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1 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis zum Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

2 2 Montag, 10. März 2014, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Wischmeyer, Saal Ns 156/13 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 36- jährigen Angeklagten X. aus Neuenkirchen. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 09. Juli 2013 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls und wegen Diebstahls in 3 Fällen sowie wegen versuchten Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist bereits hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig. Die Berufung ist auf das Strafmaß beschränkt. Der Angeklagte hat sich wie folgt strafbar gemacht und zwar: - Zwischen dem 20. und dem 21. Aug drang er gemeinsam mit dem bereits Verurteilten Y. durch ein offenes Fenster in ein Wohnhaus in Neuenkirchen ein. Dort entwendeten sie einen Flachbildfernseher, zwei Monitore, einen Radiowecker und einen Receiver sowie diverse Werkzeuge aus der dazugehörigen Garage. - Am 09. Sept versuchte der Angeklagte, sich durch Einschlagen einer Scheibe Zugang zu den Räumlichkeiten einer Produktionshalle am Brookweg in Neuenkirchen zu verschaffen. Dabei löste er allerdings den Alarm aus und verließ den Tatort. - In der gleichen Nacht drang der Angeklagte gemeinsam mit dem bereits verurteilten Y. in das Rathaus der Samtgemeinde Neuenkirchen ein. Auch hierbei lösten sie den Alarm aus und verließen daraufhin den Tatort. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 Bewährungshelfer geladen. 10:45 Uhr: 7 Ns 174/13 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 31-jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück, z. Zt. JVA Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 25. Sept wegen Diebstahls in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe sich wie folgt strafbar gemacht und zwar: - Am 13. Juni 2013 soll er aus den Geschäftsräumen der Firma Edeka in Osnabrück Waren im Gesamtwert von 45,39 eingesteckt haben, um sie mitzunehmen ohne zu bezahlen. - Am 10. Aug soll in den Geschäftsräumen eines E-Centers in Osnabrück Waren im Gesamtwert von 113,40 mittels einer mitgeführten Kühltasche entwendet haben. - Am 13. Aug soll er in den Geschäftsräumen der Firma REWE in Osnabrück Waren im Gesamtwert von 103,22 in eine mitgeführte Tüte gesteckt haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen.

3 3 - Am 19. Aug soll er in den Geschäftsräumen der Firma Marktkauf in Osnabrück Waren im Gesamtwert von 169,40 an sich genommen haben, um sie mitzunehmen ohne zu bezahlen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger geladen. 12:00 Uhr: 7 Ns 173/13 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 38-jährigen Angeklagten X. aus Leipzig. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 08. Okt wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2013 auf dem Bahnhofsgelände in Bad Bentheim im Besitz von Marihuana gewesen zu sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. 13:45 Uhr: 7 Ns 177/13 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 28-jährigen Angeklagten X. aus Sögel. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 21. Okt wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in 2 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung in 2 Fällen und mit Beleidigung, und darüber hinaus wegen Beleidigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten. Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet. - Nachdem der Angeklagte im Dez selbst nach erheblichem Alkoholkonsum einen Rettungswagen anforderte, soll er bereits im Krankenwagen aggressiv geworden sein und um sich geschlagen haben. Auch gegenüber dann angeforderten Polizeibeamten soll er sich weiterhin aggressiv verhalten und einen Polizeibeamten damit gedroht zu haben, ihm ins Gesicht zu boxen. Auch soll er ihm mehrfach damit gedroht haben, dass, wenn er ihn in Zukunft irgendwo, auch privat treffen würde, er ihn umpumpen und fertig machen würde. Weiter soll er sie beleidigt haben. Auf dem Polizeikommissariat in Papenburg soll er dann im Rahmen der Übernahme und Ingewahrsamnahme gegen das linke Knie und die rechte Hand eines Polizisten getreten haben. - Im Dez soll sich zwei Polizeibeamte zur Wohnung des Angeklagten begeben haben, da dieser gegenüber einer Bekannten über den Notruf aufgrund einer Suizidgefährdung Hilfe erbeten haben soll. Nach Klingeln der Polizeibeamten soll der Angeklagte mit einem Messer an seinem Hals die Tür geöffnet und die Polizeibeamten bedroht und beleidigt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Zeuge geladen.

4 4 Montag, 10. März 2014, 13. kleine Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal :15 Uhr: 13 Ns 40/13 Die 13. kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 18-jährigen Angeklagten X. aus Geeste. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 07. Okt wegen versuchter vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach Weisung des Jugendamtes. Auch soll er nach Weisung des Jugendamtes an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 17. März 2013 in Klein Berßen den Zeugen A. mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Zeuge soll dadurch eine Gehirnerschütterung, einen Bluterguss am Auge und einen Nasenschiefstand erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen geladen. Montag, 10. März 2014, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Eichmeyer, Saal 188, mit Fortsetzungsterminen am 11. März, 18. März, 19. März, 27. März jeweils um 09:00 Uhr und am 01. Apr um 13:00 Uhr 15 KLs 25/13 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 45-jährigen Angeklagten W. aus Hagen a. T. W., z. Zt. JVA Osnabrück, die jetzt 41-jährige Angeklagte X. aus Hövelhof, den jetzt 27-jährigen Angeklagten Y. aus Hövelhof und den jetzt 44-jährigen Angeklagten Z. aus Alfhausen wegen Diebstahls im besonders schweren Fall und Hehlerei. Zwischen 2010 bis 2013 soll sich der Angeklagte W. mit noch anderen unbekannten Tätern zusammengeschlossen haben, um durch das Aufbrechen von Kundendienstfahrzeugen in den Besitz von hochwertigen elektrischen Werkzeugen, Navigationsgeräten sowie anderen zurückgelassenen Gebrauchsgütern zu gelangen. Während dieser Zeit soll sich W. mit den Angeklagten X. und Z. zusammengeschlossen haben, um die Beute aus solchen Taten auf Jahrmärkten, Trödelmärkten oder über das Internet gewinnbringend zu verkaufen. Der Angeklagte Y. soll dafür seinen ebay-account und seine Kontoverbindung zur Verfügung gestellt haben. Insgesamt soll es so zu 34 Fällen gekommen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 8 Zeugen geladen.

5 5 Montag, 10. März 2014, 21. große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Holling, Saal Ns 7/14 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 21-jährigen Angeklagten X. aus Lotte und den jetzt 23-jährigen Angeklagten Y. aus Papenburg. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 09. Dez und zwar den Angeklagten X. wegen Diebstahls zu einem Dauerarrest von 3 Wochen. Ferner wurde er zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit bei der Cura e. V. verurteilt. Der Angeklagte Y. wurde wegen Körperverletzung in 2 Fällen und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Im März 2013 soll es in einer Wohnung in der Lotter Straße in Osnabrück zu einer spontanen Feier gekommen sein. Im Verlauf dieser Feier soll es zu folgenden Straftaten gekommen sein: - Bei einer Art Partyspiel soll es zwischen dem Angeklagten Y. und dem Zeugen A. zu einer Rangelei gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagte Y. dem Zeugen mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. Dabei soll ein Stück des Schneidezahns abgebrochen sein. - Später am Abend soll sich der Zeuge in sein Schlafzimmer zurückgezogen haben, um zu schlafen. Der Angeklagte X. soll dann an die verschlossene Zimmertür getreten haben. Als der Zeuge darauf nicht direkt reagierte, soll der weitere Angeklagte Y. gewaltsam die Tür aufgetreten und auf ihn eingeschlagen haben. - Während dieser Zeit soll der Angeklagte X aus dem Schlafzimmer des Zeugen Bargeld entwendet haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 7 Zeugen und 2 Bewährungshelfer geladen. Montag, 10. März 2014, 21a. große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal :15 Uhr: 21a Ns 12/13 Die 21a. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 31-jährigen Angeklagten X. aus Papenburg, z. Zt. JVA Meppen. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 02. Okt wegen Diebstahls und versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Apr in den Geschäftsräumen der Firma Edeka in Papenburg 11 Flaschen Spirituosen im Gesamtwert von 139,29 eingesteckt zu haben, um sie mitzunehmen ohne zu bezahlen. Der Sohn der Inhaberfamilie soll darauf aufmerksam geworden sein und den Angeklagten verfolgt haben. Nach ca. 150 m soll er den Angeklagten eingeholt und festgehalten haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.

6 6 Dienstag, 11. März 2014, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :00 Uhr: 5 Ns 110/13 mit Fortsetzung am 19. März 2014, 09:15 Uhr Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30- jährigen Angeklagten X. aus Werlte. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 30. Mai 2013 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Aug auf einer Festveranstaltung in Lengerich dem Zeugen A. einen Faustschlag ins Gesicht versetzt zu haben. Als der Zeuge daraufhin zu Boden ging, soll der Angeklagte ihm einen Fußtritt ins Gesicht versetzt haben. A. soll kurzzeitig bewusstlos gewesen sein und einen Nasenbeinbruch erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 7 Zeugen geladen. Mittwoch, 12. März 2014, 23. kleine Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener, Saal Ns 1/14 Die 23. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 50- jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 25. Nov wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Apr soll der Angeklagte erfahren haben, dass sich der A. seiner Tochter und deren Freundin in schamverletzender Weise gezeigt haben soll. Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, sich zur Wohnanschrift des A. begeben und diesen dort ohne Vorwarnung Pfefferspray in die Augen gesprüht zu haben. Dann soll er mehrfach mit der Faust auf ihn eingeschlagen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 10 Zeugen geladen. Donnerstag, 13. März 2014, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277

7 7 5 Ns 155/13 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 47- jährigen Angeklagten X. aus Bad Laer. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 30. Okt wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15,00. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Das Landgericht Osnabrück verwarf mit Urteil vom 04. Juni 2013 die Berufung des Angeklagten mit der Maßgabe, dass die Tagessatzhöhe auf 10,00 ermäßigt und die Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auf 3 Monate herabgesetzt wurde. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 18. Sept das Urteil des Landgerichts Osnabrück auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Osnabrück zurück. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2012 seinen Pkw von einer Garageneinfahrt in Bad Laer weggefahren zu haben, obwohl er mit einem Blutalkoholgehalt von 2,06 nicht mehr fahrtauglich gewesen sein soll. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 9 Zeugen geladen. 12:30 Uhr: 5 Ns 180/13 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51-jährigen Angeklagten X. aus Bünde. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 26. Aug wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten. Im Apr gab der Angeklagte vor dem Amtsgericht Bünde die eidesstattliche Versicherung ab. Darin erklärte er, dass er lediglich Einkünfte aus Nebentätigkeiten in einer Größenordnung von ca. 800,00 monatlich zur Verfügung habe. Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, trotz seiner angespannten finanziellen Situation mit der Zeugin A. einen Arbeitsvertrag abgeschlossen zu haben. Der Angeklagte soll dabei bereits bei Vertragsabschluss billigend in Kauf genommen haben, den Arbeitslohn nicht zahlen zu können. A. soll daraufhin insgesamt 192 Stunden für den Angeklagten gearbeitet haben, eine Bezahlung der Arbeitstätigkeit soll aber nicht erfolgt sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. 14:30 Uhr: 5 Ns 188/13 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 45-jährigen Angeklagten X. aus Lingen.

8 8 Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 14. Okt wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25,00. Das Urteil ist bereits hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2013 in den Geschäftsräumen der Firma Netto in Lingen Waren im Wert von 4,18 in seine Jackentasche gesteckt zu haben, um sie mitzunehmen ohne zu bezahlen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. Donnerstag, 13. März 2014, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Wischmeyer, Saal 87 7 Ns 157/13 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 32- jährigen Angeklagten X. aus Fürstenau. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 29. Aug wegen vorsätzlicher Körperverletzung in 2 Fällen, begangen jeweils im Zustand verminderter Schuldunfähigkeit, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dez im Rahmen einer Hochzeitsfeier in einer Gaststätte in Freren dem Zeugen A. einen Kopfstoß ins Gesicht versetzt zu haben. Als er daraufhin des Saales verwiesen wurde, soll er dem Zeugen B. vor der Saaltür ebenfalls einen Kopfstoß in das Gesicht und einen Faustschlag gegen das Ohr versetzt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. 11:15 Uhr: 7 Ns 183/13 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 58-jährigen Angeklagten X. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 28. Okt wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20,00. Ihm wurde verboten, für die Dauer von 3 Monaten Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2013 nach dem Verzehr erheblicher Mengen Alkohol mit seinem Mofa den Bruchdamm in Osnabrück befahren zu haben, obwohl er mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,2 nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.

9 9 Donnerstag, 13. März 2014, 14. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal :30 Uhr: 14 Ns 8/14 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 48-jährigen Angeklagten X. aus Werlte. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 09. Dez wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte soll dem Zeugen A. im Aug in Werlte einen Pkw für 3.000,00 verkauf haben. Dabei soll er bewusst wahrheitswidrig angegeben haben, das Fahrzeug sei kein Unfall-/Bastlerfahrzeug. Auch soll er den Kilometerstand bewusst wahrheitswidrig mit km und weitere wertbildenden Faktoren falsch angegeben haben. Tatsächlich soll der Angeklagte das Fahrzeug am 15. Juni 2012 als wirtschaftlicher Totalschaden nach Unfall mit einem Kilometerstand von km für 850,00 erworben haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. Donnerstag, 13. März 2014, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Eichmeyer, Saal 188, mit Fortsetzung am 24. März 2014, 09:00 Uhr 15 KLs 28/13 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 44-jährigen Angeklagten X. aus Montenegro, z. Zt. JVA Osnabrück, wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung. Im Sept soll sich der Angeklagte zu einer Asylbewerberunterkunft in Emsbüren begeben haben, um seine Frau durch Messerstiche in Gesicht, Hals und Augen dauerhaft zu entstellen. Hintergrund soll seine Verärgerung darüber gewesen sein, dass seine getrennt lebende Ehefrau eine Beziehung zu einem anderen Mann gehabt haben soll. In ihrem Zimmer soll er ihren Hals so fest zugedrückt haben, dass sie dachte, sie würde ersticken. Dann soll er ihr eine Flasche so auf den Kopf geschlagen haben, dass sie zersplittert sein soll. Dann soll er mit einem Messer mehrfach auf seine Frau eingestochen haben. Die Ehefrau soll wegen der schweren Verletzungen vorübergebend in Lebensgefahr geschwebt haben. Sie soll mehrere Stichverletzungen im Bereich des Kopfes und des Halses davon getragen haben. Ihr linkes Auge soll unwiederbringlich zerstört und ihr Äußeres dauerhaft entstellt worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 1 Sachverständiger, 11 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. Freitag, 14. März 2014, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277

10 10 09:15 Uhr: 5 Ns 187/13 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 59- jährigen Angeklagten X. aus Dissen, z. Zt. JVA Düsseldorf. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 23. Okt wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2013 einen Maler mit der Renovierung seiner gerade angemieteten Wohnung in Dissen beauftragt zu haben, obwohl er weder zahlungsfähig noch zahlungswillig gewesen sein soll. Der Rechnungsbetrag in Höhe von 1.922,80 soll in der Folgezeit vom Angeklagten nicht bezahlt worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. 11:20 Uhr: 5 Ns 7/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 45-jährigen Angeklagten X. aus Sevilla (Spanien), z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 16. Okt wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. In Valencia soll der Angeklagte sogenannte Bodypacks mit Kokain erhalten und geschluckt haben. Wieder in Osnabrück angekommen, soll er in seiner Wohnung die Hälfte der Bodypacks wieder ausgeschieden haben, als die Wohnung durch die Polizeibeamten kontrolliert und durchsucht worden sein soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen.

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 17.03.2014 bis zum 21.03.2014 Stand: 12.03.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 21.11.2011 bis zum 25.11.2011 Stand: 17.11.2011 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 30.01.2017 bis zum 03.02.2017 Stand: 18.01.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 19.06.2017 bis zum 23.06.2017 Stand: 15.06.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11.06.2012 bis zum 15.06.2012 Stand: 05.06.2012 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 16.10.2017 bis 20.10.2017 Stand: 09.10.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 18.04.2017 bis 21.04.2017 Stand: 12.04.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 25.07.2011 bis zum 29.07.2011 Stand: 18.07.2011 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 08.07.2013 bis zum 12.07.2013 Stand: 01.07.2013 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 21.08.2017 bis 25.08.2017 Stand: 15.08.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

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20.08.2012 bis zum 24.08.2012

20.08.2012 bis zum 24.08.2012 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 20.08.2012 bis zum 24.08.2012 Stand: 15.08.2012 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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Neu beginnende Strafverfahren. 04.04.2011 bis zum 08.04.2011

Neu beginnende Strafverfahren. 04.04.2011 bis zum 08.04.2011 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 04.04.2011 bis zum 08.04.2011 Stand: 28.03.2011 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 26.09.2016 bis zum 30.09.2016 Stand: 21.09.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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28.01.2013 bis zum 01.02.2013 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 28.01.2013 bis zum 01.02.2013 Stand: 21.01.2013 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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01.12.2014 bis zum 05.12.2014

01.12.2014 bis zum 05.12.2014 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 01.12.2014 bis zum 05.12.2014 Stand: 24.11.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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03.03.2014 bis zum 07.03.2014

03.03.2014 bis zum 07.03.2014 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 03.03.2014 bis zum 07.03.2014 Stand: 26.02.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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07.04.2015 bis zum 10.04.2015

07.04.2015 bis zum 10.04.2015 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 07.04.2015 bis zum 10.04.2015 Stand: 30.03.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

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