Richtlinien. zum empfohlenen Vorpraktikum. und. zum integrierten praktischen Studiensemester im Bachelor-Studiengang Maschinenbau

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1 Fakultät Engineering Praktikantenamt Maschinenbau Richtlinien zum empfohlenen Vorpraktikum und zum integrierten praktischen Studiensemester im Bachelor-Studiengang Maschinenbau 1. Vorbemerkungen Das siebensemestrige Bachelor-Studium vermittelt den Studenten in Lehre und Studium die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Fähigkeiten für ein berufliches Tätigkeitsfeld. Das Studium weist einen besonderen Praxisbezug auf, der u.a. durch ein integriertes praktisches Studiensemester (IPS) erreicht wird. Das integrierte praktische Studiensemester wird außerhalb der Hochschule in der Arbeitswelt abgeleistet und soll neben der Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen der fachlichen Praxis auch das Erleben des wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Betriebsgeschehens mit seinen Wechselwirkungen erbringen. Im Bachelor-Studiengang Maschinenbau gibt es die folgenden Praxisphasen: Vorpraktikum (nicht verpflichtend, jedoch empfohlen) Integriertes praktisches Studiensemester 2. Das empfohlene Vorpraktikum Ein mindestens achtwöchiges Vorpraktikum ist nicht Voraussetzung für die Zulassung zum Studium, wird jedoch sehr empfohlen. Das Vorpraktikum sollte vor dem Studium in einem geeigneten Betrieb abgeleistet werden. Es soll die Studienbewerber an die grundlegenden Techniken und die wichtigen Werkstoffe des Maschinenbaus heranführen sowie einen ersten Einblick in ihr zukünftiges Berufsfeld vermitteln. Inhalte Im Rahmen des Vorpraktikums sollten folgende Fertigkeiten vermittelt werden: Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren (Sägen, Feilen, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden, Drehen, Fräsen, Schleifen) Einführung in das Mess- und Prüfwesen Wärme- und Oberflächenbehandlung von Werkstoffen wichtige lösbare und unlösbare Verbindungstechniken Kennenlernen von Verfahren der spanlosen Umformtechnik (Biegen, Schmieden, Gießen, Stanzen) Vermittlung der Grundkenntnisse des technischen Zeichnens Die Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten sollten unter Berücksichtigung betriebspraktischer Besonderheiten vermittelt werden und vom Studienbewerber durch Selbststudium der einschlägigen Literatur ( z.b. Fachkunde für metallverarbeitende Berufe ) ergänzt werden. Richtlinien Seite 1/4

2 3. Das integrierte praktische Studiensemester Das fünfte Semester ist ein integriertes praktisches Studiensemester. Im integrierten praktischen Studiensemester findet ein Teil des Studiums in einer Einrichtung der Berufspraxis (nachfolgend Praxisstelle genannt) statt. Das bei der Praxisstelle zu absolvierende Studium beträgt mindestens 95 in Vollzeit abgeleistete Anwesenheitstage. Von der Hochschule wird das integrierte praktische Studiensemester durch besondere Lehrveranstaltungen und eine individuelle Betreuung des Studierenden an seiner Praxisstelle durch einen Hochschullehrer begleitet. Das integrierte praktische Studiensemester setzt sich aus drei Teilen zusammen: Teil A: Vorbereitende Blockveranstaltung Diese Veranstaltung an der Hochschule in Seminarform dient zur Vorbereitung des Praktikums. Die Teilnahme an der vorbereitenden Blockveranstaltung ist Pflicht. Teil B: Betriebliche Ausbildung Die Studierenden sollen projektbezogen und fachspezifisch bei der Planung, Entwicklung und Realisierung konkreter betrieblicher Aufgaben aus dem Berufsfeld des Maschinenbauingenieurs mitarbeiten. Bei der weitestgehend selbstständigen Bearbeitung der Aufgaben sollen die während des bisherigen Studiums gewonnenen theoretischen Kenntnisse angewendet und vertieft werden. Es können eine oder mehrere projektbezogene Tätigkeiten aus den folgenden Gebieten gewählt werden: - Entwicklung, Konstruktion, Projektierung - Versuch, Prüffeld, Qualitätssicherung - Fertigung/Produktion, Automatisierung - Montage, Inbetriebnahme - Arbeitsvorbereitung, Produktionsplanung und steuerung - Logistik und Materialwirtschaft Teil C: Nachbereitende Blockveranstaltung Bei dieser Blockveranstaltung haben die Studierenden in Form von Referaten über ihre Tätigkeiten im integrierten praktischen Studiensemester zu berichten. Die Arbeiten und deren Ergebnisse werden diskutiert. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Pflicht. Die Vorträge dienen auch als Informationsveranstaltung für die Praxisstellensuchenden der unteren Semester Blockveranstaltungen Die Blockveranstaltungen haben zum Ziel, die Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz der Studenten zu fördern. Termine der Blockveranstaltungen Die vorbereitende Blockveranstaltung findet i.d.r. in der Woche nach den Prüfungen des vierten Semesters statt, die nachbereitende Blockveranstaltung i.d.r. in der Woche vor Vorlesungsbeginn des sechsten Semesters. Die genauen Termine, Orte und evtl. Gruppeneinteilungen werden vom Praktikantenamt rechtzeitig bekannt gegeben Betriebliche Ausbildung Der Studierende sucht sich selbstständig eine Praxisstelle und legt dem Praktikantenamt rechtzeitig vor Antritt der Praktikums eine Ausfertigung des mit dem Betrieb abgeschlossenen Aus- Richtlinien Seite 2/4

3 bildungsvertrages vor. Für den Abschluss des Vertrages kann auch das Vertragsmuster der Hochschule verwendet werden. Während des integrierten praktischen Studiensemesters kann die Praxisstelle nur in begründeten Ausnahmefällen gewechselt werden. Der Studierende kann den Wechsel mittels Schreiben unter Nennung der Gründe und Beifügen des Vertragsentwurfs der Folgestelle beim Praktikantenamt beantragen. Erst nach Erhalt der Genehmigung kann der Wechsel erfolgen. Berichte und Tätigkeitsnachweise Über die betriebliche Ausbildung während des integrierten praktischen Studiensemesters haben die Studierenden einen schriftlichen Bericht (Praxisbericht) zu erstellen und diesen von der Praxisstelle bestätigen zu lassen. Der Praxisbericht besteht aus: 1. der Vorstellung der Praxisstelle (Umfang max. 5 DIN-A4-Seiten), 2. den Fachberichten (Umfang mindestens 40 DIN-A4-Seiten) und 3. einer persönlichen Bewertung der Praxisstelle (Umfang ca. 2 DIN-A4-Seiten). Die Fachberichte dokumentieren u. a. Art und Ziel der jeweiligen Arbeit, eingesetzte Mittel, Arbeitsumfeld, Vorgehensweise, Ergebnisse sowie deren kritische Würdigung. Der Bericht ist ingenieurmäßig so zu erstellen, dass auch einem Außenstehenden die behandelte Thematik verständlich wird. Dabei ist auf einen sachlich-neutralen Berichtsstil sowie korrekte Quellenangaben zu achten. Der Praxisbericht wird vom Beauftragten des Betriebes bestätigt und von dem an der Hochschule zuständigen Professor beurteilt. Der Praxisbericht ist spätestens am Ende der ersten Vorlesungswoche des 6. Semesters beim Praktikantenamt Maschinenbau abzugeben. Die Abgabe eines von der Praxisstelle noch nicht bestätigten Praxisberichtes ist für die Einhaltung der Abgabefrist hinreichend. Die Nichteinhaltung des Abgabetermins zählt als Fehlversuch. Unmittelbar am Ende der Tätigkeit bei der Praxisstelle stellt diese einen Tätigkeitsnachweis und/oder ein Zeugnis aus, worin Art und Inhalt, Beginn und Ende der Tätigkeit und angegeben sind. Außerdem bescheinigt die Praxisstelle, dass das Praktikum mindestens 95 in Vollzeit absolvierte Anwesenheitstage umfasst hat (siehe Vordruck im Anhang). 3.3 Anerkennung des integrierten praktischen Studiensemesters Zur Anerkennung des Praxissemesters müssen alle laut StuPO notwendigen Modulteilprüfungen erbracht worden sein. Diese bestehen im Einzelnen aus: Teil A: Vorbereitende Blockveranstaltung: Teilnahmenachweis und veranstaltungsabhängiger unbenoteter Prüfungsleistung Teil B: Industrie-Praktikum: erfolgreich absolvierter praktischer Tätigkeit (nachgewiesen durch Vorlage von Vertrag, Tätigkeitsnachweis/Zeugnis und Anwesenheitstage-Bescheinigung) und dem von der Praxisstelle bestätigten und vom zuständigen Hochschullehrer anerkannten Praxisbericht Zuständig für die formale Anerkennung der praktischen Tätigkeit ist der Leiter des Praktikantenamtes. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss. Richtlinien Seite 3/4

4 Teil C: Nachbereitende Blockveranstaltung: Teilnahmenachweis und erfolgreich gehaltenem Referat Wird eine dieser drei Modulteilprüfungen nicht anerkannt, so kann sie einmal wiederholt werden. 3.4 Sonderregelungen Die Hochschule kann auf Antrag des Studenten/der Studentin im Einvernehmen mit der Praxisstelle aus wirklich zwingenden persönlichen Gründen (z.b. schwere Behinderung, Notwendigkeit der Betreuung von Angehörigen) zulassen, dass das integrierte praktische Studiensemester in Teilzeit abgeleistet wird. Die Teilzeit muss mindestens die Hälfte der normalen betrieblichen Arbeitszeit umfassen. Die Dauer des praktischen Studiensemesters wird entsprechend verlängert. 4. Schlussbemerkungen 4.1 Versicherung / Ausbildungsförderung Studierende in den Praxissemestern sind gegen Arbeitsunfall durch die Praxisstelle zu versichern unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht für Studierende; Befreiungen hiervon sind in bestimmten Fällen möglich. Auskünfte über die Krankenversicherung der Studierenden erteilen alle gesetzlichen Krankenkassen und die Ersatzkassen sind grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung können Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beim zuständigen Studentenwerk beantragen. Vom Ausbildungsbetrieb gezahlte Vergütungen werden auf die BAföG-Förderungsbeträge angerechnet. Weitere Auskünfte erteilt das Studentenwerk. 4.2 Sonstiges Auch während des integrierten praktischen Studiensemesters ist die/der Studierende Angehöriger der Hochschule. Die Mitgliedschaft von Studierenden in den gewählten Gremien zur Hochschulselbstverwaltung ruht, wenn die/der Studierende das integrierte praktische Studiensemester absolviert. Während der praktischen Studiensemester wird die/der Studierende durch einen Hochschullehrer betreut und beraten. Für alle Fragen der Praxissemester ist das Praktikantenamt des Studienganges zuständig. Albstadt, Prof. Dr.-Ing. D. Günzel Leiter Praktikantenamt Maschinenbau Richtlinien Seite 4/4

5 Fakultät Engineering Praktikantenamt Maschinenbau Hochschule Albstadt-Sigmaringen Jakobstr. 1 D Albstadt.. Merkblatt zur Vertraulichkeitsbehandlung von Praktikantenberichten und -vorträgen Das Praktikantenamt Maschinenbau und die betreuenden Professoren behandeln die Praxissemesterberichte der Praktikanten vertraulich. Eine zusätzliche Geheimhaltungsverpflichtung wird von den betreuenden Professoren nicht unterzeichnet. Es werden nur Berichte vom Praktikantenamt Maschinenbau angenommen, die von einem Vertreter der Praktikantenstelle (des Unternehmens) unterschrieben sind. Die Praxissemesterberichte sind nur zur Prüfung für kurze Zeit im Praktikantenamt Maschinenbau und werden anschließend an die Studierenden zurück gegeben. Die Berichte werden während dieser kurzen Zeit von den betreuenden Professoren eingesehen und dabei auf eine ordnungsgemäße, fachlich angemessene als auch soweit möglich inhaltlich richtige Darstellung geprüft. Es wird grundsätzlich geraten, streng vertrauliche Inhalte nicht in die Praxissemesterberichte aufzunehmen und anstelle dessen allgemeine und öffentlich bekannte, im praktischen Studiensemester erarbeitete Inhalte darzustellen. Dasselbe gilt auch für die Inhalte der Referate, die im Rahmen der nachbereitenden Blockveranstaltung von den Studierenden abgehalten werden müssen. Für den Fall, dass Studierende mit vertraulichen Aufgaben betraut werden, können sie im Praktikantenvertrag zur Vertraulichkeit verpflichtet werden. Dies entbindet allerdings nicht von der Pflicht, den Praktikantenbericht zur Prüfung zur Verfügung zu stellen und den Vortrag zu halten. Hier ist eine intensive Abstimmung zwischen dem unternehmensinternen Praktikantenbetreuer und der Studentin / dem Studenten, ggf. auch mit dem betreuenden Professor, erforderlich. Prof. Dr.-Ing. D. Günzel Leiter Praktikantenamt Maschinenbau Anhang 1: Merkblatt Vertraulichkeit

6 Fakultät Engineering Praktikantenamt Maschinenbau Eva-Maria Braun Jakobstraße Albstadt Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Jakobstraße 6, Albstadt Hochschule Albstadt-Sigmaringen Albstadt-Sigmaringen University Praktikantensekretariat MAB Jakobstraße 1 Telefon (07431) Durchwahl (07431) Telefax (07431) Internet brauneva@hs-albsig.de Albstadt Datenblatt Integriertes Praktisches Studiensemester im SS / WS Studentin/Student: Name/Vorname: Straße: Ort: Telefon / Studentin/Student Firma: Name Straße Ort Abteilung Betreuer Telefon / Betreuer Praktikumsdauer (von... bis Tag, Monat) Bitte legen Sie eine Anfahrt-Skizze bei. (Um eine optimale Betreuung durch unsere Professoren zu gewährleisten bis spätestens zu Beginn des Praxissemesters ausfüllen und zurücksenden!) Danke! Anhang 2: Datenblatt Praktikantenstelle

7 Studiengang Maschinenbau Praktikantenamt Bescheinigung_95_Anwesenheitstage.doc dr gü / br B e s c h e i n i g u n g Hiermit wird bescheinigt, dass Herr / Frau.. im Rahmen des Praktikums innerhalb des integrierten praktischen Studiensemesters vom. bis zum... mindestens 95 in Vollzeit absolvierte Anwesenheitstage bei uns tätig war... Ort, Datum. Unterschrift und Firmenstempel Anhang 3: Bescheinigung Präsenztage

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