Antworten der Parteien im Bundestag auf die Wahlprüfsteine der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie (ADO) zur Bundestagswahl 2013

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1 Antworten der Parteien im Bundestag auf die Wahlprüfsteine der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie (ADO) zur Bundestagswahl 2013 PRIMÄRPRÄVENTION FRAGE 1 Wie bewerten Sie, angesichts der steigenden Zahl an Hautkrebsfällen, die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung für eine breitenwirksame Aufklärung der Bevölkerung hinsichtlich der Hautkrebsrisiken durch UV-Strahlung und effektiver Präventionsmaßnahmen und wo sehen Sie konkrete Potenziale zur öffentlichen Bewusstseinssteigerung? Der Nationaler Krebsplan (NKP) von 2008 dient der Verbesserung der Krebsbekämpfung durch die stärkere Koordinierung von Früherkennung, Diagnostik und Therapie. Besonders bedeutsam ist der Zugang der Patienten zu qualitativ hochwertigen Informationen über Handlungs- und Behandlungsmöglichkeiten für deren informierte Entscheidung. Ärzte und andere Gesundheitsfachberufe müssen auf ihre neue Rolle als Gesundheitsberater vorbereitet werden, indem Inhalte wie Kommunikation oder die Interpretation von statistischen Kennzahlen in die jeweilige Aus-, Fort- und Weiterbildung einbezogen werden. Mit der Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland kann man nicht zufrieden sein; CDU/CSU haben in der Großen Koalition den damaligen Präventionsgesetzentwurf scheitern lassen. Die derzeitige Bundesregierung zeigt diesbzgl. keine ernsthaften Bemühungen, ihr Gesetzentwurf setzt auf Eigenverantwortung und hilft damit insbesondere den ohnehin Gesundheitsbewussten. Leistungen der Prävention und Gesundheitsförderung müssen aber für alle Menschen erreichbar sein und sozial bedingte Ungleichheiten von Gesundheitschancen abgebaut werden. Die SPD hat hierzu in einem entsprechenden Bundestags-Antrag (BT-Drs. 17/5384) umfangreiche Vorschläge gemacht. Kampagnen im Bereich der Primärprävention bzw. Gesundheitsförderung alleine reichen nicht aus, da das Wissen um die Folgen etwa von UV-Strahlen nicht automatisch zu einem besseren Gesundheitsverhalten führt und zudem nicht alle Bevölkerungsgruppen erreicht werden (v.a. Migranten und untere soziale Schichten). Eine erfolgreiche nicht-medizinische Primärprävention bedarf insbesondere gesünderer Lebensbedingungen (z.b. mehr Zeit im Freien); soziale Teilhabe sowie die Verringerung

2 von sozialer Ungleichheit sind die wesentlichen Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche (gesunde) Gestaltung des Lebens und damit für die Fähigkeit, das Wissen umzusetzen. Grundsätzlich besteht weiterer Forschungsbedarf zu den Einflussfaktoren für die Hautkrebsentstehung, wofür Mittel aus dem von der LINKEN geforderten Fonds für Gesundheitsförderung bereit stehen. Das Bundesgesundheitsministerium verfügt mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über eine nachgeordnete Behörde, die eigens für Aufklärungskampagnen und die Gesundheitsinformation der Bevölkerung zuständig ist ob deren Aktivitäten zur Hautkrebs-Prävention ausreichend sind, wird zu prüfen sein. Allerdings besteht noch Forschungsbedarf zu den Ursachen des Anstiegs der Hautkrebsfälle, sowie dem Nutzen der gebräuchlichen Präventionsmaßnahmen. FRAGE 2 Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat in der Vergangenheit sehr erfolgreich bevölkerungsweite Aufklärungskampagnen zu HIV/AIDS durchgeführt. Wie könnte Ihrer Meinung nach in Anbetracht der hohen und steigenden Inzidenz von Hautkrebs sowie der potenziellen Betroffenheit aller Bevölkerungsgruppen eine BZgA-Kampagne das Wissen und den bewussten Umgang mit der Sonneneinstrahlung verbessern und über die Risiken von Sonnenstudios informieren? Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung der Prävention sieht eine Unterstützung der Krankenkassen durch die BZgA ab 2014 vor: der GKV-Spitzenverband wird die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kassenübergreifend zu Leistungen in der Primärprävention beauftragen, um insbesondere sozial bedingte Ungleichheiten von Gesundheitschancen zu vermindern. Dabei sollen regionale Besonderheiten berücksichtigt werden und Maßnahmen v.a. auf Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen sowie auf ältere Menschen ausgerichtet werden. Ziel ist es, das Wissen und den bewussten Umgang mit der Sonneneinstrahlung zu verbessern und über die Risiken von Sonnenstudios zu informieren. Neben einer stärkeren Unterstützung einzelner Präventionsprogramme bedarf es einer ganzheitlichen, nachhaltigen und qualitätsorientierten Gestaltung von Prävention und Gesundheitsförderung. Bundesweite Kampagnen sind dabei sehr sinnvoll und sollen auch zukünftig durchgeführt werden, insbesondere bei allgemeinen gesundheitlichen Risiken, die bundesweit Menschen betreffen. Die Kampagne Gib AIDS keine Chance ist ein Sonderfall unter den Gesundheitskampagnen: die meisten anderen Gesundheitsrisiken haben im Empfinden

3 der Menschen erst in ferner, ungewisser Zukunft Folgen und führen meist nicht zu Verhaltensänderungen. Dennoch sollten Schüler, Schwangere und Mütter von Kleinkindern über die Risiken von Sonneneinstrahlung aufgeklärt werden. Weiterhin gilt aber, dass solche Initiativen nur als Teil einer gesundheitsförderlichen Gesamtstrategie Erfolg haben können, wobei die Verhältnisprävention deutlich im Vordergrund steht. Die AIDS-Kampagne ist ein Beispiel dafür, wie komplex Präventionskampagnen angelegt sein müssen, um Erfolg zu haben: hier wurden neben Massenmedien auch das Bildungswesen und der Freizeitbereich erfasst, die Betroffenen in die Kampagnen- Entwicklung einbezogen und mit örtlichen AIDS-Hilfen dezentrale Kommunikationsstrukturen geschaffen. Weitere Präventionskampagnen sind erforderlich, doch nachhaltige Verhaltensänderungen durch bloße Appelle nicht herbeizuführen. FRAGE 3 Wie kann das von Seiten der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetz zur Förderung der Prävention weiterentwickelt werden, um die Früherkennung von Hautkrebs zu verbessern? a. Ist es angesichts von mehr als Hautkrebsfällen jährlich im Sinne einer größtmöglichen Wirkung der Präventionsmaßnahmen nicht zwingend erforderlich, die Hautkrebsprävention in das Arbeitsprogramm der Ständigen Präventionskonferenz aufzunehmen? b. Wie könnten die Bemühungen und bereits existierenden Maßnahmen zur Hautkrebsprävention der relevanten Akteure von den Bundesbehörden und Gesundheitsämtern über die Krankenkassen bis hin zu den Ärzte- und Patientenorganisationen durch die Definition eines nationalen Gesundheitsziels zielgerichtet befördert werden? c. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Aufklärung über Hautkrebsrisiken sowie effektive Präventionsmaßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung zu stärken? zu Fragen 3 a) und b): Das Präventionsgesetz schafft eine Verbindlichkeit der vom Kooperationsverbund gesundheitsziele.de vereinbarten Ziele; weitere Akteure sollen sich per Selbstverpflichtung noch stärker an gemeinsam erarbeiteten Zielen und Empfehlungen orientieren. Die Ständige Präventionskonferenz soll zukünftig in jeder Wahlperiode Bericht über die Entwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderungs- und Präventionszielen erstatten; diesen soll die Bundesregierung mit ihren Schlussfolgerungen zur Weiterentwicklung von Prävention und Gesundheitsförderung Bundestag und Bundesrat vorgelegen. Die Bemühungen zur Hautkrebsprävention müssen durch die Definition eines nationalen Gesundheitsziels zielgerichtet befördert werden.

4 zur Frage 3 c): Das Präventionsgesetz verbessert die Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung, um damit insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen zu erreichen die Krankenkassen werden verpflichtet, mindestens zwei Euro jährlich pro Versicherten hierfür auszugeben. Die spezifische Kompetenz der Betriebsärzte soll dabei stärker genutzt und ein niedrigschwelliger Zugang zu Präventionsleistungen ermöglicht werden. Krankenkassen sollen Unternehmen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung anbieten und die regionale Netzwerkbildung durch Kooperationen mit örtlichen Unternehmensorganisationen fördern. Die Krankenkassenleistungen folgen gemeinsamen Zielen und sind durch verbindliche Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes qualitätsgesichert. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, Aufklärung über Hautkrebsrisiken zu betreiben sowie effektive Präventionsmaßnahmen durchzuführen. Der Gesetzentwurf der derzeitigen Regierung ist schon im Ansatz verfehlt, ein schlechtes Gesetz soll nicht weiterentwickelt werden, stattdessen eigene konkrete Vorschläge für eine nationale Präventionsstrategie und ein Präventionsgesetz umgesetzt werden. Präventive und gesundheitsförderliche Interventionen müssen als gesamtgesellschaftliche, ressortübergreifende Aufgabe in der Bundes-, Länder- und Kommunalpolitik begriffen werden. Es ist dringend notwendig, Prävention und Gesundheitsförderung neben Behandlung, Rehabilitation und Pflege eigenständig auszubauen. Prävention und Gesundheitsförderung muss als Aufgabe verbindlich für alle Sozialversicherungszweige gesetzlich geregelt werden, wobei die Präventionsleistungen an einheitlichen Zielen und Qualitätskriterien ausgerichtet und mit Beteiligung der Länder und Kommunen verbindlich abgestimmt werden sollen. Prävention und Gesundheitsförderung müssen zielgruppenorientiert im direkten Lebensumfeld der Menschen (d.h. in Kindergärten, Schulen, Sportvereinen, Betrieben, Senioreneinrichtungen etc.) verankert werden. Es ist eine wesentliche Aufgabe, die Finanzierung ausreichend und langfristig zu sichern. Die SPD unterstützt dabei insgesamt die Forderungen nach einer stärkeren Fokussierung auf Hautkrebsrisiken und ihre Einbeziehung in den Gesundheitszieleprozess. Das Präventionsgesetz der Bundesregierung enthält kaum sinnvolle Ansätze für wirkungsvolle Gesundheitsförderung und wird wohl im Bundesrat gestoppt werden. Stattdessen bedarf es eines Gesundheitsförderungskonzepts für alle Politikbereiche, wie es DIE LINKE in ihrem Antrag (BT-Drs. 17/6304) gefordert hat. zur Frage 3 a): Die von der Bundesregierung im Präventionsgesetz vorgesehenen Mittel für die Ständige Präventionskonferenz sind für eine nationale Gesamtkoordination unzureichend

5 stattdessen will DIE LINKE einen Fonds für Gesundheitsförderung und nichtmedizinische Primärprävention mit jährlich 1 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt sowie Mitteln der gesetzlichen wie privaten Krankenversicherungen ausstatten. Eine Koordinierungs- und Entscheidungsstelle auf Bundesebene muss aus Vertretern aus Wissenschaft, dem Gesundheits- und Pflegesystem, Kommunen und Patientenverbänden bestehen und soll bundeseinheitliche Gesundheitsziele festlegen, Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Präventionsforschung geben und Qualitätsberichte erstellen. Mindestens zwei Drittel der Ausgaben müssten in lebensweltbezogenen Maßnahmen fließen, 75% der Mittel sollen den Kommunen vorbehalten sein. zur Frage 3 b): Die heutigen Gesundheitsziele haben nur begrenzte Bedeutung stattdessen werden definierte und messbare Zielgrößen gefordert, deren Erfüllung hohe Priorität eingeräumt wird. Ein nationales Gesundheitsziel Verringerung der Hautkrebsrate müsste durch die zuvor beschriebene Koordinierungsstelle auf Bundesebene definiert werden. zur Frage 3 c): Die Arbeitswelt ist ein bedeutendes Setting für erfolgreiche Gesundheitsförderung und Prävention, die in den Lebenswelten der Menschen ansetzen muss, wo ein großer Teil der Menschen erreicht werden kann bei der Planung, Gestaltung und Umsetzung solcher Maßnahmen ist die Partizipation der betroffenen Menschen wichtig. Wenn die Berufsausübung mit einem erhöhten Risiko für Hautkrebs einhergeht, sollte dies in einer qualifizierten Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden und der Arbeitgeber muss für eine Risikominimierung sorgen. zur Frage 3 a): Das vom Bundestag verabschiedete Präventionsgesetz verkennt den gesamtgesellschaftlichen Charakter von Gesundheitsförderung und Prävention und führt nicht zu einer Verringerung der sozial bedingten Ungleichheit von Gesundheitschancen, zudem bleibt die Aufgabenstellung der Präventionskonferenz vage und unverbindlich; das Gesetz wird wohl ohnehin vom Bundesrat abgelehnt werden. Bündnis 90 / Die Grünen streben für die nächste Wahlperiode ein Präventionsgesetz an, in dem diese Unzulänglichkeiten behoben werden. zur Frage 3 b): Gesundheitsziele können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung effektiver, effizienter und auch partizipativer zu gestalten die rot-grüne Bundesregierung initiierte daher 2001 den Kooperationsverbund gesundheitsziele.de. In diesem Rahmen wäre über die Festlegung eines Gesundheitsziels zur Hautkrebsprävention zu entscheiden. zur Frage 3 c): Die betriebliche Gesundheitsförderung ist besonders wichtig, um auch Personen zu erreichen, die die herkömmlichen Angebote von Krankenkassen und Volkshochschulen zur Individualprävention nicht nutzen.

6 Zudem gibt es viele Arbeitsplätze, an denen Beschäftigte höheren, berufsbedingten UV- Belastungen ausgesetzt sind, und wo die betriebliche Gesundheitsförderung unverzichtbar ist (z.b. bei der Arbeit im Freien oder beim Schweißen). Für Klein- und Mittelbetriebe müssen spezielle Angebote gemacht werden, von der verbesserten Kooperation mit zuständigen Behörden (z.b. Berufsgenossenschaften, arbeitsmedizinischer Dienst, Feuerwehr, Umweltbehörde etc.) über Angebote von Kompetenzzentren bis hin zum organisierten Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen. FRAGE 4 Laut einer Studie der Universität Heidelberg nutzten im Jahre 2012 rund Minderjährige in Deutschland Sonnenstudios obwohl 2009 ein Solarienverbot für Minderjährige in Kraft trat. Außerdem gilt seit Anfang 2012 die UV-Schutz-Verordnung, die strenge Qualitätsanforderungen an die Betreiber von Solarien stellt und Qualifikationsnachweise für das Personal, Beschränkungen der Strahlungsintensität sowie umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen für die Nutzer fordert. Wie beabsichtigen Sie, die tatsächliche Einhaltung dieser Schutzmaßnahme zu gewährleisten? Für die Einhaltung der UV-Schutzverordnung sind die Länder zuständig. CDU/CSU wollen in ihrem Verantwortungsbereich auf deren strikte Einhaltung hinwirken. Die Überwachung der bußgeldbewährten Ordnungswidrigkeit obliegt den Ländern. Deren Befugnisse dahingehend sind weitreichend und können vom Gesetzgeber nicht beeinflusst werden. Die Länder sind für die Einhaltung der Gesetze zuständig, die Bundestagsfraktion hat hierauf begrenzten Einfluss. DIE LINKE ist mit der Situation unzufrieden, weshalb sich neben verstärkten Kontrollen vor Ort für eine bundesweite Verbraucherschutzbehörde ausgesprochen wird, welche die Einhaltung von Verbraucherschutzgesetzen in Kooperation mit den Ländern sichert. Die rechtliche Situation ist eindeutig und wurde von Bündnis 90 / Die Grünen im Ausarbeitungsprozess unterstützt. Die Umsetzung der Regeln ist Angelegenheit der vollziehenden Behörden in Kommunen und Ländern, die Länder müssen aufgefordert werden, den Vollzug zu verbessern. Auf Bundesebene gilt es zu prüfen, ob und wie eine systematische Umgehung erfolgt, um ggf. die rechtlichen Vorschriften anzupassen.

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