Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Birkenfeld Teilplan Windenergie als 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2012 (FNP 2012)
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- Horst Vogt
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1 Vorname: Name: Datum: Straße: PLZ, Ort: An die Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld (Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 9) Auf dem Römer 17, Birkenfeld Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Birkenfeld Teilplan Windenergie als 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2012 (FNP 2012) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich folgende Einwendungen geltend: Einwendungen, Forderungen, 1. Anmerkungen zum Text Begründung und Umweltbericht B_U_Juli_2017 Ich schlage vor, den Begriff Feigenblattplanung ersatzlos zu streichen. Auf Seite 12 des Textes werden Abstände aus dem Rundschreiben Windenergie aus dem Jahr 2013 von 800m genannt. Im Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) gelten zwischenzeitlich Mindestabstände von 1000m bzw. 1100m. Diese Planungsunterlage will vorschreiben, welche menschlichen Sinne sich von Windrädern gestört fühlen dürfen! --> Ohren Ja, Augen Nein? Die Abstandsregelung darf nicht nur von Schallberechnungen abhängen. Mit Rechenmodellen beginnt die Interpretation. Daraus ergeben sich für die Anwohner nicht mehr nachvollziehbare Lösungen. Vom Menschen gemachte Rechenmodelle unterliegen auch einer gewissen Willkür. Seite 1 v 9
2 2.Schutz der historischen Kulturlandschaft oberes Naheengtal Der vulkanische geprägte Nahe-Durchbruch zwischen Idar-Oberstein und Hoppstädten gehört ohne Zweifel zu den abwechslungsreichsten und reizvollsten Landschaften in Rheinland-Pfalz. Da felsige und bewaldete Steilhänge die Erschließung erschwerten, blieb hier, auch in Zeiten verstärkter Industrialisierung und raumfordernden Straßenbaus, eine sehr naturnahe und weitgehend ungestörte Landschaft erhalten, in der die vulkanische Entstehungsgeschichte für Einheimische und Besucher erlebbar ist. Zu Recht, wurde hier im Jahr 1996 das Landschaftsschutzgebiet Obere Nahe ausgewiesen. In der Nähe zum Nationalpark gelegen, ist dieses landschaftliche Kleinod eher als dessen Vorgarten, denn als sein Hinterhof zu sehen.und ist bestens geeignet, Bedeutung und Wert der Nationalparkregion zu erhöhen. Dass diese weitgehend unversehrt gebliebene Landschaft mit ihren typischen Kerbtälern und Bachläufen und ihrer naturnahen Bewaldung nur in die Bewertungsstufe 3 eingestuft wurde, ist wohl dem fehlenden Bewusstsein in der Bevölkerung und ihrem daraus resultierenden geringen Bekanntheitsgrad geschuldet. Laut regionalem Raumordnungsplan gilt ein Ausschluss von Windkraftnutzung in der Tallage der Nahe. Ein wirklicher Schutz ist das jedoch nicht. Da niemand auf die Idee käme, Windräder in die 170m bis 200m eingesenkte Talsohle zu stellen, plant man die Windkraftanlagen auf den unmittelbar angrenzenden Höhenzügen. Forderung: die Höhenzüge auf beiden Seiten der Nahe sind von Windrädern freizuhalten. Seite 2 v 9
3 3. Wie viele Windräder braucht die VG Birkenfeld? Rheinland-Pfalz hat mit ca Ortsgemeinden mit Abstand die meisten Ortsgemeinden aller Bundesländer. Im Vergleich dazu hat z.b. Bayern bei 3,5-facher Landesfläche nur 2056 Ortsgemeinden. Wie die Tabelle zeigt, wird die Dichte an Ortsgemeinden unseres Bundeslandes noch von der Dichte im Kreis Birkenfeld übertroffen. Die natürlich gewachsene dichte Siedlungsstruktur mit den vielen kleinen Dörfern ist Teil unserer Kulturlandschaft. Hier verbietet es sich geradezu ein 2%-Ziel zwingend vorzuschreiben. Die Mindestabstände zur Wohnbebauung zu verkürzen, um dieses imaginäre 2%-Ziel zu erreichen, ist vollkommen inakzeptabel, denn auch in diesem Land möchten die Menschen nicht Bürger 3. Klasse sein, sondern in einer lebenswerten Umgebung leben. Dichte an Ortsgemeinden: Die VG Birkenfeld hat eine Fläche von 213 km². Da der Nationalpark von Windrädern frei zu halten ist, muss zur Ermittlung des 2%-Ziels diese Tabuzone aus der Gesamtfläche herausgerechnet werden. Dass die bereits vorhandenen WEA nicht in die Fläche, die der Windkraft zur Verfügung gestellt wird, mit eingerechnet werden sollen, leuchtet nicht ein. Ersatzweise Berechnung der für die Windkraft zur Verfügung gestellten Fläche Die Planungsunterlage zeigt keinen Lösungsweg. Aufgrund der inhomogenen Verteilung der vorhandenen WEA in kleinen Windparks kann man ersatzweise den Flächenbedarf anhand eines großen Windparks ermitteln. Nach den Faustregeln der strömungsbedingten Abstände innerhalb von Windparks (5-facher Rotordurchmesser in Hauptwindrichtung und 3-facher Rotordurchmesser quer zu Hauptwindrichtung kann man diese Flächen errechnen. Einbezogen werden alle am Netz befindlichen bzw. genehmigten Anlagen in der VG Birkenfeld (Stand Januar 2017) Anzahl der WEA : 46 mittlerer Rotordurchmesser : 88,04m Seite 3 v 9
4 Hauptwindrichtung halber Rotordurchmesser = 44m 5-facher Rotordurchmesser = 440m halber Rotordurchmesser = 44m 3-facher Rotordurchmesser = 264m Seite 4 v 9 halber Rotordurchmesser = 44m
5 A = = A = (6 x 440m + 88m) 2728m x x (6 x 264m + 88m) - 3 x 440m x 264m 1672m m² = m² 4,213 km² Das ist eine Minimalrechnung. Das 2% Ziel ist für die VG Birkenfeld (213km²) auch ohne Abzug für den Nationalpark bereits zu 98% erfüllt. Was für große Windparks gilt, darf bei uns nicht weniger Wert sein. Forderung (I) : Die bereits vorhandenen Windräder müssen in die der Windkraft substanziell zur Verfügung gestellten Fläche mit eingerechnet werden. Forderung (II) : Das 2% Ziel ist nicht weiter zu verfolgen. Die Berechnung dient lediglich zur Kontrolle. Forderung (III) : Die Potezialflächen P5, P6, P7, P13 sind nicht erforderlich und sollten zum Schutz des Nahetals nicht bebaut werden. 4. Mindestabstand zur Wohnbebauung Orientierungshilfe: Bayern: 10H-Regelung (10-fache Gesamthöhe) Nordrhein-Westfalen: 1500m (Koalitionsvertrag) Rheinland-Pfalz: 1000m für Anlagen bis 200m Gesamthöhe 1100m für Anlagen mit über 200m Gesamthöhe. Angesichts der ständig wachsenden Anlagengröße sind Mindestabstände von 1000m für Anlagen mit einer Gesamthöhe bis 200m bzw. 1100m für Anlagen mit einer Gesamthöhe von über 200m schon jetzt zu kurz gegriffen. Dass der Mindestabstand abhängig sein soll von der Höhe der Windenergieanlagen (WEA), scheint Konsens zu sein. In vielen Fällen liegen die Fundamente der WEA jedoch deutlich höher als die Wohnbebauung. Dies führt zu einer zusätzlichen Bedrängniswirkung. Der Höhenunterschied der WEA-Standorte (die Erhebung der Fundamente) gegenüber der Wohnbebauung wird bisher bei keiner Abstandsregelung berücksichtigt, sehr zum Nachteil der Dörfer in den Mittelgebirgen. Deshalb schlage ich alternativ zu einer festen 1500m Regelung eine flexible Abstandsregelung vor, in der die Faktoren, die die Bedrängung auf den Menschen verursachen, mit einfließen. Das ist neben der Gesamthöhe der Anlage auch die Erhebung des Fundaments der WEA gegenüber der Wohnlage. Seite 5 v 9
6 Forderung / Lösung (I) : fester Mindestabstand von 1500m zur Wohnbebauung alternativ: flexible Lösung Forderung / Lösung (II) : Mindestabstand = 1000m + Gesamthöhe der Anlage + Erhebung des Fundaments Bei 200m Gesamthöhe und 80m Höhenunterschied zwischen Fundament und Wohnbebauung ergibt sich demnach ein Mindestabstand von 1280m. Ist die Höhendifferenz zwischen Wohnlage und Fundament gleich Null oder liegt das Fundament der WEA niedriger als die Wohnbebauung, entfällt die letzte Komponente. Der Mindestabstand beträgt dann 1200m. 5. Mindestabstände beim Repowering Beim Repowering sollen mehrere kleine durch wenige größere und leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden. Bei den ohnehin geringen Mindestabständen in Rheinland-Pfalz ist es den Anwohnern nicht zumutbar, dass diese beim Repowering sogar noch unterschritten werden dürfen. Forderung: Die beim Neubau geltenden Mindestabstände dürfen beim Repowering nicht unterschritten werden. 6. Die Umzingelung von Nohen muss vermieden werden. beteiligte Potenzialflächen: P6 Muschelberg mit 6 bestehenden Anlagen nordwestlich von Nohen P7 westlich von Nohen Reichenbach südöstlich von Nohen zur Zeit 5 geplante Anlagen (siehe Fotomontage). Das Vorranggebiet Reichenbach / Heimbach war von der regionalen Planungsbehörde im Teilplan Windenergie 2012 mit einer Einschränkung versehen. Sie lautete: Eine Realisierung sollte nur erfolgen, wenn für diesen Standort eine ausreichend gewichtige Begründung vorliegt. Zwischenzeitlich sind in Reichenbach 5 WEA geplant. Bisher konnte keine der vermeintlich zuständigen Behörden ( SGD Nord, Kreisverwaltung Birkenfeld, Planungs-gemeinschaft Rheinhessen-Nahe) eine Auskunft über den Verbleib der Einschränkung bzw. über die nun vorliegende?? Begründung erteilen. Vielleicht ist sie ja bei den Planungen innerhalb der VG Seite 6 v 9
7 Baumholder abhanden gekommen. Somit wäre eine Bebauung des Vorranggebietes Reichenbach / Heimbach nicht rechtens. Die Organe der Verbandsgemeinde Birkenfeld VG-Rat und VG-Verwaltung tragen auch Verantwortung für die Wohnqualität der Anwohner in Nohen und dafür, dass das Leben für die Menschen in Nohen lebenswert bleibt. Forderung (I): Die VG-Verwaltung Birkenfeld klärt, was aus dieser Einschränkung geworden ist. Ziel muss sein, die Planungen in Reichenbach zu unterbinden. Gegebenenfalls ist die oberste Landesplanungsbehörde mit einzuschalten. Forderung (II): Wenn die Bebauung des Vorranggebietes Reichenbach, nicht vermieden werden kann, darf nordwestlich von Nohen auf der Potenzialfläche P6 keine weitere Vorrangfläche entstehen. Fotomontage Stephan So könnte das Windvorranggebiet Reichenbach / Heimbach bei Vollausbau aussehen. Zur Zeit sind 5 Anlagen geplant. Die Fotomontage ist möglichst maßstabsgerecht: Gesamthöhe der Anlagen 217m Durchmesser der Rotoren 136m. Der Höhenzug hat eine Höhe von etwa 170m (von der Nahe aus gemessen) Die Windräder werden die Neubaugebiete in der Nohener Ortsmitte um 350m überragen. Seite 7 v 9
8 Mu lb he c s erg Seite 8 v 9 Grafische Darstellung : Stephan ermittelt aus Geodaten der Kreisverwaltung WEA Bezeichnung teils frei gewählt rg erbe m m i Z
9 7. Abstand zwischen den Vorranggebieten Die Abstände von 4km zwischen den Vorranggebieten müssen eingehalten werden, so wie es im Teilplan Windenergie 2012 vorgesehen waren. Sollte das Vorranggebiet Reichenbach / Heimbach entgegen der Bedenken der Regionalplanung doch bebaut werden, würden die Abstände zum Vorranggebiet, Nohen, Rimsberg etwa nur 2,2 km betragen. Forderung: In diesem Fall muss seitens der VG Birkenfeld unbedingt auf die Potenzialfläche P6 nördlich und nordwestlich von Nohen verzichtet werden. 8. Barrierewirkung für den Vogelzug entlang der Nahe. gemeinsam mit dem Vorranggebiet Reichenbach bilden die Potenzialfläche P6, P7, P13 eine Barriere für den Vogelzug entlang der Nahe. Im Verlauf der Nahe ist in südwestlicher Richtung ist bereits jetzt eine Verdichtung von Windrädern vorhanden. Forderung: Die Potenzialflächen P6, P7 und P13 dürfen nicht bebaut werden. Unterschrift: Seite 9 v 9
10 Tabelle1 Fläche Gemeinde Windpark Planungsstand Datum Anlagentyp P / kw Gesamthöhe Rotor 3x Rotordurchmesser Durchmesser Bedingt /m² 5x Rotor- Ströhmungs- WEA Durchmesser Anzahl Achtelsbach Achtelsbach am Netz Enercon E Achtelsbach Achtelsbach am Netz Enercon E Achtelsbach Achtelsbach am Netz Enercon E Achtelsbach Achtelsbach am Netz Enercon E Achtelsbach am Netz Enercon E Birkenfeld Birkenfeld am Netz Enercon E Birkenfeld Birkenfeld am Netz Enercon E Birkenfeld Birkenfeld am Netz Enercon E Dambach Dambach am Netz Enercon E am Netz Vestas V am Netz Vestas V am Netz Vestas V am Netz Vestas V genehmigt Nordex N genehmigt Nordex N Gimbweiler Gimbweiler am Netz Vestas V Gimbweiler Gimbweiler am Netz Vestas V Gimbweiler Gimbweiler Süd am Netz Enercon E Gimbweiler Gimbweiler Süd am Netz Enercon E Tabelle: Stephan Datenquelle: KV BIR Stand 11. Jan WEA VG BIR Seite1 v 3
11 Tabelle1 Fläche Gemeinde Windpark Planungsstand Datum Anlagentyp P / kw Gesamthöhe Rotor 3x Rotordurchmesser Durchmesser Bedingt /m² 5x Rotor- Ströhmungs- WEA Durchmesser Anzahl Gimbweiler Gimbweiler II genehmigt Enercon E Hattgenstein Karschberg genehmigt Enercon E Hoppstädten am Netz Enercon Hoppstädten am Netz Enercon Hoppstädten am Netz Enercon am Netz Nordex S am Netz GE Wind EW 1.5sl am Netz GE Wind EW 1.5sl am Netz GE Wind EW 1.5sl am Netz GE Wind EW 1.5sl am Netz Enercon E-82 E genehmigt Enercon E genehmigt Enercon E am Netz Enercon E am Netz Enercon E am Netz Enercon E am Netz Enercon E Niederhambach Elchweiler am Netz Vestas V Niederhambach Elchweiler genehmigt Vestas V Tabelle: Stephan Datenquelle: KV BIR Stand 11. Jan WEA VG BIR Seite2 v 3
12 Tabelle1 Fläche Gemeinde Windpark Planungsstand Datum Anlagentyp P / kw Gesamthöhe Rotor 3x Rotordurchmesser Durchmesser Bedingt /m² 5x Rotor- Ströhmungs- WEA Durchmesser Anzahl Niederhambach Niederhambach am Netz Senvion 3.4 M Niederhambach Niederhambach am Netz Senvion 3.4 M Niederhambach Niederhambach am Netz Senvion 3.4 M Niederhambach Niederhambach am Netz Senvion 3.4 M Oberbrombach Oberbrombach am Netz Enercon E Wilzenberg- Hußweiler Wilzenberg- Hußweiler Wilzenberg- Hußweiler Hußweiler Hußweiler genehmigt Enercon E 82 E genehmigt Enercon E 82 E Niederhambach am Netz Senvion 3.4 M Tabelle: Stephan Datenquelle: KV BIR 88, Mittelwert Gesamtfläche Tabelle: Stephan Datenquelle: KV BIR Stand 11. Jan WEA VG BIR Seite3 v 3
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