Handelsrechtliche Verträge
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- Max Krämer
- vor 8 Jahren
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1 Prof. Dorothea Herren Handelsrechtliche Verträge Schriftliche Prüfung vom 16. Juni 2009 Teil I Frage 1 (2 Punkte) a) Was verstehen Sie unter einem Letter of Intent? Zu welchem Zweck wird ein Letter of Intent abgeschlossen? b) Ein Letter of Intent kann eine sogenannte non-binding clause enthalten. Was bezweckt diese? Frage 2 (5 Punkte) Antoinette Aemisegger ärgert sich regelmässig über die hohen Kosten, welche ihr als Eigentümerin eines Autos entstehen. Als der Kauf eines neuen Fahrzeugs ansteht, entwickelt sie die Idee, zusammen mit ihren bisher fahrzeuglosen Freundinnen Bettina Bruni und Carla Chratz eine car-sharing -Gemeinschaft zu gründen. Diese soll so aussehen, dass Bettina und Carla sich zu je einem Drittel am Kaufpreis beteiligen und dafür das Recht haben sollen, das Fahrzeug zu vereinbarten Zeiten zu nutzen; zudem sollen sie sich an den Kosten für Reparaturen und Unterhalt beteiligen. Damit die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar sind, soll eine entsprechende schriftliche Vereinbarung aufgesetzt werden. Antoinette unterbreitet Bettina und Carla einen entsprechenden Entwurf. Darin findet sich folgender Passus: Die Parteien einigen sich auf Fahrzeugmarke und typ. Der Kauf des entsprechenden Fahrzeugs wird durch Antoinette Aemisegger getätigt, nachdem die entsprechenden Beiträge an den Kaufpreis seitens der anderen Parteien bei ihr eingegangen sind. Vor einem allfälligen Verkauf des Fahrzeugs wird Antoinette Aemisegger mit den anderen Parteien Rücksprache nehmen. Der Entscheid, ob der Verkauf erfolgt, liegt aber letztlich bei Antoinette Aemisegger als Eigentümerin des Fahrzeugs. Bettina und Carla sind unglücklich über die Regelung, dass Antoinette letztlich alleine über einen allfälligen Verkauf des Autos entscheiden können soll. Antoinette ist aber der Ansicht, es sei gar nicht möglich, Bettina und Carla einen verbindlichen Mitentscheid über den Verkauf des Autos einzuräumen, da ja Antoinette nach aussen hin alleine als Käuferin auftrete und somit auch Eigentümerin des Autos werde. Die vorgeschlagene Regelung entspreche auch der Rechtslage, welche das Gesetz bei Fehlen einer Vereinbarung vorsehen würde. a) Wie ist das Vertragsverhältnis zwischen Antoinette, Bettina und Carla rechtlich zu qualifizieren? Bitte begründen Sie Ihre Antwort. b) Hat Antoinette mit ihrer Ansicht recht? Wie wäre die Rechtslage, wenn unter den Parteien keine Einigung betreffend den Entscheid über den Verkauf des Autos getroffen würde? Wäre
2 es möglich, Bettina und Carla ein Mitentscheidungsrecht über den Verkauf des Autos einzuräumen? Frage 3 (8 Punkte) Sie sind in beratender Funktion beteiligt an der Gründung einer GmbH, welche das Anbieten von Dienstleistungen im Bereich der Informatik zum Zweck haben soll. Das Stammkapital soll in wesentlichem Umfang durch Sacheinlagen aufgebracht werden: Mehrere Gründer wollen ihre Anteile mit dem Einbringen von Computern und zugehörigen Gerätschaften liberieren. Im Vorfeld sind Sie gebeten, folgende Fragen abzuklären (antworten Sie in Stichworten unter Angabe der relevanten Gesetzesbestimmungen, soweit Sie sich auf solche stützen): a) Welche Inhalte muss der Sacheinlagevertrag aufweisen? b) Warum drängt es sich auf, die Rechtsfolgen bei Mangelhaftigkeit des Sacheinlagegegenstandes explizit zu regeln? Welche Regelung sollte diesbezüglich getroffen werden? c) In welcher Form müssen die Sacheinlageverträge abgeschlossen werden? d) Welche Personen müssen den Sacheinlagevertrag jeweils unterzeichnen? Frage 4 (4 Punkte) a) Was verstehen Sie unter einem Aktionärbindungsvertrag? b) Nennen Sie ein Beispiel dafür, was (Haupt-)Gegenstand eines Aktionärbindungsvertrages sein könnte. c) Nach welchen Rechtsnormen richtet sich die Auslegung und Ergänzung des Aktionärbindungsvertrages in Ihrem Beispielfall? d) Würden Sie den Abschluss eines entsprechenden Gesellschafterbindungsvertrages auch den Gesellschaftern einer GmbH empfehlen, wenn deren Interessenlage analog wäre? Mit welcher Begründung? Frage 5 (5 Punkte) a) Was verstehen Sie unter einem Alleinvertriebsvertrag? b) Nach welchen Kriterien wird der Alleinvertriebsvertrag vom Agenturvertrag abgegrenzt? c) Lieferant L und Händler H haben einen Vertrag abgeschlossen, welcher den Exklusivitätsanspruch des Händlers H mit folgender Klausel umschreibt: Hiermit vereinbaren die Parteien, dass H im Kanton Bern als Alleinvertreter für den Verkauf der Produkte von L bestellt wird. H geniesst auf dem Territorium des Kantons Bern Exklusivität hinsichtlich des Bezugs der Produkte von L und deren Vertrieb an Unterhändler oder Endkunden.
3 Später geraten L und H in Streit, weil H entdeckt, dass L Direktbestellungen von Kunden im Kanton Bern entgegennimmt und ausführt. H ist der Ansicht, dass sein Exklusivitätsanspruch auch gegenüber L gelte. L stellt sich auf den Standpunkt, dass zur Vertragsauslegung Art. 418f Abs. 3 OR analog heranzuziehen sei. Demnach folge aus der Zuweisung eines bestimmten Vertragsgebiets lediglich, dass er keine anderen Händler in diesem Vertragsgebiet beliefern dürfe (was er auch nicht getan habe), nicht jedoch, dass er selbst keine Lieferungen in das Vertragsgebiet vornehmen dürfe. Wie beurteilen Sie die Argumentation des Lieferanten? Frage 6 (4 Punkte) In welchen grundlegenden Punkten unterscheidet sich ein Know-how-Lizenzvertrag von einem Patentlizenzvertrag? Frage 7 (1 Punkt) Worin besteht der Zweck einer Markenabgrenzungsvereinbarung ( co-existence agreement )? Frage 8 (8 Punkte) a) Was verstehen Sie unter einem Factoringvertrag? Wie kann dieser ausgestaltet sein? b) Inwiefern ist die Vereinbarung eines Kündigungsrechts mit mehrmonatiger Kündigungsfrist beim Factoringvertrag problematisch? Wie beurteilen Sie die Rechtslage? Frage 9 (3 Punkte) a) Warum ist beim Leasingvertrag die Regelung der Gewährleistung problematisch? b) Weshalb enthalten Leasingverträge eine Regelung über die Rückgabe des Leasinggegenstandes an den Leasinggeber nach Ablauf der Vertragsdauer, obwohl der Wert des Leasinggegenstandes in diesem Zeitpunkt meist praktisch vollständig amortisiert ist und der Leasinggegenstand für den Leasinggeber wirtschaftlich uninteressant ist? Frage 10 (5 Punkte) Wer sind jeweils die beteiligten Vertragsparteien bei folgenden Transaktionen: a) Kombinationsfusion nach Art. 3 Abs. 1 lit. b FusG. b) Veräusserung eines Geschäftsbereichs mittels einer Vermögensübertragung nach Art. 69 ff. FusG. c) Kontrollerwerb über eine nicht börsenkotierte Aktiengesellschaft mittels Erlangung der Stimmenmehrheit.
4 d) Regelung der Rahmenbedingungen einer Due Diligence und der entsprechenden Geheimhaltungspflicht im Vorfeld eines öffentlichen Kaufangebots für die Aktien einer börsenkotierten Gesellschaft. e) Abschluss einer Joint Venture-Vereinbarung, wonach ein Gemeinschaftsunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft gegründet und von den zwei Muttergesellschaften mit einem Stimmenanteil von jeweils 50 % gemeinsam kontrolliert werden soll.
5 Teil II Nach bestandener kaufmännischer Ausbildung und Erwerb des Wirtepatents sucht der 25- jährige Anton Meyer nach einer Gelegenheit, sich als aufstrebender Jungunternehmer zu bewähren. Bei Internetrecherchen stösst er auf folgende Annonce: Willkommen! Hungrig auf Erfolg? Wir bieten jungen Unternehmern ein optimales Umfeld für den Start in die unternehmerische Tätigkeit. Unser Erfolgsausweis: Unsere angeschlossenen Unternehmen bedienen täglich mehr als 10 Millionen Menschen in über 8'000 Restaurants in 20 verschiedenen Ländern. Unser Erfolgsrezept: Ein Franchising- System, welches es erlaubt, die Organisation und die Ressourcen eines internationalen Grossunternehmens mit der Flexibilität und dem Engagement von selbständigen, regional tätigen Unternehmern zu verbinden. Kommen Sie mit uns ins Geschäft: Wir bieten Ihnen attraktive Lokalitäten und Innenausstattungen sowie eine intensive Ausbildung, die durch die begleitende Verfügbarkeit unserer Erfahrung und unseres Know-how ergänzt werden. Charakterstarke und ausdauernde Persönlichkeiten mit dem Ehrgeiz, ihr eigener Chef zu werden, können mit uns ihre Träume verwirklichen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf; gerne stellen wir Ihnen unser Franchising-System näher vor. Anton meldet sich bei der schweizerischen Tochtergesellschaft des Franchising- Unternehmens, der Gimbac Schweiz Franchising AG mit Sitz in Winterthur. Rasch wird klar, dass das Interesse an der Aufnahme einer Franchising-Beziehung beidseitig gross ist. Auf Anraten der Gimbac Schweiz Franchising AG sucht sich Anton einen finanzkräftigen Geschäftspartner, den er in seinem Patenonkel Peter Meyer findet. Zwecks Reduktion ihres persönlichen finanziellen Risikos wollen Anton und Peter eine GmbH gründen, welche als Franchisenehmerin auftreten soll. Peter ist allerdings der Ansicht, dass Anton und er mehr über das hinter dem Franchising-Konzept stehende Know-how erfahren sollten, bevor sie den Kosten- und Zeitaufwand der Gesellschaftsgründung auf sich nehmen. Die Gimbac Schweiz Franchising AG erklärt sich dazu bereit, Peter und Anton Einsicht in das dem Franchising-Konzept zugrunde liegende Know-how-Handbuch zu gewähren, allerdings unter der Voraussetzung, dass sich diese zur Geheimhaltung der fraglichen Informationen verpflichten. Innerhalb von vier Wochen ab Zustellung einer Kopie des Know-how-Handbuchs sollen Anton und Peter erklären, ob sie das Franchiseverhältnis eingehen und zu diesem Zweck die vorgesehene GmbH gründen wollen. Die Gimbac Schweiz Franchising AG ist ihrerseits bereit, bis zum Ablauf der vierwöchigen Frist auf Verhandlungen mit anderen Kandidaten in Bezug auf das fragliche Vertragsgebiet zu verzichten. Aufgabe: (14 Punkte) Entwerfen Sie eine schriftliche Vereinbarung, mit welchen die im vorangehenden, fett gedruckten Absatz angeführten Punkte geregelt werden. Die Vereinbarung soll ausformuliert sein (Stichworte genügen nicht). Strukturieren Sie die Vereinbarung wie folgt: 1. Vertragskopf (Bezeichnung der Vereinbarung, Parteien) 2. Präambel 3. Pflichten und allfällige Obliegenheiten der Parteien 4. Rechtsfolgen bei Verletzungen der Vereinbarung, soweit Sie eine entsprechende Regelung als sinnvoll oder nötig erachten
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