2 DE Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht
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- Wilfried Wetzel
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1 Aufgabenrahmen zur Erarbeitung von vier Managementplänen für vier Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern I. Gegenstand der Aufgabe Nach Artikel 6 Abs. 1 Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (kurz: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder FFH-RL) sind für die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (nachfolgend als FFH-Gebiete bezeichnet) die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II FFH-RL entsprechen, die in diesen Gebieten vorkommen. Gemäß 9 Landesvorordnung über die Natura Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-LVO M-V) stellt hierzu die zuständige Naturschutzbehörde einen Managementplan auf, der die Erhaltungsziele weiter konkretisiert und in dem die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt werden, mit denen die Erhaltungsziele erreicht werden sollen. Entsprechend der Auftragsbekanntmachung behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Erarbeitung der Managementpläne in zwei Losen zu vergeben. Die Kostenangebote sind für beide Lose getrennt auszuweisen. Los Gebietsnummer Gebietsname 1 DE DE DE Darßer Schwelle Plantagenetgrund Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona 2 DE Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht Tab. 1: Aufteilung der FFH-Gebiete in Lose Die vier zu bearbeitenden Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung umfassen eine Fläche von insgesamt ,00 ha. Diese werden teilweise oder vollständig von Europäischen Vogelschutzgebieten überlagert. In der nachfolgenden Tabelle 2 sind die Gebiete, Gebietsgrößen und Überlagerungen mit den Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) aufgeführt: Los Gebietsnummer Gebietsname Gebietsgröße (ha) Überlagerung mit VSG 1 DE Darßer Schwelle ,00 DE DE Plantagenetgrund ,00 DE DE Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht 7.574, ,00 DE , DE DE , DE DE , DE Tab. 2: Liste der zu bearbeitenden FFH-Gebiete und deren Überlagerung durch VGS Die Abgrenzungen der zu bearbeitenden FFH-Gebiete und die sie ganz oder teilweise überlagernden Europäischen Vogelschutzgebiete sind in der beigefügten Karte (Anlage 1) dargestellt.
2 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV Die Anlagen 2 a-d enthalten die aktuellen Standard-Datenbögen (SDB) für die zu bearbeitenden FFH-Gebiete. Diese können auch auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) abgerufen werden ( e_eu/natura2000_lvo/natura2000_lvo1.htm). Auf der Grundlage eines Werkvertrages (Entwurf siehe Anlage 3) ist für jedes der o. g. FFH- Gebiete ist ein Managementplan aufzustellen, in dem der aktuelle Erhaltungszustand der im jeweiligen FFH-Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL sowie die Arten des Anhangs II FFH-RL zu beschreiben und zu bewerten sind. Auf Basis einer Defizitanalyse sind jeweils die schutzobjektbezogenen Erhaltungsziele abzuleiten und die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele festzulegen. Hierbei sind jeweils die Belange der überlagernden Europäischen Vogelschutzgebiete zu berücksichtigen. Sowohl die Ableitung der Erhaltungsziele und die Festlegung von Maßnahmen für die Lebensraumtypen und Arten des jeweiligen FFH-Gebietes als auch die Berücksichtigung der Belange der überlagernden Vogelschutzgebiete erfolgen auf der rechtlichen Grundlage der Natura LVO M-V (NATURA2000LVO). Alle Verfahrensschritte und obligatorischen Inhalte für die Managementplanung sind im Fachleitfaden Managementplanung für Natura 2000 Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Version 4.1 Februar 2016; Anlage 4) dargestellt. Der Fachleitfaden ist somit die verbindliche Grundlage für die Erarbeitung der Managementpläne, soweit im Folgenden keine abweichenden Vorgaben benannt werden. I.1. Erfassung und Bewertung der Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I FFH- Richtlinie Grundlage für die Erfassung und Bewertung der vorkommenden marinen Lebensraumtypen bilden die Angaben in den aktuellen Standard-Datenbögen (siehe Anlage 2 a-d). Die räumliche Lage der Verdachtsflächen des Vorkommens der Lebensraumtypen ist den Anlagen 5 a-d zu entnehmen. Die Überprüfung der Lebensraumtypen erfolgt ausschließlich innerhalb der Grenzen des FFH-Gebietes. In den FFH-Gebieten sind folgende Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-Richtlinie zu bearbeiten (Quelle: Standard-Datenbögen, Stand: 07/2015): Los 1 Gebietsnummer DE Lebensraumtypen (LRT) LRT EU-Code LRT Fläche (ha) Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung ,53 Riffe ,92 DE Riffe ,70 DE Flache große Meeresarme und buchten ,81 Riffe ,83 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung ,12 2 DE Riffe ,15 Tab. 3: Zu bearbeitende marine Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL (Quelle: Standard-Datenbögen, Stand 07/2015) Die Methodik zur Erfassung und Bewertung richtet sich für die marinen Lebensraumtypen nach folgenden Anleitungen: Anleitung für die Kartierung von marinen Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns (kurz: Kartieranleitung, Hrsg.: Landesamt
3 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern; 2011; Anleitung zur Bewertung der Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (Auszug für die Lebensraumtypen 1110, 1140 und 1170; Arbeitsfassung, Stand ; siehe Anlage 6) Abweichend davon ist für den LRT 1160 das Bewertungsschemata mariner Lebensraumtypen für die FFH-Managementplanung in den Küstengewässern von Mecklenburg- Vorpommern zu verwenden (siehe Anlage 4 des Fachleitfadens). Darüber hinaus sind die Bewertungen der einzelnen Teilflächen in Tabellenform zu dokumentieren, sofern das entsprechende Modul im Programm MVBIO des LUNG M-V nicht zur Verfügung steht (Bewertung der Unterkriterien, Kurzbegründung von Einschätzungen, Auflistung bewertungsrelevanter Arten). Abweichend von der Kartieranleitung wird das Untersuchungsdesign wie folgt angepasst: Es finden keine Untersuchungen mittels Side Scan Sonar statt. Es erfolgt eine videogestützte Transektkartierung sowie eine Probenahme für Makrozoobenthos, Makrophyten/Makroalgen und Sediment durch Taucher an Tauchstationen. Insgesamt sind pro Gebiete folgende Transekte und Beprobungs- / Tauchstationen vorzusehen: Los Gebietsnummer Gebietsname Anzahl Tauchstationen Anzahl Transekte Gesamtlänge Transekte (km) DE Darßer Schwelle ,34 1 DE Plantagenetgrund ,44 DE Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona ,15 2 DE Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht ,22 Tab. 4: Parameter für die Transektkartierung und die Tauchstationen Die ungefähre Lage der Transekte und Tauchstationen ist in den Anlagen 5 a-d dargestellt. Eine endgültige Festlegung der Tauchstationen erfolgt im Ergebnis der videogestützten Transektkartierung in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Für die Unterwasser-Videokartierung gilt Folgendes: Ziel ist es, einen repräsentativen Überblick über die zu untersuchenden LRT-Teilflächen zu gewinnen. D.h., dass sowohl die verschiedenen Tiefenstufen als auch die unterschiedlichen Expositionen und die verschiedenen Substrate erfasst werden sollen. Die genaue Lage der Transekte kann in Absprache mit dem Auftraggeber ggf. im Zuge der Durchführung z.b. aufgrund von den sich ergebenden Datenrecherchen oder Vorort- Kenntnissen angepasst werden, um die notwendige Repräsentativität hinsichtlich der Biotopansprache und der LRT-Bewertung zu erreichen. Die Transekte dienen der Beschreibung des Reliefs, des Oberflächensubstrats sowie der Beurteilung der Besiedlung
4 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV mit Epibenthos und des Bewuchses mit Großalgen und Seegras. Sie sind damit Grundlage für die Ansprache und flächenmäßige Ausweisung des jeweiligen FFH- Lebensraumtyps inklusive der zugehörigen Biotoptypen. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage für die Lokalisierung der Beprobungsstationen des Makrozoobenthos (MZB) und der Makrophyten (MPh). Sie geben für die Bewertung des FFH-Lebensraumtyps einen Überblick über die vorliegenden Habitatstrukturen und über mögliche Beeinträchtigungen. Es ist nicht auszuschließen, dass im Untersuchungsgebiet ein Mosaik verschiedener Biotoptypen vorliegt. Wenn die verschiedenen Biotoptypen für eine differenzierte Flächenabgrenzung zu kleinflächig bzw. zu eng verzahnt sind, darf großflächig derselbe Hauptcode für die Biotopansprache des zugehörigen FFH-Lebensraumtyps ausgewählt werden. Die Nebencodes der kleinflächig eingestreuten weiteren Biotoptypen (beispielsweise Inseln von Seegras in Geröllfeldern) sind dann in prozentualen Anteilen anzugeben. Für die Tauchstationen gilt Folgendes: Pro Station erfolgen Probenahmen je nach Substrat wie folgt: o Exponierte Blöcke: sechs Kratzproben am größten Block, davon drei im strömungsexponierten Bereich und drei im strömungsarmen Bereich; zusätzlich bis zu drei Proben in angrenzenden Weichsubstraten. o Geröllfelder: drei Kratzproben von dem Geröll; zusätzlich bis zu drei Proben in angrenzenden Weichsubstraten. Zur Erfassung von Hartböden und deren Aufwuchs sind quantitative Proben mit einem Sammelrahmen, als Kratz- oder Sammelproben zu entnehmen. Die Probenennahme im Weichsubstrat erfolgt mit dem Handstecher (L x B x T: 10 cm x 10 cm x 30 cm). Alle Proben werden sowohl qualitativ als auch quantitativ bearbeitet. Makrozoobenthos (MZB): Das Makrozoobenthos (hier i.s.v. Sandbodenfauna, Aufwuchsfauna auf Hartboden und Phytalfauna) wird an allen Tauchstationen erhoben. Mit den Untersuchungen des Makrozoobenthos werden die Arten, die Artenzahl, die Individuendichte (Ind./m²) sowie die Biomasse (Feuchtmasse) erfasst. Eine Bestimmung und Angabe der Trockenmasse entfällt. Die Ansprache des MZB erfolgt bis auf Artniveau. Ausgenommen davon sind bei allen Artengruppen unbestimmbare Jungtiere. Für die Bivalvia ist die Altersstruktur pro Tiefenstufe (in 5 m-stufen bis 25 m Tiefe) jeweils nur an einer repräsentativen Tauchstation pro Gebiet zu erfassen. Makrophyten (MPh): Die Makrophyten (MPh) werden an allen Tauchstationen erhoben. Ziel ist die Erfassung des Arteninventars für die Zuordnung und Beschreibung der Biotop- und der FFH-Lebensraumtypen und für die Bewertung der LRT hinsichtlich der Vollständigkeit des Arteninventars der Großalgen. An jeder Station wird eine Untersuchungsfläche von 1 m 2 untersucht. Die Abschätzung der Gesamtbedeckung und der Deckung der einzelnen Pflanzenarten erfolgt in Prozent. Die Analyse bis zur Art muss ggf. mikroskopisch im Labor erfolgen. Sediment: Für die Transekte erfolgt im Labor auf Basis der Videokartierung eine visuelle Ansprache des Sedimentes. Diese dienen unter anderem der Präzisierung der Tauchstationen. Zusätzlich wird an den einzelnen Probenahmestellen eine Sedimentanalyse gemäß der Kartieranleitung (Pkt ) vorgenommen. Dokumentation: Ergänzend zum Video ist jede Probenahmestelle mit mindestens 2 repräsentativen, aussagekräftigen und verorteten Fotos ( 16 Megapixel; Seitenverhältnis 4:3) zu dokumentieren. Im Kartierbericht sind Lage und Bezeichnung der untersuchten Transekte und Probenahmestellen im Untersuchungsgebiet darzustellen. Darüberhinaus sind die angewendete Methodik und die Ergebnisse aller Untersuchungen (Videokartierung;
5 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV Benthos, Sediment, Abiotik) insbesondere in Form von Bordprotokollen, Fotos, Datenträgern, Tabellen, Graphiken und verbalen Beschreibungen so aufzubereiten, dass die Angaben zur Bewertung der Erhaltungszustände der LRT nachvollziehbar sind. Die Untersuchungen finden im Regelfall innerhalb eines Jahres statt und erfolgen je nach Lebensraumtyp im Zeitraum von Mai bis September. Rückstellproben und Herbarien sind mindestens bis zum Abschluss des Planverfahrens aufzubewahren. Es wird keine Biotoptypenkarte erstellt (vgl. Pkt der Kartieranleitung) und somit werden auch keine Biotope i.s.d. 30 BNatSchG ausgewiesen. Vom Auftraggeber übergebene Daten sind im Vorfeld der Untersuchungen zu sichten und zu berücksichtigen. Sie sollen mindestens als Vergleichsdaten herangezogen werden. Begründete Abweichungen von dem o.g. Untersuchungsdesign bedürfen vorab einer Zustimmung durch den Auftraggeber. Werden bei den Kartierarbeiten weitere Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL im Gebiet nachgewiesen, so ist der Auftraggeber zu informieren. Der Auftraggeber entscheidet über die weitere Verfahrensweise. Die Ergebnisse der Lebensraumtypenkartierung und -bewertung sind für jedes der o.g. FFH- Gebiete in einer separaten Karte 2a im Maßstab 1 : darzustellen. In der Karte muss die teilflächenbezogene Bewertung der Habitate erkennbar sein. Die Karte soll außerdem, soweit erforderlich und möglich, weitere standörtliche oder funktionelle maßgebliche Bestandteile kenntlich machen. Soweit diese nicht konkret verortbar sind, sind sie zumindest als Textfeld in die Karte einzufügen. Abweichungen im Kartenmaßstab sind je nach Gebietsgröße in Absprache mit dem Auftraggeber möglich. I.2 Erfassung und Bewertung der Arten des Anhangs II FFH-Richtlinie Grundlage für die Erfassung und Bewertung der Arten des Anhang II FFH-RL bilden die Angaben der Natura 2000-LVO i.v.m. den aktuellen Standard-Datenbögen. Für folgende in den Standard-Datenbögen aufgeführten Arten des Anhangs II FFH-Richtlinie erfolgt die Bearbeitung auf der Grundlage vorhandener Punkt-Daten und weiterer Gutachten und Datensammlungen (v. a. Gutachten im Rahmen des Art.-17-Berichtes, Datenbanken des LUNG M-V (siehe die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Sofern möglich, bedeutet dies die Abgrenzung und Bewertung von Habitaten, die Ableitung von Erhaltungszielen und ggf. die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen. Arten mit unzureichender Datenlage bleiben im Regelfall unbearbeitet.
6 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV Los- Nr. 1 Anhang II-Arten Gebietsnummer deutscher wissensch. Code EU- Gebietsname Name Name DE Darßer Schwelle Kegelrobbe Halichoerus grypus 1364 Schweinswal Phocoena phocoena 1351 Seehund Phoca vitulina 1365 DE Plantagenetgrund Kegelrobbe Halichoerus grypus 1364 DE Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona 2 DE Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht* Schweinswal Phocoena phocoena 1351 Seehund Phoca vitulina 1365 Kegelrobbe Halichoerus grypus 1364 Seehund Phoca vitulina 1365 Finte Alosa fallax 1103 Kegelrobbe Halichoerus grypus 1364 Flussneunauge** Lampetra fluviatilis** 1099 Meerneunauge Petromyzon marinus 1095 Schweinswal Phocoena phocoena 1351 Seehund Phoca vitulina 1365 * Eine Bearbeitung des Baltischen Störs (Acipenser oxyrinchus) entfällt (im SDB noch enthalten, aber nicht mehr in der Natura 2000-LVO). ** Landesweite Fachbeiträge des LUNG M-V für diese Art beziehen sich nur auf Fließgewässer. Aufgrund geringer Punktdaten ist ggf. nur eine begrenzte Bearbeitung der Art im Rahmen der Managementplanung möglich. Tab. 5: Zu bearbeitende Arten auf Grundlage vorhandener Punktdaten Für die Bearbeitung der Arten nach Anhang II FFH-RL werden die vorhandenen Punktdaten vom Auftraggeber bereitgestellt. Für die Meeressäuger sind zusätzlich die vorhandenen Daten zum Monitoring (inkl. Todfundmonitoring) des LUNG M-V auszuwerten. Diese können von folgender Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV heruntergeladen werden: Berichte/Saeuger). Darüber hinaus sind aktuelle Sichtungsdaten des Deutschen Meeresmuseums Stralsund abzufragen (z.b. unter DMM/Sichtungskarte/). Die Bewertung erfolgt nach dem zwischen Bund und Ländern abgestimmten bundesweiten Monitoringkonzept (BLAK-Schema). Das Bewertungsschemata für die jeweilige Tierart ist auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV unter Steckbriefe/AnhangIIArten zu finden. Werden bei den Erfassungs- und Bewertungsarbeiten weitere Arten des Anhangs II FFH- Richtlinie mit signifikanten Vorkommen entdeckt, so ist der Auftraggeber zu informieren. Der Auftraggeber entscheidet über die weitere Verfahrensweise. Die Ergebnisse der Abgrenzung der Habitate sowie vorliegende verortbare Artnachweise sind in Karte 2 b im Maßstab 1 : darzustellen. In der Karte muss die teilflächenbezogene Bewertung der Habitate erkennbar sein. Die Karte soll außerdem, soweit erforderlich und möglich, weitere standörtliche oder funktionelle maßgebliche Bestandteile kenntlich machen. Soweit diese nicht konkret verortbar sind, sind sie zumindest als Textfeld in die Karte einzufügen.
7 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV I.3 Planerstellung Die inhaltlichen Anforderungen entsprechend der nachfolgenden Mustergliederung sind vom Grundsatz her für jedes der o.g. FFH-Gebiete abzuarbeiten, daher gelten die nachfolgenden Ausführungen für jedes Gebiet. Sofern in der Mustergliederung vorgesehene Themen für die Gebietsbearbeitung nicht bedeutsam sind bzw. keine Probleme oder Konflikte bestehen, ist keine vertiefte Bearbeitung des Gliederungspunktes erforderlich. Für die Bearbeitung einzelner Kapitel sind die durch den Auftraggeber übergebenen Standardformulierungen und Tabellenstrukturen (vgl. Fachleitfaden) zu verwenden. Zusammenfassung I. Teil Grundlagen I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung I.1.1 Grundlagen I.1.2 Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen I.1.3 Geschützte Teile von Natur und Landschaft I.2 Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 I.3 Erhaltungszustand der maßgeblichen Gebietsbestandteile I.3.1 Lebensraumtypen des Anhangs I I.3.2 Habitate der Arten des Anhangs II I.4 Arten nach Anhang IV FFH-RL I.5 Zusammenfassende Bewertung des Gebietes I.5.1 Defizitanalyse/ Schutzobjektbezogene Erhaltungsziele I.5.2 Funktionsbezogene Erhaltungsziele II. Teil II.1 II.1.1 II.1.2 II.1.3 II.2 II.3 III. IV. Maßnahmenplanung Maßnahmen Erforderliche Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen Entwicklungsmaßnahmen Prüfung der Maßnahmen auf Verträglichkeit gem. Art. 6 Abs. 2 FFH-RL Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen Kosten und Finanzierung der Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen Zusammenstellung der Anlagen zum Managementplan Karten 1a Aktueller Zustand, Planungen 1b Schutzgebiete 2a Lebensraumtypen 2b Habitate der Anhang II Arten 3 Maßnahmen Abb. 1: Mustergliederung Die Planerstellung erfolgt mit Information der Öffentlichkeit. In ihrer Zuständigkeit berührte Behörden, Interessenvertretungen sowie betroffene Nutzer und Einzelpersonen werden in den Planungsprozess mit einbezogen. Der Planungsprozess ist laufend mit dem Auftraggeber ggf. auch persönlich am Dienstort des Auftraggebers abzustimmen, insbesondere die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Grundlagen und die Maßnahmenplanung. I.3.1 Grundlagenermittlung I Allgemeine Gebietsbeschreibung (Kap. I.1 Mustergliederung) In kurzer Form ist das FFH-Gebiet hinsichtlich der Größe, Lage sowie Geologie und Wasserhaushalt zu beschreiben. Auf der Grundlage vorhandener Informationen (v. a. LINFOS-Daten), durch Auswertung der aktuellen digitalen Orthophotos (DOP) und eigene Beobachtungsfahrten ist das FFH-Gebiet hinsichtlich der relevanten Nutzungen zu beschreiben. Soweit für das Gebiet relevant, sollte
8 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV jeweils eine Darstellung der bisherigen Entwicklung und des erwarteten Trends erfolgen. Gegebenenfalls sind erläuternde Abbildungen und Tabellen zu verwenden. Die vorhandenen Schutzgebiete und objekte nach Naturschutzrecht sind hinsichtlich des Schutzzweckes und der Verbote kurz textlich darzustellen. Die aktuell vorhandenen Nutzungen im FFH-Gebiet und bekannte Planungen sind in Karte 1a darzustellen. In der Karte 1b sind die Abgrenzungen zu den Schutzgebieten (Natura 2000-Gebiete, NSG, LSG), die dem Planersteller vom Auftraggeber übergeben werden, zu übernehmen. Eine Zusammenführung der Karten 1a und 1b sowie Abweichungen im Kartenmaßstab sind je nach Gebietsgröße und Übersichtlichkeit in Absprache mit dem Auftraggeber möglich. I Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 (Kap. I.2 Mustergliederung) Auf der Grundlage der Natura 2000-LVO und der Ergebnisse der aktuellen Bestandsaufnahme und -bewertung die im Kap. I.3 des Managementplanes differenziert beschrieben werden ist die Bedeutung des Gebietes für das Netz Natura 2000 zusammenfassend darzustellen. I Erhaltungszustand der maßgeblichen Gebietsbestandteile (Kap. I.3 Mustergliederung) Die Ergebnisse der Bestandsaufnahmen und Bewertungen der Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und Habitate der Arten sind textlich und räumlich konkret darzustellen. Gebietsspezifische Besonderheiten sind kurz zu beschreiben. Wurde der Erhaltungszustand oder die Flächengröße der Schutzobjekte im Rahmen der Gebietsmeldung (SDB) anders beurteilt als in der aktuellen Bewertung, ist eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen. Hierbei ist zu prüfen, ob die Änderung auf eine tatsächliche nutzungsbedingte Veränderung der maßgeblichen Bestandteile seit dem Referenzzeitpunkt zurückzuführen ist (Verbesserung oder Verschlechterung), oder ob die unterschiedlichen Bewertungen oder Flächengrößen auf nicht vergleichbaren Methoden oder auf unzureichenden Daten bei der Gebietsmeldung beruhen ( wissenschaftlicher Fehler ). Bei ungünstigen Erhaltungszuständen oder Flächenverlusten ist auf mögliche Ursachen einzugehen. Hier sind auch Nutzungen zu beschreiben, die zu dieser Einstufung geführt haben bzw. führen. Soweit bedeutsam erfolgt eine kurze Nennung und Beschreibung weiterer maßgeblicher Bestandteile, d. h. standörtlicher oder funktioneller Voraussetzungen und erheblicher Beeinträchtigungen außerhalb der abgegrenzten Lebensraumtypen- oder Habitatflächen. Weitere maßgebliche Bestandteile oder erhebliche Beeinträchtigungen können im Einzelfall auch außerhalb des Natura-2000-Gebietes liegen (z. B. Küstenschutzmaßnahmen, Schiffsverkehr, Nähr- und Schadstoffeinträge, Trübungsfahnen). I Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (Kap. I.4 Mustergliederung) Sofern sich im Rahmen der Planbearbeitung Hinweise auf Vorkommen von Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie ergeben, sind diese mit ihrem wissenschaftlichen und ihrem deutschen Namen aufzuführen. Für diese Arten sind keine Erhaltungsziele zu formulieren. Bei der Planung von Maßnahmen zu Gunsten von Lebensraumtypen des Anhangs I oder Arten
9 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV des Anhangs II FFH-RL ist auszuschließen, dass Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie verursacht werden. I Zusammenfassende Bewertung des Gebietes (Kap. I.5 Mustergliederung) Auf der Grundlage einer Defizitanalyse ist zu prüfen, ob auf Gebietsebene die aktuelle Situation der einzelnen Schutzobjekte dem in der FFH-RL (Art. 2 Abs. 2 FFH-RL) als Ziel formulierten günstigen Erhaltungszustand entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist zu prüfen, ob es seit dem Referenzzeitpunkt bereits zu einer unzulässigen Verschlechterung gekommen ist. In Auswertung der Defizitanalyse sind die Erhaltungsziele für die Lebensraumtypen des Anhang I FFH-RL und für Arten des Anhang II FFH-RL nach den Vorgaben im Fachleitfaden zu formulieren. Die Beschreibung der Erhaltungsziele erfolgt in jedem Fall für das gesamte Bearbeitungsgebiet. Hierbei ist zu prüfen, ob interne Zielkonflikte auftreten können. In diesen Fällen sind bei der Festlegung von Erhaltungszielen, insbesondere auch unter Beachtung der Zielstellungen des Nationalparkes Vorpommersche Boddenlandschaft bzw. des Biosphärenreservates Südost-Rügen, Prioritäten zu setzen. I.3.2 Maßnahmenplanung (Kap. II.1 Mustergliederung) Auf der Grundlage der zusammenfassenden Bewertung des Gebietes (Kapitels I.5 Mustergliederung) sind die Maßnahmen gebietsbezogen festzulegen und räumlich zu verorten. Die Festlegungen der Maßnahmen müssen die Anforderungen aus der Gebietsbewertung und aus der Natura 2000-LVO M erfüllen. Sie haben sozioökonomischen und örtlichen Belangen sowie den Zielen des o.g. Nationalparkes bzw. Biosphärenreservates Rechnung zu tragen. Für weiterhin bestehende Konflikte sind Lösungswege aufzuzeigen. Konflikte, die nicht lösbar sind, sind darzustellen. Die Maßnahmenplanung ist laufend mit dem Auftraggeber ggf. auch persönlich am Dienstort des Auftraggebers abzustimmen. Es sind alle Instrumente (rechtliche, administrative oder vertragliche) zur Umsetzung der Maßnahmen darzulegen. Für die verpflichtenden Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sind die Kosten zu ermitteln und die Reihenfolge der Durchführung nach Dringlichkeit zu bestimmen. Die Maßnahmen sind schutzgut-, raum- und adressatenbezogen mit Hilfe einer Maßnahmentabelle zu dokumentieren. Die Maßnahmen und die Instrumentenwahl sind, soweit möglich, im Konsens mit den von der Planung Betroffenen zu bearbeiten. Sie erfolgen daher unter Einbeziehung der beteiligten Behörden, Interessenvertreter und sonstiger Akteure. Die Maßnahmen für die relevanten Flächen sind mit den Erhaltungszielen der überlagernden EU-Vogelschutzgebiete auf der Grundlage der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung abzugleichen. Die Überprüfung der Verträglichkeit der Maßnahmen mit den Erhaltungszielen des jeweils anderen Gebietes ist in kurzer Form darzulegen. Sofern keine Konflikte ersichtlich sind, genügt eine überblickshafte Betrachtung. Sofern sich relevante Konflikte abzeichnen, wird durch den Auftraggeber die oberste Naturschutzbehörde einbezogen. Die verortbaren Maßnahmen sind korrespondierend mit der o.g. Maßnahmentabelle räumlich konkret in der Karte 3 im Maßstab 1 : darzustellen. In der Karte ist zwischen den Erhaltungs-, Wiederherstellungs-, vorrangigen und wünschenswerten Entwicklungsmaßnahmen zu unterscheiden. Aus der Karte soll auch hervorgehen, mit welchen Instrumenten die
10 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Abweichungen im Kartenmaßstab sind je nach Gebietsgröße und Maßnahmendichte in Absprache mit dem Auftragnehmer möglich. I.4 Abschluss des Managementplans Die Entwurfsfassung wird der obersten Naturschutzbehörde zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Die Hinweise der obersten Naturschutzbehörde sind einzuarbeiten. Anschließend wird die Entwurfsfassung den Betroffenen bekannt gemacht. Ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen sind durch den Auftragnehmer fachlich zu bewerten und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber in die Planunterlagen einzuarbeiten. Abschließend ist das Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren im Anhang zu dokumentieren. Die Inhalte der Karten 1 bis 3 sind nach den Vorgaben in Anlage 15 zum Fachleitfaden aufzubereiten. II. Beteiligungsverfahren Die inhaltlichen Anforderungen für das Beteiligungsverfahren sind für jedes der o.g. FFH- Gebiete abzuarbeiten und gelten daher für jedes Gebiet. II.1 Abstimmung der naturschutzfachlichen Grundlagen mit Behörden Der Entwurf der naturschutzfachlichen Grundlagen wird den hauptsächlich von der Planung betroffenen Behörden im Rahmen einer Beratung vorgestellt. Zu den Behörden gehören insbesondere: - Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Güstrow (LUNG M-V) - Wasser- und Schifffahrtsamt in Stralsund (WSA) - Bergamt Stralsund - Landesamt für Landwirtschaft Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) - Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) - Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern in Stralsund (StALU VP) - Nationalparkamt Vorpommern in Born a. Darß (NPA VP) - Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen in Putbus (AfBRSOR) - Bundeswehr Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst in diesem Zusammenhang die Vorbereitung und Vorstellung der Ergebnisse der naturschutzfachlichen Grundlagen sowie erste Ausblicke auf mögliche Maßnahmen und die Nachbereitung der Beratung inklusive der Protokollerstellung. II.2 Information der Öffentlichkeit Um den Planungsprozess transparent zu gestalten und eine Akzeptanz des Managementplanes zu gewährleisten wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Zur Begleitung des Prozesses sind daher zwei moderierte öffentliche Informationsveranstaltungen unter Einsatz eines kompetenten und ergebnisorientierten externen Moderators vorgesehen, in denen die Ergebnisse für das Gebiet zusammenfassend vorgestellt und erläutert werden. In den Planungsablauf sind sie wie folgt einzuordnen: - Vorstellung Teil I (Grundlagen) mit Ausblick auf mögliche Maßnahmen, - Vorstellung Teil II (Ergebnis der Managementplanung).
11 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst in diesem Zusammenhang die Vorbereitung, Durchführung inklusive Moderation sowie die Nachbereitung der Informationsveranstaltungen einschließlich der Protokollerstellung. Darüber hinaus werden Informationen auf der Homepage des Auftraggebers und durch örtliche Pressemitteilungen bekannt gegeben. Zu diesem Zweck sind dem Auftraggeber entsprechend aufbereitete Dokumente der o.g. Planungsphasen fristgerecht zuzuarbeiten. II.3 Vorabstimmung der Maßnahmen Die Erarbeitung der Maßnahmen nach Teil II der Mustergliederung erfolgt konsensorientiert unter Einbeziehung der in ihrer Zuständigkeit berührten Behörden, Interessenvertreter, betroffenen Nutzer und Einzelpersonen. Hierzu ist die Einrichtung von thematischen Arbeitsgruppen zur Vorabstimmung der Maßnahmen vorzusehen. Sofern keine ersichtlichen Konflikte vorliegen, kann auf die Einrichtung formaler Arbeitsgruppen zugunsten von Vorabstimmungen mit den Betroffenen verzichtet werden. Hierfür sind pro Gebiet insgesamt mindestens sechs Termine (Bergbau, Fischerei (2x), Tourismus/Erholung (2x), Militär/Schifffahrt) vorzusehen. Für die FFH-Gebiete Darßer Schwelle (DE ) und Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht (DE ) sind in Abhängigkeit von den sich während des Planungsprozesses herauskristallisierenden Umständen zwei moderierte Sitzungen der voraussichtlich sechs Termine mit den o.g. thematischen Arbeitsgruppen vorzusehen. Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Abstimmungstermine einschließlich der Protokollerstellung. Kann die Maßnahmenabstimmung im Rahmen der o.g. Termine mit den o.g. thematischen Arbeitsgruppen nicht hinreichend abgestimmt werden, entscheidet der Auftraggeber über die weitere Vorgehensweise. III. Zeitrahmen, Ausfertigungen Der Entwurf des naturschutzfachlichen Grundlagenteils inklusive Kartierbericht ist dem Auftraggeber spätestens 6 Monate nach dem Ende der LRT-Kartierung vorzulegen und von diesem abzunehmen. Die zur Vorlage bei der obersten Naturschutzbehörde vorgesehenen Entwurfsfassung (s. Pkt. I.4) des letzten Managementplanes ist bis spätestens zum beim Auftraggeber vorzulegen. Eine gestaffelte Abgabe der einzelnen Managementpläne ist möglich. Die Fertigstellung der Endfassung des Managementplanes muss bis zum abgeschlossen sein. Arbeitsentwürfe sowohl der Entwurfsfassung als auch der Endfassung sind dem Auftraggeber mindestens 14 Tage vor dem im Werkvertrag festgelegten Abgabetermin zur Prüfung vorzulegen. Die Text- und Kartenteile der Arbeitsentwürfe (naturschutzfachliche Grundlagen, Entwurfsfassung) und der Endfassung sind entsprechend der in Tab. 6 aufgeführten Anzahl zu erstellen.
12 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV Gebietsnummer Gebietsname Arbeitsentwürfe Endfassung analog digital analog digital DE Darßer Schwelle DE Plantagenetgrund DE Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona DE Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht Tab. 6: Anzahl der Ausfertigungen für Arbeitsentwürfe und Endfassung des Managementplanes IV. Allgemeine Anforderungen für die Übergabe digitaler Daten (vgl. ausführlich: Anlage 15 zum Fachleitfaden) 1. Die Daten zu den Kartendarstellungen sind als shapefiles (shp) abzuliefern. Dabei sind die Vorgaben des Auftraggebers bzgl. der Standarddatenstruktur zu beachten. Für den Fall, dass die Daten nicht im amtlichen Lagebezugssystem ETRS89 erarbeitet werden, gehören alle erforderlichen Umwandlungsschritte bis hin zum shapefile zu dem zu erbringenden Leistungsumfang. 2. Zu jedem shapefile ist eine Metadatendokumentation (doc-format) nach den Vorgaben des Auftragsgebers mitzuliefern. Die Metadatendokumentation umfasst neben grundsätzlichen Informationen zum shapefile (u.a. Genauigkeit, Bearbeitungszeit, Quellen, Rechte, Bezugssystem) auch die Dokumentation jedes Feldes der Attributtabelle sowie der Werte, die jedes Feld annehmen kann. 3. Die Legenden sind in Form von ArcGIS10.x Layer (lyr) zu übergeben. 4. Zu jeder Karte ist eine ArcGIS10.x - Projektdatei (mxd) auszuhändigen. 5. Druckdateien im mit den Druckern des Auftragsgebers kompatiblen Postscript- und RTL-Format oder Adobe-Acrobat-Dateien (pdf) sind für alle Karten auszuliefern. 6. Die Textteile der Arbeitsentwürfe sind als word-dateien (docx-format), der Text der Endfassung ist darüber hinaus auch als Adobe-Reader-Datei (pdf-format) abzuliefern. Alle weiteren erstellten Texte (z. B. Dokumentation des Beteiligungsverfahrens, Kartierberichte) sind als Adobe-Reader-Datei (pdf-format) zu übergeben. 7. Alle im Rahmen der Kartierung erhobenen Daten sind dem Auftraggeber im Original und zusätzlich in digitaler Form zu übergeben. Die im Rahmen der Kartierung erfassten Parameter, einschließlich der Unterwasser-Videoaufnahmen und -Fotos sind so aufzubereiten, dass eine Übernahme in die Datenbank Chemie/Biologie (DMCB) des LUNG M-V möglich ist. Die dafür erforderlichen Templates werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt (siehe Beispiele in Anlage 7 und 8). 8. Die Ergebnisse der Bestandserfassung und Bewertung sind in die vom Auftraggeber vorgegeben Erfassungs- und Bewertungsbögen (Excel- oder Word-Dokument) einzutragen und dem Auftraggeber in digitaler (xlsx- oder docx-format) und analoger Form zurückzugeben, sofern das Erfassungsprogrammm MVBIO 5.x für Eingabe der Ergebnisse nicht zur Verfügung steht.
13 Aufgabenrahmen für 4 marine MaP Küstengewässer MV Anlagen Anlage 1: Übersichtskarte (i. M. 1: ) mit Abgrenzung der FFH-Gebiets und der überlagernden Vogelschutzgebiete Anlage 2 a-d: Standard-Datenbögen für die FFH-Gebiete (DE ), (DE ), (DE ) Anlage 3: Anlage 4: Entwurf Werkvertrag Fachleitfaden Managementplanung in Natura 2000 Gebieten (mit Auszügen aus Teil III: Anlagen 1, 2, 4, 14, 15) Anlage 5 a-d: Übersichtskarten (i. M. 1: bis 1: ) mit räumlicher Lage der Verdachtsflächen der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL (LUNG M-V, Stand: 2011) sowie Lage der festgelegten Transekte und der ungefähren Position der Tauchstationen für die Kartierung der LRT Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Anleitung zur Bewertung der Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH- Richtlinie Auszug für die Lebensraumtypen 1110, 1140 und 1170; Arbeitsfassung, Stand Templates für die Erfassung des Makrozoobenthos Templates für die Erfassung der Makrophyten
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