Datenschutz: Mitbestimmung und Mitgestaltung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Datenschutz: Mitbestimmung und Mitgestaltung"

Transkript

1 WAS IST DAS ALLGEMEINE PERSÖNLICHKEITSRECHT? Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützt. Danach soll jeder selbst darüber entscheiden, welche Daten er über sich preisgeben will. Darauf basieren die Regelungen in den datenschutzrechtlichen Vorschriften wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) sowie die Datenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer. WELCHE WICHTIGEN ALLIANZEN GIBT ES? Intern: IT-Abteilung Datenschutzbeauftragte/-r, Compliance- Beauftragte/-r Extern: IG BCE Zuständige Landesbeauftragte/-r für Datenschutz und Informationsfreiheit Foto: Fotolia/everythingpossible 1

2 Sachverstand aus dem Beraternetzwerk, insbesondere die Technologieberatungsstelle des DGB (TBS) na müssen die sogenannten auf EU-Standardvertragsklauseln verwendet werden. Beim Sonderfall USA gibt es noch die Unterwerfung unter das Safe Harbor Abkommen. WIE KANN ES AUF BETRIEBSRÄTE ZUKOMMEN? Themenvielfalt: z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, elektronische Personalakte, EDV-Systeme, Personalmanagementsysteme (wie SAP), Betriebsdatenerfassung, AEO-Zertifizierung (für Zollvergünstigungen wird ein Abgleich mit Anti-Terrorlisten gemacht), Anlagen, Videoüberwachung, GPS, e-call. Keine Info von der Arbeitgeberseite mit Verweis auf den Datenschutz der Beschäftigten: z. B. Namen der Beschäftigten, die in Mutterschutz gehen oder Betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten bekommen müssten; Datenschutz beschränkt aber nicht die Mitbestimmung, das käme einem Verzicht der Mitbestimmung gleich. Datenverarbeitung im Konzern: Es gibt kein Konzernprivileg. Sobald es sich um eigenständige Gesellschaften handelt, handelt es sich bei einer Weitergabe um eine Übermittlung an Dritte. Dafür bedarf es einer eigenen Rechtsgrundlage. Bei der Datenübermittlung in andere Länder müssen immer drei Fragen gestellt werden, um zu prüfen, ob sie zulässig ist: Wäre die Übermittlung in Deutschland erlaubt? Gibt es eine Rechtsgrundlage? Å Å Liegt ein angemessenes Datenschutzniveau vor: in der EU und dem EWR sowie einem sicheren Drittland ist das unproblematisch; wo das nicht erfüllt ist z. B. USA, Indien, Chi- WIE GEHE ICH AN DATENSCHUTZRECHTLICHE FRAGESTELLUNGEN HERAN? Um welche Art Daten geht es? Geht es sogar um besondere Arten von Daten (i. S. d. 3 Abs. 9 BDSG z. B. Gesundheit) Fragen stellen zu der Einhaltung von den Grundsätzen des Datenschutzes: Welche Rechtsgrundlage gibt es für die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)? Denn alles ist verboten, was nicht erlaubt ist ( 4 Abs. 1 BDSG). Zu welchem konkreten Zweck sollen personenbezogene Daten erhoben werden? Möglichst auf enge Zweckbegrenzung hinwirken. Sollen personenbezogene Daten nur zu dem Zweck, für den sie erhoben wurden, verarbeitet oder genutzt werden (Zweckbestimmung)? Wird der Grundsatz der Datenvermeidung (möglichst keine Daten erheben) und der Datensparsamkeit (möglichst wenige Daten erheben) eingehalten? Wird möglichst anonymisiert (irreversibel) oder pseudonymisiert (entschlüsselbar) erhoben? Werden Daten möglichst bei Betroffenen selbst erhoben (Grundsatz der Direkterhebung)? 2

3 Ist die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung erforderlich? In der Frage der Erforderlichkeit steckt eine ausgefeilte Interessenabwägung des Arbeitgebers und der Beschäftigten unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit an sich. Werden Beschäftigten folgende Rechte gewährt: Werden sie informiert, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert werden, erhalten sie auf Verlangen Auskunft, werden Daten ggf. gesperrt oder gelöscht? Killerfrage: Gibt es ein Verfahrensverzeichnis? Das Verfahrensverzeichnis meint eine Auflistung aller Prozesse im Betrieb, in dem personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. RECHTE MIT BEISPIELEN HINTERLEGT Frühe Mitgestaltung und Vorbereitung: Der Betriebsrat kann die Einhaltung von Gesetzen (BDSG, TKG, TMG) und Betriebsvereinbarungen ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) überwachen: hierzu kann der BR Informationen und Unterlagen einfordern z. B. die Einsichtnahme in ein Verfahrensverzeichnis, Vorlage von Berechtigungs- und Rollenkonzepten, Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung; Auskunft über den Stand technischer Sicherheitsmaßnahmen. Bei der Planung von technischen Anlagen ( 90 BetrVG): immer schon an Auswirkungen auf Beschäftigte denken im Hinblick auf Überwachungsszenarien. Änderung von Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen ( 90 BetrVG): z. B. Übergang zu interner/externer Projektarbeit, Gruppenarbeit (dann auch ggf. 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG). STÄRKSTE FORM DER MITBESTIMMUNG: Bei Fragen zur Ordnung des Betriebes, z. B. bei Richtlinien zu»compliance«, Krankenrückkehrgesprächen ( 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Beginn und Ende von täglicher Arbeitszeit bzw. Überstunden ( 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG): z. B. im Zusammenhang mit mobiler Arbeit. Mitbestimmung bei der Einführung von technischen Einrichtungen, die zur Überwachung geeignet sind ( 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG): z. B. Software, Hardware, Systeme, BDE-Systeme, Zeiterfassungssysteme, Social Media, Screenings, mobile Geräte (Beispiel VW: keine Weiterleitung von Kommunikationsdaten in einer bestimmten Zeit. Mitbestimmung bei Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen gesetzlicher Regelungen ( 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG), z. B. Einhaltung von Verbot heimlicher Kontrollen aus Nr. 22 des Anhangs zu 4 der Bildschirmarbeitsverordnung im Rahmen des Gesundheitsschutzes, arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen, auf Datenschutz-by-design hinwirken Datenschutz muss vom Hersteller/Programmierer schon mitberücksichtigt werden. Personalfragebogen ( 94 BetrVG): das greift schon bei standardisierten Fragestellungen; möglichst sollte der BR sich eng am Grundsatz der Erforderlichkeit orientieren und nur Fragen erlauben, die in Bezug auf die konkrete Tätigkeit unbedingt nötig sind. Zum Beispiel keine Fragen zu Familienmitgliedern, Krankheit, Familienplanung, Vorstrafen, politi- 3

4 scher Einstellung, Gewerkschaftszugehörigkeit stellen. Auswahlrichtlinien ( 95 BetrVG): ab 500 Beschäftigten besteht ein Initiativrecht für den BR, vorher kann er nur mitbestimmen, wenn der AG etwas regeln will bzw. regelt. Mögliche Regelungen: anonymisierte Bewerbungen und Festlegung der zugrunde zu legenden Unterlagen, insbesondere ggf. auch der Ausschluss von googeln oder Einholung von Referenzen; kein pauschales Drogenscreening. Mitbestimmung bei der/dem Datenschutzbeauftragten: Bei der Einstellung bzw. Versetzung ( 99 BetrVG), nicht bei externer Benennung. Mitbestimmung in Form des Interessenausgleichs und Sozialplans ( 111, 112 BetrVG), z. B. klassisches Outsourcing von IT-Dienstleistungen, Crowdsourcing, Cloud Computing in Form von Bereitstellung von Software zur Nutzung (Software as a service), Bereitstellung einer Plattform (Platform as a service), Bereitstellung von IT-Ressourcen, insbesondere Rechnerleistung, Arbeitsspeicher und Festplattenspeicher, Verbindungen (infrastructure as a service) oder Durchführung von Geschäftsprozessen durch Cloud Computing (Business Process as a Service). Impressum Herausgeberin: Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Edeltraud Glänzer, Vorstandsbereich 2 Redaktion: Isabel Eder, Abt. Mitbestimmung Jan Grüneberg, Abt. Mitbestimmung Redaktionsanschrift: Königsworther Platz 6, Hannover Telefon: Telefax: abt.mitbestimmung@igbce.de Internet: Gesamtherstellung und -vertrieb: BWH GmbH Stand: Juli

5 Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat (im Überblick)? Informationen über den Wirtschaftsausschuss erlangen und frühzeitig Entwicklungen hinterfragen und begleiten ( 106 ff.) Schleichende Betriebsänderungen erkennen und entsprechend Interessenausgleich und Sozialplan einfordern ( 111) Aufgaben des BR: z. B. Einhaltung von BDSG, TKG, TMG, Betriebsvereinbarung ( 80 Abs. 1 Nr. 1, 2, 8) Mitbestimmung bei Einstellung oder Versetzung von Datenschutzbeauftragter/-n ( 99) Wirtschaftsausschuss Betriebsänderungen Aufgaben des BR Ordnungsverhalten wie z. B. Torkontrolle ( 87 Abs. 1 Nr. 1) Einstellung Versetzung Ordnungsverhalten Weiterbildung und Anpassung der Ausbildung an verändernde Bedingungen gestalten bei Einsatz von EDV ( 96 98) Berufsbildungsbedarf angesichts neuer Planungen vom AG einfordern ( 96) Beschäftigungssicherung avisieren vor sich verändernder Arbeitsorganisation ( 92a) Weiterbildung Berufsbildungsbedarf Beschäftigungssicherung Personalbedarf Sich verändernden Personalbedarf ansprechen, Vorschläge machen, beraten ( 92) DATENSCHUTZ RECHTE DES BETRIEBSRATES (BETRVG) Abwendung von Belastungen Gegenmaßnahmen einleiten bei erst verspätet erkennbaren Belastungen ( 91) Arbeitsorganisation Fragen zur Arbeitszeit Betriebsdaten-, Leistungsdatenerfassung Gesundheitsschutz Planung neuer technischer Anlagen, Veränderungen an Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitsplätzen ( 90) Fragen zur Arbeitszeit mit Bezug auf mobiler Arbeit ( 87 Abs. 1 Nr. 2) Technische Einrichtungen, Software, die zur Überwachung geeignet sind: z. B. Betriebsdaten- bzw. Leistungsdatenerfassung, RFID ( 87 Abs. 1 Nr. 6) Gesundheitsschutz bei der Einführung von mehr EDV, Ergonomie ( 87 Abs.1 Nr. 7) 5

Compliance und Mitbestimmung

Compliance und Mitbestimmung Wie kommen Betriebsräte mit»«in Berührung? Typischer Fall in der Praxis: Der Arbeitgeber will an die amerikanische Börse und formuliert eine konzernweite Richtlinie zu. Der Betriebsrat wird darüber informiert;

Mehr

Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun?

Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun? Informationen für Betriebsräte Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun? Referentin Isabel Eder, Abteilung Betriebsverfassung 2013 IG BCE 24. September 2013 Analyse der Ausgangssituation Welche

Mehr

Gleichstellung: Mitbestimmung und Mitgestaltung

Gleichstellung: Mitbestimmung und Mitgestaltung Mitbestimmung und Mitgestaltung Ein Thema für Betriebsräte? Gleichstellung ist eine Frage von Gerechtigkeit und damit in jedem Fall Aufgabe von Betriebsräten und Interessenvertretungen allgemein. Im Betriebsverfassungsgesetz

Mehr

Kostendruck: Was tun, wenn Outsourcing droht?

Kostendruck: Was tun, wenn Outsourcing droht? Kostendruck: Was tun, wenn Outsourcing droht? Referentin: Katja Köhler 10.05.2016 Technologieberatungsstelle beim DGB e.v. 2 Outsourcing = Auslagerung Werkvertrag Im Unternehmen Leiharbeit Regional/ Global

Mehr

SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG

SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG Die IG BCE informiert über die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Schwerbehindertenvertretung Die IG BCE informiert über die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Aufgaben

Mehr

Teilnehmerscript Datenverarbeitung im Ausland

Teilnehmerscript Datenverarbeitung im Ausland Inhaltsverzeichnis...1 Verantwortliche Stelle im Sinne des 3 Abs. 7 BDSG...1 im Auftrag...1 Weitergabe von Daten an Dritte...2 Was ist ein angemessenes Schutzniveau?...2 Übermittlung von personenbezogenen

Mehr

DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG. Plan zur Umsetzung

DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG. Plan zur Umsetzung DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG Plan zur Umsetzung Herausforderungen und Auswirkungen Verpflichtung Datenschutz-Governance-Struktur Rechtsgrundlagen Rollenverteilung Transparenz Maßnahmen Literaturempfehlung

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis Kapitel Einleitung Kapitel Datenschutzrechtliche G ru n d la g en... 9

Vorwort... Inhaltsverzeichnis Kapitel Einleitung Kapitel Datenschutzrechtliche G ru n d la g en... 9 Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V IX 1. Kapitel Einleitung... 1 2. Kapitel Datenschutzrechtliche G ru n d la g en... 9 3. Kapitel Datenschutz in der Personalabteilung/Arbeitnehmerdatenschutz...

Mehr

Worüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung

Worüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung DATENSCHUTZ Worüber wir sprechen Datenschutz eine fachliche Eingrenzung Datenschutz im Betrieb und Tätigkeit des DSB Digitalisierung was kann man darunter verstehen Datenschutz in neuen Szenarien 2 Volkszählungsurteil

Mehr

Datenschutz-Richtlinie der SenVital

Datenschutz-Richtlinie der SenVital Datenschutz-Richtlinie der SenVital Vorwort Die SenVital betreibt Senioren- und Pflegeeinrichtungen (inkl. ambulante Pflege). Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung in vielen Bereichen stehen dabei

Mehr

Einführung Datenschutz in der Pflege

Einführung Datenschutz in der Pflege Einführung Datenschutz in der Pflege Eine Informationsgesellschaft ohne Daten ist nicht denkbar. Ob Online- Shopping, Internet-Banking oder elektronische Verwaltung; wir sind es gewohnt, dass beinahe jedes

Mehr

Workshop für Personalvertreter Personalvertretung und Datenschutz WCCB Bonn

Workshop für Personalvertreter Personalvertretung und Datenschutz WCCB Bonn Herzlich willkommen Workshop für Personalvertreter Personalvertretung und Datenschutz 28.04.2016 WCCB Bonn Dr. Dieter Haschke Stand: 20.04.2016 Gliederung 1. Grundlegendes zum Datenschutz 2. Das Verhältnis

Mehr

V orw ort... Abkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI. Einführung B. Gang der Darstellung Teil: Grundlagen...

V orw ort... Abkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI. Einführung B. Gang der Darstellung Teil: Grundlagen... V orw ort... V Inhaltsverzeichnis...VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Einführung... 1 A. Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit... 3 B. Gang der Darstellung... 4 1. Teil: Grundlagen...

Mehr

(Pre-)Employment Screening

(Pre-)Employment Screening (Pre-)Employment Screening Dr. Sarah Reinhardt Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Axel von Walter Fachanwalt für Informationstechnologierecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Seite 2 (Pre-)Employment

Mehr

Beschäftigtendatenschutz Die neuen Regelungen. Rechtsanwalt Andrés Heyn Hamburg

Beschäftigtendatenschutz Die neuen Regelungen. Rechtsanwalt Andrés Heyn Hamburg Beschäftigtendatenschutz Die neuen Regelungen Rechtsanwalt Andrés Heyn Hamburg Rechtliche Grundlagen Bislang: 28, 32 BDSG - nachrangiges Gesetz Bald: DatenschutzGrundVerordnung ab 25.05.18 Gilt unmittelbar,

Mehr

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage

Mehr

Inhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsübersicht. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 1 KaDitel: Einleitung 1 2. Kapitel: Outsourcing und Datenschutz 3 2.1 Begriff und Bedeutung des Outsourcings von Datenverarbeitung 3 2.2 Beispiele für Formen des DV-

Mehr

Arbeitsrecht 4.0 aus Sicht des Verbandsjuristen

Arbeitsrecht 4.0 aus Sicht des Verbandsjuristen Arbeitsrecht 4.0 aus Sicht des Verbandsjuristen Flexible Beschäftigungsformen u. a. Mobiles Arbeiten Grenzübergreifende Zusammenarbeit in virtuellen Mitarbeiterteams Crowdsourcing / Crowdworking = Tätigkeiten

Mehr

AUF EINEN BLICK. Die EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO)

AUF EINEN BLICK. Die EU-Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO) Grundverordnung (EU-DSGVO) In diesem Factsheet erhalten Sie einen ersten Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung mit einer Übersicht der Grundprinzipien, wesentlichen Änderungen und der

Mehr

REFERENTIN. Die EU-DSGVO was steht drin?

REFERENTIN. Die EU-DSGVO was steht drin? Die EU-DSGVO was steht drin? Eine Veranstaltung des Bayerischen IT-Sicherheits-Clusters am 13.10.2016 in Regensburg Referentin: Sabine Sobola Rechtsanwältin Lehrbeauftragte für IT- und Wirtschafsrecht

Mehr

I BEGRIFF DER PERSONALAKTE UND RECHTLICHE RAHMENBEDINGUGEN Einleitung Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers 13

I BEGRIFF DER PERSONALAKTE UND RECHTLICHE RAHMENBEDINGUGEN Einleitung Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers 13 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS VORWORT 3 I BEGRIFF DER PERSONALAKTE UND RECHTLICHE RAHMENBEDINGUGEN 11 1. Einleitung 11 2. Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers 13 3. Inhalte der Personalakte...

Mehr

Starke Vertretung. Für Mitbestimmung und Gestaltung

Starke Vertretung. Für Mitbestimmung und Gestaltung Starke Vertretung Für Mitbestimmung und Gestaltung FLEXIBEL UND MOTIVIERTER... sind die Belegschaften in Betrieben mit Arbeitnehmervertretungen. Die sorgen dafür, dass Unternehmen auf Auftragsschwankungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V VI VII XVII Teil 1: Kommentierung BDSG Einleitung... 1 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame

Mehr

SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf

SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, 11.11.2009 Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf 1 1 2 3 Datenschutzrecht Wann greift es ein? Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder

Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei. muss Ihr Verein Daten zu Ihrer Person verarbeiten. Der Umgang mit diesen sogenannten "personenbezogenen Daten"

Mehr

Compliance im Arbeitsrecht

Compliance im Arbeitsrecht Compliance im Arbeitsrecht Leitfaden für die Praxis Von Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen Luchterhand 2010 Inhaltsübersicht Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Forum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat

Forum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat 12. IG Metall Tagung für Personal in der beruflichen Bildung Forum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat Was bringt uns ein Bildungsausschuss des BR? Kompetenz

Mehr

Smart Home ein Datenschutzfall

Smart Home ein Datenschutzfall TeleTrusT-Informationstag "IT-Sicherheit im Smart Home und der Gebäudeautomation" Berlin, 12.11.2014 Smart Home ein Datenschutzfall Michael Götze, ditis Systeme Agenda Datenschutzrechtliche Grundlagen

Mehr

Referent: Benjamin Butz

Referent: Benjamin Butz Betriebsrat und Arbeitnehmer- Datenschutz Referent: Benjamin Butz Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Inhalt des Vortrags 1. Arbeitnehmer-Datenschutz und betriebliche Altersversorgung 2. Funktion

Mehr

Datenschutz in Schulen

Datenschutz in Schulen Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Gute Arbeit braucht gutes Arbeitsrecht ver.di Workshop am 18./19. Juni 2009 in Berlin. Martina Perreng, DGB Bundesvorstand 1

Gute Arbeit braucht gutes Arbeitsrecht ver.di Workshop am 18./19. Juni 2009 in Berlin. Martina Perreng, DGB Bundesvorstand 1 Gute Arbeit braucht gutes Arbeitsrecht ver.di Workshop am 18./19. Juni 2009 in Berlin Martina Perreng, DGB Bundesvorstand 1 Inhalt 1. Anforderungen an Gutes Arbeitsrecht 2. Datenschutz als Ausprägung von

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2009: BDSG (1) 1.1 BDSG-Rechtsgrundlagen für Aktiengesellschaften Aufgabe: Welche Abschnitte aus dem BDSG sind für Aktiengesellschaften relevant?

Mehr

Chancen (und Risiken) des Datenschutzes für Unternehmen

Chancen (und Risiken) des Datenschutzes für Unternehmen Chancen (und Risiken) des Datenschutzes für Unternehmen Dr. Lutz Hasse Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 1 Aktuelle Situation in Thüringen 2 Wer ist der Thüringer

Mehr

Vortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen -

Vortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen - Veranstaltung Vortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen - Referent Markus Schließ Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für IT-Recht Lehrbeauftragter

Mehr

Neue Entwicklung zum Arbeitnehmerdatenschutz

Neue Entwicklung zum Arbeitnehmerdatenschutz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 Prof. Dr. Björn Gaul, Rechtsanwalt und

Mehr

Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben

Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben 8.7.2015 Datenschutz ist Grundrechtsschutz (1) Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (= IT- Grundrecht )

Mehr

IT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung

IT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung IT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung Studienbereichsleiter Technik Studiengangleiter Informationstechnik 1 Quelle: http://www.abhoergeraete.biz 2 Quelle: http://www.abhoergeraete.biz 3 Kamera

Mehr

SAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT

SAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT SAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT Vortrag auf der Böckler Konferenz für Aufsichtsräte 2016 Prof. Dr. Peter Wedde Berlin, 1. Juli 2016 Worum wird es gehen? I. Warum Safe Harbor? Und warum Datenschutz?

Mehr

DATENSCHUTZ Der betriebliche und externe Datenschutzbeauftragte (EU-DSGVO)

DATENSCHUTZ Der betriebliche und externe Datenschutzbeauftragte (EU-DSGVO) DATENSCHUTZ Der betriebliche und externe Datenschutzbeauftragte (EU-DSGVO) Online-Training Ausbildungsinhalte ITKservice Online-Trainings Datenschutz Der betriebliche und externe Datenschutzbeauftragte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung................................ 5 Abkürzungsverzeichnis............................ 13 A. Die Bedeutung von Beschlüssen für eine funktionsfähige und erfolgreiche Betriebsrätearbeit....................

Mehr

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Hiermit informieren wir Sie gem. Artt. 13, 14 und 21 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns

Mehr

Das neue Datenschutzrecht ab 25. Mai 2018 Anpassungsbedarf für HR. Leipzig, 27. Februar 2018

Das neue Datenschutzrecht ab 25. Mai 2018 Anpassungsbedarf für HR. Leipzig, 27. Februar 2018 Das neue Datenschutzrecht ab 25. Mai 2018 Anpassungsbedarf für HR Leipzig, 27. Februar 2018 Vorstellung Katja Rengers Datenschutzbeauftragte der LWB mbh Konzerndatenschutz Beschäftigtendatenschutz Erfahrung

Mehr

Rechte des Betriebsrates bei der beruflichen Bildung gem. 96, 97, 98 BetrVG

Rechte des Betriebsrates bei der beruflichen Bildung gem. 96, 97, 98 BetrVG Rechte des Betriebsrates bei der beruflichen Bildung gem. 96, 97, 98 BetrVG 1. Dezember 2010 Larissa Wocken Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 19, 20095 Tel: 040 30 96 51 14,

Mehr

BEWERBUNG. Die IG BCE informiert über Bewerbungen und Vorstellungsgespräche.

BEWERBUNG. Die IG BCE informiert über Bewerbungen und Vorstellungsgespräche. BEWERBUNG Die IG BCE informiert über Bewerbungen und Vorstellungsgespräche. BEWERBUNG Die IG BCE informiert über Bewerbungen und Vorstellungsgespräche. Bewerbung und Vorstellungsgespräch Damit es klappt:

Mehr

Stärker werden Betriebsrat gründen

Stärker werden Betriebsrat gründen Stärker werden Betriebsrat gründen FLEXIBEL UND MOTIVIERTER... sind die Belegschaften in Betrieben mit Arbeitnehmervertretungen. Die sorgen dafür, dass Unternehmen auf Auftragsschwankungen besser reagieren

Mehr

Datenschutzkonzept. der Alfred Hermann GmbH & Co. KG

Datenschutzkonzept. der Alfred Hermann GmbH & Co. KG Seite 1 von 7 Datenschutzkonzept der Alfred Hermann GmbH & Co. KG Inhalt 1. Geltungsbereich... 1 1.1 Begriffsdefinitionen... 2 2. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte... 3 3. Erheben, Verarbeiten und

Mehr

Datenschutz im Arbeitsverhältnis

Datenschutz im Arbeitsverhältnis Datenschutz im Arbeitsverhältnis IT-Security und Datenschutz für die Praxis, it-sa, RAin Kristina Fink Folie 0 / Präsentationstitel / Max Mustermann TT. Monat 2010 Allgemeine Grundlagen des Datenschutzes

Mehr

Datenschutz, Mitbestimmung & Co.: Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihren Stakeholdern

Datenschutz, Mitbestimmung & Co.: Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihren Stakeholdern Datenschutz, Mitbestimmung & Co.: Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihren Stakeholdern Articulate Community Event Berlin 2016 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Oranienstraße 106, 10969 Berlin

Mehr

EU-Datenschutz- Grundverordnung

EU-Datenschutz- Grundverordnung EU-Datenschutz- Grundverordnung Noch viel Zeit? Axel Vogelsang Datenschutzbeauftragter & IT-Consultant Umfrage Bitkom (September 2016) Befragte: 509 Datenschutzverantwortliche 47% 8% 12% EU-DSGVO 32% die

Mehr

Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen Rechtsvorschriften im Bereich Datenschutz für Schulen Landesdatenschutzgesetz, Kunsturheberrechtsgesetz Zusammenfassung der für den Schulbereich

Mehr

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Alles neu? oder Nur alter Wein in neuen Schläuchen?

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Alles neu? oder Nur alter Wein in neuen Schläuchen? Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung Alles neu? oder Nur alter Wein in neuen Schläuchen? Beratungshype? Bisherige Datenschutzgrundsätze, Konzepte und Prinzipien sind nicht viel anders als im geltenden

Mehr

Fälle mit Lösungsskizzen

Fälle mit Lösungsskizzen Fall 1: Der Versicherungsrabatt Die mit der X-Bank konzernverbundene Y-Versicherung bittet die X-Bank um die Mitteilung von Namen und (Post-)Anschriften der neu eingestellten Auszubildenden. Sie teilt

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1)

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1) Gliederung zur Vorlesung im Sommersemester 2006 an der Universität Ulm von 1. Geschichte des 1.1 Sieben Schutzziele des 1.1.1 Datenschutz als Abwehrrecht 1. Schutz vor Missbrauch 2. Schutz vor unzulänglichen

Mehr

Gliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel

Gliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel II. Was ist Datenschutzrecht? 1. Beispiel 2. Ansatzpunkt: Schutz des Persönlichkeitsrechts 3. Datensicherung 4. Datenschutzrechtliches

Mehr

Datenschutz ist Grundrechtsschutz

Datenschutz ist Grundrechtsschutz Datenschutz ist... Datenschutz ist Grundrechtsschutz Das Grundgesetz gewährleistet jedem das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen (Grundrecht auf informationelle

Mehr

Das 2001 zuletzt überarbeitete ThürDSG enthält keine Regelungen zum Personal- bzw. Arbeitnehmerdatenschutz Eine Regelung ist Bestandteil des

Das 2001 zuletzt überarbeitete ThürDSG enthält keine Regelungen zum Personal- bzw. Arbeitnehmerdatenschutz Eine Regelung ist Bestandteil des Dorothea Marx MdL Das 2001 zuletzt überarbeitete ThürDSG enthält keine Regelungen zum Personal- bzw. Arbeitnehmerdatenschutz Eine Regelung ist Bestandteil des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion als neue bereichsspezifische

Mehr

Datenschutz im Web

Datenschutz im Web Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017

Datenschutz und Datensicherheit. Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017 und Datensicherheit Norbert Höhn Datenschutzbeauftragter des BHV Stand: September 2017 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Das Grundgesetz garantiert im Rahmen des Persönlichkeitsrechts den

Mehr

Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator

Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit 07.10.2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt Privatsphäre und Datenschutz Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und würde

Mehr

Neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz Ein Überblick. RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH

Neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz Ein Überblick. RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH Neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz Ein Überblick RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Beschäftigtendatenschutz Nicht nur Arbeitnehmer 3 Abs. 11 BDSG: Auszubildende,

Mehr

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:

Mehr

Datenschutz im Unternehmen von Auftragsdatenverarbeitung bis Online-Vertrieb

Datenschutz im Unternehmen von Auftragsdatenverarbeitung bis Online-Vertrieb Datenschutz im Unternehmen von Auftragsdatenverarbeitung bis Online-Vertrieb Simone Heinz, SIZ GmbH Auditorium, it-sa 2014, 09.10.2014 GmbH 2014 Besuchen Sie uns! it-sa 2014, Halle 12.0 / 12.0-440 Unsere

Mehr

So bestimmen Betriebsräte beim Cloud Computing mit

So bestimmen Betriebsräte beim Cloud Computing mit Seite 1 von 10 NACHRICHTEN FÜR BETRIEBSRÄTE (http://www.bund-verlag.de/blog/betriebsrat) Gehe zu... Suchbegriff eingeben Nachrichten für Betriebsräte(http://www.bund-verlag.de/blog/betriebsrat) / Kategorie:

Mehr

Highlights im Arbeitsrecht Dezember 2015

Highlights im Arbeitsrecht Dezember 2015 Highlights im Arbeitsrecht 2015 10. Dezember 2015 Caroline Bitsch JUSTEM Rechtsanwälte Dr. Daniel Klösel JUSTEM Rechtsanwälte c.bitsch@justem.de d.kloesel@justem.de Inhalt I. Gesetzgebungsverfahren zur

Mehr

DATENSCHUTZ & WERBUNG

DATENSCHUTZ & WERBUNG DATENSCHUTZ & WERBUNG 30 MINUTEN MIT FACHANWÄLTIN STEFANIE BRUM R I G H T ANWALTSKANZLEI VERBORGENE SCHÄTZE - WIE AUS KUNDENDATEN MEHR REISEN WERDEN TEIL 1 DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN 1 AUSGANGSFRAGEN Wie

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Talk am Fleet

Talk am Fleet Talk am Fleet 15.11.2017 Zusammenstellung: BLC GmbH Hamburg, November 2017 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a 22767 Hamburg fon +49 (0)40 39 99 90-0 fax +49 (0)40 39 99 90-29 info@bl-con.de

Mehr

Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi

Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi 1. Dezember 2009 Ines Meyer Michael Sundermeyer Datenschutz Datenschutz hat Verfassungsrang Recht auf informationelle Selbstbestimmung Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

Mehr

Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/ Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung Christian Prietz

Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/ Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung Christian Prietz Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2014/2015 3. Vorlesung: Rechtmäßigkeit, Einwilligung und Zweckbindung 14.10.2014 Christian Prietz Wiederholung- und Vertiefungsfragen (WuV) Was wird durch

Mehr

Beratung für Interessenvertretungen

Beratung für Interessenvertretungen Beratung für Interessenvertretungen informieren handeln mitbestimmen Max Thomsen TBS in der Region Regionalstelle Bielefeld 8 Beratung 2 Verwaltung Bielefeld Hauptstelle Dortmund Geschäftsführung Verwaltung

Mehr

D_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz

D_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz D_09d Musterschulungsunterlage zum Datenschutz Hinweis: Dieses Muster dient der beispielsweisen Umsetzung der Regelungen der DSGVO in Bezug auf den Schulungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen.

Mehr

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars Informationen zur Auskunftspflicht und zum Ausfüllen des Auskunftsformulars für Veranstalter von landesweit / regional / lokal verbreitetem privatem Rundfunk mit Sitz in NRW Stand: 16. November 2010 Die

Mehr

Liebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter.

Liebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter. Ausgabe 2 Februar 2016 Liebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter. Hauptthema dieses Newsletters sind die Beteiligungsrechte. Was darf der Betriebsrat? Wo kann er mitbestimmen? Wo hat er nur ein Recht

Mehr

RECHTLICHE ASPEKTE DES BETRVG ZUR BERUFLICHEN ENTWICKLUNG VON BETRIEBSRATSMITGLIEDERN

RECHTLICHE ASPEKTE DES BETRVG ZUR BERUFLICHEN ENTWICKLUNG VON BETRIEBSRATSMITGLIEDERN Abt. Mitbestimmung der IG BCE RECHTLICHE ASPEKTE DES BETRVG ZUR BERUFLICHEN ENTWICKLUNG VON BETRIEBSRATSMITGLIEDERN 38 Abs. 4 BetrVG Gesetzestext: Freigestellte Betriebsratsmitglieder dürfen von inner-

Mehr

E-Mobility Mobile Business mit SAP. Axel Berndt Berlin, 14. Februar 2008

E-Mobility Mobile Business mit SAP. Axel Berndt Berlin, 14. Februar 2008 E-Mobility Mobile Business mit SAP Axel Berndt Berlin, 14. Februar 2008 Agenda Fünf Thesen rund um die Einführung von e-mobility im Betrieb Veränderungen im Arbeitsleben durch e- Mobility Veränderungen

Mehr

Datenschutz in der Schule

Datenschutz in der Schule Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de 2 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule Einbindung in den Unterricht 28.04.11 http://www.datenschutz-kirche.de

Mehr

Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning

Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in

Mehr

Ausbildungsreihe DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R. Modul 5: Arbeitsrecht und Datenschutz. Univ.-Prof. DDr. Günther Löschnigg

Ausbildungsreihe DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R. Modul 5: Arbeitsrecht und Datenschutz. Univ.-Prof. DDr. Günther Löschnigg Ausbildungsreihe DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R Modul 5: Arbeitsrecht und Datenschutz Univ.-Prof. DDr. Günther Löschnigg Arbeitsvertragsrecht Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses kein spezifisches Gesetz für

Mehr

- Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? -

- Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? - EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Welche Auswirkungen hat die neue Verordnung für den Mittelstand? - PALLAS SECURITY-BREAKFAST Köln, den 15. November 2016 Harald Eul HEC GmbH 50321 Brühl Tel 02232

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2008: BDSG (2) & Kundendatenschutz (1)

Grundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2008: BDSG (2) & Kundendatenschutz (1) und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2008: BDSG (2) & Kundendatenschutz (1) 2.1 Prüfkriterien zum Datenschutzniveau: Unternehmen Unternehmen = nicht-öffentliche Stelle Zulässigkeitsüberprüfung

Mehr

Datenschutzrechtliche Probleme beim Outsourcing Inaugural-Dissertation

Datenschutzrechtliche Probleme beim Outsourcing Inaugural-Dissertation Datenschutzrechtliche Probleme beim Outsourcing Inaugural-Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Rechte durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität

Mehr

Verfahrensbeschreibung

Verfahrensbeschreibung Art. 27 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) bestimmt, dass die behördlichen Datenschutzbeauftragten ein Verzeichnis der bei der öffentlichen Stelle eingesetzten und datenschutzrechtlich freigegebenen

Mehr

Aufnahme weiterer Personen in die Wohnung MK:

Aufnahme weiterer Personen in die Wohnung MK: Aufnahme weiterer Personen in die Wohnung MK: Mieter: Wohnung: Anzahl der Personen, die in Ihrer Wohnung leben: Nachname Vorname Stellung zum Mieter z.b. Sohn Geb.-Datum Geb.-Ort Beruf Angaben zur Person

Mehr

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts DATENSCHUTZ NEU DENKEN! (Neue) Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung für die IT-Sicherheit Heiko Behrendt

Mehr

MPE-Garry GmbH. Öffentliches Verfahrensverzeichnis, gemäß 4g Abs. 2 i.v.m. 4e Nr. 1-8 BDSG. 13 April 2015 Verfasst von: Kilian Bauer

MPE-Garry GmbH. Öffentliches Verfahrensverzeichnis, gemäß 4g Abs. 2 i.v.m. 4e Nr. 1-8 BDSG. 13 April 2015 Verfasst von: Kilian Bauer MPE-Garry GmbH Öffentliches Verfahrensverzeichnis, gemäß 4g Abs. 2 i.v.m. 4e Nr. 1-8 BDSG 13 April 2015 Verfasst von: Kilian Bauer MPE-Garry GmbH Öffentliches Verfahrensverzeichnis, gemäß 4g Abs. 2 i.v.m.

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 5 und 6 (29.6. 13.7.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Datenschutz und Rundfunkfreiheit

Datenschutz und Rundfunkfreiheit RA Gernot Lehr Referat auf der 2. Fachtagung der LfM zum Datenschutz im privaten Rundfunk Düsseldorf, 3. Dezember 2012 Ausgangslage: Kollision zwischen zwei Grundrechten Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Mehr

Kapitel 4. Mitbestimmungen im Unternehmen. Universität Greifswald Lehrstuhl für BWL; insb. Marketing

Kapitel 4. Mitbestimmungen im Unternehmen. Universität Greifswald Lehrstuhl für BWL; insb. Marketing Kapitel 4 Mitbestimmungen im Unternehmen 1 Mitbestimmung im Unternehmen Arten Betriebsrat Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat 2 Die personelle Ausstattung des Betriebsrates Betriebsgröße (Mitarbeiter)

Mehr

Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 16. Beschäftigtendatenschutz

Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 16. Beschäftigtendatenschutz Stand: Dezember 2017 Newsletter EU-Datenschutz-Grundverordnung Nr. 16 Beschäftigtendatenschutz Vorbemerkungen Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trifft keine inhaltlichen Regelungen zum Datenschutz

Mehr

Datenschutzrecht in der Praxis Internationale Datenschutz-Compliance Cloud-basierte Personalverwaltung in einem globalen Unternehmen

Datenschutzrecht in der Praxis Internationale Datenschutz-Compliance Cloud-basierte Personalverwaltung in einem globalen Unternehmen Datenschutzrecht in der Praxis Internationale Datenschutz-Compliance Cloud-basierte Personalverwaltung in einem globalen Unternehmen Universität des Saarlandes Verena Grentzenberg Counsel/Rechtsanwältin

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften Vorwort.............................. 5 Abk rzungsverzeichnis..................... 13 Gesetzestext........................... 23 Erl uterungen.......................... 95 Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Mehr

Arbeitnehmerdatenschutz

Arbeitnehmerdatenschutz Arbeitnehmerdatenschutz Was lange währt, wird endlich gut? Bonner Unternehmertage 2011 Gabriela Krader, LL.M Konzerndatenschutzbeauftragte Deutsche Post DHL Vorstandsmitglied Gesellschaft für Datenschutz

Mehr

Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können. EU-DSGVO Die EU-DSGVO kommt: Warum die Datenschutzgrundverordnung jeden trifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können. Landeskongress NRW, Dortmund, 21.11.2017 Olaf Dreßen (igz-rechtsabteilung) Datenschutzgrundverordnung

Mehr

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Kongress Gute Arbeit Berlin 6. 12. 2006: Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Rolf Satzer Dipl.- Psychologe Forschung - Beratung - Umsetzung Köln 1 Ziel des Arbeitsschutzgesetzes

Mehr

Datenschutzhinweise. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten.

Datenschutzhinweise. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten. Datenschutzhinweise Sofern Sie als Anwalt Empfänger dieses Schreibens sind und Ihr Mandant eine natürliche Person ist, leiten Sie dieses Schreiben bitte an Ihren Mandanten weiter. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise

Mehr

Sitzung KBR April in Potsdam IN EINER NICHT SO FERNEN ZUKUNFT

Sitzung KBR April in Potsdam IN EINER NICHT SO FERNEN ZUKUNFT Sitzung KBR 25.-27. April in Potsdam IN EINER NICHT SO FERNEN ZUKUNFT REAL EXISTIERENDE SATIRE: DAS ENDE DES BDSG (BUNDESDATENSCHUTZGESETZ) Ab 2018 sind werden aufgrund der neunen EU-Datenschutz- Verordnung

Mehr

Datenschutzrechtliche Schranken der Informationsweitergabe

Datenschutzrechtliche Schranken der Informationsweitergabe Informationen im Gesellschaftsrecht Datenschutzrechtliche Schranken der Informationsweitergabe RA Dr. Lukas Feiler, SSCP CIPP/E 5. Wiener Unternehmensrechtstag 4. Oktober 2016 TOPICS 1) Datenübermittlungen

Mehr

Business Breakfast Graz Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf das HR-Management

Business Breakfast Graz Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf das HR-Management Northcote.Recht Landstraßer Hauptstraße 1/10 1030 Wien Business Breakfast Graz Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf das HR-Management Mag. Erwin Fuchs, Selbstständiger Rechtsanwalt, Northcote.Recht

Mehr

Datenschutz von A-Z. Ausgabe Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN

Datenschutz von A-Z. Ausgabe Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN Datenschutz von A-Z 2011 Ausgabe 2011 2011. Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN 978 3 648 01726 5 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung Zu Inhaltsverzeichnis

Mehr