RAUS- Programm für Kälber
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- Jesko Fleischer
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1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Öko- und Ethoprogramme RAUS- Programm für Kälber Infos des BLW - RAUS-Beitrag - Liege- und Laufhoffläche - Auslauf-Regeln - Auskunft Vorteile von Auslauf - Auszug aus einem Referat von Monika Guélat, vetsuisse, Uni Bern - Links
2 1. RAUS-Beitrag (Direktzahlungsverordnung = DZV / BLW) Beitragsberechnung Durchschn. Kälberbestand x GVE-Faktor x RAUS-Ansatz Beitrag 2013 Durchschn. Kälberbestand x 0.1 a) x 180 Fr. a) = Durchschn. Kälberbestand x 18 Fr. Beitrag ab 2014 Durchschn. Kälberbestand x 0.13 b) x 370 Fr. b) = Durchschn. Kälberbestand x 48 Fr. a) für Tierkategorie bis 120 Tage alt b) für Tierkategorie bis 160 Tage alt 2
3 1. RAUS-Beitrag (Fortsetzung) Tierkategorien der Rindergattung und Wasserbüffel (ab ) bis 160 Tage alte Tiere weiblich = A5 männlich = A9 über Tage alte Tiere weiblich = A4 männlich = A8 Für eine bestimmte Tierkategorie (z.b. A4) werden nur dann RAUS-Beiträge ausgerichtet, wenn ALLE* Tiere dieser Kategorie nach den RAUS-Vorgaben gehalten werden. * keine Unterscheidung zwischen Zucht und Mast 3
4 2. Liegefläche (Tierschutzverordnung* / BVET) keine Änderung Anhang zur Tierschutzverordnung Schlachtung 3. EthopV (BLW): dauernd zugänglicher Laufhof aktuell: bis 120 Tage 121 Tage 300 kg Gesamtfläche (Lauf- + Liegefläche) 3.5 m m 2 davon ungedeckt 1.0 m m 2 in Anhörung: bis 160 Tage 161 Tge 300 kg Gesamtfläche (Lauf- + Liegefläche) 3.5 m 2? 4.5 m 2 von ungedeckt 1.0 m m 2 * = Basis für Direktzahlungen (u.a. Tierwohl-Beiträge) 4
5 3. Flächenvorgaben des RAUS-Programms bei dauernd zugänglichen Laufhöfen (keine Änderung*) (DZV Anhang 6 Buchstabe E Ziffer 3.1) bis 120. Tag 121. Tag Tag kg Gesamtfläche** pro Tier m m davon mind. ungedeckt m m Schlachtung Tierkategorie «bis 160 Tage» * d.h. die Kälber müssen wie bisher vor dem 121. Tag umgebuchtet werden, wenn ihnen nicht vom Mastbeginn an die grösseren Flächen zur Verfügung gestellt werden. ** Liege-, Fress- und Laufbereich (inkl. den Tieren dauernd zugänglicher Laufhof) 5
6 4. Auslauf-Regeln (DZV* / BLW) Auslauf-Alternativ-Variante für Tiere der Rindergattung, die gemästet werden, sowie für männliche Zuchttiere und bis 160 Tage alte weibliche Zuchttiere Grundsatz: Die Tiere haben - während des ganzen Jahres - dauernd (24 Stunden am Tag) Zugang zu einem Laufhof. * Anhang 6 Buchstabe D Ziffer 1.2 Buchstabe a 6
7 4. Auslauf-Regeln (Fortsetzung) Auslauf-Alternativ-Variante (Fortsetzung) zulässige Abweichungen vom Grundsatz - während der Fütterung * - so weit während der Reinigung des Laufhofs notwendig * - Bei kranken oder verletzten Tieren darf von den Auslaufvorschriften abgewichen werden, wenn dies im Zusammenhang mit der Krankheit oder der Verletzung zwingend erforderlich ist. ** - im Zusammenhang mit einem Eingriff am Tier (z.b. Kastration) * - max. 2 Tage vor einem Transport * - bis max. 10 Tage nach einer Geburt (Kuh und Kalb zusammen) * * DZV Anhang 6 Buchstabe D Ziffer 1.2 Buchstabe b ** DZV Artikel 75 Absatz 3 7
8 Auskunft Fragen zur Liegefläche 1. Selber abklären in der Tierschutzverordnung* andere Fragen DZV** 2. Allgemeine und betriebsbezogene Fragen: Veterinäramt Landwirtschaftsamt des Wohnsitzkantons des Wohnsitzkantons 3. Allgemeine Fragen: Bundesamt für Veterinärwesen Bundesamt für Landwirtschaft * ** 8
9 Vorteile von Auslauf Kälber können aus dem Stall raus an die Aussenluft gehen Achtung: Auslauf nicht bei Miststock oder über Güllegrube Erregerverdünnung Weniger Labmagengeschwüre (C. Bähler, 2010) RAUS-Studie ALP 2004 Bessere Tageszunahmen, kürzere Mastdauer & bessere Schlachtkörperqualität im Winter Weniger gute Mastleistungen und längere Mastdauer im Sommer Tendenziell röteres Fleisch (Messgerät) im Sommer Arbeitsaufwand & Gesundheitsstatus gleich Sonneneinstrahlung gut gegen Flechten
10 Links: 1. Iglus und Auslaufhaltung für Kälber de&aid=12848&pid= Aussenauslauf für Mastkälber: ein Vorteil? de&aid=14889&pid= IP-SUISSE Mastkälber 10
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