Zahlen zu Früh- und Zwangsverheiratung

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1 Zahlen zu Früh- und Zwangsverheiratung Türkei Frühverheiratung Bis zu 28 % aller türkischen Mädchen (UNICEF 2016) und bis zu 42 % der türkischen Mädchen in Ost- und Südostanatolien (Hacettepe-Universität Ankara 2011) Vor allem in ländlichen Gegenden werden Geburten oft mit großer Verzögerung oder gar nicht registriert. Dies begünstigt Frühehen, da Mädchen bei der rückwirkenden Beantragung einer Geburtsurkunde als älter angegeben werden können. Zwangsverheiratung 52 % der Frauen zwischen 15 und 49 Jahren (Hacettepe-Universität Ankara 2008) Je niedriger das Bildungsniveau, desto höher der Prozentsatz (bis 71 %) Deutschland Früh- und Zwangsverheiratung Minderjährige mit dem Familienstand verheiratet im Ausländerzentralregister gespeichert, davon 78 % Mädchen: 664 aus Syrien, 157 aus Afghanistan, 100 aus dem Irak, 65 aus Bulgarien, 41 aus Polen, 33 aus Rumänien und 32 aus Griechenland (Bundesinnenministerium 2016) von Zwangsverheiratung Bedrohte und Betroffene in 830 Beratungseinrichtungen erfasst, davon 93 % Mädchen oder Frauen und 30 % minderjährig (Bundesfamilienministerium 2008) Zitate Seit dem Malwettbewerb bin ich neugierig und frage auf Hochzeiten immer nach dem Alter der Braut. Mit meinem Vater rede ich auch über das Heiraten. Ohne Schulabschluss will ich keine Ehe eingehen. Was habe ich dann für Chancen auf dem Land? Ich will ein besseres Leben führen! Ferhat Güzel, Schülerin aus Van Die Wirkung dieser Wettbewerbe ist groß. Viele Mädchen werden durch die Auseinandersetzung mit dem Thema und das Malen selbstbewusster: Sie sind stolz auf ihren Erfolg und kriegen zum ersten Mal öffentlich Anerkennung. Das bestärkt sie darin, für ihre Rechte zu kämpfen und auf eine Ausbildung zu pochen. Eine junge Frau fing an, Romane über Chancengleichheit zu schreiben. Ihre Texte waren hart, rüttelten die Leute aus ihrem Dorf aber auf. Auch das Umfeld der Mädchen verändert sich: Eltern überdenken ihren Standpunkt. Sie werden zugänglicher für die Wünsche und Ziele ihrer Töchter. Manche stimmen einem Fernstudium zu. Gülmay Gümüshan, Gründerin von YAKA-KOOP

2 Das sagt das Gesetz Türkei Zivile Heirat ab 18 Jahren, mit Zustimmung der Eltern oder eines Vormunds ab 17 Jahren, bei zusätzlicher Zustimmung durch ein Gericht ab 16 Jahren. Häufig findet ausschließlich eine religiöse Heirat statt. Diese wird gemäß islamischen Rechts (Shari a) geschlossen. Nach der Shari a gibt es kein einheitliches Mindestheiratsalter für Mädchen, in der Regel liegt es aber unter dem gesetzlichen Heiratsalter, meist zwischen 12 und 15 Jahren. Auch Mehrehen für Männer sind nach der Shari a zulässig. Im Oktober 2017 nahm das türkische Parlament einen Gesetzesentwurf an, der die religiöse Heirat durch Muftis, islamische Rechtsgelehrte im Staatsdienst, rechtsgültig macht. Bislang war die religiöse Heirat allein nicht rechtsgültig. Deutschland Seit Juni 2017 ausnahmsloses Mindestheiratsalter bei 18 Jahren. Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen werden nicht anerkannt bzw. aufgehoben. Jugendämter nehmen minderjährig Verheiratete (vorläufig) in Obhut. Ob der Kontakt zum Ehepartner zum Wohl der Minderjährigen ist, wird im Einzelfall entschieden. Selbstbestimmt, gleichberechtigt und frei Dazu haben sich die Türkei und Deutschland international verpflichtet Die Ehe darf nur aufgrund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden. (Art. 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, 1948) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau in Ehe- und Familienfragen und gewährleisten auf der Grundlage der Gleichberechtigung von Mann und Frau insbesondere folgende Rechte: (..) (b) gleiches Recht auf freie Wahl des Ehegatten sowie auf Eheschließung nur mit freier und voller Zustimmung. (Art. 16, Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau CEDAW, 1979) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. (Art. 34 der UN-Kinderrechtskonvention, 1989)

3 Was kann ich tun? Unterstützen Sie die wichtige Arbeit von TERRE DES FEMMES und YAKA-KOOP Spenden Sie auf das Konto: EthikBank IBAN DE BIC GENODEF1ETK Stichwort: Türkei Besuchen Sie unsere Website: und informieren Sie sich weiter Damit mehr Mädchen selbstbestimmt, gleichberechtigt und frei leben können! YAKA-KOOP Eine junge Frau aus Van informiert sich über die Folgen von Frühehen

4 Mit dem Malstift gegen die geraubte Kindheit: SchülerInnen aus der Türkei über Früh- und Zwangsverheiratung Eine Bilderausstellung von TERRE DES FEMMES und YAKA-KOOP Kofinanziert vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung TERRE DES FEMMES (TDF) ist eine gemeinnützige Organisation, die sich seit 1981 für die Menschenrechte von Mädchen und Frauen in Deutschland und weltweit einsetzt. Unsere Vision ist, dass Mädchen und Frauen selbstbestimmt, gleichberechtigt und frei leben können so wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 garantiert. Schwerpunkte unserer Arbeit sind die Prävention und Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung, Häuslicher und sexualisierter Gewalt, Frauenhandel und Prostitution, Gewalt im Namen der Ehre und Frauenrechtsverletzungen im Fluchtkontext. YAKA-KOOP wurde 2002 als erste Frauenorganisation in Van im Südosten der Türkei gegründet. Seit 2014 ist sie Partnerorganisation von TDF. YAKA-KOOP unterstützt Mädchen und Frauen, die von Frühund Zwangsverheiratung oder anderer Gewalt betroffen sind. YAKA-KOOP organisiert Kampagnen, involviert Behörden, Dorfvorsteher und Imame, klärt Familien auf und überzeugt Unternehmen wie Friseure und Caterer, nicht für Kinderhochzeiten zu arbeiten. Parallel fördert YAKA-KOOP die Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen: bei Bedarf können sie sich rechtlich und psychologisch beraten lassen. Mädchen werden unterstützt, ihren Schulabschluss zu machen. Frauen können in Textil- und Gastronomie-Kooperativen ein Einkommen erwirtschaften und finanziell unabhängiger von ihren Partnern werden.

5 Entstehung der Bilder: Malwettbewerb in Van Kinderbräute NEIN! und Sag NEIN zu Gewalt gegen Frauen! So lauten die Slogans der zwei Kampagnen, die YAKA-KOOP seit 2013 im südosttürkischen Van veranstaltet. Ein Teil davon sind Malwettbewerbe in Kooperation mit dem Bildungsministerium, an denen jedes Jahr 900 SchülerInnen und StudentInnen teilnehmen. Im November wählt eine Jury die besten Bilder aus und prämiert sie. Am Internationalen Tag der Kinderrechte (20. November) und am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (25. November) werden die Gewinnerbilder auf Plakatwänden an belebten Plätzen und Kreuzungen in Van angebracht und mehrere Wochen ausgestellt. So entwickelt die Bevölkerung ein Problembewusstsein für die Themen. YAKA-KOOP Die hier gezeigten 21 Kunstwerke entstanden zwischen 2013 und 2016 an Schulen in Van. Eines der Gewinnerbilder plakatiert in Van YAKA-KOOP und die KünstlerInnen rufen dazu auf, gegen Menschenrechtsverletzungen an Mädchen und Frauen aufzustehen in der Türkei und weltweit.

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