ÖSTERREICHISCH-UNGARISCHE KONFERENZ NEUE WEGE IN DER BESCHÄFTIGUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

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1 ÖSTERREICHISCH-UNGARISCHE KONFERENZ Mai 2008 Szombathely NEUE WEGE IN DER BESCHÄFTIGUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG Schirmherrschaft Dr. Martin Bartenstein Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Mónika Lamperth Minister für Soziale Angelegenheiten und Arbeit Veranstalter Regionales Arbeitsamt Westtransdanubien L&R Sozialforschung Verein zur Verbreitung Wissenschaftlicher Kenntnisse des Komitates Vas Gemeinnütziger Verein Dialog Fördergeber Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Arbeit, Republik Ungarn Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Republik Österreich Landesstiftung für Beschäftigung Beschäftigungs- und Sozialamt Ungarn Komitatsverwaltung Vas Stadt Szombathely mit Komitatsrecht Handels- und Industriekammer des Komitates Vas Gewerbeverband des Komitates Vas

2 Redaktion Ambrus Kiss Lektorarbeiten Dr. Péter Kovács L&R Sozialforschung Übersetzung Dr. Enikô Szatmári József Szatmári ISBN Gestaltung und Druckvorbereitung: B.K.L. Verlag und Werbung GmbH, Szombathely Herausgeber Direktor Antal Wiktora Verein zur Verbreitung Wissenschaftlicher Kenntnisse Szombathely Druck: Szignatúra GmbH 2

3 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT ABLAUF DER KONFERENZ BEGRÜSSUNGSANSPRACHEN Generaldirektor Ambrus Kiss, Regionales Arbeitsamt Westtransdanubien Staatssekretär Dr. Gyula Tarcsi, Amt des Ministerpräsidenten Vorsitzender Prof. Dr. Günther Steinbach, Arbeitsmarktservice Österreich Generaldirektor Károly Pirisi, Amt für Beschäftigung und Soziales Landesgeschäftsführerin Mag. Helene Sengstbratl, AMS Burgenland.. 21 Präsident Ferenc Kovács, Komitatsvollversammlung des Komitates Vas Landesrat Dr. Peter Rezar, Burgenländische Landesregierung Bürgermeister Dr. György Ipkovich, Stadt Szombathely mit Komitatsrecht FACHREFERATE Dr. Anthony Williams, European Disability Forum, Brüssel Stv. Generaldirektor Dr. Gyula Pulay, ÁSZ Institut für Entwicklung und Methodik Landesstellenleiter Dr. Günther Schuster, Bundessozialamt Stv. Hauptabteilungsleiter Péter Kemény, Ministerium für Soziales und Arbeit

4 Stv. Hauptabteilungsleiterin Adrienn Gúr, Amt für Beschäftigung und Soziales Regionalleiter Mag. Roman Pöschl, Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum PRÄSENTIERTE MODELLE UND PROJEKTE Das SALO-Rehabilitationssystem JobAllianz Steiermark vamos Verein zur Integration HLF GesmbH Holz und Handel PODIUMSDISKUSSION Wie können die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderung erhöht werden? Moderation: Geschäftsführer Dr. Walter Reiter, L&R Sozialforschung ABSCHLUSS DER KONFERENZ Generaldirektor Ambrus Kiss, Regionales Arbeitsamt Westtransdanubien TEILNEHMER/INNENLISTE

5 VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Leserinnen und Leser! Sie halten den Konferenzband der ungarisch-österreichischen Arbeitsmarktkonferenz, die im Jahr 2008 stattfand, in Händen. Beim vorliegenden Konferenzband haben wir versucht, die gemeinsam diskutierten Lösungen und Methoden in ihrer Gesamtheit darzustellen. Eine Kardinalfrage der Arbeitsmarktpolitik ist die berufliche Rehabilitation. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet Arbeit eine der wichtigsten Anbindungen an die Gesellschaft. Es ist das Recht von Menschen mit Behinderungen, eine für sie und ihre Umgebung nützliche Arbeit verrichten zu können eine Arbeit, die auf ihre individuelle Leistungsfähigkeit ausgerichtet ist und dem Leben dieser Menschen einen Sinn gibt. Traditionell behandelten wir das Problem in erster Linie als soziale Frage, aber es galt auch den Aspekt der Beschäftigung zu berücksichtigen. Im Rahmen der diesjährigen Konferenz wurde anhand von zahlreichen nationalen und internationalen Beispielen gezeigt, was die Arbeitsmarktpolitik gemeinsam mit den auf diesen Bereich spezialisierten gemeinnützigen Organisationen leisten kann, um das Leben für Menschen mit Behinderung lebenswerter und menschenwürdiger zu gestalten. Die Konferenzbeiträge brachten eindeutig die Verantwortung der Gesellschaft zur Sprache. Es gilt Menschen mit Behinderungen darin zu bestärken zu arbeiten. ArbeitgeberInnen müssen für eine solche Beschäftigung sensibilisiert werden, und Non-Profit-Organisationen müssen Förderprogramme und Dienstleistungen anbieten, die Menschen mit Behinderungen den Alltag in der Arbeitswelt erleichtern. Mit diesen Überlegungen übergebe ich den Band Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit. Ambrus Kiss Generaldirektor Regionales Arbeitsamt Westtransdanubien 5

6 ABLAUF DER KONFERENZ 14. Mai 2008 (Mittwoch) Ankunft und Anmeldung Fakultatives Programm Exkursion für ungarische KonferenzteilnehmerInnen nach Österreich: vamos Verein zur Integration A 7411 Markt Allhau 19 Exkursion für nichtungarische TeilnehmerInnen im Komitat Vas: HLF GesmbH für Holz und Handel H 9831 Bérbaltavár, Béke u Begrüßungsworte für die ExkursionsteilnehmerInnen Generaldirektor Ambrus Kiss, Regionales Arbeitsamt Westtransdanubien Abendessen 15. Mai 2008 (Donnerstag) Eröffnung der Konferenz Staatssekretär Dr. Gyula Tarcsi, Amt des Ministerpräsidenten Vorsitzender Prof. Dr. Günther Steinbach, AMS Österreich Generaldirektor Károly Pirisi, Amt für Beschäftigung und Soziales Landesgeschäftsführerin Mag. Helene Sengstbratl, AMS Burgenland Präsident Ferenc Kovács, Komitatsvollversammlung des Komitates Vas Landesrat Dr. Peter Rezar, Landesregierung Burgenland Bürgermeister Dr. György Ipkovich, Stadt Szombathely mit Komitatsrecht 6

7 EU-Beschäftigunspolitik für Menschen mit Behinderungen Dr. Anthony Williams, European Desability Forum, Brüssel Diskussion Mittagessen Fachreferate Beschäftigung im Fokus einer komplexen Rehabilitation Stv. Generaldirektor Dr. Gyula Pulay, ÁSZ Institut für Entwicklung und Methodik Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung in Österreich Landesstellenleiter Dr. Günther Schuster, Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Bundessozialamt, Landesstelle Wien Berufliche Rehabilitation in Ungarn Stv. Hauptabteilungsleiter Péter Kemény, Ministerium für Soziales und Arbeit Diskussion Kaffeepause Aufgaben und Möglichkeiten des Nationalen Beschäftigungsdienstes in der beruflichen Rehabilitation Stv. Hauptabteilungsleiterin Adrienn Gúr, Amt für Beschäftigung und Soziales Ansätze und Maßnahmen des BBRZ Österreich zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung Mag. Roman Pöschl, Regionalleiter Ost BBRZ Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum Diskussion Feierlicher Empfang 7

8 16. Mai 2008 (Freitag) Erfolgreiche Modelle aus Deutschland und Österreich Das SALO-Rehabilitationssystem Vorsitzender Rolf Salo, SALO Holding AG, Hamburg JobAllianz Steiermark Robert Reitzer, Stv. Abteilungsleiter Berufliche Rehabilitation Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Bundessozialamt, Landesstelle Steiermark Diskussion Kaffeepause Podiumsdiskussion Wie können die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderung erhöht werden? Moderation: Geschäftsführer Dr. Walter Reiter, L&R Sozialforschung Zusammenfassung und Abschluss der Konferenz Generaldirektor Ambrus Kiss, Regionales Arbeitsamt Westtransdanubien Mittagessen 8

9 BEGRÜSSUNGSANSPRACHEN AMBRUS KISS Generaldirektor Regionales Arbeitsamt Westtransdanubien Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Ich heiße Sie Euch zur 14. österreichisch-ungarischen arbeitsmarktpolitischen Konferenz herzlich willkommen. 13 Konferenzen haben wir bisher organisiert, die auch aus fachlicher Sicht erfolgreich waren, in erster Linie aber deshalb, weil es unter den TeilnehmerInnen zu persönlichen, freundschaftlichen Kontakten kam, die im Alltag, in der beruflichen Arbeit und bei den grenzüberschreitenden Aktivitäten wesentlich die Zusammenarbeit erleichtern. Es sei mir gestattet, in ein paar Sätzen an unsere Konferenz im letzten Jahr zu erinnern, die die berufliche Qualifizierung thematisierte. Früher produzierte die Berufsausbildung in Ungarn Mangelberufe, heutzutage scheint es sicher auch als Ergebnis der Konferenz, dass sich die Situation verändert hat. Es wurden mehr Kurse als früher für diese Berufe gestartet, und auch im Rahmen der schulmäßigen Ausbildung wählen die Jugendlichen verstärkt Berufe, die am Arbeitsmarkt gesucht sind. Ich denke, dass die diesjährige Konferenz, die zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beitragen möchte, mit einem ähnlichen Ergebnis aufwarten wird. Ziel der Konferenz ist es, dass wir einander mit unserer jeweiligen Praxis vertraut machen, Verfahren erarbeiten, die man in unseren Ländern implementieren kann, um dadurch zu erreichen, dass das Arbeitsmarktservice erfolgreich im Bereich der beruflichen Rehabilitation wirken kann. Die berufliche Rehabilitation ist ein außerordentlich wichtiges soziales Anliegen; außerdem verbergen sich dahinter aber auch gewichtige wirtschaftliche Interessen, eine erhöhte Nachfrage der Wirtschaft. Zur Anhebung der Beschäftigung müssen in Ungarn in einem größeren Maße auch Zielgruppen in die Beschäftigung einbezogen werden, bei denen diese Bemühungen bisher nicht so erfolgreich waren. Zu diesen Zielgruppen zählen auch die Behinderten, also Menschen mit immer schon eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und Menschen, deren Arbeitsfähigkeit sich verändert hat. Es ist unsere Aufgabe, ihnen eine Werte schaffende Arbeit und die Möglichkeit zur Nutzung ihrer Fähigkeiten zu garantieren. Dazu ist es notwendig, uns mit neuen Methoden vertraut zu machen und diese in der Praxis umzusetzen. Die gestrige Exkursion nach Österreich 9

10 präsentierte den TeilnehmerInnen ein Transit-Beschäftigungsprojekt, während den TeilnehmerInnen in Ungarn eine im Wettbewerb stehende Firma, die Behinderte beschäftigt, vorgestellt wurde. Beide Exkursionen waren äußerst lehrreich. Ich hoffe, dass sich in Ungarn wie auch in Österreich die guten Erfahrungen in Bezug auf diese positiven Praktiken vervielfachen werden. Ich begrüße die an der Konferenz teilnehmenden österreichischen, deutschen und ungarischen Gäste und wünsche uns eine durch einen intensiven Erfahrungsaustausch gekennzeichnete, erfolgreiche und fruchtbringende Tagung. 10

11 DR. GYULA TARCSI Staatssekretär Amt des Ministerpräsidenten Sehr geehrte Damen und Herren! Werte KonferenzteilnehmerInnen! Liebe österreichische und deutsche Freundinnen und Freunde! Als Staatsekretär im Amt des Ministerpräsidenten heiße ich Sie herzlich willkommen und wünsche Ihnen eine spannende und erfolgreiche Konferenz. Die Angelegenheiten der Menschen mit Behinderung gehen uns alle an. Das Ansehen einer Gesellschaft bzw. einer Regierung lässt sich auch daran messen, wie sie für diejenigen sorgt, die aus irgendeinem Grunde benachteiligt sind. Jene, die benachteiligt sind deshalb, weil sie aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit, gleich ob erlitten oder angeboren, nicht von sich aus im normalem Maße am Arbeitsmarkt teilhaben können, sondern nur dann, wenn die Gesellschaft sie unterstützt. Ich selbst konnte erleben, mit welcher Hingabe und Energie vom Leben hart geprüfte Menschen in einer Budapester Einrichtung für Bewegungsbehinderte arbeiten. Darunter waren Menschen, die auf dem Bauch liegend arbeiteten, und solche, die keine Arme hatten. Sie nahmen sogar mehrere, gelegentlich etliche Stunden dauernde Fahrten auf sich, nur um sich als vollwertig zu fühlen, um nützlich für sich selbst, für die Familie und ergänzen wir es für die Gemeinschaft zu sein. Dieses bewundernswerte Bemühen verdient in höchstem Maße Unterstützung. Andererseits leben in Ungarn zahlreiche Menschen, die weder benachteiligt noch behindert sind und dennoch nicht arbeiten wollen. Viele haben sich auf ein schmarotzerhaftes Leben eingestellt, ihre Lebensform besteht aus dem Bezug von Beihilfen. Ihnen bieten wir eine andere Alternative: die Arbeit. Wir versuchen demnach zugleich jenen zu helfen, die benachteiligt sind, und jene zur Jobaufnahme aufzufordern, die arbeitsfähig sind. Die Beschäftigungsdaten in Ungarn weichen vom EU-Durchschnitt ab, bedauerlicherweise Richtung nach unten. Während in der EU der Anteil der Behinderten an der Bevölkerung 14,5% ausmacht, sind es in Ungarn 5,7%; ihre Beschäftigungsquote liegt in der EU bei 40 50%, in Ungarn dagegen nur bei 9 12%. Darin liegt zu einem hohen Anteil unser Beschäftigungsnachteil begründet. Menschlich wie auch wirtschaftlich ist es somit für uns wichtig, diesen Zustand zu ändern. Abgesehen von den offenen Grenzen sieht sich Ungarn als vollwertiger EU-Mitgliedstaat immer mehr mit einem offenen Arbeitsmarkt konfrontiert. Begrüßenswert ist die Konferenz somit auch in dem Sinne, dass die EU das 11

12 Europa der Regionen ist. Unsere ungarische Region Westtransdanubien ist sehr aktiv nicht nur im Hinblick auf die Erfüllung der innerungarischen Aufgaben, sondern auch, was die internationalen Beziehungen und Kooperationen anbelangt. Ich freue mich darüber und danke für die Veranstaltung dieser Konferenz. Ich danke der Stadt, dem Komitat sowie den Partnereinrichtungen für die Zusammenarbeit. Die eingeladenen Vortragenden werden anspruchsvoll über die Unterstützung und Beschäftigung von Behinderten referieren. Ich meinerseits möchte nur die Intentionen vermitteln, die seitens der Regierung bestehen. Es gilt, das System umzukehren. Bei der früheren ausschließlich medizinischen Annäherung an diese Problematik wurde untersucht, welche Fähigkeiten verloren gegangen waren, was dann auch durch den Begriff Invalidisierungsgrad zum Ausdruck gebracht wurde. Heute, an dieser Stelle der Geschichte, gilt es und davon bin ich überzeugt eher zu beachten, welche die verbliebenen Kompetenzen sind und welche sich durch Qualifizierung ergänzen lassen. Das ist ein positiv ausgerichteter Zugang, der ebenso auf den Aktivitäten der betroffenen Person wie auch auf denen der Gesellschaft basiert. Meine Damen und Herren! Noch einmal möchte ich Ihnen im Namen der ungarischen Regierung Dank sagen Dank dafür, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind. Ich wünsche Ihnen eine ergebnisreiche Tagung. 12

13 PROF. DR. GÜNTHER STEINBACH Verwaltungsratsvorsitzender Arbeitsmarktservice Österreich Sehr geehrter Herr Staatssekretär Tarcsi, sehr geehrter Herr Generaldirektor Pirisi, sehr geehrter Herr Generaldirektor Kiss, sehr geehrte Frau Landesgeschäftsführerin Sengstbratl, sehr geehrter Herr Komitatspräsident Kovács, sehr geehrter Herr Landesrat Rezar, sehr geehrter Herr Bürgermeister Ipkovich, sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich sehr, Sie im Namen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit auf der diesjährigen Österreichisch-Ungarischen Arbeitsmarktkonferenz begrüßen zu dürfen. Die Konferenz findet ja bereits zum 14. Mal statt und ist ein hervorragendes Beispiel für die erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Österreich und Ungarn im Bereich der Arbeitsmarktpolitik. Es ist für mich persönlich eine sehr große Freude, nach längerer Zeit wieder hier in Szombathely bei unseren ungarischen Kollegen und Freunden sein zu können. Die gemeinsame Grenzregion hat sich in den letzten Jahren verändert und weiterentwickelt. Ich bin überzeugt davon, dass Veranstaltungen wie diese Konferenz wichtig und wertvoll für die Zusammenarbeit unserer beiden Staaten sind. Ich denke, das Thema der Konferenz ist ein sehr wichtiges und nimmt unter den vielen Arbeitsmarktfragen, mit denen wir uns beschäftigen, eine besondere Stellung ein. Warum dies so ist, möchte ich an einigen Punkten im Zusammenhang mit der Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt darstellen. In der Europäischen Union gibt es über 45 Millionen Menschen mit einer oder mehreren Behinderungen, das entspricht ca. 10% der Gesamtbevölkerung. In Österreich gibt es ca Menschen, die eine oder mehrere Behinderungen haben. Ziel des Arbeitsmarktservice ist es, Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, soweit die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Personen gegeben ist. Es fördert neben Behinderten, die nach Bundesrecht und/oder nach Landesgesetzen förderbar sind, auch Personen, die eine physische, psychische oder geistige Einschränkung durch ein ärztliches Gutachten belegen oder sonst glaubhaft machen, dass sie auf Grund ihrer Einschränkung 13

14 Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden oder nur eingeschränkte Berufsmöglichkeiten vorliegen. Behinderte Menschen haben in Österreich Zugang zum gesamten Dienstleistungsangebot des Arbeitsmarktservice. Hier erhalten sie Informationen über Berufe und Ausbildungswege, Beratung unter Berücksichtigung der persönlichen Situation, Vermittlung auf Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt und auf Transitarbeitsplätze in Beschäftigungsprojekten. Der Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderungen besonders schwierig. Behinderte Menschen sind wesentlich länger arbeitslos als nicht behinderte Personen. Was kann die Arbeitsmarktpolitik beitragen, um den Problemstellungen im Bereich Arbeit und Behinderung zu begegnen? Das Arbeitsmarktservice bietet spezielle Maßnahmen und Förderungen an, um behinderte Personen bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Im Bereich Qualifizierung erfolgt die Förderung für behinderte Arbeitslose durch umfassende Maßnahmen in speziellen Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen, beispielsweise für seh- oder hörbehinderte Menschen oder Menschen mit Lernschwierigkeiten. Im Jahr 2007 wurden im Bereich Qualifizierung Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen gefördert. In den letzten Jahren erfolgten Qualifizierungsmaßnahmen verstärkt für behinderte Jugendliche. Mit der integrativen Berufsausbildung wurde für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und/oder Behinderung die Möglichkeit geschaffen, eine Lehre, bei der die gesetzliche Lehrzeitdauer verlängert werden kann, abzuschließen. Weiters besteht die Möglichkeit des Erwerbs einer Teilqualifizierungslehre, in welcher bestimmte Teile eines Berufsbildes erlernt werden. Bei bestandener Abschlussprüfung wird ein von der Wirtschaftskammer Österreich anerkanntes Zertifikat ausgestellt. Um den Ausbildungserfolg sicherzustellen, wird der Lehrling von einer Berufsausbildungsassistentin bzw. einem Berufsausbildungsassistenten durch die Lehre begleitet. Eine Hilfestellung für behinderte Jugendliche bietet das Clearing: diese Maßnahme setzt beim Übergang von der Schule in das Berufsleben an. Die Beraterinnen und Berater in den Clearingeinrichtungen versuchen im letzten bzw. vorletzten Schuljahr eines Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderung gemeinsam mit diesem, den Eltern und Lehrpersonen ein individuelles Maßnahmenpaket für die berufliche Integration der betroffenen Person auszuarbeiten. Dieses Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem Neigungs- und Eignungsprofile, eine Stärken/Schwächen-Analyse und Information durch die Beraterinnen und Berater über Ausbildungsmöglichkeiten, Arbeitsplätze und laufende Beschäftigungsprojekte. Ziel ist die direkte Vermittlung der Jugendlichen an Betriebe und Ausbildungseinrichtungen. 14

15 Im Rahmen von Beschäftigungsförderungen kommen betriebliche Eingliederungsbeihilfen wie auch spezielle Fördermöglichkeiten für Behinderte zum Einsatz. Auch die Aufnahme von geförderten Beschäftigungen in Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten und Sozialökonomischen Betrieben wird unterstützt. Insgesamt wurden in diesem Bereich im Jahr Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen gefördert. Für Personen mit besonderen Problemlagen werden zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen angeboten. Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist eine solche individuelle Unterstützungsmaßnahme für Menschen mit schwerer Behinderung. Durch diese Maßnahme sollen behinderungsbedingte Einschränkungen bei der Arbeit ausgeglichen werden. Persönliche Assistentinnen und Assistenten erledigen jene Tätigkeiten, die auf Grund der Behinderung nicht erledigt werden können. Hier arbeitet das Arbeitsmarktservice mit den zuständigen Landesstellen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen zusammen. Auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung ist es den betroffenen Personen oft nicht möglich, am Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden. Hier besteht die Möglichkeit der Beschäftigung in geförderten integrativen Betrieben, die in verschiedenen Bereichen an mehreren Standorten in Österreich bestehen. Neben den Aktivitäten des Arbeitsmarktservice ist das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz in Österreich unter anderem für Förderungen der beruflichen Integration von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz zuständig. Jeder Dienstgeber, der im Bundesgebiet 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigt, ist verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer einen so genannten begünstigten Behinderten gemäß Behinderteneinstellungsgesetz einzustellen, ansonsten ist eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz wurde in den letzten Jahren mit seinen neun Landesstellen zur zentralen Drehscheibe für die Maßnahmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen ausgebaut. Es arbeitet dabei eng mit den Kooperationspartnern in den Bundesländern zusammen, darunter die Länder, das Arbeitsmarktservice und private Träger. Es fördert Personen mit einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung, wenn sie begünstigte Behinderte sind, also einen bestimmten Grad der Behinderung, der vom Bundessozialamt festgestellt wird, aufweisen, und Personen, die auf Grund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, ohne Hilfe einen Arbeitsplatz zu erlangen. Lassen Sie mich nun noch kurz auf Maßnahmen auf europäischer Ebene eingehen. 15

16 2003 war das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen. Die Europäische Union verfolgte dabei mehrere Ziele, beispielsweise Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die vielfältigen Formen der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, Förderung der Chancengleichheit, Förderung des Erfahrungsaustausches über Best-Practice-Modelle auf europäischer und nationaler Ebene und Verbesserung der Zusammenarbeit aller relevanten Institutionen. Chancengleichheit für behinderte Personen soll auf europäischer Ebene primär durch Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen, die den Zugang zu individuellen Rechten ermöglichen, erzielt werden. Zentrale Punkte europäischer Behindertenpolitik sind die Beseitigung von Barrieren, die behinderte Menschen davon abhalten, ihre Fähigkeiten ohne Einschränkungen zu nutzen sowie die Einbeziehung von Behinderungsfragen in alle Gemeinschaftsstrategien, die eine aktive Eingliederung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Chancengleichheit erleichtern. Diesen Zielsetzungen entsprechend wurden in Österreich durch Bundesministerien und Landesregierungen zahlreiche Initiativen gesetzt und Projekte gefördert, dies unter aktiver Beteiligung der Interessensvertretungen und Dachverbände behinderter Menschen in Österreich und in der Europäischen Union, der Medien, zahlreicher Unternehmen und engagierter Privatpersonen. Österreich startete im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigungsinitiative für die Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt. Es wurden zahlreiche Sensibilisierungsmaßnahmen gesetzt, um in der Bevölkerung und in Unternehmen auf die Situation behinderter Menschen aufmerksam zu machen. Von der Bundesregierung wurde ein umfassender Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen erstellt. Im Jahr 2003 wurde der Europäische Aktionsplan für die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Eine der Prioritäten dieses Aktionsplanes für den Zeitraum ist die Erarbeitung von Maßnahmen für integrative Teilhabe durch Barrierefreiheit. Ziel ist die Förderung des Zugangs von behinderten Menschen zum Arbeitsmarkt. Die Arbeitsmarktverwaltungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind gefordert, Berufsausbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen zu entwickeln, um eine verbesserte Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Neben der Darstellung der in Ungarn und Österreich bereits bestehenden Maßnahmen zur Förderung der Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt sind wir heute zusammengekommen, um neue, innovative Wege 16

17 in der Beschäftigung behinderter Menschen anzudenken und ich bin überzeugt, dass die anwesenden Expertinnen und Experten dazu ihren Beitrag leisten werden. Um Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung zu erreichen, muss es wesentliches Ziel der Arbeitsmarktpolitik sein, Benachteiligungen und Diskriminierungen von behinderten Personen am Arbeitsmarkt zu vermeiden und zu beseitigen. Auch auf europäischer Ebene wird wie bereits angesprochen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung und die Heranführung von behinderten Personen an den Arbeitsmarkt ein hoher Stellenwert beigemessen. Es sollte unser gemeinsames Bestreben sein, in der neuen EU-Strukturfondsperiode die in den Strukturfonds zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die Umsetzung von innovativen Projekten im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung auszuschöpfen. Im Operationellen Programm Beschäftigung Österreich des Europäischen Sozialfonds wurde die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung als Schwerpunkt festgelegt. Die Erlangung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Schaffung von Chancengleichheit für Jugendliche, Ältere und Personen mit schweren Funktionsbeeinträchtigungen sind die obersten Ziele dieser Schwerpunktsetzung. Ich möchte Ihnen abschließend gutes Gelingen für die Konferenz wünschen und bin gespannt auf die Ergebnisse, die hoffentlich innovative Ideen beinhalten werden, die in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden können. Viel Erfolg für die Konferenz! 17

18 KÁROLY PIRISI Generaldirektor Amt für Beschäftigung und Soziales Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste aus Österreich, Deutschland und Ungarn! Ich begrüße Sie zur diesjährigen Österreichisch-Ungarischen Konferenz! Ich selbst nehme bereits zum x-ten Mal an dieser Konferenzreihe teil, und es erfüllt mich mit großer Genugtuung zu sehen, wie viele interessierte ExpertInnen jenseits und diesseits der Grenze den Weg zu dieser wichtigen Konferenz gefunden haben. Ich halte es für ein Faktum von außerordentlicher Wichtigkeit, dass sich mit dem EU-Beitritt die Welt für Ungarn geöffnet hat und so die MitarbeiterInnen des Nationalen Beschäftigungsdienstes im Bereich der Arbeitsmarktpolitik auch Erfahrungen und Praktiken anderer Länder kennen lernen können. Unter unseren Kontakten sind besonders die freundschaftlichen, fast schon alltäglich kultivierten Arbeitskontakte hervorzuheben, die wir mit dem österreichischen Arbeitsmarktservice, dem AMS, pflegen. Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist auch dieser Erfahrungsaustausch, zu dem wir uns heuer zum 14. Mal treffen. Die heute beginnende Fachtagung greift ein vielleicht noch wichtigeres Thema als die vorangegangenen auf, und zwar die Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Die Betreuung dieser KundInnen verlangt in noch höherem Maße unsere Aufmerksamkeit und Empathie, unsere Fürsorge. Ich bin auch davon überzeugt, dass die Rückführung von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt für die MitarbeiterInnen unseres Dienstes eine ganz besondere fachliche Herausforderung darstellt. Seit der Gründung des Nationalen Beschäftigungsdienstes gehören Behinderte zu unseren KundInnen. Die Zahlen belegen, dass vor acht Jahren behinderte Menschen zu unserem KundInnenkreis gehörten, im Jahre 2007 waren es etwa Jobsuchende, die mit Behinderungen lebten. Aus diesen Daten wird ersichtlich, dass die Zahl der Behinderten innerhalb der registrierten Arbeitssuchenden in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Derzeit sind 6% unserer KundInnen Menschen mit Behinderung. Ein großer Teil dieser Zielgruppe, mehr als 10%, findet mit Hilfe unserer Rehabilitationsinformationszentren und unserer Humanleistungen für Arbeitssuchende selbst einen Job. Der verbleibende Teil unserer KundInnen ist auf eine komplexe Kombination von Hilfestellungen angewiesen, um Beschäftigungsfähigkeit zu erlangen und eine Beschäftigung zu finden. Wie unsere österreichischen 18

19 KollegInnen bieten auch wir ihnen eine breite Palette von Maßnahmen an, um gemeinsam die für den behinderten Menschen bestmögliche Arbeitsmöglichkeit zu finden. Bereits seit 20 Jahren gibt es in Ungarn die Regelung, dass ein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten behinderte ArbeitnehmerInnen in einem Verhältnis von 5% zur Beschäftigtenzahl zu beschäftigen hat. Ist dies nicht der Fall, ist das Unternehmen verpflichtet, einen Rehabilitationsbeitrag zu leisten. Diese Maßnahme dient auch dazu, die Chancen behinderter StaatsbürgerInnen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Ich denke, dass auch Sie darüber informiert sind, dass das Zentralorgan des Nationalen Beschäftigungsdienstes vor mittlerweile anderthalb Jahren in Amt für Beschäftigung und Soziales umbenannt, sein Name und seine Konzeption also um den Begriff Soziales erweitert wurde. Das bedeutet für uns zweierlei: einmal, dass es unter den behinderten Menschen noch bedeutende Arbeitskräfteressourcen gibt, so dass dieser Zielgruppe größere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Zum anderen ist und diesem Bereich haben wir bisher zu wenig Aufmerksamkeit zugewendet eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Partnereinrichtungen zu gewährleisten, wobei dem Beschäftigungsdienst eine Schlüsselrolle zukommt. Hier denke ich an eine Zusammenarbeit mit verschiedenen sozialen und medizinischen Einrichtungen, damit Personen, die darauf angewiesen sind oder es wollen, komplexe und maßgeschneiderte Dienstleistungen angeboten werden können. Zugleich gilt es aber auch, sie anzuregen, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, weil wir eine andere Art der Hilfeleistung geben können als vor vier bis fünf Jahren. Seit dem 1. Januar 2008 wurde in Ungarn in diesem Bereich eine neue Leistung eingeführt, deren Hauptziel darin besteht zu verhindern, dass schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen zu einer Verdrängung aus der Gesellschaft, d.h. zu Inaktivität führen. Um dies zu erreichen, trat ein neues, komplexes, die tatsächliche Arbeitsmarktlage besser berücksichtigendes Begutachtungsverfahren in Kraft. Bis zum 30. April wurde die Rehabilitationsbeihilfe 400 Personen empfohlen, für deren Vermittlung der Nationale Beschäftigungsdienst im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung unter Zuhilfenahme zahlreicher aktiver Mittel drei Jahre zur Verfügung hat. Wir denken, dass nach dem vollständigen Ausbau der Rehabilitationsbeihilfe innerhalb von drei bis vier Jahren von jährlich rund BeihilfebezieherInnen etwa Personen mit Hilfe unserer Dienstleistungen wieder integriert werden können. Wenn es uns gelingt, diese Zielsetzung zu erreichen, garantieren wir Ungarn bzw. dem ungarischen Arbeitsmarkt einen schnellen Aufholprozess. Natürlich ist der Weg, an dessen Ausgangspunkt wir uns befinden, steinig. Derzeit unter- 19

20 nehmen wir die ersten bedeutenden Schritte, um die verschiedenartigen Informationssysteme und Verfahrensordnungen zu harmonisieren bzw. um eine kontinuierliche Kundenbegleitung zu ermöglichen. Andererseits ist den Unternehmen auch ein neues, viel transparenteres, berechenbares Leistungssystem zu garantieren. Dazu wurden 2006 mit der Veränderung der Rechtsnormen die ersten Schritte getan. Neue Verordnungen wurden eingeführt, die auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung abzielen natürlich in Abstimmung mit den EU-Richtlinien. Gegenwärtig besteht meiner Ansicht nach unsere wichtigste Aufgabe in der Harmonisierung der Kooperation der verschiedenen Partnereinrichtungen, um individuelle Dienstleistungsangebote gewähren zu können, zu denen unsere KundInnen landesweit bei Garantie eines gleichen Niveaus Zugang haben. Ich denke, dass wir viel in die Tagung einbringen und viel voneinander lernen werden, so dass wir diese edle und zugleich eine enorme Herausforderung darstellende Aufgabe gut erfüllen können. In diesem Sinne wünsche ich der Konferenz eine erfolgreiche Arbeit. 20

21 MAG. HELENE SENGSTBRATL Landesgeschäftsführerin Arbeitsmarktservice Burgenland Sehr verehrte PräsidentInnen, GeneraldirektorInnen, BürgermeisterInnen! Sehr verehrtes Publikum! Herzlichen Dank für die Einladung. Ich freue mich jedes Jahr hier her zu kommen und mit Ihnen die Österreichisch-Ungarische Konferenz ein wenig zu feiern. Hier geht es ja nicht nur um den inhaltlichen Austausch, sondern ganz stark auch um ein Zusammenwachsen der Personen, um ein Zusammenwachsen der agierenden Institutionen. Wir führen schon Jahre lang einen intensiven Austausch und ich freue mich ganz besonders, dass wir jetzt auf einer anderen Ebene gerade dabei sind, uns gemeinsam grenzüberschreitendes Geld zu organisieren. Wir arbeiten gerade an einer EURES-T Partnerschaft, wo es direkt von Brüssel Geld geben soll für die Reduktion von Informationshemmnissen, die Mobilität hemmen Arbeitskräftemobilität und die Mobilität dieser Arbeitsmärkte, die in den nächsten Jahren doch zusammenwachsen sollen. Behinderung ist das Thema dieser Arbeitsmarktkonferenz. Es geht um die Anteilnahme am Erwerbsleben von Personen, die es besonders schwierig haben. Wir leben in einer Gesellschaft, die besonders leistungsorientiert ist. In Österreich haben wir eine Erwerbsquote von 70% das heißt, alle Menschen oder viele Menschen im erwerbsfähigen Alter partizipieren tatsächlich, identifizieren sich über Arbeit. Und hier haben wir eine Gruppe von Menschen, die es bei der Integration besonders schwierig haben. Deswegen ist es ein ganz wichtiges Thema, hier geht es um die Würde von vielen Menschen, und hier geht es um Inklusion statt Exklusion. Über die Schwierigkeiten und Unterstützungsmaßnahmen ist schon viel gesagt worden. Ganz wichtig ist auch, dass die Unternehmen mitspielen, dass Betriebe anstatt Ausgleichstaxen zu bezahlen, motiviert werden, Behinderte mit Einstellschein oder Behinderte ohne Einstellschein, die gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, wirklich zu beschäftigen. Wir sind auch in Österreich noch nicht am Ende der Weisheit angelangt, das heißt, wir haben de facto noch immer zu wenig Arbeitsplätze hier organisieren können, auch mit Hilfe eines Bonus-Malus Systems, wo Betriebe, die nicht einstellen, zahlen müssen, und Betriebe die Behinderte einstellen befreit sind von dieser Ausgleichstaxe. Bei der Integration und Rehabilitation geht es um die Teilnahme am Erwerbsleben. Es sind zentrale Prinzipien, es geht um Hilfe zur Selbsthilfe: wir wollen nicht bemuttern und ständig an der Hand nehmen, sondern Hilfe 21

22 zur Selbsthilfe bieten. Wir wollen integrieren statt segregieren, und wir wollen auch das gender mainstreaming, d.h. den Genderaspekt hier betrachten und mit einbeziehen. Dr. Günther Steinbach hat schon differenziert: In Österreich gibt es 10 % Behinderte und nur ein geringer Teil davon hat einen Behinderteneinstellschein. Die Daten, über die wir verfügen, sind administrative Daten des Arbeitsmarktservice. Wir erfassen wirklich alle Personen, die gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen haben. Wie schauen die Zahlen aus? Nun, wir haben im Burgenland ca Beschäftigte, 8000 Arbeitslose, 959 Personen sind behindert, davon 130 mit Einstellschein. Wir haben im Vergleich zum Vorjahr 5% mehr Personen, die behindert gekennzeichnet sind, während die Arbeitslosigkeit um 5,6% reduziert werden konnte. Ganz interessant ist, wie gelingt Integration, in welchen Wellen arbeiten wir? Ich habe gelesen, in Ungarn gibt es heuer ein Regierungsprogramm. Auch in Österreich gibt es alle paar Jahre eine Initiative, wo verstärkt Geld investiert wird, und wo man sich dem Thema intensiver annimmt. Wir haben im Arbeitsmarktservice auch die Möglichkeit, uns selber Ziele zu geben. Wir haben 2006 im Burgenland die Integration von Behinderten am ersten Arbeitsmarkt als Landesziel gewählt. Es ist uns gelungen, mit Hilfe von Einstellförderungen Lohnzuschüssen, Arbeitsplätzen in Projekten und intensiverer Beratung 5% mehr Behinderte ins Erwerbsleben zu integrieren. Im Jahr 2006 haben wir insgesamt 1400 Behinderten helfen können, eine Arbeitsaufnahme zu organisieren. Im Jahre 2007 haben wir 3,2 Millionen Euro in Qualifizierung, in Weiterbildung, in Arbeit, in Lohnkostenzuschüsse und in die Finanzierung von arbeitsmarktpolitischen Projekten investiert, um 4100 Interventionen für Behinderte zu setzen. Wir haben 1,7 Millionen in Qualifizierungen investiert und 1,3 Millionen in Beschäftigung. 75 Personen haben eine Um- oder Nachschulung bei spezialisierten Ausbildungsinstitutionen gemacht und auch die Arbeitsassistenz ist zum Einsatz gekommen. Wir haben in Eisenstadt eine Werkstätte für Jugendliche, Arbeitslose und Behinderte, die im Rahmen einer Schulung funktioniert, wo sehr viel praktisch gearbeitet wird. Wir finanzieren gemeinsam mit dem Land mit dem wir auch sonst sehr gut kooperieren das arbeitsmarktpolitische Projekt Vamos in Markt Allhau für Behinderte mit Einstellschein für Behinderte, die es sehr schwer haben und die eigentlich nicht arbeitsfähig sind, die hier therapiert werden und auch für Personen, die arbeitsfähig sind und beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt werden. Und wir haben für arbeitslose Jungendliche in einem Altersheim in Jennersdorf Arbeitsplätze geschaffen. Ich habe es schon eingangs erwähnt, es bleibt Handlungsbedarf: Wir haben zu wenig dauerhafte Arbeitsplätze und das wird die Herausforderung der 22

23 nächsten Jahre sein. Wir haben mit Ungarn gemeinsam Überlegungen anzustellen, wie es wirklich gelingt, dauerhafte Arbeitsplätze für unsere behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger zu organisieren. Ich hoffe, dass heute und morgen viele Ergebnisse herauskommen, die wir umsetzen können, die in die Arbeitsmarktpolitik des Arbeitsmarktservice, der Länder und unseren Staaten, Österreich und Ungarn einfließen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei der Tagung! 23

24 FERENC KOVÁCS Präsident Komitatsvollversammlung des Komitates Vas Sehr geehrte Damen! Werte Herren! Ich begrüße Sie recht herzlich hier in Szombathely, dem Komitatssitz von Vas. Mehrfach wurde bereits betont, dass diese Konferenz und die Zusammenarbeit unserer Arbeitsämter bereits zur Tradition geworden sind. Es erfüllt uns mit Stolz, dass es uns etwa gelungen ist, eine Kooperation in der regionalen Beschäftigung zu erreichen und im Bereich der beruflichen Qualifizierung Systeme zu schaffen, die beiden Ländern und beiden benachbarten Bundesländern bei der Suche nach Lösungen für gemeinsame Probleme dienlich sind. Eines der wichtigsten gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit ist die Gewährleistung der Chancengleichheit für behinderte Menschen und ihre berufliche Integration. Es berührt einen ungemein, wenn man nur daran denkt, wie viele Menschen mit welch unterschiedlichen körperlichen und geistigen Behinderungen in unserer Region leben und wie viele es erst in unserem neuen, vereinten, gemeinsamen europäischen Zuhause, der EU, sind. Ihnen ein vollwertiges Leben und Auskommen zu sichern, ist nicht nur eine soziale Aufgabe, die mit der Zeit und mit angemessener Verantwortung gelöst werden muss, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit. Wir müssen einsehen, dass jede/r von uns zu jedem Zeitpunkt in eine Situation kommen kann, in der er/sie auf die Hilfe der Mehrheit der Gesellschaft angewiesen ist. Diese Verantwortung, wie sie auch auf dieser Konferenz thematisiert und gelebt wird, bedeutet viel mehr als die Integration von Behinderten als rein arbeitsmarktpolitisches oder soziales Problem. Ich wünsche Ihnen, dass Sie anhand der existierenden positiven Beispiele und durch das sich in Ihrem Besitz befindliche hohe Fachwissens der Konferenz Anregungen geben, die den Unternehmen hilft, natürlich mit staatlicher Unterstützung Arbeitsplätze für Menschen mit kleineren oder größeren Behinderungen bzw. für zu rehabilitierende Menschen zu schaffen. Dadurch gelangen diese Menschen zu einer Beschäftigung, einer Arbeitsmöglichkeit, die ihnen ein gesichertes Einkommen ermöglicht und ihnen zu einem vollwertigen menschlichen Dasein verhilft. Ich verspreche Ihnen, die Konferenz und die entsprechenden Entwicklungen mit großer Aufmerksamkeit zu verfolgen. Ich hoffe, dass ich Gelegenheit haben werde, den Konferenzband als die Zusammenfassung des Konferenzmaterials zu lesen. Ich verspreche weiters, dass ich versuchen werde, den 24

25 Konferenzband an die Unternehmen und Akteure und Akteurinnen der Wirtschaft weiterzuleiten, damit auch sie davon lernen und die wichtigsten Schlussfolgerungen ableiten können. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Konferenz! 25

26 DR. PETER REZAR Landesrat Landesregierung Burgenland Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Herr Generaldirektor! Werter Herr Bürgermeister, Herr Professor! Liebe Frau Geschäftsführerin! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmer! Ich freue mich, bei dieser bilateralen Arbeitsmarktkonferenz sein zu können, bei der wie auch in den vergangenen Jahren ein sehr spannendes Thema die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung von Experten aus Österreich und Ungarn diskutiert wird. Die Konferenzteilnehmer hatten die Möglichkeit, an einer Exkursion nach Markt Allhau zum Verein Vamos einem integrativen Beschäftigungsprojekt teilzunehmen. Dieses Integrationsprojekt leistet seit vielen Jahren im südlichen Burgenland sehr wertvolle Arbeit. Inhalt und Thema dieser Konferenz sollte die Integration von Menschen in den ersten Arbeitsmarkt sein. Es ist die Aufgabe aller arbeitsmarktpolitischen Akteure ohne Scheuklappen neue Wege und Instrumente zu finden, wie die Integration von Menschen mit Handicap in den ersten Arbeitsmarkt besser von statten gehen könnte. Ich darf mit einem Beispiel, das zeigt wie das nicht passieren darf, einleiten: Die frühere österreichische Sozialministerin Haubner hat Werbespots in Auftrag gegeben, die zeigen sollten, wie gut Menschen mit körperlicher Behinderung in die Arbeitswelt integriert sind. Ein Spot zeigte einen gehörlosen Arzt, der vor dem Röntgenschirm erklärte, wie er als Facharzt integriert sei. Ein weiterer Spot zeigte eine junge Frau im Rollstuhl auf dem Weg zu einem Meeting. Sie sei eine erfolgreiche Managerin hieß in diesem Werbespot. Diese Werbespots wurden bereits nach wenigen Tagen abgesetzt. Was waren die Gründe? Der Facharzt war in Wirklichkeit ein gehörloser Architekt, der schon seit Jahren auf Jobsuche ist. Die erfolgreiche Managerin war Bürohilfskraft mit beschränkter Einstellungsdauer in einem kleinen Gemeindeamt. Behindertenorganisationen, die ein seismographisches Gespür für die Taten und auch Untaten der Politik haben, haben auf diese Fakten aufmerksam gemacht. Es macht keinen Sinn, der Gesellschaft ein heiles Bild von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt, in der Wirtschaft vorzugaukeln. Die Menschen lassen sich nicht mit schönen Werbspots einlullen, wenn sie wissen, dass die Realität in der Wirtschaft eine vollkommen andere ist. 26

27 Schätzungen der Europäischen Union zufolge kann man von einem Anteil behinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung von etwa 10 % ausgehen. Bei einer Bevölkerung von rund 8,2 Millionen in Österreich, gäbe es somit rund bis Menschen mit Behinderungen. Im Jahr 2002 führte EUROSTAT eine Befragung mit folgendem Ergebnis durch: 16,4 Prozent der Befragten im erwerbsfähigen Alter gaben an, von einem lang andauernden Gesundheitsproblem oder einer Behinderung betroffen zu sein. In Österreich waren es 12,8 Prozent. In Österreich ergab die letztmalige Mikrozensuserhebung im Jahr 1995, die auf Selbsteinschätzung der Befragten beruhte, 29,9 Prozent immerhin rund 2,1 Mio Menschen seien an irgendeiner Form körperlich beeinträchtigt. An diesen Zahlen erkennen Sie die Größenordnung und die Variable, über die wir sprechen. In der modernen Arbeitswelt wird Behinderung nicht nur als plakativ, sichtbares Phänomen wahrgenommen. Hinzu kommen mittlerweile auch chronische Erkrankungen wie beispielsweise Stützapparatschädigungen oder Krebs und psychische Erkrankungen als Folge von Stress, Burn-out oder Mobbing. Und diese Arten von Erkrankungen sind in der Wirtschaft mittlerweile ebenso ein Ausschließungsgrund für Beschäftigung. Wir sind mit neuen Handicaps konfrontiert. Für diese gilt es ebenso Strategien zu entwickeln, wie zu akzeptierten Formen der körperlichen und geistigen Behinderung. Die Veränderungen in der Arbeitswelt und der Gesellschaft in den vergangenen vier Dekaden haben dazu geführt, dass sich die Situation von Behinderten am Arbeitsmarkt verschlechtert hat: In den sechziger und siebziger Jahren einer Phase der Hochkonjunktur und Vollbeschäftigung war es für Menschen mit Behinderung und Einschränkungen in Österreich einfacher, einen geregelten Arbeitsplatz zu bekommen. In den Rezessionsphasen und dem generellen Anstieg der Arbeitslosigkeit, stieg auch die Zahl der arbeitslosen Personen mit Handicap unverhältnismäßig stärker an. Die Ansprüche der Wirtschaft an Arbeitnehmer im Allgemeinen und die Anforderungen zu mehr Flexibilität, Mobilität oder einer höheren Qualifikation sind für Personen mit Behinderung, Einschränkungen oder chronischen und psychischen Erkrankungen kaum beziehungsweise nur noch schwer zu erfüllen. Nur wer 100 Prozent Leistung bringt, wird von der Wirtschaft akzeptiert. Nach Erhebungen des AMS war jeder siebente Arbeitslose aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbehinderung als schwer vermittelbar eingestuft. Das Risiko der Erwerbslosigkeit zählt bei Menschen mit Behinderung im Erwerbsalter zu den gravierendsten Problemfeldern. Das Land Burgenland vergibt alle zwei Jahre einen Preis für Betriebe, die Vorbild in der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sind: Es werden Unternehmen vor den Vorhang gebeten, die Besonderes auf dem Gebiet der beruflichen Integration leisten. Bei diesem Joboskar geht es nicht um 27

28 Mitleid oder Wohltätigkeit seitens der Arbeitgeber, sondern um gelebte Integration in den Unternehmungen, die auch die Barrieren in den Köpfen der Menschen abbaut. Es ist wichtig, diesen Betrieben Anerkennung zu zollen, sie auszuzeichnen und sie vor allem in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken, damit die Vorbildwirkung hervorgekehrt wird. Arbeit ist eine zentrale Vermittlungsinstanz für die sozialen und materiellen Chancen in unserer Gesellschaft. Die positive Bewältigung des Lebens mit einer Behinderung wird durch die Faktoren soziale Integration, Qualifikation und Zugang zur Arbeit maßgeblich bestimmt. Abschließend einige Gedanken an alle Konferenzteilnehmer für die nächsten Tage: Wer steht, der sehe zu, dass er nicht falle. Wer gesund ist, sehe zu, dass er nicht erkranke. Wer unbehindert lebt, vergesse nicht, dass auch er plötzlich behindert sein könnte. In diesem Sinne wünsche ich der diesjährigen grenzüberschreitenden Arbeitsmarktkonferenz gutes Gelingen bei der Ausarbeitung von neuen Strategien, Projekten und Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung, Einschränkungen und Krankheiten am Arbeitsmarkt. 28

29 DR. GYÖRGY IPKOVICH Bürgermeister Stadt Szombathely mit Komitatsrecht Sehr geehrter Herr Staatssekretär, sehr geehrte Herren Direktoren! Werte Damen und Herren! Im Namen der Stadt Szombathely begrüße ich Sie, die Konferenzteilnehmer- Innen, recht herzlich. Besonderen Dank sage ich dafür, dass Sie nun Ihrer früheren Vorstellung entsprechend bereits zum 14. Mal unsere Stadt als Ihren Konferenzort gewählt haben. Auf den ersten Konferenzen bekam neben den fachlichen Gesprächen die Politik mehr Raum. Die politische Botschaft war damals das Bedürfnis nach Zusammenhalt, gemeinsamen Überlegungen und Aktivitäten, die bekennen wir uns offen dazu zu Beginn der 1990er Jahre bahnbrechend waren. Mit der Zeit schritt auch der europäische Einigungsprozess voran, so dass sich der Charakter der Konferenz langsam, aber sehr eindeutig in Richtung Arbeitssitzung gewandelt hat. Wir freuen uns über diesen Wandel, suchen wir doch gemeinsam nach Lösungen für konkrete und gemeinsame Probleme. Besonders die Beschäftigung ist ein Bereich, in dem sich die Einigung noch nicht vollzogen hat und es noch zahlreiche zu lösende Aufgaben gibt. Die Stadt Szombathely sieht sich nicht nur als Tagungsort dieser Konferenzen, sondern versucht auch, die Erfahrungen und Verfahren, über die sich die ExpertInnen hier austauschen, zu nutzen. Die Themenwahl der letzten Jahre betrachtend, lässt sich feststellen, dass sich in der Verwaltung der Stadt Szombathely und den von ihr ergriffenen Lösungen und Maßnahmen in Bezug auf den Arbeitmarkt Empfehlungen bzw. Erfahrungen, die gerade aus diesen Konferenzen stammen, widerspiegeln. Als Beispiel seien der Beschäftigungspakt, den unsere Stadt als eine der ersten in Ungarn ins Leben gerufen hat, und unsere Ergebnisse hinsichtlich der Beschäftigung von Frauen und einer sich an den Markt anpassenden Berufsausbildung genannt, die in hohem Maße von den auf diesen Konferenzen dargelegten Einsichten und Lösungsvorschlägen beeinflusst waren. Das Thema der heurigen Tagung Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist uns ein unmittelbares Anliegen. Ich befinde mich in einer glücklichen Situation, waren Menschen mit Behinderung doch schon immer ein besonderes Anliegen der Stadt Szombathely, wie auch die Situation von sozial Schwachen und deren Betreuung. Ich weiß nicht, warum das so ist. Vielleicht ist es die Geisteshaltung, das Erbe eines Großen unserer Stadt, des Heiligen Martin. Meiner Meinung nach versuchte und versucht die 29

30 Stadt zu jeder Zeit, die entsprechenden Erwartungen zu erfüllen. Traditionell hat sich unser soziales Einrichtungsnetz immer stark weiterentwickelt, und wir sind stolz darauf. Sehr gefreut hat es mich, als ich hörte, dass Sie nicht nur an den Sitzungen teilnehmen, sondern auch Gelegenheit haben, Aktivitäten kennen zu lernen, die auf eine ruhmreiche Vergangenheit zurückblicken. Von den Arbeiten im einstigen Gemischtgewerblichen Betrieb bis hin zu den Aktivitäten der heutigen Firma Savaria Nett-Pack hat sich eine Menge praktische Erfahrung angesammelt, die es zu studieren lohnt. Aber nicht nur Erfahrungen können wir weitergeben, sondern wir sind auch offen für gute Ideen, Ratschläge und Erfahrungen anderer. Ich denke, dass auch diese Konferenz zu Ergebnissen kommen wird, die Szombathely in entsprechenden Aktivitäten nutzen kann. Erlauben Sie mir, dass ich als Bürgermeister dieser Stadt ein wenig mit ihr prahle. Wenn Sie etwas Zeit haben, bummeln Sie ein wenig durch unser blumengeschmücktes Szombathely, erfreuen Sie sich an den renovierten Plätzen und Gebäuden und den erneuerten Parkanlagen und genießen Sie die hiesigen Gegebenheiten. Ich wünsche Ihnen eine anregende Konferenz und erfolgreiche Arbeit! 30

31 FACHREFERATE DR. ANTHONY WILLIAMS Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Wien European Disability Forum, Brüssel EU-Beschäftigungspolitik für Menschen mit Behinderungen Das Recht auf Beschäftigung ist für Millionen von Menschen mit Behinderungen, die arbeiten möchten, noch lange keine Realität. Die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen mit Behinderungen ohne Arbeit sind, ist zwei bis dreimal so hoch wie für Menschen ohne Behinderungen. Überdies sind die Zeiten der Arbeitslosigkeit länger und die Wahrscheinlichkeit, den Arbeitsplatz zu verlieren, ist ebenfalls höher, als für Menschen ohne Behinderungen. Gegenwärtig sind immer noch 78 % von Menschen mit Behinderungen vom Berufsleben ausgeschlossen. Die meisten von ihnen sind von öffentlichen Zuwendungen abhängig mit der Folge, dass die Einkommen wesentlich niedriger sind als die von Menschen ohne Behinderungen. Für das Europäische Behindertenforum (Europäischer Dachverband von 50 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU) ist die berufliche Beschäftigung eine Kernfrage, ohne deren Lösung es keine wirtschaftliche oder soziale Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Europa geben wird. Die Barrieren auf dem Weg zur vollen gesellschaftlichen Integration sind vielfältig und hauptsächlich auf Missverständnisse, Fehlinformationen und Fehleinschätzungen der Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen zurückzuführen. Aus diesem Grund arbeitet das Europäische Behindertenforum auf verschiedenen Ebenen, um entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu initiieren, sowie positive Maßnahmen am Arbeitsmarkt zu fördern. Diese sind im Wesentlichen: Menschen mit Behinderungen in der EU-Beschäftigungsstrategie Die Beschäftigungsrichtlinie 2000/98 Die EU-Strukturfonds Eine allgemeine EU-Richtlinie über die Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen (Güter und Dienstleistungen) EU-Beschäftigungsstrategie (Lissabon Strategie) Auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon im März 2000 wurde die so genannte Lissabon-Strategie beschlossen. Ziel war es, die Europäische 31

32 Union zur wettbewerbsfähigsten Wirtschaft der Welt zu machen und bis 2010 Vollbeschäftigung zu erreichen. Diese Strategie ruht auf drei Pfeilern: Wirtschaft: Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, dynamischen und wissensbasierten Wirtschaft. Soziales: Modernisierung des europäischen Sozialmodells durch Investitionen in die Humanressourcen und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung. Umwelt: Zentraler Aspekt ist die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Nutzung der natürlichen Ressourcen. Der Frühlingsgipfel des Rates in 2006 verlangte, dass das Beschäftigungsniveau von bestimmten Personengruppen, so auch von Menschen mit Behinderungen, angehoben werden muss. Das Europäische Behindertenforum arbeitet ständig daran, dass konkrete quantitative und qualitative Ziele für die Integration von Menschen Behinderungen in den Arbeitsmarkt im Rahmen der Lissabon Strategie aufgestellt und erfüllt werden. Die Beschäftigungsdirektive Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Diese Richtlinie verbietet die direkte oder indirekte Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung in Beruf und Beschäftigung. Europäische Strukturfonds Die Europäische Union hat eine Strategie entwickelt, um Unterschiede zwischen den Regionen Europas zu verringern und um ihre Entwicklung zu fördern. Diese Strategie entwickelt spezifische Finanzierungsinstrumente, wie zum Beispiel die Europäischen Strukturfonds. Die Strukturfonds betreffen rund 35% des EU-Budgets, dies entspricht rund 43 Milliarden Euro jährlich. Die derzeitige Periode läuft von Grundsätzlich bestehen die Strukturfonds aus drei individuellen Teilfonds: Europäischer Regionalfonds (Entwicklung der Infrastruktur von Mitgliedstaaten für Innovation, technische und städtische Entwicklung) Europäischer Sozialfonds (Entwicklung des Arbeitsmarktes und der sozialen Eingliederung dieser Fonds bezeichnet ausdrücklich Menschen mit Behinderungen als eine seiner Zielgruppen) Europäische Kohäsionsfonds (Umwelt und Transport) Diese Fonds sind zweifellos das wichtigste finanzielle Instrument für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Europäischen Union. Die Strukturfonds üben einen bedeutenden Einfluss auf die Gestaltung der 32

33 politischen Maßnahmen und Weiterentwicklung der EU-Mitgliedstaaten aus. Trotz ihres bedeutenden Einflusses auf das Leben und auf die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen, wurden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in den vergangenen Programmperioden größtenteils nicht berücksichtigt (lediglich im Europäischen Sozialfonds). Dies hat dazu geführt, dass diese Mittel z. T. für Maßnahmen ausgegeben wurden, die neue Barrieren für Menschen mit Behinderungen geschaffen haben. Im Jahre 2005 hat das Europäische Behindertenforum eine Kampagne gestartet, um die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in den Strukturfonds zu erreichen. Das Ziel war, dass keine Mittel aus diesem Fonds ausgegeben werden dürfen, die neue Barrieren für Menschen mit Behinderungen bewirken. Die Kampagne war ein großer Erfolg, da es gelungen ist in den allgemeinen Bestimmungen für diese Fonds wichtige Kriterien für Menschen mit Behinderungen einzuführen. Die Mittel dürfen nur unter den folgenden Voraussetzungen ausgegeben werden: Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen Volle Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen Verpflichtung die Organisationen von Menschen mit Behinderungen in den Entwurf und die Auswertung der Maßnahmen einzubeziehen. Ich muss allerdings auf die RICHTLINIE 2000/78/EG DES RATES vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zurückkommen. Die Implementierung auf nationale Ebene in den EU Mitgliedstaaten war kein leichtes Unterfangen. In Österreich hat es erfreulich gut geklappt und man hat zugleich die Gelegenheit ergriffen ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz betreffend Güter und Dienstleistungen zu schaffen (allerdings nur bezüglich Bundesgesetze). Die Tatsache allerdings, dass der Geltungsbereich der Richtlinie auf Beruf und Beschäftigung beschränkt ist, bedeutet Nachteile für Menschen mit Behinderungen. Die Nichtdiskriminierung im Rahmen von Beruf und Beschäftigung ist nur ein Stein im Puzzle. Solange zum Beispiel die Verkehrsmittel nicht zugänglich sind, ist es einem Menschen mit Behinderungen auch zum Teil nur schwer möglich den Arbeitsplatz zu erreichen. Dies gilt ebenso für Bildung, Wohnen, Kommunikation und Ähnliches. Schon aus diesem Grund hat das Europäische Behindertenforum bereits im Jahr 2003 nach einer umfassenden Nichtdiskriminierungsrichtlinie hinsichtlich Behinderungen gerufen und einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission vorgelegt. Dieser Entwurf wurde am Ende des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 dem Präsidenten der Europäischen Kommission, dem Präsidenten des Europäischen Parlaments sowie der 33

34 damaligen Kommissarin für soziale Angelegenheiten, Diamantopolou, übergeben. Trotz aller Bemühungen war es dem Europäischen Behindertenforum nicht möglich Fortschritt in dieser Frage zu erzielen. Inzwischen jedoch haben etliche EU-Mitgliedstaaten entsprechende Nichtdiskriminierungsbestimmungen hinsichtlich Menschen mit Behinderungen auf nationaler Ebene beschlossen (so auch Österreich Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz), die allerdings alle inhaltlich unterschiedlich sind bzw. nicht alle Lebensbereiche regeln. Die Untätigkeit der EU-Stellen führt daher zu einer Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Aus der Sicht des Europäischen Behindertenforums ist dieser Zustand untragbar und inakzeptabel. Aus diesem Grund wurde die 1Million4Disability-Kampagne ins Leben gerufen. Ziel: Sammlung von mindestens einer Million Unterschriften, damit das Europäische Parlament sich mit diesem Anliegen befassen muss (Grundlage: derzeitiger EU Vertrag). Zeitraum: Februar 2007 bis Ende September 2007 Um eine gerechte Verteilung der Arbeit zu erreichen, wurde jedem EU- Mitgliedstaat eine Mindestzahl an zu erreichenden Unterschriften zugeteilt. Insgesamt wurden in Europa Unterschriften, entweder physisch oder online, abgegeben. Aufgrund des Engagements der Behindertenorganisationen in ganz Europa konnten die Vorgaben überschritten werden. Am 4. Oktober 2007 fand eine Großkundgebung von mehr als Menschen mit Behinderungen aus ganz Europa in Brüssel vor dem Gebäude der Europäischen Kommission statt, bei der die Unterschriften dem Kommissionspräsidenten Barroso und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Pötterring, übergeben wurden. Bei der Generalversammlung des Europäischen Behindertenforums am 5. Oktober 2007 in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments hat Kommissar Spidla zugesagt, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Mitte Mai 2008 hat die Dienststelle des Präsidenten der EU-Kommission öffentlich bekannt gegeben, dass der Entwurf einer EU-Richtlinie über die Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Juni vorgelegt werden wird. Dies bedeutet wiederum den Anfang eines langen Weges (Kommissarkollegium, Ministerrat, Europäisches Parlament, Implementierungsperiode auf nationaler Ebene, usw.). Uns steht also weiterhin viel Arbeit bevor. 34

35 DR. GYULA PULAY Stv. Generaldirektor ÁSZ Institut für Entwicklung und Methodik Beschäftigung im Fokus einer komplexen Rehabilitation Neue Wege in der Beschäftigung vom Menschen mit Behinderung lautet der Titel der diesjährigen Konferenz. Vor dem Hintergrund des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetzes LXXXIV. aus dem Jahre 2007 und der Durchführungsverordnungen können wir tatsächlich davon sprechen, dass sich in diesem Jahr der Erweiterung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beachtliche neue Möglichkeiten eröffnet haben. Aus diesem Grunde möchte ich als an der Ausarbeitung der neuen Richtlinien beteiligter externer Experte hier skizzieren, welche neuen Wege zu einer komplexen Rehabilitation führen. Hinsichtlich der sozialen Integration ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, dass die Rehabilitation beschäftigungszentriert ist, d.h. dass das Hauptziel darin besteht, Menschen mit Behinderung eine vollwertige, dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit zu gewährleisten. Was garantiert die Beschäftigungszentriertheit der neuen Richtlinien? Unter den neuen Richtlinien möchte ich fünf Faktoren, die die Rehabilitation beschäftigungszentriert machen, hervorheben und anschließend kurz erläutern. Dabei handelt es sich um Faktoren, die auf die Rehabilitation als komplexen Prozess abzielen, der Rehabilitation der Behindertenrente gegenüber den Vorrang geben, auf Zusammenarbeit beruhen, den ArbeitgeberInnen eine größere Verantwortung zuordnen, die aktive Teilnahme der Non-Profit-Organisationen mit voraussetzen. Die Rehabilitation als komplexer Prozess Das erwähnte Gesetz definiert die Rehabilitation als komplexes System von medizinischen, arbeitsmarktpolitischen, sozialen, Schulungs- und sonstigen Aktivitäten mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit von Personen mit Behinderungen wiederherzustellen bzw. die verbliebenen Fähigkeiten zu nutzen. Wenn die Rehabilitation als komplexer Prozess betrachtet wird, muss auch zu deren Beginn die Einschätzung des Zustands der zu rehabilitierenden Person komplex erfolgen. Aus diesem Grunde schreibt das neue Gesetz ein neues komplexes Einstufungssystem vor. Das neue Einstufungssystem 35

36 konzentriert sich nicht auf die verminderte Arbeitsfähigkeit, sondern auf die verbliebenen Kompetenzen; ermittelt das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die Veränderungen hinsichtlich der beruflichen Arbeitsfähigkeit; fordert eine Begutachtung, die nicht von einer Ärztekommission, sondern von einem Gremium von ExpertInnen für Rehabilitation erfolgt. Dementsprechend erteilt eine aus zwei ÄrztInnen und ExpertInnen für Beschäftigung und Sozialfragen bestehende Kommission ihre Beurteilung über die Rehabilitationsfähigkeit, mögliche Richtungen der Rehabilitation, Rehabilitationsnotwendigkeiten sowie über den für die Rehabilitation benötigten Zeitraum. Detaillierte Richtlinien enthält die Regierungsverordnung 213/2007 (VIII.3.); ermöglicht die Einbeziehung von vom Staatlichen Beschäftigungsservice (im Weiteren: ÁFSZ) benannten ExpertInnen für Sozialfragen und Beschäftigung in die komplexe Einstufung; behandelt die Notwendigkeiten zur sozialen und beruflichen Rehabilitation sowie damit verbundene Dienstleistungen im Rahmen eines Systems. Zu deren Abstimmung wurde die Regierungsverordnung 321/2007 (XII.5.) über die komplexe Rehabilitation geschaffen. Im Sinne dieser Verordnung bauen im Rahmen der komplexen Rehabilitation die für die Rehabilitation einer behinderten Person notwendigen medizinischen, sozialen und arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen aufeinander auf. Rehabilitation vor Behindertenrente Die neuen Regelungen geben der Rehabilitation der Behindertenrente gegenüber den Vorzug. Es heißt darin, dass eine Person, die für die Behindertenrente im notwendigen Maße gesundheitlich beeinträchtigt ist, aber rehabilitiert werden kann, keine Behindertenrente bekommen sollte, sondern eine Rehabilitationsbeihilfe und während der Zahlung dieser Beihilfe alle zu ihrer Rehabilitation notwendigen Dienstleistungen. Die zu Beginn dieses Jahres eingeführte Rehabilitationsbeihilfe ersetzt bei rehabilitierbaren Personen die Behindertenrente der Stufe III; demzufolge entspricht die Nettosumme der der Behindertenrente. Im Zusammenhang mit dieser neuen Leistung seien folgende Kriterien hervorgehoben: Die Begutachtung und Feststellung der Rehabilitierbarkeit ist Aufgabe der im Rahmen der Institution ExpertInnen für Rehabilitation und Soziales (im Weiteren: ORSZI) funktionierenden Kommissionen; die Rehabilitationsbeihilfe wird von der Rentenversicherung festgelegt und ausgezahlt; die Rehabilitationsbeihilfe kann maximal für die Dauer von drei Jahren 36

37 gewährt werden, eine erneute Festlegung ist nur bei Veränderungen im Gesundheitszustand der betroffenen Person möglich; bei Zahlung einer Rehabilitationsbeihilfe kommen strenge Einkommensregelungen zur Anwendung. Verschaffen wir uns einen kurzen Überblick über die erste (vorbereitende) Phase des Rehabilitationsprozesses, der bis dahin andauert, bis sich die zum Bezug einer Rehabilitationsbeihilfe berechtigte Person mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzt. Die gesundheitlich beeinträchtigte Person kann auf dem gleichen Formular die Feststellung der Behindertenrente und die Rehabilitationsbeihilfe bei der Rentenversicherung beantragen. Die Rentenversicherung holt die Beurteilung der RehabilitationsexpertInnen der Institution ORSZI ein, die sich neben Aussagen zum Grad der Gesundheitsbeeinträchtigung und zur Veränderung der beruflichen Arbeitsfähigkeit auch darüber äußert, ob die/der Antragsteller/in rehabilitierbar ist oder nicht. Die Rehabilitierbarkeit wird in Hinblick auf folgende Bedingungen untersucht: Verlangt die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zur Rehabilitation bzw. die Beschäftigung in in Frage kommenden Berufen von der betroffenen Person nicht mehr Anstrengungen, als deren derzeitiger Gesundheitszustand zulässt? Hat die Person Zugang zu den für ihre Rehabilitation grundlegenden arbeitsmarktpolitischen, medizinischen und sozialen Dienstleistungen? Ist zu erwarten, dass innerhalb der möglichen Rehabilitationsrichtung ein Jobangebot auf den Plan tritt, das eine Beschäftigung ohne ständige Förderung ermöglicht? Diese drei Fragen lassen sich beantworten, wenn im Vorhinein die Beschäftigungsrichtung festgelegt wurde, innerhalb derer unter Berücksichtigung der verbliebenen Beschäftigungsfähigkeit der betroffenen Person eine Rehabilitation möglich ist. Bei der Feststellung der Rehabilitationsrichtung ist es zweckmäßig, die aktuelle, vor der Gesundheitsschädigung bestehende Qualifikation oder eine andere, der Qualifikation entsprechende Rehabilitation ins Auge zu fassen, wenn das die jeweilige Form der Gesundheitsbeeinträchtigung der Person erlaubt und am Arbeitsmarkt die Nachfrage nach solchen Arbeitskräften vorhanden ist. Ansonsten ist die Vorbereitung auf einen neuen Beruf, die Umschulung ein gangbarer Weg: Dazu werden Berufe, Berufsgruppen bestimmt, für die die betreffende Person geeignet ist bzw. geeignet gemacht werden kann. Nach der Festlegung der möglichen Rehabilitationsrichtung sind die Rehabilitationsbedürfnisse der jeweiligen Person zu eruieren, ohne die eine Rehabilitation keinen Erfolg hat. Die neuen Regelungen differenzieren nach medizinischen, sozialen und arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Die 37

38 Fachkommission hat die fundamentalen Notwendigkeiten für die Rehabilitation zu bestimmen, d.h. jene Erfordernisse, ohne die eine Rehabilitation ergebnislos bleiben würde. Die Bedingungen für eine medizinische Rehabilitation wurden bereits früher in Fachgesetzen, Verordnungen und fachlichen Richtlinien fixiert. Die Bedingungen für eine soziale und berufliche Rehabilitation sind in der Beilage zur Regierungsverordnung aufgelistet. Die Bedingungen für eine berufliche Rehabilitation z.b. werden folgendermaßen gruppiert: Förderung der Rehabilitation im ursprünglichen Tätigkeitsbereich, Förderung der Rehabilitation im früheren Beruf, Förderung der Rehabilitation in einem der Ausbildung entsprechenden, aber nicht ausgeübten Beruf, Förderung der Rehabilitation in einem Beruf, der Qualifizierung bzw. Anlernen erfordert. Wie bereits erwähnt, äußert die ExpertInnenkommission für Rehabilitation ihre Meinung über die mögliche Rehabilitationsrichtung, die Rehabilitationsbedingungen und über die Dauer der Rehabilitation. Aufgrund dieser Expertise und der Prüfung sonstiger Berechtigungsbedingungen entscheidet die Rentenversicherung darüber, ob der/die Antragsteller/in zum Bezug der Rehabilitationsbeihilfe berechtigt ist. Ist dies der Fall, wird darüber ein Bescheid abgefasst, der zusammen mit einer Kopie der Begutachtung der ExpertInnenkommission dem/der Antragsteller/in postalisch zugestellt wird. Der/die Antragsteller/in wird darin darauf aufmerksam gemacht, dass er/sie zwecks der Rehabilitation mit dem regionalen Arbeitsamt eine Rehabilitationsvereinbarung abzuschließen hat. Bald darauf beginnt die Zahlung der Rehabilitationsbeihilfe. Der Abschluss einer Rehabilitationsvereinbarung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Zahlung der Rehabilitationsbeihilfe. Die neuen Regelungen basieren auf Kooperation Im Sinne des erwähnten Gesetzes handelt es sich bei den eine Rehabilitationsbeihilfe beziehenden Personen nicht um Arbeitssuchende, aber im Interesse einer erfolgreichen Rehabilitation sind sie zur Kooperation verpflichtet. Diese kommt in Form der Rehabilitationsvereinbarung zur Geltung, die die Rehabilitationsbeihilfe beziehende Person mit der zuständigen Geschäftsstelle des regionalen Arbeitsamtes abschließt. Die zum Bezug der Rehabilitationsbeihilfe berechtigte Person hat sich innerhalb von zehn Tagen nach Empfang des Bescheides bei der für ihren Wohnort zuständigen Geschäftsstelle zwecks Abschlusses einer Rehabilitationsvereinbarung zu melden. Das Gesetz verlangt, dass die Rehabilitationsvereinbarung unter Berücksichtigung der oben genannten Expertise und der 38

39 vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Bedingungen der Region zu erfolgen hat. Als Anlage der Rehabilitationsvereinbarung ist ein Rehabilitationsplan beizufügen Tage stehen zur Vorbereitung dieser Vereinbarung zur Verfügung, weitere 30 für den Abschluss. Die Vorbereitung der Vereinbarung und des Plans bedarf der engen Zusammenarbeit von Arbeitsamt und Rehabilitationsbeihilfe-Berechtigtem/r. Alle notwendigen Informationen und Ratschläge gibt das Arbeitsamt. Im Rehabilitationsplan sind mindestens folgende Elemente anzuführen: die konkrete Richtung der Rehabilitation, der Bedarf der Rehabilitationsbeihilfe beziehenden Person, die Auflistung der Rehabilitationsdienstleistungen und deren zeitliche Abfolge, die mit der Rehabilitation einhergehenden Förderungen, deren Höhe und Zahlungsmodus, die Leistungssolls der eine Rehabilitationsbeihilfe beziehenden Person sowie die Fristen ihrer Erfüllung, die Leistungssolls des Arbeitsamtes, Fristen zu ihrer Erfüllung, um die beruflichen Rehabilitationsdienstleistungen zu gewährleisten, die Formen der Unterstützung zur Inanspruchnahme von medizinischen und sozialen Rehabilitationsdienstleistungen. Welche Rehabilitationsdienstleistungen können in den Rehabilitationsplan mit aufgenommen werden? Medizinische Rehabilitationsdienstleistungen, die alle im Versicherungssystem möglichen notwendigen Dienstleistungen umfassen, soziale Rehabilitationsdienstleistungen, die in der Verordnung aufgrund des Sozialgesetzes benannt sind (z.b. Familienbeihilfe, Fürsorge, Unterkunftsbeihilfe), berufliche Rehabilitationsdienstleistungen: als solche sind aufgrund der Regierungsverordnung über arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen, die durch die Verordnung GM 30/2000 (IX. 15.) modifiziert wurde, zu benennen: Arbeitsassistenz, Beratung für Berufswechsel, Beratung für Jobsuche, psychologische Betreuung, vorausgehende Arbeitsfähigkeitsprüfung, Jobvermittlung, MentorIn für berufliche Rehabilitation als neue Dienstleistung. Natürlich lassen sich Arbeitsassistenz, Beratung für Berufswechsel und Jobsuche sowie psychologische Betreuung auch zukünftig im Rahmen der bereits eingerichteten Rehabilitationsberatung umsetzen. 39

40 Dem Beschäftigungsgesetz und seiner im letzten Jahr vorgenommenen Novellierung zufolge ist es nun auch für RehabilitationsbeihilfebezieherInnen möglich, eine Förderung zur Umschulung zu erhalten, den sie beschäftigenden ArbeitgeberInnen kann eine Lohnförderung gewährt werden bzw. können sie aus dem Rehabilitationsfonds Förderungen zu Investitionen bzw. zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes bekommen. Die Regierungsverordnung 177/2005 (IX. 2.) Über die Budgetförderungen zur Beschäftigung von behinderten Personen und ihre vor kurzem vorgenommene Modifizierung bietet auch die Möglichkeit zur Förderung der Beschäftigung von Personen, die eine Rehabilitationsbeihilfe beziehen. Hauptfinanzierungsquelle werden EU-Programme sein. Die komplexe Rehabilitation erfordert die aktive Teilnahme der Non-Profit- Organisationen Ohne die aktive Beteiligung der Non-Profit-Organisationen kann das neue Rehabilitationssystem nicht erfolgreich sein, denn ihre durch den Staat (z.b. durch die regionalen Arbeitsämter) zugekauften oder geförderten Dienstleistungen ermöglichen erst eine individuell gestaltete Rehabilitation. Welches sind die Möglichkeiten auch im weiteren Sinne, die sich vor den Non-Profit- Organisationen auftun? In erster Linie sind dies: die Durchführung des MentorInnendienstes für Rehabilitation, Gewährleistung von Rehabilitationsdienstleistungen (z.b. Rehabilitationsberatung), Anschluss an die von der EU finanzierten komplexen Programme, Mitwirken bei Ausbau von Transitbeschäftigung und sozialer Wirtschaft. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf ein in den erwähnten Dokumenten neues Element lenken, und zwar auf den MentorInnendienst. Das Attribut neu habe ich deshalb in Anführungszeichen gesetzt, weil dieser Dienst in der Praxis bereits existiert, die rechtliche Regelung jedoch erst jetzt vorgenommen wurde. MentorInnen wurden schon bei vielen benachteiligte ArbeitnehmerInnen betreffenden arbeitsmarktpolitischen Projekten eingesetzt; davon hebt sich allerdings der MentorInnendienst für Rehabilitation in gewisser Weise ab. Laut Regierungsverordnung besteht die Hauptaufgabe des/der Mentors/Mentorin darin, dass er/sie die Rehabilitationsbeihilfe beziehende Person bei der Erfüllung des Rehabilitationsplanes unterstützt. Durch Informationen, notwendige persönliche Beratung bei der beruflichen Eingliederung, im Bedarfsfall durch persönliche Begleitung unterstützt er/sie die zu betreuende Person dahingehend, dass sie die für sie festgelegten (für notwendig gehaltenen) medizinischen, sozialen und 40

41 beruflichen Rehabilitationsdienstleistungen in Anspruch nehmen bzw. die in Frage kommenden Arbeitsstätten aufsuchen sowie sich im Fall einer Anstellung eingewöhnen kann. Der/die MentorIn hält Kontakt zum/zu der Kunden/in und wirkt bei der Beseitigung von Rehabilitationsbarrieren mit. Er/sie signalisiert dem Arbeitsamt, wenn sich Umstände ergeben, die einer Umsetzung der Rehabilitationsvereinbarung im Wege stehen. Gegebenenfalls wirkt er/sie bei der Modifizierung der Rehabilitationsvereinbarung mit. Es ist offensichtlich, dass eine derartige Dienstleistung einer geschulten und engagierten Person bedarf, die in erster Linie im Umfeld von mit Behinderten arbeitenden Non-Profit-Organisationen zu finden ist. Ein/e Mentor/in ist auf jeden Fall zu benennen, wenn die Beihilfe beziehende Person es wünscht und diese Leistung im Rehabilitationsplan als grundlegende Rehabilitationsmaßnahme im Rahmen der medizinischen und sozialen Dienstleistungen vermerkt ist, oder es sich im Rahmen der die Rehabilitationsvereinbarung vorbereitenden Konsultationen mit der Beihilfe beziehenden Person oder der sich anschließenden Rehabilitationsberatungen als notwendig erweist. Im ersten Fall umfasst der MentorInnendienst den ganzen komplexen Rehabilitationsprozess. In letzterem Fall geht es eher darum, dass bei der Beihilfe beziehenden Person Probleme in der Lebensführung sichtbar wurden, die zur Erkenntnis führen, dass der/die Betreffende ohne den/die RehabilitationsmentorIn nicht in der Lage ist, die Rehabilitationsauflagen zu erfüllen. In allen anderen Fällen entscheidet das Arbeitsamt nach Zweckmäßigkeit und unter Einbeziehung finanzieller Überlegungen über die Benennung eines/r Mentors/in. Die Rehabilitationsdienstleistungen (z.b. die Rehabilitationsberatung) stellen eine gewichtige Möglichkeit für die sich darauf vorbereitenden Non- Profit-Organisationen dar. Aufgrund seiner eigenen Kapazität ist der ÁFSZ nicht in der Lage, diese Dienstleistungen anzubieten, sondern muss eine externe Einrichtung damit beauftragen. Es wurde bereits erwähnt, dass zu einem großen Teil die mit der komplexen Rehabilitation verbundenen Programme mithilfe von EU-Fördermitteln finanziert werden. Demzufolge wird es Rehabilitationsförderungen geben, um die sich in erster Linie Non-Profit-Organisationen bewerben können. Hauptanliegen der komplexen Rehabilitation ist es, der zu rehabilitierenden Person die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, mit der Zielrichtung, dass diese Person dort auch ohne großzügige und kontinuierliche Förderung beschäftigt werden kann. Bei Personen mit ernsthaften Behinderungen wird dies nicht in einem Schritt möglich sein. Es wird wie in Österreich eine Zusammenarbeit mit Non-Profit-Organisationen erforderlich sein, die der 41

42 zu rehabilitierenden Person in der Übergangsphase eine sog. Transitbeschäftigung gewährleisten oder ihr einen Arbeitsplatz in der Sozialwirtschaft anbieten. Die neuen Regelungen verlangen von den ArbeitgeberInnen eine größere Motivation Bei der Erarbeitung der Regelungen wurde davon ausgegangen, dass die Rehabilitation dann am erfolgreichsten ist, wenn sie bei dem/der Arbeitgeber/in der behinderten Person erfolgt. Ohne eine/n engagierte/n Arbeitgeber/in kann die Rehabilitation natürlicherweise nicht erfolgreich sein. Aus diesem Grunde bevorzugt das neue Gesetz die Rehabilitation bei dem/der jeweiligen Arbeitgeber/in, indem es einen Kündigungsschutz für Rehabilitationsbeihilfe beziehende Personen in das Arbeitsgesetzbuch einfügte. Der Schutz außer der Anfangszeit der Erwerbsunfähigkeit ist keine völlige Sperre, sondern gibt den ArbeitgeberInnen Zeit, sich nach möglichen Lösungen umzusehen. Den neuen Regelungen zufolge muss das Arbeitmarktservice, wenn die zum Bezug der Rehabilitationsbeihilfe berechtigte Person eine Beschäftigung hat, die Rehabilitation bei dem/der jeweiligen Arbeitgeber/in in Angriff nehmen. Dazu ist an den/die Arbeitgeber/in anzusuchen, der/die verpflichtet ist, auf das Ansuchen zu reagieren. Wenn der/die Arbeitgeber/in die weitere Beschäftigung der Rehabilitationsbeihilfe beziehenden Person sowie damit verbundene Maßnahmen übernimmt, ist die konkrete Richtung der Rehabilitation vor diesem Hintergrund festzulegen. Der/die Arbeitgeber/in kann selbstverständlich alle zur Verfügung stehenden Dienstleistungen und Förderungen bekommen. Zusammenfassend sei betont, dass die neuen Möglichkeiten sowohl die staatlichen und kommunalen Einrichtungen als auch die Non-Profit- Organisationen und die ArbeitgeberInnen vor zahlreiche neue Aufgaben stellen. Von großer Wichtigkeit ist somit die gute Zusammenarbeit dieser Einrichtungen. Die rechtlichen Bedingungen für eine komplexe Rehabilitation sind gegeben, aber ohne eine ehrliche und kluge Zusammenarbeit aller Beteiligten bleibt selbst das beste Gesetz nur ein beschriebenes Blatt Papier. Auch von Ihnen wird es abhängen, was davon umgesetzt wird! 42

43 DR. GÜNTHER SCHUSTER Landesstellenleiter Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Bundessozialamt, Landesstelle Wien Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung in Österreich Aufbau Nach einer kurzen Vorstellung der Organisation Bundessozialamt und seiner Aufgaben folgt eine Darstellung der rechtlichen Situation im Bereich der beruflichen Integration in Österreich und eine Beschreibung der notwendigen Kooperationsbeziehungen. Nach einem Überblick über Strategien und Prinzipien der beruflichen Integration sowie der wesentlichsten Zielsetzungen wird die derzeit bestehende Situation für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt beschrieben. Die Vorstellung des Behinderteneinstellungsgesetzes als zentrale gesetzliche Grundlage und die Beschreibung der individuellen Förderleistungen aber auch der Projektmaßnahmen geben einen Einblick in die Umsetzung. Bundessozialamt Das Bundessozialamt ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz, hat seinen Sitz in Wien und verfügt über Landesstellen in jedem österreichischen Bundesland. Es erbringt seit vielen Jahren Leistungen für Menschen mit Behinderungen und verfügt damit über umfassendes Wissen zu Bedürfnissen und Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen. Neben den traditionellen Aufgaben im Bereich der Sozialentschädigung und den damit verbundenen Rentenleistungen stellen heute die Themenbereiche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und berufliche Integration den zentralen Stellenwert in der Aufgabenvollziehung dar. Rechtliche Grundlagen der beruflichen Integration in Österreich Das Bundessozialamt ist nur eine jener öffentlichen Einrichtungen, die mit der beruflichen Integration beauftragt ist. Die Zuständigkeit ist auf 3 Ministerien (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit/BMWA, Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz/BMSK, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugendliche/BMGFJ) verteilt. In der operativen 43

44 Aufgabenwahrnehmung nimmt das Arbeitsmarktservice/AMS (BMWA) die mainstreaming-funktion wahr, indem die arbeitsmarktpolitischen Regelleistungen auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Die Sozialversicherungsträger (BMSK und BMGFJ) haben umfassende Möglichkeiten der medizinischen aber auch der beruflichen Rehabilitation für ihre Versicherten. Auch die Sozialhilfe- und Behindertenhilfegesetze der Länder sehen Maßnahmen der beruflichen Integration vor allem für junge Menschen mit Behinderung am Übergang Schule/Beruf vor. Das Bundessozialamt ist aber die einzige öffentliche Einrichtung, die im Bereich der beruflichen Integration ausschließlich für Menschen mit Behinderung zuständig ist und wo keine weiteren Zugangsvoraussetzungen vorliegen müssen. Im Bereich der Sozialversicherung ist jedenfalls das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses erforderlich und auch im AMS ist Qualität und Umfang der Leistung oft davon abhängig, ob Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden. Die Kooperationsbeziehungen in der beruflichen Integration Aus diesen komplexen Zuständigkeiten heraus ist es zwingend notwendig, dass die Rehabilitationsträger sowohl auf der Ebene des Einzelfalles als auch zur Abstimmung von Leistungen kooperieren. Zu den bereits genannten öffentlichen Einrichtungen kommen hier aber noch die in Österreich sehr bedeutsamen Sozialpartner (z.b. Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, Arbeiterkammer, Gewerkschaft) aber auch die Unternehmen selbst und die mit arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen beauftragten Projektträger dazu. Insofern ist die Gestaltung und Aufrechterhaltung einer laufenden und umfassenden Kommunikation zwischen allen am Prozess der beruflichen Integration beteiligten Akteure eine ständige und schwierige Herausforderung. Strategische Grundlagen und Prinzipien der beruflichen Integration Zentrale Grundlage ist das Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung aus dem Jahr 1992, das für alle Lebensbereiche und damit auch für den Arbeitsbereich umfassende gesellschaftspolitische Zielsetzungen definiert. Dieses Programm wird in regelmäßigen Zeitabständen evaluiert und mit aktuellen Entwicklungen ergänzt. Nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union haben sich die Programmplanungsdokumente in Vollziehung des ESF zu wichtigen strategischen Grundlagen der beruflichen Integration entwickelt, die ihre weitere Umsetzung in nationalstaatliche Aktionsplänen bzw. bundesweite arbeitsmarktpolitische Programmen finden. Als Prinzipien in der beruflichen Integration kann das Interventionsprinzip (Hilfe zur Selbsthilfe, Unterstützung in schwierigen Situationen) angesehen 44

45 werden, langfristige Betreuungsbeziehungen sind nur mehr sehr selten. Das Prinzip Rehabilitation vor Rente hat in den letzten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklungen besondere Bedeutung gewonnen. Die Unterbringung am ersten Arbeitsmarkt hat mittlerweile deutlichen Vorrang gegenüber einer Beschäftigung in geschützten Werkstätten/integrativen Betrieben. Damit ergeben sich als zentrale gemeinsame Zielsetzung in der beruflichen Integration für Menschen mit Behinderung die Erlangung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen bzw. die Erhaltung von bestehenden Arbeitsplätzen im Rahmen von sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen am ersten Arbeitsmarkt. Die aktuelle Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung in Österreich Dem deutlichen Rückgang der allgemeinen Arbeitslosigkeit (-13% im Vergleich zwischen März 2007 und März 2008) steht ein deutlich geringerer Rückgang bei Menschen mit Behinderung (-2,1%) gegenüber. Damit muss es Ziel der Arbeitsmarktpolitik sein, die Entspannung am Arbeitsmarkt auch für Menschen mit Behinderungen sichtbar zu machen. Gleichzeitig ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen an der Gesamtzahl der Arbeitslosen mit fast 20 % noch immer sehr hoch. Von den etwa begünstigten Behinderten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz stehen etwa 2/3 in Beschäftigung, etwa Personen sind arbeitslos gemeldet. Weitere Personen stehen dem Arbeitsmarkt (meist aufgrund einer befristeten Pensionsleistung) zurzeit nicht zur Verfügung. Die Ziele und Strukturen des Behinderteneinstellungsgesetzes Mit diesem Bundesgesetz soll die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung in besonderer Weise unterstützt werden. Unabhängig von Art und Ursache der Behinderung richtet sich dieses Gesetz an alle Menschen, deren Behinderung bzw. Erkrankung einen bestimmten Schweregrad (in der Regel Grad der Behinderung 50 v. H.) erreicht. Es erfolgt eine Beurteilung im Rahmen eines medizinischen Begutachtungsverfahrens und die Zugehörigkeit zum Personenkreis nach dem Behinderteneinstellungsgesetz wird bescheidmäßig zuerkannt. Dieser Personenkreis hat einen qualifizierten Kündigungsschutz. Demgegenüber steht eine Einstellungspflicht der österreichischen Wirtschaft, die von der Betriebsgröße abhängig ist. Jedes Unternehmen mit mehr als 25 DienstnehmerInnen hat Menschen mit Behinderung zu beschäftigen ansonsten erfolgt die Vorschreibung einer Ausgleichstaxe (derzeit EUR 213, ) pro nichtbesetzter Stelle. Die Gesamtsumme der eingezahlten Ausgleichstaxe (jährlich etwa EUR 80 Mio.) wird zweckgebunden für Maßnahmen der 45

46 beruflichen Integration und damit der Förderleistungen des Behinderteneinstellungsgesetzes verwendet. Diese Förderleistungen bestehen einerseits aus Individualförderungen, die sich entweder an den/die DienstgeberIn oder die betroffene Person mit Behinderung als FördernehmerIn richten und andererseits aus Projektträgern, die mit der Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen beauftragt werden. Individualförderungen Ein zentraler Bestandteil sind Zuschüsse zu den Lohnkosten an jene Betriebe, die Menschen mit Behinderung beschäftigen. Die Förderung kann entweder zeitlich befristet am Beginn eines Dienstverhältnisses (Integrationsbeihilfe) oder bei Gefährdung eines Arbeitsplatzes durch wirtschaftliche Schwierigkeiten des Betriebes (Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe) geleistet werden. Außerdem ist es für Betriebe möglich, einen Teil der Lohnkosten durch eine Entgeltbeihilfe ersetzt zu bekommen, wenn eine individuelle Leistungsminderung vorliegt. Zusätzlich können technische Arbeitshilfen bzw. die behinderungsbedingte Ausstattung und Adaptierung von Arbeitsplätzen gefördert werden. Für Personen, die öffentliche Verkehrsmittel aufgrund ihrer Behinderung nicht benützen können, gibt es Leistungen zur Unterstützung ihrer Mobilität (Mobilitätszuschuss, Zuschuss zum Erwerb einer Lenkerberechtigung, Zuschuss zum Ankauf eines PKW). Besondere Bedürfnisse bestimmter Gruppen (z.b. Kostenübernahme bei Gebärdendolmetsch für Gehörlose, Mobilitätshilfen für Blinde) können ebenfalls durch Zuschussleistungen abgedeckt werden. Auch für die Gründung einer selbstständigen Existenz (Unternehmensgründung durch eine Person mit Behinderung) kann eine finanzielle Unterstützung geleistet werden. Projektförderungen Mit dem Aufbau und der Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen werden in der Regel gemeinnützige Organisationen beauftragt. Die Dienstleistungen sind durch Förderrichtlinien des BMSK definiert. Nach einer Konzepterstellung in inhaltlicher und finanzieller Hinsicht und der Durchführung von Vertragsverhandlungen werden in der Regel Jahresverträge abgeschlossen. Die Verträge sehen die Übernahme der Personalund Sachkosten vor und definieren Aktivitäts- und Wirkungsziele (z.b. Zahl der zu betreuenden Personen und Zahl der zu schaffenden Arbeitsplätze). Der neuerliche Abschluss eines Fördervertrages ist daher letztlich erfolgsabhängig. 46

47 Die arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen lassen sich im Wesentlichen in 4 Gruppen zusammenfassen: 1. Begleitende Hilfen Darunter werden Unterstützungsstrukturen (z.b. Arbeitsassistenz, Integrationsbegleitung, Jobcoaching) verstanden, die eine individuelle Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes oder die Unterstützung bei der Erhaltung eines gefährdeten Arbeitsplatzes im Sinne einer Krisenintervention vorsehen. Die ArbeitsassistentInnen müssen die für die jeweilige Zielgruppe notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten aufweisen (z.b. Kenntnis der Gebärdensprache für Gehörlose, klinische PsychologInnen für psychisch Kranke). 2. Qualifizierungsmaßnahmen Dabei werden fachliche Qualifizierungen abgestimmt auf Art und Ausmaß der Behinderung aber auch die Förderung einer persönlichen Entwicklung (vor allem für Jugendliche) finanziert. In den Förderverträgen werden die Kursund Ausbildungsmaßnahmen definiert; eine anschließende Unterstützung bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes in der freien Wirtschaft (Integrationsbegleitung) ist in die Ausbildungszeit integriert. 3. Beschäftigungsmaßnahmen Die Projektträger schließen zeitlich befristete Dienstverhältnisse mit DienstnehmerInnen mit Behinderung ab und haben auch die Aufgabe, am Ende der Beschäftigungszeit durch die Integrationsbegleitung Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt für ihre DienstnehmerInnen zu finden. Die in diesen Projekten erstellten Produkte bzw. erbrachten Dienstleistungen stehen oft auch im Dienste der Allgemeinheit (z.b. Umweltschutz, Entwicklungshilfe, Unterstützung für sozial Schwache). 4. Unternehmensbezogene Dienstleistungen Mit dem so genannten Unternehmensservice sollen Betriebe losgelöst vom Einzelfall eine strukturelle Beratung zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung erhalten. Derzeit in Vorbereitung steht die verstärkte Nutzung der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung für Menschen mit Behinderung. 47

48 PÉTER KEMÉNY Stv. Hauptabteilungsleiter Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Arbeit Hauptabteilung für Behindertenwesen und Rehabilitation Berufliche Rehabilitation in Ungarn (1) In Ungarn befindet sich die institutionelle Struktur der beruflichen Rehabilitation im Umbruch und 2007 gab es sowohl auf rechtlicher wie auch auf struktureller Ebene beträchtliche Veränderungen hinsichtlich der Lenkung dieses Bereichs. Und während die Umstrukturierung wahrhaftig alle Ebenen erfassend abläuft, wurden in diesem Zeitraum ebenfalls bedeutende Innovationen und neue Programme gestartet, um die beschäftigungspolitische Ziele besser erreichen zu können. Mitte 2006 entstand durch die Verschmelzung des früheren Ministeriums für Jugend, Familie und Soziales und des Ministeriums für Beschäftigung das Ministerium für Beschäftigung und Soziales. Durch die Schaffung dieses Ministeriums wurde es möglich, das in Fachkreisen bereits seit langem geplante und geforderte einheitliche (integrierte) Dienstleistungssystem für Soziales und Beschäftigung in Angriff zu nehmen. Die für EU-Verhältnisse hohe Arbeitslosenquote, der hohe Anteil der Inaktiven, das niedrige Niveau der Steuereinnahmen sowie die wirtschaftlichen Parameter forderten eine neue bzw. wenigstens erneuerte Beschäftigungspolitik ein. An die Schaffung des neuen Ministeriums schloss die Umgestaltung des bisher auf Komitatsebene fungierenden Nationalen Beschäftigungsdienstes zu regionalen Einrichtungen an; die Aufgabengebiete der früheren 19 Komitatsarbeitämter übernahmen sieben regionale Arbeitsämter, die über das Amt für Beschäftigung und Soziales vom Ministerium für Beschäftigung und Soziales geleitet werden. Parallel dazu entstand innerhalb des Ministeriums auch ein eigener Bereich zur Gestaltung der beruflichen Rehabilitation: In den Zuständigkeitsbereich der Abteilung für Beschäftigung in der Sektion für Beschäftigungspolitik und Erwachsenenbildung fallen jetzt die Themenbereiche Lohnzuschüsse bei der Rehabilitation und die Akkreditierung von ArbeitgeberInnen. Die in den Zuständigkeitsbereich der Sektion für Sozialpolitik gehörende Hauptabteilung Familie und Soziale Dienstleistungen lenkt die Beschäftigung in den sozialen Einrichtungen und die dazu abrufbaren Richtlinien. Außerdem ist hier das für den Aufbau des komplexen Rehabilitationssystems verantwortliche Programmbüro für Rehabilitation tätig. Und schließlich koordiniert die zur Sektion für 48

49 Chancengleichheit gehörende Hauptabteilung für Behindertenwesen und Rehabilitation die zentralen Programme zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen, die Förderungen zur Schaffung von behindertengerechten Arbeitsplätzen sowie die fachlichen Aufgaben der beruflichen Rehabilitation beim Nationalen Beschäftigungsdienst. (2) Die Neustrukturierung und die klaren Zielsetzungen der Regierung veranlassten einen schnellen Start zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen. Im letzten Jahr haben sich die Rechtsvorschriften im Bereich der beruflichen Rehabilitation erheblich verändert, zwei neue Gesetze und drei neue Verordnungen haben zur Neugestaltung des Bereichs beigetragen. Von besonderer Priorität war, dass sich auch Ungarn der UNO-Resolution über die Rechte von Menschen mit Behinderung anschloss, um die gesellschaftliche Situation behinderter Menschen zu verbessern, die Wahrung ihrer menschlichen Würde zu gewährleisten und ihre Chancengleichheit zu verbessern. Auch wenn bereits seit 1998 in Ungarn ein Gesetz zum Schutz der Rechte von behinderten Menschen existiert, sichert die im Gesetz XCII aus dem Jahre 2007 verkündete Vereinbarung mit dem dazugehörigen Fakultativen Protokoll, die als erstes von Ungarn ratifiziert wurde, eine umfassendere und stärkere Grundlage. Ein bedeutender Schritt in Hinblick auf die berufliche Rehabilitation war das Gesetz LXXXIV über die Einführung der Rehabilitationsbeihilfe aus dem Jahre 2007, durch das in Ungarn neben der Behindertenrente eine neue, auf drei Jahre befristete Leistung und, damit eng verbunden, ein Dienstleistungssystem zur beruflichen Rehabilitation eingeführt wurde. Dem durch das Gesetz eingeführten System schließen sich die Regierungsverordnung 321/2007 (XII. 5.) über die komplexe Rehabilitation, die Regierungsverordnung 213/2007 (VIII. 7.) über das Landesinstitut für Rehabilitationsund Sozialgutachter und die Regierungsverordnung 387/2007 (XII. 23.) über die Sozialleistungen für behinderte Menschen an. Ein beachtliches strategisches Dokument für die Umgestaltung der Struktur war der Parlamentsbeschluss 10/2006 (II. 16.) über das Neue Nationalprogramm für behinderte Menschen, in dessen Punkt 4.3. es heißt, dass die aktive Teilnahme behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben in erster Linie durch die Beschäftigung erreicht werden kann. Dazu gilt es folgende Aufgaben zu verwirklichen: 1. Um behinderten Menschen die Beschäftigung auf dem offenen Arbeitsmarkt zu gewährleisten, sind die rechtlichen, fachlichen und gegenständlichen Umstände, die dies behindern, zu beseitigen sowie die 49

50 Motivation von ArbeitgeberInnen und behinderten ArbeitnehmerInnen zu fördern. 2. Zur Begünstigung der beruflichen Integration sind die Mittel und Bedingungen auszubauen, die ermöglichen, dass mehr behinderte Menschen zusammen mit gesunden arbeiten können. 3. Besondere Aufmerksamkeit im Bereich der Beschäftigung ist den am meisten benachteiligten Personen, den Personen mit geistiger Behinderung, zu widmen, um ihnen Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. 4. Die Arbeit an den Regelungen über die geschützten Arbeitsplätze sowie an deren sich auf die tatsächlichen Kosten belaufenden Finanzierung ist fortzusetzen. 5. Die rechtliche, fachliche, gegenständliche und finanzielle Grundlage für die therapeutische Beschäftigung von Schwerbehinderten ist auszubauen. 6. Die Rehabilitationsaufgaben der ArbeitgeberInnen sind zu klären. 7. Durch die Neugestaltung der Rechtslage ist die Beschäftigung aller arbeitsfähigen Staatsbürger zu ermöglichen. Die Beschäftigungsziele jedoch können ohne die Umgestaltung des Begutachtungsverfahrens nicht erreicht werden. Diesbezüglich wurden in Punkt 5.1. des Parlamentsbeschlusses 10/2006 (II. 16.) über das Neue Nationalprogramm für behinderte Menschen folgende Aufgaben für die Regierung festgelegt: Komplexe prozessbezogene Rehabilitationsbereiche 1. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit sowie die anschließenden auf Beschäftigung abzielenden, effektiven, komplexen, aufeinander aufbauenden und einander ergänzenden (gesundheitlichen, beruflichen, mentalen und sozialen) Rehabilitationsmaßnahmen sind auf eine neue Basis zu stellen. Ziel ist, dass es nach der Rehabilitationsphase während derer eine Rehabilitationsbeihilfe gezahlt werden kann zu einer Beschäftigung kommt. 2. Das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der veränderten Arbeitsfähigkeit ist in komplexer Weise unter Berücksichtigung der verbliebenen Arbeitsfähigkeit, der Qualifizierbarkeit, der Qualifikation, des Berufs und des Lebensalters der betroffenen Person neu zu gestalten. 3. Die Umgestaltung des medizinischen Begutachtungsverfahrens macht die Ausarbeitung eines komplexen fachlichen Kriterienkatalogs notwendig, der die Verfassung der betreffenden Person und dabei den Grad der Behinderung, die Hauptrichtungen der notwendigen Rehabilitation sowie die Anwendung der verbliebenen Funktionen gleichermaßen mit einbezieht. 50

51 4. Es ist eine institutionelle Struktur auszubauen, die der sofortigen und komplexen Rehabilitation von Menschen, die infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder aus anderen Gründen Behinderungen erfuhren, dient (z.b. die elementare Rehabilitation für Blinde). Diese Zielsetzungen lassen sich nur innerhalb eines komplexen Dienstleistungsnetzes, das die einzelnen Teilbereiche und Zweige der Rehabilitation zu einem System verbindet, verwirklichen. Dieses Ziel spiegelt sich auch im Gesetz über die Rehabilitationsbeihilfe bzw. in sonstigen auf die Entwicklung der Rehabilitationsdienstleistungen abzielenden Aktivitäten der Hauptabteilung für Behindertenwesen und Rehabilitation wider. Behinderte Menschen haben in Ungarn das Recht auf Rehabilitation und Zugang zu den diversen Rehabilitationsdienstleistungen. Die Entwicklung komplexer Rehabilitationsdienstleistungen jedoch muss einhergehen mit der gesellschaftlichen Akzeptanz, mit dem Mainstreaming-Prinzip des Behindertenwesens und dem chancengleichen Zugang zu den Dienstleistungen, d.h. mit dem ungehinderten Zugriff auf ein entsprechend präpariertes Umfeld sowie auf Informationsnetzwerke und -kanäle. (3) Zur Erreichung der Zielsetzungen im Parlamentsbeschluss 10/2006 (II. 16.) über das Neue Nationalprogramm für behinderte Menschen war die Einführung der Rehabilitationsbeihilfe eine der bedeutendsten und umfassendsten Maßnahmen. Mit der Einführung der Rehabilitationsbeihilfe kam es zugleich zu einer Neugestaltung der Begutachtung der Arbeitsfähigkeit. Früher wurde der Grad der Veränderung der Arbeitsfähigkeit prozentual ausgedrückt von einem Arzt bestimmt. Im komplexen Rehabilitationsverfahren beurteilt ein aus vier Personen bestehendes Team (ÄrztInnen, ExpertInnen für Soziales und Beschäftigung) die gesamtkörperliche Gesundheitsschädigung sowie die verbliebene Arbeitsfähigkeit der betroffenen Personen. Dieses Team unterbreitet den Betroffenen einen Vorschlag zum Bezug einer Rehabilitationsbeihilfe, 51

52 stellt dabei die Rehabilitierbarkeit, den Umfang der Rehabilitationsbedürfnisse und die Rehabilitationsrichtung fest. Diejenigen Personen, denen das Team keine Eingliederung in das neue System empfiehlt, bekommen auch weiterhin die entsprechenden Leistungen, finanzielle und naturelle Unterstützungen des sozialen Fürsorgenetzes und daneben die Behindertenrente. Diejenigen, die eine Rehabilitationsbeihilfe beziehen können, erhalten von einer Zweigstelle des für ihren Wohnort zuständigen regionalen Arbeitsamtes für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren kostenlose berufliche Rehabilitationsdienstleistungen. Hauptziel dieses Rehabilitationsverfahrens ist die Beschäftigung, wozu das Arbeitsamt seine eigenen beruflichen Rehabilitationsdienstleistungen anbietet (Schulungen, Beratungen usw.), aber den KundInnen auch Dienstleistungen anderer Bereiche zugänglich macht (z.b. soziale Versorgung), wenn diese zur Rehabilitation notwendig sind; es kann sogar bei Non-Profit-Organisationen Dienstleistungen zukaufen. (4) Um möglichst viele erfolgreiche Rehabilitationsverfahren abwickeln zu können, hat die Hauptabteilung für Behindertenwesen und Rehabilitation weitere Entwicklungsmaßnahmen gestartet, mittels derer die Zahl der zugänglichen Dienstleistungen weiter erhöht werden soll. Unter Berücksichtigung der Kapazität und des Aufgabenprofils der Arbeitsämter sowie der Qualifizierungsparameter der RehabilitationsbeihilfebezieherInnen wurde in der Regierungsverordnung 321/2007 (XII. 5.) über die komplexe Rehabilitation eine neue Dienstleistung, der Rehabilitationsmentor, festgelegt. Als zentrales Element des Rehabilitationsprozesses schließt der/die Reha- Mitarbeiter/in im Arbeitsamt in Zusammenarbeit mit dem/der Rehabilitationsbeihilfebezieher/in, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von RehabilitationsberaterInnen, ExpertInnen bzw. FachärztInnen für Arbeitsmedizin, eine Vereinbarung und fertigt als deren Beilage einen Rehabilitationsplan an. Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung kann die behinderte Person zur Realisierung der im Rehabilitationsplan formulierten Ziele die Hilfe eines/r Rehabilitationsmentors/in in Anspruch nehmen. Die Mentor-Dienstleistung 52

53 wird grundsätzlich von Non-Profit-Organisationen angeboten. Ihre Aufgabe besteht darin, Informationen anzubieten bzw. unmittelbar Hilfe zu leisten, um die im Rehabilitationsplan festgelegten Zielsetzungen zu erreichen bzw. die nötige soziale und medizinische Betreuung sicherzustellen. Der Rehabilitationsmentor ergänzt als Dienstleistung die Arbeit des Arbeitsamtes. Auch wenn seit 1998 in Ungarn das Dienstleistungsnetz zur beruflichen Rehabilitation ausgebaut wird, gab es bei der Einführung der Rehabilitationsbeihilfe noch keine flächendeckende Kapazität. Aus diesem Grunde wurde in Kooperation mit der Landesstiftung für Beschäftigung und der Hochschulfakultät für Heilpädagogik Gusztáv Bárczi der Universität ELTE ein Schulungsprogramm gestartet. In den letzten Jahrzehnten hat es in Ungarn keine Ausbildung für den Fachbereich der beruflichen Rehabilitation gegeben. Deshalb wurden hier Schulungsmaßnahmen auf zwei Ebenen in die Wege geleitet. Einerseits wurde in Zusammenarbeit mit der Landesstiftung für Beschäftigung eine Thematik zu den Fachkenntnissen des Rehabilitationsmentors erarbeitet, die jetzt durch die Ausarbeitung des Lehrmaterials und Curriculums und durch die Ausbildung der künftigen MentorInnen im Rahmen einer akkreditierten Erwachsenenbildung ergänzt wird; im Anschluss wird die Ausbildung in das Landesberufsregister eingetragen und somit zu einem Beruf. Andererseits wurde bei der Hochschulfakultät für Heilpädagogik Gusztáv Bárczi der Universität ELTE die Ausarbeitung eines Bachelorfaches für berufliche Rehabilitation und ein sich daran anschließendes Mastermodul bzw. die Umsetzung dieser Module bestellt. (5) Über die Erhöhung der Zahl von Fachleuten hinaus soll auch die in den letzten zehn Jahren zentral geleitete Entwicklung der Dienstleistungskapazität ausgebaut werden. Behinderten bzw. ArbeitnehmerInnen mit veränderter Arbeitsfähigkeit sind mehrere alternative Dienstleistungen zugänglich, deren Kapazität aber nicht flächendeckend ist allerdings nicht nur wegen der fehlenden Fachkräfte, sondern auch wegen der typischen unflexiblen Förderungsstruktur zentraler Programme. Für zentral gesteuerte Programme ist nämlich charakteristisch, dass die Regierung unter Einbeziehung einer das Ausschreibungsverfahren abwickelnden Einrichtung Non-Profit-Dienstleister fördert, die unter der fachlichen Leitung einer Trägerorganisation spezielle Dienstleistungen für behinderte ArbeitnehmerInnen anbieten. Diese Vorgehensweise kann sich aber nicht den örtlichen Gegebenheiten anpassen und ist hinsichtlich der Finanzierung aufgrund der umfangreichen administrativen Verbindlichkeiten zu schleppend. Dadurch gibt es einerseits Engpässe, andererseits existieren 53

54 zahlreiche Dienstleistungsformen und -typen getrennt nebeneinander, ohne sich zu einem einheitlichen Dienstleistungsnetz zu entwickeln. Um die Kapazität zu erhöhen und den Zugang flexibler zu machen, sind die Programme den regionalen Arbeitsämtern zu übergeben. Dabei sind ihnen die notwendigen Mittel, die fachlichen Prinzipien und die Auftraggeberposition zu gewährleisten. Dadurch kann einerseits das Dienstleistungsangebot den örtlichen Bedingungen angepasst werden und andererseits die Förderung der guten Dienstleister stabilisiert werden. Als Ergebnis dieser Bestrebungen übergibt das Ministerium die Fördermittel an die Region, die für alle Dienstleister unter Berücksichtigung der regionalen Bedürfnisse der Betroffenen Ausschreibungen vornimmt. Die Regionalität und die regionalen Arbeitsämter als Auftraggeber garantieren die Verknüpfung der Dienstleister, d.h. die Herausbildung eines Netzwerkes. (6) In den ungarischen nationalen Entwicklungsplan, den Entwicklungsplan Neues Ungarn, dessen Gesamtbetrag bei über 60 Milliarden Forint liegt, wurden zur Kapazitätserweiterung der mit dem Rehabilitationsbeihilfesystem verbundenen beruflichen Rehabilitationsdienstleistungen sowie zur Steigerung und Gewährleistung der Rehabilitationsqualität auch beachtliche EU-Mittel eingeplant. 1. TIOP 3.3 und ROP Gewährleistung der Chancengleichheit beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen 2. TÁMOP 1.1 Dienstleistungen für Personen, die in das komplexe Rehabilitationsdienstleistungssystem einsteigen 3. TÁMOP 1.2 Berufliche Rehabilitationsdienstleistungen für ArbeitnehmerInnen mit veränderter Arbeitsfähigkeit 4. TÁMOP 1.3 Institutionelle Entwicklung des Nationalen Beschäftigungsdienstes 5. TÁMOP 1.4 Entwicklung arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen 6. TÁMOP 5.4 Ausbau elementarer Rehabilitationsdienstleistungen 7. TÁMOP 2.6 Schaffung eines Akkreditierungsverfahrens für Non-Profit- Dienstleister Daneben werden aus nationalen Mitteln und dem Teilfonds für Rehabilitation des Arbeitsmarktpolitischen Fonds Vorbereitungs- und Schulungsmaßnahmen für die im komplexen Rehabilitationsprozess mitwirkenden mehrere tausend ExpertInnen, Informationsangebote für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen, PR-Programme sowie weitere kleinere Innovationsprojekte finanziert, die zur Verbesserung der Qualität der beruflichen Rehabilitationsdienstleistungen und zur Ausweitung der in die Rehabilitation einbeziehbaren Personen beitragen sollen. 54

55 In einer Zeit des Umbruchs und Wandels bewegt sich eine Struktur stets von der Geordnetheit zur Ungeordnetheit. Ich hoffe, dass sich die wirtschaftliche bzw. wirtschaftlich-politischen Lage bald dergestalt ändern wird, dass sie die Beschäftigung begünstigt und zum ungeordneten Wuchern neuer Arbeitsplätze führt. Ich hoffe aber auch, dass das sich wandelnde berufliche Rehabilitationssystem dabei für alle Betroffenen landesweit zugängliche Dienstleistungen von hoher Qualität, Transparenz und Übersichtlichkeit anzubieten vermag. Stv. Hauptabteilungsleiter Péter Kemény stellte dem interessierten Publikum die Praxis der beruflichen Rehabilitation in Ungarn dar 55

56 ADRIENN GÚR Stv. Hauptabteilungsleiterin Amt für Beschäftigung und Soziales Aufgaben und Möglichkeiten des Nationalen Beschäftigungsdienstes (ÁFSZ) in der beruflichen Rehabilitation Im Folgenden möchte ich eine neue Leistungsform, die Rehabilitationsbeihilfe, skizzieren, die für das ÁFSZ damit verbundenen neuen Aufgaben sowie die Mittel umreißen, die für die Umsetzung des neuen Fürsorgesystems unbedingt notwendig sind. Unter den von der Regierung für das Jahr 2008 in Ungarn angestrebten Zielen gibt es verschiedene Zielsetzungen, denen zu verdanken ist, dass der beruflichen Rehabilitation größere Bedeutung zugeordnet wird. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien hier einige grundlegende Ziele zur Untermauerung des Gesagten genannt: Umgestaltung des Fürsorgesystems für Behinderte, Chancenausgleich im sozialen Bereich, Verbesserung der Lebensbedingungen für benachteiligte Personengruppen, Anreiz zur Jobsuche, Verbesserung der Arbeitsfähigkeit, komplexe Programme zur Lösung der gravierendsten arbeitmarktpolitischen und sozialen Problemfelder. Aufgrund der erwähnten Zielsetzungen wird deutlich, dass 2008 der Beschäftigung von benachteiligten bzw. behinderten Personen eine außerordentliche Bedeutung beigemessen wird, wobei der beruflichen Rehabilitation großes Augenmerk geschenkt wird. Quelle: Amt für Beschäftigung und Soziales 56

57 2007 hatte das ÁFSZ Kontakt zu Jobsuchenden mit veränderter Arbeitsfähigkeit Personen das entspricht 36% der Betroffenen konnten einen Job finden. Die Zahl derjenigen, die ohne Förderung einen Job fanden, war im Vergleich zu den Geförderten um 19% höher, was als hohe Zahl hinsichtlich der selbstständigen Jobfindung zu werten ist. Personen Anteil wirtschaftlich Aktive % Zahl der Personen, die eine Behindertenrente bzw. Behindertenbeihilfe beziehen ,7 % Zahl der Behinderten % Bewegungsbehinderte % Sehbehinderte % Sprachbehinderte % Quelle: Nationale Pensionskasse Am 1. Januar 2007 bezogen Personen, das sind 12,7% der erwerbsfähigen Bevölkerung, eine Behindertenrente bzw. -beihilfe. Die Zahl der Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter lag um die Personen, von denen (40%) bewegungsbehindert, (12%) sehbehindert und Personen (3%) sprachbehindert waren. Mithilfe von Förderungen zur Schaffung von Rehabilitationsarbeitsplätzen konnten die Arbeitsämter 2007 bei 227 ArbeitgeberInnen zur Schaffung bzw. zur behindertengerechten Umgestaltung von Arbeitsplätzen für Personen beitragen. Von den teilnehmenden Organisationen beteiligte sich mehr als die Hälfte zum ersten Mal an den Ausschreibungen. Obige Angaben verdeutlichen, warum es besonders wichtig ist, diese Gruppe im Auge zu behalten, die schon jetzt zahlenmäßig hoch vertreten ist und deren Anzahl sich bedauerlicherweise in den letzten Jahren unablässig erhöhte. In Bezug auf die Verlangsamung bzw. Abbremsung dieser Tendenz kommt der Einführung des neuen Fürsorgesystems eine herausragende Rolle zu. Die Umsetzung erfolgt auf verschiedenen Ebenen. Zuerst möchte ich auf Erneuerungen bei den Leistungen eingehen, wo mit dem 1. Januar 2008 das System der Rehabilitationsleistungen neu gestaltet und eine neue Leistung, die Rehabilitationsbeihilfe, eingeführt wurde. 57

58 Rehabilitationsbeihilfe In Bezug auf das Fürsorgesystem für Behinderte war es das Ziel, ein Leistungssystem zu entwickeln, in dessen Rahmen die Beschäftigung der zu rehabilitierenden Personen mittelfristig ein gesichertes Einkommen und Auskommen sichert, das Niveau der Beschäftigung Behinderter anhebt, die finanziellen Belastungen für Familie und Staat senkt und die Situation der Benachteiligten entschärft. Die Einführung der Rehabilitationsbeihilfe ist eine neue Maßnahme, die versucht, Hilfeleistung bei der gesellschaftlichen Integration zu geben, indem der Rehabilitation der Behindertenrente gegenüber der Vorrang gegeben wird. Die Nutzung der verbliebenen Fähigkeiten steht im Mittelpunkt, der Prozess (in medizinischer, sozialer und beruflicher Hinsicht) wird in seiner Komplexität gesehen, charakteristisch ist weiterhin die Joborientiertheit bei aktiver Beteiligung der Non-Profit-Organisationen und wachsender Bedeutung der ArbeitgeberInnen. Die Rehabilitationsbeihilfe, die mit dem 1. Januar 2008 aufgrund des Gesetzes LXXXIV. aus dem Jahre 2007 eingeführt wurde, ist eine neue Leistung der Sozialversicherung. Das Gesetz sieht eine Zeitdauer für den Bezug einer Rehabilitationsbeihilfe von höchstens drei Jahren vor. Während dieser Zeit können den BeihilfebezieherInnen alle für die Rehabilitation notwendigen Dienstleistungen und Förderungen gewährt werden. Es erfolgt basierend auf den verbliebenen Fähigkeiten ihre Vorbereitung auf eine Beschäftigung, die eine dauerhafte Integration in die freie Wirtschaft ermöglicht. Im komplexen Begutachtungsverfahren wird über die Rehabilitationschancen der betroffenen Person unter Berücksichtigung ihres Gesundheitszustandes, der arbeitsmarktpolitischen und sozialen Situation entschieden. Das Ausmaß der Behinderung und die Rehabilitationsfähigkeit werden vom Landesinstitut für Rehabilitations- und Sozialgutachter (ORSZI) festgestellt. Im Gutachten werden der Umfang der Gesundheitsbeeinträchtigung, die berufliche Arbeitsfähigkeit, die Rehabilitationsfähigkeit und deren Richtung bzw. fehlende Voraussetzungen für die Rehabilitationsfähigkeit der einen Antrag stellenden Person festgehalten. Im komplexen Begutachtungsverfahren finden neben Treffen mit ÄrztInnen auch Gespräche mit ExpertInnen für Beschäftigung bzw. Soziales statt. Bei der Feststellung der Rehabilitationsfähigkeit erfolgt die Entscheidung aufgrund der arbeitsmarktpolitischen Situation sowie unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklung des Arbeitsmarktes. Die neue Leistung wird denjenigen gewährt, die nach dem Rehabilitationsverfahren gute Chancen auf die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt haben. Die Aktivitäten der Arbeitsmarktverwaltung zur beruflichen Integration sind eines der wichtigsten Elemente der komplexen Rehabilitation. Während 58

59 der Förderzeit haben die betroffenen Personen mit den Arbeitsämtern zu kooperieren. Die Grundlage dieser Kooperation ist eine Rehabilitationsvereinbarung, die beider Seiten Pflichten enthält. In der Vereinbarung sind die Aktivitäten festgelegt, die der Umsetzung der komplexen Rehabilitation und somit der Rückkehr in den Arbeitsmarkt dienlich sind. Kriterien einer erfolgreichen Rehabilitation: komplexes Fachgutachten über die Rehabilitationsfähigkeit, Umsetzung des Projekts durch den/die RehabilitationsbeihilfebezieherIn, erfolgreiche medizinische Rehabilitation, die individuellen Gegebenheiten der rehabilitierten Person ermöglichen eine Beschäftigung, der/die ArbeitnehmerIn (basierend auf seinen/ihren verbliebenen Kompetenzen) erwirbt Qualifizierung, Praxis und Erfahrung zur Bewältigung eines konkreten Aufgaben- oder Arbeitsbereichs, ein/e ArbeitgeberIn, der/die eine dauerhafte Beschäftigung gewährleistet. Komplexität in der Aufgabenerfüllung Für den Nationalen Beschäftigungsdienst ergeben sich neue Aufgaben. Die bereits seit zehn Jahren funktionierende berufliche Rehabilitation wurde hinsichtlich Qualität und Umfang verstärkt und um viele neue Aspekte bereichert. In den Kompetenzbereich der Arbeitsämter gelangten Aufgaben wie die Erstellung von mit der komplexen Rehabilitation der Rehabilitationsbeihilfe beziehenden Person verbundenen Expertisen sowie die Planung und die individuenbezogene Umsetzung der Dienstleistungs- und Förderaktivitäten. Die regionalen Arbeitsämter müssen zur Erreichung einer höheren Effektivität die Kooperation mit den potenziellen ArbeitgeberInnen der Region verstärken und kontinuierlich gestalten. Ein ständiger Informationsfluss über Rehabilitationsmöglichkeiten sowie Strukturen, die die Verfügbarkeit der notwendigen Dienstleistungen gewährleisten, ist zu garantieren. Daneben sind die Erfahrungen durch Einbeziehung der ArbeitgeberInnen auszuwerten, um diese in die Vorbereitung neuer Programme/Projekte einfließen lassen zu können. Zu planen und sicherzustellen sind die Mittel für die Dienstleistungen und Förderungen sowie die erfolgreiche Umsetzung der individuellen Programme mithilfe der MentorInnen wie auch die Zusammenarbeit. Im Laufe der Aktivitäten haben sich mehrere Zielsetzungen ergeben. Einerseits liegt es im gemeinsamen Interesse der ArbeitgeberInnen der Region, sich an der Rehabilitation der eigenen MitarbeiterInnen bzw. der ArbeitnehmerInnen in ihrem Einzugsgebiet zu beteiligen, indem sie den ProgrammteilnehmerInnen Arbeitspraktika ermöglichen. Es ist ausgesprochen wichtig, dass sie bei der Deckung ihres Arbeitskräftebedarfs mit den 59

60 jobsuchenden, qualifizierten, rehabilitierten ArbeitnehmerInnen rechnen. Diese erhöhte Herausforderung an die ArbeitgeberInnen wird durch die seit dem 1. Januar 2008 im Arbeitsgesetzbuch verankerten Modifizierungen gestützt. Andererseits gilt es, sich um neue Kontakte zu den Non-Profit-Organisationen zu bemühen bzw. bestehende Kontakte zu intensivieren, um problemlos den RehabilitationsmentorInnendienst bzw. die Rehabilitationsdienstleistungen (z.b. Rehabilitationsberatung) gewähren zu können. Die Verwirklichung der erwarteten Ziele und die als Zielsetzung deklarierte Motivation kann dadurch erreicht werden, dass die Dienstleistungen flexibel und allen zugänglich gemacht werden, so etwa durch mehr Information für Jobsuchende und auch durch das Anbieten von personenbezogenen Dienstleistungen. Mittel für die berufliche Rehabilitation Neben den Rehabilitationsförderungen aus dem Arbeitsmarktfonds stammen die Mittel für künftige Innovationen und Förderungen aus den operativen EU-Programmen ( ). Die im Rahmen der Rehabilitation beanspruchbaren Dienstleistungen werden für den Zeitraum durch die Maßnahme 1.1 im Operativen Programm für die Erneuerung der Gesellschaft (TÁMOP) finanziert, die Bereitstellung des Fachwissens und die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen sind im Programm TÁMOP 1.3 sowie dem sich diesem anschließenden TIOP-Programm enthalten. TÁMOP: Operatives Programm zur Erneuerung der Gesellschaft Das Programm zur Förderung der Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung arbeitet mit einem Budget von 16,280 Milliarden Forint für 24 Monate: Parameter Typ Maßeinheit Mittel Basis Ziel Häufigkeit der Evaluation Input Person Zahl der ProgrammteilnehmerInnen Projektbericht kontinuierlich Output Person Zahl der erfolgreichen ProgrammabsolventInnen Projektbericht kontinuierlich Beschäftigte am 180. Tag nach Beendigung des Programms Ergebnis Person Finanzamt oder Anfrage kontinuierlich Quelle: Nationale Agentur für Entwicklung (NFÜ) 60

61 Fazit Weil es sich um eine neue Struktur handelt, gehen wir natürlich von einer schrittweisen Erhöhung der am Programm teilnehmenden Personen aus (3.600 Personen, Personen, Personen) Die Entwicklung des Beschäftigungsdienstes als Teil des integrierten Beschäftigungs- und Sozialsystems. Dabei treten mit der komplexen Rehabilitation verbundenen Auffassungen in Erscheinung, wie die Verbesserung des Umgangs mit Behinderten; Perspektivenwechsel bei den MitarbeiterInnen des Nationalen Beschäftigungsdienstes; Bereitstellung von Dienstleistungen für RehabilitationsbeihilfebezieherInnen; Schaffung und Umsetzung von strategischen Formen der Zusammenarbeit; Entwicklung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen für Behinderte oder Schaffung von Möglichkeiten einer ungehinderten Kommunikation. TIOP: Operatives Programm für eine gesellschaftliche Infrastruktur 3.2. Schaffung einer integrierten Beschäftigungs- und Sozialdienstleistungsstruktur als für die berufliche Integration notwendige infrastrukturelle Entwicklung, Entwicklung des zum Betreiben der integrierten Struktur notwendigen Informatiksystems (Software, Hardware, Netzwerk), Schaffung einer einheitlichen Datenbasis, Schaffung der notwendigen informatischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Selbstinformation in den Arbeitsämtern. Im Hinblick auf die Umgestaltung des Fürsorgesystems für Menschen mit Behinderungen ist 2008 das Jahr der Einführung, Entwicklung und Neugestaltung. Der Kreis der zu rehabilitierenden Personen nimmt ständig zu, wie auch die Zahl derjenigen, die an einer komplexen Begutachtung beteiligt sind, wodurch die Aufgaben der Arbeitsämter umfangreicher werden. Im Interesse einer erfolgreichen und wirkungsvollen Arbeit sind neue Sehweisen herauszubilden, neue PartnerInnen zu gewinnen und mit einzubeziehen bzw. die neuen finanziellen Mittel effektiv einzusetzen. 61

62 MAG. ROMAN PÖSCHL Regionalleiter Ost BBRZ Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum Ansätze und Maßnahmen des BBRZ Österreich zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung Das BBRZ ist der größte Dienstleister für Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation in Österreich. Wir betreiben berufliche Rehabilitation an den vier Standorten Wien, Linz, Kapfenberg und Klagenfurt. Zielgruppe des BBRZ sind vorrangig Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die während des Lebens, respektive während der Berufsausübung erworben wurden. Was die Behinderungsart betrifft, so stellen Personen mit körperlich Beeinträchtigten mit 42,4% nach wie vor die größte Gruppe dar. Innerhalb dieser Gruppe sind wiederum Diagnosen des Stütz- und Bewegungsapparates dominant führend. Eine ständig wachsende Zielgruppe sind Personen mit psychischen Beeinträchtigungen mit derzeit 25,5%. Im BBRZ Wien ist der Anteil dieser Diagnosen sogar noch wesentlich häufiger. 32 % aller TeilnehmerInnen sind mehrfach behindert. Das Rehabilitationsverständnis des BBRZ orientiert sich stark an den Leitlinien der WHO, welches im Kern darauf abzielt, nicht die Behinderung oder Einschränkung in den Vordergrund zu stellen, sondern die Stärkung und den Ausbau der erhaltenen Fähigkeiten und dadurch eine maximale Partizipation der betroffenen Person möglich zu machen. Entlang des Phasenmodells der Rehabilitation ist das traditionelle Angebot des BBRZ der tertiären Rehabilitation zuzuordnen. Allerdings hat das BBRZ in den vergangenen Jahren vermehrt Aktivitäten in der sekundären Prävention gesetzt und konnte diesen Bereich immer weiter ausbauen. Von diesen Maßnahmen der Beratung, Betreuung und Arbeitsplatzerhaltung von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen in Beschäftigung (Service Arbeit und Gesundheit) soll an dieser Stelle aber nicht die Rede sein. Die wichtigsten Partner des BBRZ sind die Pensionsversicherungsanstalt und das Arbeitsmarktservice. Darüber hinaus fungieren auch die AUVA, einige Länder und Privatversicherungen als Auftraggeber. Die Maßnahmen des BBRZ sind in den verschiedenen Regionen weitgehend standardisiert. Die Basis eines jeden Rehabilitationsprozesses stellt dabei eine eingehende Potenzialanalyse (Berufsdiagnostik). Auf dieser Grundlage wird gemeinsam mit dem/der TeilnehmerIn ein Rehabilitationsplan entwickelt. Diese Planung sichert alle weiteren Schritte des Rehabilitationsprozesses ab. Der Rehabilitationsprozess ist dabei keineswegs auf ein 62

63 Qualifizierungsgeschehen zu reduzieren, sondern wird wesentlich bestimmt durch die Bereiche: Psychologie, Sozialarbeit, Rehatechnologie, Medizin, Berufskunde und Arbeitsmarktintegration. Im Jahr 2007 haben an allen Standorten 2693 Personen einen derartigen Rehaplanungsprozess durchlaufen Personen haben an weiterführenden Rehabilitationsmaßnahmen teilgenommen. Ich möchte in der Folge beispielgebend ein Angebot aus diesen weiterführenden Maßnahmen herausgreifen, das sich als besonders Erfolg versprechend für die Reintegration behinderter Menschen erwiesen hat. Dieses relativ neue Angebot der arbeitsplatznahen Ausbildungen unterscheidet sich durch seinen überaus hohen Praxisbezug. Modul 1 dieses Angebotes ist die arbeitsplatznahe Rehabilitationsvorbereitung. In diesem Maßnahmenelement werden nicht nur berufliche Perspektiven entwickelt, sondern auch konkrete Partnerbetriebe zur Umsetzung der weiteren Rehabilitation gesucht. Im Anschluss dieses Moduls beginnt die eigentliche arbeitsplatznahe Ausbildung, die zu 30% in einem Unternehmen absolviert wird. Die Vorteile dieses Modells sind: Hoher Praxisbezug der Ausbildung Steigerung des Selbstvertrauens und der subjektiven Arbeitsfähigkeit Hoch diversifizierte Ausbildungsmöglichkeiten Der größte Vorteil dieser Schulungsvariante ist allerdings die hohe Integrationsquote, die im mehrjährigen Durchschnitt über 65% liegt und in der aktuellen Hochkonjunktur phasenweise auf über 80% angestiegen ist. So vielversprechend dieses Modell der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen auch ist, darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass es keinesfalls auf alle Personen und alle Branchen Anwendung finden kann. So ist es etwa in hochqualifizierten Bereichen oftmals nötig die entsprechenden Wissensvoraussetzungen zu schaffen, um eine betriebliche (weiter)schulung möglich zu machen. Andererseits würden manche Menschen zu Beginn ihrer Rehabilitation von einem arbeitsplatznahen Setting heillos überfordert. 63

64 PRÄSENTIERTE MODELLE UND PROJEKTE ROLF SALO Vorsitzender SALO Holding AG Das SALO-Rehabilitationssystem SALO + PARTNER ist seit 1991 als privater Anbieter von Arbeitsmarktdienstleistungen mit Schwerpunkt im Bereich der beruflichen Rehabilitation erfolgreich tätig. Wir sind bundesweit an ca. 50 Standorten tätig, unsere Räumlichkeiten befinden sich jeweils in zentraler Lage und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Die Barrierefreiheit unserer Niederlassungen ist insbesondere im Hinblick auf die jeweils relevanten Zielgruppen gegeben ( 35 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX). Das Unternehmen unterhält bundesweit 8 Internate inklusive Vollverpflegung und zielgruppenspezifischer Betreuung (auch Nachts). Diese verfügen überwiegend über gut ausgestattete Einzelzimmer mit Bad sowie eigenen Telefon- und Internetanschluss. Die Internate entsprechen den gültigen Internatsrichtlinien der jeweiligen Landesgesetzgebung. Unsere Arbeit hat stets zum Ziel, den am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen jegliche Hilfe zukommen zu lassen, die ihre eigenen Kräfte stärkt, um sie so weit wie möglich von den Abhängigkeiten der sozialen Sicherungssysteme zu lösen. Wir unterstützen Menschen in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung, indem wir sie partnerschaftlich fördern und fordern. Unsere Grundsätze und Maximen sind: Den Schlüssel zur Person finden Primat der betrieblichen Lösungen Individual-integrative Einzellösungen statt Gruppenangebot Keine festen Berufsbilder (offenes Konzept) Begleitende Dienste als Hilfe zur Selbsthilfe Entwicklung und Stabilisierung der individuellen Netzwerke (Arbeit, Familie und soziales Umfeld) Behindertengerechte Gestaltung im notwendigen Umfang Wir beginnen am alten Arbeitsplatz Integration statt Separation 64

65 Ambulante Ausrichtung mit stationären Bestandteilen Wir bieten unseren Kunden nachweislich Qualität unter Berücksichtigung des immer geringer werdenden Mitteleinsatzes. Die SALO-Strategie der Ambulanten Beruflichen Einzel-Rehabilitation (ABE) mit Ausrichtung auf betriebliche Lösungen und Integration in den 1. Arbeitsmarkt beschreitet Umsetzungswege, die die aktuellen und zukünftigen Bedingungen und Möglichkeiten der verschiedenen Rehabilitationsträger berücksichtigen. Wir nutzen diesen ambulanten und betrieblichen Weg konsequent, um einerseits dem bestehenden Kostendruck Rechnung zu tragen und andererseits die Ansprüche, beruflichen Erfordernisse und Erwartungen von Unternehmen, Rehabilitationsträgern und Rehabilitanden zusammenzuführen. Die individuell ausgerichtete und passgenaue Integration unter dem Aspekt der jeweiligen gesundheitlichen Einschränkungen ist unser Zielpunkt. Über diesen Weg verwirklichen wir die Kundenaufträge dauerhaft, stabil und kostenbewusst gemäß 35 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX. Diese ambulante Herangehensweise wird von stationären Angeboten in den bundesweit ca. 50 Niederlassungen von SALO + PARTNER ergänzt. Im Bedarfsfall können so Teile des Rehabilitationsprozesses (z.b. Weiterbildungsmodule) durch Zusammenführung in Teilnehmergruppen effizienter gestaltet werden. Zugleich können in der Gruppenkonstellation persönliche Fähigkeiten wie Sozialverhalten, Kommunikation, Aufmerksamkeit und Belastbarkeit über angemessene Zeiträume beobachtet und bei Bedarf trainiert werden. Bei bestimmten Erkrankungsbildern (z.b. Autisten) ist die Einbindung des Klienten in eine feste Tagesstruktur für einen bestimmten Zeitraum unabdingbar. In der Arbeit mit hörgeschädigten Menschen hat sich die Durchführung eines Reha- Vorbereitungslehrganges (i. d. R. max. 4 Monate) zur Abklärung des Hörstatus, der individuellen persönlichen und beruflichen Voraussetzung und der Motivation als richtige Herangehensweise etabliert, da häufig auch Defizite im Kommunikationsvermögen (Gebärdensprache) und dem allgemein bildenden Bereich ausgeglichen werden müssen. Bei der Festlegung der individuellen Integrationsstrategie im Rahmen des Rehabilitationsmanagements wird eine situationsgerechte Mischung aus ambulanten und stationären Modulen zusammengestellt, die eine nachhaltig erfolgreiche Integration in den 1. Arbeitsmarkt ermöglicht. Durch dieses Vorgehen ermöglicht SALO + PARTNER den Klienten einen laufenden Einstieg ohne nennenswerte Wartezeiten und einen individuell angepassten Verlauf der beruflichen Rehabilitation. Unsere Zielgruppen sind: Schlaganfallpatienten 65

66 Schädel-Hirn-Verletzte / Schädel-Hirn-Traumata (SHT) Hörgeschädigte Menschen, Gehörlose Menschen mit psychischen Handicaps Menschen mit autistischen Handicaps Lernbehinderte Körperbehinderte Suchtkranke und -gefährdete Menschen mit sonstigen neurologischen Dysfunktionen (Epilepsie, MS) Herz- und Kreislaufstörungen Unfallverletzte und berufsrelevant Erkrankte HIV / AIDS Zentren für Berufliche Eignung (ZBE) Ausgangspunkt der erfolgreichen beruflichen Rehabilitation ist bei SALO + PARTNER immer eine höchstmögliche Validität in der beruflichen Eignungsdiagnose. Basierend auf der Assessment-Center-Technik wenden wir eine Methodik an, mit der wir Potentiale und Fähigkeiten der Menschen hocheffizient erschließen. Dazu gehört vor allem ein intensiver fachlicher und personeller Einsatz, insbesondere in der Startphase des Gesamtprozesses. Die wesentlichen ZBE-Module sind: Dokumentenanalyse, Auswertung der relevanten medizinischen Gutachten Psychologische Begutachtung (PEU) Arbeitserprobung und Berufsfindung (ApBf) Kompetenz- und Feedback-Center Individuelles Profiling Arbeitsmedizinische Beurteilung und Belastungserprobung Neuropsychologische Leistungsdiagnostik Im Rahmen der beruflichen Eignungsdiagnose kommen bei Bedarf anerkannte Testverfahren zum Einsatz, die durch entsprechend autorisiertes Fachpersonal durchgeführt und ausgewertet werden. Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt grundsätzlich durch Mitarbeiter des jeweiligen Fachdienstes. Reha-Management: Festlegung Integrationsstrategie Der SALO-Reha-Coach führt den Rehabilitand als Lotse durch den gesamten Prozess der beruflichen Integration. Er ist als persönlicher Ansprechpartner für die Herstellung und Pflege der notwendigen Netzwerke (Rehabilitationsträger, Arbeitgeber, Fachtherapeuten, Ärzte, soziales Umfeld) sowie für die Organisation und Steuerung des gesamten beruflichen 66

67 Rehabilitationsprozesses verantwortlich. Die Funktion des Reha-Coaches wird von Mitarbeitern aller Fachdienste ausgefüllt, die mehrjährige Erfahrung im Bereich der Beruflichen Rehabilitation bei SALO + PARTNER haben und mit den entsprechenden Aufgaben und Dokumentationspflichten vertraut sind. Unter Einbeziehung der unternehmenseigenen Fachdienste organisiert der Reha-Coach die jeweils geeignete Form der Eignungsfeststellung und legt auf dieser Basis gemeinsam mit dem Klienten und dem Rehabilitationsträger eine ergebnisorientierte Integrationsstrategie fest. Diese erfüllt die Anforderungen des 35 Abs. 1 Nr.1 SGB IX. Die Integrationsstrategie beinhaltet die Zusammenstellung der notwendigen inhaltlichen Module (z.b. Weiterbildungsbausteine) sowie die Planung stationärer und ambulanter Phasen und wird ggf. im Verlauf des Umsetzungsprozesses in Rücksprache mit den Beteiligten situationsgerecht angepasst. Ausbildung und Qualifizierung (ambulant oder stationär) SALO + PARTNER bietet für Rehabilitanden berufsbezogene Qualifizierungen in unterschiedlicher Form in allen Berufsbereichen an. Dabei folgen wir unserem Grundsatz und organisieren möglichst große Qualifizierungsanteile in Betrieben sowie den entsprechenden Berufsbildenden Schulen. Zugleich erhält der Rehabilitand in angemessenem Umfang Hilfestellung durch den verantwortlichen Reha-Coach und die jeweiligen Fachdienste. Dieser betriebliche Weg wird im Bedarfsfall durch überbetrieblich durchgeführte Schulungsinhalte oder Teilqualifizierungen ergänzt, deren betriebliche Umsetzung Arbeitgebern und/oder den jeweiligen Rehabilitanden nicht zumutbar ist. In Einzelfällen werden geeignete Kooperationspartner eingebunden. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich am Ausbildungskonzept und erfüllen die jeweiligen Verordnungen über die Berufsausbildung und den Rahmenlehrplan. Arbeitsmarktintegration Die Niederlassungen von SALO + PARTNER bieten den Rehabilitanden im Rahmen des Moduls Bewerbungszentrum die Möglichkeit, unter Anleitung in den relevanten Medien aktuelle Stellenangebote zu recherchieren, die eigenen Bewerbungsunterlagen zu erstellen bzw. zu aktualisieren und ggf. telefonisch einen ersten Kontakt aufzunehmen. Betriebliche Praktika sind elementarer Bestandteil des Integrationsprozesses und dienen der betrieblichen Erprobung, der Überprüfung der Belastbarkeit, der gezielten Einarbeitung in neue Tätigkeitsbereiche, dem 67

68 Nachweis des betrieblichen Vorteils trotz vorhandener gesundheitlicher Einschränkungen und nicht zuletzt der ausführlichen persönlichen Bewerbung bei Kollegen und Vorgesetzten. Der Prozess der Arbeitsvermittlung endet bei SALO + PARTNER nicht mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages. Wir beraten den Arbeitgeber beispielsweise bei der leidensgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes, bei der Beschaffung von Hilfsmitteln oder im Bedarfsfall bei der Beantragung und Beschaffung einer Arbeitsassistenz. Den Rehabilitanden lassen wir ebenfalls nicht mit dem Tag der Arbeitsaufnahme allein, sondern stehen mindestens während der Probezeit als Ansprechpartner zur Verfügung und beobachten den Verlauf der Einarbeitung. Genau wie bei möglichen finanziellen Förderinstrumenten der Rehabilitationsträger ist auch die Nachbetreuung durch SALO + PARTNER degressiv gestaltet und folgt dem Prinzip der unterstützten Beschäftigung (supported employment). Fachdienste Sozialpädagogischer Dienst Psychologischer Dienst (incl. Neuropsychologen GNP) Vermittlungsdienst Ergotherapeutischer Dienst Gebärdendolmetscher Arbeitsmedizinischer Dienst / Vertragsarzt Dokumentation/Erfolgsbeobachtung Der gesamte Rehabilitationsprozess von der Eignungsfeststellung bis zur erfolgreichen Arbeitsmarktintegration einschließlich Nachbetreuung wird durch die beteiligten Mitarbeiter in der unternehmenseigenen Datenbank Jobs@SALO dokumentiert. Zugriff auf die jeweiligen persönlichen Daten haben ausschließlich die beteiligten Mitarbeiter und Fachdienste. Vor Beginn der Zusammenarbeit wird die entsprechende Einwilligung des Klienten eingeholt. Die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen ist im eigenen Interesse sichergestellt. Die Integrationsergebnisse unserer Dienstleistungen im Bereich der beruflichen Rehabilitation werden ebenfalls in der Datenbank Jobs@SALO dokumentiert und können sowohl regional als auch zielgruppenspezifisch ausgewertet werden. Die Auftraggeber werden über die Erfolge ihrer jeweiligen Maßnahmen in Form von geeigneten Übersichten informiert. Das Unternehmen SALO + PARTNER dokumentiert die Entwicklung der 68

69 Integrationsergebnisse langfristig und wertet den Verlauf gemäß Qualitätsmanagementsystem systematisch aus. Integrationserfolge in den 1. Arbeitsmarkt Hörgeschädigte seit 1991 bundesweit 68 % Psychisch eingeschränkte Menschen 60 % Langzeitarbeitslose mit Einschränkungen 69 % Unfallverletzte mit Behinderungen 77 % Menschen mir neurologischen Einschränkungen 75 % Erhoben 1 Jahr nach Ende der Rehabilitation Das SALO-Rehabilitationssystem wurde von Vorsitzendem Rolf Salo (links) und die Job Allianz Steiermark von Stv. Abteilungsleiter Robert Reitzer (rechts) präsentiert. In der Mitte Moderator Dr. Péter Kovács 69

70 Klassischer Ablauf einer Reha-Maßnahme bei SALO Aufnahmeverfahren Erstellen des individuellen Förderplanes einschließlich des individuellen Integrationsplanes Basistraining Modul 1 Berufliche Orientierung Modul 2 Berufliche Stabilisierung Zwischenbericht + Beratung im Reha-Team praxisbestimmte Teile Modul 3 praxisbestimmte Teile Teilfeldqualifizierung Anpassungsfortbildung Praxistraining Integration in Arbeit Abschlussbericht + ggf. Beratung im Reha-Team Integration in Arbeit Nachbetreuung bei Integration in Arbeit 70

71 ROBERT REITZER Stv. Abteilungsleiter Berufliche Rehabilitation Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen Bundessozialamt, Landesstelle Steiermark JobAllianz Steiermark ( ) Gegen Ende der 90-er Jahre konnte europaweit zum allgemeinen Trend rückläufiger Beschäftigungszahlen vor allem eine besorgniserregende Zunahme der Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung festgestellt werden. Sie zählen nämlich zu jenen Gruppen, die am stärksten von den Auswirkungen des strukturellen Wandels und dem zunehmenden Verdrängungswettbewerb auf dem Arbeitsmarkt betroffen sind. Analysen zu dieser Entwicklung und Erkenntnisse, die in den letzten Jahren in den Ländern der Europäischen Union in Zusammenhang mit unterschiedlichen integrationsunterstützenden Maßnahmen und Bemühungen gewonnen werden konnten, zeigten klar auf, dass insbesondere die ArbeitgeberInnen eine zentrale Rolle spielen, wenn es darum geht, die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderung zu erhöhen. Dass viele Projekte und Maßnahmen für benachteiligte Personengruppen einen unmittelbaren Bezug zum ersten Arbeitsmarkt aufweisen (wie beispielsweise Arbeitsassistenz, Jobcoaching u.a.), machte zusätzlich deutlich, wie wichtig es ist, Dienstgeber und Dienstgeberinnen als Kooperationspartner- Innen zu gewinnen. Demzufolge sollten zukünftige Strategien und Konzepte diese entscheidende Rolle der ArbeitgeberInnen stärker berücksichtigen. Vor allem die nach wie vor gering ausgeprägte Bereitschaft vieler Unternehmen, Menschen zu beschäftigen, die in irgendeiner Form physisch, psychisch, geistig oder sozial benachteiligt sind, stellt die primäre Hürde für eine verbesserte berufliche Eingliederung benachteiligter Personengruppen dar. Einen wesentlichen Anteil an dieser vielfach vorherrschenden negativen Grundhaltung bei DienstgeberInnen haben massive Informationsdefizite und Vorurteile sowohl über die Einsetzbarkeit und Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung als auch über rechtliche Belange einer Beschäftigung dieser Personen. Die Reflexion der Erfahrungen mit unterschiedlichen Maßnahmen für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen hat aber auch die Notwendigkeit einer verbesserten Kommunikation und intensiveren Kooperation aller am Integrationsprozess beteiligten Akteure (Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Fördergeber, Trägerorganisationen etc.) deutlich aufgezeigt. Vor allem eine stärkere Koordination der verschiedenen Aktivitäten ist dringend erforderlich, um für Menschen mit Behinderung und DienstgeberInnen klare Strukturen 71

72 über spezifische Angebote und Zuständigkeiten zu schaffen und damit die Effektivität der Integrationsbemühungen insgesamt zu steigern. Österreichische ExpertInnen, die sich an diesem Analyse- und Diskussionsprozess im Rahmen einer transnationalen Fokusgruppe beteiligten, nahmen diese Erkenntnisse als Grundlage für die Entwicklung eines Modellprojektes, das im Hinblick auf seine vorrangigen Zielsetzungen mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung und eine enge Zusammenarbeit aller maßgeblichen Akteure im Bereich der beruflichen Integration den Namen JobAllianz erhielt. In Gesprächen mit den Bundessozialämtern wurde die Steiermark ausgewählt, um die JobAllianz als ein vorerst auf ein Jahr begrenztes Pilotprojekt umzusetzen wurde die JobAllianz in zwei steirischen Regionen (Judenburg/Knittelfeld und Hartberg/Weiz) gestartet. Die verschiedenen Aktivitäten, die in diesem ersten Projektjahr (persönliche Firmenkontakte, Unternehmerstammtische, Vernetzungstreffen etc.) zur Initiierung eines neuen konstruktiven Dialoges mit den DienstgeberInnen der Regionen und zur Vernetzung der regionalen Einrichtungen und Projekte für Menschen mit Behinderung durchgeführt wurden, fanden bei den Zielgruppen unterschiedliche Akzeptanz und hatten auch nicht immer jenen Erfolg, den man sich erwartet hatte. Insgesamt gesehen waren aber die Erfahrungen mit diesem neuen, kommunikations- und kooperationsorientierten Ansatz der JobAllianz durchaus positiv und in einigen Punkten sogar sehr vielversprechend. Insbesondere die Idee, gute Beispiele für eine berufliche Integration von Menschen mit Behinderung herauszustreichen und einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, indem vorbildlich engagierte DienstgeberInnen in der Region für ihre Leistungen mit einem Preis dem JobOskar ausgezeichnet werden, wurde nicht nur von vielen Unternehmen sehr positiv aufgenommen sondern fand auch große Beachtung in den regionalen Medien. Ende 1999 wurde die JobAllianz von der Landesstellenleiterin des Bundessozialamtes Steiermark, Dr in Margareta Steiner, als eines von fünf europäischen best-practice Beispielen in Brüssel präsentiert. Dieses internationale Interesse war eine Bestärkung darin, das Experiment JobAllianz fortzusetzen und regional auszuweiten. Im Projektjahr 2000 war erstmals auch die Landeshauptstadt Graz ein Zielgebiet der Aktivitäten der JobAllianz. Die Mittel der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderung ( Behindertenmilliarde ) ermöglichten es schließlich im darauf folgenden Jahr 2001, die JobAllianz als eines der Leitprojekte des Bundessozialamtes in allen Regionen der Steiermark zu etablieren. Diese einzigartige Kommunikations- und Kooperationsinitiative wird mittlerweile von allen maßgeblichen Stellen in der Steiermark unterstützt. Das 72

73 Arbeitsmarktservice, die Wirtschaftskammer, das Sozial- und das Wirtschaftsressort des Landes und nicht zuletzt die Landeshauptstadt Graz haben sich der JobAllianz angeschlossen und stehen hinter ihrem zentralen Anliegen und Ziel: Eine stärkere berufliche Integration von Menschen mit Behinderung. Die JobAllianz ist als regionales Kooperations- und Kommunikationsprojekt konzipiert, auf die Bedürfnisse der Regionen zugeschnitten und versucht dementsprechend bei vorhandenen Ressourcen anzusetzen. Mit der konkreten Umsetzung der JobAllianz hat das Bundessozialamt Steiermark daher von Anfang an bekannte steirische Trägerorganisationen im Bereich der Behindertenarbeit betraut, die über viel Know-how und Erfahrung bei der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung verfügen und solide in den einzelnen Regionen verankert sind. In den letzten Jahren hat sich die JobAllianz aber nicht nur vom kleinen innovativen Pilotprojekt zu einem überregional bekannten Leitprojekt verändert, parallel dazu erfolgte auch eine inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung und Professionalisierung des Projektes. Die Erfahrungen der ersten Jahre wurden in ein einheitliches Umsetzungskonzept mit präzisen Zielen und einem klar definierten Dienstleistungskatalog eingearbeitet. Allgemein will die JobAllianz mit all ihren Aktivitäten einen Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Chancen von Menschen mit Behinderung leisten: Über kontinuierliche persönliche Kontakte und intensive Öffentlichkeitsarbeit in den Regionen sollen Informationsdefizite und Vorurteile bei steirischen DienstgeberInnen und in der Öffentlichkeit abgebaut und dadurch die Bereitschaft erhöht werden, Menschen mit Behinderung in Beschäftigung zu nehmen. Die gesellschaftlichen vor allem aber die betrieblichen Nutzeffekte einer beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung sollen aufgezeigt und damit neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Personengruppe erschlossen werden. Durch die Verleihung des Steirischen Integrationspreises (vormals JobOskar) sollen gute Beispiele (best practice) für eine Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Die JobAllianz will durch intensive Vernetzung auf regionaler und überregionaler Ebene die Zusammenarbeit zwischen DienstgeberInnen, den Institutionen, Einrichtungen und Akteuren, die im Feld der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung tätig sind, forcieren. Bisherige Bilanz und Ausblick Wie kaum einem anderen Projekt ist es der JobAllianz in den letzten Jahren gelungen regionale, nationale und sogar internationale Bekanntheit zu 73

74 erlangen. Insgesamt mehr als 600 Artikel und Beiträge über Aktivitäten der JobAllianz in regionalen und überregionalen Printmedien sowie TV- und Radioporträts zeigen, wie erfolgreich die Öffentlichkeitsarbeit für dieses Projekt bisher war. Eine beeindruckende Größenordnung weisen auch andere Leistungsdaten auf: Mehr als 5000 persönliche Kontakte mit steirischen DienstgeberInnen zu unterschiedlichen Aspekten einer Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und mehr als 250 kleinere und größere Veranstaltungen zum Themenfeld Arbeit und Behinderung wurden von den MitarbeiterInnen der JobAllianz bisher durchgeführt. Besonders eindrucksvoll ist, in welchem Ausmaß es gelungen ist, die Idee vorbildlich engagierte Unternehmen auszuzeichnen, zu entwickeln. Der Steirische Integrationspreis ist mittlerweile eine begehrte Auszeichnung bei den steirischen DienstgeberInnen und ein Gütesiegel für praktizierte Chancengleichheit von Menschen mit und ohne Behinderungen in einem Unternehmen. Bis Ende 2007 stellt die Kontaktarbeit mit steirischen DienstgeberInnen den Schwerpunkt der Aktivitäten der JobAllianz dar, wobei sich die JobAllianz mit ihrem Informations- und Beratungsangebot grundsätzlich an alle DienstgeberInnen unabhängig von der Art und der Größe des Unternehmens wendete. Mit 2008 wird ein Großteil der bisherigen Aktivitäten der JobAllianz in Richtung Betriebe von einem neu installierten Unternehmensservice übernommen, das österreichweit einheitlich umgesetzt vor allem Klein- und Mittelbetrieben ein umfangreiches und kostenloses Informations- und Beratungsangebot rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bietet. Diese Erweiterung im Leistungsspektrum des Bundessozialamtes machte eine inhaltliche und konzeptuelle Neuausrichtung der JobAllianz erforderlich, wobei das Bundessozialamt Landesstelle Steiermark vor allem jene Leistungen und Aktivitäten der JobAllianz, die bisher einen wesentlichen Beitrag zur Sensibilisierung steirischer DienstgeberInnen sowie zur Information und zu einem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch aller relevanten Akteure im Feld Arbeit und Behinderung geleistet haben und die durch das neu installierte Unternehmerservice nicht abgedeckt werden, weiterführen und ausbauen will. Die JobAllianz wird sich in Zukunft auf die Zielgruppe der Gemeinden und öffentlichkeitsnahen Betriebe konzentrieren und sich vor allem darum bemühen, die Vernetzung der regionalen Akteure und der Angebote für Menschen mit Behinderung zu intensivieren. Die geplante enge Zusammenarbeit von neuem Unternehmensservice und JobAllianz-neu optimiert das Angebotsspektrum und wird einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung in der Steiermark leisten. 74

75 VAMOS VEREIN ZUR INTEGRATION A 7411 Markt Allhau 19 Tel.: , Fax: office@vereinvamos.at Kontaktperson: Geschäftsführerin Gabriele Huterer vamos Verein zur Integration ist ein gemeinnütziger Verein, der sich der Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in alle Lebensbereiche befasst. Der Verein arbeitet im südlichen Burgenland und hat Standorte in Markt Allhau, Windisch-Minihof und Jennersdorf. Bei vamos arbeiten an den drei Standorten (Markt Allhau, Windisch- Minihof, Jennersdorf) insgesamt ca. 190 Personen. Diese setzen sich aus den Schlüsselkräften, den Klient/innen und zwei Zivildienern zusammen. Die Schlüsselkräfte sichern die betrieblichen Strukturen und schaffen einen Rahmen für persönliche Entfaltung der Klient/innen. Das Team besteht aus zwei Geschäftsführerinnen, 25 betrieblichen und 15 pädagogischen Mitarbeiter/innen. Der Verein legt großen Wert auf bestmögliche Qualifizierung jeder Schlüsselkraft. So wird allen Mitarbeiter/innen laufend umfangreiche Fortbildung angeboten, Supervision findet monatlich statt. Die Klient/innen Menschen mit besonderen Bedürfnissen können unterschiedlichste Unterstützungsangebote in vielen gesellschaftlichen Bereichen nutzen. Die vereinseigenen Betriebe dienen zur Qualifizierung und beruflichen Eingliederung von arbeitslosen Personen mit und ohne Behinderung in den Bereichen: Tischlerei, Küche, Konditorei, Öffentlichkeitsbereich (Veranstaltungen und Verkauf), Landschaftspflege, Rechnungswesen und Verwaltung. In allen Betrieben werden Produkte hergestellt und Dienstleistungen durchgeführt, die am freien Markt Absatz finden bzw. gebraucht werden. Es wird großer Wert auf Strukturen gelegt, wie sie auch in der freien Wirtschaft zu finden sind. Gleichzeitig wird laufend an der hohen Qualität der Produkte und Dienstleistungen gearbeitet. Diese beiden Faktoren sichern eine bestmögliche Qualifizierung und Vorbereitung auf einen beruflichen Wieder- bzw. Einstieg der Klient/innen. Die Erlöse sichern zusätzlich einen beträchtlichen Teil der Vereinsaktivitäten. Folgende vermittlungsorientierte Dienstleistungen werden angeboten: Arbeitsassistenz, Arbeitsassistenz für Jugendliche, Clearing, Berufsausbildungsassistenz, Jobcoaching, Familienberatung für Integration. Die vermittlungsorientierten Dienstleistungen bieten allen Altersgruppen Beratung und Begleitung bei beruflicher Integration im Raum Oberwart. Weiters bietet vamos Trainings an: In Markt Allhau und Windisch-Minihof können Klient/innen in den vereinseigenen Betrieben unterschiedlichste 75

76 Trainings mit dem Ziel der beruflichen Integration nutzen. Sie sind beschäftigt als Transitarbeitskräfte, Anlehrlinge, Lehrlinge oder gehen einer Beschäftigung im Rahmen der Beschäftigungstherapie bzw. einer Arbeitserprobung in einem der vereinseigenen Betriebe nach. Die Schwerpunkte der Familienberatungsstelle sind: Unterstützung zur Integration und der Zugang von Familien mit behinderten Angehörigen sowie behinderten Personen in alle gesellschaftlichen Bereiche. Im Bereich der Familienberatung für Integration am Standort Markt Allhau kann jeder bzw. jede eine unverbindliche, kostenlose und anonyme Beratung zum Thema Integration in Anspruch nehmen. Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene finden Unterstützung und Begleitung in vielen Bereichen des täglichen Lebens durch die Integrationsbegleitung in den drei südlichen Bezirken des Burgenlandes. Im Rahmen der Integrationsbegleitung wird auch mehr oder weniger betreutes Wohnen für jugendliche Menschen angeboten. Diese Dienstleistung ist im Entstehen und wird als wichtiger Teil einer Erweiterung der zukünftigen Dienstleistungen gesehen. Die ungarischen KonferenzteilnehmerInnen besuchten den Verein vamos 76

77 HLF GESMBH HOLZ UND HANDEL H 9831 Bérbaltavár, Béke u. 3. Tel./Fax: 94/ hlfkft@fre .hu Kontaktperson: Diána Kiss Kovács Die HLF GesmbH Holz und Handel ist Rechtsnachfolgerin der 1997 gegründeten HLF KG Holz und Handel. Im Jahre 2003 hatte sich die Firma derartig entwickelt, dass es möglich wurde, die UNternehmehnsform zu ändern und zu einer GesmbH zu werden. Die Firma wurde von italienischen Eigentümern gegründet, die sie auch bis zum heutigen Tage leiten. Eigentümer der Firma: Locatelli Roberto 80% Eigentumsanteil Locatelli Severino 20% Eigentumsanteil Geschäftsführer: Locatelli Severino Die GesmbH Holz beschäftigt sich von Beginn an mit der Verkleidung von Fußböden, insbesondere mit der Fabrikation von Parkett. Industrie- und Nutzapfen-Parkett werden hergestellt. Die Produkte sind auf dem internationalen Markt gefragt. Seit Oktober 2002 beschäftigt die HLF GesmbH ArbeitnehmerInnen mit Behinderung, da die Produktion von Parkett ein leichter Arbeitsprozess ist, können darin auch ArbeitnehrInnen mit veränderter Arbeitsfähigkeit miteinbezogen werden. Die Firma ist außerordentlich zufrieden mit der Arbeit dieser ArbeitnehmerInnen, so dass bereits seit 6 Jahren Behinderte in die Produktion mit eingebunden sind. Bis zum heutigen Tag haben wir bezüglich der behinderten ArbeitnehmerInnen einen Anteil von 100% an der Gesamtzahl der Beschäftigten erreicht. In den letzten vier Jahren hat sich die durchschnittliche statistische Beschäftigtenzahl der HLF GesmbH folgendermaßen entwickelt: 2004: 36 Personen, davon statistische Beschäftigtenzahl der behinderten ArbeitnehmerInnen: 34 Personen 2005: 32 Personen, davon statistische Beschäftigtenzahl der behinderten ArbeitnehmerInnen: 31 Personen 2006: 29 Personen, davon statistische Beschäftigtenzahl der behinderten ArbeitnehmerInnen: 29 Personen 2007: 48 Personen, davon statistische Beschäftigtenzahl der behinderten ArbeitnehmerInnen: 48 Personen Gegenwärtig beschäftigt die HLF GesmbH 50 Personen, von denen alle 50 behinderte ArbeitnehmerInnen sind. Eine große Hilfe sind für uns die Non-Profit-Organisationen, die uns die Arbeitskräfte vermitteln. Vor kurzem wandte sich unsere Firma einem neuen Tätigkeitsbereich zu, mit dem wir uns in den letzten Jahren noch nicht beschäftigten. Die Tätigkeit 77

78 ist eigentlich eine Lohnarbeit, in deren Rahmen wir Schutzhelme für Motorradfahrer grundieren. Die Arbeitsgänge sind sehr einfach: Die ArbeitnehmerInnen schmirgeln sitzend mit einem Schleifpapier die gestrichenen Helme ab, so dass die Bewältigung dieser Aufgabe für sie mit keinerlei Belastung verbunden ist. Zurzeit sind in diesen Tätigkeitsbereich 25 Personen eingebunden, die anderen 25 Arbeitskräfte arbeiten im Bereich Holz. Wir sind zuversichtlich, dass dieser neue Tätigkeitsbereich von Erfolg gekrönt sein wird und wir weitere Arbeitskräfte einstellen werden können. Die Podiumsdiskussion wurde von Geschäftsführer Dr. Walter Reiter moderiert (Mitte). Neben ihm Betriebsleiter János Gyebrovszki, Expertin Judit Lechner-Vadász, Vorsitzender Karl Peter Fuß, Landesgeschäftsführerin HR Claudia Finster und Obfrau Mag. Gabriele Krainz (v. l. n. r.) 78

79 PODIUMSDISKUSSION DiskutantInnen: Obfrau Mag. Gabriele Krainz, Verein in.come Landesgeschäftsführerin HR Claudia Finster, AMS Wien Vorsitzender Karl Peter Fuß, Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit Judit Lechner-Vadász, Expertin für berufliche Rehabilitation, Amt für Beschäftigung und Soziales Betriebsleiter János Gyebrovszki, Betrieb Savaria Nett-Pack der Gemeinnützigen Gesellschaft Fôkefe Moderation: Geschäftsführer Dr. Walter Reiter, L&R Sozialforschung Dr. Walter Reiter Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass auch dieser zweite Tag der Konferenz so großes Interesse findet. Gerne möchte ich nun unsere Podiumsdiskussion zum Thema Wie können die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderung erhöht werden? eröffnen. Eine Podiumsdiskussion zum Abschluss einer Konferenz ist immer eine gute Möglichkeit, noch einmal auf wichtige Kriterien, Probleme und Mängel hinzuweisen. Dass alle gezeigten Präsentationen gute Beispiele sind ist selbstverständlich. Vor diesem Hintergrund wird es vielleicht noch einmal notwendig sein, in der Diskussion auf wichtige Kriterien und Gefahren bei der Arbeit mit Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen. Aus dem Blickwinkel der Arbeitsmarktpolitik, für die Menschen mit Behinderung sowohl in Deutschland als auch in Österreich und Ungarn eine wichtige Zielgruppe sind, heißt das, dass in all diesen Ländern möglichst dauerhafte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zu schaffen bzw. zu akquirieren sind. Aufgrund einer guten Konjunktur haben die Arbeitsmarktservices hierbei gute Erfolge erzielt und können sich ein wenig zurücklehnen. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass es wieder Zeiten geben wird, in denen es sehr schwierig sein wird, Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen. Bevor ich nun mit den ersten Fragen starte, möchte ich die Kolleginnen und Kollegen vorstellen. Frau Gabriele Krainz hat Pädagogik sowie Sonder- und Heilpädagogik in Wien studiert und arbeitet seit mehr als 20 Jahren mit benachteiligten Jugendlichen und Menschen mit Behinderung. Sie ist Obfrau des Vereins in.come und Projektleiterin des mobilen Clearingteams sowie Sprecherin der Clearingprojekte. 79

80 Frau Claudia Finster ist eine unserer Unterstützerinnen der ersten Stunde im Bereich der ExpertInnenakademie, die sie mit ihren Empfehlungen hinsichtlich der thematischen Gestaltung immer wieder bereichert. Sie hat Anfang der 70er Jahre in der damaligen Arbeitsmarktverwaltung dem Vorläufer des heutigen Arbeitsmarktservice zu arbeiten begonnen. Als Expertin für Controlling hat sie in der Bundesgeschäftsstelle im Bereich Qualitätsmanagement für EDV-Entwicklungen gearbeitet. Seit dem Jahr 2000 ist sie Landesgeschäftsführerin des AMS Wien. Ich darf auch einen deutschen Gast ein Novum auf diesem Podium begrüßen, Herrn Karl Peter Fuß, Vorsitzender der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit. Er ist über die Bundesagentur für Arbeit in Berlin dorthin gekommen, und hat sowohl im urbanen Bereich, wie auch im Umland Sachsen Erfahrungen gesammelt. Schwerpunktmäßig beschäftigt er sich mit Fragen der beruflichen Rehabilitation. Frau Judit Lechner-Vadász ist seit 20 Jahren im Bereich der Humanpolitik tätig. Im früheren Arbeitsministerium beschäftigte sie sich mit den Fragen und Problemen benachteiligter Jobsuchender, insbesondere von Menschen mit Behinderung, und war zuständig für die Zusammenarbeit mit dem staatlichen Beschäftigungsdienst. Im Amt für Beschäftigung und Soziales umfasst ihr Aufgabenbereich die Entwicklung neuer Programme. Abschließend begrüße ich noch Herrn János Gyebrovszki, den Vorsitzenden der Kommission für Soziales und Beschäftigung der Stadt Szombathely. Er ist Leiter eines Betriebs, der insgesamt 1100 Personen beschäftigt, von denen 90 % Menschen mit Behinderung sind. Dieses Unternehmen hat 20 Niederlassungen, wobei sich 10 davon im Komitat Vas befinden. Wenn wir uns die Diskussionen und Präsentationen noch einmal durch den Kopf gehen lassen, werden wir feststellen, dass wir relativ wenig darüber gehört haben, in wie weit die Betroffenen mit den Leistungen, in die sie involviert sind, zufrieden sind. Diesen Gedanken möchte ich für die erste Diskussionsrunde aufwerfen. Wie bewerten Sie die gegenwärtige Situation? Ist die Hauptanforderung noch mehr finanzielle Mittel aufzubringen, oder fehlt es noch an anderen Punkten? Gabriele Krainz Ich spreche hier über eine spezielle Personengruppe, die gestern und heute noch nicht Thema war. Es handelt sich dabei um Jugendliche mit Behinderungen bzw. Benachteiligungen, die sich direkt im Übergang von der Schule in den Beruf befinden. Mein beruflicher Schwerpunkt liegt daher eher in der beruflichen Erstintegration und weniger in der Rehabilitation. Darauf bezieht sich auch mein Statement. Bildung bzw. Ausbildung sind ganz wesentliche Schlüsselelemente für beruflichen Erfolg. Das gilt für Menschen 80

81 mit und auch für Menschen ohne Behinderungen bzw. Benachteiligungen. In Österreich hat im Jahre 2001 im Rahmen einer Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung die Implementierung einer Maßnahme mit dem Namen Clearing stattgefunden. Ich bin die Koordinatorin der Clearingprojekte in Österreich. Mit der Einführung des Clearings wurde der Schwerpunkt auf die Zielgruppe der Jugendlichen mit Behinderungen bzw. Benachteiligungen gelegt. Das Clearing steht am Übergang von der Schule in den Beruf, in das Erwachsenen- und Erwerbsleben. Im Rahmen des Clearings versuchen die Clearerinnen und Clearer gemeinsam mit den Jugendlichen und deren Umfeld Eltern, Erziehungsberechtigte, LehrerInnen und Therapeut- Innen herauszuarbeiten, wo die Stärken, Fähigkeiten und Interessen dieser Jugendlichen liegen. Man sucht also nicht nach den Defiziten, sondern nach den Potentialen. Ganz wesentlich dabei ist, dass die Clearingstellen sehr intensiv mit der Wirtschaft zusammenarbeiten, d.h. im Rahmen eines Clearings absolvieren die Jugendlichen mit Behinderungen bzw. Benachteiligungen Praktika am ersten Arbeitsmarkt. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, mehrere Berufsfelder in Form von Praktika zu erproben, ohne sich gleich auf eine bestimmte Tätigkeit oder einen Beruf festlegen zu müssen. Das beruht darauf, dass Jugendliche gerade in der Pubertät das Recht haben sollten, etwas auszuprobieren, etwas zu verwerfen, und sich einem neuen Berufsfeld zuzuwenden. Das alles erfolgt in Zusammenarbeit mit den ClearerInnen. Um Stärken und Fähigkeiten noch gezielter herauszuarbeiten, werden die MitarbeiterInnen in den jeweiligen Praktikumsbetrieben befragt, so dass man im Anschluss auch tatsächlich ein Matching zwischen den Anforderungen des Lehrberufs und den Fähigkeiten dieser Jugendlichen machen kann. Natürlich muss bei der beruflichen Erstintegration auch immer Rücksicht auf die Schwächen und Defizite der Jugendlichen genommen werden, nur so kann eine Vermittlung mit Nachhaltigkeit stattfinden. Dieser Ansatz, Jugendliche mit Behinderung bzw. Benachteiligung auszubilden, mit ihnen und ihrem Umfeld gemeinsam ihre Stärken und Fähigkeiten herauszufinden, das ist aus meiner Sicht der erfolgversprechendste Ansatz in der beruflichen Integration von jungen Menschen. Claudia Finster Die Situation am Wiener bzw. österreichischen Arbeitsmarkt ist momentan sehr gut. In den vorangegangenen eher schlechteren Jahren haben wir sehr intensiv an Fördermaßnahmen gearbeitet und überlegt, wie wir Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die länger als 12 Monate aus dem Arbeitsprozess herausgerissen waren, ganzheitlich helfen könnten, um sie wieder in den Markt einzugliedern. Wir haben uns mehr mit dem Problem der 81

82 Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in Arbeitsmarkt konzentriert. Natürlich sind viele der diskutierten Themen auch jene, mit denen wir uns täglich auseinandersetzen. Allerdings ist mehr als die individuelle Begleitung einer Person notwendig, es bedarf vor allem der Bereitschaft der Betriebe, und damit verbunden bedarf es wiederum Vertrauen dieser in den Vermittler. Das alles kostet Zeit und diese muss investiert, wie auch finanziert werden. In Wien haben wir es geschafft, die gesetzten Maßnahmen finanzieren zu können. Dies war nicht immer selbstverständlich, denn zu gewissen Zeiten hatten wir weitaus mehr Vorgemerkte als finanzielle Mittel. Derzeit gelingt es mit rund 32 Millionen Euro, Menschen mit Handicaps wieder in den Markt zu helfen. Wie bereits beschrieben wurde, haben wir einerseits Kooperationen mit Schulen, die wir nicht finanzieren, die aber inhaltlich mitarbeiten. Es bestehen aber auch Kooperationen mit Ausbildungsinstitutionen, bei denen wir Lehrausbildungen für Menschen mit Behinderung finanzieren. Hier investieren wir hauptsächlich in die integrative Berufsausbildung für junge Menschen. Pro Jahr kommen rund Menschen mit Behinderung in den Genuss, eine Berufsausbildung zu beginnen. Wir investieren in die Qualifizierung und Orientierung von Erwachsenen. Rund 4000 Menschen im Jahr werden vom AMS Wien in solchen Qualifizierungsmaßnahmen finanziert und begleitet. Zusätzlich haben wir in den letzten Jahren begonnen, intensiv in Netzwerke zu investieren, d.h. in Zusammenarbeit mit Partnern wie z.b. Herrn Pöschl, wird versucht, Case-Managements in Wien zu akquirieren. Alle Organisationen und Institutionen, die benachteiligten Menschen helfen können, die Richtlinien, Regeln, Erlässe, Gesetze, Aufträge und auch Gelder dafür haben, werden an einen Tisch geholt und zu bestimmten Themen und Einzelfällen werden Vereinbarungen und Entscheidungen getroffen sowie Lösungen besprochen. Aus diesen Netzwerken haben sich dann neue Wege entwickelt, mit denen es uns jetzt immer häufiger gelingt, behinderte Menschen genauso wie langzeitbeschäftigungslose Menschen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Wir haben eine Reihe von Maßnahmen, die oft hintereinander angeboten werden: eine Orientierung, eine Bildungsplanung, eine Ausbildung und danach eine Begleitung während der Vermittlung und der ersten Beschäftigungsmonate, aber auch Lohnkostenübernahmen sowie Lohnkostensubventionen. Bei manchen Menschen genügt es, einen Anstoß zu geben, manche muss man länger begleiten. Im Schnitt ist es so, dass wir es schaffen, von diesen Menschen ungefähr 50 % innerhalb der ersten fünf Monate nach Abschluss ihrer Ausbildungen in eine unselbstständige Beschäftigung zu vermitteln, wo sie dann langfristig beschäftig sind. Große Probleme haben wir noch mit dem Thema Sucht, dem wir uns in den kommenden Jahren widmen. 82

83 Karl Peter Fuß Nach allem, was wir bereits gehört haben, habe ich festgestellt, dass wir alle das gleiche Ziel verfolgen und mit den gleichen Instrumenten arbeiten. Ich hatte vor, Ihnen das deutsche Reha-System zu schildern, möchte Ihnen nun aber eher vermitteln, was ich in diesen letzen Tagen hier gelernt habe. Die Frage, ob man mehr Geld investieren müsse, um bessere Erfolge zu erzielen, beantworte ich mit Nein. In der Bundesrepublik Deutschland, im Bezirk Sachsen, sind die finanziellen Mittel vorhanden. Die Bundesagentur für Arbeit, die für die berufliche Rehabilitation zuständig ist, investiert in einem Jahr 2,4 Milliarden Euro dafür. Mit zusätzlichen Geldern anderer Träger kommt man in der Bundesrepublik in einem Jahr auf ungefähr 9 Milliarden Euro, die Menschen mit Behinderungen zukommen. Das ist eine große Summe, und ich wage zu bezweifeln, dass diese Gelder immer vernünftig eingesetzt werden. Die Kritik gilt auch mir selbst, nach 30 Jahren in diesem Bereich tätig, weiß ich wovon ich spreche. Die Frage ist, wo denn die Fehlschaltungen in diesem System sind? In Sachsen herrscht eine erfreulich gute Konjunktur. Trotz Abbau der Arbeitslosigkeit, hat sich die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung jedoch nicht verändert. Der Sockelbetrag ist der gleiche geblieben, den wir auch vor der guten Konjunktur hatten, hier muss also irgendwo der Fehler liegen. Ich verkenne allerdings nicht, dass wir in gewissen Perioden immer wieder Arbeitsplätze für diesen Personenkreis akquirieren konnten, aber dies hatte keine nachhaltige Wirkung und das hat für mich folgende Gründe: Die Bundesagentur für Arbeit hat immer wieder Programme für Menschen mit Behinderung gestartet, um die Zahlen der Arbeitslosen zu senken. Die darin vorgesehenen Vorgaben wurden stets erreicht. Sobald jedoch das Programm ausgelaufen war und die Förderung fehlte, stiegen die Zahlen wieder an. Somit ist es an der Zeit, über Veränderungen in diesem System nachzudenken. Meine Ideen sind nicht neu, sondern unterstreichen nur das von meinen Vorrednern bereits Gesagte. Es gibt drei Hebel, die wir bedienen müssen: Der erste Hebel betrifft eine Änderung des Umgangs mit den potentiellen Arbeitgebern. Bittsteller zu sein, ist der falsche Weg, man muss den Arbeitgebern die Vorteile und die hohe Leistungsfähigkeit dieser Menschen aufzeigen. Das Stigmatisieren muss aufhören, besonders in einer Zeit, wo man z.b. im Metallbereich von Facharbeitermangel spricht. Diese Menschen sind leistungsfähig und mit diesem Argument muss man bei den Arbeitgebern akquirieren. Die Bundesagentur für Arbeit hat einen neuen Arbeitgeberservice, womit der Arbeitgeber gut betreut wird. Das ist der erste Hebel, der, wenn er konsequent verfolgt wird, funktionieren kann. Der zweite Hebel bezieht sich auf Veränderungen im Umgang mit den Menschen mit Behinderung selbst. Wir müssen Menschen mit Behinderung 83

84 dazu befähigen, selbstbestimmt über ihr Schicksal und auch über ihren Beruf zu bestimmen. Deshalb gibt es eine Innovation im SGB 9 das betreffende Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland das so genannte persönliche Budget. Das sei an dieser Stelle kurz skizziert: Früher bekam der Mensch mit Behinderung immer eine bestimmte Leistung bewilligt, eine Reha-Maßnahme, eine Fortbildungs- oder eine Trainingsmaßnahme, Betreuung zu Hause oder möglicherweise einen PKW. Das Gesetz sieht seit dem folgende Möglichkeit vor: Der Mensch mit Behinderung stellt einen Antrag und erhält aber nicht wie zuvor die Einzelleistung sondern ein Gesamtbudget. Das befähigt ihn dazu, die Leistungen, die er braucht, persönlich einzukaufen. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu und dieses System wird auch noch nicht so gut angenommen. In Sachsen gab es seit dem erst etwa zehn Fälle. Wenn dieses System, das die Auswahlmöglichkeiten relativ offen lässt, eingesetzt werden soll, ist eine umfassende Beratung notwendig. Meiner Meinung nach ist es wichtig, den Menschen mit Behinderung mehr Selbstständigkeit zu geben. Betreuung da, wo sie sein muss, aber im Grunde genommen sollten sie selbst über ihr Schicksal bestimmen können. Nun zum letzten Hebel: Laut Statistik gibt es derzeit arbeitslose Menschen mit Behinderung. Diese haben das Defizit der Behinderung, aber oft sind es auch bildungsferne Menschen, Menschen, die einmal eine Ausbildung gemacht haben, diese aber nicht aktualisiert haben. Da ist mein Hebel: Ausbildung um jeden Preis und die Menschen mit aktuellen Bildungen für den Arbeitsmarkt verfügbar machen. Wenn man die drei eben genannten Hebel konsequent anwendet, werden wir mehr und nachhaltigere Erfolge aufweisen können. Judit Lechner-Vadász Rehabilitation braucht viel Geld und das trifft ganz besonders auf Ungarn zu. Dazu muss man wissen, dass es in Ungarn eigentlich erst seit der Wende Rahmenbedingungen und Instrumente für die berufliche Rehabilitation gibt. Erst seitdem sind Non-Profit-Organisationen entstanden, während die früheren Beschäftigungsmöglichkeiten in Großbetrieben aufgrund der Umstrukturierungsprozesse nicht mehr bestehen. In den letzten Jahren hat der Nationale Beschäftigungsdienst systematisch Rehabilitationsdienstleistungen entwickelt. Die Non-Profit-Organisationen übernahmen von ihren Partnern eine Reihe positiver Werkzeuge und entwickelten diese in Ungarn weiter. Mit Hilfe bedeutender Fördermaßnahmen ergaben sich Möglichkeiten, diese best-practice-modelle zu verbreiten. Jedes Instrument, über das in den letzten zwei Tagen referiert wurde, ist in Ungarn bereits vorhanden. Es gilt allerdings den gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen, denn es ist eine Eigentümlichkeit der Non-Profit-Organisationen, dass sie nur in bestimmten Regionen vertreten sind und in anderen gar nicht 84

85 präsent sind. Zur Gewährleistung dieser Dienstleistungen sind finanzielle Mittel notwendig. Wir befinden uns derzeit in der glücklichen Lage, dass die EU-Programme uns bedeutende Mittel zur Entwicklung dieser Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Wir sind zuversichtlich, dass diese Dienstleistungen im ganzen Land Verbreitung finden werden. Ein Problem in Ungarn ist die begriffliche Uneinheitlichkeit. Eine Klärung ist unabdingbar, damit wir uns auf dieselbe Zielgruppe beziehen, wenn wir von Menschen mit Behinderungen sprechen. Auf dem ungarischen Arbeitsmarkt werden sie als ArbeitnehmerInnen mit veränderter Arbeitsfähigkeit bezeichnet, und diese Terminologie wird auch in den Rechtsordnungen verwendet. Bei der Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen mit veränderter Arbeitsfähigkeit sind die ArbeitgeberInnen berechtigt eine Förderung zu erhalten, wenn eine Art Qualifikation, die sogenannte Akkreditierung, besteht. Der/die ungarische ArbeitgeberIn unterscheidet sich in keiner Weise von den ArbeitgeberInnen anderer Länder, auch ihn/sie muss man überzeugen. In unseren Plänen sind große Summen zur Motivation der ArbeitgeberInnen und zur Schaffung besserer Beschäftigungsbedingungen für Menschen mit Behinderungen veranschlagt. Bereits fertig sind Programme zur Motivation und Umgestaltung des Managements. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit der Verbreitung der neuen Maßnahmen bald gute Fortschritte erzielen werden. Meiner Ansicht nach müssen auch Menschen mit Behinderung Schritte unternehmen, um eine tatsächliche Integration zu erreichen. In der Vergangenheit haben sie sich eher um geschützte Beschäftigungen bemüht. Die Integration auf dem freien Arbeitsmarkt, mit all ihren Schwierigkeiten und Risiken, nehmen erst sehr wenige auf sich. Unter den jungen Menschen mit Behinderung zeigt sich jedoch ein Durchbruch. Junge Menschen mit Behinderungen, die die Möglichkeit hatten sich zu bilden, einen Hochschulabschluss zu erlangen oder eine Berufsausbildung zu erwerben, wollen ein unabhängiges Leben führen und nicht auf geschützten Arbeitsplätzen arbeiten. Ihre berufliche Integration ist eine Garantie dafür, dass sich etwas in diesem Bereich verändern wird. János Gyebrovszki Mehrfach wurden die geschützten Einrichtungen angesprochen, wobei ihre Rolle stark hinterfragt wurde, weil dort Menschen mit Behinderung vom ersten Arbeitsmarkt fern gehalten werden. Ich teile diese Ansichten nicht. Natürlich wäre ein Großteil der Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt integrierbar, weil ihre Behinderung erlaubt, dass ArbeitgeberInnen sie auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigen. Es gibt aber eine Schicht, die nicht auf den ersten Arbeitsmarkt zurückgeführt werden kann. Savaria Nett-Pack beschäftigt 490 Menschen mit mehrfachen Benachteiligungen und Behinderungen, die eigentlich nie in den ersten Arbeitsmarkt integriert 85

86 werden könnten. Zu einem vollwertigen Leben ist jedoch Selbstbestimmung notwendig, wie z.b. das eigene Einkommen nicht die staatliche Unterstützung, sondern das durch die eigene Arbeit erzielte Einkommen. Diese Art der Identität darf niemandem genommen werden. Es ist eine weitere Tatsache, dass die ArbeitgeberInnen des ersten Arbeitsmarkts, trotz nicht unerheblicher staatlicher Förderungen, Menschen mit Behinderungen nur in kleiner Zahl beschäftigen. Die Praxis zeigt, dass sie eher die Weiterbeschäftigung von Personen, die einen Unfall am Arbeitsplatz hatten, gewährleisten. Auch das betrifft nicht wenige Personen, aber bedeutend weniger als die am Arbeitsmarkt benachteiligten ArbeitnehmerInnen mit Behinderung. Hier bemängle ich vor allem den fehlenden Weitblick der Wirtschaft. In erster Linie müssten sich Firmen bereitstellen, die mit einem Arbeitskräftemangel zu kämpfen haben und die in der Lage sind, die Arbeitsorganisation so umzugestalten, dass Menschen mit Behinderungen diese Arbeiten aufnehmen können. Darauf zielt auch die Kooperationsvereinbarung ab, die wir am Ende der Konferenz mit dem Regionalen Arbeitsamt unterzeichnen werden. Beruhend auf dem best-practice-prinzip und auf unseren in den letzten 60 Jahren erworbenen Kenntnissen, wollen wir dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt werden. Auch in der Form, dass der/die Behinderte bei uns seine/ihre Arbeit beginnt, einige Monate bzw. abhängig von der Behinderung bis zu einem Jahr bei uns arbeitet, um dann zu versuchen, ihn/sie auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Während dieser Zeit erhält er/sie eine Ausbildung und wird mental auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet. Es ist uns allen bekannt, dass eine veränderte Arbeitsfähigkeit nicht nur gesundheitliche Einschränkungen bedeutet, sondern dass damit auch ein emotionaler Abbau verbunden ist, der häufig die Beschäftigung weitaus mehr behindert als der gesundheitliche Schaden. Wir müssen diese Menschen davon überzeugen, dass sie gleichwertige Menschen sind. Es ist sehr wichtig, dass wir zwischen Menschen mit Behinderung, die im Laufe ihres aktiven Lebens einen Unfall oder gesundheitliche Probleme hatten, und Personen mit angeborenen Behinderungen, die bereits mit einem anderen Bewusstsein und mit familiärer Unterstützung gegen die Nachteile ihrer Behinderung ankämpfen, unterscheiden. Letztere erwerben eine Berufsausbildung, die ihrer Behinderung entspricht. Abschließend möchte ich noch ein paar Worte zu unserer Firma sagen. Wir beschäftigen 933 Menschen mit Behinderungen, darunter 250 Sehbehinderte. Unser gegenwärtiges Lohnniveau übersteigt den Minimallohn um 20 %. Es ist also nicht richtig, wenn behauptet wird, dass wir die ArbeitnehmerInnen zum Minimallohn beschäftigen. Wir beschäftigen auch Zuarbeitende, die in ihrer gewohnten Wohnumgebung die Arbeit erledigen, denn manche können ihre 86

87 Wohnung aufgrund der Beeinträchtigung nicht verlassen. Es ist wichtiger, ihnen eine Beschäftigung zu ermöglichen als sie in einer geschützten Werkstätte unterzubringen. Dr. Walter Reiter Nun möchte ich folgenden Aspekt in den Mittelpunkt rücken: Es gibt offensichtlich bei einer Reihe von Menschen mit Behinderung und auch ihren Eltern den Wunsch, eher in geschützten Bereichen unterzukommen. Demgegenüber gibt es Ambitionen sowohl von den Projektträgern, als auch den öffentlichen Stellen für Menschen mit Behinderung Möglichkeiten zu schaffen und zu realisieren, um diese am ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Besteht Gefahr, dass man Behinderte überfordert? Überfordert mit Selbstbestimmung, mit einem gewissen Druck, sich am ersten Arbeitsmarkt zu orientieren? Sind unsere Ambitionen nicht zu überzogen, so dass der Schutz den sie bisher gehabt haben, nicht eventuell zur Schutzlosigkeit wird? Gabriele Krainz In Österreich gibt es seit 25 Jahren die schulische Integration, seit 1983 die erste Integrationsklasse im Burgenland. Wesentliche Partnerinnen und Partner sind immer wieder die Eltern, die eine enorm wichtige Lobbyarbeit betreiben. Ohne diese Lobbyarbeit der Eltern gäbe es keine schulische und in der Folge keine berufliche Integration. Ich würde mir wünschen, dass das sehr wohl honoriert wird und man nicht annimmt, dass Eltern eher den Weg in eine Beschäftigungstherapie bevorzugen. Das entspricht nicht meinen Erfahrungen. Natürlich muss man auf die Defizite der Menschen mit Behinderungen eingehen und sollte sie nicht überfordern, was immer eine pädagogische Gratwanderung zwischen Selbst- und Fremdbestimmung ist. Darauf gibt es keine Allgemeinantwort, denn es hängt immer von der Individuallage des einzelnen Menschen mit Behinderung ab. Wenn man das Umfeld mit einbezieht und versucht was auch ein wesentlicher Teil des Clearings ist gemeinsam eine Zukunftsplanung zu machen, Helfersysteme und Unterstützerkreise aufzubauen, läuft man vielleicht weniger Gefahr, Menschen zu überfordern. Claudia Finster Auch ich bin davon überzeugt, dass man das ganze Umfeld mit berücksichtigen muss und keinen Druck machen sollte. Damit würde man davor mühsam aufgebaute Arbeit im therapeutischen Bereich und in der Beschäftigungstherapie zerstören. In der geschützten Einrichtung steht ein Expertenteam, bestehend aus Begleitpersonen sowie Ärzten und Fachärzten, die auf diese Dinge spezialisiert sind, zur Verfügung. Wenn Eltern und Menschen mit Behinderung es für gut erachten, kümmern wir uns um 87

88 Möglichkeiten eines Arbeitsversuches, d.h. wir befragen das gesamte Umfeld in Bezug auf einen möglichen Arbeitsplatz, nach den Interessen der betreffenden Person. Beispielsweise ob ein Arbeitsplatz in einem Baugeschäft, einer Gärtnerei oder in einem Büro angemessen wäre. Danach bemühen wir uns um ein Arbeitstraining, d.h. die betreffende Person kann dann in dem Betrieb ein begleitetes Praktikum machen. Wenn sich die betroffene Person einlebt, wird er/sie gerne bleiben, wenn allerdings Überforderungsaspekte auftreten, wird er/sie zurück wollen. Diese Rückkehr muss ihm garantiert sein. Karl Peter Fuß Wenn man etwas umsteuert, eingeschwungene Zustände in eine andere Richtung bringen möchte, gerät man leicht in Gefahr zu überziehen, denn nur mit einem gewissen Druck kann man ja auch etwas erreichen. Eine Sicherheit, dies nicht zu tun, gibt es nicht. Aber es gibt Instrumente, die die Gefahr einengen, wie z.b. eine vernünftige Anamnese über die Fähigkeiten des Behinderten, das Aufstellen eines vernünftigen Trainingsprogramms, das in der Zielvereinbarung auch die Eltern mit einbezieht. Wichtig ist auch, dass kompetente Beratungsdienste erhalten bleiben, die die Probleme kennen und über eine Analyse darüber verfügen. Die Bundesagentur für Arbeit ist eine von vielen Einrichtungen, die einen umfangreichen Beratungsdienst geschaffen hat. Wenn man vernünftig zusammenspielt, wird das auch ein Erfolgssystem werden. Die Gefahr zu überziehen ist sicher immer vorhanden. Judit Lechner-Vadász Wenn es uns ernst damit ist, die Mehrheit der Menschen mit Behinderung für die berufliche Integration zu gewinnen, müssen mehr neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. In der Sozialwirtschaft kann man einen Übergangsbereich zwischen der geschützten Beschäftigung und dem freien Markt finden. Der Integration wäre auch dienlich, wenn sich die geschützten Einrichtungen in die Transitbeschäftigung einschalten würden. Im Programm Westungarns geht es bereits darum. Die Umsetzung der Transitbeschäftigung durch die mit hoher Technik ausgerüsteten geschützten Einrichtungen könnte den Personen, die eine Behinderung erlitten haben, auch ihr Verbleiben am Arbeitsmarkt sichern. Ich halte es für ein großes Problem, dass Themen wie Rehabilitation, Umgang mit Benachteiligungen, Menschen mit Benachteiligungen und Behinderungen kein Bestandteil der Allgemeinbildung ist. Diese Themen sind auch nicht Teil der pädagogischen, beruflichen und allgemeinmedizinischen Ausbildung mit Ausnahme der Ausbildung von Fachärzten für Rehabilitation. Diese Zielgruppe wird jetzt quasi zur beruflichen Integration gedrängt, ohne dass die Mehrheit der sich damit beschäftigenden Fachleute 88

89 eine Ahnung vom Rehabilitationsprozess hat. Dadurch entfallen viele Aufgaben auf die Non-Profit-Organisationen und auf die Arbeitsämter. Für wichtig hielte ich außerdem, in Abstimmung mit dem Hochschulwesen, die Suche nach gemeinsamen Lösungen auf europäischer Ebene. Ungarn strebt derzeit eine Lösung an, bei der den LeistungsbezieherInnen für die zusätzliche Beschäftigung bestimmte Grenzen gesetzt werden. Damit ist verbunden, dass die Leistung nur dann pausiert (nicht getilgt wird), wenn eine verhältnismäßig gute Existenzsicherung gewährleistet ist und die behinderte Person einen sich dem früheren Niveau annähernden Lohn verdient. In keiner Weise darf der geförderten Person vermittelt werden, dass sie ab morgen ein selbstständiges Wesen zu sein hat, das gelingt nur in den seltensten Fällen. Die Betroffenen müssten viel umfangreicher über die neuen Bestrebungen informiert werden. Im Fachbereich werden im Allgemeinen die Vorhaben gut besprochen, aber weder die Betroffenen, noch die mit ihnen arbeitenden Fachkräfte bekommen detaillierte Informationen. Viel hängt davon ab, wie wir mit jenen Menschen mit Behinderung umgehen, die jetzt in das System gelangen. Die Frage ist wie und mit welchen Methoden man sie davon überzeugen kann, dass dieser Weg ihnen mehr Perspektiven bietet als die bisherigen Möglichkeiten. János Gyebrovszki Die Transitbeschäftigung halte ich für ein entscheidendes Mittel, um auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. In unserer geschützten Einrichtung arbeiten wir nach individuellen Rehabilitationsplänen, auf deren Grundlage Kurse, Berufsausbildung und andere Programme angeboten werden, die der Entwicklung der jeweiligen Person dienen. Ausbildung ist eines der wesentlichsten Instrumente der beruflichen Integration. Eine Überforderung durch unser System ist nicht möglich, weil wir nach persönlichen Rehabilitationsplänen vorgehen. Der ständige persönliche Kontakt und die Kenntnis der persönlichen Kompetenzen des Menschen mit Behinderung schließen dies aus. Es ist zweifellos eine Tatsache, dass das Verlassen des geschützten Bereiches, das Ausbrechen aus einer Art Abhängigkeitsverhältnis für alle eine schmerzliche Angelegenheit ist und auch nicht reibungslos vor sich geht. Dr. Walter Reiter Ich danke allen Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmern für ihre aufschlussreichen Beiträge. Ich hoffe, dass es uns zumindest teilweise gelungen ist, wichtige Themen noch einmal anzusprechen und dass diese Podiumsdiskussion ein interessanter Abschluss unserer Veranstaltung war. 89

90 Abschluss der Konferenz AMBRUS KISS Generaldirektor Regionales Arbeitsamt Westtransdanubien Werte Damen und Herren! Die diesjährige Konferenz war reich an Gehaltvollem, viel Arbeit liegt hinter uns. Gerade deshalb ist es auch unmöglich, die Konferenzergebnisse in ein paar Minuten umfassend zusammenzufassen und deren Botschaft zu formulieren. Erlauben Sie mir, lediglich einige Momente hervorzuheben, deren Begründung in den Vorträgen und Diskussionen erfolgt ist. Die Konferenz hat die Wiedereingliederung von behinderten Personen thematisiert. Mein erster Eindruck war der, dass die ungarischen Vortragenden weitaus mehr die Begriffe Behinderung bzw. veränderte Arbeitsfähigkeit benutzten als die ausländischen. Der Grund dafür ist sicher in der ungeklärten terminologischen Situation zu suchen. Verschiedene grundlegende Termini müssen wir noch für uns klären. Häufig scheint Behinderung bzw. veränderte Arbeitsfähigkeit Unfähigkeit zu bedeuten, wobei dies überhaupt nicht der Fall ist, sondern nur auf Schwierigkeiten verweist. Gegen Schwierigkeiten kann man angehen, dagegen kann und muss man etwas tun, Investitionen vornehmen. Als spannend erweist sich die Zielrichtung des Umgangs mit Behinderten auf der Konferenz wurde als vorrangige Richtung die Integration betont. Wenn wir von der Integration von Behinderten in den ersten Arbeitsmarkt sprechen, werten wir nicht die Bedeutung der geschützten Beschäftigung ab; dies haben wir meine ich auch vorhin mit der Unterzeichnung des Vertrags bekundet. Damit wollen wir unsere Beziehung zur geschützten Beschäftigung bereichern und erfolgreicher gestalten, wo das Ergebnis teilweise, aber nicht ausschließlich Integration, d.h. Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt bedeutet. In den vergangenen anderthalb Tagen wurde mir mehrfach die Frage gestellt, wo Menschen mit verminderter Arbeitsfähigkeit in der Region arbeiten werden. Ich meine: überall, in allen Unternehmen. Integration bedeutet, dass man ihnen alle Bereiche zugänglich macht und Förderungen, die eine entsprechende Beschäftigung ermöglichen, zu gewährleisten sind. Dafür, wie in Europa die integrierte Beschäftigung und die berufliche Rehabilitation erreicht werden, lassen sich zahlreiche Beispiele anführen. Auch Ungarn ist in der Lage, gute Ergebnisse zu produzieren und die notwendigen Bedingungen für die Integration zu schaffen. 90

91 Bei einem Teil der WirtschaftsakteurInnen gibt es allerdings Probleme in Bezug auf eine tiefe Unwissenheit und schreckliche Vorurteile. Vor uns liegt nun die Aufgabe, die Lehren und Botschaften der Konferenz in die Praxis zu übertragen und in einem breiteren Ausmaß zu diskutieren, um Wissen zu vermitteln und Vorurteile abzubauen. Dazu können wir uns auch an die Öffentlichkeit wenden und mit den Mitteln der PR arbeiten. Im Programm 4M widmen wir uns weitaus mehr der Betreuung von ArbeitgeberInnen, um mit guten PartnerInnen kooperieren zu können. In der Arbeitswelt gibt es aber nicht nur bei den ArbeitgeberInnen Unwissenheit und Vorurteile auch bei einem Teil der ArbeitnehmerInnen sind sie zu beobachten. Gerade im Programm 4M hätten Unternehmen gern Behinderte beschäftigt, aber zukünftige ArbeitskollegInnen äußerten sich bereits im Vorfeld ablehnend. Es hieß zum Beispiel, dass schon der Anblick einer/eines Behinderten ihre Arbeitslust vermindere usw. Das sind Schwierigkeiten, die überwunden werden können und im Programm auch überwunden wurden. Es ist notwendig, dass der/die MentorIn, BeraterIn so lange in den Prozess eingebunden bleibt, bis diese inneren Spannungen, die Unwissenheit und die Vorurteile abgebaut sind bzw. in einem solchen Maße abnehmen, dass sie die Arbeitausführung nicht mehr beeinträchtigen. Wir müssen uns auch noch der Frage der notwendigen Investitionen annehmen. Handelt es sich dabei um gewinnbringende Investitionen, und wenn ja, in welchen Zeitraum kommen sie zum Tragen, und sollen sie unbegrenzt zur Verfügung stehen? Die Förderung von Menschen mit Behinderung muss in gesonderten Verfahren erfolgen, wie dies auch von allen Vortragenden angesprochen und belegt wurde. Zum Wesen dieser Verfahren gehört, dass sie nicht von vornherein geplant werden können und man weder von oben noch von außen die Mittel regulieren kann, d.h. die für die einzelne Person aufzuwendenden Geldmittel, die im Laufe des Verfahrens erforderlich sein werden. Die Planung kann in dem Moment erfolgen, wenn die Situationsanalyse der jeweiligen Person erfolgt ist und eine Maßnahmenvereinbarung abgeschlossen wurde, in der der/die KlientIn seinen/ihren Willen bekundet hat. Auf dieser Grundlage zeigt sich, ob die notwendigen Förderungen höher oder niedriger als die durchschnittlichen Kosten sind, die in den Regelungen oder unserer bisherigen Praxis festgelegt sind. Notwendige und begründete Förderungen sind zu gewähren. Es wäre der größte Fehler, wenn die Dienstleistungen aus durchschnittlichen Kostengründen oder aufgrund irgendwelcher Vorschriften vorzeitig abgebrochen würden, weil sich dann die Investitionen in keinem Fall rentieren würden. Bei der Errechnung des Kostenausgleichs ist zu beachten und im Allgemeinen wird das nicht getan, dass im Fall einer Beschäftigung Kosten wegfallen, die es früher gab, wie z.b. bei einem jungen Menschen die 91

92 lebenslangen Renten- und Sozialkosten. Es gilt damit zu rechnen, dass ein behinderter Mensch, der arbeitet, sein eigenes Einkommen schafft und dadurch die bisher ausgezahlte Beihilfe einlöst. Er wird zum Einzahlenden in die gesellschaftliche Kasse, aus der er bisher Bezüge erhalten hat. Von dort ist es nur noch eine einfache mathematische Aufgabe festzustellen, wie schnell sich derartige Investitionen bezahlt machen. Es stellt sich natürlich die Frage, wie mit Dienstleistungen, die nicht das erwartete Ergebnis bringen, umgegangen wird. Selbst in erprobten, effektiven Systemen kann es vorkommen, dass es nicht gelingt, die Pläne in vollem Umfang zu verwirklichen. Bei der Integration in die Beschäftigung ist es sogar vorstellbar, dass sie zu 50% oder in einem noch höheren Maße erfolglos endet. Aber jede Erfolgsquote, auch eine von nur einem Drittel, senkt die gesellschaftlichen Ausgaben und schafft so viel gesellschaftliches Einkommen, dass davon selbst die Investition abgedeckt ist, deren Umschlag nicht gewährleistet ist. Wenn wir uns unter diesem Aspekt der Problematik nähern, gewähren wir noch leichteren Herzens die Förderungen zur Beschäftigung von behinderten Personen. Im Zusammenhang mit der Integration erwähnte Herr Gyula Pulay gestern die Transitbeschäftigung. Die Verbreitung der Transitbeschäftigung in Ungarn und deren dauerhafte Eingliederung in das Dienstleistungssystem ist eine unserer vornehmlichsten Aufgaben. Wir müssen uns darum bemühen, dass in neuen und bereits funktionierenden Einrichtungen, die geneigt und fähig sind, sich an der Transitbeschäftigung zu beteiligen, in diese Richtung gehende Aktivitäten unternommen werden. Wir werden sie dabei unterstützen. Von Anbeginn der Konferenz an war ich überzeugt, dass sie von Erfolg gekrönt sein wird. Ich denke, dass ich nun verkünden kann, dass sie uns alle bereichert hat und wir in einem Jahr darüber berichten können, dass auch diese Konferenz zur Entwicklung der Dienstleistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt beigetragen hat. 92

93 TEILNEHMER/INNENLISTE HR Claudia Finster Prof. Dr. Günther Steinbach Mag.a Helene Sengstbratl Dr. Hans-Paul Nosko Martin Steinbichl Dr. Gerhard Simetits Mag. Peter Bencsics Dr. Walter Reiter Mag.a Barbara Willsberger Mag. Thomas Eglseer Dr. Hermann Zemlicka Alfred Walbert Eva Burjan Dr.in Ingeborg Marktl Mag.a Annemarie Duller Mag.a Gabriele Krainz Michaela Meier Claudia Hack Dr. Anthony Williams Dr. Günther Schuster Mag. Roman Pöschl Robert Reitzer Gabriele Huterer Mag. Simon Trießnig DSA Hemma Holler-Gschwandtner Werner Pitzl Mag. Gerhard Heinz Helmut Schinnerl Karoline Binder Sabine Humpl Ingrid Lestina AMS Wien AMS Österreich AMS Burgenland AMS Wien Amt der Oberösterreichischen Landesregierung AMS Burgenland AMS Burgenland L&R Sozialforschung L&R Sozialforschung L&R Sozialforschung Agens - Bildung und Beratung GmbH AMS Niederösterreich AMS Oberwart Neue Arbeit Gemeinnützige Beschäftigungsmodell GmbH Neue Arbeit Gemeinnützige Beschäftigungsmodell GmbH in.come BFI Steiermark BFI Steiermark ÖAR - Österreichische Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Bundessozialamt BBRZ - Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Bundessozialamt vamos - Verein zur Integration IFA Unternehmensberatung GmbH wienwork TRANSJOB Verein für Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiativen Lebenshilfe Ennstal atempo Lebenshilfe Ennstal Lebenshilfe Ennstal ibis acam Bildungs GmbH 93

94 Josef Werner Fleck Helga Lilli Varadi Silvia Lackner-Karrer Peter Maier Jürgen Grandits Sabine Swatek-Venus Mag.a Dorli Csecsinovits Dr. Peter Rezar Laszlo Nyari Ewald Gossy Johann Kastler MSc Britta Brooks Mag.a Sigrid Mag.a(FH) Sigrid Röhrich Mag. Dieter Frizberg Mag. MAS Roland Hanak DSA Alfred Müller Anton Sabo Konrad Mager Judit Szele Sissi Plischke-Delabro Gabriela Ecker DSA Ing. Michael Kvasnicka Andrea Pfeiffer Karl Peter Fuß Sylvio Herzog Jörg Jablinski Ulrich Rauchstädt Dusan Conka Rolf Salo Manfred Philipp Ildikó Hanuliak Kultur im Dorf Kultur im Dorf Regionalmanagement Graz/Graz-Umgebung BFI Burgenland BFI Burgenland BFI Burgenland BFI Burgenland Burgenländische Landesregierung BFI Ungarn BFI Ungarn AMS Mattersburg Kooperationsbüro Arbeitsmarktpolitik Köhl Kooperationsbüro Arbeitsmarktpolitik Kooperationsbüro Arbeitsmarktpolitik Kooperationsbüro Arbeitsmarktpolitik Kooperationsbüro Arbeitsmarktpolitik ÖZIV Arbeitsassistenz Verein zur Förderung der BBRZ Gruppe Verein zur Förderung der BBRZ Gruppe Diakonie Hasenbergl Trendwerk Trendwerk atempo Betriebsgesellschaft mbh Trendwerk Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen ORB Marketing Dresden Landratsamt Weißeritzkreis SALO Holding AG Hamburg SALO Holding AG Hamburg UPSVAR Dunajská Streda 94

95 Die Konferenz ging mit den Schlussworten von Generaldirektor Ambrus Kiss zu Ende Am Ende der Konferenz unterzeichneten Generaldirektor Ambrus Kiss und Betriebsleiter János Gyebrovszki eine Vereinbarung zur Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen 95

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