Praktikum im Ausland EU - weltweit

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1 Praktikum im Ausland EU - weltweit Liebe Studentin, lieber Student, Sie wollen im Laufe Ihres Studiums internationale Erfahrungen sammeln und interkulturelle Kompetenzen erlangen? Sie planen deshalb, ihr praktisches Studiensemester im Ausland (EU/weltweit) zu absolvieren und wollen wissen, was Sie bei der Vorbereitung beachten müssen und welche Fördermöglichkeiten für Sie zur Verfügung stehen? In diesem Vorhaben möchten wir Sie gerne unterstützen und Ihnen eine gute Vorbereitungsmöglichkeit für Ihr Auslandspraktikum bieten. In der vorliegenden Infomappe finden Sie alle wichtigen Informationen zur Planung Ihres Auslandsaufenthaltes: Frühzeitige Vorbereitung Anlaufstelle Referat für internationale Beziehungen Rund um die Anerkennung der Praktikumsstelle Wie und wo erhalte ich Förderung? Mit ERASMUS ins europäische Ausland Phasenplan für ein Praktikum im Ausland Bitte lesen Sie sich diese Informationen aufmerksam durch und achten Sie vor allem auf die jeweiligen Fristen!! Wir wünschen Ihnen schon jetzt eine wunderschöne, interessante und erlebnisreiche Zeit im Ausland. Prof. Dr. Gaby Straßburger Vorsitzende der Kommission für Internationale Beziehungen Marion Müller ERASMUS-Koordinatorin 1

2 Planung des Auslandspraktikums Frühzeitige Vorbereitung 12 Monate vor Abreise Wenn Sie Ihr Praktikum im Ausland absolvieren möchten, ist es wichtig, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen. Wenn Sie also im vierten Semester ins Ausland wollen (Februar Juli), sollten Sie mindestens ein Jahr vor Abreise damit beginnen, Informationen einzuholen und Vorbereitungen zu treffen, um folgende Fragen für sich beantworten zu können: Will ich mein Praktikum innerhalb oder außerhalb Europas machen? Welchen Ort wähle ich? Welches Praxisfeld interessiert mich? Wie finde ich eine geeignete Praktikumsstelle? Benötige ich finanzielle Förderung und welche Fördermöglichkeiten kommen für mich in Frage? Zur Klärung dieser Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat für internationale Beziehungen. Dies ist Ihre erste Anlaufstelle an der KHSB. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Unterstützung bei Ihren Planungen. Hier finden Sie Kontakte zu Praktikumsstellen in Europa und weltweit. Hier erfahren Sie, an welche Stellen Sie sich innerhalb der Hochschule wenden müssen, wo Sie welche Anträge stellen, wie Sie Förderung erhalten und welche Fristen Sie einhalten müssen. Kontakt Referat für internationale Beziehungen Raum Tel: Informationen, Anregungen und Formulare zum Download finden Sie auf unserer Website unter Anerkennung der Praxisstelle Wenn Sie eine Praktikumsstelle im Ausland gefunden haben, müssen Sie sicherstellen, dass diese von der KHSB anerkannt ist, bzw. anerkannt werden kann. Die Anerkennung erfolgt auf der Basis des Konzeptes der Praktikumsstelle, das in deutscher oder englischer Sprache der Vorsitzenden des Praxisreferats Fr. Reck zur Anerkennung vorgelegt werden muss. Zur Anerkennung ist es zudem notwendig, in der Ausbildungsvereinbarung eine fachlich qualifizierte Person vor Ort zu benennen, die die Praxisbegleitung übernimmt; die Qualifikation muss nachgewiesen werden. Ebenso sind der individuelle Ausbildungsplan und der Sprachnachweis vorzulegen. Alle hierzu notwendigen Informationen, die Praxisordnung sowie die nötigen Formulare (dt./engl./span.) finden Sie zum Download unter Mit Ihren Fragen zur Anerkennung und zum Einreichen der Unterlagen wenden Sie sich bitte bis spätestens 15. Dezember an das Praxisreferat. Kontakt Praxisreferat Raum Tel.:

3 Wie und wo erhalte ich Förderung? Förderung weltweit Wenn Sie außerhalb Europas ein Praktikum absolvieren wollen, gibt es verschiedene Förderprogramme oder Stiftungen, die Sie zur Umsetzung Ihrer Pläne nutzen können. Auf einige möchten wir an dieser Stelle hinweisen: DAAD: Deutscher Akademsicher Austauschdienst bietet Stipendien für studienbezogene Auslandsaufenthalte. Außerdem können für Auslandsaufenthalte außerhalb Europas Reisekostenzuschüsse beantragt werden. Sämtliche Fördermöglichkeiten und umfassende landeskundliche Informationen zu Ländern der ganzen Welt finden Sie über diesen Link: Auslandsbafög Möglichkeit zur finanziellen Förderung eines mind. 12 wöchigen Praktikums außerhalb der EU. Nähere Informationen unter ASA-Programm Das Programm bietet umfassende finanzielle und organisatorische Unterstützung für diejenigen, die in Afrika, Asien, Lateinamerika oder Südosteuropa zumeist im Bereich der Entwicklungshilfe praktisch tätig sein wollen. Ihttp:// InWent-Programm Ein spezielles Fachhochschulprogramm zur Voll- oder Teilfinanzierung fachbezogener Praktika im Ausland. Der Schwerpunkt liegt zwar auf den technischen Fachbereichen, Praktika in sozialen Feldern werden aber dennoch zu einem gewissen Prozentsatz gefördert. Bevorzugt werden Praktika in Asien, in Lateinamerika und in Mittel-, Osteuropa/GUS. Fulbright-Stipendium USA Voll- und Teilstipendien für Studierende an Fachhochschulen, die zur Vertiefung von Studieninhalten an einer amerikanischen Hochschule studieren wollen. Beratung und Informationen erhalten Sie auch hier im Referat für internationale Beziehungen Kontakt Referat für internationale Beziehungen Raum Tel: ERASMUS-Programm Förderung innerhalb Europas Die KHSB nimmt innerhalb des neuen EU-Bildungsprogramms»Lebenslanges Lernen ( )«am Hochschulförderprogramm ERASMUS teil. Im Rahmen dieses Programms besteht die Möglichkeit zur finanziellen Förderung von Auslandspraktika, sofern sie an einer kooperierenden europäischen Einrichtung absolviert werden und diese von der KHSB anerkannt ist. 3

4 Persönliche Beratung zur Förderung eines Praktikums im Rahmen von ERASMUS erhalten Sie bei der ERASMUS-Koordinatorin der KHSB Frau Müller. Kontakt ERASMUS-Koordinatorin Marion Müller Raum Tel.: Sprechstunde Dienstags 11:30 12:30 Uhr Donnerstags 13:30 14:30 Uhr Mit ERASMUS ins Ausland Welche Leistungen bietet ERASMUS? Gefördertes Auslandspraktikum von max. 5 Monaten an einer kooperierenden und von der KHSB anerkannten Einrichtung Monatliche Fördersumme: max. 400 Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (ECTS) für behinderte Studierende und Studierende mit außergewöhnlichen Sonderbedürfnissen (z.b. Aufenthalt mit Kind) stehen in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung Wie und wo kann ich mich bewerben? Teilnahmevoraussetzungen Sie haben mindestens ihr erstes Studienjahr abgeschlossen Sie haben bisher noch keine ERASMUS-Förderung für ein Praktikum erhalten Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, die an der Einrichtung im Ausland gesprochen wird Einreichen der Bewerbungsunterlagen Nach einer Beratung beider ERASMUS-Koordinatorin Frau Müller bewerben Sie sich innerhalb der KHSB für die Teilnahme am ERASMUS-Programm. Die Antragsformulare finden Sie zum Download im Internet unter Bitte füllen Sie die Formulare (Word-Dokumente) so weit wie möglich am Computer aus, drucken Sie dann aus und reichen Sie unterschrieben ein. Folgendes muss in Ihrem Antrag für ein ERASMUS-Stipendium enthalten sein: 1. Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular 2. Nachweis / Beurteilung der Sprachkenntnisse 3. Letter of Motivation 4. Individuelle Ausbildungsvereinbarung mit der Praxisstelle und der KHSB (Kopie) 5. ERASMUS Placement Agreement inkl. Anhänge 4

5 Diese Unterlagen müssen Sie bis spätestens 15. Oktober für das Sommersemester bei der ERASMUS-Koordinatorin Frau Müller einreichen. Nominierung durch KHSB Alle vollständig und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden von Frau Müller erfasst und bilden so die Berechtigungs- und Berechnungsgrundlage für die Zuschüsse. ERASMUS-Bewerber/ -innen erhalten mit Ablauf der Bewerbungsfrist Nachricht über die Nominierung. Falls Unterlagen nachgereicht werden müssen, gilt diese Nominierung nur vorläufig. Beurteilung der Sprachkenntnisse Notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am ERASMUS-Programm sind ausreichende Sprachkenntnisse (mind. mittleres Niveau) für das von Ihnen gewählte Zielland. Sofern Sie nicht über entsprechende Belege, Zertifikate, Zeugnisse zum Nachweis Ihrer Sprachbefähigung verfügen, kann von dem/der ERASMUS-Kontaktdozenten/-in für das jeweilige Gastland eine Beurteilung vorgenommen werden. Sprachkurse innerhalb des ERASMUS-Programms - EILC Die ERASMUS Intensive Language Courses werden für ERASMUS-Studierende angeboten, die Auslandsaufenthalte in Ländern verbringen, deren Sprachen zu den in Europa weniger verbreiteten Sprachen zählen. Dies sind: das flämische Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Türkei. Dabei handelt es sich um 3-4-wöchige Kurse, die vor Beginn des Auslandsaufenthaltes von einer zentralen Stelle des Gastlandes angeboten werden. Die Kurse finden nicht zwangsläufig an der von Ihnen gewählten Gasthochschule statt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: Annahmeerklärung Um die ERASMUS-Förderung auch tatsächlich zu erhalten, ist es notwendig, eine Annahmeerklärung zu unterzeichnen. Diese dient als Vertrag zwischen Ihnen und der KHSB, in dem die Höhe des Zuschusses, die Mobilitätsbedingung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten im Einzelnen erläutert werden. Die unterzeichnete Annahmeerklärung reichen Sie bitte bei Frau Müller in jedem Fall vor Antritt der Reise ein. Berechnung / Auszahlung des Mobilitätszuschusses Generell werden bei einem Auslandsaufenthalt zum Praktikum max. 5 Monate gefördert, wobei die Mindestdauer 3 Monate beträgt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel in zwei Raten: Die erste Rate nach rechtzeitigem Eingang der Annahmeerklärung vor Antritt des Auslandsaufenthaltes, sofern die KHSB selbst die Fördermittel erhalten hat. Die zweite Rate nach rechtzeitigem Eingang der Bescheinigung der Praxisstelle über die Dauer Ihres Aufenthaltes und des Auswertungsberichts. Falls Sie die Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, verlieren Sie den Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss! 5

6 Bericht / Evaluierung Mit der Unterzeichnung der Annahmeerklärung verpflichten Sie sich, nach der Rückkehr einen Evaluierungsbogen auszufüllen und einen Erfahrungsbericht zu schreiben. Dieser Bericht ist zur Auswertung des Programms sehr wichtig und hilft künftigen ERASMUS- Studierenden bei der Vorbereitung und Durchführung ihres Auslandspraktikums. Der Evaluierungsbogen und Ihr Erfahrungsbericht müssen fristgerecht bei der ERASMUS-Koordinatorin Frau Müller eingehen. Fristen im Überblick Bewerbung für ERASMUS innerhalb KHSB 15. Oktober Anerkennung der Praxisstelle an der KHSB Einreichen der Anerkennung bei ERASMUS- Förderung Sommersemester im Ausland 15. Dezember im Praxisamt 15. Dezember bei ERASMUS-Koordinatorin Abgabe Evaluation/Bericht 15. August bei ERASMUS-Koordinatorin Weitere wichtige Informationen rund um Ihren Auslandsaufenthalt Krankenversicherung Sie sind verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz für Ihren Aufenthalt im Ausland zu sorgen. Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen der EU-Mitgliedsstaaten gibt es ein Krankenversicherungsabkommen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie sich von Ihrer Krankenkasse zum Abschließen eines entsprechenden Auslandsversicherungsschutz je nach Gastland die Formulare E 111, E 118, E 128 ausstellen lassen. Weiter Informationen hierzu finden Sie im Internet unter Sie sollten sich in jedem Fall bei Ihrer Krankenkasse über den Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes und die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Versicherung informieren. Rückmeldung Für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes ist eine Rückmeldung beim Studentensekretariat der KHSB und damit verbunden die Überweisung der entsprechenden Rückmeldegebühr erforderlich. Beachten Sie bitte: Sie dürfen kein Urlaubssemester beantragen, da Ihnen bei einem Urlaubssemester die im Ausland erworbenen Leistungen nicht anerkannt werden können! Special needs Für Studierende mit Schwerbehinderung oder außergewöhnlichen Sonderbedürfnissen (z.b. Studierende mit Kindern) können zusätzliche Fördermittel beantragt werden. Bitte melden Sie sich dazu bei Frau Müller. Nicht-Antritt bzw. frühzeitige Beendigung des Auslandsaufenthaltes Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten bzw. frühzeitig abbrechen, sind Sie verpflichtet, dies bei der ERASMUS-Koordinatorin Frau Müller umgehend zu melden. Das Stipendium muss dann gegebenenfalls zurückgezahlt werden. 6

7 Phasenplan zur Vorbereitung auf ein Auslandspraktikum im vierten Semester Jan. Okt. Nov./Dez. Jan./Feb. Feb. - Juli Juli/August Information Vorbereitung Antrag ERASMUS Anerkennung Praxisstelle Letzte Vorbereitungen Auslandsaufenthalt Rückkehr/Abschluss Entscheidung: Land/Ort Praktikumsstelle Förderungsart Erster Kontakt zu Praxisstelle Erste Anlaufstelle für Informationen: Referat für internationale Beziehungen RiB Bewerbung für ERASMUS-Stipendium (EU) Antrag Letter of Motivation Praxisamt Konzept (engl./dt.) der Praktikumsstelle Benennung einer anleitenden Person vor Ort Nachweis von sprach- und landeskundlichen Kenntnissen ans Praxisamt ERASMUS Kopie ind. Ausbildungsplan Sprachnachweis Placement Agreement + Anhänge Annahmeerklärung für Stipendium bei ERASMUS- Koordinatorin vor Abreise unterzeichnen. Regelt Stipendienhöhe Versicherungspflicht Rechte, Pflichten als ERASMUS-Stipendiat Regelmäßiger Kontakt per Mail während des Praktikums mit KontaktdozentIn der KHSB für Praktikum; bei Bedarf ERASMUS- Koordinatorin Bestätigung über erfolgreiches Absolvieren des Praktikums durch Praktikumsstelle Einreichen folgender Formulare bei ERASMUS- Koordinatorin: Bescheinigung über Dauer des Auslandspraktikums Evaluation/Bericht Bewerbung an ERASMUS- Koordinatorin Fr. Müller Frist: 15. Oktober Frist: 15. Dezember Frist: 15. August 7

8 Phasenplan zur Vorbereitung auf ein Auslandspraktikum im vierten Semester Infos durch: Durchgängige Vorbereitungen Sprachvorbereitung Visum Flug Auslands-Krankenversicherung, Impfungen Wohnungsfrage Inland und Ausland Seminare und Veranstaltungen an der KHSB Referat für internationale Beziehungen Kontaktdozent/-in für ERASMUS- Hochschulen jeweilige Kontaktdozent/-in für das Auslandspraktikum ERASMUS-Koordinatorin Stellvertretende/r Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses Praxisreferat Internet 8

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