Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld mit den Mitgliedsgemeinden Büttstedt, Effelder, Großbartloff, Küllstedt und Wachstedt

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1 Obereichsfelder Heimatbote Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld mit den Mitgliedsgemeinden Büttstedt, Effelder, Großbartloff, Küllstedt und Wachstedt Jahrgang 23 Donnerstag, den 13. Dezember 2012 Nummer 25 Ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest Wir verabschieden uns am Ende des alten Jahres und wünschen allen Bürgern und Bürgerinnen Gesundheit, Glück und Zufriedenheit für das kommende Jahr. Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld

2 Obereichsfelder Heimatbote Nr. 25/2012 Bereitschaftsdienste Obereichsfeldischer Wasserleitungsverband Sitz: Großbartloff, Spitzmühle 1 Bereitschaft: Während der Geschäftszeiten: Tel /70450 Montag - Donnerstag 06: Uhr Freitag 06:45-14:30 Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten: Tel /70450 oder Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld Betriebsführung durch EW Wasser GmbH: Heiligenstadt, Philipp-Reis-Straße 2 Bereitschaftsdienst: Montag - Donnerstag: 07:00-15:45 Uhr Freitag: 07:00-13:30 Uhr Tel / Außerhalb dieser Zeiten: 0175/ Bereitschaftsdienst der Zahnärzte , 18:00 Uhr , 8:00 Uhr Praxis Dr. Dietrich, Küllstedt... Tel.: / , 18:00 Uhr , 8:00 Uhr Praxis Hansmann, Weißenborn-Lüderode... Tel.: / , 8:00 Uhr ,. 8:00 Uhr Praxis Kurbad, Großbodungen,... Tel.: / , 8:00 Uhr , 8:00 Uhr Praxis Galle, Leinefelde,... Tel.: 03605/ , 8:00 Uhr , 8:00 Uhr Gemeinschaftspraxis Doktores Sachs, Niederorschel,... Tel.: / , 18:00 Uhr , 8:00 Uhr Praxis Kohlstedt, Breitenworbis,... Tel.: / , 8:00 Uhr , 8:00 Uhr Praxis Nachtwey, Teistungen,... Tel.: / , 8:00 Uhr , 8:00 Uhr Praxis Gottstein, Leinefelde,... Tel.: 03605/ Apothekenbereitschaft , 8:00 Uhr , 8:00 Uhr Löwen Apotheke Leinefelde , 8:00 Uhr , 8:00 Uhr Vincenz Apotheke Heiligenstadt , 8:00 Uhr , 8:00 Uhr Adler Apotheke Dingelstädt , 8:00 Uhr , 8:00 Uhr Löwen Apotheke Leinefelde , 8:00 Uhr , 8:00 Uhr Liethen Apotheke Heiligenstadt , 8:00 Uhr , 8:00 Uhr Alte Apotheke Heiligenstadt , 8:00 Uhr , 8:00 Uhr Schwanen Apotheke Heiligenstadt

3 Nr. 25/ Obereichsfelder Heimatbote Öffnungszeiten tund wichtige Rufnummern - Pflegeergänzungsleistung - Kurzzeitpflege Geschwister-Scholl-Straße 31, Tel / Dingelstädt Fax / Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld Küllstedt, Neue Straße 16, Tel /683-0, Fax /68340 Internet: info@westerwald-obereichsfeld.de Obereichsfelder Heimatbote online: Montag 9.00 Uhr Uhr Dienstag 9.00 Uhr Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag 9.00 Uhr Uhr Gleitende Arbeitszeit! Besuche außerhalb der Öffnungszeiten bitte möglichst nach telefonischer Vereinbarung. Durchwahlnummern der Verwaltungsgemeinschaft Westerwald - Obereichsfeld Standesamt Ordnungsamt Bauamt Liegenschaften Kasse Einwohnermeldeamt Steuern Sprechstunde der Schiedsstelle Herr Georg Staufenbiel, Tel /64467 freitags von Uhr in Büttstedt, Hauptstraße 10 Frau Cordula Töpfer, Windmühle 2, Tel /31915 Polizeiinspektion Eichsfeld Sprechzeit des Kontaktbereichsbeamten Küllstedt, Neue Straße 16, Tel./Fax /57938 Handy: 0152 / Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Polizeidienststelle Heiligenstadt Tel /6510 Rettungsleitstelle und Krankentransport Rettungsdienst, Notarzt, Feuerwehr bei allen lebensbedrohlichen Notfällen, Brand, Verkehrsunfall, Technische Hilfeleistung Tel. 112 (ohne Vorwahl) Anmeldung Krankentransport Tel Allgemeine Auskunftsersuchen sowie Informationen zu Bereitschaftsdiensten im Landkreis Tel / , Fax 03606/ Kath. Altenpflegeheime Eichsfeld ggmbh, Haus St. Vinzenz, Küllstedt Dingelstädter Straße 1 Tel /660 Fax /66199 Caritativer Pflegedienst Eichsfeld, Sozialstation Dingelstädt - Häusliche Krankenpflege - Hauswirtschaftliche Versorgung - Verhinderungspflege Pflegedienst Zum Rosenpark - Häusliche Alten- und Krankenpflege incl. hauswirtschaftliche Versorgung Inh. Stefan Brodmann, Heiligenstädter Str. 2, Leinefelde Tel / oder 0151/ EW Eichsfeldgas GmbH Hausener Weg 15, Tel / Leinefelde-Worbis Fax / Thüringer Energie - e-on Kundenzentrum Leinefelde (zuständig für Büttstedt, Küllstedt, Wachstedt, Effelder und Großbartloff) Halle-Kasseler-Straße 60 Tel / Abfallberatung und Gebührenabrechnung für Hausmüll EW Entsorgung GmbH Philipp-Reis-Straße Heiligenstadt, Tel / Beantragung/Umtausch von Abfall- u. Altpapierbehälter, Gebührenabrechnung, Änderung von Kundendaten Tel / und -194 Fax 03606/ Öffnungszeiten der Umladestation Beinrode mit Kleinanlieferstation und Sammelstelle für Elektroaltgeräte Tel / Fax 03605/ Öffnungszeiten: Montag - Freitag Uhr Samstag Uhr Thüringer Forstamt Heiligenstadt Lindenallee 25, Heiligenstadt Tel / Revier Großbartloff - Jürgen Hildebrandt zuständig für die Gemarkungen Großbartloff, Wilbich, Geismar, Bebendorf, Döringsdorf Sprechzeiten: jeden Dienstag 16:00-18:00 Uhr, Lengenfeld, Hauptstraße 92, Lengenfeld Tel./Fax: / oder 0172/ Revier Westerwald - Revierleiter Fred Schulz zuständig für die Gemarkungen Wachstedt, Küllstedt, Büttstedt, Effelder Sprechzeiten: jeden Dienstag 16:00-18:00 Uhr, Provinzialstraße 14, Ershausen Tel./Fax: /90035 oder 0172/ Eichsfelder Heimatstube Küllstedt Pfarrer-Horstkemper-Platz 4 vom bis Öffnungszeiten: Täglich Montag bis Sonntag Uhr Uhr Besichtigungen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich, bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Telefon: / Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal Besucher- u. Informationszentrum, Fürstenhagen Tel /4663 Internet:

4 Obereichsfelder Heimatbote Nr. 25/2012 Öffnungszeiten: - Nutzen Sie freie Flächen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern Montag - Freitag Uhr und Raketen (möglichst am Ortsrand). Samstag, Sonntag Uhr - Respektieren Sie die Würde von Kirchen, Friedhöfen und deren Gedenkplätze in angrenzenden Bereichen. - Zielen Sie nicht auf Tiere, Personen und Gebäude beim HVE Eichsfeld Touristik e. V. Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörper. Gülden Creutz, Rossmarkt 3, Leinefelde-Worbis Tel / Eltern sollten die Einhaltung der Altersvorschriften und der gesetzlich erlaubten Abbrennzeiten überwachen. Fax / Beachten Sie die Hinweise in der Presse und im Fernsehen. Internet: info@eichsfeld.de - Respektieren Sie privates und öffentliches Eigentum, um Sachbeschädigungen zu vermeiden - Lassen Sie Wunderkerzen nur im Freien von Kindern und unter Aufsicht abbrennen. Amtliche Bekanntmachungen - Stellen Sie ein Tischfeuerwerk nur auf nichtbrennbare Unterlagen (z.b. Teller). Öffnungszeiten Weihnachten + Silvester Uhr / Uhr geschlossen Uhr / Uhr geschlossen geschlossen Alle Jahre wieder Die Feuerwehren unserer Mitgliedsgemeinden und das Ordnungsamt bitten um besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme zu den Feiertagen und zum Jahreswechsel Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir schreiben Dezember 2012 und uns trennen nur noch wenige Wochen bis zum Jahr Wir sind schon fast am Ende des Advents. Am Adventskranz brennen die Kerzen. Diese Zeit gibt uns die Gelegenheit dem Alltagsstress ein paar ruhige Tage abzuringen. Die Adventszeit stimmt uns auf das bevorstehende Weihnachtsfest ein. Die Tage werden kürzer und viele Familien sitzen abends im Schein der Kerzen und erwarten das bevorstehende Fest. Auch die Advents- und Weihnachtszeit hat ihre Gefahren mit Kerzen im Wohnbereich. Nicht selten sind Zimmerbrände von Adventskränzen und Weihnachtsbäumen verursacht worden. - Lassen Sie Adventsgestecke und Weihnachtsbäume mit brennenden Kerzen nie ohne Aufsicht. - Lassen Sie auf keinen Fall Kinder mit brennenden Kerzen alleine. Auch die Silvesternacht ist nicht ohne Gefahren. Viele Bürger haben berechtigt Sorgen, wo mit Angst und Schrecken der Silvesternacht entgegen gesehen wird. Nicht selten müssen Feuerwehr und Notärzte Hilfe leisten. Die Feuerwehren und die Ordnungsbehörde möchten im Auftrag unserer an grundsätzliche Verhaltensregeln beim Abbrennen von Knall-und Feuerwerkskörpern erinnern. Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ab dem von Uhr bis bis Uhr gestattet. Die Verkaufsstellen halten schon Tage zuvor Feuerwerkskörper bereit. Es berechtigt aber nicht das Abbrennen außer der erlaubten Zeit. Wir apellieren an die Verkaufsmärkte und die Eltern! Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Kinder und deren Umgang ist verboten. Achten Sie auf Ihre Kinder! Informieren Sie sich über den erlaubten Umgang mit Feuerwerkskörpern für Kinder und Jugendliche. Überprüfen Sie die Einkaufsware ihrer Kinder. Die Eltern haben eine Sorgfaltspflicht, bitte beachten Sie dies. Jährlich verunfallen viele Menschen auch Kinder durch unsachgemäßen Umgang von Feuerwerkskörpern. Verwenden Sie nur zugelassene Artikel. Es gibt auf dem Schwarzmarkt oder benachbarten Ausland genügend Artikel, die billig, sehr gefährlich und bei uns verboten sind. Noch einige allgemeine Hinweise - Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen. - Lesen Sie die Gebrauchsanweisung von Feuerwerkskörpern durch. Wenn doch etwas passiert... Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer gekommen sein, dann beachten Sie bitte die folgenden Verhaltensregeln - Ruhe bewahren - rufen Sie sofort die Feuerwehr über Notruf verlassen Sie den Gefahrenbereich - schließen Sie alle Fenster und Türen - warnen Sie Ihre Nachbarn - weisen Sie die Feuerwehr ein Bei aller ausgelassenen Freude zum Jahreswechsel denken Sie auch bitte daran, dass den Anwohnern und Gemeindekräften eine Menge Müll am Neujahrstag erwartet. Werfen Sie bitte Verpackungen und Glasflaschen nicht achtlos weg. Sie gefährden nicht nur Kraftfahrer und Einsatzkräfte der Notdienste, sondern ersparen den Anwohnern und Reinigungskräften erhebliche Arbeit und Zeit. So wünschen wir uns alle ein paar besinnliche und frohe Feiertage ohne ernsthafte Zwischenfälle und ein frohes, friedvolles und gesundes Jahr Die Feuerwehren der Mitgliedsgemeinden und das Ordnungsamt der VG Der Winter kam zum 1. Advent Dass im Oktober schon einmal Schnee gefallen ist, daran können sich nur die Ältesten Bürger erinnern. Dafür konnte der restliche Spätherbst 2012 mit seiner schönen Seite glänzen. Nun ist der Winter da, rechtzeitig zum 1.Advent. Die Woche zuvor wurden wir im Wetterbericht vorgewarnt und auch das Wetter neigte eher dazu grau und trist zu sein.in der Nacht vom 27.zum 28. November kam der Winter in voller Pracht. In den Höhenlagen des Thüringer Waldes liegt Schnee um 20 cm Höhe. In unserer Region fiel dagegen die Schneehöhe aus. Der November ist vorbei und es geht mit großen Schritten auf Weihnachten zu. Ein bisschen mehr Schnee zu Weihnachten, das wäre schön, aber der Winter, hat mehr als nur weihnachtliches Flair im Gepäck. Das Wetter kann man nicht beeinflussen, wir müssen es so hinnehmen wie es ist. Nun möchte ich nicht all das wiederholen was ich die Jahre zuvor immer wieder in Erinnerung bringe. Es ist aber unerlässlich auf bestimmte Dinge ab und an hinzu weisen. Ich möchte mich auf das wesentliche beschränken. Heute ist es im Zeitalter des Internet möglich, eine Wettervorschau von den nächsten 14 Tagen vorsichtig zu erfragen. Die meisten Haushalte können somit sich auf das aktuelle und auf das bevorstehende Wetter einstellen. Dennoch müssen wir nüchtern und sachlich den Tatsachen ins Auge sehen, der Winter ist noch kein Jahr ausgefallen. Räumen - und Streuen, ach ja diese lästige Pflicht - denkt da fast jeder, der an einer öffentlichen Straße wohnt. Es ist nicht Aufgabe der Kommune, Streumaterial bereit zu stellen. Jeder Anwohner, Nutzungsberechtigte und derjenige der für den Winterdienst vor dem jeweiligen Grundstück verantwortlich ist, hat sich gemäß Satzung um Streumaterial zu kümmern. Dies sollte er schon rechtzeitig tun. Dreck und Asche als Streumaterial ist nicht nur unhygienisch, sondern auch zum Streuen verboten. Es besteht die Möglichkeit

5 Nr. 25/ Obereichsfelder Heimatbote in jedem Supermarkt Streugut für geringes Geld käuflich zu erwerben. Auch Kies und Splitt kann als Streugut verwendet werden. Sehr praktisch ist auch eine Mischung von Tausalzen und Splitt. Diese Pflichten sind keine Erfindung von Langweilern, sondern Notwendigkeiten zur Vermeidung von Gefahren und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Dies war bereits schon vor mehr als 50-Jahren so geregelt. Diese Pflichten sind in den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden verankert. Räum- und Streuzeiten sind wie folgt: werktags Uhr Uhr sonn- und feiertags Uhr Uhr Für das Räumen und Streuen ist jeder Haus-bzw. Grundstücksbesitzer verantwortlich. Auch bei Krankheit und Urlaub ist der Winterdienst abzusichern. Auch erschlossene Grundstücke, beispielsweise in neu geschaffenen Wohngebieten, Lückenbebauung wo ein Gehweg angelegt ist, leer stehende/unbewohnte Häuser sind auch davon nicht ausgeschlossen. Eine Unsitte ist das Schaufeln von Schnee auf die Straße oder das Ablagern von Schnee auf nichtbefestigte Gehwege. Bei ersteren wird den Autofahrern ein erhöhtes Risiko zuteil. Bei einer Gefahrenbremsung kann das Fahrzeug nicht ausreichend beherrscht werden. Auch unbefestigte Gehwege werden im Winter von Fußgängern benutzt. Sie sind ebenfalls frei zu halten. In einer Ausgabe des ADAC äußert sich die Verkehrswacht wie folgt: Es ist nicht gestattet, Schnee auf die Straße zu schaufeln. Im Paragraph 32 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten die Straße zu beschmutzen, zu benetzen oder Gegenstände auf die Straße zu bringen oder dort liegen zu lassen. Er gefährdet dadurch die Verkehrsteilnehmer. Schäden, die durch solche Verhaltensweise entstehen, gehen zu Lasten des Verursachers. Bei den Gehwegen gilt das gleiche. Hier gilt der goldene Mittelweg. Der Schnee sollte am Rande des Gehweges aufgehäuft werden, der freigehaltene Streifen sollte so breit sein, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen können. Aber auch Autofahrer müssen durch seitlich an den Straßenrändern angehäuften Schnee mit gewissen Einschränkungen rechnen. In den Nebenstraßen, in schmalen Gassen, wo kein Gehweg oder vielleicht nur ein sehr schmaler Gehweg angedeutet ist, sollte die Mitte frei gehalten werden. So können beide Anlieger jeweils von ihrer Seite aus die Mitte frei halten. Auch die Gemeinden werden im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht dem Winterdienst nach Kräften erfüllen. Es werden vorrangig die wichtigsten Wege und Plätze geräumt und gestreut. Richten sie sich auf längere Wartezeiten ein. Der Winterdienest kann nicht überall und gleichzeitig sein. Wenn mehrere Wege zum Ziel führen, wird der wichtigste Weg aufrecht erhalten. Einige gewohnte Wege werden im Winter nicht geräumt und nicht gestreut. Mancher Fußgänger und Kraftfahrer muss längere Wege in Kauf nehmen. Beginnen sie rechtzeitig vor dem Verlassen des Grundstücks mit Räumen und Streuen und nicht erst nach Feierabend. Sollten sie längere Zeit abwesend sein, beauftragen sie Nachbarn oder Freunde und Verwandte mit dem Winterdienst. Bitte denken sie auch daran, dass bei Tauwetter das Streugut beseitigt werden muss, damit die Straßeneinläufe nicht verstopfen. Für weitere Fragen oder auch Kritik (wenn sie dienlich ist) wenden sie sich vertrauensvoll an die Gemeindeverwaltung oder an das Ordnungsamt. So wünschen wir uns für den Rest der Adventszeit einige besinnliche Stunden und eine frohe Weihnachtszeit. Schaub Ordnungsamt Termine / Hinweise / Sonstiges Entsorgungstermine in unseren Orten - Abfuhr Gelber Sack: Montag, und Abfuhr Hausmüll: Samstag, Abfuhr Altpapiertonne: Montag, Abfuhr Altpapiertonne in Wachstedt: Montag, Abgabe der Manuskripte Für die Ausgabe des Obereichsfelder Heimatboten in Woche 2 in 2013 (Erscheinungstag: ) Die Manuskripte für oben genannte Ausgabe müssen bis spätestens Mittwoch, den 2. Januar 2013 per , bei der VG Westerwald-Obereichsfeld in Küllstedt vorliegen. Noch eine Bitte an unsere Kraftfahrer. Wenn sie schon auf der Straße Parken, dann parken sie ihr Fahrzeug so, dass der Winterdienst die Straße Räumen kann, am besten ist es natürlich und wenn vorhanden, auf dem eigenen Grundstück parken. Die Organisation des Winterdienstes kostet den Gemeinden jährlich mehrere Tausend Euro. Die Gemeinden sind in ihrer Leistungsfähigkeit mit Technik sehr eingeschränkt. Für die Hauptverkehrsstraßen sind andere Unternehmer mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragt. Gesperrte Straße Auch in diesem Jahr wird bei starken Schneefall die ehemalige K 21 (zwölf Apostel) also die Kefferhäuser Straße nicht geräumt und gestreut. Diese Straße wird bei starkrn Schneefall und Verwehungen gesperrt. Die Gemeinden Küllstedt und Kefferhausen werden diese Straße ab LSR bis Ortsseingang Küllstedt sperren. Die Busse, sowie die Versorgungsdienste müssen die Wege über die 1008 direkt von Dingelstedt auf Küllstedt oder über Wachstedt nutzen. Diese Straßen werden aufrecht erhalten. Kraftfahrer müssen sich auf längere Fahrzeiten einstellen. Bitte haben sie Verständnis, wenn nicht immer alles so klappt besonders in der Anfangsphase. Fazit In unserer Region ist der Winter, wenn er uns in Griff hat sehr hartnäckig. Es ist keine Seltenheit, dass bestimmte Straßen bei anhaltenden starken Schneefall und Verwehungen gesperrt werden müssen. Selbst der Winterdienst hatte Mühe, weil es auch Kraftfahrer gibt, die keine Winterausrüstung mitführen. Wir gratulieren Geburtstagskalender am Frau Günther, Luzia zum 80. Geburtstag Mittelgasse 9 am Frau Wiederhold, Rita zum 66. Geburtstag Kleine Gasse 2 am Herrn Schröter, Hermann zum 76. Geburtstag Hintergasse 19 am Frau Hanstein, Rita zum 76. Geburtstag Hintergasse 8 am Herrn Staufenbiel, Adelbert zum 60. Geburtstag Hauptstraße 61 am Herrn Häger, Felix zum 73. Geburtstag Gartenstraße 32 am Frau Rempe, Maria Elisabeth zum 65. Geburtstag Hauptstraße 25 am Frau Kleeberg, Henni zum 88. Geburtstag Gartenstraße 26 am Herrn Hildebrand, Werner zum 81. Geburtstag Kindsburg 1 am Herrn Hartmann, Hermann-Josef zum 64. Geburtstag

6 Obereichsfelder Heimatbote Nr. 25/2012 Gartenstraße 35 am Frau Stöber, Paula zum 85. Geburtstag Mittelgasse 13 am Herrn Rempe, Heinz zum 71. Geburtstag Hauptstraße 25 am Frau Häger, Margarete zum 88. Geburtstag Insel 6 am Herrn Löffelholz, Günther zum 64. Geburtstag Hintergasse 20 am Frau Schröter, Gertrud zum 84. Geburtstag Hinter den Höfen 1 am Herrn Lorenz, Karl zum 65. Geburtstag Struther Tor 2 am Herrn Scharfenberger, Carl zum 90. Geburtstag Bahnhofstraße 1 am Herrn Staufenbiel, Franz zum 76. Geburtstag Hauptstraße 3A Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Effelder vom Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: davon anwesend: Informationen Lang ersehnt von jedermann Stehn nun Feiertage an Mögen sie die Ruhe bringen Sich zu widmen auch mal Dingen Die man lang sich vorgenommen Doch die stets zu kurz gekommen Horst Winkler Ein stimmungsvolles Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen schwungvollen Jahreswechsel wünsche ich allen Bürgern und Gästen der Gemeinde Büttstedt. Franz-Josef Deenhardt Aus Vereinen und Verbänden Der TSV Büttstedt von 1914 e.v. wünscht allen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern, Sponsoren und Spielgemeinschaften ein besinnliches Weihnachtsfest, schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr Vielen Dank für die Vereinstreue, Unterstützung und gute Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr. Die Jahreshauptversammlung fi ndet am statt. i.a. Thomas Becker 1. Vorsitzender Beschluss Nr. 68/2012: 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Effelder Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (einstimmig) gez. Dr. Lange Beschluss Nr. 69/2012 Satzung der Gemeinde Effelder über die Erhebung einer Hundesteuer -Hundesteuersatzung- Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (einstimmig) gez. Dr. Lange Beschluss Nr. 71/2012 Kreditumschuldung Helaba-Bank Am endet die Zinsbindungsfrist eines Kommunaldarlehens bei der Helaba-Bank. Der Gemeinderat der Gemeinde Effelder ermächtigt den, die Umschuldung des Kommunaldarlehens zu den jeweils günstigsten Konditionen vorzunehmen. Dafür werden mindestens 3 Angebote von verschiedenen Kreditinstituten eingeholt. Dem günstigsten Bieter soll der Zuschlag erteilt werden. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (einstimmig) gez. Dr. Lange Beschluss Nr. 72/2012 Kreditumschuldung KfW-Bank Am endet die Zinsbindungsfrist eines Kommunaldarlehens bei der KfW-Bank. Der Gemeinderat der Gemeinde Effelder ermächtigt den, die Umschuldung des Kommunaldarlehens zu den jeweils günstigsten Konditionen vorzunehmen. Dafür werden mindestens 3 Angebote von verschiedenen Kreditinstituten eingeholt. Dem günstigsten Bieter soll der Zuschlag erteilt werden. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (einstimmig) gez. Dr. Lange Beschluss Nr. 73/2012 Kreditumschuldung Kreissparkasse Eichsfeld Am endet die Zinsbindungsfrist eines Kommunaldarlehens bei der Kreissparkasse Eichsfeld. Der Gemeinderat der Gemeinde Effelder ermächtigt den, die Umschuldung des Kommunaldarlehens zu den jeweils günstigsten Konditionen vorzunehmen. Dafür werden mindestens 3 Angebote von verschiedenen Kreditinstituten eingeholt. Dem günstigsten Bieter soll der Zuschlag erteilt werden. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (einstimmig) gez. Dr. Lange

7 Nr. 25/ Obereichsfelder Heimatbote Anmerkung: Die Bekanntmachung der beschlossenen Satzungen erfolgt entsprechend 21 Thüringer Kommunalordnung fristgemäß nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde. Zahlungserinnerung Straßenausbaubeitrag für Maßnahme Nacherhebung im Oktober 2012 Die Rechtsbehelfsfrist - Frist zur Einlegung eines Widerspruchs - der Heranziehungsbescheide über den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag und damit verbunden die Zahlungsfrist der Straßenausbaubeiträge ist abgelaufen. Um künftigen Ärger und Missverständnisse sowie Zahlungen von Säumniszuschlägen, Mahngebühren und Verzugszinsen zu vermeiden, bitte ich die Grundstückseigentümer, die bisher ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, ihre Beiträge zu zahlen. Wichtig dabei ist, bei der Überweisung die Angabe der auf den Bescheiden angegebenen FAD- und Heranziehungsbescheidnummer. Auch verweise ich noch einmal, wie im Heranziehungsbescheid bereits angeführt, auf die fristgemäße Zahlung trotz Einlegung eines Widerspruchs, er entbindet zunächst nicht von der Zahlungspflicht. Mit freundlichem Gruß Hennig Wir gratulieren Geburtstagskalender am Frau Jagemann, Carmen zum 64. Geburtstag Lange Straße 58 am Herrn Lange, Helmut zum 63. Geburtstag Lange Straße 74 am Frau May, Gisela zum 63. Geburtstag Bartloffer Stieg 27 am Herrn Richardt, Gregor zum 70. Geburtstag Hintergasse 16A am Frau Kühler, Christa zum 70. Geburtstag Bartloffer Stieg 19 am Herrn Liebergesell, Manfred zum 61. Geburtstag Lange Straße 38 am Frau Petri, Cäzilia zum 93. Geburtstag Hintergasse 57 am Herrn Jagemann, Emil zum 70. Geburtstag Lange Straße 58 am Herrn Herzberg, Erhard zum 74. Geburtstag Luttermühle 2 am Frau Höppner, Maria Anna zum 63. Geburtstag Gartenstraße 5 am Herrn Kühler, Siegfried zum 61. Geburtstag Augustusstraße 15 am Frau Sieland, Katharina zum 82. Geburtstag Hintergasse 17 am Frau Kühl, Monika zum 71. Geburtstag Bartloffer Stieg 23 am Frau Richardt, Elisabeth zum 76. Geburtstag Lange Straße 66 am Frau Baum, Rita zum 69. Geburtstag Augustusstraße 21 am Frau Schilling, Martha zum 61. Geburtstag Am Sportplatz 29 am Frau Schilling, Margarethe zum 75. Geburtstag Lange Straße 50 am Herrn Bienert, Theodor zum 62. Geburtstag Mühlhäuser Straße 33 am Frau Thor, Margaretha zum 73. Geburtstag Lange Straße 16 am Frau Drößler, Maria-Rita zum 61. Geburtstag Lange Straße 90 am Frau Kühler, Genovefa zum 89. Geburtstag Augustusstraße 15 am Herrn Simon, Erich zum 62. Geburtstag Neue Straße 12 am Herrn Hagedorn, Wilhelm zum 71. Geburtstag Mühlhäuser Straße 28 am Frau Jagemann, Anna zum 62. Geburtstag Kleiner lberg 8 am Herrn Duymelinck, Josef zum 78. Geburtstag Neue Straße 3 am Frau Mock, Ida zum 89. Geburtstag Lange Straße 68 am Frau Anscheit, Gertraud zum 74. Geburtstag Lange Straße 51 am Frau Richardt, Gertrud zum 75. Geburtstag Mühlhäuser Straße 9 am Herrn Hagedorn, Karl zum 87. Geburtstag Mühlhäuser Straße 25 am Frau Mock, Maria zum 91. Geburtstag Hintergasse 35 am Frau Hagedorn, Anna zum 82. Geburtstag Am Sportplatz 23 am Frau Herzberg, Liane zum 75. Geburtstag Luttermühle 2 am Frau Oberthür, Elisabeth zum 82. Geburtstag Kirchgasse 6 Informationen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, einer guten Tradition folgend wende ich mich zum Jahresende als Ihr an Sie, um Rückschau zu halten und einen Ausblick auf das neue Jahr zu geben. Der Tannenbaum auf dem Kirchberg, der wie immer durch einen großzügigen Spender zur Verfügung gestellt und durch unsere Freiwillige Feuerwehr aufgestellt wurde, erinnert uns an das bevorstehende Weihnachtsfest und verbreitet Lichterglanz und festliche Stimmung. Mit Feststimmung endet nicht nur das vergangene, sondern beginnt jeweils auch das neue Jahr. So finden jedes Jahr im Januar die Bälle des Schützenvereins, der Feuerwehr und des Sportvereins statt. Ebenfalls zum Jahresanfang sind wir immer wieder gespannt auf das Programm des Wandervereins, das im Heimatboten veröffentlicht wird. Es beinhaltet nicht nur eine große Anzahl von geführten Wanderungen in der näheren und weiteren Umgebung, sondern auch gesellige Fahrten sowie interessante Mehrtagesausflüge, an denen jeder teilnehmen kann und auf die sich alle Beteiligten freuen. Der Februar ist der Karnevalsmonat. Unser Faschingsverein organisiert und gestaltet den Frauenfasching, den Rentnerfasching, den Jugendfasching mit der Vergabe des Superbeines und den Kinderfasching. Sämtliche Veranstaltungen finden großen Anklang in unserer Gemeinde und darüber hinaus. Besondere Höhepunkte waren in diesem Jahr die Mitwirkung unseres Büttenredners Jens Hoppe in der MDR-Fernsehsendung Herrliches, närrisches Thüringen, in der jedes Jahr das Beste vom Thüringer Karneval gezeigt wird, sowie die Teilnahme unserer Funkengarde am 10. Unstrut-Hainich-Tanzturnier mit dem Erreichen des ersten Platzes. In der Kategorie Tanzmariechen belegte Petra Hoppe bei ihrer ersten Teilnahme gleich den dritten Platz. Diese Siege und natürlich die Begeisterung des Publikums bei den Auftritten sind mehr als verdienter Lohn für das fleißige Training während des ganzen Jahres und die daraus resultierenden professionellen Darbietungen aller unserer Garden. Das herausragende Programm unseres Faschingsvereins zum ist uns noch in naher Erinnerung. Aber auch andere Vereine feiern ihren Fasching, so der Volksund Kirchenchor oder der Schützenverein, der jedes Jahr zum Fetten Donnerstag in das Schützenhaus einlädt. Auch im Kindergarten erlebten die Kleinen ihren Fasching, jedoch auch noch viele weitere Feste und Höhepunkte im Laufe des Jahres. Viel Spaß und Freude bei Kindern, Eltern und Gästen verbreitete das gemeinsame Kindergarten- und Schulfest zum Thema Zirkus. Großer Beliebtheit erfreuen sich die Oma-Opa-Tage im Kindergarten, das Martinsfest und der Advent-Basar. Auch in diesem Jahr gestalteten die Kinder das Erntedankfest im Eichsfelder Dom. Projekte mit der AOK und dem DRK wie Gesunde Ernährung und Bewegung oder 1. Hilfe zeigen, wie fleißig die Erzieherinnen mit unseren Kindern arbeiten. Im Sommer war das ganze Dorf auf Beinen anlässlich des Schützenfestes, das wie

8 Obereichsfelder Heimatbote Nr. 25/2012 immer von den Mitgliedern des Schützenvereins großartig organisiert wurde. Auch der Tag der offenen Tür im Schützenhaus mit Schießkino für Jung und Alt war eine willkommene Besonderheit. Im Juli fanden das Waldfest des Volks- und Kirchenchores in der idyllischen Umgebung der Marienkapelle sowie das Sportfest mit dem bekannten Volkswandertag Rund um den Eichsfelder Dom, an dem trotz starken Regens über 250 Wanderer teilnahmen, statt. Eine Großübung unserer Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Jugendfeuerwehr und Wehren aus den Nachbargemeinden wurde im Sommer in Effelder durchgeführt, wobei das Können unserer Kameraden erfolgreich bewiesen wurde. Der Tag der offenen Tür zog wie immer viele Besucher in das Feuerwehrhaus. An dieser Stelle sei den Kameradinnen und Kameraden der FFW besonders gedankt, da sie bei allen größeren Veranstaltungen präsent sind, um für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Außerdem gab es für sie 2012 besonders viele Einsätze von Baumsturz bis Blitzeinschlag. Zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt sich der Oldtimer- und Schlepperverein, der inzwischen mehr als 60 Mitglieder aufweisen kann. Das 6. Oldtimerund Schleppertreffen fand im August statt. Über 550 Modelle, die zum Teil eine Anfahrt von etwa 500 Kilometern hatten, wurden registriert. Die Organisation der Veranstaltung, zu der über 5000 Besucher kamen, wurde durch den Verein und viele freiwillige Helfer vorbildlich bewältigt. Ein Höhepunkt im Gemeindeleben ist unsere Burschenkirmes mit ca.60 Paaren, die auch in diesem Jahr von den Platzmeistern und ihren Familien mit großem Einsatz erfolgreich gestaltet wurde. Bei allen großen Festen unserer Gemeinde, aber auch zu Familienfeiern, darf die Blaskapelle Huschenbeth nicht fehlen. Junge Musiker verbreiten gute Stimmung und viel Freude. Ebenso ist unser Trachtenverein überall gerne gesehen, da er Eichsfelder Traditionen und Mundart pfl egt, die er bei seinen Auftritten im wahrsten Sinne des Wortes zum Besten gibt. Gerne berichte ich von den zahlreichen Aktivitäten, die das Leben in unserer Dorfgemeinschaft bereichern und auf die wir stolz sein können. Es lebt sich gut in Effelder! Wir feiern aber nicht nur viel, sondern wir arbeiten auch viel, um uns einen angenehmen Lebensraum zu schaffen und zu erhalten. Denn das geht nicht im Selbstlauf. Auf jeder Ebene muss man etwas dafür tun, im privaten Bereich, im Verein, in der Gemeinde. Neben verschiedenen Sanierungs- und Verschönerungsmaßnahmen, Pfl egearbeiten und Reparaturen, die im Ort laufend anfallen, haben wir den zweiten Bauabschnitt Kleiner lberg mit dem grundhaften Straßenausbau abgeschlossen. Eine neue Bushaltestelle für unsere Schulkinder mit dem Ziel einer erhöhten Sicherheit beim Warten sowie Ein-und Aussteigen wurde in der Schulstraße gebaut. Hierzu hat die Jagdgenossenschaft einen kleinen fi nanziellen Beitrag geleistet, wofür wir ich mich an dieser Stelle bedanken möchte. Auch an der Festhalle wurden weitere Abschnitte baulich fertiggestellt. Die Abwasser-Pumpstation, die Grundlage für die Entsorgung des Schmutzwassers unserer Gemeinde ist, wurde in Betrieb genommen. Der Bau des neuen Abwasserkanals in der Langen Straße mit Anschluss Hintergasse und Plan inklusive komplett neuer Asphaltdeckschicht ist bereits begonnen und wird Mitte 2013 übergeben. Im kommenden Jahr wird ebenfalls weiter an der Fertigstellung der Festhalle gearbeitet. Das Hauptbauprojekt 2013 ist die Erweiterung unseres Kindergartens, speziell für die Kinder zwischen einem und drei Jahren. Die Vorbereitungen hierzu sind in vollem Gange. Ich bin sehr optimistisch, dass das Projekt gelingen wird. Diese anspruchsvollen Maßnahmen sind für unsere Gemeinde nur möglich, weil die Mitglieder des Gemeinderates zielstrebig am Erfolg mitarbeiten. Dafür an dieser Stelle ein besonderes Dankeschön von mir! Zum Jahresausklang wünsche ich nun allen Einwohnern von Effelder sowie ihren Gästen frohe Weihnachtstage, einen guten Jahreswechsel und viel Glück im neuen Jahr! Ihr Dr. Hans-Werner Lange Aus Vereinen und Verbänden Freiwillige Feuerwehr Effelder Wir wünschen allen Kameraden und Kameradinnen, den Ehrenmitgliedern und allen Einwohnern von Effelder ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und eine wundervolle Zeit mit der Familie und mit Freunden. Der Vorstand Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr wünscht der Vorstand allen Mitgliedern und ihren Familien, allen Freunden und Sponsoren. Auch herzliche Weihnachtsgrüße an alle Vereine sowie alle Einwohner unserer Gemeinde. Einladung an alle Schützen sowie Partner zu unserem traditionellen Königs- und Schützenball am Samstag, dem 05. Januar 2013 in der Festhalle Effelder Der Schützenball beginnt um 18:30 Uhr mit einem kleinen Blasmusikkonzert. Nach einem reichhaltigen Abendbuffet sind noch eine große Tombola und einige Überraschungen geplant. Die Musikband Ohrwurm wird uns musikalisch unterhalten. Es sind wieder einige Mitglieder für Salate und Gemüse verantwortlich. Handzettel werden hierfür noch verteilt. Die Schützen treffen sich um 18:15 Uhr mit Uniform in der Festhalle. Arbeitseinsatz Wir bitten alle Mitglieder unseres Vereins um die Teilnahme an den Arbeitseinsätzen: Freitag, dem 04. Januar 2013 ab 19:00 Uhr Samstag, dem 05. Januar 2013 ab 09:30 Uhr Sonntag, dem 06. Januar 2013 ab 11:00 Uhr Um rege Teilnahme der Jungschützen und Schützen wird gebeten. Der Vorstand Volks- und Kirchenchor Cäcilia e.v. Effelder Wir wünschen unseren aktiven und passiven Mitgliedern, dem Chorleiter den Ehrenmitgliedern sowie allen Einwohnern unserer Gemeinde ein gesegnetes Weihnachtsfest und für das neue Jahr alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen.

9 Nr. 25/ Obereichsfelder Heimatbote Unserem Chor wünschen wir weiterhin musikalischen Erfolg und viele gemeinsame gesellige Stunden. Der Vorstand dankt allen Mitgliedern des Chores herzlich für die geleistete Arbeit im Jahr Besonders danken möchten wir unserem Chorleiter Klaus-Dieter Ernst und Maria Petri für ihr Engagement. Wir würden uns freuen, Frauen und Männer, die Freude am Gesang haben, im nächsten Jahr als neue Chormitglieder begrüßen zu können. Der Vorstand Blaskapelle Effelder Liebe Mitglieder der Blaskapelle, liebe Einwohner von Effelder, das Jahr 2012 neigt sich dem Ende. Danke für Euren Einsatz bei den vielen Auftritten und Veranstaltungen in diesem Jahr. Euch und Euren Familien und allen Einwohnern wünsche ich ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das kommende Jahr. Wie auch in den vergangenen Jahren werden wir auch diesen Heiligabend unsere Gemeinde musikalisch auf das Weihnachtsfest einstimmen. Wir wünschen allen schon jetzt ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Kapellenleiter Huschenbeth Kirmes 2012 Liebe Kirmesgesellschaft, liebe Helfer, liebe Einwohner von Effelder! Das Jahr 2012 neigt sich dem Ende und wir blicken freudig zurück auf die diesjährige Kirmes. Dabei werden uns vor allem der herrliche Sonnenschein, die gute Stimmung und die Saalwette in Erinnerung bleiben. Es war bisher sicherlich einmalig mehr als 50 ehemalige Platzmeister und Platzmeisterfrauen zu vereinen. Wie versprochen ist dem Heimatboten ein Exemplar der ausgelegten Platzmeisterliste von beigefügt. In beeindruckender Weise konnten sowohl altes Brauchtum als auch gutes Miteinander zwischen Jung und Alt aufleben. Es war schön zu sehen, wie viele helfend anpackten, gemeinsam feierten, sangen, lachten und unsere Dorfgemeinschaft stärkten. Dies sollte uns auch in Zukunft nicht verloren gehen! Wir hoffen, dass wir mit der Kirmes 2012 allen Einwohnern und Gästen ein gelungenes Kirchweihfest gestaltet haben und bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen. Besonderer Dank gilt den vielen Helfern, unseren Platzmeisterfrauen, den Kirmesburschen und Kirmesmädchen, unseren Eltern, Verwandten, Bekannten und Freunden. Unser Dank gilt weiterhin Herrn Pfarrer Seideneck und Herrn Dr. Lange sowie den letztjährigen Platzmeistern. Ohne die tatkräftige Unterstützung und Hilfe aller Beteiligten wäre die die Ausrichtung dieses Festes nicht möglich! Sportverein Germania Effelder e.v. Der Vorstand des Sportvereins Germania Effelder e.v. wünscht seinen aktiven Sportlern, Trainern, Betreuern, Mitgliedern, Anhängern, Förderern und ihren Familien, den Vereinen sowie allen Einwohnern des Ortes ein frohes und besinnliches Weinachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr und für 2013, dem Jahr unseres 90-jährigen Vereinsjubiläums, alles Gute. Gleichzeitig möchten wir bereits jetzt zu unserem traditionellen Sportlerball am Samstag, dem 26. Januar 2013, um Uhr, in die Festhalle einladen. Am Freitag, dem 25. Januar 2013, ist eine große Apres-Ski-Party in der Festhalle. Vorstand Sportverein Germania Effelder e.v. Mitteilung des Sportvereins: Bis auf weiteres werden die Mitgliedschaft im Sportverein und/ oder die Teilnahme an Sportveranstaltungen des Vereins in den Faltblättern der Krankenversicherungen immer freitags ab Uhr im Sportlerheim bestätigt. Herbert Weber 1. Vorsitzender Herzliche Weihnachtsgrüße und alles Gute wünscht die CDU Effelder! Ute Morgenthal Wir wünschen allen Einwohnern von Effelder, der Kirmesgesellschaft, sowie unseren Verwandten, Bekannten und Freunden ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr Die Platzmeister 2012 Thomas Fritsch und Peter Huschenbeth

10 Obereichsfelder Heimatbote Nr. 25/2012 In der Geborgenheit der Familie Weihnachten zu feiern, ist in der heutigen Zeit wohl das schönste aller Geschenke! In diesem Sinn wünschen wir ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2013! Trachtenverein Effelder 10:00 Uhr Hochamt f. d. Pfarrgemeinde Mittwoch, Hl. Stephanus 08:00 Uhr Frühmesse f. Dorothea Fischer u. verst. Ang.; f. Leb. u. Verst. d. Fam. Töpfer u. Drößler 10:00 Uhr Hochamt f. d. Pfarrgemeinde Donnerstag, Ev. Johannes 19:00 Uhr Abendmesse f. Josef Koch Freitag, Unsch. Kinder 08:00 Uhr Hl. Messe f. leb. u. verst. Ang Samstag, :00 Uhr Hl. Messe f. Irmgard Drößler u. Ang. Sonntag, Fest. Heiligen Familie 08:00 Uhr Frühmesse f. Heinrich u. Maria Jagemann, leb. u. verst. Ang. 10:00 Uhr Hochamt f. d. Pfarrgemeinde 16:00 Uhr Fatima-Rosenkranz Pfarramt Effelder Kirchliche Nachrichten Gottesdienstordnung bis Sonntag, , Gaudete - 3. Advent 07:30 Uhr Frühmesse f. Werner Richardt u. Werner Lange 10:00 Uhr Hochamt f. d. Pfarrgemeinde 16:00 Uhr Fatima-Rosenkranz Dienstag, :00 Uhr Abendmesse f. Eduard Körner, Eltern u. Schwiegereltern, f. Arnold u. Margarethe Fischer Mittwoch, :00 Uhr Roratemesse f. Verst. d. Fam. Jagemann u. Drössler u. f. Maria Freund Donnerstag, :00 Uhr Abendmesse f. Gertrud Fischer, geb. Weber u. verst. Ang.; f. Albert u. Elisabeth Richter, verst. Ang., anschl. Glaubensstunde der Jugend im Pfarrhaus Freitag, :30 Uhr Hl. Messe Zur immerwährenden Hilfe in bes. Anliegen Samstag, :30 Uhr Hl. Messe f. Josef u. Cäcilia Jagemann Sonntag, Advent 07:30 Uhr Frühmesse f. Arnold u. Margarethe Weber, leb. u. verst. Ang.; f. Florentin Loth u. Anverwandte; f. Verst. d. Fam. Rimpl u. Mertin 10:00 Uhr Hochamt f. d. Pfarrgemeinde 16:00 Uhr Fatima-Rosenkranz Beichtgelegenheit: Nach jeder Hl. Messe u. Sa Uhr am Kollekte f. d. Pfarrgemeinde am Kollekte f. d. Pfarrgemeinde Dienstag Uhr Schülertreff f. d. 4. Klasse Uhr Erstkommunionunterricht f. d. 3. Klasse Uhr Schülertreff f. d Klasse Donnerstag Uhr Schülertreff f. d. 1. Klasse Uhr Schülertreff f. d. 2. Klasse Beichtgelegenheit bei fremdem Beichtvater: Mittwoch u Uhr bei Pfr. L. Förster, Großbartloff Hinweis: Sternsingen, Kalender; Dank f. Vorbereitung u. Dürchführung d. Seniorenadvents, f. Holen der Christbäume Montag, Heiligabend 17:00 Uhr Krippenspiel 22:30 Uhr Christmette f. Leb. u. Verst. d. Fam. Hagedorn u. Andres; f. Josef Monecke, Eltern u. Schwiegereltern; f. Dieter Jünemann u. Eltern Dienstag, Geb. d. Herrn 08:00 Uhr Frühmesse f. Fam. Richardt u. Schneider Beichtgelegenheit: Nach jeder Hl. Messe u. Sa Uhr am Kollekte f. d. Pfarrgemeinde am 24. u ADVENIAT-Kollekte am Kollekte f. d. Pfarrgemeinde am Kollekte f. d. Pfarrgemeinde Dank für Krippenaufbau und Aufstellen der Christbäume Gottesdienstordnung vom bis Montag, Hl. Silvester 17:00 Uhr Jahresschlußandacht Dienstag, Neujahr 10:00 Uhr Hochamt f. d. Pfarrgemeinde 18:00 Uhr Abendmesse Jgd. f. Luzia Stoltmann; f. Norbert u. Brigitta Jagemann Mittwoch, Basilius u. Greg. 07:30 Uhr Hl. Messe f. leb. u. verst. Ang. Donnerstag, :00 Uhr Abendmesse f. Fam. Löffler u. Töpfer Freitag, :30 Uhr Hl. Messe f. Heinrich Moritz Samstag, :30 Uhr Hl. Messe f. Josef u. Margarethe Oberthür, Kinder u. Schwiegerkinder Sonntag, Erscheinung d. Herrn 07:30 Uhr Frühmesse f. Josef u. Theresia Koch 10:00 Uhr Hochamt f. d. Pfarrgemeinde 13:00 Uhr Krippenandacht/-opfer/Aussendung der Sternsinger Beichtgelegenheit: Nach jeder Hl. Messe u. Sa Uhr am Kollekte f. d. Pfarrgemeinde am Kollekte f. afrikanische Katechisten (Afrika-Tag) Krankenkommunionen: Donnerstag im Oberdorf Freitag im Unterdorf Hinweis: auf diesjähriges Sprengeln (Oberdorf); auf das Sternsingen am 6.1. nach der Assendungs nachmittags im Ort Dienstag, :00 Uhr Abendmesse f. Verst. d. Fam. Diete u. Müller Mittwoch, :30 Uhr Hl. Messe f. Eleonore Brand Donnerstag, :00 Uhr Abendmesse f. August u. Anna Lange Freitag, :30 Uhr Hl. Messe f. Adam u. Klara Weber Samstag, :30 Uhr Hl. Messe f. Christa Hoppe, Eltern u. Geschwister Sonntag, Taufe des Herrn 07:30 Uhr Frühmesse f. Margarethe Mock u. Ang. 10:00 Uhr Hochamt f. d. Pfarrgemeinde 16:00 Uhr Fatima-Rosenkranz Beichtgelegenheit: Nach jeder Hl. Messe u. Sa Uhr am Kollekte f. afrikanische Katechisten (Afrika-Tag) am Kollekte f. d. Pfarrgemeinde Dienstag Uhr Erstkommunionunterricht f. d. 3. Klasse

11 Nr. 25/ Obereichsfelder Heimatbote Sonstiges 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Großbartloff für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 60 ThürKO der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 99) erlässt die Gemeinde Großbartloff folgende Nachtragshaushaltssatzung: Elisabeth-Kindergarten Weihnachten ist vor allem ein Fest für Euch, liebe Kinder, denn ohne Euch wäre dieses Fest undenkbar. Wir wünschen Euch, Euren Eltern, Geschwistern und Großeltern ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und das Vertrauen, welches wir täglich erfahren dürfen. Alle Mitarbeiter des Elisabeth-Kindergarten, Effelder 1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt. Dadurch werden: erhöht vermin- und damit der dert Gesamtbetrag des Haushaltsplanes um um einschließlich der Nachträge gegenüber auf bisher nunmehr verändert a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen ,00 0, , ,00 die Ausgaben , , , ,00 b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen , , , ,00 die Ausgaben , , , ,00 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ,00 Euro festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert. Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Großbartloff vom Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 9 davon anwesend:... 8 Beschluss Nr. 75/2012: Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan Der Beschluss Nr. 73/2012 v wird aufgehoben. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Großbartloff beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan des Jahres Begründung: Im Laufe des Haushaltsjahres sind Veränderungen aufgetreten, die nicht mehr dem Ursprungsplan entsprechen. Aus diesem Grund und um dem Grundsatz der klaren Haushaltsführung gerecht, zu werden, ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Durch die Nachtragshaushaltssatzung wird der Haushaltsplan berichtigt. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen (einstimmig) gez. König 4 Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. 5 Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird nicht verändert. 6 Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft. Großbartloff, den Gemeinde Großbartloff gez. König Beschluss- und Genehmigungsvermerk: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Großbartloff hat mit Beschluss Nr. 75/2012 v die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Großbartloff für das Haushaltsjahr 2012 einstimmig beschlossen. 2. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld hat mit Bescheid vom die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Großbartloff für das Haushaltsjahr 2012 bestätigt und den Kredit in Höhe von Euro rechtsaufsichtlich genehmigt. Auslegungshinweis: Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit v (laut 57 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung

12 Obereichsfelder Heimatbote Nr. 25/2012 (ThürKO) in der z. Z. gültigen Fassung) während der Dienstzeiten in der VG Westerwald-Obereichsfeld (Kämmerei, Zimmer 18), Küllstedt, Neue Straße 16, öffentlich aus. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Nachtragshaushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2012 ( 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO) einzusehen. gez. König Wir gratulieren Geburtstagskalender am Frau Drescher, Hedwig zum 79. Geburtstag Kirchgasse 12 am Frau Offak, Gerda zum 74. Geburtstag Friedensstraße 12 am Frau Goldmann, Johanna zum 87. Geburtstag Hauptstraße 17 am Herrn Buchardt, Bruno zum 65. Geburtstag Friedensstraße 3 am Frau Bischoff, Luise zum 85. Geburtstag Kirchgasse 11 am Herrn Döring, Karl Heinz zum 61. Geburtstag Kummerbergstraße 1 am Frau Koch, Elisabeth zum 87. Geburtstag Hauptstraße 87 am Herrn Gerling, Karl zum 79. Geburtstag Kummerbergstraße 3 am Frau Kaufhold, Margareta zum 74. Geburtstag Hauptstraße 21 am Frau Hartmann, Jutta zum 65. Geburtstag Friedensstraße 2 am Frau Noppe, Marianne zum 71. Geburtstag Friedensstraße 4 am Herrn König, Bruno zum 73. Geburtstag Schulstraße 6 am Frau Stöber, Brigitte zum 60. Geburtstag In der Aue 2 am Frau Gunkel, Ingrid zum 61. Geburtstag Kirchgasse 3 am Herrn Schuchardt, Heinz-Jürgen zum 60. Geburtstag Triftstraße 3 am Frau Stöber, Agnes zum 81. Geburtstag Hauptstraße 121 Informationen Jahreswechsel 2012/2013 Ich möchte nicht in einem Land von lauter Gleichgültigen leben Joachim Gauck, Bundespräsident Als unser Bundespräsident zu Beginn seiner Amtszeit diesen Satz prägte musste ich mir gleich die Frage stellen, ob das eventuell auch auf unsere Gemeinde passen könnte. Ich ließ das Jahr mit all seinen Höhepunkten und Veränderungen Revue passieren. Von der Sternsingeraktion bis zum Schmücken unserer Kirche zum Weihnachtsfest. Immer waren Männer, Frauen aber auch Jugendliche dabei, Traditionen zu pflegen und Verantwortung zu übernehmen. -Einer trage des Anderen Last- Vielen Dank an diese Menschen, die ehrenamtlich für andere da sind. Das Ziel darf aber nicht immer sein, dass andere für uns da sind. Jeder muss sich, mit seinen Gaben für die Gemeinschaft einsetzen. Viele vertrauen auf ein dichtes und festes soziales Netz in unserem Land in dem aber auch leider einige das Gefühl nicht mehr bekommen, für sich selbst verantwortlich zu sein. Dieses Netz ist dafür da, dass in Not geratenen Menschen geholfen wird. Aber es darf auch erwachtet werden, dass diese Menschen aktiv werden, um sich aus akuten Situationen zu befreien. Sicher muss es uns gelingen und wir sind aufgerufen, gerade wenn es uns gut geht - das Glück auf unsere Seite ist und alles rund läuft-, auch nach denen zu schauen, die Pech haben und viel schlechter dran sind. Wir können in unserer Gemeinde noch stolz sein auf eine meist funktionierte Nachbarschaftshilfe, engagierte Vereine, eine intakte Infrastruktur und eine lebendige Glaubensgemeinschaft. All das lebt nur, weil beherzte Bürger ihren Auftrag von Nächstenliebe richtig deuten. Wir haben im Laufe des ausklingenden Jahres viele Veranstaltungen unseres Sportvereins anlässlich ihres 90 jährigen Jubiläums besuchen können. Auch unser Kirchenchor St. Peter und Paul blickte in diesem Jahr auf 25 Jahre seines Bestehens zurück. Vielen Dank allen Verantwortlichen für ihre Mühen und herzlichen Dank allen, die dieses Wirken zu schätzen wissen. Lassen wir uns alle dadurch anspornen und unser Wirken an unseren Taten beurteilen. Das Jahr des Glaubens wird uns die Kraft dazu spenden. Jeder ehrliche und wertebewusste Bürger der Gemeinde wünscht sich, dass unsere Dorfgemeinschaft funktioniert, mit allem was der Jahreskreis hergibt. Aber nur einige machen sich ernsthaft Gedanken, wie das alles zustande kommt. Zu unserer Männerkirmes habe ich an uns alle appelliert, dass jeder von uns gebraucht wird, jeder mit der Gabe die er empfangen hat. Wieso kommt es in unserer luxuriösen Gesellschaft immer mehr vor, dass die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen rasant schwindet. Der gestiegene Wohlstand und der Zerfall der traditionellen Werte haben sich in vielen Bereichen unserer Gesellschaft negativ bemerkbar gemacht. Früher war nicht alles besser. Aber die Frage muss erlaubt sein: Warum haben wir uns so verändert? Viele sind einfach nicht mehr bereit die Gemeinschaft mitzutragen und die hohen eigenen Ansprüche zurückzustellen. Die Fähigkeit, zusammen zustehen, Orientierung zu geben und bei Problemen miteinander fair zu verhandeln, haben wir schon besser besessen. Unsere festlich geschmückte Kirche lädt uns alle ein und ruft uns auf, die Weihnachtsbotschaft weiter zu geben. Die Welt verändert sich - die Werte aber bleiben Siegestränen aber auch Tränen der Niederlage erleben wir wie im Sport bei allen Herausforderungen unseres irdischen Daseins und wir müssen frühzeitig lernen, damit umzugehen. Als positives Beispiel fallen mir die Olympischen Spiele in diesem Sommer ein. Bei friedlichen und fairen Wettkämpfen gelingt es den meisten Sportlern die Leistungen und Erfolge des Anderen anzuerkennen. Aber wie steht es mit uns? Gelingt es uns die täglichen Herausforderungen kritisch und fair einzuschätzen? Leider werden wir allzu oft damit konfrontiert, wie Eigeninteresse, finstere Gedanken und Machenschaften unsere Gesellschaft verdunkeln. Ist es dann nicht unsere Pflicht, Licht in dieses Dunkel zu bringen? Wenn jeder nur den Willen zur Zivilcourage, zur Toleranz und Vorbildwirkung zeigen würde, liefe vieles um uns in geordneteren Bahnen.

13 Nr. 25/ Obereichsfelder Heimatbote Liebe Einwohner, viele Sätze stimmen sicherlich nachdenklich, sollen aber keineswegs unsere Stimmung auf das schönste Fest im Jahr schmä- Aus Vereinen und Verbänden lern. Geschenke Zum Weihnachtsfest ist es üblich Geschenke zu verteilen. Dabei stellen sich die Wenigsten die Frage, warum eigentlich beschenkt wird. Selten erwischt man eine Spezies die das Schenken mit der Weihnachtsbotschaft verbinden kann. Also wird geschenkt, weil es Tradition ist und lässt sich dabei von einem Rauschbärtigen Mann unterstützen, der sich selbst Weihnachtsmann nennt. Dann wird geschenkt, um vielleicht dann ebenfalls beschenkt zu werden. Oder möchte man jemanden aus Dankesschuld an sich binden? Ein Prinzip, was dass ganze Jahr funktioniert. Andere geben lieber als mit schlechtem Gewissen zu leben dann hat man sein eigenes Wohlbefi nden auch noch gestärkt. Selbst die Medien und erst recht der Handel suggerieren uns, mit Superschnäppchen ein tolles Geschenk gemacht zu haben. Wer Internet hat, wird vor Aufregung nicht zur Ruhe kommen, über die Flut von Geschenken und Angeboten. Aber es gibt auch die Menschen, die mit dem Herzen schenken und sich über ein schlichtes ehrliches DANKE freuen. An diesem Danke könnten wir ja zum Weihnachtsfest arbeiten und vor dem Kind in der Grippe die reinlichste Form des Schenkens begreifen. Ich wünsche uns allen, dass wir ein gesundes und vernünftiges Maß des Schenkens fi nden. Auch im Jahreskreis bieten sich ausreichend Gelegenheiten Geschenke zu machen, die von Herzen kommen und wenig kosten. Wenn wir uns dann der Werte bedienen die uns über Generationen prägen, haben wir auch den Sinn des Schenkens verinnerlicht. Werte Einwohner, auch in diesem Jahr standen viewle Entscheidungen und Beschlüsse an, die der Gemeinderat und ich zu tragen hatten. Mancher Mitbürger hätte sicher manchmal anders entschieden und möchte mit seinem Handeln ein Zeichen setzen. Um aber ein Zeichen zu setzen, bedarf es der Vorbildwirkung und des Mutes, Projekte und Veränderungen gestalten zu wollen. Die weitere Umgestaltung unseres Friedhofes stand bei den Baumaßnahmen an vorderster Stelle. Das es ein sensibles Thema wird, war allen klar. Viele Äußerungen während der Beräumung und anfallenden Arbeiten haben unsere Bedenken bestätigt. Alle Verantwortungsträger haben viele Lösungen gesucht um unseren Friedhof zu einem würdigen Ort des Gedenkens zu gestalten. Ich danke allen Friedhofbesuchern die Verständnis gezeigt haben. Gleichzeitig möchte ich den Aktiven danken, die bei mehreren Einsätzen von Gemeinderat und CDU Ortsverband angepackt haben. Im kommenden Jahr machen weitere Sparzwänge und fi nanzielle Kürzungen es immer schwieriger den Haushalt der Gemeinde zu verabschieden. Dennoch ist beabsichtigt, im oberen Abschnitt des Herztores, in einer Gemeinschaftsvergabe mit allen Versorgungsträgern, die Straße grundhaft zu sanieren. Nutzen wir nun die restlichen Tage im Advent um uns auf das schönste Fest im Jahr einzustimmen und gehen wir zuversichtlich ins Jahr Dabei sollte das neue Jahr nicht nur mit guten Vorsätzen pfl astern sondern lieber mit ein paar Werken der Nächstenliebe säumen. Möge die besinnliche Zeit dazu beitragen, dass wir die Weihnachtsbotschaft wach halten und mit ihrem Segen in ein gutes neues Jahr aufbrechen. Gesegnete Weihnachten und ein friedvolles Jahr 2013 Winfried König Weihnachten 2012 Allen Einwohnern von Großbartloff wünschen wir ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2013 SV Großbartloff 1922 e.v. Die Kameraden der freiwilligen Feuerwehr Der SV Großbartloff 1922 e.v. bedankt sich für die tolle Unterstützung im Jahr 2012 und wünscht allen Mitgliedern, Sponsoren & Freunden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! SV Großbartloff 1922 e.v. Der Vorstand Allen Einwohnern und Gästen unserer Gemeinde ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2013 wünscht der CDU Ortsverband Großbartloff Kirchliche Nachrichten Pfarrgemeinden Sankt Peter und Paul / Großbartloff und St. Maria Magdalena / Wilbich Gottesdienste vom 15. Dezember bis 13. Januar 2013 Samstag, GBL 10:00 Erstkommunionunterricht GBL 18:00 Vorabendmesse 18:00 Klosterkirche Volkenroda -

14 Obereichsfelder Heimatbote Nr. 25/2012 Pontifikalamt mit Joachim Kardinal Meisner Mittwoch, Gregor von Nazianz und vier Weihbischöfen GBL 19:00 Rosenkranz sowie dem Kölner Dompropst Donnerstag, Sonntag, Adventssonntag Gaudete GBL 09:00 Krankenkommunion WIL 08:45 Amt 7-Tage-Amt + Egon Stützner, WIL 15:00 Krankenkommunion ++ Christel u. Winfried Bein; GBL 19:00 Abendmesse Geschwister Reuter, ++ Anni u. Erna Lochmann; Freitag, Ernst u. Pauline Pudenz WIL keine Abendmesse GBL 10:00 Hochamt für unsere Pfarrgemeinde Samstag, Wilhelm Drescher; + Herbert Degenhardt u. ++ Ang. GBL 18:00 Vorabendmesse 1. Jahrged. + Norbert Buchardt GBL 13:30 Adventlicher Bußgottesdienst 14:30 Taufe des Kindes Emma Fiege Sonntag, Hochfest der Erscheinung des Herrn aus Wilbich in Geismar Montag, WIL 10:00 Amt mit Aussendung der Sternsinger ++ Eltern Wand GBL 08:00 Seniorenmesse GBL 10:00 Festamt mit Aussendung der Sternsinger WIL 14:30 Heilige Messe in best. Meinung - Montag, Raimund anschl. Einladung zur Weihnachtsfeier GBL 08:00 Seniorenmesse bitte Anfangszeit beachten! der Senioren in der Feuerwehr Dienstag, Exerzitien bis Vertretung Her Pfarrer Seideneck, Effelder GBL 16:30 Erstkommunionunterricht Dienstag, Severin GBL 19:00 St. Josef-Haus heilige Messe GBL 20:00 Chor Mittwoch, Mittwoch, GBL 17:00 Beichtgelegenheit Pfarrer Trost, Struth GBL 19:00 Rosenkranz auch um Uhr Donnerstag, GBL 19:00 Rosenkranz GBL keine Abendmesse Donnerstag, Freitag, GBL 19:00 Abendmesse WIL keine Abendmesse Freitag, Samstag, WIL keine Abendmesse GBL heute keine Vorabendmesse Samstag, Sonntag, Fest der Taufe des Herrn GBL heute keine Abendmesse WIL 08:45 Amt Sonntag, Adventssonntag GBL 10:00 Hochamt WIL 08:45 Amt 4-Wochen-Amt + Egon Stützner GBL 13:30 Andacht zur Taufe des Herrn GBL GBL 10:00 Hochamt 17:00 Einladung zum Adventskonzert der Kirchenchöre Beberstedt und Großbartloff: Festliche Klänge zur Weihnachtszeit Montag, Heiligabend Kollekte für Heizkosten GBL 16:00 Kinderchristvesper mit Krippenspiel WIL heute keine Christmette wegen Renovierung des Gotteshauses beachten Sie bitte die vielfältigen Gottesdienstangebote in der Region Südeichsfeld GBL 22:00 Christmette mit Chorgesang Dienstag, Weihnachtsfeiertag Geburt Christi - Adveniatkollekte WIL 08:45 Festamt für unsere Pfarrgemeinde + Johannes Merker GBL 10:00 Festhochamt GBL 13:30 Krippenandacht, Krippenopfer u. Segnung der Kinder Mittwoch, Weihnachtsfeiertag Erzmartyrer Stephanus WIL GBL 08:45 Amt Adelbert Küstner; 4 Wochen Amt + Wilhelm Siebold 10:00 Festhochamt 1. Jahrged. + Herbert Hedderich WIL 13:30 Krippenandacht, Krippenopfer u. Segnung der Kinder Donnerstag, Apostel u. Evangelist Johannes GBL 19:00 St. Josef-Haus Weihnachtsmesse Freitag, Fest der Unschuldigen Kinder GBL 08:00 Hl. Messe zum Gedenktag Samstag, WIL 18:00 nur in Wilbich: Vorabendmesse + Karl Wolfram u. ++ Ang. d. Fam. Wolfram u. Behr Sonntag, Fest der Heiligen Familie GBL 10:00 Hochamt Montag, Papst Silvester WIL 16:00 Andacht zum Jahresschluss GBL 17:00 Andacht zum Jahresschluss Dienstag, Hochfest der Gottesmutter - Neujahr GBL 10:00 Neujahrsgottesdienst für unsere Pfarrgemeinde WIL 18:00 Amt zu Neujahr Gottesdienste der Evangelischen Kirchengemeinden Großtöpfer und Eigenrieden (Samstag) in Eigenrieden, Kirche St. Ulrich Uhr Angerleuchten zum 3. Advent, Familiengottesdienst mit erster Aufführung des Krippenspiels der Kinder. Anschließend Adventsfeier in der Gemeindeschänke Eigenrieden in Großtöpfer, Kirche Der gute Hirte Uhr 3. Sonntag im Advent Ökumenische Adventsandacht mit alternativem Krippenspiel der Jugend und dem Kirchenchor Geismar. Anschließend gemeinsame Adventsfeier im Gemeinderaum Pfarrhaus Großtöpfer mit Welt-Basar zum Fairen Handel. Wir laden wieder alle Gemeindeglieder aus den Dörfern unseres Pfarrbezirkes herzlich ein! in Eigenrieden, Kirche St. Ulrich Uhr Heilig Abend Vespermesse mit Krippenspiel in Großtöpfer, Kirche Der gute Hirte Uhr Heilig Abend Vespermesse mit Krippenspiel in Großtöpfer, Kirche Der gute Hirte Uhr 1. Christtag Mit Heiligem Abendmahl in Eigenrieden, Kirche St. Ulrich Uhr 2. Christtag Mit Heiligem Abendmahl in Eigenrieden, Kirche St. Ulrich Uhr Silvester Mit Heiligem Abendmahl in Großtöpfer, Kirche Der gute Hirte Uhr Silvester Mit Heiligem Abendmahl Wir laden ein zu den Gemeindeveranstaltungen der Kirchengemeinde Großtöpfer! Ökumenisches Friedensgebet montags um Uhr: Dezember: Pfarrkirche St. Ursula, Geismar; Januar: Pfarrkirche Ershausen

15 Nr. 25/ Obereichsfelder Heimatbote MITFAHRMÖGLICHKEIT über Gärtnerei Müller, Telefon /48330 Bitte rufen Sie am Vortag an, wenn Sie zum Gottesdienst kommen möchten! Mache dich auf, werde licht; denn dein Licht kommt, und die Herrlichkeit des Herrn geht auf über dir. Ihnen eine gesegnete Adventszeit und ein frohes Weihnachtsfest! Ihr Pfr. Brehm, Paradiesweg 2, Großtöpfer, Tel , Fax: Mail: johannesbrehm@online.de Satzung der Gemeinde Küllstedt über die Erhebung einer Hundesteuer - Hundesteuersatzung - Die Gemeinde Küllstedt erlässt aufgrund der 2, 18, 19, 21 und 54 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 531) in Verbindung mit 1, 2, 5, 17 und 18 Thüringer Kommunalabgabengesetzes - ThürKAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBI. S. 61) die folgende, vom Gemeinderat am beschlossene Satzung der Gemeinde Küllstedt über die Erhebung einer Hundesteuer - Hundesteuersatzung -: Amtliche Bekanntmachungen 2. Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Küllstedt Aufgrund der 2 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom (GVBl. Seite 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. Seite 61) und des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 531) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Küllstedt folgende 2. Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Küllstedt v : Artikel 1 7 Beitragssatz - Erweiterung Hinzuzufügen: Abs. 3 Die in den Jahren angefallenen beitragsfähigen Investitionsaufwendungen, für die noch keine Straßenausbaubeiträge erhoben wurden, betragen nach Abzug des von der Gemeinde zu tragenden Anteils in der Abrechnungseinheit Nr ,00 Euro. Diese werden gemäß 7 a Abs. 8 ThürKAG in dem Zeitraum von 2013 bis 2018 hälftig erhoben und zwar in den Jahren, in denen keine aktuellen Maßnahmen durchgeführt und abgerechnet werden. Artikel 2 Diese 2. Änderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Küllstedt, den Gemeinde Küllstedt gez. Tasch in 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Küllstedt hat auf seiner Sitzung am mit Beschluss Nr. 75/2012 die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Küllstedt mit Stimmenmehrheit beschlossen. 2. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom diese 2. Änderung der Satzung bestätigt. gez. Tasch in 1 Steuertatbestand (1) Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gebiet der Gemeinde Küllstedt unterliegt der Besteuerung. (2) Eine Hundehaltung im Sinne dieser Satzung liegt vor, wenn ein Hund zeitlich nachhaltig einem oder mehreren Menschen - unabhängig davon, ob sich diese zu Vereinigungen zusammengeschlossen haben oder nicht - zugeordnet ist; auf die zivilrechtliche Form wie auf den Zweck der Zuordnung kommt es nicht an. Die zeitlich nachhaltige Zuordnung gilt bei einem gemeinsamen Haushalt als stets gegeben. Zweithund und jeder weitere Hund im Sinne dieser Satzung ist jeder Hund, der neben einem Ersthund im selben Haushalt gleichzeitig gehalten wird. (3) Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund älter als vier Monate ist. 2 Steuerpflichtiger (1) Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. (2) Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Gebiet der Gemeinde Küllstedt aufhalten, sind für solche Hunde nicht steuerpflichtig, die sie bei ihrer Ankunft bereits besitzen. (3) Hundehalter oder Hundehalterin ist, wer einen Hund länger als 2 Monate gepflegt, untergebracht oder auf Probe zum Anlernen gehalten hat. 3 Steuersatz (1) Der Steuersatz für das Halten von Hunden beträgt im gesamten Gebiet der Gemeinde Küllstedt jährlich je Hund: für den Ersthund 50,00 Euro für den Zweithund 80,00 Euro für jeden weiteren Hund 120,00 Euro Der Steuersatz beträgt abweichend von Satz 1 im gesamten Gemeindegebiet für das Halten von gefährlichen Hunden jährlich je Hund 500,00 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund 500,00 Euro. (2) Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Zucht, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. (3) Als gefährliche Hunde gem. 3 Abs. 2 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung von Tiergefahren gelten Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. In Zweifelsfällen haben die Steuerschuldner Feststellungen zum Nachweis der Rasse oder der Kreuzung zu ermöglichen; anderenfalls gilt der Hund als gefährlicher Hund. (4) Als gefährliche Hunde gelten auch Hunde, die von der Ordnungsbehörde gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung von Tiergefahren in der jeweils geltenden Fassung als gefährlich eingestuft oder festgestellt sind und einer Erlaubnis nach 4 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung von Tiergefahren bedürfen. 4 Steuerbefreiungen Steuerbefreiung ist auf schriftlichen Antrag zu gewähren für: 1. Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden,

16 Obereichsfelder Heimatbote Nr. 25/ Hunde, die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen und ausschließlich für den Schutz, die Führung und Hilfe Blinder, hochgradig Sehbehinderter, Gehörloser, hochgradig Schwerhöriger oder hilfloser Personen gehalten werden. Befreiungsberechtigt sind Personen, die schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind und Anspruch auf die Merkzeichen B, BL, GI, G, ag oder H haben. Der Nachweis der Schwerbehinderung ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises zu erbringen. 3. Sanitäts- und Rettungshunde des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe oder des Technischen Hilfswerkes oder des Bundesluftschutzverbandes, die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen und die ausschließlich für die Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben gehalten werden, 4. Diensthunde, die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen, die die jagdrechtliche normierte Brauchbarkeitsprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung abgelegt haben und die von Forstbeamten, -bediensteten, im Privatforstdienst angestellten Personen oder bestätigten Jagdaufsehern zur Ausübung der Jagd gehalten werden, 5. Herdengebrauchshunde, die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen, in der erforderlichen Anzahl, 6. abgerichtete Hunde, die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen und die von Artisten und Schaustellern nachweislich für ihre Berufsarbeit benötigt werden, 7 Entstehen und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Voraussetzungen nach 1 der Satzung vorliegen. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats in dem die Voraussetzungen nach 1 der Satzung nicht mehr vorliegen. (3) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet. 8 Festsetzung und Fälligkeit der Steuer (1) Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. (2) Die Hundesteuer ist in einem Betrag zum 1. Juli eines Jahres fällig und an die Gemeinde Küllstedt zu entrichten. (3) Beginnt die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so ist die Steuer nach dem im Bescheid festgesetzten Betrag und Fälligkeitstermin zu entrichten. Der Steuerbescheid gilt gemäß 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) auch für alle Folgejahre, solange keine Neufestsetzung aufgrund geänderter Besteuerungsgrundlagen erfolgt. 5 Steuerermäßigungen Die Hundesteuer wird auf Antrag um die Hälfte der in 3 genannten Sätze ermäßigt für: 1. Ersthunde, die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen und die zur Bewachung von Grundstücken und Gebäuden in Einöden erforderlich sind. Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. 2. Ersthunde, die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die jagdrechtliche normierte Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben. 3. Ersthunde, die nicht unter dem Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen und zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden und die dafür notwendige Prüfung nachweisen können. 4. Hunde von Hundezüchtern, die nicht unter den Tatbestand der gefährlichen Hunde fallen und die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken gehalten werden, wird die Steuer auf Antrag für Hunde dieser Rasse in Form einer Züchtersteuer erhoben. Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach 3. 6 Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung (1) Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung und die Steuerermäßigung ist, dass der Hund für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist. (2) Steuerbefreiung und Steuerermäßigung wird auf schriftlichen Antrag und unter Vorlage entsprechender Nachweise mit Beginn des Monats gewährt, der auf die Antragstellung folgt. (3) Werden von einem Hundehalter neben den Hunden, für die eine Steuervergünstigung gewährt wird, noch weitere Hunde gehalten, so ist für diese Hunde die Steuer nach den Steuersätzen des 3 - für den zweiten bzw. jeden weiteren Hund - zu berechnen und festzusetzen. (4) Der Hundehalter ist verpflichtet, Veränderungen der Voraussetzungen für die gewährte Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung innerhalb von 14 Tagen ab Eintritt der Änderung der Voraussetzungen der VG Westerwald-Obereichsfeld - Steueramt - für die Gemeinde Küllstedt schriftlich anzuzeigen. 9 Meldepflicht (1) Wer in der Gemeinde Küllstedt einen über vier Monate alten Hund hält, hat diesen innerhalb von 14 Tagen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, bei der VG Westerwald-Obereichsfeld - Steueramt - schriftlich anzumelden. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. (2) Endet oder ändert sich die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung, so ist dieses der VG Westerwald-Obereichsfeld - Steueramt - innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. (3) Bei der An-, Um-, bzw. Abmeldung sind vom Hundehalter schriftlich die im Formular abgefragten Erfordernisse wahrheitsgemäß, vollständig und richtig zu erklären. Mit der Abmeldung ist die Hundesteuermarke an die Gemeinde bzw. VG Westerwald-Obereichsfeld - Steueramt - zurückzugeben. (4) Der Halter eines gefährlichen Hundes hat, nachdem er seinen Hund als gefährlich erkannt hat oder hätte erkennen müssen oder die zuständige Behörde dessen Gefährlichkeit festgestellt hat, unverzüglich unter Angabe der Nummer der Hundesteuermarke eine formlose schriftliche Mitteilung an die VG Westerwald-Obereichsfeld - Steueramt - zu geben. 10 Steueraufsicht (1) Der Hundehalter erhält von der VG Westerwald-Obereichsfeld - Steueramt - eine Hundesteuermarke. Wird die Hundesteuermarke verloren oder ist sie beschädigt, so erhält der Steuerpflichtige eine Ersatzmarke im Steueramt. (2) Die Hunde müssen außerhalb des Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes eine gültige und sichtbar befestigte Hundesteuermarke tragen. Sie ist dem Beauftragten der Gemeinde bei Kontrollen vorzuzeigen. (3) Bis zur Ausgabe von neuen Hundesteuermarken behalten die bisherigen Hundesteuermarken ihre Gültigkeit. (4) Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Gemeinde Küllstedt auf Anfrage wahrheitsgemäß Auskunft über die Art und Anzahl der gehaltenen Hunde und deren Versteuerung zu geben. (5) Zur Feststellung aller Hunde, die der Steuerpflicht unterliegen, darf die Gemeinde Küllstedt oder die VG Westerwald- Obereichsfeld im Auftrag der Gemeinde Küllstedt in größeren Zeitabständen territorial begrenzte oder flächendeckende Hundebestandsaufnahmen durchführen. Eine Beauftragung privater Unternehmen ist unter Wahrung des Steuergeheimnisses zulässig. Auf Nachfrage sind die volljährigen Einwohner der Gemeinde Küllstedt verpflichtet, den Beauftragten der Gemeinde Auskünfte

17 Nr. 25/ Obereichsfelder Heimatbote über die Rasse und Anzahl der Hunde sowie über den Namen des Halters zu erteilen, soweit in ihrem Haushalt Hunde gehalten werden. 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen 9 der Satzung seine Meldepflichten nicht erfüllt, 2. entgegen 6 und 9 der Satzung den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht anzeigt, 3. entgegen 10 der Satzung seinen Hund außerhalb der Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige sichtbare Hundesteuermarke umherlaufen lässt, 4. entgegen 10 Abs. 4 und 5 der Satzung den Beauftragten der Gemeinde Küllstedt bzw. VG Westerwald-Obereichsfeld auf Anfrage nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt oder 5. entgegen 9 Abs. 3 der Satzung die Hundesteuermarke bei Beendigung der Hundehaltung nicht abgibt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß 18 Satz 1 ThürKAG mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. 12 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom außer Kraft. Küllstedt, den Gemeinde Küllstedt gez. Tasch in Dingelstädter Straße 1 am Herrn Dette, Wilhelm zum 73. Geburtstag Hinter der Schäferei 6 am Frau Drößler, Gertraud zum 89. Geburtstag Dingelstädter Straße 1 am Herrn Sauerland, Josef zum 65. Geburtstag Wiesenstein 2 am Frau Waldmann, Elisabeth zum 81. Geburtstag Bergstraße 1 am Frau Kaufhold, Marlies zum 62. Geburtstag Mühlhäuser Straße 27B am Frau Trümper, Christina zum 79. Geburtstag Dingelstädter Straße 1 am Schwester Anita zum 70. Geburtstag Dingelstädter Straße 1 am Herrn Mock, Hermann zum 63. Geburtstag Bahnhofstraße 19 am Frau Schmerbauch, Irmgard zum 75. Geburtstag Zöllnersgasse 4 am Herrn Gehlfuß, Hans-Dieter zum 62. Geburtstag Triftstraße 12 am Frau Vogt, Christa zum 68. Geburtstag Neue Straße 6 am Herrn Sander, Adalbert zum 67. Geburtstag Bergstraße 33 am Herrn Diegmann, Hugo zum 70. Geburtstag Bergstraße 43 am Frau Schäfer, Hedwig zum 96. Geburtstag Dingelstädter Straße 1 Beschluss- und Genehmigungsvermerk 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Küllstedt hat mit Beschluss Nr. 78/2012 vom die Satzung der Gemeinde Küllstedt über die Erhebung einer Hundesteuer - Hundesteuersatzung - mit Stimmenmehrheit beschlossen. 2. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Bescheid vom diese Satzung genehmigt. gez. Tasch in Wir gratulieren Geburtstagskalender am Frau Kühn, Ingeborg zum 70. Geburtstag Am Anger 8 am Frau Martin, Anita zum 68. Geburtstag Dingelstädter Straße 1 am Herrn Vogt, Anton zum 75. Geburtstag Bahnhofstraße 24 am Frau Mock, Anna zum 83. Geburtstag Hauptstraße 10 am Herrn Mock, Josef zum 60. Geburtstag Mühlhäuser Straße 27C am Herrn Sonnabend, Werner zum 84. Geburtstag Wiesenstein 9 am Frau Gerlach, Juliana zum 61. Geburtstag Kefferhäuser Straße 3 am Frau Mathias, Else zum 82. Geburtstag Triftstraße 9 am Frau Montag, Waltraud zum 82. Geburtstag Poststraße 9 am Frau Richardt, Theresia zum 68. Geburtstag Wachstedter Straße 14 am Herrn Wiederhold, Georg zum 61. Geburtstag Wiesenstein 16 am Herrn Toth, Istvan zum 69. Geburtstag Pfarrgasse 5 am Herrn Beume, Ulrich zum 64. Geburtstag Schleifweg 3 am Frau Ladermann, Agnes zum 63. Geburtstag Vor der Windmühle 6 am Frau Crivellaro, Katharina zum 79. Geburtstag Informationen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Weihnachten steht vor der Tür und wir alle sehen auf ein Fest im Familien- oder Freundeskreis. Viele werden sich in den letzten Tagen darüber gefreut haben, dass sich unsere Gemeinde weihnachtlich herausgeputzt hat und genießen die festliche Stimmung. Die Advents- und Weihnachtszeit ist eine willkommene Unterbrechung unseres Alltags, die Zeit scheint einmal still zu stehen. Ich hoffe und wünsche uns, Ruhe und Besinnung in dieser Zeit finden zu können. Gern gehen unsere Gedanken in diesen Tagen in das vergangene Jahr mit vielen Anlässen zur Freude aber auch das vor uns Liegende wird benannt, so auch in meinem kleinen Rück- und Ausblick: Es ist von unschätzbarem Wert, dass wir in Küllstedt so viele Vereine und Gruppen haben, die sich engagieren, die sich sowohl in der Jugendarbeit einbringen, als auch die sehr anspruchsvolle Seniorenarbeit in unserer Gemeinde leisten und mit ihren Vereinsfesten unser kulturelles Leben bereichern. Das gibt uns Anlass, mit Zuversicht in die Zukunft zu blicken. Für dieses wichtige Tun in unserem Gemeinwesen richten wir als Gemeinde seit dem Internationalen Jahr der Ehrenamtlichen - einen Jahresempfang aus, dieser Empfang wird im neuen Jahr 2013 am 18. Januar stattfinden. Anerkennung ist nicht etwas, das sich einmal im Jahr durch ein Geschenk zeigt, sondern eine Haltung gegenüber der Tätigkeit von Ehrenamtlichen durch das ganze Jahr. Nur durch ehrenamtlich Tätige wird ein lebendiges Gemeindeleben möglich: So konnten wir eine närrische Saison ganz im Stil der goldenen 20er Jahre im Georgsheim feiern. Das Sportfest am Pfingstwochenende bot viele Attraktionen für Jung und Alt und ist schon jetzt ganz aktiv bei den Vorbereitungen zum 100-jährigen Vereinsjubiläum im nächsten Jahr. Bis zu diesem Jubiläum sollen auch das umfangreiche Vorhaben - Bau neuer Umkleidekabinen - abgeschlossen sein und das sich das Gelände in einem würdigen Aussehen präsentieren. Ein herausragendes Ereignis im Jahr 2012 waren die Jubiläumsfeierlichkeiten zum 200-jährigen Bestehen des Schützenvereins in unserem Ort. Mit Gästen aus Nah und Fern wurde

18 Obereichsfelder Heimatbote Nr. 25/2012 dieses Jubiläum mit vielen Veranstaltungen und Höhepunkten würdig begangen; der gelungene Festumzug - besonders auch durch die Teilnahme aller örtlichen Vereine -, an dem auch unser Innenminister Herr Geibert als Schirmherr teilnahm, ist vielen Mitbürgern aber auch Gästen in sehr guter Erinnerung. An dieser Stelle darf ich allen Vereinsmitgliedern für die gute Vorbereitung dieses Jubiläums danken. Insbesondere möchte ich dem langjährigen Vorsitzenden Herrn Alois Vollmer ein herzliches Danke schön für sein persönliches Engagement im Schützenverein - 14 Jahre Arbeit im Vereinsvorstand und 8 Jahre Vereinsvorsitzender -sagen. Dem neuen Vereinsvorsitzenden Herrn Franz-Josef Töpfer wünsche ich alles Gute und viele verlässliche Mitstreiter. Die traditionelle Feier der Kirchweihe am ist ein kultureller Höhepunkt im Gemeindeleben, gleichzeitig aber auch Ausdruck der Lebensfreude und des Zusammengehörigkeitsgefühls. Viele dieser Höhepunkte in unserem Gemeindeleben werden von unseren Ochsstedter Kirmesmusikanten musikalisch gestaltet, dafür darf ich ausdrücklich meinen Dank sagen. Die 22. Krippenausstellung in unserer Gemeinde ist wieder möglich durch die Unterstützung und das Mittun Vieler. Ich freue mich besonders, dass der Weihnachtsmarkt am zur Eröffnung der Hauskrippenausstellung auch in diesem Jahr wieder viele Unterstützer fand, denn nur mit vielen Helfern und Akteuren ist ein solches Vorhaben durchzuführen. Auch Bauvorhaben konnten im Jahr 2012 wieder in Angriff genommen bzw. abgeschlossen werden: So konnte am die Übergabe der Madegasse, deren Ausbau im Jahr 2011 begonnen wurde, erfolgen. Hierzu war unser Bauminister Herr Christian Carius gekommen, um die letzte Straßenbaumaßnahme im Rahmen der Städtebauförderung zu übergeben und sich vor Ort ein Bild zu machen. In den Monaten Juni und Juli wurde die Straßenbeleuchtung im Rasenweg erneuert. Zum Abschluss der Baumaßnahme wurden die Freileitungen im November durch die E.ON Thüringen demontiert. Die Erneuerung der L 1006 im Abschnitt Schenkplatz- Madegasse als Gemeinschaftsmaßnahme des Nordthüringer Straßenbauamtes, der WAZ Obereichsfeld und dem Obereichsfeldischen Wasserleitungsverband wurde im Jahr 2012 begonnen und wird 2013 fertiggestellt. Die Verlegung des Schmutzwasserkanals Luhneweg/Bahnhofstraße konnte ebenfalls im Jahr 2012 begonnen werden. Im Frühjahr 2012 wurde mir von Herrn Minister Reinholz die Urkunde übergeben, dass die Gemeinde Küllstedt im Zeitraum als Förderschwerpunkt Dorferneuerung anerkannt ist. Somit können für kommunale und private Maßnahmen Förderanträge ab dem Jahre 2013 gestellt werden. Unsere Pfarrgemeinde wird im nächsten Jahr im Kindergarten bauliche Veränderungen vornehmen, um 5 Plätze für die Kinder im Alter von 1-2 Jahren zu schaffen. Ein besonderes Bauvorhaben im nächsten Jahr wird die Sanierung und Rekonstruktion unseres Kirchturms in Küllstedt sein. Mit der Windhose 1966 wurde der - das Ortsbild von Küllstedt prägende - Kirchturm zerstört. In der Chronik von Alfons König wird der alte Kirchturm liebevoll Küllstedt`s Zierde genannt. Wie diese Beschreibung sagt, ist eine Zierde erfahrungsgemäß teurer und dass sollte uns allen eine wichtige Herzensangelegenheit sein. Ich möchte schon heute alle Küllstedter zu einem Benefizkonzert für die Sanierung und Rekonstruktion des Kirchturmes für Sonntag, 20. Januar 2013 um 17 Uhr in die Pfarrkirche einladen. Ein weiteres herausragendes Ereignis im Jahr 2013 wird die Aufführung der 4. Passionsspiele in unserer Gemeinde sein. Diese Aufführungen sind nicht zuletzt ein wunderbares Gemeinschaftswerk der Passionsspielgemeinschaft. Ich freue mich, dass Küllstedt dadurch weit über die Grenzen des Eichsfeldes bekannt wird. Wir dürfen alle für die Mühen im Vorfeld dieses großen Projektes dankbar sein und jeder nach seinen Möglichkeiten dieses Vorhaben begleiten und unterstützen. Am Schluss meines Grußes gilt mein besonderer Dank allen Mitgliedern im Gemeinderat, den Mitarbeitern der Gemeinde und all denjenigen, die sich in unserer Gemeinde engagieren. Denn Politik, insbesondere unsere Demokratie, im Kleinen wie im Großen, lebt von denen, die auf ihre Weise mitmachen. Es ist für mich eine große Freude, gemeinsam mit Ihnen etwas bewegen zu dürfen und miteinander immer wieder Perspektiven für unser Küllstedt zu entwickeln. In diesem Sinne, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger möchte ich Ihnen und Ihren Familien ein geruhsames, friedvolles, besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest wünschen, begleitet von Gesundheit, Glück und Gottes Segen im neuen Jahr Herzlichst Christina Tasch MdL in Eichsfelder Heimatstube Küllstedt Pfarrer-Horstkemper-Platz 4 Vom bis Öffnungszeiten täglich: Montag bis Sonntag Uhr Uhr Besichtigungen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich, bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Telefon / Unsere Heimatstube bietet ein breites Angebot an Eichsfeldliteratur, Wanderkarten und Erlebnisführern. Neu im Angebot sind Kaffeetassen mit dem Eichsfeldlogo und die verschiedensten Obstbrände. Aus Vereinen und Verbänden Sportverein SC Hertha Küllstedt e. V. Der Sportverein Hertha Küllstedt bedankt sich bei allen Mitgliedern, Anhängern, Sponsoren und Gönnern für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit in diesem Jahr und wünscht ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen fleißigen Helfern, Firmen, Sponsoren und der Gemeinde Küllstedt bedanken, die uns bei dem zweiten Abschnitt zum Neubau der Umkleidekabinen unterstützt haben. Der Vorstand SC Hertha Küllstedt e. V. informiert Unsere Jahreshauptversammlung 2013 findet am Samstag, dem 19. Januar 2013 um Uhr in unserer Vereinsgaststätte Zur Blume statt. Die Tagesordnung wird rechtzeitig per Postwurfsendung bekannt gegeben. Weiterhin wird an diesem Abend mit der Beitragskassierung für das Jahr 2013 begonnen. Für einen anschließenden Imbiss ist bestens gesorgt. In der Hoffnung auf eine rege Teilnahme verbleibt im Namen des Sportvereines der Vorstand.

19 Nr. 25/ Obereichsfelder Heimatbote Schützenverein Küllstedt 1812 e.v. Unseren Mitgliedern und ihren Familien, Sponsoren sowie allen Einwohnern von Küllstedt wünschen wir ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und für das neue Jahr Gesundheit, Glück und persönliches Wohlergehen. Der Vorstand Kirchliche Nachrichten Pfarramt Küllstedt Gottesdienste vom Samstag, d St. Vinzenz hl. Messe Sonntag, d Adventssonntag Wachstedt hl. Messe Pfarrkirche f. Julius u. Auguste Diegmann, leb. u. + Angeh. f. Sieglinde Töpfer f. Benno Wehr f. Hermann Sander Pfarrkirche musikalische Andacht zum Abschluss d. Krippenausstellung Montag, d Pfarrkirche hl. Messe Dienstag, d Pfarrkirche hl. Messe Mittwoch, d Wachstedt hl. Messe Friedensgebet Donnerstag, d Pfarrkirche Roratemesse St. Vinzenz f. Theo Müller und Sohn Thomas f. Hermann Orschel, leb. u. + Angeh. Freitag, d Krankenkommunion Pfarrkirche f. Josef u. Maria Wehr u. + Angeh. anschl. Beichtgelegenheit Samstag, d St. Vinzenz f. Magdalena Höppner Sonntag, d Adventssonntag Wachstedt hl. Messe Pfarrkirche f. d. Pfarrgemeinde Pfarrkirche Taufgottesdienst Montag, d Heilig Abend Wachstedt Christmette Pfarrkirche Christmette Klüschen Christmette Dienstag, d Weihnachtstag Wachstedt hl. Messe Pfarrkirche f. d. Pfarrgemeinde Mittwoch, d Weihnachtstag Wachstedt hl. Messe Pfarrkirche f. d. Pfarrgemeinde Donnerstag, d Johannes, Ev St. Vinzenz f. Anna Barbara u. Hermann Hupe u. Angeh. Freitag, d Unschuld. Kinder Pfarrkirche f. Hermann Sander (Jgd) Samstag, d St. Vinzenz hl. Messe Sonntag, d Fest d. hl. Familie Wachstedt hl. Messe Pfarrkirche f. Georg Hupe (Jgd) leb. u. + Angeh. Olga Mock, leb. u. + Angeh. Montag, d Wachstedt Vorabendmesse zu Neujahr Dienstag, d Neujahr Pfarrkirche f. d. Pfarrgemeinde Mittwoch, d Basilius u. Gregor Wachstedt, hl. Messe Friedensgebet Donnerstag, d St. Vinzenz f. Theo Müller u. Sohn Thomas Walldürnkreuzweg Freitag, d Josefskap. Anbetung Pfarrkirche f. Elisabeth Goldmann, leb. u. + Angeh. Samstag, d St. Vinzenz hl. Messe Sonntag, d Hl. Drei Könige Wachstedt hl. Messe u. Aussendung d. Sternsinger Pfarrkirche hl. Messe u. Aussendung der Sternsinger Montag, d Pfarrkirche f. leb. u. + d. Fam. Georg Hillmann Dienstag, d Pfarrkirche hl. Messe Mittwoch, d Wachstedt hl. Messe Friedensgebet Donnerstag, d St. Vinzenz hl. Messe St. Vinzenz Schülermesse Freitag, d Pfarrkirche f. Karl Glanz, leb. u. + Angeh. anschl. Beichtgelegenheit Samstag, d St. Vinzenz f. Josef Gries, + in Wachenheim Sonntag, d Taufe Jesu Wachstedt hl. Messe Pfarrkirche f. d. Pfarrgemeinde Vermeldungen vom Ministrantendienst hat: Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe 2 Beichtgelegenheit zum Weihnachtsfest: Schülerbeichte Samstag, d Uhr Donnerstag, d Uhr Pfr. Borkowski Uhr Pfr. Borkowski Freitag, d Uhr Pfr. Schröter Montag, d Uhr Am Heilig Abend und die beiden Feiertage ist die Kollekte für den Turm. Es wird langsam ernst mit der Sanierung des Turmes. Dazu fehlen aber noch einige finanzielle Mittel. Zum Jahreswechsel werde ich dazu einen Überblick geben. Sternsinger: Die Sternsinger gehen am durch das Dorf und zwar folgende Straßen: Mühlhäuserstr., Wiesenstein, Gartenweg, Rasenweg, Bahnhofstr., Luhneweg, Neue Str., Vor u. Hinter d. Windmühle, Windmühle, Dingelstädter Str., An d. Lehmkuhle, zum Tannenweg, Richtersgasse, Pfarrgasse, Kleine Gasse, Zöllnersgasse, Bahnhof, Poststr., Trift, Senioren machen am eine Krippenfahrt. Näheres dazu in den Vermeldungen. Die Krippenausstellung endet in diesem Jahr mit einer musikalischen Andacht. Der Abschluss des Krippenweges ist in diesem Jahr bei uns schon am Es ist eine Woche vorgezogen, weil die Zeit gebraucht wird für den Umbau zu den Passionsaufführungen. Am Abschluss des Krippenweges steht in diesem Jahr ein Benefizkonzert für die Sanierung des Kirchturmes. Haussegnung: Die Haussegnung beginne ich in diesem Jahr mit dem , damit ich dann nicht in die Faschingszeit komme. Für die Haussegnung habe ich folgenden Ablauf vorgesehen: Hauptstr Hauptstr Ende, Wachstädter Str.

20 Obereichsfelder Heimatbote Nr. 25/ Madegasse, am Schützenplatz, Antoniushof Bergstr Schleifweg, bei der Kirche, Reste Am Anger, Am Rieth, Am Teich Backsgasse, Hinter d. Schäferei, Hinter d. Schenke Niedersgasse, Kefferhäuser Str Pfr. Vogt Str., Kirchgasse, Lückengasse Reste Wer keine Haussegnung möchte, der möge mich bitte informieren. Die Gabe bei der Haussegnung ist für die Sanierung des Turmes bestimmt. Traugott Eber; Pfarrer Bahnhofstraße 20; Leinefelde; Tel.: (03605) Hannelore Hufnagl; Stellv. Vors. des Gemeindekirchenrates: Dingelstädter Straße 1; Helmsdorf; Tel.: (036075) Senioren: Krippenfahrt Termin: Mittwoch, Abfahrt: Uhr (Schule) Rückfahrt: Uhr Verlauf am Informationsstand in der Kirche ersichtlich. Das Geld bitte im Bus bereithalten. Evangelische Kirche Monatsspruch Dezember 2012 Jes 60,1 Mache dich auf, werde licht; denn dein Licht kommt, und die Herrlichkeit des HERRN geht auf über dir! Gottes Segen für das neue Lebensjahr wünscht Ihre Kirchengemeinde Wegner, Ingeborg 75 Silberhausen Roth, Helmut 87 Wachstedt Scheithauer, Roland 73 Helmsdorf Winzenburg, Ursula 72 Dingelstädt Lier, Karl 84 Dingelstädt Löffelholz, Asta 82 Kefferhausen Köhler, Brigitte 70 Kefferhausen Stadermann, Margott 76 Dingelstädt Drust, Bärbel 73 Dingelstädt Priedeman, Hans 76 Dingelstädt Andratschke, Hannelore 74 Kallmerode Sommer, Elfriede 84 Dingelstädt Teske, Helga 77 Küllstedt Conrad, Reinhold 89 Dingelstädt Gottesdienste: Advent Uhr Küllstedt Advent Uhr Dingelstädt Uhr Helmsdorf Heiligabend Uhr Küllstedt Christtag Uhr Dingelstädt Uhr Helmsdorf Christtag Uhr Küllstedt Silvester Uhr Dingelstädt Jahresschlußandacht Neujahr Uhr Dingelstädt Abendmahlsgottesdienst Uhr Küllstedt Uhr Dingelstädt Uhr Helmsdorf Uhr Dingelstädt Uhr Helmsdorf Dankeschön Viele Wohnungen und öffentliche Einrichtungen sind in der Advents- und Weihnachtszeit mit Sternen geschmückt. Sie weisen auf den Stern von Bethlehem hin, der den Weg zur Geburtsstätte von Jesus gezeigt hat. So freuen wir uns sehr, dass auch an unserer evangelischen Kirche ein Herrnhuter Stern leuchtet. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Tasch, die uns diesen Stern geschenkt hat. Regelmäßige Veranstaltungen: Seniorenkreis: jeden Mittwoch Uhr im Pfarrhaus Kinderkreis: jeden 3. Freitag im Monat im Pfarrhaus Ökum. Taize- Andacht: jeden 1. Donnerstag im Monat um Uhr in Helmsdorf Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Wachstedt vom Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:... 9 davon anwesend:... 9 Beschluss Nr. 56/2012 Rekommunalisierung E.ON Thüringer Energie AG, Beitritt zum Zweckverband Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt zum Zweckverband Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET) auf der Grundlage der Verbandssatzung, Stand , zu. Der wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Schritte durchzuführen. Abstimmungsergebnis: gez. Leander Lins 7 Ja-Stimmen 2 Stimmenthaltungen Beschluss Nr. 57/2012: Kreditumschuldung Thüringer Aufbaubank Am endet die Zinsbindungsfrist eines Kommunaldarlehens bei der Thüringer Aufbaubank. Der Gemeinderat der Gemeinde Wachstedt ermächtigt den, die Umschuldung des Kommunaldarlehens zu den jeweils günstigsten Konditionen vorzunehmen. Dafür werden mindestens 3 Angebote von verschiedenen Kreditinstituten eingeholt. Dem günstigsten Bieter soll der Zuschlag erteilt werden. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen (einstimmig) gez. Leander Lins Beschluss Nr. 58/2012 Beschluss über die Vergabe einer Hausnummer Der Gemeinderat der Gemeinde Wachstedt beschließt die Vergabe einer Haus-Nummer in Wachstedt in der Flinsberger Straße: Gunkel, Thomas und Inga - Haus-Nummer 18 Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen (einstimmig) gez. Leander Lins Pfarramt: Sabine Münchow; ordinierte Gemeindepädagogin Bahnhofstr. 18; Dingelstädt; Tel.: (036075) 62092

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