Bonitätsprüfung durch klein- und mittelständische Unternehmen Von Hans W. Haubruck

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bonitätsprüfung durch klein- und mittelständische Unternehmen Von Hans W. Haubruck"

Transkript

1 Titelthema Bonitätsprüfung durch klein- und mittelständische Unternehmen Von Hans W. Haubruck 1. Vorbemerkungen Neben der Sicherung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit stellt die Gewährleistung der jederzeitigen Verfügbarkeit über die zur Bedienung der eingegangenen Verpflichtungen erforderlichen Finanzmittel für jedes Unternehmen eine zentrale Herausforderung dar. Doch gerade diesem Aspekt wird in der täglichen Unternehmenspraxis klein- und mittelständischer Betriebe vielfach nicht ausreichend Rechnung getragen. Drohen die Mittel knapp zu werden, muss im Regelfall der mit der Hausbank vereinbarte Kontokorrentrahmen zur Deckung herhalten; nicht selten ist dieser jedoch bereits bis zur vereinbarten Grenze (und manchmal darüber hinaus) ausgereizt. Oftmals wird vor dem Hintergrund des Prinzips Hoffnung auch so lange gewartet, bis die Finanzmittelklemme bereits eingetreten ist. Gehen die erwarteten Kundenzahlungen nicht ein, besteht akuter Handlungsbedarf in Richtung Hausbank. Die jedoch regelt diese Konfl iktsituation nach den allgemeinen Grundsätzen der Kreditvergabe (Bonitätsrating) und den Kreditsicherheiten. Dabei wird durchweg eine zeitnahe, belastbare Prognose der künftigen Ertrags- und Liquiditätsentwicklung verlangt, wenn der Kreditrahmen ausgeweitet werden soll. Die Hausbank prüft auch, ob das bisherige Engagement unter Risikogesichtspunkten noch vertretbar oder gegebenenfalls zurückzuführen ist bzw. ob die Kreditsicherheiten zu verstärken sind. In der Unternehmenspraxis werden jedoch häufi g die internen Hausaufgaben und damit die Möglichkeiten der Liquiditätsbeschaffung (bzw. der Vermeidung von Forderungsausfällen) vernachlässigt. Während bei den Kreditinstituten die Kreditvergabeentscheidung systemimmanent extrem formalisiert ist und sich vor dem Hintergrund der Herabstufung der Bonität vieler Kreditnehmer in Folge des Abschmelzens ihrer Hans W. Haubruck Eigenkapitalquote und der erhöhten Sicherheitsanforderungen schwieriger darstellt, erweist sich das fi nanzielle Beziehungsverhältnis zwischen Unternehmen und Kunden häufi g als improvisiert. Man will den Kunden nicht unnötig unter Druck setzen, um das Geschäftsklima von Belastungen frei zu halten. Mit einem aktiven und vorausschauenden Risikomanagement hingegen können Liquiditätsprobleme oftmals frühzeitig erkannt und notwendige Schritte zielführend eingeleitet werden. 2. Unternehmensentwicklung Foto: Yuri Arcurs Dreamstime.com Jedes Unternehmen muss sich derzeit auf verschärfte Wettbewerbsbedingungen einstellen. Nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 9. März 2010 hat die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahre 2009 mit gegenüber dem Vorjahr um 11,6 Prozent zugenommen. Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2009 zum ersten Mal seit sechs Jahren um 5,0 Prozent des preisbereinigten BIP (so stark wie noch nie in der Nachkriegszeit) geschrumpft (Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom ). Verbandsnachrichten 2 / April

2 Nach ersten Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sind die durchschnittlichen Bruttoverdienste aller Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2009 um 0,4 Prozent auf rund Euro gesunken. Dies ist der erste Rückgang der Verdienste in der Geschichte der Bundesrepublik (Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom ). Verantwortlich für den Rückgang sind hauptsächlich der Ausbau der Kurzarbeit und der Abbau von Überstunden. Besonders stark betroffen ist das Verarbeitende Gewerbe. Der Einzelhandelsumsatz im Januar 2010 ist gegenüber dem Vorjahresmonat real um 3,4 Prozent gesunken. Die skizzierte Entwicklung kennzeichnet die aktuelle Situation der Volkswirtschaft als Ganzes, während die Unternehmen im Einzelnen mit unterschiedlicher Intensität nach Maßgabe ihrer jeweiligen Stellung im (meist lokal oder regional ausgerichteten) Markt hiervon betroffen sind. Sie zeigt jedoch die Notwendigkeit auf, sich auf verschärfte Wettbewerbsbedingungen einzustellen, denn der Markt stellt ein universelles Netzwerk mit wechselseitigen Abhängigkeiten dar, denen sich der einzelne Marktteilnehmer in der Regel nicht entziehen kann. 3. Kundenbeziehungen Der Umgang mit Kunden wird von dem Interesse des Unternehmens an der Aufnahme neuer bzw. der Fortsetzung bestehender Geschäftsbeziehungen bestimmt. Dabei stehen im Wesentlichen das einzelne Geschäft als solches und dessen ertragsspezifische Konditionen im Vordergrund. Dies gilt umso mehr, als das Unternehmen unter Beschäftigungsaspekten auf die Akquisition des Auftrags angewiesen ist. Es werden Zahlungsmodalitäten vereinbart im Vertrauen darauf, dass diese vom Kunden eingehalten werden; dabei werden häufig die sich aus der Situation des Auftraggebers aufdrängenden Risiken vernachlässigt. Ist der Kunde seinerseits in Zahlungsschwierigkeiten geraten oder aus welchen Gründen auch immer zahlungsunwillig, zögert er seine Zahlungen oftmals zu Lasten seines Lieferanten hinaus. Nicht selten werden Mängeleinreden vorgeschoben, um sich der Zahlungspfl icht zu entziehen oder Preisnachlässe zu erzwingen, zu deren Akzeptanz sich der Lieferant unter Kostenabwägungsgesichtspunkten (Prozessrisiko) oftmals gezwungen sieht. Insbesondere für einen kleinen/mittleren Handwerksbetrieb, der als Subunternehmer in ein Großprojekt eingebunden ist und bereits in erheblichem Umfang Vorleistungen erbracht hat, kann sich ein solches Verhalten als existenzgefährdend darstellen. In derartigen Fällen werden die Handwerksbetriebe von ihren Auftraggebern als eine Art dritter Finanzierungsweg genutzt. Da man den Kunden nicht verlieren will, reagiert man weiterhin höfl ich und sieht den Rechtsweg oft (verspätet) als den letzten Ausweg an. 4. Der Begriff der Bonität Der Begriff der Bonität (lateinisch bonitas, Vortrefflichkeit ) kann auch als Kreditwürdigkeit interpretiert werden. Er gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Während Kreditinstitute die Bonität ihrer Kreditnehmer nach den vorgegebenen Regeln (bei Sparkassen und Volksbanken: Internal Ratings-Based Approach- Verfahren) und den Kreditsicherheiten beurteilen, stehen dem Unternehmen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit ihrer Kunden nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Es ist grundsätzlich zwischen der wirtschaftlichen und der persönlichen Kreditwürdigkeit zu unterscheiden. Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit wird verifi ziert, ob der Kreditnehmer im Rahmen seiner fi nanziellen Leistungsfähigkeit in der Lage ist, seine Verpfl ichtungen zu erfüllen. Die persönliche Kreditwürdigkeit bewertet demgegenüber die Zuverlässigkeit der Person auf der Grundlage der erkennbaren Beurteilungskriterien und der ggf. vorliegenden Erfahrungen aus den bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen. Eine qualifi zierte Bonitätsprüfung beruht daher auf einer umfassenden und aussagefähigen Sammlung aktueller Informationen über den potenziellen oder bereits bestehenden Kunden. Insbesondere vor Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung stellt sich die Bewertung des Zahlungseingangsrisikos als unverzichtbar dar. Dies gilt in besonderem Maße für Aufträge, die nach Maßgabe ihrer Höhe und/oder Laufzeit für die Existenzfähigkeit des Unternehmens relevant sind. 5. Managementsystem zur Beurteilung der Kundenbonität Ein Bonitätsmanagement im Verständnis dieses Beitrags besteht in einem System zur Analyse aller die Bonität des Kunden beeinflussenden Merkmale und dessen Implementierung, Verbesserung und / oder Sicherung innerhalb des Unternehmens zur Steuerung des Ausfallrisikos von Kundenforderungen. Dabei ist zwischen unternehmensinternen Sicherungsinstrumenten und externen Informationsquellen zu differenzieren. 6. Interne Sicherungsinstrumente Zur Sicherung des mit der Auftragsdurchführung verbundenen Zahlungsanspruchs sollten im Unternehmen wirksame Mechanismen implementiert sein. Hierzu gehören insbesondere: 6.1 Kreditversicherung: Die Folgen wirtschaftlicher Schiefl a- gen von Kundenunternehmen können für die Lieferanten existenzbedrohend sein. Solvente Unternehmen geraten 12 Verbandsnachrichten 2 / April 2010

3 möglicherweise durch unverschuldete Forderungsausfälle selber in Zahlungsschwierigkeiten und damit nicht selten in eine Folgeinsolvenz. Die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, Hamburg, (info. bietet eine vereinfachte Handhabung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis ca. 7 Mio. Euro. Ein weiteres spezielles Angebot richtet sich an Firmen mit einem Jahresumsatz ab ca. 2,5 Mio. Euro. Versichert sind alle Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen im In- und Ausland einschließlich des längeren Zahlungsverzuges. 6.2 Kundenrating Zur Vermeidung unkalkulierbarer Risiken durch verzögerten Zahlungseingang und Forderungsverluste sollte vor der Auftragsannahme grundsätzlich eine Beurteilung der Zahlungsfähigkeit eines Kunden durch ein spezielles Kundenrating vorgenommen und jeweils aktualisiert werden. Bezüglich der in diesem Zusammenhang einsetzbaren Instrumente wird auf die nachfolgenden Ausführungen verwiesen. Als Ergebnis eines Ratings sollten für jeden Kunden folgende Kriterien festgelegt werden: Vergabe eines Bonitätsindexes (s.a. Tz. 8.) Bildung von Risikoklassen Kundenspezifi sche Zahlungsbedingungen Kreditgrenze für jeden Kunden Die Strukturierung von Kunden nach bestimmen Wichtigkeitskriterien (zum Beispiel Umsatz, Deckungsbeitrag, Zahlungsgeschwindigkeit etc.) kann zu weiteren Erkenntnissen beitragen (sog. ABC-Analyse, s.a.tuschen, Wege zur Verbesserung der Liquidität in Unternehmen, Profile 1/2010 S. 15) 6.3 Beobachtung des Zahlungsverhaltens des Kunden Die zeitnahe Beobachtung des bisherigen Zahlungsverhaltens des Kunden durch eine aktive Debito- renbuchhaltung stellt eine wichtige Informationsquelle dar. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, ob sich das Zahlungsverhalten des Kunden im Laufe der Zeit (positiv oder negativ) verändert hat (beispielsweise, ob der Kunde zwischenzeitlich mit (ohne) Inanspruchnahme von Skonto zahlt oder die vereinbarten Zahlungsfristen vermehrt überschritten werden und Mahnungen zunehmende Praxis sind). Ist dies der Fall, sollten die Geschäftsführung und der Vertrieb unverzüglich unterrichtet werden, um hierauf angemessen reagieren zu können. 6.4 Zeitnahe Rechnungserstellung Im klein- und mittelständischen Bereich stellt die rechtzeitige Rechnungserteilung nicht selten eine Schwachstelle dar. (Schluss-)Rechnungen werden oftmals erst nach Monaten erstellt und so gegebenenfalls beachtliche Beträge (als nicht fällige Forderungen) vorhergeschoben. Dadurch erhöht sich - neben der Entstehung vermeidbarer Kreditkosten - zugleich das Risiko des Forderungsausfalls (s.a. Tz. 3). 6.5 Qualifizierte Debitorenbuchhaltung Eine qualifi zierte Debitorenbuchhaltung stellt eine weitere wesentliche Grundlage für ein funktionierendes internes Sicherungssystem dar. Hierzu gehören eine möglichst tägliche Verbuchung der Forderungen und der Zahlungseingänge und die Reaktion auf ein erkennbar verändertes Zahlungsverhalten des Kunden, verbunden mit einem nach Eskalationsstufen differenzierenden Mahnwesen (Tuschen, Wege zur Verbesserung der Liquidität in Unternehmen, Profile 1/2010 S. 15): Mündliche Erinnerung Schriftliche Erinnerung/Mahnung Berechnung von (gesetzlichen/ vertraglichen) Verzugszinsen Temporäre Einstellung der Lieferungen/Leistungen Gerichtliches (online) Mahnverfahren Übergabe an Rechtsanwalt/Inkassounternehmen Foto: Andres Rodriguez Dreamstime.com Außendienstmitarbeiter besitzen häufi g breite Informationen aus ihren Kundenkontakten und sind damit wichtige Informationsquellen. 6.6 Berichte des Außendienstes Die Erfahrungen des Außendienstes bilden für die Geschäftsführung eine unverzichtbare Informationsquelle. Der enge Kontakt der Außendienstmitarbeiter mit den Kundenvertretern lässt häufi g (informelle) Hinweise erkennen, die die aktuelle und absehbar zukünftige Entwicklung des Kundenunternehmens berühren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Vertrieb im eigenen Interesse (Provision) vorrangig auf das Zustandekommen von Geschäftsabschlüssen hin arbeitet, selbst wenn sich diese aus Unternehmenssicht als zweifelhaft erweisen können. Dem kann jedoch durch geeignete Stornosysteme entgegengewirkt werden. 6.7 Informationsaustausch Bei Leistungsstörungen sind die zuständigen Abteilungen unverzüglich zu informieren, damit die angemessenen (Sicherungs-)Maßnahmen veranlasst werden können. 6.8 Auftrags-(Kredit)limite In Abhängigkeit von der zuvor defi nierten Kundenbonität sind Obergrenzen festzulegen, innerhalb derer sich der Vertrieb bei der Akquisition der Aufträge bewegen kann, ohne im Einzelfall Rücksprache mit der Firmenleitung zu halten. Die Auftragslimite sollten sich insbesondere nach dem Auftrags- Verbandsnachrichten 2 / April

4 umfang, dem Ausmaß der Vorleistungen und/oder dem Zeitrahmen sowie der Bedeutung für das Unternehmen richten. Als wesentlich kann zum Beispiel eine Auftragssumme von mehr als 10 Prozent des Vorjahresumsatzes gelten oder ein offener Debitorensaldo von mehr als 10 Prozent der Summe der Kundenaufträge. 6.9 Anzahlungen (Vorkasse) Bei der Verhandlung der Auftragsbedingungen sind - insbesondere bei längerfristigen Auftragsabwicklungen - vorleistungsabhängige Anzahlungen zu vereinbaren und deren Fälligkeiten und Zahlungseingänge konsequent zu überwachen. Gegebenenfalls kommt bei bestimmten Kunden oder in besonderen Fällen eine Lieferung nur gegen Vorkasse in Betracht Sicherheiten In besonders gelagerten Fällen, gerade bei hohen oder sich aggregierenden Auftragsvolumina sollte die Einräumung von Sicherheiten (beispielsweise Bankbürgschaft) verhandelt werden. Diese können auf die spezifi schen Merkmale des Auftrags abgestimmt sein. Auf Sicherheiten sollte insbesondere nicht verzichtet werden, wenn der Kunde über längere Zeit einen Dauerkredit in Anspruch nimmt. Die Einräumung von Sicherheiten ist umso leichter zu erreichen, je mehr der Kunde auf die Leistungen des Unternehmens angewiesen ist (Lieferungs-/Leistungsengpässe des Kunden, Alleinstellungsmerkmale des Lieferanten). Auch aus der Rechtsform des Kundenunternehmens ist auf ein besonderes Sicherungsinteresse des Lieferantenunternehmens zu schließen. Die Rechtsform der Kapitalgesellschaft (KapG & Co.) dient nicht zuletzt der Haftungseinschränkung der hinter dem Unternehmen stehenden Anteilseigner. In Ausnahmefällen kann gegebenenfalls eine persönliche Mitverpfl ichtungserklärung des (der) Gesellschafter(s) in Betracht kommen. 7. Externe Informationsquellen zur Bonitätsbeurteilung Die Nutzung externer Informationsquellen bildet eine unverzichtbare Voraussetzung zur Beurteilung der Bonität des Kunden. Da dem Unternehmen im Regelfall nicht die vertraglichen und/oder tatsächlichen Recherchemöglichkeiten eines Kreditinstituts zur Verfügung stehen, ist es darauf angewiesen, sich auf die unstrukturierten Informationsquellen zu stützen. Hierzu zählen im Wesentlichen: 7.1 Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien Wirtschaftsauskunfteien sind Unternehmen, die Auskünfte über die wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen sammeln. Diese Informationen werden systematisch gespeichert und gegen Entgelt an anfragende Stellen schriftlich, telefonisch oder im automatisierten Verfahren weitergegeben. Der wesentliche Auskunftsverkehr betrifft Unternehmen, die sich über andere Unternehmen informieren wollen. Wer wissen möchte, was konkret über ihn gespeichert ist, kann sich an die jeweilige Auskunftei wenden und (gegebenenfalls gegen Entgelt) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Verbraucher haben durch eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ab 1. April 2010 das Recht, einmal pro Jahr unentgeltlich alle über sie gespeicherten Daten abzurufen und sich auf diesem Wege über ihre für die Kreditwürdigkeit und Kreditkonditionen relevanten Scores (Punktwerte) zu informieren. Auskünfte über Unternehmen: Kommunikationsdaten Firmierung, Anschrift, Postfach, Ruf- und Telefaxnummern, - Adresse und Website Rechtsform Gesellschaftsform, Aktivitätsstatus, Gründungsdaten, handelsregisterliche Eintragungsdaten, Anteilseigner, handelnde und haftende Personen Gegenstand des Unternehmens Branchenschlüssel gem. statistischem Bundesamt, Wiedergabe des Tätigkeitsbereichs Niederlassungen und Betriebsstätten Beteiligungen an weiteren Unternehmen Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens Zahlungserfahrungen, Beurteilung der Geschäftsbeziehung, Höchstkreditvorschlag, Bewertung der fi nanziellen Lage anhand von Rankings bzw. Bonitätsindizes, Wiedergabe archivierter Negativmerkmale (beispielsweise Haftanordnungen, Eidesstattliche Versicherung, Inkasso-Verfahren etc.) Immobilienbesitz Art und Wert der Immobilie, Besitzverhältnisse Bankverbindungen Angabe des Kreditinstituts und Kontonummern Unternehmenskennzahlen Umsätze, Gewinne / Verluste, Eigenkapitalquote, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anzahl der Mitarbeiter etc. Diese Daten stammen zum großen Teil aus allgemein zugänglichen Quellen wie Telefon-/ Adressbüchern und Branchenverzeichnissen oder Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, Handelsregister oder anderen Publikationen (Insolvenzen). Darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit Inkassobüros. Unternehmen und Privatpersonen werden von den Auskunfteien häufi g aufgefordert, Selbstauskünfte über ihre rechtlichen, wirtschaftlichen und Vermögensverhältnisse zu erteilen, um eine Speicherung unrichtiger oder auf groben Schätzungen beruhender Daten zu vermeiden. Grundsätzlich werden keine Daten von Behörden an Auskunfteien weitergegeben (Ausnahme: öffentlich zugängliche Register sowie Melderegisterauskünfte), da dem entweder besondere Vorschriften (Steuergeheimnis, Sozi- 14 Verbandsnachrichten 2 / April 2010

5 algeheimnis) oder allgemeine Datenschutzbestimmungen entgegenstehen. Auch Kreditinstitute geben prinzipiell keine Informationen an Handels- und Wirtschaftsauskunfteien; hier existiert das gesondert eingerichtete SCHUFA- Verfahren (s. Tz. 7.12). Die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten durch Auskunfteien und die damit einhergehenden Mitteilungspfl ichten sind dezidiert im Bundesdatenschutzgesetz ( 29ff BDSG) geregelt. Wer wissen möchte, was konkret über ihn gespeichert ist, kann sich an die jeweilige Auskunftei wenden und (gegebenenfalls gegen Entgelt) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Bei der Datenverwertung ist jedoch zu bedenken, dass die Qualität der erteilten Auskünfte mit einer gewissen Zurückhaltung zu beurteilen ist. Dies hängt mit den Datenquellen der Wirtschaftsauskunfteien zusammen. Viele Unternehmen sind bereit, den Auskunftsdiensten ihre relevanten Daten periodisch zur Verfügung zu stellen, um zu vermeiden, dass im Markt falsche Informationen über ihr Unternehmen kursieren. Andere Unternehmen sind mit überalterten Datenbeständen in den Datenbanken verzeichnet, sodass die Informationen entweder überholt oder durch grobe Schätzungen nur bedingt verwertbar sind. Das Unternehmen sollte sich regelmäßig über den Bestand der eigenen Daten im System der Auskunftsdienste informieren und diese gegebenenfalls aktualisieren bzw. deren Berichtigung veranlassen. Als Auskunftsdienste treten insbesondere auf (Quelle: Wikipedia): Hoppenstedt Holding (Wirtschaftsauskünfte über Unternehmen) SCHUFA Holding AG (Auskünfte über Privatpersonen) Bürgel Wirtschaftsinformationen (Auskünfte über Privatpersonen, Firmeninformationen, Direktmar- keting, Kreditmanagement, Forderungsmanagement) Verband der Vereine Creditreform e.v. (Firmenauskünfte) Arvato Infoscore (Auskünfte über Privatpersonen sowie Direktmarketing und Inkassodienstleistungen) D&B (Dun&Bradstreet), weltweit größte Auskunftei Neben diesen gibt es eine Vielzahl weiterer Auskunfteien, auch solche, die auf regionaler Ebene oder in einem spezifi schen Wirtschaftszweig tätig sind. 7.2 Bundesanzeiger Der Bundesanzeiger sowohl in der Form des elektronischen Bundesanzeigers als auch derzeit zum Teil noch in Printform ist ein vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenes Verkündung- und Bekanntmachungsorgan. Neben amtlichen Veröffentlichungen ist der Bundesanzeiger Pfl ichtorgan für gerichtliche, gesellschaftsrechtliche und kapitalmarktrechtliche Bekanntmachungen sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der Rechnungslegungsunterlagen aller offenlegungspfl ichtigen Unternehmen. Er dient damit als wesentliche Informationsquelle für die Verwaltung und den an Rechts- und Wirtschaftsinformationen interessierten Kreisen. Auch wenn es sich bei den offen gelegten Daten um vergangenheitsorientierte Bestands- und Wertgrößen handelt und hierbei auch bilanzpolitische Aspekte eine Bedeutung erlangen, können diese Informationen eine wertvolle Grundlage zur Einschätzung der Leistungsstärke eines Kunden darstellen. Sie sind ohne den Nachweis eines berechtigten Interesses abrufbar. Eine Nutzung des Bundesanzeigers als Informationsquelle erweist sich vor dem Hintergrund des komplexen Datenzugriffs als unverzichtbar. 7.3 DATEV-Recherchedienste Wird eine Einschätzung der finanziellen Verhältnisse eines bestimmten Unter- nehmens benötigt, kann der Steuerberater über die DATEV-Schnittstelle zwischen LEXinform und dem internationalen Wirtschaftsinformationsanbieter D&B (ehemals Dun&Bradstreet) weltweit Bonitätsauskünfte abrufen. Deutsche Bonitätsauskünfte bieten Creditreform und Bürgel. Eine Suchmaske vereinheitlicht die Suche in den einzelnen Auskunfteien Creditreform, Bürgel und D&B. Sollte ein Unternehmen nicht gefunden werden, kann mittels einer Bestellfunktion eine Recherche in Auftrag gegeben werden (DATEV-news 03_10, Bonitätsauskünfte). 7.4 Insolvenzportal Unter der Internetadresse ( veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. 7.5 Bankauskünfte Unter Bankauskunft wird die allgemein gehaltene, streng formalisierte Mitteilung eines Kreditinstituts über die wirtschaftlichen Verhältnisse, das Geschäftsgebaren und das Zahlungsverhalten eines Kunden im Rahmen der banküblichen Geschäftsverbindung verstanden. Sie zielen darauf ab, die Kreditrisiken der Banken und anderer Kreditgeber einschätzbar zu machen. Unter diesen Begriff fallen lediglich Auskünfte im Rahmen der Geschäftsverbindung, nicht jedoch behördliche Auskunftsersuchen. Im Verhältnis zwischen Bank und Kunde richten sich Zulässigkeit, Umfang und Inhalt von Bankauskünften nach den AGB. Danach werden betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen nicht gemacht. Auskünfte über im Handelsregister eingetragene Kaufl eute dürfen sich nur auf deren geschäftliche Tätigkeit beziehen und müssen ganz unterbleiben, wenn eine Verbandsnachrichten 2 / April

6 Steuerberater unterstützen ihre Mandanten in Bankgesprächen. Das beginnt bereits bei den Vorabstimmungen im Hinblick auf Prognosewerte. entsprechende Weisung des Kunden vorliegt. Damit dürfen Auskünfte über Firmen generell erteilt werden, es sei denn, es liegt eine gegenteilige Weisung vor. Umgekehrt müssen Privatpersonen eine generelle oder spezielle Erlaubnis zur Auskunftserteilung gegeben haben. 7.6 Bonitätskennziffern der Kreditinstitute Das Bonitätsrating der Kreditinstitute ermöglicht u. a. eine transparente Bewertung des Unternehmens. Durch vergangenheitsorientierte Basisdaten, ergänzt durch die Einbeziehung prognostischer Werte und die ganzheitliche Betrachtung aller risikorelevanten Ressourcen und Potenziale ergibt sich eine exakte Risikoklassifi zierung. sehene Umstände die Kapitaldecke aufzehren könnten und dies zur Zahlungsunfähigkeit führt; Qualität der Einkünfte, d. h. der Grad, zu dem die Einkünfte und der Cashfl ow des Kreditnehmers aus dem Kerngeschäft und nicht aus einmaligen, nicht wiederkehrenden Quellen stammen; die Qualität und rechtzeitige Verfügbarkeit von Informationen über den Kreditnehmer, einschließlich der Verfügbarkeit testierter Jahresabschlüsse, die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards und Einhaltung dieser Standards; den Grad der Fremdfi nanzierung und die Auswirkungen von Nachfrageschwankungen auf Rentabilität und Cashfl ow; die fi nanzielle Flexibilität in Abhängigkeit vom Zugang zu Fremd- und Eigenkapitalmärkten, um zusätzliche Mittel erlangen zu können; die Stärke und Fähigkeit des Managements, auf veränderte Bedingungen effektiv zu reagieren und Ressourcen einzusetzen sowie der Grad von Risikobereitschaft versus Konservativität; seine Position innerhalb der Industrie und zukünftige Aussichten und die Risikocharakteristik des Landes, in dem ein Unternehmen seine Geschäfte betreibt (Der Verfasser in: StB-Handbuch 2010, a.a.o, Tz. 14). Es wird davon auszugehen sein, dass Auskunfteien über die bisher relevan- ten Daten hinaus zukünftig auch die Ratingergebnisse von Unternehmen abfragen und diese ihren Vertragspartnern offenlegen werden (Der Verfasser in: StB-Handbuch 2010, a.a.o, Tz. 27). 7.7 Geschäftsberichte der Kunden Unternehmen sind aus Imagegründen zunehmend an einer (positiven) Außendarstellung ihrer Geschäftsentwicklung interessiert und veröffentlichen über die Pfl ichtangaben (Anhang) hinaus individuell strukturierte Geschäftsberichte. Diese können für die Einschätzung des Unternehmens auch unter Bonitätsaspekten eine wesentliche Informationsgrundlage bieten. 7.8 Presseberichte Diverse Printmedien befassen sich mit der Berichterstattung über Unternehmen und Branchen sowie Märkte und deren Entwicklungen (IHK-, HdwK- Mitteilungen, Wirtschaftsjournale, Verbände-Reports etc.). Hieraus lassen sich häufi g wichtige Informationen für die Beurteilung der Stellung des Kundenunternehmens ableiten. 7.9 Statistische Veröffentlichungen Durch statistische Veröffentlichungen (Statistisches Bundesamt) lassen sich branchen-, größen- und rechtsformspezifi sche Informationen beschaffen, die zumindest gewisse Trendaussagen für das Marktumfeld des Kunden zulassen. Dabei soll das Kreditinstitut mindestens die nachstehend aufgezählten Einfl ussfaktoren zur Abschätzung des Risikos ihrer Firmenkunden berücksichtigen, damit Trennschärfe, Nachvollziehbarkeit, Prognosefähigkeit sowie ausreichende Differenzierung gewährleistet sind: vergangene und prognostizierte Fähigkeit, Erträge zu erwirtschaften, um Kredite zurückzuzahlen und anderen Finanzbedarf zu decken; die Kapitalstruktur und die Wahrscheinlichkeit, dass unvorherge- Internet-Recherchen gehören heute zu den grundsätzlichen Informationsquellen. 16 Verbandsnachrichten 2 / April 2010

7 Über das Verbraucherportal (www. meineschufa.de) hat der SCHUFA- Kunde die Möglichkeit, die zu seiner Person gespeicherten Daten direkt online einzusehen und sich zu informieren. In konkreten Fällen sollte sich der Unternehmer mit seiner Hausbank in Verbindung setzen, um gegebenenfalls ergänzende Informationen über das Kundenunternehmen zu erhalten Internet-Recherchen Eine weitere Möglichkeit bietet sich durch die Internetrecherche. Was sagen Kunden über das Unternehmen? Gibt es Negativhinweise? Grundsätzlich ist davon auszugehen: Finden sich keine entsprechenden Veröffentlichungen, ist das nicht unbedingt ein schlechtes Zeichen Referenzlisten Eine Referenzliste auf der Homepage des Kunden kann sich zusätzlich als hilfreich erweisen. Auf diesem Wege können über Kontaktadressen gegebenenfalls wertvolle Informationen über Erfahrungen anderer Unternehmen eingeholt werden SCHUFA Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) mit Sitz in Wiesbaden (SCHUFA) ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro, das von der Kredit gebenden Wirtschaft getragen wird. Ihr Geschäftszweck besteht darin, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Die SCHUFA ermittelt die von ihr eingestellten Daten nur teilweise selbst. Im Regelfall liefern Banken und andere Vertragspartner Daten über ihre Kunden an die SCHUFA. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Einige Daten beschafft sich die SCHUFA selbst; zum Beispiel Daten aus öffentlichen Quellen. Foto: Franz Pfluegl Dreamstime.com Über die Entwicklung eines Bonitätsindexes lassen sich wertvolle Erkenntnisse gewinnen. Liegt eine Einwilligung vor, speichert die SCHUFA neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften auch Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen ( Positivmerkmale ) sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen ( Negativmerkmale ) (Quelle: Wikipedia). Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA erbringt darüber hinaus für andere Unternehmen, insbesondere Versicherungen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Dienstleistungen zur Risikosteuerung und Kundenbetreuung. Die SCHUFA BusinessLine ist ein Geschäftsfeld der SCHUFA Holding AG. Sie liefert Produkte zur Einschätzung gewerblicher Kreditnehmer und eröffnet Perspektiven für das Geschäft mit gewerblichen Kunden. Informationen und Lösungen rund um die Kreditwürdigkeit von kleinen Unternehmen werden als die Kernkompetenz der SCHUFA BusinessLine dargestellt (Quelle: 8. Schlussbemerkungen Eine systematisch gewichtete und auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens abgestellte Kombination der vorstehend dargestellten Informationen und Recherchen zu einem Bonitätsmanagement macht es möglich, die Bonität des Kunden mit hinreichender Genauigkeit einzuschätzen und so das Risiko der Verzögerung des Zahlungseingangs oder des Forderungsausfalls zu vermindern. Dabei kann die Entwicklung eines Bonitätsindexes wertvolle Erkenntnisquellen bilden ( Der Bonitätsindex ist ein Frühwarnindikator und ermöglicht die schnelle Beurteilung der Zahlungsfähigkeit von Geschäftspartnern. Er wird aus einer Vielzahl von Daten ermittelt und stellt das Bonitätsrisiko eines Unternehmens strukturiert und klassifi ziert dar. Die einzelnen Merkmale und ihre Kombinationen werden im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Bonitätsbewertung untersucht. Unter Berücksichtigung der Gewichtung der einzelnen Merkmale wird ein Bonitätsindex zwischen eine sehr gute Bonität, und 600 Punkten - in diesem Fall liegen harte Negativmerkmale vor, errechnet. Je höher der Wert des Bonitätsindexes, desto größer ist das Risiko und speziell das Ausfallrisiko des Kunden. Je geringer die Risikopunktzahl ausfällt, desto besser ist die Bonität des Verbandsnachrichten 2 / April

8 Tabelle 1: 1 = sehr gute Bonität = gute Bonität = zufriedenstellende, mittlere Bonität = schwache Bonität = nicht ausreichende Bonität = harte Negativmerkmale 600 verspäteten Eingang von Zahlungsmitteln und / oder Forderungsausfällen eintretenden gravierenden Folgen zu mindern. Dies wird umso deutlicher, wenn sich der Unternehmer (in Abhängigkeit von seiner Wertschöpfungsspanne) bewusst macht, wie viel Umsatzleistung er zusätzlich zu generieren hat, um einen eingetretenen Forderungsverlust aufzufangen. zu beurteilenden Unternehmens. In die Ermittlung des Bonitätsindexes fließen sowohl quantitative als auch qualitative Faktoren ein (s. Tab. 1). Insgesamt kann festgehalten werden, dass unter Risikoaspekten die Implementierung eines Bonitätsmanagement-Systems geeignet ist, die durch Der Autor ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand und Vorstandsvorsitzender des Steuerberaterverbandes Westfalen- Lippe. 18 Verbandsnachrichten 2 / April 2010

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen

Mehr

SELBSTAUSKUNFT. Objektanschrift. Straße, Hausnummer. PLZ, Ort. Geschosslage. Eckdaten. Gewünschter Mietbeginn. Haustiere*

SELBSTAUSKUNFT. Objektanschrift. Straße, Hausnummer. PLZ, Ort. Geschosslage. Eckdaten. Gewünschter Mietbeginn. Haustiere* SELBSTAUSKUNFT Objektanschrift Straße, Hausnummer PLZ, Ort Geschosslage Eckdaten Gewünschter Mietbeginn Anzahl der einziehenden Personen Haustiere*, davon sind Kinder Interne Vermerke wird von Vermietster.de

Mehr

Euler Hermes Aktiengesellschaft. BoniCheck. Kurzinformation zur Bonitätsprüfung. Bonitätsinformation

Euler Hermes Aktiengesellschaft. BoniCheck. Kurzinformation zur Bonitätsprüfung. Bonitätsinformation Euler Hermes Aktiengesellschaft BoniCheck Kurzinformation zur Bonitätsprüfung von Unternehmen Bonitätsinformation Wissen Sie eigentlich, wie viele Sterne Ihr Kunde hat? Wäre doch alles so leicht wie die

Mehr

Auskunfteien BAYERISCHES LANDESAMT. Fragen und Antworten FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT

Auskunfteien BAYERISCHES LANDESAMT. Fragen und Antworten FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Auskunfteien Fragen und Antworten Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 91522 Ansbach Telefon: (0981) 53-1300 Telefax: (0981)

Mehr

Hinweisblatt Optimales Forderungsmanagement

Hinweisblatt Optimales Forderungsmanagement Hinweisblatt Optimales Forderungsmanagement Zehn Tipps für Online-Händler Viele Online-Händler räumen ihren Kunden Zahlungsziele ein, indem sie den Kauf auf Rechnung anbieten. Damit wird der Online-Händler

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

vom Bürgen vom Mieter

vom Bürgen vom Mieter BEWERBUNGSUNTERLAGEN CHECKLISTE zur Überprüfung Ihrer einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit Einzureichende Unterlagen Bitte beachten Selbstauskunft für Mietinteressenten ausgefüllt und unterzeichnet

Mehr

WIRTSCHAFTSAUSKUNFT. Die schützende Bonitätsprüfung für clevere Gläubiger

WIRTSCHAFTSAUSKUNFT. Die schützende Bonitätsprüfung für clevere Gläubiger WIRTSCHAFTSAUSKUNFT Die schützende Bonitätsprüfung für clevere Gläubiger Warum Bonitätsprüfung? Eine Bonitätsprüfung schafft mehr Sicherheit im Umgang mit Geschäftspartnern. 11 % der deutschen Haushalte

Mehr

Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick

Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht

Mehr

SPK Unternehmensberatung GmbH

SPK Unternehmensberatung GmbH SPK Unternehmensberatung GmbH Informationsabend Rating Herausforderung und Chance zugleich 4-Sterne Rating Deutschland SPK Unternehmensberatung GmbH Seite 2 SPK Das Logo SPK Unternehmensberatung GmbH Seite

Mehr

Schepers sorgt für für Licht am Liquiditäts-Horizont

Schepers sorgt für für Licht am Liquiditäts-Horizont Schepers sorgt für für Licht am Liquiditäts-Horizont Die Schepers & Partner AG schafft Liquidität durch und en. Sie berät ganzheitlich im Debitoren- und Liquiditäts- Management und ist das führende unabhängige

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

B ürgel W irt schaftsinf ormat ionen G mbh & Co. KG, T el.: 040/ 89803-0, F ax: 040/ 89803-777, www. buergel. d e

B ürgel W irt schaftsinf ormat ionen G mbh & Co. KG, T el.: 040/ 89803-0, F ax: 040/ 89803-777, www. buergel. d e Seite 1 von 6 Vollauskunft GwG Nachträge bis: 18.03.2015 Auskunft über Bürgel-Nr.: 42072242 Max Mustermann II GmbH Möllner Landstr. 24 Firmenstatus: aktiv Finanzlage Der Bonitätsindex [NG] wird auf der

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Euler Hermes Power CAP

Euler Hermes Power CAP Euler Hermes Deutschland Euler Hermes Power CAP Ergänzungsdeckung zur Warenkreditversicherung für besondere Einzelfälle Kreditversicherung Sicherheit on top: Unser Extra-Schutz für Ihre Ausnahmefälle Ihre

Mehr

Schutz vor Forderungsausfall

Schutz vor Forderungsausfall Euler Hermes Deutschland Schutz vor Forderungsausfall Kurzinformation zur Kreditversicherung für größere Unternehmen EH Corporate Advantage Kreditversicherung Es geht um viel Geld. Und um die Zukunft Ihres

Mehr

Schutz vor Forderungsausfall

Schutz vor Forderungsausfall Euler Hermes Deutschland Schutz vor Forderungsausfall Kurzinformation zur Kreditversicherung Für große Unternehmen Kreditversicherung Es geht um viel Geld. Und um die Zukunft Ihres Unternehmens Jedes Jahr

Mehr

Guter Kunde schlechter Zahler? Liquidität ist Trumpf

Guter Kunde schlechter Zahler? Liquidität ist Trumpf Guter Kunde schlechter Zahler? Liquidität ist Trumpf -7,3-2,5-14,6-18,6 +0,4 +21,9 +11,6 +231,5-2,1-63,6-8,7-9,8-6,2-4,2 Insolvenzprognose Deutschland: Konjunkturaufschwung drückt Unternehmensinsolvenzen

Mehr

firmenkredit Finanzierungen auf unkomplizierte, transparente Art

firmenkredit Finanzierungen auf unkomplizierte, transparente Art firmenkredit Finanzierungen auf unkomplizierte, transparente Art klarheit und transparenz Sie planen eine Investition? Oder Sie möchten sich ganz grundsätzlich über die Möglichkeiten unterhalten, die Ihnen

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil Juniorprofessor Dr. Isfen

Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil Juniorprofessor Dr. Isfen Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Themenbereich Bankenstrafrecht Leitlinien aus der BGH-Rechtsprechung (insbesondere BGHSt 46, 30 und BGHSt 47, 148) Jede Kreditbewilligung ist ihrer Natur nach ein mit einem

Mehr

Angaben zur Person (bei juristischen Personen Angaben des/der gesetzlichen Vertreter):

Angaben zur Person (bei juristischen Personen Angaben des/der gesetzlichen Vertreter): (zurück an) Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a - c 14467 Potsdam HINWEIS: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte

Mehr

EXPORT FINANZIERUNG GESCHÄFTE OHNE GRENZEN

EXPORT FINANZIERUNG GESCHÄFTE OHNE GRENZEN EXPORT FINANZIERUNG GESCHÄFTE OHNE GRENZEN Moving business forward UMSATZSTEIGERUNG DURCH EXPORT, DA GEHT ES NICHT NUR UM DIE FINANZIERUNG. DA BRAUCHT MAN DEN RICHTIGEN FINANZIERUNGSPARTNER. JEMAND, DER

Mehr

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen Wissensgesellschaft sind die zentralen Ressourcen erfolgreicher

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

RSW Wertgespräch. Forderungsausfälle vermeiden Liquidität sichern. RSW Steuerberatungsgesellschaft Heganger 14, 96103 Hallstadt (0951) 9 15 15 0

RSW Wertgespräch. Forderungsausfälle vermeiden Liquidität sichern. RSW Steuerberatungsgesellschaft Heganger 14, 96103 Hallstadt (0951) 9 15 15 0 RSW Wertgespräch Forderungsausfälle vermeiden Liquidität sichern RSW Steuerberatungsgesellschaft Heganger 14, 96103 Hallstadt (0951) 9 15 15 0 www.rsw.ag info@rsw.ag Forderungsausfälle vermeiden Liquidität

Mehr

Herrn Max Mustermann Musterstraße 1 10000 Muster

Herrn Max Mustermann Musterstraße 1 10000 Muster SCHUFA Holding AG Verbraucherservice Tel.: 0611-92780 SCHUFA Holding AG Postfach 102166 44721 Bochum Herrn Max Mustermann Musterstraße 1 10000 Muster Unsere Referenz: 1003890977 SCHUFA-Bonitätsauskunft

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Euler Hermes CAP/CAP+

Euler Hermes CAP/CAP+ Euler Hermes Deutschland Euler Hermes CAP/CAP+ Ergänzungsdeckung zur Warenkreditversicherung Kreditversicherung Sicherheit on top: unser Extra-Schutz für besondere Risiken Ihre Kreditversicherung von Euler

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Euler Hermes Deutschland AG. Corporate Advantage. Kurzinformation zum modularen Schutz vor Forderungsausfall. Kreditversicherung

Euler Hermes Deutschland AG. Corporate Advantage. Kurzinformation zum modularen Schutz vor Forderungsausfall. Kreditversicherung Euler Hermes Deutschland AG Corporate Advantage Kurzinformation zum modularen Schutz vor Forderungsausfall Kreditversicherung Es geht um viel Geld. Und um die Zukunft Ihres Unternehmens Jedes Jahr gewähren

Mehr

Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem. Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert

Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem. Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert November 2007 PUNKTO Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert und die Zulassung von sowie die fachlichen

Mehr

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO Firma Firmenanschrift PLZ Ort IHK Region Stuttgart Referat 43 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Euler Hermes CAP/CAP+

Euler Hermes CAP/CAP+ Euler Hermes Schweiz Euler Hermes CAP/CAP+ Ergänzungsdeckung zur Kreditversicherung Kreditversicherung Sicherheit on top: unser Extra-Schutz für besondere Risiken Ihre Kreditversicherung von Euler Hermes

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

mofact Factoringpartner

mofact Factoringpartner Stilles Factoring Die Finanzierungsalternative zur Liquiditätsbeschaffung im Handwerk, Handel und Gewerbe Kennen Sie folgende Probleme? Viele Kunden zahlen erst nach 20,30,40 Tagen oder noch später? Sie

Mehr

WKV PLUS. R+V-ProfiPolice WKV plus. Forderungen schützen und durchsetzen

WKV PLUS. R+V-ProfiPolice WKV plus. Forderungen schützen und durchsetzen WKV PLUS R+V-ProfiPolice WKV plus Forderungen schützen und durchsetzen Die integrierte Rechtsschutzfunktion macht die R+V-ProfiPolice WKV plus zu einer runden Sache. Risiko Forderungsausfall: So sichern

Mehr

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher

Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,

Mehr

Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung

Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung ausgefüllte Mieterselbstauskunft Bürgschaft (bei Studium oder Ausbildungsverhältnis) Unterschrift zur Schufakontrolle/- einsicht (wenn Bürge vorhanden, ist

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

JURCASH nutzen www.firstdebit.de

JURCASH nutzen www.firstdebit.de JURCASH nutzen Zahlungsausfälle verringern! Unser Inkasso-Partner First Debit GmbH kümmert sich um alles rund um Ihre offenen Forderungen. Auf können Sie die Serviceangebote sofort nutzen: Bonitätsauskünfte

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Online-Bonitätsportals

Online-Bonitätsportals Herzlich Willkommen im Online-Bonitätsportal der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH. Wir freuen uns, dass Sie in Zukunft bei neuen Geschäftsbeziehungen auf Nummer sicher gehen. Mit Hilfe unseres

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

ready to use companies Confidenta

ready to use companies Confidenta ready to use companies - 1 - Nächste Schritte Vielen Dank für Ihr Vertrauen, welches Sie der AG entgegengebracht haben. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen den reibungslosen Start erleichtern: Bankverbindung

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

liquidität und sicherheit durch factoring und kreditversicherungen.

liquidität und sicherheit durch factoring und kreditversicherungen. liquidität und sicherheit durch factoring und kreditversicherungen. Wir sorgen für finanziellen freiraum. Schepers & Partner ist das führende unabhängige Beratungs- und Vermittlungsunternehmen für Factoring

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Mit factoring.plus erreichen Sie mehr Liquidität für Ihr Unternehmen

Mit factoring.plus erreichen Sie mehr Liquidität für Ihr Unternehmen Mit factoring.plus erreichen Sie mehr Liquidität für Ihr Unternehmen Leistung erbracht wo bleibt mein Geld? von Thomas Rohe Marketing-Club Dresden Quelle: capitalsolutionsindia.com Gliederung 1. Wirtschaftliche

Mehr

Kapitel I: Registrierung im Portal

Kapitel I: Registrierung im Portal Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Creditreform Wirtschaftsauskunft

Creditreform Wirtschaftsauskunft > Wirtschaftsinformationen Creditreform Wirtschaftsauskunft Detaillierte Bewertung und Überwachung großer Risiken Wachstum auf sicherer Grundlage Erfolg ist das Ziel jeder unternehmerischen Handlung. Doch

Mehr

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG)

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Nach 18 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) sind Kreditinstitute verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer

Mehr

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße

Mehr

Mitteilung Änderung der Registerdaten

Mitteilung Änderung der Registerdaten IHK Heilbronn-Franken Finanzvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Mitteilung Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits im Register eingetragen sind und diese

Mehr

Haftungsverbund hat sich bewährt

Haftungsverbund hat sich bewährt Haftungsverbund hat sich bewährt Die Sparkassen-Finanzgruppe ist ein wesentlicher Stabilitätsanker am Finanzplatz Deutschland. Als öffentlich-rechtliche Unternehmen sind Sparkassen nicht vorrangig darauf

Mehr

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Werkvertrag Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage für

Mehr

Factoring. Die Lösung, die unternehmerische Freiräume schafft. Im FinanzVerbund der Volksbanken Raiffeisenbanken

Factoring. Die Lösung, die unternehmerische Freiräume schafft. Im FinanzVerbund der Volksbanken Raiffeisenbanken Factoring die unternehmerische Freiräume schafft Im FinanzVerbund der Volksbanken Raiffeisenbanken Factoring Diese moderne Finanz-Dienst-Leistung der VR FACTOREM orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen

Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Mitteilung Nr. 2004/2012 Organisation Vorstand C 30-2/R 3 25. Mai 2012 Geschäftsbedingungen Bekanntmachung von der Deutschen Bundesbank ab 1. und 9. Juli 2012 Die folgenden Geschäftsbedingungen der Deutschen

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Zukunft sichern durch @rating Ein innovativer Weg zur Unterstützung des Debitorenmanagements

Zukunft sichern durch @rating Ein innovativer Weg zur Unterstützung des Debitorenmanagements Zukunft sichern durch @rating Ein innovativer Weg zur Unterstützung des Debitorenmanagements Wirtschaftsauskünfte Frühwarnsysteme @rating: ein entscheidender Schritt zur Verbesserung Ihres Debitorenmanagements

Mehr

Innovatives Creditreform Auskunftsprodukt zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten

Innovatives Creditreform Auskunftsprodukt zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verband der Vereine Creditreform e.v. Presseinformation Postfach 10 15 53, 41415 Neuss Hellersbergstraße 12, 41460 Neuss Telefon 0 21 31 / 1 09-171 Telefax 0 21 31 / 1

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

Für die MitarbeiterInnen kann das auch eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen

Für die MitarbeiterInnen kann das auch eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen Direkte Beteiligung der Beschäftigten 65 Für die MitarbeiterInnen kann das auch eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen bedeuten. 3.5 Direkte Beteiligung der Beschäftigten Einzelne Vereinbarungen führen

Mehr

Schuldenbarometer 1. Q. 2009

Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Weiterhin rückläufige Tendenz bei Privatinsolvenzen, aber große regionale Unterschiede. Insgesamt meldeten 30.491 Bundesbürger im 1. Quartal 2009 Privatinsolvenz an, das sind

Mehr

Abrechnung I Beratung I Inkasso. Gemeinsam ins Zahlungsziel.

Abrechnung I Beratung I Inkasso. Gemeinsam ins Zahlungsziel. Abrechnung I Beratung I Inkasso Gemeinsam ins Zahlungsziel. 2 3 Wir haben etwas gegen leere Kassen Ob Zahlungsverzögerer, notorische Nichtzahler oder zahlungsunfähige Schuldner das Forderungsmanagement

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

IHD Handelsauskunft 15.000 EUR. Ihre Auskunft auf einen Blick Ausgabesprache: DE/DE. Teststr 18 50226 Frechen

IHD Handelsauskunft 15.000 EUR. Ihre Auskunft auf einen Blick Ausgabesprache: DE/DE. Teststr 18 50226 Frechen Seite 1 von 6 IHD Handelsauskunft Ihre Auskunft auf einen Blick Ausgabesprache: DE/DE Adresse: BEISPIEL GmbH 15.000 EUR 57 56 Serviceinformationen Datum/Uhrzeit 14.12.2015/09:58 Anfrage-Nr.: 99 / 00962649

Mehr

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp?

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

Wie wäre es, wenn ich alle meine Forderungen immer sofort erhalten würde? Das wäre so wie Factoring.

Wie wäre es, wenn ich alle meine Forderungen immer sofort erhalten würde? Das wäre so wie Factoring. Wie wäre es, wenn ich alle meine Forderungen immer sofort erhalten würde? So funktioniert Factoring 3. Direktüberweisung der Rechnungssumme Händler 1. Lieferung der Ware und Erstellung der Rechnung 2.

Mehr

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de

Finanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Präambel Die Führungsgrundsätze wurden gemeinsam von Mitarbeitern und Führungskräften aus allen Bereichen der Bank entwickelt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass

Mehr

CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit

CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit CHECKLISTE zum Fremdwährungskredit Diese Checkliste ist eine demonstrative Aufzählung von Tipps und Hinweisen für die Aufnahme und nachträgliche Kontrolle eines Fremdwährungskredites. I. Aufnahme 1. Aufnahme/Vergabe

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.), 2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,

Mehr

Inkasso-Services und Bonitätsauskünfte. Lokal und weltweit

Inkasso-Services und Bonitätsauskünfte. Lokal und weltweit Inkasso-Services und Bonitätsauskünfte Lokal und weltweit Wir machen aus Ihren Forderungen Erträge Damit mehr Geld in Ihrer Kasse bleibt «Einfacher gehts nicht: Offene und Zeit gewinnen. Das alles Manuela

Mehr

Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz

Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz S Finanzgruppe Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe Stabilitätsanker am deutschen Finanzplatz Information für Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Die Sparkassen in Deutschland werden durch einen

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr