Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Steckbrief Steck. brief Steckbrief
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- Kristina Judith Beyer
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1 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Steckbrief Steck Steckbrief SuedLink brief Steckbrief Wo soll der SuedLink verlaufen? Der SuedLink ist eine zentrale Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ) zwischen Nord- und Süddeutschland bestehend aus zwei Strängen mit je 2 Gigawatt (GW) Übertragungskapazität. Die eine Verbindung wird von Brunsbüttel in Schleswig-Holstein nach Großgartach in Baden-Württemberg, die zweite von Wilster in Schleswig-Holstein nach Grafenrheinfeld in Bayern führen. Da der konkrete Trassenverlauf noch nicht feststeht, ist in der Karte ein schematischer, der Luftlinie zwischen Anfangs- und Endpunkt entsprechender Verlauf eingezeichnet. Für die Korridorfindung hat der Gesetzgeber die Vorgabe gemacht, die Trasse vorrangig als Erdkabel zu verlegen. Nach dem Methodenpapier der Bundesnetzagentur soll sie möglichst geradlinig verlaufen. Planerisches Ziel ist eine über weite Strecken gemeinsame Stammstreckenführung der beiden SuedLink- Stränge, da damit weniger Eingriffe für Mensch und Umwelt verbunden sind. Der Punkt, an dem sich beide Stränge trennen, muss im Genehmigungsverfahren ermittelt werden. Vorhabenträger sind die Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH. Würzburg Bergrheinfeld/ West Bayreuth Neubauprojekt SuedLink Gleichstromübertragung (HGÜ) (Stand: Juli 2016) SuedLink: Wilster Bergrheinfeld/West SuedLink: Brunsbüttel Großgartach Umspannwerk bestehende 380-kV-Leitung bestehende 220-kV-Leitung Nürnberg Regensburg Ingolstadt München
2 Warum ist der SuedLink notwendig? Deutschland hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: 2050 sollen mindestens 80 Prozent der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stammen. Und bis 2022 soll der Ausstieg aus der Kernenergie geschafft sein und die Stromerzeugung aus Kernenergie durch erneuerbare Energien ersetzt sein. Das erfordert ein Umdenken. Erneuerbare Energien können zum Großteil nicht gezielt dann erzeugt werden, wenn sie gebraucht werden, sondern ihre Erzeugung hängt vom Wetter ab. Hier ergänzen sich aber die Stromerzeugung aus Sonne (Spitzen im Frühjahr/Sommer), vor allem im Süden Deutschlands, und Wind (stark im Herbst/Winter, auch nachts), vor allem im Norden Deutschlands, sehr gut. Aus diesen Gründen brauchen wir einen Stromaustausch zwischen Nord- und Süddeutschland. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in der Broschüre Stromversorgung Der Weg für Bayern. Der Energiedialog hat ergeben, dass die benötigte zusätzliche Kapazität für einen Stromaustausch zwischen Bayern und den windreichen Regionen Deutschlands nach Abschaltung der bayerischen Kernkraftwerke rund 5 GW bei der gesicherten Leistung und 40 TWh bei der erzeugten Strommenge beträgt. Der SuedLink trägt dazu bei, diese Lücke zu schließen. Mit ihm kann Windstrom aus den windreichen Regionen in Norddeutschland nach Bayern zu transportiert werden, wenn er hier gebraucht wird. Dies spielt insbesondere zu den Zeiten eine entscheidende Rolle, in denen die Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen in Bayern ihren Tiefpunkt erreicht. In Überschlusszeiten kann umgekehrt bayerischer Solarstrom nach Norden exportiert werden. Durch den SuedLink werden also auch seltener Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken nötig sein, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen (sog. Redispatch), die mit hohen Kosten verbunden sind. Dies wirkt sich ebenfalls positiv auf den Strompreis aus. Mit der modernen HGÜ-Technik, die beim SuedLink eingesetzt werden wird, können große Strommengen gezielt und verlustarm über große Entfernungen transportiert werden dadurch werden im Vergleich zum Netzausbau in etablierter Wechselstromtechnik Leitungskilometer in erheblichem Umfang eingespart. Der Startpunkt des SuedLink in Norddeutschland liegt in räumlicher Nähe zum NordLink, der Stromverbindung zwischen Deutschland und Norwegen. Süddeutschland wird damit gleichzeitig an die Pumpspeicher in Skandinavien angeschlossen. So können Schwankungen in der Stromerzeugung und -nachfrage auch international ausgeglichen werden. Über die EEG-Umlage finanziert Bayern die Windenergieanlagen in Norddeutschland mit. Daher sollte Bayern auch von dem dort erzeugten Strom profitieren. Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des SuedLink wird seit 2012 in den Berechnungen zum Netzentwicklungsplan überprüft und in allen Ausbauszenarien der erneuerbaren Energien bestätigt. Der SuedLink ist im Bundesbedarfsplangesetz verankert als Maßnahmen Nr. 3 Brunsbüttel Großgartach und Nr. 4 Wilster Grafenrheinfeld.
3 Was bedeutet Erdkabelvorrang beim SuedLink? Die im Dezember 2015 verabschiedete Gesetzesänderung zum Energieleitungsbau sieht einen allgemeinen Vorrang für Erdkabel beim Bau von neuen Gleichstromverbindungen vor. Dies bedeutet, dass bei SuedLink grundsätzlich Erdkabel verlegt werden und Freileitungsabschnitte nur in wenigen Ausnahmen, z. B. auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Gebietskörperschaft beim Verstoß gegen das Naturschutzrecht oder bei der Möglichkeit zur Bündelung mit einer bestehenden Leitungstrasse ohne zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen überhaupt möglich sind. Für eine HGÜ-Erdkabeltrasse wird das Kabel in rund 1,5 bis 2 Metern Tiefe verlegt. Der Trassenbereich kann im Anschluss an die Bauphase wieder landwirtschaftlich genutzt oder begrünt werden, muss aber von tiefwurzelnden Gehölzen freigehalten werden. Die Trasse wird, ähnlich wie bei Gasleitungen, nach Fertigstellung und Bepflanzung über weite Strecken (u. a. Brachflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen) nicht mehr sichtbar sein. Welche Behörde ist zuständig? Aufgrund der länderübergreifenden Trassenführung ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) die zuständige Behörde und führt das formelle Genehmigungsverfahren durch, das aus der Bundesfachplanung und dem anschließenden Planfeststellungsverfahren besteht. Wie verläuft das Planungs- und Genehmigungsverfahren zum SuedLink? Nach Bekanntgabe des Untersuchungsraumes führen die Übertragungsnetzbetreiber eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Im Bundesfachplanungsverfahren wird im ersten Schritt ein bis zu Meter breiter Trassenkorridor festgelegt, innerhalb dessen später die Erdkabeltrasse verlaufen wird. Im zweiten Schritt wird im anschließenden Planfeststellungsverfahren auf Grundlage des in der Bundesfachplanung rechtsverbindlich festgelegten Trassenkorridors der genaue Verlauf der Erdkabeltrasse festgelegt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird der Bau genehmigt. Wann und wo können sich betroffene Bürger einbringen? Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein integraler Bestandteil des Planungs- und Genehmigungsprozesses bei SuedLink. Die beiden Projektpartner TenneT und Transnet BW sind überzeugt, dass Dialog und Beteiligung die Planung verbessern und Handlungsspielräume eröffnen können. Daher setzen sie auf umfassende Informationen, den Dialog vor Ort und die Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit. Schon vor Beginn des formellen Genehmigungsverfahrens (d.h. vor Beginn der Bundesfachplanung) wird der Untersuchungsraum mit einem Netz von rechtlich möglichen Trassenkorridoren der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert (sog. frühe Öffentlichkeitsbeteiligung). So finden z. B. ab Herbst 2016 durch TenneT und TransnetBW Infoveranstaltungen vor Ort statt. An verschiedenen Infoständen können sich Bürgerinnen und Bürger, Interessenvertreter und Mandatsträger über Themen wie die Planungsmethodik, die Technik oder potentielle Korridorvarianten informieren und ihre eigenen Vorschläge und Einwände zur Planung frühzeitig und konstruktiv einbringen. Ziel ist es, das Verständnis für den Planungsprozess in der Bevölkerung zu fördern und
4 lokale Hinweise aufzunehmen. Alle vorgebrachten Hinweise werden von TenneT und Transnet BW ausgewertet und in die weitere Planung und die offiziellen Anträge aufgenommen, wenn sie zu deren Optimierung führen. Auch in allen Schritten des formellen Genehmigungsverfahrens sowohl im Bundesfachplanungsverfahren als auch im Planfeststellungsverfahren ist eine intensive Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess mit den folgenden Maßnahmen vorgesehen: 1. Antragskonferenz: In der öffentlichen Antragskonferenz bespricht die BNetzA gemeinsam mit Vereinigungen und Trägern öffentlicher Belange die Trassenkorridore sowie mögliche Alternativen und legt im Ergebnis einen Untersuchungsrahmen fest. Interessierte Bürger können an der Antragskonferenz teilnehmen und sich aktiv einbringen. 2. Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung: Alle Unterlagen zu den Trassenkorridoren und den Umweltauswirkungen werden anschließend für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Jeder Bürger hat die Möglichkeit die Unterlagen zu sichten und sich innerhalb eines Monats nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist schriftlich zu den beabsichtigten Trassenkorridoren zu äußern. 3. Erörterungstermin: In einem darauf folgenden Erörterungstermin können diejenigen, die eine Stellungnahme eingereicht haben, diese gemeinsam mit der BNetzA und den Vorhabenträgern fachlich diskutieren.
5 Zeitplan SuedLink Rückblick & Beide SuedLink-Vorhaben sind Bestandteil in allen Netzentwicklungsplänen seit 2012 und durch BNetzA bestätigt Bestätigung des energiewirtschaftlichen Bedarfs in den Bundesbedarfsplangesetzen 2013 und 2015 Vorstellung einer ersten Planung als Freileitungsprojekt mit möglichen Teilverkabelungsabschnitten unter bis dahin gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen Gesetzesänderung legt den Erdkabelvorrang fest und ermöglicht vollständige Neuplanung als Erdkabelprojekt Aktueller Projekt- und Verfahrensstand April 2016 Mai/Juni 2016 BNetzA stellt methodischen Rahmen (Positionspapier zu 6 NABEG) für die Neuplanung und Erdkabelplanung vor Fachgespräche zur Konkretisierung des methodischen Rahmens mit Behörden und Fachvereinigungen ~ Herbst 2016 Vorstellung der Ergebnisse aus den Voruntersuchungen (Raumwiderstandsanalyse) und Diskussion möglicher Trassenverläufe Ausblick Angestrebter Verlauf ~ Frühjahr 2017 ab ~ Herbst 2017 ab ~ 2020 ~ 2025 Antrag auf Bundesfachplanung Nach derzeitiger Planung soll der Antrag auf Bundesfachplanung nach 6 NABEG bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden Genehmigungsphase Bauphase Inbetriebnahme angestrebt
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