NEUERSCHEINUNGEN. Highlights: 2. QUARTAL l Öffentliches Recht. Europarecht. Sozialversicherung l. l Human Rights.
|
|
- Nadja Bauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 NEUERSCHEINUNGEN 2. QUARTAL 2014 NWV goes ipad Highights: Soziaversicherung Europarecht Bianzsteuerrecht Öffentiches Recht Human Rights Hochschurecht Das Gesamtprogramm des NWV finden Sie tagesaktue unter: Neuer Wissenschafticher Verag Faradaygasse 6, 1030 Wien, Teefon: (+43) (01) , Fax: -25 E-Mai: Internet:
2 NEUERSCHEINUNGEN FRÜHJAHR 2014 Werner Hauser (Hg.) Hochschurecht Jahrbuch 2014 Auch das aktuee siebente Jahrbuch des österreichischen Hochschurechts beinhatet eine systematische Darsteung des maßgebichen juristischen und ver - watungstechnischen Geschehens im gesamten postsekundären Bidungsbereich; dargestet werden Quaitätssicherung und -management, Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschuen, Pädagogischen Hochschuen sowie die Bereiche Forschungsförderung und Studierendenvertretung. Neu hinzugekommen ist ein eigenes Statistik-Kapite, weches die wichtigsten Daten zum (gesamten) Hochschubereich übersichtich aufbereitet. Wie immer werden Änderungen von Gesetzen und Verordnungen, weiters wichtige Erässe sowie unter anderem die wichtigste einschägige Judikatur und Literatur dokumentiert. Überdies sind die einzenen Kapite mit Fachbeiträgen zu aktueen und zentraen einschägigen Themen angereichert , 486 Seiten, broschiert, 58,80 Paua Aschauer/Eisabeth Kohbacher (Hg.) Soziaversicherungsrecht Jahrbuch 2014 Das Jahrbuch Soziaversicherungsrecht 2014 gibt einerseits wieder einen Überbick über die wichtigsten Entwickungen im Soziaversicherungsrecht, andererseits enthät es kritische Beiträge zu aktueen soziaversicherungsrechtichen Probemsteungen. Neben einer umfassenden Darsteung der neuen Rechtsvorschriften, wie etwa des Soziaversicherungs-Änderungsgesetzes 2013, und der aktueen Judikatur im österreichischen und europäischen Soziaversicherungsrecht finden sich im Jahrbuch Soziaversicherungsrecht 2014 Schwerpunktbeiträge zu ausgewähten Entscheidungen des EuGH, des EGMR und des OGH, zum Ermessenstatbestand des 67b Abs 4 ASVG, zu soziaen Errungenschaften für Sebständige im Agemeinen sowie zur besseren Vereinbarkeit von Kindererziehung und Sebständigkeit, zu aktueer OGH-Judikatur zu Ausegungsfragen des 175 Abs 2 Z 7 ASVG, zu Fragen der Aufsichtspficht in famiien- und unfaversicherungsrechticher Zusammenschau, zu den aktueen Änderungen in der Pensionsversicherung, zu agemeinen Tendenzen und zur Judikatur im Arbeitsosenversicherungsrecht, zum Umschuungsged as neue Leistung des AVG sowie zum betriebichen Wiedereingiederungsma - nagement Deutschands und Österreichs im Vergeich. Der Anhang enthät eine Übersicht über die veränderichen Werte in der Soziaversicherung , 252 Seiten, broschiert, 48, Wofgang Benedek/Forence Benoît-Rohmer/Wofram Kar/Matthias C. Kettemann/ Manfred Nowak (eds.) European Yearbook on Human Rights 2014 If 2012 was the year of furthering coherence in human rights protection, 2013 was the year of discussing new standards and their impementation in ight of growing chaenges to internationa and societa soidarity. This survey of human rights in Europe and beyond identifies an increased tension in the protection of economic, socia and cutura rights. Vunerabe groups from migrants to chidren, from victims of human trafficking to victims of gender-based vioence have aso moved squarey into the center of both the discourse and practice of human rights protection. This voume contextuaizes these trends. Defining and discussing key deveopments in human rights, the sixth edition of the European Yearbook on Human Rights brings together more than 30 contributions by renowned human rights experts that provide a much needed overview and sought-after anaysis. Edited jointy by representatives of four major European human rights research, teaching and training institutions, the Yearbook 2014 covers extensivey poitica and ega deveopments in the fied of the three main organizations charged with securing human rights in Europe: EU, Counci of Europe and OSCE. A further chapter contains contributions on the roe of civi society in human rights protection and on crosscutting topics. The impressive array of authors academics and dipomats, practitioners and human rights experts makes the book essentia reading for anyone interested in human rights in Europe and beyond , 547 pages, paperback, 68, 2
3 JAHRBÜCHER Sabine Urnik/Gudrun Fritz-Schmied (Hg.) Bianzsteuerrecht Jahrbuch 2014 Die etzten Jahre waren durch eine besonders hohe Reformbereitschaft des Steuergesetzgebers charakterisiert. Dieser Trend hat sich auch im Zeitraum zur etzten Ausgabe des Jahrbuches fortgesetzt. Zahreiche gesetziche Änderungen (etwa im Rahmen des AbgÄG 2014) sowie Adaptierungen der EStR 2000 durch den EStR Wartungserass 2013 bewirken Überegungen etwa für die steuerbianziee Gewinnermittung und fokussieren ferner Optimierungsstrategien oder auch systematische Bruchsteen. Darüber hinaus hat sich der Rechtsanwender (weiterhin) mit kompexen, bisher nicht aufgearbeiteten Fragesteungen zu den Regeungen des 1. StabG 2012 bzw AbgÄG 2012 auseinanderzusetzen. In der voriegenden Ausgabe des Jahrbuches Bianzsteuerrecht 2014 werden wie in den Vorjahren aktuee Fragesteungen und Neuerungen in der steuerbianzieen Gewinnermittung sowie kompexe Aspekte außerbetriebicher Einkünfteermittung aufgearbeitet. Weiterhin finden darüber hinaus auch traditionee Themen, die ue zunehmend aus Perspektive de ege ferenda an Bedeutung gewinnen, Berücksichtigung. Die einzenen Beiträge sind jeweis probemorientiert akzentuiert und können daher sowoh im Rahmen einer wissenschaftichen as auch praxisorientierten Auseinandersetzung interessieren , 208 Seiten, broschiert, 48, Gerhard Baumgartner (Hg.) Öffentiches Recht Jahrbuch 2014 Für das Öffentiche Recht ist das Jahr 2014 ein besonderes Jahr. Mit 1. Jänner 2014 haben die Verwatungsgerichte 1. Instanz ihre Arbeit aufgenommen. Der Einführung einer mehrstufigen Verwatungsgerichtsbarkeit wird daher in diesem Band breiter Raum eingeräumt. Besprochen werden die Neuerungen im Administrativverfahren, das Verfahren vor den Verwatungsgerichten, die Änderungen im Verfahren vor dem VwGH und schießich auch die zahreichen Sonderbestimmungen in Materiengesetzen des Bundes. Eine Reihe von Beiträgen ist der Rechtsprechung des VfGH gewidmet. Behandet wird die aktuee Judikatur zur verfassungsrechtichen Zuässigkeit von Studien beiträgen, zur Verfassungskonformität des ESM-Vertrages und des Fiskapaktes, zum ORF-Facebook-Verbot sowie zur Eingetragenen Partnerschaft. Mit Bick auf die Gesetzgebung werden neue Staatsziee, die Einführung der Gesetzesbeschwerde, die neue Datenschutzbehörde, die Transparenzdatenbank sowie Änderungen im Staatsbürger schafts recht erörtert. Abhandungen zum sog Demokratiepaket 2013 sowie zur Frage der Verankerung eines Spekuationsverbots im Verfassungsrang iefern einen Beitrag zur rechtspoitischen Debatte. Der zweite Tei dieses Buches enthät wie gewohnt ausführiche Berichte über die Rechtsentwickung im öffentichen Recht auf Unions-, Bundes- und Länderebene , 498 Seiten, broschiert, 58, Günter Herzig (Hg.) Europarecht Jahrbuch 2014 Das Jahrbuch bietet dem Rechtsanwender einen kompakten, probemorientierten Überbick über wesentiche europarechtiche Entwickungen des vorangegangenen Kaen - derjahres. Dargestet werden rechtiche Neuerungen, Rechtsakte im Vorbereitungsstadium, reevante aktuee Judikatur der Unionsgerichtsbarkeit sowie die österreichische Rechtsprechung mit Europarechtsbezug. Das Werk bietet nicht nur einen profunden Rückbick, sondern auch einen probemorientierten Ausbick auf anstehende Entwickungen. Das Jahrbuch deckt umfassend das breite europarechtiche Spektrum ab und bietet jede Menge fundierter Updates zu aktueen Tendenzen. Erörtert werden: Grundprinzipien Rechtsschutz Diskriminierungsverbot und Unionsbürgerschaft Warenverkehr Niederassungs- und Diensteistungsfreiheit Freizügigkeit der Arbeitnehmer Wettbewerbsrecht Beihiferecht Vergaberecht Europäisches Ziviverfahrensrecht Arbeit und Soziaes Geseschaftsrecht Immateriagüterrecht Direkte und indirekte Steuern Europäisches Strafrecht Umwet und Abfa Verbraucherschutz Migration und Asy , ca. 500 Seiten, broschiert, 58, 3
4 NEUERSCHEINUNGEN FRÜHJAHR 2014 Gabriee Diewad Lieber im Heim as daheim?! Für viee der zukünftigen aten Menschen und auch der derzeitigen Pfegebedürftigen würde das Leben in einem Pfegeheim die woh bessere Variante sein. Hier ist eine gute Versorgung gewähreistet und es gibt aufende Überwachung und Kontroe von verschiedenen Behörden. Ae Kapite werden mit Beispieen, die im Kerngeschehen tatsächich stattgefunden haben, untermat. Persöniche Überforderung, Hifosigkeit und eider oft fehende professionee Distanz führen mit der Dauer der Pfege daheim zu Anspannungen und schießich auch zu verbaer, psychischer oder auch körpericher Gewat. Fakt ist, dass es durch diese Beastungen und Überforderungen der pfegenden Angehörigen immer wieder zu Gewatübergriffen dem Pfegebedürftigen gegenüber kommt. Und: Mehr Pfege daheim ergibt mehr Mögichkeiten für diese Übergriffe. Schon ein Übergriff ist einer zu vie und kann vieeicht durch die richtigen Hifesteungen, Informationen und Kontroen verhindert werden , 136 Seiten, broschiert, 24,80 Schriftenreihe der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen Band 25 Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (Ö), Forum Strafverteidigung (CH), Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV (D), Organisationsbüro Strafverteidigervereinigungen (D) (Hg.) Strafverteidigung Opferrechte und Medienjustiz Die Instrumentaisierung des Strafverfahrens für Opferinteressen und mediae Inszenierungen 4. Dreiänderforum Strafverteidigung und 12. Österreichischer StrafverteidigerInnentag in Sazburg, 31.1./ bearbeitet von RA Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer, Wien und Linz I. Strafverteidigung Opferrechte und Medienjustiz Festvortrag von Manfred Prisching, Graz Impusbeitrag von Kurt Schmoer, Sazburg II. Strafverteidigung Konfikt versus Kooperation mit Medien Kurt Imhof, Zürich Angeprangerte Justiz, Penumsvortrag Pane-Beiträge von Wofgang Moringer, Linz Werner Leitner, München Christian Von Wartburg, Binningen III. Strafverteidigung und Opferinteressen(-vertretung) Bernd Schünemann, München Strafverteidigung und Opferinteressen, Penumsvortrag Pane-Beiträge von: Leopod Hirsch, Sazburg Anja Sturm, Kön Aain Joset, Base und Liesta IV. Podiumsdiskussion zum Generathema Beiträge von Maria Windhager, Wien Car W. Heydenreich, Bonn Beschüsse des 12. Österreichischen StrafverteidigerInnentages , 215 Seiten, broschiert, 38,80 Wof Theiss Award Band 35 Eisabeth Huemer Versprochen ist versprochen: Das Auskunftsbescheidverfahren nach 118 BAO Angenommen, ein Abgabepfichtiger, das Unternehmen A, beabsichtigt in naher Zukunft die Verwirkichung eines bestimmten Sachverhats, nämich die Einbringung nach dem Umgründungssteuergesetz in das Unternehmen B. Da es sich bei derartigen Umgründungsfäen zumeist um rechtich kompexe Sachverhate mit erhebichen finanzieen Auswirkungen handet, möchte unser Abgabepfichtiger A gerne im Vorhinein (!) von der Finanzbehörde wissen, wie diese den Sachverhat beurteien wird. Im Zentrum dieses Buches steht der Auskunftsbescheid gem 118 Bundesabgabenordnung ( Advance Ruing ). Mit dem Auskunftsbescheid besteht innerstaatich erstmas die Mögichkeit, mittes Bescheid eine finanzbehördiche Rechtsauskunft über noch nicht verwirkichte Sachverhate in bestimmten Rechtsgebieten zu erhaten. As abgabenrechtiches Novum bietet der Auskunftsbescheid ein breites Spektrum an interessanten Fragesteungen sowoh für die Abgabepfichtigen as auch für die Finanzverwatung. In der voriegenden Abhandung wurden das Auskunftsbescheidverfahren sebst und damit einhergehende praxisreevante Aspekte unter Einbeziehung aer reevanten verfahrensrechtichen Regeungen und verwatungs- und verfassungsrechtichen Überegungen aufgearbeitet , 252 Seiten, broschiert, 52, 4
5 BACKLIST Schriftenreihe Recht und Risikomanagement Band 4 Oiver Neuper Risikomanagement as Beitrag zur Patientensicherheit Rechtiche Grundagen und Verantwortichkeit in Krankenanstaten Unerwünschte Ereignisse und Zwischenfäe in Krankenanstaten, wie Behandungsfeher, rufen zum Tei nicht nur erhebiches mediaes Interesse hervor, sondern sind auch ein Indikator für die hohen Erwartungen, aber auch das Vertrauen unserer Geseschaft in das Gesundheitssystem. Demgegenüber stehen die organisatorisch kompexen Strukturen von Krankenanstaten, die neben der Sichersteung der Behandung nach Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft auch auf quantitative Kriterien, vor aem in Bezug auf deren Abäufe, Bedacht zu nehmen haben. Patientensicherheit stet dabei eine deutiche Konkretisierung des medizinischen Quaitätsgedankens dar, Risikomanagement ziet vor aem darauf ab, diese im organisatorischen Umfed von Krankenanstaten zu verankern. Die voriegende Untersuchung stet den aktueen Erkenntnisstand, unter spezieer Berück - sichtigung der österreichischen Rechtsage, dar. Im Ergebnis wurden Lösungsansätze und -wege basierend auf praxisreevanten Probemsteungen aufgezeigt. Damit eignet sich dieses Werk nicht nur as Nachschagewerk, sondern auch as Lehrunterage für Ausbidungsprogramme in den Bereichen Patientensicherheit und Risikomanagement unter be - sonderer Berücksichtigung medizinrechticher Aspekte, so insbesondere auch zum kinischen Risikomanager , 224 Seiten, broschiert, 38,80 Pubications of Lega Poicy Voume 36 Pubications of the Austrian Institute for European Law and Poicy Edited by Johannes W. Picher Johannes W. Picher/Aexander Bathasar (Eds.) The Report on the Future of Europe Striking the Baance between Unity and Diversity? Proceedings of the Conference on European Democracy 2013 With contributions by: Aexander Bathasar/Johannes W. Picher, Antonio Bar Cendón, Christina Binder/ Sike Steiner, Aessandro Cacagno/Anna Echterhoff, Thomas Cottier, Gianmario Demuro, Kemens H. Fischer, Catherine Haguenau-Moizard, Gerhard Jand, Anne Jaquemet-Gauché, Dirk Jarré, Andreas Kiefer, Hiroko Kudo, Joanna Kuesza, Meanie Suy, Roand Traunmüer, Thomas Würtenberger , 318 pages, paperback, 48, 5
6 NEUERSCHEINUNGEN FRÜHJAHR 2014 Österreichs Schifffahrt in aten Ansichten Abum 10 Hemut W. Manig Die Torpedos in der k.u.k. Kriegsmarine Entstehen und Entwickung (Luppis Whitehead Obry Gesztesy) Aes begann mit einem fernenkbaren Sprengboot, woraus der Luppis-Whitehead Fisch-Torpedo entstand ein unterseeisches, automotives, autonomes und nicht wahrnehmbares Geschoß, das einen tödichen Schag versetzen konnte. Woher kam der Torpedo und wer waren die Urheber? In wechem Grade wurde der Seekrieg davon beeinfusst? Diese und weitere Fragen sind Thema des Buches, be treffend eines technischen Wunderwerkes, das nur mit der Wetraumrakete des vergangenen Jahrhunderts vergeichbar ist , 152 Seiten, gebunden, 34,80 Bestekarte Ex. Ex. Autor/Tite Autor/Tite Informieren Sie mich in Zukunft auch eektronisch über die Neuerscheinungen des Neuen Wissenschaftichen Verags. Vorname: Name: Adresse: Teefon: E-Mai: Unterschrift: Versandbedingungen: Bestesumme bis 80, : zzg. Versandkostenantei von 3, innerhab Österreichs und 8, ins Ausand über 80, : versandkostenfrei Besteadresse: Medienogistik Picher-ÖBZ GmbH & Co. KG, IZ-NÖ. Süd, Straße 1, Objekt 34, 2355 Wiener Neudorf, Te.: (+43) (02236) , Fax: (+43) (02236) , E-Mai: gabriea.atas@medien-ogistik.at Besteungen werden gem. AGB des NWV ( bearbeitet. 6
7 BACKLIST Leopod Bumberger/Dietinde Hinterwirth WRG Wasserrechtsgesetz 2., überarbeitete Aufage Inhat: a) Das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) samt Kommentar- und Rechtsprechungstei; b) die wichtigsten Verordnungen zum WRG im Votext; c) weitere Verordnungen mit Tite und Fundstee; d) das Widbachverbauungsgesetz im Votext, das Umwetmanagementgesetz in Aus zügen sowie Hinweise auf weitere Gesetze; e) die Wasserrahmenrichtinie, die Grundwasserrichtinie und die Hochwasserrichtinie. Der Rechtsprechungstei enthät die Judikatur des VwGH sowie Entscheidungen des OGH und des VfGH. Bei jenen Bestimmungen des WRG, zu denen unübersichtich viee Ent- scheidungen existieren, ist die Rechtsprechung zu Themengruppen gebündet, um die Suche zu ereichtern. Im Kommentartei werden im Wesent ichen (noch) nicht ausjudizierte praxis re evante Themen behandet und durch Verweise Verbindungen zwischen einzenen Bestimmungen des WRG hergestet. Besonderes Augenmerk wurde auch der Anwendung wasserrechticher Vorschriften durch andere Behörden as die Wasserrechtsbehörden (Gewerbebehörde, Abfawirtschafts behörde etc.) gewidmet. Stand: , 1066 Seiten, gebunden, 148, Werner Hauser [Keine] Juristische Sebstverteidigungs-Fibe 2., erweiterte, Aufage Wichtige Tipps für die Streitbewätigung Lockvoge-Angebot feherhaftes Internet-Geschäft unrichtige Teekom-Rechnung unerwünschte Vereinsmitgiedschaft fasche Mahnung mangehafte Ware nicht geiefertes Auto Baumange Probeme mit dem Kostenvoranschag Unzuässige Mietkause Nachbarschaftsstreit Irrtum beim Kauf (Zahn-)Arzthaftung Reisemange Wichtige rechtiche Begriffe Ausgewähte wichtige Adressen , 196 Seiten, gebunden, 14,80 Ausführiche Kommentierung der 577 ff ZPO (idf des SchiedsRÄG 2013) Berücksichtigung der Rechtsprechung und Literatur bis zum Zahreiche Bezugnahmen auf das UNCITRAL-Modegesetz über die internationae Handesschiedsgerichtsbarkeit Materiaien zum SchiedsRÄG 2006 und zum SchiedsRÄG 2013 Gerod Zeier Schiedsverfahren ZPO idf des SchiedsRÄG , aktuaisierte Aufage Stand: Umfassender Textanhang zum internationaen Schiedsverfahrensrecht , 592 Seiten, gebunden, 128, Verags-App im App Store erhätich! Gratis beim Kauf des Buches oder gegen Gebühr im App Store. Beim Kauf des Buches wird der Code dem Käufer per mai zugesandt. 7
8 BACKLIST Mathias Vog (Hg.) Fremdenrecht Textausgabe mit umfangreichen Materiaien 6., aktuaisierte und erweiterte Aufage Texte aer fremdenrechtichen Materien gesetze: Asygesetz 2005, Fremdenpoizeigesetz 2005, Grenzkontrogesetz, Niederassungs- und Aufenthatsgesetz, BFA-Einrichtungsgesetz und BFA-Verfahrensgesetz sowie Grundversorgungsgesetz-Bund und Grundversorgungsvereinbarung Texte reevanter agemeiner gesetzicher Bestimmungen (teis auszugsweise): Bundes-Verfassungsgesetz, Genfer Füchtings - konvention, Agemeines Verwatungsverfahrensgesetz 1991, Verwatungsgerichtsbarkeits-Übergangs gesetz, Verwatungsgerichtsverfahrensgesetz, Verwatungsgerichtshofgesetz 1985 Texte aer fremdenrechtichen Verordnungen Ae wesentichen eräuternden Bemerkungen (Regierungsvoragen, Ausschussberichte, Ausschussfeststeungen) Eräuternde Bemerkungen im Hinbick auf teiweise Änderungen der Paragrafenbezeichnungen in Korreation zum jeweis passenden Paragrafen Übersichtiche Giederung nach Rechtsbereichen Umfangreiches Stichwortverzeichnis Stand: 24. Februar , Seiten, gebunden, 64, Norbert Bich/Robert Bitsche/Wof Szymanski Das neue Recht der Arbeitsmigration AusBG, NAG und NAG-DV Text, Materiaien und Kurzkommentar samt einer Einführung Systematische Darsteung des Rechts der Arbeitsmigration sowie der Neuerungen im AusBg und NAG Ausänderbeschäftigungsgesetz (AusBG) Text, Materiaien sowie Kommentierung der Novee 2013 Niederassungs- und Aufenthatsgesetz (NAG) Text, Materiaien sowie Kommentierung der Novee gemäß dem Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz 2012 (FNG) und FNG-Anpassungsgesetz 2013 NAG-Durchführungsverordnung Aufistung wichtiger Internetadressen Neuerungen: Erteiung der Aufenthatstite aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Beiberecht, etc) durch das neu geschaffene Bundesamt für Fremdenwesen und Asy Anpassung des Migrationsrechts an die neu eingerichtete zweistufige Verwatungsgerichtsbarkeit: Das Bundesverwatungsgericht (BVwG) mit Zuständigkeit für das AusBG und die Landesverwatungsgerichte (LVwG) mit Zuständigkeit für das NAG urteien über Beschwerden gegen Entscheidungen der jeweiigen Verwatungsbehörde. Öffnung des Arbeitsmarktes für weitere EU-Bürger Mangeberufe für die Gewährung einer Rot-Weiß-Rot Karte kombinierter Aufenthats- und Arbeitstite für Drittstaatsangehörige Abschaffung der Arbeitseraubnis, des Befreiungsscheins und der Bundeshöchstzah Stand: 1. Jänner , 464 Seiten, broschiert, 38,80 Christian Fizwieser/Andrea Sprung Dubin III-Verordnung Das Europäische Asyzuständigkeitssystem Die Dubin III-Verordnung ist in 32 europäischen Staaten anzuwenden und reget für diese Staaten die Zuständigkeit für die Prüfung eines Antrages auf internationaen Schutz abschießend. Die Autoren der voriegenden Neuaufage, weche den im seben Verag zuetzt 2010 erschienenen Kommentar zur Dubin II-Ver ordnung aböst, bieten eine umfassende Darsteung dieser wichtigen unionsrechtichen Verordnung. Besonderes Augenmerk wurde neben den, zwischen den Mitgiedstaaten der Verordnung strittigen, Ausegungsfragen auf die Frage des Rechtsschutzes gegen Menschenrechtsveretzungen in Vozug der Verordnung geegt. Die in den etzten Jahren ergangenen Urteie der Gerichte in den Mitgiedstaaten wie auch die Entwickungen auf europäischer Ebene wurden berücksichtigt; die Rechtsprechung des EuGH und EGMR findet sich vertieft dargestet. Je ein Abschnitt über die Vozugserfahrungen in Österreich, Deutschand und der Schweiz runden das Werk ab. Auch die erst im Februar 2014 in Kraft getretene noveierte Fassung der Durchführungsverordnung ist bereits kommentiert. Praxisnähe und vertiefte rechtiche Anayse sind die besonderen Stärken des Kommentars, verfasst von zwei mit der Materie angjährig vertrauten Autoren. Stand: 1. Februar , 473 Seiten, gebunden, 78, 8
Telefon- und Handyrechnung. Richtig reklamieren
Teefon- und Handyrechnung Richtig rekamieren Ärger mit der Teefonrechnung gehört inzwischen zum Atag vieer Verbraucher. Hierauf hat die Poitik reagiert: Mit dem Teekommunikationsgesetz gibt es einige neue
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrSeminarangebotE. pfm-seminare: Praxisorientiert. Nachhaltig. Resultatfokussiert. Gewinnbringend
SeminarangebotE pfm-seminare: Praxisorientiert Nachhatig Resutatfokussiert Gewinnbringend Unsere Seminare sind anders! Sie sind resutatfokussiert und nachhatig ausgeegt! Seminare für persönichen und berufichen
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
MehrPrivatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage
MehrBACHELORSTUDIENGANG. Pharmaökonomie. Bachelor of Science (B.Sc.) Pharmazie und Ökonomie eine zukunftsorientierte Doppelqualifikation
BACHELORSTUDIENGANG Pharmaökonomie Bacheor of Science (B.Sc.) Pharmazie und Ökonomie eine zukunftsorientierte Doppequaifikation Arzneimitteversorgung muss wirtschaftich sein Anforderung an ein modernes
MehrKantonsspital Aarau AG Tellstrasse 5001 Aarau
Reigion-independenty Kantonsspita Aarau AG Testrasse 5001 Aarau Dienstag, 5. Juni 2007 Inkassowesen Jim-Peter Widmer - Fa Deb. 1504271/683590 Sehr geehrte Damen und Herren Wir sind entsetzt über das Schweizer
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
Mehrüber die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710
DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrDokumentation zur Versendung der Statistik Daten
Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten Achtung: gem. 57a KFG 1967 (i.d.f. der 28. Novelle) ist es seit dem 01. August 2007 verpflichtend, die Statistikdaten zur statistischen Auswertung Quartalsmäßig
Mehr27 Techniken der Gesprächsführung 28 Sorgen Sie für eine angenehme Gesprächsatmosphäre
4 Inhalt 6 Vorwort 7 Richtig führen durch Mitarbeitergespräche 8 Was haben Sie von Mitarbeitergesprächen? 13 Welche Fehler Sie vermeiden sollten 15 Entscheidend ist, was der Mitarbeiter versteht 18 Das
MehrWas ist eigentlich MinLand?
Was ist eigentlich MinLand? Mindanao Land Foundation (MinLand) ist eine Organisation in Davao City auf der Insel Mindanao, die im Süden der Philippinen liegt. Erick und die anderen Mitarbeiter von MinLand
MehrThementisch Informelle Bildung Lernort Familie
Thementisch Informee Bidung Lernort Famiie In diesem Themenfed ging es um die Darsteung der Zusammenarbeit von Akteuren für Famiien und dem Sport mit dem Zie Famiien und/oder Kinder und Jugendiche die
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
Mehr2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII, 73 a SGG, Art. 3 GG, Art. 25 S. 3 lit. f UN-BRK
UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 02/2015 vom 28.01.2015-31 - DOK 311.04 Im Rahmen des 2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII ist zu unterscheiden zwischen Behinderten, die fähig sind, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrEhrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren
Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Graz Senat 6 GZ. RV/0271-G/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Liezen betreffend Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrSichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept
Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen EinkommensSicherungsKonzept Es reicht nicht, Arbeit zu haben. Man muss auch arbeiten können. Einen gesicherten Arbeitsplatz zu haben, zählt heute
MehrSOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014
LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von
MehrDas einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle
Fachinfo aus der Landesfrauenorganisation Stand, September 2009 Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Seit der Regierungsklausur vom 14. bis 15. September 2009 in Salzburg
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrFachwirt. Geprüfter. werden. Intensivtraining für eine erfolgreiche IHK-Prüfung. Teil A wirtschaftsübergreifende Qualifikationen
Intensivtraining für eine erfolgreiche IHK-Prüfung Geprüfter Fachwirt werden Teil A wirtschaftsübergreifende Qualifikationen Peter Collier, Reinhard Fresow, Klaus Steines Mit Aufgaben- und Lösungssätzen
MehrSCHULUNG MIT SYSTEM: E-LEARNING VON RAUM21
SCHULUNG MIT SYSTEM: E-LEARNING VON RAUM21 - Schulungskonzept - Moodle Das E-Learning System - Die E-Learning-Plattform von raum21 - Ansprechpartner D A S S C H U L U N G S K O N Z E P T V O N R A U M
MehrWas ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte
Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich
MehrDiese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen.
Einleitung Traditionsgebundenheit, Weltverbreitung und zahlenmäßige Bedeutung des Berufsstandes der Versicherungsvermittler machen es erklärlich, dass es sich um einen Organismus handelt, der nicht leicht
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt
ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
MehrINNER WHEEL DEUTSCHLAND
INNER WHEEL DEUTSCHLAND INTERNATIONAL INNER WHEEL 90. DISTRIKT Liebe Inner-Wheel-Freundin, IIW-Headquarters hat Ihnen ein Schreiben zugesandt mit der Bitte, sich dort registrieren zu lassen. Was möchte
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrStellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster
Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.
MehrFragen und Antworten zum neuen Namensrecht
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Fragen und Antworten zum neuen Namensrecht 1) Wo finde ich die neuen Gesetzesbestimmungen? Die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
MehrDie 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung
DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389
MehrMit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien
Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrERP-Evaluation systematisch und sicher zum optimalen ERP-System
ERP-Evaluation systematisch und sicher zum optimalen ERP-System Risiken minimieren, Chancen nutzen durch ein strukturiertes Vorgehen basierend auf Anforderungen (Requirements Engineering) und Prozessoptimierung
Mehr«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen
18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen
MehrAuslandsaufenthalte: was ist zu beachten?
Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrVerordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrLeseauszug DGQ-Band 14-26
Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
MehrDer Europäische Datenschutzbeauftragte
Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx Europäischer Datenschutzbeauftragter Joaquín Bayo Delgado Stellvertretender Datenschutzbeauftragter Eine wachsende Zahl von Tätigkeiten der Europäischen
MehrEUROPEAN CONSORTIUM FOR THE CERTIFICATE OF ATTAINMENT IN MODERN LANGUAGES
Centre Number Nummer des Testzentrums.... Candidate No. Nummer des Kandidaten EUROPEAN CONSORTIUM FOR THE CERTIFICATE OF ATTAINMENT IN MODERN LANGUAGES For Examiners' Use Only Bitte nicht beschriften.
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34
Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrMedien der Zukunft 2020
Medien der Zukunft 2020 Mix verschiedener Perspektiven Experten Konsumenten 15-59 110 Onlinebefragung 46 Schweizer und 64 internationale Medienexperten 2 054 Onlinebefragung 15-59 Jahre D-CH und W-CH Werbewirtschaft
MehrGegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung
Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen Tarifkraft und Beamten im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung Die Fachgruppe BAG der GdP fordert eine Verbeamtung im BAG. Unsere Forderung
MehrKomplexe Gesetzgebung erfordert kompetente Fachkenntnisse.
IHR GUTES RECHT. Komplexe Gesetzgebung erfordert kompetente Fachkenntnisse. RECHT HABEN. RECHT BEKOMMEN. Unsere Gesetze werden immer komplexer und undurchschaubarer. Es gibt ständig Änderungen, Zusätze
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrLösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)
3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
MehrDow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat
Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dieser Ausschnitt ist eine Formation: Wechselstäbe am unteren Bollinger Band mit Punkt d über dem 20-er GD nach 3 tieferen Hoch s. Wenn ich einen Ausbruch aus Wechselstäben
MehrBWB Moot Court. Informationen zum Finale
BWB Moot Court Informationen zum Finale Rahmendaten Datum: 20.05.2015 Beginn: 12:00 Ort: DORDA Konferenzzone (6 Stock), Universitätsring 10, 1010 Wien Ablauf 12:00-12:15: Eintreffen der Teilnehmer 12:15-12:30:
MehrDienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München
Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Belange der Beschäftigten sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen
MehrEingangsseite Umwelt-online
Mit dem Erwerb einer Lizenz haben Sie die Möglichkeit, sich ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Kataster zu erstellen. Die Funktionen dieses Rechtskataster wird nachstehend erläutert. Eingangsseite Umwelt-online
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrKurze Anleitung zum Guthaben-Aufladen bei. www.blau.de
Kurze Anleitung zum Guthaben-Aufladen bei www.blau.de Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis 1 blau.de aufrufen... 3 2 Ihr Konto bei blau.de... 4 2.1 Aufladen über das Internet... 5 2.2 Aufladen direkt am Mobiltelefon
MehrVideo-Tutorial: Einrichten einer Facebook Landing Page in der Facebook Chronik (Timeline)
Video-Tutorial: Einrichten einer Facebook Landing Page in der Facebook Chronik (Timeline) Skript Nivea hat eine Die Telekom hat eine Microsoft hat eine Und selbst die BILD-Zeitung hat eine Wovon ich spreche?
MehrOnline Banking. Nutzung von Online Banking. Ergebnisse repräsentativer Meinungsumfragen im Auftrag des Bankenverbandes April 2011
Online Banking Ergebnisse repräsentativer Meinungsumfragen im Auftrag des Bankenverbandes April 11 1. Online Banking ist in Deutschland wieder stärker auf dem Vormarsch: Nach einem leichtem Rückgang im
MehrSEMINAR Modifikation für die Nutzung des Community Builders
20.04.2010 SEMINAR Modifikation für die Nutzung des Community Builders Step by Step Anleitung ecktion SEMINAR Modifikation für die Nutzung des Community Builders Step by Step Anleitung Bevor Sie loslegen
MehrNatürlich schöne Zähne ein Leben lang. Mundgesundheitsprogramm
Natürich schöne Zähne ein Leben ang Mundgesundheitsprogramm Gesunde Zähne Aber wie? Meistens sind nur zwei Krankheiten für Schäden an Zähnen und Zahnfeisch verantwortich: Karies und Parodontitis. Karies
Mehr4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick
4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht
MehrUmgang mit der Software ebuddy Ändern von IP Adresse, Firmware und erstellen von Backups von ewon Geräten.
ewon - Technical Note Nr. 001 Version 1.3 Umgang mit der Software ebuddy Ändern von IP Adresse, Firmware und erstellen von Backups von ewon Geräten. 19.10.2006/SI Übersicht: 1. Thema 2. Benötigte Komponenten
Mehr6 Beiträge zum Platz "Steuerberater Kanzlei Schelly - Hamburg Nord" auf Deutsch. robzim Hamburg 1 Beitrag. Kommentieren 1 Kommentar zu diesem Beitrag
6 Beiträge zum Platz "Steuerberater Kanzlei Schelly - Nord" auf Deutsch robzim Beitrag zu Steuerberater Kanzlei Schelly - Nord vom 20 August 2013 Mein Steuerberater in - Mein Beitrag wurde von Qype nicht
MehrAnwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen
Antwerpen, den 8. Mai 2004 Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Kurzreferat von radca prawny Marek Kacprzak I. Beratung Grundsatz: Honorarvereinbarungen Die Honorare sind am häufigsten auf Grund
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrWirtschaftskreislauf. Inhaltsverzeichnis. Einfacher Wirtschaftskreislauf. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wirtschaftskreislauf aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Der Wirtschaftskreislauf ist ein vereinfachtes Modell einer Volkswirtschaft, in dem die wesentlichen Tauschvorgänge zwischen den Wirtschaftssubjekten
MehrWeiterbildungen 2014/15
Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrPatientenumfrage. Was wirklich zählt
Patientenumfrage Was wirklich zählt Pressekonferenz, 20. Juni 2011 DOKUMENTATION DER UMFRAGE Ziel dieses Forschungsprojektes war die Auslotung der Bedeutung von Werten und Werthaltungen einerseits in der
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0301-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 19. Jänner 2010
MehrA. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )
Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen
MehrDanke, dass sie sich für die Infoliste der Moodleveranstaltung eingetragen haben.
1 Liebe Kolleginnen und Kollegen am WGG, Danke, dass sie sich für die Infoliste der Moodleveranstaltung eingetragen haben. In diesem Infoschreiben erhalten sie die Anleitung um sich selbstständig bei der
MehrVortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie
LANDESKONFERENZ KÄRNTEN 22. April 2015 Seeparkhotel Klagenfurt Vortrag von Andreas Jesse ChancenForum bezahlte Arbeit trotz Bescheid für die Beschäftigungs-Therapie Hinweis: Dieser Text ist in leicht verständlicher
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrBei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.
Modellwahl Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden. Beispiel des Pensionsverlaufs der beiden Modelle Modell 1 Modell 2 Modell 1
MehrMeet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten
Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp
MehrStipendien für angehende Erzieherinnen und Erzieher. in Hessen und Rheinland-Pfalz. In Kooperation mit. Hessisches Kultus ministerium
Stipendien für angehende Erzieherinnen und Erzieher in Hessen und Rheinand-Pfaz Bewerbung bis 31. Mai 2013 In Kooperation mit Hessisches Kutus ministerium Hessisches Sozia ministerium Das Programm Sie
MehrInfo zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit
Da es oft Nachfragen und Verständnisprobleme mit den oben genannten Begriffen gibt, möchten wir hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Sie haben ein Stück Wasserrohr mit der
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrAndersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice
Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S value beyond financial advice Schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Zukunft. Mit
MehrFAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER
Umfrage unter Eltern zur Kinder-Betreuung nach der Trennung Match-patch.de die Partnerbörse für Singles mit Familiensinn hat im Juni eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt. Bei der Befragung,
MehrL10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016
L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele
Mehr