Das bietet Ihnen die CD zum Buch

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das bietet Ihnen die CD zum Buch"

Transkript

1

2 Das bietet Ihnen die CD zum Buch Übungen + Lösungen Arbeitshilfen Auf der CD finden Sie rund 50 Übungen und Musterlösungen zu den Grundlagen von Buchführung, Bilanzierung und Jahresabschluss. Zahlreiche Arbeitshilfen unterstützen Sie bei Ihrer Arbeit, z. B. AfA-Tabellen und Branchentabellen. Ein Zusatzkapitel auf CD zeigt Ihnen, wie Sie Wechsel in der Buchführung richtig behandeln. Kontenübersichten BMF-Schreiben Mit den Kontenrahmen DATEV SKR 03 und 04 können Sie Ihre Kontenpläne einheitlich ausrichten. Die wichtigsten BMF-Schreiben z. B. zu den Themen Entfernungspauschalen und 1 %-Regelung. Übungen zu allen wichtigen Themen der Buchführung

3 Bibliographische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN Best.-Nr Auflage 1991 (ISBN ) 2., überarbeitete Auflage 1992 (ISBN ) 3., überarbeitete Auflage 1994 (ISBN ) 4., überarbeitete Auflage 1996 (ISBN ) 5., überarbeitete Auflage 1998 (ISBN ) 6., überarbeitete und erweiterte Auflage 2001 (ISBN ) 7., neu bearbeitete Auflage 2003 (ISBN ) 8. völlig neu bearbeitete Auflage Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG, Niederlassung Planegg/München Redaktionsanschrift: Haufe Mediengruppe Postanschrift: Postfach 1363, Planegg Hausanschrift: Fraunhoferstr. 5, Planegg Telefon (089) , Telefax (089) online@haufe.de, Internet: Lektorat: Dipl.-Kffr. Kathrin Menzel-Salpietro Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischen Wiedergabe (einschließlich Mikrokopie) sowie der Auswertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen vorbehalten. Redaktion und DTP: Peter Böke, Berlin Umschlaggestaltung: HERMANNKIENLE, Stuttgart Druck: Bosch-Druck GmbH, Ergolding Zur Herstellung der Bücher wird nur alterungsbeständiges Papier verwendet.

4 Buchführungstraining Soll und Haben sicher im Griff von Dr. jur. Harald Schmidt und Iris Thomsen 8. Auflage Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München Würzburg

5 Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 A Buchführung 9 1 Verpflichtung zur Buchführung 9 2 An der Buchführung Interessierte und ihre Gründe für die Buchführung 13 3 Gewinnermittlung 15 B Doppelte Buchführung 32 1 Das Konto 32 2 Bilanz und Bestandskonten 33 3 Erfolgsvorgänge und Privatvorgänge 35 4 Der Buchungssatz 36 5 Buchungen und Kontenabschluss 37 6 Erfolgskonten und Privatkonten 45 7 Merkmale der doppelten Buchführung 55 8 Kontenrahmen und Kontenplan 56 C Buchung der Umsatzsteuer 59 1 Bedeutung der Umsatzsteuer im Geschäftsverkehr 59 2 Buchung der Umsatzsteuer beim Eingang der Lieferungen und sonstigen Leistungen 66 3 Buchung der Umsatzsteuer beim Ausgang der Lieferungen und sonstigen Leistungen 69 4 Abschluss der Umsatzsteuerkonten 71 D Entnahmen und nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 75 1 Allgemeines 75 2 Lieferungen für private Zwecke 76 3 Sonstige Leistungen für private Zwecke 82 4

6 Inhaltsverzeichnis E Warenkonten 99 1 Allgemeines 99 2 Buchung auf Warenkonten Rücksendungen und Preisnachlässe Abschluss der Warenkonten Rohgewinn Anschaffungskosten der Waren Innerbetrieblicher Verbrauch, Schwund, Diebstahl 126 F Vorrätekonten im Fertigungsbetrieb Vorräte im Fertigungsbetrieb Vorrätekonten Konten für Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe Konten für unfertige Erzeugnisse und fertige Erzeugnisse Bestandsveränderungen Abschluss der Vorrätekonten im Fertigungsbetrieb 136 G Löhne und Gehälter Lohn- und Gehaltsbuchungen Vorschüsse und Abschlagszahlungen Vermögenswirksame Leistungen Sachbezüge 148 H Aktivierung der Anlagegegenstände Aktivierung der zum eigenen Betriebsvermögen gehörenden Anlagegegenstände Anschaffungskosten Herstellungskosten Einlagen Unentgeltlicher Erwerb Abzüge 214 I Abschreibungen der Anlagegegenstände Arten der Anlagegegenstände Zusammenhang zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Abschreibung Planmäßige Abschreibungen Außerplanmäßige Abschreibungen Buchung der Abschreibungen 291 5

7 Inhaltsverzeichnis J Jahresabschluss Hauptabschlussübersicht oder Summen- und Saldenliste Abschluss der Buchführung Hauptabschlussübersicht - Saldenliste Abschlussteil 366 Abkürzungsverzeichnis 375 Literaturverzeichnis 380 Stichwortverzeichnis 381 6

8 Vorwort Die Buchführung ist Grundlage für die Gewinnermittlung und damit Voraussetzung für den Jahresabschluss. Sie ist aber auch während des Geschäftsjahres Maßstab für den jeweiligen Stand des Unternehmens. Damit ist sie eine der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen für den Leiter des Unternehmens und seine Berater. Dieses Buch vermittelt Ihnen die Grundlagen und auch die Feinheiten der Buchführung und des Jahresabschlusses. Es wendet sich an Lernende und Praktiker. Lernende werden befähigt, eine Buchführung bis zum Abschluss zu erstellen und dabei die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Probleme richtig zu lösen. Nicht jedes ausgefallene Problem wird hier erörtert. Aber nach Durcharbeit wird auch der Anfänger in der Lage sein, Sonderprobleme, notfalls mithilfe der Kommentare, zu lösen. Praktiker werden Nutzen aus diesem Buch ziehen, da die Buchführung systematisch dargestellt ist. Es sind nur die für die Praxis wichtigen Fragen behandelt. Da in der Praxis meistens mit Buchführungssoftware gearbeitet wird, sind die Buchungssätze so dargestellt, wie sie im Programm zu erfassen sind. Die Buchungssätze werden aber auch auf T-Konten gebucht; die Konten werden abgeschlossen und Gewinnund Verlustrechnungen und Bilanzen erstellt. Anschließend wird hervorgehoben, welche Arbeiten diese Programme automatisch erledigen und welche Daten Sie eingeben müssen. So lernen Sie die Arbeitsweise dieser Programme und deren Auswertungen kennen. Merkkästen fassen das Wissenswerte jeweils zusammen. Prägen Sie sich den Inhalt dieser Merkkästchen gut ein und wiederholen Sie diese Zusammenfassungen von Zeit zu Zeit, damit sie jederzeit in Ihrem Gedächtnis abrufbereit sind. Im Buch sind in der Schwierigkeit sich steigernde Aufgaben eingearbeitet. Auf der CD-ROM finden Sie zu einigen Kapiteln weitere Übungen, um das Gelernte zu vertiefen. 7

9 Vorwort So wird die Lektüre dieses Buches für Sie gleichzeitig eine geistige Herausforderung sein und Ihnen das vermitteln, was der Untertitel verspricht: Soll und Haben sicher im Griff. Änderungen bzw. Neuerungen zu Themen, die in diesem Buch beschrieben sind, finden Sie unter Haben Sie Fragen oder Anregungen, dann schreiben Sie uns eine oder Paderborn und Weinheim Harald Schmidt und Iris Thomsen 8

10 A Buchführung 1 Verpflichtung zur Buchführung Die Verpflichtung zur Buchführung ist gesetzlich vorgeschrieben. Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht Alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften Gewerbebetriebe über bestimmten Umsatzund Gewinngrenzen, es sei denn, ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist nicht erforderlich Gewerbebetriebe, die freiwillig Bücher führen Buchführungspflicht nach Steuerrecht Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die über bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzengrenzen liegen oder freiwillig Bücher führen Freiberufler, die freiwillig Bücher führen Keine Buchführungspflicht Freiberufler Gewerbebetriebe und land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen 1.1 Handelsrecht Buchführungspflicht der Kaufleute Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen ( 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). 9

11 A Buchführung Ist Ihr Unternehmen also ein Kaufmann, ist es nach Handelsrecht zur Buchführung verpflichtet. Was das Gesetz unter Kaufmann versteht, zeigen die folgenden Abschnitte Kaufleute Es werden unterschieden: Istkaufleute Kannkaufleute Personenhandelsgesellschaften Kapitalgesellschaften Genossenschaften Kaufleute kraft Eintragung Istkaufleute Handelsrechtlich ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert ( 1 Abs. 1 und 2 HGB). Man spricht hier von Istkaufleuten. Bei Gewerbetreibenden wird also zunächst davon ausgegangen, dass sie Kaufleute sind. Ein Gewerbetreibender, der sich darauf beruft, dass sein Gewerbebetrieb einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, er deshalb also kein Kaufmann ist, muss dies darlegen und notfalls beweisen. Kannkaufleute Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist ( 2 Satz 1 HGB). Ein Gewerbetreibender kann also durch Eintragung in das Handelsregister Kaufmann werden. Daher die Bezeichnung Kannkaufmann. Gewerbetreibende, deren Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, sind also berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich eintragen zu lassen und damit Kaufleute zu werden. Nach ihrer Eintragung bleiben sie Kaufleute, bis ihre Firma im Handelsregister gelöscht ist, was auch auf eigenen Antrag des Unternehmers geschehen kann. 10

12 Verpflichtung zur Buchführung A Personenhandelsgesellschaften OHG und KG sind Kaufleute ( 6 Abs. 1, 105, 161 HGB), wenn für sie die Voraussetzungen eines Istkaufmanns vorliegen, sie also einen Gewerbebetrieb betreiben, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert oder für sie die Voraussetzungen eines Kannkaufmanns vorliegen, sie also einen Gewerbebetrieb betreiben, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, ihre Firma aber im Handelsregister eingetragen ist oder sie nur eigenes Vermögen verwalten und ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist. Kapitalgesellschaften Kapitalgesellschaften (AG, KGaA und die GmbH) sind bereits durch ihre Rechtsform Kaufleute nach 6 Abs. 2 HGB. Daher spricht man hier auch von Formkaufleuten. Sie entstehen als Kapitalgesellschaften erst mit der Eintragung im Handelsregister. Daher wirkt die Eintragung auch für die Kaufmannseigenschaft konstitutiv Genossenschaften Eingetragene Genossenschaften gelten als Kaufleute, soweit das GenG keine abweichenden Vorschriften enthält ( 17 Abs. 2 GenG). Kaufleute kraft Eintragung Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, dass das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei ( 5 HGB). 5 greift ein, wenn ein Gewerbebetrieb im Handelsregister eingetragen worden ist und nach seiner Eintragung Umstände eingetreten sind, dass nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht mehr erforderlich ist. Dann ist nach 1 Abs. 2 HGB der Gewerbebetrieb kein Handelsgewerbe und damit das Unternehmen kein Kaufmann mehr. Auf Grund der Eintragung ist der Unternehmer aber weiterhin Kaufmann. Im Unterschied zu 2 HGB führt hier nicht die Eintragung zur Kaufmannseigenschaft, sondern kann der Eingetragene sich nicht 11

13 A Buchführung auf 1 Abs. 2 HGB berufen, solange die Handelsregistereintragung bestehen bleibt Steuerrecht Beginn Buchführungspflicht Abgeleitete Buchführungspflicht Das Steuerrecht knüpft an die handelsrechtliche Buchführungspflicht an: Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, muss diese Verpflichtung auch für die Besteuerung erfüllen ( 140 AO). Diese Buchführungspflicht ist vom Handelsrecht oder von anderen außersteuerlichen Bestimmungen abgeleitet. Sie heißt deshalb auch abgeleitete Buchführungspflicht Originäre Buchführungspflicht Gewerbetreibende, die keine Kaufleute sind und für die daher handelsrechtlich keine Buchführungspflicht besteht, sind nach 141 Abs. 1 AO für jeden Betrieb buchführungspflichtig, in dem nach den Feststellungen der Finanzbehörde mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: 1. Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze (ausgenommen die Umsätze nach 4 Nr. 8 bis 10 UStG) von mehr als im Kalenderjahr ( bis 2006) 2. Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als im Wirtschaftsjahr 3. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, deren Gewinn über liegt oder deren selbst bewirtschaftete Flächen einen Wirtschaftswert von mehr als haben. Diese Buchführungspflicht besteht originär nach dem Steuerrecht. Man spricht daher auch von originärer Buchführungspflicht. Die Buchführungspflicht beginnt nicht bereits mit Erfüllung der vorstehend genannten Voraussetzungen, sondern erst ab dem Wirtschaftsjahr, das auf die Bekanntgabe des Finanzamts folgt. Die Mitteilung des Finanzamts, mit der es auf den Beginn der Buchfüh- 1 Roth in: Koller/Roth/Morck, HGB 5 Rn

14 An der Buchführung Interessierte und ihre Gründe für die Buchführung A rungspflicht hingewiesen hat, ist also für den Beginn der Buchführungspflicht erforderlich. Die Buchführungspflicht endet mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahres, das auf das Wirtschaftsjahr folgt, in dem das Finanzamt feststellt, dass keine der Voraussetzungen für das Entstehen der originären steuerrechtlichen Buchführungspflicht mehr vorliegt ( 141 Abs. 2 AO). Eine gesonderte Mitteilung des Finanzamts an das Unternehmen ist hier nicht erforderlich. 2 Auch wenn die Buchführungspflicht sich originär aus den steuerrechtlichen Vorschriften ergibt und sich nicht von der Kaufmannseigenschaft ableitet, sind bei der laufenden Buchführung und der Aufstellung der Steuerbilanz die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten. Die zu Grunde liegenden Bücher müssen ebenfalls den handelsrechtlichen Vorschriften über die Handelsbücher ( 238 ff. HGB) entsprechen. Das gilt auch, wenn freiwillig kaufmännische Bücher geführt werden. Ende Buchführungspflicht 2 An der Buchführung Interessierte und ihre Gründe für die Buchführung Eine Begründung für die Buchführungspflicht gibt der Gesetzgeber nicht. Sie ergibt sich aus den Interessen derjenigen, die Wert auf eine kaufmännische Buchführung legen. Wir müssen also fragen: 1. Wer ist an einer kaufmännischen Buchführung interessiert? 2. Welche Gründe haben diese Interessierten für eine kaufmännische Buchführung? 2.1 Interesse des Kaufmanns Der Geschäftserfolg beruht auf den laufenden Geschäften. Daher will der Kaufmann wissen, welche einzelnen Geschäfte zum Geschäftserfolg beigetragen und welche sich ungünstig ausgewirkt haben, um die günstigen Geschäfte zu fördern und die ungünstigen nach Möglichkeit zu vermeiden. 2 BMF, Schreiben v IV C 4 S /81, BStBl 1981 I S

15 A Buchführung Der Kaufmann bzw. das Unternehmen will einen Gewinn erwirtschaften und möglichst einen Verlust vermeiden. Er interessiert sich daher für den Geschäftserfolg seines Unternehmens. Der Kaufmann interessiert sich ferner für den Stand seines Vermögens und seiner Schulden. Er will wissen, wie hoch sein Vermögen und seine Schulden insgesamt sind und wie sich sein Vermögen und seine Schulden im Einzelnen zusammensetzen. 2.2 Interesse der Geschäftspartner Geschäftspartner des Unternehmens sind insbesondere Lieferanten und Kunden sowie die Banken. Im weiteren Sinne sind Geschäftspartner auch die Arbeitnehmer des Unternehmens. Lieferanten liefern in der Regel mit Zahlungsziel. Banken gewähren Darlehen und Kontokorrentkredite. Kunden vertrauen darauf, dass das Unternehmen sie weiterhin beliefern kann. Arbeitnehmer sind an einem sicheren Arbeitsplatz interessiert. Voraussetzung für die Erfüllung der Interessen dieser Geschäftspartner ist das ungefährdete Fortbestehen des Unternehmens. Eine Gewähr für das Fortbestehen eines Unternehmens sind gute Gewinne. Diese werden durch günstige laufende Geschäfte gesichert. Kreditwürdigkeit und Kreditsicherheit ergeben sich durch eine ausgewogene Vermögens- und Schuldenlage. Daher interessieren sich auch die Geschäftspartner für Gewinn, Geschäfte und Vermögenslage des Unternehmens. 2.3 Interesse des Staates Der Geschäftserfolg eines Unternehmens ist die Grundlage für die Ertragsbesteuerung. Dem Staat kommt es daher darauf an, dass der Geschäftserfolg in der zutreffenden Höhe ausgewiesen wird. Ob der ausgewiesene Geschäftserfolg zutrifft, hängt von der richtigen Buchung der Geschäfte ab. Daher überprüft die Finanzbehörde die Buchführung des Unternehmens durch Außenprüfungen. Vermögens- und Schuldenlage werden auch geprüft, wenn Unternehmer/innen eine Steuerstundung oder einen Steuererlass beantragen. Notfalls müssen die Steuerforderungen beigetrieben werden. Hierfür ist die Feststellung verwertbarer Vermögenswerte wichtig. 14

16 Gewinnermittlung A 2.4 Gründe für die Buchführungspflicht Die Gründe für die Buchführungspflicht folgen also aus den Interessen des Kaufmanns bzw. des Unternehmens, der Geschäftspartner und des Staates. Diese an der Buchführung Interessierten legen Wert darauf, dass zutreffend ausgewiesen werden der Geschäftserfolg, der Gewinn oder Verlust, die laufenden Geschäfte und Vermögen und Schulden sowohl insgesamt als auch gegenüber dem einzelnen Geschäftspartner. Buchführung Interessenten das Unternehmen die Geschäftspartner der Staat Ziele Ausweis des Geschäftserfolgs Ausweis der laufenden Geschäfte Ausweis von Vermögen und Schulden 3 Gewinnermittlung Durch die Buchführung soll der Gewinn oder Verlust des Unternehmens ermittelt werden. Zu diesem Zweck wird der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Ende einer Periode und dem Betriebsvermögen am Ende der vorangegangenen Periode ermittelt. 3.1 Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr Periode ist das Geschäftsjahr (handelsrechtlich) oder Wirtschaftsjahr (steuerrechtlich). Die Dauer des Geschäftsjahres oder Wirtschaftsjahres beträgt im Regelfall 12 Monate ( 240 Abs. 2 Satz 2 HGB, 8 b Satz 1 EStDV). Es darf einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten umfassen, wenn 15

17 A Buchführung ein Betrieb eröffnet, erworben, aufgegeben oder veräußert wird oder ein Steuerpflichtiger ein abweichendes Wirtschaftsjahr gewählt und beim Finanzamt beantragt hat ( 8 b Satz 2 EStDV). Nur wenn ein Betrieb eröffnet, erworben, aufgegeben oder veräußert wird oder das Unternehmen den Bilanzstichtag ändert, kann das dadurch entstehende Rumpfgeschäfts- oder Rumpfwirtschaftsjahr kürzer als 12 Monate sein. 3.2 Gewinn oder Verlust Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Abschlussjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des Vorjahres ist der Gewinn oder Verlust des Unternehmens, wenn lediglich Handelsgeschäfte für die Veränderung des Betriebsvermögens maßgebend waren. Beispiel Das Betriebsvermögen eines Unternehmens beträgt am Schluss des zweiten Jahres am Schluss des ersten Jahres Es besteht also ein Unterschied von zwischen den Betriebsvermögen der beiden Jahre. Wäre die Veränderung des Betriebsvermögens ausschließlich durch Handelsgeschäfte herbeigeführt, dann wäre die Differenz zwischen dem ersten und zweiten Jahr der Geschäftserfolg des zweiten Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres. Das Betriebsvermögen wird aber auch durch Privatvorgänge verändert. Privateinlagen erhöhen und Privatentnahmen mindern das Betriebsvermögen. Auf den Geschäftserfolg dürfen sich nur betrieblich veranlasste Vorgänge auswirken. Waren daher private Vorgänge für die Veränderung des Betriebsvermögens ursächlich, so müssen diese bei der Ermittlung des Geschäftserfolgs neutralisiert werden. Das Ziel ist es, den erwirtschafteten Gewinn- oder Verlust des Unternehmens zu ermitteln. 16

18 Gewinnermittlung A 3.3 Betriebsvermögensvergleich Der Geschäftserfolg wird also unter Berücksichtigung der Privatvorgänge wie folgt ermittelt ( 4 Abs. 1 Satz 1 EStG): Ermittlung des Geschäftserfolgs durch Betriebsvermögensvergleich Betriebsvermögen am Schluss des Abschlussjahres Betriebsvermögen am Schluss des Vorjahres + Entnahmen für private Zwecke Einlagen aus dem Privatvermögen = Geschäftserfolg (Gewinn oder Verlust) Beispiel Im vorherigen Beispiel lag das Betriebsvermögen im Vorjahr bei und im Abschlussjahr bei Angenommen im Abschlussjahr wurden folgende Privateinlagen und -entnahmen vorgenommen: Anschaffung einer Maschine für das Unternehmen, gezahlt vom privaten Sparkonto Überweisung vom betrieblichen Bankkonto an einen Bauunternehmer für Reparaturarbeiten an seinem privaten Einfamilienhaus Betriebsvermögen Ende Abschlussjahr Betriebsvermögen Ende Vorjahr Unterschied Entnahmen Einlagen = Gewinn Die Vermehrung des Betriebsvermögens durch die Einlage aus dem Privatvermögen ist kein betrieblicher, sondern ein privater Vorgang. Sie darf keinen Einfluss auf den Gewinn oder Verlust des Unternehmens haben und muss daher vom Ergebnis wieder gemindert werden. Die Verminderung des Betriebsvermögens durch die Privatentnahme ist nicht betrieblich veranlasst. Auch sie darf sich nicht auf Privateinlagen Privatentnahmen 17

19 A Buchführung Bilanzenzusammenhang den Gewinn oder Verlust auswirken und muss daher dem Ergebnis hinzugerechnet werden. Ausgangsbetrag für die Ermittlung des Geschäftserfolgs des Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres ist also der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Abschlussjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des Vorjahres. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen ( 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Das ist der Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs, auch formelle Bilanzkontinuität oder Bilanzidentität genannt. Die Summe der Wertansätze in einer Bilanz ist das Betriebsvermögen. Daher muss das Betriebsvermögen in der Eröffnungsbilanz mit dem Betriebsvermögen der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen. Beziehen wir die vorstehend dargestellte Vergleichsrechnung nur auf das infrage kommende Geschäfts- oder Wirtschaftsjahr, so kommt es also auf den Unterschiedsbetrag zwischen den Betriebsvermögen am Anfang und am Ende des Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres an. Hiervon ausgehend können wir die Gewinnermittlungsformel für den Betriebsvermögensvergleich wie folgt fassen: Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich End-Betriebsvermögen Anfangs-Betriebsvermögen = Unterschiedsbetrag + Entnahmen Einlagen = Gewinn/Verlust 3.4 Aufzeichnung der Veränderungen des Betriebsvermögens in der Buchführung Die Handelsgeschäfte und die Privatvorgänge haben das Betriebsvermögen verändert. Jedes Handelsgeschäft und jeder das Betriebsvermögen ändernde Privatvorgang wird im Laufe des Jahres in den kaufmännischen Büchern aufgezeichnet. 18

20 Gewinnermittlung A Aus diesen Aufzeichnungen ergibt sich somit, worauf die Veränderung des Betriebsvermögens beruht, was also den Gewinn oder Verlust herbeigeführt hat und welche Vorgänge als Privatvorgänge bei der Ermittlung des Geschäftserfolgs wieder storniert werden müssen. 3.5 Inventur und Inventar Um den Gewinn oder Verlust des Unternehmens zu ermitteln, benötigen Sie den Stand des Betriebsvermögens am Ende des Abschlussjahres und am Ende des Vorjahres bzw. dem Anfang des Abschlussjahres. Wie wird das Betriebsvermögen zu diesen beiden Zeitpunkten ermittelt? Zu diesem Zweck müssen wir alle zu dem betreffenden Zeitpunkt, dem so genannten Stichtag, vorhandenen Vermögensgegenstände oder Wirtschaftsgüter und die Schulden aufnehmen und ihre Werte ermitteln. Das Handelsrecht spricht von Vermögensgegenständen, das Steuerrecht von Wirtschaftsgütern. Die Aufnahme und Wertermittlung der Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter und Schulden ist die Inventur. Ermittlung des Betriebsvermögens Inventur Aufnahme Wertbestimmung aller am Stichtag vorhandenen Vermögensgegenstände/ Wirtschaftsgüter und Schulden Bei der körperlichen Bestandsaufnahme werden die Vermögensgegenstände gezählt, gemessen oder gewogen. Vermögensgegenstände, die nicht in Geld bestehen, werden in Geldwert umgerechnet. Andere körperliche Vermögensgegenstände, insbesondere Verbindlichkeiten und Forderungen, werden buchmäßig aufgenommen durch die so genannte Buchinventur. Auch hier werden die Werte bestimmt. Vermögensgegenstände und Schulden werden unter Angabe ihrer Werte aufgezeichnet. Diese Aufzeichnung heißt Inventar. Ein sol- 19

21 A Buchführung ches Inventar muss der Kaufmann nach 240 Abs.1, Abs. 2 Satz 1 HGB aufstellen zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres. Beispiel Das Unternehmen Hans Schumacher, Schuhwareneinzelhandel, Dortmund, hat zum die Vermögensgegenstände und Schulden seines Unternehmens aufgenommen und bewertet: I. Vermögensgegenstände 1. Grundstück Hauptstraße 1 Grund und Boden Gebäude Kraftfahrzeuge Lieferwagen Pkw Geschäftseinrichtung Regale Theke und Packtisch Registrierkasse Sessel und Hocker sonstige Einrichtungsgegenstände Warenbestand lt. besonderem Verzeichnis Herrenschuhe Damenschuhe Kinderschuhe Hausschuhe Turnschuhe Schnürsenkel, Putzmittel Kundenforderungen Wilhelm Meier 250 Edeltraud Winter 670 Carmen Sommer Bankguthaben Stadtsparkasse Dortmund Kassenbestand Summe der Vermögensgegenstände

22 Gewinnermittlung A II. Schulden 1. Darlehensverbindlichkeit Stadtsparkasse Dortmund Verbindlichkeiten aus Lieferungen Nord-West AG Rieker & Co Mephisto GmbH Umsatzsteuerverbindlichkeit Finanzamt Dortmund-West Summe der Vermögensgegenstände Summe der Schulden III. Eigenkapital Anlagevermögen und Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände werden unterschieden in Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens. Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen ( 247 Abs. 2 HGB). Durch das Merkmal dauernd unterscheiden sich die Anlagegegenstände von den Umlaufgegenständen. Dauernd bezieht sich nicht auf die Zeitdauer, sondern auf die Häufigkeit, wie oft es dem Unternehmen dient. Umlaufgegenstände dienen nur einmal dem Geschäftsbetrieb, indem sie für betriebliche Zwecke verbraucht, verwertet oder veräußert werden. Anlagegegenstände werden hingegen mehrmals betrieblich genutzt. 3 3 BFH, Urt. v V R 47/71, BStBl 1972 II S

23 A Buchführung Abgrenzung der Anlagegegenstände von den Umlaufgegenständen Anlagegegenstände Mehrmalnutzung durch Gebrauch Gebrauchsgüter Umlaufgegenstände Einmalnutzung durch Verbrauch Verwertung Veräußerung Verbrauchsgüter Es kommt darauf an, ob die Vermögensgegenstände am Abschlussstichtag zur Einmalnutzung oder zur Mehrmalnutzung bestimmt sind. 4 Das wird besonders deutlich bei Vermögensgegenständen, die Vorführzwecken dienen. Diese sollen später verkauft werden. Hier kommt es darauf an, ob sie am Abschlussstichtag bestimmt sind, Vorführzwecken zu dienen oder verkauft zu werden. Beispiel Vorführwagen beim Autohändler. Vorführwagen rechnen zum Anlagevermögen, solange sie Vorführzwecken dienen. Sobald sie zum Verkauf bestimmt werden, gehören sie zum Umlaufvermögen. 5 Es kommt darauf an, zu welchem Zweck sie am Abschlussstichtag bestimmt sind. Wenn daher Vorführwagen am Abschlussstichtag noch dazu bestimmt sind, den Kunden vorgeführt zu werden, rechnen sie zum Anlagevermögen. Hat der Kaufmann sie hingegen am Bilanzstichtag zum Verkauf freigegeben, gehören sie zum Umlaufvermögen. Bei anderen Ausstellungs- und Vorführgegenständen ist die Grenze zwischen der Bestimmung zur Vorführung (Anlagevermögen) oder zum Verkauf (Umlaufvermögen) nicht so eindeutig. 4 5 Ausschussbericht, Seite 98. BFH, Urt. v VIII R 86/78, BStBl 1982 II S

24 Gewinnermittlung A Beispiel Waren in Schaufenstern dienen Vorführzwecken. Sie werden aber jederzeit an Kunden verkauft, wenn diese sich für den Kauf entscheiden. Waren auf einer Verkaufsausstellung werden bereits während der Ausstellung an Interessenten verkauft. Handelt es sich aber um Einzelstücke, so werden sie erst nach Beendigung der Ausstellung an die Käufer geliefert. Stehen Vermögensgegenstände jederzeit zum Verkauf bereit, auch wenn sie zunächst Ausstellungs- oder Vorführzwecken dienen, so rechnen sie zum Umlaufvermögen. Waren im Schaufenster oder auf einer Verkaufsausstellung rechnen daher zum Umlaufvermögen. 6 Beispiel Die Vermögensgegenstände des Unternehmens Hans Schumacher, Schuhwareneinzelhandel, teilen sich wie folgt auf: Anlagevermögen Grund und Boden Gebäude Kraftfahrzeuge Geschäftseinrichtung Diese Vermögensgegenstände werden mehrmals genutzt. Umlaufvermögen Waren Kundenforderungen Bankguthaben Kassenbestand Die Waren werden durch Veräußerung einmal genutzt. Die Kundenforderungen sollen getilgt werden durch Zahlung der Kunden. Laufende Guthaben bei der Bank oder in der Kasse ändern sich ständig durch laufende Geschäfte. 6 BFH, Urt. v V R 44/73, BStBl 1977 II S

25 A Buchführung 3.7 Bilanz Außer dem Inventar muss das Unternehmen nach 242 Abs. 1 Satz 1 HGB auch eine Bilanz aufstellen zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres. Eröffnungsbilanz Schlussbilanz Zu Beginn des Handelsgewerbes, also zu dem Zeitpunkt, an dem der Kaufmann mit seiner Unternehmertätigkeit beginnt, ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ist jeweils eine Schlussbilanz aufzustellen. Das Verhältnis des Vermögens und der Schulden wird dargestellt, indem die Vermögenswerte und Schulden einander gegenübergestellt werden. Beide Seiten werden durch einen senkrechten Strich getrennt. So erhält die Bilanz das Bild eines T. Die linke Seite der Bilanz nimmt die Vermögenswerte auf und heißt Aktivseite Aktiva. Die rechte Seite nimmt die Schulden auf. Sie ist die Passivseite Passiva. Bilanz Aktivseite Aktiva (linke Seite) Passivseite Passiva (rechte Seite) Gliederung Aktiva In der Bilanz werden nicht alle Vermögensgegenstände einzeln aufgeführt, sondern die zu einer bestimmten Gruppe gehörenden Vermögensgegenstände jeweils in einer Summe. Das gilt auch für die Schulden. Vermögensgegenstände und Schulden werden also jeweils zu Gruppen zusammengestellt. Jede dieser Gruppen bildet einen Bilanzposten. Auf der Aktivseite werden die Vermögenswerte nach Festigkeit gegliedert, erst das Anlagevermögen, dann das Umlaufvermögen. Beispiel So sieht die linke Seite der Bilanz aus, die Aktiva der Firma Schumacher: 24

26 Gewinnermittlung A Aktiva A. Anlagevermögen 1. Grundstück Kraftfahrzeuge Geschäftseinrichtung B. Umlaufvermögen 1. Warenbestand Kundenforderungen Bankguthaben Kassenbestand Summe Aktiva Bei der Einteilung der Schulden auf der Passivseite ist deren Fälligkeit von großer Bedeutung. Daher werden die Schulden nach in etwa gleicher Fristigkeit zusammengefasst und nach steigender Belastung der Liquidität untereinander aufgeführt. Sofort und kurzfristig fällige Schulden belasten die Liquidität. Langfristig laufende Schulden müssen nicht sofort oder in Kürze beglichen werden und haben zunächst keinen Einfluss auf die Liquidität des Unternehmens. Gliederung Passiva Beispiel Die rechte Seite der Bilanz, die Passiva der Firma Schuhmacher, sieht wie folgt aus: Passiva 1. Darlehensverbindlichkeit Verbindlichkeiten aus Lieferungen Umsatzsteuerverbindlichkeit Es betragen also Summe der Aktiva Summe der Passiva Unterschied Die Summe der Aktiva übersteigt in dem Beispiel die Summe der Passiva um

27 A Eigenkapital Buchführung Der Begriff Bilanz kommt vom italienischen Wort bilancia. Das bedeutet Waage. Wie bei einer Waage sind bei der Bilanz beide Seiten ausgeglichen, also betragsmäßig gleich. Deshalb wird der Unterschiedsbetrag zwischen den Summen der auf den beiden Seiten ausgewiesenen Posten der schwächeren Bilanzseite als Saldo hinzugesetzt. Dieser Saldo heißt in der Bilanz Kapital Eigenkapital. Schließlich ergibt sich aus dem Inventar der Firma Schuhmacher folgende Bilanz: Aktiva A. Anlagevermögen: 1. Grundstück Kraftfahrzeuge Geschäftseinrichtung B. Umlaufvermögen: 1. Warenbestand Kundenforderungen Bankguthaben Kassenbestand Passiva Verbindlichkeiten: 1. Darlehensverbindlichkeit Verbindlichkeiten aus Lieferungen Umsatzsteuerverbindlichkeit Kapital Die Aktivseite ist hier betragsmäßig größer als die Passivseite. Wenn die Aktivseite betragsmäßig größer als die Passivseite ist, heißt der Saldo Aktivkapital. Ist die Passivseite betragsmäßig größer als die Aktivseite, wird der Saldo als Passivkapital auf der Aktivseite ausgewiesen. In der Bilanz einer Kapitalgesellschaft heißt das Passivkapital Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ( 268 Abs. 3 HGB). Als Differenz zwischen Vermögenswerten und Schulden des Unternehmens ist das Kapital das Reinvermögen oder Betriebsvermögen i. S. des Betriebsvermögensvergleichs (siehe Kapitel A 3.3). Wir merken uns: 1. Das Kapital ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Aktivseite und der Passivseite der Bilanz. Es ist also der Saldo der Bilanz. 2. Ist die Aktivseite betragsmäßig größer als die Passivseite, steht das Kapital als Ausgleichsposten auf der Passivseite. Es handelt sich dann um Aktivkapital. 3. Ist aber die Passivseite betragsmäßig größer als die Aktivseite, steht das Kapital als Ausgleichsposten auf der entgegengesetzten schwächeren Aktivseite. Es handelt sich dann um Passivkapital und heißt bei einer Kapitalgesellschaft Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. 4. Das Kapital ist das Betriebsvermögen im Sinne des Betriebsvermögensvergleichs. 26

28 Gewinnermittlung A 3.8 Änderung der Bilanz durch Geschäfte des Unternehmens Wir wollen uns die Bilanz als Waage vorstellen. Die Posten der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres, wie im vorherigen Beispiel gezeigt, sollen Gewichte an der Waage sein. AB bedeutet Anfangsbestand. Dann hat die Bilanz folgendes Bild: Bilanz Aktiva Passiva Grundstüceinrichtunrungerantesteuer Kfz Geschäfts- Waren Forde- Bank Kasse Darlehen Liefe- Umsatz- Kapital AB Das Unternehmen führt folgende Geschäfte im Laufe des folgenden Geschäftsjahres aus: 1. Kundin Edeltraud Winter zahlt 670 in bar. 2. Der Kaufmann verkauft für 850 Waren auf Kredit. 3. Der Kaufmann überweist vom Bankkonto an den Darlehensgläubiger Der Kaufmann kauft für Waren auf Ziel. 5. Der Kaufmann zahlt bei der Bank ein. 6. Der Kaufmann überweist vom Bankkonto an die Lieferantin Nord-West AG Die Bank schreibt 300 Zinsen gut. 8. Der Kaufmann überweist vom Bankkonto Gehalt an seinen Geschäftsführer. Diese Geschäfte sollen bei den einzelnen Posten als Zugänge (+) und Abgänge ( ) gebucht werden. Dann bekommt die Bilanz folgendes Bild: 27

29 A Buchführung Bilanz Aktiva Passiva Posten Grundstüceinrichrungesteuer Kfz Geschäfts- Waren Forde- Bank Kasse Darlehen Lieferanten Umsatz- Kapital tung AB EB Wir machen uns die einzelnen Geschäftsvorfälle klar: 1 Kassenstand (Aktivkonto) steigt 670 Forderungen (Aktivkonto ) sinken 2 Forderungen (Aktivkonto ) steigen 850 Waren (Aktivkonto) sinken 3 Banksaldo (Aktivkonto) sinkt Darlehen (Passivkonto) steigt 4 Warenbestand (Aktivkonto) steigt Verbindlichkeiten (Passivkonto) steigen 5 Banksaldo (Aktivkonto) steigt Kassenstand (Aktivkonto) sinkt 6 Banksaldo (Aktivkonto) sinkt Verbindlichkeiten (Passivkonto) sinken 7 Banksaldo (Aktivkonto) steigt 300 Kapital nimmt zu 8 Banksaldo (Aktivkonto) sinkt Kapital nimmt ab Aktivtausch Aktivtausch Bilanzverkürzung Bilanzverlängerung Aktivtausch Bilanzverkürzung Ertrag Aufwand Die Geschäfte Nr. 1 bis 6 haben sich nicht auf das Kapital ausgewirkt. Tauschvorgänge auf einer Bilanzseite sowie Bilanzverlängerungen und Bilanzverkürzungen verändern also nicht das Kapital. Das Betriebsvermögen am Schluss des Geschäftsjahres stimmt weiterhin mit dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Diese Geschäfte wirken sich also nicht auf den Gewinn oder Verlust aus. Es sind erfolgsneutrale Geschäfte. 28

30 Gewinnermittlung A Erträge (Geschäft Nr. 7) erhöhen die Bilanzsumme und das Kapital, Aufwendungen (Geschäft Nr. 8) mindern die Bilanzsumme und das Kapital. Erträge und Aufwendungen wirken sich auf den Geschäftserfolg aus. Es sind erfolgswirksame Geschäfte. Wir merken uns: 1. Aktivtausch und Passivtausch verändern nicht die Bilanzsumme und nicht das Kapital. Sie sind erfolgsneutral. 2. Bilanzverlängerungen erhöhen die Bilanzsumme, Bilanzverkürzungen mindern die Bilanzsumme. Bilanzverlängerungen und Bilanzverkürzungen verändern nicht das Kapital. Sie sind erfolgsneutral. 3. Erträge erhöhen die Bilanzsumme und das Kapital. Sie erhöhen den Geschäftserfolg und sind damit erfolgswirksam. 4. Aufwendungen mindern die Bilanzsumme und das Kapital. Sie mindern den Geschäftserfolg und sind damit erfolgswirksam. 3.9 Auflösung der Bilanz in Konten In Kapitel A 3.8 haben wir die Geschäfte als Veränderungen auf einer Bilanzwaage dargestellt. Das geschah, um uns die unterschiedlichen Geschäftsvorfälle klarzumachen. In der Praxis ist es nicht möglich, die Geschäfte als Veränderungen der Bilanz darzustellen. Sie werden auf Konten gebucht. Zu Beginn des Geschäftsjahres löst der Kaufmann die Eröffnungsbilanz in Konten auf. Auf den Konten bucht er die laufenden Geschäfte des Geschäftsjahres. Zum Abschluss des Geschäftsjahres schließt der Kaufmann die Konten ab und stellt ihre Schlusssalden als Bilanzposten in der Schlussbilanz dieses Geschäftsjahres zusammen. Zur Eröffnung des dann folgenden Geschäftsjahres löst er erneut die Bilanz in Konten auf und bucht auf diesen wieder die laufenden Geschäfte dieses Geschäftsjahres und so fort. Die Schlussbilanz eines Geschäftsjahres ist so gleichzeitig die Eröffnungsbilanz des folgenden Geschäftsjahres. Daher sind die Posten der Bilanz, die ein Geschäftsjahr abschließt, identisch mit den entsprechenden Posten der Eröffnungsbilanz des folgenden Geschäftsjahres. 29

31 A Buchführung Konten eröffnen Diese Doppelfunktion der Bilanz Schlussbilanz des einen Geschäftsjahres und Eröffnungsbilanz des folgenden Geschäftsjahres heißt, wie wir in Kapitel A 3.3 gelernt haben, Bilanzenzusammenhang, Bilanzidentität oder formelle Bilanzkontinuität. Der Grundsatz, dass die Schlussbilanz eines Geschäftsjahres mit der Eröffnungsbilanz des folgenden Geschäftsjahres identisch sein muss, ergibt sich aus der Funktion der Bilanz, die einzelnen Posten des Geschäftsjahres zu übernehmen und in das folgende Geschäftsjahr zu überführen. Er ergibt sich also aus der Natur der Sache. Der Gesetzgeber hat ihn aber als so wichtig gesehen, dass er ihn unter den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen von 252 HGB aufgeführt hat. Wir lösen die Bilanz aus Kapitel A 3.8 in Konten auf. Für jeden Bilanzposten wird ein besonderes Konto eröffnet. Dabei ergibt sich folgendes Bild: Aktiva A. Anlagevermögen: 1. Grundstück Kraftfahrzeuge Geschäftseinrichtung B. Umlaufvermögen: 1. Warenbestand Kundenforderungen Bankguthaben Kassenbestand Passiva Verbindlichkeiten: 1. Darlehensverbindlichkeit Verbindlichkeiten aus Lieferungen Umsatzsteuerverbindlichkeit Kapital Soll Grundstück Haben Soll Darlehen Haben Soll Kraftfahrzeuge Haben Soll Lieferantenverbindlichkeiten Haben Soll Geschäftseinrichtung Haben Soll Umsatzsteuerverbindlichkeit Haben Soll Waren Haben Soll Kapital Haben Soll Kundenforderungen Haben Soll Kasse Haben Soll Bank Haben

32 Gewinnermittlung A Die Auflösung der Bilanz in Konten zu Beginn des Geschäftsjahres ist die Konteneröffnung. In jedes Konto werden die Anfangsbestände eingetragen. Da die Konten die Bestände der Bilanz aufnehmen, heißen sie Bestandskonten. Die Konten, welche die Bestände der Aktivseite der Bilanz aufnehmen, heißen Aktivkonten, der Passivseite der Bilanz aufnehmen, heißen Passivkonten. Es besteht also bei der Konteneröffnung folgender Zusammenhang: Eröffnungsbilanz Aktiva Passiva Bestandskonten Aktivkonten Passivkonten In der Eröffnungsbilanz standen die Aktivbestände auf der linken Seite der Bilanz, der Aktivseite. Deshalb wird der einzelne Aktivbestand ebenfalls auf der linken Seite des jeweiligen Aktivkontos vorgetragen. Da die Passivbestände in der Eröffnungsbilanz auf deren rechter Seite, der Passivseite, standen, werden sie entsprechend auf den rechten Seiten der Passivkonten vorgetragen. Weitere Übungen finden Sie auf der CD-ROM. 31

33 B Doppelte Buchführung 1 Das Konto Für jede Position in der Eröffnungsbilanz wird ein Konto eröffnet und der jeweilige Anfangsbestand eingetragen, wie in Kapitel A 3.9 beschrieben. Weiterhin verlangt die Technik der Buchführung, jeden Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten zu erfassen, d. h. die Geschäfte werden auf Konten gebucht. Anschließend werden alle Konten abgeschlossen und die Summen der einzelnen Konten in die Bilanz übertragen. So sehen Sie den neuen Stand Ihres Betriebsvermögens. Genau das zeigt dieses Kapitel. Ein Konto hat wie die Bilanz zwei Seiten. Ein Konto ist also eine Bilanz im Kleinen. Hierauf wird nur der betreffende Bilanzposten in seiner Entwicklung dargestellt. Die linke Seite eines Kontos heißt Soll, die rechte Seite heißt Haben. Alle Konten der Buchführung haben die Seitenbezeichnungen Soll und Haben. Allgemein bedeutet also heute: Soll = linke Kontoseite Haben = rechte Kontoseite Mehr dürfen und wollen wir heute nicht mehr unter diesen Bezeichnungen verstehen. Folgende Begebenheit soll uns immer an diesen Vorsatz erinnern: Der kluge Oberbuchhalter In einem Kaufmannskontor zur Zeit der Buddenbrooks standen hintereinander zehn Stehpulte. Jedes Pult stand mit seiner linken Seite zu den Fenstern, damit die Buchhalter beim Schreiben der Zahlen mit der rechten Hand immer genügend Licht von links hatten. Jeden Morgen betrat der Oberbuchhalter eine Viertelstunde nach den übrigen 32

34 Bilanz und Bestandskonten B Buchhaltern das Kontor. Nach einem knappen Morgen, meine Herren, ging er zum ersten Stehpult in der Reihe, schloss es auf, sah hinein und verschloss es wieder. Dann buchte er eifrig bis zum Feierabend. Das wiederholte sich Tag für Tag. Jeden Morgen schaute der Oberbuchhalter zuerst in sein Stehpult. Er verschloss es stets sorgfältig, sodass es nur ein wichtiges Geheimnis enthalten konnte, das offenbar die besondere Fachkompetenz des Oberbuchhalters rechtfertigte. Am Tag nach seiner Pensionierung steckte der Schlüssel im Pult. Neugierig öffneten es die übrigen Buchhalter, um zu sehen, welch wichtige Information es barg, die der Oberbuchhalter allmorgendlich zu Rate ziehen musste. Im Pult lag nur ein kleiner vergilbter Zettel. Auf ihm stand: Soll = Fensterseite. Wir wollen von der Weisheit dieses Oberbuchhalters lernen: Die Kontenbezeichnungen Soll und Haben bedeuten nur: linke und rechte Kontoseite oder, um es auf eine noch kürzere Formel zu bringen, wie es der Oberbuchhalter tat: Soll = linke Kontoseite Das wollen wir auf einen kleinen Zettel in unserem Gedächtnis schreiben, den wir jedes Mal lesen, bevor wir mit dem Buchen beginnen. Dieser Merkspruch wird die Grundlage unserer Buchführungskarriere. 2 Bilanz und Bestandskonten Wie wir in Kapitel A 3.9 Auflösung der Bilanz in Konten sahen, werden die Konten nach folgenden Regeln eröffnet: Bei Aktivkonten werden die Anfangsbestände auf ihrer linken Seite, der Soll-Seite, erfasst, weil diese Bestände in der Eröffnungsbilanz ebenfalls auf der linken Seite, der Aktiv-Seite, standen. Bei den Passivkonten werden die Anfangsbestände auf ihrer rechten Seite, der Haben-Seite, erfasst, weil in der Eröffnungsbilanz die Passivbestände ebenfalls auf der rechten Seite, der Passiv-Seite der Bilanz, standen. Für die Erfassung von Geschäftsvorfällen gelten folgende Regeln: Aktivkonten Anfangsbestände Passivkonten Anfangsbestände 33

35 B Aktivkonten Zu-/Abgänge Passivkonten Zu-/Abgänge Doppelte Buchführung Zugänge auf einem Aktivkonto werden auf der Soll-Seite und Abgänge auf der Haben-Seite gebucht. Der Saldo bzw. der Schlussbestand dieser Konten steht auf der Haben-Seite. Das Konto Kasse ist zum Beispiel ein Aktivkonto. Geldeingänge werden im Soll und Geldabgänge im Haben gebucht. Zugänge auf einem Passivkonto (zum Beispiel Verbindlichkeiten) werden auf der Haben-Seite und Abgänge auf der Soll-Seite gebucht. Der Saldo bzw. der Schlussbestand dieser Konten steht auf ihrer Soll-Seite. Die Aktiv- und Passivposten nehmen also von der Eröffnungsbilanz über die Bestandskonten zur Schlussbilanz folgenden Weg: Aktiva Eröffnungsbilanz Passiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzung Eigenkapital Schulden Rechnungsabgrenzung Soll Aktivkonten Haben Soll Passivkonten Haben AB Zug. Abg. Saldo Abg. Saldo AB Zug. Aktiva Schlussbilanz Passiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzung Eigenkapital Schulden Rechnungsabgrenzung 34

36 Erfolgsvorgänge und Privatvorgänge B 3 Erfolgsvorgänge und Privatvorgänge Wie wir in Kapitel A 3.3 gesehen haben, ergibt sich bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich der Geschäftserfolg nach der Formel: Betriebsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Betriebsvermögen am Anfang des Geschäftsjahres + Entnahmen Einlagen = Geschäftserfolg (Gewinn oder Verlust) Betriebsvermögen ist der Saldo zwischen den Vermögenswerten und den Schulden, also das Kapital der Bilanz. Die Gewinnermittlungsformel kann daher auch so geschrieben werden: Endkapital Anfangskapital + Entnahmen Einlagen = Geschäftserfolg Je höher das Endkapital ist, desto höher ist der Gewinn, wenn das Endkapital größer ist als das Anfangskapital, desto geringer ist der Verlust, wenn das Endkapital niedriger ist als das Anfangskapital. Je niedriger das Endkapital ist, desto niedriger ist der Gewinn, wenn das Endkapital größer ist als das Anfangskapital, desto höher ist der Verlust, wenn das Endkapital niedriger ist als das Anfangskapital. Wir wollen die Entnahmen und die Einlagen einmal außer Betracht lassen. Dann ist der Geschäftserfolg ein Gewinn, wenn das Endkapital höher ist als das Anfangskapital, ein Verlust, wenn das Endkapital niedriger ist als das Anfangskapital. Gewinnermittlungsformel 35

37 B Doppelte Buchführung Wir sahen in Kapitel A 3.8: Das Kapital wird durch Geschäfte verändert, die weder Tauschvorgänge noch Bilanzverlängerungen oder Bilanzverkürzungen sind. Kapitalerhöhende Geschäfte sind Erträge, kapitalmindernde Geschäfte sind Aufwendungen. Privatentnahmen oder Entnahmen mindern das Betriebsvermögen, das Kapital, durch Abgänge in das Privatvermögen. Privateinlagen oder Einlagen erhöhen das Betriebsvermögen, das Kapital, durch Zuführungen aus dem Privatvermögen. Diese Kapitalveränderungen sind daher privat veranlasst. Wie wir in Kapitel A 3.2 gesehen haben, dürfen sich nur betrieblich bedingte Kapitalveränderungen auf den Gewinn oder Verlust auswirken. Daher sind bei der Gewinnermittlung Entnahmen hinzuzurechnen und Einlagen abzuziehen. Wir merken uns: 1. Ein Geschäftserfolg entsteht durch Geschäfte, die das Kapital verändern. 2. Kapitalerhöhende betriebliche Geschäfte sind Erträge, kapitalmindernde betriebliche Geschäfte sind Aufwendungen. 3. Ist das Endkapital auf Grund der Gesamtsumme der betrieblichen Geschäfte höher als das Anfangskapital, ist das Geschäftsergebnis ein Gewinn. 4. Ist das Endkapital auf Grund der Gesamtsumme der betrieblichen Geschäfte niedriger als das Anfangskapital, ist das Geschäftsergebnis ein Verlust. 5. Entnahmen vermindern das Kapital. Da sie privat bedingt sind, müssen sie bei der Gewinnermittlung hinzugerechnet werden. 6. Einlagen erhöhen das Kapital. Da sie privat bedingt sind, müssen sie bei der Gewinnermittlung abgezogen werden. 4 Der Buchungssatz Bei der doppelten Buchführung wird jedes Geschäft mindestens auf zwei Konten gebucht: auf einem oder mehreren Konten im Soll auf einem oder mehreren Konten im Haben, wobei die Summe der Beträge, die im Soll gebucht werden, mit der Summe der Beträge, die im Haben gebucht werden, übereinstimmt. Der Buchungssatz ist die Anweisung, auf welchen Konten mit welchen Beträgen gebucht werden soll. Es wird immer zuerst das Konto 36

38 Buchungen und Kontenabschluss B der Soll-Buchung und dann das Konto der Haben-Buchung genannt. Der Buchungssatz lautet: Soll-Seite an Haben-Seite Beispiel Forderungen an Waren Dieser Buchungssatz bedeutet: Auf dem Forderungskonto wird der Betrag von auf der Soll-Seite, auf dem Warenkonto wird der Betrag von auf der Haben-Seite gebucht. In diesem Beispiel lautet daher der Buchungssatz: Forderungen an Waren Ein Geschäft kann mehrere Konten betreffen. Beispiel Der Kaufmann kauft Waren ein. Die Rechnung lautet: 500 m 3 -Holz zu 15,80 /m % Umsatzsteuer Rechnungsbetrag Buchungssatz: Soll an Haben Wareneinkaufskonto Verbindlichkeiten aus L+L Vorsteuerkonto Ein Buchungssatz, der mehrere Konten betrifft, heißt: Zusammengesetzter Buchungssatz 5 Buchungen und Kontenabschluss Wir haben schon so viel zur Buchführung gelernt, dass wir uns an eine Buchführungsaufgabe wagen können. Beispiel Geschäfte des Kaufmanns: Geschäftsvorfall Konten 1 Wareneinkauf auf Ziel Waren, Verbindlichkeiten aus Lieferungen 37

Einführung in die Buchführung. Vorlesung 30.10.2009

Einführung in die Buchführung. Vorlesung 30.10.2009 Vorlesung 30.10.2009 Für jede Posi5on in der Eröffnungsbilanz wird ein Konto eröffnet und der jeweilige Anfangsbestand eingetragen. Weiterhin verlangt die Technik der Buchführung, jeden GeschäCsvorfall

Mehr

1. Das Konto 23. Wirtschaftsjahr 02

1. Das Konto 23. Wirtschaftsjahr 02 1. Das Konto 23 1. Das Konto 1.1 Die Zerlegung der Bilanz in Konten Nahezu jeder Geschäftsvorfall führt zu einer Änderung des Vermögens und/oder der Schulden und damit letztendlich zu einer Änderung der

Mehr

Teil I Buchhaltung. 1 Bestandskonten. 6 Bilanzen

Teil I Buchhaltung. 1 Bestandskonten. 6 Bilanzen 6 Bilanzen Teil I Buchhaltung In dem ersten Teil Buchhaltung soll lediglich ein generelles Verständnis für die Art zu buchen, also für Buchungssätze, geschaffen werden. Wir wollen hier keinen großen Überblick

Mehr

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)

Mehr

Nichtkaufmann ist, wer nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische Buchführung nicht erfordert.

Nichtkaufmann ist, wer nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische Buchführung nicht erfordert. I. Wer muss Bücher führen? 238 I. HGB jeder Kaufmann Wer ist Kaufmann? 28.05.01 Gewerbetreibender, der in das Handelsregister eingetragen, gleich welcher Branche, dessen Gewerbebetrieb die vollkaufmännische

Mehr

18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf

18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18.1 Buchungen beim Wareneingang Ein Großhändler bezieht von einem Fabrikanten Waren auf Ziel. E INGANGSRECHNUNG Warenwert (netto)... 3.000,00 Umsatzsteuer...

Mehr

FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN

FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2013 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2013 Lehrbereich IV Seite:

Mehr

Aufgabe 6: Aktiv-/Passivtausch; Bilanzverlängerung/-verkürzung

Aufgabe 6: Aktiv-/Passivtausch; Bilanzverlängerung/-verkürzung Aufgabe 6: Aktiv-/Passivtausch; Bilanzverlängerung/-verkürzung a) Erläutern Sie kurz die Begriffe Aktivtausch, Passivtausch, Bilanzverlängerung und Bilanzverkürzung! b) Bei welchem der folgenden Geschäftsvorfälle

Mehr

11 Verbindlichkeiten 371

11 Verbindlichkeiten 371 11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

Mehr

Sollsaldo und Habensaldo

Sollsaldo und Habensaldo ollsaldo und abensaldo Man hört oft die Aussage "Ein ollsaldo steht im aben, und ein abensaldo steht im oll". Da fragt man sich aber, warum der ollsaldo dann ollsaldo heißt und nicht abensaldo, und warum

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 9. Ein kurzer Wegweiser 11 So nutzen Sie das Buch optimal 11

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 9. Ein kurzer Wegweiser 11 So nutzen Sie das Buch optimal 11 Vorwort 9 Ein kurzer Wegweiser 11 So nutzen Sie das Buch optimal 11 1 Der Ausgangspunkt Belege effektiv verwalten 13 1.1 Keine Buchung ohne Beleg 13 1.2 Die wichtigsten Belegarten 14 1.2.1 Kontoauszüge

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Exkurs: Gewinnermittlung

Exkurs: Gewinnermittlung NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)

Mehr

Freiburg International Business School e.v.

Freiburg International Business School e.v. Freiburg International Business School e.v. Institute of Higher Education 79098 Freiburg, Friedrichring 11, Tel.: 0761-3840609-0, Fax 0761-3841985-38 Bachelor of Arts (Honours) International Management

Mehr

Inhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen

Inhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen 4 Inhalt 6 Vorwort 7 Wofür Buchführung? 8 In welchem betrieblichen Zusammenhang steht die Buchführung? 10 Wer muss Bücher führen? 13 Was heißt: doppelte Buchführung? 16 Wie die Buchhaltung organisiert

Mehr

Buchführungspflicht. für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld. Rechnungswesen. Rechtsstand: 2011 / 2012

Buchführungspflicht. für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld. Rechnungswesen. Rechtsstand: 2011 / 2012 Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Fach: Rechnungswesen Rechtsstand: 2011 / 2012 Gesetzliche Mehrwertsteuer

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008 15.02.2008 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2007/2008 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2010/2011

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2010/2011 04.02.2011 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2010/2011 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Das Rechnungswesen. Siehe www.bundesfinanzministerium.de.

Das Rechnungswesen. Siehe www.bundesfinanzministerium.de. Das Rechnungswesen 1 Für das Anlagevermögen ist ein Anlageverzeichnis anzulegen, das auch eine Abschreibungsübersicht enthalten muss. Aufwendungen, die nicht oder nur teilweise vom Ergebnis des Unternehmens

Mehr

Rechnungswesen Buchführung und Bilanzierung. Kapitel 3: Doppelte Buchführung

Rechnungswesen Buchführung und Bilanzierung. Kapitel 3: Doppelte Buchführung Rechnungswesen Buchführung und Bilanzierung Kapitel 3: Doppelte Buchführung 3.1 Bestandskonten Doppik Jeder Geschäftsvorfall verändert mindestens zwei Bilanzpositionen Jeder Geschäftsvorfall wird doppelt

Mehr

Lernfeld/Fach: RW - Rechnungswesen Thema: Bilanz

Lernfeld/Fach: RW - Rechnungswesen Thema: Bilanz Übungsaufgaben zur Bilanz Aufgabe 1 Helga Braun, eine Geschäftsfreundin von Herbert Schmitt und Inhaberin einer Papiergroßhandlung, entnimmt ihrem Inventar das nachfolgende Zahlenmaterial: Waren 110.000,00

Mehr

1. Buchungen im Personalbereich (relev. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: Abschnitt C, 4.2.1 4.2.2)

1. Buchungen im Personalbereich (relev. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: Abschnitt C, 4.2.1 4.2.2) 1 REWE ÜBUNG 5 Inhalte: Buchungen im Personalbereich, Privatentnahmen und Privateinlagen 1. Buchungen im Personalbereich (relev. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: Abschnitt C, 4.2.1 4.2.2) 1.1 Buchung

Mehr

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten,

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, 1 REWE ÜBUNG 6 Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen 1. Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge (relevante Abschnitte

Mehr

Inhalte: Bestandsveränderungen, Abschlussbuchungen, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Zahllast

Inhalte: Bestandsveränderungen, Abschlussbuchungen, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Zahllast 1 REWE ÜBUNG 3 Inhalte: Bestandsveränderungen, Abschlussbuchungen, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Zahllast 1. Bestandsveränderungen (relev. Abschnitte im Schmole/Deitermann) Bisher: Es wurde unterstellt, dass

Mehr

Rechnungswesen. Die Bilanz. Aktiva und Passiva sind immer gleich Das Vermögen ist das Eigenkapital und das Fremdkapital

Rechnungswesen. Die Bilanz. Aktiva und Passiva sind immer gleich Das Vermögen ist das Eigenkapital und das Fremdkapital Rechnungswesen 1. Buchführung Beginn der Perioden: Erfassung einzelner Vermögens- und Schuldposten, während der Perioden: Erfassung der Wertveränderung (Geschäftsvorfälle), Vergleich zwischen Schlussbeständen

Mehr

Erfassung und Kontierung von Geschäftsvorfällen

Erfassung und Kontierung von Geschäftsvorfällen 64 Der Geldstrom können. Dabei werden die wesentlichen Bestandteile des Jahresabschlusses die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Kapitalflussrechnung behandelt. Erfassung und Kontierung von

Mehr

Rechnungswesen Multiple-Choice Aufgaben (15 Punkte) [Geordnet nach der Priorität]

Rechnungswesen Multiple-Choice Aufgaben (15 Punkte) [Geordnet nach der Priorität] Rechnungswesen Multiple-Choice Aufgaben (15 Punkte) [Geordnet nach der Priorität] 2. In welche Kategorie von Geschäftsvorfällen fällt es, wenn das Unternehmen an seine Gesellschafter Dividenden ausschüttet?

Mehr

Abbildungsverzeichnis 11. Einleitung 14

Abbildungsverzeichnis 11. Einleitung 14 Abbildungsverzeichnis 11 Einleitung 14 1 Unternehmen und die Steuern 15 1.1 Ertragsteuern 15 1.1.1 Ist das Unternehmen eine Personenfirma oder eine Kapitalgesellschaft? 15 1.1.2 Einkommensteuer 17 1.1.3

Mehr

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen.

Mehr

Übersicht Rechnungswesen

Übersicht Rechnungswesen Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Doppelte Buchhaltung

Doppelte Buchhaltung Doppelte Buchhaltung Ohne Beleg keine Buchung. Jeder Beleg wird zunächst zeitlich nacheinander (chronologisch) im Grundbuch, Journal,... festgehalten. Es gilt immer Soll an Haben. Nachdem wird jede Buchung

Mehr

22222. Fortschreibung Eigenkapital 222221. Überblick

22222. Fortschreibung Eigenkapital 222221. Überblick B. System der Buchungen und des Abschlusses 1. Vorbemerkungen 2. Darstellung der Vermögens- und Ertragslage 21. Vermögenslage 211. Grundbegriffe 212. Instrumente 2121. Inventar 2122. Bilanz 22. Ertragslage

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

7.10 Betriebliches Rechnungswesen

7.10 Betriebliches Rechnungswesen Auftragsbearbeitung / Organisation Betriebliches Rechnungswesen/Grundlagen 7.10 Betriebliches Rechnungswesen Grundlagen der Kostenrechnung Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens Einführung Um das

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine

Mehr

Buchführung. Bilanzveränderungen

Buchführung. Bilanzveränderungen Bilanzveränderungen Die in der Bilanz aufgeführten Bestände des Vermögens und des Kapitals werden im Laufe eines Geschäftsjahres durch jeden Geschäftsvorfall verändert. Eine solche Änderung kann jeweils

Mehr

4 Technik der Buchhaltung

4 Technik der Buchhaltung 4 4 Technik der Buchhaltung Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Buchungsvorgänge: 1. erfolgsneutrale Buchungsvorgänge, die den Erfolg eines Unternehmens nicht ändern, d. h., die Gewinn- und Verlustrechnung

Mehr

Rechnungslegung und Steuern

Rechnungslegung und Steuern Rechnungslegung und Steuern Vorlesung Memo 3. Das Inventar als Ausgangspunkt der Buchführung Rechnungslegung 1 3. Das Inventar als Ausgangspunkt der Buchführung 3.1 gesetzliche Begründung 240 I: Jeder

Mehr

Inhalte: Aufwendungen und Erträge, Erfolgskonten, Gewinn und Verlustkonto (GuV), Abschreibungen

Inhalte: Aufwendungen und Erträge, Erfolgskonten, Gewinn und Verlustkonto (GuV), Abschreibungen 1 REWE ÜBUNG 2 Inhalte: Aufwendungen und Erträge, Erfolgskonten, Gewinn und Verlustkonto (GuV), Abschreibungen 1. Buchen auf Erfolgskonten (rel. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: 4.1 4.2) 1.1 Aufwendungen

Mehr

Grundlagen der Buchführung

Grundlagen der Buchführung Grundlagen der Buchführung Anm: Buchführungsfetischisten werden in den nachfolgenden Ausführungen einige Ungenauigkeiten bzw. Abweichungen von der Buchführungspraxis erkennen. Die Autoren sind sich dessen

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bilanz zum 31.12.07 Bilanz zum 31.12.08 = 10 EK = 5 FK = 5 Geschäftsvorfälle (Buchhaltung) = 10 EK = 7 FK = 3 Gewinn ist die Veränderung des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen Gewinn = 2 23 Erfolgsneutraler

Mehr

Übungsaufgabe zur Buchführung und Bilanzerstellung

Übungsaufgabe zur Buchführung und Bilanzerstellung Übungsaufgabe zur Buchführung und Bilanzerstellung Anfangsbestände (alle Zahlen in Euro) Grundstück mit Fabrikgebäude 310.000 Technische Anlagen und Maschinen 170.000 Rohstoffe 30.000 Forderungen aus Lieferungen

Mehr

Buchführung für IT-Berufe

Buchführung für IT-Berufe Buchführung für IT-Berufe Arbeitsmappe Inventur, Inventar und Bilanz Elke Koschinski Skill 42 2015 Inventur, Inventar und Bilanz Inhaltsverzeichnis Seite 1. Inventur und Inventar 1.1 Die Inventur... 1

Mehr

Kapitel 8: Klaus Höhnerbach bucht beständig Bestandskonten

Kapitel 8: Klaus Höhnerbach bucht beständig Bestandskonten Kapitel 8: Klaus öhnerbach bucht beständig Bestandskonten Lernziele: Nach dem Durcharbeiten der Wissensbausteine sind ie in der Lage: Die Bedeutung der Auflösung der Bilanz in Konten zu erläutern. Das

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt

Mehr

Wirtschaftlichkeitsrechnung (SS 2009)

Wirtschaftlichkeitsrechnung (SS 2009) Wirtschaftlichkeitsrechnung (SS 2009) Bilanz und Bilanzierung (2009-06-03) Veranstaltungskonzept Kostenarten-, Kostenstellenund Kostenträgerrechnung Buchführung + Inhalte des GB Statische Verfahren Bilanz

Mehr

Übung zur Vorlesung Grundlagen des Rechnungswesens (GRREWE)

Übung zur Vorlesung Grundlagen des Rechnungswesens (GRREWE) 1 Institut für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen Lehrstuhl für Revisionsund Treuhandwesen http://www.uni-hamburg.de/fachbereicheeinrichtungen/fb03/iwp/rut/index.html Dr. Andreas Mammen Dr. Ralf Wißmann

Mehr

E. Betriebliches Rechnungswesen. I. Überblick

E. Betriebliches Rechnungswesen. I. Überblick E. Betriebliches Rechnungswesen I. Überblick Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, alle Geld- und Leistungsströme in einem Betrieb wert - als auch mengenmäßig zu erfassen. Also z. B. Bestandsermittlung

Mehr

Einführung in die Industriebuchführung

Einführung in die Industriebuchführung Hug Speth Waltermann Einführung in die Industriebuchführung Merkur Verlag Rinteln Wirtschaftswissenschaftliche Bücherei für Schule und Praxis Begründet von Handelsschul-Direktor Dipl.-Hdl. Friedrich Hutkap

Mehr

Aufgabe 8 - Buchung von Geschäftsvorfällen. Bilden Sie die Buchungssätze für folgende Geschäftsvorfälle eines Unternehmens:

Aufgabe 8 - Buchung von Geschäftsvorfällen. Bilden Sie die Buchungssätze für folgende Geschäftsvorfälle eines Unternehmens: Aufgabe 8 - Buchung von Geschäftsvorfällen Bilden Sie die Buchungssätze für folgende Geschäftsvorfälle eines Unternehmens: 1. Wir erhalten eine Zinslastschrift für einen kurzfristigen Bankkredit. 2. Wir

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht. Universität Potsdam Dr. Christoph Luther Sommersemester 2011

Handels- und Gesellschaftsrecht. Universität Potsdam Dr. Christoph Luther Sommersemester 2011 Handels- und Gesellschaftsrecht Universität Potsdam Dr. Christoph Luther Sommersemester 2011 1 Das Kaufmannsrecht 2 Die fünf Bücher des HGB 1. Buch: Handelsstand 2. Buch: Handelsgesellschaften 3. Buch:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Gewinn ermitteln - Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung 11. Gewinn ermitteln mit Einnahme-Überschussrechnung 23

Inhaltsverzeichnis. Gewinn ermitteln - Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung 11. Gewinn ermitteln mit Einnahme-Überschussrechnung 23 Gewinn ermitteln - Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung 11 Wer darf und wer muss bilanzieren? 11 Was verlangt das Finanzamt von Bilanzierenden? 12 Was hat die Gewinn- und Verlustrechnung mit der Bilanz

Mehr

für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Kontenrahmen

für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Kontenrahmen Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Fach: Rechnungswesen Kontenrahmen Rechtsstand: 2011 / 2012 Gesetzliche

Mehr

Online Vorlesung. Externes Rechnungswesen

Online Vorlesung. Externes Rechnungswesen Manuela Ruck Online Vorlesung Externes Rechnungswesen Jahresabschluss Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche unzulässige Form der Entnahme, des Nachdrucks, der Vervielfältigung, Veröffentlichung

Mehr

Aufgabe 11: Buchungen im Handelsbetrieb (ohne Umsatzsteuer)

Aufgabe 11: Buchungen im Handelsbetrieb (ohne Umsatzsteuer) Aufgabe 11: Buchungen im Handelsbetrieb (ohne Umsatzsteuer) Ein Gewerbetreibender in Leipzig hat durch Inventur zum 31.12.2008 folgende Bestände ermittelt: Geschäftsausstattung 60.000 Waren 290.000 Forderungen

Mehr

Bremer Wandplatten GmbH Bremen

Bremer Wandplatten GmbH Bremen Bremer Wandplatten GmbH Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht 1 Anlagenverzeichnis Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2013 1 Gewinn- und

Mehr

3.3 Buchung vongeschäftsfällen und Abschluss der Bestandskonten

3.3 Buchung vongeschäftsfällen und Abschluss der Bestandskonten 3.3 Buchung vonn und Abschluss der Bestandskonten Eröffnung der Aktiv- und Passivkonten. Die zum Abschluss eines Geschäftsjahres aufgrund des Inventars erstellte Bilanz heißt Schlussbilanz. Sie ist zugleich

Mehr

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 31.12.2012 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.456,00

Mehr

Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 15

Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 15 Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 15 A. Grundlagen 17 1. Buchführung als Teil des Rechnungswesens 17 2. Aufgaben der Buchführung 17 3. Gesetzliche Buchführungspflicht 19 3.1 Handelsrechtliche

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015 06.02.2015 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2014/2015 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Kapitel 1 und 2. Die Doppelte Buchhaltung E i n f ü h r u n g Kreislaufbeispiel ohne USt.

Kapitel 1 und 2. Die Doppelte Buchhaltung E i n f ü h r u n g Kreislaufbeispiel ohne USt. Kapitel 1 und 2 Die Doppelte Buchhaltung E i n f ü h r u n g Kreislaufbeispiel ohne USt. Kap. 1 u. 2 / 1 / 22 Betriebliches Rechnungswesen Grundfragen 1 (Budget) Komme ich mit meinem Geld aus? º Wenn JA,

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

8.4 Zeitliche Abgrenzungen

8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des

Mehr

C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen

C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2014 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen

Mehr

Aufgabe 1: Stelle mit dem Inventar zum 31.12.01 die Schlussbilanz 01 (= Eröffnungsbilanz 02) auf.

Aufgabe 1: Stelle mit dem Inventar zum 31.12.01 die Schlussbilanz 01 (= Eröffnungsbilanz 02) auf. Jahresabschluss Aufgabe 1: Stelle mit dem Inventar zum 31.12.01 die Schlussbilanz 01 (= Eröffnungsbilanz 02) auf. Inventar der MAREBA SPORTS GmbH zum 31.12.2013 (Beträge in EUR) A. Vermögen 1. Unbebaute

Mehr

Rechtliche Grundlagen III

Rechtliche Grundlagen III Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben

Mehr

Certified Junior Accountant

Certified Junior Accountant Erstellen von Abschlüssen nach nationalem Recht Martin Weber Fachgebiet: Bilanz Lehrbrief 1 Bestandteile des Jahresabschlusses Ansatz- und Bewertungsgrundsätze Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter

Mehr

Aufgabenblock 3.xlsx Vorlage Aufgabe 1

Aufgabenblock 3.xlsx Vorlage Aufgabe 1 Aufgabenblock 3.xlsx Vorlage Aufgabe 1 Grundbuch Hauptbuch 1. Kauf einer Maschine auf Ziel 20.000,00 Maschinen VerbLL 20.000,00 Maschinen Verbindlichkeiten (VerbLL) 20.000,00 (Masch) 20.000,00 2. Verkauf

Mehr

Wirtschaftsinformatik Grundwissen Jahrgangsstufe 8

Wirtschaftsinformatik Grundwissen Jahrgangsstufe 8 Wirtschaftsinformatik Grundwissen 8. Klasse 1. Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 1.1 Informationen und ihre Bedeutung im Unternehmen Unternehmen treffen täglich eine Vielzahl an betrieblichen Entscheidungen.

Mehr

Buchungskreis der doppelten Buchführung von der Eröffnungsbilanz bis zur Schlussbilanz

Buchungskreis der doppelten Buchführung von der Eröffnungsbilanz bis zur Schlussbilanz Buchungskreis der doppelten Buchführung von der Eröffnungsbilanz bis zur Schlussbilanz A Eröffnungsbilanz P Grundstücke Forderungen Darlehen Bank Verbindlichkeiten Eröffnung der Bestandskonten (Bestandkontenkreis)

Mehr

Inventur und Inventar

Inventur und Inventar Inventur und Inventar Am Anfang steht die Inventur 240 (1) HGB - Handelsgesetzbuch Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes sowie zum Ende jedes Geschäftsjahres seine Grundstücke, seine Forderungen

Mehr

Unicontrol Systemtechnik GmbH

Unicontrol Systemtechnik GmbH Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen 119.550,59 44.257,59 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 39.227,00 7.011,00

Mehr

Übungen - Finanzbuchführung

Übungen - Finanzbuchführung Übung Nr. 1 Buchungen auf Bestandskonten Hinweise: Aktive Bestandskonten haben ihre Anfangsbestände und Mehrungen auf der Sollseite des Kontos. Minderungen werden im Haben gebucht. Passive Bestandskonten

Mehr

1. Sofortrabatte und Bezugskosten (relev. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: Abschnitt C, 1.3.1 1.3.2)

1. Sofortrabatte und Bezugskosten (relev. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: Abschnitt C, 1.3.1 1.3.2) 1 REWE ÜBUNG 4 Inhalte: Umsatzsteuerberichtigungen, Sofortrabatte, Rücksendungen, Nachlässe 1. Sofortrabatte und Bezugskosten (relev. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: Abschnitt C, 1.3.1 1.3.2) Neben

Mehr

Rechnungswesen. Rechnungswesen

Rechnungswesen. Rechnungswesen Rechnungswesen Rechnungswesen Petra Grabowski Steuerberaterin & Diplom-Betriebswirtin (FH) Hagdornstr. 8, 40721 Hilden Tel.: (0 21 03) 911 331 Fax: (0 21 03) 911 332 www.petra-grabowski.de steuerberatung@petra-grabowski.de

Mehr

Technik des Rechnungswesens I. Buchführung

Technik des Rechnungswesens I. Buchführung Dr. Christian Klein Lehrstuhl für Rechnungswesen und Finanzierung UNIVERSITÄT HOHENHEIM Technik des Rechnungswesens I Buchführung Übung Teil 1 Wintersemester 2006/2007 2 Aufgabenübersicht Teil 1 1. Kapitel:

Mehr

weitere Übungsaufgaben zur Auflösung der Bilanz in Bestandskonten

weitere Übungsaufgaben zur Auflösung der Bilanz in Bestandskonten weitere Übungsaufgaben zur Auflösung der Bilanz in Bestandskonten Aufgabe 1 Geben Sie an, ob im Soll oder im Haben gebucht wird! 1. Der Anfangsbestand auf aktiven Bestandskonten. S 2. Die Bestandsmehrung

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.3.: Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Ansatz 250 I HGB: Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben

Mehr

Willkommen in der Buchhaltung des Kaufmanns von Venedig!

Willkommen in der Buchhaltung des Kaufmanns von Venedig! Willkommen in der Buchhaltung des Kaufmanns von Venedig! Der einfachste Weg In dem einfachsten Level wird die Strafgebühr vom Finanzamt nur von der Differenz des gemeldeten Ergebnisses und der richtigen

Mehr

Doppelte Buchführung. www.nwb.de

Doppelte Buchführung. www.nwb.de www.nwb.de NWB Studium Betriebswirtschaft Doppelte Buchführung * Grundlegende Einführung Buchungsregeln und Buchungstechnik Computer Based Training mit Wissenstests Interaktive Fallstudie Buchen mit Belegen"

Mehr

Doppelte Buchführung in Konten DOPPIK

Doppelte Buchführung in Konten DOPPIK Buchhaltung und Bilanzierung Doppelte Buchführung in Konten DOPPIK Die Begriffe: Konto, Saldo, & buchungen buchungen Saldo Saldo Saldo 1 Die Ableitung der Konten aus der Bilanz Aktiva Bilanz Passiva Vermögen

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Finanzbuchführung. Leseprobe

Finanzbuchführung. Leseprobe Finanzbuchführung Leseprobe Kapitel 3 - Prinzipien und Methoden der doppelten Buchführung 3.1 Grundlagen 3.2 Bestandskonten: Eröffnung, Buchungen, Schließung 3.2.1 Konteneröffnung 3.2.2 Kontenabschluss

Mehr

Grundwissen Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen

Grundwissen Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Grundwissen Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Die Inventur ist die Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens durch Zählen, Wiegen und Messen (körperliche Inventur) sowie

Mehr

Lehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm

Lehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm Bilanzierungsgrundsätze Prüfungsreihenfolge (für die Aktivseite) Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatzfrage) Abstrakt bilanzierungsfähiges Sachliche, persönliche und zeitliche Zurechnung des es Kein Ansatzverbot

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG

Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG A. Sachverhalt Gesellschafter: A, B, C, D, E; Beteiligung zu je 20 %; Tätigkeit der OHG: Stahlhandel

Mehr

Übungsaufgabe 3 - Goodwill

Übungsaufgabe 3 - Goodwill Übungsaufgabe 3 - Goodwill Teilaufgabe 1 Gegeben: Die Aktien haben einen Nennwert von 5. Das Unternehmen hat liquide Mittel über 4.500.000. Die Eigenkapitalquote liegt in der Branche bei 22% Gesucht: Wie

Mehr

Workshop zur Einführung der Kaufmännischen Rechnungslegung in den Fachhochschulen NRW

Workshop zur Einführung der Kaufmännischen Rechnungslegung in den Fachhochschulen NRW Workshop zur Einführung der Kaufmännischen Rechnungslegung in den Fachhochschulen NRW Struktur des kaufmännischen Rechnungswesens und Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen gesetzlicher Vorgaben Referent:

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Vorwort 5 Benutzungshinweise 7 Abkürzungsverzeichnis 15

Vorwort 5 Benutzungshinweise 7 Abkürzungsverzeichnis 15 Vorwort 5 Benutzungshinweise 7 Abkürzungsverzeichnis 15 A. Grundlagen 17 1. Buchführung als Teil des Rechnungswesens 17 2. Aufgaben der Buchführung 17 3. Gesetzliche Buchführungspflicht 19 3.1 Handelsrechtliche

Mehr

2 Von der Inventur zur Bilanz

2 Von der Inventur zur Bilanz 2 Von der Inventur zur Bilanz In diesem Abschnitt soll dargestellt werden, wie aus der Inventur die Bilanz abgeleitet wird. Dies ist wichtig für die sog Buchungsmethodik, die daran anschließt. 2.1 Inventur

Mehr

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung

Mehr

Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten?

Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten? Ihre Mandanten benötigen auch unterjährig aussagekräftige Zahlen. Wie müssen Sie die Finanzbuchführung gestalten? Je schneller geschäftliches Handeln im Rechnungswesen Niederschlag findet, desto höher

Mehr

Herzlich Willkommen zum Tutorium

Herzlich Willkommen zum Tutorium Herzlich Willkommen zum Tutorium Bilanzierung & Jahresabschlussanalyse Organisatorisches - Bruene.luedemann@fh-stralsund.de - www.brüne.de/tutorium Die Folien findet ihr vor der Vorlesung auf der Internetseite.

Mehr