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- Linus Gabriel Voss
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2 Von der Idee zur Umsetzung 29. November 2016 Infoveranstaltung der AK Steiermark Graz
3 Überblick o Ziel und Zielgruppe(n) der AusBildung bis 18 o Von der Ausbildungsgarantie zur AusBildung bis 18 o Gesetzwerdung der Ausbildungspflicht o Inhalte und Koordinierung der AusBildung bis 18 o Meldesystem, Stufenplan der Unterstützung und Angebote o Evaluierung und Öffentlichkeitsarbeit
4 Zielgruppe(n): NEET, ESL oder FABA wer sind sie und wenn ja, wie viele? Jugendarbeitslosenquote (aktuell: 11,7 %) zentrale Ursache: früher Bildungsabbruch! NEET Jugendliche und Studie der JKU Linz 2013 zentrale Ursache: früher Bildungsabbruch! Studie des IHS 2015: von Early School Leaving zu FABA Laufendes FABA Monitoring der Statistik Austria
5 Grundlagenanalyse zur AB18 (IHS 2015), Frühzeitige AusBildungsabbrecherInnen (FABA)* Anteil Jährige männlich gesamt Burgenland 4,4% 4,9% Kärnten 6,2% 5,8% Niederösterreich 5,9% 5,9% Oberösterreich 5,5% 5,7% Salzburg 6,0% 6,2% Steiermark 5,2% 5,6% Tirol 7,1% 7,2% Vorarlberg 7,2% 7,3% Wien 12,2% 12,2% Österreich gesamt 7,0% 7,1% Anzahl Jährige männlich gesamt Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Österreich gesamt *als vorzeitige BildungsabbrecherInnen werden in diesem Zusammenhang all jene (ehemaligen) SchülerInnen gewertet, die eine Schulform noch vor ihrem Abschluss verlassen und im Folgejahr irgendeine andere formale Ausbildung besuchen; Quellen: Statistik Austria, biber
6 Wann findet der Abbruch der Ausbildungslaufbahn statt? Laufbahnabbruch gleich nach der Pflichtschule: 6,8 % (Steiermark: 7,2) davon 7,6 % männlich (Steiermark: 8,4) und 13,4 % mit nicht-deutscher Umgangssprache (Steiermark: 14,6) Vor Abschluss der Sek II beenden 6,5 % der BHS SchülerInnen, 8,6 der AHS SchülerInnen und 13,6 % der BMS SchülerInnen ihre Bildungslaufbahn endgültig. (Handelsschule: 21,7 %!) FABA aus der Dualen Ausbildung: Differenzierung zwischen Lehrzeit abgebrochen und Lehrzeit beendet aber keine LAP insgesamt knapp 24 % (Steiermark: 16,7)
7 Fokus Steiermark Bei den 15 bis 24 Jährigen FABA findet sich In der Steiermark der niedrigste Wert mit 6,9% in Weiz und der höchste in Graz-Stadt, mit 12%. Graz ist damit aber deutlich unter dem Wert vergleichbarer Städte (Linz 18,3%, Salzburg 17,7%). Das Risiko FABA zu werden, ist für Jugendliche mit Migrationshintergrund in der Steiermark 4 mal so hoch wie für Jugendliche ohne Migrationshintergrund (Definition über Geburtsland). Burschen haben ein erhöhtes Risiko gleich nach der Pflichtschule ihre Bildungslaufbahn abzubrechen (8,4 % - Mädchen: 6 %) Die Steiermark hat die wenigsten Abbrüche aus der dualen Lehrausbildung Die Chance auf Reintegration von FABA in Bildung oder Ausbildung ist in der Steiermark vergleichsweise hoch (z.b. durch gut vernetzte Projektlandschaft)..
8 Frühzeitiger AusBildungsabbruch Anzahl Quote Insgesamt ,5% 6,9% 6,4% nach Geschlecht Männer ,3% 7,0% 6,6% Frauen ,7% 6,8% 6,3% nach Alter 15 Jahre ,2% 4,8% 4,2% 16 Jahre ,8% 7,1% 6,4% 17 Jahre ,4% 8,6% 8,4% nach Wohnort Burgenland ,9% 5,3% 5,3% Kärnten ,9% 6,0% 5,1% Niederösterreich ,3% 5,8% 5,3% Oberösterreich ,8% 5,3% 5,0% Salzburg ,3% 5,2% 5,3% Steiermark ,9% 5,3% 5,5% Tirol ,6% 6,4% 5,8% Vorarlberg ,1% 6,4% 6,1% Wien ,6% 12,6% 11,5%
9 Logik und Entwicklung der Jugendarbeitsmarktpolitik Ausbildungsgarantie seit 2008 (derzeit Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen des AMS) Jugendcoaching (seit 2012) und Lehrlingscoaching (seit 2014) (2016 rund Jugendliche im JU und fast im LC) Produktionsschulen und niederschwellige Angebote kontinuierlicher Ausbau (2016 rund Jugendliche allein in Produktionsschulen) AusBildung bis 18
10 Entstehungsgeschichte AusBildung bis Verankerung im Regierungsprogramm Mai 2014 Bis Ende 2015 Januar 2016 Juli 2016 August 2016 Herbst 2017 ab Juli 2018 erste Steuerungsgruppensitzung unter der Leitung des BMASK mit dem BMB, BMWFW und BMFJ Arbeitsgruppen bestehend aus Ministerien, Sozialpartnern, AMS, SMS und LändervertreterInnen erarbeiten Grundlage für den Gesetzesentwurf Ausbildungspflichtgesetz (APflG) geht in Begutachtung APflG wird im Nationalrat und im Bundesrat beschlossen APflG tritt in Kraft Erster Jahrgang wird ausbildungspflichtig Möglichkeit der Sanktionierung
11 Ausbildungspflichtgesetz Durch Verfassungsänderung war 2/3 Mehrheit im Nationalrat notwendig, welche durch Zustimmung von SPÖ, ÖVP und Grünen erreicht wurde.
12 Koordinierungsstrukturen Das Projekt AusBildung bis 18 wird unter der Ägide des Sozialministeriums (Sektion VI) in enger Zusammenarbeit folgender Ressorts umgesetzt: Bundesministerium für Bildung (BMB) Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) Bundesministerium für Familie und Jugend (BMFJ) Diese Ressorts ergänzt durch das BMGF und das BMLFUW bilden auch in weiterer Folge die Steuerungsgruppe. Einbezogen sind und waren auch Länder, Städte, Gemeinden, die Sozialpartner (inkl. Bundesjugendvertretung), die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, das Arbeitsmarktservice (AMS) und das Sozialministeriumservice (SMS). Diese Institutionen bilden den Beirat.
13 Was dürfen bzw. müssen Jugendliche künftig nach Ende der Pflichtschulzeit machen? Die Ausbildungspflicht kann erfüllt werden durch einen gültigen Lehr- oder Ausbildungsvertrag nach dem BAG oder nach dem LFBAG, eine Ausbildung nach gesundheitsrechtlichen Vorschriften, den Besuch weiterführender Schulen wie den Besuch einer allgemein bildenden höheren oder berufsbildenden mittleren oder höheren Schule, den Besuch von auf schulische Externistenprüfungen oder auf einzelne Ausbildungen vorbereitenden Kursen, zb Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Pflichtschulabschlussprüfung oder Berufsausbildungsmaßnahmen, die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die Teilnahme an einer Maßnahme für Jugendliche mit Assistenzbedarf ( 10a Abs. 3 des Behinderteneinstellungsgesetzes BEinstG, BGBl. Nr. 22/1970), die deren persönliche Leistungsfähigkeit erhöht und deren Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert, eine nach Abs. 3 zulässige Beschäftigung.
14 Hilfsarbeit : Die Erfüllung der Ausbildungspflicht gemäß Abs. 2 Z 5 bis 7 setzt voraus, dass eine derartige Maßnahme oder Beschäftigung mit einem Perspektivenoder Betreuungsplan, der gemäß 14 Abs. 2 vom Arbeitsmarktservice (AMS) oder vom Sozialministeriumservice (SMS) oder in deren Auftrag erstellt wurde, vereinbar ist. Ausbildungsfreie Zeiträume (bis zu 4 Monate) oder Wartezeiten stellen keine Verletzung der Ausbildungspflicht dar. Die Ausbildungspflicht kann ruhen, wenn z.b. Jugendliche Kinderbetreuungsgeld beziehen, ein freiwilliges soziales Jahr bzw. Präsenz-/ oder Zivildienst leisten oder sonstige berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen. Um neue Maßnahmen oder Änderungen einzubeziehen, veröffentlicht das SMS künftig eine Liste jener Maßnahmentypen, mittels derer die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann.
15 Nähere Informationen zur Erfüllung der Ausbildungspflicht Weit erfü hrende Schule a llgemein bildender hö here r ode r be rufsbild e nder Art Lehr.ausb ild ung Ausbild u ng zu Gesund heits und Sozia lb e rufen Bildungs oder Ausbildungsm a ß n a hme n ode r vorbereite n de M a ß n a hme n [>berstufenfonnen '[ab sekundarstufe II) der Allgemeinbidenden höheren sehulen (AHS, Gymnasium) l8erufsbildende mittlere (BMS) oder höhere S<hule n (BHS) E llderformen und Privatschulen 'Verzeichnis der l'riva&huen österreich E'hUe fiir all;:emeine Gesoodheits- und u ankenpflege ~für (psvdliattische) Gesundheits und Krankenpflege E"" für ICinder- und.lllgen<lichenpbege ~':::~.::.ed;:st::::::nt ":::onsassistenz, Gipsassistenz, Laborassistenz, ~onsassöstenz, operationsassistenz, Ordinationsassistenz, RÖ n!j:enassistenz, Pllegefachassistenz) E""" für den mecizinisch-technischen f adl<ienst t""" für Land- und form\ytschaft t elve /}BA (Überbetriebliche Lehrausbilcblg) \.erra"!:erte Lelve jteilqua[lfizierun;: ~hnärzt!iche Assistenz Medizinische/ r Masseur/ Masseurin Hi>ilmassew/in Retrungssaniäter/in Notfilllsanititer /in Lehrgii"!:e oder schule n für sozialbetreuungsberufe: Diplom-sozialbetreuerfui Facl~soziafbetreuer/in Heimhelfer/in Geeignetes anerkanntes arbeitsmarkt oder billdungspoütisches A11gebot, das zielgeric htet auf eine l nte~g ration oder Reinteyation in v.oe<terführende AuSbildunc;:s- und - Bildun;:sarigebote wrllereitet und Maßnahme für Jugen<liche mit UnterstiittungsbedaJf, <ie deren 1 ntegration in den Arbeitsmarkt er1ek hten t_ms: Betreuungs- und Perspeklivenpla nung im Ra hmen der 8eratungsleisturig sowie zielguppenspezi!isdle Angebote ~~re...ii:s- und l'er>pektivenpla nung im Rahmen der Beratungsleistung SOY~e zielgruppenspezifisdle Angebote ftei lnahme an einem für das Erge ifen einer weiterführellden (Aus-) Bidung e rforderlichen Sprachkurs bis zur Erla ngung der incivicb!d notwendigen Sprachkenntnisse. Deutsche ir chlurs (befristet r Ulässigl l\piall"h vnn ~ h&.pn ndpr &11d1ilrl1S1PPn im bnd
16 Verpflichtung und Sanktionen ist das nötig und wie soll das gehen? Sanktionen sind nur die Rute im Fenster. Tatsächlich ändern können wir nur etwas durch Unterstützung, Beratung und vielseitige AusBildungsangebote. Sanktioniert werden können ausschließlich Erziehungsberechtigte, die Jugendliche nicht unterstützen oder gar daran hindern, eine weiterführende AusBildung zu besuchen 17. Wer als Erziehungsberechtigte oder als Erziehungsberechtigter die Ausbildungspflicht gemäß 4 schuldhaft verletzt, ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von 100 bis 500, im Wiederholungsfall von 200 bis zu bestrafen. Leichte Fahrlässigkeit ist nicht strafbar. Einschaltung der Bezirksverwaltungsbehörde erst dann, wenn jede Kontaktaufnahme und die damit verbundenen Unterstützungsangebote verweigert werden. Die Identifikation der betroffenen Jugendlichen bzw. Familien ist nötig, um gezielt Unterstützung anbieten zu können.
17 1.und wer die Ausbildungspflicht nicht erfüllt? MINISTERIUM Meldesystem und Datenfluss AusBildung bis 18 ' AMS Daten SV-Nr. Daten vbp K AS / vbpk-zp Indirekt personenbezogene Daten, für die binnen vier M onaten nach einem Abgang kein Zugang in eine Maßnahme gemeldet w urde, w erden durch die St atist ik Aust ria an das SMS übermittelt. AusBi!<i4Q9 b1slö Daten vbpk AS / vbpk-zp Lehrlingsstellen Date n SV-Nr. Andere vom AMS oder SMS beauftragte Träger Hauptverband Erziehungsberechtigte Date n SV-Nr. Date n v bpk AS / v bpk-zp Daten SV-Nr. Bundesweite Koordinierungsstelle DasSMSerhält über das vbpk-zp aus dem Zent ralen Melderegist er innerhalb von zw ei Wochen den Personenbezug und informiert die zuständige Koordinierungsst elle.
18 Perspektiven- und Betreuungsplanung Nutzung bewährter Instrumente z.b. des Jugendcoachings, des AMS sowie nach Absprache auch in Kooperation mit regionalen Programmen und Projekten Abstimmung der Betreuung: Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ebenso wie von Betreuungslücken Gewährleistung reibungsloser Übergaben durch Weitergabe relevanter rund wesentlicher Informationen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Konkurrenzsituationen zwischen zuständigen Institutionen oder bürokratische Herausforderungen müssen die Institutionen untereinander lösen; die Jugendlichen sollen darunter nicht leiden. Aktuell: Prozess mit externer wissenschaftlicher Begleitung zur Erarbeitung von Übergabeberichten und insbesondere eines Prozessmanagements, wobei regionale Spezifika jedenfalls Berücksichtigung finden sollen. Wichtige Rolle spielen hierbei die Koordinierungsstellen!
19 Was kostet die AusBildung bis 18? Kosten entstehen durch: Ausbau Jugendcoaching und Produktionsschulen (SMS) Ausbau der Angebote des AMS Zusätzliches Lehrpersonal (Schulsystem = UG30) Koordinierungsstellen Informationsarbeit und Evaluierung System zur Identifikation und Meldung Schulverwaltungssoftware Budget AB18 in Mio Arbeitsmarktpolitik 6,8 20,5 42,1 53,0 57,3 Schulsystem 1,3 5,1 9,1 11,9 12,1 Summe 8,1 25,6 51,2 64,9 69,4
20 Wissenschaftliche Begleitung der Implementierung und Umsetzung des AusBildungspflichtgesetzes Europaweite Auschreibung durch 4 Ressorts; derzeit Stufe 2 des Verfahrens (Anbotslegung bis Mitte November). Inhalte: Nutzen der AusBildung bis 18 Angebote: Überbetriebliche Lehrausbildung: Auffangmöglichkeiten für LehrabbrecherInnen Handelsschulen Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf an Schulen Unterstützungssysteme: Schulpsychologie und andere schulische psychosoziale Beratungsdienste Zielgruppen Jugendliche mit Migrationshintergrund NEET Jugendliche Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) bzw. Jugendliche mit Assistenzbedarf Jugendarbeit Regionale Dispariäten Begleitung der Implementierung der Koordinations- und Vernetzungsstrukturen
21 Öffentlichkeitsarbeit 1. Interimistische Öffentlichkeitsarbeit Inhaltliche Grundlagen: Wording, Basistexte, Argumentarium, FAQ s. Grundlegende Designelemente: Logo, Key Visual, Slogan Umsetzung von Maßnahmen in elektronischen Kanälen (Homepage usw.) Infoschreiben, Folder, Flyer, Aufkleber (in Vorbereitung) Erklärvideo AusBildung bis 18 (in Vorbereitung) 2. Große Kampagne derzeit in Ausschreibung Sommer 2017 bis 2020
22 Website: Seit online
23 Facebook Auftritt
24 Als Ausblick und zum Verständnis: Ausbildungsgarantie bis 25 Die Ausbildungsgarantie bis 25 ist die konsequente Weiterentwicklung der Idee, junge Menschen durch Bildung und Ausbildung nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Neue Initiative ist aber keine Erweiterung der AusBildung bis 18 sondern in erster Linie ein Sonderprogramm des AMS. Ab 2017 werden zusätzlich rund 37 Mio. jährlich bereitgestellt, um junge Menschen über Angebote des Arbeitsmarktservice zu einem berufsbildenden Abschluss zu verhelfen. Zielgruppe sind arbeitslose Personen bis 25 Jahre mit maximal Pflichtschulabschluss. Ihnen wird eine Schulung des AMS garantiert ähnlich wie dies schon jetzt bei Jugendlichen bis 18 Jahre gehandhabt wird. Bis zu junge Erwachsene sollen so jedes Jahr die Möglichkeit bekommen, einen weiterführenden Bildungsabschluss mit Unterstützung des AMS zu erreichen. Das Arbeitslosigkeitsrisiko dieser Menschen sinkt dadurch deutlich (um etwa 2/3).
25 Vielen Dank! Rückfragen gerne heute persönlich oder jederzeit an:
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