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1 GZ: LGSW/Abt.8/07.2/hof/2013 Ausschreibungsunterlage Unterstützungsstruktur für Unternehmensgründung im Bundesland Wien VIII (UGP VIII) Offenes Verfahren nach dem BVergG 2006 Kategorie: 11 Unternehmensberatung und verbundene Tätigkeiten CPC-Referenz Nr.: 865, 866 CPV-Referenz Nr.:

2 [ ] 5. LEISTUNGSBESCHREIBUNG 5.1. Leistungsbeschreibung Zielsetzung des Leistungszukaufs Ziel der für das AMS zu erbringenden Beratungsleistungen ist es, die ProgrammteilnehmerInnen bei der Aufnahme einer erfolgreichen und dauerhaften selbstständigen Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Es sind folgende Beratungsgrundsätze zu beachten: Die Beratung verfolgt das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützt die TeilnehmerInnen beim eigenständigen Handeln. Die Beratung hat geschlechtssensitiv (Anwendung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes bzw. diesbezüglicher Methoden und Instrumente in der Beratung) zu erfolgen. Die Beratung hat die spezifischen Bedürfnisse potentieller GründerInnen, die einer benachteiligten Gruppe (z.b. Ältere, Personen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung) angehören, zu berücksichtigen. Die Beratungsleistungen selbst sind in vier Phasen gegliedert: Klärungsphase Vorbereitungsphase Realisierungsphase Nachbetreuungsphase Bedarfserhebung: Für den Vertragszeitraum wird, basierend auf Erfahrungswerten der letzten Jahre sowie der derzeitigen Anfragelage und der zu erwartenden Entwicklung, mit insgesamt GründungsinteressentInnen gerechnet. Die vom AMS durchgeführte Hochrechnung ergibt für den Zeitraum bis folgende, zu erwartende Verteilung von GründungsinteressentInnen nach Regionalen Geschäftsstellen: RGS GründungsinteressenInnen Johnstraße 128 Hauffgasse 112 Esteplatz 336 Dresdnerstraße 368 Redergasse 448 Währinger Gürtel 256 Laxenburgerstraße 272 Schönbrunnerstraße 368 Hietzinger Kai 368 Huttengasse 368 Schlosshoferstraße 320 Prandaugasse 320 Jugendliche 32

3 Rest 4 Summe Die Kontingentverteilung innerhalb der regionalen Geschäftstellen kann bei Bedarf von der Landesgeschäftstelle Wien verändert und den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Das Beratungsunternehmen wird von solchen Anpassungen zeitnah informiert gehalten. Kommt es zu RGS-Teilungen bzw. Zusammenlegungen werden die Kontingente dementsprechend neu verteilt Leistungsinhalte Nachfolgend sind die nachgefragten Tätigkeiten gemäß den Phasen des Gründungsberatungsprogrammes beschrieben. Weiterführende Informationen befinden sich in der beiliegenden Bundesrichtlinie Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose (gültig ab , Nummerierung AMF / ). Leistung 1: 1a Informationsveranstaltungen Optionelle Informationsveranstaltungen Pro regionaler Geschäftstelle des AMS Wien (ausgenommen RGS Jugendliche) sind im Durchschnitt optionell zwei Informationsveranstaltungen je Monat im Hauptleistungszeitraum einzuplanen. GründungsinteressentInnen soll hier die Möglichkeit geboten werden, sich Informationen über eine mögliche Selbstständigkeit zu beschaffen und allenfalls bereits erste Fragen über das Unternehmensgründungsprogramm des AMS Wien zu klären. Die MindestteilnehmerInnenzahl pro Veranstaltung beträgt 20 Personen. 2 Informationsveranstaltungen x 16 Monate Hauptleistungszeitraum x 12 regionale Geschäftsstellen (13 abzüglich RGS 970) x 5 LS* (4 LS Informationsveranstaltung + 1 LS Vor- und Nachbereitung) = LS/240 LT** * LS = Leistungsstunde; ** LT = Leistungstag 1b Veranstaltungen für gründungsinteressierte Frauen Zusätzliche zu den oben genannten Informationsveranstaltungen soll gründungsinteressierten Frauen die Möglichkeit geboten werden, sich in Kleingruppen (ca. 3-5 Teilnehmerinnen) intensiv mit dem Thema Gründung auseinanderzusetzen. 48 Veranstaltungen x 4,75 LS (3 LS Gründerinnengespräche + 1,75 LS Vor- und Nachbereitung) = 228 LS/28,5 LT 1c Veranstaltungen für gründungsinteressierte Personen mit Migrationshintergrund Zusätzlich zu den oben genannten Informationsveranstaltungen soll gründungsinteressierten Personen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit geboten werden sich in Kleingruppen (ca. 3-5 TeilnehmerInnen) intensiv mit dem Thema Gründung auseinanderzusetzen, wobei hier speziell auf mögliche Sprachbarrieren Bedacht genommen werden soll. Die Veranstaltungen finden jedenfalls in deutscher Sprache statt. 16 Veranstaltungen x 4,75 LS (3 LS Gründerinnengespräche + 1,75 LS Vor- und Nachbereitung) = 76 LS/9,5 LT

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5 1d Veranstaltungen für Ältere (Frauen und Männer > 45) Zusätzliche zu den oben genannten Informationsveranstaltungen soll gründungsinteressierten Älteren die Möglichkeit geboten werden sich in Kleingruppen (ca. 3-5 TeilnehmerInnen) intensiv mit dem Thema Gründung auseinanderzusetzen, wobei auf die speziellen Bedürfnisse älterer GründerInnen Bedacht genommen werden soll. 16 Veranstaltungen x 4,75 LS (3 LS Gründerinnengespräche + 1,75 LS Vor- und Nachbereitung) = 76 LS/9,5 LT Klärungsphase Leistung 2: Abklärung der Realisierbarkeit Die im Anschluss daran zu leistende Beratungstätigkeit mit dem/der Gründungsinteressenten/in dient der Beurteilung der Realisierbarkeit der Unternehmensidee oder eines Unternehmenskonzeptes sowie der Abklärung der persönlichen Voraussetzungen und des Qualifizierungsbedarfs des potentiellen Gründers / der potentiellen Gründerin. Es ist abzuklären, ob die/der potentielle GründerIn beabsichtigt, die selbstständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich auszuüben und ob ein Einkommen realisierbar ist, das ein wirtschaftliches Überleben des/der UnternehmensgründerIn ermöglicht. Bei Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit haben die Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach GSVG oder BSVG vorzuliegen. Das Beratungsunternehmen hat diese Erstbeurteilung möglichst umfassend zu erstellen, damit nur Personen in das Unternehmensgründungsprogramm eintreten, bei denen eine tatsächliche Unternehmensgründung sehr wahrscheinlich ist. Bei Bedarf sind deshalb auch mehrere Beratungstermine zu vereinbaren. Besonders zur Abklärung von frauenspezifischen Problemstellungen (z.b. Vereinbarkeit selbstständiger Erwerbstätigkeit mit Kinderbetreuungspflichten; Fragen zu Zeit- und Selbstmanagement) beim geplanten Schritt in die Selbstständigkeit und für eine Erstabklärung bei Personen mit Migrationshintergrund, die deren spezifischen Problemlage berücksichtigt, sind mehrere Beratungstermine anzubieten. Die diesbezügliche Erstinformation (= Beurteilung der Realisierbarkeit) des Beratungsunternehmens an das AMS ermöglicht den BeraterInnen des AMS mit der Zielgruppenperson folgende zwei Betreuungsvarianten: Bei positiver Beurteilung der Realisierbarkeit der Unternehmensidee die Vereinbarung eines verbindlichen Zeitplanes für die weitere Vorgangsweise vom Eintritt bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmensgründungsprogramm (Qualifizierung, Gründungsberatung, Gewährung einer Existenzsicherung) Bei negativer Beurteilung der Realisierbarkeit der Unternehmensidee die Fortsetzung der AL -Vormerkung und die Vereinbarung weiterer Betreuungsschritte Vom Zeitpunkt der Übergabe der Gründermappe bis zur Stellungnahme des Auftragnehmers, ob der/die GründungsinteressentIn in die anschließende Gründungsberatung übernommen werden kann, darf der Zeitraum von acht Wochen bzw. zehn Wochen (Wiedereinsteigerinnen) nicht überschritten werden. Zur Sicherstellung der fristgerechten Erledigung der Anfrage wird auf jeder ausgehändigten Gründermappe das Ausgabedatum und die Abgabefrist vermerkt. Sollte der/die Gründungsinteressent/In nicht tätig werden, ist unverzüglich mit der regionalen Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen. Die Dauer von maximal acht bzw. maximal zehn Wochen für die Klärungsphase kann in Abstimmung mit der regionalen Geschäftsstelle verkürzt werden, wenn ein rascher Start für eine erfolgreiche Unternehmensgründung zielführend ist.

6 Inhaltlich sind in dieser Phase vorrangig folgende Fragen zu bearbeiten: persönliche Qualifikation Gewerbe-, Steuer- und Gesellschaftsrecht 1 Kosten- und Erlösplanung Marktchancen Investitionsbedarf und Finanzierung Standort Ist eine Unternehmensgründung im Rahmen eines Franchisekonzeptes geplant, hat das Gründungsberatungsunternehmen den/die FranchisegeberIn auf Seriosität (z.b. Mitgliedschaft beim Österr. Franchise-Verband) zu prüfen. Weiters ist zu prüfen, ob der Vertrag zwischen Franchisegeber/In und dem/der potentiellen FranchisenehmerIn ein qualitativ orientiertes Partnerschaftskonzept versieht, das die positive wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit des/der FranchisenehmerIn berücksichtigt. Bei sogenannten Strukturvertriebsformen ist vom Gründungsberatungsunternehmen zu prüfen, ob bei dieser Unternehmensform im Rahmen einer hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit eine Einkommenshöhe zu erwarten ist, die ein wirtschaftliches Überleben sichert. Dies kann nicht angenommen werden, wenn Mitgliederwerbung als wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Tätigkeit im Vordergrund steht. sonstige für die Gründung relevante Rahmenbedingungen Die von den Regionalen Geschäftsstellen zugewiesenen Personen, die sich in der Klärungsphase befinden, sind vom Auftragnehmer in der vom Arbeitsmarktservice Wien vorgesehenen Form (siehe Leistung 7) statistisch zu erfassen. Von den zu beratenden Personen ist eine schriftliche Zustimmung zum Datenaustausch zwischen dem Beratungsunternehmen und dem AMS einzuholen. Diese Zustimmungserklärung wird mit Ausgabe der Gründermappe von dem/der GründungsinteressentIn unterschrieben und verbleibt bei der zuständigen Regionalen Geschäftsstelle. Im Sinne des 25 AMSG sind nur jene Daten auszutauschen, die für eine erfolgreiche Durchführung des Unternehmensgründungsprogramms relevant sind. Im Rahmen dieser Klärungsphase hat daher das beauftragte Beratungsunternehmen der Regionalen Geschäftsstelle folgende schriftliche Bestätigungen bzw. Stellungnahmen zu übermitteln: Beurteilung der grundsätzlichen Realisierbarkeit der Unternehmensidee mit ausführlicher schriftlicher Begründung als Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme in die Vorbereitungsphase (siehe Leistung 3). Negative Stellungnahmen sind ausreichend zu begründen und vermittlungsrelevante Informationen mitzuteilen. Falls eine Übernahme in die Phase der Gründungsberatung angestrebt wird, ist an den/die BeraterIn der Regionalen Geschäftsstelle ein verbindlicher Zeitplan für die weitere Vorgangsweise bis zum Ausscheiden aus der Gründungsberatung zu übermitteln. Feststellung eines gegebenenfalls bestehenden Qualifikationsbedarfs des/der Gründungsinteressenten/in Da die positive Beurteilung in der Klärungsphase verpflichtend für den Zugang zum Programm ist, wird mit Beratungsanfragen gerechnet. 1 soweit diese Fragen nicht Vorbehaltsaufgaben der freien Berufe darstellen

7 3.700 Beratungsanfragen x 4,8 LS / KundIn = LS/2.220 LT Vorbereitungsphase / Realisierungsphase Leistung 3: Gründungsberatung -Vorbereitung Wenn das Gründungsvorhaben und die persönlichen Voraussetzungen positiv eingeschätzt werden, beginnt die eigentliche Gründungsberatung. Die Beratung soll die Unternehmensgründung erleichtern und je nach Problemlage intensive rechtliche, fachliche und kaufmännische Unterstützung bieten und hat folgende Ziele: Umsetzungsreife und tragfähige Ausarbeitung des in der Klärungsphase positiv beurteilten Unternehmenskonzeptes und eines realisierbaren Finanzierungsplanes der bei hauptberuflicher Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit das wirtschaftliche Überleben der Zielgruppenperson sichert; Erstellung eines unternehmenspezifischen Qualifizierungskonzeptes; Beratung und Betreuung des/der GründerIn bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit; Beratung und Betreuung des potentiellen Gründers/der potentiellen Gründerin in der ersten Zeit der Unternehmenstätigkeit in Abhängigkeit vom jeweiligen Bedarf (Realisierungsphase) Im Rahmen der Gründungsberatung hat das Beratungsunternehmen zumindest Beratung in folgenden Bereichen zur Verfügung zu stellen: Konkretisierung und Verfeinerung der Geschäftsidee Prüfung gewerberechtlicher Voraussetzungen Prüfung der Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht nach GSVG bzw. BSVG Prüfung der erforderlichen persönlichen Voraussetzungen/Qualifikationen Marktanalyse Konkurrenz- und Standortanalyse Unternehmens- und Organisationsform Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Rechnungswesen Investitions- und Kapitalbedarf Finanzierung und Förderung Erstellung eines Marketingkonzeptes (fakultativ) Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen (fakultativ) KundInnenakquisition (fakultativ) MitarbeiterInnenauswahl (fakultativ) Das AMS Wien geht davon, aus, dass die Vermittlung jedenfalls der genannten Kenntnisse, soweit dies effektiv ist, aus Effizienzgründen in Kursen oder Workshops erfolgen wird. Der Bieter hat ein Kurs/Workshop-Konzept vorzulegen (Zahl, Benennung der Inhalte, TrainerInnen, Methodik, TN- Unterlagen). Darin hat der Bieter hat auszuführen, welche Inhalte in Kurs/Workshopform transportiert werden können, und den Grund dafür anzugeben, und hat auszuführen, welche Inhalte nicht in Kurs/Workshopform transportiert werden können, und die Begründung dafür anzugeben.

8 Kalkulationsgrundlage: MindestTN-Zahl TNInnen 15, keine gesonderte Verrechnung von Vor-, Nachbereitungs- und Organisationszeiten Der Auftragnehmer hat sich über die aktuellen Förderungsmöglichkeiten und die (bundeslandspezifischen) Beratungsstrukturen für UnternehmensgründerInnen auf dem Laufenden zu halten. Insbesondere sind zur Abklärung der individuellen Beratungs-, Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten bestehende Einrichtungen, wie das Gründerservice des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, die bundesweiten Anlaufstellen der Wirtschaftskammer für BetriebsgründerInnen und JungunternehmerInnen (Betriebsgründungsservice der Wirtschaftskammer), die Landesförderungsstellen der einzelnen Bundesländer, die Beratungseinrichtungen der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft, Beratungsangebote für BetriebsgünderInnen der einzelnen Banken und Finanzierungsgesellschaften sowie insbesondere Mikrofinanzierungsinstrumente zu nutzen. Die Vorbereitungsphase beginnt mit dem Tag der Entscheidung des/der BeraterIn in der zuständigen regionalen Geschäftsstelle über die Aufnahme des/der GründungsinteressentIn in das Programm. Ab diesem Zeitpunkt bis zum letzten Tag des Monats vor der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bzw. Erteilung der Gewerbeberechtigung (ab dem ersten Tag des Monats, in dem die selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, wird Gründungsbeihilfe gewährt) erhält der/die potentielle GründerIn Leistungen im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALVG) oder Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG). Das AMS Wien geht von der Annahme aus, dass es bei rund GründungsinteressentInnen zu einer Gründungsberatung im Rahmen der Vorbereitungsphase kommt Beratungsanfragen x 6,4 LS / KundIn = LS/1.920 LT Leistung 4: Gründungsberatung - Realisierung Die Realisierungsphase beginnt mit der Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Abhängig vom individuellen Bedarf ist auch während der Realisierungsphase eine ergänzende Beratung möglich. Ab dem ersten Tag des Monats, in dem die selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, wird eine Gründungsbeihilfe nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) gewährt. Um den Unternehmenserfolg abzusichern, beträgt die Dauer der gewährten Gründungsbeihilfe jedenfalls 2 Monate. Das AMS Wien geht von der Annahme aus, dass es bei rund GründungsinteressentInnen zu einer tatsächlichen Gründung kommt Beratungsanfragen x 2,4 LS / KundIn = LS/510 LT Die Dauer der Vorbereitungs- und Realisierungsphase beträgt gemeinsam im Allgemeinen 6 Monate. Die Gründungsbeihilfe wird jedenfalls für die Dauer von 2 Monaten gewährt. Die Dauer der Vorbereitungs- und Realisierungsphase kann für in arbeitsmarktpolitisch begründeten Einzelfälle von den regionalen Geschäftsstellen (im Zweifelsfall in Abstimmung mit der Landesgeschäftsstelle) auf bis zu 9 Monate verlängert werden. Im Rahmen des Gründerprogramms hat das beauftragte Beratungsunternehmen der zuständigen regionalen Geschäftsstelle folgende schriftliche Bestätigungen bzw. Stellungnahmen zu übermitteln: Information an das AMS, ob ein Unternehmen gegründet werden wird oder nicht. Kommt es zu einer Unternehmensgründung, ist das (voraussichtliche) Beginndatum der Unternehmenstätigkeit unverzüglich bekanntzugeben.

9 Individueller Beratungsbericht am Ende der Realisierungsphase Im Falle der Nichtaufnahme oder bei vorzeitiger Beendigung der Teilnahme am Unternehmensgründungsprogramm sind dem Arbeitsmarktservice die dafür ausschlaggebenden Gründe mitzuteilen und die eventuell erkannten Defizite der Zielgruppenperson, die der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit entgegenstehen, bekannt zu geben. Kommt eine Unternehmensgründung nicht zustande, ist der individuelle Beratungsbericht mit Ende der Vorbereitungsphase zu legen. Unternehmenspezifisches Qualifizierungskonzept mit dem Vorschlag von spezifischen Schulungsangeboten in Hinblick auf den festgestellten Qualifizierungsbedarf. Die Gründungsberatungen sind vom Auftragnehmer statistisch zu erfassen und zu dokumentieren. Nachbetreuungsphase Leistung 5: Nachbetreuungsphase Unternehmens Check Up Ziel dieses Unternehmens Check Up ist die dauerhafte Festigung der Unternehmensgründung und die Beseitigung von in der Startphase eventuell auftretenden Hindernissen, die den Unternehmenserfolg gefährden könnten. Ab Beginn der selbstständigen Erwerbstätigkeit sind den UnternehmensgründerInnen innerhalb von zwei Jahren bis zu vier Beratungstermine (max. 8 Stunden) zur Verfügung zu stellen. Den GründerInnen ist diese Möglichkeit seitens der Gründungsberatungsunternehmen nach sechs Monaten ab Unternehmensgründung aktiv anzubieten, um ein mögliches Informationsdefizit über dieses Angebot auszuschließen. Der regionalen Geschäftsstelle ist am Ende der Nachbetreuungsphase, sofern diese in Anspruch genommen wurde, ein individueller Beratungsbericht zu übermitteln. Das AMS Wien geht von der Annahme aus, dass rund GründerInnen eine Nachbetreuung in Anspruch nehmen werden Beratungsanfragen x 8 LS / KundIn = LS/1.700 LT Der Auftragnehmer hat für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin maximal 8 Leistungsstunden individuell zu kalkulieren und sicherzustellen, dass diese von jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin individuell abgerufen werden können. Die Nachbetreuung darf nicht in Kurs- oder Workshopform geplant und angeboten werden. Dieser Umstand ist bei der Planung der Nachbetreuungsphase durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Sollte die Finanzierung eines Unternehmens-Check-Ups für Unternehmens-Neugründungen durch andere Institutionen (zb Land Wien, WAFF, WWFF, etc) angeboten werden, so ist die Inanspruchnahme von Leistungstagen aus der Leistung 5 des gegenständlichen Auftrages auszusetzen. Weitere Leistungen Leistung 6: Chancengleichheit von Frauen und Männern und Diversity Das Konzept hat spezifische Beratungen in Veranstaltungsform zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und für benachteiligte Personen (z.b. Ältere, Personen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung) vorzusehen (z.b. Gründerinnenworkshops mit erfolgreichen Gründerinnen, Initiierung von Netzwerken zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch), die diese Personenkreise bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit unterstützen.

10 Gender Mainstreaming und Diversity ist auf allen Ebenes des Projektes zu verankern und umzusetzen. Es sollen gleich viele Veranstaltungen zu den Themenpunkten Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und benachteiligte Personen vorgesehen werden (Veranstaltungen: ein- bis maximal zweitägig, TeilnehmerInnen: mindestens 20 Personen). 64 LS x 16 Monate im Hauptleistungszeitraum= LS/128 LT Leistung 7: Kooperation mit dem AMS Wien sowie Dokumentation und Erstellung von statistischen Auswertungen a) Betreuung und Information der Regionalen Geschäftsstellen Die Beratungsleistungen erfolgen in enger Abstimmung mit den regionalen Geschäftsstellen des AMS. Die dort eingesetzten MitarbeiterInnen sind daher von dem/der AuftragnehmerIn regelmäßig zu betreuen und laufend über den Stand der Beratungen zu informieren. Zu Beginn der Auftragsumsetzung ist für die BeraterInnen des AMS eine Einführung in die Umsetzung des Unternehmungsgründungsprogramms durch das Beratungsunternehmen vorzusehen, in welcher die Modalitäten für den Programmablauf erläutert werden (Ort der Beratungen, Zeitpunkt, Kapazitäten, Zuweisungsbedingungen, etc.); die für die Gründungsberatung erforderlichen Unterlagen, wie z.b. Check-Listen, Arbeitsbögen und sonstiges Informationsmaterial (Folder, Plakate, etc.) vorgestellt werden. b) Arbeits- und Informationssitzungen (Steuergruppensitzungen) Zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber sind halbjährlich halbtägige Besprechungen zu Fragen der Weiterentwicklung des Programms sowie allfälligen Änderungen und Anpassungen zum Stand des Vorhabens vorgesehen. Die Initiierung erfolgt durch die Landesgeschäftsstelle des AMS Wien. c) Sonstige Kontakte Zwischen den halbjährlichen Arbeits- und Informationssitzungen finden Abstimmungen und Informationen mit dem Auftraggeber bzw. den Regionalen Geschäftsstellen mittels oder Telefon und nur bei Bedarf auch persönlich statt. d) Schriftliche Berichte TeilnehmerInnenbezogene Monatsberichte und Leistungsvolumscontrolling (LVC) Über den Stand der ProgrammteilnehmerInnen in den einzelnen Phasen (Klärungs-, Vorbereitungs-, Realisierungs- und Nachbetreuungsphase) sind detaillierte Aufzeichnungen zu führen und monatlich, bis zum 10. des Folgemonats, in aufsummierter Form je RGS zur Verfügung zu stellen. Die Beratungsleistungen sind mit einer Bestätigung über die Beratungszeiten (Datum, von... bis...) mit der Unterschrift der zu beratenden Person zu belegen. TeilnehmerInnenbezogene Jahresberichte Mit Stichtag sind vom Beratungsunternehmen dem Arbeitsmarktservice Wien ein Bericht mit folgendem Inhalt vorzulegen: zuständige RGS Name des/der GründerIn SV-Nummer

11 Status zum Stichtag (Beratungsanfrage, Beratung, Beratung abgeschlossen Gründung folgt noch, Beratung abgeschlossen Gründung erfolgt am., Abbruch der Beratung) Bestätigung über die geleisteten Beratungsstunden Unternehmensgegenstand Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze Statistische Auswertung des Maßnahmenerfolges (Anteil der tatsächlichen Gründungen an den Beratungen) Gesamtübersicht Mit Stichtag ist vom Beratungsunternehmen dem Arbeitsmarktservice Wien ein Bericht mit folgendem Inhalt vorzulegen: Anzahl der im Berichtszeitraum neu beratenen Personen in der Klärungsphase (männlich, weiblich, gesamt) Anzahl der im Berichtszeitraum neu beratenen Personen in der Vorbereitungsphase (männlich, weiblich, gesamt) Anzahl der im Berichtszeitraum erfolgreichen Gründungen (männlich, weiblich, gesamt) und Auflistung nach Branchen Anzahl der im Berichtszeitraum neu beratenen Personen in der Nachbetreuungsphase (männlich, weiblich, gesamt) und Auflistung nach Branchen Auftragsbezogene Umsetzungsberichte Über die durchgeführten Beratungsleistungen ist der Auftraggeber quartalsweise kurz gefasst zu informieren. Den schriftlichen Quartalsberichten ist auch eine Aufstellung der bisherigen Leistungszeiten beizuschließen. Die Berichte haben Vergleichstabellen zu enthalten, in denen die Leistungstage des Berichtszeitraumes, die aufsummierten Leistungstage von Auftragsbeginn bis zum Ende des Berichtszeitraumes sowie die noch verbleibenden Leistungstage gegenübergestellt werden. Die Leistungsberichte sind je Quartal bis zum 10. an den Auftraggeber zu übermitteln. Zusätzlich ist ein Endbericht per zu übermitteln. Überprüfung der Teilnahmezufriedenheit Zur Qualitätssicherung der Gründungsberatung verpflichtet sich der Auftragnehmer den Beratungserfolg am Ende der Vorbereitungsphase in geeigneter sowie nachvollziehbarer Weise zu erheben, die vom AMS im Internet zur Verfügung gestellte EDV-Applikation Teilnahmezufriedenheit zur Erhebung der Teilnahmezufriedenheit zu verwenden und den beratenen TeilnehmerInnen den Zugang zur Online Befragung zu ermöglichen. Es sind alle TeilnehmerInnen der Vorbereitungsphase zu befragen. Die Teilnahmezufriedenheitsbefragung ist ein wichtiges Tool des AMS Wien zur Qualitätssicherung der Angebote für unsere KundInnen. Dementsprechend wird viel Wert auf ein aussagekräftiges Ergebnis dieser Befragung gelegt, wozu eine adäquate Rücklaufquote notwendig ist. Das AMS Wien erwartet eine Rücklaufquote von mindestens 35%. Die Rücklaufquote errechnet sich aus den abgegebenen Fragebögen im Verhältnis zu den TeilnehmerInnen, welche das UGP tatsächlich absolviert haben. eams-konto für Partnerinstitutionen

12 Das eams Konto ist für das UGP so weit als möglich zu verwenden und im Idealfall das Potenzial dieses Tools auszunutzen. Für die Kooperation mit dem Gründungsnetzwerk stehen 8 LS/1 LT im Projektzeitraum zur Verfügung. e) Kooperation mit dem AMS Wien Gründungsnetzwerk Seit 2011 bietet das AMS Wien das Gründungsnetzwerk an, welches Hilfestellung bei besonderen Beratungsanfragen bietet sowie als einen Link zum Service für Unternehmen darstellt um JungunternehmerInnen als SfU-KundInnen zu gewinnen. Für die Kooperation mit dem Gründungsnetzwerk stehen 8 LS/1 LT im Projektzeitraum zur Verfügung. Leistung 8: Beratungsspezifische Unterlagen Dem/der GründungsinteressentIn wird eine GründerInnenmappe ausgefolgt und er/sie erhält im Zuge der Beratung bedarfsspezifische Unterlagen und Arbeitsmaterialien, die den Beratungsprozess unterstützen. a) GründerInnenmappen: GründerInnenmappen sind von dem/der AuftragnehmerIn in so ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen, dass bei jeder Anfrage jedem/jeder GründungsintessentIn ein Exemplar ausgefolgt werden kann. Sie hat zumindest folgende thematische Schwerpunkte zu beinhalten: Schematischer Ablauf und Inhalt der Beratung Checkliste zur Realisierung der Gründungsidee (Prozessdarstellung) Vordruck zur Erhebung der persönlichen Daten des/der Gründungsinteressentin Checkliste zur Feststellung der persönlichen Eignung und Qualifikation des/der Interessentin Vordruck zur Erhebung des Qualifikationsbedarfs in Hinblick darauf, ob eine Zusatzqualifikation erforderlich ist Vordruck zur Zustimmung zum Datenaustausch zwischen dem Beratungsunternehmen und dem AMS Darüber hinaus steht es dem/der AuftragnehmerIn frei, zusätzliche Informationen, die aus der Sicht des/der AuftragnehmerIn im Zusammenhang mit einer eventuellen Unternehmensgründung wesentlich sind, in die GründerInnenmappe aufzunehmen. Es ist für den Vertragszeitraum mit geplanten GründerInnenmappen zu kalkulieren. Die für die Erstellung und Bereitstellung der GründerInnenmappen erforderliche Leistung wird dem/der AuftragnehmerIn pro Stück abgegolten. Ein Muster einer solchen GründerInnenmappe ist dem Angebot beizulegen. b) Bereitstellung von Unterlagen für frauenspezifische Unterstützung: Für die Bereitstellung von schriftlichen Unterlagen in Form eines Folders für die in der Leistung Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern beschriebenen Leistungen für Frauen wird dem/der AuftragnehmerIn ein Pauschalpreis pro Stück abgegolten.

13 Ein Muster eines solchen Folders ist dem Angebot beizulegen. Es sind Folder bereitzustellen c) Plakate Es sind Plakate zu erstellen, in denen das Unternehmensgründerprogramm und seine Durchführung und die Dienstleistungen für präsumtive GründerInnen dargestellt werden. Ein Muster eines Plakates ist dem Angebot ebenfalls beizulegen. Es sind 30 Plakate zu bereitzustellen Leistungsumfang Für die Durchführung der oben beschriebenen Einzelleistungen und unter Berücksichtigung der zu erwartenden GründungsinteressentInnen beabsichtigt das Arbeitsmarktservice Wien folgende Beratungskapazitäten zuzukaufen: LP Inhalt LS LT 1a optionelle Informationsveranstaltungen b Veranstaltungen für gründungsinteressierte Frauen ,5 Leistung 1 1c Veranstaltungen für gründungsinteressierte Personen mit Migrationshintergrund 76 9,5 1d Veranstaltungen für Ältere 76 9,5 Leistung 2 Abklärung der Realisierbarkeit Leistung 3 Gründungsberatung - Vorbereitung Leistung 4 Gründungsberatung - Realisierung Leistung 5 Nachbetreuung Leistung 6 Chancengleichheit von Frauen und Männern und Diversity a) bis d) Kooperation mit den Geschäftsstellen sowie Dokumentation und Statistik Leistung 7 e) Kooperation mit dem AMS Wien Gründungsnetzwerk 8 1 Summe der voraussichtlichen Leistungstage (LT) ,5 Der voraussichtliche Umfang der zu liefernden Unterlagen (Leistung 8) ist wie folgt aufgeschlüsselt: Unterlage 1 GründerInnenrmappe Stück Unterlage 2 Folder für Frauenmaßnahmen Stück Unterlage 3 Plakate 30 Stück Die Summe der zu erbringenden Leistungstage und die Anzahl der zur Verfügung zu stellenden Unterlagen stellen lediglich eine Kalkulationsgrundlage dar und beruhen auf Schätzungen und Erfahrungswerten des Auftraggebers und stellen keine Mengengarantie dar.

14 5.3 Maßnahmen- und Arbeitsmarkterfolg Das Ziel und die Inhalte der Gründungsberatung sind die Klärung und die tatsächliche Gründung. In den individuellen Beratungsberichten (siehe LP 3) ist durch den Auftragnehmer rückzumelden, welches der beiden Maßnahmenziele erreicht wurde. Als Kennzahl für den Maßnahmenerfolg wird die Gründungsquote (Anteil der tatsächlichen Gründungen an den TeilnehmerInnen der Vorbereitungsphase) herangezogen. Eine selbstständige Tätigkeit nehmen diejenigen GründerInnen auf, die eine Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bzw. der Sozialversicherungsanstalt der Bauern vorgenommen haben. Es wird ein Planwert für den Maßnahmenerfolg in der Höhe von 70 % vom Auftraggeber vorgegeben. Für die Beurteilung des Arbeitsmarkterfolgs wird als einheitlicher Indikator die Kennzahl Bestand Personen in selbstständiger Beschäftigung 6 Monate nach Austritt aus der Maßnahme (Anteil in Prozent) herangezogen. Es wird ein Planwert für den Arbeitsmarkterfolg in der Höhe von 70 % vom Auftraggeber vorgegeben. Die Vereinbarung des angestrebten Maßnahmen- und Arbeitsmarkterfolges dient dem Zweck, im Falle des Nichterreichens eine Abweichungsanalyse vorzunehmen und Verbesserungen für einen allfälligen Folgevertrag abzuleiten. Bei signifikanten Abweichungen ist eine neuerliche Beauftragung ohne Ableitung und Festlegung v on Änderungserfordernissen nicht möglich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet an diesem laufenden Verbesserungsprozess mitzuwirken Vertragsdauer Der Vertragszeitraum von bis untergliedert sich in einen Hauptleistungszeitraum und in einen Auslaufzeitraum. a) Hauptleistungszeitraum: bis Zielgruppenpersonen dürfen nur während des Hauptleistungszeitraums in die Klärungsphase einsteigen, um zu gewährleisten, dass die Beratungen im Vertragszeitraum abgeschlossen werden können. b) Auslaufzeitraum: bis Der Auslaufzeitraum gewährleistet auch für Personen, die am Ende des Hauptleistungszeitraums ins Programm einsteigen, das volle Programmangebot (inhaltlich und zeitlich). Auch bei Personen, die die in Ausnahmefällen vorgesehene Möglichkeit einer Verlängerung der Vorbereitungs- bzw. Realisierungsphase von 6 auf max. 9 Monate beanspruchen, müssen die Nachbetreuungstermine bis abgeschlossen sein. Kostenersatz für eine Nachbetreuung nach dem ist ausgeschlossen Auftragswiederholung Sollte nach Abschluss des Auftrags ein Folgeauftrag zur Erbringung gleichartiger Dienstleistungen notwendig werden, ist eine Beauftragung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Bekanntmachung mit dem ursprünglichen Auftragnehmer zulässig, sofern: 1. die zu vergebenden Leistungen im Wesentlichen in der Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen bestehen, 2. der Folgeauftrag dem Grundentwurf des gegenständlichen Auftrages entspricht und 3. die Vergabe binnen drei Jahren nach Zuschlag des ursprünglichen Vertrages erfolgt. Der Auftraggeber ist bei der Ausübung des o.a. Gestaltungsrechts frei, der Auftragnehmer hat kein Recht auf Ausübung dieser Beauftragungsmöglichkeit.

15 Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die bisherige Auftragsabwicklung weitestgehend verzögerungsfrei und vertragskonform gewesen sein wird Ort der Leistungserbringung Die Leistungen sind im Bundesland Wien durchzuführen. Grundlage für die Planung der Leistungen stellt die oben angegebene Bedarfsschätzung (siehe Punkt 5.1) in den einzelnen RGS dar. In Wien sind die Leistungen in vom Anbieter (AN) zu stellenden Räumlichkeiten durchzuführen. Müssen für die Durchführung der gegenständlichen Leistung vom Anbieter geeignete Geschäftsräumlichkeiten angemietet werden, so sind diese Kosten in den Leistungstagsatz zu inkludieren Leistungsnachweise Die Summe der zu erbringenden Leistungstage und die Anzahl der zur Verfügung zu stellenden Unterlagen sind lediglich eine Kalkulationsgrundlage und beruhen auf Erfahrungswerten und Hochrechnungen des Auftraggebers und bedeuten keine Mengengarantie. Von dem Auftragnehmer können lediglich die tatsächlich erbrachten Leistungstage und die Anzahl der tatsächlich zur Verfügung gestellten Unterlagen in Rechnung gestellt werden. Sobald für den Auftragnehmer erkennbar sein muss, dass die im abzuschließenden Werkvertrag vorgesehene Anzahl von Leistungstagen oder die vorgesehene Stückzahl der zur Verfügung zu stellenden Unterlagen nicht ausreichend sein könnte, so hat er bereits bei den quartalsmäßigen Berichten darauf hinzuweisen, damit seitens des Auftraggebers strategisch darauf reagiert werden kann. Es werden ausschließlich folgende Leistungen des Auftragnehmers in Form von Leistungstagen als abrechenbar anerkannt: - Interventionszeiten bei den Gründungsinteressierten und GründerInnen - Zeiten für Information und Kommunikation mit dem Arbeitsmarktservice - Arbeit an Berichten, Auswertungen, Statistiken Die erforderlichen Vor- und Nachbereitungszeiten und kosten sind von dem Auftragnehmer kalkulatorisch in den Tagsatz zu inkludieren. Die erforderlichen Reisezeiten und Reisekosten sowie die erforderlichen Vor- und Nachbereitungszeiten und kosten sind von dem Auftragnehmer kalkulatorisch in den Tagsatz zu inkludieren und werden als nicht gesondert abrechenbar erklärt. Ein Leistungstag umfasst 8 Stunden. Die Anzahl der Leistungstage ergibt sich somit aus der Division der erbrachten Leistungsstunden durch 8. Der Nachweis der Leistungszeit hat durch den Auftragnehmer so detailliert zu erfolgen, dass ein eindeutiger Nachvollzug gewährleistet ist. Die kleinste anzugebende Einheit ist eine Viertelstunde. Sämtliche Leistungseinheiten sind daher auf eine Viertelstunde genau anzugeben. Über die Interventionszeiten bei den Gründungsinteressierten und GründerInnen sind pro Person übersichtliche Aufzeichnungen zu führen, welche von den betroffenen Personen nach Abschluss der Klärung, oder nach Abschluss der Gründungsberatung oder nach Abschluss der Nachbetreuung durch Unterschrift zu bestätigen sind. Da davon ausgegangen wird, dass die Beratungen ausschließlich in der Normalarbeitszeit erbracht werden, sind Zuschläge jedweder Art auf Leistungszeiten bzw. verrechnete Tagsätze nicht zulässig. Etwaige Mehrkosten der anbietenden Unternehmen, die aus der Personaldisposition (z.b. für Überstunden) entstehen, sind allein aus dem angebotenen Tagsatz abzugelten.

16 Umschichtungen innerhalb des Zeitbudgets sind, bezogen auf jede einzelne Leistungsposition, mit vorheriger Zustimmung des AMS Wien Abteilung 6 möglich. [ ]

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