Die IHK informiert: Ausbildungsvergütung. Ausbildungsvergütung

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1 Die IHK informiert: Ausbildungsvergütung Ausbildungsvergütung Eine der häufigsten Fragen beim Abschluss eines Ausbildungsvertrages betrifft die Höhe der angemessenen und rechtlich korrekten Ausbildungsvergütung. Eine Besonderheit im Berufsausbildungsrecht gegenüber Arbeitsverhältnissen besteht darin, dass 17 Abs. 1 BBiG zwingend festlegt, dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu bezahlen. Zu beachten ist dabei, dass die Ausbildungsvergütung eine wesentliche Unterstützung zum Lebensunterhalt des Auszubildenden leisten, und gemäß 17 Abs. 1 Satz 2 BBiG mit fortschreitender Ausbildungsdauer, mindestens jedoch jährlich ansteigen muss. Bei der Festlegung der Ausbildungsvergütung ist sowohl für den Ausbildungsbetrieb als auch für die Auszubildenden oft nicht klar, welche Ausbildungsvergütung für den jeweiligen Ausbildungsberuf angemessen ist bzw. wonach sich die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet. Aus diesem Grund hat sich bereits am das Bundesarbeitsgericht in einem Fall mit der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung befasst (5 AZR 226/90). Grundsätzlich sind folgende Punkte zu berücksichtigen: Die Ausbildungsvergütung wird nicht auf Grundlage des Ausbildungsberufs bezahlt, sondern richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Azubis unterschiedlicher Berufe haben folglich einen Anspruch auf eine einheitliche Vergütung, wenn sie im selben Unternehmen lernen. Vergütung bei Anwendbarkeit von Tarifverträgen: Bei Tarifgebundenheit der Vertragsparteien (Ausbildendem und Auszubildendem) richtet sich die Angemessenheit der Vergütung nach den jeweiligen tariflichen Vergütungssätzen. Diese umfassen die Mindestentlohnung der vom Anwendungsbereich erfassten Auszubildenden und sind stets als angemessen anzusehen. Dies gilt auch für die Fälle, dass ein Tarifvertrag für eine ganze Branche durch das Arbeits- und Sozialministerium für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Vergütung bei fehlender Tarifbindung: Sind die Parteien nicht tarifgebunden, ist die Ausbildungsvergütung nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts dann gerade noch angemessen, wenn sie nicht mehr als 20% von der üblichen tariflichen Ausbildungsvergütung in der jeweiligen Branche abweicht. Vergütung bei Nichtvorhandensein eines Tarifvertrages: Gibt es für die Branche, in der ausgebildet werden soll, keinerlei tarifrechtliche Absprachen, so muss sich das Unternehmen an tarifrechliche Vergütungsregelungen verwandter Wirtschaftsbereiche oder Berufe anlehnen, deren Tätigkeitsfeld ähnlich ist, und die dem Seite 1 Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Hausadresse: Romäusring Villingen-Schwenningen Postadresse: Postfach Villingen-Schwenningen Telefon Fax info@villingen-schwenningen.ihk.de

2 Ausbildungsbereich des Auszubildenden hinsichtlich des Ausbildungsganges gleichen. Hiervon kann, wie oben beschrieben ebenfalls um max. bis 20 % abgewichen werden. Komplett autonome Branche ohne Anlehnungsmöglichkeit: Bei Unternehmen, bei denen kein Branchentarif existiert, und bei der auch keine Anlehnung an einen verwandten Wirtschaftszweig möglich ist, legt die zuständige Stelle eine Angemessenheitsuntergrenze für die Ausbildungsvergütung fest. Diese kann bei Ihrer IHK aktuell erfragt werden. Diese Untergrenze wird aus dem Durchschnitt von über 30 einschlägigen tariflichen Vergütungen gebildet und unter Berücksichtigung einer Komponente, in der die regionale Wirtschaftskraft einfließt, ermittelt und festgelegt. Ausbildungsvergütungen, die um mehr als 20 % von den tariflichen Werten abweichen, bzw. die IHK Vorgaben unterschreiten, sind rechtlich nicht zulässig. Solche Absprachen berechtigen auch nach der Beendigung der Ausbildung noch zu entsprechenden Nachforderungen durch den ehemaligen Azubi. Ihr Ansprechpartner: Niki Rappenegger Berufliche Bildung Bildungsberater Telefon: Fax: rappenegger@vs.ihk.de Seite 2 Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Hausadresse: Romäusring Villingen-Schwenningen Postadresse: Postfach Villingen-Schwenningen Telefon Fax info@villingen-schwenningen.ihk.de

3 Ausbildungsvergütung Tarifbereich gültig ab gew./kaufm Urlaubsanspruch und Sonstiges Ausbildungsjahr Abbruch- und Abwrackgewerbe gew./kaufm. 561,84 666,80 861,26 Arbeitnehmerüberlassung (BAP-Empfehlung für 2015 kaufm. 750,00 830,00 880,00 Personaldienstleistungskfm., für Anwender DGB Tarifverträge) Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros (ASIA) gew./kaufm. 603,00 755,00 905,00 nicht erfasst: Betriebe Bauhaupt- u. Nebengewerbe Bankgewerbe (private und öffentliche Banken) kaufm. 926,00 988, ,00 30 AT Baugewerbe gew. 755, , , ,00 30 AT Baugewerbe gew. 785, , , ,00 30 AT Baugewerbe - Feuerungstechnisches Gewerbe gew. 755, , ,00 30 AT Baugewerbe - Feuerungstechnisches Gewerbe gew. 785, , ,00 30 AT Baugewerbe kaufm. 750,00 993, ,00 30 AT Baugewerbe kaufm. 780, , ,00 30 AT Baustoff-Fachhandel gew./kaufm. 812,00 879,00 957,00 30 AT Baustoff-Fachhandel gew./kaufm. 832,00 899,00 977,00 30 AT Bekleidungsindustrie gew./kaufm. 740,00 833,00 938,00 ab 18 Jahre bei Beginn 18 Zulage Bekleidungslohngewerbe gew./kaufm. 639,00 717,00 826,00 Brauereien gew./kaufm. 811,00 894, , ,00 Brot- und Backwarenindustrie gew./kaufm. 665,00 760,00 869,00 987,00 Buchhandel, herstellender gew./kaufm. 770,00 855,00 942,00 Vergütung bei 37-Stunden-Woche Buchhandel, herstellender gew./kaufm. 778,00 865,00 954,00 Vergütung bei 38-Stunden-Woche Chemische Industrie gew./kaufm. 881,00 936, , ,00 Druckindustrie gew./kaufm. 891,79 942,92 994, ,18 Vergütung 4.AJ für Berufe mit vorgeschrieb. mehr als 3-jähriger Ausbildungszeit Einzelhandel kaufm. 740,00 820,00 945,00 Einzelhandel kaufm. 755,00 840,00 965,00 Elektrizitätswerke BW gew./kaufm. 849,05 960, , ,58 Bei Beschäftigung in der Zeit vom Einmalzahlung 312,50 brutto, bei geringerem Umfang zeitanteilig Elektrizitätswerke BW gew./kaufm. 879,05 990, , ,58 Entsorgungswirtschaft gew./kaufm. 671,00 726,00 803,00 880,00 Feinkeramische Industrie gew./kaufm. 750,74 799,38 854,76 918,16 30 AT,ab 18 Jahre bei Beginn 30,68 Zulage Feinkeramische Industrie gew./kaufm. 820,74 869,38 924,76 988,16 30 AT,ab 18 Jahre bei Beginn 30,68 Zulage Flachglasverarbeitung und -veredlung gew./kaufm. 615,00 687,00 782,00 864,00 Floristen kaufm. 539,00 580,00 642,00 27 WT ab 18 Jahre Fotomaterialverarbeitende Betriebe gew./kaufm. 720,00 770,00 820,00 870,00 Glasindustrie:Ampullen,Verpackungsglas,Glas-apparate/- instrumente, Veredelung Hohl-/ Beleuchtungsglas gew./kaufm. 690,00 740,00 840,00 900,00 Stand: Angaben ohne Gewähr Seite 1 von 4

4 Ausbildungsvergütung Tarifbereich gültig ab gew./kaufm Urlaubsanspruch und Sonstiges Ausbildungsjahr Groß- und Außenhandel gew./kaufm. 870,00 920,00 975, ,00 30 AT; Vergütung 4.AJ für Berufe mit vorgeschrieb. mehr als 3-jähr. Ausbildungszeit Groß- und Außenhandel gew./kaufm. 890,00 940,00 995, ,00 30 AT; Vergütung 4.AJ für Berufe mit vorgeschrieb. mehr als 3-jähr. Ausbildungszeit Heizung-Klima-Sanitär (Techn. Gebäudeausstattung) gew./kaufm. 690,00 745,00 800,00 860,00 Holz u. Kunststoff verarbeitende/herstellende Industrie gew./kaufm. 850,00 886,00 927,00 976,00 Holz u. Kunststoff verarbeitende/herstellende Industrie gew./kaufm. 870,00 906,00 947,00 996,00 Hotel- und Gaststätten-Gewerbe bis 39 Stunden (Dehoga) gew./kaufm. 620,00 680,00 750,00 Urlaub: 1.Jahr 25 AT,2.Jahr 28 AT,3.Jahr 30AT Bei Zweitausbildungsverhältnis beginnt Vergütung mit Satz für 2. Ausbildungsjahr gew./kaufm. 700,00 780,00 860,00 Vergütung bis max. 44 Std. für volljährige Auszubildende mit mehr als 39 Std./Woche Hotel- und Gaststätten-Gewerbe bis 44 Stunden (Dehoga), siehe Spalte Sonstiges Immobilien- und Wohnungswirtschaft gew./kaufm. 805,00 915, ,00 30 AT Immobilien- und Wohnungswirtschaft gew./kaufm. 830,00 940, ,00 30 AT Kalksandsteinindustrie gew./kaufm. 704,00 768,00 898,00 984,00 Kalksandsteinindustrie gew./kaufm. 719,00 785,00 918, ,00 Konserven: Essig-, Obst-, Gemüse-, Fruchtsaft-, gew./kaufm. 790,00 866,00 989, ,00 Sauerkonserven und Senfindustrie Kraftfahrzeuggewerbe (Autohäuser/Werkstätten) gew./kaufm. 753,00 809,00 904,00 957,00 Kraftfahrzeuggewerbe (Autohäuser/Werkstätten) gew./kaufm. 774,00 832,00 929,00 984,00 Kunststoffindustrie (Kunststoffverarbeitung) gew./kaufm. 852,00 877,00 951,00 990,00 30 AT Leder erzeugende Industrie gew./kaufm. 690,00 760,00 810,00 30 AT Lederwaren-, Kunststoffwaren-, Kofferindustrie gew./kaufm. 720,00 760,00 790,00 830,00 Metall- und Elektroindustrie (Tarifbezirk gew./kaufm. 932,35 986, , ,45 30 AT Nordwürttemberg/Nordbaden ohne ERA-TV) Metall- und Elektroindustrie (Tarifbezirk gew./kaufm. 958, , , ,72 30 AT Nordwürttemberg/Nordbaden ohne ERA-TV) Metall- und Elektroindustrie (Tarifbezirk gew./kaufm. 977, , , ,42 30 AT Nordwürttemberg/Nordbaden ohne ERA-TV) Metall- und Elektroindustrie (mit ERA-TV) gew./kaufm. 948, , , ,50 30 AT Metall- und Elektroindustrie (mit ERA-TV) gew./kaufm. 974, , , ,00 30 AT Metall- und Elektroindustrie (mit ERA-TV) gew./kaufm. 994, , , ,50 30 AT Metall- und Elektroindustrie (Tarifgebiet Südwürttemberg gew./kaufm. 956, , , ,85 Hohenzollern und Südbaden - ohne ERA-TV) Metall- und Elektroindustrie (Tarifgebiet Südwürttemberg gew./kaufm. 975, , , ,49 Hohenzollern und Südbaden - ERA-TV) Miederindustrie gew./kaufm. 756,00 851,00 971, ,00 Miederindustrie gew./kaufm. 769,00 865,00 988, ,00 Milchbe- und -verarbeitende Betriebe gew./kaufm. 812,00 922, , ,00 Mineralbrunnenindustrie gew./kaufm. 847,00 924, , ,00 Mineralbrunnenindustrie gew./kaufm. 867,00 946, , ,00 Stand: Angaben ohne Gewähr Seite 2 von 4

5 Ausbildungsvergütung Tarifbereich gültig ab gew./kaufm Urlaubsanspruch und Sonstiges Ausbildungsjahr Nahrungsfette gew. 700,00 776,00 910, ,00 Öffentlicher Dienst, Bund und Gemeinden gew./kaufm. 888,00 938,00 984, ,00 28 AT Öffentlicher Dienst, Bund und Gemeinden gew./kaufm. 918,00 968, , ,00 28 AT Öffentlicher Dienst, Länder gew./kaufm. 867,00 921,00 971, ,00 Papier, Pappe u. Kuststoff verarbeitende Industrie gew./kaufm. 850,00 930,00 995, ,00 30 AT Papier, Pappen, Zellstoff und Holzstoff erzeugende Industrie gew./kaufm. 922,00 988, , ,00 30 AT Papier, Pappen, Zellstoff und Holzstoff erzeugende Industrie gew./kaufm. 947, , , ,00 30 AT Raiffeisen-Warengenossenschaften gew./kaufm. 728,00 785,00 863,00 971,00 ausgenommen Bezugs-u. Absatzgenossenschaften, Vieh- u. Fleischunternehmen Raiffeisen-Warengenossensch.: Bezugs- u. Absatzgenossenschaften, gew./kaufm. 695,00 746,00 815,00 912,00 Vieh- und Fleischunternehmen Reisebranche kaufm. 642,00 753,00 897,00 36 WT Säge- und Holzindustrie (Empfehlung Verband) 2015/2016 gew./kaufm. 588,00 639,00 716,00 30 AT Schmuck-,Uhren-,Silberwarenindustrie (ERA-TV) gew./kaufm. 948, , , ,50 Schrott-Recycling-Wirtschaft (Schrott- und Industrieabbruchgewerbe) gew./kaufm. 854,00 891,00 952, ,00 Schuhindustrie gew./kaufm. 710,00 740,00 830,00 28 AT Spedition, Lagerei, Logistik, Umzug, privater Hafenumschlag, gew./kaufm. 845,00 895,00 935,00 27 AT gew. Güterkraftverkehr (AG-Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg) Spirituosenindustrie (Empfehlung Verband) 2014 gew./kaufm. 674,00 754,00 862,00 Sportstudio (Gehaltsrichtlinien DSSV) 2015 kaufm. 500,00 600,00 700,00 Steine und Erden gew./kaufm. 773,00 917, , ,00 30 AT;37,5 h/ Woche ab 18 Jahre bei Beginn: 20,87 Zulage Steuerkanzlei (Nord- u. Südwürttemberg) kaufm. 760,00 850,00 950,00 Steuerkanzlei (Nord- u. Südwürttemberg) kaufm. 810,00 920, ,00 Süßwarenindustrie gew./kaufm. 759,00 851,00 965, ,00 Süßwarenindustrie gew./kaufm. 777,00 871,00 988, ,00 Systemgastronomie (BdS) gew./kaufm. 694,00 775,00 857,00 Systemgastronomie (BdS) gew./kaufm. 710,00 800,00 900,00 Systemgastronomie (DEHOGA) gew./kaufm. 650,00 705,00 770,00 Tapetenindustrie gew. 850,00 930,00 995, ,00 Vergütung 4.AJ nur für Berufe mit mehr als 3jähr. regelmäßiger Ausbildungsdauer Technische Textilien, Konfektion gew./kaufm. 658,00 730,00 823,00 918,00 Textilindustrie gew./kaufm. 865,00 916,00 999, ,00 Textil Service gew./kaufm. 634,00 704,00 800,00 922,00 Versicherungsgewerbe, privates kaufm. 903,00 978, ,00 30 AT Versicherungsgewerbe, privates kaufm. 928, , ,00 30 AT Versicherungsvermittlergewerbe (BVK) kaufm. 671,00 729,00 797,00 Stand: Angaben ohne Gewähr Seite 3 von 4

6 Ausbildungsvergütung Tarifbereich gültig ab gew./kaufm Urlaubsanspruch und Sonstiges Ausbildungsjahr Wach- und Sicherheitsunternehmen kaufm. 706,00 809,00 918,00 Wach- und Sicherheitsunternehmen gew. 710,00 760,00 810,00 für Fachkraft für Schutz und Sicherheit und Servicekraft für Schutz und Sicherheit (1./2. AJ) Ausbildungsvergütungen des Lohntarifvertrags allgemeinverbindlich ab Wohnraumleuchten-, Lampenschirm- und Zubehör-Industrie gew./kaufm. 585,00 695,00 830,00 965,00 Vergütungssatz 4.AJ nur für Berufe, deren regelmäßige Ausbild.dauer 3 Jahre übersteigt Zeitungsverlage gew./kaufm. 891,79 942,92 994,05 30 AT Ziegelindustrie gew./kaufm. 754,00 852,00 946, ,00 Vergütung 4.AJ nur für Berufe mit mehr als 3jähr. Ausbildungsdauer; nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei Ausbild.beginn 19,43 Zulage Zigarrenindustrie kaufm. 692,00 762,50 832,00 903,00 Zigarrenindustrie kaufm. 707,00 779,50 850,50 923,00 Zuckerindustrie gew./kaufm. 855,00 942, , ,00 30 AT Aktualisierungen in Fettdruck Für weitere Informationen zu Tarifen wenden Sie sich bitte an die Tarifvertragsparteien. Stand: Angaben ohne Gewähr Seite 4 von 4

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