Sozialplan. Zur sprachlichen Vereinfachung gelten die männlichen Bezeichnungen sowohl für Mitarbeiterinnen als auch für Mitarbeiter.
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- Dominik Kurzmann
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1 2003 Zur sprachlichen Vereinfachung gelten die männlichen Bezeichnungen sowohl für Mitarbeiterinnen als auch für Mitarbeiter.
2 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1 Grundsätze Einleitung zum Sozialplan Geltungs- und Anwendungsbereich Rolle des Personalverbandes, der Personalkommission und der Vertragspartner des GAV s Paritätische Kommission Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen Unterstützung bei Stellensuche Kündigungsfristen Verlängerung Erstreckung Verkürzung der Kündigungsfrist auf Wunsch von Betroffenen Freistellung Weitere finanzielle Abgeltungen Dienstaltersgeschenke Entschädigungszahlungen / Abfindungen Umzugskosten Individuelle Härtefälle Ältere Mitarbeitende Überbrückungsleistung Vorzeitiger Altersrücktritt Teilzeitmitarbeit Anrechnung der geleisteten Nachtstunden Pensionskasse Durchführung des Sozialplanes Inkrafttreten...12 Seite 1
3 1 Grundsätze Der vorliegende Sozialplan ist das Resultat der Verhandlungen zwischen der Geschäftsleitung und den vertragsschliessenden Personalverbänden. Er löst den Sozialplan 2001 ab und setzt ihn ausser Kraft. Er kann mit einer Kündigungsfrist gemäss Art. 12 von der Geschäftsleitung oder den Personalverbänden gekündigt werden. Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn eine oder beide Parteien von geplanten Restrukturierungen oder Massenentlassungen wissen. Die unterzeichnenden Partner legen bei der Durchführung des Sozialplanes Wert auf den Grundsatz von 'Treu und Glauben' sowie auf offene Gespräche, wobei die Bedürfnisse der von Restrukturierungs- und Abbaumassnahmen betroffenen Mitarbeitenden im Vordergrund stehen sollen. 2 Einleitung zum Sozialplan Cargologic ist bestrebt, die Anzahl der Entlassungen und Pensionierungen im Rahmen von Redimensionierungsprogrammen möglichst gering zu halten. Cargologic ist es ein besonderes Anliegen, Betroffene bei ihren Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz oder für den Vorruhestand kompetent zu beraten, sie zu begleiten und zu unterstützen. Es ist das gemeinsame Ziel der Parteien, möglichst keine Betroffenen in die Arbeitslosigkeit zu entlassen und soziale Härtefälle zu vermeiden. Die Anwendung des Sozialplanes dient deshalb primär der wirtschaftlichen Sicherung bei Arbeitsplatzverlust. In diesem Sinne wird das soziale Umfeld der betroffenen Mitarbeitenden für weitergehende Massnahmen miteinbezogen. Wo in diesem Sozialplan keine fixen (finanziellen) Regelungen definiert sind, entscheidet der Vorgesetzte zusammen mit der Leitung Human Resources im Sinne der oben gemachten Aussagen. Die betroffenen Mitarbeitenden haben das Recht, gegen diesen Entscheid bei der Paritätischen Kommission zu rekurrieren. Seite 2
4 3 Geltungs- und Anwendungsbereich Der Sozialplan ist anwendbar für das dem GAV der Cargologic unterstellte Personal in der Schweiz. Die im Sozialplan vorgesehenen Massnahmen gelten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der oben erwähnten Personalkategorie, deren Anstellungsverhältnis aufgelöst wird infolge 1. personeller Redimensionierung 2. Aufhebung bisheriger Funktionen/Arbeitsplätze (technologische Arbeitslosigkeit) 3. Auslagerungen im Sinne OR Art. 333 ff, sofern der neue Arbeitgeber keine vergleichbaren Funktionen/Arbeitsplätze offerieren kann, während maximal 12 Monaten nach Auslagerung 4. Massenentlassungen im Sinne OR Art. 335d, e, und g. Der Sozialplan kann auf Antrag des Vorgesetzten oder der Leitung Human Resources auch angewandt werden, wenn Mitarbeitende aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen den betrieblichen Anforderungen nicht mehr genügen können und eine Umplatzierung nicht möglich ist. Der Entscheid liegt bei der Geschäftsleitung. Die Betroffenen können bei der Paritätischen Kommission rekurrieren. Der Sozialplan ist nicht anwendbar bei fristlosen Entlassungen sowie bei Einzelentlassungen aus Leistungs- und/oder Verhaltensgründen. Auf die Leistungen dieses Sozialplanes besteht ein Anspruch, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Cargologic stellt die für die Erfüllung der Ansprüche erforderlichen Mittel bereit. Seite 3
5 4 Rolle des Personalverbandes, der Personalkommission und der Vertragspartner des GAV s 4.1 Paritätische Kommission Nach Inkrafttreten des vorliegenden Sozialplanes wird eine Paritätische Kommission bestimmt. Sie besteht aus 2 Mitgliedern der vertragsschliessenden Personalverbände (Arbeitnehmervertretung) 1 Mitglied Personalkommission 2 Mitglieder der Geschäftsleitung 1 Mitglied Human Resources Cargologic Sofern ein Bereich der Cargologic besonders von Redimensionierung oder Auslagerung betroffen ist, muss das zuständige Mitglied der Geschäftsleitung in der Paritätischen Kommission zwingend Einsitz nehmen. In diesem Falle kann die Kommission gemäss dem Grundsatz der Parität erweitert werden. Der Vorsitz obliegt der Geschäftsleitung. Die Paritätische Kommission kann die Unterstützung bei Stellensuche (vgl. Art. 6) initiieren und überprüfen. Die Paritätische Kommission entscheidet abschliessend (mit Stimmenmehrheit bei Stimmzwang) mit Stichentscheid beim Vorsitzenden über Zumutbarkeit bei anderer Tätigkeit Verlängerung der Kündigungsfrist zusätzlichen Abfindungsentschädigungen bei Unklarheiten und Interpretationsfragen dieses Sozialplanes Die Paritätische Kommission ist verpflichtet, Betroffene anzuhören, wenn die Kommission als Rekursinstanz angerufen wird. Seite 4
6 5 Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen Cargologic verpflichtet sich, vor Inkrafttreten von Restrukturierungsmassnahmen Arbeitnehmervertretungen fristgerecht zu informieren und mit ihnen Massnahmen und Auswirkungen zu besprechen. Alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche betroffener Mitarbeitenden werden durch die Regelungen des Sozialplanes nicht berührt und sind voll gewährleistet. 6 Unterstützung bei Stellensuche Cargologic bietet im Rahmen des Sozialplanes geeignete Unterstützung für alle Betroffenen an. Diese Unterstützung bewegt sich in den folgenden Bereichen: Professionelle Beratung und Begleitung durch interne und externe Stellen: Human Resources, Sozialberatung, Zusammenarbeit mit RAV sowie andere geeignete Institutionen bezahlte Freizeit für die Stellensuche - maximal 6 Arbeitstage ohne Bewilligung, zusätzlich benötigte Zeit nur mit Bewilligung von Human Resources auf Antrag finanzielle Unterstützung bei notwendigen und geeigneten Umschulungs- und Weiterbildungsmassnahmen Einrichtung einer Stellenbörse mit geeigneten Partnern (sofern es sich um eine Massenentlassung handelt) auf Antrag Beteiligung an den Umzugskosten Vermittlung von weiterberatenden Institutionen in allen Fragen von Versicherung und Vorsorge Herstellen von Kontakten zu Stellenvermittlungsfirmen sowie in besonderen Fällen: Standortbestimmungen und Eignungsabklärungen Outplacement Seite 5
7 7 Kündigungsfristen 7.1 Verlängerung Die im GAV vorgesehene Kündigungsfrist wird für Mitarbeitende mit mehr als 10 Dienstjahren vor vollendetem 50. Altersjahr um 1 Monat und ab vollendetem 50. Altersjahr um 2 Monate verlängert, sofern die Entlassung im Rahmen einer personellen Redimensionierung erfolgt. 7.2 Erstreckung Sofern die Betroffenen innerhalb der Kündigungsfrist keine neue Stelle finden, bzw. der Stellenantritt auf später lautet, kann die Kündigungsfrist auf Antrag des Mitarbeitenden um bis zu 3 Monate erstreckt werden. Der Entscheid liegt nach Anhörung der Betroffenen bei der Leitung Human Resources. Die Kündigungsfrist darf zusammen mit der Erstreckung 7 Monate nicht übersteigen. Betroffene können gegen den vorerwähnten Entscheid rekurrieren. Die Paritätische Kommission ist Rekursinstanz. 7.3 Verkürzung der Kündigungsfrist auf Wunsch von Betroffenen Finden die Betroffenen vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Stelle, so ist die Cargologic bestrebt, innert Wochenfrist einen vorzeitigen Stellenantritt zu ermöglichen. Die Ansprüche aus dem Sozialplan mit Ausnahme von Art. 8.1 erlöschen mit dem Austritt. 7.4 Freistellung Bei einer Freistellung wird das letzte Salär ohne Zulagen (aber inkl. pro rata Zahlung der Jahresendzulage) bis zum Ablauf der (allenfalls erstreckten) Kündigungsfrist voll ausgerichtet Treten freigestellte Mitarbeitende während der Kündigungsfrist (allenfalls verlängerte Kündigungsfrist) eine neue Stelle an, ist die Cargologic darüber zu informieren. Wird die Freistellung vor Ablauf der Kündigungsfrist von den Betroffenen beendet, erlischt die Salärzahlungspflicht der Cargologic. Die Ansprüche aus dem Sozialplan mit Ausnahme von Art. 8.1 und 8.3 erlöschen mit dem Austritt. Mit der Freistellung sind allfällige Ferien- und Überstundenguthaben abgegolten, sofern die Guthaben kleiner sind als die Zeitspanne der Freistellung. Seite 6
8 8 Weitere finanzielle Abgeltungen 8.1 Dienstaltersgeschenke Diese werden pro rata ausbezahlt. 8.2 Entschädigungszahlungen / Abfindungen Entschädigungszahlungen werden grundsätzlich nur bei einer Entlassung bezahlt. Wenn im Rahmen einer Auslagerung von Teilen der Cargologic an eine Drittfirma den Betroffenen eine gleichwertige oder ähnliche Stelle angeboten wird, besteht kein Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Die Entschädigungszahlungen werden in Form von Überbrückungszahlungen zusätzlich zu den ALV-Leistungen und allfälligem Zwischenverdienst vorgenommen. Diese Leistungen richten sich nach Lebensalter und Dienstalter der Betroffenen. Leistungsübersicht: Altersjahr oder nach vollendetem 10. Dienstjahr, gerechnet nach Austrittsdatum Übernahme der Differenz ALV zuzüglich allfälligem Zwischenverdienst zu letztem Salär: Solange ALV-Taggelder ausgerichtet werden, längstens 6 Monate ab Datum des ersten Bezugs von ALV-Taggeldern Altersjahr oder nach vollendetem 15. Dienstjahr, gerechnet nach Austrittsdatum Übernahme der Differenz ALV zuzüglich allfälligem Zwischenverdienst zu letztem Salär: Solange ALV-Taggelder ausgerichtet werden, längstens 12 Monate ab Datum des ersten Bezugs von ALV-Taggeldern. Ab 51. Altersjahr oder nach vollendetem 20. Dienstjahr, gerechnet nach Austrittsdatum Übernahme der Differenz ALV zuzüglich allfälligem Zwischenverdienst zu letztem Salär: Solange ALV-Taggelder ausgerichtet werden, längstens 24 Monate ab Datum des ersten Bezugs von ALV-Taggeldern. Seite 7
9 Die Betroffenen haben den Nachweis für die Arbeitslosigkeit zu erbringen und sind gegenüber der ALV (bezüglich den Leistungen der Cargologic) meldepflichtig. (Die Leistungen der Cargologic können zu einer Reduktion der ALV-Leistungen führen.) 8.3 Umzugskosten Müssen Betroffene für eine neue Beschäftigung den Wohnort wechseln, beteiligt sich Cargologic an den Umzugskosten mit maximal CHF Der Ortswechsel muss mindestens 50 km Luftlinie betragen. 8.4 Individuelle Härtefälle In individuellen Härtefällen ist Cargologic bereit, zusätzliche freiwillige Leistungen zu erbringen. Derartige Fälle werden in der Paritätischen Kommission behandelt. Leistungen werden nur erbracht, wenn sowohl Geschäftsleitung wie Arbeitnehmervertreter einer Lösung zustimmen. Individuelle Härtefälle, die allenfalls zu zusätzlichen Leistungen berechtigen, können unter anderem sein: Schwervermittelbarkeit aufgrund von Alter, Geschlecht, Ausbildung und bisheriger Tätigkeit, Staatszugehörigkeit usw. physische oder psychische Behinderung oder längere Abwesenheiten vom Arbeitsplatz in der Vergangenheit infolge Krankheit oder Unfall besondere familiäre Situationen wie Krankheit von Familienangehörigen, Unterstützungspflicht oder Verpflichtungen, welche die Existenz beeinträchtigen und nicht selbstverschuldet sind Alleinstehende mit Kindern weitere besondere Fälle Zusätzliche Leistungen bei individuellen Härtefällen können bis zu 18 Monate nach Austritt durch den Betroffenen beantragt werden. Seite 8
10 9 Ältere Mitarbeitende Cargologic anerkennt eine grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, langjährige Mitarbeitende, welche das 50. Altersjahr überschritten haben, soweit als möglich zu schützen. Mitarbeitende, welche im Falle einer Entlassung im Zeitpunkt des Austritts mindestens 10 Dienstjahre absolviert hätten und weniger als 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung stehen würden, geniessen grundsätzlich einen Kündigungsschutz (nachfolgend Ältere Mitarbeitende ). Muss Cargologic in Ausnahmefällen das Arbeitsverhältnis mit Älteren Mitarbeitenden auflösen und diese in eine Arbeitslosigkeit entlassen, haben diese unter den in Art. 9.1 genannten Bedingungen Anspruch auf eine Überbrückungsleistung und unter den in Art. 9.4 genannten Bedingungen Anspruch auf den Bezug von Nachtstundenguthaben. 9.1 Überbrückungsleistung Die Überbrückungsleistung hat zum Ziel, für den entlassenen Älteren Mitarbeitenden bei Einstellung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung finanzielle und soziale Härten zu vermeiden Reintegration im Arbeitsmarkt / Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) Ältere Mitarbeitende, welche in die Arbeitslosigkeit entlassen werden, nehmen sofort nach Ablauf der Kündigungsfrist die Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch. Während der individuellen Rahmenfrist gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz bemüht sich der Ältere Mitarbeitende um eine rasche Wiederanstellung Verbleib in der Pensionskasse Während der Dauer der Arbeitslosigkeit bezahlt die Cargologic 100 % der Pensionskassen- Beiträge auf dem letzten pensionskassenversicherten Salär in die Pensionskasse ein, solange der Ältere Mitarbeitende nicht einem anderen beruflichen Vorsorgewerk beitritt (bei Übersteigen des gesetzlichen Minimum-Jahresverdienstes nach BVG bei einer anderen Firma). Dies ermöglicht dem Älteren Mitarbeitenden während der Dauer der Arbeitslosigkeit in der Pensionskasse zu verbleiben. In diesem Fall müssen die Betroffenen eine Befreiung von der obligatorischen beruflichen Vorsorge für arbeitslose Personen bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG beantragen Entschädigung für Einkommensausfall nach Ablauf der ALV-Rahmenfrist Sollte der entlassene Ältere Mitarbeitende nach Ablauf der gesetzlichen ALV-Rahmenfrist keine andere Anstellung oder selbständige Erwerbstätigkeit gefunden haben, die ihm die Sicherung des Erwerbseinkommens auf mindestens 70% (bzw. 80% bei Älteren Mitarbeitenden mit Unterhaltsverpflichtung) der letzten vertraglichen Basis erlaubt, und dadurch in einen wirtschaftlichen Engpass gelangen, leistet Cargologic Entschädigungszahlungen, solange der entlassene Ältere Mitarbeitende keine andere Anstellung oder selbständige Erwerbstätigkeit gefunden hat, die ihm die Sicherung des Erwerbseinkommens auf mindestens 70% (bzw. 80% bei Älteren Mitarbeitenden mit Unterhaltsverpflichtung) der letzten vertraglichen Basis erlaubt, bis maximal zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung. Der entlassene Ältere Mitarbeitende muss diese Entschädigung innert 30 Tagen nach Ablauf der ALV-Rahmenfrist bei Cargologic beantragen. Ebenso erbringt er den Nachweis, dass die Rahmenfrist für den Taggeld-Bezug gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz abgelaufen und kein genügendes Erwerbseinkommen vorhanden ist. Seite 9
11 Die Entschädigungen werden monatlich (12 mal pro Jahr) ausgerichtet und betragen 70% (bzw. 80% bei Älteren Mitarbeitenden mit Unterhaltsverpflichtung) des letzten vertraglichen Salärs ohne Zulagen. Nach Ablauf der ALV-Rahmenfrist ist der entlassene Ältere Mitarbeitende gegenüber den Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV) selber beitragspflichtig und ist ebenfalls direkt für die Abdeckung des Unfall- und Krankenversicherungsrisikos verantwortlich. Falls der entlassene Ältere Mitarbeitende während des Bezugs der Entschädigungszahlungen einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit (gegen Entgelt) nachgeht und dieses Entgelt zusammen mit den von Cargologic ausgerichteten Entschädigungszahlungen 100 % des letzten vertraglichen Einkommens bei Cargologic übersteigt, werden die Entschädigungszahlungen entsprechend reduziert. Dasselbe gilt für allfällige ALV Taggelder. Der Ältere Mitarbeitende ist verpflichtet, Cargologic umgehend über jedes Entgelt bzw. ALV Taggeld und dessen Änderung zu orientieren Leistungen ab ordentlichem Altersrücktritt Nach Erreichung des ordentlichen Pensionsalters beginnt die Zahlung der Pensionskassen Altersrente, falls der Ältere Mitarbeitende nicht vor diesem Zeitpunkt einem anderen beruflichen Vorsorgewerk beigetreten ist. Bis zum Erreichen des AHV-Alters ergänzt die Cargologic die Altersrente monatlich durch die Bezahlung einer Übergangsrente, welche der einfachen maximalen Altersrente der AHV zum Zeitpunkt des Rentenbeginns entspricht. Sofern die letzte vertragliche, wöchentliche Arbeitszeit zum Zeitpunkt der Entlassung kürzer als die Normalarbeitszeit war und diese gekürzte Arbeitszeit nicht auf eine Vereinbarung für eine gleitende Pensionierung zurückzuführen ist, wird die Übergangsrente pro rata temporis gekürzt. 9.2 Vorzeitiger Altersrücktritt Die Regelung für einen vorzeitigen Altersrücktritt gemäss GAV gilt unverändert. Als Alternative zur Entlassung kann der Ältere Mitarbeitende den vorzeitigen Altersrücktritt wählen. Die Wahl muss der betroffene Ältere Mitarbeitende spätestens 60 Tage nach Erhalt des Entlassungsschreibens erklären. Wählt der Ältere Mitarbeitende den vorzeitigen Altersrücktritt, gelten neben der Anrechnung der geleisteten Nachtstunden (vgl. Art. 9.4) ausschliesslich die Leistungen gemäss GAV. Weitergehende Leistungen im Rahmen des Sozialplans sind ausgeschlossen. 9.3 Teilzeitmitarbeit Sofern es betrieblich möglich ist, wird Älteren Mitarbeitenden Teilzeitarbeit angeboten. Cargologic übernimmt in diesem Falle während der Dauer der Teilzeitmitarbeit die Pensionskassen-Beiträge auf dem letzten Salär. Die Cargologic kann in diesem Fall eine Teilkündigung aussprechen, die es den Betroffenen ermöglicht, ergänzende Taggelder der Arbeitslosenversicherung zu beziehen. Sobald diese Taggelder erschöpft sind, erfolgt in der Paritätischen Kommission eine Neubeurteilung der vertraglich vereinbarten Regelung. 9.4 Anrechnung der geleisteten Nachtstunden Der Ältere Mitarbeitende, der den vorzeitigen Altersrücktritt wählt, kann sein individuelles Nachtstundenguthaben gemäss Nachtstundenregelung im GAV 2001 entweder unmittelbar anschliessend an seinen Austritt oder bereits während der Kündigungsfrist geltend machen. Seite 10
12 Der Beginn des vorzeitigen Altersrücktritts wird sistiert, bis das Nachtstundenguthaben aufgebraucht ist; dadurch wird die Rentenkürzung entsprechend kleiner. Der von der Entlassung betroffene Ältere Mitarbeitende, der nicht den vorzeitigen Altersrücktritt wählt, kann sein individuelles Nachtstundenguthaben gemäss Nachtstundenregelung im GAV 2001 entweder unmittelbar anschliessend an den Austritt oder bereits während der Kündigungsfrist geltend machen. Das Anstellungsverhältnis wird durch die Geltendmachung des Nachtstundenguthabens nicht erstreckt, die ALV Rahmenfrist wird verkürzt. Während des Bezugs des Guthabens erbringt Cargologic ausschliesslich Leistungen gemäss Nachtstundenregelung im GAV Weitergehende Leistungen im Rahmen des Sozialplans sind während dieser Zeit ausgeschlossen. 10 Pensionskasse Bei Entlassungen im Zusammenhang mit personellen Redimensionierungen oder Aufhebung bisheriger Funktionen/Arbeitsplätze (technologische Arbeitslosigkeit) oder Auslagerungen im Sinne OR333 ff. umfasst die Freizügigkeitsleistung der Pensionskasse das gesamte Kapital inkl. Zins. 11 Durchführung des Sozialplanes Die Verantwortung für die Durchführung des Sozialplanes liegt bei der Leitung Human Resources Cargologic. Seite 11
13 12 Inkrafttreten Dieser Sozialplan tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2003 in Kraft und ist dem gültigen GAV nachgelagert. Der Sozialplan ist bis auf Weiteres gültig und kann von allen Vertragsparteien, unter Einhaltung einer 12-monatigen Kündigungsfrist, gekündigt werden. Zürich-Flughafen, 14. April 2003 Cargologic AG C. Corti H. Vögeli Schweiz. Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) Sektion Luftverkehr D. Vischer J. Sailer PUSH Organisation R. Dunkel P. Blum Kaufmännischer Verband Schweiz (KV Schweiz) E. Class S. Erdös B. Gschwind Seite 12
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