Ermittlungsverfahren der Nationalratswahl
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- Fritz Winkler
- vor 6 Jahren
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1 Ermittlungsverfahren der Nationalratswahl Bei der Nationalratswahl werden 183 Abgeordnete zum Nationalrat gewählt. Das Bundesgebiet ist in 9 Landeswahlkreise unterteilt, die den Bundesländern entsprechen. Auf Oberösterreich entfallen 32 von den 183 Mandaten. Die Landeswahlkreise sind in Regionalwahlkreise unterteilt. In Oberösterreich gibt es folgende Regionalwahlkreise, die übrigens mit den Wahlkreisen bei der Landtagswahl identisch sind: Linz und Umgebung Innviertel Hausruckviertel Traunviertel Mühlviertel 7 Mandate 5 Mandate 8 Mandate 6 Mandate 6 Mandate Bei der Nationalratswahl gibt es 3 Ermittlungsverfahren zur Berechnung der Mandate. 1. Ermittlungsverfahren: Das 1. Ermittlungsverfahren wird in jedem Regionalwahlkreis durchgeführt, um die im Regionalwahlkreis zu vergebenden Mandate auf die Parteien aufzuteilen. Am 1. Ermittlungsverfahren nimmt jede Partei teil. Das 1. Ermittlungsverfahren kann erst nach dem Vorliegen des Landesergebnisses durchgeführt werden, weil erst dann die Wahlzahl berechnet werden kann. Die Wahlzahl ist nämlich für das 1. und 2. Ermittlungsverfahren gleich, damit innerhalb eines Bundeslandes jedes Mandat gleich viel Stimmen kostet. Die Wahlzahl für das 1. und 2. Ermittlungsverfahren wird berechnet, indem die Summe der gültigen Stimmen im Landeswahlkreis durch die Anzahl der zu vergebenden Mandate dividiert wird. Die Wahlzahl wird immer auf die nächste ganze Zahl aufgerundet, bei ganzzahligem Ergebnis der Division wird sie um 1 erhöht. Die Mandate für eine Partei in einem Regionalwahlkreis ergeben sich aus der Division der für die Partei im Regionalwahlkreis abgegebenen Stimmen durch die Wahlzahl. Da das Ergebnis der Division dabei auf eine ganze Zahl abgerundet (abgeschnitten) werden muss, können nicht allemandate des Regionalwahlkreises im 1. Ermittlungsverfahren vergeben werden.
2 Beispiel Nationalratswahl 1995 Stimmen gültig SPÖ ÖVP FPÖ GRÜNE LIF NEIN KPÖ Linz u.umgebung Innviertel Hausruckviertel Traunviertel Mühlviertel Oberösterreich Wahlzahl für 1. und 2. Ermittlungsverfahren in Oberösterreich: / 32 = (immer aufzurunden) Mandate aus 1. Ermittlungsverfahren: zu vergeben SPÖ ÖVP FPÖ GRÜNE LIF NEIN KPÖ Rest Linz u.umgebung Innviertel Hausruckviertel Traunviertel Mühlviertel Oberösterreich Mandate der SPÖ im Regionalwahlkreis Linz und Umgebung: / = 3 (immer abzurunden) 11 Mandate konnten im 1. Ermittlungsverfahren nicht vergeben werden. 2. Ermittlungsverfahren: Das 2. Ermittlungsverfahren wird in jedem Landeswahlkreis durchgeführt und dient zur Aufteilung der in den Regionalwahlkreisen noch nicht vergebenen Mandate im Landeswahlkreis. Am 2. Ermittlungsverfahren nehmen nur jene Parteien teil, die in irgendeinem Regionalwahlkreis (auch außerhalb Oberösterreichs) im 1. Ermittlungsverfahren ein Mandat (Grundmandat) erhalten haben oder im Bundesgebiet mindestens 4 % der gültigen Stimmen erzielt haben. Im Gegensatz zu früheren Verfahren werden dazu nicht die Reststimmen zur Berechnung herangezogen, sondern alle Parteistimmen des Landeswahlkreises. Die Mandate für eine Partei im Landeswahlkreis ergeben sich daher aus der Division der für die Partei im
3 Landeswahlkreis abgegebenen Stimmen durch Wahlzahl (siehe 1. Ermittlungsverfahren). Eine Partei erhält demnach auf Landesebene die im 2. Ermittlungsverfahren berechneten Mandate abzüglich der Summe der bereits in den Regionalwahlkreisen an sie vergebenen Mandate. Da auch im 2. Ermittlungsverfahren die berechneten Mandatszahlen wieder auf ganze Zahlen abgerundet (abgeschnitten) werden, können nicht alle Mandate des Landeswahlkreises im 2. Ermittlungsverfahren vergeben werden. Beispiel Nationalratswahl 1995 Stimmen gültig SPÖ ÖVP FPÖ GRÜNE LIF NEIN KPÖ Oberösterreich Mandate aus 2. Ermittlungsverfahren: zu vergeben SPÖ ÖVP FPÖ GRÜNE LIF NEIN KPÖ Rest Oberösterreich davon v. 1.Ermvf davon v. 2.Ermvf Mandate der SPÖ im Landeswahlkreis Oberösterreich: / = 12 (immer abzurunden) GRÜNE und LIF erreichten 4 % der gültigen Stimmen im Bundesgebiet. NEIN und KPÖ nahmen am 2. Ermittlungsverfahren nicht teil. 3. Ermittlungsverfahren: Das 3. Ermittlungsverfahren wird für das Bundesgebiet durchgeführt und dient zur Aufteilung der in den Landeswahlkreisen noch nicht vergebenen Mandate auf Bundesebene. An diesem Ermittlungsverfahren nimmt jede Partei teil, die irgendwo am 2. Ermittlungsverfahren teilgenommen hat und in einem Bundeswahlvorschlag Bewerber für das 3. Ermittlungsverfahren genannt hat. Bei einer manuellen Durchführung dieses Verfahrens nach d'hondt, bei dem keine Restmandate mehr überbleiben, schreibt man die Summen der Stimmen pro Partei (vom ganzen Bundesgebiet) nebeneinander, darunter die Hälfte dieser Parteistimmen, darunter die Drittel dieser Parteistimmen usw. Die hundertdreiundachtziggrößte Zahl in dieser Aufstellung ist die Wahlzahl, weil 183 Mandate zu vergeben sind. Die Mandate für eine Partei im Bundesgebiet ergeben sich daher aus der Division der für die Partei im Bundesgebiet abgegebenen Stimmen durch die Wahlzahl. Wenn eine Partei im 3. Ermittlungsverfahren weniger Mandate erhalten würde als sie aus dem 1. und 2. Ermittlungsverfahren schon hat, behält sie die Mandate aus dem 1. und 2. Ermittlungsverfahren. Für die restlichen Parteien wird das 3. Ermittlungsverfahren
4 wiederholt, und zwar mit entsprechend weniger zu vergebenden Mandaten und der sich daraus ergebenden neuen Wahlzahl. Im äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass die Wahlzahl in der Aufstellung der Parteistimmen bei mehreren Parteien vorkommt, ergibt das 3. Ermittlungsverfahren zu viele Mandate für die Parteien. Dann entscheidet das Los, welche der Parteien, bei denen die Wahlzahl als Summe der Parteistimmen oder deren Teilzahl vorkommt, das letzte Mandat bekommt (oder die letzten Mandate bekommen). Eine Partei erhält auf Bundesebene die im 3. Ermittlungsverfahren berechneten Mandate abzüglich der Summe der bereits in den Landeswahlkreisen an sie vergebenen Mandate. Beispiel Nationalratswahl 1995: ( unter Berücksichtigung der Wiederholungswahl vom ) Stimmen: gültig SPÖ ÖVP FPÖ GRÜNE LIF Österreich 4, , , , Teiler SPÖ Zähler ÖVP Zähler FPÖ Zähler GRÜNE Zähler LIF Zähler 1 1, ,00 1 1, ,00 2 1, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,83
5 , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,09
6 , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,69 In der Zeile mit Teiler = 1 stehen die Parteistimmen für das Bundesgebiet, in den weiteren Zeilen die Parteistimmen dividiert durch die Teiler 2, 3 usw. Die 183 größten Zahlen sind nummeriert (Spalten Zähler). Beim Zähler 183 steht die Wahlzahl. Wahlzahl = ,85366 (in obiger Tabelle auf 2 Dezimalstellen gerundet) Mandate der SPÖ im Bundesgebiet: 1, / ,85366 = 71 (immer abzurunden) Mandate der FPÖ im Bundesgebiet: 1, / ,85366 = 41 genau, weil Wahlzahl in der Spalte von FPÖ steht. Eine Berechnung mit auf 3 Stellen gerundeter Wahlzahl (= ,854) ergäbe wegen des Abrundens nur 40 Mandate, daher ist die ausreichende Genauigkeit der Wahlzahl wichtig. Mandate aus 3. Ermittlungsverfahren: zu vergeben SPÖ ÖVP FPÖ GRÜNE LIF Österreich davon v Ermvf davon v. 3.Ermvf
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