Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen

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1 Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen Frankfurt/Main, Alfred Neidert, Deutsche Rentenversicherung Bund Stellvertretender Leiter der Abteilung Prüfdienst 1

2 Beitragseinbehalt, Beitragszahlung und Beitragseinzug Arbeitgeber Beitragseinbehalt vom Lohn elektronischer Beitragsnachweis Krankenkasse 1 Buchung Arbeitgeberkonto Krankenkasse 2 Geldüberweisung Krankenkasse 1 Krankenkasse 2 Arbeitgeber ist Beitragsschuldner, Beiträge können grundsätzlich nur drei Monate rückwirkend vom Lohn des Arbeitnehmers einbehalten werden 2

3 Organisation der Betriebsprüfung Prüfung der rund 3,2 Mio. Arbeitgeber durch: Deutsche Rentenversicherung Bund (Prüfziffer 0 bis 4 der Betriebsnummer des Arbeitgebers) 14 Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (Prüfziffer 5 bis 9 der Betriebsnummer des Arbeitgebers) Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Arbeitgeber lt. Satzung) Prüfturnus: 4 Jahre oder kürzer 3

4 Gegenstand der Betriebsprüfung Krankenversicherungsbeitrag Pflegeversicherungsbeitrag Rentenversicherungsbeitrag Arbeitslosenversicherungsbeitrag Umlagen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Mutterschaftsgeld seit Mitte 2007 Künstlersozialabgabe Insolvenzgeldumlage seit Insolvenzschutz von Wertguthaben seit Unfallumlage seit

5 Anzahl der Prüfungen Standard-Betriebsprüfungen Insolvenzprüfungen Prüfungen aus Anlass von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung Prüfungen aus Anlass von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (1 %) Insolvenzprüfungen (2 %) Standard-Prüfungen (97 %) 5

6 Prüfergebnisse Beitragsbescheide mit Forderungen 976 Mio. EUR Forderungen an Gesamtsozialversicherungsbeiträgen, Säumniszuschlägen und Umlagen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz. Entspricht 0,305 % des jährl. Beitragsaufkommens von 320 Mrd. EUR. Nachforderungen in Höhe von 58 Mio. EUR aus Insolvenzprüfungen (6 %) Nachforderungen in Höhe von 450 Mio. EUR aus Prüfungen wegen illegaler Beschäftigung/ Schwarzarbeit (46 %) Nachforderungen in Höhe von 468 Mio. EUR aus Standard-Prüfungen (48 %) 6

7 Ablauf der Prüfung und Folgeverfahren Ø Anmeldung (kein Verwaltungsakt) telefonisch/schriftlich Ø Prüfung der Entgeltabrechnung und des Rechnungswesens beim Arbeitgeber oder Steuerberater Ø Schlussbesprechung Ø Anhörung, wenn belastender Verwaltungsakt Ø Verwaltungsakt (vollstreckbar), Prüfmitteilung Ø Widerspruch (keine aufschiebende Wirkung), einstweiliger Rechtsschutz bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheides oder Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, Auflage der Verzinsung in Höhe von 4 % p. a. Ø Klage 7

8 Umfang, Verjährung und Vertrauensschutz Ø Prüfung darf stichprobenhaft sein Ø Verjährung grundsätzlich 4 Jahre, bei (bedingtem) Vorsatz 30 Jahre Ø Prüfung gewährt dem Arbeitgeber keine Entlastung, deshalb Rückgriff auf geprüfte Zeitraume zulässig aber: Bindung an dezidierte Aussagen im Verwaltungsakt/Prüfmitteilung 8

9 Rückwirkender Beitragseinbehalt durch Arbeitgeber nach Betriebsprüfung ( 28g SGB IV) Ø Grundsätzlich drei Monate Ø Bis zu vier Jahren, wenn Arbeitgeber schuldlos Ø Unbegrenzt, wenn Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig Informationen vorenthält (auch außerhalb der Entgeltabrechnung) 9

10 Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte Ø Betriebsprüfungen, in denen die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eines Syndikusanwalts in Frage steht, sind hinsichtlich dieser Thematik z. Zt. noch nicht abzuschließen. Für andere Sachverhalte ist ggf. ein Teilbescheid zu erlassen. Ø Prüfdienst greift in Verwaltungsverfahren anderer Stellen in der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht ein. Ø Bei einer späteren Zurückweisung des Widerspruchs werden für die Dauer des Verwaltungsverfahrens keine Säumniszuschläge erhoben. 10

11 Neuerungen in 2015 Ø Künstlersozialabgabe - Prüfung aller Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten alle vier Jahre - Prüfung der Arbeitgeber mit bis zu 19 Beschäftigten (Prüfung im Durchschnitt alle 10 Jahre) - Arbeitgeber, die nicht geprüft werden, werden beraten Ø Mindestlohn - Originäre Prüfaufgabe aufgrund des Entstehungsprinzips - Prüfung als Folge von FKS-Prüfungen 11

12 Erfolgsfaktoren Ø Prüfung aller Arbeitgeber in 4 Jahren Ø General-präventive Wirkung der Prüfung Ø Hohe Akzeptanz bei Arbeitgebern Ø Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, dem Zoll und Strafverfolgungsbehörden Ø Konsequenz: Rund 99,5 % der Beiträge regelmäßig pünktlich gezahlt 12

13 Vielen Dank! Alfred Neidert Stellvertretender Leiter der Abteilung Prüfdienst 13

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