Zinseinnahmen und Vermögen Geschrieben von snowcat :55

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1 Zinseinnahmen und Vermögen Geschrieben von snowcat :55 Hallo, ich bin ein Neuling in diesem Forum und finde es echt super, dass es diese Institution gibt, damit auch Laien wie mir, die sich im schier undurchdringlichen Behördendschungel kaum zurecht finden, von sachund gesetzeskundigen Menschen geholfen werden kann. Ich bin seit März 2005 ALG II Empfänger und bekam gestern von dem für mich zuständigen ARGE-Finanzmitarbeiter einen Brief mit der Überschrift: "Das Bundesamt für Finanzen hat mir mitgeteilt, dass sie im Jahr 2004 Zinseinnahmen erzielt haben." Nun wird verlangt, dass ich Nachweise über die Höhe des Vermögens am und aktueller Stand, sowie Bescheinigungen über die Zinseinnahmen für 2004 und 2005 vorlegen soll; sowohl für mich als auch für meine Frau und meinen 12-jährigen Sohn. Außerdem müssen alle drei das sogenannte "Zusatzblatt 3 zur Feststellung des zu berücksichtigenden Vermögens nach 12 SGB II" ausfüllen, gefolgt von den üblichen Drohungen die ALG II Leistungen zu versagen und zu entziehen, falls die Sachen wegen sogenannter "fehlender Mitwirkung" nicht vollständig vorgelegt werden sollten. In diesem Zusatzblatt müssen die Geldbeträge auf Girokonten und Sparkonten exakt angegeben werden und auch ob man im Besitz von Bargeld ist, falls ja - wieviel, wird gefragt. Wir haben vorhin mal alle drei unsere Geldbörsen ausgeschüttet und zusammen gezählt und kommen auf 95,93 Euro, die ich auch eintragen werde. Meine Fragen sind folgende: Was genau steckt hinter dieser Aktion und wie wird sich die Sache weiter entwickeln? Muß ich über jeden Euro, den ich im Jahr 2004, als ich noch Arbeitslosengeld bekam, von meinem Konto abgehoben habe Rechenschaft ablegen? Z.B. besitze ich keine Rechnungen mehr von unserem Wohnzimmertisch, den wir uns damals zugelegt haben. Sicherlich werden sie einen Unterschied zwischen dem Kontostand meines Sparbuches am Jahresende und den Zinseinnahmen über's Jahr gesehen feststellen, da wir uns im Jahr 2004 nochmal ordentlich was geleistet haben, einen schönen (aber leider auch sehr teuren Urlaub), neue Einrichtungsgegenstände, komplette Wohnungseinrichtung für die Tochter etc. Es wäre natürlich gelogen, wenn ich jetzt behaupten würde, dass wir das nicht auch im Hinblick auf das drohende ALG II getan hätten, obwohl ich immer davon ausgegangen bin, aufgrund zahlreicher Bewerbungen wieder Arbeit zu finden, bevor ich in die Bedeutungslosigkeit eines Hartz IV Empfängers abrutsche. Also frei nach dem Motto: Bevor wir unsere jahrelang angesparten Rücklagen dem Staat zur Verfügung stellen, um sie in einigen Monaten aufzuleben, machen wir nochmal ordentlich urlaubsmäßig Ramba-Zamba, kleiden uns neu ein und kaufen uns 'nen Wohnzimmertisch. Das könnte man vielleicht in meiner damaligen Arbeitslosenzeit als verantwortungslos bezeichnen, schließlich hätte ich das Geld auch zur Entlastung der ALG II Kassen verwenden können, aber schön war's trotzdem und irgendwie haben wir es uns ja auch durch unseren Arbeitseinsatz verdient. Aber vorbei ist vorbei, jetzt bräuchte ich allerdings dringend einen Rat, wie ich mich verhalten soll, damit 1 / 6

2 es keine Streichung gibt. Im voraus schonmal vielen herzlichen Dank für eure Antwort!!! Geschrieben von ramona :49 Hallo snowcat. wegen der Zinseinnahmen aus hierbei kommt es auf das Zuflussprinzip an. Sind diese Einnahmen vor Antragstellung eingegangen gelten diese als Vermögen. Bei Vermögen gilt: Grundfreibetrag in Höhe von 200 je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürtigen und seines Partners, mindestens aber jeweils Der Grundfreibetrag darf für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils nicht übersteigen. Für jedes hilfebedürftige Kind gilt ebenfalls ein Grundbetrag in Höhe von Nach 65 Abs.5 SGB II i.v. mit 4 Abs.2 S.2 Arbeitslosenhilfeverordung ( Fassung vom ) wird für Personen, die vor dem geboren sind, ein Freibetrag von 520 je Lebensjahr eingeräumt, maximal Diese Regel gilt generell, unabhängig davon, ob vor dem Bezug ALG II Arbeitslosenhilfe bezogen wurde. Habt ihr allerdings die Zinseinnahmen während des Bezuges von ALG II erhalten, gelten diese als Einkommen und werden somit bei der Berechnung berücksichtigt. Ihr müsst erst ab Datum der Leistungen euer Vermögen offen legen, alles zuvor geht niemanden was an! Geschrieben von Franky :59 hallo snowcat! ich würde in der sache, an eurer stelle noch einen anwalt für sozialrecht einschalten und den um hilfe bitten, da die arge sicherlich versuchen wird euch sachen außem ärmel zu leiern die schon vor der einführung von hartz4 passiert sind! wegen der kosten für den anwalt, habt ihr die möglichkeit, bei eurem zuständigen amtsgericht, einen beratungsschein zu bekommen, der ist kostenlos und mit dem geht ihr zu einem anwalt eurer wahl! ansonsten kann ich mich nur meiner kollegin anschliessen! ich sage auch mal, was im jahre 2004 passiert ist, geht der arge garnichts an, da ihr erst seit märz 2005 hartz4 empfänger seit. aber ich kann euch den weg zum anwalt nur empfehlen,ich spreche da aus eigener erfahrung und mir hats geholfen! 2 / 6

3 hoffe ihr habt erfolg! Geschrieben von snowcat :14 ramona35 schrieb: Ihr müsst erst ab Datum der Leistungen euer Vermögen offen legen, alles zuvor geht niemanden was an! Erstmal dir und Franky herzlichen Dank für die schnellen Antworten!!! Wenn du schreibst "ab Datum der Leistungen", ab ersten Tag ALG II Erhalt, oder zählt da der Zeitraum des normalen Arbeitslosengeldes auch schon zu? Ich habe jetzt nochmal genau in meinen Unterlagen nachgeschaut. Den Antrag auf Hartz IV habe ich am abgegeben. Am bekam ich den positiven Bescheid auf diesen Antrag. Am lief das Arbeitslosengeld aus und ab bekam ich dann ALG II. Das heißt, dass die von mir beschriebenen finanziellen Transaktionen aus dem Jahr 2004 doch eigentlich die ARGE nichts mehr angehen dürften, da diese doch zum abgeschlossen waren; da bekam ich noch normales Arbeitslosengeld und der ALG II Antrag war auch noch nicht gestellt. Interessant wäre auch zu wissen, was die Leute alles kontrollieren dürfen, seit es dieses Gesetz gibt, was ihnen erlaubt auf privaten Konten zu spionieren. Haben sie nur Zugriff auf Kontostände, können sie jede einzelne Transaktion auf dem Sparbuch überprüfen, oder kontrollieren sie vielleicht sogar jeden einzelnen monatlichen Kontoauszug aus dem Drucker? Was ist ihnen erlaubt? Aus der Briefüberschrift "Das Bundesamt für Finanzen hat mir (dem ARGE-Sachbearbeiter) mitgeteilt, dass sie im Jahr 2004 Zinseinnahmen erzielt haben." geht doch eigentlich hervor, dass sie schon genau wissen, wieviel Zinsen 2004 geflossen sind und wieviel Geld auf den Konten war. Das liest sich dann für mich so, als ob sie meine Angaben, die ich jetzt einreichen soll, mit ihren Daten abgleichen wollen, um zu sehen ob alles deckungsgleich ist und ob ich auch korrekte Sachen angebe. Geschrieben von Franky :06 hallo snowcat! ab datum der leistung ist mit gemeint, das der erste tag des alg2 erhalts zählt und nicht der normale 3 / 6

4 arbeitslosengeld 1 anspruch! wegen der datenabfrage bekommen sie nur stammdaten: wie namen,adressen,kontonummern und eben die gemeldeten zinseinnahmen, aber keine aktuellen kontostände abbuchungen überweisungen ect heraus. schalte aber am besten, auch wenn ihr euch nur beraten laßt, lieber einen anwalt für sozialrecht ein,der kann euch auch noch genau sagen,was die arge darf und was sie nicht darf,es wird nähmlich größtenteils übers ziel hinaus geschossen von den argen,wo sie größtenteils ihre eigenen gesetze machen. haltet uns mal bitte auf dem laufenden! hoffe ihr habt erfolg! Geschrieben von snowcat :11 Hallo Franky, das waren wertvolle Tipps, herzlichen Dank!!! Was denkst du, soll ich erst zum Anwalt gehen, um mich zu erkundigen, oder lieber erst die geforderten Unterlagen einreichen und schauen was die ARGE dann macht und dann gegebenenfalls zum Anwalt gehen, falls es Ärger geben sollte? Könnte ja auch gut sein, dass sich meine ganzen Bedenken erledigen und da dann nichts mehr nachkommt... Auf jeden Fall kann ich schonmal sagen, dass die Sparkasse für diese angeforderten Kontoinformationen satte 10 Euro pro Person nimmt. Im Brief stand daher auch gleich, dass man diese Kosten selber tragen muß und nicht ersetzt bekommt. Dieses nur, um euch auf dem Laufenden zu halten. Geschrieben von snowcat :13 Hallo Franky, das waren wertvolle Tipps, herzlichen Dank!!! Was denkst du, soll ich erst zum Anwalt gehen, um mich 4 / 6

5 zu erkundigen, oder lieber erst die geforderten Unterlagen einreichen und schauen was die ARGE dann macht und dann gegebenenfalls zum Anwalt gehen, falls es Ärger geben sollte? Könnte ja auch gut sein, dass sich meine ganzen Bedenken erledigen und da dann nichts mehr nachkommt... Auf jeden Fall kann ich schonmal sagen, dass die Sparkasse für diese angeforderten Kontoinformationen satte 10 Euro pro Person nimmt. Im Brief stand daher auch gleich, dass man diese Kosten selber tragen muß und nicht ersetzt bekommt. Dieses nur, um euch auf dem Laufenden zu halten. Geschrieben von Franky :06 hallo snowcat! gehe am besten zum anwalt und lasse dich beraten,der anwalt wird dann auch in eurem auftrag die sache für euch erledigen mit den unterlagen die du bei der arge einreichen sollst. und erkundigt euch am besten noch beim anwalt wegen der kosten von der sparkasse bezüglich der kontoinformation,weil 10 euro sind auch schon ein haufen kohle! da geht es ums finanzielle, da würde ich immer aufpassen und deswegen ist die hilfe eines anwalts wohl auch nicht schlecht. handelt am besten schnellst möglich! haltet uns mal auf dem laufenden,was aus der sache wird!;) Geschrieben von eooxx :21 Hallo würde gerne wissen was dein Anwalt gesagt hat? Ich habe gestern auch so einen Brief bekommen und will dann nächste woche zum Anwalt gehen. Ich hoffe doch ich muß nicht alle Kontoauszüge ect. von 2004 vorlegen. Fg Dennis 5 / 6

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