Fallen beim Bezahlen mit dem Handy
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- Helmuth Kruse
- vor 8 Jahren
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1 Wir stehen für Wettbewerb und Medienvielfalt. Fallen beim Bezahlen mit dem Handy Gregor Goldbacher
2 Überblick RTR-GmbH als EndkundInnenschlichtungsstelle und Mehrwertdiensteregulator Marktbeobachtung mit (eingeschränkten) Eingriffsmöglichkeiten Geplante Novellierung des Telekommunikationsgesetzes 2003 sieht erstmals eine Legaldefinition Dienst von Drittanbietern vor. Damit verbunden eine (umfassende) Regulierungsbefugnis für diese Dienste Anhand dieser Legaldefinition soll die Struktur dieser Dienste beschrieben werden. Ein Verständnis für die Struktur von Mehrwertdiensten zeigt, wo die strukturellen Fallen bei diesen Diensten liegen Regulierung immer erforderlich kinder.kommt.kauft 2015 Seite 2
3 Mobiltelefon kann vielfältig zum Zahlen verwendet werden Dienste von Drittanbietern: Abrechnung über den Telekommunikationsdienst Mehrwertdienste im klassischen Sinn (Rufnummern 0900, 0930, 118, etc) Voice SMS Mehrwertdienstähnliche Dienste (Rufnummer nicht erforderlich) Contentdienste Technische Bezahlsysteme Dienste der Over-the-top-Player Abrechnung über das Endgerät Google Wallet Apple Pay Samsung Pay Kommunikationsdienst als Hilfsmittel zur Authentifikation z.b. Mobile TAN kinder.kommt.kauft 2015 Seite 3
4 Dienst von Drittanbietern im Sinne des Gesetzesvorschlages Dienst von Drittanbietern : ein Dienst, auf den folgende Merkmale zutreffen: der Dienst ist über öffentliche Kommunikationsdienste zugänglich, der Dienst wird in Ertragsabsicht betrieben, mit dem vom Teilnehmer für die Inanspruchnahme des Dienstes inkassierten Entgelt wird im Durchschnitt mehr als die bis zum Drittanbieter erbrachte Kommunikationsdienstleistung abgegolten, die Erstverrechnung des Entgeltes erfolgt gegenüber dem Teilnehmer, dem der in Zusammenhang mit dem Dienst genutzte Anschluss zugeordnet ist und die für die Verrechnung notwendigen Stammdaten des Teilnehmers werden von jenem Betreiber eines Kommunikationsdienstes bereitgestellt, der den in Zusammenhang mit dem Dienst genutzten Anschluss der konkreten Dienstenutzung zuordnet. kinder.kommt.kauft 2015 Seite 4
5 Dienste von Drittanbietern der schematische, vereinfachte Ablauf Billing- Schnittstelle Diensteanbieter Internet- Portal Plattformbetreiber Netzbetreiber Billing- System Content- Auslieferung Ausschüttung Ausschüttung kinder.kommt.kauft
6 Dienst von Drittanbietern im Sinne der Judikatur Verträge bei Mehrwertdiensten (daher Dienste von Drittanbietern ) sind jeweils gesonderte Verträge, zwischen dem/der NutzerIn des Dienstes und dem Anbieter des Dienstes. Beide Vertragsparteien kommen nicht in der geplanten Legaldefinition des Gesetzgebers vor. TeilnehmerIn: Vertragspartner des Telekommunikationsdienstebetreibers NutzerIn: Vertragspartner des Dienstes des Drittanbieters kinder.kommt.kauft 2015 Seite 6
7 Die grafische Darstellung der Situation Betreiber des Telekommunikationsdienstes Vertragsverhältnis über die Abwicklung und Verrechnung des Dienstes des Drittanbieters Anbieter des Dienstes des Drittanbieters Vertragsverhältnis über den Telekommunikationsdienst Vertragsverhältnis über den konkreten Dienst des Drittanbieters TeilnehmerIn und NutzerIn können, müssen aber nicht ident sein TeilnehmerIn NutzerIn des Dienstes des Drittanbieters kinder.kommt.kauft
8 Wo liegen nun die Fallen (im weiteren Sinne) Dienste von Drittanbietern finden in einem vielpersonellen Verhältnis über eine Verrechnungskette statt. Hoher Anonymisierungsgrad Anlocken von unseriösen Diensteanbietern Auszahlungen an den Diensteanbieter u.u. schneller als Beschwerden einlangen Bloße Innehabung des Endgerätes genügt für die Nutzung Problem der Nutzung von Endgeräten durch Personen, die nicht gleichzeitig KundInnen beim Betreiber (insbesondere oft bei Kindern der Fall) sind. TeilnehmerIn weiß u.u. gar nichts von der Nutzung/Bezahlung Prepaid als Sonderproblem Eintrittsbarrieren gleich null Dienste von Drittanbietern in weitem Umfang ohne jegliche Freischaltung nutzbar kinder.kommt.kauft 2015 Seite 8
9 Aktuelle Problemlage: Dienste von Drittanbietern, die ohne Rufnummer genützt werden können Inanspruchnahme ausschließlich über die Oberfläche des Endgerätes (z.b. Smartphones) möglich Keine Rufnummer mehr erforderlich Kein Medienbruch mehr vorhanden Surfen=>Sehen=>Kaufen=>Bezahlen=>Konsumieren in einer unmittelbaren Folge Medienkontinuität ermöglicht zielgruppen-/nutzerspezifische Anbahnung Programmatic Marketing, Affiliate Marketing, etc. Gerade Kinder und Jugendliche sind hier besonderen Risiken ausgesetzt ( vulnerable consumers ) kinder.kommt.kauft 2015 Seite 9
10 Entgeltstreitigkeiten Contentdienste Sprache Datendienste mobil Datendienste mobil/roaming Mehrwert-SMS Mehrwertdienste Sprache Roaming Sprache SMS Sonstiges Vertragsschwierigkeiten Sonstiges Netzqualität mobil Resultat: Dienste von Drittanbietern beinhalten ein erhöhtes Risiko von Problemen und Beschwerden Eingebrachte Schlichtungsfälle nach Gegenstand kinder.kommt.kauft
11 Schlussfolgerung: Regulierung der Mehrwertdienste ist notwendig Es bestand schon immer die Notwendigkeit einer Regulierung Aktueller Rechtsbestand: Regulierung der Dienste von Drittanbietern, die über das Wählen einer Telefonnummer genutzt werden Aktuell: Ministerialentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes: Regulierungsmöglichkeit für alle auch nicht rufnummernbasierter Dienste von Drittanbietern Aber: Regulierung bedeutet nicht zwingend hoheitliche Regulierung effektive Selbstregulierung wäre auch eine Möglichkeit 2015 sind z.b. die Beschwerden zu Diensten von Drittanbietern erheblich gesunken Grundsätzlich somit ein positiver Ausblick kinder.kommt.kauft 2015 Seite 11
12 Wir stehen für Wettbewerb und Medienvielfalt. Fallen beim Bezahlen mit dem Handy Gregor Goldbacher
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