Das Neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI NBA Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS

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1 Das Neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI NBA Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS Hannover

2 Worum soll es gehen? Der erweiterte Pflegebedürftigkeitsbegriff Hintergrund und Historie der Entwicklung Das neue Begutachtungsverfahren Begutachtungsphilosophie und Anwendung Bedeutung für die Pflegeprozessplanung Die Erprobungsstudien zum NBA Umsetzung des erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Rahmen der Pflegereform

3 DER ERWEITERTE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF HINTERGRUND UND HISTORIE DER ENTWICKLUNG

4 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff heute Im Mittelpunkt stehen: die Verrichtungen des täglichen Lebens (somatisch), die Begriffe volle Übernahme; teilweise Übernahme, Anleitung und Beaufsichtigung Maßstab für das wie oft, das wann und das wie lange der Verrichtungen? Weiterhin: Fiktion von durchschnittliche häuslicher Wohnsituation Laienpflegekraft Transparenz?

5 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff und Demenz Gerontopsychiatrische (demenzbedingte) Beeinträchtigungen werden erst dann berücksichtigt, wenn diese sich auf die Verrichtungen auswirken (Pflegebedürftigkeitsbegriff SGB XI) Demenzerkrankungen im Anfangsstadium oder bestimmte Formen der Demenz wie z.b. die FTD werden erst im späteren Verlauf der Erkrankung berücksichtigt und damit leistungsrelevant Verhaltensstörungen und kognitive Einbußen beeinflussen die Alltagskompetenz des Menschen weit vor dem Vorliegen einer Pflegestufe Die Belastung der Angehörigen ist auch schon zu Beginn der Erkrankung erheblich.

6 Historie Pflegebedürftigkeitsbegriff

7 DER ERWEITERTE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF MDS; Claudia Thoelen

8 Der erweitere Pflegebedürftigkeitsbegriff Verrichtungsbezogener Hilfebedarf Selbständigkeit eines Menschen bei der Bewältigung seines Alltags und Notwendigkeit personeller Unterstützung Umfassende Sicht auf Pflegebedürftigkeit Blick wird von den Defiziten auf Ressourcen gelenkt; Hinweise zur Optimierung der individuellen Pflege

9 Grundsätzliche Unterschiede Mobilität (1) Körperpflege Ausscheidung Ernährung Mobilität Haushaltsführung Vorliegen einer eingeschränkten Alltagskompetenz Kognition und Kommunikation (2) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (3) Selbstversorgung (4) Umgang mit krankheits und therapiebedingten Anforderungen (5) Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (6) Außerhäusliche Aktivitäten (7) Haushaltsführung (8)

10 Die neue Begutachtungsphilosophie Wird in den Bereichen 1 bis 6 eine Beeinträchtigung erkannt, so kann dies Pflegebedürftigkeit und damit den Anspruch auf Leistungen auslösen Ist in den Bereichen 7 & 8 eine Beeinträchtigung und ein personeller Unterstützungsbedarf erkennbar und nur ausschließlich in diesen beiden Modulen so wird hier von Hilfebedürftigkeit gesprochen die keine Pflegebedürftigkeit auslöst Beratung und Versorgungsplan

11 DAS NEUE BEGUTACHTUNGSVERFAHREN MDS; Werner Krüper

12 Wie funktioniert das neue Begutachtungsverfahren? Der Grad der Selbständigkeit (bzw. Beeinträchtigung von Funktionen und Aktivitäten) wird für jeden Lebensbereich (Module) separat erhoben (Manual) Es sind aus jedem Lebensbereich exemplarische Aktivitäten ausgewählt, die die Selbständigkeit beeinflussen Jedes Merkmal ist für sich zu bewerten, so wie es im Manual definiert ist.

13 Grundsätzliche Unterschiede Bedarf an personeller Unterstützung ist gegeben, aber unerheblich ist/sind: ob die jeweilige Aktivität anfällt die Häufigkeit oder der Zeitbedarf Erschwernisfaktoren die konkreten Wohnumfeldbedingungen

14 Modul 1: Mobilität Zentrale Aspekte der Mobilität im innerhäuslichen Bereich Hier geht es ausschließlich um die motorischen Fähigkeiten eines Menschen, sich fortzubewegen

15 Wie funktioniert die Anwendung? Bewertung der Selbständigkeit 1. Selbständigkeit ist die Fähigkeit einer Person, eine Handlung oder Aktivität allein, d. h. ohne Unterstützung einer anderen Person durchführen zu können. 2. Selbständig ist auch, wer eine Handlung unter Nutzung von Hilfsmitteln durchführen kann.

16 Das NBA Wie funktioniert die Anwendung? Bewertung der Selbständigkeit Ausprägungen: 0 = selbständig 1 = überwiegend selbständig 2 = überwiegend unselbständig 3 = unselbständig

17 Das NBA Wie funktioniert die Anwendung? Bewertung der Selbständigkeit 0 = selbständig Die Person kann die Aktivität in der Regel selbständig durchführen. Möglicherweise ist die Durchführung erschwert oder verlangsamt oder nur unter Nutzung von Hilfsmitteln möglich. Entscheidend ist jedoch, dass die Person (noch) keine personelle Hilfe benötigt. Vorübergehende oder nur vereinzelt auftretende Beeinträchtigungen sind nicht zu berücksichtigen.

18 Das NBA Wie funktioniert die Anwendung? Bewertung der Selbständigkeit 1 = überwiegend selbständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen. Dementsprechend entsteht nur geringer/mäßiger Aufwand für die Pflegeperson, und zwar in Form von motivierenden Aufforderungen, Impulsgebung, Richten/Zurechtlegen von Gegenständen oder punktueller Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität.

19 Das NBA Wie funktioniert die Anwendung? Bewertung der Selbständigkeit 2 = überwiegend unselbständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen. Es sind aber Ressourcen vorhanden, so dass sie sich beteiligen kann. Dies setzt ggf. ständige Anleitung oder aufwändige Motivation auch während der Aktivität voraus. Teilschritte der Handlung müssen übernommen werden. Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, Impulsgebung, wiederholte Aufforderungen oder punktuelle Unterstützungen reichen nicht aus.

20 Das NBA Wie funktioniert die Anwendung? Bewertung der Selbständigkeit 3 = unselbständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbständig durchführen bzw. steuern, auch nicht in Teilen. Es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden. Motivation, Anleitung, ständige Beaufsichtigung reichen auf keinen Fall aus. Die Pflegeperson muss alle oder nahezu alle Teilhandlungen anstelle der betroffenen Person durchführen.

21 Mobilität Bewertung der Selbständigkeit (Bsp.) 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Sich innerhalb einer Wohnung oder im Wohnbereich einer Einrichtung zwischen den Zimmern sicher bewegen, ggf. unter Nutzung von Hilfsmitteln (z.b. Stock, Rollator, Rollstuhl, Gegenstand). Als Anhaltsgröße für übliche Gehstrecken innerhalb einer Wohnung werden mindestens 8 m festgelegt. Die Fähigkeiten zur räumlichen Orientierung und zum Treppensteigen sind an anderer Stelle zu berücksichtigen. Keine Berücksichtigung der individuellen Wohnsituation.

22 Mobilität Bewertung der Selbständigkeit (Bsp.) 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Selbständig: Die Person kann sich ohne Hilfe durch andere Personen fortbewegen. Überwiegend selbständig: Die Person kann die Aktivität überwiegend selbständig durchführen. Personelle Hilfe ist beispielsweise erforderlich im Sinne von Bereitstellen von Hilfsmitteln (Rollator, Gehstock, Rollstuhl), Beobachtung aus Sicherheitsgründen oder gelegentlichem Stützen/Unterhaken. Überwiegend unselbständig: Gehen in der Wohnung ist nur mit Stützung oder Festhalten der Person möglich. Unselbständig: Die Person muss getragen oder im Rollstuhl geschoben werden.

23 Modul 2 Kommunikation und Kognition

24 Modul 2 Kommunikation und Kognition Das Gesamtergebnis spiegelt das Ausmaß der Beeinträchtigung von Kommunikation und Kognition wider

25 Modul 2 Bewertung der Selbständigkeit (Bsp.) 2.4 Gedächtnis: Die Fähigkeit, wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen zu erinnern. Von Belang sind dabei sowohl kurz zurückliegende Ereignisse oder Beobachtungen (gleicher Tag) wie auch länger zurückliegende (mehrere Tage oder Wochen bei Kindern bzw. aus fernerer Vergangenheit bei Erwachsenen). Fähigkeit vorhanden:die Person kann über kurz zurückliegende Ereignisse Auskunft geben oder durch Handlungen und Gesten signalisieren, dass sie sich erinnert. Eine größtenteils vorhandene Fähigkeit liegt vor, wenn die Person Schwierigkeiten hat, sich an manche kurz zurückliegende Ereignisse zu erinnern und/oder hierzu länger nachdenken muss, aber keine nennenswerten Probleme hat, Ereignisse aus der eigenen Lebensgeschichte zu erinnern. Fähigkeit in geringem Maße vorhanden: Kurz zurückliegende Ereignisse werden häufig vergessen. Nicht alle, aber wichtige Ereignisse aus der eigenen Lebensgeschichte sind dem Erwachsenen noch präsent. Fähigkeit nicht vorhanden: Person ist nicht (oder nur selten) in der Lage, sich an Ereignisse, Dinge oder Personen aus der eigenen Lebensgeschichte zu erinnern.

26 Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Es geht in diesem Modul um: pathologische Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge von Erkrankungen oder zerebralen Schädigungen die trotz durchgeführter Diagnostik und Therapie immer wieder auftreten und Personelle Unterstützung erforderlich machen.

27 Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

28 Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Personeller Unterstützungsbedarf ( Allgemeine Beaufsichtigung und Betreuung ) Beobachtung und Motivierung Orientierungshilfen und Beschäftigung Emotionale Entlastung, Deeskalation Ansprache und Umgebungsgestaltung etc.

29 Modul 4 Selbstversorgung

30 Modul 4 Bewertung der Selbständigkeit (Bsp.) 4.4 Duschen oder Baden: Bei der Durchführung des Dusch oder Wannenbades sind neben der Fähigkeit, den Körper waschen zu können, auch Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. (Teil )Hilfen beim Waschen in der Wanne/Dusche sind hier ebenso zu berücksichtigen wie die Hilfe beim Ein und Aussteigen oder eine notwendige Überwachung während des Bades. Dazu gehören auch das Haare waschen, Abtrocknen und Föhnen.

31 Modul 4 Bewertung der Selbständigkeit (Bsp.) 4.4 Duschen oder Baden Selbständig: Die Person kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen. Überwiegend selbständig: Die Person kann die Aktivität selbständig durchführen, wenn Utensilien vorbereitet bzw. bereitgestellt werden, einzelne Handreichungen geleistet werden, z. B. Stützen beim Ein /Aussteigen, Bedienung eines Badewannenlifters, Hilfe beim Haare Waschen und/oder Föhnen, beim Abtrocknen oder wenn während des (Dusch ) Bades aus nachvollziehbaren Sicherheitsgründen Anwesenheit erforderlich ist. Überwiegend unselbständig: Die Person kann nur einen stark begrenzten Teil der Aktivität selbständig durchführen, z. B. das Waschen des vorderen Oberkörpers. Unselbständig: Die Person kann sich an der Aktivität nicht oder nur minimal beteiligen.

32 Modul 5 Umgang mit krankheits und therapiebedingten Anforderungen In diesem Modul geht es um die Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen, die gezielt auf eine bestehende Erkrankung ausgerichtet sind. Bei der Einschätzung der Selbständigkeit sind die Auswirkungen motorischer und kognitiver Beeinträchtigungen gleichermaßen zu beachten. Zu bewerten ist, ob die untersuchte Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann.

33 Orale Medikation, Augen oder Ohrentropfen, Zäpfchen und Medikamentenpflaster. Das Ausmaß der Hilfestellung kann von 1x wöchentlichen Stellen der Medikamente im Wochendispenser bis zu mehrfach täglicher Einzelgabe differieren.

34 Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

35 Modul 6 Bewertung der Selbständigkeit (Bsp.) 6.1 Den Tagesablauf gestalten und an äußere Bedingungen anpassen: Hierunter fällt die Fähigkeit, nach individuellen Gewohnheiten und Vorlieben den Tagesablauf einzuteilen und bewusst zu gestalten, die tägliche Routine und andere Aktivitäten zu planen und ggf. an äußere Veränderungen anzupassen. Dies erfordert planerische Fähigkeiten zur Umsetzung von Alltagsroutinen. Zu beurteilen ist, ob die Person von sich aus festlegen kann, ob und welche Aktivitäten sie im Laufe des Tages durchführen möchte, z. B. wann sie baden, essen oder zu Bett gehen oder ob und wann sie Fernsehen oder spazieren gehen möchte. Solche Festlegungen setzen voraus, dass die zeitliche Orientierung zumindest teilweise erhalten ist. Der Gutachter kann dies prüfen, indem er sich z. B. den bisherigen oder künftigen Tagesablauf schildern lässt.

36 Modul 6 Bewertung der Selbständigkeit (Bsp.) Selbständig: Die Person kann die beschriebene Aktivität ohne personelle Hilfe durchführen. Überwiegend selbständig: Die Routineabläufe können weitgehend selbständig gestaltet werden, bei ungewohnten Veränderungen ist Unterstützung notwendig. Es reichen z.b. Erinnerungshilfen an einzelne vereinbarte Termine. Überwiegend selbständig ist eine Person beispielsweise auch dann, wenn ihre Kommunikationsfähigkeit oder Sinneswahrnehmung stark beeinträchtigt ist und sie daher Hilfe benötigt, um den Tagesablauf mit anderen Menschen abzustimmen. Überwiegend unselbständig: Die Person benötigt Hilfe beim Planen des Routinetagesablaufs. Sie ist aber in der Lage, Zustimmung oder Ablehnung zu Strukturierungsangeboten zu signalisieren. Sie kann eigene Planungen häufig nicht einhalten, da diese wieder vergessen werden. Deshalb ist über den ganzen Tag hinweg eine Erinnerung bzw. Aufforderung erforderlich. Überwiegend unselbständig ist auch eine Person, die zwar selbst planen und entscheiden kann, aber für jegliche Umsetzung personelle Hilfe benötigt. Unselbständig: Mitwirkung an der Tagesstrukturierung oder Orientierung an vorgegebenen Strukturen ist nicht oder nur minimal möglich.

37 Empfehlungen des Expertenbeirats 2013 Ausgestaltung Pflegegrad 5?

38 Besondere Bedarfskonstellationen MDS; Werner Krüper

39 Das Begutachtungsverfahren

40 Empfehlungen zum Erhalt und zur Verbesserung der Selbständigkeit Identifizierung von Verbesserungspotential anhand einzelner Module mit gezielten Empfehlungen Verbesserung/Verschlechterung = Aktuelle Entwicklungstendenz am Tag der Begutachtung jeweils konkret bezogen auf die Merkmale des Moduls Was könnte konkret verbessert werden?

41 Ergeben sich realistische Möglichkeiten der Verbesserung ggf. des Erhalts bei den in Modul 1 8 abgefragten Fähigkeiten, Funktionen?

42 Ergeben sich realistische Möglichkeiten der Verbesserung ggf. des Erhalts bei den in Modul 1 8 abgefragten Fähigkeiten, Funktionen?

43 Ergeben sich realistische Möglichkeiten der Verbesserung ggf. des Erhalts bei den in Modul 1 8 abgefragten Fähigkeiten, Funktionen?

44 DAS EINSTUFUNGSERGEBNIS MDS; Werner Krüper

45 Das Einstufungsergebnis 1. Errechnung einer Punktsumme pro Modul (Ausmaß der Selbständigkeit im Bereich der Mobilität; Vorhandensein kommunikativer und kognitiver Fähigkeiten;.) 2. Auswirkung auf personelle Unterstützung Ausmaß der Beeinträchtigung der Mobilität / Ausmaß der Beeinträchtigung von Kommunikation und Kognition; Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbststeuerungskompetenz,..) 3. Zusammenführung der Teilergebnisse

46 Das Einstufungsergebnis Module und deren Gewichtung 1. Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und deren Problemlagen Selbstversorgung Umgang mit krankheits /therapiebedingten Anforderungen Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 15

47 Das NBA Einstufung PG 1 geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 3 schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit PG 5 höchster Punktwert und besondere Bedarfskonstellationen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG , ,

48 Das NBA Einstufung Ein Beispiel Herr N. ist 86 Jahre alt, wohnt zu Hause und wird von seiner Ehefrau versorgt. Herr N. leidet unter kognitiven Funktionseinschränkungen und Mobilitätseinschränkungen aufgrund altersbedingter körperlicher Abbauprozesse. Er hat Gleichgewichtsstörungen, eine Stuhlinkontinenz und ein Prostatakarzinom mit Harnverhalt. Er hat heute einen zeitlichen Hilfebedarf von 79 Minuten (Pflegestufe I). Darüber hinaus liegt eine erhebliche Einschränkung der AK vor.

49 Das NBA Einstufung Ein Beispiel Mobilität: überwiegend selbständig. Herr N. benötigt geringfügige Unterstützung beim Aufstehen aus sitzender Position und beim Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs. Beim Treppensteigen ist Herr N. auf vollständige Unterstützung angewiesen. Selbstversorgung: Herr N. benötigt Unterstützung bei der Intimpflege, beim Duschen und Baden sowie beim An und Auskleiden des Unterkörpers sowie Hilfestellungen bei der Benutzung der Toilette. Punktuelle Unterstützung ist beim Waschen des Oberkörpers und bei der Intimpflege notwendig. Herr N. ist im Bereich der Ernährung selbständig. Kommunikation und Kognition: Mentale Funktionen örtliche und zeitliche Orientierung, Gedächtnis, Alltagsentscheidungen treffen, Risiken und Gefahren erkennen sind größtenteils vorhanden. Die Funktion, sich an einem Gespräch zu beteiligen ist nur in einem geringen Maße vorhanden.

50 Das NBA Einstufung Ein Beispiel Umgang mit krankheits u. therapiebedingten Anforderungen: 5 mal täglich Richten von Medikamenten; 2 mal wöchentlich Messung und Deutung von Körperzuständen; 3 mal wöchentlich Verbandswechsel Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: personelle Unterstützung bei der Fähigkeit in Zukunft gerichtete Planung vorzunehmen und den Kontakt zu Menschen außerhalb des direkten Umfeldes zu pflegen. Herr N. kann dies selbst nicht planen und benötigt personelle Unterstützung bei der Umsetzung. Herr N. ist überwiegend selbständig beim Ruhen und schlafen sowie bei der Gestaltung des Tagesablaufs. Herr N. erhielte 53,75 Punkte und damit den Pflegegrad 3.

51 UMSETZUNG DES ERWEITERTEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFFS MDS; Werner Krüper

52 Der erweiterte Blick in der pflegerischen Versorgung Der Fokus in der Pflege liegt heute auf dem Erkennen von Problemen. Neu: Fokus auch auf die Ressourcen und damit auf deren Erhalt und Förderung Ganzheitlichkeit Das neue Begutachtungsverfahren liefert nützliche Hinweise zur Optimierung der individuellen Pflege Auf dieser Grundlage lassen sich Pflegeziele und Maßnahmen erarbeiten Begutachtung: Befunderhebung; Empfehlungen zur Optimierung therapeutischer Maßnahmen; Optimierung der räumlichen Umgebung; Hilfsmittel

53 Der erweiterte Blick in der pflegerischen Versorgung Mobilität Wie kann der Mensch darin unterstützt werden, Positionswechsel im Bett selbständig durchzuführen? (z.b. Hilfsmittel?) Wie viele Pflegepersonen werden für den Transfer benötigt? Wie können Faktoren beeinflusst werden, die sich negativ auf die Mobilität auswirken?

54 Der erweiterte Blick in der pflegerischen Versorgung Kommunikation und Kognition Wie kann Vertrautheit und Orientierung gefördert werden? Sind kognitive Einbußen situationsabhängig? Können somatische Ursachen ausgeschlossen werden?

55 Der erweiterte Blick in der pflegerischen Versorgung Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Bislang erfolgt nur selten eine Einschätzung Weitere Informationen sind notwendig (z.b. Umgebungsfaktoren; Tageszeit etc.) Sind kognitive Einbußen situationsabhängig? Können somatische Ursachen ausgeschlossen werden?

56 Der erweiterte Blick in der pflegerischen Versorgung Selbstversorgung In der Praxis umfangreichster Teil der Pflegeplanung Notwendig sind hier ebenfalls ergänzende Einschätzungen: z.b. Ernährungs und Zahnstatus Gibt es Anzeichen, die auf einen mit der Inkontinenz verbundenen Edukationsbedarf der Person hinweisen? Welche Maßnahmen können dazu beitragen, vorhandene Selbstversorgungsfähigkeiten zu erhalten?

57 Der erweiterte Blick in der pflegerischen Versorgung Umgang mit krankheits und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Ergebnisse sollten im Zusammenhang mit den anderen Modulen betrachtet werden Pflegefachkräfte sollten darin unterstützen, die Aktivitäten selbst durchzuführen > Maßnahmen: Anleitung oder Unterstützung bei der Durchführung

58 Der erweiterte Blick in der pflegerischen Versorgung Gestaltung des Alltagslebens und Soziale Kontakte Welche Faktoren beeinflussen/behindern die Fähigkeit der Person zur selbständigen Anpassung des Tagesablaufs? Welche Sozialkontakte stehen der Person zur Verfügung und wie können diese ausgeweitet und/oder gefördert werden?

59 Umsetzung Ausblick neue Grundlage für die Bemessung von Pflegebedürftigkeit Das NBA erfasst drauf aufbauend umfassend die für Pflege und Betreuung relevanten Sachverhalte und legt damit die Grundlage für die nötige Leistungsgewährung. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff gewährleistet gute Anschlüsse zur Pflegeplanung in den Einrichtungen, zum Qualitätsmanagement und der Leistungsgewährung. Die Zuordnung der Pflegebedürftigen in die Pflegegrade wird tendenziell zu einer höheren Einstufung führen Damit erzeugt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ein höheres Ausgabenvolumen in der sozialen Pflegeversicherung

60 Umsetzung Ausblick Der Übergang in das neuen System des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist gut vorzubereiten Für die Überleitung der Leistungsempfänger von den Pflegestufen in die Pflegegrade wird eine Überleitungsregel festgelegt Die Neuerungen im Leistungsrecht und die Anpassungen im Vertragsrecht sind umzugestalten. Die Medizinischen Dienste und alle anderen Beteiligten sind auf das das neue Einstufungs und Begutachtungsverfahren vorzubereiten. Mittelfristig wird die LZP deutlich größere Akzente in die gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung setzen.

61 Überleitung von Leistungsempfängern in Pflegegrade Die Leistungsempfänger werden nach einer formalen Überleitungsregel in das neue System überführt werden Gültiges Verfahren Überleitungsprozess NBA Pflegestufe 0 + EA Werden übergeleitet in Pflegegrad 1 Pflegestufe 1 Werden übergeleitet in Pflegegrad 2 Pflegestufe 2 Werden übergeleitet in Pflegegrad 3 Pflegestufe 3 Werden übergeleitet in Pflegegrad 4 Härtefälle Werden übergeleitet in Pflegegrad 5

62 Überleitung von Leistungsempfängern in Pflegegrade Die Leistungsempfänger werden nach einer formalen Überleitungsregel in das neue System überführt werden Gültiges Verfahren Überleitungsprozess NBA Pflegestufe 0 + EA Werden übergeleitet in Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 + EA Werden übergeleitet in Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 + EA Werden übergeleitet in Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 +EA Werden übergeleitet in Pflegegrad 5 Härtefälle Werden übergeleitet in Pflegegrad 5

63 Besitzstand und Übergangsregelungen für die stationäre Pflege Versicherte, die am Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, erhalten Besitzstand Neuverhandlung der Pflegesätze Alternative Überleitung der Pflegesätze Verfahren für die Umrechnung und einheitlicher Eigenanteil

64 Danke für die Aufmerksamkeit! ev.de

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