Offenlegungspflichten gemäß CRR/CRDIV

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1 Willkommen zum Reply Seminar: Die aufsichtsrechtliche Offenlegung im Wandel Frankfurt, 23. September 2014 Gabriele Hois - 1 -

2 Agenda Neue Herausforderungen in der qualitativen und quantitativen Offenlegung Erweiterung der Offenlegungsanforderungen Schwerpunkt Leitlinien zur Offenlegung von Säule 3-Berichten und ITS Eigenmittel Zusammenfassung - 2 -

3 Handlungsbedarf durch (aktuelle Einschätzung) Daten Prozess Bedeutende Töchter 13 (1) (...) Bedeutende Tochterunternehmen von EU-Mutterinstituten und die Tochterunternehmen, die für ihren lokalen Markt von wesentlicher Bedeutung sind, legen die Informationen nach den Artikeln 437, 438, 440, 442, 450, 451 und 453 auf Einzelbasis oder auf teilkonsolidierter Basis offen. Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten 431/ 432 Übernahme des 26 a KWG (Offenlegung durch die Institute) in die. Risikoprofil 431 (3) ( ) Die Institute verfügen ferner über Verfahren, mit deren Hilfe sie bewerten können, ob ihre Angaben den Marktteilnehmern ein umfassendes Bild ihres Risikoprofils vermitteln. Vermitteln diese Angaben den Marktteilnehmern kein umfassendes Bild des Risikoprofils, so veröffentlichen die Institute alle Informationen, die über die in Absatz 1 vorgeschriebenen Angaben hinaus dazu erforderlich sind. ( ) - 3 -

4 Ratingentscheidungen KMU Handlungsbedarf durch (aktuelle Einschätzung) Daten Prozess 431 (4) Institute erläutern auf Aufforderung kleinen und mittleren Unternehmen und anderen Unternehmen, die Darlehen beantragt haben, ihre Entscheidungen bezüglich der Kreditwürdigkeit und begründen diese auf Wunsch schriftlich. ( ) Vertrauliche und geheime Informationen 432 (2) Die Institute dürfen außerdem von der Offenlegung einer oder mehrerer der in den Titeln II und III genannten Informationen absehen, wenn diese im Einklang mit den Unterabsätzen 2 und 3 als Geschäftsgeheimnis oder als vertraulich einzustufen sind, es sei denn, es handelt sich um Offenlegungen nach den Artikeln 437 (Eigenmittel), und 450 (Vergütungspolitik). s. S. 16 EBA-Leitlinien für Wesentlichkeit, Vertraulichkeit, Geschäftsgeheimni s bis

5 Häufigkeit der Offenlegung Handlungsbedarf durch (aktuelle Einschätzung) Daten Prozess 433 Zeitnähe : Die jährlichen Offenlegungen werden unter Berücksichtigung des Datums der Veröffentlichung der Abschlüsse veröffentlicht. (Häufig keit) EBA-Leitlinien für Prüfung häufigerer Offenlegungen bis Häufigkeit : Prüfung anhand der einschlägigen Merkmale ihrer Geschäfte: Umfang ihrer Tätigkeit Spektrum von Tätigkeiten Präsenz in verschiedenen Ländern Engagement in verschiedenen Finanzbranchen Tätigkeit auf internationalen Finanzmärkten Beteiligung an Zahlungs-, Abrechn.- und Clearingsystemen, ob es nötig ist, die erforderlichen Angaben häufiger als einmal jährlich ganz oder teilweise offenzulegen. s. S. 16 Dabei ist der möglichen Notwendigkeit einer häufigeren Offenlegung der Angaben nach Artikel 437 (Eigenmittel) und Artikel 438 Buchstaben c bis f (Eigenmittelanforderungen) und der Informationen über das Risiko und andere Elemente, die sich rasch ändern können, besondere Aufmerksamkeit zu widmen

6 Handlungsbedarf durch (aktuelle Einschätzung) Daten Prozess Mittel der Offenlegung 434 (2) Werden die gleichen Angaben von den Instituten bereits im Rahmen von Rechnungslegungs-, Börsen- oder sonstigen Vorschriften veröffentlicht, so können die Anforderungen dieses Teils als erfüllt angesehen werden. Sollten die offengelegten Angaben nicht im Jahresabschluss enthalten sein, geben die Institute im Jahresabschluss eindeutig an, wo diese zu finden sind. Hinweis: die Tatsache der Bekanntmachung im Bundesanzeiger wird nicht mehr eplizit gefordert. Risikomanagementziele und politik (1/2) 435 ( ) (e) eine vom Leitungsorgan genehmigte Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren des Instituts, ( ) f) eine vom Leitungsorgan genehmigte konzise Risikoerklärung, in der das mit der Geschäftsstrategie verbundene allgemeine Risikoprofil des Instituts knapp beschrieben wird. (inkl. wichtiger Kennzahlen und Angaben, die eternen Interessenträgern einen umfassenden Überblick über das Risikomanagement des Instituts geben, einschließlich Angaben dazu, wie das Risikoprofil des Instituts und die vom Leitungsorgan festgelegte Risikotoleranz zusammenwirken.) - 6 -

7 Risikomanagementziele und politik (2/2) Handlungsbedarf durch (aktuelle Einschätzung) Daten Prozess 435 (2) Die Institute legen hinsichtlich der Unternehmensführungsregelungen folgende Informationen offen, die regelmäßig mindestens jährlich aktualisiert werden: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen; Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans und deren tatsächliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung; Diversitätsstrategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans, Ziele und einschlägige Zielvorgaben der Strategie, Zielerreichungsgrad; Angaben, ob das Institut einen separaten Risikoausschuss gebildet hat und die Anzahl der bisher stattgefundenen Ausschusssitzungen; Beschreibung des Informationsflusses an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos

8 Offenlegungsanforderungen nach /CRDIV Handlungsbedarf durch (aktuelle Einschätzung) Daten Prozess Anwendungsbereich 436 c) alle vorhandenen oder abzusehenden wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von Verbindlichkeiten zwischen dem Mutterunternehmen und seinen Tochterunternehmen, ( ) Eigenmittel 437 Umfangreiche Neuerungen u.a. Abstimmung aufsichtliches Kapital mit bilanziellen Kapital Beschreibung der Hauptmerkmale der begebenen Instrumente EBA-ITS bis s. S. 17 Vollständige Bedingungen der begebenen Instrumente Art und Beträge der Abzugs- und Korrekturposten Beschränkungen bei der Berechnung der Eigenmittel Erläuterung der Berechnung der Kapitalquoten - 8 -

9 Offenlegungsanforderungen nach /CRDIV Eigenmittelanforderungen Gegenparteiausfallrisiko (Derivate) 438 b) wenn von der relevanten zuständigen Behörde gefordert, das Ergebnis des institutseigenen Verfahrens zur Beurteilung der Angemessenheit seines internen Kapitals einschließlich der Zusammensetzung der ( ) geforderten zusätzlichen Eigenmittel aufgrund der aufsichtlichen Überprüfung, 439 Kommentar: Handlungsbedarf durch (aktuelle Einschätzung) Daten Prozess In Punkt (e) Positive Wiederbeschaffungswerte - keine Aufteilung auf Kontraktarten mehr gefordert. Allerdings bisher nicht gefordert in (g) Kreditderivate: ( ) den Nominalwert von Absicherungen über Kreditderivate und die Verteilung aktueller Ausfallrisikopositionen, aufgeschlüsselt nach Arten von Ausfallrisikopositionen; - 9 -

10 Offenlegungsanforderungen nach /CRDIV Antizyklischer Kapitalpuffer 440 NEU Handlungsbedarf durch (aktuelle Einschätzung) Daten Prozess die geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen, EBA-ITS bis die Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers. Indikatoren der globalen Systemrelevanz (G-SRI) 441 NEU Kommentar: Vorabprüfung ob das Institut global systemrelevant ist, wenn ja dann: EBA-ITS bis ( ) Institute ( ) legen jährlich die Werte der Indikatoren offen, aus denen sich das Bewertungsergebnis der Institute gemäß der in jenem Artikel genannten Ermittlungsmethode ergibt

11 Kreditrisikoanpassungen 442 Kommentar: Handlungsbedarf durch (aktuelle Einschätzung) Daten Prozess Generell ist hier bei den qualitativen Beschreibungen der Kreditrisikovorsorgebildung die Auswirkung einer eventuellen Umstellung des Konzernrechnungswesen auf IFRS zu beachten! Kommentar: Die SolvV spricht von einer Aufgliederung nach Forderungsarten (Kredite, Wertpapiere, Derivate), die von einer Aufgliederung nach Forderungsklassen. Diese Umstellung stellt eine fundamental andere Sichtweise auf die Daten dar! : e) ( ) die Verteilung der Risikopositionen auf Wirtschaftszweige oder Arten von Gegenparteien, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen sowie Angaben der Risikopositionen gegenüber KMU, gegebenenfalls mit näheren Angaben, ( )

12 Unbelastete Vermögenswerte 443 NEU Handlungsbedarf durch (aktuelle Einschätzung) Daten Prozess Offenlegung des Bilanzwerts jeder Forderungsklasse, aufgeschlüsselt nach der Bonität der Vermögenswerte, und des gesamten unbelasteten Bilanzwerts. EBA-Leitlinie zur Offenlegung unbelasteter Vermögenswerte bis Inanspruchnahme von ECAI 444 Kein Handlungsbedarf EBA-ITS bis Marktrisiko 445, 455 Kein Handlungsbedarf Operationelles Risiko 446 Kein Handlungsbedarf Beteiligungen 447 Kein Handlungsbedarf

13 Zinsrisiko 448 Kommentar: Aus der Aufteilung der Erträge im Falle eines Zinsschocks gegebenenfalls nach Währungen wurde die Anforderung nach Währungen aufschlüsseln. Verbriefungen 449 Kein Handlungsbedarf Handlungsbedarf durch (aktuelle Einschätzung) Daten Prozess Vergütungspolitik 450 Kein Handlungsbedarf Verschuldung (Leverage Ratio) 451 NEU Offenlegung der Verschuldungsquote Aufschlüsselung der Gesamtrisikomessgröße sowie Abstimmung mit veröffentlichten Abschlüssen Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen eine Beschreibung der Verfahren zur Überwachung des Risikos einer übermäßigen Verschuldung eine Beschreibung der Einflussfaktoren auf die Verschuldungsquote EBA-ITS bis

14 IRB-Ansatzes für Kreditrisiken Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken Handlungsbedarf durch (aktuelle Einschätzung) Daten Prozess 452 Offenlegung der forderungsbetragsgewichteten durchschnittlichen LGD (nur bei eigenen Schätzungen) und PD in Prozent für jede geografische Belegenheit der Kreditforderungen. 453 Kein Handlungsbedarf Fortgeschrittene Messansätze für operationelle Risiken 454 Kein Handlungsbedarf

15 Erweiterung der Offenlegungsanforderungen ITS / RTSe / Leitlinien Name Entwurf von Leitlinien zur Offenlegung von Säule 3- Berichten (EBA/CP/2014/09) Finaler Entwurf zur Offenlegung von Eigenmitteln (EBA/ITS/2013/01)) Finaler Entwurf zur Offenlegung der Leverage Ratio (EBA/ITS/2014/04) Leitlinien zur Offenlegung belastete/unbelastete Vermögenswerte (EBA/GL/2014/03) Datum Veröffentlichung Erstmalige Offenlegung Link Leitlinien zur Vergütung (EBA/GL/2014/08) Entwurf zur Offenlegung des Antizyklischen Kapitalpuffers (EBA/CP/2014/11) Die Basel Anforderungen zur Liquiditätskennziffer LCR (BCBS272) Die Basel Anforderungen zur Liquiditätskennziffer NFSR (BSBS271) Leitlinien zur Offenlegung von Indikatoren der globalen Systemrelevanz (EBA/GL/2014/02) Entwurf zur Offenlegung von Indikatoren der globalen Systemrelevanz (EBA/IST/2014/03) BA-CP Consultation+paper+on+Guidelines+Article+432+and +Article+433++disclosures.pdf

16 Leitlinien zur Offenlegung von Säule 3-Berichten Frequency-Policy Inhalte Das Institut ist eines der drei größten Institute des Heimatstaates. Die zusammengefassten Vermögenswerte des Instituts übersteigen 30 Mrd. Euro. Die durchschnittliche Bilanzsumme der letzten vier Jahre übersteigt das durchschnittl. Bruttoinlandsprodukt der letzten vier Jahre des Heimatstaats. Die Gesamtrisikopositionsmessgröße entsprechend 429 übersteigt 200 Mrd. Euro oder den entsprechenden - nach dem Referenzkurz der EZB ermittelten - Gegenwert in ausländischer Währung. Auflistung der Institute mit häufiger Offenlegung Auflistung der Prozessschritte bei der Durchführung einer Prüfung Waiver-Policy Nicht wesentliche Informationen Durchführung und Dokumentation einer ausführlichen Analyse (mind. 1jährlich) Zuordnung zu nicht wesentlichen Informationen ist qualitativ als auch quantitativ zu belegen Definition der nicht wesentlichen Informationen ist institutsspezifisch festzulegen Entscheidung über Einstufung als nicht wesentlich anhand Geschäftsmodell, wirtschaftliche/politischen Faktoren Vertrauliche Informationen Vertraulich beinhaltet auch geheime Informationen Vertraulichkeit ist erst dann gegeben, wenn die Veröffentlichung eine signifikante Verschlechterung der Wettbewerbssituation mit sich ziehen würde Informationen zu Eigenmittel und Vergütung sind von der Regelung ausgenommen Begründung und Dokumentation der Entscheidung Allgemeine Angaben zu dem Sachverhalt sind grundsätzlich offenzulegen

17 ITS Eigenmittel Der ITS gliedert sich in 3 Bereiche: Darstellung des regulatorischen Kapitals Offenlegung des regulatorischen Kapitals anhand eines vorgegebenen Templates durch die EBA Template für die Übergangsperiode umfasst fully-loaded Angaben und Angaben, aus denen das Phase-in hervorgeht Synoptischer Abgleich der OL- Anforderungen Eigenmittel und den COREP-Eigenmittelbögen (i.w. auf Basis CA1) Keine vollständige Übereinstimmung mit dem CA1-Bogen, da teilweise gewünschte Angaben bzw. geforderte Aufgliederungen im CA1-Bogen (z.b. getrennter Ausweis von Gewinnen/Verlusten) nicht enthalten sind Überleitungsrechnung Basis:Veröffentlichte Jahres- /Zwischenabschluss zu verwenden (Verwendung des thesaurierten Jahresabschlusses, wenn erstmalige Veröffentlichung per ) 3-stufiger-Ansatz (kein einheitliches Template vorgegeben): Schritt 1: Überleitung der veröffentlichten Bilanz in eine aufsichtliche Bilanz (aufsichtlicher Konsolidierungskreis) Schritt 2: Identifizierung aller Positionen, die für die Ermittlung der aufsichtlichen Kapitalpositionen erforderlich sind Schritt 3: Zuordnung der aufsichtlichen Bilanz auf OL-Template Merkmale von EK-Instrumenten Offenlegung der EK-Instrumente anhand eines vorgegebenen Templates duch die EBA Die Offfenlegung umfasst u.a. folgende Sachverhalte: Emittent/ISIN Rechtsnatur Aufsichtliche/Bilanzielle Behandlung Erträge Ausgestaltung Wertberichtigungen/Abschreibungen

18 Zusammenfassung (I) Generell wurden in der die Offenlegungsanforderungen der CRD III weitgehend übernommen, jedoch u.a. folgende Punkte ergänzt/angepasst: Festlegung eines institutsspezifischen Kriterienkatalogs zur Prüfung der Angemessenheit der Offenlegung (Waiver-Policy) Prüfung und Selbsteinschätzung der Kreditinstitute zur notwendigen Frequenz, Zeitpunkt und Detaillierungstiefe des Offenlegungsberichts (Frequency-Policy) Signifikante Töchter haben erforderliche Angaben auch auf Einzelinstitutsebene zu veröffentlichen Definition von signifikant Erklärung vom Leitungsorgan zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren Konkretisierung der Anforderungen zu Anzahl, Auswahl und Strategie für die Zusammensetzung des Leitungsorgans sowie deren Ausschusssitzungen und Informationsfluss. Schriftliche Auskunftspflicht der Ratingentscheidungen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen

19 Zusammenfassung (II) Erweiterte Offenlegung der Eigenkapitalbestandteile, deren Bedingungen sowie Art und Beträge sämtlicher Abzugspositionen sowie Überleitung zum bilanziellen EK. ITS liegt vor, um institutsübergreifend einheitliche Darstellung zu gewährleisten. Qualitative Beschreibung der Methodik und Verfahren zur geografischen Verteilung für die Berechnung des Antizyklischen Kapitalpuffers für relevante Kreditrisiken. Offenlegung der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) sowie der Verfahren zur Überwachung einer übermäßigen Verschuldung. Offenlegung der forderungsbetragsgewichteten durchschnittlichen LGD und PD für jede geografische Herkunft der Kreditengagements (IRBA-Institute) Offenlegung der Vergütungsprais (Zusammenhang Vergütung und Erfolg; Formen der variablen Vergütung; Abfindungen etc.) für Mitarbeiterkategorien, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil auswirkt. Aufnahme und Erweiterung der bisherigen Angaben aus 7 InstitutsVergV. Keine Anwendungsbeispiele derzeit geplant

20 Zusammenfassung (III) Deutliche Erweiterung der bisherigen Offenlegungsanforderungen, insb. detaillierte Prozessbeschreibungen in kritischen Bereichen (Verbriefungen, Marktrisiko, Risikomanagement im Allgemeinen) Neue quantitative Anforderungen durch neue/ergänzte ITSe Verstärkte Integration der Offenlegung in Bankprozesse als Informationsquelle nach außen Enge Verknüpfung bilanzieller und regulatorischer Kapitalbestandteile Perspektiven: CRD IV / traten zum in Kraft, Erste Offenlegung per Jahresultimo 2014 Beobachtung laufender Konsultationsverfahren Umsetzung von angekündigten Implementing Technical Standards der EBA Weichenstellung für die Zukunft: Überarbeitung der Offenlegung (BCBS Consultative Document June 2014)!!

21 Dank und Kontakt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und reges Interesse!! Gabriele Hois BayernLB t: e: Xing: Suche nach Gabriele Hois

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