Bonitätsprüfung durch klein- und mittelständische Unternehmen Von Hans W. Haubruck
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- Birgit Vogel
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1 Titelthema Bonitätsprüfung durch klein- und mittelständische Unternehmen Von Hans W. Haubruck 1. Vorbemerkungen Neben der Sicherung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit stellt die Gewährleistung der jederzeitigen Verfügbarkeit über die zur Bedienung der eingegangenen Verpflichtungen erforderlichen Finanzmittel für jedes Unternehmen eine zentrale Herausforderung dar. Doch gerade diesem Aspekt wird in der täglichen Unternehmenspraxis klein- und mittelständischer Betriebe vielfach nicht ausreichend Rechnung getragen. Drohen die Mittel knapp zu werden, muss im Regelfall der mit der Hausbank vereinbarte Kontokorrentrahmen zur Deckung herhalten; nicht selten ist dieser jedoch bereits bis zur vereinbarten Grenze (und manchmal darüber hinaus) ausgereizt. Oftmals wird vor dem Hintergrund des Prinzips Hoffnung auch so lange gewartet, bis die Finanzmittelklemme bereits eingetreten ist. Gehen die erwarteten Kundenzahlungen nicht ein, besteht akuter Handlungsbedarf in Richtung Hausbank. Die jedoch regelt diese Konfl iktsituation nach den allgemeinen Grundsätzen der Kreditvergabe (Bonitätsrating) und den Kreditsicherheiten. Dabei wird durchweg eine zeitnahe, belastbare Prognose der künftigen Ertrags- und Liquiditätsentwicklung verlangt, wenn der Kreditrahmen ausgeweitet werden soll. Die Hausbank prüft auch, ob das bisherige Engagement unter Risikogesichtspunkten noch vertretbar oder gegebenenfalls zurückzuführen ist bzw. ob die Kreditsicherheiten zu verstärken sind. In der Unternehmenspraxis werden jedoch häufi g die internen Hausaufgaben und damit die Möglichkeiten der Liquiditätsbeschaffung (bzw. der Vermeidung von Forderungsausfällen) vernachlässigt. Während bei den Kreditinstituten die Kreditvergabeentscheidung systemimmanent extrem formalisiert ist und sich vor dem Hintergrund der Herabstufung der Bonität vieler Kreditnehmer in Folge des Abschmelzens ihrer Hans W. Haubruck Eigenkapitalquote und der erhöhten Sicherheitsanforderungen schwieriger darstellt, erweist sich das fi nanzielle Beziehungsverhältnis zwischen Unternehmen und Kunden häufi g als improvisiert. Man will den Kunden nicht unnötig unter Druck setzen, um das Geschäftsklima von Belastungen frei zu halten. Mit einem aktiven und vorausschauenden Risikomanagement hingegen können Liquiditätsprobleme oftmals frühzeitig erkannt und notwendige Schritte zielführend eingeleitet werden. 2. Unternehmensentwicklung Foto: Yuri Arcurs Dreamstime.com Jedes Unternehmen muss sich derzeit auf verschärfte Wettbewerbsbedingungen einstellen. Nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 9. März 2010 hat die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahre 2009 mit gegenüber dem Vorjahr um 11,6 Prozent zugenommen. Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2009 zum ersten Mal seit sechs Jahren um 5,0 Prozent des preisbereinigten BIP (so stark wie noch nie in der Nachkriegszeit) geschrumpft (Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom ). Verbandsnachrichten 2 / April
2 Nach ersten Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sind die durchschnittlichen Bruttoverdienste aller Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2009 um 0,4 Prozent auf rund Euro gesunken. Dies ist der erste Rückgang der Verdienste in der Geschichte der Bundesrepublik (Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom ). Verantwortlich für den Rückgang sind hauptsächlich der Ausbau der Kurzarbeit und der Abbau von Überstunden. Besonders stark betroffen ist das Verarbeitende Gewerbe. Der Einzelhandelsumsatz im Januar 2010 ist gegenüber dem Vorjahresmonat real um 3,4 Prozent gesunken. Die skizzierte Entwicklung kennzeichnet die aktuelle Situation der Volkswirtschaft als Ganzes, während die Unternehmen im Einzelnen mit unterschiedlicher Intensität nach Maßgabe ihrer jeweiligen Stellung im (meist lokal oder regional ausgerichteten) Markt hiervon betroffen sind. Sie zeigt jedoch die Notwendigkeit auf, sich auf verschärfte Wettbewerbsbedingungen einzustellen, denn der Markt stellt ein universelles Netzwerk mit wechselseitigen Abhängigkeiten dar, denen sich der einzelne Marktteilnehmer in der Regel nicht entziehen kann. 3. Kundenbeziehungen Der Umgang mit Kunden wird von dem Interesse des Unternehmens an der Aufnahme neuer bzw. der Fortsetzung bestehender Geschäftsbeziehungen bestimmt. Dabei stehen im Wesentlichen das einzelne Geschäft als solches und dessen ertragsspezifische Konditionen im Vordergrund. Dies gilt umso mehr, als das Unternehmen unter Beschäftigungsaspekten auf die Akquisition des Auftrags angewiesen ist. Es werden Zahlungsmodalitäten vereinbart im Vertrauen darauf, dass diese vom Kunden eingehalten werden; dabei werden häufig die sich aus der Situation des Auftraggebers aufdrängenden Risiken vernachlässigt. Ist der Kunde seinerseits in Zahlungsschwierigkeiten geraten oder aus welchen Gründen auch immer zahlungsunwillig, zögert er seine Zahlungen oftmals zu Lasten seines Lieferanten hinaus. Nicht selten werden Mängeleinreden vorgeschoben, um sich der Zahlungspfl icht zu entziehen oder Preisnachlässe zu erzwingen, zu deren Akzeptanz sich der Lieferant unter Kostenabwägungsgesichtspunkten (Prozessrisiko) oftmals gezwungen sieht. Insbesondere für einen kleinen/mittleren Handwerksbetrieb, der als Subunternehmer in ein Großprojekt eingebunden ist und bereits in erheblichem Umfang Vorleistungen erbracht hat, kann sich ein solches Verhalten als existenzgefährdend darstellen. In derartigen Fällen werden die Handwerksbetriebe von ihren Auftraggebern als eine Art dritter Finanzierungsweg genutzt. Da man den Kunden nicht verlieren will, reagiert man weiterhin höfl ich und sieht den Rechtsweg oft (verspätet) als den letzten Ausweg an. 4. Der Begriff der Bonität Der Begriff der Bonität (lateinisch bonitas, Vortrefflichkeit ) kann auch als Kreditwürdigkeit interpretiert werden. Er gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Während Kreditinstitute die Bonität ihrer Kreditnehmer nach den vorgegebenen Regeln (bei Sparkassen und Volksbanken: Internal Ratings-Based Approach- Verfahren) und den Kreditsicherheiten beurteilen, stehen dem Unternehmen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit ihrer Kunden nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Es ist grundsätzlich zwischen der wirtschaftlichen und der persönlichen Kreditwürdigkeit zu unterscheiden. Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit wird verifi ziert, ob der Kreditnehmer im Rahmen seiner fi nanziellen Leistungsfähigkeit in der Lage ist, seine Verpfl ichtungen zu erfüllen. Die persönliche Kreditwürdigkeit bewertet demgegenüber die Zuverlässigkeit der Person auf der Grundlage der erkennbaren Beurteilungskriterien und der ggf. vorliegenden Erfahrungen aus den bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen. Eine qualifi zierte Bonitätsprüfung beruht daher auf einer umfassenden und aussagefähigen Sammlung aktueller Informationen über den potenziellen oder bereits bestehenden Kunden. Insbesondere vor Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung stellt sich die Bewertung des Zahlungseingangsrisikos als unverzichtbar dar. Dies gilt in besonderem Maße für Aufträge, die nach Maßgabe ihrer Höhe und/oder Laufzeit für die Existenzfähigkeit des Unternehmens relevant sind. 5. Managementsystem zur Beurteilung der Kundenbonität Ein Bonitätsmanagement im Verständnis dieses Beitrags besteht in einem System zur Analyse aller die Bonität des Kunden beeinflussenden Merkmale und dessen Implementierung, Verbesserung und / oder Sicherung innerhalb des Unternehmens zur Steuerung des Ausfallrisikos von Kundenforderungen. Dabei ist zwischen unternehmensinternen Sicherungsinstrumenten und externen Informationsquellen zu differenzieren. 6. Interne Sicherungsinstrumente Zur Sicherung des mit der Auftragsdurchführung verbundenen Zahlungsanspruchs sollten im Unternehmen wirksame Mechanismen implementiert sein. Hierzu gehören insbesondere: 6.1 Kreditversicherung: Die Folgen wirtschaftlicher Schiefl a- gen von Kundenunternehmen können für die Lieferanten existenzbedrohend sein. Solvente Unternehmen geraten 12 Verbandsnachrichten 2 / April 2010
3 möglicherweise durch unverschuldete Forderungsausfälle selber in Zahlungsschwierigkeiten und damit nicht selten in eine Folgeinsolvenz. Die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, Hamburg, (info. bietet eine vereinfachte Handhabung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis ca. 7 Mio. Euro. Ein weiteres spezielles Angebot richtet sich an Firmen mit einem Jahresumsatz ab ca. 2,5 Mio. Euro. Versichert sind alle Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen im In- und Ausland einschließlich des längeren Zahlungsverzuges. 6.2 Kundenrating Zur Vermeidung unkalkulierbarer Risiken durch verzögerten Zahlungseingang und Forderungsverluste sollte vor der Auftragsannahme grundsätzlich eine Beurteilung der Zahlungsfähigkeit eines Kunden durch ein spezielles Kundenrating vorgenommen und jeweils aktualisiert werden. Bezüglich der in diesem Zusammenhang einsetzbaren Instrumente wird auf die nachfolgenden Ausführungen verwiesen. Als Ergebnis eines Ratings sollten für jeden Kunden folgende Kriterien festgelegt werden: Vergabe eines Bonitätsindexes (s.a. Tz. 8.) Bildung von Risikoklassen Kundenspezifi sche Zahlungsbedingungen Kreditgrenze für jeden Kunden Die Strukturierung von Kunden nach bestimmen Wichtigkeitskriterien (zum Beispiel Umsatz, Deckungsbeitrag, Zahlungsgeschwindigkeit etc.) kann zu weiteren Erkenntnissen beitragen (sog. ABC-Analyse, s.a.tuschen, Wege zur Verbesserung der Liquidität in Unternehmen, Profile 1/2010 S. 15) 6.3 Beobachtung des Zahlungsverhaltens des Kunden Die zeitnahe Beobachtung des bisherigen Zahlungsverhaltens des Kunden durch eine aktive Debito- renbuchhaltung stellt eine wichtige Informationsquelle dar. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, ob sich das Zahlungsverhalten des Kunden im Laufe der Zeit (positiv oder negativ) verändert hat (beispielsweise, ob der Kunde zwischenzeitlich mit (ohne) Inanspruchnahme von Skonto zahlt oder die vereinbarten Zahlungsfristen vermehrt überschritten werden und Mahnungen zunehmende Praxis sind). Ist dies der Fall, sollten die Geschäftsführung und der Vertrieb unverzüglich unterrichtet werden, um hierauf angemessen reagieren zu können. 6.4 Zeitnahe Rechnungserstellung Im klein- und mittelständischen Bereich stellt die rechtzeitige Rechnungserteilung nicht selten eine Schwachstelle dar. (Schluss-)Rechnungen werden oftmals erst nach Monaten erstellt und so gegebenenfalls beachtliche Beträge (als nicht fällige Forderungen) vorhergeschoben. Dadurch erhöht sich - neben der Entstehung vermeidbarer Kreditkosten - zugleich das Risiko des Forderungsausfalls (s.a. Tz. 3). 6.5 Qualifizierte Debitorenbuchhaltung Eine qualifi zierte Debitorenbuchhaltung stellt eine weitere wesentliche Grundlage für ein funktionierendes internes Sicherungssystem dar. Hierzu gehören eine möglichst tägliche Verbuchung der Forderungen und der Zahlungseingänge und die Reaktion auf ein erkennbar verändertes Zahlungsverhalten des Kunden, verbunden mit einem nach Eskalationsstufen differenzierenden Mahnwesen (Tuschen, Wege zur Verbesserung der Liquidität in Unternehmen, Profile 1/2010 S. 15): Mündliche Erinnerung Schriftliche Erinnerung/Mahnung Berechnung von (gesetzlichen/ vertraglichen) Verzugszinsen Temporäre Einstellung der Lieferungen/Leistungen Gerichtliches (online) Mahnverfahren Übergabe an Rechtsanwalt/Inkassounternehmen Foto: Andres Rodriguez Dreamstime.com Außendienstmitarbeiter besitzen häufi g breite Informationen aus ihren Kundenkontakten und sind damit wichtige Informationsquellen. 6.6 Berichte des Außendienstes Die Erfahrungen des Außendienstes bilden für die Geschäftsführung eine unverzichtbare Informationsquelle. Der enge Kontakt der Außendienstmitarbeiter mit den Kundenvertretern lässt häufi g (informelle) Hinweise erkennen, die die aktuelle und absehbar zukünftige Entwicklung des Kundenunternehmens berühren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Vertrieb im eigenen Interesse (Provision) vorrangig auf das Zustandekommen von Geschäftsabschlüssen hin arbeitet, selbst wenn sich diese aus Unternehmenssicht als zweifelhaft erweisen können. Dem kann jedoch durch geeignete Stornosysteme entgegengewirkt werden. 6.7 Informationsaustausch Bei Leistungsstörungen sind die zuständigen Abteilungen unverzüglich zu informieren, damit die angemessenen (Sicherungs-)Maßnahmen veranlasst werden können. 6.8 Auftrags-(Kredit)limite In Abhängigkeit von der zuvor defi nierten Kundenbonität sind Obergrenzen festzulegen, innerhalb derer sich der Vertrieb bei der Akquisition der Aufträge bewegen kann, ohne im Einzelfall Rücksprache mit der Firmenleitung zu halten. Die Auftragslimite sollten sich insbesondere nach dem Auftrags- Verbandsnachrichten 2 / April
4 umfang, dem Ausmaß der Vorleistungen und/oder dem Zeitrahmen sowie der Bedeutung für das Unternehmen richten. Als wesentlich kann zum Beispiel eine Auftragssumme von mehr als 10 Prozent des Vorjahresumsatzes gelten oder ein offener Debitorensaldo von mehr als 10 Prozent der Summe der Kundenaufträge. 6.9 Anzahlungen (Vorkasse) Bei der Verhandlung der Auftragsbedingungen sind - insbesondere bei längerfristigen Auftragsabwicklungen - vorleistungsabhängige Anzahlungen zu vereinbaren und deren Fälligkeiten und Zahlungseingänge konsequent zu überwachen. Gegebenenfalls kommt bei bestimmten Kunden oder in besonderen Fällen eine Lieferung nur gegen Vorkasse in Betracht Sicherheiten In besonders gelagerten Fällen, gerade bei hohen oder sich aggregierenden Auftragsvolumina sollte die Einräumung von Sicherheiten (beispielsweise Bankbürgschaft) verhandelt werden. Diese können auf die spezifi schen Merkmale des Auftrags abgestimmt sein. Auf Sicherheiten sollte insbesondere nicht verzichtet werden, wenn der Kunde über längere Zeit einen Dauerkredit in Anspruch nimmt. Die Einräumung von Sicherheiten ist umso leichter zu erreichen, je mehr der Kunde auf die Leistungen des Unternehmens angewiesen ist (Lieferungs-/Leistungsengpässe des Kunden, Alleinstellungsmerkmale des Lieferanten). Auch aus der Rechtsform des Kundenunternehmens ist auf ein besonderes Sicherungsinteresse des Lieferantenunternehmens zu schließen. Die Rechtsform der Kapitalgesellschaft (KapG & Co.) dient nicht zuletzt der Haftungseinschränkung der hinter dem Unternehmen stehenden Anteilseigner. In Ausnahmefällen kann gegebenenfalls eine persönliche Mitverpfl ichtungserklärung des (der) Gesellschafter(s) in Betracht kommen. 7. Externe Informationsquellen zur Bonitätsbeurteilung Die Nutzung externer Informationsquellen bildet eine unverzichtbare Voraussetzung zur Beurteilung der Bonität des Kunden. Da dem Unternehmen im Regelfall nicht die vertraglichen und/oder tatsächlichen Recherchemöglichkeiten eines Kreditinstituts zur Verfügung stehen, ist es darauf angewiesen, sich auf die unstrukturierten Informationsquellen zu stützen. Hierzu zählen im Wesentlichen: 7.1 Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien Wirtschaftsauskunfteien sind Unternehmen, die Auskünfte über die wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen sammeln. Diese Informationen werden systematisch gespeichert und gegen Entgelt an anfragende Stellen schriftlich, telefonisch oder im automatisierten Verfahren weitergegeben. Der wesentliche Auskunftsverkehr betrifft Unternehmen, die sich über andere Unternehmen informieren wollen. Wer wissen möchte, was konkret über ihn gespeichert ist, kann sich an die jeweilige Auskunftei wenden und (gegebenenfalls gegen Entgelt) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Verbraucher haben durch eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ab 1. April 2010 das Recht, einmal pro Jahr unentgeltlich alle über sie gespeicherten Daten abzurufen und sich auf diesem Wege über ihre für die Kreditwürdigkeit und Kreditkonditionen relevanten Scores (Punktwerte) zu informieren. Auskünfte über Unternehmen: Kommunikationsdaten Firmierung, Anschrift, Postfach, Ruf- und Telefaxnummern, - Adresse und Website Rechtsform Gesellschaftsform, Aktivitätsstatus, Gründungsdaten, handelsregisterliche Eintragungsdaten, Anteilseigner, handelnde und haftende Personen Gegenstand des Unternehmens Branchenschlüssel gem. statistischem Bundesamt, Wiedergabe des Tätigkeitsbereichs Niederlassungen und Betriebsstätten Beteiligungen an weiteren Unternehmen Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens Zahlungserfahrungen, Beurteilung der Geschäftsbeziehung, Höchstkreditvorschlag, Bewertung der fi nanziellen Lage anhand von Rankings bzw. Bonitätsindizes, Wiedergabe archivierter Negativmerkmale (beispielsweise Haftanordnungen, Eidesstattliche Versicherung, Inkasso-Verfahren etc.) Immobilienbesitz Art und Wert der Immobilie, Besitzverhältnisse Bankverbindungen Angabe des Kreditinstituts und Kontonummern Unternehmenskennzahlen Umsätze, Gewinne / Verluste, Eigenkapitalquote, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anzahl der Mitarbeiter etc. Diese Daten stammen zum großen Teil aus allgemein zugänglichen Quellen wie Telefon-/ Adressbüchern und Branchenverzeichnissen oder Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, Handelsregister oder anderen Publikationen (Insolvenzen). Darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit Inkassobüros. Unternehmen und Privatpersonen werden von den Auskunfteien häufi g aufgefordert, Selbstauskünfte über ihre rechtlichen, wirtschaftlichen und Vermögensverhältnisse zu erteilen, um eine Speicherung unrichtiger oder auf groben Schätzungen beruhender Daten zu vermeiden. Grundsätzlich werden keine Daten von Behörden an Auskunfteien weitergegeben (Ausnahme: öffentlich zugängliche Register sowie Melderegisterauskünfte), da dem entweder besondere Vorschriften (Steuergeheimnis, Sozi- 14 Verbandsnachrichten 2 / April 2010
5 algeheimnis) oder allgemeine Datenschutzbestimmungen entgegenstehen. Auch Kreditinstitute geben prinzipiell keine Informationen an Handels- und Wirtschaftsauskunfteien; hier existiert das gesondert eingerichtete SCHUFA- Verfahren (s. Tz. 7.12). Die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten durch Auskunfteien und die damit einhergehenden Mitteilungspfl ichten sind dezidiert im Bundesdatenschutzgesetz ( 29ff BDSG) geregelt. Wer wissen möchte, was konkret über ihn gespeichert ist, kann sich an die jeweilige Auskunftei wenden und (gegebenenfalls gegen Entgelt) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Bei der Datenverwertung ist jedoch zu bedenken, dass die Qualität der erteilten Auskünfte mit einer gewissen Zurückhaltung zu beurteilen ist. Dies hängt mit den Datenquellen der Wirtschaftsauskunfteien zusammen. Viele Unternehmen sind bereit, den Auskunftsdiensten ihre relevanten Daten periodisch zur Verfügung zu stellen, um zu vermeiden, dass im Markt falsche Informationen über ihr Unternehmen kursieren. Andere Unternehmen sind mit überalterten Datenbeständen in den Datenbanken verzeichnet, sodass die Informationen entweder überholt oder durch grobe Schätzungen nur bedingt verwertbar sind. Das Unternehmen sollte sich regelmäßig über den Bestand der eigenen Daten im System der Auskunftsdienste informieren und diese gegebenenfalls aktualisieren bzw. deren Berichtigung veranlassen. Als Auskunftsdienste treten insbesondere auf (Quelle: Wikipedia): Hoppenstedt Holding (Wirtschaftsauskünfte über Unternehmen) SCHUFA Holding AG (Auskünfte über Privatpersonen) Bürgel Wirtschaftsinformationen (Auskünfte über Privatpersonen, Firmeninformationen, Direktmar- keting, Kreditmanagement, Forderungsmanagement) Verband der Vereine Creditreform e.v. (Firmenauskünfte) Arvato Infoscore (Auskünfte über Privatpersonen sowie Direktmarketing und Inkassodienstleistungen) D&B (Dun&Bradstreet), weltweit größte Auskunftei Neben diesen gibt es eine Vielzahl weiterer Auskunfteien, auch solche, die auf regionaler Ebene oder in einem spezifi schen Wirtschaftszweig tätig sind. 7.2 Bundesanzeiger Der Bundesanzeiger sowohl in der Form des elektronischen Bundesanzeigers als auch derzeit zum Teil noch in Printform ist ein vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenes Verkündung- und Bekanntmachungsorgan. Neben amtlichen Veröffentlichungen ist der Bundesanzeiger Pfl ichtorgan für gerichtliche, gesellschaftsrechtliche und kapitalmarktrechtliche Bekanntmachungen sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der Rechnungslegungsunterlagen aller offenlegungspfl ichtigen Unternehmen. Er dient damit als wesentliche Informationsquelle für die Verwaltung und den an Rechts- und Wirtschaftsinformationen interessierten Kreisen. Auch wenn es sich bei den offen gelegten Daten um vergangenheitsorientierte Bestands- und Wertgrößen handelt und hierbei auch bilanzpolitische Aspekte eine Bedeutung erlangen, können diese Informationen eine wertvolle Grundlage zur Einschätzung der Leistungsstärke eines Kunden darstellen. Sie sind ohne den Nachweis eines berechtigten Interesses abrufbar. Eine Nutzung des Bundesanzeigers als Informationsquelle erweist sich vor dem Hintergrund des komplexen Datenzugriffs als unverzichtbar. 7.3 DATEV-Recherchedienste Wird eine Einschätzung der finanziellen Verhältnisse eines bestimmten Unter- nehmens benötigt, kann der Steuerberater über die DATEV-Schnittstelle zwischen LEXinform und dem internationalen Wirtschaftsinformationsanbieter D&B (ehemals Dun&Bradstreet) weltweit Bonitätsauskünfte abrufen. Deutsche Bonitätsauskünfte bieten Creditreform und Bürgel. Eine Suchmaske vereinheitlicht die Suche in den einzelnen Auskunfteien Creditreform, Bürgel und D&B. Sollte ein Unternehmen nicht gefunden werden, kann mittels einer Bestellfunktion eine Recherche in Auftrag gegeben werden (DATEV-news 03_10, Bonitätsauskünfte). 7.4 Insolvenzportal Unter der Internetadresse ( veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. 7.5 Bankauskünfte Unter Bankauskunft wird die allgemein gehaltene, streng formalisierte Mitteilung eines Kreditinstituts über die wirtschaftlichen Verhältnisse, das Geschäftsgebaren und das Zahlungsverhalten eines Kunden im Rahmen der banküblichen Geschäftsverbindung verstanden. Sie zielen darauf ab, die Kreditrisiken der Banken und anderer Kreditgeber einschätzbar zu machen. Unter diesen Begriff fallen lediglich Auskünfte im Rahmen der Geschäftsverbindung, nicht jedoch behördliche Auskunftsersuchen. Im Verhältnis zwischen Bank und Kunde richten sich Zulässigkeit, Umfang und Inhalt von Bankauskünften nach den AGB. Danach werden betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen nicht gemacht. Auskünfte über im Handelsregister eingetragene Kaufl eute dürfen sich nur auf deren geschäftliche Tätigkeit beziehen und müssen ganz unterbleiben, wenn eine Verbandsnachrichten 2 / April
6 Steuerberater unterstützen ihre Mandanten in Bankgesprächen. Das beginnt bereits bei den Vorabstimmungen im Hinblick auf Prognosewerte. entsprechende Weisung des Kunden vorliegt. Damit dürfen Auskünfte über Firmen generell erteilt werden, es sei denn, es liegt eine gegenteilige Weisung vor. Umgekehrt müssen Privatpersonen eine generelle oder spezielle Erlaubnis zur Auskunftserteilung gegeben haben. 7.6 Bonitätskennziffern der Kreditinstitute Das Bonitätsrating der Kreditinstitute ermöglicht u. a. eine transparente Bewertung des Unternehmens. Durch vergangenheitsorientierte Basisdaten, ergänzt durch die Einbeziehung prognostischer Werte und die ganzheitliche Betrachtung aller risikorelevanten Ressourcen und Potenziale ergibt sich eine exakte Risikoklassifi zierung. sehene Umstände die Kapitaldecke aufzehren könnten und dies zur Zahlungsunfähigkeit führt; Qualität der Einkünfte, d. h. der Grad, zu dem die Einkünfte und der Cashfl ow des Kreditnehmers aus dem Kerngeschäft und nicht aus einmaligen, nicht wiederkehrenden Quellen stammen; die Qualität und rechtzeitige Verfügbarkeit von Informationen über den Kreditnehmer, einschließlich der Verfügbarkeit testierter Jahresabschlüsse, die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards und Einhaltung dieser Standards; den Grad der Fremdfi nanzierung und die Auswirkungen von Nachfrageschwankungen auf Rentabilität und Cashfl ow; die fi nanzielle Flexibilität in Abhängigkeit vom Zugang zu Fremd- und Eigenkapitalmärkten, um zusätzliche Mittel erlangen zu können; die Stärke und Fähigkeit des Managements, auf veränderte Bedingungen effektiv zu reagieren und Ressourcen einzusetzen sowie der Grad von Risikobereitschaft versus Konservativität; seine Position innerhalb der Industrie und zukünftige Aussichten und die Risikocharakteristik des Landes, in dem ein Unternehmen seine Geschäfte betreibt (Der Verfasser in: StB-Handbuch 2010, a.a.o, Tz. 14). Es wird davon auszugehen sein, dass Auskunfteien über die bisher relevan- ten Daten hinaus zukünftig auch die Ratingergebnisse von Unternehmen abfragen und diese ihren Vertragspartnern offenlegen werden (Der Verfasser in: StB-Handbuch 2010, a.a.o, Tz. 27). 7.7 Geschäftsberichte der Kunden Unternehmen sind aus Imagegründen zunehmend an einer (positiven) Außendarstellung ihrer Geschäftsentwicklung interessiert und veröffentlichen über die Pfl ichtangaben (Anhang) hinaus individuell strukturierte Geschäftsberichte. Diese können für die Einschätzung des Unternehmens auch unter Bonitätsaspekten eine wesentliche Informationsgrundlage bieten. 7.8 Presseberichte Diverse Printmedien befassen sich mit der Berichterstattung über Unternehmen und Branchen sowie Märkte und deren Entwicklungen (IHK-, HdwK- Mitteilungen, Wirtschaftsjournale, Verbände-Reports etc.). Hieraus lassen sich häufi g wichtige Informationen für die Beurteilung der Stellung des Kundenunternehmens ableiten. 7.9 Statistische Veröffentlichungen Durch statistische Veröffentlichungen (Statistisches Bundesamt) lassen sich branchen-, größen- und rechtsformspezifi sche Informationen beschaffen, die zumindest gewisse Trendaussagen für das Marktumfeld des Kunden zulassen. Dabei soll das Kreditinstitut mindestens die nachstehend aufgezählten Einfl ussfaktoren zur Abschätzung des Risikos ihrer Firmenkunden berücksichtigen, damit Trennschärfe, Nachvollziehbarkeit, Prognosefähigkeit sowie ausreichende Differenzierung gewährleistet sind: vergangene und prognostizierte Fähigkeit, Erträge zu erwirtschaften, um Kredite zurückzuzahlen und anderen Finanzbedarf zu decken; die Kapitalstruktur und die Wahrscheinlichkeit, dass unvorherge- Internet-Recherchen gehören heute zu den grundsätzlichen Informationsquellen. 16 Verbandsnachrichten 2 / April 2010
7 Über das Verbraucherportal (www. meineschufa.de) hat der SCHUFA- Kunde die Möglichkeit, die zu seiner Person gespeicherten Daten direkt online einzusehen und sich zu informieren. In konkreten Fällen sollte sich der Unternehmer mit seiner Hausbank in Verbindung setzen, um gegebenenfalls ergänzende Informationen über das Kundenunternehmen zu erhalten Internet-Recherchen Eine weitere Möglichkeit bietet sich durch die Internetrecherche. Was sagen Kunden über das Unternehmen? Gibt es Negativhinweise? Grundsätzlich ist davon auszugehen: Finden sich keine entsprechenden Veröffentlichungen, ist das nicht unbedingt ein schlechtes Zeichen Referenzlisten Eine Referenzliste auf der Homepage des Kunden kann sich zusätzlich als hilfreich erweisen. Auf diesem Wege können über Kontaktadressen gegebenenfalls wertvolle Informationen über Erfahrungen anderer Unternehmen eingeholt werden SCHUFA Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) mit Sitz in Wiesbaden (SCHUFA) ist ein privatwirtschaftlich organisiertes Kreditbüro, das von der Kredit gebenden Wirtschaft getragen wird. Ihr Geschäftszweck besteht darin, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Die SCHUFA ermittelt die von ihr eingestellten Daten nur teilweise selbst. Im Regelfall liefern Banken und andere Vertragspartner Daten über ihre Kunden an die SCHUFA. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Einige Daten beschafft sich die SCHUFA selbst; zum Beispiel Daten aus öffentlichen Quellen. Foto: Franz Pfluegl Dreamstime.com Über die Entwicklung eines Bonitätsindexes lassen sich wertvolle Erkenntnisse gewinnen. Liegt eine Einwilligung vor, speichert die SCHUFA neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften auch Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen ( Positivmerkmale ) sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen ( Negativmerkmale ) (Quelle: Wikipedia). Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA erbringt darüber hinaus für andere Unternehmen, insbesondere Versicherungen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Dienstleistungen zur Risikosteuerung und Kundenbetreuung. Die SCHUFA BusinessLine ist ein Geschäftsfeld der SCHUFA Holding AG. Sie liefert Produkte zur Einschätzung gewerblicher Kreditnehmer und eröffnet Perspektiven für das Geschäft mit gewerblichen Kunden. Informationen und Lösungen rund um die Kreditwürdigkeit von kleinen Unternehmen werden als die Kernkompetenz der SCHUFA BusinessLine dargestellt (Quelle: 8. Schlussbemerkungen Eine systematisch gewichtete und auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens abgestellte Kombination der vorstehend dargestellten Informationen und Recherchen zu einem Bonitätsmanagement macht es möglich, die Bonität des Kunden mit hinreichender Genauigkeit einzuschätzen und so das Risiko der Verzögerung des Zahlungseingangs oder des Forderungsausfalls zu vermindern. Dabei kann die Entwicklung eines Bonitätsindexes wertvolle Erkenntnisquellen bilden ( Der Bonitätsindex ist ein Frühwarnindikator und ermöglicht die schnelle Beurteilung der Zahlungsfähigkeit von Geschäftspartnern. Er wird aus einer Vielzahl von Daten ermittelt und stellt das Bonitätsrisiko eines Unternehmens strukturiert und klassifi ziert dar. Die einzelnen Merkmale und ihre Kombinationen werden im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Bonitätsbewertung untersucht. Unter Berücksichtigung der Gewichtung der einzelnen Merkmale wird ein Bonitätsindex zwischen eine sehr gute Bonität, und 600 Punkten - in diesem Fall liegen harte Negativmerkmale vor, errechnet. Je höher der Wert des Bonitätsindexes, desto größer ist das Risiko und speziell das Ausfallrisiko des Kunden. Je geringer die Risikopunktzahl ausfällt, desto besser ist die Bonität des Verbandsnachrichten 2 / April
8 Tabelle 1: 1 = sehr gute Bonität = gute Bonität = zufriedenstellende, mittlere Bonität = schwache Bonität = nicht ausreichende Bonität = harte Negativmerkmale 600 verspäteten Eingang von Zahlungsmitteln und / oder Forderungsausfällen eintretenden gravierenden Folgen zu mindern. Dies wird umso deutlicher, wenn sich der Unternehmer (in Abhängigkeit von seiner Wertschöpfungsspanne) bewusst macht, wie viel Umsatzleistung er zusätzlich zu generieren hat, um einen eingetretenen Forderungsverlust aufzufangen. zu beurteilenden Unternehmens. In die Ermittlung des Bonitätsindexes fließen sowohl quantitative als auch qualitative Faktoren ein (s. Tab. 1). Insgesamt kann festgehalten werden, dass unter Risikoaspekten die Implementierung eines Bonitätsmanagement-Systems geeignet ist, die durch Der Autor ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand und Vorstandsvorsitzender des Steuerberaterverbandes Westfalen- Lippe. 18 Verbandsnachrichten 2 / April 2010
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