Nr. 3/17, Jahrgang 14, Sonnabend, den 11. Februar 2017 Bekanntmachungsblatt des Amtes

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1 Nr. 3/17, Jahrgang 14, Sonnabend, den 11. Februar 2017 Bekanntmachungsblatt des Amtes Schweiz Mecklenburgische Öffnungszeiten des Amtes: Di, Do, Fr 08:30-12:00 Uhr Di 14:00-18:00 Uhr Do 14:00-16:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen außerdem Termine nach Vereinbarung Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz Teterow Tel Fax Verwaltungsstelle Jördenstorf Tel Fax Postwurfsendung sämtliche Haushalte Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz mit den Gemeinden Alt Sührkow, Dahmen, Dalkendorf, Groß Roge, Groß Wokern, Groß Wüstenfelde, Hohen Demzin, Jördenstorf, Lelkendorf, Prebberede, Schorssow, Schwasdorf, Sukow-Levitzow, Thürkow und Warnkenhagen

2 Mecklenburgische Schweiz 2 Nr. 03/2017 Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz Die Amtsverwaltung ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar: Ortsnetz Teterow Ortsnetz Jördenstorf Durchwahlnummer Durchwahlnummer Internet: Ihre Ansprechpartner Sitz der Verwaltung Teterow (T) Sitz der Verwaltungsstelle Jördenstorf (J) Aufgabengebiet Ansprechpartner Durchwahl- nummer Öffnungszeiten des Amtes: Di, Do, Fr 08:30-12:00 Uhr Di 14:00-18:00 Uhr Do 14:00-16:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen außerdem Termine nach Vereinbarung Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz Teterow Tel Fax Verwaltungsstelle Jördenstorf Tel Fax Zentrale 0 Amtsvorsteher (T) Rainer Mucke 10 amtsvorsteher@amt-ms.de Leitender Jens Behn 11 jens.behn@amt-ms.de Verwaltungsbeamter (T,J) Fachdienst Zentrale Dienste Fachdienstleiterin (J) Petra Ebert 57 petra.ebert@amt-ms.de Sekretariat Teterow Petra Kirchner 10 petra.kirchner@amt-ms.de Sekretariat Jördenstorf Angelika Stelten 50 angelika.stelten@amt-ms.de Personalwesen (J) Regina Schmidt 62 regina.schmidt@amt-ms.de Standesamt (J) Heiderose Wolter 56 heiderose.wolter@amt-ms.de Kindergärten, Schulen (J) Johannes Krings 53 johannes.krings@amt-ms.de Fachdienst Ordnungsverwaltung Fachdienstleiterin (J) Alke Graunke 64 alke.graunke@amt-ms.de Wohngeld (J) Regina Mamerow 61 regina.mamerow@amt-ms.de Einwohnermeldeamt (J) Cornelia Becker 63 cornelia.becker@amt-ms.de Fachbereichsleiter Bau- und Gerhard Jackstädt 14 gerhard.jackstaedt@amt-ms.de Odnungsverwaltung (T) Wohngeld (T) Regina Mamerow 30 regina.mamerow@amt-ms.de Meldeamt (T) Hannes Fischer 32 hannes.fischer@amt-ms.de Ordnungsamt (T) Isolde Deuter 31 isolde.deuter@amt-ms.de Fachdienst Bauverwaltung Fachdienstleiterin (T) Monika Singer 22 monika.singer@amt-ms.de Bauleitplanung Hiltrud Dahlke 34 hiltrud.dahlke@amt-ms.de Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, Veranlagung von Erschließungsbeiträgen, Karten- und Vermessungsunterlagen, Straßennamen und Hausnummern (T) Liegenschaften (T) Elfi Krüger 24 elfi.krueger@amt-ms.de Straßen, Wege, Straßen- Antje Wedow 27 antje.wedow@amt-ms.de lampen, Landpachtverträge, Garagen, Miet- und Nutzungssowie Kaufverträge (T) 27 antje.wedow@amt-ms.de Fachdienst Finanzen Fachdienstleiterin (J) Karin Zillmann 65 karin.zillmann@amt-ms.de Kasse (J) Gudrun Harm 66 gudrun.harm@amt-ms.de Kasse (J) Margit Konarske 67 margit.konarske@amt-ms.de Kasse (J) Christin Becker 74 christin.becker@amt-ms.de Steuern (J) Vera Hahn 72 vera.hahn@amt-ms.de Steuern (J) Anne-Marie Krüger 71 anne-marie.krueger@amt-ms.de Telefax Teterow 25 Telefax Jördenstorf 55 Amt Mecklenburgische Schweiz Der Amtsvorsteher von-pentz-allee Teterow Amt Mecklenburgische Schweiz Der Amtsvorsteher Verwaltungsstelle Jördenstorf Neue Str Jördenstorf Amt Mecklenburgische Schweiz Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung von-pentz-allee 7 Tel.: Teterow oder Fax: Wohnungen.teterow@gmx.de Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft e. V. BQG von-pentz-allee Teterow Tel Bereitschaftsdienst Stadtwerke Teterow GmbH Tel

3 Nr. 03/ Mecklenburgische Schweiz Haushaltssatzung der Gemeinde Schwasdorf für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wird im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf EUR EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf EUR EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf EUR EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf EUR EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf EUR EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0 EUR 0 EUR 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf EUR EUR die ordentlichen Auszahlungen auf EUR EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf EUR EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR 0 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR 0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR 0 EUR d) der Saldo der Einund Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit) auf EUR EUR festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf EUR (2017) und EUR (2018). 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 310 v. H. 310 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 415 v. H. 415 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 340 v. H. 340 v. H. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsvorvorjahres betrug EUR EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt EUR EUR und zum 31. Dezember des Haushaltsjahres EUR EUR Schwasdorf, den B. Werschmöller Bürgermeister Bekanntmachung Hiermit ist die Haushaltssatzung der Gemeinde Schwasdorf für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vom bekannt gegeben. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Schwasdorf liegt in der Zeit vom bis während der Sprechzeiten in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus. 12. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Groß Roge Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) sowie des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege vom 01. April 2004 (Kindertagesförderungsgesetz KiföG M-V) in Verbindung mit KiföG-Satzung des Landkreises Rostock beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Roge die 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Groß Roge.

4 Mecklenburgische Schweiz 4 Nr. 03/2017 Artikel 1 Die Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Groß Roge erhält folgende Fassung: Die monatliche Gebühr für einen Ganztagsplatz für Kinder bis zum 3. Lebensjahr (bis zu 10 Stunden) beträgt: 224,64 EUR Die monatliche Gebühr für einen Teilzeitplatz für Kinder bis zum 3. Lebensjahr (bis zu 6 Stunden) beträgt: Die monatliche Gebühr für einen Halbtagsplatz für Kinder bis zum 3. Lebensjahr (bis zu 4 Stunden) beträgt: Die monatliche Gebühr für einen Ganztags- Platz für Kinder ab 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt (bis zu 10 Stunden) beträgt: Die monatliche Gebühr für einen Teilzeit- Platz für Kinder ab 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt (bis zu 6 Stunden) beträgt: Die monatliche Gebühr für einen Halbtagsplatz für Kinder ab 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt (bis zu 4 Stunden) beträgt: 134,78 EUR 89,86 EUR 129,76 EUR 77,86 EUR 51,90 EUR Artikel 2 Für die stundenweise bzw. wöchentliche Betreuung von Gastkindern werden folgende Gebühren festgelegt: 1. für Kinder bis zum 3. Lebensjahr: 4,80 Euro/h 74,50 Euro/Woche 2. für Kinder ab 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Artikel 3 Der Artikel 3 - Inkrafttreten - erhält folgende Fassung: Die Satzung tritt am in Kraft. Groß Roge, den Herbert Hoeft Bürgermeister 3,10 Euro/h 42,50 Euro/Woche Hiermit ist die vorstehende Satzung bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. 2 Betreuungsarten In der Kita Groß Roge werden nachfolgende Kinderbetreuungsarten angeboten: 1. Kinderkrippe für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zu 3 Jahren, 2. Kindergarten für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 3 Betreuungszeiten Die Betreuungszeit erstreckt sich über die Kalenderwoche von Montag bis Freitag. Am Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen ist die Einrichtung geschlossen. Bezüglich der Betreuungszeit in der Kindergrippe und im Kindergarten wird unterschieden zwischen eines Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsbetreuung. Die ganztägige Betreuung in der Kinderkrippe und im Kindergarten umfasst eine Verweildauer bis zu 10 Stunden, die Teilzeitbetreuung in der Kinderkrippe und im Kindergarten beträgt bis zu 6 Stunden und eine Halbtagsbetreuung in der Kinderkrippe und im Kindergarten betragen bis zu 4 Stunden. Die Öffnungszeit an Betreuungstagen zwischen 06:30 Uhr und 17:00 Uhr. 4 Aufnahme in die Einrichtung Die Aufnahme erfolgt mit Genehmigung auf Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes des örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität entsprechend der gültigen Betriebserlaubnis. Jedes Kind muss vor seiner Aufnahme ärztlich untersucht worden sein, was durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen ist. Bei der Aufnahme des Kindes wird zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Träger der Einrichtung ein Betreuungsvertrag geschlossen. Mit Aufnahme des Kindes in der Einrichtung erkennen die Personensorgeberechtigungen diese Satzung und die Hausordnung an. 5 Kündigung Eltern und Träger können den Betreuungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Werden die Betreuungsgebühren oder das Entgelt für die Vollverpflegung wiederholt nicht ordnungsgemäß bezahlt, so erlischt das Anrecht auf den bisher eingenommenen Platz und der Träger kann den Betreuungsvertrag innerhalb von 5 Werktagen schriftlich kündigen. Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung Groß Roges Knirpse der Gemeinde Groß Roge Präambel Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777), sowie des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (KiföG M-V) vom 01. April 2004 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 3. November 2014 (GVOBl. M-V S. 594), sowie dem Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 wird folgende Satzung erlassen. 1 Aufgabe der Kindertageseinrichtung Die Gemeinde Groß Roge betreibt eine Kindertageseinrichtung als öffentliche Einrichtung. Die Einrichtung leistet einen Beitrag zur Förderung und Entwicklung der Kinder im Alter ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule. 6 Verpflegung Der Träger bietet nach 10 Abs. 1a KiföG M-V als Bestandteil des Leistungsangebotes eine vollwertige und gesunde Vollverpflegung an, die von allen Kindern in Anspruch zu nehmen ist. Die Kosten werden in der Leistungsvereinbarung zwischen dem Träger der Einrichtung und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt. 7 Pflichten der Personensorgeberechtigung Die Personensorgeberechtigung übergeben die Kinder zu Beginn der Betreuungszeit dem Personal der Kindertageseinrichtung und holen sie nach Beendigung der Betreuungszeit beim Personal der Kindertageseinrichtung wieder ab. Während dieser Zeit übernimmt das Betreuungspersonal die Aufsichtspflicht. Sollen Kinder die Kindertageseinrichtung allein verlassen, bedarf es zuvor einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Betreuungspersonal. Das Betreuungspersonal ist nicht verpflichtet, ihm zugegangene Erklärungen und Bescheinigungen auf ihre Echtheit und ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, hat aber die nötige Sorgfalt zu beachten.

5 Nr. 03/ Mecklenburgische Schweiz Es besteht keine Verpflichtung, die Kinder durch das Betreuungspersonal nach Hause zu bringen. Sollen Kinder von unbekannten Personen abgeholt werden, müssen die Erziehungsberechtigten das Betreuungspersonal schriftlich davon in Kenntnis setzen. Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten beim Kind oder in der Wohngemeinschaft des Kindes sind die Erziehungsberechtigten zu unverzüglicher Mitteilung an die Leitung der Kindereinrichtung verpflichtet. In diesen Fällen darf die Kindertageseinrichtung erst wieder besucht werden, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Die Erziehungsberechtigten haben die Bestimmungen dieser Satzung und der Hausordnung einzuhalten. Sie sind verpflichtet die Benutzungsgebühr entsprechend dem Gebührenbescheid zu entrichten. 8 Pflichten der Leitung der Kindertageeinrichtung Die Leitung der Kindertageseinrichtung gibt den Erziehungsberechtigten der Kinder nach Vereinbarung Gelegenheit zu einer Aussprache. Im Verantwortungsbereich der Leitung liegt der effektive Einsatz aller Mitarbeiter zur Gewährleistung einer guten Betreuung aller Kinder. Die Leitung der Kindertageseinrichtung ist verantwortlich, darauf zu achten, dass die pädagogischen Grundsätze sinnvoll ihren Niederschlag in der Arbeit mit den Kindern finden und Kontinuität in der pädagogischen Arbeit gewährleistet ist. Die fachliche Anleitung der Mitarbeiter obliegt der Leitung der Kindertageseinrichtung, ebenso die Durchführung von Arbeitsbesprechungen. Durch eine offene, ehrliche Atmosphäre gewährleistet die Leitung der Kindertageseinrichtung eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Eltern. 1. Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Recknitz-Boddenkette In Vorbereitung auf die Festlegung des Leistungsumfanges und die Vergabe von Leistungen zur Unterhaltung von offenen Vorflutern, Rohrleitungen, Bauwerken und Schöpfwerken führt der Wasser- und Bodenverband in der Zeit vom 03. April 2017 bis 25. April 2017 die öffentliche Verbandsschau an den Verbandsgewässern durch. Interessierte Bürger können an der Grabenschau teilnehmen. Schauplan der Verbandsschau Versicherung Gegen Unfallfolgen in der Kindertageseinrichtung sind die Kinder durch den Träger der Einrichtung bei der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern versichert. 10 Elternbeiträge Ab den 01. Februar 2017 werden für die Benutzung der Kindertageseinrichtung Groß Roge folgende Benutzungsgebühren von den Eltern erhoben: Krippe Ganztags 301,07 EUR Teilzeit 180,64 EUR Halbtags 120,42 EUR Kindergarten Ganztags Teilzeit Halbtags 161,12 EUR 96,67 EUR 64,45 EUR 11 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Diese Satzung tritt, nach ihrer Bekanntmachung, am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Groß Roge vom sowie die Gebührensatzung vom mit allen Änderungssatzungen außer Kraft. Groß Roge, den Herbert Hoeft Bürgermeister der Gemeinde Groß Roge Hiermit ist die vorstehende Satzung bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. 2. Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Recknitz-Boddenkette Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung in dem Einzugsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes Recknitz-Boddenkette wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt: Krautung: bis 30. Nov Grundräumung/Holzung: Januar bis Dezember 2017 Recknitzkrautung: bis und bis Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig. Die Baubetriebe sind laut Ausschreibung verpflichtet, Absprachen mit den Anliegern über die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen. Gemäß 41 des Wasserhaushaltsgesetzes und 66 des Wassergesetzes des Landes M-V (LWaG) und der Satzung des Verbandes haben die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger das Betreten der Grundstücke zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten zu dulden sowie das Mähgut und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen. Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E- Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurückzusetzen. Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in unseren Diensträumen in Ribnitz-Damgarten, Bahnhofstraße 11 Tel.: , Fax WBV_Ribnitz@wbv-mv.de gewährt. gez. Groth Verbandsvorsteher

6 Mecklenburgische Schweiz 6 Nr. 03/2017 Amt Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher - für die Gemeinde Lelkendorf Bekanntmachung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lelkendorf hat in ihrer 14. Sitzung am 30. Januar 2017 auf der Grundlage des 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Lelkendorf und die Erläuterungen liegen in der Zeit vom 13. Februar 2017 bis zum 23. Februar 2017 während der Sprechzeiten Dienstag von Donnerstag von Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus. Jördenstorf, Jens Behn Leitender Verwaltungsbeamter Amt Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher - für die Gemeinde Dahmen Bekanntmachung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dahmen hat in ihrer 13. Sitzung am 31. Januar 2017 auf der Grundlage des 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 der Gemeinde Dahmen und die Erläuterungen liegen in der Zeit vom 13. Februar 2017 bis zum 23. Februar 2017 während der Sprechzeiten Dienstag von Donnerstag von Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus. Jördenstorf, Jens Behn Leitender Verwaltungsbeamter Amt Mecklenburgische Schweiz - Der Amtsvorsteher - für die Gemeinde Dahmen Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Dahmen und die Erläuterungen liegen in der Zeit vom 13. Februar 2017 bis zum 23. Februar 2017 während der Sprechzeiten Dienstag von Donnerstag von Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis Uhr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus. Jördenstorf, Jens Behn Leitender Verwaltungsbeamter Amt Mecklenburgische Schweiz Der Amtsvorsteher für die Gemeinde Sukow-Levitzow Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 2 OT Levitzow Gemeinde Sukow-Levitzow, 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 2 für das in Levitzow gelegene Gebiet südöstlich,an der Landstraße, östlich,bukower Weg, nördlich landwirtschaftlicher Flächen und westlich des in die Straße,Zum Dornremel einmündenden Weges Öffentliche Auslegung des Entwurfes nach 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Die Gemeindevertretung Sukow-Levitzow hat in ihrer Sitzung am 25. Januar 2017 den Entwurf der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 2 für das oben bezeichnete Plangebiet mit der dazugehörigen Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Entwurfsunterlagen liegen in der Zeit vom 27. Februar 2017 bis einschließlich 28. März 2017 in der Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz in Teterow, von-pentz-allee 7, montags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Von einer Umweltprüfung wurde abgesehen. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach 47 VwGO unzulässig. Teterow, 31. Januar 2017 Bekanntmachung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dahmen hat in ihrer 13. Sitzung am 31. Januar 2017 auf der Grundlage des 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt. Im Auftrag H. Dahlke Bauamt Übersichtskarte über das Plangebiet der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 2

7 Nr. 03/ Mecklenburgische Schweiz Impressum Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Mecklenburgische Schweiz. Herausgeber + Verlag: Linus Wittich Medien KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10,04916 Herzberg/ Elster tel /489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: tel.: /57 90 Fax: / Redaktion: tel.: / Fax: / Internet und info@wittichsietow.de Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage: Amt Mecklenburgische-Schweiz Mike Groß (V. i. S. d. P.) Namentlich gekennzeichnete Artikel spiegeln allein die Meinung des Verfassers wider. Jan Gohlke 14täglich sonnabends (ist dieser zugleich ein Feiertag, am Werktag davor) Exemplare Wasser- und Bodenverband Obere Peene Körperschaft des öffentlichen Rechts Stellenausschreibung Beim Wasser- und Bodenverband Obere Peene Stavenhagen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Verbandsarbeiters zu besetzen. m/w Das Einzugsgebiet des Verbandes umfasst ca ha, in dem km Gewässer II. Ordnung, darunter 977 km offene Gräben, 503 km Rohrleitungen, 24 km Deiche und 4 Schöpfwerke zu unterhalten sind. Zu den Aufgaben des Verbandsarbeiters gehören: - Kontrolle, Wartung und Pflege der unterhaltungspflichtigen Gewässer 2.Ordnung innerhalb des Verbandsgebietes - Kontrolle, Wartung und Pflege von wasserbaulichen Anlagen (Wehre, Staue, Durchlässe, Deich) - Kontrolle, Wartung und Pflege von Schöpfwerken - Ausführung von kleinen Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten - Vermessungsarbeiten mit GPS und Nivelliergerät Zum Anforderungsprofil zählen: - ein abgeschlossene Berufausbildung in der Fachrichtung Wasserbau, Melioration oder Tiefbau mit mehrjähriger Berufserfahrung - eigenständiges, verantwortungsbewusstes Handeln, Organisationsfähigkeit und Zuverlässigkeit - Fahrerlaubnisklasse BE, C1E - Kenntnisse im Umgang mit PC (Word, Excel ) - erwünschte zusätzliche Qualifikation - Motorsägenschein, Berechtigung zum Umgang mit Baugeräten - Wohnsitz oder Wohnsitznahme in einer verbandsangehörigen Gemeinde ist von Vorteil. Geboten werden die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD - VKA). Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe 8 des TVöD-VKA. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind spätestens bis zum 03. März 2017 schriftlich zu richten an den: Wasser- und Bodenverband Obere Peene Scheunenweg Stavenhagen Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Jänicke Verbandsvorsteher Die nächste Ausgabe erscheint am 25. Februar Redaktionsschluss ist der 15. Februar 2017.

8 Mecklenburgische Schweiz 8 Nr. 03/2017 Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Mecklenburgische Schweiz gratulieren Ihnen zum Geburtstag. In den Gemeinden: Dahmen am Herrn Jürgen Brunzendorf zum 75. Geburtstag Groß Roge am Frau Erika Wölki zum 75. Geburtstag am Frau Anna Kahl zum 90. Geburtstag Groß Wokern am Frau Marie Lontschar zum 80. Geburtstag Groß Wüstenfelde am Herrn Richard Märkert zum 75. Geburtstag Hohen Demzin am Frau Emma Rohde zum 85. Geburtstag Jördenstorf am Frau Helga Schröder zum 80. Geburtstag am Frau Adelheid Weinert zum 80. Geburtstag am Frau Margarete Ebert zum 80. Geburtstag Prebberede am Frau Anita Pfau zum 85. Geburtstag Schwasdorf am Frau Herta Jenning zum 70. Geburtstag Thürkow am Herrn Karl-Heinz Neubauer zum 80. Geburtstag Warnkenhagen am Frau Liane Arnold zum 80. Geburtstag Für den Fall, dass Sie eine Veröffentlichung Ihrer Daten nicht wünschen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig, innerhalb von zwei Monaten, dem Amt Mecklenburgische Schweiz, v.-pentz-allee 7, Teterow oder unter den folgenden Telefonnummern oder Sachgebiet Einwohnermeldeamt mit. Der Vorstand des Feuerwehrvereins Dahmen e.v. lädt alle Vereinsmitglieder zu seiner jährlichen Vereinsversammlung ein. Die gemeinsame Veranstaltung findet am Sonnabend den 18. Februar 2017 um 18:00 Uhr im Gemeindehaus Uns Hüsung in Großen Luckow statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Gemeindewehrführer 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Rechenschaftsberichte und Wortbeiträge der Ortswehrführer, des Bürgermeisters, des Vereinsvorsitzenden, der Revisionskommission sowie der Gäste, mit anschließender Diskussion. 5. Entlastung des Vereinsvorstandes vom Haushaltsjahr Beförderungen und Auszeichnungen 7. Verschiedenes 8. Gemeinsamer Imbiss Wir würden uns freuen, Sie auf der Jahreshauptversammlung begrüßen zu können. gez. Ph. Maerz Bürgermeister Gemeinde Dalkendorf Der Bürgermeister gez. G. Jackstädt Vereinsvorsitzender Aus der Gemeindevertretersitzung am Gemeinde Dahmen Gemeindefeuerwehrverein Dahmen Dahmen e. V. Der Bürgermeister Mühlenstraße Dahmen Vorsitzender Dahmen, den Einladung Werte Kameraden der Gemeindefeuerwehr Dahmen und Mitglieder des Feuerwehrvereins Dahmen e.v. Der Bürgermeister lädt alle Mitglieder, (auch Ehrenmitglieder) der Gemeindefeuerwehr Dahmen auf das herzlichste zur Jahreshauptversammlung ein. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Dalkendorf haben sich auf der ordentlichen Sitzung am mit der Problematik des Rettungswesens befasst. Es kam in der Vergangenheit zu Verzögerungen des Rettungsdienstes, weil in den Nachtstunden das Auffinden der Hilfebedürftigen sehr zeitaufwendig war. Eine sehr effiziente Lösung des Problems könnte mit der Anbringung von beleuchteten Hausnummern einhergehen. Im eigenen Interesse sollten alle Hauseigentümer diese Möglichkeit prüfen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Hans Müller Bürgermeister

9 Nr. 03/ Mecklenburgische Schweiz Eine besondere Ehre war es für die Gemeindevertretung unseren Alt Bürgermeister Wolfgang Beltz zu verabschieden. Heike Wachowiak würdigte seine Verdienste mit einer fast lückenlosen Aufzählung der von und mit ihm begleiteten Maßnahmen in der Gemeinde Groß Wokern. Herr Beltz bedankte sich bei allen Gästen und Einwohnern für die ihm entgegengebrachten Ehrungen und wünschte der Gemeindevertretung für die anstehenden Aufgaben viel Erfolg. Die anwesenden Personen beim Neujahrsempfang huldigten ihm mit einem langanhaltenden Applaus. Vielen Dank Herr Beltz! Den kulturellen Rahmen zum offiziellen Teil des Abends gaben die Damen und Herren vom Musikverein Glück auf Groß Wokern, einige Titel aus ihrem Repertoire zum Besten und kamen damit wie immer sehr gut an. Es ist schön, dass es euch noch gibt. An dem Büfett konnten sich dann alle Gäste reichlich laben. Das Gaststättenteam um Frau Steffi Muric-Parnitzki hat wie immer hervorragend gearbeitet. Danke schön. Für die musikalische Umrahmung sorgte Herr Udo Schröter, auch ihm möchte das Gemeinde Team nicht missen. Ein besonderer Dank gilt dem FAMILA Markt Teterow, unter der Leitung von Herrn Iwen für das Sponsoring sowie der Fleischerei Thomas Schröter. Es war eine große Unterstützung! Im Rahmen des Neujahrsempfang konnten sich unsere Gäste auch einige Bilder von der Umgebung Groß Wokern, aufgenommen von Herrn Lubina, in einer kleinen Ausstellung anschauen. Wir hoffen, dass sich alle Gäste auf unserem Neujahrsempfang wohl gefühlt haben und wir uns im nächsten Jahr wiedersehen. Im Namen der Gemeindevertretung Christan Lubina Stellvertretender Bürgermeister Auf ein Neues! Rund 120 Gäste aus Wirtschaft, Kirche, Gesellschaft und Sport konnte die Bürgermeisterin Heike Wachowiak am Freitag, den 20. Januar 2017 zum Neujahrsempfang der Gemeinde Groß Wokern im Kulturhaus Zum Lindenkrug begrüßen. Mit dabei waren auch die Landtagsabgeordneten Torsten Renz und Nils Saemann. In ihrer Rede ging Frau Wachowiak auf die Anstrengungen der Gemeinde im Jahr 2016 und auf die kommenden Aufgaben für das Jahr 2017 ein. So konnte sie bekanntgeben, dass die Fördermittel für die Sanierung der Sporthalle und der Kindertagesstätte Kleiner Maulwurf Groß Wokern bestätigt sind und der Baubeginn nach den Ausschreibungen erfolgen kann. Der Gemeinde werden diese beiden Bauvorhaben logistisch einiges abverlangen. Die Kinder der Kita werden in der Bauphase umziehen müssen und anderweitig in Groß Wokern untergebracht. Wir hoffen und wünschen, dass dies möglichst reibungslos und ohne große Probleme erfolgen kann. Die Sporthalle wird in der Zeit der Bauarbeiten geschlossen bleiben.

10 Mecklenburgische Schweiz 10 Nr. 03/2017 Bei einem bewusstlosen Verunfallten setzt die Wiederbelebung am frei gemachten Oberkörper ein. Da sich diesmal verständlicherweise keiner der Anwesenden entblößen wollte, kam der Dummi ins Spiel und wir verfolgten das exakte Handballenaufsetzen, Anzahl und Krafteinsatz bei der Herzdruckmassage und der folgenden zweimaligen Beatmung bei überstrecktem Kopf. (30 x drücken, 2 x beatmen). Auch wurden wir mit Hilfsmitteln zur Wiederbelebung vertraut gemacht: dem HeLWi-Lätzchen, das die Lage des Druckpunktes am Opfer angibt und dem Defibrillator, dessen Vorhandensein ein grünes Schild mit weißem Herz und Kreuz anzeigt und der nach Tastendruck genaue Handlungsweisen erteilt. (Einer hängt übrigens im Teterower Rathaus). Antworten auf wissbegierige Zwischenfragen,Tipps und Hinweise, der Erwerb von HeLWis machten diesen informativen Nachmittag zum vollen Erfolg, wofür wir Frau Gieck nochmals recht herzlich danken wollen. Wir sind um vieles sicherer geworden, sollten wir im Notfall erste Hilfe leisten müssen. Die Ortsgruppe der Volkssolidarität Schorssow Spräkwür un Rädensorten Erste Hilfe - jedermanns Pflicht der wir auch nachkommen würden, wenn da nicht die panische Angst wäre, dem Verunfallten durch falsche Hilfeleistung noch mehr zu schaden! Wie erkennt man die Notlage des Hilflosen richtig und was kann man tun, bis professionelle Hilfe eintrifft? Laut Statistik passieren im privaten Umfeld 90% aller Unfälle, nur 5% im Straßenverkehr, jährlich ereignen sich Schlaganfälle. Gefährdet sind vor allem Ältere: geistige und körperliche Reaktionsfähigkeit und Beweglichkeit lassen nach, Unfälle nehmen zu. Es kann uns treffen, aber auch unseren Nebenmann. Wissen über erste Hilfe tut not. Deshalb war auch die erste Veranstaltung der Volkssolidaritätsgruppe Schorssow im Januar 2017 ein Erste-Hilfe-Kursus, organisiert von der Familie Kitta, die gemeinsam mit Stülpnagels auch die Beköstigung der Anwesenden übernommen hatte. Die Veranstaltung war außerordentlich gut besucht und die Senioren folgten mit gespannter Aufmerksamkeit den erläuternden Worten und praktischen Vorführungen der Fahrschullehrerin und Lehrberechtigten für Erste-Hilfe-Kurse, Frau Sybille Gieck. Mahnend prägten sich ihre ersten Worte bei uns ein: In Ausnahmesituationen nicht in Panik verfallen, klaren Kopf bewahren, zusätzliche Hilfe - auch fremde Personen - herbeirufen, Notruf 112 wählen, den Verunfallten prüfen- bei Ansprechbarkeit stabile Seitenlage, bei Bewusstlosigkeit Wiederbelebungsversuche! Am Unfallopfer Frau Scharrer demonstrierte Frau Gieck die stabile Seitenlage, gegen Unterkühlung kam die Alu-Wärmedecke zum Einsatz mit Gold nach außen (Sonnenkontakt). In Iesmånd 2017 hett sik de Plattdütsche Vertellerkreis Schorssow öber Spräkwür un Rädensorten künnich måkt. Fru Kölzow, uns Fachfru för disse Såken, verklorte uns, dat de Sammlungen von Märchen Sagen un Spräkwür ut alle Läbensbereiche einzigortich sind. Spräkwür beinholten väl Wohrheit,Humor un sünd öber ok von christlichen Globen dörchsett. Besünners de Prosawarke von Johannis Gillhoff, Fritz Reuter un John Brinckman künnen dorvon. Ja, dat hett schon Spåß måkt, de Spräkwür in hoch - un plattdütsch tau ergänzen, wiel alle Gäst mit inbeträckt wiern. Väle Gäst künnen noch anner Bispille nennen, öber uns ok verkloren, wat wi ut de Spräkwürt lihrn könn. Wenn jedein för sik inschätzt, dat dat Spräkwurt Man ward olt as ne Kauh un lihrt ümmer noch dortau ok för em taudröpt, denn is de Zweck von denn ünnerholtsåm Nåhmeddach erreicht. Wi freun uns schon up denn Fastelmånd,wenn Herr Arnold Hückstädt tau Besäuk kümmt! De Plattdütsche Vertellerkreis Schorssow

11 Nr. 03/ Mecklenburgische Schweiz Evangelische Johannesschule Langhagen e. V. Teterower Chaussee Langhagen Tel Fax Wir feiern 10. Geburtstag Eins, zwei, der Herr ist treu. Drei, vier, er ist bei mir. Fünf, sechs, sieben, ich will ihn lieben. Acht, neun, zehn und immer mit ihm geh`n. Zehn, neun, ich will mich freu`n. Acht, sieb n, ich will ihn lieben. Sechs, fünf, vier, er ist bei mir. Drei, zwei, eins, und weiter weiß ich keins. Dieses Kinderlied fiel mir spontan ein, als ich über unser 10-jähriges Jubiläum nachdachte. Wir haben so viel Grund zur Freude erlebt. Gott hat treu seine Hand über unsere Schule gehalten und uns zur rechten Zeit die nötigen Mitarbeiter und Lehrer geschickt, um die Schule aufzubauen und zu erhalten. Dankbar blicken wir nun zurück auf 10 Jahre Evangelische Johannes - Schule in Langhagen. DANKE: Allen Schülern, die Teil unserer Schule waren und sind. Allen Eltern, die uns ihre Kinder anvertraut haben. Allen Lehrern und Mitarbeitern, die den Schulalltag gestalten. Allen Vorstandsmitgliedern, die sich in diesen 10 Jahren mit so viel Engagement und Eifer eingebracht haben. Allen Mitgliedern und Freunden, die die Arbeit des Fördervereins mit gestaltet haben. Allen treuen Spendern und Sponsoren, die uns auf finanzielle Weise unterstützt haben. Allen Mitarbeitern aus der Kirchgemeinde Klaber/Serrahn, die sich haupt- und ehrenamtlich eingesetzt haben. Der Gemeinde Lalendorf und dem Amt Krakow am See, die uns u. a. bei der Akquise von Fördermitteln helfen. Allen, die ebenso zu unserem 10jährigen Bestehen beigetragen haben, aber bisher nicht erwähnt worden sind. Zur Bearbeitung der Themen sammeln die Schüler Material und stellen dieses vor. Informationen zusammenzutragen, planvolles Abarbeiten von Aufgaben sowie Buchvorstellungen werden auf diese Weise zur Selbstverständlichkeit. Bedingt durch den Unterricht in Stammgruppen, führen wir auch schon die Schüler der ersten Klasse an die Arbeit mit dem Themenplan heran. Im Januar haben wir bereits die Themen Vögel im Winter, Hund und Katze sowie Feuerwehr bearbeitet. Aber auf uns warten noch viele weitere spannende Themen, die erforscht werden wollen. Sicherheitstraining für Kinder In unserer Schule findet derzeit ein Sicherheitstraining für Kinder statt. Der Lehrer ist Thomas Daniels, Trainer für Karate, Selbstverteidigung und Gewaltprävention. Er leitet den Kampfkunstverein Jion in Güstrow und bietet zu dieser Thematik verschiedene Kurse an. Der Grundgedanke dieses Kurses ist, dass Kinder sensibilisiert werden, um nicht Opfer von Gewalt zu werden. Dabei steht die Prävention im Vordergrund. Die Kinder lernen gefährliche Situationen einzuschätzen und dann entsprechend zu reagieren. Noch freie Plätze für die neue Klasse 1. Gern Termin zum Kennenlernen vereinbaren! Alle Informationen über die Johannes-Schule auch im Internet unter Wir haben viel Grund zu feiern und laden Sie zu folgenden Veranstaltungen herzlich ein: 01. April 10-jähriges Frühlingsfest/14-17 Uhr in der Turnhalle Langhagen 23. Juni Festveranstaltung zum 10-jährigen Bestehen unserer Schule 11. November Luther-Musicals in der Johannes-Kirche Langhagen anschl. traditioneller St. Martinsumzug Marko Bobzien Wöchentlicher Themenplan eingeführt Nach den Weihnachtsferien hielt ein neues Projekt Einzug in den Unterrichtsalltag der Stammgruppe 1/2. Neben den regulären Unterrichtsinhalten, setzen sich die Schüler nun auch mit spannenden Themen aus dem Alltag auseinander. Zu Beginn des großen Projektes, welches bis zum Schuljahresende laufen soll, wurden die selbst gewählten Themen auf die verbleibenden Schulwochen verteilt. FOTOS: Quelle: Johannes-Schule Langhagen

12 Mecklenburgische Schweiz 12 Nr. 03/2017 Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr, der Jugendfeuerwehr und des Feuerwehrvereines Groß Wokern Am 21. Januar um kurz vor 17:00 Uhr ist der Schulungsraum sehr gut gefüllt und somit stand dem pünktlichen Beginn nichts im Wege. Der Wehrleiter, Nico Knuth eröffnete die Jahreshauptversammlung und lobte gleich mal die gute Teilnahme. Im Anschluss durfte Nico gleich seinen Rechenschaftsbericht für die FFW halten, danach war dann der Jugendwart Daniel und im Anschluss Sandra für den Verein dran. Unterm Strich konnten alle drei viele positive Sachen in ihren Bereichen geben. Ja klappern gehört zum Geschäft-feiern bei der Feuerwehr ist doch super. Da ist ja so ein Verein, die können das ja machen. Unterstützt mit Ideen, Hilfe oder ähnliches bitte den Verein. Es wäre doch schade, wenn der Verein die Segel streichen muss. Eure FFW Groß Wokern und Verein Ein Höhepunkt des Abends waren die Auszeichnungen und Beförderungen: Winfried Berner zum Feuerwehrmann Dominik Krix zum Feuerwehrmann Felix Michel Ehrenspange 10 Jahre Feuerwehrmitglied Martin Michalak Ehrenspange 10 Jahre Feuerwehrmitglied Detlef Thurmann Ehrenspange des Landes in Gold für 40 Jahre Feuerwehrmitglied Wolfgang Beltz Präsent der Kameraden der FFW und Mitgliedern des Vereines als Dankeschön für eine super gute Zusammenarbeit als Bürgermeister Ausblick 2017: Die Gemeinde stellt einen Antrag auf NEUBESCHAFFUNG eines neuen HLF für die Gemeindefeuerwehr, da der W 50 jetzt 38 Jahre alt ist und jährlich Hohe Reparaturkosten versursacht. Gemeinsame Ausbildungstage mit den Nachbarwehren müssen zwingend durchgeführt werden. Auch die Brauchtumsveranstaltungen sollen wieder stattfinden. Super wäre es, wenn es noch Kinder und Jugendliche gibt, die in die Reihe der Jugendwehr wollen, natürlich auch Erwachsene als aktive Mitglieder werden gesucht. Ev.-luth. Kirchengemeinde Belitz Pastorin z. A. Milva Wilkat, Kantor-Müschen-Weg 9, Prebberede, Tel.: , belitz@elkm.de Gemeindepädagogische Arbeit: Wilhelm Weber Tel.: , wilhelm_weber@gmx.net Herzliche Einladung an Sie und Euch zu folgenden Veranstaltungen in der Kirchengemeinde: Gottesdienste Sonntag, 12. Februar 10:30 Uhr Pfarrhaus Belitz mit Pastorin Elisabeth Lange Sonntag, 19. Februar 10:30 Uhr Pfarrhaus Belitz Sonntag, 26. Februar 10:30 Uhr Pfarrhaus Belitz Veranstaltungen Bibeltage Unter dem Motto Bist du es? sind Sie herzlich eingeladen zu Bibeltagen im Januar und Februar. In den Runden tauchen wir ein in das Matthäusevangelium. Die Frage Bist Du es? stammt aus Matthäus 11,3: Johannes der Täufer, selber im Gefängnis, lässt seine Jünger Jesus fragen, ob er der erwartete Messias ist oder ob sie auf einen anderen warten müssen. Bist du es? - Diese Frage soll in der Bibel- woche aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden: Wer war Jesus? Was bedeutet er für uns heute? An folgenden Tagen treffen wir uns: Montag, und Dienstag, jeweils um 14:00 Uhr in Groß Wüstenfelde im Mehrgenerationenhaus Kindersamstag der Kirchengemeinden Belitz und Jördenstorf ACHTUNG!!! Dieses Mal für alle Kinder von der Klasse Um sich besser kennen zu lernen, wird ein Kindersamstag veranstaltet. Passend zum Weltgebetstag wird es um die Philippinen gehen. Wir werden miteinander basteln, erzählen, singen, vieles über die Philippinen lernen und viel Spaß haben. Zum Schluss gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Der nächste Termin ist von 10:00 bis 12:30 Uhr am 25. Februar in Belitz Herzliche Grüße, Wilhelm Weber

13 Nr. 03/ Mecklenburgische Schweiz Mittwoch, um 19:00 Uhr in Jördenstorf im Pfarrhaus Kindersamstag der Kirchengemeinden Belitz und Jördenstorf Am 3. März feiern wir um 19:00 Uhr den Weltgebetstag im Pfarrhaus in Belitz. Wir, das sind die Gemeinden Belitz, Jördenstorf, Thürkow- Warnkenhagen und die katholische Gemeinde Vorab sind bereits alle, ob alt oder jung, Mann oder Frau herzlich zum gemeinsamen Singen der Weltgebetstagslieder eingeladen. Hussain Atfah wird uns am Klavier begleiten und uns mit hinein nehmen in die Klänge und Rhythmen der Philippinen. Wir treffen uns: Freitag, den um 19:00 Uhr im Belitzer Pfarrhaus, Samstag, den um 17:00 Uhr im Belitzer Pfarrhaus und dann auch mit einem klitze kleinen kulinarischen Vorgeschmack auf die Philippinen Wir freuen uns auf klangvolle Stunden. ACHTUNG!!! Dieses Mal für alle Kinder von der Klasse Um sich besser kennen zu lernen, wird ein Kindersamstag veranstaltet. Passend zum Weltgebetstag wird es um die Philippinen gehen. Wir werden miteinander basteln, erzählen, singen, vieles über die Philippinen lernen und viel Spaß haben. Zum Schluss gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Der nächste Termin ist von bis Uhr am 25. Februar in Belitz Herzliche Grüße Wilhelm Weber Sprechzeit Pastorin z. A. Milva Wilkat: mittwochs von 10:00 bis 11:00 Uhr oder nach Vereinbarung Es grüßt Sie und Euch herzlich Milva Wilkat Pastorin z. A. HINWEIS: Ab der nächsten Ausgabe finden Sie alle Informationen für die Kirchengemeinden Belitz und Jördenstorf zusammen unter der Überschrift Pfarrsprengel der Ev.-luth. Kirchengemeinden Belitz und Jördenstorf. Ev.-luth. Kirchgemeinde Jördenstorf Teterower Str. 10, Jördenstorf Tel: / joerdenstorf@elkm.de - Pastorin z.a. Milva Wilkat Herzliche Einladung an Sie und Euch zu folgenden Veranstaltungen in der Kirchengemeinde: Gottesdienste Sonntag, 12. Februar 9.00 Uhr im Pfarrhaus Pastorin Elisabeth Lange Sonntag, 19. Februar 9.00 Uhr im Pfarrhaus Sonntag, 26. Februar 9.00 Uhr im Pfarrhaus mit anschließendem Beisammensein Veranstaltungen Bibeltage Unter dem Motto Bist du es? sind Sie herzlich eingeladen zu Bibeltagen im Januar und Februar. In den Runden tauchen wir ein in das Matthäusevangelium. Die Frage Bist Du es? stammt aus Matthäus 11,3: Johannes der Täufer, selber im Gefängnis, lässt seine Jünger Jesus fragen, ob er der erwartete Messias ist oder ob sie auf einen anderen warten müssen. Bist du es? - Diese Frage soll in der Bibelwoche aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden: Wer war Jesus? Was bedeutet er für uns heute? Montag, und Dienstag, 21.02, jeweils um 18:00 Uhr in Sukow im Gemeinschaftsraum Am 3. März feiern wir um 19:00 Uhr den Weltgebetstag im Pfarrhaus in Belitz. Wir, das sind die Gemeinden Belitz, Jördenstorf, Thürkow- Warnkenhagen und die katholische Gemeinde Vorab sind bereits alle, ob alt oder jung, Mann oder Frau herzlich zum gemeinsamen Singen der Weltgebetstagslieder eingeladen. Hussain Atfah wird uns am Klavier begleiten und uns mit hinein nehmen in die Klänge und Rhythmen der Philippinen. Wir treffen uns: Freitag, den um 19:00 Uhr im Belitzer Pfarrhaus, Samstag, den um 17:00 Uhr im Belitzer Pfarrhaus und dann auch mit einem klitze kleinen kulinarischen Vorgeschmack auf die Philippinen Wir freuen uns auf klangvolle Stunden. Sprechzeit Pastorin z.a. Milva Wilkat: mittwochs von 15:00 bis 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindepädagogische Arbeit: Wilhelm Weber Tel: , wilhelm_weber@gmx.net Verwaltung der Friedhöfe: Andre Dabels Jördenstorf Groß-Wüstenfelder-Str. 6 Tel oder Es grüßt Sie und Euch herzlich Milva Wilkat, Pastorin z. A. HINWEIS: Ab der nächsten Ausgabe finden Sie alle Informationen für die Kirchengemeinden Belitz und Jördenstorf zusammen unter der Überschrift Pfarrsprengel der Ev.-Luth. Kirchengemeinden Belitz und Jördenstorf Ev.-luth. Kirchgemeinde Wattmannshagen Rachower Str. 49, Wattmannshagen Tel wattmannshagen@elkm.de Goldene Konfirmation Wurden Sie in den Jahren in Wattmannshagen oder Schlieffenberg konfirmiert? Dann sind Sie herzlich eingeladen zum Fest der Goldenen Konfirmation in Wattmannshagen am Sonntag, dem 7. Mai Alle aus dem Konfirmationsregister im Kirchenbuch, deren Adressen wir ermitteln konnten, erhalten eine Einladung (Anmeldung bitte bis zum 3. April 2017). Wenn Sie Verwandte, Bekannte und Freunde haben, die in diesen Jahren in Wattmannshagen oder in Schlieffenberg konfirmiert wurden und keine Einladung von uns erhalten haben, geben Sie uns bitte deren Adresse weiter. Vielen Dank!

14 Mecklenburgische Schweiz 14 Nr. 03/2017 Wenn Sie in den Jahren an einem anderen Ort konfirmiert wurden und gern an der Goldenen Konfirmation in unserer Gemeinde teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte im Pfarrhaus. Vielen Dank! Gemeindenachmittage Alle älteren Gemeindeglieder sind herzlich eingeladen zum Gemeindenachmittag mit Andacht und Kaffeetrinken und vorgelesenen Lebenserinnerungen - Jurij Brìzan: Bild des Vaters - um Uhr im Pfarrhaus in Wattmannshagen am Dienstag, dem 14. Februar 2017, und am Dienstag, dem 21. März Kinderkirche Liebe Kinder! In den Winterferien seid Ihr in diesem Jahr eingeladen zum Kinderkino im Pfarrhaus am Donnerstag, dem 16. Februar 2017, von 16:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr. Wir sehen Filme aus einer Kinderfilmreihe (ab 6 Jahre) zu den 10 Geboten, die spannend davon erzählen, was die 10 Gebote mit Freundschaft und Mutprobe, dem Sonntag und der Familie und einem gefährlichen Spielplatz zu tun haben Und dann treffen wir uns wieder zur KINDERKIRCHE für die Klasse von 9:00-12:00 Uhr im Pfarrhaus in Wattmannshagen am Sonnabend, dem 18. Februar 2017, und am Sonnabend, dem 11. März Konfirmanden Hallo, liebe Konfirmanden! Wir treffen uns nach den Winterferien am Montag, dem 20. Februar 2017, zum Konfirmandenunterricht für die 8. Klasse um 17:15 Uhr und am Donnerstag, dem 23. Februar 2017, zum Konfirmandenunterricht für die 7. Klasse um 17:00 Uhr im Pfarrhaus in Wattmannshagen. Chor Unser ökumenischer Chor unter Leitung von Frau Waltraud May trifft sich immer donnerstags um 19:15 Uhr zur Probe im Pfarrhaus in Raden. Die nächste Probe ist am 23. Februar Wer im Chor mitsingen möchte, ist herzlich willkommen. Anne-Frank-Projekt Erinnern für heute und morgen - das ist das Motto unseres Anne-Frank- Projektes. Ausgehend von der Lebensgeschichte des jüdischen Mädchens Anne Frank wollen wir über das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion in unserem Land nachdenken. Zu unserem 2. Treffen seid Ihr, liebe Jugendliche, herzlich eingeladen am Freitag, dem 24. Februar 2017, um 19:30 Uhr im Pfarrhaus in Wattmannshagen. Dann werden wir gemeinsam den Film Freedom writers (USA 2007) sehen. Weltgebetstag Was ist denn fair? Direkt und unvermittelt trifft uns diese Frage der Frauen von den Philippinen. Sie lädt uns ein zum Weltgebetstag 2017 und zum Nachdenken über Gerechtigkeit. Wir feiern den Weltgebetstags-Gottesdienst wieder gemeinsam mit der Katholischen Kirchengemeinde Raden und Sie sind herzlich eingeladen zum Weltgebetstagsabend mit Liedern, Gebeten, Informationen über diesen Inselstaat und einem Abendbrot nach Rezepten aus der philippinischen Küche am Freitag, dem 3. März 2017, um 19:00 Uhr im Pfarrhaus in Raden. Wer möchte, kann diesen Abend gern mit vorbereiten. Wir treffen uns dazu am Mittwoch, dem 22. Februar 2017, um 19:30 Uhr im Pfarrhaus in Raden. Gesine Wiechert, Pastorin Kultur ohne Barrieren Barrierefreie Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern Dass auch gehörlose und blinde Menschen zu Konzerten und Veranstaltungen gehen können, zeigte das Projekt Barrierearme Großereignisse in Mecklenburg-Vorpommern (Träger: Haus der Begegnung Schwerin e.v.) im letzten Jahr. Nun gehen die beiden Projektmitarbeiter Katharina Rupnow und Kevin Weltzien in ihre dritte Saison und unterstützen wieder tatkräftig Veranstalter bei der Umsetzung der Barrierefreiheit. Gesellschaftliche Teilhabe - das ist das Ziel! Den Anfang für das Jahr 2017 macht das Mecklenburgische Staatstheater in Schwerin. Das Theater lädt am 12. Februar 2017 seheingeschränkte und blinde Menschen erneut zu einer Tastführung und zum ersten Mal zu einer Audiodeskription (detaillierte Beschreibung des Bühnengeschehens) ein. Es handelt sich hierbei um das Theaterstück LEBEN DES GALILEI. Betroffene werden eine Stunde vor der Vorstellung durch das Bühnenbild geführt und es gibt die Gelegenheit zum Ertasten. Dazu erläutert Dramaturgin Jenny Flügge Handlung und Hintergründe des Stückes. Die Karten können zum ermäßigten Preis erworben werden, der zusätzliche Service der Tastführung und der Audiodeskription ist für Betroffene kostenfrei. Es bedarf lediglich einer Anmeldung, die noch bis zum 03. Februar unter theaterpaedagogik@mecklenburgisches-staatstheater.de oder unter getätigt werden sollte. Für die nicht ganz so Spontanen empfehle ich den Besuch der Aufführung von Goethes Faust im Sommer, so Weltzien. Nach der guten Resonanz im letzten Jahr, war für die Festspiele Wismar klar, dass die barrierefreie Umsetzung auch in 2017 fortgeführt wird, ergänzt Rupnow. Am 16. Juli 2017 um 16 Uhr wird es in der St.-Georgen-Kirche Wismar wieder die komplett barrierefreie Veranstaltung der Festspiele Wismar geben. Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher, Audiodeskription, der Einsatz der FM-Anlage (Hörverstärkung für Schwerhörige), Touch-Touren, taktile Lagepläne und Programme in Brailleschrift gehören auch in diesem Jahr zum Angebot, damit jeder Gast die Inszenierung genießen kann. Selbstverständlich ist der Zugang auch für Rollstuhlfahrer gewährleistet. Nicht mal einen Monat später, am 11. und 12. August 2017, öffnet das Kleine Fest im großen Park im Schlosspark Ludwigslust seine Tore. Die Festspiele MV wollen auch in diesem Jahr wieder allen Besuchern den Zugang zu einem der größten Open Air Veranstaltungen des Landes ermöglichen. An beiden Tagen steht hörgeschädigten Menschen die FM-Anlage zur Verfügung. Das Abendprogramm in Brailleschrift sowie einen taktilen Lageplan des Schlossparks wird für blinde und seheingeschränkte Menschen bereitgestellt. Besonderes Highlight wird wieder die Übersetzung einiger Bühnen in Gebärdensprache sein. Eine Dolmetscherin wird am Samstag ( ) gehörlosen und ertaubten Menschen verschiedene Darbietungen übersetzen. Auch hier ist der rollstuhlgerechte Zugang und Aufenthalt gegeben. Im vergangenem Sommer waren die Tickets beider Veranstaltungen so schnell wie noch nie vergriffen. Es wäre schade, wenn Betroffene keine Karten erhalten würden und die Darbietungen nicht genießen können. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Betroffene rechtzeitig vom Angebot erfahren, um ihre Reise zum Spielort zu planen, so Weltzien. Weitere barrierefreie Angebote der Festspiele MV sind unter anderem Programmhefte in Brailleschrift oder kurze Einführungen für blinde und seheingeschränkte Menschen bei allen anderen klassischen Konzerten. Wer diesen Service nutzen möchte, sollte dies mindestens eine Woche vor dem jeweiligen Konzert anmelden, damit alles Weitere geplant werden kann. Welche Spielstätte rollstuhlgerecht oder für den Rollstuhl ungeeignet ist, zeigt ein Ampelsystem auf deren Internetseite. Nähere Informationen erfahren Sie unter service/barrierefrei/ oder direkt bei Frau Weid ( ; b.weid@festspiele-mv.de).

15 Nr. 03/ Mecklenburgische Schweiz Sämtliche barrierefreie Serviceangebote werden kostenfrei zur Verfügung gestellt, betont Katharina Rupnow. Lediglich eine Anmeldung bzw. Anfrage sollten Betroffene rechtzeitig an den Veranstalter oder an uns richten, führt sie fort. Die beiden Projektmitarbeiter stehen jederzeit beratend zur Seite. Schreiben Sie einfach eine an rufen Sie an ( ) oder besuchen Sie sie im Haus der Begegnung in Schwerin. Die Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit einer Behinderung zwingend notwendig. Sie ist auch für Senioren oder Familien mit Kinderwagen hilfreich und gestaltet jedem die Umwelt komfortabel. Bei einem Eierlikörchen waren die Damen dann aber schnell wieder munter. Es wurde angestoßen, eifrig erzählt und viel gelacht. Und somit konnten die Gäste der DRK-Tagespflege Teterow zu Hause wieder von einem besonders schönen Tag berichten. Melanie Diesner Foto: privat Bild: Ole Petersen Gebärdensprachdolmetscherin Laura Schwengber und Julia Cramer übersetzen die Theateraufführung der Festspiele Wismar Asthma wenn die Luft knapp wird Mitstreiter gesucht Bei Asthma bronchiale handelt es sich um eine chronische Atemwegserkrankung. Schätzungen zu Folge gibt es weltweit etwa 300 Millionen Asthmapatienten. Somit gehört Asthma zu den häufigsten Krankheiten überhaupt. Die plötzlich auftretenden Atemnotanfälle belasten nicht nur die Betroffenen selbst, sondern überfordern oftmals auch ihre Mitmenschen. Es ist nun geplant, einen Gesprächskreis ins Leben zu rufen. Ziel ist es, sich untereinander bei medizinischen, sozialen und alltäglichen Problemen, die mit der Diagnose verbunden sind, zu helfen. Betroffene und Angehörige, die den Austausch mit Gleichgesinnten suchen, können sich ab sofort an die Kontaktund Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) der Diakonie Güstrow e.v., Telefon: (03843) , wenden. Geburtstagsgrüße Die Teterower Rheuma-Gruppe gratuliert im Februar ihren Mitgliedern recht herzlich zum Geburtstag und wünscht alles Gute im neuen Lebensjahr. Der Vorstand Alice Hämmerling Koordinatorin der KISS Zeit für Wellness in der DRK-Tagespflege Teterow Die kalte Jahreszeit wurde von den DRK-Tagesgästen aus Teterow wieder abwechslungsreich genutzt. So wurde die Dekoration unserer Einrichtung gemeinsam neu gestaltet, zusammen musiziert und der Weihnachtsspeck wieder abtrainiert. Sehr gerne genießen unsere Gäste aber auch immer die inzwischen regelmäßig durchgeführten Wellnesstage. Dass uns die Herren der Schöpfung an diesem Tag im Januar krankheitsbedingt im Stich gelassen hatten, tat der Stimmung bei den Damen aber keinen Abbruch. Eingekuschelt in Wolldecken entspannten sie bei sanfter Musik mit Gesichtsmaske und geschlossenen Augen.

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