Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe. Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege)

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1 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT UND KULTUS Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) Theoretischer und fachpraktischer Unterricht September 2007

2 Die Lehrplanrichtlinien wurden mit Verfügung vom (Nr. VII.5-5 S ) für verbindlich erklärt und gelten zur Erprobung mit Beginn des Schuljahres 2007/2008. Herausgeber: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstr. 155, München, Tel , Fax Internet: Herstellung und Vertrieb: Offsetdruckerei + Verlag Alfred Hintermaier, Inh. Bernhard Hintermaier, Nailastraße 5, München, Telefon , Telefax office@hintermaier-druck.de

3 Inhaltsverzeichnis Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) INHALTSVERZEICHNIS EINFÜHRUNG SEITE 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe 1 2 Organisatorische Rahmenbedingungen und Stundentafeln 2 3 Leitgedanken für den Unterricht an Berufsfachschulen 3 4 Verbindlichkeit der Lehrplanrichtlinien 4 5 Übersicht über die Fächer und Lernfelder 4 6 Berufsbezogene Vorbemerkungen 5 LEHRPLANRICHTLINIEN Berufskunde, Rechtskunde, Sozialkunde 6 Deutsch und Kommunikation 8 Grundlagen der Pflege 10 Pflege und Betreuung 13 ANHANG: Mitglieder der Lehrplankommission 19

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5 Einführung Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) EINFÜHRUNG 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe Die Berufsfachschule ist gemäß Art. 13 BayEUG eine Schule, die, ohne eine Berufsausbildung vorauszusetzen, der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung dient und die Allgemeinbildung fördert. Die Aufgabe der Berufsfachschule konkretisiert sich in den en, eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten methodischer, sozialer und ethisch-religiöser Art verbindet, berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln, die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken, die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Zur Erreichung dieser e muss die Berufsfachschule den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont, unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufsspezifische und berufsübergreifende Qualifikationen vermitteln, ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und der Gesellschaft gerecht zu werden, auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. Die Berufsfachschule soll darüber hinaus im allgemein bildenden Unterricht und soweit es im Rahmen berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf die Kernfragen unserer Zeit eingehen, wie Arbeit und Arbeitslosigkeit, friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung ihrer jeweiligen kulturellen Identität, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie Gewährleistung der Menschenrechte. Seite 1

6 Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) Einführung 2 Organisatorische Rahmenbedingungen und Stundentafeln Den Lehrplanrichtlinien liegt die Berufsfachschulordnung Pflegeberufe (BFSO Pflege) in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Stundentafel Theoretischer und fachpraktischer Unterricht Berufskunde, Rechtskunde, Sozialkunde 120 Deutsch und Kommunikation 80 Grundlagen der Pflege 160 Pflege und Betreuung 240 Gesamt 600 Praktische Ausbildung 1000 davon in der Altenpflege mind. 120 Summe 1600 Seite 2

7 Einführung Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) 3 Leitgedanken für den Unterricht an Berufsfachschulen Lernen hat die Entwicklung der individuellen Persönlichkeit zum Inhalt und zum. Geplantes schulisches Lernen erstreckt sich dabei auf vier Bereiche: Aneignen von bildungsrelevantem Wissen, Einüben von manuellen bzw. instrumentellen Fertigkeiten und Anwenden einzelner Arbeitstechniken, aber auch gedanklicher Konzepte, produktives Denken und Gestalten, d. h. vor allem selbstständiges Bewältigen berufstypischer Aufgabenstellungen, Entwickeln einer Wertorientierung unter besonderer Berücksichtigung berufsethischer Aspekte. Diese vier Bereiche stellen Schwerpunkte dar, die einen Rahmen für didaktische und methodische Entscheidungen geben. Im konkreten Unterricht werden sie oft ineinander fließen. Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis ist das grundsätzliche didaktische Anliegen der Berufsausbildung. Für die Berufsfachschule heißt das: Theoretische Grundlagen und Erkenntnisse müssen praxisorientiert vermittelt werden und zum beruflichen Handeln befähigen. Neben der Vermittlung von fachlichen Kenntnissen und der Einübung von Fertigkeiten sind im Unterricht verstärkt überfachliche Qualifikationen anzubahnen und zu fördern. Lernen wird erleichtert, wenn der Zusammenhang zur Berufs- und Lebenspraxis deutlich zu erkennen ist. Dabei spielen konkrete Handlungssituationen, aber auch in der Vorstellung oder Simulation vollzogene Operationen sowie das gedankliche Nachvollziehen und Bewerten von Handlungen eine wichtige Rolle. Methoden, die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsplanung angemessen berücksichtigt werden. Handlungskompetenz wird verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Dieses Konzept lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Die Auswahl der Unterrichtsmethoden orientiert sich an den aktuellen Empfehlungen der Unterrichtswissenschaften. Im Unterricht ist zu achten auf eine sorgfältige und rationelle Arbeitsweise, Sparsamkeit beim Ressourceneinsatz, die gewissenhafte Beachtung aller Maßnahmen, die der Unfallverhütung und dem Umweltschutz dienen, sorgfältigen Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Im Hinblick auf die Fähigkeit, Arbeit selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren, sind vor allem die bewusste didaktische und methodische Planung des Unterrichts, die fortlaufende Absprache der Lehrer für die einzelnen Fächer bis hin zur gemeinsamen Planung fächerübergreifender Unterrichtseinheiten erforderlich. Darüber hinaus ist im Sinne einer bedarfsgerechten Berufsausbildung eine kontinuierliche personelle, organisatorische und didaktisch-methodische Zusammenarbeit mit allen an der Ausbildung beteiligten Lernorten sicherzustellen. Seite 3

8 Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) Einführung 4 Verbindlichkeit der Lehrplanrichtlinien Die e der Lehrplanrichtlinien bilden zusammen mit den Prinzipien des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Freistaates Bayern und des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen die verbindliche Grundlage für den Unterricht und die Erziehungsarbeit. Im Rahmen dieser Bindung trifft der Lehrer seine Entscheidungen in pädagogischer Verantwortung. Die e der Lehrplanrichtlinien werden innerhalb einer Jahrgangsstufe in der Reihenfolge behandelt, die sich aus der gegenseitigen Absprache der Lehrkräfte zur Abstimmung des Unterrichts ergibt. Sind mehrere Lernfelder in einem Fach gebündelt, so ist deren Reihenfolge nicht verbindlich. Ebenso sind dann die Zeitrichtwerte der Lernfelder als Anregung gedacht. 5 Übersicht über die Fächer und Lernfelder Berufskunde, Rechtskunde, Sozialkunde Lernfeld 1: Rahmenbedingungen der Pflege kennen und an gesellschaftlichen und berufspolitischen Aufgaben mitwirken Lernfeld 2: Berufliches Verständnis entwickeln Deutsch und Kommunikation Lernfeld 1: Situationsgerecht kommunizieren Lernfeld 2: Informationen gewinnen und weitergeben Grundlagen der Pflege Lernfeld 1: Pflegerische Handlungen ausführen Lernfeld 2: Gesundheit fördern, erhalten und wieder herstellen Lernfeld 3: Besonderheiten in der Endphase des Lebens erkennen und bei Pflegemaßnahmen beachten Pflege und Betreuung Lernfeld 1: Bei der Pflege von Menschen mit Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit mitwirken Lernfeld 2: Bei der Pflege von Menschen mit Einschränkungen der Beweglichkeit mitwirken Lernfeld 3: Bei der Pflege von Menschen mit Einschränkungen bei Ernährung und Ausscheidung mitwirken Lernfeld 4: Pflege von Schwangeren und Wöchnerinnen unterstützen und bei der Pflege von Menschen mit Erkrankungen des Urogenitalsystems mitwirken Lernfeld 5: Bei der Pflege von Menschen mit Störungen der Wahrnehmung, des Empfindens und des Bewusstseins mitwirken Lernfeld 6: Besonderheiten chronischer Erkrankungen bei pflegerischen Maßnahmen beachten 60 Std. 60 Std. 120 Std. 80 Std. 60 Std. 60 Std. 160 Std. 2 Seite 4

9 Einführung Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) 6 Berufsbezogene Vorbemerkungen Lernfelder können zeitlich nacheinander oder parallel angeboten werden. Dies erfordert eine besonders exakte Abstimmung zwischen den Kolleginnen und Kollegen insbesondere bei der Entwicklung von Lernsituationen. Hohe Innovationsgeschwindigkeiten im pflegerischen sowie im medizinisch-technischen Bereich verlangen grundsätzlich Kooperation zwischen Schule und Betrieb. Projektbezogen können lernortübergreifend Betriebserkundungen und Schulungen mit Klassen durchgeführt werden. Die Lehrplanrichtlinien enthalten keine methodische Festlegung. Die ganze Bandbreite der Unterrichtsmethoden ist einsetzbar, sollte aber möglichst abwechslungsreich im Sinne von ganzheitlichen Handlungen/Geschäftsprozessen angewendet werden. Die Lernfelder mit ihren en orientieren sich an betrieblichen Handlungsfeldern. Sie sind methodisch didaktisch so umzusetzen, dass sie zur beruflichen Handlungskompetenz führen. Die e sind verbindlich und beschreiben die Kompetenzen, die Pflegefachhelfer/-innen (Krankenpflege) nach Abschluss eines Lernfeldes erworben haben müssen. In den einzelnen Lernfeldern sollen fachtheoretische, praktische und allgemeinbildende Aspekte eines Arbeitsprozesses verknüpft werden. Grundsätzlich sind geschlechtsspezifische Fragen einzubeziehen. Lernfelder zielen zudem darauf ab, Aspekte der Persönlichkeitsbildung, vor allem aber auch ethische und religiöse Aspekte sowie gesellschaftlich relevante Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz zu fördern. Sachgerechte Dokumentation und mediale Aufbereitung sind Unterrichtsprinzip; ebenso die richtige Aussprache und korrekte Verwendung von Fachbegriffen. In diesem Zusammenhang sollte der sprachliche Aspekt über das Unterrichtsfach Deutsch und Kommunikation hinaus in die Erarbeitung der beruflichen Handlungskompetenz einbezogen werden. Lebens- und Entwicklungsphasen schließen Altersstufen sowie Entwicklungsaufgaben aber auch individuelle, kulturelle und gesellschaftliche Aspekte mit ein. Seite 5

10 Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) Lehrplanrichtlinien LEHRPLANRICHTLINIEN THEORETISCHER UND FACHPRAKTISCHER UNTERRICHT BERUFSKUNDE, RECHTSKUNDE, SOZIALKUNDE Lernfeld 1 60 Std. Rahmenbedingungen der Pflege kennen und an gesellschaftlichen und berufspolitischen Aufgaben mitwirken Die Schülerinnen und Schüler kennen die Bedeutung der Rechte und Pflichten innerhalb der Ausbildung und ihrer späteren beruflichen Tätigkeit. Sie beachten die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei ihrem pflegerischen Handeln. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Bedeutung der demographischen Entwicklung und des Wertewandels kennen. Sie gehen auf ethnienspezifische und interkulturelle Aspekte in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen ein und beziehen die betroffenen Menschen und deren Angehörige in den Pflegealltag mit ein. Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die nötigen Grundkenntnisse bezüglich der Wichtigkeit von Familienbeziehungen und von sozialen Netzwerken für Menschen aller Altersgruppen. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundzüge unserer staatlichen Ordnung und wesentliche Aspekte der europäischen Einigung. Sie stellen Verbindungen her zwischen Sozialstaat und Pflegeberuf. Sie gestalten das Gemeinwesen auf den Grundlagen des freiheitlichdemokratischen, föderalistischen und sozialen Rechtsstaates mit. Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Bedeutung der Mitwirkung in der parlamentarischen Demokratie und übernehmen Verantwortung. Sie kennen das Spannungsfeld zwischen innenpolitischen und internationalen Interessen insbesondere auf europäischer Ebene. Seite 6

11 Lehrplanrichtlinien Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) BERUFSKUNDE, RECHTSKUNDE, SOZIALKUNDE Lernfeld 2 Berufliches Verständnis entwickeln 60 Std. Die Schülerinnen und Schüler kennen in Grundzügen die Entwicklung der pflegerischen Berufe und Strukturen des Gesundheits- und Sozialwesens und die Bedeutung der beruflichen Interessenvertretungen. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden die Aufgaben und Zuständigkeiten der Berufsgruppen des Gesundheitswesens sowie weiterer Berufsgruppen, mit denen sie zusammenarbeiten. Sie kennen die Träger und Einrichtungen im sozialen Bereich, in der ambulanten, teilstationären und stationären Behandlung und Pflege, deren organisatorische Strukturen und Aufgabengebiete. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Möglichkeiten der Aus-, Fort- und Weiterbildungen und greifen auf entsprechende Angebote zurück. Seite 7

12 Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) Lehrplanrichtlinien DEUTSCH UND KOMMUNIKATION Lernfeld 1 Situationsgerecht kommunizieren Die Schülerinnen und Schüler kommunizieren situationsgerecht verbal und nonverbal und setzen dabei angemessene Umgangsformen ein. Sie wenden Sprache sicher und gezielt an. Sie kennen Modelle von Kommunikationsformen und entwickeln eine wertschätzende Gesprächshaltung. Die Schülerinnen und Schüler informieren sachbezogen und vollständig. Sie nehmen Kritik an und äußern diese. Seite 8

13 Lehrplanrichtlinien Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) DEUTSCH UND KOMMUNIKATION Lernfeld 2 Informationen gewinnen und weitergeben Die Schülerinnen und Schüler kennen unterschiedliche Informationsquellen, erfassen deren Inhalte und fassen Wesentliches zusammen. Sie verwenden gebräuchliches Fachvokabular und geben Informationen gezielt mündlich und schriftlich weiter. Sie bauen ihre Kommunikationsfähigkeit aus. Die Schülerinnen und Schüler kennen unterschiedliche Lerntechniken. Sie reflektieren ihr Lernverhalten und ihren Lernfortschritt. Seite 9

14 Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) Lehrplanrichtlinien GRUNDLAGEN DER PFLEGE Lernfeld 1 Pflegerische Handlungen ausführen 60 Std. Die Schülerinnen und Schüler nehmen Menschen und ihre Grundbedürfnisse in verschiedenen Alters- und Lebenssituationen wahr und erkennen die Bedeutung pflegerischen Handelns unter der Berücksichtigung religiös-ethischer Aspekte. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Bedeutung des Alters als Veränderungsprozess und berücksichtigen Lebens- und Glaubensfragen im täglichen pflegerischen Handeln. Die Schülerinnen und Schüler erfassen Unterschiede pflegerischer Handlungen in Abhängigkeit von Geschlecht, Lebensalter und soziokulturellem Hintergrund. Sie berücksichtigen diese Erkenntnisse im beruflichen Alltag und im Umgang mit Betroffenen. Die Schülerinnen und Schüler beobachten zielgerichtet zu pflegende Personen, erkennen, bewerten und dokumentieren Veränderungen. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben in Grundzügen den Pflegeprozess und setzen dies in Pflegesituationen um. Sie fördern die Eigenverantwortlichkeit der zu pflegenden Personen im Rahmen der aktivierenden Pflege. In Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen begleiten, unterstützen und beraten sie die betroffenen Menschen und deren Angehörige bei der Bewältigung und Auseinandersetzung mit ihrer Lebenssituation. Seite 10

15 Lehrplanrichtlinien Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) GRUNDLAGEN DER PFLEGE Lernfeld 2 Gesundheit fördern, erhalten und wieder herstellen 60 Std. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden die Begriffe Krankheit, Gesundheit und Gesundheitsförderung. Sie erkennen die Bedeutung der Umwelt für die Gesundheit und beschreiben ausgewählte Gefahrenpotentiale und Abwehrmaßnahmen in der Wasser-, Bodenund Lufthygiene. Die Schülerinnen und Schüler kennen gesundheitsschädigende Verhaltensweisen und reflektieren ihr eigenes Verhalten. Sie wirken an Präventionsmaßnahmen für ausgewählte Erkrankungen und Süchte mit. Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Bedeutung hygienischen Verhaltens und kennen nosokomiale Infektionen, deren Ursachen und Übertragungswege. Sie informieren sich über die wichtigsten Infektionskrankheiten und Schutzmöglichkeiten. Sie kennen Hygieneverfahren zur Infektionsverhütung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Heimen sowie bei ambulanter Pflege und nutzen Schutzmaßnahmen für sich und die zu pflegenden Menschen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen Anzeichen sowie mögliche Ursachen von bedrohlichen Erkrankungen und Notfällen. Sie fordern kompetente Hilfe an und leiten Sofortmaßnahmen im Rahmen der Ersten Hilfe ein. In Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen unterstützen die Schülerinnen und Schüler betroffene Menschen und deren Angehörige. Seite 11

16 Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) Lehrplanrichtlinien GRUNDLAGEN DER PFLEGE Lernfeld 3 Besonderheiten in der Endphase des Lebens erkennen und bei Pflegemaßnahmen beachten Die Schülerinnen und Schüler kennen die Besonderheiten bei der Versorgung von Sterbenden, wirken bei der palliativen Pflege mit und unterstützen Angehörige. Die Schülerinnen und Schüler erkennen Anzeichen des Sterbens, unterscheiden sichere und unsichere Todeszeichen und wirken bei der Versorgung von Verstorbenen mit. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Sichtweise vom Sterben und kennen verschiedene kulturelle Besonderheiten zum Thema Sterben und Tod. Seite 12

17 Lehrplanrichtlinien Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) PFLEGE UND BETREUUNG Lernfeld 1 Bei der Pflege von Menschen mit Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit mitwirken Die Schülerinnen und Schüler erfassen den Aufbau und die Funktion des Herz-Kreislaufund Atmungssystems sowie die Zusammensetzung und die Aufgaben des Blutes. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Faktoren, die die körperliche Belastbarkeit akut und dauerhaft beeinflussen und erkennen die Auswirkungen der Einschränkungen von körperlicher Belastbarkeit. Sie stellen Zusammenhänge zu Erkrankungen des Herz- Kreislaufsystems, der Atmungsorgane und des Blutes her. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen betroffene Menschen bei alltäglichen Verrichtungen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Sie wirken bei der Erstellung und Umsetzung adäquater Pflegepläne mit. Die Schülerinnen und Schüler assistieren bei Diagnose und Therapie und unterstützen bei rehabilitativen Maßnahmen. Seite 13

18 Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) Lehrplanrichtlinien PFLEGE UND BETREUUNG Lernfeld 2 Bei der Pflege von Menschen mit Einschränkungen der Beweglichkeit mitwirken Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung ausreichender Beweglichkeit, sowohl für die Aufrechterhaltung eines selbstständigen Lebens als auch für das Wohlbefinden. Sie schätzen Auswirkungen, welche die Einschränkungen der Beweglichkeit für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen haben, ein und führen Maßnahmen zur Vorbeugung drohender Immobilität durch. Die Schülerinnen und Schüler sind vertraut mit den Komponenten des Bewegungsapparates und seiner Funktion. Sie leiten aus häufigen Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates Einschränkungen der Beweglichkeit ab. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen betroffene Menschen bei alltäglichen Verrichtungen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich mit und ohne Hilfsmittel. Sie sorgen für ein sicheres Umfeld. Die Schülerinnen und Schüler assistieren bei Diagnose und Therapie. Sie unterstützen bei rehabilitativen Maßnahmen unter Berücksichtigung kinästhetisch basierter Techniken zur Verbesserung der Beweglichkeit; dabei arbeiten sie unter Anleitung von Pflegefachkräften und Angehörigen anderer Berufsgruppen. Seite 14

19 Lehrplanrichtlinien Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) PFLEGE UND BETREUUNG Lernfeld 3 Bei der Pflege von Menschen mit Einschränkungen bei Ernährung und Ausscheidung mitwirken Die Schülerinnen und Schüler verstehen den Zusammenhang zwischen Ernährung, Verdauung, Ausscheidung und Gesundheit. Sie kennen die Zusammensetzung von Nahrungsmitteln, den Nahrungsbedarf und besondere Ernährungsformen. Sie kennen die Bedeutung eines ausgewogenen Ernährungszustandes, schätzen das Ernährungsverhalten ein und bieten eine angemessene Unterstützung an. Die Schülerinnen und Schüler kennen in Grundzügen den Aufbau und die Funktion der Verdauungsorgane, erkennen Abweichungen und Beeinträchtigungen. Sie kennen Hilfsmittel und Produkte zur Unterstützung der Ernährung, Verdauung sowie zur Ausscheidung und setzen diese sachgemäß ein. In Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen unterstützen sie betroffene Menschen und Angehörige. Seite 15

20 Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) Lehrplanrichtlinien PFLEGE UND BETREUUNG Lernfeld 4 Pflege von Schwangeren und Wöchnerinnen unterstützen und bei der Pflege von Menschen mit Erkrankungen des Urogenitalsystems mitwirken Die Schülerinnen und Schüler kennen Sexualität, Empfängnis, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit und deren Störungen. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den grundlegenden Aufbau und wesentliche Funktionen der weiblichen und männlichen Urogenitalorgane und kennen häufige Erkrankungen. Die Schülerinnen und Schüler unterstützen betroffene Menschen bei alltäglichen Verrichtungen und bei der Intimpflege im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Die Schülerinnen und Schüler assistieren bei Diagnose und Therapie und unterstützen in der Nachsorge. Seite 16

21 Lehrplanrichtlinien Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) PFLEGE UND BETREUUNG Lernfeld 5 Bei der Pflege von Menschen mit Störungen der Wahrnehmung, des Empfindens und des Bewusstseins mitwirken Die Schülerinnen und Schüler kennen Aufbau und Funktionen der Sinnesorgane und des Nervensystems in Grundzügen und häufige Erkrankungen. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Denk- und Wahrnehmungsstörungen, kennen deren Ursachen, therapeutische Möglichkeiten und Besonderheiten psychischer Erkrankungen. Sie begleiten betroffene Menschen. Die Schülerinnen und Schüler wirken bei der Durchführung von Pflegemaßnahmen unter Berücksichtigung der verschiedenen Formen von Bewusstseinszuständen mit. Seite 17

22 Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) Lehrplanrichtlinien PFLEGE UND BETREUUNG Lernfeld 6 Besonderheiten chronischer Erkrankungen bei pflegerischen Maßnahmen beachten Die Schülerinnen und Schüler kennen wichtige chronische Krankheiten und medizinische Möglichkeiten der Diagnostik und Therapie. Sie erkennen typische Anzeichen einer Veränderung, reagieren angemessen und leiten gezielt Informationen weiter. Sie wirken bei der Planung und Umsetzung pflegerischer und gesundheitsfördernder Maßnahmen mit. Die Schülerinnen und Schüler begleiten chronisch kranke Menschen und verstehen deren Probleme. Sie erkennen und fördern die vorhandenen Selbstpflegefähigkeiten der Betroffenen. Die Schülerinnen und Schüler schützen durch ihr Handeln vor Komplikationen und Folgeerkrankungen. Seite 18

23 Anhang Pflegefachhelfer/-in (Krankenpflege) ANHANG Mitglieder der Lehrplankommission: Elke Freidhöfer Lydia Füg Ulrike Hanke Thomas Keller Manfred Paulus Ltd. MedD Dr. Reinhold Ritter Stefanie Schlieben Peter Söllner Michaela Wimmer BFS f. Krankenpflegehilfe am Kreiskrankenhaus Erding BFS f. Krankenpflegehilfe Rummelsberger Krankenhaus ggmbh BFS f. Krankenpflegehilfe am Evangelischen Krankenhaus in Regensburg der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung Bay. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, München BFS f. Krankenpflegehilfe Rummelsberger Krankenhaus ggmbh Regierung von Schwaben BFS f. Krankenpflegehilfe am Bezirkskrankenhaus Haar BFS f. Krankenpflegehilfe am Klinikum Fichtelgebirge, Haus Selb Medizinisches Schulzentrum des Krankenhauszweckverbands Augsburg Vorsitzender der Lehrplankommission: Johann Bux ISB, München Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Abt. BES Seite 19

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