2 DE Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2 DE Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht"

Transkript

1 Aufgabenrahmen zur Erarbeitung von vier Managementplänen für vier Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern I. Gegenstand der Aufgabe Nach Artikel 6 Abs. 1 Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (kurz: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder FFH-RL) sind für die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (nachfolgend als FFH-Gebiete bezeichnet) die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II FFH-RL entsprechen, die in diesen Gebieten vorkommen. Gemäß 9 Landesvorordnung über die Natura Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-LVO M-V) stellt hierzu die zuständige Naturschutzbehörde einen Managementplan auf, der die Erhaltungsziele weiter konkretisiert und in dem die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt werden, mit denen die Erhaltungsziele erreicht werden sollen. Entsprechend der Auftragsbekanntmachung behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Erarbeitung der Managementpläne in zwei Losen zu vergeben. Die Kostenangebote sind für beide Lose getrennt auszuweisen. Los Gebietsnummer Gebietsname 1 DE DE DE Darßer Schwelle Plantagenetgrund Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona 2 DE Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht Tab. 1: Aufteilung der FFH-Gebiete in Lose Die vier zu bearbeitenden Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung umfassen eine Fläche von insgesamt ,00 ha. Diese werden teilweise oder vollständig von Europäischen Vogelschutzgebieten überlagert. In der nachfolgenden Tabelle 2 sind die Gebiete, Gebietsgrößen und Überlagerungen mit den Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) aufgeführt: Los Gebietsnummer Gebietsname Gebietsgröße (ha) Überlagerung mit VSG 1 DE Darßer Schwelle ,00 DE DE Plantagenetgrund ,00 DE DE Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht 7.574, ,00 DE , DE DE , DE DE , DE Tab. 2: Liste der zu bearbeitenden FFH-Gebiete und deren Überlagerung durch VGS Die Abgrenzungen der zu bearbeitenden FFH-Gebiete und die sie ganz oder teilweise überlagernden Europäischen Vogelschutzgebiete sind in der beigefügten Karte (Anlage 1) dargestellt.

2 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV Die Anlagen 2 a-d enthalten die aktuellen Standard-Datenbögen (SDB) für die zu bearbeitenden FFH-Gebiete. Diese können auch auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) abgerufen werden ( e_eu/natura2000_lvo/natura2000_lvo1.htm). Auf der Grundlage eines Werkvertrages (Entwurf siehe Anlage 3) ist für jedes der o. g. FFH- Gebiete ist ein Managementplan aufzustellen, in dem der aktuelle Erhaltungszustand der im jeweiligen FFH-Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL sowie die Arten des Anhangs II FFH-RL zu beschreiben und zu bewerten sind. Auf Basis einer Defizitanalyse sind jeweils die schutzobjektbezogenen Erhaltungsziele abzuleiten und die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele festzulegen. Hierbei sind jeweils die Belange der überlagernden Europäischen Vogelschutzgebiete zu berücksichtigen. Sowohl die Ableitung der Erhaltungsziele und die Festlegung von Maßnahmen für die Lebensraumtypen und Arten des jeweiligen FFH-Gebietes als auch die Berücksichtigung der Belange der überlagernden Vogelschutzgebiete erfolgen auf der rechtlichen Grundlage der Natura LVO M-V (NATURA2000LVO). Alle Verfahrensschritte und obligatorischen Inhalte für die Managementplanung sind im Fachleitfaden Managementplanung für Natura 2000 Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Version 4.1 Februar 2016; Anlage 4) dargestellt. Der Fachleitfaden ist somit die verbindliche Grundlage für die Erarbeitung der Managementpläne, soweit im Folgenden keine abweichenden Vorgaben benannt werden. I.1. Erfassung und Bewertung der Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I FFH- Richtlinie Grundlage für die Erfassung und Bewertung der vorkommenden marinen Lebensraumtypen bilden die Angaben in den aktuellen Standard-Datenbögen (siehe Anlage 2 a-d). Die räumliche Lage der Verdachtsflächen des Vorkommens der Lebensraumtypen ist den Anlagen 5 a-d zu entnehmen. Die Überprüfung der Lebensraumtypen erfolgt ausschließlich innerhalb der Grenzen des FFH-Gebietes. In den FFH-Gebieten sind folgende Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-Richtlinie zu bearbeiten (Quelle: Standard-Datenbögen, Stand: 07/2015): Los 1 Gebietsnummer DE Lebensraumtypen (LRT) LRT EU-Code LRT Fläche (ha) Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung ,53 Riffe ,92 DE Riffe ,70 DE Flache große Meeresarme und buchten ,81 Riffe ,83 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung ,12 2 DE Riffe ,15 Tab. 3: Zu bearbeitende marine Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL (Quelle: Standard-Datenbögen, Stand 07/2015) Die Methodik zur Erfassung und Bewertung richtet sich für die marinen Lebensraumtypen nach folgenden Anleitungen: Anleitung für die Kartierung von marinen Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns (kurz: Kartieranleitung, Hrsg.: Landesamt

3 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern; 2011; Anleitung zur Bewertung der Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (Auszug für die Lebensraumtypen 1110, 1140 und 1170; Arbeitsfassung, Stand ; siehe Anlage 6) Abweichend davon ist für den LRT 1160 das Bewertungsschemata mariner Lebensraumtypen für die FFH-Managementplanung in den Küstengewässern von Mecklenburg- Vorpommern zu verwenden (siehe Anlage 4 des Fachleitfadens). Darüber hinaus sind die Bewertungen der einzelnen Teilflächen in Tabellenform zu dokumentieren, sofern das entsprechende Modul im Programm MVBIO des LUNG M-V nicht zur Verfügung steht (Bewertung der Unterkriterien, Kurzbegründung von Einschätzungen, Auflistung bewertungsrelevanter Arten). Abweichend von der Kartieranleitung wird das Untersuchungsdesign wie folgt angepasst: Es finden keine Untersuchungen mittels Side Scan Sonar statt. Es erfolgt eine videogestützte Transektkartierung sowie eine Probenahme für Makrozoobenthos, Makrophyten/Makroalgen und Sediment durch Taucher an Tauchstationen. Insgesamt sind pro Gebiete folgende Transekte und Beprobungs- / Tauchstationen vorzusehen: Los Gebietsnummer Gebietsname Anzahl Tauchstationen Anzahl Transekte Gesamtlänge Transekte (km) DE Darßer Schwelle ,34 1 DE Plantagenetgrund ,44 DE Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona ,15 2 DE Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht ,22 Tab. 4: Parameter für die Transektkartierung und die Tauchstationen Die ungefähre Lage der Transekte und Tauchstationen ist in den Anlagen 5 a-d dargestellt. Eine endgültige Festlegung der Tauchstationen erfolgt im Ergebnis der videogestützten Transektkartierung in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Für die Unterwasser-Videokartierung gilt Folgendes: Ziel ist es, einen repräsentativen Überblick über die zu untersuchenden LRT-Teilflächen zu gewinnen. D.h., dass sowohl die verschiedenen Tiefenstufen als auch die unterschiedlichen Expositionen und die verschiedenen Substrate erfasst werden sollen. Die genaue Lage der Transekte kann in Absprache mit dem Auftraggeber ggf. im Zuge der Durchführung z.b. aufgrund von den sich ergebenden Datenrecherchen oder Vorort- Kenntnissen angepasst werden, um die notwendige Repräsentativität hinsichtlich der Biotopansprache und der LRT-Bewertung zu erreichen. Die Transekte dienen der Beschreibung des Reliefs, des Oberflächensubstrats sowie der Beurteilung der Besiedlung

4 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV mit Epibenthos und des Bewuchses mit Großalgen und Seegras. Sie sind damit Grundlage für die Ansprache und flächenmäßige Ausweisung des jeweiligen FFH- Lebensraumtyps inklusive der zugehörigen Biotoptypen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die Lokalisierung der Beprobungsstationen des Makrozoobenthos (MZB) und der Makrophyten (MPh). Sie geben für die Bewertung des FFH-Lebensraumtyps einen Überblick über die vorliegenden Habitatstrukturen und über mögliche Beeinträchtigungen. Es ist nicht auszuschließen, dass im Untersuchungsgebiet ein Mosaik verschiedener Biotoptypen vorliegt. Wenn die verschiedenen Biotoptypen für eine differenzierte Flächenabgrenzung zu kleinflächig bzw. zu eng verzahnt sind, darf großflächig derselbe Hauptcode für die Biotopansprache des zugehörigen FFH-Lebensraumtyps ausgewählt werden. Die Nebencodes der kleinflächig eingestreuten weiteren Biotoptypen (beispielsweise Inseln von Seegras in Geröllfeldern) sind dann in prozentualen Anteilen anzugeben. Für die Tauchstationen gilt Folgendes: Pro Station erfolgen Probenahmen je nach Substrat wie folgt: o Exponierte Blöcke: sechs Kratzproben am größten Block, davon drei im strömungsexponierten Bereich und drei im strömungsarmen Bereich; zusätzlich bis zu drei Proben in angrenzenden Weichsubstraten. o Geröllfelder: drei Kratzproben von dem Geröll; zusätzlich bis zu drei Proben in angrenzenden Weichsubstraten. Zur Erfassung von Hartböden und deren Aufwuchs sind quantitative Proben mit einem Sammelrahmen, als Kratz- oder Sammelproben zu entnehmen. Die Probenennahme im Weichsubstrat erfolgt mit dem Handstecher (L x B x T: 10 cm x 10 cm x 30 cm). Alle Proben werden sowohl qualitativ als auch quantitativ bearbeitet. Makrozoobenthos (MZB): Das Makrozoobenthos (hier i.s.v. Sandbodenfauna, Aufwuchsfauna auf Hartboden und Phytalfauna) wird an allen Tauchstationen erhoben. Mit den Untersuchungen des Makrozoobenthos werden die Arten, die Artenzahl, die Individuendichte (Ind./m²) sowie die Biomasse (Feuchtmasse) erfasst. Eine Bestimmung und Angabe der Trockenmasse entfällt. Die Ansprache des MZB erfolgt bis auf Artniveau. Ausgenommen davon sind bei allen Artengruppen unbestimmbare Jungtiere. Für die Bivalvia ist die Altersstruktur pro Tiefenstufe (in 5 m-stufen bis 25 m Tiefe) jeweils nur an einer repräsentativen Tauchstation pro Gebiet zu erfassen. Makrophyten (MPh): Die Makrophyten (MPh) werden an allen Tauchstationen erhoben. Ziel ist die Erfassung des Arteninventars für die Zuordnung und Beschreibung der Biotop- und der FFH-Lebensraumtypen und für die Bewertung der LRT hinsichtlich der Vollständigkeit des Arteninventars der Großalgen. An jeder Station wird eine Untersuchungsfläche von 1 m 2 untersucht. Die Abschätzung der Gesamtbedeckung und der Deckung der einzelnen Pflanzenarten erfolgt in Prozent. Die Analyse bis zur Art muss ggf. mikroskopisch im Labor erfolgen. Sediment: Für die Transekte erfolgt im Labor auf Basis der Videokartierung eine visuelle Ansprache des Sedimentes. Diese dienen unter anderem der Präzisierung der Tauchstationen. Zusätzlich wird an den einzelnen Probenahmestellen eine Sedimentanalyse gemäß der Kartieranleitung (Pkt ) vorgenommen. Dokumentation: Ergänzend zum Video ist jede Probenahmestelle mit mindestens 2 repräsentativen, aussagekräftigen und verorteten Fotos ( 16 Megapixel; Seitenverhältnis 4:3) zu dokumentieren. Im Kartierbericht sind Lage und Bezeichnung der untersuchten Transekte und Probenahmestellen im Untersuchungsgebiet darzustellen. Darüberhinaus sind die angewendete Methodik und die Ergebnisse aller Untersuchungen (Videokartierung;

5 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV Benthos, Sediment, Abiotik) insbesondere in Form von Bordprotokollen, Fotos, Datenträgern, Tabellen, Graphiken und verbalen Beschreibungen so aufzubereiten, dass die Angaben zur Bewertung der Erhaltungszustände der LRT nachvollziehbar sind. Die Untersuchungen finden im Regelfall innerhalb eines Jahres statt und erfolgen je nach Lebensraumtyp im Zeitraum von Mai bis September. Rückstellproben und Herbarien sind mindestens bis zum Abschluss des Planverfahrens aufzubewahren. Es wird keine Biotoptypenkarte erstellt (vgl. Pkt der Kartieranleitung) und somit werden auch keine Biotope i.s.d. 30 BNatSchG ausgewiesen. Vom Auftraggeber übergebene Daten sind im Vorfeld der Untersuchungen zu sichten und zu berücksichtigen. Sie sollen mindestens als Vergleichsdaten herangezogen werden. Begründete Abweichungen von dem o.g. Untersuchungsdesign bedürfen vorab einer Zustimmung durch den Auftraggeber. Werden bei den Kartierarbeiten weitere Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL im Gebiet nachgewiesen, so ist der Auftraggeber zu informieren. Der Auftraggeber entscheidet über die weitere Verfahrensweise. Die Ergebnisse der Lebensraumtypenkartierung und -bewertung sind für jedes der o.g. FFH- Gebiete in einer separaten Karte 2a im Maßstab 1 : darzustellen. In der Karte muss die teilflächenbezogene Bewertung der Habitate erkennbar sein. Die Karte soll außerdem, soweit erforderlich und möglich, weitere standörtliche oder funktionelle maßgebliche Bestandteile kenntlich machen. Soweit diese nicht konkret verortbar sind, sind sie zumindest als Textfeld in die Karte einzufügen. Abweichungen im Kartenmaßstab sind je nach Gebietsgröße in Absprache mit dem Auftraggeber möglich. I.2 Erfassung und Bewertung der Arten des Anhangs II FFH-Richtlinie Grundlage für die Erfassung und Bewertung der Arten des Anhang II FFH-RL bilden die Angaben der Natura 2000-LVO i.v.m. den aktuellen Standard-Datenbögen. Für folgende in den Standard-Datenbögen aufgeführten Arten des Anhangs II FFH-Richtlinie erfolgt die Bearbeitung auf der Grundlage vorhandener Punkt-Daten und weiterer Gutachten und Datensammlungen (v. a. Gutachten im Rahmen des Art.-17-Berichtes, Datenbanken des LUNG M-V (siehe die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Sofern möglich, bedeutet dies die Abgrenzung und Bewertung von Habitaten, die Ableitung von Erhaltungszielen und ggf. die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen. Arten mit unzureichender Datenlage bleiben im Regelfall unbearbeitet.

6 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV Los- Nr. 1 Anhang II-Arten Gebietsnummer deutscher wissensch. Code EU- Gebietsname Name Name DE Darßer Schwelle Kegelrobbe Halichoerus grypus 1364 Schweinswal Phocoena phocoena 1351 Seehund Phoca vitulina 1365 DE Plantagenetgrund Kegelrobbe Halichoerus grypus 1364 DE Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona 2 DE Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht* Schweinswal Phocoena phocoena 1351 Seehund Phoca vitulina 1365 Kegelrobbe Halichoerus grypus 1364 Seehund Phoca vitulina 1365 Finte Alosa fallax 1103 Kegelrobbe Halichoerus grypus 1364 Flussneunauge** Lampetra fluviatilis** 1099 Meerneunauge Petromyzon marinus 1095 Schweinswal Phocoena phocoena 1351 Seehund Phoca vitulina 1365 * Eine Bearbeitung des Baltischen Störs (Acipenser oxyrinchus) entfällt (im SDB noch enthalten, aber nicht mehr in der Natura 2000-LVO). ** Landesweite Fachbeiträge des LUNG M-V für diese Art beziehen sich nur auf Fließgewässer. Aufgrund geringer Punktdaten ist ggf. nur eine begrenzte Bearbeitung der Art im Rahmen der Managementplanung möglich. Tab. 5: Zu bearbeitende Arten auf Grundlage vorhandener Punktdaten Für die Bearbeitung der Arten nach Anhang II FFH-RL werden die vorhandenen Punktdaten vom Auftraggeber bereitgestellt. Für die Meeressäuger sind zusätzlich die vorhandenen Daten zum Monitoring (inkl. Todfundmonitoring) des LUNG M-V auszuwerten. Diese können von folgender Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV heruntergeladen werden: Berichte/Saeuger). Darüber hinaus sind aktuelle Sichtungsdaten des Deutschen Meeresmuseums Stralsund abzufragen (z.b. unter DMM/Sichtungskarte/). Die Bewertung erfolgt nach dem zwischen Bund und Ländern abgestimmten bundesweiten Monitoringkonzept (BLAK-Schema). Das Bewertungsschemata für die jeweilige Tierart ist auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV unter Steckbriefe/AnhangIIArten zu finden. Werden bei den Erfassungs- und Bewertungsarbeiten weitere Arten des Anhangs II FFH- Richtlinie mit signifikanten Vorkommen entdeckt, so ist der Auftraggeber zu informieren. Der Auftraggeber entscheidet über die weitere Verfahrensweise. Die Ergebnisse der Abgrenzung der Habitate sowie vorliegende verortbare Artnachweise sind in Karte 2 b im Maßstab 1 : darzustellen. In der Karte muss die teilflächenbezogene Bewertung der Habitate erkennbar sein. Die Karte soll außerdem, soweit erforderlich und möglich, weitere standörtliche oder funktionelle maßgebliche Bestandteile kenntlich machen. Soweit diese nicht konkret verortbar sind, sind sie zumindest als Textfeld in die Karte einzufügen.

7 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV I.3 Planerstellung Die inhaltlichen Anforderungen entsprechend der nachfolgenden Mustergliederung sind vom Grundsatz her für jedes der o.g. FFH-Gebiete abzuarbeiten, daher gelten die nachfolgenden Ausführungen für jedes Gebiet. Sofern in der Mustergliederung vorgesehene Themen für die Gebietsbearbeitung nicht bedeutsam sind bzw. keine Probleme oder Konflikte bestehen, ist keine vertiefte Bearbeitung des Gliederungspunktes erforderlich. Für die Bearbeitung einzelner Kapitel sind die durch den Auftraggeber übergebenen Standardformulierungen und Tabellenstrukturen (vgl. Fachleitfaden) zu verwenden. Zusammenfassung I. Teil Grundlagen I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung I.1.1 Grundlagen I.1.2 Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen I.1.3 Geschützte Teile von Natur und Landschaft I.2 Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 I.3 Erhaltungszustand der maßgeblichen Gebietsbestandteile I.3.1 Lebensraumtypen des Anhangs I I.3.2 Habitate der Arten des Anhangs II I.4 Arten nach Anhang IV FFH-RL I.5 Zusammenfassende Bewertung des Gebietes I.5.1 Defizitanalyse/ Schutzobjektbezogene Erhaltungsziele I.5.2 Funktionsbezogene Erhaltungsziele II. Teil II.1 II.1.1 II.1.2 II.1.3 II.2 II.3 III. IV. Maßnahmenplanung Maßnahmen Erforderliche Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen Entwicklungsmaßnahmen Prüfung der Maßnahmen auf Verträglichkeit gem. Art. 6 Abs. 2 FFH-RL Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen Kosten und Finanzierung der Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen Zusammenstellung der Anlagen zum Managementplan Karten 1a Aktueller Zustand, Planungen 1b Schutzgebiete 2a Lebensraumtypen 2b Habitate der Anhang II Arten 3 Maßnahmen Abb. 1: Mustergliederung Die Planerstellung erfolgt mit Information der Öffentlichkeit. In ihrer Zuständigkeit berührte Behörden, Interessenvertretungen sowie betroffene Nutzer und Einzelpersonen werden in den Planungsprozess mit einbezogen. Der Planungsprozess ist laufend mit dem Auftraggeber ggf. auch persönlich am Dienstort des Auftraggebers abzustimmen, insbesondere die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Grundlagen und die Maßnahmenplanung. I.3.1 Grundlagenermittlung I Allgemeine Gebietsbeschreibung (Kap. I.1 Mustergliederung) In kurzer Form ist das FFH-Gebiet hinsichtlich der Größe, Lage sowie Geologie und Wasserhaushalt zu beschreiben. Auf der Grundlage vorhandener Informationen (v. a. LINFOS-Daten), durch Auswertung der aktuellen digitalen Orthophotos (DOP) und eigene Beobachtungsfahrten ist das FFH-Gebiet hinsichtlich der relevanten Nutzungen zu beschreiben. Soweit für das Gebiet relevant, sollte

8 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV jeweils eine Darstellung der bisherigen Entwicklung und des erwarteten Trends erfolgen. Gegebenenfalls sind erläuternde Abbildungen und Tabellen zu verwenden. Die vorhandenen Schutzgebiete und objekte nach Naturschutzrecht sind hinsichtlich des Schutzzweckes und der Verbote kurz textlich darzustellen. Die aktuell vorhandenen Nutzungen im FFH-Gebiet und bekannte Planungen sind in Karte 1a darzustellen. In der Karte 1b sind die Abgrenzungen zu den Schutzgebieten (Natura 2000-Gebiete, NSG, LSG), die dem Planersteller vom Auftraggeber übergeben werden, zu übernehmen. Eine Zusammenführung der Karten 1a und 1b sowie Abweichungen im Kartenmaßstab sind je nach Gebietsgröße und Übersichtlichkeit in Absprache mit dem Auftraggeber möglich. I Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 (Kap. I.2 Mustergliederung) Auf der Grundlage der Natura 2000-LVO und der Ergebnisse der aktuellen Bestandsaufnahme und -bewertung die im Kap. I.3 des Managementplanes differenziert beschrieben werden ist die Bedeutung des Gebietes für das Netz Natura 2000 zusammenfassend darzustellen. I Erhaltungszustand der maßgeblichen Gebietsbestandteile (Kap. I.3 Mustergliederung) Die Ergebnisse der Bestandsaufnahmen und Bewertungen der Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und Habitate der Arten sind textlich und räumlich konkret darzustellen. Gebietsspezifische Besonderheiten sind kurz zu beschreiben. Wurde der Erhaltungszustand oder die Flächengröße der Schutzobjekte im Rahmen der Gebietsmeldung (SDB) anders beurteilt als in der aktuellen Bewertung, ist eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen. Hierbei ist zu prüfen, ob die Änderung auf eine tatsächliche nutzungsbedingte Veränderung der maßgeblichen Bestandteile seit dem Referenzzeitpunkt zurückzuführen ist (Verbesserung oder Verschlechterung), oder ob die unterschiedlichen Bewertungen oder Flächengrößen auf nicht vergleichbaren Methoden oder auf unzureichenden Daten bei der Gebietsmeldung beruhen ( wissenschaftlicher Fehler ). Bei ungünstigen Erhaltungszuständen oder Flächenverlusten ist auf mögliche Ursachen einzugehen. Hier sind auch Nutzungen zu beschreiben, die zu dieser Einstufung geführt haben bzw. führen. Soweit bedeutsam erfolgt eine kurze Nennung und Beschreibung weiterer maßgeblicher Bestandteile, d. h. standörtlicher oder funktioneller Voraussetzungen und erheblicher Beeinträchtigungen außerhalb der abgegrenzten Lebensraumtypen- oder Habitatflächen. Weitere maßgebliche Bestandteile oder erhebliche Beeinträchtigungen können im Einzelfall auch außerhalb des Natura-2000-Gebietes liegen (z. B. Küstenschutzmaßnahmen, Schiffsverkehr, Nähr- und Schadstoffeinträge, Trübungsfahnen). I Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (Kap. I.4 Mustergliederung) Sofern sich im Rahmen der Planbearbeitung Hinweise auf Vorkommen von Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie ergeben, sind diese mit ihrem wissenschaftlichen und ihrem deutschen Namen aufzuführen. Für diese Arten sind keine Erhaltungsziele zu formulieren. Bei der Planung von Maßnahmen zu Gunsten von Lebensraumtypen des Anhangs I oder Arten

9 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV des Anhangs II FFH-RL ist auszuschließen, dass Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie verursacht werden. I Zusammenfassende Bewertung des Gebietes (Kap. I.5 Mustergliederung) Auf der Grundlage einer Defizitanalyse ist zu prüfen, ob auf Gebietsebene die aktuelle Situation der einzelnen Schutzobjekte dem in der FFH-RL (Art. 2 Abs. 2 FFH-RL) als Ziel formulierten günstigen Erhaltungszustand entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist zu prüfen, ob es seit dem Referenzzeitpunkt bereits zu einer unzulässigen Verschlechterung gekommen ist. In Auswertung der Defizitanalyse sind die Erhaltungsziele für die Lebensraumtypen des Anhang I FFH-RL und für Arten des Anhang II FFH-RL nach den Vorgaben im Fachleitfaden zu formulieren. Die Beschreibung der Erhaltungsziele erfolgt in jedem Fall für das gesamte Bearbeitungsgebiet. Hierbei ist zu prüfen, ob interne Zielkonflikte auftreten können. In diesen Fällen sind bei der Festlegung von Erhaltungszielen, insbesondere auch unter Beachtung der Zielstellungen des Nationalparkes Vorpommersche Boddenlandschaft bzw. des Biosphärenreservates Südost-Rügen, Prioritäten zu setzen. I.3.2 Maßnahmenplanung (Kap. II.1 Mustergliederung) Auf der Grundlage der zusammenfassenden Bewertung des Gebietes (Kapitels I.5 Mustergliederung) sind die Maßnahmen gebietsbezogen festzulegen und räumlich zu verorten. Die Festlegungen der Maßnahmen müssen die Anforderungen aus der Gebietsbewertung und aus der Natura 2000-LVO M erfüllen. Sie haben sozioökonomischen und örtlichen Belangen sowie den Zielen des o.g. Nationalparkes bzw. Biosphärenreservates Rechnung zu tragen. Für weiterhin bestehende Konflikte sind Lösungswege aufzuzeigen. Konflikte, die nicht lösbar sind, sind darzustellen. Die Maßnahmenplanung ist laufend mit dem Auftraggeber ggf. auch persönlich am Dienstort des Auftraggebers abzustimmen. Es sind alle Instrumente (rechtliche, administrative oder vertragliche) zur Umsetzung der Maßnahmen darzulegen. Für die verpflichtenden Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sind die Kosten zu ermitteln und die Reihenfolge der Durchführung nach Dringlichkeit zu bestimmen. Die Maßnahmen sind schutzgut-, raum- und adressatenbezogen mit Hilfe einer Maßnahmentabelle zu dokumentieren. Die Maßnahmen und die Instrumentenwahl sind, soweit möglich, im Konsens mit den von der Planung Betroffenen zu bearbeiten. Sie erfolgen daher unter Einbeziehung der beteiligten Behörden, Interessenvertreter und sonstiger Akteure. Die Maßnahmen für die relevanten Flächen sind mit den Erhaltungszielen der überlagernden EU-Vogelschutzgebiete auf der Grundlage der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung abzugleichen. Die Überprüfung der Verträglichkeit der Maßnahmen mit den Erhaltungszielen des jeweils anderen Gebietes ist in kurzer Form darzulegen. Sofern keine Konflikte ersichtlich sind, genügt eine überblickshafte Betrachtung. Sofern sich relevante Konflikte abzeichnen, wird durch den Auftraggeber die oberste Naturschutzbehörde einbezogen. Die verortbaren Maßnahmen sind korrespondierend mit der o.g. Maßnahmentabelle räumlich konkret in der Karte 3 im Maßstab 1 : darzustellen. In der Karte ist zwischen den Erhaltungs-, Wiederherstellungs-, vorrangigen und wünschenswerten Entwicklungsmaßnahmen zu unterscheiden. Aus der Karte soll auch hervorgehen, mit welchen Instrumenten die

10 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Abweichungen im Kartenmaßstab sind je nach Gebietsgröße und Maßnahmendichte in Absprache mit dem Auftragnehmer möglich. I.4 Abschluss des Managementplans Die Entwurfsfassung wird der obersten Naturschutzbehörde zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Die Hinweise der obersten Naturschutzbehörde sind einzuarbeiten. Anschließend wird die Entwurfsfassung den Betroffenen bekannt gemacht. Ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen sind durch den Auftragnehmer fachlich zu bewerten und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber in die Planunterlagen einzuarbeiten. Abschließend ist das Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren im Anhang zu dokumentieren. Die Inhalte der Karten 1 bis 3 sind nach den Vorgaben in Anlage 15 zum Fachleitfaden aufzubereiten. II. Beteiligungsverfahren Die inhaltlichen Anforderungen für das Beteiligungsverfahren sind für jedes der o.g. FFH- Gebiete abzuarbeiten und gelten daher für jedes Gebiet. II.1 Abstimmung der naturschutzfachlichen Grundlagen mit Behörden Der Entwurf der naturschutzfachlichen Grundlagen wird den hauptsächlich von der Planung betroffenen Behörden im Rahmen einer Beratung vorgestellt. Zu den Behörden gehören insbesondere: - Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Güstrow (LUNG M-V) - Wasser- und Schifffahrtsamt in Stralsund (WSA) - Bergamt Stralsund - Landesamt für Landwirtschaft Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) - Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) - Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern in Stralsund (StALU VP) - Nationalparkamt Vorpommern in Born a. Darß (NPA VP) - Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen in Putbus (AfBRSOR) - Bundeswehr Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst in diesem Zusammenhang die Vorbereitung und Vorstellung der Ergebnisse der naturschutzfachlichen Grundlagen sowie erste Ausblicke auf mögliche Maßnahmen und die Nachbereitung der Beratung inklusive der Protokollerstellung. II.2 Information der Öffentlichkeit Um den Planungsprozess transparent zu gestalten und eine Akzeptanz des Managementplanes zu gewährleisten wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Zur Begleitung des Prozesses sind daher zwei moderierte öffentliche Informationsveranstaltungen unter Einsatz eines kompetenten und ergebnisorientierten externen Moderators vorgesehen, in denen die Ergebnisse für das Gebiet zusammenfassend vorgestellt und erläutert werden. In den Planungsablauf sind sie wie folgt einzuordnen: - Vorstellung Teil I (Grundlagen) mit Ausblick auf mögliche Maßnahmen, - Vorstellung Teil II (Ergebnis der Managementplanung).

11 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst in diesem Zusammenhang die Vorbereitung, Durchführung inklusive Moderation sowie die Nachbereitung der Informationsveranstaltungen einschließlich der Protokollerstellung. Darüber hinaus werden Informationen auf der Homepage des Auftraggebers und durch örtliche Pressemitteilungen bekannt gegeben. Zu diesem Zweck sind dem Auftraggeber entsprechend aufbereitete Dokumente der o.g. Planungsphasen fristgerecht zuzuarbeiten. II.3 Vorabstimmung der Maßnahmen Die Erarbeitung der Maßnahmen nach Teil II der Mustergliederung erfolgt konsensorientiert unter Einbeziehung der in ihrer Zuständigkeit berührten Behörden, Interessenvertreter, betroffenen Nutzer und Einzelpersonen. Hierzu ist die Einrichtung von thematischen Arbeitsgruppen zur Vorabstimmung der Maßnahmen vorzusehen. Sofern keine ersichtlichen Konflikte vorliegen, kann auf die Einrichtung formaler Arbeitsgruppen zugunsten von Vorabstimmungen mit den Betroffenen verzichtet werden. Hierfür sind pro Gebiet insgesamt mindestens sechs Termine (Bergbau, Fischerei (2x), Tourismus/Erholung (2x), Militär/Schifffahrt) vorzusehen. Für die FFH-Gebiete Darßer Schwelle (DE ) und Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht (DE ) sind in Abhängigkeit von den sich während des Planungsprozesses herauskristallisierenden Umständen zwei moderierte Sitzungen der voraussichtlich sechs Termine mit den o.g. thematischen Arbeitsgruppen vorzusehen. Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Abstimmungstermine einschließlich der Protokollerstellung. Kann die Maßnahmenabstimmung im Rahmen der o.g. Termine mit den o.g. thematischen Arbeitsgruppen nicht hinreichend abgestimmt werden, entscheidet der Auftraggeber über die weitere Vorgehensweise. III. Zeitrahmen, Ausfertigungen Der Entwurf des naturschutzfachlichen Grundlagenteils inklusive Kartierbericht ist dem Auftraggeber spätestens 6 Monate nach dem Ende der LRT-Kartierung vorzulegen und von diesem abzunehmen. Die zur Vorlage bei der obersten Naturschutzbehörde vorgesehenen Entwurfsfassung (s. Pkt. I.4) des letzten Managementplanes ist bis spätestens zum beim Auftraggeber vorzulegen. Eine gestaffelte Abgabe der einzelnen Managementpläne ist möglich. Die Fertigstellung der Endfassung des Managementplanes muss bis zum abgeschlossen sein. Arbeitsentwürfe sowohl der Entwurfsfassung als auch der Endfassung sind dem Auftraggeber mindestens 14 Tage vor dem im Werkvertrag festgelegten Abgabetermin zur Prüfung vorzulegen. Die Text- und Kartenteile der Arbeitsentwürfe (naturschutzfachliche Grundlagen, Entwurfsfassung) und der Endfassung sind entsprechend der in Tab. 6 aufgeführten Anzahl zu erstellen.

12 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV Gebietsnummer Gebietsname Arbeitsentwürfe Endfassung analog digital analog digital DE Darßer Schwelle DE Plantagenetgrund DE Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona DE Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht Tab. 6: Anzahl der Ausfertigungen für Arbeitsentwürfe und Endfassung des Managementplanes IV. Allgemeine Anforderungen für die Übergabe digitaler Daten (vgl. ausführlich: Anlage 15 zum Fachleitfaden) 1. Die Daten zu den Kartendarstellungen sind als shapefiles (shp) abzuliefern. Dabei sind die Vorgaben des Auftraggebers bzgl. der Standarddatenstruktur zu beachten. Für den Fall, dass die Daten nicht im amtlichen Lagebezugssystem ETRS89 erarbeitet werden, gehören alle erforderlichen Umwandlungsschritte bis hin zum shapefile zu dem zu erbringenden Leistungsumfang. 2. Zu jedem shapefile ist eine Metadatendokumentation (doc-format) nach den Vorgaben des Auftragsgebers mitzuliefern. Die Metadatendokumentation umfasst neben grundsätzlichen Informationen zum shapefile (u.a. Genauigkeit, Bearbeitungszeit, Quellen, Rechte, Bezugssystem) auch die Dokumentation jedes Feldes der Attributtabelle sowie der Werte, die jedes Feld annehmen kann. 3. Die Legenden sind in Form von ArcGIS10.x Layer (lyr) zu übergeben. 4. Zu jeder Karte ist eine ArcGIS10.x - Projektdatei (mxd) auszuhändigen. 5. Druckdateien im mit den Druckern des Auftragsgebers kompatiblen Postscript- und RTL-Format oder Adobe-Acrobat-Dateien (pdf) sind für alle Karten auszuliefern. 6. Die Textteile der Arbeitsentwürfe sind als word-dateien (docx-format), der Text der Endfassung ist darüber hinaus auch als Adobe-Reader-Datei (pdf-format) abzuliefern. Alle weiteren erstellten Texte (z. B. Dokumentation des Beteiligungsverfahrens, Kartierberichte) sind als Adobe-Reader-Datei (pdf-format) zu übergeben. 7. Alle im Rahmen der Kartierung erhobenen Daten sind dem Auftraggeber im Original und zusätzlich in digitaler Form zu übergeben. Die im Rahmen der Kartierung erfassten Parameter, einschließlich der Unterwasser-Videoaufnahmen und -Fotos sind so aufzubereiten, dass eine Übernahme in die Datenbank Chemie/Biologie (DMCB) des LUNG M-V möglich ist. Die dafür erforderlichen Templates werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt (siehe Beispiele in Anlage 7 und 8). 8. Die Ergebnisse der Bestandserfassung und Bewertung sind in die vom Auftraggeber vorgegeben Erfassungs- und Bewertungsbögen (Excel- oder Word-Dokument) einzutragen und dem Auftraggeber in digitaler (xlsx- oder docx-format) und analoger Form zurückzugeben, sofern das Erfassungsprogrammm MVBIO 5.x für Eingabe der Ergebnisse nicht zur Verfügung steht.

13 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV Anlagen Anlage 1: Übersichtskarte (i. M. 1: ) mit Abgrenzung der FFH-Gebiets und der überlagernden Vogelschutzgebiete Anlage 2 a-d: Standard-Datenbögen für die FFH-Gebiete (DE ), (DE ), (DE ) Anlage 3: Anlage 4: Entwurf Werkvertrag Fachleitfaden Managementplanung in Natura 2000 Gebieten (mit Auszügen aus Teil III: Anlagen 1, 2, 4, 14, 15) Anlage 5 a-d: Übersichtskarten (i. M. 1: bis 1: ) mit räumlicher Lage der Verdachtsflächen der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL (LUNG M-V, Stand: 2011) sowie Lage der festgelegten Transekte und der ungefähren Position der Tauchstationen für die Kartierung der LRT Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Anleitung zur Bewertung der Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH- Richtlinie Auszug für die Lebensraumtypen 1110, 1140 und 1170; Arbeitsfassung, Stand Templates für die Erfassung des Makrozoobenthos Templates für die Erfassung der Makrophyten

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"

Mehr

Nationalparkamt Vorpommern

Nationalparkamt Vorpommern Nationalparkamt Vorpommern Managementplanung für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1544-302 Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee 1. Informationsveranstaltung UmweltPlan GmbH Stralsund

Mehr

FFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin

FFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin FFH-Managementplanung DE 2242-302 Stauchmoräne nördlich von Remplin 1. Informationsveranstaltung Malchin, 07.03.2016 Gliederung 1. Vorstellung des Projektgebietes, der Lebensraumtypen und Arten 2. Beispiel

Mehr

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes am 10.12.2012 in Boppard Folie 1 Die Grundlagen Natura 2000 UN Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Mehr

Managementprozesses. für das. Natura (FFH) Gebiet. NSG Ihlsee und Ihlwald

Managementprozesses. für das. Natura (FFH) Gebiet. NSG Ihlsee und Ihlwald Managementprozesses für das Natura-2000- (FFH) Gebiet 1 2 Gudrun Plambeck / Dr. Thomas Holzhüter / Wolfgang Detlefsen / Volker Hildebrandt Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hamburger

Mehr

Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg

Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg Christoph Molkenbur Ministerium für Ländliche Entwicklung Abteilung Naturschutz Stabsstelle Umsetzung FFH-Richtlinie Haus der Natur - 14. Oktober 2017 14. Oktober 2017

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die

Mehr

Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2533-301 Sude mit Zuflüssen. - Einführung in das Thema -

Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2533-301 Sude mit Zuflüssen. - Einführung in das Thema - Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2533-301 Sude mit Zuflüssen - Einführung in das Thema - Christian Lange, Abt. Naturschutz und Landschaftspflege 26. November 2009 Inhalt Was versteckt sich hinter NATURA

Mehr

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm

Mehr

Managementplan. FFH-Gebiet DE Darß. Offenland Gewässerflächen Arten. Informationsveranstaltung

Managementplan. FFH-Gebiet DE Darß. Offenland Gewässerflächen Arten. Informationsveranstaltung FFH-Gebiet DE 1541-301 Darß Managementplan Informationsveranstaltung 09.03.2017 Offenland Gewässerflächen Arten Foto: L. Storm UBC Umweltvorhaben in Brandenburg Consult GmbH Projektteam und Kooperationspartner

Mehr

Management von Natura-2000-Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern

Management von Natura-2000-Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern Management von Natura-2000-Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Nachhaltige Entwicklung, Forsten und Naturschutz, MR Berg, Referat 222 April 2011 Inhalt Natura 2000 in MV: ca. 35 % der Landesfläche

Mehr

Vorstellung des Managementplanes Isarauen von Unterföhring bis Landshut. Aktuelles aus den Isarauen

Vorstellung des Managementplanes Isarauen von Unterföhring bis Landshut. Aktuelles aus den Isarauen Vorstellung des Managementplanes Isarauen von Unterföhring bis Landshut Aktuelles aus den Isarauen Andreas Ploner, Gebietsbeauftragter Natura 2000 Vorstellung Andreas Ploner, Dipl.-Forst-Ing. (FH) Forstoberinspektor

Mehr

Fragen zur Managementplanung (FAQ): Fauna-Flora-Habitate in Brandenburg

Fragen zur Managementplanung (FAQ): Fauna-Flora-Habitate in Brandenburg Fragen zur Managementplanung (FAQ): Fauna-Flora-Habitate in Brandenburg www.natura2000.brandenburg.de Natura 2000 allgemein 1. Was bedeutet Natura 2000? Natura 2000 ist ein europaweites, zusammenhängendes

Mehr

Handbuch Hessen 6. Lieferung Dezember 2008

Handbuch Hessen 6. Lieferung Dezember 2008 5.2 Ergänzende Maßnahmen 5.2.6 NATURA 2000 Bezug zu WRRL, sonstigen RL der EU etc, Guidance Papers, Gesetze etc. des Bundes und Hessens, LAWA-Regeln, sonstige relevante R.d.T. WRRL Die WRRL verlangt in

Mehr

Erfassung von FFH- Lebensraumtypen zur Erfüllung der Berichtspflicht aus der FFH- Richtlinie

Erfassung von FFH- Lebensraumtypen zur Erfüllung der Berichtspflicht aus der FFH- Richtlinie Erfassung von FFH- Lebensraumtypen zur Erfüllung der Berichtspflicht aus der FFH- Workshop TLUG 02/2016 25.02.2016 Dr. Heinz Ullrich Baierle TLUG - Referat 33 / Natura 2000 Erfassung Erfüllung der Berichtspflicht

Mehr

Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich

Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich Karl Hiesberger Inhalt Rechtliche Umsetzung NVP-Verfahren Managementpläne Schutzgebietsbetreuung EuGH-Verfahren 1 Rechtliche Grundlagen Richtlinie des

Mehr

Fragen zur Managementplanung (FAQ): Fauna-Flora-Habitate in Brandenburg

Fragen zur Managementplanung (FAQ): Fauna-Flora-Habitate in Brandenburg Fragen zur Managementplanung (FAQ): Fauna-Flora-Habitate in Brandenburg www.natura2000.brandenburg.de Natura 2000 allgemein 1. Was bedeutet Natura 2000? Natura 2000 ist ein europaweites, zusammenhängendes

Mehr

Flussgebietseinheit Warnow/Peene. Anlage 12

Flussgebietseinheit Warnow/Peene. Anlage 12 Flussgebietseinheit Warnow/Peene Anlage 12 Bericht an die EU-Kommission gemäß Artikel 3 der Wasserrahmenrichtlinie Flussgebietseinheit Warnow/Peene Berichterstatter: Bundesrepublik Deutschland Federführung:

Mehr

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung gemeinde deining landkreis neumarkt i. d. opf. regierungsbezirk oberpfalz fassung vom 30.11.2011

Mehr

Informationsveranstaltung Schutzgebiete und die Landwirtschaft

Informationsveranstaltung Schutzgebiete und die Landwirtschaft Geiersberger Glas Rechtsanwälte und Fachanwälte Rostock Schwerin Bauernverband Ludwigslust Informationsveranstaltung Schutzgebiete und die Landwirtschaft Wasserschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete in

Mehr

Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald

Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Frank Klingenstein, Bundesumweltministerium, Referat N I 2 (Gebietsschutz, Natura 2000) Warum ist Bayern wichtig? 70.547 km

Mehr

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht Michael Jöbges Peter Herkenrath 1. Runder Tisch 20.10.2015 Netz der EU-Vogelschutzgebiete (VSG) als Teil des NATURA 2000-Netzes

Mehr

Die Verantwortlichkeit Brandenburgs für Arten und Lebensräume

Die Verantwortlichkeit Brandenburgs für Arten und Lebensräume Finanzierung investiver Naturschutzmaßnahmen aus ELER NABU Berlin Die Verantwortlichkeit Brandenburgs für Arten und Lebensräume Inhaltliche und räumliche Prioritäten der Maßnahmeumsetzung in der EU-Förderperiode

Mehr

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben Dirk Bernotat Fachgebiet II 4.2 Eingriffsregelung, Verkehrswegeplanung E-Mail: dirk.bernotat@bfn.de

Mehr

Unterhaltungsplan Landwehrkanal

Unterhaltungsplan Landwehrkanal Unterhaltungsplan Landwehrkanal Gliederung des Vortrages 1. Aktueller Stand der Unterhaltungsplanung der WSV 2. Warum jetzt eine Aktualisierung des Unterhaltungsplanes LWK? 3. Unterhaltungsplan und Instandsetzung

Mehr

NATURA-2000-Monitoring in Thüringen Resümee und Ausblick

NATURA-2000-Monitoring in Thüringen Resümee und Ausblick Bestandteile: NATURA-2000-Monitoring Thüringen Verbreitungsgebiete Bundesmonitoring FFH - Gebiete 1.) Was war / ist die Aufgabe? (allgemein): Kartierung / Untersuchung der SP (nur Bundes- und FFH-Monitoring)

Mehr

WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000?

WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000? WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000? NÖ NATURSCHUTZTAG 2017 Thomas Ellmauer NATURA 2000 POLARISIERT 2 WAS IST NATURA 2000 WAS KANN NATURA 2000? NATURA 2000 IST eine modernes, auf wissenschaftlichen

Mehr

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Flächennutzungsplan Deining 19. Änderung (Deckblattänderung) Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Gemeinde Deining Landkreis Neumarkt i. d. Opf. Regierungsbezirk Oberpfalz Entwurf Fassung vom 22.05.2012 2

Mehr

30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt

30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt 30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt 1 Braunkohlentagebau im Raum Delitzsch 30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt 2 Bergbaufolgelandschaft Einstellung

Mehr

Umsetzung von NATURA 2000 im Land Sachsen- Anhalt mittels Landesverordnung Themenbereich Reiter/Fahrer LVO

Umsetzung von NATURA 2000 im Land Sachsen- Anhalt mittels Landesverordnung Themenbereich Reiter/Fahrer LVO Umsetzung von NATURA 2000 im Land Sachsen- Anhalt mittels Landesverordnung Themenbereich Reiter/Fahrer LVO Oliver Thier Ziemendorf, 18.08.2017 Gliederung 1. Ausgangslage 2. Gebietssicherung/Schutzbestimmungen

Mehr

Tag gegen Lärm Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

Tag gegen Lärm Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Tag gegen Lärm 2015 Lärmaktionsplanung in Mecklenburg-Vorpommern Rostock, 28. April 2015 Manja Schott Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Grundsätzliches 47d BImSchG schreibt die Erstellung

Mehr

im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern

im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern Zusammenfassende Erklärung gem. RL 2001/42/EG im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 Bericht Version 1.0 Rostock,

Mehr

Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten

Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten Spargeltagung 02.04.2016 34 - BNatSchG Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen (1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf

Mehr

Erfahrungen eines Buchtrangers in der Wismarbucht Referent: Jürgen Weigel E- Mail:

Erfahrungen eines Buchtrangers in der Wismarbucht Referent: Jürgen Weigel E- Mail: Erfahrungen eines Buchtrangers in der Wismarbucht 18.04.2013 Referent: Jürgen Weigel E- Mail: buchtranger-wismar@gmx.de Gliederung 1. Gründung der Regionalvereinigung 2. Erfahrungsberichte 1. Gründung

Mehr

Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ

Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ - Methodik der entwicklung - Dr. Matthias Steitz, Dr. Jochen Krause (BfN, Fachgebiet Meeres- und Küstennaturschutz)

Mehr

Synergien. zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura in Hinsicht auf Managementplanungen

Synergien. zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura in Hinsicht auf Managementplanungen Synergien zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Natura 2000 in Hinsicht auf Managementplanungen Dr. Ralf Köhler mt Referat Ö 4 WRRL-Seminar 19: Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie 8.12.2005 in Berlin Gliederung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 8

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 8 für die Stadt Zossen 13. Jahrgang Zossen, 29.08.2016 Nr. 8 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 29. August 2016 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Die deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen

Die deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen Die deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen Frank Klingenstein Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit EIN Schutzinstrument der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie

Mehr

Protokoll / bis Uhr. für den Auftraggeber - StALU Vorpommern: Frau Elling, Herr Tessendorf

Protokoll / bis Uhr. für den Auftraggeber - StALU Vorpommern: Frau Elling, Herr Tessendorf Protokoll FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet 1547-303 Öffentliche Informationsveranstaltung zum Auftakt der FFH- Managementplanung Datum / Zeit 29.11.2012 / 16.00 bis 17.45 Uhr Ort Jugendherberge

Mehr

Schwerpunktthema: FFH Monitoring in Hessen. Vorschläge zu einem Qualitätsmanagement von Natura 2000

Schwerpunktthema: FFH Monitoring in Hessen. Vorschläge zu einem Qualitätsmanagement von Natura 2000 Vereinigung hessischer Ökologinnen und Ökologen e.v. Hessische Vereinigung für Naturschutz und Landschaftspflege e. V. Mitglieder im Bundesverband beruflicher Naturschutz e.v. Schwerpunktthema: FFH Monitoring

Mehr

projektbezogene Digitalisiervorschrift

projektbezogene Digitalisiervorschrift projektbezogene Digitalisiervorschrift Projekt: Digitalisierung der Flächen der festgesetzten Landschaftsschutzgebiete (LSG) und der geplanten LSG, für die eine einstweilige Sicherstellung gültig ist Auftraggeber

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen 1 A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 07-17. Jahrgang 26. Mai 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Bergen

Mehr

Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie

Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie Naturschutz und Biologische Vielfalt Heft 27 Flussauen und Wasserrahmenrichtlinie Bedeutung der Flussauen für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie - Handlungsempfehlungen für Naturschutz

Mehr

Projekt Natura 2000 Netzwerk WALD in den Tullnerfelder Donau Auen

Projekt Natura 2000 Netzwerk WALD in den Tullnerfelder Donau Auen Auftraggeber Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1 - Haus 16 3109 St. Pölten Projektinitiator BIOSA-Biosphäre Austria in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung Grafenegg Projektziele

Mehr

NATURA 2000-Meeresschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee der Bundesrepublik Deutschland

NATURA 2000-Meeresschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee der Bundesrepublik Deutschland NATURA 2000-Meeresschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der der Bundesrepublik Deutschland Stand: Oktober 2007 INHALT 1 Vorkommen von Schutzgütern in den Schutzgebietsvorschlägen

Mehr

Vollständige Gebietsdaten der FFH-Gebiete Niedersachsens

Vollständige Gebietsdaten der FFH-Gebiete Niedersachsens Vollständige Gebietsdaten der FFH-Gebiete Niedersachsens Aktualisierung 2017 Aktualisierung 2016 Aktualisierung 2015 Aktualisierung 2011 Aktualisierung 2009 Die vollständigen Gebietsdaten sind die komprimierte

Mehr

NATURA 2000 Managementplanung in Brandenburg

NATURA 2000 Managementplanung in Brandenburg NATURA 2000 Managementplanung in Brandenburg - Veranstaltung des BBN Berlin-Brandenburg - 24. August 2012 André Freiwald Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg - eine Stiftung des Landes STIFTUNGSRAT in

Mehr

Wie viele Natura 2000-Gebiete gibt es und wie viel Wald enthalten sie? Wie verteilt sich die Natura 2000-Waldfläche in Bayern auf die Besitzarten?

Wie viele Natura 2000-Gebiete gibt es und wie viel Wald enthalten sie? Wie verteilt sich die Natura 2000-Waldfläche in Bayern auf die Besitzarten? Häufig gestellte fachliche Fragen der Waldbesitzer Zur Gebietsauswahl Wie viele Natura 2000-Gebiete gibt es und wie viel Wald enthalten sie? Wie verteilt sich die Natura 2000-Waldfläche in Bayern auf die

Mehr

Anhang D Berichtsformat für die wichtigsten Ergebnisse der Überwachung nach Artikel 11 für Lebensraumtypen des Anhangs I

Anhang D Berichtsformat für die wichtigsten Ergebnisse der Überwachung nach Artikel 11 für Lebensraumtypen des Anhangs I Anhang D Berichtsformat für die wichtigsten Ergebnisse der Überwachung nach Artikel 11 für Lebensraumtypen des Anhangs I Feldbeschreibung 0.1 Mitgliedstaat 0.2 Code des Lebensraumtyps Kurze Erläuterungen

Mehr

Verbandsbeteiligung in behördlichen Verfahren

Verbandsbeteiligung in behördlichen Verfahren Verbandsbeteiligung in behördlichen Verfahren 20. Neubrandenburger Kolloqium "Bilanz und künftige Herausforderungen für die Umweltverwaltung in M-V" 27.09.2011 Arndt Müller, Referent für Naturschutz BUND

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Kurzgutachten zur Ausbringung von GVO in Europäischen Vogelschutzgebieten,

Kurzgutachten zur Ausbringung von GVO in Europäischen Vogelschutzgebieten, Ursrainer Ring 81 72076 Tübingen Tel: 07071/ 6878160 Fax: 07071/6878162 info@naturschutzrecht.net Tübingen, den 19.4.2004 Kurzgutachten zur Ausbringung von GVO in Europäischen Vogelschutzgebieten, im Auftrag

Mehr

Natura 2000 im Wald Aktueller Stand und Ausblick

Natura 2000 im Wald Aktueller Stand und Ausblick im Wald Aktueller Stand und Ausblick Alois Zollner Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Was ist eigentlich? = kohärentes Netz von Schutzgebieten Schutzbestimmungen zu europaweit gefährdeten

Mehr

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europaischen Union und ihre Umsetzung in nationales Recht

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europaischen Union und ihre Umsetzung in nationales Recht Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europaischen Union und ihre Umsetzung in nationales Recht Analyse der Richtlinie und Anleitung zu ihrer Anwendung Von Dr. jur. Tania Rodiger-Vorwerk ERICH SCHMIDT

Mehr

2. Klassenarbeiten Im Fach Biologie werden in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten geschrieben.

2. Klassenarbeiten Im Fach Biologie werden in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten geschrieben. 1. Einleitung und Vorgaben durch Kernlehrpläne Die im allgemeinen Leistungskonzept aufgeführten Formen der sonstigen Mitarbeit gelten auch für das Fach Biologie. Dabei werden sowohl die Ausprägung als

Mehr

Natura 2000 Umsetzung in Niedersachsen

Natura 2000 Umsetzung in Niedersachsen Natura 2000 Umsetzung in Niedersachsen Vortrag von Abteilungsleiter Kay Nitsche Niedersächsisches Ministerium im Rahmen des NABUtalk Natura 2000 Wie fit ist Deutschland? am 27.09.2016 in Berlin Ausgangslage

Mehr

Qualitätsanforderungen an die Landschaftsplanung im Straßenbau vor dem Hintergrund neuer Richtlinien wie RE 2012, R LBP und R UVS

Qualitätsanforderungen an die Landschaftsplanung im Straßenbau vor dem Hintergrund neuer Richtlinien wie RE 2012, R LBP und R UVS Qualitätsanforderungen an die Landschaftsplanung im Straßenbau vor dem Hintergrund neuer Richtlinien wie RE 2012, R LBP und R UVS Prolog Zukunft Bauen Von welcher Qualität reden wir?! - fachlich/wissenschaftliche?

Mehr

Erarbeitung von Managementplänen für vier Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern

Erarbeitung von Managementplänen für vier Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg StALU Westmecklenburg Bleicherufer 13, 19053 Schwerin Erarbeitung von Managementplänen für vier Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in

Mehr

Planung B 312 neu -Ortsumfahrungen Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen

Planung B 312 neu -Ortsumfahrungen Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen Planung B 312 neu -Ortsumfahrungen Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen Raumordnungsverfahren / Umweltverträglichkeitsuntersuchung (ROV UVU) Scoping-Verfahren // Scoping-Termin 22.07.2015

Mehr

SBEV Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Europaviertel. SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbh (SBEV)

SBEV Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Europaviertel. SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbh (SBEV) HVA F-StB s-nr.: Aktenzeichen: Projekt: SBEV Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Europaviertel Zwischen SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbh (SBEV) vertreten durch [Bauamt] die Geschäftsführer

Mehr

Halbzeitbewertung von PROFIL. Teil II Kapitel 14. Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216)

Halbzeitbewertung von PROFIL. Teil II Kapitel 14. Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216) Halbzeitbewertung von PROFIL Teil II Kapitel 14 Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216) Autor: Manfred Bathke Braunschweig, Dezember 2010 Teil II - Kapitel 14 Beihilfe für nichtproduktive

Mehr

Artenschutz. Geschützte Arten. Natur im Netz

Artenschutz. Geschützte Arten. Natur im Netz Artenschutz Ist der Biber gesetzlich geschützt? Steht die Weinbergschnecke auf der Roten Liste? Wie verbreitet ist der Eremit, auch Juchtenkäfer genannt, in Baden-Württemberg? Vielleicht haben Sie sich

Mehr

FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT

FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT MARIA STEJSKAL-TIEFENBACH, THOMAS ELLMAUER FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD INHALT Wald in Österreich Waldtypen und Wald-Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Mehr

HIV-Was ING 1.1. HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg. Land Mecklenburg-Vorpommern

HIV-Was ING 1.1. HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg. Land Mecklenburg-Vorpommern HIV-Was ING 1.1 Projektbezeichnung HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg Zwischen Land Mecklenburg-Vorpommern endvertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher

Mehr

AlpNaTour Abschlusskonferenz. Natura 2000 im Alpenbogen Fakten und Herausforderungen. Inhalt. Natura 2000 alpine biog.

AlpNaTour Abschlusskonferenz. Natura 2000 im Alpenbogen Fakten und Herausforderungen. Inhalt. Natura 2000 alpine biog. AlpNaTour Abschlusskonferenz Natura 2000 im Alpenbogen Fakten und Herausforderungen Flavio V. Ruffini & Sarah Klever Bozen, 2006 Foto: Autonome Provinz Bozen, Abteilung Natur und Landschaft Inhalt Natura

Mehr

Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes. Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck

Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes. Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck Exkurs in die Hintergründe des Tiroler Naturschutzrechtes Bewilligungspflichten

Mehr

Erarbeitung eines Managementplanes für das FFH-Gebiet Putzarer See Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH

Erarbeitung eines Managementplanes für das FFH-Gebiet Putzarer See Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH Erarbeitung eines Managementplanes für das FFH-Gebiet Putzarer See Dr. Volker Thiele Dipl.-Ing. Stephan Renz biota Forschung und Planung Nebelring 15, 18246 Bützow www.institut-biota.de Ministerium für

Mehr

Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz

Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt tfü für rum Umwelt BAFU Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz, BAFU BÖA Jahrestagung, 20. November 2012 Langfristiges

Mehr

Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000

Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000 Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000 KURZINFORMATION zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz- Richtlinie der Europäischen Union Bayerisches Staatsministerium für Landesentwickung

Mehr

Aktuelle Aufgaben und Probleme des Naturschutzes im oberen Erzgebirge

Aktuelle Aufgaben und Probleme des Naturschutzes im oberen Erzgebirge Braunkehlchen Foto: Archiv Naturschutz LfULG, R. Kaminski Aktuelle Aufgaben und Probleme des Naturschutzes im oberen Erzgebirge Hintergrund Foto: H. Ballmann Heuernte Foto: Archiv Naturschutz LfULG, U.

Mehr

Abwasserbeseitigungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie

Abwasserbeseitigungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie Abwasserbeseitigungskonzepte Wasserrahmenrichtlinie Was haben Abwasserbeseitigungskonzepte mit der Wasserrahmenrichtlinie zu tun? Gewässerbewirtschaftung Gewässer sind nach Flussgebietseinheiten zu bewirtschaften

Mehr

Die Regelungsstruktur der FFH-Richtlinie

Die Regelungsstruktur der FFH-Richtlinie Professor Dr. Reinhard Hendler Sommersemester 2009 Universität Trier Die Regelungsstruktur der FFH-Richtlinie 1. Zielsetzung (Art. 2 FFH-RL) Beitrag zur Sicherung der Artenvielfalt durch Erhaltung der

Mehr

VI.1 Mustergliederung VI-1

VI.1 Mustergliederung VI-1 VI Anhang VI.1 Mustergliederung I. Einführung I.1 Gesetzliche Vorgaben I.2 Fachliche Vorgaben (landesweite Vorgaben) II. Planungsgrundlagen II.1 Übersicht über den Planungsraum II.1.1 Lage und Grenzen

Mehr

/ 15:00 bis 16:30 Uhr. für die Moderation: Frau Keller (M.A. Erwachsenenbildung)

/ 15:00 bis 16:30 Uhr. für die Moderation: Frau Keller (M.A. Erwachsenenbildung) Protokoll FFH-Managementplanung für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1544-302 Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee 1. Öffentliche Informationsveranstaltung Datum/Zeit 22.11.2017 /

Mehr

für den Gebietsschutz in der AWZ Fachveranstaltung des NABU zum Management von

für den Gebietsschutz in der AWZ Fachveranstaltung des NABU zum Management von Rechtliche Rahmenbedingungen für den Gebietsschutz in der AWZ Fachveranstaltung des NABU zum Management von Natura 2000-Gebieten in der Nord- und Ostsee Prof. Dr.DetlefCzybulkaDetlef Instrumente Gebietsmanagement

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/4660 19. Wahlperiode 27.11.09 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher, Dr. Monika Schaal und Andy Grote (SPD) vom

Mehr

Informationsveranstaltung. zur geplanten vertraglichen Vereinbarung. Sennebäche

Informationsveranstaltung. zur geplanten vertraglichen Vereinbarung. Sennebäche Informationsveranstaltung zur geplanten vertraglichen Vereinbarung Sennebäche Hövelhof-Riege, 21.02.2017 Martin Hübner Inhalt: 1. Anlass der Informationsveranstaltung Vertragsverletzungsverfahren der EU

Mehr

Das Internet als Informationsquelle für die naturschutzrechtliche und -fachliche Bewertung

Das Internet als Informationsquelle für die naturschutzrechtliche und -fachliche Bewertung Das Internet als Informationsquelle für die naturschutzrechtliche und -fachliche Bewertung Seminar Naturschutzrecht 26. Fabruar 2011 O. Strub Folie 1 von 28 www.naturschutz.rlp.de Schutzgebiete Biosphärenreservat

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

A Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann. Raumeinheiten. Gliederungsnummern der Festsetzungen. Allgemeine Informationen

A Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann. Raumeinheiten. Gliederungsnummern der Festsetzungen. Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen zum Landschaftsplan Kreis Mettmann Raumeinheiten Für die Bearbeitung des Landschaftsplans wurde das Kreisgebiet in vier Raumeinheiten aufgeteilt. Raumeinheit A: Städte Mettmann,

Mehr

Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland

Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland Wasserforum Hessen 2012 Hochwasserschutz in Hessen Themenblock I: Hochwasserrisikomanagement Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Deutschland BD LOTHAR NORDMEYER Obmann des Ausschusses

Mehr

Naturschutzstrategien und -maßnahmen

Naturschutzstrategien und -maßnahmen Institut für Allgemeine Ökologie und Umweltschutz Modul FOBF 34 Naturschutzstrategien und -maßnahmen Prof. Dr. Goddert von Oheimb Dr. Sebastian Dittrich Fachrichtung Forstwissenschaften Fakultät Umweltwissenschaften

Mehr

Naturparkpläne in M-V Frankfurt a. M.

Naturparkpläne in M-V Frankfurt a. M. Naturparkpläne in M-V Naturparkpläne in M-V NP Feldberger Seenlandschaft 2001 Insel Usedom 2002 Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See 2005 Am Stettiner Haff 2008 Sternberger Seenland 2010 Nossentiner

Mehr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg Natura 2000 im Wald in Bayern Planung und Umsetzung

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg Natura 2000 im Wald in Bayern Planung und Umsetzung Natura 2000 im Wald in Bayern Planung und Umsetzung Klaus Stangl, Regionales Kartierteam Oberfranken, AELF Inhalt 1. Der Wald in den bayerischen Natura 2000-Gebieten 2. Natura 2000-Managementplanung bei

Mehr

NATURA 2000 Umsetzung in Bayern

NATURA 2000 Umsetzung in Bayern NATURA 2000 Umsetzung in Bayern Runder Tisch am 23. Oktober 2006 zum Entwurf des Managementplans Giesenbacher Quellmoor FFH-Gebiet 7635-302 Regierung von Oberbayern Sachgebiet 51 Naturschutz NATURA 2000

Mehr

Management der Natura-2000- Gebiete in der deutschen AWZ Schutzgebiets-Verordnung und Management

Management der Natura-2000- Gebiete in der deutschen AWZ Schutzgebiets-Verordnung und Management Management der Natura-2000- Gebiete in der deutschen AWZ Schutzgebiets-Verordnung und Management Dr. Jochen Krause, Dr. Matthias Steitz, Leila Gaigl, Steffen Bleich BfN, Fachgebiet Meeres- und Küstennaturschutz

Mehr

Muster. Überwachungsprogramm

Muster. Überwachungsprogramm Anhang 3.2 Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen nach

Mehr

Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Zusammenfassung

Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Zusammenfassung P. Schütz Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Zusammenfassung Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biodiversitätsstrategie, Artenschutz, Natura 2000,

Mehr

Regionaler Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/Rostock

Regionaler Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/Rostock Regionaler Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/Rostock Dezember 2005 Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg / Rostock PTV Planung Transport Verkehr AG Regionaler Nahverkehrsplan MM/R Regionaler

Mehr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen mit Landwirtschaftsschule Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen Rudolf-Diesel-Ring 1a, 83607 Holzkirchen An alle Bürgerinnen

Mehr

I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz

I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz 1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Dr. Manfred Haimbuchner Naturschutz-Landesrat Dir. Dr. Gottfried Schindlbauer Abt. Naturschutz, Land OÖ am 31. März 2014 zum Thema "Natura 2000-Gebiete in

Mehr

Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten

Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten MR in Ina Abel Jagd in gesetzlich festgelegten Schutzgebieten - Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue - Nationalpark Nds. Wattenmeer - Nationalpark Harz FFH-Richtlinie

Mehr

Landkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0

Landkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0 Roberto da Costa Gonçalves Abteilung Wasser und Boden Landkreis Grafschaft Bentheim Christian Kerperin Abteilung Natur und Landschaft Landkreis Grafschaft Bentheim Gliederung 1. Gesetzesgrundlagen 2. Pflichten

Mehr

Koordination der HWRM-RL und der WRRL in NRW

Koordination der HWRM-RL und der WRRL in NRW Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW Koordination der HWRM-RL und der WRRL in NRW Version 2.0 Stand Februar 2015 Auftraggeber/Projektbegleitung Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr

Hinweise zur erforderlichen Probenanzahl nach PN 98 bei Haufwerken

Hinweise zur erforderlichen Probenanzahl nach PN 98 bei Haufwerken Bayerisches Landesamt für Umwelt Deponie Info 3 Hinweise zur erforderlichen Probenanzahl nach PN 98 bei Haufwerken Abb. 1: Probe und Probenahmeprotokoll 1 Beprobung fester Abfälle nach PN 98 Die Beprobung

Mehr

Sprengungen von nicht handhabungsfa higen Kampfmitteln im Offshore- Bereich

Sprengungen von nicht handhabungsfa higen Kampfmitteln im Offshore- Bereich Sprengungen von nicht handhabungsfa higen Kampfmitteln im Offshore- Bereich Immer wieder werden z.b. bei routinemäßigen Untersuchungen des Meeresbodens, aber in letzter Zeit zunehmend bei den Untersuchungen

Mehr