Datenschutz und Datensicherheit

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1 Datenschutz und Datensicherheit

2 Gliederung 1. Datenschutz 2. Datensicherheit 3. Datenschutz und sicherheit in der Verbandsarbeit Raphael Boezio 2

3 Datenschutz

4 Was ist Datenschutz? Datenschutz ist der Schutz von personenbezogenen Daten vor Missbrauch, unberechtigter Einsicht oder Verwendung, Änderung oder Verfälschung Raphael Boezio 4

5 Rechtliche Grundlagen Die Rechtsquellen des Datenschutzes im Überblick Gesetze Rechtsverordnungen Satzungen Raphael Boezio 5

6 Aufgabe und Gegenstand des BDSG Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. ( 1 BDSG) Raphael Boezio 6

7 Arten von personenbezogene Daten Einfache personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer zumindest bestimmbaren natürlichen Person. Besondere personenbezogene Daten rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit sowie Gesundheit und Sexualleben Raphael Boezio 7

8 Wann ist die Datenverarbeitung erlaubt? Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist in Deutschland grundsätzlich verboten! Ausnahmetatbestände: Gesetzliche Erlaubnis Gesetze Rechtsverordnungen Satzungen Einwilligung des Betroffenen Vorherige schriftliche Zustimmung des Betroffenen sowie die umfassende Information über Ziele und Zwecke der Datenverarbeitung Raphael Boezio 8

9 Wer ist für DS verantwortlich? Jeder, der mit personenbezogenen Daten Umgang hat Raphael Boezio 9

10 Erheben Verarbeiten Speichern Verändern Nutzen Formen des Umgangs mit personenbezogenen Daten Übermitteln (intern) Weitergabe (extern) Sperren Löschen Raphael Boezio 10

11 Rechte des Betroffenen Recht auf: Benachrichtigung, Auskunft, Widerspruch Berichtigung, Löschung Sperrung Schadenersatz und Unterlassen Raphael Boezio 11

12 Grundsätze des Datenschutzes Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Grundsatz der Datensparsamkeit, (So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich) Löschen von Daten, wenn diese nicht mehr benötigt werden (unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen) Raphael Boezio 12

13 Datensicherheit

14 Was ist Datensicherheit? Datensicherheit ist die Gesamtheit der organisatorischen und technischen Maßnahmen, die Verlust und Verfälschung sowie unberechtigte Aneignung von Daten verhindern soll Raphael Boezio 14

15 Aufgaben und Gegenstand Datensicherheit hat das Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße vor Verlust, Manipulation, unberechtigter Kenntnisnahme durch Dritte und anderen Bedrohungen zu schützen. Generell alle Daten, die auf Dauer benötigt werden, und vor Verlust schützenswert sind Raphael Boezio 15

16 Probleme der Datensicherung Daten werden in zunehmendem Maße elektronisch gespeichert und übermittelt. Gefahren hierbei sind die Ausspähung, Verfälschung und Zerstörung von Daten sowie Viren, Würmer und Trojaner Raphael Boezio 16

17 Maßnahmen zur Datensicherheit Die 8 Gebote der Datensicherheit Zutrittskontrolle Zugangskontrolle Eingabekontrolle Zugriffskontrolle Verfügbarkeitskontrolle Gebot der Datentrennung Auftragskontrolle Weitergabekontrolle Raphael Boezio 17

18 Datenschutz und Datensicherung Datenschutz - Verhindert die Beeinträchtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechts Was soll geschützt werden? Datensicherung - Beinhaltet alle organisatorischtechnischen Maßnahmen zur Realisierung des Datenschutzes Wie soll geschützt werden? Raphael Boezio 18

19 Datenschutz und Datensicherheit in der Verbandsarbeit Praxis- und Problemfälle

20 Sichere Datenübermittlung Problem: überträgt Daten im Klartext, d.h. jeder kann sie ohne Probleme auslesen. Lösung: Verschlüsselung der Kommunikation und/oder der Daten selbst Raphael Boezio 20

21 BJV Weiterleitung auf externe Adressen Weiterleitung auf Firmenadressen ist unzulässig Archivierung vom Firmenmails, Abwesenheitsassistent Weiterleitung auf Privatadressen nur, wenn sichergestellt ist, dass nur der berechtigte Empfänger auf den Account Zugriff hat Raphael Boezio 21

22 Archivierung von s Alle Mails, welche zur Anbahnung sowie der Durchführung eines Rechtsgeschäfts dienen, sind gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu archivieren Raphael Boezio 22

23 Schutz privater Rechner vor unberechtigtem Zugriff Passwortkontrolle Betriebssystem Anwendung BIOS-Passwort um Booten von anderem Medium zu verhindern Benutzerrechte Verschlüsselung Festplatte Partition Dateien Wartung Einsatz von Anti-Viren-Software Firewall Laptopschloss / Gehäuseschloss Raphael Boezio 23

24 BJV-eigene Rechner Grundsätzlich bestimmt der BJV, inwiefern BJV- Eigentum privat genutzt werden darf. Nutzungsvereinbarung (in Arbeit) Raphael Boezio 24

25 Ausscheiden aus dem Amt Probleme bei der Daten- und Nutzungsvermischung Private Daten gehören dem Betreffenden Private Hardware gehört dem Betreffenden BJV-Daten gehören dem BJV BJV-Hardware gehört dem BJV Was passiert mit Hardware nach Nutzungsdauer, insbesondere der Festplatte? Raphael Boezio 25

26 -Verteiler -Adresse ist ein personenbezogenes Datum. Netiquette Viren lesen in -Clients das An: -Adressfeld aus und versenden SPAM Nicht jeder will seine -Adresse im An: -Adressfeld veröffentlicht sehen Lösung mittels BCC: Raphael Boezio 26

27 Weiterleitung von s Hat der Empfänger ein berechtigtes Interesse an den Daten und ist dies im Interesse des Betroffenen Abwägen, im Zweifelsfall Rücksprache Problemfall: Verteiler Wenn Verteiler einsehbar sein soll, so ist dieser im Dokument zu veröffentlichen und nicht im Adressfeld Raphael Boezio 27

28 Veröffentlichung von Daten im Internet Funktionsträger Verein/Verband hat ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung. Funktionsträger vertreten den Verein/Verband nach außen. An Stelle der privaten Adresse kann auch eine Kontaktadresse angegeben werden. Angabe privater Telefon-, Telefax und Mobilfunknummern sowie der privaten adresse ist freiwillig und der Veröffentlichung kann jederzeit widersprochen werden Raphael Boezio 28

29 Veröffentlichung von Daten im Internet Wettkampfergebnisse Veröffentlichung ist zulässig, wenn nicht das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Veröffentlichung das berechtigte Interesse der veröffentlichen Stelle offensichtlich überwiegt. Bei öffentlichen Veranstaltungen stellt die Veröffentlichung kein Problem dar. Bei nicht-öffentlichen Veranstaltungen ist eine Einwilligung nötig Raphael Boezio 29

30 Konsequenzen von Datenschutzverstößen Ordnungswidrigkeiten Straftaten Schadenersatzpflichten (intern/extern) Arbeitsrechtliche Konsequenzen Viel schlimmer sind allerdings die Reputations- und Imageschäden!!! Raphael Boezio 30

31 Beispiele für Ordnungswidrigkeiten unterlassene oder unzureichende Benachrichtigung von Betroffenen bei erstmaliger Speicherung unterlassene oder unvollständige Auskunftserteilung an Betroffene Behinderung der Aufsichtsbehörde bei Prüfmaßnahmen Unterlassung der Durchführung von durch die Aufsichtsbehörde angeordneten technischen / organisatorischen Maßnahmen Raphael Boezio 31

32 Beispiele für Straftatbestände gesetzwidrige (unbefugte) Speicherung, Änderung oder Übermittlung personenbezogener Daten Erschleichung der Übermittlung personenbezogener Daten durch unrichtige Angaben Verletzung der Zweckbindung übermittelter personenbezogener Daten gesetzwidrige Deanonymisierung anonymisierter personenbezogener Daten Raphael Boezio 32

33 Bußgeld- und Strafvorschriften Bußgeldvorschriften Geregelt in 43 Abs. 1 und 2 BDSG Ordnungswidrigkeiten in Fällen nach Abs. 1 bis zu ,-- in Fällen nach Abs. 2 bis zu ,-- Strafgeldvorschriften Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe Raphael Boezio 33

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