Studium im Ausland Informationen für Studierende
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- Arnim Meinhardt
- vor 6 Jahren
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1 Studium im Ausland Informationen für Studierende Liebe Studentin, lieber Student, Sie wollen im Laufe Ihres Studiums internationale Erfahrungen sammeln und interkulturelle Kompetenzen erlangen? Sie planen deshalb, einen Teil Ihres Studiums im Ausland zu absolvieren und wollen wissen, was Sie bei der Vorbereitung beachten müssen und welche Fördermöglichkeiten für Sie zur Verfügung stehen? In diesem Vorhaben möchten wir Sie gerne unterstützen und Ihnen eine gute Vorbereitungsmöglichkeit für Ihren Auslandsaufenthalt bieten. In der vorliegenden Infomappe finden Sie alle wichtigen Informationen zur Planung Ihres Auslandsaufenthaltes: Frühzeitige Vorbereitung Anlaufstelle Referat für Internationale Beziehungen Wie und wo erhalte ich Förderung? Mit ERASMUS ins europäische Ausland Phasenplan für ein Studium im Ausland Bitte lesen Sie sich diese Informationen aufmerksam durch und achten Sie vor allem auf die jeweiligen Fristen!! Wir wünschen Ihnen schon jetzt eine wunderschöne, interessante und erlebnisreiche Zeit im Ausland. Prof. Dr. Gaby Straßburger Vorsitzende der Kommission für Vielfalt & Internationales Marion Müller ERASMUS-Koordinatorin 1
2 Planung des Auslandsaufenthaltes Frühzeitige Vorbereitung 12 Monate vor Abreise Wenn Sie ein Semester im Ausland studieren möchten, ist es wichtig, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen. Es gilt, verschiedene Fragen zu beantworten: In welchem Semester möchte ich ins Ausland? In welches Land möchte ich? Welchen Ort wähle ich? Mit welchen Partnerhochschulen kooperiert die KHSB? Welche Studienschwerpunkte interessieren mich? Benötige ich finanzielle Förderung und welche Fördermöglichkeiten kommen für mich in Frage? Um diese Fragen rechtzeitig zu klären und vor allem auch damit verbundene Fristen einhalten zu können, ist es notwendig, 12 Monate vor Abreise mit der Organisation zu beginnen. Erste Anlaufstelle an der KHSB ist dafür das Referat für internationale Beziehungen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Unterstützung bei Ihren Planungen. Hier finden Sie Informationen zu den Partnerhochschulen der KHSB. Hier erfahren Sie, an welche Stellen Sie sich innerhalb der Hochschule wenden müssen, wo Sie welche Anträge stellen, wie Sie Förderung (z.b. ERASMUS- Programm) erhalten und welche Fristen Sie einhalten müssen. Kontakt Referat für Internationale Beziehungen Teresa Ernst & Boglarka Meszaros Raum Tel: Sprechstunden: siehe Aushang & Informationen im Internet Informationen, Anregungen und Formulare zum Download finden Sie auf unserer Website unter Wie und wo erhalte ich Förderung? ERASMUS-Programm Förderung innerhalb Europas Die KHSB nimmt innerhalb des neuen EU-Bildungsprogramms»Lebenslanges Lernen ( )«am Hochschulförderprogramm ERASMUS teil. Im Rahmen von ERASMUS können Sie für ein Auslandsstudium an einer unserer europäischen Partnerhochschulen Stipendien beantragen. Informationen zu den Partnerhochschulen der KHSB finden Sie unter Persönliche Beratung zur Förderung eines Studiums im Rahmen von ERASMUS erhalten Sie bei der ERASMUS-Koordinatorin der KHSB. Kontakt ERASMUS-Koordinatorin Marion Müller Raum Tel.:
3 Welche Leistungen bietet ERASMUS? Gefördertes Auslandsstudium von 3-12 Monaten an einer Partnerhochschule der KHSB Monatliche Fördersumme: max. 250 Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (ECTS) für behinderte Studierende und Studierende mit außergewöhnlichen Sonderbedürfnissen (z.b. Aufenthalt mit Kind) stehen in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung Unterstützung bei der fachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc. Wie und wo kann ich mich bewerben? Teilnahmevoraussetzungen Sie haben mindestens ihr erstes Studienjahr abgeschlossen Sie haben bisher noch nicht am ERASMUS-Programm teilgenommen Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden Einreichen der Bewerbungsunterlagen Nach einer Beratung bei der ERASMUS-Koordinatorin Frau Müller bewerben Sie sich innerhalb der KHSB für die Teilnahme am ERASMUS-Programm. Die Antragsformulare finden Sie zum Download im Internet unter Bitte reichen Sie die Formulare ausgefüllt und unterschrieben bei der ERASMUS-Koordinatorin ein. Folgendes muss in Ihrem Antrag für ein ERASMUS-Stipendium enthalten sein: 1. Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular 2. Nachweis / Beurteilung der Sprachkenntnisse 3. Letter of Motivation für den Auslandsaufenthalt 4. Learning Agreement Studienvertrag, in dem die an der Gasthochschule zu belegenden Lehrveranstaltungen benannt sind; unterzeichnet von der stellevertretenden Vorsitzenden des Prüfungsamtes Prof. Dr.Bohnert, cornelia.bohnert@khsb-berlin.de Diese Unterlagen müssen Sie bis spätestens 15. Oktober für das Sommersemester 15. April für das Wintersemester bei der ERASMUS-Koordinatorin Frau Müller einreichen. Sollten Sie das Learning Agreement noch nicht vollständig ausfüllen können, wenden Sie sich bitte zur Rücksprache an Fr. Müller. Nominierung durch KHSB Alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden erfasst und bilden so die Berechtigungs- und Berechnungsgrundlage für die Zuschüsse. ERASMUS-Bewerber/-innen erhalten mit Ablauf der Bewerbungsfrist Nachricht über die 3
4 Bewerbung an der Gasthochschule im Ausland Nach der Nominierung erfolgt die Antragstellung an der ausgewählten Gasthochschule, in der Regel per Online-Verfahren. Die Gasthochschulen stellen ihre Formulare ebenfalls im Internet zur Verfügung und fragen ähnliche Informationen ab, wie Sie sie schon bei der KHSB eigereicht haben. Dabei geht es nicht mehr um eine Bewerbung im klassischen Sinne, denn Sie sind bereits nominiert, sondern vielmehr darum, die Gasthochschule mit den notwendigen Daten zu Ihrer Person und ihren Studienplänen (Learning Agreement) zu versorgen. Wichtig: Auch hier gelten Fristen der einzelnen Gasthochschulen!!! Bitte informieren Sie sich dazu rechtzeitig über die jeweiligen Websites der Hochschulen. Der Link führt Sie zur Liste der Partnerhochschulen der KHSB und deren Websites. Learning Agreement Um ins Ausland reisen und an der Gasthochschule immatrikuliert werden zu können, müssen Sie mit der KHSB und Ihrer Gasthochschule einen Studienvertrag, ein sog. Learning Agreement abschließen. In diesen Studienvertrag tragen Sie die von Ihnen gewählten Lehrveranstaltungen der Gasthochschule mit der Anzahl der ECTS-Punkte ein. Die Vorlesungsverzeichnisse hierzu finden Sie auf den Websites der jeweiligen Hochschulen. Hilfe und Beratung bei der Wahl der Seminare und der Vergleichbarkeit einzelner Lehrangebote erhalten Sie von den ERASMUS-Kontaktdozentinnen/-en. Welche/r Dozent/in für Sie zuständig ist, sehen Sie im Internet unter der stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsamtes Prof. Dr. Bohnert den einzelnen Lehrenden, in deren Fachgebiet Sie Leistungen aus dem Ausland anerkennen lassen wollen (z.b. Verantwortliche für SSP) Das Learning Agreement ist das Kernstück Ihres Studienaufenthaltes, denn es regelt im Vorfeld die Anerkennung der von Ihnen im Ausland erbrachten Leistungen an der KHSB. Das Learning Agreement muss von folgenden Personen unterzeichnet werden: a) dem/der Studierenden b) der stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsamtes der KHSB, Prof. Dr. Bohnert, c) dem/der Zuständigen der Gasthochschule Das von allen Seiten unterschriebene Learning Agreement muss vor dem Antritt des Auslandsstudiums bei der ERASMUS-Koordinatorin Frau Müller eingereicht werden. Wenn Sie das Learning Agreement aufgrund fehlender Informationen zum Kursangebot der Gasthochschule nicht vor der Abreise abschließen können, lassen Sie sich von Ihrem/r ERASMUS- Kontaktdozenten/-in an der KHSB auf Grundlage des Kursangebots vom Vorjahr vor der Abreise für Ihre Kurswahl beraten. Sobald Sie an der Gasthochschule angekommen sind und Ihre endgültige Kursauswahl getroffen haben, lassen Sie das Agreement an der Gasthochschule unterschreiben und schicken es zur weiteren Bearbeitung an die stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsamtes der KHSB, Prof. Dr. Bohnert. Beurteilung der Sprachkenntnisse Notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am ERASMUS-Programm sind ausreichende Sprachkenntnisse (mind. mittleres Niveau) für das von Ihnen gewählte Zielland. Sofern Sie nicht über entsprechende Belege, Zertifikate, Zeugnisse zum Nachweis Ihrer Sprachbefähigung verfügen, kann von dem/der ERASMUS-Kontaktdozenten/-in für das jeweilige Gastland eine Beurteilung vorgenommen werden. 4
5 Sprachkurse innerhalb des ERASMUS-Programms - EILC Die ERASMUS Intensive Language Courses werden für ERASMUS-Studierende angeboten, die Auslandsaufenthalte in Ländern verbringen, deren Sprachen zu den in Europa weniger verbreiteten Sprachen zählen. Dies sind: das flämische Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Türkei. Dabei handelt es sich um 3-4-wöchige Kurse, die vor Beginn des Auslandsaufenthaltes von einer zentralen Stelle des Gastlandes angeboten werden. Die Kurse finden nicht zwangsläufig an der von Ihnen gewählten Gasthochschule statt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: Annahmeerklärung Um die ERASMUS-Förderung auch tatsächlich zu erhalten, ist es notwendig, eine Annahmeerklärung zu unterzeichnen. Diese dient als Vertrag zwischen Ihnen und der KHSB, in dem die Höhe des Zuschusses, die Mobilitätsbedingung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten im Einzelnen erläutert werden. Die unterzeichnete Annahmeerklärung reichen Sie bitte bei Frau Müller in jedem Fall vor Antritt der Reise ein. Berechnung / Auszahlung des Mobilitätszuschusses Generell werden bei einem Auslandsaufenthalt zum Studium, max. 6 Monate gefördert, wobei die Mindestdauer 3 Monate beträgt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel in zwei Raten: Die erste Rate nach rechtzeitigem Eingang der Annahmeerklärung vor Antritt des Auslandsaufenthaltes, sofern die KHSB selbst die Fördermittel erhalten hat. Die zweite Rate nach rechtzeitigem Eingang der Bescheinigung der Gasthochschule über die Dauer Ihres Aufenthaltes und des Nachweises über die belegten Kurse. Anerkennung von Studienleistungen ECTS Um die Anerkennung der im Ausland erworbenen Studienleistungen zu vereinfachen, wurde von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Hochschulen das European Credit Transfer System (ECTS) entwickelt. Das System basiert auf der rein quantitativen Zuweisung von Credit Points für bestimmte Lehrveranstaltungen. In der Praxis heißt dies, dass der zeitliche Arbeitsaufwand eines durchschnittlichen Studierenden mit 60 Credits pro Jahr oder 30 pro Semester gleichgesetzt wird. Davon ausgehend wird jeder Lehrveranstaltung eine bestimmte Anzahl von ECTS - Anrechnungspunkten zugewiesen, die als Maß für die Einschätzung des Studienaufwandes an der Gasthochschule und damit als Grundlage für die Anerkennung der Studienleistungen dient. Das heißt, Sie sollten in einem Semester 30 Credits sammeln. Vor Ihrer Abreise müssen Sie einen Studienvertrag (Learning Agreement) zwischen der KHSB und der jeweiligen Gasthochschule abschließen (s.o.) Hier werden die Veranstaltungen festgehalten, die Sie an der Gasthochschule besuchen. Informationen über das Studienangebot der Gasthochschule, Punkteverteilung etc. werden in der Regel von den Gasthochschulen verschickt oder sind übers Internet abrufbar. Anerkennungsfragen sollten Sie unbedingt vor Ihrer Abreise mit dem Vorsitzenden des Prüfungsamtes der KHSB abklären. 5
6 Transcript of Records Am Ende Ihres Auslandsaufenthaltes erstellt die Gasthochschule für Sie eine Abschrift der Studienleistungen (Transcript of Records). Dieses Dokument reichen Sie nach der Rückkehr ein beim Prüfungsamt der KHSB In Abgleich mit dem im Learning Agreement vereinbarten Veranstaltungen und deren Qualifikationszielen werden Ihnen dann die entsprechenden Credits anerkannt. bei der ERASMUS-Koordinatorin Fr. Müller bis spätestens 15. August bei einem Auslandsaufenthalt im Sommersemester und 15. März bei einem Auslandsaufenthalt im Wintersemester ein. Die Fristeinhaltung ist Voraussetzung für die Auszahlung der letzten Stipendienrate. Bericht / Evaluierung Mit der Unterzeichnung der Annahmeerklärung verpflichten Sie sich, nach der Rückkehr einen Evaluierungsbogen auszufüllen und einen Erfahrungsbericht zu schreiben. Dieser Bericht ist zur Auswertung des Programms sehr wichtig und hilft künftigen ERASMUS- Studierenden bei der Vorbereitung und Durchführung ihres Auslandsaufenthaltes. Der Evaluierungsbogen und Ihr Erfahrungsbericht müssen fristgerecht bei der ERASMUS-Koordinatorin Frau Müller eingehen. Fristen im Überblick Sommersemester im Ausland Bewerbung für ERASMUS innerhalb KHSB 15.Oktober 15. April Wintersemester im Ausland Bewerbung an der Gasthochschule (ERASMUS) Nov./Dez. Fristen beachten!!! Juni/Juli Fristen beachten Einreichen der Anerkennung bei ERASMUS- Förderung Transcript of records (ERASMUS) Bescheinigung dergasthochschule über Immatrikulation (ERASMUS) Abgabe Evaluation/Bericht 15. Dezember bei ERASMUS-Koordinatorin 15. August bei ERASMUS- Koordinatorin 15. August bei ERASMUS- Koordinatorin 15. August bei ERASMUS- Koordinatorin 15. Februar bei ERASMUS- Koordinatorin 15. Februar ERASMUS- Koordinatorin 15. Februar bei der ERASMUS-Koordinatorin 6
7 ERASMUS-Begriffe von A-Z Area Code/Subject Code Allen Studienbereichen wurden von Brüssel Fächerschlüssel zugeordnet, die als Code in den Verträgen zwischen verschiedenen Hochschulen angegeben werden. Ein Schlüsselverzeichnis der Studienfächer finden Sie im Internet unter ERASMUS Code der KHSB: Soziale Arbeit Heilpädagogik Bildung und Erziehung Department Bezeichnet den Fachbereich. D BERLIN Departmental Coordinator Der/die zuständige ERASMUS-Kontaktdozent/-in im Fachbereich für den Austausch mit der jeweiligen Gasthochschule. Certificate of ERASMUS Grant Dieses Dokument belegt den genauen Zeitraum Ihrer Immatrikulation als ERASMUS-Student/-in an der Gasthochschule im Ausland und ist notwendig, um Sie abschließend zum Erhalt des ERASMUS- Stipendiums zu berechtigen. Institution Bezeichnet die Gasthochschule. Institutional Coordinator Bezeichnung für die zuständige Person zur Koordination des ERASMUS-Programms an der gesamten Hochschule. Für die KHSB ist dies die ERASMUS-Beauftragte Frau Müller. Learning Agreement Das Learning Agreement ist der Studienvertrag, in dem die Veranstaltungen festgehalten werden, die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten. Er ist wichtig, um im Vorfeld die Fragen der Anerkennung der im Ausland erbringenden Leistungen zu klären. Transcript of Records Damit ist das Zeugnis gemeint, das die Gasthochschule Ihnen über die im Ausland besuchten Kurse und erbrachten Leistungen ausstellt. 7
8 Weitere wichtige Informationen rund um Ihren Auslandsaufenthalt Krankenversicherung Sie sind verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz für Ihren Aufenthalt im Ausland zu sorgen. Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen der EU-Mitgliedsstaaten gibt es ein Krankenversicherungsabkommen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie sich von Ihrer Krankenkasse zum Abschließen eines entsprechenden Auslandsversicherungsschutz je nach Gastland die Formulare E 111, E 118, E 128 ausstellen lassen. Weiter Informationen hierzu finden Sie im Internet unter Sie sollten sich in jedem Fall bei Ihrer Krankenkasse über den Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes und die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Versicherung informieren. Rückmeldung Für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes ist eine Rückmeldung beim Studentensekretariat der KHSB und damit verbunden die Überweisung der entsprechenden Rückmeldegebühr erforderlich. Beachten Sie bitte: Sie dürfen kein Urlaubssemester beantragen, da Ihnen bei einem Urlaubssemester die im Ausland erworbenen Leistungen nicht anerkannt werden können! Special needs Für Studierende mit Behinderung oder außergewöhnlichen Sonderbedürfnissen (z.b. Studierende mit Kindern) können zusätzliche Fördermittel beantragt werden. Bitte melden Sie sich dazu bei Frau Müller. Nicht-Antritt, bzw. frühzeitige Beendigung des Auslandsaufenthaltes Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten bzw. frühzeitig abbrechen, sind Sie verpflichtet, ihre/n Kontaktdozenten/-in und bei ERASMUS-Förderung Frau Müller an der KHSB umgehend darüber zu informieren. Das Stipendium muss dann gegebenenfalls zurückgezahlt werden. 8
9 Phasenplan zur Vorbereitung auf ein Auslandsstudium (WS) mit ERASMUS-Förderung Dez. Feb. Feb.- Mai Mai - August Sept. Feb. Juli/August Information - Vorbereitung Vorbereitung/Bewerbung Letzte Vorbereitungen Auslandsaufenthalt Rückkehr/Abschluss Erste Anlaufstelle für Informationen: Referat für internationale Beziehungen Entscheidung Land/Ort Partneruniversität Förderungsart Sprachvorbereitung Studienorganisation Absprachen mit Lehrenden treffen bezügl. Nachholterminen evtl. LV und Prüfungen an der KHSB vorziehen Wahl der Lehrveranstaltungen im Ausland (nach Rücksprache mit Prof. Dr. Bohnert) Bewerbung für ERASMUS-Förderung Antragsformular Letter of Motivation Sprachnachweis Learning Agreement Frist: 15. April Nach Nominierung erfolgt die Bewerbung an der Partnerhochschule - i.d.r. online. Evtl. noch Inhalte für Learning Agreement klären mit Vorsitzenden Prüfungsausschuss Zuständigen Lehrenden ERASMUS- Koordinatorin Fr. Müller Annahmeerklärung für Stipendium bei ERASMUS- Koordinatorin vor Abreise unterzeichnen. Kontakt per Mail direkt mit ERASMUS-Koordinatorin und bei Bedarf mit Prof. Dr. Kuhn-Zuber Änderungen im Learning Agreement an Fr. Müller melden Nach dem Auslandssemester erstellt die Gasthochschule ein Transcripts of Records sowie ein Bestätigung der Immatrikulationszeit Einreichen folgender Formulare bei ERASMUS- Koordinatorin: Transcript of Records Bescheinigung über Dauer des Auslandsaufenthaltes Evaluation/Bericht Frist: 15. Februar Anerkennung erbrachter Leistungen nach Abgleich von Learning Agreement und Transcript of records durch das Prüfungsamt Fristen im Ausland beachten!!! 9
10 Phasenplan zur Vorbereitung auf ein Auslandsstudium mit ERASMUS-Förderung Durchgängige Vorbereitungen Sprachvorbereitung Studienorganisation (Prüfungen/LV/Learning Agreement) Visum Flug Auslands-Krankenversicherung, Impfungen Wohnungsfrage Inland und Ausland Infos durch: Seminare und Veranstaltungen an der KHSB Referat für internationale Beziehungen Kontaktdozent/-in für ERASMUS- Hochschulen ERASMUS-Koordinatorin Vorsitzende/r bzw. stellvertretende/r Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses 10
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