17. WOHGA - Messe für Wohnen, Haus und Garten vom 6. bis 9. März 2014
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1 17. WOHGA - Messe für Wohnen, Haus und Garten vom 6. bis 9. März 2014 Situationsplan WOHGA Winterthur Messe-/Lieferadresse (6. bis 9. März 2014) WOHGA Winterthur c/o Eulachhallen AG Messebüro (Eingang Halle 1) Wartstrasse Winterthur Tel Messebüro Das Messebüro befindet sich beim Eingang in der Halle 1 Zutritt zur Messe Das verantwortliche Standpersonal hat mit der Ausstellerkarte jeweils eine Stunde vor Messebeginn Zugang zu den Hallen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Öffnungszeiten der Messe... 2 Öffnungszeiten der Hallen für Aufbau-/ Einrichtungsarbeiten... 2 Messe-Eröffnung... 2 Messeschluss... 3 Abbau der Stände... 3 Standbetreuung... 4 Abfallentsorgung... 4 Handwerksbetriebe und Dienstleistungsfirmen... 4 Ausstellungswände... 5 Versicherung... 5 Behördliche Bewilligungen und rechtlich verbindliche Vorschriften... 5 Feuerpolizeiliche Vorschriften
2 Öffnungszeiten der Messe Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Uhr Uhr Uhr Uhr Öffnungszeiten der Hallen für Aufbau-/ Einrichtungsarbeiten Die Aufbau und Einrichtungszeiten sind wie folgt: Hallen 1 + 3: Montag 3. März Uhr Dienstag 4. März Uhr Mittwoch 5. März Uhr Donnerstag 6. März Uhr Halle 2: Montag 3. März Uhr Dienstag 4. März Uhr Mittwoch 5. März Uhr Donnerstag 6. März Uhr Freigelände: Mittwoch 5. März Uhr Donnerstag 6. März Uhr Samstag und andere Zeiten auf Anfrage. Kurzfristige Änderungen der Termine und Zeiten für den Standbau werden vorbehalten. Anlieferung Halle 1 - Rennweghallen-Seite Zulieferer der Halle 1 beachten bitte folgende wichtige Information: - Für die Material-/ Warenanlieferung von Rennweg-Seite her stehen speziell gekennzeichnete Parkplätze links vom Velounterstand zur Verfügung - Es darf jeweils max. 1 Lastwagen auf dem Parkplatz stehen - Der Zugang für die Rennweghallen-Benutzer sowie für die Rettungsfahrzeuge muss jederzeit gewährleistet sein Verpflegungsmöglichkeiten während des Aufbaus Müller's Verkaufsstände im Freigelände sind während der ganzen Aufbauzeit offen. Das Handwerkerbeizli zwischen den Hallen 2 und 3 ist am Dienstag, 4. März, Mittwoch, 5. März und Donnerstag 6. März 2014 jeweils ab Uhr für den Znüni und ab Uhr für das Mittagessen offen. Für die Verpflegung vor Messebeginn ist das Frühlingsbistro jeweils eine Stunde vor Messebeginn geöffnet. Messe-Eröffnung Die Messe wird am Donnerstag 6. März 2014 um Uhr für das Publikum geöffnet. Die Aufbau- und Einrichtungsarbeiten sind spätestens um Uhr zu beenden, da die Hallen anschliessend für die Endreinigung geschlossen werden. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung sind diese Angaben verbindlich. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! 2
3 Wichtig! Sollten Sie mit einem Standbauunternehmen zusammenarbeiten, bitten wir Sie um Weiterleitung dieser Informationen (siehe auch «Abbau der Stände»). - In den Eulachhallen dürfen die Teppichklebebänder nicht direkt auf den Hallenböden angebracht werden. Spezielle Unterlagsbänder sind im Messebüro erhältlich. - Telefonanschlüsse sind erst ab Mittwochabend, 5. März 2014 gewährleistet - Die Inbetriebnahme der Sanitär- und Elektroinstallationen ist erst ab Mittwochabend, 5. März 2014 garantiert. Aussteller-Apéro Alle Aussteller sind am Freitag, 7. März 2014 ab Uhr, herzlich an den Aussteller-Apéro in der «Sicherheitsplattform», Halle 2 eingeladen. Messeschluss Artikel, die auf die Standräumung hin veräussert werden, sind von den Kunden am Sonntag, 9. März 2014 von Uhr abzuholen (gegen Vorweisung der Rechnung, Schutz vor Diebstahl). Aussteller-Fahrzeuge ohne Parkplatzvignette können ab Uhr an der Wartstrasse im Wartekorridor eingereiht werden. Nach Messeschluss um Uhr wird die Zufahrt für PKWs und LKWs auf das Messeareal gestaffelt geregelt. Aussteller-Fahrzeuge mit Parkplatzvignette dürfen erst nach Messeschluss um Uhr zu den einzelnen Hallen verschoben werden. Abbau der Stände Der Abbau der Stände, Dekorationen und Aufbauten ist Sache der Aussteller und hat sorgfältig zu erfolgen am: - Sonntag, 9. März 2014 frühestens von Uhr bis Uhr und - Montag, 10. März 2012 von Uhr bis Uhr Am Sonntag dürfen die Stände auf keinen Fall vor Uhr verlassen werden! Umtriebe, die dem Messeveranstalter infolge Nichteinhaltens der obigen Zeiten entstehen, werden den AusstellerInnen belastet. Befestigungsmaterial (Teppichklebebänder, etc.) ist von den Wänden und Böden restlos zu entfernen. Für sämtliche Schäden und Umtriebe durch Reinigungsarbeiten ist der Aussteller haftbar. Hallenbewachung während der Aufbauzeit Die Hallen sind ab Montag, 3. März 2014 ab Uhr durch den Sicherheitsdienst bewacht. 3
4 Standbetreuung Die Messeleitung legt grössten Wert darauf, dass jeder Stand während der Öffnungszeiten durchgehend besetzt ist. Sollte sich das Standpersonal nicht an die Weisung der Messeleitung halten (frühzeitiges Verlassen des Standes, oder nicht anwesend am Stand), behalten wir uns nach erfolgloser Mahnung an die Ausstellerfirma, die Schliessung des Standes vor. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete. Verkaufsgespräche sind innerhalb der eigenen Standfläche zu führen. In den Durchgängen dürfen keine Aktivitäten stattfinden. Nachbarstände dürfen nicht in unzumutbarer Weise gestört werden. Der Einsatz von Lautsprecheranlagen zu Verkaufszwecken ist nicht gestattet. Warenanlieferung während der Messe Warenanlieferungen während der Messe sind zu unterlassen. Es besteht die Möglichkeit jeweils eine Stunde vor Messebeginn Waren anzuliefern (nur mit PW, Lieferwagen, keine LKWs!). Mit einer Anlieferungskarte (muss vorgängig im Online-Shop bestellt werden) gelangen Sie bereits 2 Stunden vor Messebeginn aufs Areal. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Parkplätze Die Parkplätze vor den Eulachhallen sind ausschliesslich für Fahrzeuge reserviert, welche über eine Parkplatz- Vignette verfügen. Die mit «Parkverbot» markierten oder abgesperrten Parkplätze dürfen auf keinen Fall benützt werden, da ansonsten mit einer Busse oder dem Abschleppen des Fahrzeuges gerechnet werden muss. Nicht reservierte Parkplätze befinden sich entlang der Wartstrasse - bitte Hinweisschilder entlang der Wülflingerstrasse beachten. Für das Parken entlang der Wartstrasse gilt ein Einbahnsystem, bitte beachten Sie die Hinweisschilder. Abfallentsorgung Die Abfälle werden nur durch die Alpha Reinigungen Winterthur GmbH entsorgt, wenn ein Auftrag zur Standreinigung oder Abfallentsorgung vorliegt (Bestellung via Online-Shop). Sollten Sie den Abfall selber entsorgen, bitten wir Sie, diesen in den dafür bereitgestellten Presscontainer zu werfen. Abfälle dürfen auf keinen Fall bei den Notausgängen deponiert werden! Handwerksbetriebe und Dienstleistungsfirmen Standbau, Mobiliarmiete SYMA-SYSTEM AG, Panoramastrasse 19, Postfach 164, 9533 Kirchberg Tel. +41 (0) , Fax +41 (0) , syma-messebau@syma.ch Elektroinstallationen Feliton AG, Zielmattenring 10, 4563 Gerlafingen Tel. +41 (0) , Fax +41 (0) , feliton@feliton.ch Standreinigung Alpha Reinigungen Winterthur GmbH, Etzbergstrasse 18, Postfach, 8405 Winterthur Tel. +41 (0) , Natel +41 (0) , Fax +41 (0) , info@alpha-reinigungen.ch Telekommunikations-Installationen Eulachhallen AG, Wartstrasse 73, 8400 Winterthur Tel. +41 (0) , Fax +41 (0) , info@eulachhallen.ch 4
5 Mietpflanzen Garte-Händsche AG, Säntisstrasse 51, 8311 Brütten Tel. +41 (0) , Fax +41 (0) , Hotel Wartmann Das Hotel Wartmann befindet sich direkt am HB Winterthur und ist ein Hotel mit Geschichte und Tradition. Beachten Sie in unserem Online-Shop das spezielle Hotelangebot. Hotel Wartmann Tel Rudolfstrasse 15 Fax Winterthur Depot Hostel Winterthur Gerade mal sieben Gehminuten vom Bahnhof entfernt liegt das einzigartige Hostel, eingebettet im lebendigen und urbanen Industriequartier unserer Arbeiter- und Kulturstadt. Depot 195 Tel Lagerplatz 4 info@depot195.ch 8400 Winterthur Weitere Hotels sind auf der Webseite von Winterthur Tourismus zu finden. Ausstellungswände Die Höhe der Standwände beträgt 250 cm. Die Systemwände sind in ihrem Grundzustand zu belassen und dürfen nicht gestrichen werden. Es ist ebenfalls untersagt, Nägel oder Schrauben auf den Wandelementen anzubringen. Geeignetes Befestigungsmaterial kann direkt vor Ort gekauft werden (im Messebüro, Halle 1). Schäden, die durch das nicht Beachten der Vorschriften entstanden sind, werden in Rechnung gestellt. Auf Wunsch können die Wände durch Syma Messebau farbig gestrichen werden. Der Ausbau zu einem kompletten Fertigstand mit Teppich, Deckenraster, Halogen-Spots und beschrifteter Blende ist zu äusserst attraktiven Konditionen möglich. Weitere Infos zu unseren Modulstand-Angeboten finden Sie in unserem Online-Shop. Versicherung Die Versicherung ist Sache der Aussteller. Sie ist obligatorisch und deckt Schäden auf dem Messeareal durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Wasser ab. Falls Sie keine Transportversicherung in Ihrer Betriebshaftpflicht integriert haben, finden Sie in unserem Online-Shop die nötigen Unterlagen. Für allfällige Fragen wenden Sie sich bitte an: AXA Winterthur, Generalagentur Urs Schweizer, Rudolfstrasse 1, Postfach, 8401 Winterthur, Tel , monika.dasois@axa-winterthur.ch. Behördliche Bewilligungen und rechtlich verbindliche Vorschriften Die Aussteller sind verpflichtet, die erforderlichen Bewilligungen einzuholen und die Vorschriften und Auflagen zu befolgen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall bei gewerbe-, gesundheits-, sicherheits-, bau- und feuerpolizeilichen Fragen direkt an die zuständigen Stellen. Maurer + Salzmann AG als Veranstalterin lehnt jegliche Haftung im Falle der Nichtbeachtung von behördlichen Vorschriften ab. 5
6 Gewerbepolizei (Tel /53) Ortsfremde Firmen, bzw. deren VertreterInnen, benötigen per 1. Juli 1997 für die Bestellungsaufnahme keine «Rote Handelsreisendenkarte» mehr. Gemäss dem Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden und dessen Verordnung vom 1. Januar 2003 braucht keine Bewilligung, wer an Ausstellungen oder Messen Waren oder Dienstleistungen zur Bestellung oder zum Kauf anbietet. Es sind zudem die Vorschriften betreffend Deklaration und Preisanschrift gem. Eidg. Preisbekanntgabe-verordnung (PBV) vom zu beachten. Die Ware ist klar und deutlich mit dem Verkaufspreis zu beschriften. Wirtschaftspolizei (Tel ) Für das Führen von vorübergehend bestehenden Wirtschaften ist ein Patent erforderlich. Das Gesuch ist spätestens sechs Wochen vor Messebeginn dem Veranstalter (Maurer + Salzmann AG) einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Online-Shop. Der Veranstalter besorgt die Weiterleitung der Gesuche an die Wirtschaftspolizei. Die BewilligungsinhaberInnen sind für eine ordentliche und saubere Führung des vorübergehend bestehenden Betriebes verantwortlich. Die verantwortliche Person hat der Festwirtschaft vorzustehen und wird für die Aufrechterhaltung von Ordnung und guter Sitte im Betrieb verpflichtet ( 17 Gastgewerbegesetz/GGG). Diese trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung. Auf den Getränkekarten muss die Sachbezeichnung, die Menge, der Preis in CHF und bei Spirituosen die Vol.% aufgeführt werden. Festwirtschaften mit Alkoholausschank haben eine Auswahl (mind. zwei) alkoholfreie Getränke nicht teurer anzubieten, als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen im Service nicht beschäftigt werden. Für AusstellerInnen, die Gratisdegustationen von alkoholischen Getränken anbieten und Bestellungen aufnehmen, besorgt die Veranstalterin das erforderliche «Klein- und Mittelverkaufspatent». Damit ist auch der Verkauf von Einzelflaschen alkoholhaltiger Getränke zugelassen. Die entsprechenden Abgaben und Gebühren werden den AusstellerInnen separat verrechnet. Degustationen am Stand müssen unentgeltlich sein. Trinkgeldkässeli dürfen nicht aufgestellt werden. Der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Degustations- und Verkaufsständen zum Genuss an Ort und Stelle ist verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken an Betrunkene, Alkohol- oder Drogenabhängige ist verboten (gilt auch für Degustationen). Die Abgabe oder der Ausschank von gebrannten Wassern (Spirituosen, Aperitifs, Mischgetränke, etc.) an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten (gilt auch für Degustationen). Ein entsprechender Hinweis muss gut sichtbar im Stand angebracht werden. Die Abgabe oder der Ausschank von alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten (gilt auch für Degustationen). 6
7 Gesundheitsamt (Tel ) Der Verkauf von Fleisch, Fleischwaren und anderen leichtverderblichen Lebensmitteln ist gebührenpflichtig und mit dem entsprechenden Formular anzumelden. Wo Lebensmittel offen hergestellt, ausgelegt, gelagert oder verkauft werden, gelten folgende gesundheitspolizeiliche Vorschriften: Aussteller, die Lebensmittel verarbeiten, müssen über einen eigenen Wasseranschluss im Stand verfügen (gem. Art. 14 der kant. Verordnung zum eidg. Lebensmittelgesetz). Auslage, Verkaufs- und Arbeitsflächen müssen eine harte, glatte Oberfläche aufweisen und leicht abwaschbar sein. Sämtliche Lebensmittel sind mindestens 50 cm über dem Boden und in geeigneter Weise gegen Publikumsund äussere Einflüsse geschützt aufzubewahren. Bei der Herstellung, dem Transport, der Lagerung und Anpreisung von leichtverderblichen Lebensmitteln müssen die Vorschriften der Eidg. Lebensmittelverordnung vom sowie der Eidg. Hygieneverordnung vom eingehalten werden. Im Übrigen ist das Merkblatt der Lebensmittelkontrolle zu beachten. Kantonales Eichamt Aussteller, die Waren im Offenverkauf anbieten, müssen diese in Gegenwart der Käuferinnen oder Käufer mit Messgeräten abmessen, welche den Anforderungen vom 17. Dezember 1984 sr genügen und der Verordnung über das Abmessen und die Mengendeklaration von Waren und Verkehr sr , 2. Abschnitt Offenverkauf, Art. 7 entsprechen. Falls die Ware nicht vor Ort abgewogen wird, hat diese eine Mengendeklaration aufzuweisen. Fremdenpolizei AusstellerInnen, welche AusländerInnen ohne Niederlassungsbewilligung als VerkäuferInnen, DemonstrantInnen usw. beschäftigen, benötigen seit 1995 keine fremdenpolizeiliche Bewilligung mehr bezüglich der Erwerbstätigkeit anlässlich der Messe in der Schweiz. 7
8 Feuerpolizeiliche Vorschriften Zur Gestaltung von Ausstellungsständen darf kein feuergefährliches Material verwendet werden. Notausgänge dürfen nicht verstellt werden. Wer am Stand mit Flüssiggas arbeitet, benötigt eine Bewilligung der Feuerpolizei (Tel ). Verhalten im Brandfall/Ratschläge der Feuerpolizei Behaglichkeit und Sicherheit ist das Ziel dieser Messe. Die Wahrscheinlichkeit eines Brandausbruches ist gering, Massnahmen sind getroffen. Trotzdem benötigen wir Ihre Mithilfe. Informieren Sie sich über: Wie und wo kann ich einen Brand melden Wie gelange ich zu den Ausgängen/Notausgängen Wo sind die nächsten Löschgeräte Entdecken Sie einen Brand, so handeln Sie richtig: Brandausbruch sofort melden an: FEUERWEHR TEL. 118 / SICHERHEITSDIENST, MESSELEITUNG Besucher aus dem Gefahrenbereich bringen Notausgänge benutzen Brand bekämpfen Feuerwehr einweisen Zur Brandverhütung können Sie selbst beitragen, wenn Sie: nicht mit offenem Feuer hantieren nur in zugewiesenen Zonen rauchen keine Rauchzeugresten und Zündhölzer in den Papierkorb werfen nur schwerbrennbares Dekorationsmaterial verwenden leichtbrennbare Abfälle beseitigen Notausgänge freihalten Vielen Dank für die Beachtung dieser Empfehlungen. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche WOHGA Winterthur! Ihr WOHGA-Team Winterthur, Januar
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