Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und öffentlicher Bibliothek. zwischen der

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1 .ili ---!.:!.- Hamburg 1 Behorde fur Schule und Ber ufsbi ldu ng BÜCHERHALLEN HAMBUAC Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und öffentlicher Bibliothek zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburger Straße 31, Hamburi vertreten durch Landesschulrat im Folgenden.BSB genann und der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen Hühnerposten 1, 2 vertreten durch den Vorstand, Fra im Folgenden.H Präambel Die Hamburger Schülerinnen und Schüler sollen im laufe ihrer Schullaufbahn die Kompetenz erwerben, Medien kritisch und kreativ für persönliche, berufliche und gesellschaftliche Interessen zu nutzen. Die Bibriothekskompetenz ist eine wesentliche Komponente dieser Lese-. Recherche- und Informationskompetenz. Um die Vermittlung einer kompetenten Bibliotheksnutzung flächendeckend für alle Hamburger Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu sichern, arbeiten die Behörde für Schule und Berufsbildung und die Bücherhallen Hamburg als Bildungspartner verbindlich zusammen. Basis der Zusammenarbeit sind die gemeinsam entwickelten Konzepte, die evaluiert und aktuell ausgestaltet werden. 1 Leistungen der BSB 1. Die BSB fördert die systematische Zusammenarbeit zwischen allgemeinbildenden Schulen und der HÖB von der Vorschule bis zur Jahrgangsstufe Die Bildungspläne der Hamburger allgemeln bildenden Schulen stellen sicher, dass die alters- und zeitgemäße Bibliotheksnutzung fächerübergreifender Bestandteil des Regelunterrichts in der Vorschule und in den Jahrgangsstufen 1 bis 13 ist. Für die Jahrgangsstufen VSK bis Jahrgang 8 sind regelmäßige Bücherhallenbesuche im Klassenverband vorgesehen. 2 Leistungen der HÖB 1. Die HÖB verpflichtet sich, altersgerecht gestufte Mindeststandards der Bibliotheks-, Recherche- und Informationskompetenzkompetenz, welche die Schülerinnen und Schüler zu bestimmten Zeitpunkten erwerben sollen, zu erarbeiten, zu aktualisieren und im Rahmen von Bücherhallenbesuchen im Klassenverband zu vermitteln.

2 2. Darüber hinaus werden zur Unterstützung des Leselernprozesses folgende Medienprogramme in Abstimmung zwischen der BSB und der HOB vorgehalten, kontinuierlich angepasst und weiter entwickelt. Lese-Hör-Kisten für Vorschulklassen Lesekisten für 1. und 2. Klassen Bücherhallenpass für 3. und 4. Klassen 3. Die HÖB stellt den staatlichen Hamburger allgemeinbildenden Schulen gemäß der Vereinbarung Blockentlelhe - Service für Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Hamburger Schulen von 1999 (vgl. Anlage 1) Medienblöcke zu bestimmten Themen und Klassensätze für den Unterrichtseinsatz zur Verfügung. 4. Die HÖB stellt den ehrenamtlichen Mentoren gemäß der Vereinbarung Bereitstellung von Jahreskarten für die Leselernhelfer von Mentor e. V. vom (vgl. Anlage 2) Kundenkarten zur Verfügung. 5. Die HÖB gewährleistet die Bereitstellung und kontinuierliche Redaktion des Subportals Lernwelten auf ihrem Internetportal Es enthält aktuelle 1 nformationen zur Vennittlung von lnfonnations- und Recherchekompetenz in Kooperation von Schule und Bibliothek, zu den regelhaften Angeboten der Bücherhallen Hamburg für die Vorschule, Grundschule und die Sekundarstufen, zu den Medienprogrammen und zum Bereich Entwicklung und Gestaltung einer Schulbibliothek. 3 Abstimmung Die Kooperationspartner verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Konzeptionelle und inhaltliche Veränderungen der Rahmenvorgaben sind miteinander abzustimmen. 4 Zahlungspflichten 1. Die Kooperationspartnerfinanzieren diese Leistungen gemeinsam. 2. Die BSB beteiligt sich an den der HÖB für diese Dienstleistungen entstehenden Kosten p.a. mit folgenden Beträgen: Maßnahme Lese-Hör-Kisten für Vorschulklassen Ca igenbeteiligung pro teilnehmender Klasse (Abrechnung nach Aufwand für Medien und Sachkosten!--~~~--~~~~ ~ Ca Lesekisten für 1. und 2. Klassen und Bücherhallenpass für 3. und 4. Klassen Blockausleihen für Lehrkräfte Jahreskarten für Mentoren L_~~----~~~~~----~---'-----~ Eigenbeteiligung pro teilnehmender Klasse am Lesekistenprogramm (Abrechnung nach Aufwand für Medien und Sachkosten auschal (gern. Vereinbarung vom 1999 und Anpassung gern. Staatsräte es räch von 2003 Gern. Vereinbarung vom (Stand 2013/14 i 630 Mentoren

3 3. Die HÖB rechnet die nachzuweisenden Kosten für die Medienprogramme Lese-Hör Kiste für die Vorschulklasse, Lesekisten für die 1. und 2. Klasse und den Bücherhallenpass für die 3. und 4. Klasse quartalsweise ab. 4. Weiterhin stellt die HÖB im Januar eines jeden Jahres eine pauschale Rechnung über die Kostenerstattung zur Blockentleihe und zu den Kundenkarten für die Mentor Leselemhelfer aus. 5 Vereinbarungsdauer Kündigung Die Zusammenarbeit auf der Grundlage dieser Kooperationsvereinbarung beginnt am und wird auf unbestimmte Zeit getroffen. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von 12 Monaten zum eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung ist insbesondere gegeben, wenn die Haushaltslage der HOB oder der BSB es nicht zulässt, die vereinbarten Leistungen weiter zur Verfügung zu stellen, Sollte sich einer der Vertragspartner nicht an die vereinbarte Leistung halten, kann der andere Vertragspartner nach vorherigem Einigungsversuch mit Fristsetzung die Kooperation aufkündigen. 6 Schrtftfonn Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser Vereinbarung oder Fofgeabsprachen bedürfen der Schriftform. 7 Sonstiges Die zwischen den Kooperationspartnern getroffene Kooperationsrahmenvereinbarung vom wird durch diese Vereinbarung ersetzt. 8 Salvatorlsche Bestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Hamburg, Für Behörde für Schule und Berufsbildung Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen

4 Anlagen Anlage 1: Vereinbarung zwischen der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen und der Behörde für Bildung und Sport über die Blockentleihe - Service für Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Hamburger Schulen vom 7./ Anlage 2: Vereinbarung zwischen der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen und der Behörde für Bildung und Sport über die Bereitstellung von Jahreskarten für die Leselernhelfer von Mentore. V. vom

5 Vereinbarung Zwischen der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen (HÖB) und der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (BSID) über den Blockentleihe -Service für Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Hamburger ~hulen l Die Hamburger Öffentlichen Bücherhallen stellen den staatlichen Hamburger Schulen über die regionalen Bücherhallen Medienblöcke (Bücher und Materialien zu bestimmten Themen, Handapparate und Klassensätze) für die unterrichtsbez.ogene Arbeit zur Verfügung. 2. Die Lehrerinnen und Lehrer erhalten spezielle Blockausweise, die sie berechtigen, Medienblöcke für den Unterrichtseinsatz (=Benutzung durch Schüler) entleihen zu können. 3. Die Zusammenstellung der Medienblöcke erfolgt durch die regionajen Bücherhallen. In einer regionale Bücherhalle nicht vorhandene Medien werden - soweit möglich - im internen Leihverkehr aus dem Gesamtsystem beschafft. Dieser Service ist für die Schulen kostenlos. 4. Für die Ausstellung des Blockausweises, Mahnungen und den Ersatz beschädigter oder verlorengegangener Medien gelten die allgemeinen Benutzungsbedingungen der HÖB. Versäumnisgebühren werden nicht erhoben. S. Zu den mit der Aufrechterhaltung dieses Services verbundenen Kosten leistet die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung ab dem Schuljahr 1999/2000 einen jährlichen Beitrag in Höhe vo~er Beitrag ist in seiner vollen Höhe jeweils zu Beginn des Schuljahres (am 1.8.desjeweiligen Kalenderjahres), erstmalig am fällig. Er ist an die Stiftung HÖB zu leisten. 6. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit getroffen. Sie kann von beiden Vertragsparteien jeweils zum eines Jahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden.

6 Vereinbarung zwischen der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen und der Behörde für Bildung und Sport über die Bereitstellung von Jahreskarten für die Leselernhelfer von Mentor e. V 1. Die Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen stellt mit Unterstützung der Behörde für Bildung und Sport für ehrenamtliche Leselernhelfer von Mentor e. V. Jahreskarten zur Verfügung. 2. Die Vereinbarung beginnt und wird auf unbestimmte Zeit getroffen. Sie kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. 3. Für die Bereitstellung von Premiumjahreskarten für die ehrenamtlichen Mentoren zahlt die Behörde für Bildung und Sport jährlich pauschal einen Betrag von inkl. Ust. von 7%). Der Betrag ist jeweils gegen Rechnung zu Beginn des Kalenderjahres fällig. Darüber hinaus gilt die Gebührenordnung der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Steigt oder fällt die Anzahl der Mentoren gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 Prozent, erhöht bzw. verringert sich der unter Ziffer 3 Satz 1 genannte Betrag in dem Verhältnis in dem die Mentorenanzahl zu bzw. abgenommen hat. 4. Es gilt eine Leihfrist von 2 Wochen für DVDs und Videos. Für alle anderen Medien beträgt die Leihfrist 5 Wochen. Des Weiteren gilt für die Nutzung des Angebotes der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen deren Nutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung. 5. Den Vertust eines Kundenausweises zeigen die ehrenamtlichen Mentoren der Stiftung Hamburger öffentliche Bücherhallen unverzüglich an. 6. Zu Beginn des Kalenderjahres erfolgt ein Abgleich zwischen den bei der Behörde für Bildung und Sport geführten Mentoren und den an Mentoren ausgegebenen Kundenkarten. Eine Verlängerung der Kundenkarte kann nur erfolgen, wenn die Mentorentätigkeit weiter besteht. Hierzu stellt die Behörde für Bildung und Sport den Bücherhallen Hamburg zu beginn des Kalenderjahres unaufgefordert eine Auflistung mit ehrenamtlich tätigen Mentoren zur Verfügung. 7. Für Schäden, die sich aus der widerrechtlichen Nutzung der für die ehrenamtlichen Mentoren ausgestellten Kundenausweise ergeben, haften die jeweiligen Karteninhaber. 8. Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. 9. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.. Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen Behörde für Bildung und Sport

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