Was bedeutet Pflegeeinstufung? Was ist Pflegegrad (früher: Pflegestufe)? Wann Antrag stellen?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Was bedeutet Pflegeeinstufung? Was ist Pflegegrad (früher: Pflegestufe)? Wann Antrag stellen?"

Transkript

1 Was bedeutet Pflegeeinstufung? Was ist Pflegegrad (früher: Pflegestufe)? Wann Antrag stellen?

2 Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz 1 (seit ) bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz (Betreuung, Tages- und Nachtpflege) mehr Geld für Umbau von Wohnung mehr Geld für Hilfsmittel

3 Pflegestärkungsgesetz 2 (seit ) Pflegestufen Jetzt: Einstufung in 5 Pflegegrade; Frage: Wie selbständig kann die Person leben? Je weniger selbständig desto höher der Pflegegrad EA= eingeschränkte Alltagskompetenz (Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen, Menschen mit weiteren Behinderungen)

4 Pflegestärkungsgesetz 3 (seit ) Beratung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und Angehörige Pflegestützpunkte für Hilfesuchende Krankenkassen prüfen mehr, z.b. auch Betrug; Pflege von Menschen mit Behinderung bezahlen;

5 Pflegeeinstufung wie? 1. Antrag an Krankenkasse Beispiel: Mein Vater, Name, geboren am Datum, braucht zu Hause immer mehr Unterstützung. Er ist schwer krank. Er kann vieles nicht mehr alleine machen. Ich beantrage daher die Pflegeeinstufung für ihn.. 2. Krankenkasse schickt Fragebogen. 3. Medizinischer Dienst der Krankenkasse (MDK) schickt Termin für Hausbesuch. 4. Dann kommt Bescheiddes MDK.

6 Beispiel: Frau A. (78 J.) lebt seit 10 Jahren alleine in der Wohnung. Sie ist Witwe, keine Kinder, keine Geschwister. Sie hat Blutzucker und Bluthochdruck. Sie hat immer wieder Schwindel, ist auch schon 2x gestürzt. Sie hat sich den Fuß gebrochen. Jetzt geht sie mit Rollator. Sie braucht Hilfe beim Waschen, beim Putzen und Sie ist auch schon von der Polizei nach Hause begleitet worden. Sie hat nicht mehr gewußt hat, wo sie wohnt.

7 Einstufung? Fr. A. kann nicht selbständig - aus dem Haus gehen; -Blutdruck und Blutzucker messen, Medinehmen -waschen und Haushalt versorgen -Essen machen -vergisst oft, wo sie Geld hingelegt hat. Frau A. Kann ein wenig selbständig -Sich waschen, -essen, trinken, einkaufen, Bedeutet vielleicht? Pflegegrad 2 mit Alltagseinschränkungen (Demenz)

8 0 = selbstständig MDK prüft Person ist selbstständig braucht keine Hilfe. 1 = überwiegend selbstständig Person kann den größten Teil der Aktivität selbstständig durchführen. 2 = überwiegend unselbstständig Die Person kann die Aktivität nur ein wenig selbstständig durchführen. 3 = unselbstständig Die Person kann die Aktivität nicht selbst durchführen bzw. steuern, auch nicht teilweise.

9 Medizinischer Dienst der Krankenkasse prüft: 1. Mobilität kann laufen, sich bewegen? kann selbst aufstehen und hinlegen? Kann einkaufen gehen,treppen steigen? 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten kann Personen erkennen, Informationen verstehen? örtliche und zeitliche Orientierung, kann Gefahren erkennen, Bedürfnisse mitteilen? Kann Alltagshandlungen ausführen? Kann entscheiden? Kann sich an einem Gespräch beteiligen?

10 3. Psychische Probleme und Verhaltensweisen kann gefährliche Situation erkennen? kann sich orientieren, Ort und Zeit? kann andere Personen verstehen und sich unterhalten? 4. Selbstversorgung kann selbständig tägliche Körperhygiene? Kann selbständig essen machen und genügend trinken? kann selbst zur Toilette gehen?

11 5. Bewältigung von Krankheit oder Behinderung kann auf eigene Gesundheit achten? Kann Medikamente richtig einnehmen? Kann Blutdruck oder Blutzucker selbst messen? Kann mit Rollator oder Prothese eigenständig zum Arzt gehen? 6. Soziale Kontakte kann den Tag selbst gestalten? Kann Kontakte pflegen, Nachbarn besuchen, Verein oder spazieren gehen?

12 MDK fragt auch: 7. Außerhäusliche Aktivitäten kann öffentliche Verkehrsmittel nutzen? kann an Veranstaltungen teilnehmen? 8. Haushaltsführung kann Einkäufe oder Behördengänge ohne Hilfe? kann eigenes Geld selbst verwalten?

13 Pflegegrad 1-5: wie viel Geld?

14 DANKE für die Aufmerksamkeit J Martin Thanner

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend: Änderungen rund um die Pflege zum 01.01.2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt.

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück

Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg Osnabrück Pflegestärkungsgesetz II Was ist Neu! Landkreis Osnabrück Fachdienst Soziales Senioren und Pflegestützpunkt Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Inhalt des Referats Vorstellung Beratungsangebote / Möglichkeiten

Mehr

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Mehr

Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds

Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG I (seit 01.01.2015): Ausweitung des Leistungsspektrums der gesetzlichen Pflegeversicherung (zusätzliche Betreuungsleistungen) und Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds PSG II (seit 01.01.2016): Einführung

Mehr

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch

Mehr

Das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Das neue Begutachtungsassessment (NBA) Das neue Begutachtungsassessment (NBA) MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Einblicke in das neue Begutachtungsinstrument

Mehr

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten 1. Warum ist eine Pflegereform notwendig? Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich heute vor allem an den körperlichen Einschränkungen des Betroffenen

Mehr

Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen

Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen Auf einen Blick Die wichtigsten Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen Information für Pflegebedürftige und deren Angehörige Die neuen Pflegestärkungsgesetze: Das ändert sich zum 01.01.2017 Zum 1.

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Warum ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich? Der bis Ende 2016 gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff, der dem Begutachtungsverfahren

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS

Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Das Pflegestärkungsgesetz was ändert sich für die Pflegebedürftigen? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 9. Krefelder Gerontopsychiatrietag am 21. September 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Informationen zur Pflege-Begutachtung. > Wie viel Hilfe braucht der pflege-bedürftige Mensch?

Informationen zur Pflege-Begutachtung. > Wie viel Hilfe braucht der pflege-bedürftige Mensch? 1 Informationen zur Pflege-Begutachtung > Wie viel Hilfe braucht der pflege-bedürftige Mensch? > Welchen Pflege-Grad bekommt der pflege-bedürftige Mensch? Liebe Leserin, lieber Leser, Sie haben einen Antrag

Mehr

INFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF

INFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF Seite 1 INFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF Ab 2017 wird Pflegebedürftigkeit vollkommen neu gesehen auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Bayern

Mehr

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und das PSG I + II. Altenpflege-Messe Connectfläche Verpflegung und Huaswirtschaft 10.3.

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und das PSG I + II. Altenpflege-Messe Connectfläche Verpflegung und Huaswirtschaft 10.3. Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und das PSG I + II Huaswirtschaft 10.3.2016 1 betrifft die Hauswirtschaftlichen Arbeitsbereiche in allen bestehenden Angeboten und Einrichtungen Hier Konzentration

Mehr

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bisher 2 Verfahren parallel Pflegestufe Körperpflege - Waschung - Ausscheidung Ernährung

Mehr

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege?

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege? T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und Familien im Bereich Pflege? Region Hannover/Fachbereich Soziales Senioren- und Pflegestützpunkt Calenberger Land, Stand 2016 Womit müssen Sie sich auseinandersetzen

Mehr

zusätzliche Betreuungs- und Informationsveranstaltung

zusätzliche Betreuungs- und Informationsveranstaltung zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Herzlich Willkommen zu der Informationsveranstaltung zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Gesetzliche Grundlage Wer hat einen Anspruch? Wozu

Mehr

Ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven

Ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven Ein Meilenstein für die Pflege in Deutschland PSG II Erwartungen und Perspektiven Milorad Pajovic Leiter der Pflegekasse Das Pflegestärkungsgesetz: Wir stärken Pflege! 20 Jahre nach ihrer Einführung stellen

Mehr

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit KURZ UND KNAPP: DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit 2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument

Mehr

Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Von Pflegestufen zu Pflegegraden 1 5 2 I 3 II III 4 Von Pflegestufen zu Pflegegraden Pflegestärkungsgesetz II - Was ändert sich? 0 Pflegestufe vorhandene Demenz * Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der

Mehr

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: * Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung

Mehr

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kassel, 3. November 2016 Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II Das ändert sich in der Pflegeversicherung Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II

Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II gewohntes Vertrauen Warum...... kommt das Pflegestärkungsgesetz II? Pflegebedürftigkeit hat sich bisher vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I ab 1.1.2017 Auch im Vergleich zum Pflegebedürftigkeitsbegriff des I 14 I alt 14 I neu Person ist hilfebedürftig bei gewöhnlich/regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen

Mehr

Das neue Pflege. PSG II Änderungen zum 1. Januar 2017

Das neue Pflege. PSG II Änderungen zum 1. Januar 2017 Das neue Pflege stärkungsgesetz PSG II Änderungen zum 1. Januar 2017 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum 1. Januar 2017 tritt die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrem Bestehen in Kraft.

Mehr

Eltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011

Eltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Eltern für Eltern Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Umfrage März 2011 Rücklauf 76 Fragebogen Hit Liste 1.Schwerbehindertenausweis 2. Pflegegeld 3. Überprüfung der Pflegebedürftigkeit 4.

Mehr

Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017?

Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017? Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 1. Osnabrücker Pflegekongress am 27. April 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Pflegeversicherung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird wie folgt definiert: Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich

Mehr

Private Vorsorge für den Pflegefall Sicherung von Vermögenswerten mit intelligenter Vorsorgeplanung

Private Vorsorge für den Pflegefall Sicherung von Vermögenswerten mit intelligenter Vorsorgeplanung Private Vorsorge für den Pflegefall Sicherung von Vermögenswerten mit intelligenter Vorsorgeplanung BCA Onlive Oberursel, 28. November 2016 ppa. Thomas Ramscheid, Key Account Manager Leben/Gesundheit Mail:

Mehr

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK)

Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Pflege und Beruf- wie kann beides gelingen? Workshop 1 in der Bürgerbegegnungsstätte (Vortrag: Christian Hartmann, VdK) Einstufung der Pflegebedürftigkeit im Vergleich Alt (bis 2016): 3 Pflegestufen Pflegestufe

Mehr

ja nein ja nein ja nein ja nein kann mithelfen ist passiv Harninkontinenz / Stuhlinkontinenz Windelträger / Katheter / Darmausgang

ja nein ja nein ja nein ja nein kann mithelfen ist passiv Harninkontinenz / Stuhlinkontinenz Windelträger / Katheter / Darmausgang A. Allgemeine Angaben zur Betreuung Vor- und Zuname Straße + Haus-Nr. PLZ + Ort der Betreuung Geschlecht des Patienten Alter des Patienten Gewicht u. Größe des Patienten Voraussichtlicher Beginn der Betreuung

Mehr

Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt

Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt Die Module im einzelnen Modul 1: Mobilität un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen Modul 2:

Mehr

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen

Mehr

FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen

FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Diakonie für Menschen September 2016 FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Aus bisher drei Pflegestufen

Mehr

Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand

Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS DBfK Deutscher Bundesverband für Pflegeberufe, 3. März 2016 in München Gliederung 1. Einführung 2. Der

Mehr

Entbürokratisierung der Pflegedokumentation

Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Entbürokratisierung der Pflegedokumentation Diakonie-Pflege Verbund Berlin Frank Gruhle Referent für Pflege und Qualitätsmanagement Nichts, was lebt, ist fertig... Heinrich Böll Start der bundesweite Entbürokratisierungstour

Mehr

Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet

Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Erstes und Zweites Pflegestärkungsgesetz 09.11.2015 1 Pflegeleistungen ab 2015 Erstes Pflegestärkungsgesetz Pflegestufe Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistung

Mehr

Pflegereform 2017: Die neuen Pflegegrade

Pflegereform 2017: Die neuen Pflegegrade Fact Sheet Pflegereform 2017: Die neuen Pflegegrade Pflegestärkungsgesetz: Was ist grundlegend anders? Aus 3 Pflegestufen plus Pflegestufe 0 werden nun insgesamt 5 Pflegegrade. Durch die Gesetzesreform

Mehr

1 Ich wohne alleine. Oder ich wohne mit anderen zusammen. Ich wohne selbst-ständig. Oder ich lebe in einem Wohn-Heim.

1 Ich wohne alleine. Oder ich wohne mit anderen zusammen. Ich wohne selbst-ständig. Oder ich lebe in einem Wohn-Heim. 1 Haus-Meister-Haus in leichter Sprache Die Idee Wir helfen Menschen mit geistiger Behinderung beim Wohnen. Die Menschen haben das Recht zu entscheiden: 1 Ich wohne alleine. Oder ich wohne mit anderen

Mehr

Die Soziale Pflegeversicherung. Änderungen zum durch das PSG II. Was sollte ich dazu wissen?

Die Soziale Pflegeversicherung. Änderungen zum durch das PSG II. Was sollte ich dazu wissen? Die Soziale Pflegeversicherung Änderungen zum 01.01.2017 durch das PSG II Was sollte ich dazu wissen? Aktuelles Pflegeversicherung Zwei Pflegestärkungsgesetze ab 2015 Zum 01.01.2015 Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff

Mehr

Entscheiden Sie richtig - was Sie noch in diesem Jahr erreichen können

Entscheiden Sie richtig - was Sie noch in diesem Jahr erreichen können 5-Punkte Check Pflegereform 2017 Entscheiden Sie richtig - was Sie noch in diesem Jahr erreichen können Zum Jahreswechsel 2016/2017 tritt eine umfassende Pflegereform in Kraft. Dann sind die bisherigen

Mehr

Merkblatt Pflegeversicherung

Merkblatt Pflegeversicherung Merkblatt Pflegeversicherung Stand: 2017 Was ist die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung wurde zur sozialen Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

PLZ:... Ort:... Telefon mit Vorwahl:... Handy:... E-Mail:... Fax:... PLZ:... Ort:... Telefon mit Vorwahl:... Handy:...

PLZ:... Ort:... Telefon mit Vorwahl:... Handy:... E-Mail:... Fax:... PLZ:... Ort:... Telefon mit Vorwahl:... Handy:... Bedarfsanalyse für Dienstleistung / Betreuung Das Ausfüllen des Fragebogens ist für Sie unverbindlich und verpfichtet Sie zu keinem Vertragsabschluss und ist kostenlos. Wir benötigen die Informationen

Mehr

neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, neues Begutachtungsassessment

neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, neues Begutachtungsassessment Neues Pflegestärkungsgesetz, neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, neues Begutachtungsassessment Dr.Peter Pick, Geschäftsführer MDS Deutsches Pflegeforum am 14. Dezember 2016 in Berlin Gliederung 1. Einführung

Mehr

Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk

Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung. Vortrag Bündnis für Familie Koblenz von Gerd Strunk Die neuen Pflegegrade ab 2017 und Möglichkeiten der Entlastung Vortrag Bündnis für Familie Koblenz 19.11.2016 von Gerd Strunk 1 Themenbereiche Ausblick 2. und 3. Pflegestärkungsgesetz Leistungen nach dem

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Pflegestützpunkt Wir sind für Sie da Vorwort Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als letzte Säule der Sozialversicherung

Mehr

PFLEGEPROTOKOLL. Datum: Fragebogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung. Angaben zur pflegebedürftigen Person:

PFLEGEPROTOKOLL. Datum: Fragebogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung. Angaben zur pflegebedürftigen Person: PFLEGEPROTOKOLL Datum: Fragebogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung Mit der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit beauftragt Ihre private Pflegepflichtversicherung eine Gutachterin oder einen Gutachter

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Die Information einfach erklärt und zusammengefasst Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung www.soziales.steiermark.at Information über das Persönliche Budget in einfacher

Mehr

BoDO Bedarfsorientierte Dienstleistungen Olsberg. Fragebogen für ältere Menschen

BoDO Bedarfsorientierte Dienstleistungen Olsberg. Fragebogen für ältere Menschen BoDO Bedarfsorientierte Dienstleistungen Olsberg Fragebogen für ältere Menschen Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, an unserer Befragung teilzunehmen! Die Befragung wird im Rahmen des Projekts

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die Leistungen

Mehr

Fragebogen Um ein unverbindliches Angebot anzufordern, bitten wir Sie, den Fragebogen auszufüllen und uns per Fax, Post oder E-Mail zurückzusenden.

Fragebogen Um ein unverbindliches Angebot anzufordern, bitten wir Sie, den Fragebogen auszufüllen und uns per Fax, Post oder E-Mail zurückzusenden. Fragebogen Um ein unverbindliches Angebot anzufordern, bitten wir Sie, den Fragebogen auszufüllen und uns per Fax, Post oder E-Mail zurückzusenden. 1. ANGABEN ZUR ANSPRECHPERSON Ist die Ansprechperson

Mehr

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II. Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II. Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II Übersicht für Bewohner der Seniorenresidenz www.heidehaus.de Inhaltsverzeichnis 5 Pflegestärkungsgesetz Was bedeutet das neue Gesetz? 8 Pflegebedürftigkeitsbegriff und Begutachtungsrichtlinie

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II Welche Veränderungen bringt es? Nils Freitag Dipl.-Sozarb. Pflegeberater

Das Pflegestärkungsgesetz II Welche Veränderungen bringt es? Nils Freitag Dipl.-Sozarb. Pflegeberater Nils Freitag Dipl.-Sozarb. Pflegeberater Inhalt: 1. Pflegebedürftigkeitsbegriff und Einstufungsverfahren im neuen Recht 2. Die Überleitung pflegebedürftiger Personen in das neue System 3. Leistungsarten

Mehr

Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Bündnis für gute Pflege: Kommt nun endlich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff? Berlin, 12. Juni 2013 Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Dr. Klaus

Mehr

Fragebogen. P1 P2 P3 Demenz

Fragebogen. P1 P2 P3 Demenz Fragebogen Sie suchen eine Pflege-, Betreuungs- bzw. Hilfskraft für Ihren Haushalt? Gerne helfe ich Ihnen bei Ihrer Suche. Durch die Informationen, die Sie mir in diesem Fragebogen geben, kann ich Ihnen

Mehr

Erfassungsbogen. 1. Kontaktperson. Adresse: Verwandtschaftsgrad: (zwischen der Kontaktperson und der Betreuungsperson (en)

Erfassungsbogen. 1. Kontaktperson.  Adresse: Verwandtschaftsgrad: (zwischen der Kontaktperson und der Betreuungsperson (en) 1. Kontaktperson Erfassungsbogen Nachname: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon Privat: Telefon Geschäftlich: Handy: Fax: Email Adresse: Verwandtschaftsgrad: (zwischen der Kontaktperson und der Betreuungsperson

Mehr

Ich bitte um Erstellung eines kostenlosen Angebotes / Kostenvoranschlages unter Berücksichtigung der unten stehenden Daten.

Ich bitte um Erstellung eines kostenlosen Angebotes / Kostenvoranschlages unter Berücksichtigung der unten stehenden Daten. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäß aus und senden diesen dann per Post, oder per e-mail an mich dein.familien.engel@gmail.com zurück. Bei eventuell noch offenen Fragen setze

Mehr

M&B Marketing-Bildung Institut Ltd. Fachverlag London Ltd. 1

M&B Marketing-Bildung Institut Ltd. Fachverlag London Ltd. 1 Fachverlag London Ltd. 1 Änderung der Pflegesätze ab 2017 Pflegegeld 2016 und 2017 - Sätze laut Pflege-Stärkungsgesetz II in der Pflegeversicherung Pflegegeld 2016 / 2017 Pflege-Stärkungsgesetz II Im Jahr

Mehr

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad Sozial-Info Pflegepolitik Oktober 2016 Von der Pflegestufe zum Pflegegrad Antworten auf wichtige Fragen Zum 1. Januar 2017 treten umfassende Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Pflegebedürftigkeit

Mehr

Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS

Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS 11.12.2015 Aachen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff heute 14

Mehr

Welche Verbesserungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?

Welche Verbesserungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz? Inhaltsverzeichnis Welche Verbesserungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz? Informationen zum 2. Pflegestärkungsgesetz - 6. SGB XI-ÄndG ab Januar 2017 Einleitung S. 3 1. Pflegegeld S. 4 2. Pflegesachleistungen

Mehr

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,

Mehr

Fragebogen Pflege zu Hause

Fragebogen Pflege zu Hause Das Ausfüllen des Fragebogens ist für Sie unverbindlich und verpflichtet Sie zu keinem Auftrag oder Vertragsabschluss und auch zu keiner Zahlung. Ich benötige diesen ausgefüllten Fragebogen, um Ihnen ein

Mehr

PFLEGE: DER ASB AN IHRER SEITE

PFLEGE: DER ASB AN IHRER SEITE Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige PFLEGE: DER ASB AN IHRER SEITE DIE NEUEN PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Wir helfen hier und jetzt. Liebe Leserin, lieber Leser, seit dem 1. Januar 2017 greifen

Mehr

Anmelde- und Bewerbungsbogen Erwachsenenwohnbereich

Anmelde- und Bewerbungsbogen Erwachsenenwohnbereich Seite 1 von 7 Angaben zur Person: Name: Vorname: Geb.-Datum: Straße / Nr.: PLZ / Ort: Kreis: email / Fax: Familienstand: Staatsangehörigkeit (ggf. Aufenthaltsstatus): Konfession: Geburtsort: Mobil: Erziehungsberechtigte

Mehr

Den ausgefüllten Fragenbogen können Sie per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.

Den ausgefüllten Fragenbogen können Sie per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen. Sonstiges Hier können Sie sonstige Angaben machen, die Ihnen wichtig erscheinen oder Fragen stellen, die Sie geklärt haben möchten: Ausgenommen von den Leistungen sind medizinisch-pflegerische Tätigkeiten.

Mehr

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Bildelement: Altenpflege. Betreuung / Pflege von Angehörigen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN. Bildelement: Altenpflege. Betreuung / Pflege von Angehörigen. Bildelement: Altenpflege Vereinbarkeit von Familie und Beruf TIPPS UND INFORMATIONEN Betreuung / Pflege von Angehörigen Bildelement: Logo ELDER CARE Betreuung und Pflege von Angehörigen Der englische Begriff

Mehr

Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017?

Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017? Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017? Definition Gesetzesentwurf PSG II vom 07.09.2015 36 (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen

Mehr

Vortrag. Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen

Vortrag. Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen Vortrag Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 3 16. Juni

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten

Mehr

Versorgungsalltag im neuen System der Pflegegrade. Berlin 12. 06. 2013

Versorgungsalltag im neuen System der Pflegegrade. Berlin 12. 06. 2013 Versorgungsalltag im neuen System der Pflegegrade Berlin 12. 06. 2013 Dr. Barbara Gansweid MDK Westfalen-Lippe Geschäftsführer: Dr. med. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Rieger Roddestr. 12

Mehr

Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017

Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017 Wir informieren Sie schon jetzt. Fünf Pflegegrade - die neuen Pflegestufen und die Leistungen der Pflegekasse ab 2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017: Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995

Mehr

Im Alter zu Hause 24-Stunden-Betreuung

Im Alter zu Hause 24-Stunden-Betreuung Im Alter zu Hause 24-Stunden-Betreuung Bewerbung & Ärztlicher Fragebogen Ja, ich habe Interesse an einer Hauskrankenpflege Rund um die Uhr und mache dazu folgende wahrheitsgemässe Angaben. Die gemachten

Mehr

Tagebuch: Ein Pflegetagebuch führen

Tagebuch: Ein Pflegetagebuch führen Tagebuch: Ein Pflegetagebuch führen Der erste Schritt zum Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist die Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftig ist der Betroffene dann,

Mehr

Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache

Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache Betreuungs-Vertrag für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung Erklärung in Leichter Sprache Was steht auf welcher Seite? Was steht auf welcher Seite?... 2 Was ist das

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II (ab ) Pflegegrad 3. Schwere.. Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Das Pflegestärkungsgesetz II (ab ) Pflegegrad 3. Schwere.. Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegrade Geringe.. Erhebliche.. Schwere.. Schwerste.. Schwerste.. Leistungen Punkte: (frühere Pflegestufe:) Geldleistung ( 37 private

Mehr

Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse

Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse VON DER PFLEGESTUFE ZUM PFLEGEGRAD Pflegebedürftige und Angehörige freuen sich auf bessere Leistungen ab dem 1. Januar 2017. Wir erklären Ihnen verständlich die Details. Gehören Sie zu den 2,7 Millionen

Mehr

Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege

Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Landesstelle Pflegende Angehörige NRW Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege Was sollten Sie wissen? Wen können Sie Fragen? Was müssen Sie tun? So lange wie möglich zu Hause bleiben! -- Das wünschen

Mehr

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II Jetzt Infoveranstaltung buchen! ALLES WISSENSWERTE ZUM PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ II 1 Jetzt Infoveranstaltung buchen! Kontaktdaten auf Seite 14 Inhalt Das ändert sich für Sie 4 Pflegegrade statt Pflegestufen

Mehr

2.Angaben zum Leistungsempfänger (Hilfebedürftige Person)

2.Angaben zum Leistungsempfänger (Hilfebedürftige Person) Gewünschter Beginn der Betreuung: 1.Allgemeine Angaben Name: Vorname: Straße Nr.: PLZ Ort: Tel: Mobil: email: 2.Angaben zum Leistungsempfänger (Hilfebedürftige Person) Name: Vorname: Straße Nr.: PLZ Ort:

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) (PSG II) Bernhard Moorkamp, Pflegefachkraft AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Regionaleinheit Oldenburger Münsterland AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Folie 1 - Agenda 1. Einführung

Mehr

Fragebogen. 1. Kontaktperson. Name: Adresse: Telefonnummer: Adresse: Verwandtschaftsgrad: 2. Angaben zur Betreuungsperson(en)

Fragebogen. 1. Kontaktperson. Name: Adresse: Telefonnummer:  Adresse: Verwandtschaftsgrad: 2. Angaben zur Betreuungsperson(en) Fragebogen 1. Kontaktperson Name: Adresse: Telefonnummer: Email Adresse: Verwandtschaftsgrad: 2. Angaben zur Betreuungsperson(en) ( ) Frau ( ) Herr Nachname: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Geburtsdatum:

Mehr

Fragebogen für Monat/Jahr: Erstelldatum. Name: Vorname Geb. Datum Telefonnummer Pflegestufe keine 1 2 3

Fragebogen für Monat/Jahr: Erstelldatum. Name: Vorname Geb. Datum Telefonnummer Pflegestufe keine 1 2 3 Seite 1 Fragebogen für Monat/Jahr: Erstelldatum Name: Vorname Geb. Datum Telefonnummer Pflegestufe keine 1 2 3 Straße PLZ Ort Anspruch auf außergewöhnliche Betreuungsleistungen Anschrift des nächsten Angehörigen,

Mehr

MODUL 1: MOBILITÄT. Folie 1. Stand:

MODUL 1: MOBILITÄT. Folie 1. Stand: Folie 1 Stand: 16.08.2016 1-1 Folie 2 Stand: 16.08.2016 1-2 Folie 3 Die Einschätzung richtet sich ausschließlich danach, ob die Person in der Lage ist ohne personelle Unterstützung eine Körperhaltung einzunehmen/zu

Mehr

BoDO Bedarfsorientierte Dienstleistungen Olsberg. Fragebogen für unterstützende Angehörige

BoDO Bedarfsorientierte Dienstleistungen Olsberg. Fragebogen für unterstützende Angehörige BoDO Bedarfsorientierte Dienstleistungen Olsberg Fragebogen für unterstützende Angehörige Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, an unserer Befragung teilzunehmen! Die Befragung wird im Rahmen des

Mehr

Hilfen für Pflegebedürftige. Die neuen Pflegeleistungen Gabriele Knöpfle

Hilfen für Pflegebedürftige. Die neuen Pflegeleistungen Gabriele Knöpfle Hilfen für Pflegebedürftige Die neuen Pflegeleistungen 2017 1 Gabriele Knöpfle 2 Landratsamt Bodenseekreis Gabriele Knöpfle Ganzer Melanie Haugg Bodenseekreis Landratsamt Bodenseekreis Glärnischstr. 1-3,

Mehr

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015 Die Entwicklung der Pflegeversicherung Open Campus Universität Bremen 11. Juli 2015 1 Inhalt Entstehungsgeschichte - Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit Definition von Pflegebedürftigkeit - Gehört Demenz

Mehr

Pflegereform (Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige je nach Pflegestufe und können es zur Bezahlung ihrer Pflege einsetzen.)

Pflegereform (Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige je nach Pflegestufe und können es zur Bezahlung ihrer Pflege einsetzen.) Pflegereform 2008 Das Wichtigste in Kürze Seit 1. Juli 2008 ist das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) in Kraft. Neu sind z.b. die Pflegezeit

Mehr

Anfrage/ Anforderungsprofil der Betreuungskraft

Anfrage/ Anforderungsprofil der Betreuungskraft ProSenio e.v. Servicebüro Wuppertal Dorner Weg 54 42119 Wuppertal Telefon: 0202/ 2433840 Fax: 0202/ 2433830 E-Mail: a.rempe@prosenio-ev.de Anfrage/ Anforderungsprofil der Betreuungskraft Bitte ausfüllen

Mehr

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Das PSG I ab 01.01.2015 hat Leistungserweiterungen zum Inhalt. Pflegestärkungsgesetze I, II und III Verlauf Das PSG II ab 01.01.2017 beinhaltet ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahen,

Mehr

Im Pflegefall bestens versorgt

Im Pflegefall bestens versorgt Im Pflegefall bestens versorgt Die Deutsche PrivatPflege ist und bei Demenz für Sie da. Mit finanzieller Leistung und persönlichem Service. Bleiben Sie selbstbestimmt Was heute noch selbstverständlich

Mehr

Auftragsfragebogen für den Bereich Pflege und Serviceleistungen

Auftragsfragebogen für den Bereich Pflege und Serviceleistungen Auftragsfragebogen für den Bereich Pflege und Serviceleistungen 1. Allgemeine Angaben Angaben des Leistungsempfängers Name :. Vorname :. Geburtsdatum :. Adresse Straße :. Hausnummer : PLZ : Ort :.. Telefonnummer

Mehr

Fragebogen - Pflege zu Hause SB Seniorenbetreuung 24h

Fragebogen - Pflege zu Hause SB Seniorenbetreuung 24h Fragebogen - Pflege zu Hause SB Seniorenbetreuung 24h Dienstleistungsvermittlung Sabina Braun Bitte Beachten Das Ausfüllen des Fragebogens ist für Sie unverbindlich und verpflichtet Sie zu keinem Vertragsabschluss

Mehr

Demenzkongress Niedersachsen, Hannover 16. November 2016

Demenzkongress Niedersachsen, Hannover 16. November 2016 Einführung in das neue Begutachtungsinstrument Demenzkongress Niedersachsen, Hannover 16. November 2016 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich

Mehr

Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II. AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Versorgung im Pflegefall Das Pflegestärkungsgesetz II AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Zeitschiene Gesetzgebungsverfahren 22. Juni Referentenentwurf 12. August Kabinettentwurf 24. September 1.

Mehr