Information Oberstufenverordnung Oberstufenorganisation Elternabend

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1 Information Oberstufenverordnung Oberstufenorganisation Elternabend Anpassung Hölty-Gymnasium Abitur ab 2014 Abschlüsse und Berechtigungen und Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Nachweis bestimmter Leistungen in der Abiturprüfung Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens einjährig: Praktikum Soziales oder ökologisches Jahr Bundesfreiwilligendienst Zusatzbedingungen 1

2 Ziele der gymnasialen Oberstufe ie Schüler sollen eine breite und vertiefte Allgemeinbildung erreichen wichtige inhaltliche und methodische Voraussetzungen für die allgemeine Studierfähigkeit erwerben ihren Bildungsweg auch berufsbezogen fortsetzen können as besondere Ziel: Stärkung des selbständigen Lernens und wissenschaftspropädeutische Grundbildung mit Vertiefung in Schwerpunktbereichen Aufbau der gymnasialen Oberstufe Einführungsphase Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen Pflichtunterricht und Wahlunterricht Vorbereitung und Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase Versetzung Qualifikationsphase Angebot von Schwerpunkten Thematisch bestimmte Halbjahresabschnitte Unterricht in Kernfächern Schwerpunktfächern Ergänzungsfächern Wahlfächern Seminarfach Abiturprüfung (Zentralabitur) Erwerb einer Gesamtqualifikation durch Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung 2

3 Versetzung in die Qualifikationsphase in allen Fächern mindestens ausreichend in einem Fach mangelhaft in zwei Fächern mangelhaft in einem Fach ungenügend In allen anderen Fächern mindestens ausreichend Möglicher Ausgleich 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend 1 Ausgleichsfach mit mindestens gut oder 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend Konferenzentscheidung im Einzelfall Versetzung Nichtversetzung Versetzung in die Qualifikationsphase Klassenkonferenz Entscheidet nach schulrechtlichen Bestimmungen sowie pädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten Kriterium Kann eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden? Grundlage Alle Fächer des Pflichtunterrichts in der Einführungsphase Anforderungen an Ausgleichsfächer eutsch, Fremdsprache, thematik können nur untereinander ausgeglichen werden 3

4 Block I (ab Abitur 2014) wird ebenfalls doppelt gewertet Ergebnisse der Schulhalbjahre: Schulhalbjahresergebnisse (HjE) je 4 HjE in P1 (ea), P2 (ea) und (ea) d.h. ab 2014 alle ea-ergebnisse höchstens 3 Unterkurse mit weniger als 05 Punkten 24 Schulhalbjahresergebnisse je 4 HjE in P4 (ga) und P5 (ga) 16 weitere Ergebnisse laut Einbringungsverpflichtung (ga) d.h. ab 2014 alle einzubringenden ga-ergebnisse höchstens 4 Unterkurse mit weniger als 05 Punkten x 2 = x 1 = Summe Addition der 48 HjE zur Punktesumme P. as Ergebnis zur Gesamtqualifikation erhält man durch: E = (40/48) * P as Ergebnis E muss mindestens 200 Punkte betragen. ies entspricht einem urchschnitt von 05 Punkten. 24 HjE 24 HjE 48 HjE Gesamtqualifikation 300 min (ab 2014) schriftliche Abiturklausur Block I ea Block II Abiturprüfung 12 Halbjahresergebnisse = 30 min + 24 mündliche Halbjahresergebnisse Prüfung ga! 4 Semester vor der Abiturprüfung doppelte Wertung (P1, P2 & ea) einfache Wertung (P4, P5 & ga) = 36 Einbringungsverpflichtungen mindestens 200 Punkte (05 Punkte im urchschnitt) 3 Unterkurse in P1, P2 und (ea) 4 Unterkurse in den ga-fächern mindestens 300 Punkte Abitur Ergebnisse der Abiturprüfungen 3 schriftliche Prüfungen (ea) (300 min) 1 schriftliche Prüfung (ga) (220 min) 1 mündliche Prüfung (ga) (20-30 min) alle in vierfacher Wertung mindestens 100 Punkte (05 Punkte im urchschnitt) (P1, P2 oder min. 5 Punkte) in min. drei Prüfungen 5 Punkte 4

5 Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe (ab 2012) Einführungsphase (Klasse 10): Qualifikationsphase: 1 Jahr 2 Jahre Überschreitung der Regelzeit 1. Wiederholung bei Nichtversetzung am Ende der E-Phase } 2. Rücktritt nach dem 1. Kurshalbjahr (nur falls E-Phase nicht wiederholt) 3. Rücktritt nach dem 2. Kurshalbjahr Weitere Wiederholung 4. Rücktritt nach dem 3. Kurshalbjahr auch bei Wiederholung 5. Rücktritt statt Meldung zur Abiturprüfung oder der E-Phase möglich Nichtzulassung zur Prüfung oder Wiederholung nach Nichtbestehen der Abiturprüfung Einführungsphase 1 Nichtversetzung Qualifikationsphase 3 Rücktritt 4 Rücktritt 2 Rücktritt 5 Rücktritt statt Meldung 5 Nichtzulassung 5 Wiederholung Leistungen in den Klausuren bzw. in der Facharbeit Mitarbeit im Unterricht mündliche Beiträge (Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Referate, u.a.) schriftliche Beiträge (Tests, atensammlungen, Protokolle, Schülerbetriebspraktika u.a.) experimentelle, gestalterische und praktische Leistungen Zusammenfassende Bewertung am Ende eines Halbjahres mit den Noten 1 bis 6 In der Qualifikationsphase: Umsetzung der Noten in Punkte as Punktesystem: unter 05 Punkte Unterkurs Leistungsbewertung

6 Wahl der Prüfungsfächer Wahl der 5 Prüfungsfächer (P1, P2,, P4, P5) vor Eintritt in die Qualifikationsphase. Voraussetzung für eine Wahl: mindestens halbjährige Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase (10. Klasse) bei neu begonnener Fremdsprache durchgehende Teilnahme Bedingungen für die Wahl der fünf Prüfungsfächer: rei schriftliche Prüfungsfächer mit erhöhtem Anforderungsniveau Zwei der drei Fächer eutsch, Fremdsprache 1), thematik Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach. Prüfungsfächer Jeder Schüler hat fünf Prüfungsfächer (vierstündig) 3 Fächer auf erhöhtem Niveau (P1 ) schriftliche Abiturprüfung *) (Alle ea-fächer im Kursblock mit doppelter Wertung) 1 Fach auf grundlegendem Niveau (P4) schriftliche Abiturprüfung *) 1 Fach auf grundlegendem Niveau (P5) mündliche Abiturprüfung *) Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist möglich. 6

7 A Aufgabenfelder B eutsch Politik-Wirtschaft Englisch Geschichte Französisch Erdkunde Latein Russisch Religion Spanisch (Werte und Normen) (Kunst) Musik C thematik Physik Biologie Chemie (Informatik) (Seminarfach) (Sport) hervorgehoben: Kernfächer Qualifikationsphase Schwerpunkte Sprachlich A Mindestens 2 Sprachen ea (e, En, Fr) sprachlich- literarisch- künstlerisch gesellschafts- wissenschaftlich thematisch- naturwissensch.- technisch Gesellschaftswissenschaftlich B Genau 2 B-Fächer ea (Ge und P-W oder Ek) Naturwissenschaftlich C Mindestens 2 C-Fächer ea (, Ph, Bi, Ch) 7

8 Belegungsverpflichtungen = Pflichtkurse urchgehender Unterricht mindestens Vorgeschriebene Anzahl von Halbjahren in den verbindlichen Fächern in den fünf Prüfungsfächern e, und mindestens je eine Fs und eine Nat. Mit 00 Punkten können Belegungsverpflichtungen nicht erfüllt werden Von themengleichen Halbjahren kann nur eines auf die Belegungsverpflichtung angerechnet werden Alle Noten werden in den Halbjahreszeugnissen und im Abiturzeugnis ausgedruckt Schwerpunkte und Unterrichtsfächer sowie Belegungsverpflichtungen Schwer punktfächer Kernfächer Ergänzungsfächer Wahlfächer Sprachlicher Schwerpunkt A Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt B Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt C 1. Fremdsprache Geschichte 1. Naturwissenschaft Fremdsprache Politik-Wirtschaft oder Erdkunde Wochenstunden Schulhalbjahre 2. Naturwissenschaft 4 4 eutsch eutsch eutsch s.o. - Fremdsprache Fremdsprache 4 4 thematik thematik thematik 4 4 Naturwissenschaft Naturwissenschaft - s.o Musik, Kunst Musik, Kunst Musik, Kunst 2 2 Geschichte - s.o. - Geschichte 2 2 Politik-Wirtschaft Politik-Wirtschaft Politik-Wirtschaft 2 2 Religion, WuN Religion, WuN Religion, WuN Fremdsprache o. 2. Naturwissenschaft Sport Sport Sport 2 4 Seminarfach Seminarfach Seminarfach 2 4 weitere Fächer aus dem Angebot der Schule im urchschnitt mindestens 34 Unterrichtsstunden / Woche 2 oder 4 2 oder 4 8

9 Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation ab HjE, darunter 5 Prüfungsfächer mit je 4 HjE iese Leistungen fließen in die Berechnung der Abiturnote ein! Schwerpunkte sprachl. gesellsch. naturw. eutsch Fremdsprache 1)2) Politik-Wirtschaft Religion/WN 5) Prüfungsfach aus B 9) thematik Naturwissenschaft 1) Seminarfach 7) Geschichte Kunst/Musik 4) weitere Fremdsprache 1)3) 4 weitere Naturwissenschaft 1)6) 4 weitere Fremdspr./Naturw. 8) 2 Summe der HjE Weitere HjE (z.b. PrüF, Ek, Sp,FS, Ku, Mu, S, Ge, Po, Rel/WN, NW, Inf.) HjE insgesamt Beispiel Leistenplan Leiste Kurse 1 ea E Ge Bio 2 ea E 3 ea Fr PW Ek Ph Ch 4 ga Sn Fr La 5 ga E 6 ga E Rs 7 ga Ph Ch 8 ga Ph Bio Mu 9 ga PW Ge Rel 10 ga Ku Ge 11 ga Re WN 12 ga SF SF 13 ga Sp SP Vorgabe Anpassung je nach Wahl 9

10 rei Sprachen A - Schwerpunkt Zwei Sprachen: und E / E E / P2 / P1 / Fr PW / EK Ph / Ch P4 oder P5 C-Feld P4 oder P5 C-Feld P5 oder P4 P5 oder P4 Musik A - Schwerpunkt Zwei Sprachen: mit Fr Fr P2 / P1 E /Bio Ge Bio Ge P4 oder P5 C-Feld P5 oder P4 C-Feld Musik 10

11 B - Schwerpunkt P1 Ge P2 E PW / Ek PW / Ek PW / Ek P4 oder P5 FS / FS / FS P5 oder P4 C-Feld C-Feld Musik rei C-Feld C - Schwerpunkt thematik und eine Naturwissenschaft / / Bio P2 / P1 Bio Ch / Ph / Ph / Ch Fr PW / Ek / E Ge P4 oder P5 P4 oder P5 / FS / FS P5 oder P4 / FS P5 oder P4 Musik 11

12 C - Schwerpunkt Zwei Naturwissenschaften ohne thematik ea Bio Ch / Ph E P4 oder P5 P5 oder P4 FS er schulischer Teil der Fachhochschulreife ist erworben, wenn in 2 aufeinander folgenden Schulhalbjahren folgende Ergebnisse nachgewiesen werden können: Prüfungsfach 1 ea Prüfungsfach 2 ea vier Noten mit zusammen mindestens 20 Punkten (in einfacher Wertung) höchstens eine der vier Noten zwischen 01 und 04 Punkten 11 weitere Halbjahresergebnisse (mindestens 6 vierstündige und höchstens 5 zweistündige Fächer) 11 Noten mit zusammen mindestens 55 Punkten (einfache Wertung) höchstens zwei der elf Noten zwischen 01 und 04 Punkten Zu den 15 Halbjahresergebnissen zählen je 2 Noten in e, Fs 1), Ge 2),, NW 1). 1) im gleichen Fach; 2) oder anderes gesellschaftswissenschaftliches Fach, falls Prüfungsfach 12

13 Im Internet unter: Informationsquellen Schule und Recht in Niedersachsen Niedersächsischer Bildungsserver o CuVo: Curriculare Vorgaben Kerncurricula der Fächer Hinweise zu den Abiturprüfungen Info-Flyer Noch ein Hinweis: Studienfahrten im Herbst 2014 Vielen ank für Ihre Aufmerksamkeit FRAGEN? 13

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