INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF HERZLICH WILLKOMMEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF HERZLICH WILLKOMMEN"

Transkript

1 INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF HERZLICH WILLKOMMEN Frauennewsletter ist über unsere Homepage zu abonnieren:

2 INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF Mag. a Bernadette Pöcheim Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung Abeiterkammer Steiermark Mag. a Birgit Klöckl Referentin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung Arbeiterkammer Steiermark Graz, am 18. Jänner 2018

3 Kinderbetreuungsgeld Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen Bezug der Familienbeihilfe Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind in Österreich (Hauptwohnsitz) Durchführung + Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (neu: bis 18.Lm, sonst Reduktion KBG) Der getrennt lebende Elternteil muss Obsorge berechtigt sein und die Familienbeihilfe selbst beziehen Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr

4 Versicherungsschutz Während des Bezuges krankenversichert Kostenlose Mitversicherung Ehemann (Lebensgefährte) 10 Monate gemeinsamer Hauptwohnsitz Die ersten 4 Jahre nach Geburt eines Kindes gelten in der Pensionsversicherung als Kindererziehungszeiten (monatlich mit 1.776,70 Euro bewertet). Bei einem weiteren Kind beginnen die PV-Zeiten neu zu laufen.

5 Kinderbetreuungsgeld 2 Systeme KBG-Konto ->Neu für Geburten ab einkommensabhängiges KBG

6 Die Wahl der Variante ist bei erstmaliger Antragstellung zu treffen und bindet auch den zweiten Elternteil! Für Geburten ab : Spätere Änderung (Konto oder ea KBG) nur innerhalb von 14 Tagen ab Erstantrag möglich!

7 Kinderbetreuungsgeld-Konto ,28 1. Elternteil max ,20 2. Elternteil vorbehalten 3.083,08

8 KBG-KONTO für Geburten ab Inanspruchnahme 1 Elternteil Gesamtbetrag ca ,20 (flexibel vom 12.Lm bis 28.Lm = mind. 365 und max. 851 Tage) KBG 1 ET mtl. ca. 508,20 2.Geb. 18. Lm. KBG 1 ET mtl. ca. 687,00 KBG 1 ET mtl. ca ,40 1.Geb. Spätere Änderung der Anspruchsdauer einmal pro Kind auf Antrag bis spätestens 91 Tage vor Ablauf. 8

9 KBG-KONTO für Geburten ab Inanspruchnahme beide Elternteile Gesamtbetrag ca ,28 (flexibel bis 35. Lm = max Tage) - davon 3.083,08 Euro unübertragbar für 2. ET 19. Lm 2.Geb. KBG mtl. ca. 643,80 KBG mtl. ca. 813, Lm 15.Lm Andere ET 4 Monate, mind. 2 Monate 15. Lm Andere ET 5 Monate Mind. 2 Monate 19. Lm KBG mtl. ca ,40 Andere ET 3 Mo, mind. 2 Mo

10 mind. 2 Monate (61 Tage) Allgemeine Bestimmungen ein zweimaliger Wechsel ist möglich Während Wochengeldbezug ruht das KBG Bezug endet automatisch mit MSch bzw. Geburt eines weiteren Kindes Für Geburten ab sind Bezugsüberschneidungen bis zu 31 Tagen möglich!

11 Zuverdienstmöglichkeiten zum KBG-Konto Euro bt./monat (=1.049 Euro LStBmG mtl. bzw Euro im Kalenderjahr) oder 60 % der Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde (max. drittvorletztes Jahr) Rückforderungsbescheid GKK - Überstiegsbetrag zurückzubezahlen

12 Beihilfe zum KBG-Konto Einkommensgrenzen Höhe: 6,06 Euro täglich bzw. ca. 180 Euro monatlich Zuverdienst AntragstellerIn Euro/Kalenderjahr (max. 438,05 Euro/Monat) EhegattIn/LebensgefährtIn nicht mehr als Euro pro Kalenderjahr/mtl Euro brutto Dauer: längstens für 12 Monate ab erstmaliger Antragstellung (alle Varianten)

13 Einkommensabhängiges KBG Voraussetzungen 6 Monate bzw. 182 Tage vor Wochengeldbezug durchgehende kranken- und pensionsversicherte Erwerbstätigkeit (Kein Anspruch: Bildungskarenz, freiwillige Karenz, ) Bei Geburt muss Dienstverhältnis aufrecht sein. sowie keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung Weiteres Kind: Vergleichsrechnung mit Beschränkung auf das letzte Jahr!

14 Einkommensabhängige Variante 12+2 Ersatz des Erwerbseinkommens: 80 % des letzten Nettoeinkommens (Vergleichsrechnung) max. ~ 2.000,00/Monat (max. 66/Tag) ZUVERDIENST: Euro (max. 438,05 bt/monat) Vorsicht: KEIN Anspruch auf Mehrlingszuschlag! KEIN Anspruch auf Beihilfe zum KBG!

15 PARTNERSCHAFTSBONUS für Geburten ab Bei Kontomodell und ea KBG Bei Teilung im Verhältnis 50:50 bis 40:60 (1 ET mind. 124 Tage) 500,-- pro Elternteil auf Antrag

16 Familienzeitbonusgesetz ( bezahlter Papamonat ) für Geburten ab Erwerbstätigkeit 6 Monate vor Bezugsbeginn 28 bis 31 Tage Unterbrechung der Erwerbstätigkeit Gemeinsamer Haushalt Innerhalb von 91 Tagen ab Geburt Antrag bei Krankenversicherung Nicht zusätzlich zum KBG Kranken- und pensionsversichert 22,60 tgl Kein Rechtsanspruch! Kein Kündigungsschutz (ev GlBG)!

17 Karenzurlaub und Elternteilzeit

18 Arbeitsrechtliche Karenz Einseitiger Rechtsanspruch der Eltern Meldung binnen 8 Wochen nach der Geburt Bei späterem Antritt: mind. 3 Monate vorher Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wochen nach dem Ende der Karenz

19 Dauer eines Karenzurlaubes längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes 2-maliger Wechsel zwischen den Eltern (zb. Mutter-Vater-Mutter) beim ersten Wechsel 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater möglich, Karenz verkürzt sich dann aber um 1 Monat! Mindestdauer 2 Monate

20 Beschäftigung während der Karenz bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2018: 438,05 Euro monatlich) Vereinbarungen zur Nebenbeschäftigung im Dienstvertrag beachten! maximal 13 Wochen pro Jahr über der Geringfügigkeitsgrenze (bei anderem AG nur mit Zustimmung), u.u. Aliquotierung! Achtung: Zuverdienstgrenze zum KBG beachten!

21 Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Abfertigung (alt) Beendigung durch Austritt Es besteht der Anspruch auf die halbe Abfertigung (maximal in Höhe von 3 ME) wenn das Arbeitsverhältnis bereits 5 Jahre gedauert hat und wenn der Austritt spätestens 3 Monate vor dem Ende der Karenz (max. 2. Geburtstag) erklärt wird

22 Beendigung und Abfertigung (neu) Beendigung durch Austritt auch während der Karenz werden 1,53% der fiktiven Bemessungsgrundlage in Höhe des KBG in die MV- Kassa einbezahlt (6,7 Euro) Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung nach dem Austritt, wenn DV schon mindestens 3 Jahre gedauert hat

23 Elternteilzeit/Lageveränderung der Arbeitszeit Anspruch, wenn: mehr als 20 AN und 3 Jahre Beschäftigung sowie Arbeitszeit mind. 20 % reduziert und mind. 12 h = ETZ max. bis zum 7. Geburtstag des Kindes Vereinbarung bei: Kleinbetrieben mit bis zu 20 AN oder AV kürzer als 3 Jahre gedauert und Arbeitszeit mind. 20 % reduziert sowie mind. 12 h = ETZ max. bis zum 4. Geburtstag des Kindes

24 Elternteilzeit Reduktion der wöchentl. AZ zu vereinbaren: Geburten ab : 20% reduzieren u. mind. 12 h 3 Monate vor Antritt schriftlich melden mind. 2 Monate nicht gleichzeitig mit einer Karenz Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wo. nach dem Ende der ETZ, max. bis 4 Wo. nach dem 4. Geburtstag des Kindes

25 Kündigung und Abfertigung alt Es besteht bei DN-Kündigung Anspruch auf die halbe Abfertigung (maximal in Höhe von 3 ME) wenn das Arbeitsverhältnis bereits 5 Jahre gedauert hat und wenn das Arbeitsverhältnis während der ETZ (bzw. Lageveränderung) endet durchschnittliche Normalarbeitszeit der letzten 5 Jahre Bei AG-Kündigung und einvernehmlicher Auflösung besteht Anspruch auf die ganze Abfertigung und muss von der Normalarbeitszeit vor der ETZ berechnet werden.

26 Kündigung und Abfertigung neu Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung nach der Kündigung, wenn DV schon mindestens 3 Jahre gedauert hat und während der ETZ endet.

27 Beispiel einer Teilung von KBG und Karenz zwischen beiden Elternteilen anhand der einkommensabhängigen Variante mit arbeitsrechtlichem Überlappungsmonat Geburt KBG M 1. Geb. 13. LM 14. LM Arbeitsverhältnis lebt wieder auf 23. LM 2. Geb. Karenz M Karenz M 8 Wo 8 Wo Karenz V KBG V

28 Vielen Dank! Frauennewsletter ist über unsere Homepage zu abonnieren: 1) 2) Newsletter 3) Newsletter auswählen (Frauennetzwerk) 4) Daten ausfüllen 5) Anmelden

29 Der erfolgreiche Wiedereinstieg Gabriele Legat Gleichstellungsbeauftragte für den Arbeitsmarkt AMS Steiermark

30 Unser gemeinsames Ziel.Sie finden schnell wieder die richtige Arbeit

31 Die richtige Arbeit langfristig existenzsichernd vereinbar mit Familie entspricht Ihren Fähigkeiten Fertigkeiten Interessen

32 Was können WIR für SIE tun? Stellenangebote AMS-Job-APP E Jobroom Beratung für ALLE Personen, die arbeiten dürfen Förderung der Beschäftigung, der Qualifizierung, Beihilfe zur Unterstützung einer Arbeitsaufnahme. = immer Ergebnis der Beratung kein Rechtsanspruch!

33 Ihre aktive Arbeitsuche lohnt sich Nicht alle freien Arbeitsplätze werden dem AMS gemeldet! Zeitungsinserate Persönliche Kontakte auf www

34 Ihr beruflicher Wiedereinstieg Kinderbetreuung gut regeln! o o Kinderbetreuung = Elternangelegenheit Kinderbetreuungsstätte = Bildungseinrichtung Arbeitsplatz sichern o o rechtzeitig Kontakt zum Betrieb aufnehmen unbedingt verhandeln frühzeitig planen o unverbindliches Beratungsgespräch mit WE-ExpertIn Gerne bereits vor der Geburt

35 Ihr beruflicher Wiedereinstieg? Arbeitsmarkt recherchieren Stellensuche in Ihrem erlernten Beruf welche Jobs werden häufig angeboten Arbeitszeit, Stundenausmaß, Qualifikation Einkommen = WICHTIG!!! Existenzsicherung für Sie und Ihre Angehörigen Pension errechnet sich nun aus dem Lebenseinkommen Informieren im Internet Broschüren Besuch im BIZ (AMS Graz Ost)

36 Wann kann ich mich beim AMS melden? Beratung ist zu jedem Zeitpunkt möglich auch ohne Anmeldung beim AMS Anruf in der ServiceLine: Terminvergabe bei WE BeraterIn Arbeitssuchend melden: persönlich /eams wenn Sie ein aufrechtes Dienstverhältnis haben Sie in spätestens 3 Monaten arbeiten gehen können, weil erst dann die Kinderbetreuung geregelt ist Arbeitslos melden: persönlich/ eams Sie die Jobsuche aktiv angehen möchten mit oder auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld Sie mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten können

37 Spezielle Angebote für WE Wiedereinsteigerinnen = VIP- Kundinnen des AMS Intensivere Beratung & Förderung Spezielle Beratung durch WE-ExpertInnen eigene WE- Informationsveranstaltungen im AMS Informationsmaterial und Broschüren Kursangebote: z.b Frauenberufszentrum Einzelberatung, Orientierung, Aus- Weiterbildung

38 Zuständigkeit und Erreichbarkeit Regionale Geschäftsstellen des AMS in Graz Öffnungszeiten: Montag Donnerstag 07:30 bis 15:30 Uhr Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr Graz- West und Umgebung Lend Gries Gösting Eggenberg Wetzelsdorf Straßgang Puntigam Bezirk Graz- Umgebung Graz- Ost Innere Stadt St. Leonhard Geidorf Jakomini Liebenau St. Peter Waltendorf Ries Mariatrost Andritz

39 Graz- West und Umgebung Niesenbergergasse Graz- Ost Neutorgasse 46 Serviceline 0316/ / Für individuelle Auskünfte: Sozialversicherungsnummer und persönliche Identifikationsnummer bereithalten

40

41 Kinderdrehscheibe Cordula Schlamadinger Leiterin der Kinderdrehscheibe Regina Pretterhofer stv. Leiterin der Kinderdrehscheibe

42 Wir informieren Daten aller steirischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen Online auf in der Broschüre Platz?Da!

43 Wir unterstützen bei. Betreuungsplatzsuche für Ihre Kinder Beihilfen und Förderungen der Kinderbetreuungskosten Betreuung für kranke Kinder Ferienbetreuung Kurzzeitbetreuung Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der Kinderbetreuung

44 Betreuungsangebot Kinderkrippen Kindergärten Alterserweiterte Gruppen Kinderhäuser Tagesmütter/-väter Betriebstagesmütter/-väter Horte Betreuung für Schulkinder am Nachmittag- Schulische Tagesbetreuung Spielgruppen Flexible Kurzzeitbetreuung/ Babysitting

45 Fördermöglichkeiten Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark Gemeinde Firmen Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

46 Unterstützung bei Krankheit KIB children care Mobiler Kinderkrankenpflegedienst

47 Andere Institutionen

48 Babysitting 10-10,20 zu zahlen (Unfallversicherung)

49 Ferienbetreuung

50

51 KINDERDREHSCHEIBE PartnerIn in Kinderbetreuungsfragen Brandhofgasse 13, 8010 Graz 0316/ Mail: Mo 13:00-17:00 Mi und Fr 8:30-13:00 oder nach Terminvereinbarung

52 Wir sind für Sie da!

Unabhängige Gewerkschaft Öffentlicher Dienst / Team BMLVS Roßauer Lände 1 1090 Wien. Sehr geehrte Damen und Herren Geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Unabhängige Gewerkschaft Öffentlicher Dienst / Team BMLVS Roßauer Lände 1 1090 Wien. Sehr geehrte Damen und Herren Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Unabhängige Gewerkschaft Öffentlicher Dienst / Team BMLVS Roßauer Lände 1 1090 Wien Vorsitzender Stv. Vorsitzender Stv. Vorsitzende Stv. Vorsitzender Stv. Vorsitzender Vzlt Bernhard Struger Hofrat Mag.

Mehr

Familienförderungen des Bundes Stand: Jänner 2012

Familienförderungen des Bundes Stand: Jänner 2012 Familienförderungen des Bundes Stand: Jänner 2012 Familienbeihilfe (monatlich) Familienbeihilfe 0-3 Jahre 3-10 Jahre 10-19 Jahre 19-26 Jahre 1. Kind 105,40 112,70 130,90 152,70 2. Kind 118,20 125,50 143,70

Mehr

DER ELTERN- DER ELTERN- KALENDER ELTERN- KALENDER KALENDER GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

DER ELTERN- DER ELTERN- KALENDER ELTERN- KALENDER KALENDER GERECHTIGKEIT MUSS SEIN DER ELTERN- DER ELTERN- KALENDER ELTERN- KALENDER KALENDER Monat für Monat das Wichtigste Monat Monat für Monat das Wichtigste zur Entwicklung für für Monat Monat das Ihres das Wichtigste Kindes, zur Entwicklung

Mehr

Beruf und Familie. Beruf und Familie. Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer. Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at

Beruf und Familie. Beruf und Familie. Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer. Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at Beruf und Familie Beruf und Familie Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at Beruf und Familie SEITE 2 Stark für Sie. AK Vorarlberg Beruf und Familie Vorwort Die Freude

Mehr

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Fachinfo aus der Landesfrauenorganisation Stand, September 2009 Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Seit der Regierungsklausur vom 14. bis 15. September 2009 in Salzburg

Mehr

Bildungskarenz. Bildungsteilzeit. Fachkräftestipendium

Bildungskarenz. Bildungsteilzeit. Fachkräftestipendium Bildungskarenz Bildungsteilzeit Fachkräftestipendium Josef Silberberger 1 Bildungskarenz Bildungskarenz soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die berufliche Weiterbildung ermöglichen, ohne das bestehende

Mehr

KINDERBETREUUNGSGELD BEI SELBSTSTÄNDIGER ERWERBSTÄTIGKEIT

KINDERBETREUUNGSGELD BEI SELBSTSTÄNDIGER ERWERBSTÄTIGKEIT KINDERBETREUUNGSGELD BEI SELBSTSTÄNDIGER ERWERBSTÄTIGKEIT Es gibt 5 Varianten des Kinderbetreuungsgeldes. Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die bestehende Regelung bieten. Vorsicht! Bitte achten

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld FRAGE: Wie wird der Tagsatz beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (KBG) berechnet? (Achtung: einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gebührt

Mehr

Vorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Vorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens: 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: Vorblatt Nach den derzeit geltenden Bestimmungen des Steiermärkischen Mutterschutz- und Karenzgesetzes besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung längstens

Mehr

Wiedereinstieg AMS. Arbeitsmarktservice Kärnten

Wiedereinstieg AMS. Arbeitsmarktservice Kärnten AMS Arbeitsmarktservice Kärnten Wir unterstützen Sie beim Wiedereinstieg! Familie und Beruf zu vereinbaren ist nicht immer einfach. Vor allem Frauen leiden unter der Belastung und müssen beim Wiedereinstieg

Mehr

5. Familienleistungen

5. Familienleistungen 111 5. Familienleistungen 5.1 Grundsätzliches Was ist mit Familienleistungen gemeint? Hierunter fallen zum einen Zuschüsse oder Familienzulagen, die Familien erhalten, bis die Kinder selbst für ihren Unterhalt

Mehr

SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014

SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014 STAND: JÄNNER 2014 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014 Mit 1.1.2014 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.

Mehr

KARENZ ELTERNTEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD

KARENZ ELTERNTEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD KARENZ ELTERNTEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD Mag. Martin EGGER Mai 2011 Karenz Karenz nach MSchG oder Väter-Karenzgesetz Mütter + Väter (Adoptiv- und Pflegeeltern) gemeinsamer Haushalt mit Kind Anspruch

Mehr

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG BILDUNGSKARENZ VORAUSSETZUNGEN, AUSWIRKUNGEN UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG www.arbeiterkammer.com IHR RECHT IM JOB Allein im vergangenen Jahr musste die AK für oberösterreichische Arbeitnehmer/-innen fast

Mehr

AKTUELLE WERTE 2013. Mag. Gabriele Hebesberger/Rechtsabteilung

AKTUELLE WERTE 2013. Mag. Gabriele Hebesberger/Rechtsabteilung AKTUELLE WERTE 2013 Mag. Gabriele Hebesberger/Rechtsabteilung Inhaltsverzeichnis Richtsätze für Ausgleichszulagen:... 3 Ausgleichszulagenrichtsätze für Waisenpensionen:... 3 Monatliche Mindestbeitragsgrundlage...

Mehr

1 Darstellen von Daten

1 Darstellen von Daten 1 Darstellen von Daten BesucherInnenzahlen der Bühnen Graz in der Spielzeit 2010/11 1 Opernhaus 156283 Hauptbühne 65055 Probebühne 7063 Ebene 3 2422 Next Liberty 26800 Säulen- bzw. Balkendiagramm erstellen

Mehr

das neue Kindergeld Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. mehr Geld für die Eltern Zeit fürs Baby Das Kinderbetreuungsgeld

das neue Kindergeld Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. mehr Geld für die Eltern Zeit fürs Baby Das Kinderbetreuungsgeld Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. Ihr Familienministerium informiert Das Kinderbetreuungsgeld Modelle Informationen Adressen das neue Kindergeld mehr Geld für die Eltern Zeit fürs

Mehr

NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss

NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss Zuschuss zu den Beförderungskosten von Kindern zum Kindergarten gültig ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 NÖ Familien und NÖ Gemeinden können einen finanziellen Zuschuss

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Weiterbildungsgeld. Wie lange kann ich maximal in Bildungskarenz gehen und wie viel Geld bekomme ich?

Häufig gestellte Fragen zum Thema Weiterbildungsgeld. Wie lange kann ich maximal in Bildungskarenz gehen und wie viel Geld bekomme ich? Häufig gestellte Fragen zum Thema Weiterbildungsgeld Link im Internet: http://www.ams.at/vbg/sfa/14666_14680.html#frage14 Wie lange kann ich maximal in Bildungskarenz gehen und wie viel Geld bekomme ich?

Mehr

ELTERNTEILZEIT ANSPRUCH DER ELTERN AUF TEILZEITBESCHÄFTIGUNG GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

ELTERNTEILZEIT ANSPRUCH DER ELTERN AUF TEILZEITBESCHÄFTIGUNG GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ELTERNTEILZEIT ANSPRUCH DER ELTERN AUF TEILZEITBESCHÄFTIGUNG GERECHTIGKEIT MUSS SEIN BERUF UND FAMILIE Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job und nicht Kind oder Job. Rudi Kaske AK

Mehr

SOZIALES WIRTSCHAFT WOHNEN BILDUNG. Ein Baby kommt JUGEND. Von Schwangerschaft bis Wiedereinstieg KONSUMENT. Wir sind für Sie da

SOZIALES WIRTSCHAFT WOHNEN BILDUNG. Ein Baby kommt JUGEND. Von Schwangerschaft bis Wiedereinstieg KONSUMENT. Wir sind für Sie da RA WW > SOZIALES CM PAN RA WW > WIRTSCHAFT CM PAN RA WW > WOHNEN CM PAN RA WW > BILDUNG CM PAN RA WW Ein Baby kommt > JUGEND Von Schwangerschaft bis Wiedereinstieg CM PAN RA WW > KONSUMENT CM PAN RA WW

Mehr

Kinderbetreuungsbeihilfe

Kinderbetreuungsbeihilfe Kinderbetreuungsbeihilfe Sie wollen eine Arbeit aufnehmen oder einen Kurs des Arbeitsmarktservice besuchen und benötigen deshalb einen Betreuungsplatz für Ihr Kind? Das Arbeitsmarktservice kann Ihnen zu

Mehr

Alles, was Recht ist!

Alles, was Recht ist! Alles, was Recht ist! Welche Rahmenbedingungen Ihnen der Gesetzgeber für aktives Vatersein zur Verfügung stellt und wie Sie diese optimal nutzen. Mag. Markus Faßhauer, Österreichische Kinderfreunde Bundesorganisation

Mehr

Elterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015

Elterngeld Plus und Elternzeit Flex. Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Elterngeld Plus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015 Junge Familien wünschen sich: Beruf und Familie partnerschaftlich zu leben dass beide Partner für das Familieneinkommen

Mehr

Freie Dienstnehmerinnen

Freie Dienstnehmerinnen Das Gesetz gilt für Alle ArbeitnehmerInnen in privaten Arbeitsverhältnissen und in öffentlichen Dienstverhältnissen. Ausnahme sind arbeitnehmerähnliche Verhältnisse: zb. freier Dienstvertrag, Werkvertrag

Mehr

NÖ Landeskindergarten

NÖ Landeskindergarten Hilfe für Eltern (Erziehungsberechtigte), deren Kind am Nachmittag einen NÖ Landeskindergarten besucht NÖ Landeskindergarten Förderung Nachmittagsbetreuung Förderungsrichtlinien - gültig ab 1. 9. 2006

Mehr

Bildungsförderungen INFORMATIONEN. Eine Servicebroschüre des BHW NÖ. Mit Informationen über:

Bildungsförderungen INFORMATIONEN. Eine Servicebroschüre des BHW NÖ. Mit Informationen über: INFORMATIONEN Bildungsförderungen Eine Servicebroschüre des BHW NÖ Mit Informationen über: Förderstellen in Niederösterreich Beratungs- und Kontaktstellen Finanzielle Unterstützung AMS Österreich 3 Institution:

Mehr

Soziale Absicherung für UnternehmerInnen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft

Soziale Absicherung für UnternehmerInnen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft Soziale Absicherung für UnternehmerInnen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft Dir. Dr. Reinhold Hämmerle SVA der gewerblichen Wirtschaft Sozialversicherung - Krankenversicherung - Pensionsversicherung

Mehr

Elternzeit / Elterngeld

Elternzeit / Elterngeld Elternzeit / Elterngeld Wir machen aus Zahlen Werte Elternzeit Es besteht für Eltern die Möglichkeit, ganz oder zeitweise gemeinsamen Elternurlaub, maximal von der Geburt bis zum 3. Geburtstag des Kindes

Mehr

Kinderbetreuungsgeld. Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Stand: Mai 2014

Kinderbetreuungsgeld. Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Stand: Mai 2014 Kinderbetreuungsgeld Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Stand: Mai 2014 Liebe Mütter, liebe Väter! Kinder bereichern das Leben ihrer Eltern und bringen Freude in die Familie. Gleichzeitig beeinflussen

Mehr

2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung 2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2013 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Mehr

Österreich. Regierungsvorlage zur Familienhospizkarenz. (Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Urlaubsgesetz

Österreich. Regierungsvorlage zur Familienhospizkarenz. (Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Urlaubsgesetz Österreich Regierungsvorlage zur Familienhospizkarenz (Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden)

Mehr

Elterngeld. Die neue Generation Vereinbarkeit. ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit

Elterngeld. Die neue Generation Vereinbarkeit. ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit Elterngeld Die neue Generation Vereinbarkeit ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit 3 Vorwort Das ElterngeldPlus ist ein Schritt auf dem Weg in eine neue Familienzeit.

Mehr

Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten 1 von 5 12.05.2014 11:43 Sie sind hier: Steuern Für Familien & Kinder Kinderbetreuungskosten Nachfolgend informieren wie Sie in welcher Höhe Betreuungskosten für Kinder absetzbar sind, welche Kosten genau

Mehr

Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015

Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Herzlich Willkommen Mag. Kirsten Fichtner-Koele Rechtsservice Pflichtversicherung der Gewerbetreibenden Wer ist GSVG-versichert?: Einzelunternehmer

Mehr

2011: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2011: Neue Beträge in der Sozialversicherung www.hauptverband.at Nr.: 48 21. Dezember 2010 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 2011: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2011 gelten folgende neue Beträge in

Mehr

Anmeldung Mittagstisch und Nachmittagshort Gesuch für reduzierten, einkommensabhängigen Horttarif

Anmeldung Mittagstisch und Nachmittagshort Gesuch für reduzierten, einkommensabhängigen Horttarif Anmeldung Mittagstisch und Nachmittagshort Gesuch für reduzierten, einkommensabhängigen Horttarif Sehr geehrte Eltern Ab dem 17.8.09 stehen in Kloten schulergänzende Tagesstrukturen zur Verfügung. Die

Mehr

ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit

ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit 3 Vorwort Das ist ein Schritt auf dem Weg in eine neue Familienzeit. Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten möchten, erhalten

Mehr

Hilfstexte SORESI: Input

Hilfstexte SORESI: Input Hilfstexte SORESI: Input Stand: November 2014 Sie können die nachstehend angeführten Leistungen mit SORESI verändern. In den Eingabefeldern der Input-Screens sind die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen

Mehr

TEILZEIT, ELTERNZEIT, PFLEGEZEIT

TEILZEIT, ELTERNZEIT, PFLEGEZEIT Dr. Katharina Dahm TEILZEIT, ELTERNZEIT, PFLEGEZEIT vhs.universität Montag, 16. März 2015 18:00 19:00 Uhr BEGRIFF Wer ist in Teilzeit beschäftigt? Dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die

Mehr

Die ersten Wege nach der Geburt

Die ersten Wege nach der Geburt Die ersten Wege nach der Geburt GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Die Arbeiterkammer Kärnten berät und informiert ihre Mitglieder in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechtes, des Konsumentenschutzes, der Aus-

Mehr

Das Sozialministerium informiert Kinderbetreuungsgeld

Das Sozialministerium informiert Kinderbetreuungsgeld Das Sozialministerium informiert Kinderbetreuungsgeld Impressum Eigentümer, Herausgeber und Verleger Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Sektion V, Abteilung 3)

Mehr

2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung 2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2015 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Mehr

FAMILIE UND BERUF: WEITERBILDUNG FÜR DEN WIEDEREINSTIEG

FAMILIE UND BERUF: WEITERBILDUNG FÜR DEN WIEDEREINSTIEG PRESSE- KONFERENZ 13.5.2014 FAMILIE UND BERUF: WEITERBILDUNG FÜR DEN WIEDEREINSTIEG Befragung zu Wiedereinstiegsplänen und Weiterbildungsbedarf von Eltern in Karenz. RUDI KASKE Präsident der AK Wien GABRIELE

Mehr

Soziale Absicherung für KünstlerInnen. Andreas Cech VersicherungsService Wien

Soziale Absicherung für KünstlerInnen. Andreas Cech VersicherungsService Wien Soziale Absicherung für KünstlerInnen Andreas Cech VersicherungsService Wien Themen Grundsätze der Pflichtversicherung für KünstlerInnen Arbeitslosenversicherung Optionenmodell Pflichtversicherung Freiberuflich

Mehr

Antrag auf Förderung in Kindertagespflege

Antrag auf Förderung in Kindertagespflege Landkreis Emsland Fachbereich Bildung Postfach 15 62 49705 Meppen Eing.-Datum: Antrag auf Förderung in Kindertagespflege Die Förderung wird beantragt für das Kind / die Kinder: Name: Vorname: Geb.-Datum:

Mehr

Verein Tagesmütter/väter Rohrbach

Verein Tagesmütter/väter Rohrbach Verein Tagesmütter/väter Rohrbach Gefördert von: Information für Tagesmütter und Kindeseltern Der Verein der Tagesmütter Rohrbach bietet zur Sicherheit einer optimalen Kinderbetreuung folgende Dienste

Mehr

Elterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit. Zahlen & Daten

Elterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit. Zahlen & Daten Elterngeld Plus und Partnerschaftlichkeit Zahlen & Daten 4. Juni 2014 Das neue Gesetz fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben Elterngeld Plus Partnerschaftsbonus

Mehr

Ansuchen an den Sozialtopf der Österreichischen HochschülerInnenschaft an der Universität Graz

Ansuchen an den Sozialtopf der Österreichischen HochschülerInnenschaft an der Universität Graz Ansuchen an den Sozialtopf der Österreichischen HochschülerInnenschaft an der Universität Graz SOZIALREFERAT ÖH Uni Graz Schubertstraße 6a, 8010 Graz Tel: +43 316 380-2955 Fax: +43 316 380-9200 E-Mail:

Mehr

Antrag auf Elterngeld

Antrag auf Elterngeld Antrag auf Für ab 1. Juli 2015 geborene Kinder Bitte beachten Sie, dass frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt wird. An die

Mehr

M E R K B LATT - GEBURT EINES KINDES

M E R K B LATT - GEBURT EINES KINDES Zentralausschuss für berufsbildende Pflichtschulen Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz, Tel.: 0732/71 97 00-150, Fax: 0732/7720-259494 Email: albert.arzt@ooe.gv.at, judith.roth@ooe.gv.at, andreas.mascher@ooe.gv.at

Mehr

Weiterbildungsgeld. Bildungskarenz. Josef Silberberger

Weiterbildungsgeld. Bildungskarenz. Josef Silberberger Weiterbildungsgeld Josef Silberberger 1 soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die berufliche Weiterbildung ermöglichen, ohne das bestehende Arbeitsverhältnis auflösen zu müssen. Rechtliche Grundlagen

Mehr

7 Familie. Willkommen in Oberösterreich Familie

7 Familie. Willkommen in Oberösterreich Familie Familie 7 8 9 1 0 7 Familie Sie erwarten ein Kind... Willkommen in Oberösterreich Familie Wenn bei einem/r Arzt/Ärztin zum ersten Mal festgestellt wird, dass Sie schwanger sind, wird für Sie ein Mutter-Kind-Pass

Mehr

http://www.webmart.de/login/w.cfm?app=19&id=110397&cmd=482&eid=247242

http://www.webmart.de/login/w.cfm?app=19&id=110397&cmd=482&eid=247242 Page 1 of 5 Text-Version HTML-Version Text-Version ( Datum: 25.09.08 09:33) Betreff: FEMAIL News Ausgabe 06/2008 1. Interreg-Projekt - "Genderplanning" 2. FEMAIL-Sprechtage in den Regionen 3. FEMAIL-Sprechtage

Mehr

Kind & Beruf. > Mutterschutz > Karenz > Kinderbetreuungsgeld > Wiedereinstieg. FSG-Info-Reihe

Kind & Beruf. > Mutterschutz > Karenz > Kinderbetreuungsgeld > Wiedereinstieg. FSG-Info-Reihe FSG-Info-Reihe Kind & Beruf > Mutterschutz > Karenz > Kinderbetreuungsgeld > Wiedereinstieg Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen Öffentlicher Dienst 1 Inhalt Vorwort... 3 Wichtiges vor der

Mehr

Antrag auf Elterngeld

Antrag auf Elterngeld Antrag auf Für ab 1. Juli 2015 geborene Kinder Bitte beachten Sie, dass frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt wird. An die

Mehr

Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache.

Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache. Elterngeld Die neue Generation Vereinbarkeit Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache. 2 3 Das Eltern-Geld Mutter und Vater bekommen Eltern-Geld,

Mehr

Anmeldung Mittagstisch und Nachmittagshort

Anmeldung Mittagstisch und Nachmittagshort Anmeldung Mittagstisch und Nachmittagshort Sehr geehrte Eltern Seit dem 17.8.09 stehen in Kloten schulergänzende Tagesstrukturen zur Verfügung. Die folgenden Angebote finden während 39 Schulwochen statt.

Mehr

ANTRAG AUF FESTSTELLUNG DES BEDINGTEN RECHTSANSPRUCHES AUF KINDERTAGESBETREUUNG

ANTRAG AUF FESTSTELLUNG DES BEDINGTEN RECHTSANSPRUCHES AUF KINDERTAGESBETREUUNG Landkreis Barnim Paul-Wunderlich-Haus Am Markt 1 16225 Eberswalde Jugendamt Kita/Jugendförderung Tel. 03334 214-1202 Fax 03334 214-2202 Mail kindertagesbetreuung@kvbarnim.de BEARBEITUNGSVERMERK Eingangsdatum:

Mehr

Steuervorteile für Familien

Steuervorteile für Familien Arbeit und Recht SEITE 1 Steuervorteile für Familien 2009 Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at Vorwort Der Steuerdschungel in Österreich sorgt immer wieder für Verwirrung. Selbst Expertinnen und Experten

Mehr

Förderungen für Privatzahler

Förderungen für Privatzahler Förderungen Stand November 2015 ACHTUNG: Förderungsrichtlinien können sich während des Kursjahres ändern! Förderinformationen unbedingt mit der zuständigen Förderstelle abklären! Die BAUAkademie OÖ stellt

Mehr

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge

Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 4/2013 Teilzeitarbeit Wer ist teilzeitbeschäftigt? Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit

Mehr

Antrag auf Aufnahme / Antrag auf Zuschuss zu den Tagespflegekosten

Antrag auf Aufnahme / Antrag auf Zuschuss zu den Tagespflegekosten Eingang: Antrag auf Aufnahme / Antrag auf Zuschuss zu den Tagespflegekosten Uns / mir ist bekannt, dass wir / ich bei Beginn der Betreuung zu einem Kostenbeitrag nach 90 Abs.1 /III SGB VIII herangezogen

Mehr

25.6 Überblick zur Elternteilzeit gemäß MSchG bzw. VKG

25.6 Überblick zur Elternteilzeit gemäß MSchG bzw. VKG hältnis zu verlieren. Mit Zustimmung des eigenen AG kann eine solche Beschäftigung auch bei einem anderen AG ausgeübt werden ( 15e MSchG, 7b VKG). Wird Karenz nicht während des gesamten Kalenderjahres

Mehr

Verein flora Wienerinnen gegen Brustkrebs

Verein flora Wienerinnen gegen Brustkrebs Verein flora Wienerinnen gegen Brustkrebs c/o Echomedienhaus MQM 3.2, Maria-Jacobi-Gasse 1, 3.OG A-1030 Wien Telefon +43-1-524 70 86-70 Fax +43-1-524 70 86-43 mail: charlotte.adam@echo.at Sehr geehrte

Mehr

Antrag auf Übernahme des Kindertagesstätten-Beitrags

Antrag auf Übernahme des Kindertagesstätten-Beitrags Landkreis Wolfenbüttel Frau Kramer-Grodd (Antragsabgabe Kindertagesstätten, Zimmer 421) Die Landrätin Tel. 05331/84-338 mail: g.kramer-grodd@lk-wf.de Jugendamt Frau Haase (Zimmer 412) Bahnhofstraße 11

Mehr

Wir heissen Sie und Ihre Familie an unserer Schule herzlich willkommen!

Wir heissen Sie und Ihre Familie an unserer Schule herzlich willkommen! Schulleitung Gemeindeschulen Bergstrasse 8 6206 Neuenkirch 041 469 77 11 Liebe Eltern Wir heissen Sie und Ihre Familie an unserer Schule herzlich willkommen! Mit der vorliegenden Schrift haben wir für

Mehr

Informationen zu Fördermöglichkeiten

Informationen zu Fördermöglichkeiten Informationen zu Fördermöglichkeiten Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Eckdaten zu Möglichkeiten der finanziellen Förderung Ihres Weiterbildungsbedarfs. Detaillierte Informationen entnehmen

Mehr

Elternzeit Elternzeit (EZ)

Elternzeit Elternzeit (EZ) Elternzeit (EZ) Rechte - Pflichten - Gestaltung -1 - Dauer/Aufteilung EZ - auch nach Einführung Elterngeld (12/14 Monate) Dauer EZ maximal 3 Jahre - berufstätige Eltern können EZ flexibel aufteilen bzw.

Mehr

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Katrin Vass, Fachanwältin für Sozialrecht, aus der Kanzlei Dr. Ruth Schultze-Zeu & Kollegen

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Katrin Vass, Fachanwältin für Sozialrecht, aus der Kanzlei Dr. Ruth Schultze-Zeu & Kollegen Arbeitslosenversicherung 1. Mitgliedschaft Bei der Arbeitslosenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Keine Arbeitnehmer in diesem

Mehr

001 FÖRDERUNGEN, WENN DIE/DER TEILNEHMER/IN DIE WEITERBILDUNG BEZAHLT

001 FÖRDERUNGEN, WENN DIE/DER TEILNEHMER/IN DIE WEITERBILDUNG BEZAHLT 001 FÖRDERUNGEN, WENN DIE/DER TEILNEHMER/IN DIE WEITERBILDUNG BEZAHLT Förderung durch das allgemeine & spezielle Bildungskonto des Landes OÖ Voraussetzungen Für DienstnehmerInnen, Arbeitslosengeld-BezieherInnen

Mehr

Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien

Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien (Stand 1. September 2015) Was? Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld Kindergeld ab 1.1.2015 Arbeitnehmerverhältnis zu Beginn der Mutterschutzfrist

Mehr

Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz

Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz Erläuterungen und Fallbeispiele zur Melde- und Beitragspflicht mit expliziten Hinweisen für Dienstgeber mit Beitragsvorschreibung Wie melden Sie die ausgewählte

Mehr

Ansprüche von ZiviltechnikerInnen. bei Geburt eines Kindes

Ansprüche von ZiviltechnikerInnen. bei Geburt eines Kindes Ansprüche von ZiviltechnikerInnen bei Geburt eines Kindes Auf Anregung des Ausschusses der Ziviltechnikerinnen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (baik) werden in diesem Leitfaden

Mehr

Antrag Rabatt für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter

Antrag Rabatt für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter Antrag Rabatt für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter Name, Vorname Adresse, PLZ, Ort Allgemeine Informationen Die Stadt Opfikon bietet Eltern die Möglichkeit, Kinder zu einkommensabhängig

Mehr

Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16)

Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16) Wienerbergstraße 15 19 Postfach 6000 1100 Wien Telefon: +43 1 601 22-0 www.wgkk.at DVR: 0023957 Öffnungszeiten: Mo Fr 07.00 18.00 Uhr Kundenbetreuungszeiten: Mo Fr 07.00 14.30 Uhr UID-Nr.: ATU 16250401

Mehr

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2010 Stichtag: 1. Jänner 2010 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 70. Novelle B-KUVG

Mehr

Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig

Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig Geringfügige Beschäftigung 2010 Geringfügige Beschäftigung 1. Was heisst geringfügig beschäftigt? Sie sind dann geringfügig beschäftigt, wenn Ihr Einkommen 2010

Mehr

Kinderpflege Krankengeld

Kinderpflege Krankengeld Kinderpflege Krankengeld Bosch BKK Gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, im Rahmen unserer Leistungen für die Familie ist auch Krankengeld vorgesehen,

Mehr

Kinderbetreuungsgeld. Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Stand: 2012. www.bmwfj.gv.at

Kinderbetreuungsgeld. Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Stand: 2012. www.bmwfj.gv.at Kinderbetreuungsgeld Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Stand: 2012 www.bmwfj.gv.at IMPRESSUM Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Sektion

Mehr

Zuverdienstgrenzen Wer darf wie viel dazuverdienen?

Zuverdienstgrenzen Wer darf wie viel dazuverdienen? Zuverdienstgrenzen Wer darf wie viel dazuverdienen? Wie viel darf ich dazuverdienen, wenn ich staatliche Leistungen (zb Kinderbetreuungsgeld, Pensionszahlungen, Arbeitslosengeld etc) erhalte? Der nachfolgende

Mehr

Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) erhalten Mütter und Väter, die. das Kind selbst erziehen und betreuen

Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) erhalten Mütter und Väter, die. das Kind selbst erziehen und betreuen Elterngeld (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) Eltern haben nach der Geburt ihres Kindes für maximal 14 Monate Anspruch auf Elterngeld (= Basiselterngeld). In dieser Zeit können sie ihre Erwerbstätigkeit

Mehr

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! URLAUB. Ausmaß, Verbrauch, Verjährung, Ersatz für offene Tage. ooe.arbeiterkammer.at

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! URLAUB. Ausmaß, Verbrauch, Verjährung, Ersatz für offene Tage. ooe.arbeiterkammer.at FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! URLAUB Ausmaß, Verbrauch, Verjährung, Ersatz für offene Tage ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT AK RINGT UM FAIRNESS: 85 MILLIONEN ERKÄMPFT Fast 85 Millionen

Mehr

NÖ Kinderbetreuungsförderung

NÖ Kinderbetreuungsförderung NÖ Kinderbetreuungsförderung Hilfe für berufstätige Eltern, die ihre Kinder durch Tagesmütter/-väter, in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen oder in Horten betreuen lassen. Amt der NÖ Landesregierung Abt.

Mehr

Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Emsland

Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Emsland Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Emsland Der Landkreis Emsland als örtlicher Träger der Jugendhilfe gibt im Kindergartenjahr 2007/2008 rd. 6,8 Millionen Euro für den Betrieb der 123 Kindertagesstätten

Mehr

Kinderbetreuungsgeld.... und andere steuerliche Förderungen

Kinderbetreuungsgeld.... und andere steuerliche Förderungen Kinderbetreuungsgeld... und andere steuerliche Förderungen Unterlagen zu Vortrag 13. 1. 2011 Inhaltsverzeichnis KINDERBETREUUNGSGELD... 1 1 FAMILIENBEIHILFE... 1 1.1 WER HAT ANSPRUCH AUF FAMILIENBEIHILFE?...

Mehr

Finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt

Finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt Finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt Staatliche Leistungen und Regelungen Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens Landesstiftung Familie in Not Finanzielle

Mehr

LEITFADEN VÄTERKARENZ

LEITFADEN VÄTERKARENZ LEITFADEN VÄTERKARENZ Als Managementthema ist Väterkarenz Teil von qualitätsvoller und elternorientierter Personalpolitik. Dieser Leitfaden entstand im Rahmen der Informationsoffensive Väterkarenz 2011/2012,

Mehr

Kinderbetreuungsgeld NEU: Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf!

Kinderbetreuungsgeld NEU: Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf! Kinderbetreuungsgeld NEU: Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf! Impressum Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (Sektion II, Abteilung 3) 1010

Mehr

Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende

Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende Elternteile in Elternzeit, die ihre Beschäftigung durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb

Mehr

Schwangerschaft Geburt Familie Beruf Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen

Schwangerschaft Geburt Familie Beruf Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen Schwangerschaft Geburt Familie Beruf Informationen, Tipps und Hinweise für Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen Schwangerschaft und Geburt Herzlichen Glückwunsch. Sie erwarten ein Baby! Mit der vorliegenden

Mehr

ANMELDUNG Städtische Hort- und Krippenbetriebe der Stadt Kloten Krippe

ANMELDUNG Städtische Hort- und Krippenbetriebe der Stadt Kloten Krippe ANMELDUNG Städtische Hort- und Krippenbetriebe der Stadt Kloten Krippe Personalien Kind: Familienname: Vorname: Geschlecht: Mädchen Knabe Geburtsdatum: resp. voraussichtlicher Geburtstermin: Adresse (Strasse,

Mehr

Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v.

Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v. Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v. sowie Verbindliche Anmeldung für die Buchung der Kindergartenstunden für das Kindergartenjahr 20 / Neumitglied(er)

Mehr

NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien

NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien F3-A-1803/004-2014 NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien 1. Geförderter Personenkreis: Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ LandesbürgerInnen erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und

Mehr

Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016

Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016 Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15

Mehr

Antrag auf Sozialhilfeleistungen

Antrag auf Sozialhilfeleistungen Abteilung Soziales Sozialamt, Walhallastrasse 2, Postfach 188, 9320 Arbon Telefon 071 447 61 63, Fax 071 446 46 40, www.arbon.ch Öffnungszeiten Montag / Dienstag 08.30-12.00 14.00-17.00 Uhr Mittwoch geschlossen

Mehr

ab 1.1.2008 Neue Chancen für Unternehmen Wirtschaftskammer Kärnten

ab 1.1.2008 Neue Chancen für Unternehmen Wirtschaftskammer Kärnten Änderungen im Arbeitsrecht ab 1.1.2008 Neue Chancen für Unternehmen Servicezentrum Arbeits- und Sozialrecht Wirtschaftskammer Kärnten Neuerungen ab 1. 1. 2008 Arbeitszeitpaket Neu flexiblere Arbeitszeitgestaltung

Mehr

INFORMATION. Familienförderungen durch das Land NÖ

INFORMATION. Familienförderungen durch das Land NÖ INFORMATION Familienförderungen durch das Land NÖ Ausgabe November 2013 Dr. Hans Freiler Obmann der Landespersonalvertretung Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mütter und Väter! Für uns als DienstnehmerInnenvertretung

Mehr

Antrag auf Förderung in Kindertagespflege in Form der Gewährung einer laufenden Geldleistung. Name: Vorname: Geb.-Datum 1. bereits gewährt: ja nein

Antrag auf Förderung in Kindertagespflege in Form der Gewährung einer laufenden Geldleistung. Name: Vorname: Geb.-Datum 1. bereits gewährt: ja nein Diesen Antrag spätestens 4 Wochen nach Ausgabe wieder einreichen, ansonsten verfällt der Anspruch!!! Fachbereich Jugend Elisabethstr. 14-16 49808 Lingen (Ems) Ausg.-Datum: Eing.-Datum: Antrag auf Förderung

Mehr