Eigentum verpflichtet. Landwirtschaft auf Kirchenland. Ulrich Oskamp, St. Ulrich, 24. Oktober Katholische Landvolkbewegung im Bistum Münster
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- Hermann Meissner
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1 Eigentum verpflichtet Landwirtschaft auf Kirchenland Ulrich Oskamp, St. Ulrich, 24. Oktober 2017
2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 14 (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
3 Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen. Was man nicht nützt, ist eine schwere Last, Nur was der Augenblick erschafft, das kann er nützen. Johann Wolfgang von Goethe ( ), deutscher Dichter der Klassik, Naturwissenschaftler und Staatsmann Quelle: Goethe, Faust. Der Tragödie erster Teil, Nacht, Faust mit sich allein
4 und jetzt auch noch die Kirchen!?
5 Grundlegende Voraussetzung für eine nachhaltige Landwirtschaft ist ein breiter gesellschaftlicher Bewusstseinswandel im Umgang mit Lebensmitteln. Hierzu kann der christliche Glaube vielfältige Impulse geben.. Neuorientierung für eine nachhaltige Landwirtschaft EKD und DBK, Gemeinsame Texte Nr. 18, 2003.
6 Die Kirchen ( ) nehmen ihre Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung wahr, wenn sie ihre ( ) landwirtschaftlichen Flächen in Kirchenbesitz konsequent naturverträglich bewirtschaften und Pachtvertrage mit Dritten in diesem Sinne überprüfen. Umkehr zum Leben -Nachhaltige Entwicklung im Zeichen des Klimawandels. EKD 2009.
7 Landwirtschaftlich genutztes Eigentum der Evangelischen und der Katholischen Kirche in Deutschland Evangelische Kirche Neue Bundesländer, ha Katholische Kirche Neue Bundesländer, ha Katholische Kirche Alte Bundesländer, ha davon evan.-luth Landeskirche Mecklenburg ha davon evan.- luth. Landeskirche Bayern ca ha Evangelische Kirche Alte Bundesländer ha Prof. Dr. Hans Kögl, Dipl.-Ök. Lars Fiedler, Uni Rostock
8 Die Kirchen ist ein sehr weit gefasster Begriff. Neben der Vielzahl der Landeskirchen in Deutschland gibt es allein in Niedersachsen fünf evangelische Landeskirchen und drei katholische Bistümer. Dazu kommen Stiftungen, Klöster, etc. Hier ein kleiner Blick in die Evangelische Landeskirche Hannovers, die sehr offensiv mit ihren Zahlen umgeht:
9 Der Grundbesitz gliedert sich folgendermaßen auf: 6 Sprengel, 49 Kirchenkreise, Kirchengemeinden, Bebaute Grundstücke Erbbaurechte Unbebaute Grundstücke davon landwirtschaftlich genutzt Wald Gartenland Ödland Sonstige Friedhöfe Gesamt ha 190 ha ha ha ha 360 ha 800 ha 340 ha ha ha Quelle: Loccumer Protokoll 52/16 Karl-Heinrich Klages
10 Für die heutige Tagung interessant sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen in Größe von ca ha ha landwirtschaftliche Fläche (1% der landwirtschaftlichen Flächen in Niedersachsen) über Flurstücke (mehrere tausend Pächter) Quelle: Loccumer Protokoll 52/16 Karl-Heinrich Klages
11 Sind Landwirte bereit, kirchliche Wertvorstellungen von Landwirtschaft durch Auflagen in Pachtverträgen zu akzeptieren? Prof. Dr. Hans Kögl, Dipl.-Ök. Lars Fiedler, Uni Rostock
12 Tagung Kirchenland im Spannungsfeld sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Interessen an der Ev. Akademie Loccum September 2016
13 Ergebnis der Tagung Loccumer Appell zur Verpachtung von Kirchenland
14 1.Kirchen sollten sich der Bedeutung und des Wertes ihres Bodens bewusst sein. 2. Kirchen und Kirchengemeinden müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und Verantwortung für ihr Land übernehmen.
15 3. Kirchengemeinden sollten bei der Verpachtung ökonomische, ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen (Nachhaltigkeit). 4. Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen sind aufgefordert, sich für die Bewahrung der Schöpfung aktiv einzusetzen, z. B. für Biodiversität, Luft, Wasser, Boden.
16 5. Die Leitlinien für Verpachtungen liefern die Landeskirchen und Bistümer, die konkrete Ausgestaltung der Vergabekriterien sollte auf Regionaler und lokaler Ebene erfolgen. 6. Kirchengemeinden sollten die Vergabe des Kirchenlandes transparent gestalten.
17 7. Kirchengemeinden sind aufgefordert, als Verpächter diese Ziele in einem wertschätzenden Dialog mit Pächtern von Kirchenland umzusetzen. 8. Kirchengemeinden sollten offen sein für einen Dialog mit unterschiedlichen Interessengruppen.
18 9. Die Kirchengemeinden sollten dabei ihre Unabhängigkeit gegenüber Dritten wahren Menschen in den Kirchengemeinden sollten befähigt werden, ihre Ver - antwortung wahrnehmen zu können.
19 Artenreiche Landwirtschaft auf Kirchengrund Positionen & Perspektiven Ergebnis des Expertenworkshops am 08./09 Mai 2017 im Zentrum für Umwelt und Kultur (ZUK), Benediktbeuern
20 1. Situation In Zeiten eines rapiden Verlusts an Biodiversität in Deutschland kommt der Landwirtschaft eine Schlüsselfunktion im Erhalt und der Förderung von Biodiversität zu. Nicht nur eine zertifiziert ökologische, sondern auch die konventionelle Landwirtschaft kann einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten.
21 Christlicher Schöpfungsauftrag Die christliche Schöpfungsspiritualität beinhaltet einen sorgsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit der Schöpfung. Sie ist getragen von den christlichen Kardinaltugenden Glaube, Hoffnung, Liebe, woraus eine Aufmerksamkeit und Achtsamkeit gegenüber dem, was den Menschen umgibt, resultieren!
22 Auftrag konkret In Bezug auf eine artenreiche Landwirtschaft kann Kirche zum einen in Pastoral und Bildung, welche eine Vielzahl an Menschen aller Altersstufen erreicht, zur Sensibilisierung beitragen. Zum anderen kann sie aber auch selbst mit positivem Beispiel vorangehen und Akzente setzen, wo es um den Umgang und die Bewirtschaftung ihrer eigenen Flächen geht
23 2. Analyse und Diskussion des Status quo Die Verpflichtung über den Gebrauch des Eigentums der Kirche Schöpfungsverantwortung zu übernehmen, ist allgemein anerkannt. Über die richtige Vorgehensweise und die nötige Abwägung mit anderen Verpflichtungen der Kirche herrschte jedoch Unsicherheit.
24 Wegen der meist langwährenden Verbundenheit mit den Landwirten aus den Kirchgemeinden verengt sich der Spielraum zusehends, in diesem Kontext neue Verpflichtungen in die Praxis der Pachtvergabe und der Pachtregelungen einfließen zu lassen und damit womöglich größere Umbrüche in den bisherigen Pachtbeziehungen auszulösen. Das Bild der Kirche als verlässlicher Partner gerät an dieser Stelle in Bedrängnis
25 Bezüglich der Pachtregeln ist bislang außer der verbindlichen Untersagung des Einsatzes von GVO und Klärschlämmen in den Musterpacht- verträgen nichts zur Ausgestaltung der Landnutzung der Pachtflächen explizit und verbindlich vorgeschrieben. In Musterpachtverträgen wird auf die Einhaltung der Guten fachlichen Praxis und der Regeln Ordnungsgemäßer Landwirtschaft hingewiesen;
26 Eine wirkliche Kontrolle aller bereits bestehenden Regelungen erfolgt bisher nur insofern, als dass ggf. Verstöße seitens eines Pächters bei neuerlicher Pachtvergabe von Konkurrenten im Vorfeld durchgestochen werden.
27 Die bestehende Praxis, nicht nur auf Höchstgebote (die häufig von den größten und finanzstärksten Betrieben kommen) einzugehen, zeichnet die bisherige Praxis als erhaltend für landwirtschaftliche Strukturvielfalt und damit einhergehend auch für landschaftliche Strukturvielfalt aus.
28 Eine zukünftig stärkere Betonung ökologischer Belange in der Pachtvergabe oder bei den Regeln der Bewirtschaftung im Pachtvertrag würde eine entsprechende Initiative und ein Engagement auf lokaler Ebene in den Kirchgemeinden verlangen, um die Einhaltung der Vereinbarungen zu gewährleisten.
29 In der aktuellen Situation hat eine weitgehende Entfernung und Entfremdung der Kirchen- verwaltungsvorstände und -Gemeinden von der Pachtvergabe stattgefunden, sodass diese als Dienstleistung der Verpachtungsstellen (in Bayern z.b. die Kath. Pfründepachtstelle in Regensburg Rendanturen in den Norddiözesen) durchgeführt wird.
30 Dies ist oft auch im Interesse der Pfarreien, um nicht selbst in Konflikte im Zusammenhang mit Pachtvergaben hineingezogen zu werden.
31 3.Ansätze des Handelns Eigenbetriebe Die größeren Liegenschaften der Kirche mit bestehenden oder ehemaligen Eigenbetrieben bieten große Potenziale, eine vorbildliche Umsetzung der Landwirtschaft auf ihren Flächen zu realisieren.
32 Pachtregeln grundsätzlich richtig Klarere Regeln zur Bewirtschaftung im Pachtvertrag wären grundsätzlich ein möglicher Weg, um die Zielsetzung mehr Biodiversität auf Kirchengrund zu verfolgen.
33 Kirchlicher Streubesitz ist oft nur ein Teil größerer Bewirtschaftungseinheiten und so ist es kaum realistisch auf die Einhaltung von Regelkatalogen für solche Flächen zu pochen. Damit wäre dies Instrument zumindest nur eingeschränkt und für größere bewirtschaftbare Einheiten überhaupt anwendbar
34 Um Wirksamkeit zu entfalten, bedürfte es der Festlegung weniger und dabei sehr konkreter Regeln, die erfolgversprechend für die Förderung ökologischer Ziele scheinen und sich gleichzeitig gut überprüfen lassen.
35 4. Pachtvergabe Eine stärkere Betonung ökologischer Belange in der Pachtvergabe wurde einhellig als grundsätzlich interessanter Ansatz gewürdigt. Hier erscheint aber die einfache Unterscheidung nach zertifiziert ökologisch oder konventionell zu strikt und schwarz-weiß.
36 Gleichzeitig muss der Aufwand der Darstellung für die (potenziellen) Pächter vertretbar bleiben. Außerdem bleibt die Berücksichtigung des Kriteriums unter dem Vorbehalt, dass ein Bewertungssystem zur Pachtvergabe auch andere Kriterien gleichberechtigt integriert und die Selbstbestimmung der Kirchenverwaltungen an dieser Stelle damit nicht übergeht.
37 Auch wird allseits für wichtig erachtet und anerkannt, dass in der bisherigen Prozedur zur Pachtvergabe Kontinuität sowie soziale Aspekte in der Kirchengemeinde zurecht eine wichtige Rolle spielen, die nicht durch die ökologischen Kriterien verdrängt werden dürften. Die Erhaltung einer bäuerlichen Landwirtschaft wird bei der Pachtvergabe großgeschrieben.
38 5. Kooperationen/Beratung?! Wichtig wäre eine enge und frühzeitige Kontaktaufnahme zu den Pächtern aus den Kirchengemeinden heraus zu sehen. Dafür bedarf es zeitlicher und finanzieller Kapazitäten.
39 6. Neue Finanzierungsinstrumente staatlichen Förderprogrammen (z.b. Agrarumweltprogramme) Potenzial eines Naturschutz-Fonds der Diözesen zum Ausgleich
40 7. Politik Leitbild Kirchenland 2030 Als wichtiger und grundlegender Schritt wurde eine zielgerichtete kircheninterne Diskussion formuliert. Dazu wurde eine zunächst klar umgrenzte Positionierung der Kirche zum Thema Umgang mit Kirchenland als Konkretisierung der Enzyklika Laudato Si
41 8. Akteure und Aufgaben für die Zukunft Eigenbetriebe Pachtregeln Politik Pastoral & Bildungsarbeit Pachtvergabe Kooperationen Neue Finanzierungsinstrumente
42 Ziel der Tagung Dialog durch Begegnung
43 Kirchliche Belange - Kirchenmitglieder Soziale Belange kleine und mittlere Betriebe sollen bevorzugt werden bisherige Pächter bekommen Vorrang, wenn sie die Flächen zur Aufrechterhaltung ihrer Betriebe benötigen.
44 Wirtschaftliche Belange Die Pächter müssen zur Zahlung des Pachtzinses in der Lage sein. Ökologische Belange Bei der Verpachtung sollen nur Pächter berücksichtigt werden, die eine Umwelt schonende Bewirtschaftung gewährleisten.
45 Eigentum verpflichtet - mein persönliches Fazit Nach biblischem Befund ist klar, wem das Land gehört: Die Erde ist des HERRN. Das ist in den Schriften des Alten Testaments wörtlich zu verstehen: Das Land gehört Gott, und derjenige, der es bewirtschaftet, ist sozusagen Erbpächter, hat keine letzte Verfügungsgewalt über den Boden und ist am Ende dem HERRN Rechenschaft schuldig über sein Tun und Lassen, wie im Gleichnis von den anvertrauten Talenten nachzulesen ist (vgl. Mt 25/ Lk 19).
46 Diese Verständnis der Eigentümerschaft: Der Mensch ist nur Verwalter, vielleicht Besitzer, aber nicht Eigentümer, denn die Erde ist des Herrn. Dies sollte sich auch in den Bestimmungen über den Umgang mit dem Boden und seinen Erträgen spiegeln! Danke fürs Zuhören
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