Datenschutz bei Rechtsanwälten
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- Gabriel Günther
- vor 8 Jahren
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1 Datenschutz bei Rechtsanwälten Vortrag von: Rechtsanwalt Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck & Quaas, Stuttgart 1
2 Datenschutz bei Rechtsanwälten Normen: Bereichsspezifische Normen: BRAO (insb. 43, 43a, 50, 56, 113) BORA ( 2, 19, 24) 203 StGB Allgemeine Normen: BDSG (und RL 95/46/EG [seit ]) 2
3 BDSG 1 I (Schutzzweck): Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. 3
4 BVerfGE 65, 43 ff. (Volkszählungsurteil): "Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden." 4
5 BDSG Anwaltsrelevante Regelungsbereiche: Pflichten der DV-Stelle ( 27 32) Rechte des Betroffenen ( 33 35) Beauftragter für den Datenschutz ( 36 f.) Aufsichtsbehörde ( 37) Straf- und Bußgeldvorschriften ( 43 f.) 5
6 BDSG 1 IV 1 (Subsidiarität): Soweit andere Rechtsvorschriften des Bundes auf personenbezogene Daten einschließlich deren Veröffentlichung anzuwenden sind, gehen sie den Vorschriften dieses Gesetzes vor. 6
7 BDSG Pflichten des RA als DV-Stelle: Zulässigkeit der DV Speicherung ( 28 I) Veränderung ( 28 I) Übermittlung ( 28 I, II) Nutzung ( 28 I, II) 7
8 BDSG Geschützte Daten nicht-öfftl. DV-Stellen: Verarbeitung geschäftsmäßig oder für berufliche oder gewerbliche Zwecke ( 27 I) von personenbezogenen Daten in oder aus Dateien ( 27 I) in Akten, soweit sie offensichtlich einer Datei entnommen sind ( 27 II) 8
9 BDSG Pflichten des RA als DV-Stelle ( 28): Das Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig 1. im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses... mit dem Betroffenen, 9
10 BDSG Pflichten des RA als DV-Stelle ( 28): Das Speichern (usw....) ist zulässig soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, 10
11 BDSG Pflichten des RA als DV-Stelle ( 28): Das Speichern (usw....) ist zulässig wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können..., es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung offensichtlich überwiegt, 11
12 RL 95/46/EG Übermittlung in Drittländer: Voraussetzungen (Art. 25 f.) Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus (Art. 25) Vorliegen einer Ausnahme (z.b. Einwilligung; Art. 26 I) Garantie durch Vertragsklauseln (Art. 26 I) 12
13 BDSG Rechte des Betroffenen: Benachrichtigung ( 33 I 1) Auskunft ( 34 I) Berichtigung ( 35 I) Sperrung ( 35 III, IV) Löschung ( 35 II) 13
14 43a II BRAO Verschwiegenheit: Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm für die Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. 14
15 203 I Nr. 3 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen: Wer unbefugt ein Geheimnis... offenbart, das ihm als... Rechtsanwalt... anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 15
16 BDSG Rechte des Betroffenen: Benachrichtigung ( 33 I 1) Auskunft ( 34 I) Berichtigung ( 35 I) Sperrung ( 35 III, IV) Löschung ( 35 II) 16
17 50 IV BRAO Handakten des Rechtsanwalts: Handakten im Sinne... dieser Bestimmung sind nur die Schriftstücke, die der Rechtsanwalt aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel... und die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat. 17
18 BDSG Beauftragter für Datenschutz: Objektive Voraussetzungen ( 36 I) automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten ständige Beschäftigung von mindestens fünf Arbeitnehmern 18
19 BDSG Beauftragter für Datenschutz: Aufgaben ( 37 I) Anwendungsüberwachung DV-schutzrechtliche Belehrung beratende Mitwirkung bei der DV- Personalauswahl 19
20 BDSG Beauftragter für Datenschutz: Bestellungsvoraussetzungen ( 36 II) Fachkunde Zuverlässigkeit Unabhängigkeit? 20
21 BDSG Aufsichtsbehörde für Datenschutz: Aufgaben ( 38 I) Prüfung der Ausführung des BDSG (u.a.) im Einzelfall bei hinreichenden Anhaltspunkten für Verletzungen 21
22 BDSG Aufsichtsbehörde für Datenschutz: Befugnisse Auskunftsrecht ( 38 III) Prüfungs- und Einsichtsrecht ( 38 IV) Mängelbeseitigungsrecht ( 38 V) Untersagungsrecht ( 38 V) Abberufungsrecht ( 38 V) 22
23 BDSG Straf- und Bußgeldvorschriften: Strafbar ( 43): insbesondere unbefugtes Speichern, Verändern oder Übermitteln Ordnungswidrig ( 44): insb. Nichtvornahme der Benachrichtigung ( 33 I) Bestellung eines DS-Beauftragten ( 36 I) Auskunft an Aufsichtsbehörde ( 38 III) 23
24 BDSG Spezialität von BRAO und BORA: Weitgehende Deckungsgleichheit: Rechte des Mandanten Teilweise Deckungsgleichheit: Pflichten des RA als DV-Stelle Aufsichtsbehörde 24
25 BDSG Spezialität von BRAO und BORA: Fehlende Regelungen: Rechte Dritter Beauftragter für den Datenschutz Straf- und Bußgeldbestimmungen 25
26 Datenschutz bei Rechtsanwälten - Problemfelder: Allgemeine Fragen Übermittlung Daten Dritter ins Ausland EDV und Vorratsspeicherung Kanzleiverkauf und -fusion -verkehr mit dem Mandanten oder mit Dritten 26
27 BDSG Technische und organisatorische Maßnahmen ( 9):... Stellen, die selbst oder im Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, haben die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes... zu gewährleisten... 27
28 Datenschutz bei Rechtsanwälten - Problemfelder: Bürogemeinschaften Gemeinsames Sekretariat Gemeinsame EDV-Anlage Gemeinsames Fax-Gerät Gemeinsame Telefonanlage 28
29 BDSG Datengeheimnis ( 5): Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis)... 29
30 Datenschutz bei Rechtsanwälten - Problemfelder: Überörtliche Sozietäten und Kooperationen Kollisionsprüfung Überörtliche Mandatsbearbeitung Überörtliche Rechnungsstellung 30
31 BVerfGE 65, 43 ff. (Volkszählungsurteil): "Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden." 31
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