Fragen und Antworten Korridor A-Nord

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1 Fragen und Antworten Korridor A-Nord Inhalt Notwendigkeit Gesetzliche Grundlagen Technische Aspekte Gleichstrom Erdkabel Planungs- und Genehmigungsverfahren Trassenverlauf Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt Nützliche Links

2 Notwendigkeit Warum ist Korridor A-Nord, die HGÜ-Verbindung zwischen Emden und Osterath, notwendig? Die Verbindung Emden-Osterath ist der nördliche Teil des so genannten Korridor A. Diese Gleichstromverbindung soll vor allem großräumig Energie aus dem Norden in den Süden transportieren. Denn Süddeutschland ist, insbesondere in Folge des Kernenergieausstiegs, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf Energietransporte aus anderen Regionen angewiesen. Dann muss Windenergie, aber auch Strom aus konventionellen Kraftwerken, nach Süddeutschland transportiert werden. Der südliche Teil des Korridors A (Ultranet) schafft zugleich auch Übertragungskapazitäten, um Solarstrom aus dem Süden in die Verbrauchszentren NRWs zu leiten. Je nach Bedarfsfall: zu Zeiten hohen Windaufkommens im Norden dient die Leitung (Korridor A) zum Abtransport der Windenergieleistung in südliche Richtung, insbesondere von der Küste nach NRW und bei Bedarf weiter nach Süddeutschland, bei hoher Sonneneinspeisung kann Leistung aus Süddeutschland in Richtung Rhein-Ruhr-Region transportiert werden, zu Zeiten geringer Erzeugung aus erneuerbaren Energien kann je nach marktbedingtem Kraftwerkseinsatz Leistung aus den im Ballungszentrum Rhein-Ruhr vorhandenen Kraftwerken transportiert werden. Für die Übertragung größerer Strommengen fehlen bislang aber die Kapazitäten. Bereits heute sind die Höchstspannungsverbindungen zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und von dort nach Baden- Württemberg überlastet. Korridor A (-Nord und Ultranet) beseitigt diesen Engpass und trägt zur Versorgungssicherheit Süddeutschlands bei, indem er zusätzliche Transportkapazität bereitstellt vorbei am stark belasteten Netz in Niedersachen/im Emsland sowie im Rheinland. Mit dem Gleichstrom-Korridor A (Emden Osterath Philippsburg) wird die Kapazität des Übertragungsnetzes wesentlich erhöht. Er erfüllt zwei wesentliche Ziele: - Übertragung des Leistungsüberschusses aus erneuerbaren Energiequellen in Norddeutschland und - Gewährleistung der Versorgungssicherheit Süddeutschlands aus gesichert verfügbaren konventionellen Kraftwerken. Kurz: Korridor A-Nord verbindet das niedersächsische Windenergiezentrum an der Küste mit den Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands. Wie hängen die Leitung Wesel-Meppen (Energieleitungsausbaugesetz) und Korridor A (Bundesbedarfsplangesetz) zusammen? Beide Vorhaben dienen grundsätzlich vorrangig dem Transport von Strom vom Norden Deutschlands in den Süden. Anders als die Wechselstromverbindungen hat Korridor A Nord aber keine Abfahrten zur weiteren regionalen Versorgung unterwegs. Es hat sich zudem mit der Zeit gezeigt, dass der Ausbau des Wechselstromnetzes nicht ausreicht. Daher wurden im Bundesbedarfsplangesetz im Jahr 2013 Gleichstromverbindungen für den großräumigen Nord-Süd-Transport festgeschrieben. Korridor A hat die Aufgabe den zusätzlichen Bedarf zu bedienen und das Wechselstromnetz zu entlasten. Die unterschiedlichen Aufgaben der Wechsel und Gleichstromverbindung ergänzen sich. Seite 2

3 Die Vorhaben des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) wurden mit dem ersten Netzentwicklungsplan Strom 2012 (NEP) Teil des Startnetzes. Der NEP ermittelt die Netzausbaumaßnahmen, die über das Startnetz hinaus zusätzlich erforderlich sind. Somit sind die im Startnetz enthaltenen Maßnahmen Basis für den NEP. Entsprechend werden die geplanten Übertragungskapazitäten der im EnLAG fixierten Leitungsbauvorhaben so auch die Übertragungskapazität der 380-kV-Leitung Wesel-Meppen für die Netzberechnungen des NEP vorausgesetzt. Was passiert, wenn die Gleichstromverbindung nicht gebaut wird? Ohne die Errichtung und Betriebsbereitschaft des HGÜ-Korridors bestünden Netzengpässe im 380/220-kV-Netz im Bereich des Korridors. Dies hätte zur Folge, dass einerseits die Versorgungssicherheit Süddeutschlands gefährdet wäre und andererseits die vorrangig zu integrierende erneuerbare Energie zum Teil erheblichen Einspeiseeinschränkungen unterworfen wäre. Der weitere Ausbau regenerativer Energieerzeugung im Nordwesten Deutschlands würde zudem behindert. Die Offshore-Windparks verzögern sich doch alle. Brauchen wir Korridor A(-Nord) vielleicht gar nicht? Am 01. August 2014 ist das neue EEG in Kraft getreten. Sein Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben und gleichzeitig die Bezahlbarkeit der Energie sicherzustellen. Hierzu wurden konkrete Ausbauziele für erneuerbare Energien festgelegt. Der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix soll bis 2025 zwischen 40 und 45 Prozent und bis bis 60 Prozent betragen. Zudem wurden konkrete Mengenziele für den jährlichen Zubau festgelegt: Solarenergie: jährlicher Zubau von 2,5 Gigawatt (brutto), Windenergie an Land: jährlicher Zubau von 2,5 Gigawatt (netto), Biomasse: jährlicher Zubau von ca. 100 Megawatt (brutto), Windenergie auf See: Installation von 6,5 Gigawatt bis 2020 und 15 Gigawatt bis 2030 Diese Vorgaben spiegeln sich auch im genehmigten Szenariorahmen des Netzentwicklungsplans 2025 wider. Hier ist für das Jahr 2025 zwar ein Rückgang der installierten Leistung von Offshore-Windenergie im Gegensatz zu den Szenarien der vergangenen Jahre zu verzeichnen, die Notwendigkeit der HGÜ-Verbindung zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist jedoch weiterhin gegeben. Warum wird der HGÜ-Korridor nach Norden erst nach Fertigstellung des Korridor A Süd (Ultranet) gebaut? Der Ausbau von Windenergieanlagen im Offshore- und Onshore-Bereich wird sich im Norden Deutschlands in den kommenden Jahren intensivieren. Entsprechend dieses weiteren Ausbaus der Windenergieerzeugung sieht der Netzentwicklungsplan derzeit vor, die Gleichstromleitung von der Nordsee bis nach Osterath bis zum Jahr 2025 zu realisieren. Aufgrund der Verzögerungen des Ausbaus im Offhore-Bereich gehen wir davon aus, dass die Leitung spätestens 2025 erforderlich ist. Strom aus bereits existierender regenerativer Erzeugung wird bis dahin auch über bestehende Nord-Süd- Verbindungen eingespeist. Diese stoßen aber absehbar an ihre Belastungsgrenzen. Seite 3

4 Gesetzliche Grundlagen Welches Gesetz gibt den Netzausbau bzw. Korridor A-Nord vor? Der Bedarf für das Leitungsprojekt wurde erstmalig im Netzentwicklungsplan 2012 ermittelt und im Juli 2013 im Bundesbedarfsplangesetz als eines von 36 energiewirtschaftlich notwendigen Projekten festgeschrieben. Aus dem Gesetz resultiert für die Netzbetreiber die gesetzliche Pflicht, die Netzausbauprojekte wie Korridor A-Nord zu bauen. Wie genau hat der Gesetzgeber den Ablauf des Netzausbaus gesetzlich geregelt? Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) legt fest, wie und wer den Netzausbaubedarf ermittelt und schließlich in Gesetzesform gießt. Danach müssen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zunächst jedes Jahr gemeinsam einen Szenariorahmen erstellen, der die wahrscheinliche Entwicklung von Energieerzeugung und -verbrauch in Deutschland sowie dessen Austausch mit anderen Ländern für die kommenden zehn bis zwanzig Jahre beschreibt. Nach Konsultation der Öffentlichkeit genehmigt die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Szenariorahmen. Auf seiner Basis erarbeiten die ÜNB jährlich einen nationalen Netzentwicklungsplan (NEP), der alle Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes enthält, die für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Nach nochmaliger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bestätigt die BNetzA den Netzentwicklungsplan. Der Netzentwicklungsplan ist Grundlage für den Bundesbedarfsplan. Das EnWG bestimmt, dass die BNetzA den NEP mindestens alle drei Jahre als Entwurf für einen Bundesbedarfsplan an die Bundesregierung übermittelt. Die Bundesregierung legt den Bundesbedarfsplan dem Bundestag als Gesetzgeber zur Verabschiedung vor; auch der Bundesrat muss noch zustimmen. Dann kann er als Bundesbedarfsplangesetz in Kraft treten. Soweit geht es allein um die Notwendigkeit und nicht um den konkreten Verlauf der Stromleitungen. Die werden Trassenverläufe werden erst in den zweistufigen Genehmigungsverfahren Raumordnungsverfahren/Bundesfachplanung und Planfeststellungsverfahren von den Behörden genehmigt. Seite 4

5 Technische Aspekte Gleichstrom Warum ist die Verbindung in Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ) geplant? Für bestimmte Transportaufgaben empfehlen sich heutzutage Gleichstromverbindungen. Besonders vorteilhaft ist zum Beispiel, dass die Verbindung in Gleichstromtechnik steuerbar ist. So lässt sich der Stromfluss gezielt an den tatsächlichen Strombedarf anpassen. Gleichstromverbindungen sind ideal geeignet, große Strommengen verlustarm und zielgerichtet über weite Entfernungen dorthin zu transportieren, wo diese gebraucht werden. Zudem funktioniert die Verbindung wie ein Bypass von Punkt zu Punkt. Was ist der Unterschied von Gleichstrom und Wechselstrom? Gleichstrom fließt ständig in dieselbe Richtung: vom Minuspol zum Pluspol. Darin unterscheidet er sich vom Wechselstrom, der seine Flussrichtung in gleichmäßigen Zeitabständen, mit einer Frequenz von 50Hertz, wechselt. In Europa ist das Stromnetz für die elektrische Energieversorgung ein Wechselstrom-Netz. Erdkabel Plant Amprion bei Korridor A Nord Erdkabel einzusetzen? Die Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) zur Jahreswende 2015/2016 sieht den Vorrang einer Erdverkabelung für bestimme Gleichstromprojekte - auch Korridor A-Nord - vor. In einem Abstand von weniger als 400 Metern zu geschlossener Wohnbebaung bzw. von weniger als 200 Metern zu Wohngebäuden im Außenbereich gilt der Vorrang des Erdkabels. Wir gehen wir davon aus, dass wir die Leitung A-Nord vornehmlich mit Erdkabeln realisieren werden. Ein genauer Trassenverlauf lässt sich zu diesem frühen Planungszeitpunkt noch nicht abschätzen. Zurzeit läuft zunächst noch die Konsultation der Bundesnetzagentur zur künftigen Methodik für der Planung von HGÜ-Erdkabeln. Planungs- und Genehmigungsverfahren Welche Genehmigungsschritte gibt es im Verfahren und wann werden sie erreicht? Zunächst ist für das Vorhaben eine Bundesfachplanung durchzuführen, innerhalb derer eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung stattfinden. Ergebnis der Bundesfachplanung ist ein verbindlicher Trassenkorridor, in dem die Detailplanung für das Planfeststellungsverfahren als zweiten Genehmigungsschritt erfolgt. Innerhalb des Trassenkorridors muss die konkrete Leitungstrasse liegen, die im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Leitung festgelegt wird. Die Bundesfachplanung wird ggf. in mehrere Planungsabschnitte unterteilt, die sukzessive beantragt werden. Amprion wird voraussichtlich frühestens 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung ( 6 NABEG) für Korridor A- Nord stellen. Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen der Bundesfachplanung und dem Raumordnungsverfahren? Seite 5

6 Die Bundesfachplanung ist der erste Schritt für die Genehmigung der Leitungen, die im Bundesbedarfsplangesetz als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet sind. Hierfür ist anders als bei einem Raumordnungsverfahren die Bundesnetzagentur zuständig. Für die Leitungen, die innerhalb nur eines Bundeslandes verlaufen, führt das jeweilige Land ein Raumordnungsverfahren durch. Bei beiden Verfahren untersuchen die zuständigen Behörden die Raumverträglichkeit eines Leitungsvorhabens. Sie prüfen räumliche Alternativen mit dem Ziel, die Variante mit den geringsten Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt zu finden. Dies geschieht sowohl im Raumordnungsverfahren wie auch in der Bundesfachplanung unter Beteiligung der betroffenen Behörden und öffentlichen Stellen (Träger öffentlicher Belange). Im Ergebnis wird ein Trassenkorridor ermittelt, der später für das anschließende Planfeststellungsverfahren Grundlage für die Festlegung des genauen Trassenverlaufs ist. Anders als das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist der ein Kilometer breite Trassenkorridor, den die Bundesnetzagentur am Ende der Bundesfachplanung festlegt aber verbindlich. Von ihm darf Amprion nicht abweichen. Ein weiterer Unterschied sind die Fristen in der Bundesfachplanung. Zum Beispiel soll die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für das Projekt zwei Monate nach Antrag von Amprion festlegen. Hat Amprion dann die vollständigen Unterlagen dieses Untersuchungsrahmens inklusive Umweltstudien vorgelegt, muss die Bundesnetzagentur nach sechs Monaten das Verfahren abschließen. Bei der Bundesfachplanung lädt die Bundesnetzagentur zu einer Antragskonferenz, die - anders als vergleichbare Scoping-Termine in Raumordnungsverfahren öffentlich ist. Wie bindet Amprion Bürger, Verbände und Kommunen vor dem gesetzlichen Planungsverfahren ein? Im Austausch mit den verschiedenen Interessengruppen wie Kreisen und Kommunen möchte Amprion ab Frühjahr 2016 den Austausch zu A-Nord starten und die beste Lösung für den Verlauf der Leitung suchen. Wir werden von Beginn der Planungen im Frühjahr 2016 an Dialogplattformen für Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Öffentlichkeit initiieren, um sachliche Erörterungen von Planungsoptionen zu fördern. Damit sind Konsultationsangebote verbunden, die die Planung des Trassenverlaufs nachvollziehbar machen und Möglichkeit der Rückmeldung geben. Schritt für Schritt wird Amprion den Antrag auf Bundesfachplanung erarbeiten und mit Beteiligungsformaten begleiten ( gläsernes Planungsbüro ). Seite 6

7 Trassenverlauf Trassenfindung Wie wird der Trassenverlauf ermittelt? Die Bundesfachplanung schreibt eine Methodik für Freileitungen vor, um innerhalb einer Planungsellipse Vorschläge für Trassenkorridore für den späteren Verlauf der Leitung zu erarbeiten. Diese Methodik wird derzeit weiterentwickelt für die Planung von Erdkabeln. Im Frühjahr 2016 findet dazu eine öffentliche Konsultation der Bundesnetzagentur statt. Auf dieser Basis wird Amprion unter Beteiligung der kommunalen Planungsträger einen Trassenkorridorentwürfe entwickeln. Ziel ist es, einen möglichst gut geeigneten Vorzugstrassenkorridor zu ermitteln, den Amprion in der Bundesfachplanung vorschlägt. Neben dem Vorzugskorridor werden im Antrag auf Bundesfachplanung alle in Frage kommenden Trassenkorridore dargestellt. Darüber hinaus können die Träger öffentlicher Belange (wie Kommunen, Umwelt-, Naturschutz- sowie Wirtschaftsverbände) in der Bundesfachplanung Vorschläge für weitere zu untersuchende Trassenkorridore einbringen. Als Ergebnis der Antragskonferenz schreibt die Bundesnetzagentur vor, welche Trassenkorridore im Detail weiter zu untersuchen sind, um nach der öffentlichen Beteiligung schließlich einen raumverträglichen Trassenkorridor für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren verbindlich festzulegen. Wie verbindlich ist die Trassenfestlegung der Bundesfachplanung? Die Bundesnetzagentur legt am Ende der Bundesfachplanung einen Trassenkorridor fest. Dieser Trassenkorridor ist für das anschließende Planfeststellungsverfahren verbindlich. Erst in diesem Verfahren legt die Bundesnetzagentur die konkrete Ausgestaltung der Leitung auf Basis eines Projektantrages von Amprion und unter Beteiligung der Öffentlichkeit fest. Wo soll A-Nord verlaufen? Bündeln Sie mit der geplanten Leitung Wesel-Meppen oder anderen Höchstspannungsleitungen? Bei der Planung von A-Nord ist ein möglichst geradliniger Verlauf des Trassenkorridors zu ermitteln. Die Planungsmethodik ist nach der Gesetzesnovelle mit dem Vorrang der Erdverkabelung mit der BNetzA noch abzustimmen. NOCH ERGÄNZEN KONKRET ZU WESEL-MEPPEN Im Austausch mit den verschiedenen Interessengruppen wie Kreisen und Kommunen möchte Amprion ab Frühjahr 2016 den Austausch zu A-Nord starten und die beste Lösung für den Verlauf der Leitung suchen. Wir werden von Beginn der Planungen im Frühjahr 2016 an Dialogplattformen für Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Öffentlichkeit initiieren, um sachliche Erörterungen von Planungsoptionen zu fördern. Damit sind Konsultationsangebote verbunden, die die Planung des Trassenverlaufs nachvollziehbar machen und Möglichkeit der Rückmeldung geben. Schritt für Schritt wird Amprion den Antrag auf Bundesfachplanung erarbeiten und mit Beteiligungsformaten begleiten ( gläsernes Planungsbüro ). Seite 7

8 Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt Allgemein Wie werden die Auswirkungen auf Mensch und Natur im Genehmigungsverfahren berücksichtigt? Im Rahmen der Bundesfachplanung und der Planfeststellung ermitteln Experten in Umweltgutachten die Auswirkungen auf Menschen, Natur und Umwelt. Die Planung beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Bewältigung von möglichen Konflikten. Zudem können die Genehmigungsbehörden Nebenbestimmungen festlegen, beispielsweise zur Minimierung von Baulärm oder ergänzende Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Immissionsschutz Welche Felder treten bei der Gleichstromtechnik auf? Beim Wechselstrom entstehen schwingende elektrische und magnetische Felder. Beim Gleichstrom entstehen sogenannte statische elektrische und magnetische Felder. Das magnetische Gleichfeld der Stromleitung entspricht etwa dem des statischen Erdmagnetfeld in einer Höhe von 40 bis 50 Mikrotesla. Der Grenzwert für die magnetische Flussdichte bei Gleichstromfeldern liegt bei 500 Mikrotesla und ist in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgeschrieben. Die genaue Höhe der Gleichstromfelder wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens berechnet, wenn die genaue Bauausführung feststeht. Werden elektromagnetische Wellen oder Felder erzeugt? Welche Auswirkungen können sie haben? Wo Strom fließt, entstehen magnetische und elektrische Felder: gleichförmige Felder bei Gleichstrom und pulsierende Felder bei Wechselstrom. Magnetische und elektrische Felder treten nicht nur bei Umspannanlagen und in der Nähe von Stromleitungen auf, sie gehören zu unserem Alltag. Bei Computer-Bildschirmen, Haartrocknern oder Handyladegeräten treten magnetische Wechselfelder auf. Das Magnetfeld der Erde ist hingegen gleichförmig. Man erkennt es daran, dass es einen Kompass ausrichtet. Gleichförmige elektrische Felder entstehen beispielsweise zwischen verschiedenen Luftschichten oder bei Gewittern. Differenzierte Grenzwerte für diese Felder legte 2013 die Neufassung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) fest: Sie betragen 500 Mikrotesla für magnetische Gleichfelder, 100 Mikrotesla für magnetische Wechselfelder und 5 Kilovolt pro Meter für elektrische Wechselfelder der Netzfrequenz. Zudem schreibt der Gesetzgeber vor, Leitungen so zu errichten und zu betreiben, dass sie die gesetzlichen Grenzwerte an Orten, an denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten (wie zum Beispiel Wohnungen, Arbeitsstätten, Schulen, Krankenhäusern), auch bei höchster Auslastung der Leitung einhalten. Die gesetzlichen Grenzwerte schließen nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand gesundheitliche Auswirkungen aus. Magnetische Gleichfelder sind im Hinblick auf mögliche biologische Wirkungen grundsätzlich als unkritisch anzusehen, weil sie keine Induktion von Strömen im Körper verursachen. Laut Weltgesundheitsorganisation gibt es keinerlei Hinweise auf negative Auswirkungen magnetischer Gleichfelder bei HGÜ-Leitungen. Der Gesetzgeber schreibt vor, Leitungen so zu errichten und betreiben, dass sie die gesetzlichen Grenzwerte an Orten, an denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten (wie zum Beispiel Seite 8

9 Wohnungen, Arbeitsstätten, Schulen, Krankenhäuser) auch bei höchster Auslastung der Leitungen einhalten. Die gesetzlichen Grenzwerte schließen nach heutigem wissenschaftlichem Wissensstand gesundheitliche Auswirkungen aus. Amprion weist die Einhaltung der Grenzwerte im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach. Dabei handelt es sich um die Vorgaben der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV). Sie stellen den Schutz der Gesundheit des Menschen sicher. Amprion berücksichtigt die dafür notwendigen Abstände zur Wohnbebauung. Seite 9

10 Nützliche Links Projektträger: Amprion GmbH Rheinlanddamm Dortmund Ihre Ansprechpartnerin: Joëlle Bouillon Unternehmenskommunikation Telefon Seite 10

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