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1 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis zum Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.

2 2 Montag, 09. März 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal :30 Uhr: 7 Ns 4/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 61- jährigen Angeklagten X aus Bramsche. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 04. Dez wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00. Im Juni 2014 sollen sich zwei Polizeibeamte zum Haus den Angeklagten begeben haben, da es dort zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seinem Nachbarn gekommen sein sollte. Als ein Zeuge den Garten des Angeklagten betrat, soll dieser den Zeugen mit dem Wort Schwein beschimpft haben. Außerdem soll er geäußert haben: Bei Hitler hätte man dich gebrauchen können. Auch soll er die Beamten geduzt haben. Als sich der Hund des Angeklagten sehr aggressiv verhielt und der Polizeibeamte erklärte, der Angeklagte solle sich um den Hund kümmern, da dieser ihn sonst erschießen müsste, soll der Angeklagte gesagt haben: Dann werde ich Dich auch umbringen, und wenn es das Letzte ist, was ich tue. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. 7 Ns 162/14 33-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 28. Juli 2014 wegen Diebstahls oder Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2013 das ipad des Zeugen A an den Zeugen B zu einem Preis von 150,00 veräußert zu haben. Entweder soll der Angeklagte sich am Tattag auf bislang unbekannte Art und Weise Zugang zu dem verschlossenen Pkw des A verschafft und das Gerät dort entwendet haben oder das ipad von einem im Nachbarhaus lebenden Drogenabhängigen zum Preis von 50,00 erworben haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen. 10:30 Uhr: 7 Ns 126/14 50-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 05. Aug wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2013 mit seinem Fahrrad öffentliche Straßen in Osnabrück befahren zu haben. Dabei soll er aufgrund eines Blutalkoholgehaltes von mindestens 2,36 nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein und Schlangenlinien über die gesamte rechte Fahrspur, Geh- und Radweg gefahren haben.

3 3 Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Zeuge geladen. 12:00 Uhr: 7 Ns 167/14 50-jährigen Angeklagten X aus Neuenkirchen. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte mit Strafbefehl vom wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2013 öffentliche Straßen in Neuenkirchen befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein soll. Dort soll er in Höhe des Ortseingangs Neuenkirchen auf die Gegenfahrbahn geraten und mit dem Pkw des Zeugen A kollidiert sein. Der Fahrer soll u. a. eine Steißbeinprellung und eine Brustprellung, der Beifahrer soll u. a. Schnittverletzungen und eine Brustprellung erlitten haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen geladen. 14:30 Uhr: 7 Ns 119/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 40- jährigen Angeklagten X den Angeklagten am 20. Mai 2014 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von 3 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Dem Angeklagten wurde für die Dauer von 3 Monaten verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2013 mit einem Pkw öffentliche Straßen in Osnabrück befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der benötigten Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein soll. Montag, 09. März 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: Ri inlg Lichte, Saal :15 Uhr: 7 Ns 38/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 51- jährigen Angeklagten X aus Melle. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 04. Dez wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 8,00. Der Angeklagte soll seit dem Jahre 2010 als selbständiger Rechtsexperte im Rechtsverkehr aufgetreten sein. Auch soll er im Internet diverse juristische Beratungen

4 4 angeboten haben. Nachdem ihm auf Antrag der Rechtsanwaltskammer durch einstweilige Verfügung des Landgerichts Osnabrück sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Rechtsberatung untersagt worden waren, soll er seine alten Briefbögen gleichwohl weiter benutzt haben, auf denen er sich als Rechtsexperte ausweist. Dabei soll er durch die Abkürzung eines zweiten Vornamens mit Dr. ebenfalls billigend im Kauf genommen haben, dass er den Eindruck erwecke, Inhaber eines von einer Hochschule verliehenen Doktorgrades zu sein, über den er aber tatsächlich nicht verfügt. Montag, 09. März 2015, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 188, mit Fortsetzungen am 19. März, 07. Apr., 20. Apr., 27. Apr., 05. Mai, 06. Mai und 12. Mai :15 Uhr: 15 KLs 23/14 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen die jetzt 24-jährige Angeklagte X aus Lingen, z. Zt. JVA Hildesheim, wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a.. Der Angeklagten wird vorgeworfen, sich bei insgesamt 21 Straftaten - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben und zwar: - In 8 Fällen soll zwischen November 2012 und Mai 2013 dem gesondert verfolgten A jeweils Methadon zu einem Preis von 22,00 pro Flasche verkauft haben. - Im Dezember 2012 soll die Angeklagte in den Niederlanden mindestens 60 g Heroin für 2.000,00 gekauft haben. Danach soll sie die Drogen in das Bundesgebiet eingeführt haben, um es danach in Lingen gewinnbringend weiterzuverkaufen. - Zwischen April 2014 und Mai 2014 soll die Angeklagte von den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist sein und dabei mindestens 60 g Heroin mit sich geführt haben. Die Drogen soll sie in Emmen für mindestens 1.800,00 erworben haben. Die für den gewinnbringenden Weiterverkauf in Lingen bestimmten Drogen soll sie unter anderem in mindestens 30 Fällen dem gesondert verfolgten B überlassen haben. 15:00 Uhr: 15 KLs 1/15 mit Fortsetzungen am 10. März um 14:00 Uhr, 26. März um 09:15 Uhr, 09. Apr. um 14:00 Uhr, 28. Apr., 13. Mai, 21. Mai, 10. Juni und 12. Juni 2015, jeweils um 09:15 Uhr Die 15. große Strafkammer verhandelt weiter in einer Strafsache gegen den jetzt 28-jährigen Angeklagten W aus Oerlinghausen, z. Zt. JVA Oldenburg, den jetzt 41-jährigen Angeklagten X aus Bielefeld, z. Zt. JVA Lingen, die jetzt 60-jährige Angeklagte Y aus Lengerich und den jetzt 59-jährigen Angeklagten Z aus Lengerich wegen schweren Bandendiebstahls u. a.. Die Angeklagten Y und W sollen sich im Frühjahr 2013 zusammen getan haben, um gemeinsam Geld zu verdienen. So soll die Angeklagte Y dem Angeklagten W Informationen

5 5 über lohnende Einbruchsobjekte verschafft haben. Dabei soll sie ihre Verbindungen zu wohlhabenden Verwandten und Bekannten genutzt haben, um in Erfahrung zu bringen, welche Personen sich sicher nicht in ihren jeweiligen Wohnungen oder Häusern befinden würden. W sollte dann die entsprechenden Einbrüche mit Unterstützung des Angeklagten X begehen. Sie sollen vereinbart haben, dass die Angeklagte Y mit 30 % am Beuteerlös beteiligt und die Angeklagten X und W sich die 70 % des Beuteerlöses teilen sollten. Insgesamt soll es so zu 9 Einbruchsdiebstählen gekommen sein, bei denen der Angeklagte Z in drei Fällen Hilfe geleistet haben soll. Unter anderem sind folgende Taten angeklagt: - Y soll den W darüber informiert haben, dass sich ihre Bekannte A im Urlaub befand. Daraufhin sollen X und W sich im Mai 2013 zur Wohnung der A in Osnabrück begeben haben. Dort sollen sie Schmuck, Uhren, Münzen und Besteck im Gesamtwert von ,00 entwendet haben. - Im Oktober 2013 soll Y den W darüber informiert haben, dass der Noch-Ehemann ihrer Bekannten B tagsüber nicht Zuhause sei und sich in seinem Haus in Georgsmarienhütte erhebliche Vermögensgegenstände befinden sollen. Im Oktober 2013 sollen sich W und X durch die rückwärtige Terrassentür Zugang zum Haus verschafft haben und aus dem Inneren eines Tresors Uhren, Schmuck, Edelmetall und Münzen im Gesamtwert von ,00 entwendet haben. Die Angeklagten sollen einen Teil der Gegenstände zu einem Gesamterlös von ca ,00 verkauft und den Erlös geteilt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger geladen. Dienstag, 10. März 2015, 2. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal 176, mit Fortsetzungen am 13. März um 09:00 Uhr, 16. März um 13:30 Uhr, 25. März um 09:00 Uhr und 14. Apr um 13:30 Uhr 14:00 Uhr: 2 KLs 7/13 Die 2. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 53-jährigen Angeklagten X aus Nordhorn wegen Untreue. Die Firma des Angeklagten war bis Ende 2009 mit der Objekt- und Mietverwaltung zahlreicher vermieteter Immobilien in Deutschland beauftragt, welche im Eigentum einer niederländischen Firmengruppe standen. Im Jahr 2010 soll diese Leistung eine andere Firma erbracht haben, die wiederum durch den Angeklagten vertreten wurde. Gemäß des Verwaltervertrages sollten die Mietzinszahlungen auf für die einzelnen Mietobjekte eingerichteten Konten eingezogen und auf ein Sammelkonto überwiesen werden. Von diesem Konto sollten dann die für die Liegenschaften anfallenden Kosten beglichen und die verbleibenden Guthaben der Firmengruppe überwiesen werden. Zum 01. Jan soll die Firmengruppe aus den Niederlanden dann den Verwaltervertrag gekündigt haben. Daraufhin soll in schriftlicher Form mit dem Angeklagten vereinbart worden sein, dass die Firmengruppe noch insgesamt ,00 zu zahlen hatte. Im Dezember 2010 soll der Angeklagte die auf dem Sammelkonto eingegangenen Mietzinszahlungen trotz seiner Pflichten aus dem Verwaltervertrag und aufgrund der schriftlich getroffenen Vereinbarung nicht auf das Firmenkonto, sondern auf ein anderes seiner Konten überwiesen haben. Der Betrag in Höhe von 604,758,26 soll er in der Folgezeit für eigene Zwecke genutzt haben. Am 22. und 23. Dez soll er insgesamt weitere ,71 auf sein Firmenkonto überwiesen haben.

6 6 Als auch noch Anfang 2011 Mietzinszahlungen auf den Verwalterkonten eingingen, soll der Angeklagte diese Beträge ebenfalls nicht an die niederländische Firmengruppe weitergeleitet haben, sondern im September 2011 einen Betrag von 90.70,00 an das Amtsgericht Nordhorn zur Bezahlung eines von ihm in einem Zwangsversteigerungsverfahren erworbenen Wohnungseigentums. Im September 2011 soll er weitere ,32 auf sein eigenes Firmenkonto überwiesen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 1 Zeuge geladen. Dienstag, 10. März 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal 277 mit Fortsetzung am 18. März 2015, 09:00 Uhr 5 Ns 137/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 25- jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 13. Mai 2014 wegen Vergewaltigung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 8 Zeugen, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. Dienstag, 10 März 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal :30 Uhr: 7 Ns 23/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 34- jährigen Angeklagten X aus Schönefeld, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 09. Dez wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im August 2014 aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei in einer Reisetasche 248,5 g Kokain mit sich geführt zu haben. Die Drogen soll er von einem Freund erhalten haben, um sie für einen Kurierlohn nach Berlin zu bringen. Dort sollen die Drogen für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.

7 7 Mittwoch, 11. März 2015, 18. große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener, Saal 176, mit Fortsetzung am 23. März 2015, 09:00 Uhr 18 KLs 10/14 Die 18. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 41-jährigen Angeklagten X aus Herford, z. Zt. JVA Osnabrück, wegen schweren Raubes. Der Angeklagte soll sich im September 2014 in die Geschäftsräume eines Super-Marktes Hilter begeben und die an der Kasse sitzende Angestellte mit dem Wort Überfall! aufgefordert haben, die Kasse zu öffnen. Dabei soll er ein Fleischermesser mit einer Klingenlänge von ca. 15 cm auf die Angestellte gerichtet haben. Nachdem diese die Kasse geöffnet hatte, soll der Angeklagte einen Betrag in Höhe von 1.690,00 entnommen und den Supermarkt verlassen haben. Nachdem zwei Polizeibeamte auf den Angeklagten getroffen waren, soll dieser erneut das Fleischermesser gezogen und den Beamten damit gedroht haben. Die Beamten soll es aber gelungen sein, den Angeklagten mit einfacher körperlicher Gewalt zu Boden zu bringen. Donnerstag, 12. März 2015, 3. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Holling, Saal 188, mit Fortsetzungen am 17. März, 18. März, 19. März und 24. März 2015, jeweils um 09:30 Uhr 09:30 Uhr: 3 KLs 25/13 Die 3. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 23-jährigen Angeklagten X aus Wallenhorst wegen sexueller Nötigung. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger, 5 Zeugen, 3 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen. Donnerstag, 12. März 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal Ns 6/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 25-jährige Angeklagte X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte die Angeklagte am 01. Dez wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20,00. Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2014 in der Lingener Fußgängerzone das Smartphone des Zeugen A von einer unbekannten Person erworben zu haben. Dem Zeugen soll das Handy zuvor in einer Diskothek entwendet worden sein. Der Angeklagte soll billigend in Kauf genommen haben, dass das Handy aus einer Straftat stammt. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen.

8 8 11:30 Uhr: 5 Ns 16/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 48-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 24. Nov wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in 5 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, von Januar bis Februar 2014 in mindestens 3 Fällen alleine und in mindestens 2 Fällen gemeinsam mit seiner Freundin mindestens 1 g Marihuana von dem Zeugen Y erworben zu haben. 13:30 Uhr: 5 Ns 27/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 12. Nov wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14. Apr in den Geschäftsräumen eines Supermarktes in Osnabrück Waren im Wert von 0,89 und 0,94 (+0,25 Pfand) eingesteckt zu haben, um sie mitzunehmen, ohne zu bezahlen. Als der Angeklagte von dem Kaufhausdetektiv angesprochen wurde, soll er die Flucht ergriffen haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. Donnerstag, 12. März 2015, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 87 08:15 Uhr: 7 Ns 15/15 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 32-jährige Angeklagte X aus Hagen. Das Amtsgericht in Bad Iburg verurteilte die Angeklagte am 17. Dez wegen Diebstahls in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im August 2014 von einem Außenständer eines Modegeschäfts in Hagen a. T. W. ein Herrenhemd im Wert von 29,00 entwendet zu haben. Im Oktober 2014 soll sie in einem Geschäft in Osnabrück Waren im Gesamtwert von 414,86 entwendet haben. Dabei soll sie in der Absicht gehandelt haben, durch die Begehung gleichgelagerter Taten ihre Drogensucht zu finanzieren. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge und 1 Bewährungshelfer geladen.

9 9 7 Ns 172/14 39-jährigen Angeklagten X aus Rödinghausen. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 02. Sept wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte soll seine frühere Freundin A im Februar 2014 bei der Suche nach einem neuen Pkw unterstützt haben, da er gute Kontakte zu einem Autohaus gehabt haben soll. Von diesem Autohaus wurde dann ein Kaufvertrag für ein Pkw zum Preis von ,00 vorbereitet, nachdem der Angeklagte mitgeteilt hatte, dass das Auto gekauft werden würde. Die Zeugin A soll auch in der Folgezeit den Kaufvertrag unterzeichnet haben. Dem Angeklagten wird nun vorgeworfen, der Zeugin gegenüber wahrheitswidrig vorgespiegelt zu haben, der Pkw solle 7.500,00 kosten. Diese soll dem Angeklagten daraufhin 7.500,00 in bar ausgehändigt haben, damit der Angeklagte dieses Geld an das Autohaus weitergeben möge. Der Angeklagte soll das Geld in der Folgezeit aber für sich verbraucht haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 2 Zeugen geladen. 10:30 Uhr: 7 Ns 88/14 54-jährigen Angeklagten X aus Quakenbrück. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 04. Febr wegen Urkundenfälschung in 9 Fällen, davon in 7 Fällen in Tateinheit mit Betrug und in 2 Fällen in Tateinheit mit versuchtem Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Mai 2010 einen schriftlichen Überweisungsträger auf den Namen seiner ehemaligen Nachbarn erstellt zu haben und ohne deren Wissen und Billigung den Überweisungsauftrag auch mit deren Namen unterschrieben zu haben. Die Bank soll daraufhin 500,00 vom Konto der Eheleute auf das Konto des Angeklagten überwiesen haben. Im Dezember 2010, Januar 2011 und Februar 2011 soll der Angeklagte erneut derartige Überweisungen veranlasst haben. Im Mai 2011 soll er mit zwei weiteren Versuchen gescheitert sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher und 1 Zeuge geladen. 14:30 Uhr: 7 Ns 51/14 56-jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 28. Jan wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten.

10 10 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im April 2013 und im Mai 2013 jeweils mit einem Pkw öffentliche Straßen in Münster befahren zu haben, obwohl er nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges benötigte Erlaubnis der Verwaltungsbehörde gewesen sein soll. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. Donnerstag, 12. März 2015, 22. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal :15 Uhr: 22 Ns 35/14 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 36- jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 27. Aug wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Dezember 2013 soll der Angeklagte vor seinem Haus in Osnabrück auf den gesondert verfolgten Y getroffen sein. Dieser soll beabsichtigt haben, von dem Angeklagten eine der von diesem mitgeführten 16 verkaufsfertigen Abpackungen mit je einer Konsumeinheit mit Kokain, eine von 16 verkaufsfertigen Konsumeinheiten mit Heroin oder eine von über 30 mitgeführten Methaddict-Tabletten zu erwerben. Der Angeklagte soll verkaufsbereit gewesen sein. Vor dem Vollzug eines solchen Geschäftes soll die Polizei eingegriffen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 2 Zeugen geladen. 11:30 Uhr: 22 Ns 33/14 mit Fortsetzung am 17. März 2015, 11:00 Uhr Die 22. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 41-jährige Angeklagte X aus Belm. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 24. Juni 2014 wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2014 in einem Geschäft in Belm Waren im Gesamtwert von 4,38 eingesteckt haben, um sie mitzunehmen, ohne zu bezahlen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher geladen. 14:00 Uhr: 22 Ns 41/14 Die 22. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 49-jährigen Angeklagten X aus Heede. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 20. Okt wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15,00.

11 11 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2014 aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei 5,06 g Heroin mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen für den Eigenkonsum bestimmt gewesen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger geladen. Freitag, 13. März 2015, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal Ns 174/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 46- jährigen Angeklagten X aus Bad Bentheim, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 14. Juli 2014 wegen falscher uneidlicher Aussage in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Betrug zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Januar 2013 vor dem Amtsgericht Nordhorn bewusst wahrheitswidrig ausgesagt zu haben. Mit seiner Aussage habe der Angeklagte die Schadensersatzklage seines Sohnes als Zeuge unterstützen wollen. 11:00 Uhr: 5 Ns 7/15 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 35-jährigen Angeklagten X aus Quakenbrück. Das Amtsgericht in Bersenbrück verurteilte den Angeklagten am 03. Nov wegen Betruges in 4 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 65 Tagessätzen zu je 35,00. Der Angeklagte soll aufgrund seines Antrages aus März 2010 Wohngeld von der Samtgemeinde Artland bezogen und es trotz eines entsprechenden Hinweises im Antragsformular unterlassen haben anzuzeigen, dass seine Ehefrau seit Oktober 2010 einer geringfügigen Beschäftigung nachging. Auch im Rahmen der Weiterleistungsanträge aus März 2011, März 2012 und April 2013 soll er die berufliche Tätigkeit seiner Ehefrau nicht mit angegeben haben.

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