Sponsoringaktion zur Finanzierung der Planungskosten für den Ausbau der Nordstrecke des Dortmund-Ems-Kanals
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- Benedict Schmid
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1 Sponsoringaktion zur Finanzierung der Planungskosten für den Ausbau der Nordstrecke des Dortmund-Ems-Kanals Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Sponsoringaktion DEK Nord Sponsoringkonten: Sparkasse Emsland, Meppen BLZ Konto-Nr Emsländische Volksbank, Meppen BLZ Konto-Nr OLB Meppen BLZ Konto-Nr Stand: 18. April 2011
2 2 Sponsoringaktion Ausbau Nordstrecke Dortmund-Ems-Kanal (DEK) Allgemeine Fragen 1.1. "Ausbau des DEK Nord" Was heißt das konkret? Der DEK bildet die direkte Verbindung zwischen dem Wasserstraßennetz des Rhein- Ruhr-Raumes und der Nordsee. Über den Anschluss an den Mittellandkanal besteht zudem eine attraktive Verbindung nach Berlin und darüber hinaus. Auf der Südstrecke des DEK zwischen dem Wesel-Datteln-Kanal und dem Abzweig Mittellandkanal bei Rheine ist der Ausbau für das Großmotorschiff (110 m Länge, 11,40 m Breite, 2,80 m Abladetiefe, Tragfähigkeit rund t) sowie für große Schubverbände nahezu vollendet. Auf der Nordstrecke zwischen dem Abzweig Mittellandkanal und Lingen behindern fünf zu kleine Schleusen die Schifffahrt. Diese Schleusen (Bevergern, Rodde Venhaus Hesselte und Gleesen) sollen in den Abmessungen 140 m Länge und 12,50 m Breite neu gebaut werden und stellen somit die durchgängige Schiffbarkeit des DEK für das Großmotorgüterschiff sicher. Grafik: Verlauf des DEK
3 Warum brauchen wir eine Sponsoringaktion zur Finanzierung der Planung des DEK Nord? Der Ausbau des DEK Nord wurde bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) im Jahr 2003 nicht in den Vorrangigen Bedarf eingestuft. Aus Bundessicht hatte das Projekt damit auf absehbare Zeit keine Realisierungschance. Die finanziellen Mittel für den Ausbau waren in der Finanzplanung des Bundes bisher nicht enthalten. Die Schleusenanpassungen wären im Rahmen von unvermeidbaren Ersatzinvestitionen erfolgt und frühestens 2025 abgeschlossen worden. Durch die Sponsoringaktion wird ein Vorziehen um mindestens sieben Jahre erreicht und so die Bedeutung des DEK Nord im Verkehrssystem gesichert und gestärkt. Die Planungskosten sind vom Bund aufzubringen, der jedoch derzeit keine Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stellen kann. Der Ausbau des DEK Nord kann nur erfolgen, wenn die regionale Wirtschaft zusammen mit Kommunen und dem Land Niedersachsen unter Mitfinanzierung des Bundes die Planungskosten trägt. Der Finanzierungsanteil der regionalen Wirtschaft (rd ) wird durch eine Sponsoringkampagne eingeworben Welchen Nutzen hat der Lückenschluss des DEK Nord? Für den Wirtschaftsraum insgesamt: Die durchgängige Befahrbarkeit des DEK zwischen dem Ruhrgebiet und der Nordsee mit zukunftsfähigen Schiffsgrößen steigert den Stellenwert des Kanals im Transeuropäischen Verkehrsnetz und macht die Region für Investoren noch interessanter. Private und öffentliche Investitionen wie der Euro-Hafen Emsland amortisieren sich schneller. Der 450 Mio. teure Ausbau bringt Bauaufträge und positive Beschäftigungseffekte in die Region. Für die regionalen Unternehmen: Gegenüber den jetzt möglichen Schiffsgrößen kann das Großmotorschiff rund 50 % mehr Ladung befördern, was die Transportkosten pro Tonne senkt. Großraum- und Schwerguttransporte werden vereinfacht. Durch die Teilhabe an neuen Verkehren wie sie z. B. im Vor- und Nachlauf zum künftigen JadeWeserPort entstehen werden, sind zusätzliche Umsätze möglich. Eine modernere Schleusentechnik verkürzt die Transportzeiten Warum sammelt die IHK die Sponsoring-Beiträge der Wirtschaft ein? Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim als Körperschaft öffentlichen Rechts tritt als Sammelstelle auf und leitet die Gelder ohne Abzüge fristgerecht an den Endadressaten weiter. Die IHK ist als Sammelstelle nicht steuerpflichtig. Die Beiträge der Unternehmer sind steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar. Genaueres über die steuerliche Absetzbarkeit erfahren Sie unter der Frage 4.1 "4.1 Kann der Finanzierungsbeitrag von der Steuer abgesetzt werden?" 1.5 Wann kann der Ausbau des DEK Nord bei erfolgreicher Sponsoringaktion fertig gestellt werden? Ein Abschluss der Bauarbeiten ist bis zum 31. Dezember 2017 vorgesehen. Ein Steuerungsausschuss unter Beteiligung der Region überwacht die fristgerechte Durchführung.
4 4 Fragen zur Finanzierung der Planungen 2.1 Wer zahlt welchen Anteil der Planungskosten des DEK Nord? Die Region unterstützt die Realisierung des Projektes durch die Zurverfügungstellung von Mitteln für die Planung, die sechs Personalstellen über 10 Jahre entsprechen. Je eine Stelle übernehmen - Land Niedersachsen, - Landkreis Aurich, - Landkreis Emsland, - Kreis Steinfurt, - mehrere emsländische Städte und Gemeinden zusammen mit der Dörpener Umschlaggesellschaft für den Kombinierten Verkehr, - IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim zusammen mit der IHK für Ostfriesland und Papenburg. 2.2 Werden die Finanzierungsbeiträge der Unternehmen ausschließlich und ohne Abzüge für die Planung des Ausbaus des DEK Nord verwandt? Ja, die Finanzierungsbeiträge der Unternehmen werden ausschließlich für die Planung verwandt. Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim tritt als Sammelstelle auf, um den Eingang der Zahlungen koordinieren zu können (siehe auch Frage 1.4). Die gesammelten Beträge werden bis zur Weiterleitung an den Endadressaten verzinslich angelegt und später ohne Abzüge einschließlich der Zinsen überwiesen. Die Personalkosten, die durch die Sponsoringkampagne der IHK entstehen, werden nicht von den Finanzierungsbeiträgen, sondern aus dem IHK-Haushalt beglichen. 2.3 Wer macht mit? Für den Erfolg des Projektes ist es wichtig, dass sich möglichst breite Wirtschaftskreise an der Aktion beteiligen. Aus diesem Grund ruft die IHK eine Sponsoringkampagne ins Leben. Dabei wird für die Mitfinanzierung der Planungskosten geworben und als Gegenleistung die Veröffentlichung in Sponsorenlisten angeboten. Die IHK-Geschäftsführung wird potenzielle Sponsoren persönlich ansprechen. Selbstverständlich kann im Rahmen der Sponsoringaktion aktiv mit dem Beitrag zur Förderung der Region geworben werden. Fragen zum Beitrag 3.1 Wie hoch sollten die Beiträge der Unternehmen sein? Ihren Sponsoringbeitrag können die Unternehmen selbst festlegen. Damit die erforderlichen Mittel zusammen kommen, empfiehlt die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim den Unternehmen einen Finanzierungsbeitrag von mindestens Je nach Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Höhe des individuellen Nutzens kann der Beitrag auch höher ausfallen.
5 5 3.2 Bis zu welchem Termin soll die Überweisung erfolgen? Der gesamte Betrag sollte sofort überwiesen werden. Sofern die Beträge von der IHK Osnabrück-Emsland nicht unmittelbar weitergeleitet werden, werden sie verzinslich angelegt und später inklusive Zinsen für die Planungskosten des DEK Nord verwandt. In besonderen Fällen ist auch eine Zahlung in Raten möglich. 3.3 Auf welches Konto soll überwiesen werden? Der Beitrag muss, um steuerlich voll als Betriebsausgabe geltend gemacht werden zu können, auf eines der von der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim eingerichteten Sonderkonten gezahlt werden: Sparkasse Emsland, Meppen BLZ Konto-Nr Emsländische Volksbank, Meppen BLZ Konto-Nr OLB Meppen BLZ Konto-Nr Steuerliche Fragen 4.1 Kann der Finanzierungsbeitrag von der Steuer abgesetzt werden? Ja, die Finanzierungsbeiträge für die Planung des Ausbaus des DEK Nord können entsprechend dem so genannten "Sponsoring-Erlass" (Bundessteuerblatt 1998 Teil I, Seite 212) in vollem Umfang als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn Unternehmen mit der Zahlung wirtschaftliche Vorteile anstreben, d. h. einen unmittelbar eigenbetrieblichen Nutzen ( 4 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz) oder einen Imagegewinn, z. B. durch: - eigene Werbung, - Veröffentlichung in Sponsorenlisten. Den Sponsoring-Erlass können Sie sich unter (OID: 8920) herunterladen. 4.2 Ist eine Quittung über den Sponsoringbeitrag erforderlich? Nein, als Nachweis für die Vorlage beim Finanzamt genügt grundsätzlich der Zahlungsbeleg.
6 6 4.3 Ist eine Eintragung in die Sponsorenliste erforderlich? Nein, es besteht nicht die Pflicht, sich in die Sponsorenliste eintragen zu lassen. Die Betriebe können aber die steuerliche Anerkennung des Beitrags als Betriebsausgabe sicherstellen, wenn der Firmenname ggf. mit Größenklasse des Finanzierungsbeitrages über die Sponsorenliste in der IHK-Zeitschrift und/oder im Internet veröffentlicht wird. Alternativ oder ergänzend können die Sponsoren zur Sicherstellung der steuerlichen Anerkennung des Beitrags als Betriebsausgabe selber durch Werbe- oder PR- Maßnahmen auf ihre Beteiligung an der Sponsoringaktion hinweisen. Die Betriebe können ihre Beteiligung an der DEK Nord-Sponsoringaktion für ihre eigene Kommunikationspolitik nutzen. Sollte keine Veröffentlichung in der Sponsorenliste gewünscht sein, bittet die IHK um einen entsprechenden Hinweis. Der Firmenname wird andernfalls automatisch auf die Sponsorenliste gesetzt. 4.4 Darf mit dem Beitrag eigenständig geworben werden? Ja, die Beteiligung an der DEK Nord-Sponsoringaktion kann selbstverständlich für die Werbung/PR des Unternehmens genutzt werden. 4.5 Ist der Finanzierungsbeitrag eine Spende oder eine Betriebsausgabe? Der Finanzierungsbeitrag kann nur als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Sonstiges 5 Wie kann man sich über das Ergebnis und den weiteren Verlauf der Aktion informieren? Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim wird den aktuellen Stand der Spendensumme laufend veröffentlichen. Man kann sich dazu in der IHK-Zeitschrift oder im Internet unter (Stichwort: Dortmund-Ems-Kanal, Dok-Nr.: 21238) informieren. Selbstverständlich können Sie auch die IHK direkt befragen. Ansprechpartner: Eckhard Lammers, Tel.: , lammers@osnabrueck.ihk.de Gerhard Dallmöller, Tel.: , dallmoel@osnabrueck.ihk.de
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