Fragen und Antworten zur Freiwilligen Ehrenamtsversicherung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für Ehrenamtsträger in Sportvereinen

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1 Fragen und Antworten zur Freiwilligen Ehrenamtsversicherung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für Ehrenamtsträger in Sportvereinen Was ist die Freiwillige Ehrenamtsversicherung, die über die VBG abgeschlossen werden kann? Freiwillige gesetzliche Unfallversicherung der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG) für gewählte und beauftragte Ehrenämter in gemeinnützigen Sportvereinen. Versichert werden dabei nicht die Personen selbst, sondern die Ehrenämter im Sportverein. Wen versichert die Freiwillige Ehrenamtsversicherung der VBG? Gewählte Ehrenamtsträger: Personen, die durch Wahl ein durch Satzung vorgesehenes öffentliches Amt bekleiden. Beauftragte Ehrenamtsträger: Personen, die im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstandes (dokumentierter Vorstandsbeschluss) im Sportverein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen, die nicht in der Satzung verankert sind. Berufene Stellvertreter des Vorstandes, wenn die Satzung die Berufung vorsieht. Versichert ist der Inhaber des Ehrenamtes zum Zeitpunkt des Schadensfalles. Beispiele für zu versichernde Ehrenamtsinhaber: Vorstandsmitglieder des Sportvereins (z.b. Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Kassenwart, usw.). Ehrenamtlich tätige Schieds-, Wettkampf- und Linienrichter. Tätigkeiten als Abteilungsvorstand/-leiter oder Projektbeauftragter. Vereinsmitglieder, die z.b. als Vorstand des Festausschusskomitees über eine gewisse Dauer ein rundes Vereinsjubiläum planen. Berufene Amtsinhaber, z.b. Stellvertreter des Vorstandes oder Abteilungsvorstand, wenn die Satzung die Berufung vorsieht. Welche Tätigkeiten sind über die Freiwillige Ehrenamtsversicherung der VBG versichert? Der freiwillige Ehrenamtsversicherungsschutz umfasst die Tätigkeiten, die mit den Aufgaben des einzelnen Ehrenamtes verbunden sind bzw. diejenigen Aufgaben, für deren Ausübung der Verein das Vereinsmitglied beauftragt hat. Diese ergeben sich insbesondere aus den jeweiligen Satzungsbestimmungen des Vereins bzw. den ergänzenden Vereins- und/oder Abteilungsordnungen bei Mehrspartenvereinen oder beispielsweise auch aus Vorstandsprotokollen. Von zentraler Bedeutung für die Versicherung ist die Frage, ob die zu einem Unfall führende Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Nicht versichert sind private Tätigkeiten, wie z.b. Duschen nach der Schiedsrichtertätigkeit.

2 Was bedeutet herausgehobene Aufgaben in Bezug auf die versicherten Tätigkeiten? Herausgehobene Aufgaben sind Aufgaben, die über das normale Maß der Vereinstätigkeit hinausgehen und von einem Vereinsmitglied nicht erwartet werden können. Unter folgenden Voraussetzungen nimmt das Vereinsmitglied eine herausgehobene Aufgabe wahr: 1. Die Tätigkeit, die durch die beauftragte Person ausgeübt wird, muss von ihrer Wertigkeit aus betrachtet vergleichbar bzw. analog mit derjenigen Tätigkeit sein, die von einer Person aus dem gewählten, d.h. satzungsgemäß bestellten Vereinsvorstand ausgeübt wird; 2. Die Tätigkeit muss durch die beauftragte Person für eine gewisse Dauer (i.e. längerer Zeitraum) ausgeübt werden; 3. Die Tätigkeit im Sinne einer Funktion bzw. Position setzt eine gewisse Qualifikation voraus und muss nach außen hin wahrnehmbar, d.h. herausgehoben sein; und 4. Die Beauftragung sollte, aus Beweisgründen, dokumentiert sein, d.h. am geeignetsten per Vorstandsbeschluss in einem Protokoll festgehalten werden. Welche Leistungen sind durch den Versicherungsschutz im Schadensfall möglich? Der Nutzen zur Absicherung des ehrenamtlichen Engagements wird anhand der möglichen Leistungen (entsprechend des Versicherungsfalls) aufgezeigt: Ersetzung von Sehhilfen oder Hörgeräten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, z.b. behinderungsgerechter Umbau der Wohnung und die Gewährung von Kraftfahrzeughilfen, z.b. im Fall einer Querschnittlähmung Übergangsgeld während beruflicher Rehabilitation Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Krankenversicherung während der Rehabilitation, soweit kein Arbeitsentgelt bezogen wird Zusätzliche Rehabilitationsleistungen wie Medikamente, Physiotherapie oder Krankenhausaufenthalte Verletztenrente nach Abschluss der Rehabilitationsmaßnahmen bei verbleibender Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit mit dem Grundsatz Rehabilitation vor Rente Rentenleistungen im Todesfall für Hinterbliebene Wie lautet der Beitragssatz pro versichertes Ehrenamt? Der Beitragssatz für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt für das Jahr 2018 je versichertes Ehrenamt 3,40 Euro. Die Beitragshöhe richtet sich nach der jährlichen Feststellung der Kosten, die sich aus den Aufwendungen der VBG für das vergangene Jahr errechnen. Für die Beitragsberechnung werden nur die tatsächlichen Aufwendungen der gesetzlichen

3 Unfallversicherung auf alle Beitragspflichtigen umgelegt, denn die VBG darf keine Gewinne erwirtschaften. Mit Abschluss der Versicherung durch Meldung an den BLSV erfolgt die Abrechnung der Beiträge über die Verbandsabgabenrechnung, die der Verein erhält. Abschluss und Verwaltung im BLSV-Cockpit Wie erfolgt der Abschluss der Freiwilligen Ehrenamtsversicherung? Der Abschluss erfolgt durch Meldung des zu versichernden Ehrenamtes online im BLSV-Cockpit (https//cockpit.blsv.de): Login Folgemeldung 2017 Ehrenamtsversicherungen. Dazu gibt der Mitgliedsverein unter dem Punkt Ehrenamtsversicherungen die zu versichernden Ämter an. Die gemeldeten Ehrenämter werden vom BLSV an die VBG weitergegeben. Mit Abschluss der Anmeldung gilt die Freiwillige Ehrenamtsversicherung zunächst für das laufende Kalenderjahr. Der Neuabschluss durch Hinzufügen von Ehrenämtern ist jederzeit möglich. Wie werden die Beiträge bezahlt? Mit dem Bayerischen Landes-Sportverband hat die VBG eine Vereinbarung hinsichtlich des Meldeverfahrens und des Beitragseinzuges (Beitragssatz von 3,40 pro versichertes Ehrenamt) geschlossen. Diese gemeldeten Ehrenämter und die dazugehörigen Versicherungsbeiträge werden vom BLSV mit der Verbandsrechnung im Folgejahr erhoben und an die VBG weitergegeben. Wie können weitere Ehrenämter für die Freiwillige Ehrenamtsversicherung hinzugefügt werden? Im BLSV-Cockpit ist das Hinzufügen von weiteren Ämtern jederzeit möglich. Sofern sich z.b. durch Neuwahlen nur die personelle Besetzung, aber nicht die Ämter ändern, muss keine Änderungsmeldung für die Versicherung vorgenommen werden. Muss ich unterjährige Veränderungen bei den von der freiwilligen Ehrenamtsversicherung betroffenen Ämtern melden? Beispiel: Die Person des Jugendleiters ändert sich Nein, da die freiwillige Ehrenamtsversicherung nicht personenbezogen, sondern amtsbezogen ist. Eine Änderung der Vereinsvorstandschaft ist dem BLSV für alle anderen Zwecke umgehend durch eigenständige Änderung der entsprechenden unter dem Punkt Funktionäre im Vereinscockpit des BLSV eigenständig zu verändern. Wann kann die Freiwillige Ehrenamtsversicherung gekündigt werden? Die Freiwillige Ehrenamtsversicherung als Gesamtvertrag bzw. einzelne versicherte Ehrenamtspositionen können jederzeit im Vereins-Cockpit des BLSV vorgenommen werden, jedoch ist die Kündigung erst zum Jahresende ( ) wirksam.

4 Wie können einzelne Ehrenämter für die Freiwillige Ehrenamtsversicherung gekündigt werden? Ehrenämter können online im BLSV-Cockpit des Vereins gekündigt werden. Die unterjährige Kündigung einzelner Ämter oder des Gesamtvertrages ist jeweils zum Jahresende wirksam. Sofern die Ehrenamtsversicherung nicht bis spätestens des laufenden Jahres im BLSV-Cockpit gekündigt wird, bleibt der Versicherungsschutz auch im Folgejahr aufrecht. Unfallmeldung an die VBG Wie erfolgt die Meldung eines Schadenfalls an die VBG? Die Unfallmeldung eines gewählten oder beauftragten Ehrenamtsträgers erfolgt per Unfallanzeige bei der VBG. Die Anzeige erfolgt online unter Unfall melden nach vorheriger Registrierung des Sportvereins. Alternativ ist eine Meldung per Post möglich. Erläuterungen zum Ausfüllen der Unfallanzeige finden Sie unter > Versicherungen für Vereine > Freiwillige Ehrenamtsversicherung. Der Unfall ist innerhalb von drei Tagen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallanzeige vom Vereinsvorstand gegenüber der VBG anzuzeigen, insbesondere wenn der Unfall eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit oder sogar den Tod des Versicherten zur Folge hat. Was ist bei der Unfallanzeige zu beachten? Die Unfallanzeige des Vereins enthält den Namen des Vereins, den Namen des Verletzten und den Nachweis des Amtes in der Satzung bzw. dessen Funktion im Verein im Rahmen des Auftrags. Zudem ist mit Angabe der BLSV-Vertragsnummer zu bestätigen, dass der Verein über den BLSV von der freiwilligen Versicherung für seine Ehrenamtlichen Gebrauch gemacht hat. Die Erläuterungen zum Ausfüllen der Unfallanzeige sind unter > Versicherungen für Vereine > Freiwillige Ehrenamtsversicherung zu finden. Wo finde ich die Unfallanzeige zur postalischen Meldung des Schadens bei der VBG? Das PDF-Formular zur Unfallanzeige ist unter > Unfall melden zu finden. Wie lautet die Mitgliedsnummer des BLSV bei der VBG bei der Freiwilligen Ehrenamtsversicherung? Die Mitgliedsnummer des BLSV bei der VBG lautet: 05/2076/2752.

5 Kontakt der VBG Wie lautet der Kontakt zur VBG vor Ort? VBG Bezirksverwaltungen als Ansprechpartner vor Ort Bezirksverwaltung München Bezirksverwaltung Würzburg Tel.: Tel.:

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