NÖV. Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungswesen Nordrhein-Westfalen NÖV NRW 1/2008

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1 NÖV NRW 1/2008 NÖV Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungswesen Nordrhein-Westfalen Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 40 Jahre Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in NRW Hans-Wolfgang Schaar 3 Die Einführung von ALKIS in NRW Jürgen Kremers 7 Das NRW-Pflichtenheft Anke Liebig 9 Profile im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS und die Anbindung von Fachdaten Michael Gärtner und Gregor Hochgürtel 13 Eine kurze Geschichte der Nutzungsarten und ihr Nachweis im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS Ludger Droste und Michael Gärtner 23 Einführung von ETRS89/UTM in NRW André Caffier und Wolfgang Irsen 35 Ein Praxisvergleich dreier wissenschaftlicher GPS-Auswerteprogramme mit GPS-Daten der Woche (Aug. 2006) Bernhard Ruf 49

2 Inhaltsverzeichnis Aufsätze, Abhandlungen 3 40 Jahre Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in NRW Hans-Wolfgang Schaar 3 Die Einführung von ALKIS in NRW Jürgen Kremers 7 Das NRW-Pflichtenheft Anke Liebig 9 Profile im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS und die Anbindung von Fachdaten Michael Gärtner und Gregor Hochgürtel 13 Eine kurze Geschichte der Nutzungsarten und ihr Nachweis im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS Ludger Droste und Michael Gärtner 23 Einführung von ETRS89/UTM in NRW André Caffier und Wolfgang Irsen 35 Ein Praxisvergleich dreier wissenschaftlicher GPS-Auswerteprogramme mit GPS-Daten der Woche (Aug. 2006) Michael Gärtner und Gregor Hochgürtel 49 Nachrichten/Aktuelles 57 Termine 65 Rechtsprechung 66 Aufgespießt 68 Buchbesprechungen 69

3 Aufsätze, Abhandlungen 40 Jahre Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in NRW Von Hans-Wolfgang Schaar Die Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen, kurz AGVGA.NRW genannt, wird in diesem Jahr 40 Jahre alt. Aus einer kleinen Gruppe entwickelte sich eine heute alle 78 Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss umfassende, schlagkräftige und ideenreiche Gemeinschaft, die Mammut-Projekte wie BORIS.NRW oder die Standardisierung der Wertermittlungsmodelle zu schultern in der Lage ist und damit bundesweit Vorbildcharakter hat. Die Gründung Das Bundesbaugesetz war gerade 7 Jahre in Kraft, und die zarte Pflanze Gutachterausschuss hatte begonnen, Wurzeln zu schlagen. Vielfältig waren die Probleme und neuen Aufgaben in jener Zeit. Theorie und Praxis der Gutachterausschüsse steckten in den Kinderschuhen, und mit heute teilweise abenteuerlich anmutenden Mitteln wurden die Kaufpreissammlungen aufgebaut, die Strukturen für die Gutachtenerstellung erarbeitet und versucht, das Schiff behördliche Wertermittlung auf den richtigen Kurs zu bringen. Abstimmung mit den Nachbarn tat Not, und so lud der spätere langjährige Vorsitzende Martin Tiemann, der vor kurzem 91 Jahre alt wurde, seine Kollegen zu einem Gedankenaustausch ein. Kalt und sonnig war es an jenem 12. Januar 1968, an dem sich in Essen 30 Vorsitzende und zum Teil Leiter der Geschäftsstellen in Essen zur konstituierenden Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse im Bereich Rhein-Ruhr trafen. Vertreten waren die Städte und Landkreise Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dinslaken, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf-Mettmann, Ennepe-Ruhr, Essen, Geldern, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Herne, Lünen, Moers, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Recklinghausen, Recklinghausen-Land, Unna, Wanne- Eickel, Wattenscheid und Witten. Kalt war das Wasser, in das die jungen Gutachterausschüsse geworfen worden waren, gab es doch Wertermittlungserfahrung zumeist nur in den wenigen großen Städten, die zum Teil bereits Ende des 19. Jahrhunderts kommunale Bewertungsstellen eingerichtet hatten. Sonnig waren die Aussichten und Arbeitsbedingungen aus heutiger Sicht, konnte man doch im Wesentlichen aus dem Vollen schöpfen. Personalabbau, Kosten- und Leistungsrechnung und Neues Kommunales Finanzmanagement waren Fremdworte, allerdings auch Begriffe wie automatisierte Kaufpreissammlung und Liegenschaftskataster oder gar grafische Datenverarbeitung, die den heute Aktiven die Arbeit doch überwiegend erleichtern öffnete sich die Arbeitsgemeinschaft Rhein-Ruhr allen nordrhein-westfälischen Gutachterausschüssen, deren Zahl durch die Einrichtung der Ausschüsse bei den Großen kreisangehörigen Städten zeitweilig bis auf 89 (88 örtliche Ausschüsse und 1 Oberer Gutachterausschuss) wuchs. Der sperrige Name wurde seit dem durch das Kürzel ArGeVGA und ab 1993 durch die Abkürzung AGVGA repräsentiert. Es zeugt von der Weitsicht der damaligen Mitglieder der Gemeinschaft, dass sie frühzeitig die Bezirksregierungen und das Innenministerium als Aufsichtsbehörden und später sogar ein Vertreter des zuständigen Bundesministeriums in die Arbeit eingebunden haben. Damit war damals wie heute der Informationsfluss auf kurzem Wege gewährleistet. Gleichzeitig erhielten die Kolleginnen und Kollegen in den Aufsichtsbehörden einen authentischen und teilweise hautnahen Einblick in die Arbeit und die Probleme vor Ort. : NÖV NRW 1/2008 3

4 Aufgaben und Ziele Die Arbeitsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, Lösungen für aktuelle fachliche Probleme und Fragestellungen zu erarbeiten und zu koordinieren, den Gedankenaustausch und die Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse im Sinne eines kundenorientierten Handelns zu fördern und die Standardisierung der Marktberichterstattung und der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten voranzutreiben. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind in die fachliche Beratung des Landesgesetzgebers eingebunden. Mit Einführung der aktuellen Gutachterausschussverordnung 2004 wurde die AGVGA. NRW zwar nicht formal, doch dem Geiste nach endgültig institutionalisiert. 14 GAVO legt fest, dass sich die vorsitzenden Mitglieder der örtlichen Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses über das Erscheinungsbild und ihre Produkte abstimmen und die Ausund Fortbildung fördern. Diese nunmehr formalisierte Abstimmung erfolgt seit Jahr und Tag in der AGVGA.NRW, und bereits die Protokolle der frühen 70er Jahre dokumentieren, dass Aus- und Fortbildung stets ein bedeutsames Anliegen der Gemeinschaft war. Strukturen Schon früh organisierte die Gemeinschaft ihre Arbeit in eine zunächst zweimal jährlich stattfindende Plenarsitzung und einen Vorstand, dem je ein vom Plenum gewählter Vertreter der Gutachterausschüsse in den Kreisen, den kreisfreien Städten und den Großen kreisangehörigen Städten sowie je ein Vertreter des Innenministeriums und aller Bezirksregierungen angehörte. Je nach Bedarf wurden und werden Arbeitsgruppen eingesetzt, in denen weitere Mitglieder des Plenums, aber auch der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse spezielle fachliche Fragestellung zur Beschlussfassung im Plenum vorbereiten. Da im Laufe der Jahre die Vielfalt der zu bearbeitenden Themen eine immer größere Spezialisierung erforderte und in den Dienststellen eine beständig zunehmende Arbeitsverdichtung bei gleichzeitigem Stellenabbau einsetzte, wurde der Vorstand in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts um Ressort-Kümmerer erweitert. Zeitgleich wurde aus Kostengründen die Zahl der Plenarsitzungen auf eine je Jahr reduziert. In der Folge erhöhte sich die Zahl der jährlichen Vorstandssitzungen auf derzeit etwa 5. Längst gehören Gäste aus anderen Arbeitsgemeinschaften zu den regelmäßigen Teilnehmern der Plenarsitzungen. So sind aktuell die Arbeitsgemeinschaft der Gutachterausschüsse in Hessen sowie der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz vertreten. Zu anderen Arbeitsgemeinschaften wie der der Gutachterausschüsse in den bayerischen kreisfreien Städten besteht seit vielen Jahren Kontakt. Die Vorsitzenden der Oberen Gutachterausschüsse in den benachbarten Bundesländern Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zählen ebenfalls zu den ständigen Gästen. Auch die Universitäten Bonn und Dortmund entsenden regelmäßig Beobachter zu den Plenarsitzungen, so dass die Tagungsräume dank der lebhaften Beteiligung auch der Mitglieder der Geschäftsstellen regelmäßig bis zu 120 Personen aufnehmen müssen für das eingespielte Organisationsteam der Essener Geschäftsstelle eine zu bewältigende Aufgabe. AGVGA.NRW e.v. Aus rechtlichen und steuerlichen Gründen wurde am die AGVGA.NRW e.v. als eingetragener Trägerverein gegründet. Ihre Mitgliedschaft können die vorsitzenden Mitglieder der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses in NRW sowie Vertreter der Aufsichtsbehörden erklären. Außerdem können fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Der Verein hat mittlerweile 71 persönliche Mitglieder. Zweck des Vereins ist die Förderung des behördlichen Wertermittlungswesens über Immobilien sowie die in der Gutachterausschussverordnung NRW manifestierte Kooperation der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und des Oberen Gutachterausschusses in Nordrhein-Westfalen. Verwirklicht wird der Satzungszweck durch die genannte Abstimmung, 4 : NÖV NRW 1/2008

5 die Durchführung der Arbeitstagungen, die Förderung, Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildung im Bereich der Grundstückswertermittlung, das Erarbeiten von für die Wertermittlung maßgeblichen Positionen und Grundlagedaten, Fachpublikationen und die Vertretung der Interessen der am behördlichen Wertermittlungswesen Beteiligten. Eine Erfolgsstory Dank des Engagements ihrer Mitglieder, oft weit über das dienstliche Maß hinaus, kann die AGVGA.NRW in den 40 Jahren ihres Bestehens auf eine Reihe herausragender, erfolgreich realisierter Projekte zurückblicken. Hierzu zählen u.a. die Entwicklung eines einheitlichen Datenkataloges für die automatisierte Kaufpreissammlung, die sich in der administrativen Vielfalt Nordrhein-Westfalens lange Zeit auseinander entwickelt hatte. Erst durch die ökonomisch erforderliche Konzentration auf einige wenige Systeme, aber auch durch die Entwicklung webbasierter Auskunftssysteme wird sie allmählich wieder zusammengeführt werden können. Schon früh wurde erkannt, dass auch bei der behördlichen Wertermittlung der Kunde König ist. Markttransparenz als gesetzlicher Auftrag und Öffentlichkeitsarbeit wurden im Interesse einer hohen Kundenorientierung verknüpft. In Kundenforen werden insbesondere gewerbliche Kunden an Entwicklungsprozessen beteiligt. Richtungsweisend war zur Jahrtausendwende die Entwicklung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS.NRW. Mit der zunehmenden Verbreitung der Informationsmöglichkeiten über das Internet konnten auch die bislang überwiegend analog oder als CD- ROM vertriebenen Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte einem bundesweiten und internationalen Kundenkreis zugänglich gemacht werden. Die mittlerweile registrierten und zahlenden Kunden sowie die etwa 26 Millionen jährlichen Anfragen an die Website bestätigen eindrucksvoll die Richtigkeit der seinerzeitigen Entscheidung. Hervorzuheben ist hier auch die Tatsache, dass entsprechend der jeweiligen, aus der Eigeninitiative der AGVGA.NRW entstehenden Entwicklung des Systems die erforderliche Rechtslage geschaffen wurde. BORIS wurde zum Markenzeichen und steht seit langem einem bundesweiten Link-Portal für Marketinginformationen Pate. Derzeit in der Realisierungsphase befindet sich die Erweiterung des Systems zu BORISplus.NRW, das ab dem Frühjahr 2008 das in seinen Grundzügen bereits entwickelte Immobilienrichtwertinformationssystem IRIS.NRW zu einem umfassenden Informationsportal integrieren wird. Hervorzuheben sind auch die erfolgreichen Bemühungen um die heute zwingend erforderliche Standardisierung der Wertermittlung und der hierzu erforderlichen Daten. Die von Arbeitsgruppen der AGVGA.NRW entwickelten Modelle zur Ableitung von Liegenschaftszinssätzen, Marktanpassungsfaktoren, zur Ermittlung der Restnutzungsdauer bei modernisierten Gebäuden und die Korrekturtabellen zu den NHK 2000 haben längst Eingang in die Fachliteratur gefunden. Die fachliche Beratung des Landesgesetzgebers hat sich bei Erlass der Tarifstelle 13 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, die die Grundlage der Abrechung der Leistungen der Gutachterausschüsse im außergerichtlichen Verfahren darstellt, sowie bei der durchgreifenden Erneuerung der Gutachterausschussverordnung (GAVO) sowie des nachgeordneten Regelwerks niedergeschlagen. Insbesondere die aktuelle GAVO wurde Vorbild vergleichbarer Regelungen in anderen Bundesländern. Die Vorsitzenden Eng verbunden mit der AGVGA ist der Name Martin Tiemann. Als erster und langjähriger Vorsitzender des Essener Gutachterausschusses und erster Vorsitzender des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen lenkte er die Geschicke der Gemeinschaft weit über seine Pensionierung hinaus. In diese Zeit fielen u.a. auf Bundesebene die Entwicklung der Wertermittlungsverordnung und der Wertermittlungsrichtlinien, die Tiemann maßgeblich mit gestaltete, sowie die Einführung der lochkarten- und später computergestützten Kaufpreissammlungen. Nach seinem endgültigen Ausscheiden wählte das Plenum 1992 Helmut Wirtz, Vorsitzender : NÖV NRW 1/2008 5

6 im Ennepe-Ruhr-Kreis und über seine aktive Dienstzeit hinaus Vorsitzender des Oberen Gutachterausschuss zum Vorsitzenden. In diese Zeit fielen Themen wie die Bewertung militärischer Konversionsflächen, der Datenschutz, die Begleitung der Neugestaltung der Richtlinien für die Kaufpreissammlung sowie die Neufassung der Berichterstattung für den Marktbericht des Oberen Gutachterausschusses wurde der Autor zum Vorsitzenden der AGVGA gewählt. Ausblick Die Mitglieder der AGVGA.NRW haben die behördliche Wertermittlung Nordrhein-Westfalens aus eigenem Antrieb sehr weit nach vorn gebracht, so dass NRW den Vergleich mit anderen Bundesländern nicht zu scheuen braucht, sondern in vielen Bereichen trotz (oder gerade wegen?) aller Heterogenität eine Spitzenposition inne hat. Als starke Gemeinschaft aller Gutachterausschüsse wird sich die Arbeitsgemeinschaft auch in Zukunft erweisen müssen, denn viele Aufgaben stehen an. Bereits in der Realisierungsphase befindet sich das weiterentwickelte Informationsportal BORISplus.NRW, das in 2008 operational wird, aber noch viel Entwicklungspotenzial wie z.b. die Immobilienrichtwerte für bebaute Grundstücke oder gar eine Online-Auskunft aus der Kaufpreissammlung in sich trägt. Wesentliche weitere Arbeiten sind auch noch auf dem Gebiet der Standardisierung der Wertermittlung zu leisten. Bei der durchgreifenden Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer kommt den Gutachterausschüssen und dem Oberen Gutachterausschuss nach heutigem Stand eine herausragende Rolle zu, haben sie doch die wesentlichen Grundlagedaten für die Besteuerung zu liefern. Nach einer erfolgreichen Reform der Erbschaftsteuer dürfte die nächste steuerliche Reform nicht lange auf sich warten lassen. Die hierfür geschaffenen Bewertungsgrundlagen lassen sich auch als Basis für die ausstehende Grundsteuerreform verwenden. Bei diesen gewaltigen Aufgaben wird die AGVGA.NRW erneut eine Führungsrolle übernehmen. Hans-Wolfgang Schaar Vorsitzendes Mitglied des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Essen und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein- Westfalen AGVGA.NRW Rathenaustr. 2, Essen 6 : NÖV NRW 1/2008

7 Die Einführung von ALKIS in NRW Von Jürgen Kremers ALK und ALB werden in den Ruhestand verabschiedet. Nach Jahren treuer Pflichterfüllung und diverser Frischzellenkuren heben die Systeme nun zum Schwanengesang an. Aber die Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes hat das getan, was von einer ordentlichen deutschen Verwaltung üblicherweise erwartet werden darf: sie hat rechtzeitig Vorsorge getroffen. Vor mehr als zehn Jahren wurde in weiser Voraussicht ALKIS aus der Taufe gehoben. Nach jahrelangen Bemühungen um dessen Entwicklung ist es jetzt endlich soweit: ALKIS ist reif für die Übernahme von Verantwortung und vom Land für würdig befunden, das Erbe von ALK und ALB anzutreten. Mancherorts wird der Abgang von ALK und ALB vielleicht bedauert werden. Liebgewonnene Beziehungsgeflechte werden aufgelöst. Neue Bande müssen geknüpft werden. Und damit hängen den Programmen mit ihren Stärken und Schwächen irgendwie menschliche Züge an, die es erlauben, Parallelen zur Personalentwicklung zu ziehen. ALKIS wird es nicht anders gehen als neuem Führungspersonal. Mit Vorschusslorbeeren bedacht, wird es zu Beginn kritisch beäugt. Der Vergangenheit wird zuweilen nachgetrauert. Die Eignung für die Zukunftsaufgaben wird vielleicht bezweifelt. Kurzum: eine gehörige Portion Misstrauen ist im Spiel, bis man sich näher gekommen ist. Aber ALKIS verdient seine Chance. ALKIS ist Garant für die Integration von Liegenschaftskataster und Landesvermessung. Und ALKIS ist ohne Alternative. Beleuchtet man den Werdegang des ALKIS, so fällt der Blick unweigerlich auf die AAA- Familie. Gemeinsam mit den beiden anderen Familienmitgliedern ATKIS und AFIS wurde ALKIS in seinen Entwicklungsjahren wesentlich geprägt durch enge Beziehungen zur GeoInfoDok, der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens. In dieser GeoInfo- Dok manifestiert sich das Streben nach Vollkommenheit, das der AAA-Familie durch ihre Urmütter und Urväter geodätischer Herkunft in die Wiege gelegt wurde. Dieses Streben war immer auf Integration ausgerichtet. Die AAA- Familie sollte nicht in die Isolation einer reinen Fachgemeinschaft getrieben werden. Der Normkonformität wurde deshalb höchste Priorität eingeräumt. Ebenso der Bundeseinheitlichkeit. Mit der Version 6.0 der GeoInfoDok ist dieses Ziel erreicht. ALKIS steht im Einklang mit der GeoInfoDok 6.0 und kann in NRW Verantwortung übernehmen. Während seiner Entwicklungsphasen wurde ALKIS intensiv vom Land begleitet. Projektteams kümmerten sich liebevoll um Details und um das Ganze. Gemeinsam mit Kommunen und Softwareentwicklern wurden Systemvorschläge eingebracht und wieder verworfen. Funktionen und Funktionalitäten wurden auf Herz und Nieren geprüft und nicht immer für gut befunden. Zeiten der Hochstimmung ( endlich geschafft ) wechselten sich mit Zeiten der Depressionen ( daraus wird nie etwas ) ab. Da aber einen bekannten Politiker zitierend letztendlich nur wichtig ist, was hinten rauskommt, sollen diese Dinge nicht vertieft werden. Und herausgekommen ist das folgende Wichtige: ALKIS wird basierend auf der GeoInfoDok 6.0 Standard in NRW. In der GeoInfoDok 6.0 sind die Normen ISO (GML 3.2) und ISO/TS berücksichtigt. Als Austauschschnittstelle ist die NAS 6.0 definiert, auf deren Basis die Einrichtung eines Differenzupdate (NBA Nutzerbezogene Bestandsdaten-Aktualisierung) möglich ist. Einsatzfähige eignungsgeprüfte Softwareversionen werden im Sommer 2008 erwartet. Ab Herbst 2008 wird mit den ersten Produktionseinsätzen in den Katasterbehörden des Landes gerechnet. Soweit der Grundsatz. Aber wo ein Grundsatz ist, ist die Ausnahme nicht weit. Aufgrund spezieller Umstände, die vom Innenministerium einer kritischen Bewertung unterzogen und als : NÖV NRW 1/2008 7

8 entscheidungsrelevant anerkannt worden sind, wurde zwei Katasterbehörden die Möglichkeit eines Sonderwegs eingeräumt. Diese Katasterbehörden haben für ihre Katasterführung die Befristete Freigabe von ALKIS -Vorläuferversionen, die auf der GeoInfoDok basieren, beantragt. Die Befristete Freigabe wird anders als die Eignungsprüfung, die einen generellen Aspekt hat speziell auf eine Katasterbehörde bezogen ausgesprochen und mit zwei wesentlichen Auflagen verknüpft: Die eingesetzte ALKIS -Vorläuferversion darf nur befristet eingesetzt werden. Die Befristung endet, wenn der Softwarehersteller der Vorläuferversion eine eignungsgeprüfte auf der GeoInfoDok 6.0 basierende ALKIS -Lösung anbietet. Unabdingbares Ziel ist die Einheitlichkeit im Land, die ansonsten nicht erreicht werden kann. Die NAS darf keine Außenwirkung entfalten. Die auf der GeoInfoDok basierende NAS ist noch nicht ISO-konform und nicht kompatibel zur NAS 6.0. Die externen Nutzern des Liegenschaftskatasters dürfen nicht zweimal kurz hintereinander mit einer neuen Schnittstelle konfrontiert werden. Die befristet freigegebenen ALKIS -Vorläuferversionen werden im ersten Quartal 2008 zum Einsatz kommen. Mit ALKIS macht das Liegenschaftskataster in NRW einen großen Schritt nach vorne. Die Landesvermessung muss dem nun folgen. ATKIS gibt es zwar schon, aber das ATKIS von heute ist um im oben beschriebenen Familienbild zu bleiben ATKIS senior. Zur Generation des ALKIS gehört ATKIS junior. Erst mit dem neuen, jungen ATKIS wird das AAA-Datenmodell auch in die Landesvermessung Einzug halten. Erst dann werden die neuen Informationssysteme im Vermessungs- und Katasterwesen ihren vollen Mehrwert entfalten. Sowohl nach außen, wie auch nach innen. Und ATKIS junior bleibt nichts anderes übrig, als folgsam ALKIS hinterher zu eilen. An der für ALKIS verpflichtenden GeoInfoDok 6.0 und der NAS 6.0 führt auch für ATKIS kein Weg vorbei. Bleibt schließlich noch der Dritte im Bunde: AFIS. AFIS steht bei den 3A immerhin an erster Stelle. Das Alphabet will es so. In der Realisierung ist AFIS jedoch Stiefkind. Noch gilt die volle Zuwendung dem eigenen Baby PFIFF. Die Zeit arbeitet aber für AFIS. Letztendlich werden alle Daten von Landesvermessung und Liegenschaftskataster einheitlich modelliert und in einheitlichen Strukturen geführt und bereitgestellt. Dann ist die AAA- Familie in NRW komplett. Leistungsstark, kompetent und zukunftsorientiert. Damit dies dann auch möglichst lange so bleibt, wird in gewissem Umfang Betreuungsaufwand notwendig werden. Der Rahmen des AAA-Standards, die GeoInfoDok, wird auf AdV-Ebene gepflegt und weiterentwickelt. Erklärtes AdV-Ziel ist eine längere Konsolidierungsphase der GeoInfoDok. Dieses Ziel wird vom Land in den AdV-Gremien nachdrücklich unterstützt. Dennoch: die AAA-Verfahrenslösungen sind Softwarelösungen. Und Software braucht über kurz oder lang Pflege. Insbesondere hinsichtlich der ALKIS -Verfahrenslösungen ist es sinnvoll, das weitere Vorgehen zwischen den Beteiligten abzustimmen. Fachlich notwendige oder wünschenswerte Änderungen müssen nicht mehrfach gefunden oder erfunden werden. Realisierungen müssen nicht mehrfach finanziert werden. Angesprochen sind in erster Linie die Katasterbehörden als Anwender und die GIS-Firmen als Softwarelieferanten. Hier könnte sich die Selbstorganisation der Genannten in Anwendergemeinschaften anbieten. Das Land ist zwar nicht in der Lage, die im Rahmen der Eignungsprüfung geleistete Unterstützung dauerhaft fortzuführen. Es könnte aber aus heutiger Sicht die Moderatorenrolle übernehmen, wenn die im Land gebildeten Anwendergemeinschaften sich miteinander abstimmen. Noch ist es nicht soweit, in diese Richtung Entscheidungen zu treffen. Zunächst steht der Kraftakt der ALKIS -Einführung an. Mit einer erheblichen Belastung für viele Beteiligte. Diesen wie auch all denjenigen, die in den letzten Jahren mühsam ALKIS ans Laufen gebracht haben, gebührt ein ganz herzliches Dankeschön. Ohne seine vielen Mütter und 8 : NÖV NRW 1/2008

9 Väter wäre ALKIS in NRW nicht das, was es heute ist. Und mit Recht dürfen alle gemeinsam stolz sein, wenn es 2008 heißt: ALKIS ist in NRW im Einsatz. Jürgen Kremers Innenministerium des Landes NRW Haroldstraße Düsseldorf juergen.kremers@im.nrw.de Das NRW-Pflichtenheft Von Anke Liebig 1 Einführung Das NRW-Pflichtenheft zur Eignungsprüfung von ALKIS -Verfahrenslösungen in Nordrhein-Westfalen liegt in der Version 1.2 seit dem 30. Mai 2007 vor. Es stellt eine wesentliche Grundlage für die Eignungsprüfung von ALKIS -Verfahrenslösungen in Nordrhein- Westfalen dar. Im Runderlass des Innenministeriums vom 15. Februar 2005 Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS ) heißt es: Jede in NRW zum Einsatz kommende ALKIS -Verfahrenslösung wird einmal einer umfassenden Eignungsprüfung bei den Katasterbehörden auf der Basis des NRW-Pflichtenheftes gemeinsam durch die Katasterbehörde/n, die Bezirksregierungen und das Landesvermessungsamt unterzogen. Mit erfolgreichem Abschluss dieser Eignungsprüfung werden weitere Eignungsprüfungen derselben ALKIS -Verfahrenslösung in der Regel entbehrlich. Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird dokumentiert und interessierten Katasterämtern zur Verfügung gestellt. Die Eignungsprüfung erfolgt bei Bedarf. Der Bedarf gilt als gegeben, wenn eine Katasterbehörde den Einsatz einer bisher nicht einer Eignungsprüfung unterzogenen ALKIS -Verfahrenslösung erwägt und sich als Pilotanwender zur Verfügung stellt. Kommt die Katasterbehörde dem nicht nach, muss sie in geeigneter Weise den Nachweis erbringen, dass der Standard des ALKIS und die Anforderungen des NRW- Pflichtenheftes erfüllt sind. Gleichzeitig dient das NRW-Pflichtenheft den Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen als Unterstützung bei den Beschaffungsmaßnahmen von 3A-konformen Software-Komponenten zur Führung des Liegenschaftskatasters. 2 Entstehung des NRW-Pflichtenheftes Im Juli 2003 wird aus der damals noch bestehenden AG Zulassung eine Unterarbeitsgruppe damit beauftragt, ein Pflichtenheft für ALKIS in Nordrhein-Westfalen zu erstellen. Die Gruppe besteht zunächst aus Vertreterinnen und Vertretern des Landes und der Kommunen. Nach Recherchen zu Formen und Inhalten von Pflichtenheften, beschließt die Gruppe zwei Maßnahmen, um möglichst zügig zu einem guten Ergebnis zu gelangen: Es soll auf bereits vorliegende Erfahrungen aus anderen Bundesländern zurück gegriffen werden. Externer Sachverstand in Form eines Beraters soll hinzugezogen werden, um sicher zu gehen, dass die Komplexität des 3A- Modells in allen Bereichen eines NRW- Pflichtenheftes berücksichtigt wird. Um die erste Maßnahme zu realisieren, wird die Implementierungspartnerschaft (IP) der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig- Holstein gebeten, der nordrhein-westfälischen Arbeitsgruppe für den internen Gebrauch das Pflichtenheft zur Verfügung zu stellen, welches die IP ihrerseits für die gemeinsame Beschaf- : NÖV NRW 1/2008 9

10 fung einer ALKIS -Datenhaltungskomponente eingesetzt hat. Außerdem wird die Gruppe um einen durch das Land beauftragten externen Berater verstärkt. So stellt sich die UAG Pflichtenheft gerüstet mit Beispielen und fachlich verstärkt im Spätsommer 2003 der Aufgabe, ein Pflichtenheft für die Einführung von ALKIS -Verfahrenslösungen in Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten. Die Aufgabe erweist sich als äußerst anspruchsvoll: Das Beispiel der IP ist nur bedingt einsetzbar, weil in deren Pflichtenheft nur die Anforderungen an eine ALKIS -Datenhaltungskomponente beschrieben werden. Für Nordrhein-Westfalen sind jedoch auch die übrigen Bausteine einer ALKIS -Verfahrenslösung zu berücksichtigen. In enger Zusammenarbeit mit den Katasterbehörden, die im Rahmen der Eignungsprüfung in Projektteams eingebunden sind, entwickelt die Gruppe, Schritt für Schritt ein Dokument, in dem die fachlichen Anforderungen zur 3A-konformen Führung des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen zusammengestellt sind. Nach Auflösung der AG Zulassung im November 2004 ändert die ehemalige Unterarbeitsgruppe ihren Status und wird ihrerseits zur AG Pflichtenheft. Die Gruppe existiert heute in folgender Besetzung: Ein Vertreter des Innenministeriums, je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter pro Bezirksregierung (Dezernat 33), eine Vertreterin der kommunalen Spitzenverbände, zwei Vertreter (inklusive Leitung der AG) des Landesvermessungsamtes und ein externer Berater. Die zeitweise hohe Dichte an Arbeitstreffen von zum Teil zwei Terminen pro Monat ist seit dem Vorliegen der Version 1.0 des NRW- Pflichtenheftes zum 01. August 2006 zurückgegangen. Die AG befasst sich seit der Veröffentlichung der Version 1.2 im Wesentlichen mit Fehlermeldungen und Anregungen im Rahmen des Revisionsmanagements zum NRW-Pflichtenheft. 3 Inhalt des NRW-Pflichtenheftes Es war von Anfang an klar, dass ein Pflichtenheft für die Einführung von ALKIS -Verfahrenslösungen in Nordrhein-Westfalen eine ganze Reihe von fachlichen Anforderungen zu beschreiben hat. Doch wie sollten diese Anforderungen sortiert und inhaltlich gegliedert werden? Anfänglich favorisierte die AG die Sicht auf die Komponenten von ALKIS -Verfahrenslösungen. Weil diese Sicht aufgrund der unterschiedlichen Ausprägung der Komponenten der auf dem Markt befindlichen ALKIS -Produkte nicht konsequent einzuhalten war, kam die AG zu dem Schluss, den Inhalt des Pflichtenheftes aus Sicht der Katasterprozesse in Nordrhein-Westfalen zu gliedern. Diese Sicht wird bereits beim ersten Blick auf das Inhaltsverzeichnis deutlich: Nach einer kurzen Einleitung durch das Kapitel 1, folgt im Kapitel 2 eine ausführliche Beschreibung der Grundlagen für die Einführung von ALKIS -Verfahrenslösungen in Nordrhein-Westfalen und die damit verbundene Eignungsprüfung. In den anschließenden Kapiteln 3 bis 7 werden die fachlichen Vorgaben orientiert an den Katasterprozessen aufgeführt. Dabei sind im Pflichtenheft selbst an vielen Stellen lediglich allgemeine Ausführungen zur Umsetzung der jeweiligen Katasterprozesse zu finden. Detaillierte Vorgaben zum Beispiel zur Migration, zum Grunddatenbestand, zur Modellierung der Geschäftsprozesse, zu den Schnittstellen zur Finanz- und Grundbuchverwaltung etc. werden in den insgesamt 13 Anlagen zum NRW- Pflichtenheft beschrieben. Auf diese Anlagen wird an den entsprechenden Textstellen des Dokumentes verwiesen, im Kapitel 8 ist eine Liste aller Anlagen zusammengestellt. Eine Anlage von besonderer Bedeutung ist der GEOBASIS.NRW-Qualitätssicherungsplan (Anlage 1). In diesem Plan werden Prüffälle beschrieben, anhand derer die Einhaltung der Vorgaben des NRW-Pflichtenheftes und seinen Anlagen durch die in Nordrhein-Westfalen zum Einsatz kommenden Verfahrenslösungen überprüft wird. Entsprechend hervorgehobene Textstellen weisen auf die zur jeweiligen fachlichen Vorgabe korrespondierenden Prüffälle hin. 10 : NÖV NRW 1/2008

11 Diese enge Verzahnung des NRW-Pflichtenheftes mit den Prüffällen verdeutlicht das große Gewicht des Pflichtenheftes für die Eignungsprüfung von ALKIS -Verfahrenslösungen in Nordrhein-Westfalen. 4 Anlagen zum NRW-Pflichtenheft Detaillierte Hinweise und auch Vorgaben inklusive Prüfszenarien zu bestimmten Komponenten von ALKIS -Verfahrenslösungen, zu Ausgabeprodukten oder zu Verarbeitungsschritten finden sich in den 13 Anlagen des Pflichtenheftes: 1 GEOBASIS.NRW-Qualitätssicherungsplan Diese Anlage besteht aus mehreren Dokumenten, die die erforderlichen Prüfungen für die Vorgaben zur Einführung von ALKIS -Verfahrenslösungen in Nordrhein-Westfalen beschreiben. Zusätzlich beinhaltet der Qualitätssicherungsplan ein Werkzeug zum Testen eines bestimmten Prüffalls (5-25 Eröffnungsbilanz ). 2 Dokumentation zur Modellierung der Geschäftsprozesse im Liegenschaftskataster Auch diese Anlage setzt sich aus verschiedenen aufeinander abgestimmten Dokumenten zusammen. Die Dokumentation identifiziert die einzelnen Geschäftsprozesse im Liegenschaftskataster. Dabei wird sowohl die Binnensicht innerhalb des Katasteramtes als auch die die Außensicht auf die wechselseitigen Informationsströme zwischen Katasteramt und ÖbVermIng, Grundbuchverwaltung, Finanzverwaltung, kommunale Vermessungsstellen etc. eingenommen. 3 ALKIS -OK NRW In diesem auf Nordrhein-Westfalen bezogenen Objektartenkatalog wird der Umfang der zu führenden Objektarten, Attributarten, Wertearten und Relationsarten dargestellt. 4 Kommunaler Objektartenkatalog NRW KOM-OK NRW Neben dem ALKIS -OK NRW ist auch der sogenannte KOM-OK NRW (Kommunaler Objektartenkatalog NRW) zu implementieren. 5 Grunddatenbestand NRW In dieser Anlage wird der zukünftig von allen Katasterverwaltungen des Landes Nordrhein- Westfalen im ALKIS einheitlich zu führende und dem Nutzer gebietsübergreifend zur Verfügung stehende Datenbestand beschrieben. 6 ALKIS -Signaturenkatalog NRW Diese Anlage enthält die Vorgaben für die landesspezifische Präsentation von ALKIS -Bestandsdaten (Präsentationsausgaben) des amtlichen Liegenschaftskatasters in NRW. Die Präsentationsausgaben umfassen u.a. die Standardkartenausgaben und die Liegenschaftsbeschreibungen. 7 GEOBASIS.NRW Umsetzung von ALKIS in NRW Verfahrensspezifikation Die Anlage 7 beschreibt die NRW-spezifischen Spezifikationen für die Umsetzung von ALKIS in Nordrhein-Westfalen. Sie ergänzt die Spezifikationen, die die AdV mit der GeoInfoDok vorgibt. 8 Migrationskonzept für Nordrhein- Westfalen In dieser Anlage wird dargelegt, wie die Überführung der vorhandenen ALB- und ALK- Datenbestände nach ALKIS möglichst reibungslos also weitgehend automatisiert verlaufen kann. Auf der Basis dieses Konzeptes soll die Realisierung von Migrationssoftware jeweils unter Berücksichtigung der individuellen kommunalen Situation erfolgen. 9 Die Anlage 9 wurde gestrichen 10 Qualifizierung für LBESAS Anlage 10 legt dar, welche Besonderheiten zu berücksichtigen sind, damit der Teilprozess fachtechnische Qualifizierung LBESAS- Dateien von der Grundbuch- und der Flurbereinigungsverwaltung übernehmen kann. 11 Rückmigrationskonzept für Nordrhein-Westfalen Für die Nutzer, die ALKIS noch nicht über NAS, NBA oder Web-Services nutzen können, wird ein Teil der Informationen in den Formaten der ALK (EDBS) und des ALB (WLD GGB) im Wege einer Rückmigration für einen Übergangszeitraum zur Verfügung gestellt. : NÖV NRW 1/

12 Welche Besonderheiten die implementierenden Firmen dabei berücksichtigen müssen, wird in dieser Anlage beschrieben. 12 Standardisierter Jahresabschluss und Beispiele für Auswertungen und Analysen gemäß Kapitel 6.4 In dieser Anlage sind einige Ausgabebeispiele zusammen gestellt, die aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht unmittelbar in das Kapitel 6.4 des NRW-Pflichtenheftes aufgenommen wurden. 13 Erforderliche Datenelemente für die Übermittlung von Änderungsdatensätzen an die Finanzverwaltung Die in dieser Anlage aufgelisteten ALKIS Objektarten sind mit den jeweils entsprechenden Attribut- und Wertearten bei Fortführungen über das NBA-Verfahren an die Finanzamtverwaltung abzugeben. 14 Grundplausibilisierungen im ALB Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Arbeitspapier für die implementierenden Firmen. Es soll für Fehler sensibilisieren, die im Umgang mit dem ALB aufgetreten sind / auftreten / auftreten können, und die auch im ALKIS nicht auszuschließen sind. Die Anlage 14 ist dabei nicht als Vorgabe im Sinne der Eignungsprüfung zu verstehen. 5 Veröffentlichung, Versionierung, Revisionsmanagement Das NRW-Pflichtenheft ist seit dem 30. Mai 2007 in einer stabilen Version 1.2 veröffentlicht. Veröffentlich heißt in diesem Zusammenhang, es ist den an der Eignungsprüfung von ALKIS -Verfahrenslösungen in Nordrhein-Westfalen beteiligten Stellen bekannt. Es steht zum Download auf der Homepage des Landesvermessungsamtes NRW bereit ( In Absprache mit den Katasterbehörden, die in 2008 den Umstieg nach ALKIS realisieren möchten und den implementierenden Firmen, wird eine auf Basis der Version 1.2 lauffähige ALKIS -Verfahrenslösung zu entwickeln sein, notwendige Fortschreibungen von Vorgaben werden künftig im Rahmen des bereits erwähnten Revisionsmanagements einzupflegen sein. Hierzu wurde seit Oktober 2007 eine zentrale Revisionsliste eingerichtet. Sie dient dazu, die Rückmeldungen / Erkenntnisse zur vorliegenden Version des NRW-Pflichtenheftes zu sammeln, diese und die Antworten darauf einem möglichst breiten Publikum zugänglich zu machen und eventuelle Konsequenzen für die Vorgaben und gegebenenfalls für die Eignungsprüfung frühzeitig aufzuzeigen. Auch diese Revisionsliste ist wie die ALKIS - Vorgaben auf der Homepage des Landesvermessungsamtes NRW zu finden. Sie wird zentral beim Landesvermessungsamt NRW verwaltet. Für Rückmeldungen ist eine zentrale Adresse eingerichtet: Ein Team von ALKIS - Fachleuten des Landes stellt sicher, dass die Rückmeldungen zu den ALKIS -Vorgaben umgehend den Verantwortlichen für das jeweilige Dokument zugeleitet werden und übernimmt die Veröffentlichung der Antworten. Auf Wunsch werden Rückmeldungen und Antworten vertraulich behandelt oder anonymisiert veröffentlicht. Die zentrale Revisionsliste wird in einem wöchentlichen Turnus überarbeitet. 6 Ausblick Das NRW-Pflichtenheft mit seinen Anlagen wird sicherlich aufgrund der Erkenntnisse aus den Pilotteams im Rahmen der Eignungsprüfung noch an einigen Stellen Änderungen erfahren. Ähnliche Prozesse sind bereits aus den Entwicklungen des ALB und der ALK bekannt. Die erarbeiteten Dokumente und Vorgaben werden anschließend in die Erstellung von Vorschriften einfließen. Ein Dank gilt allen Beteiligten für die erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit! Anke Liebig Bezirksregierung Münster Dezernat 31 Albrecht-Thaer-Str Münster anke.liebig@brms.nrw.de 12 : NÖV NRW 1/2008

13 Profile im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS ) und die Anbindung von Fachdaten Von Michael Gärtner und Gregor Hochgürtel Einleitung Zitat: Unter einem Profil wird eine wohl definierte und benannte Untermenge der zu führenden Informationen des AAA-Fachschemas innerhalb einer Modellart verstanden. Alle in dem Profil vorkommenden Elemente müssen auch der zugehörigen Modellart zugeordnet sein [ALKIS -Fachschema NRW 2007]. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, unter welchen Gesichtspunkten und mit welchen Konsequenzen in NRW Profile für die Modellart Digitales Liegenschaftskataster- Modell (DLKM) gebildet wurden. Jedes einzelne Objekt des ALKIS kann mit Fachdatenbeständen, die inner- oder außerhalb der örtlichen ALKIS -Verfahrenslösung bestehen, verknüpft werden. Der Fachdatenbestand selber bildet aus Sicht des AAA-Fachschemas NRW kein eigenes Profil. 1 Das ALKIS -Fachschema und der AdV-Grunddatenbestand Die Komplexität des 3A-Fachschemas und damit auch der ALKIS -Verfahrenslösung ist wenngleich nicht vorrangig auch darauf zurückzuführen, dass nicht für nur einen einzigen Auftraggeber unter einer ganz bestimmten Anwendersicht ein Fachschema zu entwickeln war, sondern für 16 Länder mit im Kern zwar übereinstimmenden, im Detail aber durchaus anwenderspezifischen Anforderungen. Die Gründe hierfür brauchen nicht näher analysiert zu werden. Sie sind im Wesentlichen bekannt und haben dazu geführt, dass bereits die Datenschnittstellen der bisherigen Systeme zu Unmut der Nutzer hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Ausprägung geführt haben. Im Fokus steht hierbei insbesondere die Einheitliche Datenbankschnittstelle EDBS, bei der die von Land zu Land unterschiedlichen Ausprägungen inhaltlich wie strukturell kritisiert werden. Wenngleich diese Kritik auch häufig überzogen zu sein scheint immerhin ist auf Basis der bisherigen Systeme das Liegenschaftskataster bundesweit auf digitale Führung umgestellt worden, was mit Sicherheit als Meilenstein in der Geschichte der Katasterverwaltung zu werten ist muss man sich der Kritik stellen und versuchen, Gutes noch besser zu machen. Dies gilt insbesondere für ein Land mit kommunalisiertem Liegenschaftskataster, in dem der hohe Stellenwert, den dieses im kommunalen Bereich genießt, vereinzelt dazu verführt hat, die vorschriftengerechte Führung von ALBund ALK-Daten zur Schaffung eines kommunalen Mehrwertes modifiziert umzusetzen. Ein Umstand, der heute stellenweise bei den Vormigrationsarbeiten für die Umstellung in das ALKIS zu erheblichen Kopfschmerzen führt. In dem Bestreben, hier künftig nicht mehr angreifbar zu sein, hat die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland eine Untermenge aller nach der ALKIS -Verfahrenslösung denkbaren Objekte, Attribute und Relationen definiert, die künftig von allen Ländern angeboten werden muss; und zwar nicht als garantierter Mindestinhalt einer in größerem Umfang abgegebenen Informationsmenge, sondern als eigenständiges Produkt. Dieser kleinste gemeinsame Nenner aller Länder bildet damit den Grunddatenbestand AdV. Jedes Land ist gehalten, auf Nutzeranforderung hin dieses Produkt anzubieten. Als Konsequenz ergibt sich hieraus, dass z.b. die Liegenschaftskarte nach dem AdV-Grunddatenbestand nicht mehr nach Laub-, Nadel- und Mischwald differenziert, sondern stattdessen nur Wald ausweist. Dies gilt auch für beschreibende Nachweise wie z.b. den Flurstücksnachweis. In aller Regel wird es für die Realisierung eines Produktes im Umfang des Grunddatenbestandes erforderlich sein, während oder nach dem : NÖV NRW 1/

14 Auslesen der erforderlichen Bestandsdaten eine Umwandlung (Transformation) der katasteroriginären Daten vorzunehmen. Um im Beispiel zu bleiben: Die drei ggf. vorhandenen nach der Art der Vegetation in Laub-, Nadelund Mischwald differenzierten Objekte der Tatsächlichen Nutzung Wald, werden jeweils in ein Objekt Tatsächliche Nutzung Wald ohne weitere Differenzierung überführt. Das gilt jedoch ausdrücklich für die Beschreibung des Objektes, die Definitionsgeometrie bleibt unberührt (Abbildung 1). Abb. 1: Schematische Gegenüberstellung von katasteroriginärem Inhalt (links) und abgeleitetem Grunddatenbestand (Signaturierung entspricht nicht dem Signaturenkatalog). Die Attributierung entfällt im Grunddatenbestand, die Geometrien der Objekte bleiben aber erhalten. 2 Fachschema NRW und Grunddatenbestand NRW Der Umfang des Grunddatenbestandes der AdV ist aus Sicht eines Geobasisinformationssystems, das den Ansprüchen nach 1 Abs.4 VermKatG NRW genügen soll, rudimentär [AdV, GeoInfoDok 2007]. Dies war auch ausschlaggebend dafür, dass der AdV- Grunddatenbestand als alleinige Basis für die von der AdV konzipierte Amtliche Basiskarte 1:5 000 (ABK5) ausschied [Gärtner 2006]. Die gegenüber dem ALKIS -Fachschema überaus deutliche Reduzierung des AdV- Grunddatenbestandes führt auch zu leichten Unverträglichkeiten mit anderen Abschnitten der GeoInfoDok. Hier sind zumindest kleinere Nachbesserungen vonnöten, wenn der Grunddatenbestand AdV auf Dauer akzeptiert werden soll. Gleichwohl weist dieser Schritt der AdV in die richtige Richtung. Zu Recht erwartet der Nutzer für ein bestimmtes Profil der Geobasisdaten überregional einheitliche und vollständige Informationen. Nur dann können in der Aussagefähigkeit vergleichbare Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erzeugt werden. NRW hat daher den Gedanken aufgegriffen. Ein schrittweises Vorgehen führte zunächst von dem ALKIS -Fachschema der AdV zu dem ALKIS -Fachschema NRW. Einziger Unterschied ist, dass definitiv in NRW nicht benötigte Informationen aus dem ALKIS - Fachschema der AdV ausgeblendet wurden soweit das Referenzmodell der AdV dies zulässt. Ergebnis ist das ALKIS -Fachschema NRW, das als Maximal-Profil NRW zu verstehen ist. Als Untermenge des Maximal-Profils wurde sodann der Grunddatenbestand NRW definiert, der zwangsläufig zu einem landesspezifischen ALKIS -OK NRW (Grunddatenbestand) führt. Der Grunddatenbestand NRW umfasst zugleich den Grunddatenbestand AdV. 2.1 Die Festlegung des Maximalumfangs und des Grunddatenbestandes NRW Die Frage welche Informationen zu einem Grunddatenbestand gehören, wird sich im Wesentlichen ausrichten an den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben des Liegenschaftskatasters, an den fachlichen und organisatorischen Notwendigkeiten zur Führung des Geobasisinformationssystems sowie an dem landesweiten Bedarf nach bestimmten Geobasisdaten für Präsentation und / oder statistische Auswertung. Soweit die ALKIS -Bestandsdaten den ersten beiden Spiegelstrichen zuzuordnen sind, ergibt sich die Zugehörigkeit zum Grunddatenbestand von selbst. Anders sieht es aus für Objekte und deren Attribute, die zum dritten Bereich gehören, dies sind insbesondere die Objekte der Tatsächlichen Nutzung und die topographischen Objekte. Die Tatsächlichen Nutzungen haben in den letzten 1 bis 2 Jahrzehnten kontinuierlich an Bedeutung im Liegenschaftskataster zugenommen, zumal sie mit den Grundflächen in ATKIS korrespondieren. In Zukunft könnten beide Geobasisinformationssysteme von dieser Harmonisierung profitieren. 14 : NÖV NRW 1/2008

15 Die Digitalisierung der Liegenschaftskarte signalisiert auch den Beginn der Überlegungen, die ehemalige Deutsche Grundkarte 1:5000 (jetzt ABK5) als Bestandteil des Liegenschaftskatasters zu führen [Gärtner 1998]. Schon damals galt es festzulegen, welche Tatsächlichen Nutzungen und welche topographischen Objekte (auch Angaben zum Relief) in der Liegenschaftskarte für eine Ausgabe im Maßstab 1:5000 zu führen sind. Es folgte ein mühsamer Abstimmungsprozess, an dem insbesondere auch Vertreter aller drei kommunaler Spitzenverbände beteiligt waren. Nach 2 Jahren lag im Jahre 1998 der sogenannte Integrationskatalog vor, der beschrieb, welche Grundriss- und Höheninformationen im Geobasisinformationssystem Liegenschaftskataster zu führen und in welcher Differenzierung die Tatsächlichen Nutzungsarten nachzuweisen sind. Der Schritt, diesen Katalog zu einem Grunddatenbestand im heutigen Sinne zu machen, wurde damals nicht gewagt. Vielmehr blieb es bei der einzig konsensfähigen Definition, wonach der Integrationskatalog den Mindestinhalt einer Digitalen Deutschen Grundkarte beschreibt. Diese Aussage wurde dergestalt in den Objektabbildungskatalog-Liegenschaftskataster (OBAK-LiegKat NRW) übernommen, als die Objekte, die für die Ableitung einer Digitalen Deutschen Grundkarte 1:5 000 zu erfassen waren, besonders gekennzeichnet wurden Nutzung der Erfahrungen aus der ALK für den Inhalt des ALKIS - Grunddatenbestand NRW Der auf dem Integrationskatalog basierende OBAK-LiegKat NRW führte in der Vergangenheit verschiedentlich zu Verbesserungsvorschlägen, die interessanterweise durchaus gegensätzlich waren. Verfechter für eine Vereinfachung des Kataloges waren ebenso vertreten wie solche, die Erweiterungen im Sinne weiterer Differenzierungen wünschten. Dies bestätigte sich, als das Innenministerium Jahre später den Versuch machte, aufgrund einer Umfrage bei den Katasterbehörden zu einer Reduzierung der Gebäudefunktionen zu gelangen. So wurden die fachlichen Vorgaben des OBAK-LiegKat NRW letztlich unverändert beibehalten, und dienten als Vorlage für die Definition des ALKIS -Grunddatenbestand NRW. Aufgrund der unterschiedlichen Strukturierung der Fachschemata von ALK und ALKIS finden sich nunmehr Elemente des Grunddatenbestandes sporadisch in unterschiedlichsten Objektbereichen, Objektartengruppen, Objektarten und Attributen/Attributwerten wieder. Optisch vermittelt dies teilweise den Eindruck der Zusammenhanglosigkeit. Es bietet sich deshalb an, den Grunddatenbestand zu extrahieren und tabellarisch zusammenzustellen, wodurch auch der fachliche Zusammenhang besser erkennbar wird. Aufgestellt nach Objektarten, Attributen und Attributwerten repräsentiert diese Tabelle die Gesamtheit der Informationen des Liegenschaftskatasters, die flächendeckend, vollständig und aktuell von allen Katasterämtern des Landes innerhalb des ALKIS zu führen und für die Nutzung bereit zu stellen sind. Dass dieses Ziel in Gänze nur mittelfristig erreichbar ist, steht außer Frage. Deshalb erfolgen in der Bemerkungsspalte Hinweise darauf, ob die jeweilige Information bereits jetzt zur Verfügung stehen muss (Zusatz: NRW), ob sie erst im Rahmen der Realisierung der ABK5 zu erfassen ist (NRW) 1) oder ob es sich um eine Information handelt, die bereits jetzt im Liegenschaftskataster vorhanden ist, aber erst allmählich bei jeder sich bietenden Gelegenheit in das ALKIS einzupflegen ist (NRW) 2). Darüber hinaus sind Erläuterungen erforderlich, wenn das ALKIS -Fachschema NRW in der Praxis modifiziert umgesetzt werden muss. Der näher liegende Gedanke, solche Änderungen gleich im ALKIS -OK NRW nachzuvollziehen lässt sich aus modellierungs-technischen Gründen nicht verwirklichen (Nummer 2 Absatz 3). Harmlos ist dies z.b. beim Meer, das es als Objekt in NRW nicht gibt, das aber im Fachschema nicht unterdrückt werden kann. Aufmerksamkeit ist dagegen geboten, wenn z.b. die Kardinalitäten für das Vorhandensein von Attributen für NRW abweichend vom Fachschema AdV umgesetzt werden sollen. : NÖV NRW 1/

16 Abb. 2: Auszug aus der Anlage 5 zum NRW-Pflichtenheft: Der ALKIS -Grunddatenbestand und die Standardausgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung (dort Anlage I). Nicht gewürdigt im Hinblick auf eine mögliche Zugehörigkeit zum Grunddatenbestand wurden Informationen, die ALKIS -interne Prozesse unterstützen, wie z.b. Nutzerprofile. Diese können unter fachlichen Gesichtspunkten schwerlich als Geobasisdaten im eigentlichen Sinne verstanden werden. Auch Präsentations- und Migrationsobjekte entziehen sich einer Bewertung aus Sicht des Grunddatenbestandes auf Grund der (wesentlichen!) Hilfsfunktionen die sie ausüben. 2.2 Die Rolle des Grunddatenbestandes in NRW Der so definierte Grunddatenbestand ist Grundlage für die von den Katasterämtern zu erstellenden Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Als Analogstücke bzw. als Bilddateien abzugebende Produkte sind, neben den Standardausgaben des Grunddatenbestandes der AdV, die Standardauszüge mit dem Inhalt des Grunddatenbestandes NRW als Flurkarte Schätzungskarte Amtliche Basiskarte 1:5000 Amtliche Basiskarte 1:5000 mit Höhenlinien Flurstücknachweis Flurstücks- und Eigentumsnachweis Grundstücknachweis Bestandsnachweis. Jede der genannten Standardausgaben trägt im Kopf den Hinweis Auszug aus dem Liegenschaftskataster und in der Zeile darunter einen Hinweis um welche Standardausgabe es sich handelt mit der Ergänzung NRW, z.b.: Auszug aus dem Liegenschaftskataster Flurkarte NRW 1: : NÖV NRW 1/2008

17 Darüber hinaus ist der Grunddatenbestand den verschiedenen Mitteilungen zu Grunde zu legen, die das Katasteramt nach der Erstellung von Fortführungsnachweisen an die Berechtigten und an betroffene Dienststellen/Behörden schickt. 2.3 Der Grunddatenbestand im Zentrum verschiedener Profile Der Grunddatenbestand und die mit ihm verbundene Zielrichtung, nämlich eine aus Sicht des Landes abschließende Beschreibung der im ALKIS -NRW vorzuhaltenden Geobasisdaten, war kurze Zeit Gegenstand intensiver fachlicher Diskussionen. Dabei wurde von kommunaler Seite immer wieder die Notwendigkeit betont, die Daten des Grunddatenbestandes aus kommunaler Sicht erweitern zu müssen. Der schließlich gefundene gemeinsame Weg sieht vor, dass von den Kommunen zusätzliche Informationen geführt werden dürfen. Wird hierfür der Freiraum genutzt, der sich aus der Differenz zwischen Maximal-Profil NRW und Grunddatenbestand NRW ergibt, so handelt es sich um Daten des Liegenschaftskatasters. Werden dagegen innerhalb der ALKIS -Verfahrenslösung, aber außerhalb des Maximalprofils, besondere kommunale Fachdaten geführt, gehören diese nicht zum Liegenschaftskataster. Im zweiten Fall wird im Kopf des Standardauszuges die Überschrift Auszug aus dem Liegenschaftskataster ergänzt durch den Untertitel mit kommunalen Ergänzungen. In beiden Fällen erfolgt die Bezeichnung des Auszuges abweichend von den für die Standardausgaben im Grunddatenbestand vorgegebenen Titeln. 2.4 Perspektiven Der Grunddatenbestand wird zunächst in den von der Benutzungskomponente zu erstellenden Bilddokumenten umgesetzt. Die weitergehende Anforderung, auch die Bestandsdaten über die NAS und im NBA-Verfahren im Umfang des Grunddatenbestandes abzugeben, ist von der AdV zunächst zurück gestellt worden. Gerade unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit und Vollständigkeit ist es aber ein Muss, auch die objektstrukturierten Vektordaten als Grunddatenbestand abgeben zu können. Zumindest NRW wird dieses Ziel nicht aus den Augen verlieren. Unabhängig neben dieser grundsätzlichen Forderung wird sich aller Erfahrung nach der Grunddatenbestand in kleinen Schritten den sich weiter entwickelnden Notwendigkeiten der Praxis anpassen. Dies gilt umso mehr, als das Geobasisinformationssystem Liegenschaftskataster künftig nicht für sich sondern als Teil eines Gesamtsystems der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes gesehen werden muss. Abb. 3: Zusammenspiel der verschiedenen Profile bei der Realisierung von Auszügen : NÖV NRW 1/

18 3 Umsetzung und Dokumentation der Festlegungen für NRW 3.1 Allgemeines Das Land NRW muss seine Vorgaben in verbindlicher und in diesem Fall der Einführung eines neuen Geobasisinformationssystems auch in zweckentsprechender Form als Grundlage für die Entwicklung entsprechender Software zur Verfügung stellen. Wie oben schon angedeutet, hat NRW aus seinen bisherigen Erfahrungen den Weg gewählt, das Fachschema der AdV inhaltlich auf seine Bedürfnisse zu reduzieren (Maximalumfang des Liegenschaftskatasters), damit einhergehend mindestens zu führende Informationen festgelegt (Grunddatenbestand NRW) und für kommunale Belange die Möglichkeit eröffnet, Informationen in der Verfahrenslösung ALKIS aber außerhalb des Liegenschaftskatasters zu führen. Dieser Weg und die seitens der AdV durch die Modellierung vorgegebenen Bedingungen führten dazu, dass einerseits die schon erwähnte tabellarische Zusammenstellung des Grunddatenbestands zur Verdeutlichung des fachlichen Zusammenhangs als Anlage 1 zum Stufenkonzept (Anlage 5 zum Pflichtenheft NRW) veröffentlicht wurde. Andererseits war es erforderlich eine Vorgehensweise zu entwickeln, die es dem Land NRW ermöglicht, seine erstellten Dokumente bei Änderungen der GeoInfoDok und/oder der Festlegungen zum Maximalumfang und/oder zum Grunddatenbestand unter möglichst geringem Aufwand anpassen zu können. Diese Dokumente dienen u.a. dazu, den Firmen die Vorgaben AAAmodellkonform für die Anpassung ihrer jeweiligen Verfahrenslösungen zur Verfügung stellen zu können. 3.2 ALKIS -Profile in NRW Die Vorstellungen des Landes, einen Maximalumfang des Liegenschaftskatasters und einen Grunddatenbestand NRW festzuschreiben, konnten nur über die bereits mehrfach zitierten Profile realisiert werden. Mittels der Modellierungssoftware Rational Rose und der vom externen Berater zur Verfügung gestellten Skripts wurde allen Elementen des AdV- Modells eine Profilkennung DLKM_NRW_ MAX und DLKM_NRW_GDB zugewiesen. Die dann über eine Exportfunktion erzeugbaren Dateien wurden entsprechend der in der Anlage 2 zum Stufenkonzept festgelegten Inhalte für MAX NRW bzw. GDB NRW manipuliert und wieder importiert. Als Ergebnis lag dann ein 3A-Modell vor, in dem die für NRW gültigen Festlegungen für das Maximalprofil und den Grunddatenbestand enthalten waren. Diese Modelldateien wurden den entwickelnden Firmen zur Verfügung gestellt, um innerhalb der AdV-Modellierung die NRW-spezifische Umsetzung vornehmen zu können. Mit weiteren Skripts wurden bei entsprechender Selektion und Umwandlung in das HTML-Format die Dokumente ALKIS -OK NRW und ALKIS - OK NRW (Grunddatenbestand) abgeleitet. Die Modelldateien und die HTML-Dokumente bilden die Anlage 3 zum Pflichtenheft und sind als solche auf den einschlägigen Internetseiten veröffentlicht worden. 3.3 Kommunale Festlegungen in NRW Um Kommunen wie in Nummer 2.3 gesagt zu ermöglichen, in der ALKIS -Verfahrenslösung Informationen führen zu können, die über die Differenz zwischen Maimalprofil und Grunddatenbestand hinausgehen und damit nicht zum Liegenschaftskataster gehören, wurde seitens des Landes in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Kommunal der Aufbau eines Kommunalen Objektartenkataloges (KOM- OK-NRW) in Angriff genommen. Während ihres Praxissemesters bei der Bezirksregierung Köln hat eine Studentin u.a. aufbauend auf dem AAA-Fachschema eine erste Version eines zusätzlichen Fachschemas für die kommunalen Anforderungen, den KOM-OK-NRW, erstellt. Bei der Bearbeitung kam ein weiteres Skript zum Einsatz, mit dem, analog zur Vorgehensweise bei der Profilerzeugung, die Modellart NWDKOM gesetzt wurde. Eine Besonderheit dabei war, dass auch Elemente aus AFIS benutzt werden sollten. 18 : NÖV NRW 1/2008

19 Abb. 4: Auszug aus der Datei ALKIS_5-1-1_NRW_Umschluesselungen_ xls zur beispielhaften Darstellung der Profil-Festlegungen in NRW (Spalte A und Farbe; einige Spalten der Originaltabelle sind ausgeblendet) : NÖV NRW 1/

20 Die aufgrund der Vorgaben von kommunaler Seite erforderlichen Definitionen für das Fachinformationssystem erfolgten in einem einzigen Paket <<Application Schema>> NRW Kommunale Ergänzung zum AAA_Anwendungsschema. Die Modellierung wurde im gleichen Duktus vorgenommen, wie im AAA_ Fachschema der AdV. Das AAA-Anwendungsschema verwendet z.b. AX für die Objektklassen des Fachschemas und AA für allgemeine Basisklassen im Basisschema. Für die kommunalen Ergänzungen in NRW ist zur namentlichen Kennzeichnung der Objektklassen als zweibuchstabiges Kürzel KS verwendet und den eigentlichen Klassennamen getrennt durch einen Unterstrich vorangesetzt worden. Abb. 5: Modellierung einer Objektart am Beispiel des UML-Klassendiagramms für KS_BauwerkAnlagenFuerVerUnd Entsorgung, Erzeugen eines Datenbestandes /einer Ausgabe im Umfang eines bestimmten Profils Als bundesweit einheitlich abzugebenden Datenumfang hat die AdV ihren Grunddatenbestand angegeben. Analog dazu hat NRW für das Liegenschaftskataster das Maximalprofil sowie als Teilmenge daraus den Grunddatenbestand NRW festgelegt. Um nun Daten in einem bestimmten Umfang abgeben/ausgeben zu können, wurden in NRW in der Tabelle ALKIS_5-1-1_NRW_Umschluesselungen_ xls (Abb. 4) in den Spalten Q und R sogenannte Umschlüsselungen angegeben. Durch die genannten Hinweise bzw. Attributwerte ist klargestellt, wie eine in ALKIS vorhandene Information zu behandeln ist, um sie in einem geforderten Datenumfang bereitzustellen. So sind z.b. Objekte der OA AX_BauwerkOderAnlageFuerIndustrie UndGewerbe, mit der bauwerksfunktion Drehkran/1331, Portalkran/1332 oder Laufkran, Brückenlaufkran/1333 (Abb. 4, Zeilen , Sp. Q) als Bestandteil des Maximalumfangs NRW in ein Objekt der OA AX_BauwerkOderAnlageFuerIndustrie UndGewerbe, mit der bauwerksfunktion Kran/1330 zu überführen (Abb. 4, Zeile 1777, Sp. Q), um Daten im Umfang des Grunddatenbestands NRW bereitzustellen. Bei einer Anforderung im Umfang des Grunddatenbestands der AdV entfallen diese Informationen jedoch komplett (Abb. 4, Zeilen , Spalte R). Um einen Datenbestandsauszug (im XML- Format) auf die für ein bestimmtes NRW-Profil festgelegten Inhalte reduzieren zu können, wurden die entsprechenden von der AdV veröffentlichen XSLT-Skripte auf die Bedingungen für NRW angepasst. Sie enthalten nun die Angaben, die zum einen die Transformation der zum Maximalprofil gehörenden Attributwerte auf den Umfang des Grunddatenbestandes NRW durchführen und zum anderen die Attribute wegfiltern, welche nicht zum Grunddatenbestand gehören. Diese für NRW gültigen Skripte stehen ebenfalls auf den einschlägig bekannten Internetseiten zur Verfügung. 4 Fachdatenanbindung Das AFIS -, ALKIS - oder ATKIS -Modell erlaubt jedem Objekt auf ein Fachdatenobjekt zu zeigen, das in einem fremden Fachinformationssystemen anderer Fachbereiche geführt 20 : NÖV NRW 1/2008

21 wird. Die notwendigen Hilfsmittel stellt das AAA-Basisschema bereit. Diese werden mit Hilfe der Vererbung auf alle Fachobjektarten übertragen. Damit steht z.b. über AA_Objekt das Attribut zeigtaufexternes für jedes ALKIS -Objekt optional zur Verfügung und es können ggf. auch mehrere Fachdatenverbindungen angegeben werden. Die Fachdatenverbindung beinhaltet die Integrations- und Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen den Daten innerhalb und außerhalb von ALKIS, d.h. zwischen den Daten der Vermessungsverwaltung (Basisdaten) und anwendungsspezifischen Daten eines Fachanwenders (z.b. Leitungsdaten oder Kundendaten eines Versorgungsunternehmens), die mit einem Raumbezug versehen werden/sein können (Fachdaten eines Fachinformationssystems, welches Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung als Grundlage nutzt). Diese Verknüpfung kann als einseitige Verknüpfung entweder in den raumbezogenen Basisinformationssystemen der Vermessungsverwaltung oder im Fachinformationssystem außerhalb der Vermessungsverwaltung erfolgen oder als gegenseitige Verknüpfung in beiden Informationssystemen. Somit kann beispielsweise ein Flurstücksobjekt mit den zugehörigen Vermessungsrissen bzw. Rissnummern verknüpft werden oder die Fachdaten lassen sich mit Hilfe von Referenzen mit den ALKIS -Bestandsdaten verbinden. Führt ein Objekt der ALKIS -Bestandsdaten das Attribut zeigtaufexternes, so ist dieses vom Datentyp AA_Fachdatenverbindung. Für die Attributart art können im Modell URNs 1) bzw. URLs 2) genutzt werden, die auf eine externe (außerhalb von ALKIS ) geführte Liste verweisen, in der der Typ der Fachdatenverbindung spezifiziert ist (z.b. Vermessungsriss). Der Verweis auf das Fachdatenobjekt kann entweder eine Namens- bzw. ID- Angabe oder ein URI 3) sein und wird in der Attributart Fachdatenobjekt geführt. Damit ist es möglich, auch auf Objekte in anderen Fachdatenbanken zu verweisen. Eine abschließende Liste mit möglichen Fachdatenverbindungen wurde innerhalb des ALKIS nicht realisiert und ist länderspezifisch festzulegen. Für NRW ist festgelegt worden, dass ausschließlich URLs verwendet werden, sofern das AAA-Modell nicht die Verwendung bestimmter URNs vorschreibt, wie in AA_Antrag in der Projektsteuerung, um einen Bezug (eine Fachdatenverbindung) zwischen einem Eintrag in der externen Antragsverwaltung (Geschäftsbuch) und dem Antrag in ALKIS (mit Raumbezug) zu generieren. Das Ziel der Fachdatenverbindung wird über die URN des Antragsobjekt urn:adv: fachdaten verbindung: AA_Antrag identifiziert. URLs liefern die Beschreibung der Fachdatenverbindung zurück. Bei der Verwendung von URLs muss allerdings gewährleistet sein, dass die URL auch langfristig verfügbar ist. NRW hat für die bisher in den Vorschriften genannten Fachdatenverbindungen (z.b. Rissnummer nach Punktnachweiserlass) ein Beispiel erstellt. Da die anzubindenden Fachdaten von Kommune zu Kommune unterschiedlich organisiert sind, muss jede Kommune eigene lokale Migrationsvorgaben machen. Das in Abb. 6 gezeigte Beispiel enthält die gemäß den Vorschriften vorgesehenen und durch Hinweise bei entsprechenden Objektarten angegebenen Fachdatenverbindungen (Migrationskonzept NRW Teil 4) und muss ggf. auf die kommunalen, lokalen Anforderungen angepasst und dann unter einer lokalen URL zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle über Fachdatenverbindungen angegebenen Ressourcen (lokal) verfügbar sind. 1) URN: Abkürzung für Uniform Resource Name. Mit einem URN wird eine Ressource eindeutig und für einen längeren Zeitraum gekennzeichnet. 2) URL: Abkürzung für Uniform Resource Locator. URLs identifizieren eine Ressource über ihren primären Zugriffsmechanismus und den Ort der Ressource in Computernetzwerken (die Adresse, unter der ein Dokument im World Wide Web zu finden ist). 3) URI: Abkürzung für Uniform Resource Indicator. Die URI ist die allgemeinere Form der URL(Uniform Resource Locator), welche meist die Form hat. Mit der URI lassen sich auch einzelne Elemente oder Attribute ansprechen. : NÖV NRW 1/

22 Abb. 6: Beispiel einer html-seite mit interner Verlinkung zu der Beschreibung der Fachdatenverbindungen 5 Fazit In Anlehnung an die bisherigen Vorgaben zur Erfassung und Führung der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) und die damit in Zusammenhang stehenden bisherigen Anpassungen und Entscheidungen, trifft das Land NRW im Hinblick auf die Einführung von ALKIS unter Beteiligung aller betroffener Institutionen seine Festlegungen für eine auch in Zukunft rechtssichere Führung des Liegenschaftskatasters. Wesentliche Dokumente hierfür wurden bereits dokumentiert und veröffentlicht [Liebig 2007]. Der Festlegung von Profilen kommt unter dem Gesichtspunkt, dem Nutzer landesweit einen einheitlichen Datenbestand bzw. Auszüge mit einheitlichem Inhalt anzubieten, besondere Bedeutung zu. Des Weiteren können Nutzer eigene Fachdatenbestände mit Objekten des ALKIS verknüpfen, dadurch ihre Fachdaten gemeinsam mit den Geobasisdaten nutzen und analysieren und so zu einem Mehrwert führen. Literaturangaben AdV-GeoInfoDok: Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok), Abschnitt 5.3: Fachspezifische Anwendung des Basisschemas Erläuterungen zu ALKIS. ALKIS -Fachschema NRW 2007: Im Hinblick auf die Belange NRW's modifiziertes ALKIS -Fachschema der AdV. Dokumentiert und veröffentlicht unter: alkis_nrw.htm oder htm Gärtner, Michael: Grundsätze der Arbeitskreise Liegenschaftskataster und Geotopographie für die Bereitstellung einer Planungsunterlage im Zielmaßstab 1:5000. NÖV NRW, 1/2006, Seite 4. Gärtner, Michael: Entwicklungsarbeit der AG DDGK 5. NÖV NRW, 2/1998, Seite 89. Liebig, Anke: Das NRW-Pflichtenheft. NÖV NRW, 1/ : NÖV NRW 1/2008

23 Michael Gärtner Innenministerium NRW Haroldstraße Düsseldorf michael.gaertner@im.nrw.de Gregor Hochgürtel Bezirksregierung Köln, Dezernat 31 Zeughausstraße Köln gregor.hochguertel@bezreg-koeln.nrw.de Eine kurze Geschichte der Nutzungsarten und ihr Nachweis im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS ) Von Ludger Droste und Michael Gärtner Jahr 1819 n.chr.: Für das (Grundsteuer-)Kataster der Rheinisch-westphälischen Provinzen ist die Abschätzung der Liegenheiten nach 13 unterschiedlichen Kriterien ihrer Beschaffenheit zu erfassen. Jahr 2012 n. Chr.: Im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem NRW werden geführt: 216 unterschiedlich verschlüsselte und bezeichnete Informationen zur Tatsächlichen Nutzung. Macht das noch Sinn? Der Nachweis der Nutzungsarten im Liegenschaftskataster hat in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts einem permanenten Wandel unterlegen, nähern wir uns der Beantwortung dieser Frage über die Historie. 1 Rückblick Auch wenn folgende Aussage unter historischen Gesichtspunkten lückenhaft und pauschal sein mag, ist festzustellen: In den ersten rund 1 1 /2 Jahrhunderten seines Bestehens wurden im Liegenschaftskataster die Kulturarten der Flurstücke in erster Linie für Zwecke der Besteuerung geführt. So wurden mit der Einführung des Neuen Liegenschaftskatasters Mitte der 1930er Jahre, basierend auf den Vorgaben des Bodenschätzungsgesetzes und des Bewertungsgesetzes im Liegenschaftskataster, folgende 11 Kulturarten geführt: Ackerland, Gartenland, Grünland, Wald (Holzung), Weingärten, Wasserflächen, Moor, Heide, Abbauland, Unland sowie Die übrigen Nutzungsarten. Die relativ geringe Zahl der im derzeitigen Sprachgebrauch des Liegenschaftskatasters Objektarten ist allerdings, und das mag im Vergleich zur heutigen Situation tröstlich sein, nur die halbe Wahrheit. Schon die Instruktion für das Kataster der Rheinisch-westphälischen Provinzen von 1819 (s.o.) führte im Näheren aus, dass es für die Abschätzung der verschiedenen Grundstücke nicht mit der bloßen Klassifizierung getan ist, sondern dass weitere Kriterien für die Besteuerung zu erfassen seien. So wird hinterfragt, ob Schmieden, Fabriken und andere gewerblich genutzte Gebäude auch zu Wohnzwecken genutzt werden. Topographische Objekte, die dem Schutz z.b. des Ackerlandes dienen, wie Dämme, Teiche, Mauern (auch heute Objekte des Liegenschaftskatasters) waren bei der Abschätzung der Grundstücke ebenfalls zu berücksichtigen. Erspart bleibt uns im ALKIS glücklicherweise z.b. der Nachweis von Unterhaltskosten für Ackergerät und der zum Ackerbau nöthigen Thiere sowie der rohe Ertrag an Heu oder Grummet. nach einem Mittelsatze aus 15 Jahren für die Abschätzung von Wiesen und Weiden. Auch der RdErl. des Reichsministers des Innern vom 23. Sept Übernahme der Bodenschätzungsergebnisse in die Liegenschaftskataster (BodSchätzÜbernErl.) gibt sich nicht mit dem nackten Nachweis der Bodenschätzungsergebnisse zufrieden. Es werden vier Gruppen unterschieden: : NÖV NRW 1/

24 Die eigentlichen landwirtschaftlichen Kulturarten Sonstige Kultur- und Nutzungsarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Hof- und Gebäudeflächen Die übrigen Nutzungsarten. Innerhalb dieser Gruppen finden sich die in Absatz 2 aufgeführten Kulturarten wieder, zugleich werden auch detaillierte Angaben verlangt, wie zum Beispiel die Nachweise von: Streuwiesen und Hutungen sowie Wechselland (bei Grünland), der Art des Waldbestandes (Laub-, Nadel- Mischwald) (bei Holzung), dem Abbaugut (bei Abbauland), dem Hofraum (bei Hof- und Gebäudeflächen), Bauplätzen, Lagerplätzen, Verkehrswegen (bei den übrigen Nutzungsarten). Die Übrigen Nutzungsarten stehen damit für den gesamten Bereich der städtebaulichen und verkehrstechnischen Infrastruktur. Alle Angaben sind nicht nur Grundlage der Besteuerung, sie geben in Ihrer Gesamtheit, insbesondere in Verbindung mit der Flurkarte, auch einen Überblick über die Beschaffenheit und Struktur der Erdoberfläche. In dieser Kombination dürften die Angaben des Liegenschaftskatasters bereits einen gewissen Wert für planerische und statistische Zwecke darstellen. Dem dienten auch die von den Katasterämtern zu fertigenden Zusammenstellungen nach Nutzungsarten, in denen im Wesentlichen die Flächen der in Absatz 2 genannten Kulturarten zusammengestellt wurden. Als Hauptübersicht der Liegenschaften wurden diese jährlich stufenweise auf politische Gebietseinheiten unterschiedlicher Ebenen aggregiert. Für NRW existiert die erste Hauptübersicht der Liegenschaften nach Aktenlage von Seit 1974 wird sie für statistische Zwecke auch in der Landesdatenbank vorgehalten. 2 Erste Wege zum Mehrzweckkataster Die allmähliche Ausrichtung des Liegenschaftskatasters weg vom reinen Steuerkataster und Nachweis im Sinne des 2 der GBO setzte sich im Jahre 1967 fort, als die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) ein neues Verzeichnis der Nutzungsarten im Liegenschaftskataster erarbeitete, das die entsprechenden Regelungen des Bod- SchätzÜbernErl. ersetzte. Erstmals begegnet uns hier ein systematisch aufgebautes Verzeichnis der Nutzungsarten. Zugleich wird der bisher stiefmütterlich behandelte Bereich der Übrigen Nutzungsarten mit einer differenzierten Betrachtung nunmehr genauso gewichtet wie der land- und forstwirtschaftliche Bereich. Obwohl jetzt 40 Nutzungsarten unterschieden werden, bleibt die Hauptübersicht der Liegenschaften unverändert und wird damit nach wie vor von den Ergebnissen der Bodenschätzung dominiert. Gleichwohl ist das Nutzungsartenverzeichnis von 1967 als Schritt zu verstehen, das Liegenschaftskataster auch für Zwecke der Planung und Statistik aufzuwerten. Ein Indiz dafür ist, dass die Veröffentlichung in eine Phase fällt, in der ausgehend vom Katasternachweis massiv die Bereitstellung großmaßstäbiger Planungsgrundlagen, in NRW die Deutsche Grundkarte 1:5000, vorangetrieben wurde. Noch heute gilt diese Planungsgrundlage im kommunalen Raum als unverzichtbar. 3 Nutzungsarten und EDV Etwa 1973 setzte die Umstellung des Buchwerks auf automatisierte Führung ein, Anlass, das Verzeichnis der Nutzungsarten im Jahre 1979 abermals zu überarbeiten und damit für die Belange von Planung und Statistik noch aussagefähiger zu werden, denn: Es war nur eine Frage der Zeit, bis auch der graphische Nachweis automatisiert werden würde. Im Zusammenspiel mit dem Buchwerk würden dann nummerische wie auch graphische Auswertungen/Präsentationen der Nutzungen unterschiedlichster Art möglich sein. Es entstand so ein 3-stellig verschlüsseltes Nutzungsartenverzeichnis mit 10 Nutzungsartengruppen (100er Stelle) rd. 40 Nutzungsarten (10er Stelle) und rund 150 Untergliederungen (1er Stelle). Die auf den ersten Blick inflationäre Erweiterung war nachhaltig auch geprägt vom Wunsch 24 : NÖV NRW 1/2008

25 der kommunalen Spitzenverbände, in den Tatsächlichen Nutzungen sowohl Elemente der kommunalen Bauleitplanung als auch der kommunalen Infrastruktur wieder zu finden. Darüber hinaus sind in das Nutzungsartenverzeichnis auch Attribute aus den topographischen Kartenwerken eingeflossen. Als kleine aber nicht unbedeutende Randnotiz sei erwähnt, dass das so entstandene Nutzungsartenverzeichnis als Raster für die Objekte diente, die für die Automatisierung der Liegenschaftskarten und topographischen Karten zu definieren waren. Hierzu wurden die den Musterblättern entnommenen topographischen Objekte den korrespondierenden Nutzungsarten zugeordnet. Der Schlüssel der Nutzungsart wurde um eine Stelle erweitert, wobei die Ziffer in der 4. Stelle das jeweilige Objekt definiert. Mit einem leichten Schmunzeln kann man das Nutzungsartenverzeichnis im Hinblick auf diese, ursprünglich nicht beabsichtigte Verwendung als nahezu visionär bezeichnen (Tabelle 1). Tab. 1: Beispiel zur Verschlüsselung topographischer Objekte Die zentrale Bedeutung, die die Nutzungsart nicht nur für die Beschreibung eines Flurstücks hat, sondern darüber hinaus auch für Planung, Statistik und nun auch Topographie, zeigt sich damit immer deutlicher. Aber einen Mangel kann auch das Nutzungsartenverzeichnis von 1979 nicht ablegen: Mehr als die Hälfte der Landesfläche geben die Nutzung nur bedingt richtig wieder, weil nach wie vor im landwirtschaftlichen Bereich die Ergebnisse der Bodenschätzung als Nutzungsart geführt werden. 4 Die Tatsächliche Nutzung (TN) Mit dem Einsatz des Programmsystems Automatisiertes Liegenschaftskataster-Liegenschaftsbuch (ALB) wird dieser Knoten durchgeschlagen. Nunmehr (mit dem Nutzungsarten verzeichnis 1990) werden verschiedene Verzeichnisse geführt. Zentrale Bedeutung für das Liegenschaftskataster haben die Tatsächlichen Nutzungsarten. In dem nach wie vor 3- stelligen Verzeichnis werden sie durch die 10er Schlüssel repräsentiert. Nur diese sind ausdrücklich zu erfassen. Eine Führung der Untergliederungen der Nutzungsart (1er Stelle) bleibt im Ermessen der Katasterbehörde. Das Verzeichnis der Nutzungsarten trägt die Kennung 21. Mit der Bezeichnung Tatsächliche Nutzungsart wird betont, dass auch im landwirtschaftlichen Bereich künftig die örtlich vorgefundene Nutzung nachgewiesen werden soll, nicht mehr eine möglicherweise vor mehreren Jahrzehnten festgelegte Klassifizierung unter steuerlichen Gesichtspunkten. Letztere werden jetzt nach einem besonderen Verzeichnis mit der Kennung 32 geführt: Flächen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Sie werden bei der Überführung in das ALB aus den bisherigen Nutzungsarten abgeleitet. Damit im Nachweis der Tatsächlichen Nutzungen keine Lücken entstehen, werden die bisher dort nachgewiesenen Schlüssel der Klassifizierungen in die korrespondierenden Schlüssel der Tatsächlichen Nutzung umgeschlüsselt. Die Idee ist, dass der Nachweis der TN in der Folge durch Feldvergleich aktualisiert wird, während die Finanzverwaltung ihrerseits für die Aktualisierung der Klassifizierungen nach Bodenschätzung und Bewertungsgesetz zuständig ist. Beides ist nicht eingetreten. Angaben nach der Kennung 32 wurden bei den weitaus meisten Katasterbehörden durch die Finanzverwaltung nicht aktuell gehalten. Eine flächendeckende Erfassung der Tatsächlichen Nutzungen im ländlichen Raum durch die Katasterbehörden ist wegen mangelnder Kapazitäten weitgehend unterblieben. Wenn heute anlässlich großräumiger Überarbeitungen der Tatsächlichen Nutzungen berichtet wird, dass diese teilweise eine Fehlerquote von 60% und mehr aufweisen, liegt das sicherlich zu einem wesentlichen Teil an den bis heute mitgeschleppten Unterschieden zwischen Klassifizierung und Tatsächlicher Nutzung. : NÖV NRW 1/

26 5 Statistische Flächenerhebungen auf Bundesebene Im Jahr 1977 empfiehlt die Ministerkonferenz für Raumordnung eine regelmäßige Erhebung der Bodenflächen. Die AdV erklärt sich bereit, die erforderlichen Daten der Tatsächlichen Nutzungen zu liefern. Dies geschieht im Zeitraum bis 1990 alle 3 Jahre. Da wie vorstehend beschrieben an den vorhandenen Informationen Qualitätsabstriche zu machen sind und die Daten auch nicht überall einheitlich vorliegen, erstreckt sich deren Erfassung auf einen Minimalkatalog von 16 Objektarten (bei einer ursprünglich gewünschten Differenzierung von 50 Objektarten). Gleichwohl ist es gelungen, die Aufgabe zu schultern und damit die Grundsteine für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit der Statistik zu legen. Im Jahre 1995 wurde das Nutzungsartenverzeichnis von 1990 unter dem Eindruck der zwischenzeitlich auf breiter Basis einsetzenden Digitalisierung der Liegenschaftskarten und Topographischen Karten aktualisiert, wobei der Auftrag schon damals vorsah, eine Harmonisierung mit ATKIS anzustreben. Dass hierbei auch die Abstimmung mit der Statistik zu suchen war, ist nun schon nahezu selbstverständlich. Die verschiedenen Optimierungswünsche führten letztlich nochmals zu einer Erweiterung des Verzeichnisses der Nutzungsarten auf jetzt 250 Schlüssel. Diese ständige Aufblähung erschreckt zunächst. Deshalb ist zu betonen, dass die verpflichtend zu führenden Informationen, nämlich die sich an der Zehnerstelle des 3-stelligen Schlüssels unterscheidenden Tatsächlichen Nutzungen, eine Untermenge des Gesamtkataloges von ca. 20% darstellen. Erst mit Realisierung der Digitalen Deutschen Grundkarte werden die Anforderungen an das Katasteramt erhöht, ohne deshalb den Gesamtkatalog zu umfassen. 6 Das etwas andere Verständnis der Tatsächlichen Nutzung Die mittlerweile nicht mehr zu übersehenden Bezüge zwischen Tatsächlicher Nutzung und Topographie wurden im Zuge einer intensiven Suche nach Möglichkeiten, die analoge Deutsche Grundkarte 1:5000 durch objektstrukturierte Vektordaten zu ersetzen (Digitale Deutsche Grundkarte), aufgegriffen [Gärtner 1998]. Das hierfür entwickelte Konzept sah vor, den bisher ausschließlich flurstücksbezogenen Nachweis der TN aufzugeben und durch Tatsächliche Nutzungen zu ersetzen, die als eigenständige Objekte gebildet werden. Der Flurstücksbezug muss, falls erforderlich, durch Verschneidung ermittelt werden. Wenn die Nutzungsarten differenziert genug erfasst werden, ergibt die graphische Auswertung bereits ein detailreiches Bild der Erdoberfläche. Mangels Alternativen in Form geeigneter Erfassungsregeln für bauliche Anlagen wurde seinerzeit empfohlen, die Nutzungsarten bis in die 1er Stelle hinunter zu erfassen. Entgegen erster Hoffnungen hat dieses Verfahren seine Grenzen, wenn Nutzungsarten im Bereich großer baulicher Anlagen erfasst werden sollen, doch ist es im Idealfall möglich, mit dem einen Vorgang Erfassung der Nutzungsart zugleich kleinräumige topographische Strukturen wiederzugeben (z.b. bei der Erfassung der verschiedenen Wege, Bäche, Gräben usw.). 7 ALKIS und die Tatsächlichen Nutzungen 7.1 Grundsätzliches Im ALKIS gibt es nur noch den flächendeckenden Nachweis der Nutzungsarten, ohne Bezug zum Flurstück. Zudem sind die Flächen der Nutzungsarten im ALKIS semantisch mit den Grundflächen in ATKIS abgestimmt (harmonisiert). Damit hat sich die Überlegung, dass die Tatsächlichen Nutzungen auch eine Aussage über die topographischen Gegebenheiten beinhalten, durchgesetzt. Zudem ist es ein hoffnungsvoller Gedanke, dass künftig an dieser Stelle ALKIS und ATKIS voneinander profitieren können. Bei den sich ständig verbessernden Verfahren der Fernerkundung sollte es mittelfristig möglich sein, sich deren Ergebnisse zu nutze zu machen. Dies würde zumindest einen stufenweisen Aufbau der Amtlichen Basiskarte 1:5000 (ABK5) (früher Digitale Deutsche Grundkarte), ermöglichen. 26 : NÖV NRW 1/2008

27 Ergänzend sei vermerkt, dass im ALKIS nunmehr auch der Nachweis überlagernder Nutzungsarten möglich ist. Wie man mit dieser Möglichkeit umgeht muss, sich in der Praxis zeigen. Nähert man sich der Abbildung der Nutzungsarten im Zeitalter nach der Einführung des ALKIS ist zu unterscheiden zwischen dem Nutzungsartenverzeichnis an sich und der Umsetzung im Datenmodell. Dies ist an sich nichts Neues, aber zu ALK- und ALB-Zeiten war eine 1:1 Beziehung gegeben, die sich so im ALKIS nicht wieder findet. Die im bisherigen Nutzungsartenverzeichnis (Kennung 21) aufgeführte Nutzungsart Sportfläche (Schlüssel 410) findet sich in der ALK in der Folie 021 unter dem Objektschlüssel 4100 wieder. Die Informationen im ALKIS bauen sich wie folgt auf: Dreh- und Angelpunkt der Bestandsdaten ist das Objekt. Mehrere Objekte, die einen verwandten Sachverhalt beschreiben werden zu Objektgruppen zusammengefasst, mehrere Objektgruppen zu Objektbereichen. Eigenschaften, die sich auf das Objekt selbst beziehen, nennt man Attribute. Wie bisher soll es nach dem Willen der AdV auch für das ALKIS einen hierarchisch aufgebauten Nutzungsartenkatalog geben. Dabei lässt sich jedoch die bisherige direkte Beziehung zwischen Datenmodell und dem künftig fünfstellig aufgebauten Nutzungsartenkatalog der AdV nicht aufrecht erhalten. 7.2 Der Nachweis der Tatsächlichen Nutzungen im ALKIS Objektbereich Tatsächliche Nutzung Der Objektbereich Tatsächliche Nutzung wird im ALKIS in vier Objektartengruppen gegliedert, sie entsprechen den Nutzungsartenbereichen des Nutzungsartenkatalogs der AdV (Tabelle 2). Tab. 2: ALKIS Objektartengruppen Objektarten Die Objektartengruppen umfassen 36 Objektarten, von denen 26 gemeinsam vom ALKIS und ATKIS benutzt werden. Diese entsprechen den 26 Nutzungsartengruppen des Nutzungsartenkatalogs (Tabelle 3): Tab. 3: ALKIS Nutzungsartengruppen : NÖV NRW 1/

28 Tab. 4: Auszug aus dem Nutzungsartenkatalog Die eigentlichen Nutzungsarten des Nutzungsartenkataloges und deren zweistufige Untergliederungen werden im ALKIS durch Attribute beschrieben (Tabelle 4). 7.3 Vergleich zum Nutzungsartenverzeichnis 95 Bisher kannte das Nutzungsartenverzeichnis unter jeder Zehnerstelle ein Sammelbecken andere.... Diese Sammelbecken wurden aufgegeben. Alle bisher in den andere... geführten Flächen werden entweder durch zuvor durchgeführte Maßnahmen der Überführungshinweise aufgelöst oder in eine entsprechende hierarchisch höhere Gruppe aufgenommen, bzw. überführt. 28 : NÖV NRW 1/2008

29 Die betroffenen Nutzungsarten erhalten bei der Migration in das ALKIS identische Kennungen und Attribute, dadurch gehen teilweise Differenzierungen für eine ggf. erforderlich werdende Rückmigration verloren, d.h., die ursprünglich in der ALK und dem ALB geführte Nutzungsart lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Die verloren gehenden Differenzierungen werden im Migrationskonzept Teil IV (Tabelle 5) nachgewiesen. ( extra/33alkis/dokumente/migkonz_5-1-1/ MigKonzept-Teil4_Version_5-1-1.pdf) Tab. 5: Beispiele aus dem Migrationskonzept Teil IV 7.4 Flächenaggregation bei Migration der Tatsächlichen Nutzung (TN) in das ALKIS Die abschnittsweise vorliegenden Flächen der TN aus der ALK werden vor, während oder nach ihrer Migration zusammengefasst. Durch die Aggregation verlieren sie den bisherigen direkten Bezug zum Flurstück. Die Aggregation erfolgt in NRW maximal bis zur Flurgrenze. Alle ALKIS -Objekte der TN bilden eine lückenlose und überschneidungsfreie Flächendeckung des zuständigen Katasteramtsbezirks. Abbildung 1 zeigt die flurstücksübergreifend aggregierten TN, die als eine geometrische Einheit in der AAA-Datenhaltung vorliegen. Für die Erstellung einer Flächenstatistik für den Jahresabschluss [Fortführungserlass 1990] ist eine geometrische Verschneidung der TN mit den politischen Gebietsgliederungen [Agrarstatistikgesetz ] notwendig (siehe auch Abschnitt 7.5). Für den Flurstücksnachweis ist eine Verschneidung der TN mit den Flurstücksflächen erforderlich, um die früher in der ALK direkt vorhandenen Abschnittsflächen der TN zu erhalten (Abbildung 2). Abb 1: aggregierte Tatsächliche Nutzungen (TN) Abb 2: gemeinsame Darstellung: TN, Flurstücke und Flurstücksabschnitte 7.5 Die Jahresberichte einst und jetzt Die Erstellung der Flächenstatistik für den Jahresabschluss erfolgte in den bisherigen Systemen durch Auswertung der im ALB geführten buchmäßigen Flächen der Flurstücke bzw. : NÖV NRW 1/

30 Flurstücksabschnitte (Abbildung 3). Es ist kein Geheimnis, dass diese z.t. nicht die Genauigkeitsanforderungen des Fortführungserlasses erfüllen. Dies hat zur Folge, dass sich die Flächen bei der Fortführung ändern, was zur ständigen Änderung der Flächensumme für eine Gebietseinheit führt, insbesondere, wenn Verfahren der Bodenordnung in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Im ALKIS treffen wir auf stabilere Verhältnisse: Mit der Überführung in das ETRS89 erhalten die Grenzen der politischen Gebietseinheiten theoretisch endgültige Lagekoordinaten. Zumindest werden spätere lokale Verbesserungen nicht zu deutlichen Flächenänderungen der Gebietseinheit führen. Die Grenzen der Gebietseinheiten sind zugleich Grenzen der Nutzungsartenobjekte. Berechnet man also die Flächen aller Nutzungsartenobjekte innerhalb einer Gebietseinheit für die Statistik der Nutzungsarten, so erhält man eine konstant bleibende wahre Gesamtfläche die bisher vorgenommene Abstimmung auf die buchmäßigen Flächen der Flurstücke unterbleibt. Etwaige Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind in der Regel auf die Abwicklung von Grenzänderungsverträgen zurück zu führen Der Jahresabschluss im ALB (Siehe Abbildung 3) Der Jahresbericht im ALKIS So lange nicht bundesweit die Nutzungsarten nach dem Nutzungsartenkatalog (Nr. 7.2) abgegeben werden können, müssen diese, einer Vereinbarung mit dem Statistischen Bundesamt folgend, in das Format des Nutzungsartenverzeichnisses '95 zurück transformiert werden (Abb. 4), um einheitlich auswertbare Jahresabschlüsse bei der Tatsächlichen Nutzung zu erhalten. Bei den Jahresabschlüssen, die durch Rückmigration dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik zugestellt werden, müssen die zuvor dargestellten Differenzierungsdefizite für nicht direkt nachweisbare Flächenänderungen akzeptiert werden (siehe Abschnitt 7.3). Es kann davon ausgegangen werden, dass die hierdurch ausgelösten Flächenänderungen nicht übermäßig ins Gewicht fallen. Konkrete Auswirkungen ergeben sich bei der Betriebsfläche, ungenutzt (21-360) und Erweiterung, Neuansiedlung (21-361), da sie nach dem Migrationskonzept zusammen mit Gebäude- und Freifläche, ungenutzt (21-290) und Bauplatz (21-291) im ALKIS jeweils die identische Kennung und Funktion 1700 erhalten. Für eine Rückmigration ist der Schlüssel bzw vorgesehen. Für die Betriebsfläche, ungenutzt (21-360) wird in der Statistik der Tatsächlichen Nutzung nach der Migration in das ALKIS keine Fläche ausgewiesen. Zuvor vorhandene Flächen finden sich statistisch in der Gruppe wieder. Die Fläche Lagerung (21-174) wird durch die Migration dem ALKIS Objekt Lagerplatz Funktion 1740 zugeordnet. Eine Rückmigration ergibt eine Zuordnung zu Betriebsfläche. In dem Beispiel aus der Gemeinde Altena ergibt sich eine Verschiebung der Fläche von 717 qm von Gebäude und Freifläche Gewerbe und Industrie nach Betriebsfläche Lagerplatz. Die in der bisherigen Liste 21 aus dem ALB ausgewiesenen Differenzen werden in der Standardausgabe Statistik der Tatsächlichen Nutzung nicht mehr ausgegeben. Diese Auswertung muss zukünftig von den Stellen durchgeführt werden, die diese Daten benötigen. Unterstützt wird diese Auswertung durch die Ausgabe als EXCEL-Tabelle oder als Textdatei im CSV Format. Der Nutzungsartenkatalog der AdV ist als hierarchisch aufgebaute Zusammenstellung der künftig zu führenden Flächen Tatsächlicher Nutzung zu verstehen. Er steht außerhalb des ALKIS. Eine zukünftige Standardausgabe der Statistik der Tatsächlichen Nutzungen mit den Schlüsselzahlen des Nutzungsartenkatalogs der AdV erfordert daher einen Transformationsprozess außerhalb des ALKIS. Ein Beispiel für die Gemeinde Altena ist in der Abbildung 5 dargestellt. 30 : NÖV NRW 1/2008

31 Abb. 3: Auszug aus dem Jahresabschluss Liste 21 : NÖV NRW 1/

32 Abb. 4: Auszug aus der Statistik der Flächen der Tatsächlichen Nutzung im ALKIS (Rückmigration auf die Nutzungsartenschlüssel 1995) 32 : NÖV NRW 1/2008

33 Abb. 5: Auszug aus einer Standardausgabe der Statistik der Tatsächlichen Nutzung im ALKIS : NÖV NRW 1/

34 8 Fazit Die eingangs gestellte Frage wird so beantwortet: Die mehrfach gestiegenen Anforderungen an den Nachweis der Nutzungsarten im Liegenschaftskataster waren und sind kein Selbstzweck. Mit diesen Maßnahmen soll das Liegenschaftskataster den Bedürfnissen von Planung und Statistik entgegenkommen. Literaturangaben: Agrarstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 2006: (BGBl. I S. 1662), geändert durch Artikel 210 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407). Gärtner, Michael: Entwicklungsarbeit der AG DDGK 5, NÖV NRW, 2/1998, Seite 89. Fortführungserlass: RdErl. d. Innenministeriums v , zuletzt geändert durch RdErl. v , Sonderdruck. In der weiteren Entwicklung sollen die Nutzungsarten die topographischen Grundflächen aktualisieren oder ersetzen. Es sollten geeignete Produktionslinien entwickelt werden, die zum Beispiel unter Nutzung von Fernerkundungsverfahren oder bereits vorliegender anderer aktueller Unterlagen die erforderlichen Prozesse vereinfachen und beschleunigen. Die für Zwecke von Statistik und Besteuerung erforderlichen Nutzungsarten machen nur rund 20% des Nutzungsartenartenkataloges aus. Die im Umfang des Grunddatenbestandes darüber hinaus in NRW zu erfassenden Differenzierungen ermöglichen die Ableitung der ABK5 aus dem Geobasisinformationssystem Liegenschaftskataster (vgl. auch den in diesem Heft erschienenen Aufsatz zum Grunddatenbestand). Die parallele Führung der Deutschen Grundkarte 1:5000 kann damit aufgegeben werden. Die kurze Geschichte der Nutzungsarten ist damit nachvollziehbar, sie macht Sinn, auch wenn mache Änderungen unter dem Einfluss unterschiedlicher Zielvorstellungen manchmal nicht leicht nachvollziehbar waren. Ob die angestrebten Ziele erreicht werden, bleibt abzuwarten. Ludger Droste Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 31 Schloßstr Arnsberg Ludger.Droste@bezreg-arnsberg.nrw.de Michael Gärtner Innenministerium NRW Haroldstr Düsseldorf michael.gaertner@im.nrw.de 34 : NÖV NRW 1/2008

35 Einführung von ETRS89/UTM in NRW Von André Caffier und Wolfgang Irsen Einleitung Die Vermessungsverwaltung in NRW hat sich neben der Umsetzung des 3-A Modells die große Aufgabe gestellt, sämtliche Nachweise der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters vom Bezugssystem DHDN90 in der GK-Abbildung (DHDN90/GK) auf das Bezugssystem ETRS89 in der UTM-Abbildung (ETRS89/UTM) umzustellen. Dadurch wird die längst überfällige Vereinheitlichung der geodätischen Grundlagen der Geobasisdaten flächendeckend für das Landesgebiet realisiert. Darüber hinaus wird es künftig möglich sein, den Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung SAPOS wirtschaftlicher denn je einzusetzen und dabei auch die dritte Dimension als Grundlage für Gebrauchshöhen zu nutzen. Nach einer langen und intensiven Vorbereitungsphase in allen Bereichen der Vermessungsverwaltung und verschiedener Entwicklungsfirmen steht die Umsetzung der Großbaustellen AFIS, ALKIS, ATKIS und ETRS89/UTM unmittelbar bevor. Sie soll nun innerhalb der nächsten Jahre sukzessive in den nordrhein-westfälischen Vermessungsstellen realisiert werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters. Erstere werden zentral im Landesvermessungsamt NRW erfasst und liegen flächendeckend in einheitlichen Bezugssystemen vor. Ihre Überführung erfordert daher zwar einen hohen technischen und zeitlichen Aufwand, die Entwicklung einer Überführungsstrategie ist im Vergleich zum Liegenschaftskataster aber zeitlich geringer zu bewerten und wird daher nur kurz angesprochen. In erster Linie wird sich der folgende Beitrag mit der Einführung des ETRS89/ UTM im Liegenschaftskataster befassen. Besondere Anforderungen stellen dabei die heterogenen Vermessungsgrundlagen in den nordrhein-westfälischen Katastergebieten dar. Sie sind Ergebnis einer über 150 Jahre währenden, vermessungstechnisch wechselhaften Geschichte, die durch die Einführung der Kommunalisierung des Liegenschaftskatasters in NRW eine noch anspruchsvollere Aufgabe geworden ist. Eine Vielzahl an Fachartikeln haben diese Schwierigkeiten bereits aufgezeigt und analysiert, so dass hier darauf nicht mehr detailliert eingegangen wird [LVermA NRW, 1957 und Spata, 1995]. Viel wichtiger ist der Blick in die Zukunft. Diese Zukunft kann heute mit dem Begriff Geodateninfrastruktur (GDI) sinnvoll zusammengefasst werden. Normen und Standards sind der Grundpfeiler einer sinnvollen GDI, damit sie an den Katasteramts- und Ländergrenzen keinen Halt macht. Mehr denn je besteht für die Geobasisdaten die Forderung nach einheitlichen vermessungstechnischen Grundlagen. 1 ETRS89/UTM im Liegenschaftskataster Die Überführung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters in das Bezugssystem ETRS89/UTM wurde in den letzten Jahren detailliert vorbereitet, um die eigentliche Überführungsphase für das gesamte Landesgebiet möglichst kurz halten zu können. Von 2001 bis 2004 wurde in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage verschiedener Pilotprojekte eine Vielzahl an Grundsatzpapieren erarbeitet, die den Überführungsprozess vorbereiten und bei dessen Umsetzung helfen sollen (Landesvermessungsamt NRW, 2007). Als Ergebnis dieser umfassenden Arbeiten entstand der Einführungserlass ETRS89/UTM im Liegenschaftskataster [Innenministerium NRW, 2004], der die Überführung in das neue System regelt. Darin ist als eine Kernaussage festgelegt, dass die Überführung der Liegenschaftsdaten vornehmlich auf dem Wege der Transformation stattfindet. Der Einführungserlass wird ausführlich im NÖV-Heft 1/2005 bezüglich der wichtigsten rechtlichen Inhalte erläutert [Kremers, 2005]. 1.1 Ausgangssituation Preußische Landesaufnahme, Netzerneuerung, Neutriangulationen, DHDN oder Netz 77; das : NÖV NRW 1/

36 sind geläufige Netzgrundlagen, die täglich im Liegenschaftskataster verwendet werden. Diese Vielfalt der Netzgrundlagen behindert immer schon eine effektive Arbeit sowohl auf Seiten der Katasterfortführung als auch auf Seiten der Nutzer dieser Daten. Haben sich die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVermIng) mittlerweile an die regionalen Besonderheiten gewöhnt, so ist die Vielfalt für überregional tätige Nutzer eine echte Barriere. Aber auch beim Fortschritt der ALK-Erfassung (landesweit zu ca. 96 % erfasst) finden sich regionale Unterschiede, die eine vorteilhafte Nutzung der Katasterdaten sehr beeinträchtigen. Bietet z.b. Katasteramt A bereits die ALK zu 100 % inklusive der abgestimmten Gebietsgrenzen an, so fehlen im Katasteramt B vielleicht 10 % und zudem müssen noch Teile der Gebietsgrenzen abgestimmt werden. Diese Unterschiede erschweren beispielsweise die Planung einer überregionalen Trassenführung (z.b. im Bereich Energieversorgung oder der Verkehrswegenetze in Grenzgebieten zweier Katasterämter und auch zu Nachbarländern), so dass das volle marktwirtschaftliche Potential der Geobasisdaten nicht ausgeschöpft werden kann. Neben den Netzgrundlagen ist die Ausgangssituation bei den Katasterämtern auch in anderen Bereichen heterogen. So wird in Nordrhein-Westfalen das Liegenschaftskataster in einer Vielzahl unterschiedlicher Datenbanken geführt. Der Datenbanktyp hat unmittelbare Auswirkungen auf die Überführungsstrategie der Katasterbehörde. So bietet nicht jede Datenbank die Möglichkeit, einen nach ETRS89/UTM überführten ALK-Grundrissnachweis parallel neben dem heute aktuellen Nachweis im DHDN90/GK in die Datenbank zurückzuschreiben. Vor der endgültigen Überführung des Liegenschaftskatasters muss die Vermessungsbehörde daher entscheiden, welchen Lagestatus sie in ihrer Datenbank abspeichern und für den Nutzer verfügbar machen will. In diesen Gebieten führt die Einführung des ETRS89/UTM bis zu der endgültigen Überführung nicht zu einer Entlastung, sondern bedeutet vielmehr einen weiteren, zusätzlichen Lagestatus. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass dort, wo eingereichte Fortführungsunterlagen im ETRS89/UTM nicht in der Datenbank abgelegt werden können, diese aktuelleren Geobasisinformationen verloren gehen. Einzelne Katasterämter erwägen die Führung einer parallelen zweiten Datenbank für die Speicherung der Nachweise in DHDN90/GK und ETRS89/UTM. Dagegen sprechen aber fachliche und haushaltsrechtliche Bedenken. So ist die Führung des Liegenschaftskataster in zwei Datenbanken nicht nur zeitaufwendig, sondern auch in hohem Maße fehleranfällig. Neben den zusätzlich erforderlichen Personalkosten kommen dann auch noch die Beschaffungskosten der zweiten Datenbank hinzu, die lediglich für den Zeitraum bis zur endgültigen Überführung verwendet wird. Diese Kosten könnte man gegebenenfalls durch eine zentrale Datenbank beispielsweise in einem Gebietsrechenzentrum oder dem Geodatenzentrum NRW minimieren. Eine andere Lösung könnte die frühzeitige Überführung in das ETRS89/UTM sein, damit diese hochgenauen Fortführungsvermessungen schon heute sukzessive die Messungsergebnisse der bisherigen Netzgrundlagen ablösen. So wünschenswert diese Vorstellung aus Sicht des Landes auch ist, so unrealistisch ist sie doch in dem einen oder anderen Katasteramtsbezirk, wie sich auf den nächsten Seiten noch herausstellen wird. Neben reinen katasteramtsinternen Hindernissen (z.b. parallele Einführung von ALKIS ) spricht dagegen aber auch die Versorgung der Nutzer, die ihre Katasterinformationen noch über das Beziehersekundärnachweis-Verfahren (BZSN-Verfahren) erhalten. Diese Nutzerproblematik in Zusammenhang mit der Datenbank wird im Kapitel 3 näher erläutert werden. Letztlich ist die Führung des Liegenschaftskatasters originäre Aufgabe der kommunalisierten Katasterämter, so dass diese mit der Unterstützung des Landes eine realisierbare Strategie eigenständig erarbeiten müssen. Eine zusätzliche Aufgabe der Katasterbehörden stellt neben der Überführung in das ETRS89/UTM die Migration der Liegenschaftsdaten (ALK und ALB) nach ALKIS dar. Diese beiden Aufgaben sollen aus fachli- 36 : NÖV NRW 1/2008

37 chen Gründen in zeitlichem Zusammenhang umgesetzt werden, so dass seit dem Januar 2006 die Arbeitsgruppe Überführung in das ETRS89/UTM nach weitgehendem Abschluss ihrer Arbeiten zusammen mit der parallel bestehenden Projektgruppe ALKIS Vorschriften in die Projektgruppe Katastermodernisierung überführt worden ist. Neben dem fachlich engen Bezug beider Aufgaben beeinflussen auch verwaltungstechnische und finanzielle Fragestellungen die Wahl geeigneter Transformations- beziehungsweise Migrationsstrategien. Neben verwaltungsinternen technischen Zuständigkeiten außerhalb der Katasterbehörde (z.b. Gebietsrechenzentren) müssen auch die Finanzausgaben für die Beschaffung einer neuen Datenbank, für die Ausstattung mit ausreichendem Personal oder aber für die Beschaffung einer ALKIS - Lösung, eines Transformations- oder eines Homogenisierungsprogramms in Zeiten knapper Kassen in den Haushaltskonzepten der Kreise und kreisfreien Städte integriert werden. Hier ist nicht mehr alleine die geodätische Grundaufgabe entscheidend, sondern vielmehr die Kosten- und Leistungsrechnung für die Überführung beziehungsweise Migration. Aus den zuvor genannten Gründen sind bei den Katasterbehörden unterschiedliche Verfahrensvarianten für die Überführung in das ETRS89/UTM im Zusammenhang mit der Migration nach ALKIS erarbeitet worden. Dabei haben sich drei Varianten herauskristallisiert (In Klammern ist der prozentuale Anteil der 54 Katasterämter angegeben, der sich für die jeweilige Variante entschieden hat): Variante 1: zunächst Lagebezugssystemwechsel nach ETRS89/UTM, im Anschluss Migration nach ALKIS (ca. 28 %). Variante 2 a: Lagebezugssystemwechsel nach ETRS89/UTM und zeitgleiche Migration nach ALKIS auf Basis EDBS und TRABBI- EDBS (ca. 26 %). Variante 2b: Lagebezugssystemwechsel nach ETRS89/UTM und zeitgleiche Migration nach ALKIS auf Basis anderer Schnittstellen und Transformationsprogramme (ca. 13 %). Variante 3: Zunächst Migration nach ALKIS, im Anschluss folgt der Lagebezugssystemwechsel nach ETRS89/UTM im ALKIS (ca. 5 %). 28 % der Katasterämter haben sich noch nicht für eine Variante 2a oder 2b entschieden. Die Wahl der jeweiligen Variante ist im Übrigen nicht als endgültig zu verstehen. Sie kann sich bei einer eventuellen Änderung der Rahmenbedingungen innerhalb des Kreises oder der kreisfreien Stadt entwickeln. Variante 3 erfordert den Lagebezugswechsel innerhalb von ALKIS, wobei dieser aber nicht Teil des ALKIS -Pflichtenheftes wird. Für diese Transformation kann die derzeitige Transformationssoftware des Landes Transformations- und Abbildungsübergänge für die Einheitliche Datenbankschnittstelle (TRAB- BI-EDBS) nicht verwendet werden, da sie keine Datensätze der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) liest. Von einer entsprechenden Erweiterung des Transformationsprogramms um eine NAS- Ein- und Ausgabeschnittstelle und damit verbunden auch der Umsetzung der ALKIS -Objektstrukturen wurde letztlich abgesehen, da dadurch ein unverhältnismäßig hoher Programmieraufwand entstanden wäre. Die ALKIS -Firmen sagten im September 2006 zu, alle 3 Varianten zu unterstützen, sofern potentielle Kunden den Bedarf kommunizieren. Für die Umsetzung der Variante 3 stellte das Land den ALKIS - Firmen die TRABBI-EDBS zu Grunde liegenden Programmroutinen ausschließlich für Zwecke der Überführung des Liegenschaftskatasters zur Verfügung. 1.2 Aktueller Überführungsstand im Liegenschaftskataster In Nordrhein-Westfalen regelt der Einführungserlass ETRS89/UTM im Liegenschaftskataster die Überführung der Daten : NÖV NRW 1/

38 des Liegenschaftskatasters. Darin klärt Abschnitt Nr. 1 Einführungsgrundsätze eindeutig, dass der Punktnachweis bis zum und der Grundrissnachweis bis zum überführt sein müssen. Aufgrund der bereits genannten Ausgangssituationen in einzelnen Katasterämtern waren in wenigen Ausnahmen Einzelerlasse erforderlich, in denen das Innenministerium mit den betroffenen Katasterämtern gesonderte Regelungen getroffen hat. Alles in allem ist mit einer flächendeckenden Überführung des amtlichen Nachweises in das ETRS89/UTM daher vermutlich erst in 2012 zu rechnen. Die Migration nach ALKIS ist bewusst nicht an einen festen Zeitpunkt gekoppelt, da hier technische und haushaltrechtliche Zwänge der Katasterämter berücksichtigt werden müssen. Die bisherigen Umstellungsarbeiten der Katasterämter von Punkt- und Grundrissnachweis machen allerdings Mut und führen hoffentlich dazu, dass die vorgegebenen Zeiträume weitestgehend unterschritten werden. Dabei hängt die Vorgehensweise von den vorliegenden Netzgrundlagen ab. Bei Ämtern, die bereits ihren Nachweis in den Lagestatus Netz77 umgestellt haben, machen sich die durchgeführten Arbeiten zur Katasterbereinigung jetzt auch für die Überführung nach ETRS89/UTM vorteilhaft bemerkbar. So haben einzelne dieser Katasterämter die flächendeckende Umstellung ihres amtlichen Nachweises schon zum in einem Rutsch realisiert. Andere bereinigen ihre heterogenen Netzgrundlagen im Vorfeld vor der Überführung, um dadurch eine einheitliche Startgrundlage für das ETRS89/UTM zu haben. Die übrigen Katasterämter haben mit den Arbeiten begonnen und stellen teilweise ihren Bezirk abhängig von der Netzgrundlage und Lagegenauigkeit bereits heute sukzessive um. Ab 2012 wird das volle Potential der Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen flächendeckend genutzt werden können. Dann könnte ein Geodatenzentrum des Landes beispielsweise für Zwecke eines grenzübergreifenden Infrastrukturaufbaus Geobasisdaten in einem einheitlichen geodätischen Bezugssystems bereitstellen; dann könnte ein Energieversorger über Katasteramtsgrenzen hinweg auf der Grundlage eines homogenen Datenbestandes die Technologie des Global Navigation Satellite System (GNSS) effizient einsetzen. Eine ebenso wichtige Frage überregionaler Nutzer von Geobasisdaten ist die Frage nach der bilateralen Abstimmung der Verwaltungsgrenzen. Diese sind nach Nr. 4 Abs. 3 des Einführungserlasses ETRS89/UTM im Liegenschaftskataster zwingende Voraussetzung für die Überführung; deren Abstimmung ist daher vordringlich zu betreiben. In Anlage 2 zum Einführungserlass heißt es: Nr..4: Unabhängig von der Lagegenauigkeit sind sämtliche zwischen zwei benachbarten Katasterbehörden abgestimmte Amtsbezirks- Grenzpunkte Stützpunkte für die Transformation der Grundrissdatei [ ]. Ziel ist die vollständige Aufnahme aller Amtsbezirks-Grenzpunkte in die Punktdatei. Die Bezirksregierungen unterstützen die Katasterämter bestmöglich bei der Abstimmung der Grenzen und arbeiten an den Landesgrenzen auch mit dem Landesvermessungsamt NRW zusammen. Ob eine flächendeckende Abstimmung bis 2010/2012 tatsächlich möglich ist, bleibt abzuwarten. Wahrscheinlich werden die Verwaltungsgrenzen flächendeckend erst nach der Überführung im ETRS89/UTM abgestimmt sein. Informationen zu den jeweiligen Abstimmungsständen der Grenzen können die einzelnen Katasterämter, aber auch die Bezirksregierungen geben. 1.3 Stützpunktdatei NRW Das Stützpunktfeld dient bekanntlich der massenhaften Transformation von Vermessungspunkten des Punkt- und Grundrissnachweises des Liegenschaftskatasters. Die Katasterbehörden erstellen in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen ein Konzept sowie einen Stützpunktplan (Abb. 1) für die in ihrem Amtsbezirk liegenden Stützpunktfelder. Die Stützpunkte werden aus dem vorhandenen TPund VP-Feld hergeleitet und müssen in ihrer Lagegenauigkeit den Stufen H oder 1 gemäß Punktnachweiserlass NRW entsprechen. 38 : NÖV NRW 1/2008

39 Abb. 1 Auszug aus dem Stützpunktplan im Kreis Steinfurt (Kreis Steinfurt, 2007) Das Landesvermessungsamt NRW führt die zentrale Stützpunktdatei NRW ( die eigenverantwortlich von den Katasterbehörden mit den Stützpunkten befüllt wird. Die Freigabe der Stützpunkte erfolgt jeweils für ein Transformationsgebiet in Abstimmung der Katasterbehörden mit den Bezirksregierungen. Das Landesvermessungsamt NRW wird über das Ergebnis informiert und nimmt die Freischaltung der Stützpunkte vor. Allen Vermessungsstellen steht die Datei dann nach der Anmeldung für Aufgaben der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters kostenfrei zur Verfügung. Sofern in den freigegebenen Gebieten SAPOS genutzt werden kann, sind die Katasterämter dann von der Verpflichtung entbunden, ein Anschlusspunktfeld (AP-Feld) vorzuhalten. Der Personal- und Zeitaufwand für erforderliche Pflegearbeiten des AP-Feldes entfällt unmittelbar. Eine frühzeitige Einführung des ETRS89/UTM führt damit neben den bereits benannten fachlichen Vorteilen auch zu erheblichen Kosteneinsparungen der örtlichen Vermessungsstellen. Nach Freigabe der Stützpunkte ist eine Änderung für ein Transformationsgebiet grundsätzlich nicht mehr möglich, um bei Hin- und Rücktransformationen stets zu einem eindeutigen und wiederholbaren Ergebnis im Sinne des Koordinatenkatasters zu kommen. Eine nachträgliche Änderung der Stützpunkte kann zu einer Änderung der verwendeten Transformationsparameter führen und ist daher mit Blick auf die erforderliche Genauigkeit und Eindeutigkeit zu vermeiden. Diese Vorgehensweise garantiert dem Nutzer der freigegebenen Stützpunkte, dass mit der ausgewählten Stützpunktmenge auch tatsächlich die Überführung des Liegenschaftskatasters durchgeführt wurde. Die Freigabe der Stützpunkte ist an eine zeitnahe Überführung des gesamten Punktnachweises für das betroffen Gebiet gekoppelt. Gerade aber diese Kopplung der Befüllung, Freigabe und Überführungsverpflichtung scheint dazu zu führen, dass einzelne Katasterämter eher zurückhaltend die Stützpunktdatei NRW befüllen. Damit will man möglicherweise der Gefahr entgehen, bei Vorliegen einer ausreichenden Stützpunktmenge zu einer Freigabe mit anschließender Transformation gedrängt zu werden. Diese Gefahr ist allerdings durch die klare Regelung des Erlasses unbegründet, führt für die Nutzer aber zu mangelnder Transparenz. Zudem ist der unbestimmte Rechtsbegriff der zeitnahen Überführung bewusst nicht näher ausgestaltet : NÖV NRW 1/

40 worden, so dass Ämter, die erst in 2009/2010 überführen werden, heute schon Stützpunkte freigeben können. Das Stützpunktfeld dient neben der Transformation des Katasternachweises auch heute schon Transformationen der mit SAPOS gemessenen ETRS89/UTM-Koordinaten in das derzeitige amtliche Bezugssystem. Im Interesse der Nachbarschaftstreue sollten derartige Transformationen bereits heute mit den Stützpunkten durchgeführt werden, die auch später für die flächenhafte Transformation verwendet werden. Dadurch ist die unmittelbare Verbindung der Stützpunkte zum vorhandenen Kataster sichergestellt. Sofern einzelne Stützpunkte noch nicht freigegeben sind, kann der Nutzer zwar keine näheren Informationen über die Punkte erhalten, er kann aber sehr wohl beispielsweise über ein TOP50/10-Overlay (Abb. 2) prüfen, ob und wo ungefähr die Stütz- und Anschlusspunkte in seinem Vermessungsgebiet liegen. Genauere Informationen zu den Punkten erhält er vor der endgültigen Freigabe dann über die Katasterämter. In Katasteramtsbezirken mit starken Hebungsund Senkungsgebieten können heute selbstverständlich noch keine verlässlichen Stützpunkte in die Stützpunktdatei eingegeben werden, sondern lediglich Momentaufnahmen der aktuellen Situation. Hier sind die zur Überführung erforderlichen Stützpunkte zeitnah zu bestimmen, um lokale Veränderungen zu berücksichtigen. Bei Bedarf könnte man diese Punkte dennoch in die Stützpunktdatei einstellen und entsprechend ihrer Besonderheit graphisch hervorheben. Dann wäre auch hier der Anschluss von Fortführungsvermessungen an die Transformationsstützpunkte möglich. Für die rechtzeitige Überführung des ALK- Punktnachweises gemäß Einführungserlass ETRS89/UTM im Liegenschaftskataster ist sicherzustellen, dass bis zum Überführungszeitpunkt die Stützpunktdatei fertig aufgebaut ist. In Ergänzung zum ursprünglichen Vorschlag der Arbeitsgruppe ETRS89, hauptsächlich Stützpunkte nach den Erfordernissen des Liegenschaftskatasters aus dem AP-Feld zu bestimmen, werden heute von vielen Katasterämtern auch TP als Stützpunkte verwendet. Zudem dienen diese auch der Bestimmung des nachgeordneten AP-Feldes im ETRS89/UTM. Dadurch werden seit letztem Jahr außergewöhnlich viele trigonometrische Arbeiten zur Übernahme in den TP-Nachweis beim Lan- Abb. 2: Stützpunkt-Overlay aus dem Kreis Steinfurt dargestellt in der TOP50 40 : NÖV NRW 1/2008

41 desvermessungsamt NRW eingereicht. Die Übernahmegruppe im Landesvermessungsamt NRW konnte diesen überdurchschnittlich hohen Ansturm nicht zeitnah bearbeiten, sodass es Anfang 2007 kurzzeitig zu Verzögerungen bei der Übernahme in den Nachweis und damit auch in die Stützpunktdatei kam. Mittlerweile sind diese Rückstände aber mit großem Engagement abgearbeitet. Um die Ergebnisse der neuen trigonometrischen Arbeiten künftig ebenfalls möglichst schnell in der Stützpunktdatei nutzen zu können, wurde folgende Vorgehensweise festgelegt: Die Ergebnisse aller trigonometrischer Arbeiten werden wie bisher sofort nach Eingang beim Landesvermessungsamt NRW in den Nachweis PfiFF eingestellt und durch kursive Schrift als ungeprüft gekennzeichnet. Die Lagekoordinaten der TP werden überschlägig mittels Transformationsrechnungen auf Richtigkeit geprüft und gemäß den Vorschlägen der Katasterbehörden in die Stützpunktdatei eingestellt. Nach bisheriger Erfahrung werden weniger als 1 % dieser Lagekoordinaten durch die abscließende Prüfung nochmals geringfügig geändert. Die noch bestehenden Lücken der Stützpunktdatei sind unbedingt zu schließen, damit zumindest durch die TP ein flächendeckender Bestand an Stützpunkten vorliegt und die Katasterämter grenzübergreifend die Überführung ihres amtlichen Nachweises testen können. Der Befüllungsstand der Stützpunktdatei stellte sich zum wie in Tabelle 1 dar: Dabei sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass einzelne Katasterämter aufgrund lokaler Besonderheiten (z.b. Bergsenkungsgebiete) heute noch nicht die Stützpunktdatei NRW befüllen können, sofern nicht zeitgleich auch in diesen Gebieten nach ETRS89/UTM überführt wird. Die prozentualen Angaben der Tabelle beziehen sich lediglich auf das Verhältnis des Befüllungsstandes zu den freigegebenen Punkten und dürfen nicht als Fertigstellungsgrad der Stützpunktdatei NRW für den Regierungsbezirk missverstanden werden. 1.4 Programme für die Transformation Für die Transformation georeferenzierter Fachdatenbestände in Nordrhein-Westfalen hat das Landesvermessungsamt NRW die Transformationsprogramme TRABBI-2D und -3D entwickelt (nähere Informationen zu den Programmen unter Mit diesen Werkzeugen können auch fachfremde Anwender auf einfache Art Transformationen zwischen verschiedenen Bezugssystemen durchführen. Neben vorinstallierten Stützpunkten können auch eigene Stützpunkte z.b. Stützpunkte, mit denen das Liegenschaftskataster in das ETRS89/UTM transformiert wurde verwendet werden. Damit kann der Nutzer bei gleichem Transformationsansatz und bei gleichen Stützpunkten die gleichen Ergebnisse erzielen, die auch das Katasteramt bei seiner Transformation berechnet hat. Dafür muss der Nutzer lediglich über die Stützpunkte der jeweiligen Katasterbehörde verfügen und seine zu transformierenden Daten im ASCII-Format vorliegen haben. TRABBI-2D und -3D wurden Ende 2007 Tab. 1: Befüllungsstand der Stützpunktdatei : NÖV NRW 1/

42 umfassend überarbeitet und den Nutzerwünschen angepasst. Darüber hinaus ist ebenfalls die Natural-Neighbour-Restklaffeninterpolation integriert worden, so dass die Rechenzeiten auch großer Transformationsverfahren verbessert werden konnten. Seitens des Liegenschaftskatasters wurde gewünscht, intern das Format der einheitlichen Datenbankschnittstelle zu bedienen (EDBS- Format). Daher hat das Landesvermessungsamt NRW speziell hierfür das Programm TRABBI-EDBS entwickelt und den Katasterämtern bei Bedarf kostenfrei zur Verfügung gestellt. TRABBI-EDBS ermöglicht bei einer integrierten Führung die zeitgleiche Transformation von ALK-Punkt- und -Grundrissnachweis. Damit liegt ein geeignetes Programm vor, die Daten des Liegenschaftskatasters vom DHDN90/GK in das ETRS89/UTM zu transformieren. TRABBI-EDBS wird ständig an die Bedürfnisse der Ämter angepasst und hat sich daher in vielen Ämtern als fester Bestandteil der Transformation etabliert. Die eigentlich Windows-basierte Software konnte mittlerweile auch in Katasterämtern eingesetzt werden, die ein UNIX-Betriebssystem nutzen. Wie bereits in Kapitel Nr. 1.1 erwähnt, wird das Land kein Programm erstellen, welches Daten im NAS-Format transformieren kann. Der Kostenaufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Um aber auch innerhalb von ALKIS zwischen den Bezugssystemen transformieren zu können, hat das Landesvermessungsamt NRW seine Transformationsroutinen an die Firmen abgegeben, die ALKIS -Lösungen für Nordrhein-Westfalen entwickeln. Neben dem ALK-Datenbestand des Liegenschaftskatasters besteht seitens verschiedener Katasterämter ebenfalls der Wunsch, die Flurstückskoordinaten aus dem ALB auf der Basis der WLDGE-Schnittstelle vor der Migration nach ALKIS zu transformieren. Diesem Wunsch wurde auf der Grundlage der Nutzeranforderungen entsprochen und mit der Erstellung eines speziellen Transformationsprogramms begonnen. Bei Redaktionsschluss war die Programmierung dieses neuen Transformationsprogramms TRABBI-ALB noch nicht endgültig abgeschlossen. Mittlerweile dürfte sie allerdings fertiggestellt und die Nutzer informiert worden sein. Inwieweit für die Transformation die Stützpunkte aus der Stützpunktdatei NRW verwendet werden, ist abhängig von den Genauigkeitsanforderungen des ALB. Üblicherweise liegt diese für die Flurstückskoordinate im Dezimeterbereich. Im Interesse eines identischen Transformationsansatzes bietet sich allerdings die Verwendung der gleichen Stützpunkte für ALK und ALB an, zumal die Transformationsprogramme des Landes eine entsprechende Ausgabedatei erzeugen, die dann von TRABBI-ALB eingelesen werden kann. Aber auch Transformationen über z.b. den Bundeseinheitlichen Transformationsansatz für ATKIS (BeTA2007 siehe Kapitel 2) sind denkbar. Selbstverständlich sind die Katasterämter und Nutzer georeferenzierter Daten nicht an die Verwendung der Transformationsprogramme des Landes gebunden, sondern können auch Lösungen anderer Anbieter nutzen. Für eine effiziente Nutzung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters ist es aber geboten, dass Katasteramt und Nutzer die gleichen Transformationsansätze und Stützpunkte verwenden. Nur so kann die hohe Qualität des Produktes Liegenschaftskataster gewährleistet werden. Leider kommt es häufig zu Verwechslungen der unterschiedlichen Transformationsprogramme, so dass ein hoher Beratungsaufwand erforderlich ist. Daher werden in Abb. 3 noch einmal die wichtigsten Unterscheidungen benannt. 1.5 Unterstützung durch das Land Die Vermessungsverwaltung in Nordrhein- Westfalen arbeitet intensiv an dem Ziel eines einheitlichen Lagebezugssystems ETRS89/ UTM. Zwar sieht der Landeshaushalt keine finanzielle Unterstützung für die Überführung vor, jedoch wird die Schwerpunktaufgabe in vielen Bereichen tatkräftig unterstützt. Das Innenministerium hat Ende 2006 sämtliche Regierungsbezirke des Landes bereist, um zusammen mit den Katasterämtern, den Dezernaten 33 der Bezirksregierungen und dem Landesvermessungsamt NRW Probleme und 42 : NÖV NRW 1/2008

43 Abb. 3: Transformationsprogramme und -bibliotheken des Landesvermessungsamtes NRW Lösungsansätze zu diskutieren. Neben den fachlichen Gesprächen war es aber auch Ziel, den Weg einheitlich und geschlossen vorzubereiten. Es wurden sowohl die Einführung des ETRS89/UTM wie auch die Migration nach ALKIS thematisiert. Darüber hinaus ist eine Webseite frei geschaltet worden, auf der sich der Interessierte ausführlich über das Thema ETRS89/UTM informieren kann. Unter ( sind beispielsweise Fragen und Antworten aber auch Kontaktadressen und weitere Links zum Thema ETS89/UTM sowie zu AFIS / ALKIS /ATKIS aufgeführt. Über diese Seite lassen sich die aktuellen Fachinformationsblätter des Landes beziehen: KATASTERMODERNISIERUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN Infoblatt des Innenministeriums NRW, Faltblatt ETRS89 des Landesvermessungsamtes NRW, Der geodätische Raumbezug in Nordrhein- Westfalen gestern, heute und zukünftig [Irsen, 2006]. Selbstverständlich kann auch das LVermA- Forum zum Informationsaustausch genutzt werden ( Wie bereits erwähnt, unterstützt das Land die Überführung ebenfalls durch die kostenfreie Abgabe seiner Transformationsprogramme, durch deren Anpassung an spezielle Anforderungen bis hin zur Neuprogrammierung (Beispiel TRABBI-ALB). Neben der eigentlichen Programmierung bietet das Landesvermessungsamt NRW aber auch entsprechenden Kunden-Support. So konnte bislang jedem Nutzer der Programme auch bei spezifischen Problemen weitergeholfen werden. Darüber hinaus wird angeboten, Testtransformationen im Landesvermessungsamt NRW durchzuführen, um die Ergebnisse für eine gute Per- : NÖV NRW 1/

44 formance in den Katasterämtern zu nutzen. Von diesem Angebot haben bereits verschiedene Katasterämter erfolgreich Gebrauch gemacht. Die Bezirksregierungen unterstützen die Katasterämter in der konzeptionellen und operativen Arbeit. So werden dort beispielsweise Stützpunktpläne abgestimmt oder aber Arbeiten für die Stützpunktdatei durchgeführt. Daneben verfolgen die Bezirksregierungen die Umsetzung der Zeitvorgaben bezüglich Überführung des Liegenschaftskatasters und der Abstimmung gemeinsamer Katasteramtsgrenzen. Ende 2007 fand darüber hinaus zum Beispiel bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein sehr gelungener Workshop zum Thema ETRS89/UTM statt, bei dem einzelne Katasterämter über ihre Strategien und Erfahrungen berichteten. Von einer zentralen Bereitstellung einer Homogenisierungssoftware hat das Land abgesehen. Wohl aber wurden in einer Ad-hoc- Arbeitsgruppe Anforderungen im Sinne eines Minimalkatalogs zusammengestellt, die bei einer entsprechenden Beauftragung durch das Katasteramt verwendet und um die jeweiligen regionalen Besonderheiten ergänzt werden können. Wie in den vergangenen Jahren ist auch in 2008 eine Fortbildungsveranstaltung geplant, bei dem die Katasterämter sich neben verschiedenen anderen Themen wie ALKIS und ATKIS über die Überführung des Liegenschaftskatasters in das ETRS89/UTM informieren können. Der Lehrgang wird vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW angeboten und im Landesvermessungsamt NRW durchgeführt. Alljährlich referieren hier verschiedene Experten aus den Bezirksregierungen, dem Landesvermessungsamt NRW und von den Katasterämtern aus Nordrhein- Westfalen. Darüber hinaus informieren Bezirksregierungen, Landesvermessungsamt NRW und einzelne Katasterämter in Workshops, durch Flyer aber auch durch umfangreiche Internetseiten zum Thema ETRS89/UTM, so dass eine umfassende Information der Fachleute gewährleistet ist. 2 ETRS89/UTM in der Landesvermessung Neben den Daten des Liegenschaftskatasters werden auch die Basisinformationssysteme (Raster- und Vektordaten) der Landesvermessung in das ETRS89/UTM transformiert, und zwar in einem einzigen bundesweit abgestimmten Ansatz. Mit der Umstellung sind weitreichende Veränderungen der Produkte des Landesvermessungsamtes NRW und damit erhebliche Auswirkungen auf die Produktionsprozesse im ganzen Haus sowie auf die internen und externen Nutzer verbunden. Mit den erforderlichen Maßnahmen wurde bereits begonnen. 2.1 Transformation der Geobasisdaten des Landesvermessungsamtes NRW Für die Umstellung sämtlicher Geobasisdatenbestände der Landesvermessung (Raster- und Vektordaten) und daraus abgeleiteter Produkte wurde ein produktorientiertes Konzept erarbeitet, um den bereits erwähnten weitreichenden Veränderungen im Produktionsprozess des Hauses aber auch bei den Nutzern gerecht zu werden. Zunächst wurden die Untersuchungen auf die Produkte ATKIS -Basis-DLM, DOP, DGM und DTK ausgerichtet, um mögliche Transformationsstrategien in Abstimmung mit den Erfordernissen aus Produktion und Vertrieb zu diskutieren. Dabei war im Hinblick auf den anzustrebenden Datenfluss von ALKIS nach ATKIS auch das Vorgehen im Liegenschaftskataster zu berücksichtigen. Ferner mussten Vorschläge erarbeitet werden, welche Produkte eventuell sofort, welche anlassbezogen und welche erst zu einem späteren Zeitpunkt umgestellt werden sollen. In diesem Zusammenhang waren auch die von einer solchen Umstellung ausgehenden Auswirkungen auf die Blattschnitte (DGK, TK und ATKIS Erfassungsblock) auf die Führung der Metadaten und auf den Vertrieb zu untersuchen. Bei der Suche nach den erforderlichen Transformationsansätzen war bedeutend, mit einem einzigen abgestimmten Ansatz allen Belangen, sowohl den eigenen NRW-Datenbeständen als auch dem bundesweiten Aspekt gerecht zu werden. Als Ergebnis wurde eine Strategie für eine bundeseinheitliche Realisierung ent- 44 : NÖV NRW 1/2008

45 wickelt, die auf der 19. Tagung des Arbeitskreises Geotopographie (Mai 2006) ohne Gegenstimme angenommen und in eine Beschlussvorlage für die 118. AdV-Plenumstagung umgesetzt wurde. Mit der konkreten Erarbeitung beauftragte der Arbeitskreis Geotopographie eine neue Projektgruppe unter der Leitung von Nordrhein-Westfalen, in der das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Niedersachsen und Brandenburg vertreten waren. Die Ergebnisse mündeten in den Ansatz BeTA2007 (siehe Kapitel 2.2). Um die Transformationslösung für geotopographische Rasterdaten im Landesvermessungsamt NRW umzusetzen, hat man sich für eine Datenhaltungslösung entschieden, deren Grundfunktionalität in einem noch auszugestaltenden Werkzeug Universelles Raster Archiv (URA) angesiedelt werden soll. Ziel ist eine zeitlich wie fachlich begründete flexible Anpassung der Transformationsprozesse in den verschiedenen Produktbereichen und im Vertrieb. Die Flexibilität dieses Ansatzes drückt sich dadurch aus, dass durch eine (blattschnittfreie) Datenverwaltung in URA Abgaben in Gauß-Krüger (2. und 3. Streifen) und UTM (nur Zone 32) entsprechend den jeweiligen Nutzeranforderungen intern wie extern unterstützt werden, spezielle Fachapplikationen (z.b. GeoServer, DTK 10, TIM) zu einem beliebigen Zeitpunkt auf ETRS98/UTM als Standardausgaben umgestellt werden können, eine redundanzfreie Führung der Datenbestände im bisherigen Referenzsystem sichergestellt ist und gleichwohl Datenabgaben in UTM unterstützt werden, die auf DGK5-Blattschnitte eingerichteten Arbeitsorganisationen (z.b. Bildflugplanung, DOP-Herstellung, Laserscanning- Vorhaben, 9er-Blöcke ATKIS ) ohne Zeitdruck und untereinander abgestimmt auf ein neues Referenzsystem umgestellt werden können, ein Datenbanksystem die beiden Bezugssysteme Gauß-Krüger und ETRS89/UTM problemlos parallel bereitstellen kann und somit keine Notwendigkeit eines sofortigen neuen UTM-bezogenen Blattschnitts für die DGK5 (einschl. DOP5, DGM, DTK) wie auch für Festlegung neuer Arbeitseinheiten in UTM-Struktur gesehen wird, die Führung der Metadaten (PRODAS) grundsätzlich erst anzupassen ist, wenn allgemein die Arbeitseinheiten in neuer UTM- Struktur produktbezogen definiert sind, der Informationsaustausch mit Kommunen und sonstigen Veränderungsverursachern bei der Fortführung der Geobasisdaten den jeweiligen Rahmenbedingungen angepasst werden kann. Die Vektordaten liegen im Landesvermessungsamt NRW in unterschiedlichen Datenhaltungskomponenten vor. Auch hier wäre eine universelle Vektordatenbank wünschenswert, die aber aufgrund der Individualität und Komplexität der Daten nur mit sehr hohem Aufwand zu erreichen ist. Als pragmatische Lösung gilt es, die Integration des Transformationsprozesses in die jeweiligen Produktionsumgebungen vorzunehmen. Bereits heute können auf Anfrage Geobasisdaten blattschnittfrei im ETRS89/UTM abgegeben werden. Die massenhaften Transformationen und Abgaben werden zur Zeit aber noch vorbereitet. Sie sollen in 2008 umgesetzt werden, sobald das erforderliche Abgabetool fertiggestellt und eingesetzt werden kann. Die Nutzer werden auch nach der Überführung in das ETRS89/UTM mittelfristig Geobasisdaten im DHDN90/GK erhalten, sofern ihnen ein zeitnaher Umstieg nicht möglich ist. Mit dem Ziel einer flächendeckenden Bereitstellung von Geodaten in einem einheitlichen Bezugssystem werden die Produkte im DHDN/GK aber langfristig nicht mehr angeboten. Sobald sämtliche Raster- und Vektordaten transformiert vorliegen und abgegeben werden können, müssen die Nutzer über die Ablösung informiert werden. 2.2 Bundeseinheitliche Transformation für ATKIS über NTv2-Ansatz Für die Transformation geotopographischer Daten von DHDN/GK nach ETRS89/UTM stellt die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) den neu- : NÖV NRW 1/

46 en Ansatz Bundeseinheitliche Transformation für ATKIS (BeTA2007) zur Verfügung [Tönnessen, 2007]. Er basiert auf dem international verwendeten und als OpenSource verfügbaren Ansatz National Transformation Version 2 (NTv2). Bei diesem Ansatz erfolgt der im Rahmen der Transformation notwendige Datumsübergang von DHDN90/GK nach ETRS89/UTM mit Hilfe von Shiftwerten (Differenzen der geographischen Koordinaten zwischen DHDN und ETRS89), die hier in einem regelmäßigen Gitter (Gitterweite 6 x10 ) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland über Ländergrenzen hinweg festgelegt wurden. Gitterbasierte Verfahren konservieren komplexe Transformationsansätze in einem vorberechneten Gitter. Zur Transformation werden nur die Gitterdaten und ein einfacher mathematischer Ansatz benötigt. Zudem bieten Gitter den Vorteil, dass verschiedene gebietsbezogene Transformationsmodelle über Randanpassungen zu einem einzigen Gitter zusammengefasst und verschiedene Ländermodelle miteinander zu dem bundeseinheitlichen Gitter kombiniert werden konnten. Im bundeseinheitlichen Ansatz konnten somit die Genauigkeitsansprüche einzelner Länder berücksichtigt und die bereits in den Ländern harmonisierten ATKIS -Landesgrenzen integriert werden. Mit diesem Ansatz wird eine für die Transformation geotopographischer Daten ausreichende Submetergenauigkeit für ganz Deutschland erreicht. Die AdV empfiehlt ihren Kunden, ihre auf ATKIS -Daten basierenden Geofachdaten ebenfalls mit diesem Ansatz zu transformieren, um die vorhandenen Geometrieidentitäten zu erhalten. Alle notwendigen Unterlagen, wie die Beschreibung zu BeTA2007 einschließlich der Downloads von Gitterdatei, Dokumentation und Testdaten, stehen auf der Internetseite des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie über europäische Koordinatenreferenzsysteme (CRS-EU) unter ( bereit. Unter ( befinden sich bei den Menüpunkten Geotopographie und Transformation BeTA2007 allgemeine Informationen sowie die Navigation zu den Downloads. Die bundesweit abgestimmte Gitterdatei sollte sofern möglich beim Nutzer in die eigene GIS-Landschaft integriert werden, um den eindeutigen Bezug eigener georeferenzierter Fachdatenbestände zu den Geobasisdaten der Landesvermessung sicherzustellen. 3 Einbeziehung der Nutzer in den Überführungsprozess Der Einführungserlass ETRS89/UTM im Liegenschaftskataster verlangt in Nr. 7 die frühzeitige Einbeziehung der Nutzer der Geobasisdaten in die ETRS89/UTM-Thematik im Allgemeinen und in die jeweilige Überführungsstrategie im Speziellen. Hier heißt es: Die Nutzer der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters sind durch die Katasterbehörden und das Geodatenzentrum beim Landesvermessungsamt NRW frühzeitig über das Vorhaben der Überführung in das Bezugssystem ETRS89/UTM zu informieren und bei der Umstellung ihrer Fachdatenbestände, die auf den Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters aufbauen, zu beraten. Viele Katasterämter sind dieser Aufgabe bereits nachgekommen und haben ihre Nutzer auf verschiedene Weise (Infoveranstaltung, Homepage, Infomaterial, Abfragen etc.) über den bevorstehenden Lagebezugswechsel informiert. Vereinzelt sollen die Nutzer aber auch zeitnah im Zusammenhang mit der tatsächlichen Umstellung informiert werden. Diesen kurzfristigen Informationszeitpunkt sollte man aber nur in begründeten Ausnahmen wählen, da die Belange der Nutzer die Überführungsstrategie beeinflussen können und damit frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden müssen. Gerade die Kunden, die über den Beziehersekundärnachweis (BZSN) mit den Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters versorgt werden, sind frühzeitig zu informieren, damit sie ebenfalls den Übergang in das ETRS89/UTM planen können. Der Datenaustausch über die Nutzerbezogene Bestandsdaten-Aktualisierung (NBA) aus ALKIS wird mittelfristig nicht von allen Nutzern verwendet werden können, so dass hier weiterhin das bisherige BZSN-Verfahren einzusetzen ist. Die Proble- 46 : NÖV NRW 1/2008

47 matik BZSN in Verbindung mit dem Lagebezugswechsel wird aber anscheinend noch nicht in allen Katasterämtern ausreichend behandelt, da dies bislang erst wenig thematisiert wurde. Unterstützung könnte hier eine Programmerweiterung von TRABBI-EDBS versprechen, die aber erst dann veranlasst wird, wenn abzuschätzen ist, dass dieser Mehraufwand dazu führt, das TRABBI-EDBS auch bei einigen Katasterämtern zum Einsatz kommt. Eine umfassende und frühzeitige Information für die Nutzer ist dort geboten, wo nach der Überführung in das ETRS89/UTM parallel keine Koordinaten im DHDN90/GK mehr vorgehalten werden können. Hier müssen sich die Nutzer für einen gleichzeitigen Wechsel entscheiden oder aber akzeptieren, dass der Grundrissnachweis nur noch im ETRS89/UTM geführt wird. Bei diesen Katasterämtern wäre eine Abstimmung mit dem Geodatenzentrum NRW denkbar, über welches gegebenenfalls auch nach der Überführung ein Sekundärdatenbestand in beiden Systemen vorgehalten werden könnte. Auch die Kunden des Geodatenzentrums NRW sind frühzeitig über den Wechsel des Lagebezugssystems zu informieren. Der tatsächliche Übergang in das ETRS89/UTM kann letztlich aber erst dann erfolgen, wenn das jeweilige Katasteramt überführt hat und die Transformationsparameter und/oder die überführten ALKund ALB- Daten weiterleitet. Zudem wäre die Abgabe eines Flächen-Layers wünschenswert, der das mit den Stützpunkten transformierte Gebiet abgrenzt. Nur so kann der Kunde die Transformationsstützpunkte für das gleiche Gebiet anwenden, das auch das Katasteramt mit den Stützpunkten transformiert hat. Das Geodatenzentrum bereitet aktuell ein Konzept vor, wie und wann es seine Kunden während der Überführung nach ETRS89/UTM und der Migration nach ALKIS unterstützen und mit Geobasisdaten versorgen kann. Bis zur endgültigen Flächendeckung des Landes im ETRS89/UTM werden weiterhin die heterogenen Überführungsstände an die Kunden abgegeben werden müssen. In dieser Phase wird sich nur schwerlich der Mehrwert eines einheitlichen Systems erkennen lassen, kommt doch in der Summe ein weiterer Lagestatus hinzu. Landesweit können für mittelfristige Planungen der Kunden heute noch keine verlässlichen Informationen bezüglich der Überführungsstrategien bei den 54 Katasterämtern benannt werden. Dadurch wird die Aufgabe eines zentralen Geobasisdatenanbieters in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Monaten erschwert. Die Kunden der Vermessungsverwaltungen sollten permanent und transparent informiert werden, damit sie nicht andere Wege der Datenerfassung nutzen. Bereits beim Vertrieb der Hauskoordinaten hat sich vor flächendeckender Abgabe gezeigt, dass der Kunde mit der nötigen Transparenz und der damit verbundenen Planungsmöglichkeit gewillt ist, die unterschiedlichen Überführungsstände zu akzeptieren und entsprechend die eigene Planung anzupassen. Neben den bereits angesprochenen Informationsblättern und Internetpräsentationen werden die Kunden des Hauses permanent über den bevorstehenden Umstieg der Geobasisdaten der Landesvermessung und daraus abgeleiteter Produkte informiert, so dass eine frühzeitige Planungssicherheit gegeben ist. Sobald ein verlässlicher Fertigstellungstermin benannt werden kann, erfolgt eine gesonderte Information aller Nutzer. 4 Fazit Erhebung, Fortführung und Bereitstellung amtlicher Geobasisdaten auf der Grundlage eines einheitlichen Geodätischen Raumbezugs sind primäre Aufgaben der Vermessungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Daran wird sich auch in Zeiten knapper Kassen und Verwaltungsmodernisierungen nichts ändern. Dieser Aufgabe sind sich sämtliche Verwaltungseinheiten bewusst und treiben daher gemeinsam das Projekt ETRS89/UTM voran. Die grundlegenden Arbeiten des Landes sind erledigt und die nun erforderlichen Überführungen in den Katasterämtern werden bei Bedarf auf vielfältige Weise unterstützt. Es gilt nun, sukzessive die Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters flächendeckend in das neue Lagebezugssystem zu überführen, um schnellstmöglich die Vorteile für alle nutzbar zu machen. : NÖV NRW 1/

48 Erst mit der flächendeckenden Überführung und mit der Migration von ALK und ALB nach ALKIS wird sich der enorme Mehrwert der kosten- und zeitintensiven Umstellung zeigen. Die Vermessungsverwaltung wird es schaffen, bis spätestens 2012 die jahrzehntelangen Entwicklungen ihrer heterogenen Strukturen sinnvoll zu vereinheitlichen und damit eine wichtige Grundlage für eine umfassende Geodateninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen sowie auch bundes- und europaweit bereitzustellen. Auf einer einheitlichen geodätischen Grundlage wird es dann möglich sein, GNSSbasierte Vermessungsergebnisse direkt im neuen Lagebezugssystem zu erzeugen und fortzuführen. Gestern war heute noch morgen. Gemeinsam muss die Vermessungsverwaltung das Morgen zum Gestern von heute machen. Es gibt noch viel zu tun packen wir es an! Abschließend gilt den Kolleginnen und Kollegen des Landesvermessungsamtes und der Dezernate 33 bei den Bezirksregierungen besonderer Dank für die fachliche Unterstützung dieses Beitrages. Kremers, Jürgen: Auf dem Weg nach Europa - ETRS89/UTM wird für Liegenschaftskataster in Nordrhein-Westfalen verbindlich. Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungsdienst Nordrhein- Westfalen (NÖV), 1/2005, S Landesvermessungsamt NRW: Übersichtskarten der trigonometrischen Grundlagen des Katasterkartenwerks innordrhein-westfalen. Hrsg. Landesvermessungsamt NRW, Landesvermessungsamt NRW: Grundlagen und Projekte zum Thema ETRS89/UTM; RS89.htm; Homepage des Landesvermessungsamtes NRW, Spata, Manfred: Neue Übersichtkarten der trigonometrischen Grundlagen des Katasterkartenwerks in Nordrhein-Westfalen. Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungsdienst Nordrhein-Westfalen (NÖV), 3/1995, S Tönnessen, Karl: Neue bundeseinheitliche ETRS89/UTM-Transformationslösung für geotopographische Daten (ATKIS -Produkte) jetzt verfügbar. Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungswesen Nordrhein-Westfalen (NÖV), 3/2007, S Literaturangaben Innenministerium NRW: Einführung des Europäischen Terrestrischen Referenzsystems 1989 mit Universaler Transversaler Mercator Abbildung (ETRS89/UTM) als amtliches Bezugssystem für das Liegenschaftskataster Einführungserlass ETRS89/ UTM; RdErl. des IM NRW vom Irsen, Wolfgang: Geodätischer Raumbezug in NRW gestern, heute und zukünftig. Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungswesen Nordrhein-Westfalen (NÖV), 2/2006, S Kreis Steinfurt: Einführung des ETRS89; Homepage des Kreises Steinfurt, André Caffier und Wolfgang Irsen Bezirksregierung Köln Geobasis NRW Muffendorfer Straße Bonn andre.caffier@bezreg-koeln.nrw.de 48 : NÖV NRW 1/2008

49 Ein Praxisvergleich dreier wissenschaftlicher GPS-Auswerteprogramme mit GPS-Daten der Woche (Aug. 2006) Von Bernhard Ruf Einleitung Der Arbeitskreis Raumbezug (AK RB) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) hat zum Themenkreis Koordinatenmonitoring der Referenzstationen des SAPOS -Dienstes der BRD auf der 14. Tagung (13./14. Juni 2006) mit Beschluss 6/14 die Projektgruppe SAPOS - Koordinatenmonitoring eingerichtet. Als eine erste Aufgabe hat sich die Projektgruppe den Vergleich dreier GPS-Auswerteprogramme gestellt. Über das Ergebnis dieses Vergleiches wird nachfolgend berichtet. 1 Zweck und Aufgabe der Projektgruppe SAPOS -Koordinatenmonitoring Die Referenzstationen des SAPOS -Dienstes sind Bestandteil des bundesweit einheitlichen, homogenen Festpunktfeldes als Grundlage des einheitlichen Raumbezugs in der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmung und Änderung der zugrundeliegenden amtlichen Koordinaten liegen dabei in der Zuständigkeit der Bundesländer. Diese Koordinaten entstammen der Diagnoseausgleichung der GPS Woche (Okt. 2002) durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG). Die Homogenität der Koordinaten der SAPOS -Referenzstationen kann nur durch ein einheitliches Koordinatenmonitoring gewährleistet werden. Dieses Monitoring ist ein Bestandteil des Qualitätsmanagements von SAPOS zur bundesweiten Sicherstellung der Qualität seiner Produkte und Standards. Die Projektgruppe SAPOS -Koordinatenmonitoring hat u.a. folgende Aufgaben: Integration der Stationen des GREF-Netzes des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) und ausgewählter SAPOS -Stationen (SAPOS -Core-Sites), zum Netz DREF-Online: Festlegung der DREF-Online-Stationen in Absprache mit allen Ländern und dem BKG. Regelung der technischen Zusammenarbeit bezüglich SAPOS -Core-Sites und GREF zwischen den Ländern und dem BKG, Festlegung der Parameter für den Übergang von ETRS89/EUREF nach ETRS89/SAPOS, Mitgestaltung bei Daten- und Infoseiten, Einrichtung und Pflege einer Mailingliste. Überprüfung der Praktikabilität und Wirksamkeit der in der Richtlinie Monitoring und übergeordneter Bezugsrahmen SAPOS -Referenzstationen vorgeschlagenen technischen Maßnahmen, ggf. inklusive notwendiger konzeptioneller Korrekturen. Regelung aller anfallenden Fragen der Länder (Anlaufstelle für die Auswerter der Länder). Redaktionelle Fortschreibung der Richtlinie Monitoring und übergeordneter Bezugsrahmen SAPOS -Referenzstationen. 2 Motivation für einen Programmvergleich Scheinbare Koordinatenänderungen, festgestellt im Routine-Monitoring Nach Einführung der Koordinaten der Diagnoseausgleichung im Jahre 2003 in SAPOS [Beckers et. al. 2006, Altiner 2005] ergaben sich in einigen Länder-Monitorings Abweichungen gegenüber den amtlichen Koordinaten der Diagnoseausgleichung. Da diese Länder-Monitorings mit verschiedenen Programmen und verschiedenen Parametern ausgeführt wurden, konnten für die festgestellten Koordinatenabweichungen oftmals keine zuverlässigen Ursachen gefunden werden. : NÖV NRW 1/

50 Diskrepanzen bei den NW-Stationen Siegen und Winterberg Im NW-Monitoring wurden nach der Einführung der Koordinaten aus der Diagnoseausgleichung zum große Höhenabweichungen von 43 und 35 mm an den Stationen Siegen und Winterberg ermittelt. Diese Abweichungen bestätigten sich damals in weiteren Testrechnungen verschiedener Stellen mit unterschiedlichen Programmen. Auch die im vorliegenden Test verwendeten Programmsysteme kamen zum Einsatz. Die Ursache der Abweichungen konnte damals nicht gefunden werden und ist bis zum heutigen Tag ungeklärt. NRW hat nach 3 Monaten beschlossen, die Stationen neu zu koordinieren. Bei der ersten Sitzung der Projektgruppe wurde nun vereinbart, einen Vergleich verschiedener GPS-Auswerteprogramme durchzuführen. Basierend auf ein- und demselben Datensatz, sollten dabei so weit wie möglich einheitliche Auswerteparameter verwendet werden. 3 Vergleichsergebnis für die GPS-Woche (6. bis 12. Aug. 2006) Der einheitliche Datensatz umfasste RINEX- Dateien der GPS-Woche 1387 von 35 Stationen des SAPOS -Netzes Bayern. Zum Einsatz kamen die Programmsysteme und Auswertestellen (Tabelle 1): Berner Software V. 5.0 (Bayern), Berner Software V. 5.0 (Baden-Württemberg) Geonap V (Niedersachsen), WaSoft/Netz V. 3.3 (Nordrhein-Westfalen) Verwendete Auswerteparameter Die bei der Auswertung verwendeten identischen sowie die programmbedingt unterschiedlichen Parameter und Auswertestrategien sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Sie sind bei Datenintervall und Elevationswinkel identisch mit den Parametern bei der Diagnoseausgleichung Ergebnisvergleich gegenüber den amtlichen Werten des ETRS89 Alle Auswertungen werden hier mit den amtlichen Koordinaten des ETRS89 verglichen und die jeweils ermittelten Abweichungen hiervon im folgenden betrachtet. In der Tabelle 2 sind die Stationen mit den größten Abweichungen zusammengestellt. Der Vergleich zeigt, dass mit unterschiedlichen Programmen bei möglichst identischen Auswerteparametern eine hervorragende Übereinstimmung der Ergebnisse zu erzielen ist. Von allen Programmen werden dabei die Maximalwerte für dieselben Stationen ermittelt, mit Ausnahme von Geonap für den Nordwert in Pfaffenhofen. Tab. 1: Auswerteparameter der GPS-Programme 50 : NÖV NRW 1/2008

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