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1 Zur besseren Übersicht wurden Leerzeilen entfernt. (Die Red.der Initiative) Heinz Witzig Neustadt, den Industriestr Neustadt an der Weinstraße Herrn Präsidenten der Bundesnetzagentur Mathias Kurth Tulpenfeld B o n n Betr.: Gaspreise Sehr geehrter Herr Präsident, anbei sende ich Ihnen den Zeitungsartikel in der Rheinpfalz vom , der mich veranlasste, die beigefügten Leserbriefe dazu zu schreiben. Der Redakteur der Zeitung antwortete mir mit der beiliegenden vom Daraufhin bat ich den Redakteur Motsch-Klein den von mir erarbeiteten Fragenkatalog an Sie, Herrn Präsidenten, weiterzuleiten. Leider ohne Erfolg. Herr Motsch-Klein schrieb mir am folgenden Satz: Ich darf Sie darum bitten, sich mit Ihrem umfangreichen Fragenkatalog direkt an die Netzagentur zu wenden. Herr Präsident, den veröffentlichten Monitoringbericht Ihres Hauses habe ich gelesen. In diesem Bericht wurde festgestellt und dokumentiert, dass in Wirklichkeit kein Wettbewerb im wettbewerblichen Sinne in der Gasversorgung besteht. Dies deckt sich leider auch mit meinen eigenen Erfahrungen. Auf die entsprechenden Seiten des Monitoringberichtes wurde von mir in meinen s an die Zeitung hingewiesen. Im Zeitungsartikel wird jedoch den Lesern gegenüber der Eindruck erweckt, als würde ein Wettbewerb bestehen. Diese Diskrepanz gehört im Interesse der Öffentlichkeit klargestellt. Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte Sie recht herzlich um Beantwortung folgender Fragen, die ich per vom an die Rheinpfalz gerichtet habe: 1. Wie steht es nun tatsächlich mit dem Wettbewerb in der Gasversorgung? 2. Stimmt der Monitoringbericht Ihres Hauses nicht mehr? 3. Seit wann stimmt er ggf. nicht mehr? 4. Warum stimmt er ggf. nicht mehr? 5. Wo ist der Wettbewerb überhaupt anzutreffen? 6. Hat sich die Anzahl der Marktgebiete für funktionierenden deutschlandweiten Wettbewerb inzwischen verringert? 7. Ggf. inwieweit? 8. Hat sich das marktbeherrschende Oligopol von EON und RWE bei den bundesweiten Elektrizitätsmärkten nunmehr nach Feststellung des Bundeskartellamtes aufgelöst (siehe Seite 13 des Monitoringberichtes 2008)? 9. Inwieweit kann nunmehr nach Einschätzung des Bundeskartellamtes von einem funktionierenden Wettbewerb im wettbewerblichen Sinne gesprochen werden (Seite 14 des Monitoringberichtes)? 10. Inwieweit hat sich die Situation auf den Märkten geändert (Seite 14)? 11. Inwieweit sind nunmehr die Preisstrategien der Unternehmer nicht mehr regional, sondern bundesweit ausgerichtet (Seite 14)? 12. Orientieren sie sich nicht mehr an den Preisen der örtlichen Versorger (Seite 14)? 13. Inwieweit besteht nunmehr Wettbewerb im wettbewerblichen Sinne bei welchem der vier sachlichen Gasmärkte (Seite 23)?

2 14. Inwieweit haben die jeweiligen Grundversorger nach der Praxis des Bundeskartellamtes auf dem Markt für die Belieferung von Haushaltskunden keine marktbeherrschende Stellung mehr (Seite 24)? 15. Was hat sich ggf. geändert? 16. Inwieweit sind die netzbetreibenden Versorgungsunternehmer aufgrund der netzbezogenen Marktabgrenzung in dem jeweiligen Gasnetz nicht mehr als marktbeherrschend anzusehen (Seite 181)? 17. Was hat sich ggf. geändert? 18. Wird die Preisbildung auf den Großhandelsmärkten in bilateralen Verträgen nunmehr offengelegt (Seite 183)? 19. Inwieweit weisen die tatsächlichen Marktverhältnisse nunmehr einen funktionierenden Wettbewerb auf (sowohl bei Großhandelskunden als auch Kleinkunden) Seite 185? 20. Woran merkt man dies? 21. Inwieweit sind die einzelnen Stadtwerke oder endversorgende Regionalversorger innerhalb ihres zu Versorgung geeigneten Gasleitungsnetzes nicht mehr marktbeherrschend (Seite 185)? 22. Was hat sich geändert? 23. Warum erfolgt wohl kaum ein Wechsel? 24. Vielleicht ist der Wettbewerbsdruck doch nicht so stark? 25. Auf dem Großkundenmarkt ist regelmäßig der das jeweilige vorgelagerte Netz betreibende Versorger der potentielle Wettbewerber der Stadtwerke. Solange dieser der Versorger des Stadtwerks ist, besteht die Gefahr, dass jeder Abwerbeversuch bei den Großkunden unterbleibt und die marktbeherrschende Stellung des Stadtwerks abgesichert bleibt (Seite 185). 26. Was hat sich inzwischen daran geändert? 27. Warum kann ich mir in Deutschland den Strom- und Gasanbieter nicht frei wählen? 28. Warum orientiert sich der Wettbewerber mit seinem Preis am örtlichen Versorger? 29. Weshalb muss ich bei einem Strom- oder Gaspreisvergleich meine Postleitzahl angeben? 30. Weshalb kann ich als Einwohner von Neustadt nicht z.b. zu Goldgas wechseln? 31. Warum bietet z.b. Goldgas nicht in allen Regionen Gas an? 32. Warum hat z.b. Goldgas unterschiedliche kwh-preise und unterschiedliche Grundpreise in den einzelnen Städten? 33. Weshalb beträgt der Preisunterschied von Goldgas (Tarif: goldgastrend) in München zu den Stadtwerken Neustadt (Tarif: Sondervertrag) 310,20 Euro? 34. Warum gibt es so gravierende Preisunterschiede? 35. Warum dauert der Wechsel zu einem anderen Anbieter so lange, dass ich dann in der Grundversorgung (= teuerster Tarif des örtlichen Versorgers) lande? 36. Wer bezahlt dem Kunden den Schaden, den er erleidet, wenn er vom Versorger in die Grundversorgung eingestuft wird? 37. Inwieweit fördert die Bundesnetzagentur den Wettbewerb? 38. Inwieweit fördern die Kartellämter den Wettbewerb? 39. Vergleichen die Kartellämter nur Gaspreise innerhalb der Region? 40. Welche Versorger werden verglichen? 41. Wie soll denn überhaupt wirklicher Wettbewerb entstehen, wenn der wechselwillige Kunde letztlich doch wieder beim selben Anbieter landet (= EON oder RWE), der sich obendrein an den Tarifen des örtlichen Versorgers orientiert? 42. Warum ist denn nicht zu erreichen, dass die Wettbewerber bundesweit zu gleichen Tarifen anbieten, damit so etwas Ähnliches wie Wettbewerb entstehen könnte? 43. Wie ist es überhaupt möglich, dass sich die örtlichen Versorger trotz angeblichem Wettbewerb immer noch so kostspielige Quersubventionen leisten können? 44. Was nutzt denn dem Kunden der billigste Anbieter, wenn er ihn nicht beliefert, aus welchen Gründen auch immer? 45. Warum gibt es in Deutschland offenbar keine Anlandestelle für Flüssiggas? 46. Könnte dadurch vielleicht wirklich Wettbewerb entstehen?

3 47. Inwieweit lassen sich die Quersubventionen der Versorger überhaupt mit 1 Abs.1 Satz 1 EnWG vereinbaren? Sehr geehrter Herr Präsident, im Interesse der Millionen Gaskunden wäre ich Ihnen für die Beantwortung aller Fragen sehr dankbar. Mit einer pauschalen Antwort ist keinem gedient, zumal ganz offensichtlich die Energieverbraucher von den Versorgern, den politischen Parteien und der Presse nicht für voll genommen werden. Zu dieser Behauptung kann ich Ihnen, falls notwendig, nähere Beweise liefern, genauso wie zu dem nicht vorhandenen Wettbewerb. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus ganz herzlich. Mit freundlichen Grüßen Heinz Witzig 2 Anlagen Anlage 1: Antwort der BNA Vorgangsnummer G /603 Vorgangsnummer G /603 Verbraucherservice der Bundesnetzagentur > Sehr geehrter Herr Witzig, > vielen Dank für Ihr Interesse an den Monitoringberichten der Bundesnetzagentur und an der Weiterentwicklung des Wettbewerbs im deutschen Energiemarkt. > Mit Blick auf Ihre Fragen möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass die Datengrundlage des Monitoringberichtes 2008 das Kalenderjahr 2007 ist. Die deutschen Energiemärkte und insbesondere der Gasmarkt haben seitdem wichtige und weitreichende Veränderungen durchlaufen, die einerseits durch den Gesetzgeber, andererseits aber auch durch wichtige Festlegungen und Entscheidungen der Bundesnetzagentur sowie durch die Arbeit des Bundeskartellamtes ausgelöst worden sind. Die von Ihnen festgestellte Diskrepanz zwischen dem Monitoringbericht auf Basis der Daten des Jahres 2007 und der aktuellen Berichterstattung in den Medien ist daher kein Fehler, sondern zeigt vielmehr die zumeist positive Entwicklung der Märkte auf. > Aus diesem Grund möchten wir Sie zum jetzigen Zeitpunkt auf den Monitoringbericht 2009 verweisen, der zurzeit von der Bundesnetzagentur aufbauend auf den Unternehmensdaten der Firmen des deutschen Energiemarktes, den Verbänden, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundeskartellamt erstellt wird. Der Bericht wird voraussichtlich zu Beginn der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht. Datengrundlage wird das Kalenderjahr 2008 sein, so dass Sie die Möglichkeit haben, die neuen Entwicklungen des Marktes zu reflektieren und mit der Berichterstattung in den Medien zu vergleichen. > Ihren Fragenkatalog möchten wir daher, mit Blick auf die laufende Berichtserstellung, nur sehr kurz beleuchten, da uns die aktuellen Daten des Jahres 2008 noch nicht vollständig und noch nicht plausibilisiert vorliegen. Darüber hinaus fallen eine Vielzahl der von Ihnen gestellten Fragen, insbesondere zu den Endverbraucherpreisen für Gas und Elektrizität in Deutschland, in den Kompetenzbereich des Bundeskartellamtes. Zudem richten sich einige Ihrer Fragen auch an die Unternehmen, welche wir natürlich ebenfalls nicht beantworten können. > Zu einzelnen Fragen: > Der Wettbewerb im Gasbereich hat sich gegenüber 2007 zunehmend intensiviert. Die Bundesnetzagentur hat hierzu durch ihre Arbeit mit Festlegungen und Entscheidungen wesentlich beigetragen. Pproblematisch ist jedoch die nach wie vor zu hohe Anzahl der Marktgebiete. Zurzeit befindet sich die Bundesnetzagentur in intensiven Gesprächen mit den Netzbetreibern um eine weitere deutliche Reduzierung der Marktgebiete zu erreichen. Erklärtes Ziel der Bundesnetzagentur ist dabei die Schaffung eines bundesweiten Marktgebietes. > Für den Endverbraucher bedeuten die veränderten Rahmenbedingungen, dass nun in zunehmendem Maße alternative Anbieter zur Verfügung stehen, mit denen Verträge über die Belieferung von Gas abgeschlossen werden können. Wettbewerb bedeutet dabei jedoch nicht, dass bundesweit ein einheitlicher Preis existieren muss. Sowohl Unterschiede in den regionalen Netzen als auch unterschiedliche Beschaffungs- und

4 Vertriebsstrukturen werden, und sollen, immer dazu führen, dass unterschiedliche Gasversorger auch unterschiedliche Angebote vorlegen können. Ein funktionierender Wettbewerb ist dann erreicht, wenn jeder Kunde aus einer Anzahl von Angeboten das für ihn günstigste Angebot auswählen und problemlos einen entsprechend ausgestalteten Vertrag abschließen kann. Wettbewerb zeichnet sich durch Vielfältigkeit aus. > Zurzeit ist dieser Zustand noch nicht in allen Regionen Deutschlands gegeben. Aber, insbesondere in den Großstädten hat sich der Wettbewerb jedoch spürbar intensiviert. Der Monitoringbericht stellt aber nach wie vor auch fest, dass die Verbraucher die Chancen des Wettbewerbs noch nicht intensiv nutzen. Ein Kunde, der keine Angebote vergleicht und von der M> öglichkeit eines Lieferantenwechsels keinen Gebrauch macht zahlt entsprechend den Ergebnissen der Datenerhebung zum Berichtszeitraum 2007 einen nicht unerheblich höheren Preis als ein Kunde, der die Chancen des Wettbewerbs aktiv nutzt. Die Bundesnetzagentur weist daher die Endverbraucher regelmäßig auf die neuen Möglichkeiten hin. Die Möglichkeiten sind gegeben, jetzt müssen die Verbraucher reagieren. > An dieser Stelle möchte ich Sie noch einmal bitten, sich bezüglich Ihrer Fragen zur Preisgestaltung und zu Fragen des Kartellrechtes bzw. der Marktkonzentration mit dem Bundeskartellamt in Verbindung zu setzen. > Der Wechsel des Strom- oder Gasversorgers ist durch Festlegungen der Bundesnetzagentur zu den Datenformaten und Prozessen wesentlich vereinfacht worden. Sollten Sie als Endverbraucher dennoch Schwierigkeiten beim Wechsel eines Versorgers oder unzumutbare Verzögerungen feststellen, dann bitten wir Sie, den konkreten Fall mit allen Einzelheiten unserem Verbraucher-Service mitzuteilen. > Eine Anlandestelle für Flüssiggas (kurz: LNG > -> liquified natural gas) ist zwar zurzeit nicht in Deutschland vorhanden, jedoch besteht für deutsche Unternehmen die Möglichkeit, über die immer stärker zusammenwachsenden europäischen Märkte LNG-Mengen zu handeln und so die Anlagen in, z.b. den Niederlanden, zu nutzen. Die Bundesnetzagentur geht jedoch zurzeit davon aus, dass das LNG, bedingt durch die aufwändigen Umwandlungsprozesse sowie den Transport per Schiff, wesentlich teurer sein würde als der Bezug von Pipelinegas z.b. aus Russland oder der Nordsee/Skandinavien. Ein Unternehmen, dass LNG Gas bezieht und am deutschen Markt anbietet, würde daher vermutlich einen wesentlich höheren Preis einfordern müssen, so dass es nur wenige Nachfrager finden würde und sich dadurch vermutlich auch keine Wettbewerbswirkung entfalten würde. > Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen einen Teil Ihrer Fragen beantwortet zu haben. > Sowie der Monitoringbericht 2009 zur Verfügung steht, werden wir Ihnen ein Exemplar zusenden, so dass Sie die Gelegenheit haben die Weiterentwicklungen für das Berichtsjahr 2008 auf den deutschen Energiemärkten zu verfolgen. Darüber hinaus hoffen wir, dass Sie zukünftig die Möglichkeiten des Wettbewerbs für sich nutzen werden. > > Mit freundlichen Grüßen Ihr Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Anlage 2: an Bundeskartellamt Heinz Witzig Neustadt, den Industriestr Neustadt an der Weinstraße Tel /12096 Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Str B o n n Betr.: Fraglicher Wettbewerb in der Gasversorgung Sehr geehrte Damen und Herren, es ist unglaublich, wie mit Wissen und Willen der Politiker und Behörden in Deutschland speziell die Millionen Gaskunden (die armen und die reichen) von ihren Versorgern abgezockt werden:

5 Nicht nur, dass sie durch den Missbrauch der sogenannten Ölpreisbindung (d.h. in der Regel Erhöhung im Winter und Senkung im Sommer) übervorteilt werden, haben sie schon seit Jahrzehnten neben den hohen Steuern und Steuern auf die Steuer und Abgaben hauptsächlich zusätzlich noch die ganz erheblichen und illegalen Quersubventionen ihrer Versorger (z.b. Schwimmbäder, Nahverkehr usw.) zu schultern, die mit der Gaslieferung überhaupt nichts zu tun haben. Obwohl sich die örtlichen Versorger die hohen und sachfremden Quersubventionen leisten und in der Regel selbst nur immer vom selben Anbieter ihr Gas bezogen haben und beziehen, behaupten sie frech, einem Wettbewerb ausgesetzt zu sein. Weil sie aber genau wissen, dass kein wirklicher Wettbewerb besteht, fordern sie sogar aufmüpfige Kunden auf, ihr Gas über Verivox bei der Konkurrenz zu beziehen. Welcher Wettbewerbsbetrieb kann sich diese Arroganz überhaupt leisten? In dem Monitoringbericht 2008 hat die dafür zuständige Bundesnetzagentur richtigerweise festgestellt und dokumentiert, dass ein Wettbewerb im wettbewerblichen Sinne in der Gasversorgung nicht besteht. Auf die einzelnen Seiten des Berichtes habe ich hingewiesen. Trotzdem wird jetzt in der Öffentlichkeit von der Bundesnetzagentur nunmehr behauptet, dass ein Wettbewerb bestehen würde. Wegen diesem Widerspruch habe ich am einen Fragenkatalog an den Herrn Präsidenten der Bundesnetzagentur geschickt (Anlage 1) und darauf die nichtssagende anonyme Antwort der Behörde erhalten (Anlage 2). Dies ist so nicht hinnehmbar, weil hier wieder behauptet wird, dass die Möglichkeiten gegeben sind und der Verbraucher reagieren müsse. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob plötzlich der echte Wettbewerb über uns hereingebrochen ist, und keiner hat es bemerkt? Aus diesem Grunde habe ich an die Bundesnetzagentur per mein Schreiben vom gerichtet (Anlage 3) und nochmals eindringlich um die Beantwortung meiner Fragen gebeten. Soweit es sich dabei um kartellrechtliche Fragen handelt, wäre ich Ihnen für Ihre Stellungnahme hierzu sehr dankbar. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus bestens. Mit freundlichen Grüßen Weiter unten die Antwort des Bundeskartellamtes

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