EINFÜHRUNG VON SMART METERN

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1 EINFÜHRUNG VON SMART METERN HINTERGRUND. TECHNIK. MEIN SMART METER.

2 FAQ s Version 1.1 INHALT HINTERGRUND 6 1. Was ist der nationale Smart-Meter-Rollout? Warum findet der Smart-Meter-Rollout statt? Was sind die Vorteile für die Gesellschaft? Bekommt jeder in Deutschland ein intelligentes Messsystem oder moderne Messeinrichtungen? Haben andere Länder bereits Smart Meter? Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber? Gilt das MsbG neben den Sparten Strom und Gas auch für die Messung in anderen Sparten?... 8 TECHNIK 8 8. Was ist ein Smart Meter? Was ist eine moderne Messeinrichtung / ein intelligentes Messsystem? Was machen moderne Messeinrichtungen? Wie funktionieren sie? Was machen intelligente Messsysteme? Wie funktionieren sie? Woran erkenne ich einen intelligenten Zähler? Sind die Smart Meter auch wirklich genau? Brauche ich auch einen intelligenten Zähler für Gas oder nur einen für Strom? Wie viel Strom verbrauchen die neuen Zähler? Wer zahlt diesen Strom? Wie sicher sind die neuen Zähler?

3 16. Wie lange zurück kann ich die historischen Werte einsehen und wie sind die Daten geschützt? Werden bei Haushalten mit intelligenten Messsystemen laufend Messwerte übermittelt? Welche verschiedenen Komponenten beinhalten die neuen Zähler? Wie soll das geschaffene Sicherheitsniveau auch künftig gewährleistet werden? Wie datenschutzrechtlich sensibel sind die mit intelligenten Messsystemen zu erhebenden Daten? Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet? Welche Daten speichern Smart Meter? Wer hat Zugriff auf meine Smart Meter Daten und wie werden sie genutzt? Kann mein Energieversorger meine Daten zu Marketingzwecken nutzen? Wie erfahre ich, was mit meinen Verbrauchsdaten geschieht? Kann mein Energieversorger meinen Strom aus der Ferne abschalten? Brauche ich einen Internet-/Breitbandanschluss in meinem Haus um intelligente Messsysteme zu nutzen? Erhöhen die neuen Zähler das Risiko von Cyberangriffen? Was sind Standardleistungen und Zusatzdienste? Was ist in den Standardleistungen eines intelligenten Messsystems enthalten? Welche Zusatzdienste gibt es? Wo kann ich Zusatzdienste buchen? Werden auf meinem neuen Zähler auch Kosten angezeigt? MEIN SMART METER Was sind die Vorteile des Smart-Meter-Rollouts für mich? Wovon hängt es ab, ob ich ein intelligentes Messsystem oder eine moderne Messeinrichtungen bekomme? Muss ich für die neuen Zähler mehr bezahlen? Wie kommen die vorgesehenen Preisobergrenzen zustande? Hat der Einsatz eines intelligenten Stromzählers Auswirkungen auf die Netzentgelte? Wie hilft der neue Zähler mir Geld zu sparen? Wieso zahlt mein Nachbar einen anderen Preis für seinen Zähler als ich? 21 3

4 40. Bekomme ich auch weiterhin Energierechnungen? Kann ich mit unterschiedlichen Preisen zu unterschiedlichen Zeiten belastet werden? Von wem bekomme ich die Rechnung? Kann ich dem Einbau eines intelligenten Messsystems oder einer modernen Messeinrichtung widersprechen? Ich habe bereits heute einen elektronischen Zähler, ist das bereits eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem? Ich habe bereits heute einen elektronischen Zähler mit Fernauslesung und eine Verbrauchsvisualisierung. Kann ich die bestehende Fernauslesung und die Visualisierung weiter nutzen? Kann ein Smart Meter meine Gesundheit beeinflussen? Wann bekomme ich einen Smart Meter? Kann ich schon früher einen Smart Meter bekommen? Ich bin Mieter. Bekomme ich auch einen Smart Meter? Ich bin Mieter. Kann mein Vermieter entscheiden, welcher Zähler bei mir eingebaut wird und wer mein Messstellenbetreiber ist? Ich bin Mieter. Welche Rechte habe ich, wenn mein Vermieter von seinem Recht zur Auswahl eines Liegenschafts-MSB Gebrauch macht? Was passiert wenn ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut bekomme? Wie bereite ich die Installation vor? Muss ich während der Installation zu Hause sein? Wie lange dauert die Installation? Wo werden die neuen Zähler installiert? Was macht der Installateur während der Installation? Der neue Zähler passt nicht in meinen Zählerschrank. Wer ist für die Anpassung zuständig? Wie nutze ich meinen Smart Meter? Kann ich meinen Tarif oder Energieversorger wechseln, wenn ich einen Smart Meter nutze? Kann ich meinen Messstellenbetreiber wechseln, wenn ich einen Smart Meter nutze? Ich ziehe um. Kann mein Nachmieter meine (historischen) Verbrauchswerte an der modernen Messeinrichtung oder intelligenten Messsystem ablesen?

5 63. Wie bekomme ich das Passwort, um Werte in meinem intelligenten Zähler zu löschen? Ich habe mein Passwort für meinen Zähler verloren. Was kann ich tun? Ich bin neu eingezogen und dort ist bereits ein intelligentes Messsystem eingebaut. Mein Verbrauch ist aber so gering, dass ich nur eine günstigere moderne Messeinrichtung benötigen würde. Kann ich das intelligente Messsystem ausbauen lassen? Ich habe ein intelligentes Messsystem, verbrauche jetzt aber weniger als kwh/a. Kann ich das intelligente Messsystem wieder ausbauen lassen (gegen eine moderne Messeinrichtungen)? Ich habe einen intelligenten Zähler. Aber warum macht mein Versorger immer noch ein Mal pro Jahr eine Ablesung? IMPRESSUM 26 Mittelhessen Netz GmbH Lahnstraße Gießen Telefon

6 HINTERGRUND 1. Was ist der nationale Smart-Meter-Rollout? Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau von intelligenter Messtechnik (moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme) in allen deutschen Haushalte und Gewerbebetriebe vor. Deutschland ist damit Teil des europäischen Projektes zur Umsetzung der Energiewende. Beim Rollout wird unterschieden zwischen modernen Messeinrichtungen (mm) und intelligente Messsysteme (im). mm erhalten alle Stromverbraucher bis zu einem Verbrauch bis kwh p.a.. Kunden mit einem Verbrauch größer 6.000kWh erhalten ein im 2. Warum findet der Smart-Meter-Rollout statt? Deutschland steht vor einer Neuausrichtung des Energiemarktes. Zentrale Herausforderung unserer Stromnetze ist es nicht nur, Ihnen jederzeit Strom in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen, sondern dabei auch ein Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch zu wahren. Ein Stromnetz funktioniert nur, wenn ungefähr so viel eingespeist, wie verbraucht wird. Mit der Zunahme der Nutzung regenerativer Energien z.b. aus Sonne und Wind ist dies nicht mehr so einfach möglich. Strom wird erzeugt, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint, unabhängig davon ob zum gleichen Zeitpunkt eine entsprechende Nachfrage besteht oder nicht. Um diese Herausforderung meistern zu können muss unser Stromnetz intelligenter werden. Die Einführung intelligenter Stromzähler ist ein Baustein auf dem Weg zum intelligenten Stromnetz der Zukunft, dem sogenannten Smart Grid und auch für die Transformation hin zu einer kohlenstoffärmeren Zukunft. Neben der aktiven Steuerung der Energieeinspeisung in das Stromnetz gibt es weitere wesentliche Vorteile: Zum einen erhalten Kunden eine präzise Visualisierung ihres Verbrauchsverhaltens. Dies soll zu energiesparendem Verhalten motivieren. Zum anderen können Verbraucher Stromlieferverträge abschließen, die besser zu ihrem individuellen Verbrauchsverhalten passen und schon deshalb günstiger sind. Auch Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen zu Verbrauchsverlagerungen sind möglich (sog. variable Tarife). Darüber hinaus machen intelligente Messsysteme eine Vor-Ort-Ablesung entbehrlich und sparen so Zeit und Geld. 3. Was sind die Vorteile für die Gesellschaft? Intelligente Zähler sind ein wichtiger Baustein für eine energiesichere Zukunft. Sie werden ein effizienteres, umweltfreundlicheres und intelligenteres Energiesystem ermöglichen und die Grundlage für intelligente Netze legen. Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums wurde eine volkswirtschaftliche Betrachtung in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, die Grundlage für das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist. 6

7 Die Verbraucher sollen gemäß der Kosten-Nutzen-Analyse in vielfacher Hinsicht profitieren: Zum einen erhalten sie eine präzise Visualisierung ihres Verbrauchsverhaltens. Dies motiviert sie zu energiesparendem Verhalten. Zum anderen können Verbraucher Stromtarife abschließen, die besser zu ihrem individuellen Verbrauchsverhalten passen und ihre Ausgaben senken sollen. Auch Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen zu Verbrauchsverlagerungen sind möglich (sog. variable Tarife). Schließlich entfällt durch intelligente Messsysteme eine Vor-Ort-Ablesung. Unerwünschte Störungen durch Ableser oder Ablesekarten gehören hier der Vergangenheit an. Darüber hinaus stehen die Verbrauchsdaten stichtagsgenau zur Verfügung, z.b. zum Jahreswechsel oder bei einem Ein-/Auszug. 4. Bekommt jeder in Deutschland ein intelligentes Messsystem oder moderne Messeinrichtungen? Jeder in Deutschland bekommt bis spätestens 2032 eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem. Dies ist vom Gesetzgeber im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, das im September 2016 in Kraft getreten ist, geregelt. 5. Haben andere Länder bereits Smart Meter? Großbritannien, Österreich, Italien, Schweden, die Niederlande, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Neuseeland gehören zu den Ländern, die bereits intelligente Zähler im Einsatz haben. In den meisten anderen EU- Ländern werden Smart-Meter derzeit ausgerollt. 6. Wer ist der grundzuständige Messstellenbetreiber? Der grundzuständiger Messstellenbetreiber ist für den Betrieb, Wechsel und die Ablesung des Stromzählers verantwortlich. In der Regel ist dies der Betreiber von Energieversorgungsnetzen, solange und soweit er seine Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb nicht nach 41, 43 MsbG auf ein anderes Unternehmen übertragen hat, oder jedes Unternehmen, das die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb nach 43 MsbG übernommen hat. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist also kraft Gesetzes zunächst der Anschlussnetzbetreiber und damit in der Regel der Verteilernetzbetreiber, in dessen Netz sich die jeweilige Messstelle befindet. Auch der Netzbetreiber eines nicht der allgemeinen Versorgung dienenden Energieversorgungsnetzes, beispielsweise eines geschlossenen Verteilernetzes nach 110 EnWG, ist zunächst grundzuständiger Messstellenbetreiber. Lediglich der Betreiber einer (auch ausgedehnten) Kundenanlage nach 3 Nr. 24 a oder 24b EnWG ist nicht von vorneherein Messstellenbetreiber. 7

8 7. Gilt das MsbG neben den Sparten Strom und Gas auch für die Messung in anderen Sparten? Nein, das Gesetz gibt in erster Linie Regeln für die Messung im Strombereich für Verbrauch bzw. Bezug und Einspeisung vor. Es ändert auch die Vorgaben für die Messung im Gasbereich, allerdings deutlich reduzierter. Keine Regelungen trifft das Gesetz zur Messung von Wasser und Fernwärme. Die Vorgaben können sich aber praktisch auf die Untermessung dieser Sparten auswirken, wenn Anschlussnehmer sich entschließen, die Messung aller Sparten in einer Liegenschaft zu bündeln ( 6 MsbG). Werden weitere Messeinrichtungen anderer Sparten in das intelligente Messsystem eingebunden, müssen sie diesbezüglich die Anforderungen des MsbG erfüllen. Die hierfür notwendige Technik ist heute noch nicht verfügbar. Über die Anbindung weiterer Sparten wird nach deren Verfügbarkeit vom Messstellenbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen entschieden. 8

9 TECHNIK 8. Was ist ein Smart Meter? Was ist eine moderne Messeinrichtung / ein intelligentes Messsystem? Der englische Begriff Smart Meter wird im deutschen Gesetz nicht verwendet. Stattdessen unterscheidet man hier zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie sich durch das gesamte Gesetz zieht und Auswirkungen auf den Umfang der Geräte, deren Funktion und Kosten hat. Die Begriffe sind in 2 in den Nummern 7 und 15 des Messstellenbetriebsgesetzes (das Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ist) definiert. Intelligente Messsysteme bestehen neben dem Zähler aus einem sogenannten Smart-Meter-Gateway, einer Kommunikationseinheit für die Fernauslesung. Moderne Messeinrichtungen werden nicht fernausgelesen, verfügen aber über ein digitales Display zur Ablesung der aktuellen Verbrauchs-Daten. Die neuen Zähler werden in den nächsten Jahren in allen Gebäuden in ganz Deutschland installiert. Die traditionellen, schwarzen Ferraris-Zähler werden ersetzt. Abbildung 1: Übersicht moderne Messeinrichtung & intelligentes Messsystem 9. Was machen moderne Messeinrichtungen? Wie funktionieren sie? Eine moderne Messeinrichtung erfasst den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit, sendet aber keine Zählerstände nach außen. Nach wie vor wird der Zählerstand ein Mal pro Jahr durch die MIT.N oder den Kunden manuell abgelesen. Am Display der modernen Messeinrichtungen können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten 24 Monate zeitraumspezifisch eingesehen werden. 9

10 Abbildung.2: Zählerstandsanzeige bei herkömmlichem Ferrariszähler Abbildung 3: Zählerstandsanzeige bei einer modernen Messeinrichtung 10. Was machen intelligente Messsysteme? Wie funktionieren sie? Neben einem intelligenten Zähler (sogenannter Basiszähler) verfügt ein intelligentes Messsystem über ein Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway ist unter anderem eine Kommunikationseinheit. Es kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbeiten und automatisch an mehrere Berechtigte übertragen Es stellt die intelligente Schnittstelle zum Stromnetz dar. Die Zählerstände werden automatisch, direkt und sicher an Ihren Energieversorger, Ihren Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber) sowie Messstellenbetreiber und ggf. weitere von Ihnen autorisierte Stellen gesendet. Die Zählerstände werden hochverschlüsselt über eine sichere Internetverbindung übertragen, die der Messstellenbetreiber bereitstellt (z.b. über GPRS). Sie müssen hier keinen Internetanschluss bereitstellen, damit ihr intelligentes Messsystem funktioniert. Das Gateway nutzt somit auch nicht Ihr WLAN, falls sie dieses haben. Diese Art der Auslesung bedeutet das Ende der Schätzungen bei fehlenden Ablesewerten und das Ende manueller Ablesungen. Am Display des intelligenten Messsystems können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch historische Werte, z.b. der Verbrauch des letzten Monats, eingesehen werden. Abbildung 4: Beispielhaftes intelligentes Messsystem bestehend aus drei Basiszählern und einem Gateway. 10

11 11. Woran erkenne ich einen intelligenten Zähler? Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie schon einen intelligenten Zähler besitzen, kontaktieren Sie bitte Ihren Energieversorger. Der Großteil der Kunden in Deutschland hat heute noch einen Ferrariszähler. Der Ferrariszähler ist üblicherweise schwarz und verfügt über ein mechanisches Rollen-Zählwerk. Intelligente, elektronische Zähler haben üblicherweise ein digitales Display und sind grau oder weiß. Abbildung 5: Ferrariszähler Abbildung 6: Basiszähler 12. Sind die Smart Meter auch wirklich genau? Intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen unterliegen strengen Vorgaben der deutschen Eichbehörden und des Eichgesetzes. So wird sichergestellt, dass die verbrauchten Strommengen auch korrekt gemessen und abgerechnet werden können. Diese sorgen für einheitliche hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards, unabhängig von Ihrem Energieversorger. 13. Brauche ich auch einen intelligenten Zähler für Gas oder nur einen für Strom? Verpflichtend sieht der Gesetzgeber zunächst nur die intelligenten Stromzähler (moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme) vor. Zukünftig wird aber auch die Einbindung der Gaszähler in das intelligente Messsystem möglich sein. Wenn Sie möchten, dass Ihr Gaszähler auch fernausgelesen wird und Sie ein intelligentes Messsystem bei sich installiert haben, ist es grundsätzlich möglich, den Gaszähler auch über das Gateway an die Fernauslesung anbinden zu lassen. Hierzu ist ggf. ein Wechsel des Gaszählers oder die Erweiterung mit einem zusätzlichen Modul erforderlich. 11

12 14. Wie viel Strom verbrauchen die neuen Zähler? Wer zahlt diesen Strom? Es ist gesetzlich geregelt, dass die neuen Zähler nicht mehr Strom verbrauchen dürfen, als die alten Ferraris-Zähler. Sowohl der Eigenverbrauch des Zählers als auch des Gateways wird nicht erfasst und wird somit dem Anschlussnehmer auch nicht in Rechnung gestellt. Der Stromverbrauch der Geräte wird als Netzverlust ausgewiesen. 21 Ziffer 5 können Sie entnehmen, dass die Grenzen des Eigenverbrauches endgültig erst noch durch die Bundesnetzagentur per Verordnung festgelegt werden müssen. Nach aktuellem Kenntnisstand soll der Gesamtverbrauch eines Messsystems sechs Watt nicht überschreiten. 15. Wie sicher sind die neuen Zähler? Die neuen Zähler sind sehr sicher. Das Gateway des intelligenten Messsystems wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach dem sogenannten BSI Schutzprofil zertifiziert. Der angewandte Sicherheitsstandard des Gateways liegt höher als der Standard beim Online-Banking. Ihre historischen Verbrauchswerte an der modernen Messeinrichtung sind außerdem mit einer zählerspezifischen PIN geschützt. Die wichtigsten Informationen erhalten Sie aber auch ohne PIN-Eingabe: So sind die Zählerstände in der ersten Zeile des Displays sichtbar (Lieferung, Bezug, HT/NT rollieren im Display). Nach Eingabe der PIN wird die zweite Zeile im Display mit den Historienwerten der vergangen 24 Monate und der Momentanleistung sichtbar. 16. Wie lange zurück kann ich die historischen Werte einsehen und wie sind die Daten geschützt? Die Daten werden in der modernen Messeinrichtung 24 Monate gespeichert. Dies ermöglicht Ihnen Verbrauchswerte der letzten Perioden miteinander zu vergleichen, um Aufschluss darüber zu bekommen, wie sich Energiesparmaßnahmen oder die Anschaffung neuer Geräte im Haus auf den Stromverbrauch auswirken. Der aktuelle Zählerstand kann am Display der modernen Messeinrichtung ebenso eingesehen werden wie beim schwarzen Ferraris-Zähler. Die historischen Daten sind mittels PIN-Eingabe geschützt. 17. Werden bei Haushalten mit intelligenten Messsystemen laufend Messwerte übermittelt? Nein. Verbraucher bis zu einem Jahresverbrauch von Kilowattstunden behalten nach dem Entwurf zum Messstellenbetriebsgesetz ihre Daten "vor Ort" allein zum Zwecke der Verbrauchsveranschaulichung. Grundeinstellung ist hier die monatliche Übermittlung. Nur wenn vom Verbraucher ein Tarif gewählt wird, der eine feinere Messung und Übermittlung erfordert, werden häufiger Daten an Netzbetreiber und Lieferanten versendet. Darüber hinaus besteht für den Netzbetreiber die Möglichkeit pseudonymisierte und anonymisierte Netz-Zustands-Daten zu erheben. Diese enthalten aber keine personenbezogenen Daten. 12

13 18. Welche verschiedenen Komponenten beinhalten die neuen Zähler? Hier gilt es zwei Fälle zu unterscheiden: a. Wenn Sie eine moderne Messeinrichtung bekommen, bekommen Sie nur einen neuen, elektronischen Zähler. b. Wenn Sie ein intelligentes Messsystem bekommen, ist an dem Zähler zusätzlich ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway verbaut. Das Gateway sorgt für die sichere Übertragung Ihrer Daten. Abbildung 8: Gateway. Abbildung 7: Basiszähler Abbildung 9: Intelligentes Messsystem 13

14 19. Wie soll das geschaffene Sicherheitsniveau auch künftig gewährleistet werden? Intelligente Messsysteme müssen dem technischen Fortschritt der kommenden Jahre angepasst werden, um dauerhaft einen Datenschutz- und Datensicherheitsstandard gewährleisten zu können. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) trägt kontinuierlich Informationen von Herstellern und Anwendern über bekanntgewordene Sicherheitslücken zusammen, wertet diese aus und entwickelt die Sicherheitsstandards stetig weiter. Die Gateways können auf dieser Basis kontinuierlich durch Updates sicher gehalten werden. 20. Wie datenschutzrechtlich sensibel sind die mit intelligenten Messsystemen zu erhebenden Daten? Es ist möglich, dass durch das Smart Metering Daten entstehen, die Datenschutz-rechtlich relevant sind. Jede digitale Kommunikationsinfrastruktur kann den Gefahren von Hacking-Angriffen ausgesetzt sein. Der Gesetzgeber sieht daher höchste Sicherheitsmaßnahmen vor, um die sensiblen Daten zu schützen. Dazu gehört z.b. dass die Gateways nur von einem zertifizierten Administrator parametriert werden dürfen. 21. Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet? Datenschutz und Datensicherheit sollen durch den Privacy-by-Design -Ansatz der neuen Technik gewährleistet sein. Privacy by Design bedeutet, dass die Technik per Definition nur eingeschränkte Funktionen zulässt. So können beispielsweise Messstellenbetreiber nur Absender (z. B. Haushaltskunde) und Empfänger (z. B. Stromlieferant) von Daten erkennen, ihr Inhalt (z. B. Strommenge) ist jedoch verschlüsselt. Der Privacy by Design -Ansatz ist mit einem Briefverteilzentrum vergleichbar, bei dem Absender und Empfänger bekannt sind, der Briefinhalt jedoch verschlossen bleibt. Der Datenschutzstandard ist höher als der Standard beim Onlinebanking und vergleichbar mit dem Sicherheitsstandard des Chips auf dem Personalausweis. 22. Welche Daten speichern Smart Meter? Wer hat Zugriff auf meine Smart Meter Daten und wie werden sie genutzt? Ihr Smart Meter hat Informationen über Ihren Stromverbrauch. Er speichert keine persönlichen Informationen die sie identifizieren könnten, wie Ihren Namen, Ihre Anschrift oder Ihr Bankkonto. Alle Informationen über Ihren Energieverbrauch sind streng geschützt. Der Gesetzgeber legt strenge Vorgaben fest: für Ihre Daten wer darauf zugreifen kann 14

15 wie Sie sich entscheiden diese zu teilen Es sind Ihre Daten Sie entscheiden was sie damit tun möchten und können jederzeit Ihre Meinung ändern, wie viel und wie oft sie diese teilen möchten. Sie können wählen: wie oft Ihr Smart Meter Ihre Daten zu Ihrem Stromlieferanten sendet ob Sie Ihre Daten über Ihren Energieverbrauch mit anderen Marktteilnehmern teilen möchten, wie zum Beispiel Anbietern von Direktvermarktung oder Visualisierungsportalen. ob Ihr Lieferant Ihre Zählerstände für Vertrieb- und Marketingzwecke verwenden darf. Nur Ihr Messstellenbetreiber, Ihr Netzbetreiber und Ihr Lieferant haben Zugriff auf Ihre Daten und werden diese ohne Ihre Zustimmung nicht teilen. Ihr Energieversorger kann die Informationen auf Ihren Wunsch hin nutzen, um Ihnen eine maßgeschneiderte Energieeffizienzberatung zu geben und seinen Service zu verbessern, einschließlich der Genauigkeit Ihrer Abrechnung, wenn Sie ihm die Erlaubnis dafür erteilt haben. Gemäß 54 Abs. 1 MsbG erhalten Kunden ein standardisiertes Formblatt sein, in dem kurz, einfach, übersichtlich und verständlich die sich aus dem Vertrag ergebende Datenkommunikation aufgelistet wird. Das Formblatt enthält insbesondere Angaben dazu, wer welche Daten von wem wie oft zu welchem Zweck erhält. 23. Kann mein Energieversorger meine Daten zu Marketingzwecken nutzen? Nein. Ihr Lieferant darf ohne Ihre vorherige Erlaubnis keine Daten für Vertriebs- und Marketingzwecke verwenden. 24. Wie erfahre ich, was mit meinen Verbrauchsdaten geschieht? Jedem Verbraucher stellen wir Datenblätter zur Verfügung, die den notwendigen Datenverkehr erläutern. Es ist durch das Gesetz sichergestellt, dass Verbrauchsdaten nur an autorisierte Stellen wie z.b. Ihren Energielieferanten weitergegeben werden dürfen. 25. Kann mein Energieversorger meinen Strom aus der Ferne abschalten? Nein. Für Stromabschaltung gelten besondere Regelungen gemäß der Grundversorgungs-Verordnung (GVV). Wenn Ihre Außenstände 100 Euro überschreiten, hat Ihr Energieversorger das Recht, die Stromlieferung zu unterbrechen. Hierzu gibt es strenge Vorschriften und vorgegebene Marktprozesse (vgl. GVV). Die Kosten für Sperrung und Entsperrung sind durch den Kunden 15

16 zu tragen. Heutige Praxis ist es, dass der Sperrkassierer zu Ihnen kommt und den Stromzähler manuell sperrt. Wenn Sie ein intelligentes Messsystem haben, ist eine Abschaltung aus der Ferne nur möglich, wenn das intelligente Messsystem um einen sogenannten Breaker erweitert wird. Standardmäßig sind am intelligenten Messsystem keine Breaker verbaut. 26. Brauche ich einen Internet-/Breitbandanschluss in meinem Haus um intelligente Messsysteme zu nutzen? Nein, Sie müssen keinen Internet-/Breitbandanschuss oder eine andere Telekommunikationsart bereitstellen. Das intelligente Messsystem überträgt Daten über eine eigene, unabhängige Verbindung. 27. Erhöhen die neuen Zähler das Risiko von Cyberangriffen? Moderne Messeinrichtungen sind wie die heutigen Zähler nicht an ein Kommunikationsnetz angebunden. Es ist also unmöglich darauf von außen zuzugreifen. Intelligente Messsysteme verfügen mit dem Gateway über eine Kommunikationseinheit, diese unterliegt jedoch den höchsten Sicherheitsstandards. So werden bestimmte Sicherheitsmerkmale bereits bei der Produktion im Gerät hinterlegt, was den Zugriff unberechtigter vermeiden soll. 28. Was sind Standard- und Zusatzleistungen? Gemäß 35 unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Standard- und Zusatzleistungen. Standardleistungen sind Leistungen, die in den vom Kunden bezahlten Messentgelt (Preisobergrenze) enthalten sind. Zusatzleistungen sind optionale Mehrleistungen. So können Sie z.b. eine Steuerbox für das Schalten von Verbrauchs- oder Erzeugungsgeräten beim grundzuständigen Messstellenbetreiber erwerben/buchen. Zum Vergleich: Sie buchen bei Ihrem Mobilfunkanbieter eine Handy-Flatrate inkl. 500 MB. Wollen Sie mehr Datenvolumen, können Sie diese für einen Zusatzbeitrag hinzubuchen. Abbildung 10: Standard- und Zusatzleistungen 16

17 29. Was ist in den Standardleistungen eines intelligenten Messsystems enthalten? Für das gezahlte Messentgelt (Preisobergrenze) installiert der Messstellenbetreiber den Zähler beim Kunden. Hardware und Montagekosten sind enthalten. Es entstehen keine einmaligen Aufwände für den Endkunden. Datenstrecke für die Anbindung an das Internet wird ebenfalls vom Messstellenbetreiber bereitgestellt. Die monatliche Übermittlung der Verbrauchsdaten an den Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Lieferanten sind ebenso enthalten wie der Zugang zu einem Online-Portal, wo die Tarifregister und Log-Files (an wen sind welche Daten verschickt worden) eingesehen werden können. Ferner stellt der Messstellenbetreiber praktische Informationen zum Umgang mit dem intelligenten Messsystem auf seiner Webseite bereit. 30. Welche Zusatzdienste gibt es? Gemäß 35, Abs. 2 haben Messstellenbetreiber folgende Zusatzleistungen anzubieten: Strom & Spannungswandler Upgrade des intelligenten Messsystems auf ein Vorkasse-System Steuerbarkeit z.b. für eine Erzeugungsanlage Mehrwertdienste wie z.b. eine Visualisierung der Lastgänge Eine bessere Verfügbarkeit oder höheres Volumen der Datenverbindung Die Entwicklung der Zusatzdienste, z.b. für die Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen oder Stromverbrauchern befindet sich aktuell noch in der Entwicklung. Ihr Energieversorger wird Sie zukünftig informieren, wenn weitere Zusatzdienste / Funktionen zur Verfügung stehen. 17

18 31. Wo kann ich Zusatzdienste buchen? Die Zusatzdienste können beim Messstellenbetreiber bestellt werden. Hierfür ist ein zusätzliches Entgelt neben der Preisobergrenze zu zahlen. 32. Werden auf meinem neuen Zähler auch Kosten angezeigt? Nein, ihr Zähler zeigt im Display nur Ihren Verbrauch an, aber keine Kosten. Wenn Sie ein intelligentes Messsystem haben, ist Ihr Energieversorger verpflichtet, Ihnen einmal im Monat eine kostenlose Information Berechnung der aktuellen Kosten bei Angabe des Zählerstandes (gemäß 40 des Energiewirtschaft-Gesetzes (EnWG)) zur Verfügung zu stellen. Sprechen Sie Ihren Energieversorger an, um nähere Informationen zu bekommen. MEIN SMART METER 33. Was sind die Vorteile des Smart-Meter-Rollouts für mich? Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zeigen Ihnen genau wie viel Energie Sie verbrauchen. Intelligente Messsysteme senden zusätzlich stichtagsbezogene Zählerstände an den Energieversorger, sodass es keine manuelle Ablesungen oder geschätzte Rechnungen mehr gibt. Mit Ihrer modernen Messeinrichtung oder Ihrem intelligentem Messsystem werden Sie immer in der Lage sein, den Überblick über Ihren Stromverbrauch zu behalten. Wenn Sie ein intelligentes Messsystem haben, kann Ihnen eine Verbrauchsvisualisierung helfen, einen exakten Überblick zu bekommen und Ihren Verbrauch auf dieser Grundlage zu analysieren. Bei einem Blick in die etwas weitere Zukunft, werden die neuen intelligenten Messsysteme Ihnen in Zukunft ermöglichen, schaltbare Verbraucher (z.b. Elektro-Auto), Erzeuger und Speicher flexibel zu nutzen. Somit können Sie Ihr Haus auf Basis von Energieverbräuchen und -preisen automatisieren (Stichwort Smart Home ). Vorstellbar ist, dass sich die Spülmaschine oder das Elektro-Auto im Tagesverlauf automatisch einschaltet oder auflädt, wenn der Strom günstig ist. 34. Wovon hängt es ab, ob ich ein intelligentes Messsystem oder eine moderne Messeinrichtungen bekomme? Der Gesetzgeber schreibt gemäß 31 MsbG vor, dass Kunden mit einem Jahresverbrauch >6.000 kwh/a und Erzeugungsanlagen mit einer Erzeugungsleistung > 7kWp zukünftig ein intelligentes Messsystem bekommen. Kleinere Verbraucher und Erzeuger werden in der Regel mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Für die initiale Bemessung des Jahresverbrauchs wird der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Der durchschnittliche 4-Personen-Haushalt in Deutschland verbraucht ca Kilowattstunden Strom pro Jahr. 18

19 35. Muss ich für die neuen Zähler mehr bezahlen? Mit der Einführung der neuen Technik ändern sich gemäß 31 MsbG die Entgelte für den Messstellenbetrieb. Wie viel Sie in Zukunft für Ihren Zähler und die Messung zahlen, hängt von Ihrem Jahresverbrauch ab. Der Gesetzgeber sieht für verschiedene Verbrauchsklassen unterschiedliche Entgelte vor und hat Obergrenzen festgelegt. In der Regel berechnet Ihnen Ihr Messstellenbetreiber für die neue Technik mehr als für Ihren alten Zähler. Die jeweiligen Preise können dem offiziellen Preisblatt des Messstellenbetreibers, das im Internet veröffentlicht wird, entnommen werden. Abbildung 11: Übersicht der gesetzlichen Preisobergrenzen 36. Wie kommen die vorgesehenen Preisobergrenzen zustande? Einfache Antwort: Die Preisobergrenzen wurden vom Gesetzgeber aufgrund einer detaillierten Studie festgelegt und sollen sicherstellen, dass einerseits für Sie als Kunde die Zusatzkosten möglichst gering sind und andererseits dem Messstellenbetreiber durch den Smart-Meter-Rollout langfristig keine Verluste entstehen. Detaillierte Antwort: Die Preisobergrenzen spiegeln das individuelle sowie das gesamtwirtschaftliche Nutzenpotenzial der Berechnungen aus der Kosten-Nutzen-Analyse wider. Die Kosten-Nutzen-Analyse wurde im Auftrag der Bundesregierung von der Beratungsgesellschaft Ernst & Young erstellt. Auf Verbraucherseite wurden hierbei allein die möglichen Einsparungen durch die erhöhte Verbrauchstransparenz berücksichtigt. 19

20 Abbildung 12: Durchschnittlicher Einsparungsfall Abbildung 13: Optimistischer Einsparungsfall 20

21 37. Hat der Einsatz eines intelligenten Stromzählers Auswirkungen auf die Netzentgelte? Nein, weder der Einsatz einer modernen Messeinrichtung, noch eines intelligenten Zählers hat Auswirkungen auf die Netzentgelte. Für Sie ändert sich jedoch die Höhe der Messentgelte, abhängig vom Einsatz der Messtechnik und dem Jahresverbrauch/-Erzeugung. 38. Wie hilft der neue Zähler mir Geld zu sparen? Intelligente Zähler machen es uns leichter, die Situationen zu identifizieren, in denen wir viel Energie verbrauchen und eröffnen damit die Möglichkeit, Änderungen in unserem Verbraucherverhalten vorzunehmen. Ein Beispiel hierfür ist der Austausch alter Elektrogeräte. Wenn Sie die Informationen, die Ihnen auf dem Display des Zählers oder in einer Visualisierung angezeigt werden, nutzen, können Sie Ihren Energieverbrauch und somit Ihre Energiekosten senken. Ob tatsächlich ein Einspareffekt eintritt, hängt von dem individuellen Verhalten des Kunden ab. 39. Wieso zahlt mein Nachbar einen anderen Preis für seinen Zähler als ich? Der Gesetzgeber hat für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme im Messstellenbetriebsgesetz 31 Preisobergrenzen festgesetzt. Die Preisobergrenze einer modernen Messeinrichtung beträgt 20 Euro im Jahr. Die Preisobergrenzen für ein intelligentes Messsystem sind abhängig vom Jahresverbrauch oder der installierten Erzeugungsleitung. Kunden mit einem höheren Verbrauch zahlen mehr als Kunden mit einem geringen Jahresverbrauch. Die Argumentation des Gesetzgebers lautet: Wer mehr verbraucht kann auch mehr einsparen und hat somit einen größeren Nutzen vom intelligenten Messsystem. Die Höhe der Messentgelte hängt davon ab, wie viel Strom Sie im Jahr verbrauchen. 40. Bekomme ich auch weiterhin Energierechnungen? Ja. Sie erhalten immer noch regelmäßig die Energierechnungen, auf dieselbe Art und Weise wie Sie diese jetzt schon erhalten: standardmäßig einmal im Jahr, ob per Post oder online. 41. Kann ich mit unterschiedlichen Preisen zu unterschiedlichen Zeiten belastet werden? Wenn Ihr Versorger einen Stromtarif mit verschiedenen Tarifzeiten anbietet, werden für unterschiedliche Tarifzeiten unterschiedliche Preise erhoben. Dies hängt von der Wahl Ihres Stromtarifs und dem Angebot Ihres Versorgers ab. 21

22 42. Von wem bekomme ich die Rechnung? Ein Großteil der Kunden erhält aktuell eine jährliche Rechnung für die Energielieferung, inkl. der Mess- und Netzentgelte sowie der gesetzlichen Umlagen (z.b. die EEG-Umlage) und Steuern durch den Energielieferanten. Durch die Neuerungen des Messstellenbetriebsgesetzes ist der Lieferant nicht mehr dazu verpflichtet, die Abrechnung der Messentgelte bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystem durchzuführen. Es ist daher möglich, dass der örtliche Messstellenbetreiber Ihnen eine separate Rechnung für die Bereitstellung und den Betrieb des Stromzählers schickt. 43. Kann ich dem Einbau eines intelligenten Messsystems oder einer modernen Messeinrichtung widersprechen? Nein, der Einbau ist vom Gesetzgeber verpflichtend geregelt. Wenn einmal ein intelligentes Messsystem eingebaut ist, bleibt dieses auch eingebaut und kann nicht wieder ausgebaut werden. 44. Ich habe bereits heute einen elektronischen Zähler, ist das bereits eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem? Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme werden voraussichtlich ab 2017 sukzessive eingebaut. Der wesentliche Unterschied zwischen einem älteren elektronischen Zähler und einer modernen Messeinrichtung besteht darin, dass die mm über einen 24 Monatsspeicher für Ihre Verbrauchswerte verfügen. Die alten elektronischen Zähler können maximal 12 Monate anzeigen. 45. Ich habe bereits heute einen elektronischen Zähler mit Fernauslesung und eine Verbrauchsvisualisierung. Kann ich die bestehende Fernauslesung und die Visualisierung weiter nutzen? Die bisherige Art der Fernauslesung entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzgebers an die neuen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme. Auch wenn Sie also bereits einen elektronischen Zähler haben, wird dieser voraussichtlich gegen eine neue moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem getauscht. Wenn Sie eine Fernauslesung haben, besteht auch die Möglichkeit die Daten zu visualisieren. Die alten elektronischen Zähler haben einen Bestandsschutz von 8 Jahren ab dem Einbaudatum, bzw. bis zum Ende der Eichgültigkeit. 46. Kann ein Smart Meter meine Gesundheit beeinflussen? Nein. Bisher sind keine Studien zu diesem Thema bekannt! Aktuelle Studien belegen, dass die Strahlung vergleichbar ist mit dem eines Handys. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Smart Meter in der Regel im Keller verbaut werden. 22

23 47. Wann bekomme ich einen Smart Meter? Der Gesetzgeber legt ein grobes Vorgehen für den Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen vor. Die modernen Messeinrichtungen müssen vom Messstellenbetreiber ab 2017 bis 2032 eingebaut werden. intelligente Messsysteme kommen zuerst bei Verbrauchern mit einem Verbrauch von mehr als kwh/a zum Einsatz. Erst ab 2020 ist auch der Einbau von intelligenten Messsystemen bei Kunden mit einem Verbrauch ab kwh/a geplant. Innerhalb der vom Gesetzgeber definierten Verbrauchsgruppen bestimmt der Messstellenbetreiber (MSB) welcher Zähler wann getauscht wird. Hierfür können verschiedene Kriterien ausschlaggebend sein. Wenn z.b. die Eichfrist Ihres alten Zählers abläuft, ist der MSB verpflichtet Ihnen einen intelligenten Zähler (je nach Ihrem Verbrauch und Erzeugungsleistung eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem) einzubauen. Sie werden schriftlich drei Monate vor dem geplanten Zählerwechsel von Ihrem MSB informiert. Abbildung 14: Gesetzlicher Rollout-Fahrplan 48. Kann ich schon früher einen Smart Meter bekommen? Wenn Sie bereits vorher auf eigenen Wunsch einen intelligenten Zähler bekommen möchten, fragen Sie dies direkt bei Ihrem Messstellenbetreiber an. 49. Ich bin Mieter. Bekomme ich auch einen Smart Meter? Ja. Es werden innerhalb der Rollout-Periode (2017 bis 2032) alle alten Zähler gegen neue Zähler (je nach Ihrem Verbrauch und Erzeugungsleistung eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem) getauscht, unabhängig davon, ob es sich um ein Mietobjekt oder Ihr Eigentum handelt. Eine separate Zustimmung Ihres Vermieters ist nicht erforderlich. 23

24 50. Ich bin Mieter. Kann mein Vermieter entscheiden, welcher Zähler bei mir eingebaut wird und wer mein Messstellenbetreiber ist? In besonderen Fällen gestattet der Gesetzgeber im Messstellenbetriebsgesetz, dass der Anschlussnehmer (Vermieter) den Messstellenbetreiber und damit auch den Zähler für den Anschlussnutzer (Mieter) auswählt: - 6: Der Anschlussnehmer kann den Messstellenbetreiber gemäß 5 Absatz 1 auswählen, wenn dadurch alle Zählpunkte der Liegenschaft für Strom mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden, neben dem Messstellenbetrieb Strom mindestens ein zusätzlicher Messstellenbetrieb der Sparten Gas, Fernwärme oder Heizwärme über das Smart Meter Gateway gebündelt wird und der gebündelte Messstellenbetrieb für jeden betroffenen Anschlussnutzer der Liegenschaft im Vergleich zur Summe der Kosten für den bisherigen getrennten Messstellenbetrieb zu keinen Mehrkosten führt. - Der Anschlussnehmer (Vermieter) muss Sie spätestens einen Monat vorab schriftlich über sein Vorhaben informieren. Ihr Recht zur freien Wahl eines Energielieferanten und Ihres Stromtarifs wird durch diese Regelung nicht eingeschränkt. - Regelungen gelten nach Abschluss einer Übergangsfrist ab dem Jahr Ich bin Mieter. Welche Rechte habe ich, wenn mein Vermieter von seinem Recht zur Auswahl eines Liegenschafts-MSB Gebrauch macht? Alle 2 Jahre können Sie von Ihrem Vermieter die erneute Einholung eines entsprechenden Bündelangebotes (siehe vorherige Frage) einfordern. 52. Was passiert wenn ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut bekomme? Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet 3 Monate vor dem Einbau der neuen Technik Anschlussnutzer (Mieter), Anschlussnehmer (Vermieter oder Hauseigentümer), Anlagenbetreiber und ggf. dritte Messstellenbetreiber zu informieren ( 37 MsbG). Ca. 14 Tage vor dem geplanten Umbau wird der Messstellenbetreiber mit Ihnen in Kontakt treten, um einen Termin zu vereinbaren (Aushang oder anderweitige Benachrichtigung). Sollte der vom Messstellenbetreiber vorgeschlagene Termin für Sie nicht passen, muss der Messstellenbetreiber Ihnen mindestens einen Alternativtermin anbieten ( 38 MsbG). Sobald Sie eine Uhrzeit und das Datum vereinbart haben, kommt ein gelernter Installateur zur vereinbarten Zeit zu Ihnen nach Hause um Ihren neuen Zähler zu installieren. 24

25 53. Wie bereite ich die Installation vor? Ihr Messstellenbetreiber wird: Sie 3 Monate vorher schriftlich über den geplanten Umbau informieren Sie kontaktieren, um Datum und Uhrzeit mit Ihnen abzustimmen Ihnen sagen, was zu erwarten ist, wie lange es dauern wird, und, wenn es Besonderheiten gibt, was zu tun ist Sie müssen: zu Hause sein, um den Installateur reinzulassen sicherstellen, dass der Installateur Zugang zu Ihrem bisherigen Stromzähler erhält - stellen Sie sicher, dass er leicht Zugriff hat (der Zähler frei zugänglich ist) wenn es schwer wird, an Ihren Zähler heranzukommen, lassen Sie es Ihren Energieversorger bei der Terminabsprache wissen. wenn Sie Eigentümer eines Neubaus sind und zum ersten Mal ein Zähler installiert wird, ist es Ihre Pflicht den Zählerplatz entsprechend den Anforderungen der Anwendungsregel VDE4101 so zu gestalten, dass der Einbau der (neuen) Technik möglich ist. Diese werden durch den Netzbetreiber vorgegeben. 54. Muss ich während der Installation zu Hause sein? Ja, oder Sie stellen sicher, dass ein von Ihnen ernannter und verantwortlicher Erwachsener zu Hause ist, um dem Installateur den Zugang zu ermöglichen. 55. Wie lange dauert die Installation? Die Installation einer modernen Messeinrichtung ist ähnlich einer Installation eines alten Zählers und wird in der Regel nur ca. 15 Minuten in Anspruch nehmen. Bei der Installation eines intelligenten Messsystems sind weitere Schritte erforderlich, z.b. die Verbindung des Netzwerks / des Anschlusses mit der Telekommunikationsverbindung. Im Idealfall dauert die Installation eines intelligenten Messsystems ca Minuten. Alle Installationen werden von voll ausgebildeten Monteuren durchgeführt, um den Prozess der Montage und Inbetriebnahme in Ihrem Haus so kurz wie möglich zu halten. Während der Zähler ersetzt wird, muss Ihr Strom für einige Minuten abgeschaltet werden dies ist gängige Praxis für Zähler mit Dreipunktbefestigung. EHZ-Zähler können unterbrechungsfrei gewechselt werden. 56. Wo werden die neuen Zähler installiert? Normalerweise werden die neuen Zähler dort angebracht, wo auch schon ihre bisherigen Zähler installiert waren. Wenn sie an anderer Stelle montiert werden müssen, wird Ihr Installateur Sie vorab fragen. 25

26 57. Was macht der Installateur während der Installation? Der Installateur muss: Ihnen einen Dienstausweis zeigen, bevor er beginnt Ihren neuen Zähler einbauen (moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme) und den alten Zähler mitnehmen überprüfen, ob alles einwandfrei funktioniert 58. Der neue Zähler passt nicht in meinen Zählerschrank. Wer ist für die Anpassung zuständig? Wenn Sie einen Neubau planen, sind Sie für einen passgenauen Zählerschrank verantwortlich, sodass der Messstellenbetreiber die Anlage in Betrieb nehmen kann. Hierzu gibt es entsprechende Vorgaben des Netzbetreibers. Bei Bestandsobjekten ist der Anschlussnehmer für die Anpassung des Zählerschranks verantwortlich. Hinweis: Informieren Sie sich über die gültigen Anwendungsrichtlinien / Technischen Anschluss Bedingungen des örtlichen Netzbetreibers im Internet. 59. Wie nutze ich meinen Smart Meter? Werfen Sie einen Blick auf unsere Homepage Im Bereich Smart Meter finden Sie Informationen über die Nutzung und Bedienung des Smart Meters. 60. Kann ich meinen Tarif oder Energieversorger wechseln, wenn ich einen Smart Meter nutze? Ja. Sie können den Energieversorger wechseln, wenn Sie einen intelligenten Zähler haben, genauso wie Sie es bei Ihrem alten Zähler konnten. 61. Kann ich meinen Messstellenbetreiber wechseln, wenn ich einen Smart Meter nutze? Ja. Sie können den Messstellenbetreiber wechseln, wenn Sie einen intelligenten Zähler haben. Da der Gesetzgeber einheitlich vorschreibt, wann ein Messstellenbetreiber eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem einbauen muss, wird Ihnen bei einem MSB-Wechsel das installierte intelligente Messsystem bestehen bleiben bzw. eine moderne Messeinrichtung oder intelligentes Messsystem eingebaut werden. 62. Ich ziehe um. Kann mein Nachmieter meine (historischen) Verbrauchswerte an der modernen Messeinrichtung oder intelligenten Messsystem ablesen? Wenn der Zähler mit einem Gateway verbunden wurde (intelligentes Messsystem), sind im Zählerdisplay die historischen Werte nicht mehr sichtbar und müssen daher nicht gelöscht werden. Bei der Nutzung einer modernen Messeinrichtungen erfolgt die Nullstellung der historischen Verbrauchsdaten 26

27 (1d, 7d, 30d, 365d) durch Eingabe Ihrer PIN am Zähler. Somit stellen Sie sicher, dass Ihr Nachmieter kein Zugriff auf Ihre Verbrauchsdaten hat. 63. Wie bekomme ich das Passwort, um Werte in meinem intelligenten Zähler zu löschen? Je nach Prozess Ihres Messstellenbetreibers erhalten Sie das Passwort direkt bei der Montage der modernen Messeinrichtung oder durch Nachfrage bei Ihrem Messstellenbetreiber. 64. Ich habe mein Passwort für meinen Zähler verloren. Was kann ich tun? Sprechen Sie Ihren Messstellenbetreiber an. Dann erhalten Sie den Zähler- PIN bzw. die Zugangsdaten erneut zugeschickt. 65. Ich bin neu eingezogen und dort ist bereits ein intelligentes Messsystem eingebaut. Mein Verbrauch ist aber so gering, dass ich nur eine günstigere moderne Messeinrichtung benötigen würde. Kann ich das intelligente Messsystem ausbauen lassen? Wenn in Ihrer neuen Wohnung / Ihrem neuen Haus bereits ein intelligentes Messsystem eingebaut ist, kann dieses nicht wieder ausgebaut werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eingebaute intelligente Messsysteme nachträglich nicht durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden dürfen. 66. Ich habe ein intelligentes Messsystem, verbrauche jetzt aber weniger als kwh/a. Kann ich das intelligente Messsystem wieder ausbauen lassen (gegen eine moderne Messeinrichtungen)? Nein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eingebaute intelligente Messsysteme nachträglich nicht durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden dürfen. 67. Ich habe einen intelligenten Zähler. Aber warum macht mein Versorger immer noch ein Mal pro Jahr eine Ablesung? Intelligente Zähler können nicht grundsätzlich fernausgelesen werden. Dies gilt nur, wenn es sich um ein intelligentes Messsystem handelt. Wenn Ihr Versorger einmal pro Jahr Ihren Stromverbrauch manuell abliest oder Ihnen eine Aufforderung zur manuellen Ablesung sendet, haben Sie kein intelligentes Messsystem, das Ihre Daten automatisch an den Versorger übermittelt, sondern eine moderne Messeinrichtung. Die moderne Messeinrichtung wird nicht fernausgelesen, sodass weiterhin eine manuelle Ablesung erforderlich ist. Wenn Sie keine manuelle Ablesung Ihres Stromzählers mehr möchten, können Sie bei Ihrem MSB die Installation eines intelligenten Messsystems beantragen. Darüber hinaus liest der Versorger natürlich weiterhin manuell die Werte anderer Zähler wie Gas, Wasser und Wärme manuell ab, wenn diese Zähler nicht fernausgelesen werden. 27

28 IMPRESSUM Mittelhessen Netz GmbH Lahnstraße Gießen Telefon

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