LLP ERASMUS 2007/2008 Informationen für Outgoings Sommersemester

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1 Seite 1 von 6 LLP ERASMUS 2007/2008 Informationen für Outgoings Sommersemester 1. WICHTIGE FORMULARE 1.1. Annahmeerklärung: vollständig ausfüllen und bis spätestens beim International Office abgeben (Adresse s. u.) 1.2. Certificate of Erasmus Grant: nach Ankunft an der Gasthochschule von den zuständigen Personen die erste Unterschrift für die Anreise einholen. Dieses Formular innerhalb der ersten Woche nach der Ankunft als Kopie ins International Office der FHW Berlin schicken oder faxen! am Ende des Aufenthaltes die zweite Unterschrift (departure) von der Gasthochschule einholen und mit an die FHW Berlin bringen bzw. ebenfalls faxen. genaues Datum (Tag/Monat/Jahr) des Aufenthaltes angeben Bei Fehlen des Formulars können wir das Erasmusgeld zurückfordern Learning Agreement: gewünschte Lehrveranstaltungen der Gasthochschule mit der Anzahl der ECTS-Punkte eintragen Informationen auf der Homepage der Gasthochschule und mit der ECTS-Koordinatorin Prof. Dr. Laila Hofmann bzw. einem der anderen Beauftragten besprechen. Dazu tragen Sie die jeweiligen Kurse in die Tabelle ein. das Learning Agreement muss unterschrieben werden von: a) dem/der Studierenden b) Prof. Dr. Laila Hofmann oder einem anderen Beauftragten c) einem Beauftragten der Gasthochschule. Liste der Beauftragten der FHW: Für die Doppel-Diplomstudiengänge gibt es fest geschriebene Kurspläne. Ansprechpartner für diesen Bereich ist Prof.Dr.Axel Hellmann. Für den Bachelor-Studiengang Business-Administration: Prof.Dr.Laila Maija Hofmann. Für den Bachelor-Studiengang Economics: Prof.Dr.Miriam Beblo. Für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht: Prof.Dr.Susanne Meyer. Für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik: Prof. Manfred Soeffky. Für den Master-Studiengang Economics: Prof.Dr.Trevor Evans. Für den Master-Studiengang Management: Prof.Dr.Laila Maija Hofmann. Für das Studium an einer türkischen Partnerhochschule: Prof.Dr.Pakize Schuchert-Güler. Für das Studium an einer russischen Partnerhochschule: Prof.Dr.Martin Kronauer.

2 Seite 2 von 6 Wenn Sie das Learning Agreement aufgrund fehlender Informationen zu dem Kursangebot der Gasthochschule nicht vor der Abreise abschließen können, erstellen Sie es aufgrund des Kursangebots vom Vorjahr vor der Abreise. Sobald Sie an der Gasthochschule angekommen sind und Ihre endgültige Kursauswahl getroffen haben, können Sie das Agreement an der Gasthochschule ändern und noch einmal zu uns schicken. Sprechen Sie alles mit Prof. Dr. Laila Hofmann vorher ab. das Learning Agreement muss vor Ihrer Abreise an das International Office der FHW Berlin geschickt werden, ggf. mit noch fehlenden Unterschriften. *Falls die Gasthochschule eigene Formulare des Learning Agreements hat, nehmen Sie bitte trotzdem unser Formular.

3 Seite 3 von 6 2. ECTS-PUNKTE / ANERKENNUNG DER STUDIENLEISTUNGEN (ECTS = European Credit Transfer System) Nach den ECTS Richtlinien müssen Sie 20 ECTS-Punkte pro Trimester, 30 ECTS- Punkte pro Semester und 60 ECTS-Punkte in einem Studienjahr zu erbringen. Alle Anerkennungsfragen, Fragen zur Punkteverteilung, bzw. Problemfälle müssen mit Prof. Dr. Laila Hofmann besprochen werden. Die endgültige Entscheidung bzgl. der Kurswahl und Anzahl der zu erwerbenden ECTS- Punkte liegt bei Prof. Dr. Laila Hofmann, nicht beim International Office!!! 3. MOBILITÄTSZUSCHUSS 3.1. Berechnung die endgültige Berechnung des Zuschusses basiert auf den Angaben des Certificate of Erasmus Grant bei einem einsemestrigen Aufenthalt werden höchstens 5 Monate, bei einem zweisemestrigen Aufenthalt höchstens 10 Monate gefördert Auszahlung in mehreren Raten: Rate Ende Oktober nach rechtzeitigem Eingang des Certificate of Erasmus Grant und des Learning Agreements die 2. Rate im März nach rechtzeitigem Eingang des Abreise-Certificate of Erasmus Grant die 3. Rate ist eine eventuelle Nachzahlung im August alle Formulare müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein und fristgerecht abgegeben werden. Falls Sie die Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, verlieren Sie den Anspruch auf Mobilitätszuschuss! 4. KRANKENVERSICHERUNG: Verpflichtung auf der Annahmeerklärung: selbst für ausreichend Versicherungsschutz zu sorgen Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen der EU- Mitgliedsstaaten gibt es ein Krankenversicherungsabkommen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie sich von Ihrer Krankenkasse je nach Gastland eine Europäische Versichertenkarte ausstellen lassen Sie sollten sich auf jeden Fall bei Ihrer Krankenkasse über den Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes und die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Versicherung informieren. Rücktransporte sind beispielsweise nicht in den gesetzlichen Versicherungen eingeschlossen 5. RÜCKMELDUNG für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes ist eine Rückmeldung im Immatrikulationsamt der FHW Berlin und damit verbunden die Überweisung des

4 Seite 4 von 6 entsprechenden Beitrags erforderlich (bei zweisemestrigem Auslandsaufenthalt je Semester). Sie können auch ein Urlaubssemester beantragen, beachten Sie jedoch die Auswirkungen bei anderen Behörden, wie z.b. Kindergeld, Finanzamt etc. Sie können sich beim AStA vom Semesterticket befreien lassen, bekommen den Betrag dann zurück erstattet, wenn Sie eine Bestätigung der Gasthochschule vorlegen. 6. BERICHTE Verpflichtung für alle Austauschstudierende: nach der Rückkehr einen Evaluierungsbogen (DAAD-Bericht) auszufüllen und einen Erfahrungsbericht zu schreiben. der Evaluierungsbogen und ein Infoblatt zur Erstellung des Erfahrungsberichts werden zeitgleich mit der Ankündigung zur Auszahlung der 3. Rate zugeschickt; beide Formulare sind auch im Internet abrufbar dieser Bericht ist wichtig zur Auswertung des Programms und verpflichtend für alle dieser Bericht hilft den zukünftigen Outgoings, sich auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten Der unterschriebene Evaluierungsbogen muss sofort nach der Rückkehr im International Office abgegeben werden. Am besten zugleich mit Ihrer Abreisebescheinigung. 7. VERLÄNGERUNG formlose Beantragung einer Verlängerung beim International Office der FHW Berlin und den Gasthochschulen am besten per ist möglich ein neues Learning Agreement ist erforderlich wenn Genehmigung vorliegt Fortsetzung des Aufenthalts ohne den Sokrates- Status eine Auszahlung des Mobilitätszuschusses für den Zeitraum der Verlängerung ist nicht möglich, ggf. kann eine andere Finanzierung gefunden werden 8. PRAKTIKUM Wenn Sie beabsichtigen, ein Praktikum im Erasmusraum zu absolvieren, so kann auch dieses über Erasmus gefördert werden, bitte wenden Sie sich dazu an die Erasmus-Hochschulkoordinatorin. Es ist möglich, während eines Studiums einmal ein Erasmus-Auslandsstudium und einmal ein Erasmus-Auslandspraktikum zu absolvieren. 9. STUDIERENDE OHNE MOBILITÄTSZUSCHUSS Studenten, aus Nicht- EU- Ländern Ausnahme: Bildungsinländer, Studierende mit uneingeschränkter Aufenthaltsgenehmigung oder förderfähige Studierende nach 8 BAföG

5 Seite 5 von 6 Studenten, die bereits an einem Erasmus- Auslandsstudium teilgenommen haben oder über das alte akademische Jahr hinaus ihren Auslandsaufenthalt verlängert haben (dann ggfs. Free Mover Stipendien möglich) Studierende, die erst im Nachrückverfahren oder späterer Ausschreibung einen Studienplatz erhalten haben. Studierende an Hochschulen, die nicht am Erasmus-Programm teilnehmen Diese Studenten erhalten keinen Mobilitätszuschuss.!!! Auch die Studierenden ohne Mobilitätszuschuss sind wie alle anderen Erasmus- Studenten dazu verpflichtet, alle Formulare vollständig ausgefüllt beim International Office abzugeben!!! Bitte beachten Sie die Erasmus-Studierendencharta als Anhang auf der letzten Seite. 10. STUDIERENDE MIT SCHWERBEHINDERUNG / KINDER Für Studenten mit Schwerbehinderung oder Studenten mit außergewöhnlichen Sonderbedürfnissen (zum Beispiel Kinder) können beim DAAD über das International Office zusätzliche Fördermittel beantragt werden. Bitte melden Sie sich gegebenenfalls bei Frau Fürstenberg. 11. NICHT- ANTRITT BZW. FRÜHZEITIGE BEENDIGUNG DES AUSLANDS-AUFENTHALTES Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten bzw. frühzeitig abbrechen, sind Sie verpflichtet, uns umgehend darüber zu informieren. Der Mobilitätszuschuss muss dann gegebenenfalls zurückgezahlt werden. (s. Annahmeerklärung) 12. ANSPRECHPARTNERINNEN IM INTERNATIONAL OFFICE: Susanne Fürstenberg fuerstenberg@fhw-berlin.de Tel. +49 (0) Fax: +49 (0) Annette Nogly (stud. Mitarbeiterin) erasmus@fhw-berlin.de Postadresse: FHW Berlin International Office Badensche Straße Berlin Persönliche Sprechzeiten: Dienstag: Uhr Donnerstag: Uhr

6 Seite 6 von 6 Alle Informationen und Formulare finden Sie auch unter Internationales Auslandsstudium!!!Vor Anfragen per bitte alle Informationen im Internet (s. o.) und im Infoformular lesen!!! s werden nicht immer sofort, aber so schnell wie möglich beantwortet. Bitte nutzen Sie Ihren Erasmus- Aufenthalt auch dazu, Ihre Kommiliton/innen an den Gasthochschulen auf das Studien- und Serviceangebot der FHW Berlin aufmerksam zu machen. Versuchen Sie, sie als zukünftige Erasmus- Studierende für die FHW Berlin zu gewinnen! Falls Sie Informationsmaterial benötigen, so schicken wir dieses Ihnen gerne zu. Informationen erhalten Interessenten auch auf unserer Homepage Das Team des International Office wünscht Ihnen einen wunderschönen und erfolgreichen Auslandsaufenthalt!

7 ERASMUS-STUDIERENDENCHARTA Den Status einer/eines ERASMUS-Studierenden haben Sie, wenn Sie den Zulassungskriterien von ERASMUS entsprechen und von ihrer Hochschule 1 für einen ERASMUS-Auslandsaufenthalt ausgewählt worden sind, um entweder an einer zugelassenen Partnerhochschule zu studieren oder um in einem Unternehmen oder einer sonstigen geeigneten Einrichtung ein Praktikum zu absolvieren. Voraussetzung für die Mobilität von Studierenden ist, dass beide Hochschulen von der Europäischen Kommission eine ERASMUS-Hochschulcharta verliehen bekommen haben. Voraussetzung für ein Unternehmenspraktikum ist, dass die Heimathochschule im Besitz einer erweiterten ERASMUS-Hochschulcharta ist, die auch die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Praktika regelt. Als ERASMUS-Studierende/r dürfen Sie erwarten, dass zwischen Ihrer Heimat- und Ihrer Gasthochschule eine interinstitutionelle Vereinbarung besteht; dass die entsendende und die aufnehmende Einrichtung mit Ihnen vor Ihrer Abreise eine Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarung unterzeichnen, in der Ihre geplanten Aktivitäten im Ausland im Einzelnen geregelt sind (einschließlich der zu erbringenden Studien- bzw. Praktikumsleistungen); dass Sie an die Gasthochschule während Ihres ERASMUS-Aufenthalts weder Vorlesungs-, Einschreibungsoder Prüfungsgebühren noch Gebühren für die Labor- und Bibliotheksbenutzung entrichten müssen; dass Ihre Heimathochschule die Aktivitäten, die Sie während des ERASMUS-Mobilitätszeitraums entsprechend der Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarung erfolgreich abschließen, voll und ganz anerkennt; dass Sie am Ende Ihrer Aktivitäten im Ausland einen Leistungsnachweis über die absolvierten Studien bzw. Arbeiten erhalten, der von der aufnehmenden Einrichtung (Hochschule oder Unternehmen) unterzeichnet ist und aus dem die von Ihnen erreichten Leistungspunkte und Abschlüsse hervorgehen. Wenn das Praktikum nicht Bestandteil der normalen Studienordnung war, wird der Zeitraum zumindest im Diplomzusatz vermerkt; dass Ihre Gasthochschule Sie ebenso behandelt und betreut wie die regulär an dieser Hochschule eingeschriebenen Studierenden; dass Sie Zugriff auf die ERASMUS-Hochschulcharta und auf die Erklärung zur europäischen Bildungspolitik (EPS) Ihrer Heimat- und Ihrer Gasthochschule haben; dass Sie die Studienförderung Ihres Herkunftslandes auch während ihres Aufenthaltes im Ausland erhalten. Von Ihnen als ERASMUS-Studierende/r wird erwartet, dass Sie Ihren Verpflichtungen aus Ihrer ERASMUS-Finanzhilfevereinbarung mit Ihrer Heimathochschule oder Ihrer nationalen Agentur nachkommen; dass Sie, sobald Abweichungen von der Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarung auftreten, hierüber eine schriftliche Vereinbarung mit der Heimat- und der Gasteinrichtung treffen; dass Sie die gesamte vereinbarte Studien- bzw. Praktikumszeit in der Gasteinrichtung (Hochschule bzw. Unternehmen) verbringen, dass Sie sich den entsprechenden Prüfungen oder anderen Beurteilungen unterziehen und dass Sie sich an die Vorschriften und Regeln der Gasteinrichtung halten; dass Sie nach Ihrer Heimkehr einen Bericht über Ihre ERASMUS-Studien- bzw. Praktikumszeit verfassen und dass Sie Ihrer Heimathochschule, der Europäischen Kommission oder der nationalen Agentur auf Verlangen für die Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung stehen. Bei Problemen Benennen Sie das Problem klar und deutlich und prüfen Sie Ihre Rechte und Pflichten. Treten Sie mit dem für Sie zuständigen ERASMUS-Koordinator in Verbindung und nutzen Sie bei Bedarf die Beschwerdemöglichkeiten Ihrer Heimathochschule. Wenn Sie dennoch keine zufriedenstellende Lösung erzielen konnten, so kontaktieren Sie Ihre nationale Agentur. 1 Hochschulen sind alle Arten von Hochschuleinrichtungen, an denen gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten anerkannte akademische Grade oder andere anerkannte Qualifikationen der Tertiärstufe erworben werden können. -1-

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