbeginn der Klausuren, die im wöchentlichen Abstand geliefert werden, ist der Lehrgangsbeginn. Die Klausuren und Lösungshinweise des Klausuren- Fernlehrgangs sind urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe der Manuskripte an Dritte sowie deren Vervielfältigung, Übersetzen, Microverfilmung, elektronische Verarbeitung gleich welcher Art und Veräußerung ist nicht gestattet. LEHRGANGSORDNUNG Die Kursleitung ist berechtigt, aus fachlichen, pädagogischen oder organisatorischen Gründen Änderungen, insbesondere in der Abfolge und dem Inhalt der Klausuren, vorzunehmen. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden jeder Art sind nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam. 2. Kursleitung und Lehrgangsteilnehmer erklären ihre Bereitschaft, sich bei Streitigkeiten vor Beschreitung des Rechtsweges um eine gütliche Einigung zu bemühen. 3. Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der private Teilnehmer seinen Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung hat. Bei gewerblich oder freiberuflich tätigen Teilnehmern ist der Gerichtstand Bad Homburg v.d. Höhe. Gesonderte Teilnahmebedingungen

16 / 15 Detaillierte Informationen für Ihre optimale Vorbereitung Studienplan Fernlehrgang 2016/17* LEHRBRIEF FACH TITEL BEARBEITUNGSZEITRAUM 1 ESt Tz. 1.1 Einführung in das Einkommensteuerrecht 22. Kalenderwoche 2016 ESt Tz. 1.2 Altersentlastungsbetrag, Freibetrag... ESt Tz. 1.4 Einkunftsarten ESt Tz. 1.5 Veranlagungsformen ESt Tz. 1.6 Berücksichtigung von Kindern 2 AO Tz. 1 Stellung, Bedeutung und Themenbereich des Verfahrensrechts AO Tz. 1.1 Überblick Verfahrensrecht AO Tz. 2.1 Der Verwaltungsakt (Teil 1) AO Tz. 2.2 Der Verwaltungsakt (Teil 2) Hinweise Tz. 3 Klausurhinweise Verfahrensrecht 23. Kalenderwoche ESt Tz. 1.7 Kinderbetreuungskosten 24. Kalenderwoche 2016 ESt Tz. 1.8 Sonderausgaben (Teil 1) ESt Tz. 1.9 Sonderausgaben (Teil 2) 4 ESt Tz Außergewöhnliche Belastungen 25. Kalenderwoche 2016 BilStR Tz. 1.1 Anschaffungskosten BilStR Tz. 1.2 Teilwert Hinweise Tz. 2 Klausurhinweise Bilanzsteuerrecht 5 ESt Tz Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 26. Kalenderwoche 2016 ESt Tz Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit - Werbungskosten (Teil 1) ESt Tz Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit - Werbungskosten (Teil 2) 6 ESt Tz Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Teil 1) 27. Kalenderwoche 2016 ESt Tz Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Teil 2) Hinweise Tz. 1 Klausurhinweise Ertragsteuerrecht Ü 1 Übungsklausur 1 Einzusenden bis * Der hier dargestellte Studienplan für den Fernlehrgang entspricht dem Planungs- und Bearbeitungsstand zum Zeitpunkt der Drucklegung im November AWS behält sich vor, den Studienplan aus didaktischen Gründen und/oder auf Grundlage aktueller Entwicklungen in Gesetz und Rechtsprechung zu ändern. Unsere Teilnehmer werden über Änderungen des Fernlehrgangmaterials informiert.

17 / 16 7 AO Tz. 3.1 AO Tz. 3.2 Korrektur von Steuerbescheiden und gleichgestellten Bescheiden (Teil 1) Korrektur von Steuerbescheiden und gleichgestellten Bescheiden (Teil 2) AO Tz. 3.3 Überblick über die Korrekturvorschriften AO Tz. 16 Steuerliche Begriffe 28. Kalenderwoche ESt Tz Sonderausgaben - Spenden 29. Kalenderwoche 2016 USt Tz. 1 Einführung in das Umsatzsteuerrecht USt Tz. 2 Leistungen im Leistungsaustausch Hinweise Tz. 4 Klausurhinweise Umsatzsteuer 9 ESt Tz Einkünfte aus Kapitalvermögen (Teil 1) 30. Kalenderwoche 2016 ESt Tz Einkünfte aus Kapitalvermögen (Teil 2) ESt Tz Einkünfte aus Kapitalvermögen (Teil 3) 10 KSt Tz. 1.1 Steuerpflicht 31. Kalenderwoche 2016 KSt Tz. 1.2 Allgemeine Grundsätze der Einkommensermittlung KSt Tz. 1.3 Übungsfälle Aufgaben + Lösungen KSt Tz. 1.4 Prüfschema Ü 2 Übungsklausur 2 Einzusenden bis BilStR Tz. 1.3 Immaterielle Wirtschaftsgüter 32. Kalenderwoche 2016 AO Tz. 4 Steuerfestsetzung AO Tz. 5 Grundlagenbescheide 12 BilStR Tz. 1.4 Gemischt genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter BilStR Tz. 1.5 Grundstücke und Grundstücksteile ESt Tz Steuerrechtliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen 33. Kalenderwoche 2016 Studienplan Fernlehrgang ESt Tz Gemischte Aufwendungen ErbSt Tz. 1 Einführung in das Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht Hinweise Tz. 5 Klausurhinweise Bewertungsrecht/ Erbschaftsteuer

18 / BilStR Tz. 1.6 AO Tz. 6.1 Haftung Der Grundsatz der Einzelbewertungen und seine Ausnahmen AO Tz. 6.2 Formelles Haftungsrecht AO Tz. 6.3 Zusammenfassung der Haftung 34. Kalenderwoche ESt Tz. 1.3 Haushaltsnahe Aufwendungen 35. Kalenderwoche 2016 ESt Tz 2.11 Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung / Wechsel der Gewinnermittlungsart AO Tz. 7 Außenprüfung AO Tz. 7.1 Zusammenfassung Außenprüfung Ü 3 Übungsklausur 3 Einzusenden bis ErbSt Tz. 2 Bewertung Grundvermögen 36. Kalenderwoche 2016 ErbSt Tz. 3 Bewertung Betriebsvermögen ErbSt Tz. 4 Bewertung Übriges Vermögen 16 USt Tz. 3 Unternehmer 37. Kalenderwoche 2016 USt Tz. 4 Rahmen des Unternehmens, Organschaft USt Tz. 5 Lieferungen USt Tz. 6 Reihengeschäfte 17 AO Tz. 8.1 Festsetzungsverjährung 38. Kalenderwoche 2016 AO Tz. 8.2 Zusammenfassung der Festsetzungsverjährung AO Tz. 9 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis 18 BilStR Tz. 1.7 Die Zurechnung von Wirtschaftsgütern insb. im Fall von Leasing und Mietkauf 39. Kalenderwoche 2016 BilStR Tz. 1.8 Mieteinbauten und Mietumbauten GewSt Gewerbesteuer Ü 4 Übungsklausur Einzusenden bis

19 / KSt Tz. 2.1 Grundzüge der verdeckten Gewinnausschüttung und der verdeckten Einlage KSt Tz. 2.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen - Einzelfälle KSt Tz. 2.3 Verdeckte Einlagen - Gesellschafterdarlehen ErbSt Tz. 5 Erbschaftsteuer (Teil 1) 40. Kalenderwoche USt Tz. 7 Dienstleistungen im B2B-Bereich 41. Kalenderwoche 2016 USt Tz. 8 Dienstleistungen im B2C-Bereich USt Tz. 9 Werklieferungen / Werkleistungen USt Tz. 10 Wechsel der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG 21 ErbSt Tz. 6 Erbschaftsteuer (Teil 2) 42. Kalenderwoche 2016 AO Tz. 10 Erlöschen der Steuerschuld AO Tz. 11 Fristen und Termine 22 USt Tz. 11 Geschäftsveräußerung im Ganzen 43. Kalenderwoche 2016 USt Tz. 12 Innergemeinschaftlicher Erwerb USt Tz. 13 Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen Ü 5 Übungsklausur 5 Einzusenden bis ESt Tz Sonstige Einkünfte (Teil 1) 44. Kalenderwoche 2016 ESt Tz Sonstige Einkünfte (Teil 2) BilStR Tz. 1.9 Beteiligungen und Anteile an Kapitalgesellschaften und an Personengesellschaften in der Handels- und Steuerbilanz BilStR Tz Tausch 24 KSt Tz. 3 Untergang des Verlustabzugs nach 8c KStG 45. Kalenderwoche 2016 KSt Tz. 5 Vereinsbesteuerung KSt Tz. 6 Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften KSt Tz. 7 Kapitalerhöhung - Kapitalherabsetzung Studienplan Fernlehrgang 25 USt Tz. 14 Innergemeinschaftliche Lieferungen 46. Kalenderwoche 2016 USt Tz. 15 Auslandsreihengeschäfte und Dreieckgeschäfte USt Tz. 16 Steuerfreie Umsätze (Teil 1) USt Tz. 17 Steuerfreie Umsätze und Option (Teil 2)

20 / BilStR Tz Abschreibungen 47. Kalenderwoche 2016 BilStR Tz Investitionsabzugsbetrag AO Tz. 12 Mitwirkungspflichten Ü 6 Übungsklausur 6 Einzusenden bis ESt Tz Nießbrauch 48. Kalenderwoche 2016 ESt Tz Einkommensteuerrechtliche Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge USt Tz. 18 Besondere Umsätze im Binnenmarkt 28 AO Tz Verzinsung und Säumniszuschläge 49. Kalenderwoche 2016 AO Tz Verzinsung gem. 233a AO AO Tz. 14 Forderungsabtretung 46 Absätze 1-5 AO AO Tz. 15 Aufrechnung 29 IntStR Tz. 1 Grundregeln für grenzüberschreitende Sachverhalte im deutschen Recht IntStR Tz. 2 Doppelbesteuerungspflicht IntStR Tz. 3 Sonderregelungen zur Sicherung deutscher Besteuerungsrechte 50. Kalenderwoche IntStR Tz. 4 Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (DE-V6) 51. Kalenderwoche 2016 IntStR Tz. 5 DBA Deutschland - Schweiz Ü 7 Übungsklausur 7 Einzusenden bis BilStR Tz Aktivierung von Herstellungskosten, Abbruchkosten BilStR Tz Kalkulatorische Kosten 1. Kalenderwoche 2017 ESt Tz Die Besteuerung nach 17 EStG 32 ESt Tz Realteilung 2. Kalenderwoche 2017 ESt Tz Erbauseinandersetzung USt Tz. 19 Bemessungsgrundlage und Steuersatz

21 / BilStR Tz. 2.1 Rücklagen ( 6b EStG + RfE) 3. Kalenderwoche 2017 BilStR Tz. 2.2 Übungsfälle und Lösungen Rücklagen 34 BilStR Tz. 2.3 Rückstellungen 4. Kalenderwoche 2017 BilStR Tz. 2.4 Pensionsrückstellung nach 6a EStG Ü 8 Übungsklausur 8 Einzusenden bis BilStR Tz. 2.5 Verbindlichkeiten in der Bilanz 5. Kalenderwoche 2017 BilStR Tz. 4.1 BilStR Tz. 4.2 Einführung in die Technik der Bilanzberichtigung Einführung in die Technik der Bilanzberichtigung über mehrere Jahre 36 GrESt Grunderwerbsteuer 6. Kalenderwoche 2017 AO Tz. 19 Steuerstrafrecht (Teil 1) AO Tz Steuerstrafrecht Teil 1 / Anlagen AO Tz Steuerstrafrecht Kurzfassung AO Tz. 20 Steuerstrafrecht (Teil 2) 37 BilStR Tz. 4.3 Bilanzberichtigung und Mehr- und Weniger-Rechnung über mehrere Jahre BilStR Tz. 4.4 Einführung in das Warenkonto BilStR Tz. 4.5 Bilanzberichtigung und Bilanzveränderung BilStR Tz. 4.6 Angleichungsbuchungen ESt Tz. 2.1 Mitunternehmerschaften 7. Kalenderwoche BilStR Tz. 3.1 Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft BilStR Tz. 3.2 Gesellschafterwechsel BilStR Tz. 3.3 Gründung einer Personengesellschaft 8. Kalenderwoche 2017 Ü 9 Übungsklausur 9 Einzusenden bis Studienplan Fernlehrgang 39 AO Tz. 17 Einspruchsverfahren (Teil 1) 19. Kalenderwoche 2017 ESt Tz. 2.2 Steuerliche Behandlung von Sonderbetriebsausgaben ESt Tz. 2.3 Familienpersonengesellschaften 40 ESt Tz. 2.4 Die gewerblich geprägte Personengesellschaft und die Zebra-Gesellschaft 10. Kalenderwoche 2017

22 / 21 ESt Tz. 2.5 Gewerblicher Grundstückshandel ESt Tz. 2.6 Verluste bei beschränkter Haftung ( 15a EStG), Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen ( 15b EStG) KSt Tz. 4 Organschaft 41 ESt Tz. 2.7 Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe 11. Kalenderwoche 2017 ESt Tz. 2.8 Betriebsaufspaltung ESt Tz. 2.9 Die Betriebsverpachtung 42 ESt Tz GmbH & Co. KG / GmbH & atypisch Still 12. Kalenderwoche 2017 AO Tz. 18 Einspruchsverfahren (Teil 2) AO Tz Zusammenfassung Einspruchsverfahren Ü 10 Übungsklausur 10 Einzusenden bis KSt Tz. 8 Liquidation 13. Kalenderwoche 2017 KSt Tz. 9 Zinsschranke ( 4h EStG i. V. m. 8a UStG) KSt Tz. 10 Verfahrensfragen zu vga und verdeckten Einlagen KSt Tz. 11 Übungsfälle Zinsschranke USt Tz. 20 Änderung der Bemessungsgrundlage 44 USt Tz. 21 Vorsteuerabzug 14. Kalenderwoche 2017 USt Tz. 22 Ausschluss vom Vorsteuerabzug USt Tz. 23 Vorsteuerberichtigung nach 15a UStG USt Tz. 24 Unentgeltliche Wertabgaben 45 ESt Tz Private Veräußerungsgeschäfte 15. Kalenderwoche ESt Tz Schuldzinsenabzug, Tarifbegünstigung 16. Kalenderwoche 2017 ESt Tz Abfärberegelung Ü 11 Übungsklausur 11 Einzusenden bis AO Tz. 21 Finanzgerichtsordnung (Teil 1) 17. Kalenderwoche 2017 AO Tz. 22 Finanzgerichtsordnung (Teil 2) AO Tz Zusammenfassung Finanzgerichtsordnung AO Tz. 23 Vollstreckung

23 / 22 AO Tz Zusammenfassung Vollstreckung 48 BilStR Tz. 5.1 Die handelsrechtliche Rechnungslegung 18. Kalenderwoche 2017 BilStR Tz. 5.2 BilStR Tz. 5.3 Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Gewinnauswirkungen in der Handels- und Steuerbilanz 49 UmwStR Tz. 1 Zivilrechtliche Grundlagen 19. Kalenderwoche 2017 UmwStR Tz. 2 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft UmwStR Tz. 3 Einbringung in eine Personengesellschaft 50 UmwStR Tz. 4 Umwandlung der Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen UmwStR Tz. 5 Verschmelzung von Kapitalgesellschaften UmwStR Tz. 6 Spaltung von Körperschaften UmwStR Tz. 7 Prüfschema 20. Kalenderwoche 2017 UmwStR Tz. 8 UmwStR Tz. 8.1 Übungsfall zur Umwandlung der Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen Lösung zum Übungsfall zur Umwandlung der Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen Ü 12 Übungsklausur 12 Einzusenden bis Stand des abgedruckten Studienplans und der folgenden Manuskriptübersichten: November 2015 Studienplan Fernlehrgang

24 / 23 AUFSTELLUNG DER LEHRBRIEFE EINKOMMENSTEUER MANUSKRIPTE LEHRBRIEF 1. Privater Teil 1.1 Einführung in das Einkommensteuerrecht Altersentlastungsbetrag, Freibetrag Haushaltsnahe Aufwendungen Einkunftsarten Veranlagungsformen Berücksichtigung von Kindern Kinderbetreuungskosten Sonderausgaben (Teil 1) Sonderausgaben (Teil 2) Sonderausgaben - Spenden Außergewöhnliche Belastungen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit - Werbungskosten (Teil 1) Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit - Werbungskosten (Teil 2) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Teil 1) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Teil 2) Gemischte Aufwendungen Einkünfte aus Kapitalvermögen (Teil 1) Einkünfte aus Kapitalvermögen (Teil 2) Einkünfte aus Kapitalvermögen (Teil 3) Steuerrechtliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen Sonstige Einkünfte (Teil 1) Sonstige Einkünfte (Teil 2) Einkommensteuerliche Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge Die Besteuerung nach 17 EStG Private Veräußerungsgeschäfte Nießbrauch Betrieblicher Teil 2.1 Mitunternehmerschaften Steuerliche Behandlung von Sonderbetriebsvermögen Familienpersonengesellschaften Die gewerblich geprägte Personengesellschaft und die Zebra-Gesellschaft Gewerblicher Grundstückshandel Verluste bei beschränkter Haftung ( 15a EStG), Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen ( 15b EStG) 40

25 / Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe Betriebsaufspaltung Die Betriebsverpachtung GmbH & Co. KG / GmbH & atypisch Still Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung / Wechsel der Gewinnermittlungsart Realteilung Erbauseinandersetzung Schuldzinsenabzug, Tarifbegünstigung Abfärberegelung 46 KÖRPERSCHAFTSTEUER MANUSKRIPTE LEHRBRIEF 1. Einführung in die Körperschaftsteuer 1.1 Steuerpflicht Allgemeine Grundsätze der Einkommensermittlung Übungsfälle Aufgaben + Lösung Prüfschema Grundzüge der verdeckten Gewinnausschüttung und der verdeckten Einlage Verdeckte Gewinnausschüttungen - Einzelfälle Verdeckte Einlagen - Gesellschafterdarlehen Untergang des Verlustabzugs nach 8c KStG Organschaft Vereinsbesteuerung Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften Kapitalerhöhung - Kapitalherabsetzung Liquidation Zinsschranke ( 4h EStG i. V. m. 8a KStG) Verfahrensfragen zu vga und verdeckten Einlagen Übungsfälle Zinsschranke 43 UMWANDLUNGSTEUERRECHT MANUSKRIPTE LEHRBRIEF Studienplan Fernlehrgang 1. Zivilrechtliche Grundlagen Einbringung in eine Kapitalgesellschaft Einbringung in eine Personengesellschaft Umwandlung der Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen Verschmelzung von Kapitalgesellschaften Spaltung von Körperschaften Prüfschema 50

26 / Übungsfall zur Umwandlung der Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen Lösung zum Übungsfall Umwandlung der Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen 50 SONSTIGE MANUSKRIPTE LEHRBRIEF 1. Grunderwerbsteuer Gewerbesteuer 18 BILANZSTEUERRECHT MANUSKRIPTE LEHRBRIEF 1. Aktivseite der Steuerbilanz 1.1 Anschaffungskosten Teilwert Immaterielle Wirtschaftsgüter Gemischt genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter Grundstücke und Grundstücksteile Der Grundsatz der Einzelbewertung und seine Ausnahmen Die Zurechnung von Wirtschaftsgütern insb. im Fall von Leasing und Mietkauf Mietereinbauten und Mieterumbauten Beteiligungen und Anteile an Kapitalgesellschaften und an Personengesellschaften in der Handels- und Steuerbilanz Tausch Abschreibungen Aktivierung von Herstellungskosten, Abbruchkosten Investitionsabzugsbetrag Kalkulatorische Kosten Passivseite der Steuerbilanz 2.1 Rücklagen ( 6b EStG + RfE) Übungsfälle und Lösungen Rücklagen Rückstellungen Pensionsrückstellung nach 6a EStG Verbindlichkeiten in der Bilanz Besteuerung der Personengesellschaften 3.1 Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft Gesellschafterwechsel Gründung einer Personengesellschaft Technik der Bilanzberichtigung 4.1 Einführung in die Technik der Bilanzberichtigung Einführung in die Technik der Bilanzberichtigung über mehrere Jahre 35

27 / Bilanzberichtigung und Mehr- und Weniger-Rechnung über mehrere Jahre Einführung in das Warenkonto Bilanzberichtigung und Bilanzänderung Angleichungsbuchungen Handelsrechtliche Rechnungslegung 5.1 Die handelsrechtliche Rechnungslegung Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Gewinnauswirkungen in der Handels- und Steuerbilanz 48 VERFAHRENSRECHT MANUSKRIPTE LEHRBRIEF 1. Stellung, Bedeutung und Themenbereich des Verfahrensrechts Überblick Verfahrensrecht Der Verwaltungsakt (Teil 1) Der Verwaltungsakt (Teil 2) Korrektur von Steuerbescheiden und gleichgestellten Bescheiden (Teil 1) Korrektur von Steuerbescheiden und gleichgestellten Bescheiden (Teil 2) Überblick über die Korrekturvorschriften 7 4. Steuerfestsetzung Grundlagenbescheide Haftung Formelles Haftungsrecht Zusammenfassung der Haftung Außenprüfung Zusammenfassung Außenprüfung 8.1 Festsetzungsverjährung Zusammenfassung der Festsetzungsverjährung Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis Erlöschen der Steuerschuld Fristen und Termine Mitwirkungspflichten Verzinsung und Säumniszuschläge Verzinsung gem. 233a AO Forderungsabtretung 46 Absätze 1-5 AO Aufrechnung Steuerliche Begriffe Einspruchsverfahren (Teil 1) Einspruchsverfahren (Teil 2) 42 Studienplan Fernlehrgang

28 / Zusammenfassung Einspruchsverfahren Steuerstrafrecht (Teil 1) Steuerstrafrecht Teil 1 / Anlagen Steuerstrafrecht Kurzfassung Steuerstrafrecht (Teil 2) Finanzgerichtsordnung (Teil 1) Finanzgerichtsordnung (Teil 2) Zusammenfassung Finanzgerichtsordnung Vollstreckung Zusammenfassung Vollstreckung 47 ERBSCHAFTSTEUER MANUSKRIPTE LEHRBRIEF 1. Einführung in das Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht Bewertung Grundvermögen Bewertung Betriebsvermögen 15 4 Bewertung Übriges Vermögen Erbschaftsteuer (Teil 1) Erbschaftsteuer (Teil 2) 21 UMSATZSTEUER MANUSKRIPTE LEHRBRIEF 1. Einführung in das Umsatzsteuerrecht 8 2. Leistungen im Leistungsaustausch 8 3. Unternehmer Rahmen des Unternehmens, Organschaft Lieferungen Reihengeschäfte Dienstleistungen im B2B-Bereich Dienstleistungen im B2C-Bereich Werklieferungen / Werkleistungen Wechsel der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG Geschäftsveräußerung im Ganzen Innergemeinschaftlicher Erwerb Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen Innergemeinschaftliche Lieferungen Auslandsreihengeschäfte und Dreieckgeschäfte Steuerfreie Umsätze (Teil 1) Steuerfreie Umsätze und Option (Teil 2) 25

29 / Besondere Umsätze im Binnenmarkt Bemessungsgrundlage und Steuersatz Änderungen der Bemessungsgrundlage Vorsteuerabzug Ausschluss vom Vorsteuerabzug Vorsteuerberichtigung nach 15a UStG Unentgeltliche Wertabgaben 44 INTERNATIONALES STEUERRECHT MANUSKRIPTE LEHRBRIEF 1. Grundregeln für grenzüberschreitende Sachverhalte im deutschen Recht Doppelbesteuerungsrecht Sonderregelungen zur Sicherung deutscher Besteuerungsrechte Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen (DE-V6) DBA Deutschland - Schweiz 30 HINWEISE ZUR KLAUSURBEARBEITUNG LEHRBRIEF 1. Ertragsteuerrecht 6 2. Bilanzsteuerrecht 4 3. Verfahrensrecht 2 4. Umsatzsteuer 8 5. Bewertungsrecht / Erbschaftsteuer 12 Studienplan Fernlehrgang

30 / 29 Fernlehrgang absolviert Was dann? Nach Abschluss des Steuerberater-Fernlehrgangs bzw. dem Klausuren-Fernlehrgang stellt sich oftmals die Frage, wie es jetzt weitergehen könnte. Fühlen Sie sich jetzt bereits fit für das Examen? Oder möchten Sie zusätzlich noch etwas tun, um Ihre Chance auf einen erfolgreichen Abschluss zu erhöhen? Vielleicht hat Ihnen aber auch manchmal die Zeit gefehlt, die Unterlagen mit der erforderlichen Gründlichkeit zu bearbeiten. Machen Sie nun aber nicht den Fehler, die abschließende Lernphase auf das nächste Jahr zu verschieben, da dann die Gefahr besteht, dass ein Teil des bisher Gelernten wieder verloren geht. Sinnvoller ist es, das Lernen konsequent fortzusetzen und mit gebündelter Energie in einem zeitlich überschaubaren Kraftakt jetzt zum Erfolg zu führen. Nach unserer Erfahrung erhöht die Teilnahme an einem der nachfolgenden Lehrgänge die Wahrscheinlichkeit für das Bestehen des Steuerberater-Examens: 1. Vollzeitlehrgang (13 Wochen) Dieser Lehrgang bereitet Sie gründlich auf das Steuerberater-Examen vor. Er findet vom 12. Juni bis zum 16. September 2017 in Frankfurt am Main statt. In diesem Lehrgang sind 22 Klausuren auf Examensniveau integriert, durch die Sie sich an jeweils zwei Nachmittagen pro Woche die nötige Fertigkeit im Klausurenschreiben aneignen können. 2. Verkürzter Vollzeitlehrgang (7 Wochen) Wenn Sie sich bereits sicher genug fühlen, können Sie die Präsenzphase um drei Wochen verkürzen (vom 31. Juli bis zum 16. September 2017) und sich für diesen Lehrgang entscheiden. Einzelne Themengebiete, die wir Ihnen auf Anfrage gerne nennen, werden in diesem Lehrgangsteil nicht mehr behandelt. Es werden 14 Klausuren auf Prüfungsniveau geschrieben, jeweils dienstags und donnerstags von bis Uhr. 3. Klausuren - Intensivlehrgang Dieser Lehrgang findet in der Zeit vom 18. September bis zum 06. Oktober 2017 statt. Er ist nur für Teilnehmer geeignet, die entweder den Fernlehrgang gründlich durchgearbeitet oder bereits in früheren Jahren einen Steuerberater-Lehrgang absolviert haben. Im Rahmen dieses Lehrgangs werden in der ersten Hälfte 9 Klausuren unter Examensbedingungen geschrieben. In der zweiten Lehrgangshälfte werden diese Klausuren ausführlich besprochen, wobei Ihnen dann Ihre korrigierte Klausur mit individuellen Korrektorenhinweisen bereits vorliegt. Dabei werden vor allem besonders schwierige und in der Prüfung gefürchtete Themengebiete anhand von examenstypischen Fallgestaltungen wiederholt und vertieft. 4. Klausuren-Fernlehrgang Sie haben die Lehrbriefe gründlich durchgearbeitet und verfügen bereits über gute Steuerrechts- Kenntnisse. Es fehlt Ihnen aber noch die nötige Routine im Klausurenschreiben? Für diesen Fall empfehlen wir Ihnen unseren Klausuren-Fernlehrgang, der von der Zentralstelle für Fernunterricht zertifiziert wurde (ZFU- Nr ). Weitere Informationen finden zu diesem Lehrgang finden Sie auf der Seite 11/12 dieser Info-Broschüre. Informationen zu den oben kurz beschriebenen Präsenzlehrgängen erhalten Sie auf unserer Homepage oder Sie fordern einfach unsere Informationsbroschüre für Präsenzlehrgänge an. Selbstverständlich beantworten wir gerne auch Ihre Fragen, telefonisch oder sofern gewünscht auch persönlich in einem Beratungsgespräch in unseren Büros.

31 / 30 Bund und Länder unterstützen Sie Ihre Fördermöglichkeiten. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die angebotenen Fördermöglichkeiten für (angehende) Steuerberater. WEITERBILDUNGSSTIPENDIUM Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Ausführliche Informationen finden Sie unter www. sbb-stipendien.de. BILDUNGSGUTSCHEIN Die Agenturen für Arbeit verteilen Bildungsgutscheine, wenn ein persönlicher Bildungsbedarf festgestellt und die Förderungsvoraussetzungen erfüllt werden. Hierrunter fällt u. a. unser Vollzeit-Lehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberater-Prüfung. Ausführliche Informationen finden Sie auf BILDUNGSSCHECK NRW Gefördert werden bis zu 50 % der Kurskosten, höchstens jedoch 500,- pro Bildungsscheck. Beratungsstellen zum Bildungsscheck finden Sie unter: WEITERBILDUNGSSCHECK SACHSEN Gefördert werden Vorhaben der (Weiter-)bildung zur Verbesserung der beruflichen Kompetenzen bzw. Qualifikationen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unter dem Menüpunkt Arbeit und Bildung. BREMER WEITERBILDUNGSSCHECK Der Bremer Weiterbildungsscheck soll verschiedene Personengruppen sowie Klein-/Kleinstbetriebe unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter DIE BILDUNGSPRÄMIE Gefördert werden bis zu 50 % der Kurskosten, höchstens jedoch 500,-. Weitere Informationen finden Sie auf FÖRDERUNG DURCH WEGEBAU Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung ihrer Beschäftigten mit dem Programm Weiterbildung Geringqualifizierter und Beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGeBAU). Weitere Informationen finden Sie unter QUALISCHECK RHEINLAND-PFALZ Das Land Rheinland-Pfalz erteilt Zuschüsse in Form eines Bildungsgutscheins (QualiScheck). Gefördert werden pro Person und Kalenderjahr 50 % der Kurskosten, höchstens jedoch 500,-. Ausführliche Informationen finden Sie auf WEITERBILDUNGSBONUS HAMBURG Unterstützt werden insbesondere Geringqualifizierte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, Arbeitnehmer in Elternzeit, Alleinerziehende sowie Selbständige in der Aufbauphase. Weitere Informationen sowie eine Liste mit Beratungsstellen finden Sie auf WEITERBILDUNGSBONUS SCHLESWIG-HOLSTEIN Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der Seminarkosten, maximal jedoch je Seminar und Teilnehmer. Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Unternehmen sowie Inhaber von Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern. Ausführliche Informationen finden Sie unter FÖRDERUNG THÜRINGEN Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt für Vorhaben zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 500 je Weiterbildungsscheck. Ausführliche Informationen finden Sie unter Stand: Bitte beachten Sie, dass die meisten Förderungen lediglich auf Landesebene gültig sind und ständig Änderungen unterliegen. Förderung & Referenzen

32 / 31 Kommunikatoren unseres Erfolgs Ausgewählte Kundenmeinungen. JENNIFER KARA, KALTENHOLZHAUSEN: Liebes AWS-Team, im Anhang erhalten Sie das Protokoll meiner mündlichen Steuerberaterprüfung. Diese habe ich gestern ohne Schwierigkeiten bestanden. Ich danke dem ganzen AWS-Team auf diesem Weg für die sehr gute Organisation der Lehrgänge und die gut und übersichtlich aufgebauten Skripte. Ganz besonders der Prüfungssimulationskurs in der letzten Woche hat mir gut gefallen. Durch die tägliche Simulation habe ich die nötige Sicherheit für die mündliche Prüfung gewonnen. Außerdem danke ich den Dozenten für die fachlich einwandfreien Vorträge und das Bemühen, die Teilnehmer durch diese Prüfung zu bringen. Besonderen Dank an Herrn Prof. Dehner und Herrn Prof. Hock, die es in kürzester Zeit geschafft haben, mir als Nicht-Juristin und Nicht-BWLer, die wichtigsten Grundlagen auf diesen Gebieten verständlich nahezubringen. BETTINA RÖSSLER, HOFHEIM: Ich bin der Meinung, die AWS-Klausuren haben mich optimal auf die schriftliche Prüfung vorbereitet und auch die schnelle Korrektur mit den hilfreichen Hinweisen der Korrektoren haben maßgeblich dazu beigetragen, dass man aus seinen Fehlern lernen konnte. Dieses Programm sollten Sie unbedingt so weiter behalten. CHRISTIAN SCHILDT, BÜDINGEN: Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2013/2014. Es hat geklappt. Habe am bei der Kammer in Frankfurt am Main die Prüfung bestanden. Der 2-Wochen-Kurs für die mündliche Prüfung war perfekt. Die besprochenen Themen Insolvenzrecht, Streubesitzdividende und 7 (8) ErbStG wurden genau so geprüft. ANGELA S., GORXHEIMERTAL: Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich mich für den Kurs zur Vorbereitung zum Steuerberater bedanken. Bitte lassen Sie vor allem die Dozenten wissen, dass Sie wirklich fantastische Arbeit geleistet haben. Vielen Dank für die Unterstützung. MARKUS DIEWALD, REICHERTSHEIM: Ich habe meine Prüfung bestanden und möchte betonen, dass Ihre Skripte für die Prüfung das Beste waren, was ich auf dem Markt dazu gesehen habe! Ein Dankeschön dafür!!

33 / 32 Wir sind für Sie da Kontaktieren Sie uns bei Fragen. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Vorbereitung auf das Steuerberater- Examen zur Verfügung. Telefonisch stehen wir Ihnen unter / von Montag bis Donnerstag von 08:00 17:00 Uhr und Freitags von 08:00 14:00 Uhr zur Verfügung. Alternativ können Sie mit uns auch gerne per unter post@aws-online.de in Verbindung treten. Bei allgemeinen und organisatorischen Fragen (z. B. Daten, Termine, Kursablauf) wenden Sie sich bitte an Maria Carmona, Heidrun Nitz, Dagmar Topitz oder Dipl.-Kfm. Mirko Tinz. Für fachliche Fragen (z. B. Stoffplan, persönliche Vorbereitung auf den Kurs, erforderliche Vorkenntnisse) wenden Sie sich bitte an Dipl.-Kfm. Alexander Kliem (StB), Stephan Busse oder Sonja Braun. ADRESSEN Postanschrift AWS Arbeitskreis für Wirtschafts- und Steuerrecht ohg Postfach Oberursel Geschäftstelle AWS Arbeitskreis für Wirtschafts- und Steuerrecht ohg Adenauerallee Oberursel KONTAKT Telefon: / Telefax: / post@aws-online.de Internet: Anmeldeformular & weitere Infos

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