Berufsgesetz definiert Aufgaben für mehr Patientensicherheit

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1 Was ist eine Pflegefachkraft? Berufsgesetz definiert Aufgaben für mehr Patientensicherheit Berlin (28. Januar 2011) Den Pflegebedarf feststellen, die Pflegeleistungen planen und durchführen sowie die Ergebnisse überprüfen: So sehen die Aufgaben der Pflege aus. Nur: Das steht nirgendwo geschrieben. Wir brauchen ein Berufsgesetz, das als eine Richtschnur für die Pflege dient, fordert Rolf Höfert, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbands (DPV) e.v., auf dem Kongress Pflege Der Pflegerechtsexperte ist Vorsitzender des Ausschusses Berufsrecht beim Deutschen Pflegerat (DPR) e.v., der ein Eckpunktepapier für die Reform der berufsrechtlichen Regelungen zur Pflege erarbeitet. 1 / 6

2 Nur mit einem Berufsgesetz können (im Sinne der Patientensicherheit) die Tätigkeiten von einer Pflegehilfskraft und von examinierten Fachkräften voneinander abgegrenzt werden, so der Pflegeexperte weiter. Die Dringlichkeit einer berufsrechtlichen Definition einer Fachkraft habe bereits das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2002 festgestellt und gehe außerdem aus dem Gutachten des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen von 2007 hervor. Höfert weist darauf hin, dass es in Deutschland für die Pflege nur Ausbildungsgesetze gibt das Altenpflegegesetz von 2003 und das Krankenpflegegesetz von 2004, während die Berufsausübung von Ärzten und anderen Heilberufen gesetzlich geregelt ist. Auch die Bundesregierung, die in ihrem Koalitionspapier ein neues Berufsgesetz ankündigt, beschränkt das Vorhaben auf die Ausbildung: Das geplante Gesetz soll die Zusammenführung der drei Berufsbilder Gesundheits- und Krankenpflege, Kindersowie Altenpflege voranbringen. 2 / 6

3 Juristisch wird in Deutschland zurzeit nur nachträglich durch einzelne Gerichtsurteile entschieden, was Pflege hätte tun sollen und was hätte nicht passieren dürfen. Für die Sicherheit der Patienten muss das Kompetenzprofil der professionell Pflegenden und die berufsrechtlichen Verpflichtungen in einem Gesetz klar definiert werden, sagt Höfert. Als Vorbilder können Österreich und Frankreich dienen, die schon vor zwölf Jahren ein nationales Berufsgesetz für die Pflege verabschiedet haben. In Deutschland haben zwar einzelne Bundesländer Bremen, Saarland und Hamburg eine Berufsordnung auf den Weg gebracht, doch es fehlt, vergleichbar mit der Straßenverkehrsordnung des Bundes, der bundeseinheitliche Rahmen, so Höfert. An die Forderung nach einem nationalen Berufsgesetz knüpfen viele Pflegeexperten die Forderung nach einer Pflegekammer, analog zur Ärzte- und Apothekerkammer. 3 / 6

4 Pflegerechtsexperte Höfert: Was hilft ein Gesetz, wenn es keine Institution gibt, die die Umsetzung überprüft? Nur mit Hilfe von Pflegekammern in den Bundesländern auch die Bundesstraßenverkehrsordnung wird landesrechtlich überwacht könne eine Qualitätssicherung garantiert werden. Weitere Informationen - Deutscher Pflegerat (DPR) e.v., Salzufer 6, Berlin, Tel. 030/ , info@deutsch er-pflegerat.de 4 / 6

5 , - Deutscher Pflegeverband (DPV) e.v., Mittelstr. 1, Neuwied, Tel /8388-0, info@dp v-online.de, 5 / 6

6 Quelle: Kongress Pflege 2011, (tb). 6 / 6

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