Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Schweich Teilplan Schweich, 9. Teiländerung. Verbandsgemeinde Schweich Kreis Trier-Saarburg
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- Gottlob Holst
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1 Kreis Trier-Saarburg Juni 2013
2 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt, dass die vorliegende Fassung der zur Flächennutzungsplanfortschreibung mit der Fassung, die in den Verfahren nach 3 und 4 BauGB und Gegenstand des Satzungsbeschlusses der war, übereinstimmt. Schweich, den Christiane Horsch - Bürgermeisterin - Bearbeiter: igr AG Luitpoldstraße 60a Rockenhausen Telefon: Telefax: Rockenhausen, im Juni 2013 (Stempel, Unterschrift)
3 G L I E D E R U N G 1. Ausgangslage 4 2. Grundlagen 6 3. Art der Änderung 8 4. Auswirkungen der Änderung Umweltbelange Verkehrslärm/Gewerbelärm Auswirkungen für die Landschaft 9 5. Zusammenfassung 10 3
4 1. Ausgangslage Die Grundschule der Stadt Schweich, die sich derzeit im Ortszentrum der Stadt befindet, bietet derzeit nicht mehr ausreichend Raum für die Aufnahme aller schulpflichtigen Kinder der Gemeinde. Ein Umbau oder Anbau an die bestehende Grundschule ist nicht möglich, auch entspricht die Bausubstanz der Grundschule nicht mehr den heutigen Anforderungen an Energiesparen und Raumangebot für Grundschulen. Da auch weiterhin mit einer Zunahme der grundschulpflichtigen Kinder in der Stadt Schweich gerechnet wird, möchte die Stadt Schweich nordwestlich vom Neubaugebiet "Ermesgraben" eine neue 4-zügige Grundschule errichten. Die Förderschule der Stadt Trier (Trevererschule) befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Eine Sanierung ist nicht möglich, sodass die Stadt Trier einen Neubau beabsichtigt. Für diesen Neubau wurde ein geeigneter Standort innerhalb des Kreisgebietes gesucht. Nach mehreren Untersuchungen und Variantenprüfungen wurde der Standort Schweich als der am besten geeignetste Standort für die Errichtung einer Förderschule ermittelt. Gemeinsam mit der Grundschule Schweich soll im Plangebiet nun auch die Förderschule errichtet werden. Im nördlichen Bereich befindet sich eine größere Fläche, die bereits von der Lebenshilfe e.v. erworben wurde. Die Lebenshilfe e.v. beabsichtigt auf dieser Fläche ein Pflegeheim sowie einen integrativen Kindergarten zu errichten. Lage des Plangebietes Der Standort befindet sich nordwestlich des Neubaugebietes "Ermesgraben" und ist zur Hälfte bereits im Flächennutzungsplan als geplante "Gemeinbedarfsfläche" dargestellt. Da die Fläche, die im Flächennutzungsplan dargestellt ist, nicht ausreicht, um die geplanten Schulen zu realisieren, wurde das Plangebiet nach Süden hin ausgedehnt, um ausreichend Platz für die schulischen Einrichtungen zu haben. Zu den eigentlichen Schulgebäuden sind auch noch Turnhallen, Sportanlagen im Außenbereich sowie sonstige Freianlagen unterzubringen. Ebenfalls ist es erforderlich, entsprechende Flächen für die Regenwasserbewirtschaftung und einen erforderlichen Lärmschutzwall zur K 39 vorzuhalten. Die Verbandsgemeinde Schweich unterstützt dieses Vorhaben. Aus diesem Grund möchte die Verbandsgemeinde Schweich den Flächennutzungsplan ändern und den südlichen Erweiterungsbereich ebenfalls als Gemeinbedarfsfläche im Flächennutzungsplan ausweisen. 4
5 Lage der Fläche Der Änderungsbereich befindet sich nordwestlich des Neubaugebietes "Ermesgraben" im nordwestlichen Teil des Stadtgebietes von Schweich. Östlich des Plangebietes verläuft die K 39, eine Ortsrandstraße, die den wesentlichen Verkehr der Stadt Schweich um das Gemeindegebiet herumführt und den Zubringer zu den überregional bedeutsamen Verkehrswegen herstellt. Im Norden grenzt die Bahnhofstraße (ebenfalls K 39) an, über die das Plangebiet erschlossen werden soll. Östlich vom Plangebiet befinden sich landwirtschaftliche Flächen sowie erhaltenswerte Grünbereiche im näheren Zusammenhang mit dem Auenbereich des Märzbaches, der weiter östlich von Nord nach Süd verläuft. Im Süden grenzt das Plangebiet ebenfalls an landwirtschaftliche Flächen an. Über die K 39 ist das Plangebiet optimal an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Es besteht auch eine gute Anbindung an das ÖPNV-Netz. Zudem besteht auch eine fußläufige Anbindung zum Bahnhof Schweich, der sich etwa in 10 Minuten Entfernung vom Plangebiet in nördlicher Richtung befindet. Eine fußläufige Anbindung zur Stadtmitte soll über eine Fußgängerbrücke über die stark befahrene K 39 erfolgen, um die bestmögliche Sicherheit für die Kinder zu erreichen. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan ist jedoch nicht erforderlich. Der genaue Änderungsbereich der 9. Flächennutzungsplanfortschreibung ist dem Lageplan zu entnehmen. 5
6 2. Grundlagen Regionaler Raumordnungsplan Trier In der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Trier von 1995 sind für die Stadt Schweich die besonderen Ziele - Entwicklung Gewerbe - Entwicklung Wohnen und - Entwicklung Erholung festgelegt. Am Schulstandort Schweich gibt es derzeit folgende Schulen: - Stefan-Andres-Gymnasium - Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium - Stefan-Andres-Realschule Plus - Grundschule "Am Bodenländchen" - Levanaschule Schweich (Schule mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung) - Meulenwaldschule (Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Sprache) Sonstige Ziele aus dem Regionalen Raumordnungsplan Trier sind für das Plangebiet nicht zu entnehmen. Die Stadt Schweich ist im Regionalen Raumordnungsplan als Unterzentrum eingestuft und hat Gewerbe, Wohnen und Erholung zu entwickeln. Dazu gehört auch der Ausbau der schulischen Versorgung. Somit entspricht die Flächennutzungsplanänderung den Zielen des Regionalen Raumordnungsplanes. Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) Im Bereich des Plangebietes sind im LEP IV keine besonderen Ziele festgesetzt, die dem geplanten Vorhaben widersprechen. Da auch der Flächennutzungsplan beim LEP IV berücksichtigt wurde, ist auch die geringfügige südliche Ausdehnung in Bezug auf den LEP IV als unbedeutend zu deklarieren. Durch das geplante Vorhaben wird die Daseinsvorsorge im schulischen Bereich der Stadt Schweich gesichert, was somit auch den Zielen des LEP IV entspricht. 6
7 FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete (Natura 2000) In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich keine FFH-Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete und sind auch nicht in einer Nähe vorhanden, die durch das Plangebiet beeinträchtigt werden könnten. Landschaftsschutzgebiet Moselgebiet von Schweich bis Koblenz Das Plangebiet sowie die gesamte Stadt Schweich befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Moselgebiet von Schweich bis Koblenz. Der Schutzzweck ist 1. die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart, der Schönheit und des Erholungswertes des Moseltales und seiner Seitentäler, mit denen das Landschaftsbild prägenden, noch weitgehend naturnahen Hängen und Höhenzügen 2. die Behinderung und Beeinträchtigung des Landschaftshaushaltes und zwar von Bodenerosionen in den Hanglagen, ist zu vermeiden Dabei sind gemäß 1 Abs. 2 Flächen innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes nicht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes. Somit ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes durch das Plangebiet nicht zu befürchten. 7
8 3. Art der Änderung Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der ist im nördlichen Änderungsbereich das Gebiet bereits als geplante Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Der südliche Bereich ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Dieser Bereich wird neu als geplante Gemeinbedarfsfläche geändert, um die erforderliche Fläche zur Realisierung der Schulen, Pflegeeinrichtungen und Kindergarten zu ermöglichen. Zusätzlich wurde die Grünfläche dargestellt, die als Abstandsgrün und zum Eingrünen des Plangebietes erforderlich sind. 8
9 4. Auswirkungen der Änderung 4.1 Umweltbelange Die Fläche ist derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Zu erhaltenswerten Bereichen (Auenbereich Märzbach) wurde ausreichend großer Abstand gewählt, um Beeinträchtigungen durch die geplanten Bauvorhaben zu vermeiden. Sonstige erhaltenswerte Strukturen sind nicht betroffen. Es wurde bereits mit einer artenschutzrechtlichen Kartierung im Juli 2012 begonnen, um bis Sommer 2013 die gesamte Vegetationsperiode untersucht zu haben. Details und die Bearbeitung des Eingriffes der verschiedenen Schutzgüter sind im Umweltbericht detailliert dargestellt. 4.2 Verkehrslärm/Gewerbelärm Die Schulen befinden sich im Entwicklungsbereich der stark befahrenen K 39 sowie von gewerblichen Betrieben. Um Schutzmaßnahmen definieren zu können, wurde zum Bebauungsplan eine Schalltechnische Untersuchung erstellt, die aktive und passive Maßnahmen beschreibt. Einschränkungen für die bestehenden angrenzenden Nutzungen entstehen hierdurch nicht. 4.3 Auswirkungen für die Landschaft Durch die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wird es ermöglicht, landwirtschaftliche Nutzflächen mit guten Böden einer Bebauung zuzuführen und somit landwirtschaftlichen Betrieben zu entziehen. Die Stadt Schweich wird den betroffenen Landwirten eine gleichgroße und gleichgute landwirtschaftliche Fläche an anderer Stelle, die für Ausgleichsmaßnahmen reserviert ist, als Ersatzfläche zur Verfügung stellen. Externe Ausgleichsmaßnahmen erfolgen auf den für die Landwirtschaft unbedeutenden Flächen innerhalb der Verbandsgemeinde Schweich. 9
10 5. Zusammenfassung Die Stadt Schweich möchte im nordwestlichen Gemeindegebiet, auf einer im bereits rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellten Gemeinbedarfsfläche, ein neues Schulzentrum entwickeln, um dort eine Förderschule, die Grundschule, ein Pflegeheim sowie einen integrativen Kindergarten errichten zu können. Die möchte deshalb für den Planungsbereich den Flächennutzungsplan für die hierfür erforderliche südliche Erweiterung der bestehenden Ausweisung ändern. Parallel zur 9. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan aufgestellt. Hinsichtlich der Umweltbelange sind derzeit keine größeren Konflikte zu erwarten. Details können dem Umweltbericht entnommen werden. 10
11 Aufgestellt: igr AG Luitpoldstraße 60 a Rockenhausen Rockenhausen, im Juni Dipl.-Ing. H. Jopp 11
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